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AfD und NGOs mobilisieren Wahlbeobachter für Sachsen-Anhalt


In Kürze:

  • 92 Wahlbeobachter will die Initiative Plattform Wahlen bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einsetzen.
  • Auch die AfD mobilisiert Wahlbeobachter und arbeitet dabei mit der Organisation Ein Prozent zusammen.
  • Die Landeswahlordnung garantiert grundsätzlich die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung.
  • Zusätzlich sitzen AfD-Mitglieder nach eigenen Angaben bereits in Wahlausschüssen in Magdeburg.

 
In einigen Wahllokalen von Sachsen-Anhalt könnte es am heutigen Wahlsonntag zu einem noch größeren Andrang als üblich kommen.
Dies liegt nicht nur daran, dass die diesjährige Landtagswahl aufgrund einer intensiven Aufmerksamkeit eine höhere Wahlbeteiligung begünstigen könnte. Es ist auch damit zu rechnen, dass in vielen der insgesamt rund 2.600 Wahllokale Beobachtungen stattfinden. Die Initiative dazu kommt aus unterschiedlichen Richtungen.

Plattform Wahlen nominiert landesweit Wahlbeobachter

Insgesamt 92 Wahlbeobachter plant Plattform Wahlen in Sachsen-Anhalt einzusetzen. Diese sollen vor und während des Urnengangs Eindrücke sammeln. Es handelt sich dabei um eine Initiative der 2005 gegründeten Organisation Europäischer Austausch gGmbH sowie der Europäischen Plattform für Demokratische Wahlen. Finanziert wird die Plattform eigenen Angaben zufolge von deutschen Ministerien, Stiftungen und der EU.
Die Plattform Wahlen war bislang bei den Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen und der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Einsatz. Sie beabsichtigt, die Beobachtung auf der Grundlage internationaler Standards vorzunehmen, wie sie etwa die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa definiert.
Man habe vor, so erläutert ein Sprecher gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“, in Sachsen-Anhalt im Einsatz zu sein, weil die Wahl „besonders viel bundesweite, aber auch internationale Aufmerksamkeit hervorruft“.
Mittels eines Aufrufs hatte man Freiwillige gesucht. Aufgrund der Meldungen konnte man 80 Kurzzeitbeobachter und zwölf Langzeitbeobachter gewinnen. „Professionelle Wahlbeobachter mit langjähriger internationaler Erfahrung“ – unter anderem in Zentral- und Osteuropa – beraten die NGO eigenen Angaben zufolge.

Ausschau nach „ausländischer Einmischung“ – auch AfD ruft zur Wahlbeobachtung auf

Die Wahlbeobachter wollen sowohl vor als auch nach dem Wahltag das Wahlmanagement unter die Lupe nehmen. Am Wahltag beabsichtige man, in ausgewählten Wahllokalen präsent zu sein und den Prozess der Stimmabgabe und der Auszählung mitzuverfolgen. Meldung wolle man erstatten, sollten „Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen geltende Regeln oder eine nicht optimale Umsetzung derselben beobachtet werden“.
Die Plattform plant auch, nach möglicher „ausländischer Einflussnahme“ Ausschau zu halten. Dazu will sie soziale Medien analysieren und insbesondere nach sogenannten Botnetzwerken Ausschau halten. Diese arbeiteten mit Rechnern, die man zuvor mit Schadsoftware präpariert habe und die anschließend massenhaft Kommentare veröffentlichten, um die Stimmung in der Bevölkerung zu beeinflussen.
Bereits am Tag nach der Wahl wollen die Beobachter einen sogenannten Wahlbewertungsbericht veröffentlichen. Dieser solle neben einer Einschätzung über Ablauf und Organisation der Wahlen auch konkrete Empfehlungen für mögliche Verbesserungen enthalten.
Stefanie Schiffer, die Gründerin und Geschäftsführerin von Plattform Wahlen, zeigte sich mit der bisherigen Mobilisierung zufrieden. Sie sprach von „großem Interesse“ der Bürger an der ehrenamtlichen Tätigkeit und fügte hinzu:
„Mit unserer 20-jährigen Erfahrung in der internationalen Wahlbeobachtung freuen wir uns sehr, dass zivilgesellschaftliche Wahlbeobachtung nun auch in Deutschland Fuß fasst.“
In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.

