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Vergesellschaftung in Berlin: Drei Studien, unterschiedliche Ergebnisse und Milliardenrisiken


In Kürze:

  • Die mögliche rot-grün-rote Koalition in Berlin plant die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
  • Drei Wirtschaftsstudien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Umstritten sind die Finanzierung und mögliche Folgen für Banken, Investoren und den Wohnungsbau.
  • 2027 soll ein Finanzierungskonzept vorliegen. Ob die Vergesellschaftung die Mieter entlastet und welche Kosten dem Land entstehen, ist bislang offen.

Berlin könnte zum ersten Bundesland werden, das große private Wohnungsbestände auf Grundlage des Grundgesetzes vergesellschaftet. Linke, Grüne und SPD, die voraussichtlich Anfang November Koalitionsgespräche aufnehmen werden, haben sich in ihrem Sondierungspapier vom Samstag, 17. Oktober, auf entsprechende Pläne für eine mögliche rot-grün-rote Regierung verständigt. 

Die Parteien einigten sich zudem auf einen Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien.

Die Vergesellschaftung könnte wirtschaftliche Folgen über die Hauptstadt hinaus haben. Neben den Wohnungskonzernen und Mietern wären möglicherweise auch Banken, Versicherungen und andere Investoren betroffen.
Die Entschädigung soll laut Sondierungspapier auf insgesamt 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Unsicher ist jedoch, wie hoch die Kosten der Entschädigung tatsächlich für das Land Berlin ausfallen werden.
Zugleich steht Berlin vor der Aufgabe, seinen angespannten Haushalt zu sanieren.
Wie sich eine Vergesellschaftung wirtschaftlich auswirken würde, ist umstritten. Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und des Kiel Instituts für Weltwirtschaft weisen auf erhebliche Risiken hin. Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hält die Übernahme großer Wohnungsbestände dagegen unter bestimmten Voraussetzungen für finanzierbar.

Welche Wohnungen betroffen wären

Rechtliche Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt, Grund und Boden durch ein Gesetz in Gemeineigentum zu überführen. Die deutsche Verfassung verlangt dabei eine Regelung über „Art und Ausmaß der Entschädigung“. Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf dieser Grundlage hat es in Deutschland bislang nicht gegeben.
Den politischen Ausgangspunkt bildet der Berliner Volksentscheid von 2021. Damals stimmten 57,6 Prozent der Abstimmenden – insgesamt 1.035.950 Menschen – dafür, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen.
Die Abstimmung führte allerdings nicht unmittelbar zu einer Eigentumsübertragung.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ will, dass Bestände von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden.
Linke, Grüne und SPD haben sich nun auf eine höhere Schwelle verständigt. Im Sondierungspapier heißt es: „Die Anwendung gilt bei privaten Unternehmen ab 10.000 Wohnungen.“ Zusätzlich dürfen die Unternehmen jeweils 10.000 Wohnungen behalten. Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Anbieter sowie Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder künftig entstehen, bleiben ausgenommen.
Die Initiative begrüßt die grundsätzliche Einigung, kritisiert jedoch die Einschränkungen. „Das war längst überfällig“, erklärte Sprecherin Bana Mahmood zur geplanten Vergesellschaftung. Nach Berechnungen der Initiative würden rund 70.000 Wohnungen weniger erfasst als ursprünglich vorgesehen. Das widerspreche dem Ergebnis des Volksentscheids, so Mahmood.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen lehnt das Vorhaben dagegen ab. Verbandssprecher David Eberhard erklärte gegenüber dem rbb, der Wohnungsmangel lasse sich nur durch Neubau beheben. Auch die Entschädigungsobergrenze hält er für unrealistisch. Nach seinen Angaben könnten rund 160.000 Wohnungen betroffen sein.

Wie viel sind die Wohnungen wert?

