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Senkung der Luftverkehrsteuer: Günstigere Preise für Flugtickets bleiben ungewiss

Vor der Entscheidung im Bundestag am Donnerstagabend über die Senkung der Luftverkehrsteuer ist zunächst unklar geblieben, ob dies zu günstigeren Ticketpreisen führen wird. Unions-Fraktionsvize Sepp Müller äußerte sich mit Blick auf steigende andere Kosten skeptisch zu einer möglichen Preissenkung. Der CDU-Wirtschaftsrat forderte die vollständige Abschaffung der Steuer.
Die Luftverkehrsteuer beträgt seit 2024 15,53 Euro für sogenannte Kurzstreckenflüge in europäische Länder (einschließlich Türkei, Russland und Grönland) sowie nach Marokko oder Algerien. 39,34 Euro werden für Flüge in Länder des Nahen Ostens, nach Zentralasien oder weitere nordafrikanische Länder fällig. Für Flüge in alle übrigen Länder wird eine Steuer von 70,83 Euro erhoben.
Durch die Neuregelung sollen die Steuersätze jeweils wieder auf den vorher geltenden Wert sinken. Dies sind für die drei Distanzklassen 13,03 Euro, 33,01 Euro oder 59,43 Euro. Die Bundesregierung rechnet durch die Neuregelung mit Mindereinnahmen für den Staatshaushalt von 330 Millionen Euro.

Müller dämpft Hoffnungen auf billigere Flugtickets

Müller sagte den Sendern RTL und ntv zu der Frage, ob wegen der von Union und SPD auf den Weg gebrachten Steuersenkung mit günstigeren Preisen für Flugtickets zu rechnen sei: „Das kommt darauf an, ob die Luftverkehrsunternehmen die Senkung der Luftverkehrsteuer weitergeben.“
Er verwies dabei auf den aktuellen Anstieg der Kerosinpreise, was eine Preissenkung unwahrscheinlicher macht.
Müller sieht in der Steuersenkung vorrangig ein Instrument, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Das Ziel sei, Deutschland „für den Luftverkehr wieder attraktiv zu machen“, betonte der CDU-Politiker.
Er wies darauf hin, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Abflüge und Landungen in mehreren deutschen Städten wie Berlin, Köln und Leipzig/Halle geringer geworden sei. Dies liege auch daran, dass der Luftverkehrsstandort „in den letzten Jahren sehr teuer geworden“ sei.
Zu Einwänden, die Steuersenkung schade dem Klimaschutz, sagte der CDU-Politiker, wenn Starts und Landungen in Deutschland weniger attraktiv seien, würden die Flugzeuge eben anderswo landen, zum Beispiel in Prag.

Hessens Ministerpräsident Rhein begrüßt Senkung

Positiv zu der Steuersenkung äußerte sich auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). „Damit ist ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der deutschen Luftfahrt getan“, erklärte er in Wiesbaden.
„Die niedrigere Luftverkehrsteuer verbessert Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Luftverkehr und stärkt das Drehkreuz Frankfurt mit Deutschlands größtem Flughafen.“
Rhein forderte, jetzt müssten „möglichst schnell weitere Entlastungen für Airlines und Passagiere folgen“.
Der CDU-Wirtschaftsrat forderte eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrssteuer. Deren Absenkung „greift zu kurz, um die Wettbewerbsnachteile zu beseitigen“, sagte der Generalsekretär des parteinahen Wirtschaftsverbands, Wolfgang Steiger, der Funke-Mediengruppe.
„Vielmehr wäre eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer angezeigt, verbunden mit einer Senkung der Flughafenentgelte und Gebühren.“

Scharfe Kritik von Grünen und Linken

Gegen die Steuersenkung wenden sich Grüne und Linkspartei. Sie wiesen in den Ausschussberatungen darauf hin, dass der Flugverkehr in Deutschland ohnehin jährlich mit zwölf Milliarden Euro vom Staat subventioniert werde.
Die Steuersenkung sei auch deswegen unverständlich, weil zugleich der Preis für das Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr teurer werde. Auch Umweltverbände haben die Absenkung kritisiert, weil diese das Erreichen der Klimaziele erschwere. (afp/red)
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OECD: Mehr als 130 Milliarden Dollar für Klimaschutz 2024

Reiche Länder haben 2024 zum dritten Mal in Folge mehr als 130 Milliarden Dollar zum Klimaschutz in ärmeren Ländern beigetragen.
Dabei schrumpfte der öffentliche Anteil um 2,6 Prozent, wie aus einem Bericht der OECD hervorgeht. Zahlen zum Jahr 2025 sollen erst 2027 veröffentlicht werden.

