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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Gericht: Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen

Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen
Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).

Hintergrund des Falls

Der zweijährige Sohn lebt seit der Trennung der Eltern überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßig begleiteten Umgang mit dem Vater. Die Mutter stammt aus Osteuropa und wollte mit dem Kind über die Weihnachtsfeiertage 2025 zu ihrer Familie dorthin reisen. Der Vater lehnte die Reise ab.

Entscheidung der Gerichte

Das Amtsgericht Landau gab der Mutter in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter entschieden, dass die Mutter allein über die Reise bestimmen durfte.

Begründung des Gerichts

Zwar handele es sich bei einer solchen Auslandsreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sie habe jedoch große Bedeutung für das Kind. Im Sinne des Kindeswohls dürfe die Mutter allein entscheiden, weil der Aufenthalt in Osteuropa dem Jungen helfe, seine eigene Identität zu entwickeln.
Durch die Herkunft seiner Mutter bestünden enge familiäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa. Der Kontakt zum Vater werde durch die Reise nicht eingeschränkt.

Grundsatz zur Mitnahme von Kindern

Grundsätzlich kann ein Elternteil bei einer normalen Urlaubsreise allein über die Mitnahme des Kindes entscheiden, solange keine besonderen Gefahren bestehen. Bei Reisen von erheblicher Bedeutung ist normalerweise die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Im vorliegenden Fall habe jedoch das Kindeswohl Vorrang gehabt. (afp/red)
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100 Jahre Haft für Antifa-Mitglied nach Angriff auf Abschiebezentrum in Texas


In Kürze:

  • 100 Jahre Haft für Hauptangeklagten Benjamin Song
  • Mehrere Mitangeklagte zu 30 bis 70 Jahren verurteilt
  • Angriff auf Haftzentrum als Terrorakt eingestuft

 
Ein Gericht in Texas verurteilte am Dienstag, 23. Juni, einen als Mitglied der Antifa identifizierten bewaffneten Mann zu 100 Jahren Haft für einen Angriff auf ein US-Abschiebezentrum am 4. Juli 2025, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde.
Benjamin Song war zuvor im März wegen versuchten Mordes und terrorismusbezogener Straftaten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Für diese Delikte sieht das Gesetz grundsätzlich einen Strafrahmen von 20 Jahren bis lebenslanger Haft vor. Die Richter setzten die konkrete Strafe nun auf 100 Jahre fest.
Songs Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Verurteilungen von 30 bis 70 Jahren

Sieben weitere Demonstranten wurden zu Gefängnisstrafen von insgesamt 350 Jahren verurteilt, das heißt zu jeweils 30 bis 70 Jahren, verurteilt. Sie hatten am Nationalfeiertag, am 4. Juli 2025, vor der ICE-Einrichtung Feuerwerkskörper gezündet. Zudem wurden sie schuldig befunden, „Terroristen materielle Hilfe geleistet“ zu haben.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Strafen individuell festgelegt.
Während des Angriffs auf die Einrichtung der US-Einwanderungsbehörde ICE in der Nähe von Dallas rief Song laut Justizministerium „Holt die Gewehre!“ und eröffnete anschließend das Feuer auf Polizeikräfte. Staatsanwälte erklärten, dass der als Anführer bezeichnete Song insgesamt elf Schüsse abgab, bis sein halbautomatisches Gewehr klemmte. Dabei wurde ein Polizist am Hals getroffen, der zuvor auf einen Notruf reagiert hatte.
Die Bundesrichter Mark Pittman und Reed O’Connor verhängten die Urteile gegen die Angeklagten. O’Connor erklärte, die Ereignisse im vergangenen Juli seien kein Protest gewesen, sondern „ein Angriff auf die Demokratie“.

Erstes Urteil nach Einstufung als Terrororganisation

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Antifa-Gruppe habe einen geplanten Terrorangriff auf die Haftanstalt durchgeführt, bei dem unter anderem Feuerwerkskörper gezündet, Sachbeschädigung begangen und auf Polizeikräfte geschossen worden seien.
Die erfolgreiche Verurteilung in den Terrorismusfällen wertete die Staatsanwaltschaft als Erfolg der Trump-Regierung und zugleich als Abschreckung gegenüber gewalttätigen, extremistischen Gruppen. Dies könne nach Einschätzung der Behörden den Weg für weitere Strafverfolgungen in ähnlichen Fällen ebnen.
Es sind die ersten Urteile seitdem Präsident Donald Trump die Antifa im vergangenen Jahr per Dekret als „Terrororganisation“ hatte einstufen lassen.
„Die heute verhängten Strafen zeigen, dass Antifa-Terroristen, welche die Sicherheitskräfte und Bundesgebäude angreifen, mit einer schnellen und unerbittlichen Justiz rechnen müssen“, erklärte der amtierende Justizminister Todd Blanche.
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Philip Hayes, widersprach dem Justizminister:
„Das hier ist nicht ein Haufen Terroristen“, sagte Hayes dem Sender PBS zufolge. „Das ist eine Gruppe von Kindern und jungen Erwachsenen, die wirklich ein großes Herz haben und deren Stimme wirklich gehört werden sollte.“
Zudem betonte er, dass es nie beabsichtigt gewesen sei, dass jemand verletzt werde oder Schüsse fielen.

