Der Lastwagen mit entzündlichem Gefahrgut steht auf der Autobahn A8 in Fahrtrichtung München. - Foto: Jason Tschepljakow/dpa
Ein Lastwagen mit entzündlichem Gefahrgut ist auf der A8 in Fahrtrichtung München bei Wiesensteig in Baden-Württemberg wegen eines Defekts liegen geblieben. Bei dem Stoff handelt es sich um organisches Peroxid, wie ein Polizeisprecher mitteilte. „Es ist nicht auszuschließen, dass die unter Druck stehenden Gefahrstoffbehälter sich entzünden und explosiv entladen“, teilte auch das Landratsamt Göppingen mit. Bei der derzeitigen Witterungslage ist davon auszugehen, dass dadurch unmittelbare Waldbrandgefahr besteht.
In der Ortschaft Wiesensteig werden nach Auskunft der dortigen Feuerwehr derzeit rund 100 Menschen aus ihren Wohnungen und Häusern evakuiert. Sie kommen in einer Turnhalle unter, sagte ein Feuerwehrsprecher.
Nach dem Defekt habe die Feuerwehr laut Polizei versucht, das Fahrzeug zu kühlen, jedoch dann Abstand davon genommen. Die Autobahn in Richtung München ist demnach gesperrt zwischen Mühlhausen und Hohenstadt. Eine Umleitung wurde eingerichtet.
Wegschaffen des Lkws derzeit nicht möglich
Wie das Landratsamt Göppingen weiter mitteilte, manövrierten die Einsatzkräfte der Feuerwehr den defekten Lastwagen aus einem unmittelbar für die Bevölkerung gefährlichen Bereich auf einen Parkplatz vor dem Lämmerbuckeltunnel. Ein weitergehendes Wegschaffen des Lastwagens sei derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. Eine Fachfirma sei hinzugezogen worden, die Experten sollen einschätzen, wie sich die Temperatur des Gefahrenstoffs entwickelt, sagte eine Sprecherin.
In der Feuerwehrleitstelle sei ein Krisenstab eingerichtet. Um 17:30 Uhr wurde eine außergewöhnliche Einsatzlage für die Gemeinden Hohenstadt, Mühlhausen im Täle und Wiesensteig festgestellt. Zur Betreuung und gegebenenfalls medizinischen Versorgung der im Stau stehenden Personen seien Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes hinzugezogen worden. Laut dem Landratsamt sind rund 250 Rettungskräfte vor Ort. (dpa/red)
Für zwei Stunden bleibt der Fernpass am 27. Juni wegen einer Demo gesperrt. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Nach der Brenner-Blockade Ende Mai folgt die nächste Einschränkung auf einer wichtigen Alpenroute.
Wegen einer Demonstration wird die Fernpassstraße in Tirol an mindestens einem, möglicherweise auch zwei Samstagen in den Sommerferien vormittags für zwei Stunden gesperrt.
Am Samstag, 27. Juni, wird die B179 von 10:00 bis 12:00 Uhr zwischen Reutte und Nassereith für den Verkehr komplett gesperrt. Eine weitere zweistündige Demo am Fernpass haben Bürgerinitiativen für den 1. August angemeldet. Tirol will erst die Erfahrungen der ersten Demo abwarten und dann über den 1. August entscheiden.
Auch am Fernpass klagen Anwohner über den Transitverkehr.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Anwohner demonstrieren am Fernpass
Grund ist am 27. Juni eine Anwohner-Demonstration aus Protest gegen die Verkehrsflut und geplante Tunnelprojekte. Vorbild: die Brennerdemo am 30. Mai. Die Komplettsperre an einem der wichtigsten Alpenpässe hatte für viel Aufmerksamkeit gesorgt.
Ein Gericht hatte erstmals eine Demonstration direkt auf der Autobahn genehmigt. Nach massiven Stauwarnungen hatten die meisten Autofahrer wohl ihre Reisen verschoben – die Straßen blieben unerwartet leer.
Staugefahr ist hoch
Der Termin fällt auf den Beginn der Sommerferien in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Vor allem am Samstagvormittag wird auf der Strecke entsprechend Reiseverkehr erwartet.
Anders als bei der ganztägigen Brenner-Sperre handelt es sich am Fernpass um eine zweistündige Unterbrechung. Dennoch könnten sich schon vor Beginn der Sperre Staus bilden, auch nach der Freigabe sei mit Verzögerungen zu rechnen, hieß es beim ADAC.
