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Vergesellschaftung in Berlin: Warum Dobrindts Gegenplan rechtlich umstritten ist


In Kürze:

  • Dobrindts Vorstoß: Vergesellschaftungen sollen nur bei „zwingender Notwendigkeit“
    möglich sein. Ein vollständiges Verbot sei nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums verfassungswidrig.
  • Verfassungsrechtliche Grenzen: Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt Vergesellschaftungen. Ob der Bund strengere Voraussetzungen und eine Entschädigung zum Verkehrswert vorschreiben darf, ist umstritten.
  • Konflikt innerhalb der SPD: Während die Bundes-SPD den Koalitionsbeschluss für ein Gesetz gegen Vergesellschaftungen mitträgt, will die Berliner SPD gemeinsam mit Grünen und Linken große Wohnungsbestände vergesellschaften.

 
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände durch ein Bundesgesetz erschweren oder sogar verhindern.
Damit greift die Bundesregierung in einen politischen Konflikt ein, der sich vor allem in Berlin zuspitzt. Dort verfolgen SPD, Grüne und Linke laut einem Sondierungspapier Pläne zur Überführung großer Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum.
Ob der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen dafür verschärfen darf, ist rechtlich umstritten. In der Regierungspressekonferenz am Montag, 26. Oktober, bezeichnete ein Sprecher des Bundesjustizministeriums das Vorhaben als „verfassungsrechtliches Neuland“.
Ein vollständiges Verbot der Vergesellschaftung durch ein einfaches Bundesgesetz schloss der Sprecher ausdrücklich aus. Ein solches Gesetz wäre „evident mit der Verfassung nicht vereinbar“. Der Bund könne jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich regeln, welche Anforderungen für die Vergesellschaftung von Wohnraum gelten sollen.
Ob und in welchem Umfang ihm dafür die Gesetzgebungskompetenz zustehe, sei offen.

Berlin will große Wohnungsbestände vergesellschaften

Ausgangspunkt sind die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen SPD, Grünen und Linken zur Regierungsbildung in Berlin.
Die Parteien äußern darin die Absicht, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Betroffen wären Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen. Es gelte ein
Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen. Genossenschaften sollen ausgenommen werden.
Für die Entschädigung ist eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro vorgesehen.
Die Pläne stehen im Zusammenhang mit dem Berliner Volksentscheid von 2021. Damals stimmten 57,6 Prozent der Teilnehmer für die Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsunternehmen.
Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission prüfte anschließend die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. In ihrem Abschlussbericht vom Juni 2023 kamen die Mitglieder mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die Kommission stellte fest, dass Artikel 15 des Grundgesetzes „nicht etwa durch Zeitablauf obsolet geworden, sondern geltende Verfassungsnorm ist, die dem Gesetzgeber eine Befugnis zur Vergesellschaftung verleiht“.
Die Verfassung erlaubt es, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch ein Gesetz gegen Entschädigung in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ zu überführen.
Seit 1949 ist Artikel 15 noch nie zur Anwendung gekommen. Einschlägige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen eines solchen Gesetzes gibt es daher nicht.

Der Bund darf nicht uneingeschränkt eingreifen

Dobrindts Vorhaben wirft auch die Frage auf, ob der Bund solche Regeln überhaupt erlassen darf.

Nach Artikel 74 des Grundgesetzes dürfen grundsätzlich sowohl der Bund als auch die Länder Gesetze zur Vergesellschaftung beschließen. Die Länder dürfen laut Artikel 72 Gesetze beschließen, solange und soweit der Bund nicht tätig geworden ist. Der Bund darf hingegen nur regeln, wenn
die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ oder die „Wahrung der Rechts- oder
Wirtschaftseinheit“ dies erforderlich macht.

Die Bundesregierung müsste deshalb erklären, warum die Länder nicht selbst über die Voraussetzungen einer Vergesellschaftung entscheiden können. Allein das Ziel, eine Vergesellschaftung in Berlin zu verhindern, dürfte als Begründung nicht genügen.
Auf diese rechtlichen Grenzen verwies auch das Bundesjustizministerium in der Regierungspressekonferenz am Montag. Der Bund könne seine Gesetzgebungskompetenz „nicht einfach so ausüben“, sondern müsse bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Es muss notwendig sein, dass der Bund tätig wird“, so der Sprecher.

Als mögliches Argument nannte er die Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt. Dabei gehe es um einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland, damit Investitionen in Wohnungen attraktiv blieben. Ob diese Begründung verfassungsrechtlich ausreicht, ist allerdings offen. Auch darüber gebe es nach Angaben des Ministeriumssprechers „sehr geteilte Auffassungen“.

Der Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen bezweifelt, dass die Voraussetzungen für eine bundesweite Regelung erfüllt sind. Der Bund müsse nachweisen, dass eine einheitliche Gesetzgebung notwendig sei. „Das sehe ich nicht“, sagte Kingreen den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND).
Der emeritierte Verfassungsrechtler Christoph Degenhart beurteilt die grundsätzliche Zuständigkeit anders. Gegenüber AFP bezeichnete er es als den „richtigen Ansatz“, die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen in einem Bundesgesetz zu regeln. Allerdings dürfe der Bund diese Voraussetzungen nicht so weit verschärfen, dass Artikel 15 praktisch gegenstandslos werde.

Mietwohnungen in Berlin-Moabit.

Foto: tupungato/iStock

Vergesellschaftung nur als letztes Mittel?

Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten für ein Investitionsschutzgesetz will Dobrindt Vergesellschaftungen an strengere Voraussetzungen knüpfen. Eine Landesregierung müsste künftig eine „zwingende Notwendigkeit“ nachweisen und belegen, dass andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnungsversorgung bereits ausgeschöpft wurden. Dazu gehören insbesondere Investitionen in den Wohnungsbau und staatliche Fördermaßnahmen. Das Bundesinnenministerium bestätigte diese Pläne gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa).
Der Vorschlag wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen staatliche Eingriffe in Grundrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ein Eingriff gilt grundsätzlich nur dann als erforderlich, wenn kein weniger belastendes Mittel zur Verfügung steht, das das angestrebte Ziel ebenso wirksam erreichen kann.
Das hat das Bundesverfassungsgericht 2022 in einer Entscheidung noch einmal bekräftigt. Die Entscheidung betraf allerdings keine Vergesellschaftung von Wohnungen und beantwortet deshalb nicht die Frage, welche zusätzlichen Voraussetzungen der Gesetzgeber für solche Maßnahmen festlegen darf.

Dabei stellt sich allerdings eine Frage: Sind neue Wohnungen tatsächlich eine Alternative zur Vergesellschaftung bestehender Wohnungen?

Beide Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele. Durch Neubau und staatliche Förderung sollen mehr Wohnungen entstehen. Bei einer Vergesellschaftung geht es dagegen darum, bestehende Wohnungen aus privatem Eigentum in Gemeineigentum zu überführen. Diese Möglichkeit sieht Artikel 15 des Grundgesetzes ausdrücklich vor.

Neue Wohnungen können also helfen, den Wohnungsmangel zu verringern. Sie ändern aber nichts daran, wem die bereits vorhandenen Wohnungen gehören. Deshalb ist rechtlich nicht geklärt, ob ein Bundesland zunächst alle Möglichkeiten des Wohnungsbaus ausschöpfen muss, bevor es Wohnungen vergesellschaften darf. Eine solche Vorgabe könnte Vergesellschaftungen erheblich erschweren. Unklar ist außerdem, wann ein Bundesland überhaupt nachgewiesen hätte, dass Neubau und staatliche Förderprogramme nicht ausreichen.
Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland sieht in dieser Bedingung einen erheblichen Eingriff in die verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeit der Vergesellschaftung. „Die Hürden für eine Vergesellschaftung wären so hoch, dass Vergesellschaftungen faktisch ausgeschlossen wären“, sagte er AFP. Damit würde der Bundesgesetzgeber Artikel 15 nach seiner Auffassung „konterkarieren“.
Wieland kritisiert insbesondere, dass der Bund eine Vergesellschaftung erst nach Ausschöpfung anderer wohnungspolitischer Maßnahmen zulassen wolle. Ein solches Rangverhältnis sei im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Auch Degenhart sieht darin ein Problem: Würden zuvor sämtliche anderen Möglichkeiten in dem vorgesehenen Umfang ausgeschöpft werden müssen, könnte Artikel 15 seine praktische Bedeutung verlieren. Beide Juristen rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht die geplanten Anforderungen beanstanden könne.

Die Entschädigung als finanzielles Hindernis

Ein weiterer Punkt ist die Entschädigung der bisherigen Eigentümer. Werden große Wohnungsbestände vergesellschaftet, müssen die betroffenen Unternehmen dafür entschädigt werden. Nach Dobrindts bekannt gewordenen Plänen, die gegenüber dpa bestätigt wurden, soll diese Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen. Ihre Höhe soll sich nach dem Verkehrswert richten.  Gemeint ist damit der Preis, der für die Immobilien unter gewöhnlichen Marktbedingungen voraussichtlich erzielt werden könnte.
Das Grundgesetz schreibt allerdings nicht ausdrücklich vor, dass bei einer Vergesellschaftung immer der volle Verkehrswert gezahlt werden muss. Artikel 15 verweist bei der Entschädigung auf Artikel 14 Absatz 3. Danach muss der Gesetzgeber sowohl die Interessen der Eigentümer als auch die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigen. Wie hoch die Entschädigung im Einzelfall ausfallen muss, lässt sich deshalb nicht allein aus dem Verkehrswert ableiten.
Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission untersuchte auch die Frage, ob die bisherigen Eigentümer bei einer Vergesellschaftung den vollen Verkehrswert ihrer Immobilien erhalten müssten.
In ihrem Abschlussbericht heißt es: „Die Sozialbindung des Eigentums kann darum über die Aussparung leistungsloser Wertanteile hinaus einen Abschlag vom Verkehrswert rechtfertigen.“ Eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts kommt demnach grundsätzlich in Betracht. Über ihre konkrete Berechnung bestand innerhalb der Kommission allerdings keine vollständige Einigkeit.
Auch Verfassungsrechtler Degenhart äußerte gegenüber AFP Zweifel an einer verpflichtenden Entschädigung zum vollen Verkehrswert. Ob dieser bei Vergesellschaftungen stets gezahlt werden müsse, werde in der rechtswissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beurteilt. Eine einschlägige Rechtsprechung gebe es nicht. Der Bund bewege sich hier nach seiner Einschätzung auf einem „schmalen Grat“ und müsse voraussichtlich nachbessern.

Für Berlin hat die Höhe der Entschädigung erhebliche Bedeutung. SPD, Grüne und Linke haben sich in ihrem Sondierungspapier auf eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro verständigt.

Darin heißt es: „Die Entschädigungssumme wird bei 16 Mrd. Euro unter der Maßgabe gedeckelt, dass die fiskalische Tragfähigkeit gewährleistet wird.“ Die Finanzierung soll also auch langfristig tragbar bleiben. Würde ein Bundesgesetz dagegen eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert vorschreiben, könnte dieser Betrag überschritten werden. Das könnte die Berliner Pläne infrage stellen.