Verfahren in Minneapolis

Unterdessen wurden am 16. Juni im Zusammenhang mit einem Fall in Minneapolis, bei dem es mutmaßliche Verbindungen zur Antifa gab, keine terroristischen Anklagen durch die Bundesregierung erhoben.
Nach Protesten gegen Abschieberazzien des ICE im nördlichen Bundesstaat Minnesota wirft die US-Bundesjustiz 15 weiteren Menschen Verbindungen zur Antifa vor.
Das Strafmaß gegen acht weitere Demonstranten in Texas wird am 1. Juli erwartet.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Gunman in Antifa Attack on Texas Immigration Facility Sentenced to 100 Years in Prison“. (deutsche Bearbeitung: zk)
(Mit Material von afp)
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Kriegsverbrechen in Syrien: Prozess gegen Assads Cousin gestartet

In Syrien hat im Zuge der Aufarbeitung der Verbrechen der Regierung von Baschar al-Assad der Prozess gegen einen Cousin des gestürzten Machthabers begonnen. Wassim al-Assad erschien am Mittwoch, 24. Juni, mit kahlrasiertem Kopf und sichtlich abgemagert auf der Anklagebank in einem Gericht in Damaskus, wie auf Aufnahmen des syrischen Staatsfernsehens zu sehen war.
Laut Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, Anfang 2011 zwei bewaffnete Gruppen gegründet und geleitet zu haben. Wassim al-Assad soll den Gruppen „Waffen, Munition, Geld und logistische Unterstützung“ zur Verfügung gestellt haben.

Anklage wegen Kriegsverbrechen

Die beiden Gruppen sollen an Einsätzen in Ost-Ghuta in der Nähe von Damaskus beteiligt gewesen sein, das bis 2018 als Oppositionshochburg galt. Bei den Einsätzen sei eine „große Zahl von Zivilisten getötet worden“, hieß es in der Anklageschrift.
Die dem Cousin des Ex-Präsidenten zur Last gelegten Taten fielen unter „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, erklärte der Richter. Die Verhandlung wurde teilweise im staatlichen Fernsehen übertragen.
Dem Angeklagten werden zudem „Aufrufe zum Mord und zur Gewalt“ zur Last gelegt sowie „Schmuggel und Drogenhandel in Syrien und im Ausland und die Ausnutzung seiner Zugehörigkeit zur Assad-Familie zu Zwecken der Plünderung und Erpressung“, fügte der Richter hinzu.
In den Jahren vor dem Sturz Baschar al-Assads im Dezember 2024 hatte dessen Cousin Videos veröffentlicht, die ihn am Steuer von Luxusautos zeigten – teilweise bewaffnet und in Militäruniformen sowie von bewaffneten Männern umgeben, die er aufforderte, an der Seite des damaligen Machthabers zu kämpfen.

Verfahren sollen beschleunigt werden

Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen. Der Prozess gegen den Ex-Machthaber und dessen Umfeld wurde im April eröffnet. Als einziger Angeklagter erschien der frühere Geheimdienstchef der südsyrischen Provinz Daraa, Atif Nadschib, in Damaskus persönlich vor Gericht. Assad war nach seiner Entmachtung nach Russland geflohen.
Landesweit kommt es derzeit zu Demonstrationen, bei denen eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und Rechenschaft für die Anhänger Assads gefordert wird.
Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Ende 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber Assad. Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung an. (afp/red)
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AfD-Politiker Reichardt wegen Hitlergruß-Vorwurf in der Kritik

Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.

Reichardt weist Vorwürfe zurück

Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“

CDU fordert Konsequenzen

Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
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Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch, 24. Juni, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.
Der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstand durch den Abrechnungsbetrug ein Schaden von 3,3 Millionen Euro. Das Gericht ordnete in seinem Urteil vom Dienstag die Einziehung dieser Summe bei den Angeklagten an, bei denen es sich Medienberichten zufolge um ein Ehepaar handelt.
Schuldig gesprochen wurden die Angeklagten demnach jeweils wegen Betrugs in 13 Fällen und dreifachen versuchten Betrugs.
Nach Gerichtsangaben bestritten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe während des Prozesses und gaben jeweils an, der Betrug sei ohne ihr Wissen von ihrem Partner begangen worden. Die Kammer glaubte dies demnach aber nicht. Es ging davon aus, dass gemäß eines gemeinsamen Plans bewusst zusammenwirkten, um den großangelegten Betrug zu begehen.  (afp/red)
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Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands

Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).

Razzia in Berlin und Frankfurt

Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
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Spaniens Ministerpräsident weist Vorwurf „weit verbreiteter Korruption“ in Regierung zurück

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat den Vorwurf einer „weit verbreiteten“ Korruption in seiner Regierung und seiner sozialistischen Partei zurückgewiesen. Aktuell gibt es eine ganze Reihe von Justizverfahren in seinem persönlichen und politischen Umfeld.
„Bestimmte politische und mediale Akteure versuchen, alles zu vermischen, alles gleichzusetzen und damit die Menschen zu verwirren, um den Eindruck einer weit verbreiteten Korruption zu erzeugen, die, das sage ich Ihnen, nicht existiert“, sagte Sánchez in einer Ansprache vor dem Parlament in Madrid.