In 2.600 Wahlbezirken werden am Sonntag Stimmen ausgezählt.

Foto: Matthias Bein/dpa

Anwesenheit in Wahllokalen möglich – solange Wahlhandlung nicht gestört wird

Zur Wahlbeobachtung am Tag der Abstimmung in den Wahllokalen ruft unterdessen auch die AfD auf. Um möglichst viele Wahllokale mit eigenen Beobachtern bestücken zu können, ist sie eine Kooperation mit der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Akteur der Neuen Rechten geführten sächsischen Organisation Ein Prozent eingegangen.
Bei der Mobilisierung von Wahlbeobachtern scheint dieses Bündnis bis heute erfolgreicher als die Plattform Wahlen zu sein. Die Beteiligten haben eine Karte veröffentlicht, in der 1.829 Wahllokale eingetragen sind. Am Freitagvormittag, 4. September, war für 463 davon ein Beobachter eingetragen.
Es ist fraglich, ob die Erfassung vollständig und flächendeckend korrekt ist. So findet sich etwa inmitten einer menschenleeren Gegend zwischen Bebitz und Beesenlaublingen ein vermeintliches Wahllokal eingezeichnet, das als „Gutshof Wiendorf“ ausgewiesen ist. Dieser ist jedoch mehrere Kilometer davon entfernt.
Grundsätzlich sieht die Landeswahlordnung die Öffentlichkeit der Wahl vor. Paragraf 48 gewährt sowohl während der Wahlhandlung als auch während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahllokal. Voraussetzung ist dabei, dass keine Störung der Wahlhandlung selbst erfolgt. Dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes kommt das Recht zu, Anordnungen zu treffen.

Parteien haben Vorschlagsrecht für Beisitzer in Wahllokalen

Keine öffentliche Statistik ist bekannt, inwieweit die AfD, die zu möglichst breiter Wahlbeobachtung ruft, ihre eigenen Ressourcen genutzt hat, um selbst Mitglieder oder Vertrauenspersonen in Wahlausschüsse zu entsenden. Paragraf 3 der Landeswahlordnung bestimmt, dass Landes- und Kreiswahlleiter die im Wahlgebiet vertretenen Parteien im Vorfeld der Wahl anschreiben.
Diese sollen innerhalb einer bestimmten Frist Wahlberechtigte als Beisitzer und für jeden Benannten noch einen Stellvertreter benennen. Die Wahlleiter, die am Ende die Wahlausschüsse und die Beisitzer berufen, sind zwar nicht verpflichtet, allen Vorschlägen zu entsprechen.
Allerdings enthält Absatz 3 der Bestimmung einen ausdrücklichen Präferenzvorschlag. Es sollen demnach „die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Landtagswahl in dem jeweiligen Gebiet errungenen Zahl der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden“.
Üblicherweise können auf Vorschlag der Parteien berufene Beisitzer die Berufung ins Wahlehrenamt auch nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Die Beisitzer haben als Mitglieder des Wahlausschusses in ihrem Wahllokal Stimmrecht, wenn es um Fragen wie die Wertung eines uneindeutig ausgefüllten Stimmzettels oder gültige Stimmabgaben geht.