Schleichwege sind für den Transitverkehr tabu. Die Sommerfahrverbote für den Ausweichverkehr gelten in Tirol am 27. Juni von 7.00 bis 19.00 Uhr. Nur Anrainer oder Reisende mit konkretem Ziel sind ausgenommen. Dasselbe gilt in Bayern entlang der A7. Die Polizei hat angekündigt, die Abfahrverbote engmaschig zu kontrollieren.
Polizei rät von Autofahrten ab
„Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in Richtung Tirol rät die Polizei an diesem Tag ab“, mahnt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West und warnt: „Die Ausweichrouten werden nach derzeitigem Erkenntnisstand stark belastet sein.“
Auch der Tipp des ADAC Südbayern lautet: am besten zeitlich ausweichen. Wer die Reise früh am Morgen antritt oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegt, hat demnach die größten Chancen, gut durchzukommen.
Wer dennoch just zu der Zeit fahren muss, sollte großräumig ausweichen. Ein Rat lautete schon bei der Brenner-Sperrung: Ausreichend Getränke und Proviant mitnehmen und den Wagen volltanken.
Ab in den Süden – auch der Fernpass ist hier eine beliebte Route.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Am 27. Juni will der ADAC Südbayern voraussichtlich nicht extra Stauberater losschicken. Sollte der Fernpass am 1. August erneut für zwei Stunden zu sein, sollen aber die ohnehin wegen des Ferienbeginns in Bayern eingesetzten Stauberater die Lage beobachten. Denn nun haben alle deutschen Bundesländer Sommerferien.
Hinweise an Autobahnkreuzen
Die Autobahn-Gesellschaft des Bundes unterstütze die Polizei und werde unter anderem am Autobahnkreuz Memmingen sowie am Autobahndreieck Allgäu auf Anzeigetafeln auf die Sperre hinweisen, sagt Josef Seebacher, Sprecher der Autobahn Südbayern.
Sollte Tirol hinter dem Grenztunnel Füssen den Verkehr stark dosieren und damit für Staus vor dem Tunnel auf deutscher Seite sorgen, könnte die Polizei notfalls den Verkehr ausleiten und zurückschicken.
„Es ist nicht annähernd vergleichbar mit der langen Sperre am Brenner“, erläutert Seebacher. Der Fernpass sei nicht die einzige Möglichkeit, ins Inntal nach Tirol zu kommen.
Hinzu komme, dass sich in den Pfingstferien, als der Brenner dicht war, der Verkehr ballt, während er sich in den großen Ferien zeitlich mehr verteilt. Zudem dauert die Sperre nur zwei Stunden. „Ab drei Stunden Stau macht man sich Gedanken, wie man die Menschen in den Fahrzeugen versorgt.“
Je nach Ausgangsort und Reiseziel kommen vor allem zwei großräumige Umfahrungen infrage:
Das ist zum einen die Route über Vorarlberg und den Arlberg. Sie führt über die A96 Richtung Lindau und weiter über die österreichische Rheintalautobahn A14 Richtung Tirol und Westösterreich.
Zweite Variante: Über die Autobahn A8 von München bis zum Inntal-Dreieck und dann über die A93 bei Kiefersfelden auf die Inntalautobahn A12. Wer weiter nach Italien will, kann die Brennerautobahn Richtung Südtirol nehmen. Die Brennerroute ist also dieses Mal grundsätzlich eine mögliche Ausweichstrecke.
Laut dem Land Tirol wird die Polizei an der Grenze zu Deutschland bei Vils/Füssen kontrollieren und Informationen zur Sperre geben. Einsatzfahrzeuge könnten passieren, Ausnahmen für Anwohner gibt es nicht.
Ende Mai war mitten wegen einer Demo die Brenner-Autobahn von morgens bis abends gesperrt. (Archivfoto)
Foto: Peter Kneffel/dpa
Muss man künftig häufiger mit solchen Sperren rechnen?
Es gibt Befürchtungen, dass das Beispiel Schule macht. „Wir hoffen, dass von den Kundgebungen keine Signalwirkung ausgeht“, sagt Miriam Melanie Köhler, Sprecherin des ADAC Südbayern.
Die Genehmigung von Demonstrationen sei stets eine Einzelfallentscheidung und dürfe nicht automatisch als Blaupause für weitere Sperrungen auf wichtigen Alpenrouten verstanden werden. Auswirkungen auf Autofahrer, Logistik und Wirtschaft müssten berücksichtigt werden.