Verkehrsminister zu 24 Jahren Haft verurteilt

Der sozialistische Regierungschef äußerte sich zwei Tage nach der Verurteilung seines früheren Verkehrsministers und engen Vertrauten José Luis Ábalos zu 24 Jahren Haft wegen Korruption.
„Ich wusste niemals von irgendeiner dieser Praktiken und hätte sie auch nicht toleriert“, sagte der 54-jährige Sánchez mit Blick auf die Korruptionsfälle.
Zugleich räumte er ein: „Wir sind nicht perfekt, wir sind nicht unfehlbar.“ Die Regierung werde aber nicht den Fehler machen, „zu schweigen oder aufzugeben“.
Der Sozialist hatte 2018 die Regierung übernommen, nachdem die vorherige konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy wegen einer Reihe von Korruptionsaffären gestürzt worden war.

Sánchez Ehefrau musste ihren Pass abgeben

Sánchez steht wegen Korruptionsaffären in seinem Umfeld massiv unter Druck, ihm selbst wird bisher keine Verfehlung vorgeworfen. Gegen seine Ehefrau Begoña Gómez wird wegen mutmaßlicher Einflussnahme ermittelt.
Sie sollte am Mittwochnachmittag bei der Justiz ihren Pass abgeben. Zuvor stellte ein Richter angebliche Fluchtgefahr fest und untersagt ihr, Spanien zu verlassen.
Die „konservativen Maßnahmen“ gegen seine Ehefrau überschritten „jegliche Grenzen des Vernünftigen“, sagte Sánchez dazu vor dem Parlament. „Die Ermittlungen gegen meine Frau, auch gegen meinen Bruder, sind gegen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft geführt worden.“

Opposition fordert Neuwahlen

Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo von der konservativen Volkspartei PP forderte Sánchez erneut auf, Neuwahlen anzusetzen. „Lösen Sie die Kammern auf, und lassen Sie uns wählen“, sagte Feijóo. Sánchez hat mehrfach erklärt, weder zurücktreten noch vorgezogene Neuwahlen ansetzen zu wollen.
Die spanische Justiz befasst sich seit Längerem mit mehreren Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption gegen Politiker und Familienmitglieder im Umfeld des Ministerpräsidenten und der PSOE.
Sánchez‘ Ehefrau Gómez werden Unterschlagung, gesetzwidrige Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. An der Madrider Universität Complutense soll eigens für sie ein Lehrstuhl eingerichtet worden sein. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Die Sozialisten erhoben wiederholt den Vorwurf, es gehe bei diesem und anderen Verfahren gegen Sozialisten um eine politische Kampagne rechtskonservativer Kreise, zu denen auch Richter und andere Juristen zählten, um die linksgerichtete Regierung von Sánchez zu stürzen.
Die konservative und rechte Opposition in Spanien forderte ebenso oft den Rücktritt von Sánchez und Neuwahlen. Reguläre Neuwahlen stehen am Ende der Wahlperiode im kommenden Jahr an. (afp/red)
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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt über Klagen von ARD und ZDF

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet

Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.

Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf

Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.

Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen

Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.

Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
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Bewährungsstrafe für Arzt wegen falscher Maskenatteste

Das Landgericht Hamburg hat einen Arzt wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste in 90 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Zudem soll er 12.000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt zwischen 2020 und 2021 falsche Atteste ausstellte.

Atteste gegen das Tragen von Masken

Konkret ging es darum, dass er den Betroffenen während der Corona-Pandemie Atteste ausstellte, mit denen sie von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit wurden. Eine entsprechende vorherige Untersuchung gab es nicht.
Er erstellte laut Gericht die Atteste unabhängig von individuellen gesundheitlichen Befunden. Pro Attest erhielt er zwischen 25 und 80 Euro.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwei Jahre Haft zur Bewährung gefordert.
Die Verteidigung forderte für einige Fälle eine Verwarnung und für den Rest einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Großbritannien: Haftstrafen für zwei Männer wegen Spionage für Peking

Ein britisches Gericht hat zwei britisch-chinesische Männer für das Ausspionieren von Hongkonger Dissidenten im Auftrag der chinesischen Regierung zu Haftstrafen verurteilt.
Der Londoner Strafgerichtshof Old Bailey verurteilte am Donnerstag den 40-jährigen Peter W., einen ehemaligen Mitarbeiter der britischen Grenzschutzbehörde, zu zehn Jahren Haft, während der 65-jährige pensionierte Hongkonger Polizist Bill Y. eine achtjährige Haftstrafe erhielt.

Amtsmissbrauch im Innenministerium

Die Richterin Bobbie Cheema-Grubb sagte, das Handeln der Verurteilten sei „absichtlich, abgestimmt und schwerwiegend“ gewesen. Sie hätten „echten und erheblichen“ Schaden verursacht und bei den Betroffenen Angst und Leid ausgelöst.
Beide Männer waren im Mai nach einem zweimonatigen Prozess wegen Unterstützung eines fremden Nachrichtendienstes verurteilt worden.
W., der vor seiner Anstellung bei der britischen Grenzschutzbehörde bei der britischen Polizei und in der Royal Navy gedient hatte, wurde außerdem wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.
W. hatte laut Anklage das Computersystem des Innenministeriums nach Personen durchsucht, die für die Behörden in Hongkong von Interesse waren.
Er sammelte demnach zudem Informationen im Auftrag von Y., der in leitender Position beim Hong Kong Economic and Trade Office gearbeitet hatte, das die Regierung Hongkongs in London vertritt.

