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Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?


In Kürze:

  • Gerichtsurteil: 30 Tagessätze für Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“
  • Regierungskritiker und Oppositionspoliker erstatten Selbstanzeige
  • CDU-Politiker fordern Abschaffung von Paragraf 188

 
Ein Gerichtsurteil aus Öhringen in Baden-Württemberg hat die Diskussion um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Zukunft des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen in Deutschland neu entfacht.
Ein bislang namentlich nicht in Erscheinung getretener Facebook-Nutzer hatte im Zusammenhang mit einem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ gebraucht. Das Amtsgericht Öhringen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in bislang unbekannter Höhe.
Der „Tagesspiegel“ hatte als erstes Medium über das Urteil berichtet. Demnach ist die Strafe laut Staatsanwaltschaft inzwischen rechtskräftig. Das Amtsgericht habe seine Entscheidung auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestützt, also auf Beleidigung einer Person des politischen Lebens. Das Amtsgericht Öhringen sei auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Heilbronn aktiv geworden.

Regierungskritiker wollen Grenzen der Meinungsfreiheit ausloten

Andere Schmähworte, wie Pinocchio oder Lügen-Kasper, die im gleichen Zusammenhang auf Facebook fielen, hatten zu keiner Verurteilung geführt, ein Verfahren wegen des Begriffs „Lackaffe“ war gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt worden. Nun stellt sich die Frage, welche Worte in Deutschland noch erlaubt sind, wenn jemand seinen Unmut über Politiker verbal oder schriftlich äußert.
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz kündigte am Mittwoch, 3. Juni, auf X an, dass er Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Köln, am nächsten Tag „sicherheitshalber auch noch bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn“, stellen werde.
In seinem ersten X-Beitrag über seine Selbstanzeige begründete er den Schritt damit, dass er „Merz mehrfach als Lügenfritz bezeichnet habe und das auch künftig weiter tun werde“. Er wolle diese Frage geklärt haben. Dahinter setzte Haintz den Hashtag „#188MussWeg“.

Paragraf 188 unter Druck

Dass der im Volksmund „Majestätsbeleidigung“ getaufte Paragraf 188 StGB abgeschafft werden sollte, sagt auch Constanze Geiert (CDU), die sächsische Justizministerin. Sie reichte erst kürzlich einen entsprechenden Reformantrag für die kommende Justizministerkonferenz ein.
Inzwischen schloss sich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem Chor der 188er-kritischen Stimmen an. Im Interview mit der „WELT“ sagte Linnemann, dass die Menschen über den Paragrafen den Kopf schütteln würden. Sie hätten das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Angesprochen auf das „Lügenfritz“-Urteil, sagte Linnemann:
„Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf“.
Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.

Widerstand im Netz

Der breiten Kritik am „Lügenfritz“-Urteil hatten sich nicht nur die AfD-Politiker wie Beatrix von Storch, sondern auch der Satiriker Tim Kellner, der Unternehmensberater Markus Krall sowie der Journalist Benedikt Brechtken angeschlossen.

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Auch jenseits des großen Teichs sorgte das „Lügenfritz“-Urteil aus der Provinz für Aufmerksamkeit. Sarah B. Rogers, Staatssekretärin für internationale Öffentlichkeitsarbeit in der Regierung Trump, nannte das Urteil auf X als ein Beispiel für „die Art von Dingen, auf die sich die deutsche Zensur erstreckt“.

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