AfD in Wahlausschüssen vertreten – Ein Prozent will „nicht künstlich“ nach Fehlern suchen

Der Vorsitzende der Fraktion der AfD im Stadtrat von Magdeburg, Ronny Kumpf, erklärte gegenüber der Epoch Times, dass die Partei zumindest in seiner Stadt in Wahlausschüssen sitzt:
„Ich weiß, dass einige Mitglieder von uns Wahlausschüsse besetzen und wir auch ein AfD-Mitglied als Wahlausschussvorstand in Magdeburg haben. Die Stadtverwaltung hatte mir eine E-Mail geschickt und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich AfD-Mitglieder namhaft machen könne. Ich habe diese dann weitergeleitet, worauf sich einige gemeldet haben.“
Wie die Situation dann konkret vor Ort aussehe, könne er jedoch nicht beurteilen.
Die Initiative Ein Prozent hat unterdessen einen „Leitfaden für Wahlbeobachter“ erstellt. In diesem zählt sie auf, „worauf zu achten ist“. Zu vermeintlicher oder tatsächlicher Unregelmäßigkeiten solle man den Wahlvorstand ansprechen, den Vorfall festhalten und eine Meldung an den Kreiswahlleiter und an Ein Prozent erstatten.
Gleichzeitig heißt es: „Wir suchen nicht künstlich nach Fehlern. Aber wir sind wachsam und sorgen dafür, dass niemand das Wahlergebnis selbst in die Hand nimmt.“
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Briefwahl boomt – doch wie groß ist die Gefahr von Manipulation?


In Kürze:

  • Die Briefwahl hat seit den 2000er-Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen.
  • In Magdeburg und Halle wurden bereits rund 87.500 Briefwahlanträge gestellt.
  • AfD-Bundessprecher Chrupalla und Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt Siegmund sprechen von möglichen Manipulationen, können aber keine konkreten Fälle benennen.
  • Für einen systematischen Missbrauch gibt es bislang keine Anhaltspunkte.

 
Am Wahlsonntag ins Wahllokal: Das ist heute in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr.
Die Anzahl der Stimmen bei Wahlen, die per Briefwahl abgegeben werden, ist insbesondere seit Ende der 2000er-Jahre deutlich im Steigen begriffen. Das Phänomen zeigt sich bei Kommunalwahlen ebenso wie bei überregionalen Wahlen. Einige Wahlprozesse – wie die Sozialwahl – laufen faktisch ausschließlich auf dem Wege der Briefwahl ab. Die Corona-Zeit hat den Anteil der Briefwähler noch einmal deutlich ansteigen lassen.

Von der Ausnahme zur bequemen Option

Erstmals schuf der Gesetzgeber in Deutschland die Möglichkeit der Briefwahl für die Bundestagswahl 1957. Mit diesem Schritt sollte vorwiegend alten, kranken oder behinderten Menschen, für die der Weg ins Wahllokal mit enormen Schwierigkeiten verbunden war, die Wahlteilnahme ermöglicht werden. Der Anteil der Briefwahlstimmen an den Gesamtstimmen lag damals bei 4,9 Prozent. Auch im Wendejahr 1990 war er mit 9,4 Prozent noch einstellig.
Seit der Bundestagswahl 2009 müssen Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, keine besonderen Verhinderungsgründe mehr nennen. Zuvor war es erforderlich, den Antrag auf Übermittlung der Briefwahlunterlagen mit einer Begründung für die Abwesenheit am Wahltag zu versehen. Diese konnte etwa in gesundheitlich bedingter Verhinderung, aber auch in berufs- oder reisebedingter Ortsabwesenheit liegen.
Den bisher höchsten Briefwähleranteil gab es während der Corona-Zeit. So wurden bei der Bundestagswahl 2021 insgesamt 47,3 Prozent der Stimmen nicht am Wahltag an der Urne abgegeben. Diesen Rekordanteil erreichte die Bundestagswahl 2025 bei weitem nicht mehr – obwohl bei der Winterwahl immer noch 37 Prozent von dieser Option Gebrauch machten.