Hongkong stritt Vorwürfe ab

Die Regierung Hongkongs sprach indes von „haltlosen Anschuldigungen und Verleumdungen“. Die Vorwürfe stünden „absolut in keinem Zusammenhang“ mit der Regierung in Hongkong.
Nach massiven pro-demokratischen Protesten in Hongkong, bei denen die Polizei brutal gegen weitgehend friedliche Demonstranten vorging, hatte Peking im Jahr 2020 das Nationale Sicherheitsgesetz verhängt.
Es erlaubt den Behörden in Hongkong ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die nach ihrer Auffassung die nationale Sicherheit Chinas bedrohen. Seitdem sind zehntausende Menschen, darunter viele Demokratieaktivisten, aus Hongkong nach Großbritannien gezogen. (afp/red)
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Korruptionsprozess: Spaniens Ex-Verkehrsminister zu 24 Jahren Haft verurteilt

In Spanien ist der frühere Verkehrsminister José Luis Ábalos wegen Korruption zu 24 Jahren Haft verurteilt worden. Wie der Oberste Gerichtshof in Madrid am Montag mitteilte, wurde der frühere enge Vertraute des sozialistischen Regierungschefs Pedro Sánchez der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation sowie der Korruption, Veruntreuung öffentlicher Gelder und gesetzwidriger Einflussnahme für schuldig befunden.
Zu 19 Jahren Haft wurde wegen der gleichen Straftatbestände Koldo García verurteilt, ein früherer Berater Ábalos‘. Das Verfahren gegen Ábalos und García dreht sich um den Kauf von Schutzmasken während der Corona-Pandemie. Der frühere Parteisekretär Ábalos soll Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Maskenbeschaffung kassiert haben.

Mehrere Korruptionsprozesse im Umfeld von Sánchez

Die spanische Justiz befasst sich seit Längerem mit mehreren Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption gegen Politiker und Familienmitglieder im Umfeld von Ministerpräsident Sánchez sowie seiner sozialistischen Partei PSOE.
Eines der Verfahren richtet sich gegen Sánchez‘ Ehefrau Begoña Gómez. Ihr werden Unterschlagung, gesetzwidrige Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. An der Madrider Universität Complutense soll eigens für sie ein Lehrstuhl eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe.
Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück. Die Sozialisten erhoben wiederholt den Vorwurf, es gehe bei diesem und anderen Verfahren gegen Sozialisten um eine politische Kampagne rechtskonservativer Kreise, zu denen auch Richter und andere Juristen zählten, um die linksgerichtete Regierung von Sánchez zu stürzen. Die konservative und rechte Opposition in Spanien forderte ebenso oft den Rücktritt von Sánchez und Neuwahlen.

Disziplinarverfahren gegen Gómez-Richter

Gegen den Richter, der gegen Gómez ermittelt, wurde am Montag unterdessen ein Disziplinarverfahren eröffnet. Wie die Disziplinarkommission mitteilte, wirft sie Richter Juan Carlos Peinado eine „schwerwiegende Missachtung von Polizeifunktionären“ vor. Peinado droht dadurch eine Geldbuße von bis zu 6.000 Euro. Er hatte am Wochenende angeordnet, der Angeklagten Gómez Reisen ins Ausland zu verbieten – und zur Begründung unter anderem erklärt, Polizisten könnten der Ehefrau des Präsidenten zur Flucht verhelfen.
Neben Gómez steht auch Sánchez‘ Bruder David im Fokus der Justiz, Ende Mai begann ein Prozess gegen ihn. Er soll ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben. Die beiden Fälle gehen auf Anzeigen einer Anti-Korruptions-Gruppierung mit Verbindungen zu ultrarechten Kreisen zurück.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt. Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
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Bericht wirft Grooming-Gangs in Großbritannien massenhaften Kindesmissbrauch vor


In Kürze:

  • Bericht über großflächigen organisierten Kindesmissbrauch und institutionelle Versäumnisse in England
  • Opferzahlen und Täterdeutungen sind umstritten und nicht eindeutig belegbar.
  • Faktenprüfer und Hilfsorganisationen widersprechen zentralen Interpretationen

 
In Großbritannien sorgt derzeit ein neuer Bericht über organisierten sexuellen Kindesmissbrauch für breite politische und gesellschaftliche Diskussionen. Auslöser sind schwerwiegende Vorwürfe über das Ausmaß und die Struktur solcher Fälle sowie die Rolle staatlicher Institutionen im Umgang damit.
Laut der Untersuchung seien mindestens 250.000 überwiegend weiße Mädchen von organisierten Banden im gesamten Vereinigten Königreich sexuell ausgebeutet worden. Die Täter sollen „vorwiegend muslimische Pakistaner“ gewesen sein. Der Bericht stößt jedoch auf Kritik.