Staatliche und private Mittel

Rund 136,7 Milliarden US-Dollar stellten die reicheren Länder 2024 den ärmsten Länder zur Verfügung, um in saubere Energien zu investieren und sich auf die Folgen von Klimaveränderungen einzustellen.
2023 waren es 132,8 Milliarden Dollar, 2022 lag der Betrag bei 115,9 Milliarden Dollar. Dies war das erste Jahr, in dem das 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen festgelegte Ziel der 100 Milliarden Dollar erreicht wurde.
Enthalten sind bilaterale und multilaterale Beiträge, etwa von der Weltbank, aus dem öffentlichen oder privaten Bereich. Die öffentliche Klimafinanzierung schrumpfte 2024 um 2,6 Prozent auf 101,6 Milliarden Dollar. Dies wurde durch einen Anstieg der Beiträge aus dem Privatsektor um 33 Prozent auf 30,5 Milliarden Dollar ausgeglichen.

Hoher Anteil von Krediten

2024 waren rund zwei Drittel der Finanzierung Kredite. Empfängerländer kritisieren den hohen Anteil an Krediten, da diese die Schuldenlast erhöhen.
„Die Länder, die am wenigsten für die Klimakrise verantwortlich sind, müssen Schulden aufnehmen, um sie zu überleben“, sagte Mohamed Adow, Direktor des in Nairobi ansässigen Klima-Thinktanks Power Shift Africa. „Das ist ein Skandal“, fügte er hinzu.
Klimafinanzierung ist bei den UN‑Klimakonferenzen ein Reizthema. Entwicklungsländer prangern häufig den schleppenden Fortschritt der Industriestaaten bei der Einhaltung ihrer Zusagen an.
Die wohlhabenderen Länder hatten sich auf dem UN‑Klimagipfel COP29 in Aserbaidschan 2024 darauf geeinigt, zwischen 2026 und 2035 jährlich 300 Milliarden Dollar bereitzustellen. Nach Ansicht vieler Entwicklungsländer ist dies jedoch nicht ausreichen.
Zudem setzten sie ein weniger konkretes Ziel, jährlich 1,3 Billionen Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren. (afp/red)
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deutschland

Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
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Dutzende Staaten beraten in Japan über Schutz der Antarktis

Eine internationale Konferenz zum Schutz der Antarktis hat am Dienstag (12. Mai) in Hiroshima begonnen. Vertreter von rund 50 Staaten beraten in den kommenden anderthalb Wochen unter anderem über einen besseren Schutz von Kaiserpinguinen und den wachsenden Tourismus am Südpol.
Die Region und die dort lebenden Tiere leiden zunehmend unter dem Klimawandel, zugleich spielt die Antarktis eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Erdklimas.

Antarktisschutz erfordert internationale Zusammenarbeit

„Die Gespräche, die hier in Hiroshima stattfinden, sind in einer Zeit, in der die Antarktis zunehmend von globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel betroffen ist, von besonderer Bedeutung“, sagte der Exekutivsekretär des Sekretariats des Antarktisvertrags, Francisco Berguno, vor Journalisten.
„Der Kontinent spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung des Erdklimas und der Ozeane, und sein Schutz erfordert langfristiges Denken, umsichtiges Management und internationales Vertrauen.“
Berguno betonte, die in Hiroshima getroffenen Entscheidungen trügen dazu bei „sicherzustellen, dass die menschliche Tätigkeit in der Antarktis weiterhin sorgfältig geregelt, umweltverträglich und von der Wissenschaft geleitet wird“.
Bei den angestrebten Maßnahmen zum Schutz der Kaiserpinguine zeigten sich Experten aber wenig zuversichtlich, dass in Japan Entscheidungen fallen. Vor allem Russland und China blockieren diese.
Die Zahl der Tiere ist deutlich zurückgegangen, weil die durch Treibhausgasemissionen verursachte Erwärmung zu einem frühzeitigen Rückgang des Meereises führt, auf dem sie leben, jagen und sich fortpflanzen.
„Diese Ikonen des Eises könnten bis zum Ende dieses Jahrhunderts durchaus den gefährlichen Abhang in Richtung Ausrottung hinabrutschen, wenn wir nicht jetzt handeln“, mahnte der Chefberater der Umweltschutzorganisation WWF für die Pole und Ozeane, Rod Downie, einen Schutz der Kaiserpinguine an.