Bei 160.000 Wohnungen entsprächen 16 Milliarden Euro rechnerisch durchschnittlich 100.000 Euro je Wohnung. Ob die vorgesehene Summe ausreicht, hängt jedoch vom Wert der betroffenen Immobilien ab. Dabei spielen unter anderem Lage, Gebäudezustand und Mieteinnahmen eine Rolle.
Das Kiel Institut errechnete für ihr im September erschienenes Gutachten für den Berliner Bestände, die von dem Gesetzentwurf der Initiative betroffen wären, einen Verkehrswert von rund 40,2 Milliarden Euro. Bei einer angenommenen Entschädigung von 50 Prozent des Verkehrswerts ergäben sich etwa 20,1 Milliarden Euro. Diese Modellrechnung bezieht sich allerdings auf einen anderen Wohnungsbestand als die aktuellen politischen Pläne.
Zu einer deutlich niedrigeren Bewertung gelangen Sebastian Dullien, Patrick Kaczmarczyk, Tom Krebs und Achim Truger in ihrem IMK Policy Brief. Sie errechnen für rund 210.000 Wohnungen eine Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro. Grundlage sind nicht die möglichen Verkaufspreise, sondern die Erträge, die sich bei dauerhaft begrenzten Mieten erzielen ließen.
Die Forscher gehen von einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 7,08 Euro je Quadratmeter aus. In ihre Berechnung fließen unter anderem die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung ein. Berücksichtigt wird auch der verbleibende Grundstückswert.
Welche Entschädigung verfassungsrechtlich erforderlich wäre, ist umstritten. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass bei einer Vergesellschaftung andere Maßstäbe gelten könnten als bei einer Enteignung, die durch Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt wird.
„In ihrer Mehrheit ist die Kommission der Auffassung, dass für die Höhe der Entschädigung im Falle einer Vergesellschaftung andere Anforderungen bestehen als im Falle einer Enteignung“, heißt es im Abschlussbericht. Eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts hielt die Mehrheit grundsätzlich für zulässig. Über die Berechnung gab es unterschiedliche Auffassungen.

IMK hält Finanzierung für möglich

Das IMK hat auch untersucht, wie die Wohnungen übernommen und anschließend verwaltet werden könnten. Von drei geprüften Modellen bevorzugen die Wissenschaftler eine Lösung, bei der die sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Bestände bewirtschaften. Berlin könnte damit auf vorhandene Strukturen und Erfahrungen zurückgreifen.
Nach der Studie von Ende September 2026 müsste das Land für die angenommene Entschädigung von 13,5 Milliarden Euro rund 4 Milliarden Euro Eigenkapital bereitstellen. Weitere 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsgesellschaften über Kredite finanzieren.
Die übernommenen Wohnungen könnten nach den Modellrechnungen jährlich einen Reinertrag von 543 Millionen Euro erwirtschaften. Davon wären 345 Millionen Euro für Zinsen und Tilgung der Wohnungsgesellschaften vorgesehen. Von den verbleibenden 198 Millionen Euro müsste das Land unter anderem einen eigenen jährlichen Schuldendienst von 135 Millionen Euro bestreiten.
Unter diesen Voraussetzungen wäre die Übernahme nach Einschätzung des IMK ohne laufende Zuschüsse aus dem Landeshaushalt finanzierbar. Die Autoren halten fest: „Die Überführung der Wohnungsbestände in Gemeineigentum ist unter den hier angenommenen Parameterwerten wirtschaftlich und fiskalisch tragfähig ohne Landeszuschüsse.“