Veröffentlichung und Zielsetzung des Berichts

Die am 16. Juni veröffentlichte Untersuchung fordert eine nationale Initiative gegen mutmaßlich jahrzehntelange institutionelle Versäumnisse von Polizei, lokalen Behörden und mehreren Regierungen.
Der 219 Seiten lange Report wurde von der Independent Rape Gang Inquiry (Unabhängige Untersuchung zu Vergewaltigungsbanden) erstellt, einer privat finanzierten Initiative unter der Leitung des Parlamentsabgeordneten Rupert Lowe. Er führt inzwischen die Partei Restore Britain, die Nigel Farages Reform-Partei von rechts herausfordert – unter anderem mit der Forderung nach einer deutlich härteren Einwanderungs- und Integrationspolitik.
Die Untersuchung stützt sich auf Beweise von Überlebenden, Angehörigen, Whistleblowern, Experten und ehemaligen Amtsträgern.

Zentrale Vorwürfe und Ergebnisse

Der Bericht stellt fest, dass organisierte sexuelle Ausbeutung von Kindern über Jahrzehnte hinweg in Städten und Gemeinden im gesamten Vereinigten Königreich stattgefunden habe und dass öffentliche Institutionen wiederholt versäumt hätten, einzugreifen.
Die Opfer seien häufig ignoriert, angezweifelt, kriminalisiert oder eher als Täter denn als schutzbedürftige Kinder behandelt worden.
Der Bericht gibt zudem an, dass die vorgelegten Beweise darauf hindeuten, dass organisierte sexuelle Ausbeutung in mindestens 149 kommunalen Bezirken stattgefunden habe.
Die Autoren argumentieren außerdem, dass die Angst vor sozialen Konsequenzen und dem Vorwurf des Rassismus dazu beigetragen habe, dass bestimmte Täter nicht überprüft und bekannte Muster aus früheren Fällen nicht öffentlich aufgearbeitet wurden.

Ein Polizeiauto in Großbritannien.

Foto: BrianAJackson/iStock

Politische Reaktionen und öffentliche Debatte

Lowe und eine Gruppe britischer Abgeordneter – darunter der ehemalige konservative Kabinettsminister Sir Gavin Williamson, der unabhängige Abgeordnete Alex Easton und der konservative Abgeordnete Sir Christopher Chope – drängen die Regierung zu einer formellen Stellungnahme.
Der Bericht hat in den sozialen Medien und in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregt. Elon Musk griff das Thema auf der Plattform X auf und schrieb, dass „die Politiker, die bei den Vergewaltigungen im Vereinigten Königreich weggeschaut haben, ins Gefängnis gesteckt werden müssen“.
Für die Untersuchung wurden zudem rund 800.000 Pfund von mehr als 23.000 Spendern über Crowdfunding gesammelt.

Staatliche Untersuchung und politische Einordnung

Die Debatte findet zeitgleich mit einer eigenen Untersuchung der Regierung statt. Sie folgt auf große Skandale im Zusammenhang mit der organisierten sexuellen Ausbeutung von Kindern in Rotherham, Rochdale, Oldham und anderen Städten.
Im Juni 2025 machte der „Casey Report“ das Versagen der Institutionen deutlich, Kinder und junge Mädchen vor Vergewaltigung, Ausbeutung und schwerer Gewalt zu schützen:
„Es gibt zahlreiche Belege für die sexuelle Ausbeutung von Kindern, für Systemversagen und für notwendige Verbesserungen, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern wirksamer zu bekämpfen.“
Die Regierung akzeptierte alle zwölf Empfehlungen der Leiterin der Überprüfung, Baroness Louise Casey. Dazu gehört auch die Einberufung einer nationalen Untersuchung zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Diese wurde im April gestartet und wird von Baroness Anne Longfield, der ehemaligen Kinderbeauftragten für England, geleitet. Die Untersuchung soll Versäumnisse im Umgang mit sogenannten Grooming-Gangs in England und Wales aufdecken und dabei auch Faktoren berücksichtigen, die die Ausbeutung ermöglicht haben. Dazu zählen die ethnische Zugehörigkeit, Religion und Kultur von Tätern und Opfern.
Die Untersuchung soll bis zu drei Jahre dauern und verfügt über ein Budget von rund 65 Millionen Pfund (rund 76 Millionen Euro).

Titelbild des „Daily Mirror“ vom 27. August 2014. „Der abscheuliche sexuelle Missbrauch junger Mädchen durch asiatische Banden dauerte 16 Jahre, weil die Verantwortlichen Angst hatten, als rassistisch abgestempelt zu werden, wenn sie dagegen vorgingen …“