Offen ist allerdings, ob der Bund den Ländern überhaupt verbindlich vorschreiben dürfte, wie die Entschädigung zu berechnen ist. Diese Frage ist verfassungsrechtlich bislang nicht abschließend geklärt.
Unterstützung erhält Dobrindt vom Immobilienverband BFW. Dessen Präsident Dirk Salewski erklärte gegenüber dem RND, ein Investitionsschutzgesetz könne „das Schlimmste verhindern“. Er argumentiert, eine Vergesellschaftung verhindere schnelle Fortschritte beim Wohnungsbau.

Widerstand aus dem Bundestag

Politisch hängt die Umsetzung wesentlich von der SPD ab. Auf Bundesebene trägt sie den Beschluss des Koalitionsausschusses vom Juli 2026 mit, Vergesellschaftungen durch Landesgesetze zu verhindern.
In Berlin hat sie sich dagegen mit Linken und Grünen auf die Vorbereitung einer Vergesellschaftung verständigt.
Inzwischen kommt auch aus der Berliner SPD-Landesgruppe im Bundestag Kritik an Dobrindts Vorhaben. Der Neuköllner Bundestagsabgeordnete Hakan Demir sagte gegenüber der „WELT“, das geplante Investitionsschutzgesetz befinde sich auf einem „Geisterflug ins rechtliche Bermudadreieck“.
Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion wirft dem Innenminister vor, die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zu überschreiten. Dobrindt verhalte sich, als besitze der Bund bei Vergesellschaftungen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Tatsächlich handelt es sich um einen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung.
Demir kritisierte zudem, dass die vorgesehenen Anforderungen es den Ländern praktisch unmöglich machen könnten, von der im Grundgesetz vorgesehenen Möglichkeit der Vergesellschaftung Gebrauch zu machen. Er rechnet damit, dass ein entsprechendes Gesetz spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern werde. Auf die Frage nach seinem Abstimmungsverhalten erklärte er, er hoffe, dass der Entwurf das Parlament gar nicht erst erreiche.
Auch der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Ruppert Stüwe äußerte gegenüber der „WELT“ rechtliche Bedenken. Das Grundgesetz sehe Vergesellschaftungen ausdrücklich vor. Eine zusätzliche bundesgesetzliche Regelung halte er nicht für sinnvoll, zumal wesentliche verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt seien. Ob er gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf stimmen würde, ließ Stüwe offen. Darüber wolle er erst entscheiden, wenn ein konkreter Text vorliege.
Damit zeichnet sich der Konflikt nicht mehr allein zwischen Bundes- und Landes-SPD ab.  Unterstützt die Fraktion Dobrindts Gesetz, könnte sie die Umsetzung eines Projekts ihrer Berliner Landesverband erschweren. Lehnt sie es ab, müsste sie sich von einem gemeinsamen Koalitionsbeschluss mit der Union distanzieren.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt Vergesellschaftungen von Wohnungen als wohnungspolitisches Instrument ab. Ihr Ministerium begründete das in der Regierungspressekonferenz vom Montag damit, dass dadurch kein neuer Wohnraum geschaffen werde und die dafür benötigten Mittel an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnten.
Gleichzeitig sehe sie noch Diskussionsbedarf zu den Plänen von Dobrindt. „Aber es gibt noch viele Fragezeichen – und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende“, sagte Hubig dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagausgabe). „Ich nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken gegen das Vorhaben ernst“, sagte die SPD-Ministerin.

Unterschiedliche Interessen in der SPD

Wann aus Dobrindts Vorschlägen ein Gesetz werden könnte, ist bislang offen. Ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Entwurf liegt noch nicht vor. Auch einen Termin für die Beratung im Bundeskabinett konnte das Bundesinnenministerium am Montag nicht nennen.
Zunächst müssten sich die beteiligten Bundesministerien auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen. Anschließend wären Bundestag und Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Sollte stattdessen Artikel 15 des Grundgesetzes selbst geändert werden, wären dafür Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Die Äußerungen von Demir und Stüwe zeigen, dass eine Einigung innerhalb der Bundesregierung nicht zwangsläufig die Zustimmung aller SPD-Abgeordneten im Bundestag bedeuten würde. Ob sich weitere SPD-Abgeordnete dieser Kritik anschließen, ist bislang offen.
Damit erhält die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung auch eine parlamentarische Dimension. Selbst wenn sich Innen-, Bau- und Justizministerium auf gemeinsame Regelungen verständigen, müsste die Koalition dafür eine Mehrheit im Bundestag sichern. Wie weit der Widerstand innerhalb der SPD-Fraktion reicht, dürfte sich spätestens bei der Beratung eines Gesetzentwurfs zeigen.
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Nach Linken-Wahlsieg: Vonovia stellt neue Bauprojekte in Berlin vorerst zurück


In Kürze:

  • Vonovia will Neubauvorhaben in Berlin nach dem Wahlsieg der Linken vorerst nicht priorisieren, schließt einen Baustopp aber aus.
  • Hintergrund sind die Enteignungspläne der Linken, die mit Grünen und SPD über eine mögliche Koalition sondiert.
  • Vonovia-Chef Luka Mucic fordert klare politische Rahmenbedingungen – auf eigenen Grundstücken könnte der Konzern rund 20.000 zusätzliche Wohnungen bauen.