Risiken für Haushalt und Investoren

Die möglichen Berliner Koalitionspartner beabsichtigen sicherzustellen, dass der Träger der Vergesellschaftung seine finanziellen Verpflichtungen dauerhaft erfüllen kann. Im Sondierungspapier verlangen sie, dass dies auch bei einer „Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen im Zeitverlauf“ gewährleistet bleibe.
Zu den Unsicherheiten gehören steigende Kreditzinsen sowie höhere Ausgaben für Reparaturen und Modernisierungen. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage. Im Sondierungspapier erklären die Parteien: „Der Haushalt befindet sich zugleich in einer Schieflage, die wir beheben müssen.“ Für 2027 nennen sie ein Entlastungspotenzial von 900 Millionen Euro, ab 2028 jährlich 500 Millionen Euro.
Das IMK verweist auf eine Besonderheit der Schuldenbremse: Nimmt das Land Kredite auf, um sich an einem öffentlichen Unternehmen zu beteiligen, stehe den Schulden ein Vermögenswert gegenüber. Solche finanziellen Transaktionen würden bei der Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme herausgerechnet. Die Schulden und ihre Zinskosten blieben jedoch bestehen.
Auch die Rechtsform der künftigen Verwaltung spielt eine Rolle. Bei einer neu gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts könnten deren Schulden nach europäischen Statistikregeln dem Staat zugerechnet werden. Kredite, etwa für die Sanierung des Wohnungsbestands oder für Neubauten, könnten dann im Extremfall dazu führen, dass Deutschland die europäischen Fiskalregeln verletzt. Bei der Nutzung bestehender Wohnungsgesellschaften schätzt das IMK dieses Risiko geringer ein.
PwC weist zudem auf mögliche Folgen für private Kreditgeber hin. Wohnungsunternehmen nutzen Immobilien häufig als Sicherheit für Bankkredite. Bei einer gesetzlichen Übertragung müsste deshalb geklärt werden, was mit diesen Sicherheiten geschieht.
Sollten Banken dadurch höhere Risiken erwarten, könnten sie künftig höhere Zinsen verlangen oder strengere Kreditbedingungen stellen. Das könnte neue Bauprojekte verteuern. Ob solche Reaktionen tatsächlich eintreten und über Berlin hinausreichen, ist allerdings nicht belegt.
Auch die IMK-Autoren halten höhere Finanzierungskosten und einen Rückzug privater Investoren für denkbar, warnen jedoch davor, historische Verstaatlichungen in anderen Ländern wie Frankreich in den 1980er-Jahren unmittelbar mit dem Berliner Vorhaben gleichzusetzen.

Was bringt die Vergesellschaftung den Mietern?

Ein Eigentümerwechsel schafft zunächst keine zusätzlichen Wohnungen. Das IMK sieht dennoch einen möglichen Nutzen: „Eine Überführung von Wohnungsbeständen privater Wohnungsbauunternehmen kann helfen, den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen“, schreiben die Forscher.
Öffentliche Wohnungsgesellschaften können Mieten dauerhaft begrenzen. Ein größerer Bestand günstiger Wohnungen könnte zudem den Mietspiegel beeinflussen, an dem sich viele zulässige Mieterhöhungen orientieren. Davon könnten auch Menschen profitieren, die nicht in einer vergesellschafteten Wohnung leben.
Das Kiel Institut untersuchte dagegen, wie sich zusätzliche Investitionen in den Neubau auswirken könnten. In einem Modell mit 40 Milliarden Euro bis 2045 errechneten die Wissenschaftler rund 71.000 fertiggestellte Wohnungen, davon etwa 28.000 zusätzliche. Die Angebotsmieten könnten dadurch 2045 um 2,2 bis 8,7 Prozent niedriger liegen als ohne das Programm. Das bedeutet nicht zwangsläufig sinkende Mieten, sondern zunächst einen niedrigeren Wert gegenüber dem Vergleichsszenario.
Auch das IMK hält Neubau für unverzichtbar. Die Wissenschaftler weisen allerdings darauf hin, dass die Übernahme großer Wohnungsbestände Personal und Verwaltungskapazitäten beansprucht, die dann möglicherweise für Neubauprojekte fehlen.
Linke, Grüne und SPD wollen zwischen 2026 und 2031 insgesamt 100.000 Baugenehmigungen erreichen, aus denen ebenso viele Wohnungen entstehen sollen.

Finanzierung noch offen

Die politische Einigung legt bislang nur den Rahmen fest. Wie viele Wohnungen tatsächlich übernommen werden, welche Entschädigung die bisherigen Eigentümer erhalten und wie die Übernahme finanziert werden soll, muss noch konkretisiert werden.
Der vorläufige Fahrplan der drei Parteien sieht vor, dass die möglichen Koalitionspartner 2027 ein Finanzierungskonzept vorlegen. Mitte 2028 soll der Gesetzentwurf ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Ein Jahr nach der Verkündung soll das Gesetz in Kraft treten.
Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, ob es überhaupt zu einer rot-grün-roten Regierung kommen wird. Offen ist zudem, ob die Bundesregierung ein Gesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg bringen wird und ob die Berliner Pläne einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden.
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Nach Linken-Wahlsieg: Vonovia stellt neue Bauprojekte in Berlin vorerst zurück


In Kürze:

  • Vonovia will Neubauvorhaben in Berlin nach dem Wahlsieg der Linken vorerst nicht priorisieren, schließt einen Baustopp aber aus.
  • Hintergrund sind die Enteignungspläne der Linken, die mit Grünen und SPD über eine mögliche Koalition sondiert.
  • Vonovia-Chef Luka Mucic fordert klare politische Rahmenbedingungen – auf eigenen Grundstücken könnte der Konzern rund 20.000 zusätzliche Wohnungen bauen.