Foto: Bildschirmfoto/Daily Mirror

Die Herkunft der Täter

Der aktuelle Bericht von Rupert Lowe wurde von Organisationen, die sich gegen sexuelle Gewalt einsetzen, kritisiert.
Rape Crisis England & Wales begrüßte zwar die Untersuchung institutioneller Versäumnisse, stellte jedoch die Schlussfolgerung infrage, dass Einwanderung die zentrale Ursache sei. Die Organisation verwies auf fehlende belastbare Belege für eine landesweit überrepräsentierte ethnische Gruppe.
Zudem verwies die Organisation auf offizielle Auswertungen, die zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der Tätergruppen kommen. Allerdings erwähnt der von der Regierung beauftragte Bericht von Baroness Louise Casey, dass in den drei untersuchten Polizeibezirken
„im Zusammenhang mit gruppenbezogener sexueller Ausbeutung von Kindern ein überproportionaler Anteil an Männern mit asiatischem ethnischem Hintergrund zu verzeichnen ist.“
Hinzu komme die erhebliche Anzahl von Tätern asiatischer Herkunft, die in lokalen Auswertungen und bei aufsehenerregenden Strafverfahren wegen sexueller Ausbeutung von Kindern im ganzen Land identifiziert wurden, was laut Casey eine weitere Untersuchung rechtfertigt.
In ihrer Stellungnahme wies sie zudem auf die Zurückhaltung der Behörden hin, „die ethnische Zugehörigkeit der Täter zu prüfen“, und erklärte, dies sei nicht rassistisch:
„Anstelle einer genauen Untersuchung haben wir Verschleierung erlebt. In einem Vakuum werden unvollständige und unzuverlässige Daten so verwendet, dass sie den Zielen derjenigen dienen, die sie präsentieren. Das System behauptet, es gebe ein überwältigendes Problem mit weißen Tätern, obwohl dies nicht bewiesen werden kann. Das tut niemandem einen Gefallen, am wenigsten den Angehörigen der asiatischen, pakistanischen oder muslimischen Gemeinschaften, die unnötigerweise leiden, weil Menschen mit böswilligen Absichten diese Vernebelung nutzen, um Hass zu säen und zu verbreiten.“

Extrapolierte Opferzahlen?

Full Fact, eine britische Faktenprüfungsorganisation, kommt nach unabhängigen Recherchen zu dem Ergebnis, dass es keine verlässliche nationale Gesamtzahl der Opfer von Grooming-Gangs gebe. Häufig genannte Zahlen wie „über 250.000 Opfer“ oder „bis zu einer Million Opfer“ beruhen demnach auf Extrapolationen aus einzelnen lokalen Fällen und würden nicht als belastbare statistische Schätzungen gelten.
Auch beteiligte Personen, die solche Hochrechnungen ursprünglich formuliert hatten, bezeichneten diese später selbst als unzuverlässig. Darunter zählt auch Sarah Champion, Labour-Abgeordnete für Rotherham, die eine frühe Extrapolation von bis zu 1 Million Fällen genannt hatte und diese später selbst als unzuverlässig einstufte.
Insgesamt wird in diesen Einordnungen betont, dass es zwar umfangreiche dokumentierte Fälle gibt, das tatsächliche Gesamtausmaß jedoch statistisch nicht exakt bestimmbar ist.
Mit Material der schwedischen Ausgabe der Epoch Times sowie von theepochtimes.com. (deutsche Bearbeitung: zk)
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2,7 Tonnen: Rekordmenge Kokain in Australien entdeckt

In geheimen unterirdischen Bunkern in einem Vorort von Sydney hat Australiens Polizei 2,7 Tonnen Kokain entdeckt – die größte jemals im Land sichergestellte Menge. Die Drogen, die unter Schiffscontainern gelagert waren, hätten auf dem Schwarzmarkt einen geschätzten Wert von rund 816 Millionen australischen Dollar (knapp 500 Millionen Euro) gehabt, teilte die Bundespolizei mit. Die Menge habe etwa drei Millionen einzelnen Deals entsprochen.
Dem Zugriff gingen größere Ermittlungen gegen ein internationales Drogennetzwerk voraus. Zusammen mit bereits zuvor beschlagnahmten 178 Kilogramm Kokain und 142 Kilogramm Methamphetamin wurden damit mittlerweile mehr als drei Tonnen Drogen aus dem Verkehr gezogen.
Das synthetisch hergestellte Crystal Meth bezeichnet eine Kristallform von Methamphetamin, was wiederum eine Abwandlung des Aufputschmittels Amphetamin ist.

Das synthetisch hergestellte Crystal Meth bezeichnet eine Kristallform von Methamphetamin, was wiederum eine Abwandlung des Aufputschmittels Amphetamin ist.

Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Verdächtige festgenommen

Die Ermittler fanden das Kokain in Kunststoffbehältern, die unter falschen Böden von Schiffscontainern auf einem Grundstück im Vorort Londonderry im Westen Sydneys versteckt waren. Zwei Männer im Alter von 21 und 25 Jahren hätten versucht zu fliehen, seien aber von Beamten gestellt und festgenommen worden.
Ihnen wird vorgeworfen, im Besitz einer kommerziellen Menge illegal importierter Drogen gewesen zu sein. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen lebenslange Haft. Zuvor waren im Rahmen der im Mai angelaufenen Ermittlungen bereits sechs Verdächtige festgenommen worden.
Nach Angaben der Behörden kam die Ladung zunächst an der Küste des Bundesstaates Queensland im Nordosten Australiens an. Die Polizei geht davon aus, dass die Drogen anschließend im Auftrag einer organisierten kriminellen Gruppe nach Sydney transportiert wurden. Die Ermittlungen gegen das Netzwerk und zur Herkunft des Rauschgifts dauern an.

