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24. September: SPD-Altpolitiker verlangt Ende der Brandmauer | Trump empfängt Xi | Wirtschaft wächst

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SPD-Altpolitiker verlangt Ende der Brandmauer

In Mecklenburg-Vorpommern hat der langjährige SPD-Kommunalpolitiker Norbert Raulin ein Ende der „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD gefordert. Diese Taktik habe sich als kontraproduktiv erwiesen, so der 73-Jährige. Seiner Ansicht nach habe dies dazu beigetragen, dass die AfD bei der Landtagswahl auf 38,2 Prozent der Stimmen anwachsen konnte.

Trump empfängt Xi

US-Präsident Donald Trump hat den chinesischen Staatschef Xi Jinping am Flughafen nahe Washington persönlich und mit militärischen Ehren empfangen – eine äußerst seltene Geste. Unmittelbar nach Xis Ankunft verkündete der US-Finanzminister, dass sich beide Staaten auf eine zweimonatige Verlängerung ihrer Zollstreit-Einigung verständigt haben. Heute ist ein Treffen im Weißen Haus geplant.

Wirtschaft wächst

Deutschlands Wirtschaft könnte in diesem Jahr doppelt so schnell wachsen wie bislang erwartet: Führende Wirtschaftsinstitute hoben ihre Prognose auf 1,3 Prozent an. Gleichzeitig dürfte die Inflation 2027 auf 3,2 Prozent steigen. Entlastungen für Bürger – wie den Tankrabatt ab 1. Oktober – sehen die Institute skeptisch. Dafür gebe es keinen finanzpolitischen Spielraum.

Kein Olympia in Berlin

Berlin zieht seine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele zwei Tage vor der Entscheidung offiziell zurück. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner macht die Linken-Politikerin Elif Eralp verantwortlich. Eralp, die neue Bürgermeisterin werden könnte, ist Olympia-Gegnerin und hatte bereits den Bewerbungsprozess samt Kosten kritisiert.

Spritpreise

Niedersachsen will die erlaubte tägliche Preiserhöhung an Tankstellen von 12 auf 20 Uhr verschieben. Für Berufstätige und Familien sei die Mittagszeit unpraktisch. Unterdessen plant die Bundesregierung einen neuen Tankrabatt. Er soll die Preise für Benzin und Diesel um bis zu 17 Cent pro Liter senken. Bundestag und Bundesrat stimmen morgen darüber ab.
 
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Spritpreise: Deutschland bringt Tankrabatt auf den Weg, Österreich plant Spritpreisbremse ein


In Kürze:

  • Niedersachsen will die mögliche tägliche Spritpreiserhöhung von 12 auf 20 Uhr verschieben.
  • Deutschland plant ab Oktober eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel.
  • Österreich will neben einer Steuersenkung auch die Margen der Mineralölunternehmen begrenzen.

 
Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise für Benzin und Diesel grundsätzlich nur einmal täglich erhöhen. Der Zeitpunkt ist derzeit auf 12 Uhr festgelegt. Niedersachsen möchte an der Regelung festhalten, schlägt jedoch eine spätere Uhrzeit vor.
Wie der NDR am Donnerstag, 24. September, berichtet, hält das niedersächsische Wirtschaftsministerium die Grundidee der Regelung für sinnvoll. Die feste Uhrzeit soll die Entwicklung der Spritpreise für Autofahrer besser vorhersehbar machen. Gleichzeitig sei 12 Uhr für viele Menschen unpraktisch. Berufstätige und Familien hätten häufig keine Möglichkeit, rund um die Mittagszeit zu tanken.
Deshalb spricht sich das Ministerium dafür aus, die mögliche Preiserhöhung künftig erst um 20 Uhr zuzulassen. Autofahrer könnten dadurch insbesondere nach der Arbeit noch zu einem niedrigeren Preis tanken, bevor eine Preiserhöhung möglich ist.

ADAC fordert Abschaffung

Der ADAC fordert dagegen die Abschaffung der bisherigen 12-Uhr-Regel. Laut einer Stellungnahme habe die Vorgabe zwar die Zahl der täglichen Preisänderungen deutlich reduziert und den Zeitpunkt der Preiserhöhung vorhersehbarer gemacht. Eine Senkung der Spritpreise habe sie nach Einschätzung des Automobilklubs jedoch nicht bewirkt. Stattdessen habe sich die Preisdifferenz innerhalb eines Tages vergrößert.
Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hatte gemeinsam mit dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie bereits im April die Auswirkungen der Regelung untersucht. Demnach kann eine einmalige Preiserhöhung zu höheren Durchschnittspreisen führen.

Neuer Tankrabatt in Deutschland

Parallel zur Diskussion über die 12-Uhr-Regel plant die Bundesregierung angesichts zuletzt stark gestiegener Spritpreise erneute Entlastungen für Autofahrer. So soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel von Anfang Oktober bis Ende Dezember um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden.
Unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer soll sich laut Bundesregierung eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter ergeben.
Bundestag und Bundesrat sollen am Freitag, 25. September, über die Neuauflage des Tankrabatts abstimmen. Die Kosten werden auf rund 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die Hälfte tragen die Bundesländer.
Nachdem der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit seinem Vorstoß für eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene bislang keinen Erfolg hatte, spricht sich der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) dafür aus, notfalls eine nationale Regelung einzuführen, falls eine Regelung auf EU-Ebene nicht zustande kommt.
Damit sollen die Unternehmen stärker an der Finanzierung der Entlastung für Verbraucher beteiligt werden.

Österreich begrenzt Margen der Mineralölunternehmen

Während Deutschland einen Tankrabatt vorbereitet, hat Österreich eine neue Spritpreisbremse auf den Weg gebracht. Wie der ORF am Mittwoch berichtet, soll die Entlastung für Benzin und Diesel im Oktober und November mehr als zwölf Cent pro Liter betragen.
Dafür soll die Mineralölsteuer um 6,7 Cent pro Liter gesenkt werden. Zusätzlich ist eine Begrenzung der Margen der Mineralölunternehmen um 3,5 Cent pro Liter vorgesehen. Durch die damit ebenfalls sinkende Mehrwertsteuer soll sich insgesamt eine Entlastung von mehr als 12 Cent pro Liter ergeben.
Der österreichische Nationalrat soll am 28. September über die zweimonatige Spritpreisbremse abstimmen.
(zk)
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Heimliches Filmen: Ist ein Verbot von Smart Glasses nötig?

Im Schwimmbad, mitten auf der Straße oder beim Feiern – mit Smart Glasses können Fremde intime Aufnahmen machen, von den Opfern oft völlig unbemerkt. Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Menschen, die mit Datenbrillen solch heimliche Aufnahmen tätigen und sie ins Netz stellen. Wie groß ist das Problem in Deutschland und was könnte helfen?
Smart Glasses sind mit einer Kamera und einem Mikrofon ausgestattete Brillen, die sich optisch kaum von gewöhnlichen Seh- oder Sonnenbrillen unterscheiden. Dadurch können sie vergleichsweise unauffällig Fotos, Videos und Tonaufnahmen anfertigen.

Meta bringt neue KI-Brille mit Kamera nach Deutschland

Meta bringt inmitten der laufenden Datenschutz-Debatte seine KI-Brille mit Kamera und kleinem Display nach Deutschland. Das Gerät wird knapp ein Jahr nach dem US-Start ab dem 13. Oktober in mehreren europäischen Ländern verfügbar sein, kündigte das Unternehmen an.
Die Kameras in den Brillen sind nicht nur dafür da, Fotos und Videos aufzunehmen, sondern sollen auch Künstlicher Intelligenz (KI) von Meta vermitteln, was die Nutzer gerade sehen, damit sie ihre Antworten darauf anpassen kann. Ein helles Licht zeigt an, wenn die Kamera aktiv ist.
In den USA kam die Display-Brille bereits Ende vergangenen Jahres auf den Markt.

In den USA kam die Display-Brille bereits Ende vergangenen Jahres auf den Markt.

Foto: Andrej Sokolow/dpa

Heimliches Filmen mit Smart Glasses

Da das Filmen ohne Zustimmung oft unbemerkt erfolgt, ist es schwer zu sagen, wie verbreitet das Phänomen ist. In Kölner Freibädern gab es etwa Verdachtsfälle. Bei der Bäderallianz Deutschland heißt es, Smart Glasses seien auf jeden Fall Thema und beschäftigten die Betriebe. Sprecherin Ann-Christin von Kieter Schmidt meint im Gespräch mit der dpa auch: „Das Problem, das mit normalen Smartphones gefilmt wird, ist eigentlich größer.“
Auch Thomas Fuchs, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, meint, dass heimliches Filmen derzeit noch mehr ein Handy-Thema sei, einfach weil diese weiter verbreitet seien. Er glaube, dass es noch nicht massenhaft Fälle mit Datenbrille gebe, dass man aber mit Recht davon ausgehen könne, dass das zunehmen werde.
Recherchen des SWR zufolge haben sich in sozialen Netzwerken und Onlineforen regelrechte Gemeinschaften von Smart-Glasses-Nutzern gebildet, die sich gegenseitig Tipps geben, wie sie Frauen unbemerkt filmen – sogar beim Sex.

Brillen werden kritischer als Handys gesehen

„Es ist unglaublich schwierig, die zu erkennen“, meint von Kieter Schmidt von der Bäderallianz. Auch Datenschützer Fuchs sagt: „Die Erkennbarkeit des Handys ist natürlich dadurch, dass du es hochhalten musst und filmst, irgendwie doch noch mal was anderes, als wenn ich einfach meine Brille aufsetze und dann nur so ein kleines Lämpchen leuchtet.“
Smart Glasses weisen in der Regel auf eine laufende Videoaufzeichnung hin. An der Vorderseite der Meta-Brille etwa befindet sich eine kleine weiße LED-Leuchte, die während der Aufnahme pulsierend blinkt. Kritiker zweifeln aber, ob Menschen dieses Signal etwa bei hellem Tageslicht oder aus weiterer Entfernung ausreichend wahrnehmen können.

Die „Serenity“-Smartbrille auf der Consumer Electronics Show (CES) 2020 am 9. Januar 2020 in Las Vegas, Nevada. Die Smartbrille wog damals 26 Gramm und verfügt über Stress- und Ermüdungssensor, EKG-Monitor sowie Sturzerkennung. Der Träger kann über die Brille außerdem Telefonate führen und Musik hören.

Foto: Robyn Beck/AFP via Getty Images

Wie wird gegen heimliche Aufnahmen vorgegangen?

Eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland bisher nicht, durchaus aber einzelne Verbote. Öffentliche Schwimmbäder in Baden-Württemberg und in Potsdam wollen Smart Glasses ausdrücklich verbieten, andere Bäder verweisen darauf, dass Filmen und Fotografieren in ihrer Badeordnung ohnehin tabu ist. Manche schulen auch ihre Mitarbeiter, um die Brillen besser zu erkennen.
Hamburg plant neben einem Verbot in städtischen Bädern auch ein Aus der Brillen in Bussen und Bahnen. Die dortige rot-grüne Koalition will auch den Einsatz von Smart Glasses auf Bundesebene regulieren lassen.
Die gemeinnützige Organisation HateAid versucht hingegen, den Verkauf der Brillen in Deutschland zu stoppen. HateAid hat Strafanzeigen gegen Vorstände und Führungskräfte des Digitalkonzerns Meta, der Brillenhersteller Ray-Ban und Oakley sowie großer deutscher Retail- und Optikerketten wie MediaMarktSaturn, Fielmann, Apollo-Optik und Mister Spex gestellt. Die Organisation fordert auch eine striktere Regulierung durch die Bundesnetzagentur und das Bundesjustizministerium.

Nutzungsverbote oder Produktionsverbot?

Datenschützer Fuchs geht nicht davon aus, dass es zu einem Produktverbot kommt. Vermutlich werde es immer mehr Nutzungsverbote an bestimmten Orten geben. „Und das ist wahrscheinlich auch richtig so, auch um Menschen zu schützen, die wie zum Beispiel im Schwimmbad eben mit wenig Kleidung exponiert sind.“
Er sagt zudem: „Was ich richtig fände, wäre, wenn man sagt, der Hersteller muss sich noch mehr anstrengen, was die Erkennbarkeit der Aufnahme anbelangt.“ Er weist zudem darauf hin, dass das heimliche Filmen und Weiterverbreiten ohnehin rechtswidrig ist – auch ohne Verbot der Brillen. Dafür kann auch ein Bußgeld verhängt werden.