 
Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat der private Wohnungsbaukonzern Vonovia angekündigt, Neubauvorhaben in der Hauptstadt vorerst nicht zu priorisieren. Es werde zwar, so kündigt Vorstandschef Luka Mucic an, weder einen Baustopp noch einen vollständigen Rückzug aus Berlin geben. Allerdings werde Vonovia bei neuen Investitionsentscheidungen „die Rahmenbedingungen abwägen“.

Linke hält an Enteignung von Vonovia und Deutsche Wohnen fest

Nach ihrem Wahlsieg am 20. September führt die Linkspartei in Berlin derzeit Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD mit dem Ziel einer möglichen rot-grün-roten Koalition. Die Linke hatte die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsgesellschaften mit einem Bestand von mehr als 3.000 Wohnungen zu einer zentralen Wahlkampfforderung erhoben. Rückendeckung kommt von den Grünen, die SPD hat Enteignungen bisher abgelehnt.
Eine solche Regelung würde vor allem die Konzerne Vonovia und Deutsche Wohnen betreffen. Diese verfügen in der Hauptstadt derzeit über einen Bestand von etwa 130.000 Wohnungen. Ein erheblicher Teil davon geht auf den Verkauf der landeseigenen Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) im Jahr 2004 zurück.
Um den Haushalt zu sanieren, beschloss der damalige Berliner Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, diesen Schritt zu gehen. Regierungspartner war damals die PDS – und damit die Vorgängerpartei der Linken in der Bundeshauptstadt. Ihre Forderung nach Enteignung der großen privaten Wohnungsgesellschaften kann sich jedoch auf einen Volksentscheid vom 26. September 2021 stützen.

Mucic: Kapital fließt dorthin, wo Investitionen erwünscht sind

Im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ hat Vonovia-Chef Luka Mucic angekündigt, man werde die derzeit im Bau befindlichen rund 1.000 Wohnungen „selbstverständlich fertigbauen“. Ein Baustopp sei ausdrücklich nicht vorgesehen. Vonovia bekenne sich zum Standort Berlin. Auch werde man weiterhin in Instandhaltung und energetische Modernisierung des Bestands investieren. Man sei „Teil der Lösung“ und wolle es auch bleiben.
Allerdings gab Mucic auch zu bedenken, dass Kapital dorthin fließe, wo Investitionen auch politisch gewünscht seien. Deshalb mahnte er „dringend Klarheit“ über künftige politische Rahmenbedingungen an. An anderer Stelle äußerte der Vonovia-Chef, bei Neuinvestitionen spiele auch der Standort eine Rolle:
„Wenn Wohnungsunternehmen die Wahl haben zwischen München und Berlin und in Bayern eine Landesregierung ist, die Investitionen ausdrücklich willkommen heißt, dann fließt Kapital natürlich eher dorthin.“
Mucic wies auch Vorwürfe zurück, sozial schwächere Mieter zu benachteiligen. Man vergebe 37 Prozent der Berliner Wohnungen bei der Neuvermietung an Mieter mit Wohnberechtigungsschein. Übersteige deren Mietbelastung 30 Prozent des Nettoeinkommens, begrenze man sie. Mit Bestandsmieten von 8,26 Euro und Neuvertragsmieten von 10,80 Euro pro Quadratmeter bleibe man unter den Marktmieten. Erhöhungen fielen nicht höher aus als bei kommunalen Gesellschaften.

Vonovia mahnt zu politischer Zurückhaltung und Rückbau von Hemmnissen

Der Vonovia-Chef spricht von illegaler Untervermietung als einem erheblichen Problem des Berliner Wohnungsmarktes. Darüber hinaus seien es jedoch politische Vorgaben und Phänomene wie der Anstieg der Heizkosten, die Wohnen teurer machten und die Schaffung von neuem Angebot erschwerten.
Enteignung, so Mucic, würde den Wohnungsmangel nicht beheben und brächte Risiken für Investitionen und Neubau. Bei Vonovia hoffe man auch auf die angekündigten bundespolitischen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Schritte.
Man wäre in der Lage, in relativ kurzer Zeit rund 20.000 neue Wohnungen nur aus dem eigenen Bestand zu bauen. Allerdings finde auf vielen Grundstücken kein Neubau statt, so der Vonovia-Chef, und er fügte hinzu: „Warum? Weil das Baurecht nicht dazu passt, bezahlbar bauen zu können. Und weil wir es uns aufgrund der gestiegenen Kapitalkosten dann nicht mehr leisten können, die hohen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.“
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Regierungsbildung in Berlin: Linke stößt auf Widerstand bei SPD und Grünen


In Kürze:

  • Die Berliner Linke hat Grüne und SPD zu Sondierungsgesprächen über eine mögliche rot-grün-rote Koalition eingeladen.
  • Spitzenkandidatin Elif Eralp strebt das Amt der Regierenden Bürgermeisterin an.
  • Grüne und SPD signalisieren Gesprächsbereitschaft, verweisen aber auf offene Fragen zum Umgang der Linken mit Antisemitismus und extremistischen Positionen.
  • Auch die von der Linken geforderte Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände dürfte zu einem zentralen Streitpunkt werden.

 
Berlins Linke hat am Freitagabend, 25. September, Einladungen zu Sondierungsgesprächen an Grüne und SPD verschickt. Diese sollen die Bildung einer rot-grün-roten Koalition unter Führung von Elif Eralp als Regierender Bürgermeisterin zum Ziel haben. Zuvor hatten die Delegierten zum Landesparteitag der Linkspartei beschlossen, mit den beiden Parteien Gespräche anzustreben.
Mit 25,7 Prozent der abgegebenen Stimmen bei den Abgeordnetenhauswahlen am vergangenen Sonntag ist die Linke nun mit Abstand stärkste Kraft in der Hauptstadt. Allerdings gibt es auch eine knappe parlamentarische Mehrheit für eine mögliche „Kenia-Koalition“ aus CDU, Grünen und Sozialdemokraten. Und es gibt nicht unerhebliche Kräfte in den umworbenen Parteien, die genau dies anstreben. Grund dafür sind Debatten um antisemitische Tendenzen in der Linkspartei und eine behauptete Nähe zum sogenannten Clanmilieu.