Ermittlungen zur Herkunft der Drogen

Bundespolizei-Chef Stephen Jay betonte, der Plan, fast drei Tonnen Kokain auf den Markt zu bringen, zeige, wie gut organisiert und entschlossen die kriminellen Netzwerke seien. Australien gilt wegen der im weltweiten Vergleich sehr hohen Kokainpreise als besonders lukrativer Absatzmarkt für internationale Drogenschmuggler. (dpa/red)
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Wegen Korruptionsprozess: Reiseverbot für Ehefrau von spanischem Regierungschef

Im Korruptionsprozess gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, Begoña Gómez, hat der zuständige Richter der 55-Jährigen Reisen ins Ausland untersagt.
Wie aus einem am 20. Juni veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss Gómez ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden.
Das Gericht erklärte weiter, es würden „Anweisungen an alle Grenzübergänge sowie zivilen und militärischen Flughäfen erteilt“, um sicherzustellen, dass Gómez das Ausreiseverbot einhalte. Außerdem wurde bekannt, dass sie sich vor einem Geschworenengericht verantworten muss.

Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung

Nach zweijährigen Korruptionsermittlungen war im April Anklage gegen die 55-Jährige erhoben worden. Ihr werden Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt.
Konkret soll eigens für sie ein Lehrstuhl an der Universität Complutense in Madrid eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Der Ministerpräsident hat seit längerem mit mehreren Korruptionsaffären in seinem Umfeld und in seiner sozialistischen Partei PSOE zu kämpfen. So begann Ende Mai ein Prozess gegen Sánchez‘ Bruder David, der ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben soll.

Weitere Anklagen laufen

Im Prozess gegen Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos – lange Zeit die rechte Hand von Sánchez – wird bald das Urteil erwartet. Er soll während der Corona-Pandemie Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Beschaffung von Atemschutzmasken kassiert haben.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt.
Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
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Spanien: Ehefrau von Regierungschef muss in Korruptionsprozess Pass abgeben

Wie aus einem am Samstag veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, Begoña Gómez, ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden.
Das Gericht erklärte weiter, es würden „Anweisungen an alle Grenzübergänge sowie zivilen und militärischen Flughäfen erteilt“, um sicherzustellen, dass Gómez das Ausreiseverbot einhalte. Außerdem wurde bekannt, dass sie sich vor einem Geschworenengericht verantworten muss.
Nach zweijährigen Korruptionsermittlungen war im April Anklage gegen die 55-Jährige erhoben worden. Ihr werden Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. Konkret soll eigens für sie ein Lehrstuhl an der Universität Complutense in Madrid eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Der Ministerpräsident hat seit längerem mit mehreren Korruptionsaffären in seinem Umfeld und in seiner sozialistischen Partei PSOE zu kämpfen. So begann Ende Mai ein Prozess gegen Sánchez‘ Bruder David, der ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben soll.
Im Prozess gegen Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos – lange Zeit die rechte Hand von Sánchez – wird bald das Urteil erwartet. Er soll während der Corona-Pandemie Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Beschaffung von Atemschutzmasken kassiert haben.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt. Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
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Erneute Proteste gegen Kushner-Bauprojekt in Albanien: 27 weitere Strafverfahren

Wegen neuerlicher Proteste gegen ein Luxus-Bauprojekt des Trump-Schwiegersohns Jared Kushner in Albanien sind Strafverfahren gegen 27 weitere Demonstranten eingeleitet worden. Den Verdächtigen würden Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit vorgeworfen, erklärte die Polizei am Freitag. Aus Protest gingen derweil am Freitagabend erneut tausende Menschen in der Hauptstadt Tirana auf die Straße. Anfang der Woche waren bereits Strafverfahren gegen 35 Demonstranten eingeleitet worden, die bei vorherigen Protesten eine Autobahn blockiert haben sollen.
Auf ihrem Weg durch die Straßen der Hauptstadt schwenkten zahlreiche Demonstranten am Freitag die albanische Flagge und skandierten Slogans wie „Albanien ist nicht zu verkaufen“, „Streicht das Projekt“ und „Rama raus“ unter Bezug auf den albanischen Regierungschef Edi Rama. Viele Demonstranten trugen dabei Plakate mit rosa Flamingos als Symbol der Protestbewegung, wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP beobachteten.

Forderungen nach politischem Rücktritt

Seit Ende Mai gibt es in Albanien regelmäßig Proteste gegen den Bau eines Luxus-Ferienresorts in einem Naturschutzgebiet an der albanischen Küste. An dem Bauprojekt sind der Schwiegersohn von US-Präsident Donald Trump, Kushner, und seine Frau Ivanka Trump beteiligt. Die Demonstranten wollen den Protest so lange fortsetzen, bis ihre Forderungen – darunter die Streichung des Projekts – erfüllt werden. Ein Teil der Protestbewegung fordert inzwischen auch den Rücktritt von Regierungschef Rama.
Begonnen hatte der Protest, nachdem an einem Strand in Zvernec südwestlich der Hauptstadt Tirana plötzlich mit Stacheldraht gesicherte Bauzäune und Bagger aufgetaucht waren. Das vom Trump-Schwiegersohn Kushner mitfinanzierte Projekt soll nahe einem wichtigen Brutgebiet von Zugvögeln entstehen, darunter Flamingos.
Die albanische Regierung versucht seit langer Zeit, ihre Wirtschaft durch Tourismus anzukurbeln. Die Familie von US-Präsident Trump hat weltweit vielfach in Luxusprojekte investiert. Kritiker werfen Kushner und seiner Frau vor, die Präsidentschaft von Donald Trump für eigene Geschäfte zu nutzen. (afp/red)
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Innenminister uneins über Zukunft von 500.000 Syrern in Deutschland