Briefwahl auch in Sachsen-Anhalt immer weiter verbreitet – doch deutlich seltener als in Bayern

Bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt zeichnet sich erneut eine hohe Nachfrage nach Briefwahlunterlagen ab.
In Magdeburg und Halle, den beiden größten Städten des Landes, sind nach Angaben der Stadtverwaltungen mit Stand zu Wochenbeginn etwa 87.500 Briefwahlanträge eingegangen. Die Anzahl der Wahlberechtigten, die diese anforderten, lag in Magdeburg bei etwa 48.300, das entspricht 26,8 Prozent. In Halle waren es mit rund 39.200 beziehungsweise 22,3 Prozent etwas weniger.
Die Wahlleitung in der Landeshauptstadt rechnet bis zum Wahltag damit, dass rund 30 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen anfordern. Es steht damit nicht fest, ob der Anteil der Antragsteller auch deckungsgleich mit jenem der letztendlichen Briefwähler sein wird. Es ist beispielsweise möglich, unter Mitnahme der zugesandten Briefwahlunterlagen doch noch im Wahllokal seine Stimme abzugeben.
Damit ist der Anteil der Antragsteller für die Briefwahl zwar auch in Sachsen-Anhalt im Steigen begriffen. Er liegt insgesamt jedoch immer noch deutlich unter jenem in Bundesländern wie Bayern. Dort lag die Briefwahlquote – auch aufgrund des komplexen Wahlsystems mit Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen – bereits in den 1990er-Jahren höher als in anderen Bundesländern.
Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil dort bei 52,2 Prozent, vier Jahre zuvor sogar bei 62,4 Prozent. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt wählten 2021 zur Bundestagswahl 34,2 Prozent per Brief (29,1 Prozent bei der Landtagswahl). Im Vorjahr waren es bei der Bundestagswahl 26,8 Prozent.

Mehrere Wahlergebnisse kippten nach Auszählung der Briefstimmen

Im Vorfeld der Landtagswahlen kommen vor allem aus der AfD vermehrt Behauptungen, die Briefwahl sei anfällig für Fehler und Manipulationen. Bundessprecher Tino Chrupalla sprach – ohne konkrete Beispiele nennen zu können – von Fällen, in denen Menschen in Pflegeheimen beim Wählen „der Stift sozusagen geführt“ worden sei.
Auch Sachsen-Anhalt-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sprach von „Tricksereien“, die durch die Briefwahl ermöglicht würden. Bereits in der Vergangenheit forderten AfD-Verbände die Abschaffung der Briefwahl.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Briefwahl in mehreren Urteilen als verfassungsmäßig zulässig beurteilt. Zwar seien die Integrität der Wahl, das Wahlgeheimnis und die Wahlfreiheit bei der Briefwahl, „nicht gleichermaßen gewährleistet“. Der Gesetzgeber biete derzeit jedoch ausreichende Gewähr für deren Schutz vor derartigen Gefahren.
Zu den wahrscheinlichen Hintergründen der Forderung der AfD, die Briefwahl abzuschaffen, dürfte der Umstand gehören, dass in mehreren Fällen die Wahl rechter Kandidaten für öffentliche Ämter am Ergebnis der Briefwahlstimmen scheiterte.