Demonstrationen schafften kurzfristig Aufmerksamkeit, lösten aber die Probleme des Transitverkehrs im Alpenraum nicht, mahnte Köhler. Dafür seien langfristige, gemeinsame und europäisch abgestimmte Lösungen notwendig. (dpa/red)
Zwei Waggons sind in München von einer Brücke gestürzt. - Foto: Ehsan Monajati/dpa
Das Unglück ereignete sich demnach in der Nacht gegen 01.40 Uhr im Stadtteil Milbertshofen. Zwei Güterwaggons entgleisten nach dem Zusammenstoß und rutschten zum Teil über den Rand der Brücke nach unten, wo sie auf die Schleißheimer Straße prallten.
Menschen kamen auf der Straße nicht zu Schaden: Nach Polizeiangaben fuhr zum Zeitpunkt des Unglücks ein Linienbus auf der Straße, der durch einen herabfallenden Gegenstand beschädigt wurde. An Bord war nur der Fahrer, der unverletzt blieb.
Ein Großaufgebot der Feuerwehr und des Rettungsdienstes war am Unglücksort im Einsatz. Die Straße war mehrere Stunden in beide Richtungen gesperrt, was laut Polizei zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte.
Keine Einschränkungen im Regional- und Fernverkehr
Wann die Waggons geborgen werden, war zunächst unklar. „Von einer Bergung sind wir noch weit entfernt“, sagte der Polizeisprecher. Möglicherweise bleibe die Unglücksstelle im Stadtteil Milbertshofen noch bis Sonntag gesperrt.
Laut einer Sprecherin der Deutschen Bahn passierte das Unglück auf einer Strecke, die ausschließlich von Güterzügen genutzt werde. Einschränkungen im Regional- oder Fernverkehr gebe es nicht. (dpa/afp)
Zwei Waggons sind in München von einer Brücke gestürzt. - Foto: Ehsan Monajati/dpa
Zwei Waggons eines Güterzugs sind in München in der Nacht von einer Brücke etwa fünf Meter in die Tiefe gestürzt. Dabei wurde eine Person lebensgefährlich verletzt, wie ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Zuvor hatte die „Bild“ über den Vorfall berichtet.
Aus bislang ungeklärten Gründen stießen den Angaben zufolge zwei Güterzüge beim Rangieren auf der Brücke zusammen. Durch die Kollision fielen zwei Waggons die Brücke hinunter und blieben auf der Straße liegen. Was der Güterzug geladen hatte, war zunächst unklar. Es handele sich aber um kein Gefahrgut, so die Polizei. Eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe nicht.
Keine Einschränkungen im Regional- und Fernverkehr
Wann die Waggons geborgen werden, war zunächst unklar. „Von einer Bergung sind wir noch weit entfernt“, sagte der Polizeisprecher. Möglicherweise bleibe die Unglücksstelle im Stadtteil Milbertshofen noch bis Sonntag gesperrt.
Laut einer Sprecherin der Deutschen Bahn passierte das Unglück auf einer Strecke, die ausschließlich von Güterzügen genutzt werde. Einschränkungen im Regional- oder Fernverkehr gebe es nicht. (dpa/red)
Zwei Waggons sind in München von einer Brücke gestürzt. - Foto: Ehsan Monajati/dpa
Das Unglück ereignete sich demnach in der Nacht gegen 01.40 Uhr im Stadtteil Milbertshofen. Zwei Güterwaggons entgleisten nach dem Zusammenstoß und rutschten zum Teil über den Rand der Brücke nach unten, wo sie auf die Schleißheimer Straße prallten.
Menschen kamen auf der Straße nicht zu Schaden: Nach Polizeiangaben fuhr zum Zeitpunkt des Unglücks ein Linienbus auf der Straße, der durch einen herabfallenden Gegenstand beschädigt wurde. An Bord war nur der Fahrer, der unverletzt blieb.
Ein Großaufgebot der Feuerwehr und des Rettungsdienstes war am Unglücksort im Einsatz. Die Straße war mehrere Stunden in beide Richtungen gesperrt, was laut Polizei zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte.
Keine Einschränkungen im Regional- und Fernverkehr
Wann die Waggons geborgen werden, war zunächst unklar. „Von einer Bergung sind wir noch weit entfernt“, sagte der Polizeisprecher. Möglicherweise bleibe die Unglücksstelle im Stadtteil Milbertshofen noch bis Sonntag gesperrt.
Laut einer Sprecherin der Deutschen Bahn passierte das Unglück auf einer Strecke, die ausschließlich von Güterzügen genutzt werde. Einschränkungen im Regional- oder Fernverkehr gebe es nicht. (dpa/afp)
Panzer-Transport auf der Autobahn. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Mehr als 90 Prozent aller genehmigten Rüstungsexporte der vergangenen Jahre entfallen auf nur vier Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
Demnach wurden für Baden-Württemberg von 2023 bis Ende April 2026 Einzelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Wert von insgesamt 12,4 Milliarden Euro erteilt. Auf in Bayern ansässige Antragsteller entfielen 12,3 Milliarden, auf Niedersachsen 9,3 Milliarden und auf Schleswig-Holstein 3,3 Milliarden Euro.