Ray-Ban-Brillen von Meta, ausgestellt in einem Elektronikgeschäft am 10. August 2026 in Downtown Brooklyn in New York City.

Foto: Michael M. Santiago/Getty Images

Brillen als Assistenz

Schon jetzt haben sich in Köln Badegäste beschwert, weil sie die teils verbotenen Brillen brauchen, meint von Kieter Schmidt von der Bäderallianz. Auch Datenschützer Fuchs sieht die Problematik. Für Menschen mit Blinden- oder Behindertenausweis dürften Verbote natürlich nicht gelten, da sie ein berechtigtes Interesse daran hätten, die Brillen zu nutzen, um sich im Alltag besser zurechtzufinden.
„So wie es den Assistenzhund gibt, der irgendwo mit darf, wo sonst keine Hunde sein dürfen, so können natürlich Leute mit einem Assistenzbedarf nach solchen Brillen die Brillen benutzen.“ Auch die Live-Übersetzung kann laut Stiftung Datenschutz für einige Menschen sehr hilfreich sein.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist ein Verbot der gesamten Produktkategorie Smart Glasses nicht vorgesehen – und rechtlich demnach auch nicht möglich. Ein Verbot werde immer im Einzelfall geprüft.
Eine „getarnte Telekommunikationsanlage“ könne nur dann verboten werden, wenn sie „besonders für die heimliche Aufnahme von Bild oder Ton „bestimmt“ ist“. Bei den bislang geprüften Geräten lägen keine ausreichenden Voraussetzungen für ein Verbot vor.

Was sagen Hersteller?

Laut Meta wurden die Datenbrillen bereits 2022 von der deutschen Bundesnetzagentur geprüft. Die in Europa entwickelten Brillen seien von Grund auf mit Datenschutzvorkehrungen ausgestattet, die über das hinausgingen, was jedes Smartphone biete.
Meta verwies darauf, dass die Aufnahme-LED hell-weiß blinke, wenn man ein Foto oder Video aufnehme. Sollte jemand die LED abdecken oder beschädigen, werde die Kamera deaktiviert.
Meta gehe gegen Missbrauch vor, sagte der zuständige Top-Manager Alex Himel der Deutschen Presse-Agentur am Rande der Entwicklermesse Meta Connect. „Wir nehmen das sehr ernst.“ Alle Brillen, bei denen das Anzeige-Licht manipuliert worden sei, seien abgeschaltet worden. Und es habe sich um weniger als 0,1 Prozent der Geräte gehandelt.
Zudem scanne Meta Plattformen wie Instagram und Facebook, um Videos mit Belästigungen zu finden – „und dann löschen wir nicht nur die Inhalte, sondern blockieren auch die Accounts“. Schließlich versuche Meta, bekannter zu machen, dass das Licht auf eine laufende Kamera hinweise. „Wir wollen, dass die Leute das wissen.“ Aus Sicht von Meta ist die Anzeige auch deutlicher sichtbar als bei anderen Arten von Geräten, mit denen man Aufnahmen machen kann.
Auch Smart Glasses-Hersteller Rokid schreibt zumindest, dass Nutzer auch selbst darauf hinweisen sollten, wenn sie filmen. Auch seine Brillen signalisierten Aufnahmen durch ein Leuchten und sollen das Filmen beenden, wenn die Kamera verdeckt werde. (dpa/red)
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Mecklenburg-Vorpommern: SPD-Altpolitiker fordert Ende der „Brandmauer“ zur AfD


In Kürze:

  • SPD-Altpolitiker Norbert Raulin fordert ein Ende der „Brandmauer“ gegenüber der AfD.
  • Er sieht einen Zusammenhang zwischen der Ausgrenzung und den starken AfD-Ergebnissen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Auch der SPD-Landrat Markus Bauer plädiert in Sachsen-Anhalt für eine sachorientierte Zusammenarbeit mit allen Parteien.
  • Linken-Bundestagsabgeordneter David Schliesing kritisiert diese Position als Forderung nach einer Normalisierung der AfD.

 
In Mecklenburg-Vorpommern hat ein lokal bekannter langjähriger Kommunalpolitiker der SPD ein Ende der „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD gefordert. Im Gespräch mit dem „Nordkurier“ vertrat Norbert Raulin die Auffassung, dass diese Taktik keinen Erfolg gehabt und sich als kontraproduktiv erwiesen habe.
Raulin war von 1989 bis 2015 Bürgermeister von Strasburg, einer 4.200-Einwohner-Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Außerdem war er Chef der SPD-Kreistagsfraktion und Geschäftsführer der kommunalen Wohnungsgesellschaft Ueckermünde.

SPD-Politiker Raulin: „Brandmauer hat AfD nur stärker gemacht“

Der 73-jährige Altpolitiker macht die sogenannte Brandmauer dafür verantwortlich, dass die AfD bei der jüngsten Landtagswahl auf 38,2 Prozent der Stimmen anwachsen konnte. In mehreren ländlichen Wahlkreisen von Vorpommern-Greifswald erzielte die Partei sogar 50 Prozent oder mehr. Anders als in anderen ostdeutschen Bundesländern stuft der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern die AfD bislang nicht als gesichert rechtsextremistisch ein.
Raulin erklärte, die „Brandmauer“ habe „nur gebracht, dass die AfD Höchstergebnisse erzielt“. Er sprach sich dafür aus, eine Partei, die knapp 40 Prozent der Wählerstimmen erhalte, auch politisch einzubeziehen. Dies beziehe sich auf eine Regierungsbildung ebenso wie auf eine politische Zusammenarbeit. Eine Änderung des Umgangs mit der AfD sei aus Sicht des Kommunalpolitikers dringlich. Er mahnte: „Jetzt haben wir noch die Mehrheiten, um im Ernstfall parlamentarisch eingreifen zu können.“
Verharre man hingegen in der Ausgrenzung, würde dies zu Reaktanz bei Unterstützern oder Anhängern der AfD führen und dieser weiter nützen. Der Sturz der CDU unter die Fünf-Prozent-Hürde zeige, wie sich die politische Lage jäh ändern könne. Tatsächlich existierten in ostdeutschen Ländern keine über Jahrzehnte gewachsenen politischen Milieus wie im Westen, so Raulin. Dies könne erhebliche Dynamiken zugunsten oder zuungunsten von Parteien begünstigen.

Landrat Markus Bauer: „Rote Linien statt Brandmauer“

SPD-Altpolitiker Raulin ist heute noch in Aufsichtsräten und Ausschüssen aktiv. Dort stoße er häufig auf AfD-Vertreter. Er bescheinige ihnen sachorientierte Politik: Er habe in diesem Rahmen bisher keine rechtsextremistischen Vorfälle erlebt. In den Gemeindevertretungen und im Kreistag sei ohne oder gegen die Vertreter der AfD häufig kaum noch ein Beschluss durchzubringen.
Raulin ist bundesweit nicht der erste sozialdemokratische Kommunalpolitiker, der sich gegen eine „Brandmauer“-Politik ausspricht. In Sachsen-Anhalt hat der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer, nach der Landtagswahl zu einer Zusammenarbeit aller Parteien aufgefordert. Diese müsse grundsätzlich auch die AfD umfassen.
Auch Bauer wies auf die bereits seit längerem gepflegte sachorientierte Arbeit im Kreistag des Salzlandkreises hin. Diese müsse aus seiner Sicht auch zum Standard auf Landesebene werden. Statt einer „Brandmauer“ müsse man eine Kooperation mit allen Parteien suchen – unter Beachtung grundlegender roter Linien. So gebe es klare Grenzen, wo es um menschenverachtende Positionen oder Vorstöße gehe, die gegen geltende Gesetze oder die Verfassung verstießen.

Linken-MdB Schliesing: Kommunale Praxis kein Freibrief zur Normalisierung

Auf Kritik stieß diese Position bei der Linken. Deren über die Landesliste Sachsen-Anhalt in den Bundestag gewählter Abgeordneter David Schliesing warnte davor, aus einer kommunalpolitischen Praxis auch auf überregionaler Ebene eine Normalisierung der AfD abzuleiten.
Gegenüber dem „Salzlandmagazin“, ehemals „BBG Live“, erklärte er: „Ich bin ehrlich gesagt einigermaßen schockiert, dass mit Markus Bauer ausgerechnet ein SPD-Landrat aus meinem Wahlkreis als einer der ersten umfällt und eine Zusammenarbeit mit den Antidemokraten fordert.“
Die „Brandmauer“ sei „das effektivste Mittel, um eine Regierungsbeteiligung der Rechtsextremen zu verhindern“, so Schliesing. Sie sei die „rote Linie der Demokratie, die es zu verteidigen gilt“.
Aufseiten der CDU hatte in Sachsen-Anhalt bereits wiederholt der Kreisverband Harz eine Aufhebung des seit 2018 geltenden Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD gefordert. Zuletzt war dies nach der Bundestagswahl 2025, nachdem die Partei ihr dortiges Direktmandat an eine ortsfremde AfD-Kandidatin verloren hatte.

Regierungspoker in Sachsen-Anhalt geht weiter – BSW sondiert weiter mit AfD

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erzielte die AfD am 6. September landesweit 43,8 Prozent und wurde mit großem Abstand zur stimmenstärksten Partei. Jedoch verfehlte sie die von ihr angestrebte absolute Mandatsmehrheit um drei Sitze. Alle übrigen im Landtag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit der in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften AfD abgelehnt.
Das BSW hat sich jedoch zu Sondierungsgesprächen bereiterklärt. In diesen wolle man abklären, bei welchen Gesetzesvorhaben man einen Konsens erzielen könne. Die SPD hat unterdessen die Idee des BSW aufgegriffen, einen möglichen überparteilichen Ministerpräsidenten zu wählen. Zu entsprechenden Gesprächen hat man alle Parteien außer der AfD eingeladen. Das BSW hat jedoch bereits erklärt, dass es unter einem überparteilichen Ministerpräsidenten keinen „Brandmauer-Kandidaten“ verstehe. Ein unabhängiger Ministerpräsident könne nur mit der AfD und nicht gegen sie gewählt werden.
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Dauerthema Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung

Tausende schwer kranke Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Um den Bedarf an Organspenden zu decken, wird seit Jahren in der Politik nach Lösungen gesucht.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten wirbt für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Donnerstag (24.9.) erstmals im Bundestag diskutiert werden.

Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus?

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – etwa durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung.
Liegt ein solches Dokument nicht vor, werden die Hinterbliebenen gebeten, eine Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen zu treffen. Diese Entscheidung ist für die Angehörigen oftmals emotional sehr belastend.

Warum soll daran etwas geändert werden?

Aktuell stehen in Deutschland mehr als 8.000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Dagegen werden seit Jahren jeweils nur weniger als 1.000 Menschen hierzulande nach ihrem Tod zu Organspendern.
In den vergangenen Jahren setzte die Politik immer wieder Anreize, um mehr Menschen dazu zu bringen, sich als Organspender registrieren zu lassen. Der erwünschte Erfolg blieb aber weitgehend aus.

Wie sieht die geplante Neuregelung aus?

Das nun vorgelegte Modell sieht eine Umkehr vor: Künftig soll grundsätzlich jeder geschäftsfähige Erwachsene als Organspender gelten. Wer das nicht will, muss seinen Widerspruch dokumentieren – etwa im Organspenderegister.
Deswegen bezeichnen die Initiatoren des Bundestagsantrags von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linke das Modell als Widerspruchsregelung. Der Kreis der potenziellen Spender würde damit deutlich vergrößert. Die Initiatoren verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Menschen zu einer Organspende bereit wären; den Schritt, sich als spendenbereit registrieren zu lassen, gehen viele aber nicht.

Wie geht es nun weiter?