Gefälle zwischen Urne und Brief nicht bei allen Parteien gleich groß

Bei der Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten in Österreich 2016 hatte der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer nach Auszählung der Urnenstimmen vor seinem Gegenkandidaten Alexander Van der Bellen gelegen.
Erst am darauffolgenden Tag fand die Auszählung der Briefwahlstimmen statt – und diese ergab eine so große Mehrheit für Van der Bellen, dass dieser auch insgesamt vorn lag. Auch bei der US-Präsidentenwahl 2020 lag der Demokrat Joe Biden in mehreren entscheidenden Bundesstaaten bei den am Wahltag abgegebenen Stimmen hinter Amtsinhaber Donald Trump. Auch hier drehte jeweils die Auszählung der per Brief eingesandten Stimmen das Ergebnis.
Bei mehreren Stichwahlen auf kommunaler Ebene lag der jeweilige AfD-Kandidat während der Liveauszählung der Urnenstimmen vorn – und scheiterte aufgrund des am Schluss ausgezählten Briefwahlergebnisses.
Tatsächlich lag auch bei überregionalen Wahlen wie der Bundestagswahl der Stimmenanteil der AfD unter Briefwählern deutlich unter jenem bei den Urnenwählern, wobei die Kluft im Verlauf der vergangenen Jahre immer größer wurde.
Bei der Bundestagswahl 2013 stimmten 3,9 Prozent der Briefwähler und 5 Prozent der Urnenwähler für die Partei. Vier Jahre später betrug das Gefälle 9,6 Prozent zu 13,9 Prozent. Im Jahr 2021 kam die AfD nur noch auf 6,7 Prozent bei den Briefwählern, aber immer noch auf 13,6 Prozent an der Urne. Im Vorjahr lautete das Verhältnis 13,2 Prozent zu 25,3 Prozent.

Es gab Fälle von Wahlbetrug – allerdings lediglich in Einzelfällen

Einen so großen Unterschied im Zuspruch zwischen Briefwählern und Urnenwählern gibt es sonst bei keiner Partei. Bei der FDP war das Gefälle jeweils am geringsten – zuletzt wählten jeweils 4,3 Prozent Brief- und Urnenwähler die Liberalen.
Überdurchschnittlich häufig wurden 2025 bei der Briefwahl die CSU (9,2 gegenüber 4,0 Prozent) und die Grünen (13,8 zu 10,3 Prozent) gewählt. Auch SPD (17,4 zu 15,8 Prozent) und CDU (24,1 zu 21,6 Prozent) schnitten bei der Briefwahl besser ab. Hingegen wurde auch die Linke häufiger an der Urne gewählt (9,4 Prozent verglichen mit 7,7 Prozent bei der Briefwahl).
Die Zahl nachgewiesener Manipulationen bei Briefwahlen liegt jedoch seit 2000 im einstelligen Bereich. In den meisten Fällen betrafen diese Kommunalwahlen – etwa 2002 in Dachau, 2006 im niedersächsischen Wietze, 2008 im bayerischen Roding oder 2014 in Stendal, Sachsen-Anhalt.
Im Jahr 2024 betraf ein Fall die Landtagswahl in Sachsen. In allen Fällen konnten die Manipulationsversuche aufgedeckt werden und beschäftigten in weiterer Folge die Justiz.
Für einen systematischen Missbrauch bei der Briefwahl gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Potenziell reduziert ist vor allem das Prinzip der geheimen Wahl gegenüber der Abstimmung im Wahllokal. Das gilt etwa bei der Stimmabgabe zu Hause oder im Pflegeheim. Ob jemand, der befürchtet, zu Hause bei der Stimmabgabe unter Druck gesetzt zu werden, überhaupt Briefwahlunterlagen anfordert, ist jedoch ungewiss.

Stimmabgabe im Pflegeheim: Pflegeschutzbund weist Anschuldigungen zurück

Auch in Pflegeheimen wird, wie der BIVA-Pflegeschutzbund betont, Hilfe beim Ausfüllen von Wahlunterlagen nur auf Verlangen geleistet. Im Regelfall sei es auch nicht das Pflegepersonal, das beim Ausfüllen der Stimmzettel assistiere, sondern Angehörige oder gerichtlich bestellte Betreuer.
Die Integrität der Briefwahl ist in Deutschland durch mehrere Sicherungssysteme geschützt. Die Ausstellung eines Wahlscheins wird durch einen Sperrvermerk dokumentiert. Damit ist dem Wahlvorstand im Wahllokal erkennbar, wer einen solchen beantragt hat. Eine weitere Stimmabgabe an der Urne ist damit ausgeschlossen.
Der Wahlschein ist darüber hinaus personalisiert. So müssen die Wahlberechtigten darauf Namen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Auf dem Wahlschein findet sich auch ein Formular für eine Versicherung an Eides statt. Darauf muss der Wähler unterschreiben und damit dokumentieren, den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt zu haben.

