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Wohnungsnot in Europa: EU nimmt Ferienwohnungen ins Visier

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.
„Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln“, sagte der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, wenn auch nicht allein verantwortlich.

Gemeinsamer Rahmen, lokale Entscheidungen

Die EU kann zu diesem Thema keine europaweiten verbindlichen Regeln schaffen. Die EU-Kommission schlägt den zuständigen Behörden vor, wie sie selbst den Wohnungsmarkt vor Ort bewerten können und welche Maßnahmen beschlossen werden könnten. Dabei geht es neben Kurzzeitvermietung unter anderem auch um Zweitwohnungen oder längerfristigen Leerstand.
Ob Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, bleibt jedoch in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit. Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Das Gesetz solle für mehr Sicherheit sorgen, wie unter anderem Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen.
Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig.

Jørgensen: Gesetz wird Wohnungsprobleme nicht sofort lösen

„Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar“, sagte Jørgensen. Aber dadurch könne ein Faktor, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verließen, angegangen werden.
Kritik an dem Gesetzentwurf wurde nach der Vorstellung laut: „Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stehen“, kritisierte Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament. Die Kommission setze hier auf den falschen Weg.
Die Präsidentin der EU-Regionen, Kata Tüttö, sprach von einem ersten wichtigen Schritt, verwies aber auch auf die Notwendigkeit von mehr Investitionen. Der Entwurf stehe im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommission für den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034.
Darin schwäche sie die Rolle der Städte und Regionen bei der Steuerung der EU-Investitionen drastisch und streiche alle Finanzinstrumente, die bisher von den lokalen Behörden zur Unterstützung und zur Verbesserung der Qualität ihrer Wohnungsbaustrategien genutzt würden.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sah gegenüber der Funke Mediengruppe die Ursache einer europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. „Richtig ist deshalb, dass Eingriffe nur dort möglich sein sollen, wo tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten.“ Dafür brauche es keine europäischen Vorgaben.

Millionen Übernachtungen

2025 waren nach Zahlen des europäischen Statistikamts Eurostat 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet, das heißt ihre Haushalte mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Im EU-Durchschnitt betrifft dies 7,7 Prozent.
Wie viele Wohnungen in Deutschland für kurze Zeit vermietet werden, ist unklar. Allein über die drei großen Online-Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht.
Die Situation unterscheidet sich laut EU-Kommission europaweit deutlich. Besonders in Städten, die bereits unter großem Druck auf dem Wohnungsmarkt stehen, gibt es viele Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen beispielsweise rund 40 Kurzzeitvermietungen auf 100 Wohnungen, die dem Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen. (dpa/red)
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Linker Mietendeckel laut Rechtswissenschaftler verfassungsgemäß – CDU: Wäre der „Todesstoß“

Mieten einfrieren, Mieten deckeln, Mieten senken: Die Linke will erheblich in den Wohnungsmarkt und die Rechte von Vermietern eingreifen, um Mieter zu entlasten. Ihr Modell für einen „bundesweiten Mietendeckel“ legten Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann und Wohnungsbauexpertin Caren Lay in Berlin vor – zusammen mit einem Rechtsgutachten des Regensburger Juristen Thorsten Kingreen. Der Universitätsprofessor hält die Eingriffe für mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Linke hat die Begrenzung der Mieten seit Jahren als Topthema für sich entdeckt. Im Wahlkampf vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September spielt es für die Partei eine entscheidende Rolle. Dort macht sich Spitzenkandidatin Elif Eralp Hoffnungen, Regierende Bürgermeisterin zu werden.

Zweistufiges Modell

In einem Antrag an den Bundestag plädiert die Oppositionspartei für ein zweistufiges Modell: Zuerst soll ein „Mietenstopp“ die bundesweite Mietenentwicklung einfrieren, sowohl im Bestand als auch bei neuen Verträgen. Schritt zwei wäre der „bundesweite Mietendeckel“. Die jeweilige Obergrenze soll nach Plänen der Linken aber lokal unterschiedlich sein und unterschiedlich strengen Maßstäben folgen – nach drei Kategorien: nicht angespannter Wohnungsmarkt, angespannter Wohnungsmarkt und „Wohnungsnotlage“.
Die lokalen Mietobergrenzen sollen dem Konzept zufolge weder bei bestehenden noch bei neuen Verträgen überschritten werden dürfen, es sei denn, der Wohnungsmarkt vor Ort ist entspannt. Mieterhöhungen wären außerhalb von „Wohnungsnotlagen“ weiter möglich, wenn auch begrenzt auf sechs bis zehn Prozent binnen drei Jahren. „Überhöhte Mieten“ sollen in angespannten Märkten auch abgesenkt werden können.
Die Linke will zudem die Berechnung des Mietspiegels ändern: Einbezogen werden sollen demnach Bestands- und Sozialmieten, nicht aber „Wuchermieten“. So soll eine „echte Durchschnittsmiete“ errechnet werden, die laut Linke um sechs Prozent unter dem bisherigen Mietspiegel läge.

Rechenmodell geht von deutliche Effekten aus

Der Stadtsoziologe Andrej Holm von der Humboldt-Universität Berlin hat die möglichen Effekte des Linken-Modells berechnet. In einem Arbeitspapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht er davon aus, dass die Angebotsmieten in Berlin halbiert würden von durchschnittlich knapp 16,60 Euro auf 8,07 Euro. In Städten wie Hamburg, München und Frankfurt würden die Angebotsmieten diesen Berechnungen zufolge um ein Drittel sinken.
Die Bestandsmieten würden demnach langsamer steigen. Die Option einer Senkung „überhöhter Mieten“ in Wohnungsnotgebieten auf die neu berechnete „Durchschnittsmiete“ ergäbe sich diesen Berechnungen zufolge zum Beispiel in München eine mittlere Mietsenkung der betroffenen Wohnungen um 5,45 Euro pro Quadratmeter, wie es weiter heißt.

Gutachter: Eigentum unterliegt Sozialbindung

Gutachter Kingreen hält dies alles für zulässig, trotz der Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Diese Garantie schütze Vermieter nicht grundsätzlich vor starken Eingriffen in die Mietpreisbildung, heißt es in einer Kurzfassung des Gutachtens.
Eigentum unterliege einer Sozialbindung, die bei Wohnraum besonders ins Gewicht falle. „Mietobergrenzen sind daher kein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff, sondern grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums“, heißt es weiter.

CDU: Wäre der „Todesstoß“

Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, wies das Modell der Linken schon vor der offiziellen Vorstellung zurück und nannte die Forderungen der Partei ignorant und verantwortungslos.
„Ein Mietendeckel wäre der Todesstoß für den Wohnungsbau“, erklärte Luczak. „Ein Mietendeckel hilft den Mietern nicht, er schadet ihnen.“ (dpa/red)