Nach der Diskussion über die sogenannte Widerspruchsregelung im Plenum des Bundestags am 24. September erfolgen weitere Beratung in den Ausschüssen, ehe er dann voraussichtlich in einigen Wochen zur finalen Abstimmung zurück ins Plenum kommt.
Bislang haben 254 Abgeordnete den Antrag unterzeichnet – mehr als ein Drittel der 630 Abgeordneten. Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich ohne Fraktionszwang erfolgen, als Gewissensentscheidung, wie das bei medizinethischen Themen oft der Fall ist. In Kraft treten soll die Neuregelung – nach einer längeren Übergangsfrist – Anfang 2030.
Bei einer Abstimmung 2020 hatte das Widerspruchsmodell im Bundestag allerdings keine Mehrheit gefunden. Die Initiatoren rechnen sich für eine neue Abstimmung bessere Chancen aus.

Was monieren Kritiker?

Das Widerspruchsmodell wirft schwierige ethische und rechtliche Fragen auf: Kann das Fehlen eines Widerspruchs gegen die Organspende wirklich als eine Art stillschweigende Zustimmung gewertet werden? Dem Bundestag liegt auch ein Antrag von Gegnern der Widerspruchsregelung vor, dem sich knapp 60 Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angeschlossen haben.
Sie betonen, es gebe eine große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung, die sich aber noch nicht in den Zahlen des Spendenregisters widerspiegle. Es bestehe kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung.
Mehr Information und bessere Aufklärung über die Organspende seien nun nötig, damit Menschen eine freiwillige Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten.  (afp/red)
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Bundestag debattiert über umfassende Geheimdienst-Reform

Der Bundestag hat am 24. September erstmals über die Pläne der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Nachrichtendienste diskutiert.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte vor den Abgeordneten, durch die Reform würden aus den deutschen Nachrichtendiensten „echte Geheimdienste“. Damit beginne „eine neue Zeitrechnung“. Aus der bloßen Informationsbeschaffung über Bedrohungen werde „echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror“.
Die Regierungspläne sehen vor, die Befugnisse des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bei der Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten erheblich auszuweiten. Zudem sollen die Dienste die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.

Warken: Nicht nur auf Partner verlassen

Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) sagte im Parlament, Deutschland könne sich angesichts einer verschärften Bedrohungslage nicht länger darauf verlassen, „dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird“.
Neben mehr Befugnissen zur Aufklärung müssten die Geheimdienste deshalb die Möglichkeit bekommen, etwa bei laufenden Cyberangriffen Server von staatlichen Hackergruppen durch aktive Gegenmaßnahmen abzuschalten.

AfD-Politiker Curio: „Stasi 2.0“

Die AfD-Abgeordnete Gottfried Curio warf der Bundesregierung vor, mit der Reform den Bundesverfassungsschutz „zur Stasi 2.0“ umzubauen, der heimlich in Wohnungen eindringen und Bürgerinnen und Bürger umfassend ohne deren Wissen überwachen dürfe. Er sprach von einem „Putsch gegen den Rechtsstaat“, die Reform sei „mehr als der totale Überwachungsstaat“.

von Notz: „Überzogene Pläne“

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz äußerte vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohung durch Russland grundsätzlich Unterstützung für ein „Update“ der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes.
„Die überzogenen Pläne für die Geheimdiensttätigkeit im Inland“ müssten aber „zurückgedreht werden“, damit die Reform nicht vor dem Bundesverfassungsgericht scheitere. Dazu müsse die Regierung unter anderem die Interessen „von Berufsgeheimnisträgern, vor allem der Psychotherapeuten, deutlich stärker berücksichtigen“.

Linken-Politikerin Bünger: „unkontrollierter Staatsapparat“

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warf der Bundesregierung vor, sie hebe „das historische Trennungsverbot“ zwischen Geheimdiensten und Polizeibefugnissen auf, das Lehre „aus den Verbrechen der deutschen Faschisten“ sei.
Durch die Pläne der Bundesregierung solle aus dem Verfassungsschutz aber „eine neue deutsche Geheimpolizei“ werden. Auch sie kritisierte, dass die Reform Eingriffen bei Ärzten oder Psychotherapeuten „keine Grenze“ setze.
Bünger warnte vor einem „unkontrollierten Staatsapparat“, der schon in den Händen der jetzigen Regierung eine große Gefahr sei. Doch damit stelle die Regierung auch einer möglichen künftigen AfD-Regierung „diesen Sicherheitsapparat schlüsselfertig hin“.

SPD. Eichwede weist Vorwürfe zurück

Die SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede wies den Vorwurf zurück, die Regierung weiche das Trennungsverbot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf. Vielmehr würden „Schutzlücken“ geschlossen, um die Bevölkerung besser zu schützen, sagte sie.
Gleichzeitig würden die Dienste stärkerer Kontrolle unterstellt – „sowohl parlamentarisch wie auch rechtlich“. (afp/red)
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Zwei Tage vor der Entscheidung: Berlin zieht Olympia-Bewerbung zurück

Berlin hat seine Olympia-Bewerbung zwei Tage vor der Entscheidung über den deutschen Kandidaten zurückgezogen. „Heute ist ein trauriger Tag für Berlin. Olympische und Paralympische Spiele wären eine Riesenchance für Berlin und für Ostdeutschland gewesen“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bei einer Pressekonferenz. Schon am Mittwoch waren die Rückzugspläne bekanntgeworden.
Die Metropole wollte sich mit dem Konzept „Berlin+“ gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 bewerben.
Berlin galt vor der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) am Samstag hinter München und Köln-Rhein-Ruhr als krasser Außenseiter. Für die Kosten der Bewerbung hatte die Hauptstadt bis 2027 bis zu sechs Millionen Euro eingeplant.
DOSB-Präsident Thomas Weikert zollte den Berlinern Respekt für ihren Entschluss. Es sei „ein großes Zeichen von Fairness und Respekt. Es unterstreicht, dass es den Verantwortlichen in der Hauptstadt vor allem darum geht, die Spiele endlich wieder nach Deutschland zu holen. Unabhängig vom Austragungsort“, sagte Weikert.
Kai Wegner (links), Regierender Bürgermeister Berlins, und der Olympiabeauftragte Kaweh Niroomand erklärten das Aus der Berliner Bewerbung.

Kai Wegner (links), Regierender Bürgermeister Berlins, und der Olympiabeauftragte Kaweh Niroomand erklärten das Aus der Berliner Bewerbung.

Foto: Christophe Gateau/dpa

Linke und Grüne bleiben bei ihrer Ablehnung der Bewerbung

Das Scheitern hat zahlreiche Gründe. Bei der Abgeordnetenhauswahl wurde der schwarz-rote Senat, der die Pläne vorangetrieben hatte, abgewählt. Wahlsiegerin Elif Eralp (Linke), die neue Regierende Bürgermeisterin werden könnte, ist Olympia-Gegnerin und hatte bereits den Bewerbungsprozess samt Kosten kritisiert.
Die 45-Jährige sagte dann einen Tag nach der Wahl, dass sich die „Entscheidung erledigt“ habe. Sie meinte, die Berliner hätten bei der Wahl auch gegen Olympia gestimmt. Auch die Grünen, die voraussichtlich Teil einer Regierung werden, lehnen die Pläne ab. Beide Parteien argumentieren, dass Berlin das Geld an anderen Stellen dringender brauche. Die Ausrichtung der Spiele kostet mehrere Milliarden.
Eralps Aussagen sorgten unter den Olympia-Befürwortern für großen Ärger. Niroomand warf der Politikerin vor, dass sie „innerhalb von 45 Sekunden die ganze Bewerbung vom Tisch gewischt hat, dadurch eine enorme Verunsicherung unter die Verbände gebracht hat, damit auch absolut unsere Chancen richtig verringert hat“.

„Der schrecklichste Morgen“

Auch ein Gesprächsangebot habe sie abgelehnt. „Leider wurde uns diese Chance genommen, leider wurde der Stecker gezogen“, sagte Wegner mit Blick auf die Entwicklungen nach der Wahl. Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) sagte bei der Verkündung des Rückzugs: „Für mich ist es der schrecklichste Morgen, den ich bei einer Pressekonferenz erleben darf.“
Die Probleme der Bewerbung begannen aber nicht mit den Aussagen der Politikerin, die waren eher der letzte Punkt, der sie zum Einsturz brachte. Dass die DOSB-Entscheidung so kurz nach der Wahl angesetzt wurde, war schon vorher als Nachteil für Berlin angesehen worden.
Wegner (l), Niroomand (Mm und Spranger hatten die Bewerbung vorangetrieben. (Archivbild)

Kai Wegner (l), Kaweh Niroomand (m) und Iris Spranger hatten die Bewerbung vorangetrieben. (Archivbild)

Foto: Annette Riedl/dpa

Zuschlag für Berlin wäre mit Risiko behaftet gewesen

Auch die Prüfer des DOSB stellten dem Berliner Olympia-Projekt ein schlechteres Zeugnis als der Konkurrenz aus. Münchens Vorschlag erhielt vom DOSB in einer Bewertungsmatrix 87 von 100 möglichen Punkten, Köln-Rhein-Ruhr bekam 85 – beide erhielten damit die Bewertung „sehr gut“. Berlin erreichte 74,6 Zähler, das reichte für die Note „gut“.
Anders als in München und Nordrhein-Westfalen verzichtete die Hauptstadt auf einen Bürgerentscheid. Zwar votierte das Abgeordnetenhaus mehrheitlich für eine Bewerbung – allerdings noch unter der schwarz-roten Koalition. So wurde auch die Abgeordnetenhauswahl zunächst als Stellvertreter-Referendum angesehen. Das Thema spielte im Wahlkampf so gut wie keine Rolle.
Dazu wollten die Olympia-Gegner in der Hauptstadt ein Volksbegehren gegen die Bewerbung herbeiführen. Sie hielten unter anderem die Prognosen des Senats für unrealistisch, dass die Spiele auch viele Investitionen in den Breitensport und langfristig positive wirtschaftliche Effekte bringen würden.
Alle diese Punkte machten einen Zuschlag für Berlin zu einem großen Risiko, auch wenn die Stadt etwa bei der internationalen Strahlkraft vor den beiden Rivalen lag. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung des DOSB entscheidet am Samstag in Baden-Baden, ob München oder Köln-Rhein-Ruhr als deutscher Bewerber ins Olympia-Rennen geht. (dpa/red)
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Aufschwung „auf schmalem Fundament“: Wirtschaftsinstitute sehen Wachstum bei +1,3 Prozent

Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Konjunkturprognose für das laufende Jahr wieder verdoppelt.
Die Erwartungen für die Entwicklung der Wirtschaftsleistung 2026 wurden auf +1,3 Prozent angehoben, wie es in der veröffentlichten Gemeinschaftsdiagnose heißt. Im Frühjahr hatten die Institute ihre Wachstumsprognose noch auf 0,6 Prozent halbiert.
Für 2027 prognostizieren sie ein Wachstum von 1,1 Prozent (bisher 0,9 Prozent), für 2028 aber nur noch 0,4 Prozent.

Aufschwung „auf schmalem Fundament“

„Die Wirtschaft hat sich robuster entwickelt als erwartet. Der Aufschwung steht jedoch auf einem schmalen Fundament, denn hohe Energiepreise und Strukturprobleme belasten“, sagte Oliver Holtemöller, Konjunkturchef des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Im laufenden Quartal bremst zudem Niedrigwasser die Aktivität vorübergehend. Das staatliche Defizit nimmt weiter zu, sodass sich ein wachsender Konsolidierungsbedarf aufstaut.
Niedrigwasser am Hafen: Die Kaimauer liegt meterhoch im Trockenen

Niedrigwasser am Hafen: Die Kaimauer lag im August 2026 meterhoch im Trockenen.