Linke befasst sich auf Parteitag mit Vorwürfen

Elif Eralp nahm in ihrer Parteitagsrede zu den Vorwürfen Stellung. Dies seien „Angriffe gegen uns alle und alle Berliner, die uns gewählt haben“. Sie hätten eine „zerstörende Dimension erreicht“. Eralp kündigte an, sie werde als Regierende Bürgermeisterin das „vielfältige jüdische Leben stärken und Antisemitismus bekämpfen“. Es müssten aber auch „palästinensische, muslimische oder queere Menschen in der Stadt sicher leben können“.
Landeschefin Kerstin Wolter räumt ein, dass in der Partei Fehler gemacht worden seien. Einige hätten Grenzen überschritten, es seien „Sätze gesprochen worden, die Jüdinnen und Juden Angst machen“. Wo dies passiere, geschehe dies „nicht in unserem Namen“. Die Linke sei in der Pflicht, die entsprechenden Fälle aufzuklären.
Unterdessen gibt es aus den Reihen der Grünen und der SPD unterschiedliche Signale. Grünen-Bundessprecher Felix Banaszak erklärte jüngst bei „Maischberger“, die Linke habe grundsätzlich „eine Chance verdient“ und Gespräche über eine mögliche Regierungsbildung werde es geben.

Banaszak: Keine Zweifel an Eralp

Er mahnte jedoch, diese Gespräche „können auch scheitern“. Es reiche für die Linke nicht aus, einmalig eine Erklärung zur Anerkennung des Staates Israel zu unterschreiben – und Ausfälle einfach weiter hinzunehmen. Die Linke müsse an Personen, die durch antisemitische Aussagen auffällig geworden seien, herantreten und diesen die Tür weisen. Man könne dies von einer Partei verlangen. Banaszak fügte hinzu: „Ich habe bei Elif Eralp hier keine Zweifel, dass sie das richtige Mindset hat. Sie ist eine Demokratin und hat sich auch frühzeitig positioniert.“
Seine Sprecherkollegin Franziska Brantner rief Eralp in der „Süddeutschen Zeitung“ dazu auf, zu garantieren, dass keine extremistischen oder in kriminelle Kreise involvierten Personen Einfluss erhielten: „Antisemiten oder Personen mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität oder Islamismus dürfen keine Regierung mittragen oder gar prägen.“
Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir warf der Linken vor, diese habe im Wahlkampf von antisemitischen Aussagen sogar profitiert. Gegenüber dem „Politico Berlin Playbook“ Podcast äußerte er: „Ich würde sogar sagen, damit hat man die Wahl mitgewonnen mit diesen Aussagen, zumindest in Neukölln und in Kreuzberg.“

Grüne äußern Zweifel an Vergesellschaftungen

Man müsse, so Özdemir, an antisemitische Aussagen von Linken-Politikern dieselben Maßstäbe wie bei der AfD anlegen. Man dürfe es der Partei nicht durchgehen lassen, inakzeptable Aussagen mit der Aussage zu rechtfertigen, dass es sich lediglich um Einzelmeinungen handele. Auch Özdemir betonte, er sei überzeugt, dass Spitzenkandidatin Elif Eralp glaubwürdige Distanz zu antisemitischen Bestrebungen halte. Allerdings bleibe offen, ob sie die Partei hinreichend kontrolliere und garantieren könne, „dass alle ihre Mitglieder und alle ihre Abgeordneten und künftigen Senatoren das auch so sehen“.
Skepsis äußerten Grünen-Politiker von außerhalb Berlins auch mit Blick auf die von der Linken geforderte Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. Der rot-rote Senat Wowereit II hatte 2004 die damalige landeseigene GSW mit mehr als 65.000 Wohnungen an private Investoren verkauft. Auf diese Weise wollte man Haushaltsdefizite beseitigen. Heute stehen viele der damals verkauften Wohnungen im Eigentum großer privater Unternehmen wie Vonovia.
Grünen-Bundessprecherin Brantner äußerte Skepsis. Das Grundgesetz sehe zwar die Möglichkeit von Enteignungen vor. Diese sei jedoch an harte Bedingungen geknüpft und müsse dem Allgemeinwohl dienen. Brantner fügte hinzu: „Man muss sich auch fragen, ob es sinnvoll ist, Milliarden für alten Wohnraum auszugeben.“
Das schaffe nicht eine neue Wohnung. Auch Özdemir hält die Enteignungsdebatte für einen Irrweg. Das Geld sei dann weg und fehle für dringlich erforderliche Neubauten. Solche beispielsweise am Rand des Tempelhofer Feldes zu errichten, wäre die deutlich sinnvollere Variante.