Zusammen entsprach das rund 91 Prozent aller Einzelausfuhrgenehmigungen in diesem Zeitraum. Der Schwerpunkt auf diesen vier Bundesländern erklärt sich aus den Produktionsstandorten der großen deutschen Rüstungsunternehmen.
Für Baden-Württemberg wurden bis Ende April dieses Jahres bereits Ausfuhren im Wert von 4 Milliarden Euro genehmigt – das ist jetzt schon mehr als der Wert für das gesamte Vorjahr.
Neuer Rekordwert erwartet
Die außenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cansu Özdemir, erwartet, dass 2026 erneut ein Rekord bei den Rüstungsexporten erreicht werden könnte. So seien in den ersten vier Monaten bereits Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 7,3 Milliarden Euro erteilt worden, davon im Umfang von 5,3 Milliarden für Kriegswaffen.
Würde sich dieses Niveau fortsetzen, ergäbe sich hochgerechnet auf das gesamte Jahr eine Summe von fast 22 Milliarden Euro – deutlich höher als der Vorjahresrekord von rund 13 Milliarden Euro, sagte Özdemir. (dts/red)
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Musk-Anwalt prüft weiter
Nach einem Teilerfolg für Elon Musk und seinen Anwalt Joachim Steinhöfel gegen das ZDF kündigt dieser weitere Schritte an. Er schlägt vor, sich die ZDF-Berichterstattung über Musk der vergangenen drei Jahre anzuschauen, um mögliche weitere Klagen einzureichen. Das ZDF hat zwar beanstandete Falschaussagen entfernt, die geforderte Unterlassungserklärung lag heute morgen jedoch noch nicht vor.
Die G7-Staaten wollen Obergrenzen für die Einfuhr bestimmter Rohstoffe festlegen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb der G7 – darunter China – zu verringern. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: Bei seltenen Erden und Permanentmagneten soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bis zum Jahr 2030 unter 60 Prozent sinken.
Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bereits 2021 hatten die Verfassungsschützer in München die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Partei legte Berufung ein. Nach Auffassung des Gerichts greifen die damals vorgebrachten Gründe nicht.
Lebensmittel, die mithilfe moderner gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, viele dieser Züchtungen von den bisherigen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Zudem sind nun auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut möglich.
FBI und Secret Service haben einen möglichen Terroranschlag auf das Weiße Haus und die Kampfsportveranstaltung UFC 250 vereitelt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen. Geplant war ein Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen. Die Täter wollten laut Ermittlern durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen.
AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel (Symbolbild). - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt.
Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greife.
So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter würdigten dabei, dass das Münchner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen habe.
Es sei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht der AfD zuzurechnende Äußerungen zum umstrittenen Begriff Remigatrion so wertete, dass diese Äußerungen zur Remigration das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen. (afp/red)
Jugendoffizier der Bundeswehr in einer Schulklasse (Archivbild) - Foto: Pia Bayer/dpa
In Kürze:
Der Einsatz von Jugendoffizieren ist freiwillig.
Auch Universitäten können Offiziere zu Vorträgen einladen.
Gewerkschaft fürchtet einen systematischen Ausbau der Einflussnahme durch die Wehr.
In Bayern hatte eine Klage lediglich einen Teilerfolg.
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen. Künftig sollen Schulen die Möglichkeit haben, Jugendoffiziere als externe Referenten in den Unterricht einzuladen. Ihr Einsatz erfolgt freiwillig und orientiert sich an den bestehenden Lehrplänen.
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann sieht in der Kooperation eine Stärkung der „Urteilsfähigkeit unserer Schüler“. Auch vermittle sie „Einblicke in staatliche Verantwortung“. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gebe es bereits seit vielen Jahren, nun habe sie eine verbindliche Grundlage, so der CDU-Minister.
Aus Sicht der Bundeswehr sollen Jugendoffiziere „als erfahrene und praxisnahe Referenten“ bundesweit die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik vermitteln. Das Angebot richte sich insbesondere an Lehrer der Jahrgangsstufen 9 bis 13.