Foto: Bernd Thissen/dpa

Robuste Weltkonjunktur und KI-Boom

Die deutsche Wirtschaft hat sich im ersten Halbjahr 2026 deutlich kräftiger entwickelt als noch im Frühjahr von den Instituten erwartet. Vor allem die Exporte und die Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe legten überraschend stark zu.
Impulse kamen von der robusten Weltkonjunktur und dem weltweiten KI-Boom; zugleich waren Wettbewerber aus der Golfregion infolge des Irankriegs erheblichen Produktionsbeeinträchtigungen ausgesetzt. Auch der Staatsverbrauch nahm kräftig zu.
Die Unternehmensinvestitionen und der private Konsum blieben dagegen schwach. Der mit dem Irankrieg verbundene Energiepreisschock hat die deutsche Wirtschaft zwar gebremst, die höheren Preise für Kraftstoffe und Heizöl sind bislang aber kaum auf die übrigen Verbraucherpreise übergesprungen.

Energiepreise, BIP und Pegelstände

Im dritten Quartal hat sich die Erholung verlangsamt. Die Stimmungsindikatoren haben sich zwar weiter aufgehellt, am aktuellen Rand fallen die harten Konjunkturdaten jedoch schwächer aus. Insbesondere das seit Mitte Juli anhaltende Niedrigwasser behindert die Produktion in der chemischen Industrie.
Zugleich belasten die höheren Energiepreise die Kaufkraft und damit den privaten Konsum. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte im dritten Quartal lediglich um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal gestiegen sein.
Mit einer Normalisierung der Pegelstände sollten die Produktionshemmnisse ab dem vierten Quartal nachlassen.
Die robuste Nachfrage aus dem Ausland sowie steigende öffentliche Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur stützen dann die weitere Erholung.

Aufschwung soll sich im kommenden Jahr fortsetzen

Für das Jahr 2027 erwarten die Institute eine Fortsetzung des Aufschwungs. Dieser wird vor allem von der inländischen Verwendung getragen. Der private Konsum dürfte mit den real verfügbaren Einkommen moderat zulegen, und die Wohnungsbauinvestitionen dürften allmählich anziehen.
Die private Investitionstätigkeit bleibt insgesamt jedoch wohl schwach. Im Jahr 2028 verliert die Expansion laut der Prognose der Konjunkturforscher an Tempo.
Dabei zeigt sich zunehmend eine strukturelle Grenze des Aufschwungs: Das Erwerbspersonenpotenzial schrumpft demografiebedingt, und das Potenzialwachstum geht weiter zurück. Bereits geringe Zuwachsraten reichen daher künftig wohl aus, um die gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten auszulasten.

Inflation steigt: 2027 bei 3,2 Prozent erwartet

Die Inflation dürfte den Experten zufolge von 2,8 Prozent in diesem Jahr zunächst auf 3,2 Prozent im Jahr 2027 steigen und 2028 auf 2,0 Prozent zurückgehen.
Am Arbeitsmarkt kommt die Erholung voraussichtlich verzögert an: Die Erwerbstätigkeit sinkt zunächst weiter, während die Arbeitslosenquote von 6,4 Prozent im Jahr 2026 auf 6,2 Prozent im kommenden und 5,8 Prozent im Jahr 2028 zurückgeht.
Die Institute sehen zunehmenden Handlungsbedarf in der Finanzpolitik. Das staatliche Finanzierungsdefizit steigt ihren Prognosen zufolge von 4,1 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr auf 4,7 Prozent im Jahr 2028.
Der Zuwachs der Nettoprimärausgaben dürfte den im europäischen Regelwerk vorgesehenen Pfad deutlich überschreiten. Auch bei Einhaltung der reformierten nationalen Schuldenbremse wird die Schuldenquote mittelfristig wohl weiter steigen; zudem nehmen die Zinsausgaben erheblich zu. Damit wächst der Konsolidierungsbedarf. (dts/red)
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Ausbau zum echten Geheimdienst: Was soll BND und Verfassungsschutz künftig erlaubt sein?

Sprengstoff-Drohnen an Flughäfen, Hackerangriffe auf Energieanlagen, Spionage oder Sabotage bei Rüstungsfirmen: Die Bedrohungslage in Deutschland hat sich verschärft. Die Bundesregierung hat Mitte August deshalb eine umfassende Reform der Nachrichtendienste beschlossen.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, fortan auch mit Gegenangriffen aktiv gegen Bedrohungen vorzugehen. Die Pläne werden am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten:

Welche Ziele verfolgt die Regierung?

„Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Kabinettsbeschluss Mitte August. Denn Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten entsprechend anpassen.
Für den Vorsitzenden des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), muss deshalb auf die militärische „Zeitenwende“ nun auch die bei den Nachrichtendiensten folgen.

Welche neuen Befugnisse sollen die Dienste bekommen?

Deutschlands Nachrichtendienste sammeln bisher vor allem Informationen. Sie sollen wie Geheimdienste anderer Länder nun auch „operative“ Befugnisse bekommen, um Gefahren abzuwehren. Mit der Reform sei es etwa dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren, sagte die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) im August.
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe ausführen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Denkbar wäre auch, Produktions- oder Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.

Marc Henrichmann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Henrichmann nannte als Beispiel auch die Bezahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen läuft. Wenn die Dienste hier Bezahlvorgänge verhindern könnten, „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.
Ein früherer Entwurf zum BND-Gesetz sah noch vor, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet ist, ihm bekannt gewordene Schwachstellen in IT-Systemen an den Auslandsdienst zu melden, damit dieser sie für eigene Hackerangriffe verwenden kann. Dies stieß aber auf Kritik und wurde aus dem endgültigen Kabinettsentwurf gestrichen.

Darf der BND künftig auch Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen?

Grundsätzlich nicht. Auch bei einer spezifischen Gefährdungslage dürfen sich sogenannte erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen nach Paragraf 51 BND-Gesetz „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Von den Befugnissen anderer Geheimdienste bleibt der BND damit weit entfernt.

Was ist bei der Datensammlung geplant?

Beim BND wie beim Verfassungsschutz werden die Befugnisse zur Sammlung und Auswertung von Daten erweitert. Dies betrifft auch die Auswertung großer Datenmengen mittels Künstlicher Intelligenz und der Abgleich biometrischer Daten mit dem Internet. Speicherfristen werden verlängert – bei Inhaltsdaten auf sechs Monate, bei Metadaten zum Datenverkehr auf zwölf Monate.
Der BND bekomme „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“.
Unter engen Voraussetzungen soll das BfV künftig Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen – etwa um Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung zu installieren, auch um Waffen beziehungsweise Sprengstoff unschädlich zu machen.
Festnahmen oder Vernehmungen, wie sie der Polizei erlaubt sind, blieben dem Verfassungsschutz weiterhin untersagt. Ausgeweitet werden sollen zudem die Möglichkeiten der Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

Was ändert sich bei der Kontrolle?

Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird in einer gerichtsähnlichen Stelle gebündelt: dem Unabhängigen Kontrollrat. Er wurde schon 2022 zur Überwachung der technischen Aufklärung des BND geschaffen und erhält im Zuge der Reform über ein eigenes Gesetz nun umfangreichere Kontrollrechte für BND und Verfassungsschutz.
Die Überwachung der Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags soll davon unberührt bleiben.
Mit dem Ausbau seiner Befugnisse gehe eine Stärkung der Kontrolle der Dienste einher, sagte die SPD. „Das ist für uns ein absolutes Muss und das werden wir uns auch in den parlamentarischen Beratungen noch einmal genau anschauen“, sagt SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede.

Sonja Eichwede (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Warum zweifeln Kritiker an der Verfassungsmäßigkeit der Reform?

Die stärkste Ablehnung kommt von der Linksfraktion. Ihre Innenexpertin Clara Bünger sagt: „Es droht nicht weniger als die faktische Abschaffung des Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei, einer zentralen Lehre aus dem deutschen Faschismus.“
Die AfD ist dafür, dem BND mehr operative Fähigkeiten zuzubilligen, und hat einen eigenen Entwurf vorbereitet. Eine Erweiterung der Befugnisse des BfV ist darin nicht vorgesehen. Zum Entwurf der Bundesregierung sagte der Abgeordneter Stefan Keuter: „In der jetzigen Form würden wir ihn ablehnen.“
Die Grünen-Fraktion ist generell für eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste, hat jedoch eigene Ideen, was eine effektivere Kontrolle angeht. Ihre parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, sagt zudem, der Entwurf erkläre nicht ausreichend, weshalb „der Verfassungsschutz jetzt mit polizeilichen Gefahrenabwehrbefugnissen ausgestattet werden soll, aber weiterhin im Geheimen agieren soll“.

Welche Kritik gibt es an den neuen Überwachungsmöglichkeiten?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisierte, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiteten. Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften.
BND und Verfassungsschutz sollten „mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können“, kritisierte ihrerseits die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im August. Sie forderte eine grundlegenden Überarbeitung des „in weiten Teilen verfassungswidrigen“ Gesetzentwurfs.
Einige Fachleute gehen davon aus, dass Teile der Reform in Karlsruhe landen. Aber auch im Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen möglich, bevor die Pläne 2027 in Kraft treten sollen. Dobrindt und Warken betonten ihrerseits nach dem Kabinettsbeschluss, sie hielten die Reform für rechtmäßig, ausgewogen und angesichts der veränderten Lage für notwendig. (afp/dpa/red)
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Sachsen-Anhalt: AfD und BSW loten Zusammenarbeit im Landtag aus


In Kürze:

  • AfD holte bei der Landtagswahl 43,8 Prozent und 39 der 83 Sitze. Für eine absolute Mehrheit fehlen drei Mandate.
  • Das BSW signalisiert Zusammenarbeit in Sachfragen, schließt eine Koalition mit der AfD aber aus.
  • Bei der Besetzung des Landtagspräsidiums zeichnet sich eine Vereinbarung zwischen AfD und BSW ab. Das BSW will einen AfD-Kandidaten unterstützen.
  • Umstritten ist die künftige Ausschussgröße: Die AfD fordert zwölf statt elf Mitglieder und damit sechs AfD-Sitze je Ausschuss.

 
In Sachsen-Anhalt wird am 6. Oktober erstmals der neu gewählte Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Ein Ministerpräsident wird dabei noch nicht gewählt werden. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat sich selbst zum Ziel gesetzt, bis Ende des Jahres eine tragfähige Regierung zu bilden. Seine Partei ist aus der Landtagswahl am 6. September mit 43,8 Prozent der Stimmen als stärkste Kraft hervorgegangen. Eine eigene absolute Mehrheit hat sie jedoch um drei Sitze verfehlt.

BSW und AfD einig über Präsidium

Vor einigen Tagen erklärte Siegmund in den sozialen Medien, die Wahl des Ministerpräsidenten könne in den darauffolgenden Plenarsitzungen am 18. November oder 15. Dezember auf die Tagesordnung kommen. Dass er selbst dabei gewählt werde, sei „der aktuelle Plan“. Dieser sei aber „noch nicht in Stein gemeißelt“, heißt es in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ).
Was die Wahl des Landtagspräsidiums anbelangt, scheint es zumindest mit dem BSW bereits eine Abrede zu geben. Dies teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Tobias Rausch, der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit. Demnach werde die Wagenknecht-Partei einen AfD-Kandidaten zum Landtagspräsidenten wählen.
Im Gegenzug könnte das BSW einen eigenen Vizepräsidenten bekommen – obwohl es die kleinste Fraktion stellt. Die AfD wolle auch einen Vizepräsidenten stellen. Einer anderen Fraktion, etwa der CDU, biete man einen dritten an. Theoretisch könne dieser auch von SPD, Grünen oder Linken kommen. Diese lagen nach dem amtlichen Endergebnis auf den Plätzen 3, 4 und 5. Es gelte vonseiten der AfD die Zusage: „Wer unseren Kandidaten als Landtagspräsidenten wählt, bekommt unsere Unterstützung bei der Wahl des Vizepräsidenten.“

Streit um Größe der Ausschüsse

CDU-Fraktionschef Sven Schulze erklärte, die CDU-Fraktion habe sich mit dieser Frage noch nicht befasst. Diese stehe „erstmals nächste Woche auf der Tagesordnung“, so der scheidende Ministerpräsident. Um der AfD zusätzlich noch einen Vizepräsidenten zu ermöglichen, müsste die Geschäftsordnung des Landtages geändert werden.
Am Freitag wird auch der Vorältestenrat tagen und dort über den Vorschlag der AfD beraten, die Größe der Ausschüsse von elf auf zwölf zu erhöhen. Die AfD würde dabei jedoch jeweils sechs Sitze selbst beanspruchen, was ihr ein faktisches Veto zu allen Beschlüssen sichern würde. Während CDU, SPD, Grüne und Linke den Plan für verfassungswidrig halten und Klagen angekündigt haben, signalisierte das BSW die Bereitschaft zur Zustimmung.
Die Landtagsverwaltung hatte vorgeschlagen, die Größe der Ausschüsse bei elf zu belassen – von denen fünf der AfD angehören sollen. Auch die Sitzordnung und die Raumverteilung für die Fraktionen will die AfD gegen den Willen der meisten übrigen Fraktionen ändern. Das BSW behält sich hingegen vor, das Vorhaben zu unterstützen.