SPD-Altpolitiker warnen in scharfen Worten vor Rot-Grün-Rot

Auch in der SPD gibt es Vorbehalte gegen Verhandlungen mit der Linken. In einer vom früheren Regierenden Bürgermeister Walter Momper initiierten Erklärung heißt es, es gebe „derzeit keine Basis für Gespräche mit der Linkspartei“. Die teilweise ungewöhnlich scharf formulierte Erklärung haben unter anderem auch SPD-Größen wie Ex-Bürgermeister Michael Müller, Ex-MdA Ditmar Staffelt und Ex-Senator Peter Strieder unterzeichnet.
Einige der Unterzeichner hatten auch Funktionen in bisherigen rot-roten oder rot-rot-grünen Senaten. Nun sprechen sich die Initiatoren bereits gegen Gespräche mit der Linken aus. Dabei verweist man vor allem auf antisemitische Tendenzen in Teilen der Partei: „Es gehört zu den roten Linien sozialdemokratischer Werte, nicht mit Antisemiten und Terroristen gemeinsame Sache zu machen.“
Als einen der Gründe für die schroffe Ablehnung von Gesprächen mit der Linken nennt man den Besuch von Ibrahim Ibrahim. Der Funktionär des sogenannten Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees (VPNK) hatte erklärt, er und seine Gruppierung hätten „aktiv zu diesem Erfolg“ der Linken bei der Wahl beigetragen. Ibrahim steht der terroristischen „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) nahe. Dem Verfassungsschutz zufolge dient das VPNK als Dach für gemeinsame anti-israelische Aktivitäten der PFLP und der ebenfalls terroristischen Hamas.

Türmer: Problem des Antisemitismus geht über Linke hinaus

Die Führung der Landes-SPD ist für Sondierungen mit der Linken und mit der CDU offen. Wie der RBB berichtet, werden Landeschef Steffen Krach und die designierte Fraktionschefin Derya Çaglar mit der Linken sondieren. Ein Erfolg sei aber nicht selbstverständlich, so Krach. Man werde auch mit der CDU reden, sollte diese eine Einladung versenden. In einer Demokratie gebe es „immer die Variante Opposition“, und einen Regierungsauftrag für die SPD sehe er nicht.
Krach erklärte zudem, Antisemitismus sei eine „rote Linie“ für die Sozialdemokraten. Elif Eralp habe sich klar gegen diesen positioniert. Nach den Ereignissen in der Linken während der vergangenen Wochen reichten bloße Worte jedoch nicht mehr aus.
Juso-Chef Philipp Türmer betonte, es handele sich um eine Entscheidung der Verbände vor Ort, mit wem man koalieren wolle. „Weltuntergangsszenarien“ bezüglich einer rot-grün-roten Koalition erschienen ihm „stark übertrieben“, eine solche Konstellation könne auch „eine Chance sein“. Er verschließe die Augen nicht vor dem Antisemitismus-Problem, dieses sei jedoch „größer als ein Bezirksverband oder eine einzelne Partei“. Studien etwa der Bertelsmann-Stiftung bestätigen, dass traditioneller Antisemitismus in der extremen Rechten zwar deutlich weiter verbreitet ist als in der Linken. Aber auch dort nehmen Einstellungsmuster dieser zu – und vor allem der israelbezogene Antisemitismus betreffe einen signifikanten Anteil der Anhängerschaft.
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Vergesellschaftung und Antisemitismus: Die Hürden für Berlins Linke


In Kürze:

  • Die Linke wurde mit 25,7 Prozent erstmals stärkste Kraft bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl.
  • Ein Bündnis aus Linken, Grünen und SPD käme auf 95 der 158 Sitze.
  • Zwischen den möglichen Koalitionspartnern gibt es Streit über Vergesellschaftungen großer Wohnungsunternehmen und den Umgang mit Antisemitismus.
  • Besonders bei jungen Wählern und in innerstädtischen Bezirken erzielte die Linke hohe Ergebnisse.

 
Mit einem Ergebnis von 25,7 Prozent und einem Plus von 13,4 Prozentpunkten wurde die Linkspartei stärkste Kraft bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag, 20. September, in Berlin. Künftig wird die Partei 47 der insgesamt 158 Sitze im Parlament der Bundeshauptstadt besetzen. Für ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp stehen die Chancen gut, zur ersten Regierenden Bürgermeisterin der Linken in Berlin gewählt zu werden.
Ein rot-grün-rotes Bündnis könnte sich im Abgeordnetenhaus auf eine satte Mehrheit von 95 Sitzen stützen. Demgegenüber hätte ein sogenanntes Kenia-Bündnis unter Führung der CDU mit zusammen 82 Sitzen eine hauchdünne Mehrheit von zwei Sitzen.

Grüne fordern von der Linken klares Bekenntnis gegen Antisemitismus

Als Selbstläufer gilt ein Linksbündnis unterdessen nicht. Im Wahlkampf hatten sich zwischen Linkspartei, SPD und Grünen einige möglicherweise substanzielle Unterschiede gezeigt. Einer davon betrifft die Frage der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne – diese hatte insbesondere die SPD für unpraktikabel kritisiert. Spitzenkandidat Steffen Krach hatte sich zwar für ein Mietenkataster und 100 sogenannte Mietenpolizisten ausgesprochen. Gleichzeitig erklärte er, in keine Koalition gehen zu wollen, die Enteignungen zur Bedingung mache.
Was die Frage der Vergesellschaftungen anbelangt, dürfte es zwischen der Linken und den Grünen kaum unüberwindbare Differenzen geben. Allerdings gibt es in den Reihen der Grünen anderweitige Vorbehalte. Diese betreffen Vorwürfe des Antisemitismus, die insbesondere gegen einzelne Kreisverbände der Linken wie jenen in Neukölln erhoben werden.
Die Co-Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, äußerte gegenüber „Phoenix“, es werde bei ihrer Partei „keinerlei Abstriche beim Thema Antisemitismus geben“. Man erwarte, dass die Linke dies „vor dem Schmieden einer Regierungskoalition klarstellt“. Am Wahlabend erklärte Bundessprecherin Franziska Brantner, man werde nicht „mit Antisemiten regieren“ und nicht in eine Regierung gehen, die „abhängig ist von Antisemiten aus Neukölln“.