Das Angebot geht weit über Schulen hinaus, heißt wes weiter. So können auch Universitäten, Fachkreise, Vereine und andere Interessierte Jugendoffiziere für Veranstaltungen einladen. Zur Verfügung steht ein breites Spektrum politischer Bildungsangebote zur Verfügung. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen, ebenso Politiksimulationen sowie ein- oder mehrtägige Seminarfahrten. Lehrerfortbildungen und Besuche bei der Truppe ergänzen diese Angebote.
Beutelsbacher Konsens ist einzuhalten
Die Offiziere, die Schulen besuchen, sind verpflichtet, sich an die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu halten. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Leitlinie, entwickelt in den 1970-er Jahren. Sie formuliert drei Grundprinzipien für politische Bildung: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung.
Er verbietet, Schüler im Unterricht politisch zu indoktrinieren, fordert die Darstellung gesellschaftlich kontroverser Themen in ihrer Pluralität und verpflichtet politische Bildung dazu, Schüler zur eigenständigen Urteilsbildung zu befähigen. Diese Leitlinien bilden die Grundlage politischer Bildungsarbeit in Schulen und gelten auch für externe Referenten wie Jugendoffiziere.
Kritik an diesen Vereinbarungen üben vor allem die Lehrergewerkschaften. So äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf zu der Mitte April 2026 vorgestellten Kooperation mit der Bundeswehr. Sie stelle einen weiteren Schritt dar, „den Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch auszubauen und institutionell zu verankern“.
GEW: Neutrale politische Bildung nicht gewährleistet
Es widerspreche einem friedensorientierten Bildungsverständnis sowie dem schulischen Auftrag, junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln zu befähigen. „Die politische Bildung gehört in die Hände pädagogisch ausgebildeter Fachkräfte, nicht in die von Angehörigen der Bundeswehr“, führte GEW-Vorsitzender Sven Quiring aus.
Jugendoffiziere seien Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverteidigungsministeriums und verträten sicherheitspolitische Positionen der Bundesregierung. Eine neutrale und ausgewogene politische Bildung lasse sich so nicht gewährleisten.
In Bayern bracht die GEW im November 2024 mit mehr als 200 weiteren Klägern eine sogenannte Popularklage auf den Weg. Im Mittelpunkt stand das zum 1. August 2024 in Kraft getretene Bundeswehrgesetz.
Kritisiert wurde besonders, dass der pädagogische Entscheidungsspielraum von Lehrern eingeschränkt werde. Die Klägerseite befürchten, dass Schulen nicht mehr selbst bestimmen könnten, ob die Bundeswehr Zugang erhält oder ob entsprechende Angebote überhaupt stattfinden.
Bayerisches Gericht lässt Jugendoffiziere an Schulen zu
Mit den parallel zum neuen Bundeswehrgesetz vorgenommenen Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz entfalle zudem für Schüler sowie Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen möchten, in denen ein Bundeswehrangehöriger spricht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies diesen Teil der Klage in seinem Urteil vom 3. März 2026 zurück. Allerdings untersagte das Gericht der Landesregierung die Verpflichtung von Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das sah das Gesetz ebenfalls vor. In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, “wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt”.
Zudem sei der bayerische Gesetzgeber für eine solche Regelung nicht zuständig, sie falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung.
Der Jazzmusiker Abdullah Ibrahim ist tot. (Archivbild) - Foto: Martin Meissner/AP/dpa
Der weltberühmte Jazzpianist Abdullah Ibrahim ist tot. Der Musiker sei im Alter von 91 gestorben, teilte Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa unter Berufung auf die Familie des Verstorbenen mit.
Ibrahim stammte aus Kapstadt und lebte zuletzt in Bayern. Südafrikanische Medien zitierten die Familie Ibrahims: Nach kurzer Krankheit sei er friedlich im Kreise seiner Liebsten eingeschlafen, heißt es etwa in der südafrikanischen Zeitung „The Herald“.
Jazzikone gegen Rassismus
Ramaphosa würdigte den Musiker und Komponisten als Jazzikone, Kultur-Aktivisten und Weltbürger. Er habe sich lebenslang gegen Rassismus und Apartheid eingesetzt und sein Publikum mit sorgfältig konzipierten Auftritten begeistert.
„Er hat unser Leben mit seiner musikalischen Begabung und seinem Einsatz für eine bessere Welt bereichert. Möge seine Seele in Frieden ruhen.“ 2009 war Ibrahim mit dem südafrikanischen Ikhamanga-Orden in Silber geehrt worden.
Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa würdigte den Verstorbenen als Jazzikone und Aktivist gegen Rassismus und Apartheid. (Archivbild)
Foto: Martin Meissner/AP/dpa
Südafrika „immer im Herzen“
Ibrahims Lebensgefährtin Marina Umari erklärte nach Angaben von Medienberichten, er habe Südafrika und sein Volk immer im Herzen gehabt. Seine Liebe zu seiner Heimat sei unerschütterlich gewesen, egal wo er sich gerade aufgehalten habe.