BSW-Dittrich: AfD weiß „selbst noch nicht genau, was sie möchte“

Was eine Regierungsbildung anbelangt, zeichnet sich jedoch noch kein Durchbruch ab. Der BSW-Landesvorsitzende John Lucas Dittrich äußerte gegenüber der „Zeit“ die Vermutung, die AfD wisse diesbezüglich „selbst noch nicht genau, was sie möchte“. Sie müsse dies wohl im Verlaufe der kommenden Wochen klären. Beim BSW herrsche der Eindruck vor, „dass dort momentan unterschiedliche Personen in Bund und Land unterschiedliche Dinge sagen“.
BSW-Fraktionschef Thomas Schulze erklärte, die Gespräche seien „konstruktiv“. Sie würden im Laufe der Woche fortgesetzt, es gebe auch keinen Zeitdruck. Man wolle „BSW-Politik an den Mann bringen“ und es gehe um Inhalte. Dazu zählten der Erhalt kleinerer Grundschulen, zusätzliche Lehramtsstudienplätze und ein Landespflegegeld.
Eine Koalition schließt die Wagenknecht-Partei aus. Man wolle mit der AfD über Inhalte sprechen, die eine von ihr geführte Minderheitsregierung umsetzen müsste. Zudem erklärte Dittrich, nach seiner Einschätzung werde die AfD nicht an ihren Maximalforderungen bei Themen wie Migration, Medien oder Kultur festhalten. Siegmund hatte bisher eine Minderheitsregierung und Kompromisse bei Themen wie der Migration ausgeschlossen.

SPD wirbt für überparteilichen Ministerpräsidenten

Das BSW werde im ersten Wahlgang einen AfD-Landtagspräsidenten wählen. Bei der Ministerpräsidentenwahl werde sie sich enthalten. Fraktionschef Schulze erklärte auch, er halte wechselnde Mehrheiten für denkbar. Man wolle sich die Mehrheiten überall sichern, wo man eigene Position durchbringen könne.
Unterdessen hat die SPD-Fraktion zu Gesprächen geladen, um möglicherweise die Wahl eines überparteilichen Ministerpräsidenten zu ermöglichen. Diese Vorstellung hatte das BSW bereits im Wahlkampf favorisiert. Die Wagenknecht-Partei hat jedoch erklärt, eine solche Lösung unter Ausschluss der AfD abzulehnen.
Dittrich äußerte dazu bei „Phoenix“: „Der überparteiliche Ministerpräsident wird kein Brandmauer-Ersatz werden. Der überparteiliche Ministerpräsident wird ein Kandidat sein, auf den sich auch die AfD verständigt.“
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Streit um Staatsanwälte: Wie viel Einfluss darf die Politik haben?


In Kürze:

  • Nach den AfD-Wahlsiegen fordert der Deutsche Richterbund, das ministerielle Weisungsrecht in einzelnen Strafverfahren abzuschaffen und damit Staatsanwaltschaften stärker vor politischer Einflussnahme zu schützen.
  • Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019: Deutsche Staatsanwaltschaften gelten beim Europäischen Haftbefehl wegen möglicher Weisungen der Exekutive nicht als ausreichend unabhängig.
  • Über den Reformweg besteht Uneinigkeit: Während der Richterbund Einzelweisungen abschaffen will, setzen die Länder auf strengere gesetzliche Grenzen, Dokumentation und mehr Transparenz.

 
Staatsanwälte sind in Deutschland anders als Richter nicht unabhängig von Weisungen. Nach Paragraf 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) müssen sie den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachkommen. Beim Generalbundesanwalt und den Bundesanwälten liegt die Aufsicht laut Paragraf 147 beim Bundesjustizminister, bei den Staatsanwaltschaften der Länder bei den jeweiligen Landesjustizministern.
Diese seit Jahren in der Kritik stehende Verbindung zwischen Staatsanwaltschaften und politischer Leitung steht erneut zur Debatte.

Reaktion auf Sachsen-Anhalt: Richterbund fordert Abschaffung

Anlass ist eine Äußerung von Sven Rebehn, dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB): Er hat nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ seine Forderung bekräftigt, das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften abzuschaffen.
Der DRB hatte dies bereits im April 2026 als Teil seiner „Weimarer Forderungen zur Resilienz der Justiz“ verlangt. Der Verband befürchte, dass die Weisungsbefugnis der Ministerien in den „falschen Händen“ die Strafverfolgung anfällig für politischen Missbrauch mache. Erst durch eine Abschaffung würde laut dem DRB Deutschland den „europäischen Standards für eine politisch unabhängige Strafverfolgung“ genügen.
Wie weit darf die politische Leitung eines Justizministeriums auf Staatsanwaltschaften einwirken? Und wie ließe sich ohne ein Weisungsrecht gewährleisten, dass Strafverfolgungsbehörden demokratisch kontrolliert bleiben?

Staatsanwälte sind keine Richter

Das deutsche Recht unterscheidet bei der Unabhängigkeit deutlich zwischen Richtern und Staatsanwälten. Richter sind nach Artikel 97 des Grundgesetzes „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“. Für Staatsanwälte gilt diese Garantie nicht in gleicher Weise. Sie sind gesetzlich in eine Weisungshierarchie eingebunden.
Gleichzeitig können Staatsanwaltschaften bei der Strafverfolgung nicht frei entscheiden. Nach Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung müssen sie grundsätzlich einschreiten, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat vorliegen. Dieses sogenannte Legalitätsprinzip gehört zu den zentralen Regeln des deutschen Strafverfahrens.
Umstritten ist deshalb nicht die Bindung der Staatsanwälte an Recht und Gesetz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine politische Leitung zusätzlich die Möglichkeit haben sollte, auf die Behandlung einzelner Verfahren einzuwirken.

Europäischer Gerichtshof setzte dem deutschen Modell Grenzen

Eine Zäsur brachte der 27. Mai 2019. Damals entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der Europäischen Union, über die Stellung deutscher Staatsanwaltschaften. Gegenstand der Entscheidung war der Europäische Haftbefehl, mit dem eine Person in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung gesucht und überstellt werden kann.
Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass deutsche Staatsanwaltschaften die dafür geltenden Anforderungen an die Unabhängigkeit nicht erfüllten, da die Gefahr besteht, dass sie bei der Entscheidung unmittelbar oder mittelbar Einzelweisungen der Exekutive erhielten.
Der EuGH musste keinen konkreten politischen Eingriff nachweisen. Für seine Beurteilung war bereits die rechtliche Möglichkeit einer solchen Weisung von Bedeutung.
Das Urteil erklärte das deutsche Weisungssystem allerdings nicht insgesamt für unionsrechtswidrig. Es betraf nur die Frage, ob deutsche Staatsanwaltschaften als „ausstellende Justizbehörde“ für das Ausstellen eines Europäischen Haftbefehls gelten können.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg spricht mit Pressevertretern im Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg im Januar 2026. (Archivfoto)

Foto: Morris MacMatzen/Getty Images

Ampelregierung plante einen Mittelweg

Die Ampelregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) plante, das Weisungsrecht nicht abzuschaffen, sondern genauer einzugrenzen. Das damalige Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) veröffentlichte im Mai 2024 einen Referentenentwurf zur Erhöhung der Transparenz von Anweisungen gegenüber Staatsanwaltschaften.
Der Entwurf sah vor, die Voraussetzungen für Weisungen ausdrücklich im Gerichtsverfassungsgesetz festzuschreiben. Zulässig sollten sie unter anderem sein, um rechtswidrige Entscheidungen zu verhindern oder wenn ein tatsächlicher oder rechtlicher Entscheidungs- beziehungsweise Beurteilungsspielraum bestehe.
Externe Weisungen sollten zudem grundsätzlich in Textform erfolgen und begründet werden. Das Ministerium entschied sich damit für den Ansatz: Weisungsrecht behalten, Grenzen genauer bestimmen sowie Eingriffe nachvollziehbar machen und dokumentieren.
Der Richterbund widersprach. In einer Stellungnahme vom Mai 2024 argumentierte er, eine bloße Begrenzung und Dokumentation des Weisungsrechts reiche nicht aus. Das Grundproblem bleibe bestehen, solange ein Minister auf ein konkretes Strafverfahren einwirken könne.
Nach Auffassung des Verbandes könne bereits die Möglichkeit politischer Einflussnahme das Vertrauen in die Objektivität der Strafverfolgung beeinträchtigen. Der Richterbund bestreitet zudem, dass ministerielle Weisungen überhaupt notwendig seien, um eine ausreichende demokratische Legitimation der Staatsanwaltschaften sicherzustellen.
Zu einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es nicht – ein halbes Jahr später brach die Ampel auseinander.

Länder wollen klarere Regeln

Die Diskussion um das Weisungsrecht setzt sich 2026 auf Ebene der Länder fort. Auf der Justizministerkonferenz im Juni warb Mecklenburg-Vorpommern dafür, das externe Weisungsrecht „gesetzlich konkreter zu fassen“. Das Justizministerium des Landes teilte nach der Konferenz mit, dass die Initiative Zustimmung erhalten habe.
Damit unterscheidet sich dieser Ansatz von der Forderung des Richterbundes. Der DRB verlangt die komplette Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts. Die Länder setzen auf eine gesetzliche Nachschärfung.
Mecklenburg-Vorpommern geht in der eigenen Praxis weiter. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) teilte Anfang 2026 mit, auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften zu verzichten. Nach Angaben ihres Ministeriums habe Bernhardt seit ihrem Amtsantritt keine entsprechende Weisung erteilt.
Die gesetzliche Grundlage des Weisungsrechts wird dadurch nicht aufgehoben. Sie ist weiterhin in den Paragrafen 146 und 147 GVG geregelt. Ein Landesministerium kann seine eigene Praxis beschränken, nicht aber das bundesrechtlich geregelte Weisungsrecht abschaffen.
Ermittelt wird von der Staatsanwaltschaft Hannover.

Vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Hannover. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Auch die AfD legte einen Gesetzentwurf vor

Die Forderung nach einer Aufhebung des Weisungsrechts kommt nicht allein vom Richterbund. Im November 2024 brachte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur „Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“ in den Bundestag ein.
Die Dienstaufsicht der Justizministerien sollte danach grundsätzlich erhalten bleiben. Ausgeschlossen werden sollte jedoch die Befugnis, Weisungen zur Sachbehandlung einzelner Verfahren zu erteilen.
Bei der Forderung, das Weisungsrecht einzuschränken, überschneiden sich damit die Positionen unterschiedlicher Akteure. Daraus lässt sich jedoch keine Übereinstimmung über die Begründung oder die künftige Stellung der Staatsanwaltschaften ableiten.