Kreisverband Neukölln wiederholt durch israelfeindliche Exzesse auffällig geworden

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat sich noch am Wahlabend besorgt über das Wahlergebnis in Berlin geäußert. Er zeigte sich „zutiefst beunruhigt“, dass „eine Partei, auf deren Wahlkampfbühne offen der Tod von Menschen gefordert wurde“, als Siegerin aus der Wahl hervorgehe. Die Linke dulde Judenhass in ihren Reihen und lasse ihn frei gewähren. Gegenteilige Beteuerungen seien lediglich Lippenbekenntnisse. In der Bekämpfung von Antisemitismus besitze die Linke „keinerlei Glaubwürdigkeit mehr“.
Schuster spielt damit unter anderem auf einen Wahlkampfauftritt des Rappers Dahabflex auf dem Herrfurthplatz in Neukölln an. Dort war er Ende August musikalischer Gast bei einer Kundgebung „Wütend auf den Kapitalismus“. In einem Song, der schon im Titel den Vorwurf eines „Genozids“ gegen Israel wiedergab, hieß es unter anderem „Yalla Yalla Intifada – Westbank, Palästina, Gaza“. Außerdem lautete eine Textzeile „Death to the IDF“ („Tod der israelischen Armee“). Jugendliche Besucher tanzten und sangen die Parolen mit.
Die Direktkandidatin der Linken im Wahlkreis Neukölln I, Vanessa Emde, erklärte mit Blick auf Israel, es „gibt kein Existenzrecht für Staaten“. Sie unterstütze eine „demokratische Einstaatenlösung“, äußerte sie weiter. Auf der Seite des parteinahen Netzwerks „marx 21“ fand sich ein Text, in dem es hieß, der israelische Staat müsse „im Zuge eines revolutionären Aufstandes in der gesamten Region zerstört werden“. Verantwortlich für den Inhalt ist Daniel Kipka-Anton, der zugleich Mitarbeiter des Neuköllner Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak ist. Mit diesem und anderen Landesvorstandsmitgliedern hatte Eralp Mitte 2019 den Zusammenschluss Links*Kanax gegründet, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen mit Rassismuserfahrung anzusprechen.

Eralp geht auf Distanz und will Rassismus und Antisemitismus gleichzeitig bekämpfen

Elif Eralp distanzierte sich, nachdem sie vom Auftritt des Rappers Kenntnis erlangt hatte, von dessen Inhalten. Zugleich übte sie Kritik am verantwortlichen Kreisverband und betonte, die Verantwortlichen hätten umgehend eingreifen müssen. In einer Diskussionsrunde bei der Jüdischen Gemeinde räumte sie im September ein, Antisemitismus, der ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, existiere auch innerhalb der Linken.
Gleichzeitig betonte sie, dass diese Kräfte nicht die Mehrheit innerhalb der Partei verkörperten. Eralp warnte zudem davor, „Rassismus und Antisemitismus gegeneinander auszuspielen“. Es sei richtig, für den Schutz jüdischen Lebens einzutreten. Gleichzeitig dürfe man auch beispielsweise Übergriffe auf muslimische Frauen mit Kopftuch nicht kleinreden.
Während der Linken in früheren Zeiten häufig die organisatorische Kontinuität zur DDR-Staatspartei SED angelastet wurde, zeigen die Wahlergebnisse, dass diese mittlerweile keine Rolle mehr spielt. Zwar ist die Partei in den früheren Ost-Bezirken immer noch stärker als im Westen. Allerdings ist das Ost-Ergebnis mit 28,8 Prozent deutlich geringer als jenes der früheren PDS in den späten 1990er- und frühen 2000er-Jahren. Damals hatte diese bis zu 40 Prozent der Stimmen im Ostteil der Stadt auf sich vereinen können, während ihre Ergebnisse im Westen häufig einstellig blieben.
Diesmal wurde die Linke mit 22,6 Prozent erstmals auch in Westberlin stimmenstärkste Kraft. Wesentlich dazu beigetragen haben die Ergebnisse in Westbezirken wie Neukölln und dem zum Bezirk Mitte gehörigen Wedding. Dort kam die Partei auf Ergebnisse von teilweise deutlich mehr als 40 Prozent, in Neukölln auf absolute Mehrheiten.

Statt Ost-West-Gegensatz nun einer zwischen Innen- und Außenbezirken

In der Nach-Wende-Ära waren es eher ältere Wähler und Bewohner von Randbezirken wie Marzahn-Hellersdorf, Pankow oder Treptow-Köpenick, auf welche sich die damalige PDS stützen konnte. Heute ist das Ergebnis der Linken in diesen Gebieten durchwegs unterdurchschnittlich – stattdessen ist die AfD dort regelmäßig stärkste Kraft.
Die neue Stärke der Linkspartei liegt in den Innenstadtlagen – und dabei sind es vor allem jüngere Wähler, die ihr das Vertrauen schenken. In der Altersgruppe von 16 bis 24 Jahren kamen die Linken auf 46 Prozent. Dahinter folgten mit deutlichem Abstand die AfD (12 Prozent) und die Grünen (10 Prozent). In der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen kam die Linke sogar auf 49 Prozent. Keine andere Partei konnte dort sonst noch einen zweistelligen Stimmenanteil für sich verbuchen. Demgegenüber schnitt die Partei in der DDR-Erlebnisgeneration deutlich unterdurchschnittlich ab.
Unter den Arbeitern kam die Linke mit 26 Prozent in etwa auf ein Ergebnis, das ihrem Gesamtstimmenanteil entsprach. Sie lag dort vier Prozentpunkte hinter der AfD auf Platz 2. Mit 9 Prozent schnitt das BSW in diesem Segment ebenfalls überdurchschnittlich ab. Unter den Angestellten wählten 29 Prozent die Linke und sogar unter den Selbstständigen wurde sie mit 26 Prozent stimmenstärkste Kraft. Die AfD blieb in dieser Gruppe mit 13 Prozent unter ihrem Gesamtergebnis. Auch unter den Wählern mit schlechter finanzieller Lage war die Linke mit 32 Prozent stärkste Kraft.