Ibrahim wurde 1934 als Adolph Johannes Brand in Kapstadt geboren. Lange Zeit trat er unter seinem Künstlernamen Dollar Brand auf.
Nach seiner Bekehrung zum Islam nannte er sich Abdullah Ibrahim. In seine Jazzmusik flossen auch die musikalischen Traditionen seiner südafrikanischen Heimat ein.
Zu Zeiten der Rassentrennung am Kap wurde der Pianist bekannt mit seiner inoffiziellen Anti-Apartheid-Hymne „Mannenberg“. „Die Schönheit der Musik liegt darin, dass sie alle Kulturen überschreitet“, sagte er mal in einem Interview.
Wahlheimat am Chiemsee
Seiner Homepage zufolge lebte der Musiker zuletzt im oberbayerischen Aschau im Chiemgau. Im benachbarten Ort Söllhuben wollte er Ende Oktober noch zwei Konzerte geben. Ende Juli war zudem noch ein Auftritt im Hotel „Bayerischer Hof“ in München geplant. (dpa/red)
140 Jahre nach dem Tod von König Ludwig II. gedachten Königstreue am Starnberger des Herrsche - Foto: Sven Hoppe/dpa
Königstreue und Monarchiefans haben am Wochenende im Freistaat des bayerischen „Märchenkönigs“ Ludwig II. gedacht. Der Monarch, auf dessen Initiative unter anderem der Bau der weltweit berühmten Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee zurückging, war vor 140 Jahren tot im Starnberger See gefunden worden.
Ludwig-Fans in Tracht
In der Nähe der damaligen Fundstelle feierten am Sonntag rund 1.000 Ludwig-Fans einen Gottesdienst. Gekommen waren Vereine von Königstreuen aus ganz Bayern, viele erschienen in Tracht oder Uniform und legten Blumen am zu Ehren des Herrschers errichteten Kreuz am Seeufer nieder. Unter weiß-blauem Himmel und bei strahlendem Sonnenschein wurde am Ende des Gottesdienstes die Bayernhymne intoniert.
Der Tod von Ludwig II., im bayerischen Dialekt „Kini“ genannt, gilt auch nach 140 Jahren noch immer als rätselhaft. Der König kam am 13. Juni 1886 im Alter von 40 Jahren ums Leben. In München erinnert seit Samstag ein neues Denkmal an den „Märchenkönig“.
Ministerpräsident Markus Söder nahm an der Enthüllungsfeier an der Corneliusbrücke teil. Ludwig habe sich nicht nur der Kunst, sondern auch der Wissenschaft verschrieben und mit der Gründung der Technischen Universität in München eine der führenden Hochschulen in der EU geschaffen, sagte der Regierungschef.
Söder setzt Politik der Wittelsbacher fort
„Diese Politik der Wittelsbacher aus Tradition und Fortschritt setzen wir bis heute entschlossen fort“, sagte Söder. Bayern ehrt seinen wohl bekanntesten Monarchen am Wochenende mit mehreren Veranstaltungen. Höhepunkt ist neben der Enthüllung des Denkmals in München ein Gedenkgottesdienst in Berg am Starnberger See, unweit der Stelle, wo Ludwig zu Tode kam.
Kaum eine historische Figur prägt das Bild Bayerns bis heute so stark wie der Erbauer von Neuschwanstein, Herrenchiemsee und Linderhof. Hunderttausende Besucher drängen jedes Jahr durch die Schlösser von Ludwig II. (dpa/red)
Ein Archivbild der Startvorbereitungen im Januar. (Handout) - Foto: -/Isar Aerospace/dpa
Nach monatelangen Verzögerungen will das bayerische Raumfahrt-Start-Up Isar Aerospace seine Rakete zum zweiten Testflug abheben lassen. Das Zeitfenster für den Start vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya auf der gleichnamigen Insel öffnet sich an diesem Montagabend, wie das in Ottobrunn bei München ansässige Unternehmen mitteilte.
Die „Spectrum“ genannte Rakete soll nach der Serienreife Satelliten in erdnahe Umlaufbahnen befördern. Isar Aerospace hatte sich zum Ziel gesetzt, die Rakete schneller für die kommerzielle Raumfahrt tauglich zu machen als das von US-Milliardär Elon Musk kontrollierte Unternehmen Space X, welches vier Testflüge benötigt hatte.