Drei Modelle im Überblick

Aus den vorliegenden Gesetzen, Entwürfen und Stellungnahmen ergeben sich drei Modelle. Nach geltendem Recht bleibt das Weisungsrecht bestehen. Der Reformansatz des Bundesjustizministeriums von 2024 und die Initiative der Länder von 2026 sehen vor, daran grundsätzlich festzuhalten, die Befugnisse aber enger zu fassen und transparenter zu machen.
Der Richterbund geht weiter und fordert, ministerielle Weisungen in einzelnen Strafverfahren vollständig abzuschaffen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2019 zwingt Deutschland nicht zu einer vollständigen Abschaffung. Sie hat aber eine Schwachstelle des deutschen Systems sichtbar gemacht: Schon die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme kann zum Problem werden, wo eine von der Regierung unabhängige Entscheidung verlangt wird.
Wie LTO am 13. September berichtete, plane das Bundesjustizministerium am Weisungsrecht festzuhalten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Forderung des DRB geäußert.
Damit bleibt vorerst eine Konstruktion bestehen, deren Grenzen seit Jahren diskutiert werden.
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„Terrorfreunde im Kader“: Beck warnt vor linksgeführter Regierung in Berlin

Der Grünen-Politiker und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, hat vor einer linksgeführten Landesregierung in Berlin gewarnt. Er sehe „Terrorfreunde im Kader“ der Partei Die Linke sitzen, sagte Beck der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Vor diesem Hintergrund habe er „größte Sorgen“ um das Fortbestehen von Sicherheitsmaßnahmen, die normalerweise ergriffen würden, „um jüdische Ziele sowie Jüdinnen und Juden zu schützen“.

Beck fordert „bürgerlich-links-mittige Regierung“

Beck appelliert deswegen an die eigene Partei, „dieser Linkspartei in Berlin eine klare Absage zu erteilen“. Stattdessen fordert er eine Koalition aus CDU, SPD und Grünen.
„Wir brauchen eine bürgerlich-links-mittige Regierung, wenn wir diese Stadt voranbringen wollen“, sagte er. Andernfalls befürchte er, dass Berlin „mit absehbarem Dilettantismus“ regiert werde.
Zudem verweist Beck auf die Gefahr einer „Zangenbewegung“ durch extremistische Ränder, die die jüdische Gemeinschaft zuletzt beobachtet habe. Die Linke in Berlin und die AfD in Sachsen-Anhalt folgten „auf unterschiedliche Weise antisemitischen Mustern“ und gefährdeten so „Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Freiheit unseres Landes erheblich“.
Die Linke hatte mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am Sonntag klar gewonnen.
Noch am Wahlabend wurde bekannt, dass der Clanchef Issa Remmo bei der Wahlparty des Linken-Bezirksverbands in Neukölln auftauchte. Ebenso anwesend war ein pro-palästinensischer Aktivist, der wegen israelfeindlicher Positionen in der Kritik steht. (afp/red)
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Terror-Sympathisant bei Linken-Wahlparty: Neue Fragen nach der Berlin-Wahl

 

In Kürze:

  • Ein Funktionär des Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees (VPNK) besuchte die Wahlparty der Berliner Linken.
  • Das VPNK reklamierte öffentlich einen eigenen Beitrag zur Mobilisierung für den Wahlerfolg der Partei.
  • Der Berliner Verfassungsschutz führt das VPNK als zentralen Akteur von israelfeindlichen Protesten und Dach.
  • Aus dem Umfeld der Linken werden die Antisemitismusvorwürfe als „rassistische Hetzkampagne“ zurückgewiesen.

 
Drei Tage nach ihrem Wahlsieg bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin steht die Linke in der Hauptstadt erneut im Fokus von Vorwürfen des Antisemitismus und fehlender Distanzierung von Gruppen, die Terror befürworten.
Bereits im Wahlkampf hatte es entsprechende Anschuldigungen gegen den Bezirksverband Neukölln gegeben. Am Wahlabend, dem 20. September, hatte mit Ibrahim Ibrahim ein Spitzenfunktionär des sogenannten Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees (VPNK), der Unterstützer der Terrororganisationen „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ bekannt ist, die Wahlparty besucht.
Dabei ließ er sich auch mit Vertretern der Linkspartei, unter anderem mit dem Neuköllner Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak, fotografieren. Dieser erklärte später, nicht im Einzelnen darauf geachtet zu haben, mit wem er sich fotografieren ließ. Es habe Hunderte Fotowünsche an diesem Abend gegeben und die Veranstaltung sei öffentlich gewesen.

VPNK: „Aktiv zum Erfolg der Linken beigetragen“

Unterdessen erklärte Ibrahim, er und das VPNK nähmen für sich in Anspruch, einen Teil zum Wahlerfolg der Linken beigetragen zu haben. In einem mittlerweile offenbar wieder gelöschten Beitrag auf Facebook übermittelte der Funktionär im Namen des VPNK „die herzlichsten Glückwünsche an die deutsche Linke“.
Der Wahlerfolg spiegele das „Vertrauen in die fortschrittlichen Werte, Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität“ wider, die die Partei verteidige, wie es in einer auf dem X-Account des Journalisten Jan Schipmann veröffentlichten Übersetzung heißt.

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Weiter hieß es, man erkenne „mit Stolz“ an, dass Mitglieder und Anhänger des VPNK „aktiv zu diesem Erfolg“ beigetragen hätten. Diese hätten an der Mobilisierung und der Kommunikation mit den Wählern teilgenommen.
Auf diese Weise hätten sie die demokratische Teilhabe und „die Wichtigkeit der Stärkung der Präsenz von fortschrittlichen Kräften und Anhängern der Gerechtigkeit, Freiheit und Menschenrechte“ gefördert.
Der Erfolg zeige, dass die kollektive Arbeit „einen echten Einfluss erzeugen und Veränderungen herbeiführen kann“. Man freue sich darauf, die „gemeinsame Zusammenarbeit mit der Die Linke fortzusetzen“ und „die Werte des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit, der Menschenrechte und der Rechte der Völker zu verteidigen“.

Bezirksverband Neukölln mit VPNK in „Interbündnis Berlin“ vereint

Dass es sich bei dem Beitrag um mehr als nur Beifall aus einer unerwünschten Ecke für die Linke handelte, darauf deutet die Selbstdarstellung des Berliner Bezirksverbands Neukölln hin. Auf dessen Website findet sich etwa ein Beitrag über ein „Soli-Kiez-Event“ im August 2025. Dort hätten die Linke, „solidarische Gruppen“ und die palästinensische Community ein „starkes Zeichen für Gaza“ gesetzt.
Der Bezirksverband äußerte sich auch dazu, wer bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung mitgeholfen habe. Dazu heißt es:
„Es beteiligten sich neben der Linken Neukölln Eye4Palestine, das Berliner Gaza Komitee, das Vereinigte Palästinensische Nationalkomitee sowie die Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost.“
Nicht nur der direkt in den Bundestag gewählte Koçak hatte in der Vergangenheit ein auffallend starkes Interesse für propalästinensische Vorstöße gezeigt und Kundgebungen angemeldet, die teilweise von antisemitischen Vorfällen überschattet waren.
Die nun direkt ins Abgeordnetenhaus gewählte Vanessa „Vedi“ Emde, die ebenfalls auf derselben Wahlparty mit Ibrahim fotografiert wurde, stellt das Existenzrecht von Staaten und damit auch Israels infrage. Damit positioniert sie sich gegen die Parteilinie. Die Linke hatte sich auf dem Bundesparteitag im Juni in einem Beschluss zum Existenzrecht Israels bekannt.
Zudem engagiert Emde sich als Teil der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Palästinasolidarität. Die Bezirksverbände Wedding und Neukölln sind gemeinsam mit der LAG Palästinasolidarität mit dem VPNK im „Interbündnis Berlin“ vereint, welches sich als „ein Bündnis gegen den israelischen Genozid an den Palästinenser:innen in Gaza und für die Freiheit Palästinas“ beschreibt.

Ibrahims Vereinigung als „Dachbezeichnung“ für PFLP und Hamas

Der Berliner Verfassungsschutz nennt in seinem Bericht über das Jahr 2025 das VPNK unter den „zentralen Akteuren des verfassungsschutzrelevanten israelfeindlichen Protestgeschehens“. Was diese anbelangt, beobachtete der Inlandsgeheimdienst nach dem Terrorakt der Hamas vom 7. Oktober 2023 eine „deutlich intensivierte Kooperation und Vernetzung von Gruppierungen des Auslandsbezogenen Extremismus und des Linksextremismus“.
Verbindende ideologische Elemente seien dabei insbesondere die Negierung des Existenzrechts Israels und die Verharmlosung oder Verherrlichung des Terrors der Hamas als Teil „antikolonialistischer und antiimperialistischer Befreiungskämpfe“. Das VPNK diene der Einschätzung des Verfassungsschutzes zufolge als „Dachbezeichnung“, unter der Anhänger der Terrororganisationen „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) und Hamas gemeinsam agieren. Trotz ideologischer Unterschiede zwischen der säkularen PFLP und der islamistischen Hamas arbeiteten diese eng zusammen.
Die marxistisch-leninistische PFLP wurde in Deutschland durch die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ im Jahr 1977 bekannt. Die EU führt die PFLP seit 2002 als Terrororganisation. Laut Verfassungsschutz agiert die PFLP in Israel und im besetzten Westjordanland mit terroristischen Mitteln. Sie war laut eigenen Aussagen an den Gräueltaten vom 7. Oktober beteiligt.
Das VPNK mahne zwar in öffentlichen Verlautbarungen regelmäßig einen störungs- und gewaltfreien Verlauf seiner Veranstaltungen an, so der Verfassungsschutz. Allerdings sei es, bei  Versammlungen, die der Verein im Berichtsjahr organisiert habe, immer wieder zu israelfeindlichen und antisemitischen Aussagen und Darstellungen. Unter anderem hätten Teilnehmer regelmäßig das Massaker in israelischen Grenzorten am 7. Oktober 2023 als „legitimen Widerstand“ gerechtfertigt.

Verfassungsschutz: Hamas nutzt VPNK zur Propaganda

Der Einschätzung des Verfassungsschutzes zufolge bietet die VPNK Anhängern der Hamas eine Möglichkeit zur Teilnahme an antiisraelischen Protesten. Für die Hamas gilt seit November 2023 eigentlich ein Betätigungsverbot. Gemeinsam mit PFLP-Anhängern könnten sie nun jedoch im Rahmen des VPNK Propaganda betreiben.
Koçak distanzierte sich auf X „ausdrücklich“ von „gewalt- oder terrorverherrlichenden Aussagen“ Ibrahims. Sein Ziel sei „eine Gesellschaft, in der alle Menschen ein gutes und sicheres Leben in Würde führen können unabhängig davon, ob sie jüdisch, muslimisch, christlich, alevitisch, hinduistisch, buddhistisch oder konfessionslos sind“.
Emde bezeichnet den Verfassungsschutz in einem Interview mit ND als „keine legitime Quelle für politische Bewertungen oder die Auswahl unserer Bündnispartner*innen“. Aus ihrer Sicht setzte sich das VPNK für „Solidarität, Bildung, politisches Engagement und gegen Unterdrückung und Besatzung“ ein sei ein „etablierter Akteur in der Bewegung“.
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Streit um „Alles für Deutschland“: X wehrt sich gegen Niedersächsische Landesmedienanstalt


In Kürze:

  • X klagt: Die Betreiberfirma von X wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen eine Löschanordnung der niedersächsischen Landesmedienanstalt.
  • Anlass ist ein Beitrag des Ökonomen Stefan Homburg, in dem er die Losung „Alles für Deutschland“ verwendete.
  • X bestreitet unter anderem die Zuständigkeit der niedersächsischen Landesmedienanstalt und beruft sich auf den Digital Services Act, das Herkunftslandprinzip und die Meinungsfreiheit.

 
Vor dem Verwaltungsgericht in Hannover hat am Mittwoch, 23. September, ein Verhandlungstermin zu einer Klage der X Internet Unlimited Company (XIUC) stattgefunden. Die Betreibergesellschaft des 2022 von Elon Musk erworbenen Kurznachrichtendienstes X, ehemals Twitter, hat gegen einen Bescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) geklagt.
Diese hatte X im Wege einer Anordnung verpflichtet, einen Nutzerbeitrag des Ökonomen Stefan Homburg auf der Plattform für den deutschen Markt zu sperren oder alternativ zu löschen.