Linke verpflichtete Wahlkampfberater aus Mamdani-Team

Der Erfolg der Linken in Berlin lässt sich nicht allein auf ein Milieu in stark von arabischer Einwanderung geprägten Stadtbezirken zurückführen – auch wenn der Besuch des bekannten Großfamilienoberhaupts Issa Remmo bei der Wahlparty des Kreisverbandes in Neukölln eine gewisse Erwartungshaltung erkennen lässt. Es stellt ein bereits seit Längerem zu beobachtendes Phänomen dar, dass Metropolen häufig von prononciert linksgerichteten Politikern regiert werden.
Im Fall von Elif Eralp gibt es sogar eine Parallele: Der Politikberater Morris Katz, der an ihrer Kampagne mitgearbeitet hatte, war zuvor schon für den New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani tätig – eigener Definition zufolge ebenfalls ein „demokratischer Sozialist“. Die 1981 in München geborene Tochter aus einer vor dem Putsch in der Türkei 1980 geflohenen Gewerkschafterfamilie ließ sich von dessen Wahlkampfstil auch inspirieren.
Sie betrieb einen intensiven Haustürwahlkampf und fokussierte sich auf einige Schwerpunktthemen, mit denen sie offenbar auch den Nerv ihres Zielpublikums traf. An erster Stelle stand dabei die Wohnraumproblematik. Diese sowie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten waren für die Wähler in Berlin insgesamt ein zentrales Thema. Der Forschungsgruppe Wahlen zufolge benannten 53 Prozent der Befragten den Wohnungsmarkt und die Mieten als das größte Problem. Mit größerem Abstand folgten Verkehr (23 Prozent) und Kriminalität (19 Prozent).

BSW trotz Anti-Israel-Wahlkampf in Neukölln kein Faktor

Der Linken billigten 37 Prozent der Wähler laut ARD-Wahlanalyse Kompetenz im Bereich der Wohnungspolitik zu, 32 Prozent bei der sozialen Gerechtigkeit. Für die Wahl konnte die Partei 75.000 vorherige Nichtwähler mobilisieren, dazu gewann sie 57.000 Stimmen früherer Wähler der Grünen, 39.000 von der SPD und 16.000 von der CDU. Die Linke verlor auch nur wenige Wähler von 2023 an andere Parteien. Lediglich 10.000 Stimmen wanderten zum BSW ab.
Trotzdem konnte dieses aus der offensiven Thematisierung des Nahostkonflikts durch ihren Co-Spitzenkandidaten Michael Lüders kaum Kapital schlagen. Der langjährige frühere Präsident der Deutsch-Arabischen Gesellschaft hatte bei der letzten Fernsehdebatte vor der Wahl einen Anstecker in Form des einstigen britischen Mandatsgebiets Palästina in Wassermelonen-Farben getragen, einem gängigen propalästinensischen Symbol. Am Wahltag erzielte das BSW ausgerechnet in Neukölln unterdurchschnittliche Ergebnisse.
Der Erfolg der Linken bereitet unterdessen nicht nur den Vorstandsetagen jener Parteien Kopfzerbrechen, die bei der Abgeordnetenhauswahl Wähler an diese abgeben mussten. Auch in Teilen der AfD wurde das Ergebnis zum Gesprächsthema. Diese konnte zwar gegenüber dem schwachen Ergebnis von 2023 (9,1 Prozent) deutlich zulegen. Mit 16,3 Prozent blieb man jedoch deutlich unter den Umfragewerten von 18 bis 20 Prozent.

AfD-MdB Krah sieht vergebene Chancen für seine Partei in Berlin

Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah kritisiert diesen Zustand – insbesondere mit Blick auf das Jungwählerergebnis. Er schreibt auf X: „Das ist bitter. Und absolut vermeidbar.“
Krah hatte seine Partei in der Vergangenheit des Öfteren dazu gemahnt, die ethnisch-kulturelle Aufladung von Themen nicht zu übertreiben und eine differenziertere Position gegenüber dem Islam einzunehmen. Außerdem müsse man auf Themen achten, die junge Menschen bewegten.
Der Erfolg der Linken in Berlin dürfte auch daran liegen, dass die Partei ein urbanes Publikum mit migrantischem Hintergrund erreicht hat, das sich von anderen Parteien bislang wenig beachtet sah. In Frankreich hat es ebenfalls die politische Linke in Form der Partei La France Insoumise geschafft, einen erheblichen Teil davon an sich zu binden.
Dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge betrug der Anteil der Bevölkerung mit sogenanntem Migrationshintergrund im Jahr 2024 etwa 40,6 Prozent. Das ist nach Bremen der zweithöchste Anteil unter den Bundesländern. Demgegenüber hatte die AfD auf Landesebene bisher ihre höchsten Ergebnisse erzielt, wo der Migrationsanteil am geringsten ist. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt er 10,7 Prozent, in Sachsen-Anhalt 11,2.