Die Hindernisse bisher: technische Probleme und ein Fischer
Die Spectrum-Rakete war im Frühjahr vergangenen Jahres zu ihrem ersten Testflug gestartet und nach 30 Sekunden ins Meer gestürzt. Der zweite Start war ursprünglich für Januar geplant, wurde jedoch wegen eines defekten Ventils verschoben.
Im März kam ein norwegischer Fischer dazwischen, der mit seinem Boot die Sicherheitszone vor der Insel nicht rechtzeitig verlassen hatte. Ein dritter Anlauf im April wurde wegen eines lecken Druckbehälters verschoben. Für den neuerlichen Versuch hat die Rakete wieder fünf Minisatelliten und ein wissenschaftliches Experiment an Bord.
Derzeit werden europäische Satelliten zum Großteil von SpaceX ins All befördert, da es keine vergleichbare Rakete aus heimischer Produktion gibt. Isar Aerospace will die technologische Abhängigkeit von den USA in dieser Hinsicht verringern und plant die Produktion von bis zu 40 Raketen im Jahr. (dpa/red)
Noch immer beschäftigen sich Gerichte mit dem Unglück. (Archivbild) - Foto: Hajo Dietz/dpa
Zehn Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist die juristische Aufarbeitung des Unglücks bislang nicht abgeschlossen.
Allein beim Landgericht Schweinfurt seien noch ein Strafverfahren und drei Zivilverfahren anhängig, in denen es etwa um Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Opfer gehe, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Insgesamt waren am Landgericht vier Männer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt – drei Prüfingenieure und ein Statiker.
Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Etliche Männer fielen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Bauarbeiter starb, es gab 14 Verletzte. Die meisten Geschädigten kommen nach Gerichtsangaben aus Kroatien.
Zweimal Haftstrafe
Die Strafprozesse gegen drei Angeklagte sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Das Landgericht Schweinfurt hatte im Mai 2023 einen heute 62 Jahre alten Ingenieur wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Seine Revision gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Die Vorsitzende Richterin sprach im Urteil von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können.
In dem Verfahren wurde zudem ein heute 52-Jähriger zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Wegen eines Formfehlers hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung allerdings auf und wies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Ein Termin für einen neuerlichen Prozess gegen den Prüfingenieur gibt es bisher nicht.
Ein dritter Prüfingenieur, mittlerweile 68 Jahre alt, wurde freigesprochen. Der Prozess gegen den vierten Angeklagten, einen Statiker, war 2023 von den anderen Verfahren abgetrennt worden, weil seine Verteidigerin aus gesundheitlichen Gründen verhindert war.
Im Mai 2025 stellte das Landgericht das Verfahren gegen den heute 54-Jährigen dann ein, weil die Kammer die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah. Der Mann wurde zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt.
Mehrere Zivilverfahren anhängig
Die zivilrechtlichen Ansprüche sind von den Entscheidungen in den Strafprozessen unberührt. Die Verteidigerin des einstmals angeklagten Statikers hatte in dem Prozess von sieben zivilrechtlichen Verfahren allein gegen den 54-Jährigen gesprochen.
„Da geht’s um mehrere Millionen“, sagte die Anwältin, erwähnte allerdings die zuständigen Gerichte nicht.
Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hat auf der Autobahn 7 Spuren hinterlassen.
Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro. (dpa/red)
Der Unfallhergang wird untersucht. (Symbolbild) - Foto: Patrick Seeger/dpa
Bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Lastwagen ist in Oberbayern eine dreiköpfige Familie ums Leben gekommen. Bei den drei Toten im Alter von 46, 44 und zwei Jahren handele es sich um Vater, Mutter sowie deren Kleinkind, sagte ein Polizeisprecher in Rosenheim.
Der Unfall hatte sich am Morgen auf der Bundesstraße 12 zwischen Stammham und Marktl im Landkreis Altötting ereignet, wie die Polizei mitteilte. Der Fahrer des Sattelzugs habe bei dem Unfall einen Schock erlitten, sei jedoch nicht verletzt worden.
Die in Bayern wohnhafte Familie sei auf dem Weg nach München gewesen, hieß es. Am Morgen hatte die Polizei noch von einem Unfall mit mehreren Verletzten berichtet.
Laut dem Polizeisprecher wird der Unfallhergang derzeit von einem Gutachter untersucht. Nähere Informationen zur Unfallursache gab es bislang nicht. (dpa/red)
Der Münchner Flughafen wächst - im Bild der Erweiterungsbau des Terminals 1. Die Fernverkehrsanbindung aber fehlt weiter. (Archiv) - Foto: Peter Kneffel/dpa
Der Münchner Flughafen bleibt für Fernzüge weiter unerreichbar: Die Hoffnungen auf eine Behelfslösung haben sich zerschlagen. Eine Prüfung der Deutschen Bahn hat ergeben, dass ICE-Züge nicht auf der bestehenden Trasse für S-Bahnen und Regionalzüge fahren können.