 
Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat der private Wohnungsbaukonzern Vonovia angekündigt, Neubauvorhaben in der Hauptstadt vorerst nicht zu priorisieren. Es werde zwar, so kündigt Vorstandschef Luka Mucic an, weder einen Baustopp noch einen vollständigen Rückzug aus Berlin geben. Allerdings werde Vonovia bei neuen Investitionsentscheidungen „die Rahmenbedingungen abwägen“.

Linke hält an Enteignung von Vonovia und Deutsche Wohnen fest

Nach ihrem Wahlsieg am 20. September führt die Linkspartei in Berlin derzeit Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD mit dem Ziel einer möglichen rot-grün-roten Koalition. Die Linke hatte die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsgesellschaften mit einem Bestand von mehr als 3.000 Wohnungen zu einer zentralen Wahlkampfforderung erhoben. Rückendeckung kommt von den Grünen, die SPD hat Enteignungen bisher abgelehnt.
Eine solche Regelung würde vor allem die Konzerne Vonovia und Deutsche Wohnen betreffen. Diese verfügen in der Hauptstadt derzeit über einen Bestand von etwa 130.000 Wohnungen. Ein erheblicher Teil davon geht auf den Verkauf der landeseigenen Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) im Jahr 2004 zurück.
Um den Haushalt zu sanieren, beschloss der damalige Berliner Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, diesen Schritt zu gehen. Regierungspartner war damals die PDS – und damit die Vorgängerpartei der Linken in der Bundeshauptstadt. Ihre Forderung nach Enteignung der großen privaten Wohnungsgesellschaften kann sich jedoch auf einen Volksentscheid vom 26. September 2021 stützen.

Mucic: Kapital fließt dorthin, wo Investitionen erwünscht sind

Im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ hat Vonovia-Chef Luka Mucic angekündigt, man werde die derzeit im Bau befindlichen rund 1.000 Wohnungen „selbstverständlich fertigbauen“. Ein Baustopp sei ausdrücklich nicht vorgesehen. Vonovia bekenne sich zum Standort Berlin. Auch werde man weiterhin in Instandhaltung und energetische Modernisierung des Bestands investieren. Man sei „Teil der Lösung“ und wolle es auch bleiben.
Allerdings gab Mucic auch zu bedenken, dass Kapital dorthin fließe, wo Investitionen auch politisch gewünscht seien. Deshalb mahnte er „dringend Klarheit“ über künftige politische Rahmenbedingungen an. An anderer Stelle äußerte der Vonovia-Chef, bei Neuinvestitionen spiele auch der Standort eine Rolle:
„Wenn Wohnungsunternehmen die Wahl haben zwischen München und Berlin und in Bayern eine Landesregierung ist, die Investitionen ausdrücklich willkommen heißt, dann fließt Kapital natürlich eher dorthin.“
Mucic wies auch Vorwürfe zurück, sozial schwächere Mieter zu benachteiligen. Man vergebe 37 Prozent der Berliner Wohnungen bei der Neuvermietung an Mieter mit Wohnberechtigungsschein. Übersteige deren Mietbelastung 30 Prozent des Nettoeinkommens, begrenze man sie. Mit Bestandsmieten von 8,26 Euro und Neuvertragsmieten von 10,80 Euro pro Quadratmeter bleibe man unter den Marktmieten. Erhöhungen fielen nicht höher aus als bei kommunalen Gesellschaften.