Homburg hatte SA-Parole auf X als „Allerweltssatz“ bezeichnet

Im Juni 2024 hatte sich dieser in zwei Beiträgen mit Verurteilungen des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke nach Paragraf 86a StGB befasst. Diese waren wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ bei Wahlkampfauftritten erfolgt. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2025 die Rechtmäßigkeit der Verurteilungen.
Homburg hatte die Parole dem türkischen sogenannten Wolfsgruß gegenübergestellt, der aufgrund einer entsprechenden Geste während der Fußball-EM Debatten ausgelöst hatte. In einem weiteren Beitrag beklagte er, dass Patriotismus in Deutschland seiner Auffassung nach oft angefeindet werde. Auch in diesem Kontext zitierte er den Ausspruch – und bezeichnete ihn dabei als „Allerweltssatz“.
Tatsächlich handelt es sich bei „Alles für Deutschland“ um einen nicht ausschließlich, aber vorwiegend und zentral von der SA und anderen nationalsozialistischen Organisationen verwendeten Ausspruch. Dass die erste gerichtliche Bewertung als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Deutschland erst 2006 erstmals erfolgte, beeinflusste die Bewertung nicht. Ebenso wenig wie der Umstand, dass die Rechtsprechung dazu anfangs spitzfindig erschien und das Bundesamt für Verfassungsschutz die Parole nicht in einer Broschüre über typische rechtsextremistische Symbole aus dem Jahr 2022 aufgenommen hatte.

Anordnung auf Löschung oder Sperre für den deutschen Markt

Das Amtsgericht Hannover verurteilte Homburg wegen der Verwendung der Parole im Jahr 2025 in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 10.400 Euro. Es billigte dem Angeklagten nicht die von diesem ins Treffen geführte Sozialadäquanz-Ausnahme des Paragrafen 86a Abs. 4 StGB zu. Homburg legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein, es ist damit noch nicht rechtskräftig.
In der Verhandlung am Mittwoch ging es jedoch um die Klage von X gegen die Löschanordnung. Die NLM verpflichtete den Dienst, einen Beitrag aufgrund der Qualifikation der darin enthaltenen Wortfolge als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu sperren oder zu löschen. Diese Eigenschaft mache den Beitrag nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig.
Die X Internet Unlimited Company (XIUC) hält die Anordnung für rechtswidrig. Sie bestreitet, dass die Landesmedienanstalt für den Erlass einer solchen Anordnung zuständig sei. Aufgrund des seit 2024 geltenden Digital Services Act und des europarechtlichen Herkunftslandprinzips der E-Commerce-Richtlinie hätte eine Behörde in Irland tätig werden müssen.

X zieht Zuständigkeit der NLM in Zweifel

Das Unternehmen von Elon Musk sieht sich auch als falscher Adressat der Anordnung. NLM hätte sich nach Meinung von XIUC zuerst an den Nutzer selbst wenden müssen und diesen zur Entfernung des Inhalts auffordern. Außerdem könnte die Verwendung der Losung im konkreten Zusammenhang auch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein, so das Unternehmen.
Für das Verfahren, das X gegen die NLM angestrengt hat, ist die strafrechtliche Bewertung durch das Amtsgericht Hannover nicht zwingend von Belang. Es geht dabei vor allem um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die NLM den Dienst zur Sperrung oder Löschung eines solchen Beitrags verpflichten durfte.
 
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23. September: Ausstieg aus fossilen Energien | Bürgerversicherung abgelehnt | Digitaler Kassenbon

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Ausstieg aus fossilen Energien

Das Bundeskabinett hat heute einen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energien verabschiedet. Die sogenannte TAFF-Roadmap baut auf den Beschlüssen der Weltklimakonferenzen auf. Damit ist Deutschland das dritte Land der Welt in diesem Bereich. Im Plan geht es um erneuerbare Energien, die Elektrifizierung von Mobilität, Wärmeerzeugung und industriellen Prozessen. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden.

Bürgerversicherung abgelehnt

Die CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann hat Spekulationen über eine mögliche Annäherung der Union an eine Bürgerversicherung zurückgewiesen. Zudem diskutiert der CDU-Bundesvorstand darüber, ob Menschen, die in die Sozialversicherung eingezahlt haben, bei Jobcentern anders behandelt werden sollten als Menschen ohne vorherige Beitragszahlungen.

Digitaler Kassenbon

Ab 2028 soll es Kassenbons in Deutschland überwiegend digital geben. Das Bundeskabinett hat dafür neue Regeln beschlossen. Belege sollen künftig etwa per E-Mail oder QR-Code bereitgestellt werden. Die Bundesregierung will damit Bürokratie reduzieren und Steuerhinterziehung erschweren. Ausnahmen wird es geben.

Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch beschlossen. Unter anderem soll Grundsicherung nicht länger an per Haftbefehl gesuchte Personen ausgezahlt werden. Wirksamer bekämpft werden sollen auch ausbeuterische Geschäftsmodelle mit Schrottimmobilien. KI-gestützte Analysen sollen Leistungsmissbrauch erkennen.

Trump vor der UNO

US-Präsident Donald Trump hat in seiner Rede vor der UN-Generalversammlung einer möglichen „Weltregierung“ eine Absage erteilt. Die USA würden sich solchen Bestrebungen entgegenstellen. Zudem kritisierte Trump globale Steuern und den Internationalen Strafgerichtshof scharf.
 
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Deutschland beschließt Fahrplan für fossilen Ausstieg

Deutschland hat als drittes Land weltweit einen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energien. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch die sogenannte TAFF-Roadmap, die auf den Beschlüssen der Weltklimakonferenzen aufbaut, wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums mitteilte.
TAFF steht für Transitioning Away from Fossil Fuels. „Wir wollen mit diesem Fahrplan weitere Dynamik in dem Prozess erzeugen“, schrittweise von den fossilen Brennstoffen wegzukommen, sagte der Sprecher weiter.
Demnach sind es „bekannte Maßnahmen“, mit denen Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will. „Da geht es um erneuerbare Energien, die Elektrifizierung von Mobilität, Wärmeerzeugung und industriellen Prozessen.“

Vorstellung in New York

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will den Fahrplan laut dem Portal Politico bei der UN-Generalversammlung in New York vorstellen. Neben Deutschland haben laut „Spiegel“ erst Frankreich und die Niederlande eine TAFF-Roadmap beschlossen. (afp/red)
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„Nicht mit der CDU“: Hoppermann erteilt Bürgerversicherung Absage

„Nicht mit der CDU und auch sicherlich nicht mit der CSU“, sagte Hoppermann im Politico Berlin Playbook Podcast (Mittwoch). Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten seien nicht als Vorstoß für einen Umbau des Krankenversicherungssystems zu verstehen.
Mit Äußerungen zur ungerechten Behandlung gesetzlich Versicherter in Arztpraxen hatte Merz eine lebhafte Debatte ausgelöst. Ein Teil dieser Debatte drehte sich am Dienstag um die Frage, worauf der Kanzler mit seinen Äußerungen eigentlich hinaus wollte: Vertreter von CDU und CSU wiesen die Interpretation zurück, Merz stelle das gesamte duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf den Prüfstand.
Merz hatte am Montag nach den Wahlschlappen seiner Partei einen Kurswechsel bei der Frage der Krankenversicherung angedeutet. Das „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“ werde von vielen Menschen als „Gerechtigkeitsproblem“ betrachtet, sagte Merz in Berlin. Er sehe das Problem und sei zu Änderungen bereit.
„Der Bundeskanzler hat etwas anderes gemeint“, sagte CDU-Generalsekretärin Hoppermann nun. Gemeint seien Fragen der Patientensteuerung und der Wartezeiten auf Arzttermine. „Das hat aber nichts mit der Grundstruktur unserer Krankenversicherung zu tun.“
Merz habe zudem keine konkrete Reform angekündigt. „Er hat ja da gar nichts angekündigt, sondern er hat gesagt, was Themen sind, um die wir uns kümmern müssen, weil sie die Menschen bewegen“, sagte Hoppermann.
Nach den Wahlniederlagen von Union und SPD in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern drängte Hoppermann auf schnellere Reformen der Bundesregierung. Vorrang habe die Rentenreform. „Das allererste, was jetzt kommen muss, (ist) der Gesetzentwurf zur Rente“, sagte die CDU-Politikerin. Die Koalition warte auf einen entsprechenden Entwurf, um in die konkrete Beratung einzusteigen.
Als weiteres zentrales Vorhaben nannte Hoppermann den Kampf gegen Sozialstaatsmissbrauch. Im CDU-Bundesvorstand sei nach dem Wahlwochenende zudem über die Frage diskutiert worden, ob Menschen, die in die Sozialversicherung eingezahlt haben, bei Jobcentern anders behandelt werden sollten als Menschen ohne vorherige Beitragszahlungen. „Dieser ganze Strauß ist etwas, um den wir uns jetzt kümmern müssen“, sagte sie.
Reformbedarf sieht Hoppermann außerdem bei der Facharztversorgung und den Versorgungsstrukturen. „Da ist noch ein großer Schritt zu gehen“, sagte sie. Die Probleme seien jedoch nicht durch einen Wechsel des Krankenversicherungssystems zu lösen. (afp)
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Linksextremisten drohen mit Attacken gegen CDU

Linksextremisten haben sich zu einem Anschlag auf ein CDU-Büro am Wochenende in Offenbach am Main bekannt.
Ein entsprechendes Bekennerschreiben wurde anonym auf dem Internetportal „Indymedia“ veröffentlicht. In dem Schreiben wurden weitere Gewaltaktionen gegen die „Partei von Friedrich Merz“ angekündigt. „Ein paar Steine“ im CDU-Büro seien „erst der Anfang“, hieß es.
Das hessische Innenministerium bestätigte „Focus Online“, dass den Sicherheitsbehörden ein mutmaßliches Bekennerschreiben vorliege, welches nun Teil der Ermittlungen sei. Die Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums Südosthessen arbeitete mit Hochdruck an der Aufklärung des Falls.
Unbekannte Täter hatten in der Nacht zu Montag die Kreisgeschäftsstelle der CDU und das zugehörige Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten Björn Simon mit Steinen angegriffen. Dabei wurden sechs große Glasscheiben zerstört.
Der Sachschaden wurde auf rund 6.000 Euro geschätzt. Personen kamen nicht zu Schaden, da das Büro zur Tatzeit nicht besetzt war. Die Polizei erklärte gegenüber „Focus Online“, dass die Tat von mehreren dunkel gekleideten Personen verübt worden sei, die danach geflüchtet seien. (dts/red)
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Stein und Staub: Großer Felssturz an der Zugspitze – Gebäude und Wege nicht betroffen

Auf Deutschlands höchstem Berg Zugspitze hat sich auf der Tiroler Seite eine bislang unbekannte Mengen Gestein gelöst und eine große Staubwolke verursacht.
Der am 22. September begonnene Abbruch auf einem Kamm an der deutsch-österreichischen Grenze setzte sich auch am Mittwoch fort: „Da löst sich immer wieder was“, sagte der stellvertretende Bereitschaftsleiter Franz Dörfler von der Bergwacht Grainau. „Man hört es zwischendurch immer wieder rumpeln, dass was nachkommt.“
Wie viel Gestein bislang herabgestürzt ist, ist noch nicht bekannt. Die Stelle liegt hinter einem Grat und ist daher relativ schlecht einsehbar.
Der Abbruch hatte durch verstärkten Wind zu einer weithin sichtbaren Staubwolke geführt. Bei dem Felssturz wurde nach Angaben der Bergwacht niemand verletzt.
Das Gestein auf der Zugspitze wird vom Permafrost zusammengehalten. Taut dieser auf, fehlt der «Kleber».

Das Gestein auf der Zugspitze wird vom Permafrost zusammengehalten. Taut dieser auf, fehlt der «Kleber».

Foto: Dominik Bartl/dpa

Dimension ungewöhnlich für die Zugspitze

Überraschend seien solche Ereignisse nicht, die Dimension jedoch sei ungewöhnlich für die Zugspitze, sagte Dörfler. Als Ursache nannte er den auftauenden Permafrost.
Fels- und größere Bergstürze gibt es in den Alpen aufgrund der natürlichen Erosion des Gesteins schon immer. Zu erkennen ist das auch für Nichtgeologen leicht an den großen Schutthalden und Felskaren, die sich vielerorts unterhalb steiler Wände finden.
In hochalpinen Lagen sind Felsgrate sehr häufig zersplittert – das Gestein wurde im Laufe der Jahrmillionen von Frost und Blitzschlag gesprengt.