Auf den aktuellen, schon stark ausgelasteten Gleisen sei eine Fernverkehrsverbindung zum Flughafen nicht sinnvoll umsetzbar, teilt eine DB-Sprecherin mit. Zuerst hatte der „Münchner Merkur“ berichtet.
Ohne neue Bahnstrecke geht es laut DB nicht
Die Bahn hofft nun weiter auf den seit Jahrzehnten angedachten Bau einer neuen Trasse, auf der ICE-Züge den zweitgrößten deutschen Flughafen erreichen könnten.
Für eine stabile Anbindung sei dies unerlässlich, teilte die Sprecherin mit. „DB Fernverkehr befürwortet dies ausdrücklich, zum Beispiel im Kontext eines Ausbaus der Achse München–Ingolstadt.“
Vier Jahrzehnte Diskussion
Über die Fernverkehrsanbindung des Flughafens wird seit mittlerweile vierzig Jahren ergebnislos diskutiert. Ursprünglich wurde der Flughafen in den 1980er Jahren zwar mit Fernbahnhof – und vier Startbahnen – geplant, doch gebaut wurden schlussendlich zwei Startbahnen und eine S-Bahn-Verbindung.
Ende der 1980er Jahre fiel auch die Entscheidung für die 2006 eröffnete Schnellstrecke München-Nürnberg – ohne Stopp am Flughafen.
Das Nachsehen haben die Franken und nördlichen Oberbayern
Unpraktisch und zeitraubend ist der fehlende Fernbahnanschluss vor allem für Passagiere, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem nördlichen Oberbayern oder Franken anreisen: Obwohl der Flughafen 30 Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt gelegen ist, müssen sie entweder gleich Bus fahren oder mit dem Zug bis zum Münchner Hauptbahnhof, um dort in Bus oder S-Bahn umsteigen. (dpa/red)
Das Amtsgericht Aschaffenburg verurteilte eine Frau auf Basis des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung zu 90 Tagessätzen. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.
Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts
Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.
Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“
Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
Die Bildungsminister der Länder haben gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz in der Schule verabschiedet. (Symbolbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa
Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.
Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet
Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.
Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten
Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
Brandanschläge in der Nähe von Regensburg. (Archivbild) - Foto: Armin Weigel/dpa
Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.
Polizei sucht nach Zeugen
In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
Gutachter sollen die Unfallursache ermitteln. (Archivbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa
Nach einem Zusammenstoß zweier Busse in Oberbayern ist nach Polizeiangaben keiner der Verletzten mehr in akuter Lebensgefahr. Die Unfallstelle sei geräumt, die beteiligten Busse würden nun von einem Gutachter untersucht.
Dabei gehe es etwa darum zu klären, ob technische Probleme zu dem Unfall geführt haben könnten, erklärte ein Polizeisprecher. Zugleich sei ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, um den Unfallablauf nachzuvollziehen.
Mehr als 100 Rettungskräfte waren nach dem Unfall im Landkreis Dachau im Einsatz.
Foto: Sven Hoppe/dpa
Am Mittwochmittag waren in einer Kurve bei Hebertshausen im Landkreis Dachau ein mit Kindern besetzter Reisebus und ein entgegenkommender Linienbus ohne Fahrgäste zusammengeprallt. Ein Zweitklässler starb.
Eine Lehrerin und zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt, zwei weitere Kinder erlitten mittelschwere Verletzungen. 26 weitere Mädchen und Jungen und die beiden Busfahrer seien leicht verletzt worden, teilte die Polizei mit.
Dank den Helfern
Die Unfallursache ist unklar. Freiwillige Schnelltests der Fahrer hatten ergeben, dass beide nicht alkoholisiert gewesen sind, wie der Dachauer Landrat Stefan Löwl (CSU) sagte.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schrieb auf der Plattform X: „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer und wir beten für die Genesung der Verletzten.“
Er danke den Rettungskräften und der Polizei, die schnell geholfen hätten. „Das ist alles andere als selbstverständlich. Danke auch allen Ärzten und Pflegekräften in den Krankenhäusern, die jetzt ihr Bestes geben.“ (dpa/red)
Die Zahl der Einbürgerungen ist zuletzt gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.
Ermittler fordern 850.000 Euro zurück
In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)