Vonovia mahnt zu politischer Zurückhaltung und Rückbau von Hemmnissen

Der Vonovia-Chef spricht von illegaler Untervermietung als einem erheblichen Problem des Berliner Wohnungsmarktes. Darüber hinaus seien es jedoch politische Vorgaben und Phänomene wie der Anstieg der Heizkosten, die Wohnen teurer machten und die Schaffung von neuem Angebot erschwerten.
Enteignung, so Mucic, würde den Wohnungsmangel nicht beheben und brächte Risiken für Investitionen und Neubau. Bei Vonovia hoffe man auch auf die angekündigten bundespolitischen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Schritte.
Man wäre in der Lage, in relativ kurzer Zeit rund 20.000 neue Wohnungen nur aus dem eigenen Bestand zu bauen. Allerdings finde auf vielen Grundstücken kein Neubau statt, so der Vonovia-Chef, und er fügte hinzu: „Warum? Weil das Baurecht nicht dazu passt, bezahlbar bauen zu können. Und weil wir es uns aufgrund der gestiegenen Kapitalkosten dann nicht mehr leisten können, die hohen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.“
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Linke will in Berlin enteignen – Söder: „Klare Absage“ an „Sozialismus und Verstaatlichung“

In Berlin wird seit Jahren über die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften debattiert. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen entsprechenden Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – und damit dafür, alle Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen. Der rot-grüne-rote Senat setzte anschließend eine Expertenkommission ein, die 2023 zum Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich sei.
Die neue Landesregierung aus CDU und SPD wollte aber kein entsprechendes Gesetz ausarbeiten, stattdessen verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen allgemein. Sowohl die Initiative hinter dem Volksentscheid als auch die Opposition sprachen von „Verschleppungspolitik“ und „Blockade“.

Linke unterstützt Forderung

Die Linke hat sich schon früh hinter den Volksentscheid gestellt. Später nahm die Partei ihre Unterstützung auch in ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 auf. Im Wahlkampf zur bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl wirbt die Linke nun zentral mit der Enteignung großer Immobilienkonzerne.
Die Linken-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner machte die Enteignungspläne zur Bedingung für eine mögliche Regierung mit Beteiligung ihrer Partei. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie erst vergangene Woche dem „Stern“.

Bund will Vergesellschaftungen verbieten

Ein eventueller Wahlerfolg der Berliner Linken brachte die Bundesregierung auf den Plan: Anfang Juli verkündeten die Koalitionsspitzen, die Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten zu wollen. Die Koalition werde ein Gesetz verabschieden, „das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). CSU-Chef Markus Söder sprach von einer „klaren Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung betrifft“.
Im Beschlusspapier der Regierung heißt es, es werde „durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Zweifel an Enteignungs-Verbot

Die ersten Bedenken an einem Vergesellschaftungs-Verbot kamen kurz darauf aus der Regierung selbst. „Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende Juli dem „Handelsblatt“.
Auch Experten haben Zweifel. So sieht Christoph Degenhart „verfassungsrechtlich einige Risiken“ beim Plan der Bundesregierung. Fraglich sei die Zuständigkeit des Bundes statt der Länder, sagte der Verfassungsrechtler der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn man die aber bejaht, ist die reine Negativgesetzgebung – zu sagen, die Länder dürfen nicht vergesellschaften – wiederum problematisch.“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland zweifelt ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an. Als noch „schwerwiegender“ erachtet er aber, „dass Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes prinzipiell zulässig sind“. AFP sagte er: „Um das zu ändern, müsste der Bund auch das Grundgesetz ändern.“ Dazu gibt es aber aktuell wohl keine politischen Mehrheiten.

Regelndes Gesetz als Möglichkeit

Als „den noch am ehesten gangbaren Weg“ sieht Degenhart, „dass der Bund positiv die Bedingungen für eine Vergesellschaftung von Grund und Boden regelt – in einem solchen Gesetz könnte dann gegebenenfalls geregelt werden, was nicht vergesellschaftet werden darf“. Der Jurist gibt aber zu bedenken, dass es weder zu einer solchen Regelung noch einem Verbot bereits Rechtsprechung gibt.
Als „wahrscheinlichsten Weg“ für die Bundesregierung erachtet auch Wieland „ein Gesetz, dass das Wie der Vergesellschaftung regelt. Hier bräuchte es dann keine Grundgesetzänderung mehr, stattdessen würde ein normales Bundesgesetz reichen“. Beide Rechtsprofessoren geben aber zu bedenken, dass es sich um „Neuland“ handelt – am Ende könnte also das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
(afp/red)