Strenge Kontrollen der Identität – aber Fehlerquellen bei der Stimmabgabe

Um die Identitätsprüfung von der Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe zu trennen, muss der Stimmzettel in einen verschlossenen Umschlag gesteckt werden. Dieser muss getrennt vom unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gesteckt werden.
Eine mögliche Fehlerquelle, die zu einer Zurückweisung des Wahlbriefs führt, ist es jedoch, den unterschriebenen Wahlschein entweder nicht mit in den Wahlbriefumschlag zu stecken oder ihn mit dem Stimmzettel zusammen in den Umschlag zu stecken. In beiden Fällen findet keine gültige Stimmabgabe statt.
Der mehrköpfige Briefwahlvorstand kontrolliert, sobald der Wahlbrief eingeht, die Unversehrtheit der Umschläge, den Wahlschein und die Unterschrift. Fehlt diese, wird der Wahlbrief zurückgewiesen.
Gleiches gilt für ungültige oder verspätete Wahlbriefe. Die verschlossenen Stimmzettel werden bis zur Auszählung am Wahltag in einer verschlossenen Urne aufbewahrt. Briefwahlvorstände arbeiten öffentlich und unterliegen ähnlichen Kontroll- und Beobachtungsmöglichkeiten wie Wahlvorstände im Wahllokal.
Warum aber wird die AfD so stark unterdurchschnittlich bei Briefwahlen gewählt? Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Einstellung zur Briefwahl als solcher. Wenn ein signifikanter Teil der Anhängerschaft einer Partei meint, die Briefwahl werde manipuliert, und Spitzenfunktionäre ihn in dieser Ansicht bestärken, werden potenzielle AfD-Wähler von vornherein keine Briefwahlunterlagen beantragen. Entsprechend geringer wird auch der Stimmenanteil unter den Briefwählern sein. Der Effekt ähnelt damit einer selbsterfüllenden Prophezeiung.

Urnenwahl als Ritual vs. Briefwahl als Lifestyle-Element

Ferner gibt es generelle Faktoren, die dazu führen, dass sich Briefwahlergebnisse von Urnenergebnissen teilweise unterscheiden. So ist der Anteil der Briefwähler in größeren Städten regelmäßig deutlich höher als in ländlichen Gemeinden oder Dörfern. Dort ist der Gang zum Wahllokal häufiger noch als traditionelles oder familiäres Ritual verankert – in manchen Fällen verbunden mit dem Kirchgang oder der Teilnahme an anderen Gemeinschaftsveranstaltungen.
Auch nutzen Rentner oder jüngere Menschen, beispielsweise Studenten, häufiger die Möglichkeit der Briefwahl als etwa Berufstätige. Wohlhabende geben ihre Stimme ebenfalls häufiger per Brief ab als an der Urne. Ihre Bereitschaft, sich an Wahlen zu beteiligen, ist ebenfalls höher. Demgegenüber ist die Wahlbeteiligung unter sozial benachteiligten Bevölkerungsteilen generell gering. Darüber hinaus ist auch der Frauenanteil unter den Briefwählern überdurchschnittlich.
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17. Juli: Kampf gegen Linksextremismus | AfD will NRW-Wahlen abbrechen | Konkurrenz für die Bahn

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Die Bundesnetzagentur will den Wettbewerb im Fernverkehr stärken. Ab dem Fahrplan 2028 soll die Deutsche Bahn auf stark ausgelasteten Strecken mehr Kapazitäten für Wettbewerber bereitstellen. Die Bahn und mehrere Bundesländer kritisieren diesen Beschluss. Rechtliche Schritte werden geprüft.