Steinschlagaktivität nimmt zu

Bei Permafrost handelt es sich um dauerhaft gefrorene Böden, die neben den Polarregionen auch in hohen Gebirgslagen vorkommen.
„Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass die Steinschlagaktivität in alpinen Gebieten, die vom Auftauen des Permafrosts und vom Gletscherschwund betroffen sind, zunimmt, was in erster Linie auf steigende Sommertemperaturen zurückzuführen ist“, heißt es in einer Studie in der Fachzeitschrift „Earth-Science Reviews“ von 2024.
Auch das Gestein auf der Zugspitze wird vom Permafrost zusammengehalten. Nach Gewittern und Starkregen steigt zudem die Gefahr von Muren. (dpa/red)
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CDU unter fünf Prozent: Wie es zum Absturz in Mecklenburg-Vorpommern kam


In Kürze:

  • Die CDU fällt von einst 38,3 auf 4,9 Prozent und verpasst erstmals den Landtagseinzug.
  • Führungswechsel und Neuaufstellung konnten den langjährigen Abwärtstrend nicht stoppen.
  • Nach Peters’ Rücktritt übernimmt Amthor vorerst. Wer die CDU künftig führt, ist offen.

 
Am Ende fehlten laut vorläufigem Endergebnis 1.138 Stimmen. Die CDU Mecklenburg-Vorpommern kam bei der Landtagswahl am Sonntag, 20. September, auf 4,9 Prozent der Zweitstimmen und verfehlte erstmals den Einzug in den Schweriner Landtag. Eine Partei, die das Land einst regierte und später 15 Jahre an der Landesregierung beteiligt war, wird in den kommenden fünf Jahren nicht mehr im Landtag vertreten sein. In der Geschichte der CDU eine Situation, die es noch nie gab.
Die Niederlage kam aber nicht plötzlich. 2011 erreichte die CDU noch 23,0 Prozent, 2016 waren es 19,0 Prozent und 2021 nur noch 13,3 Prozent. Der Stimmenanteil schrumpfte damit über vier Landtagswahlen hinweg.
Die Ursachen reichen deshalb weiter zurück als bis zur Bundesregierung unter Friedrich Merz oder zum Wahlkampf von Spitzenkandidat Daniel Peters. Die CDU verlor während ihrer Regierungsbeteiligung ebenso an Zustimmung wie später in der Opposition. Mehrere Wechsel an der Parteispitze brachten keine dauerhafte Wende.
Wie tief das Problem auf der Landesebene liegt, zeigt ein Kontrast: Bei der Bundestagswahl 2025 erhielt die CDU in Mecklenburg-Vorpommern noch 17,8 Prozent der Zweitstimmen. Im April 2026 gewann CDU-Politiker Sebastian Ehlers zudem die Oberbürgermeisterwahl in Schwerin mit 54,0 Prozent. Bundestags-, Kommunal- und Landtagswahlen sind nur eingeschränkt vergleichbar. Die Unterschiede zeigen aber, dass die CDU nicht bei jeder Wahl in Mecklenburg-Vorpommern auf 5 Prozent geschrumpft ist.

Viele Wechsel an der Spitze

Ein Einschnitt für den Landesverband war der Rückzug von Vincent Kokert Anfang 2020. Kokert war damals sowohl Landesvorsitzender als auch Fraktionschef in Schwerin. Der für viele unvorhergesehene Rückzug kam zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Eigentlich wollte die Landes-CDU mit Kokert, ihrem Gesicht im Nordosten, in den Landtagswahlkampf ziehen. Daraus wurde nichts und viel Zeit blieb nicht. Im August 2020 wurde der Landrat von Vorpommern-Greifswald, Michael Sack, Landesvorsitzender und später Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2021.
Nach dem damaligen Rekordtief von 13,3 Prozent trat Sack zurück. Im März 2022 übernahm Franz-Robert Liskow. Zwei Jahre später verzichtete er auf eine erneute Kandidatur. Im April 2024 wählten die Delegierten Daniel Peters mit 93,83 Prozent zum Vorsitzenden. Die Partei hatte damals die Hoffnung, nun wieder Führungskontinuität gewählt zu haben.
Die CDU hatte ihre Schwierigkeiten zu diesem Zeitpunkt bereits selbst untersucht. Nach der Niederlage 2021 verabschiedete sie den Leitantrag „Aus Fehlern lernen – Besser werden“. Darin beschrieb sie ein Führungsvakuum nach Kokerts Rückzug, organisatorische, strategische und taktische Defizite sowie Probleme bei der Aktivierung der Mitglieder und der langfristigen Vorbereitung von Wahlkämpfen.
Mit dem Ausscheiden aus der Landesregierung 2021 kam eine weitere Aufgabe hinzu. Nach 15 Jahren als kleinerer Partner der SPD musste die CDU aus der Opposition heraus wieder ein eigenständiges Profil entwickeln.

Peters sucht ein neues Profil

Daniel Peters versuchte nach seiner Wahl zum Landesvorsitzenden, diesen Prozess voranzutreiben. Wirtschaft, Migration, innere Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung rückten in den Mittelpunkt. Die CDU verlangte unter anderem weniger Bürokratie, Entlastungen für Unternehmen und eine restriktivere Migrationspolitik.
Zu Beginn des Wahljahres fasste Peters den Kurs als „Politikwechsel aus der Mitte heraus“ zusammen. Im Juni bestätigte ihn die Partei mit 97,22 Prozent als Vorsitzenden. Das Wahlprogramm wurde einstimmig beschlossen.
Allerdings hatte es im Hintergrund schon damals rumort. Die Junge Union hatte ein eigenes Wahlprogramm geschrieben und wollte dieses als Gegenentwurf auf dem Parteitag zur Abstimmung stellen. Vieles erschien dem CDU-Nachwuchs im Programm seiner Mutterpartei zu schwammig. Mit viel Überredungskunst konnte am Ende durchgesetzt werden, dass die CDU-Jugend ihr Programm nicht zur Abstimmung stellte.
Im Juli folgte die Kampagne „Die Mitte ist das Beste“. Als Leitmotiv wählte die CDU ein Fischbrötchen: Was dort gelte, gelte auch in der Politik – das Beste liege in der Mitte. Peters grenzte seine Partei dabei sowohl von der politischen Linken als auch von der Rechten ab.
Ob bestimmte Themen oder die Kampagne Wähler überzeugten oder abschreckten, lässt sich aus dem Ergebnis nicht ableiten. Dafür wären belastbare Untersuchungen zu Wahlmotiven notwendig. Feststellen lässt sich lediglich, dass die Neuaufstellung den seit Jahren anhaltenden Rückgang nicht stoppte.
Dabei hatte die Landes-CDU versucht, sich von Berlin unabhängiger zu positionieren. Doch je näher die Wahl rückte, desto stärker wurde die Bundespolitik selbst innerhalb des Landesverbandes zum Streitpunkt.

Schomann stellt sich gegen Merz

Besonders deutlich wurde das bei Tino Schomann. Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt ging der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende kurz vor der Landtagswahl öffentlich auf Distanz zu Bundeskanzler Friedrich Merz und forderte dessen Rücktritt.
Schomann gehört zum kommunal geprägten Teil des Landesverbandes. Der 1987 geborene Landwirtschaftsmeister war Bürgermeister der Gemeinde Blowatz und ist seit 2021 Landrat von Nordwestmecklenburg.
Seine Forderung nach einem Wechsel im Kanzleramt verschärfte eine Debatte, die für den Landesverband nach der Wahl noch wichtiger geworden ist: Wie eng soll sich die CDU Mecklenburg-Vorpommern künftig an der Bundespartei und an Merz orientieren?
Der Absturz auf 4,9 Prozent beantwortet diese Frage nicht eindeutig. Die Erosion der Landes-CDU begann lange vor der Kanzlerschaft von Merz.

Peters und Hoffmeister treten zurück

Die personellen Konsequenzen aus dem Wahlergebnis folgten schnell. Daniel Peters gab am Montagabend, 21. September, den Landesvorsitz ab. Auch Generalsekretärin Katy Hoffmeister trat zurück. Damit zerbrach binnen weniger Stunden ein wesentlicher Teil der Führung, die noch im Juni mit großer Zustimmung des Parteitages in den Wahlkampf gegangen war.
Kommissarisch übernimmt Philipp Amthor den Landesvorsitz. Der Bundestagsabgeordnete kennt die Strukturen der Landespartei: Von 2024 bis 2025 war er ihr Generalsekretär, im Juni 2026 wurde er zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt.

Es bleibt zunächst eine Interimslösung

Die Entscheidung für Amthor als Übergangslösung wird im Landesverband allerdings nicht durchweg als Vorentscheidung für den künftigen Vorsitz verstanden. Der Epoch Times wurden Informationen aus Parteikreisen zugetragen, wonach es Vorbehalte gegen eine dauerhafte Übernahme des Amtes gibt.

Dabei spielt in erster Linie Amthors enge Einbindung in die Bundespolitik eine Rolle. Als Staatsminister im Kanzleramt gehört er zum unmittelbaren politischen Umfeld der Regierung von Friedrich Merz. Gerade diese Nähe wird nach der Wahlniederlage von Teilen der Landes-CDU kritisch gesehen. Hinter vorgehaltener Hand ist zu hören, der Landesverband müsse künftig stärker aus eigener Kraft und mit einem klareren landespolitischen Profil auftreten.

Hinzu kommt die Frage, wie viel Raum Amthor neben seinem Regierungsamt in Berlin für die Führung des Landesverbandes hätte. Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht die CDU vor einem organisatorischen Neuaufbau. Ohne Fraktion und deren Mitarbeiterstrukturen dürfte dabei mehr Arbeit unmittelbar bei Partei, Landesvorstand und kommunalen Mandatsträgern liegen.

Auf der Suche nach Führung

Neben Amthor fällt in Gesprächen innerhalb der Landes-CDU immer wieder der Name Tino Schomann. Ob daraus tatsächlich eine Kandidatur für den Landesvorsitz entsteht, ist bislang offen. Geäußert hat sich der CDU-Landrat bisher nicht.
Schomann wäre innerhalb der Partei auch keine unumstrittene Lösung. Der Vorstoß gegen Merz im Wahlkampf sorgte im Landesverband für Diskussion und Kritik. Schomann nahm am Montag auch nicht an der Landesvorstandssitzung in Schwerin teil.
Bislang zeichnet sich auf offener Bühne kein Zweikampf zwischen Amthor und Schomann ab. Weder ist geklärt, ob einer von beiden für den künftigen Vorsitz kandidieren will, noch muss sich die Nachfolge auf diese beiden Namen beschränken.
Wer den Landesverband nach Peters dauerhaft führen wird, ist deshalb offen. Die Personalentscheidung dürfte zugleich zeigen, wie die CDU ihr Verhältnis zur Bundespartei ordnen und sich nach dem Verlust der Landtagsfraktion neu aufstellen will.

Ein Neuaufbau ohne Landtagsfraktion

Die Ausgangslage ist historisch neu. 1990 zog die CDU mit 38,3 Prozent in den ersten Landtag Mecklenburg-Vorpommerns ein. Mit Alfred Gomolka und später Berndt Seite stellte sie bis 1998 die Ministerpräsidenten des Landes, später war sie von 2006 bis 2021 an der Landesregierung beteiligt. Nun muss sie erstmals ohne eigene Fraktion Landespolitik machen.
Damit verlagert sich auch der Ort, an dem die CDU politisch wahrgenommen werden kann. Ohne Reden im Landtag, Anträge und Ausschussarbeit gewinnen Rathäuser, Landratsämter sowie die Arbeit in Kreisen und Gemeinden an Bedeutung. Dort verfügt die Partei weiterhin über Mandate und Ämter – und damit über Möglichkeiten, öffentlich sichtbar zu bleiben.
Wer den Landesverband künftig führt, ist noch offen. Der neue Vorsitzende steht jedoch vor einer Aufgabe, die keiner seiner Vorgänger hatte: Er muss der CDU landespolitisches Gehör verschaffen, ohne dafür auf eine eigene Landtagsfraktion zurückgreifen zu können.