Tourismus in der Antarktis nimmt stark zu

Ebenfalls weit oben auf der Tagesordnung in Hiroshima steht der starke Anstieg der Touristenzahlen: In der Saison 2024/2025 besuchten fast 120.000 Menschen die Antarktis.
Die Delegierten sollen über mögliche Beschränkungen von Gebieten oder Aktivitäten sowie über mögliche Quoten nachdenken. Fachleute warnen, dass die bestehenden Regelwerke der zunehmenden Vielfalt touristischer Aktivitäten in der Region nicht Rechnung tragen.
Vom Kajakfahren und Heißluftballonfahren bis hin zum Motorradfahren wird mittlerweile alles angeboten.
„Wie der Tourismus in der Antarktis reguliert und gesteuert werden soll, ist zu einem Schlüsselthema geworden“, betonte Hideki Uyama vom japanischen Außenministerium, der den Vorsitz der Tagung inne hat. (afp/red)
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gesellschaft

Studie: Klimasorgen hoch – Umweltängste in den 1980er-Jahren größer

Die Bundesbürger machen sich wegen des Klimawandels deutlich mehr Sorgen als noch vor 16 Jahren – sie liegen aber unter dem Niveau der Ängste vor Umweltschäden in den 1980er-Jahren.
Das zeigt eine Auswertung von Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) durch das DIW Berlin, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorlag.
Dabei zeigen jüngere Jahrgänge sich grundsätzlich deutlich besorgter über die Auswirkungen des Klimawandels als ältere.
Seit 2009 wird im Rahmen des SOEP abgefragt, ob und in welchem Ausmaß Menschen sich mit Blick auf die Zukunft Sorgen wegen des Klimawandels machen. Das Jahr 2009 hat das DIW-Team als Referenzjahr zugrunde gelegt und Standardabweichungen dazu berechnet.
Eine Standardabweichung von 0,1 Punkt kann dabei laut DIW als kleine Verschiebung gelten, 0,5 bedeutet eine große Verschiebung.
Seit 2013 gibt es dabei laut DIW-Auswertung einen grundsätzlichen Aufwärtstrend: 2022 lag die Abweichung bei den Klimasorgen mehr als 0,4 Punkte über dem Referenzwert, 2023 knapp darunter.
Fast parallel verläuft die Kurve zu Sorgen über den Zustand der Umwelt. Diese Frage wird seit dem Start des SOEP 1984 gestellt.

Jüngere Generation besonders besorgt

Jüngere Jahrgänge zeigten sich grundsätzlich deutlich besorgter über die Auswirkungen des Klimawandels als ältere. Gleichzeitig wächst über alle Generationen hinweg das Bewusstsein.
„Das Grundniveau der Sorgen ist in den vergangenen Jahren deutlich höher als zu Beginn der Datenreihe zu Klimasorgen. Und die Sorgen wachsen mit dem Alter“, sagte Franziska Holz, stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt und Mitautorin der Untersuchung.
Heute 70-Jährige würden sich im Schnitt mehr Sorgen über das Klima machen als zu dem Zeitpunkt, als sie 60 waren. „Und sie sorgen sich mehr, als 70-Jährige vor zehn Jahren das getan haben.“

Frühere Umweltängste noch höher

Während Klimasorgen in den vergangenen Jahren gewachsen sind, haben Umweltängste in der Vergangenheit eine noch deutlich größere Rolle gespielt.
1987, im Jahr nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, lagen die Umweltsorgen bei 0,65 Punkten Abweichung, zwei Jahre später sogar noch weiter oben.
„Themen wie Luftverschmutzung und saurer Regen spielten damals eine viel größere Rolle“, sagte Holz. „Und dann kam Tschernobyl, und in den Daten sehen wir danach einen starken Anstieg der Besorgnis bei den Menschen.“
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Daten bis 2023. Das SOEP ist eine sozialwissenschaftliche Langzeitstudie, für die jedes Jahr Menschen in 20.000 Haushalten in Deutschland zu unterschiedlichen Themen befragt werden. (afp/red)