Die Innenminister der 16 Länder und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) konnten sich bei ihrer dreitägigen Sitzung in Hamburg nicht über den zukünftigen Umgang mit syrischen Flüchtlingen einigen. Das berichtet der „Focus“ unter Berufung auf Kreise der Innenministerkonferenz. Ein gemeinsamer Beschluss sei gescheitert, hieß es.
Ursprünglich hatten Hessen für die CDU-Länder und Niedersachsen für die SPD-Länder jeweils einen Antrag zur aufenthaltsrechtlichen Zukunft der Syrer in Deutschland eingebracht. Während der SPD-Antrag neben der Rückführung von Straftätern insbesondere auf Bleiberechtsperspektiven für syrische Flüchtlinge abzielte, war der CDU-Antrag deutlich weitgehender.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) forderte implizit für die über 500.000 Syrer mit derzeit nur vorübergehendem Schutz eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer vorzusehen.
„Unterschiedliche Meinungen sind im Umgang mit gut integrierten syrischen Flüchtlingen zutage getreten, die bislang kein dauerhaftes Bleiberecht haben“, sagte Poseck dem „Focus“. Aufenthaltstiteln, die über das geltende Recht hinausgehen, stehe er skeptisch gegenüber.
Sie könnten falsche Anreize schaffen, behauptete der CDU-Politiker. Der Schutz für die syrischen Kriegsflüchtlinge sei grundsätzlich auf Zeit und gerade nicht auf Einwanderung angelegt gewesen, so Poseck weiter.
Laut Poseck seien sich CDU- und SPD-Länder allerdings einig gewesen, dass perspektivisch auch wieder Abschiebungen nach Syrien möglich werden sollten, insbesondere von Straftätern und Gefährdern, und darüber hinaus freiwillige Rückführungen auch mit moderaten finanziellen Mitteln gefördert werden sollten.
Laut „Focus“ habe sich auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gegen Bleibeperspektiven für Syrer ausgesprochen, die noch keinen langfristigen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Niedersachsens SPD-Innenministerin Daniela Behrens hingegen bedauerte, dass es nicht möglich war, mit allen unionsgeführten Ländern zu einer Verständigung über den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien zu gelangen. Sie bekräftigte ihre Forderung nach einem geregelten Verfahren für konsequente Rückführungen von Straftätern nach Syrien.
Andererseits müsse sich der Bundesinnenminister auch darum kümmern, dass den gut integrierten Menschen aus Syrien, die sich in Deutschland an die Regeln halten, die hier hart arbeiten und jeden Tag dazu beitragen, das Land am Laufen zu halten, eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnet werde, so die SPD-Politikerin.
In Deutschland leben derzeit über 900.000 Syrer. Der Großteil von ihnen hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die alle drei Jahre verlängert werden muss.
Nach Ende des Bürgerkriegs in Syrien im Dezember 2024 fordert insbesondere die Union, diese Praxis zu beenden. „Ich sehe zumindest bei sunnitischen Männern aktuell grundsätzlich keine Gründe, ein rein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern“, sagte kürzlich der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), dem Nachrichtenmagazin. (dts/red)
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Länder dringen auf schnellere Sperrung von Fake-Shops

Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen entschlossener gegen Fake-Shops im Internet vorgehen. Zudem setzen sie sich für ein rasches Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten ein und für transparentere Preise an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, wie sie nach ihrer Verbraucherschutzminister-Konferenz in Potsdam mitteilten.

Aktionsplan gegen Fake-Shops gefordert

„Fake-Shops verursachen erhebliche finanzielle Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir müssen den Schutz vor betrügerischen Angeboten im Internet stärken“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Vorsitz der Konferenz innehat.
Sie und ihre Länderkollegen halten einen nationalen Aktionsplan zur leichteren Abschaltung solcher gefälschter Seiten für notwendig. Dabei sehen sie vor allem den Bund in der Verantwortung.
Fake-Shops müssten schneller vom Netz genommen werden, dafür brauche es effektivere Verfahren als bislang, sagte Mittelstädt. Der Bund solle prüfen, wie eine schnellere Abschaltung möglich ist. „Die Länder dürfen nicht allein gelassen werden“, so Mittelstädt.

Ministerin: Sperrung von Fake-Shops dauert zu lange

Bislang seien die Verfahren in Deutschland zur Sperrung betrügerischer Seiten zu langwierig und komplex. „Polizei, Justiz, Verbraucherschutz und Cybersicherheit – in Deutschland sind viele verschiedene Stellen zuständig.
Um eine effektive Bekämpfung von betrügerischen Webseiten zu beschleunigen, brauchen wir eine bessere Zusammenarbeit“, sagte die brandenburgische Ministerin. Auch Verbraucherzentralen fordern, die Bekämpfung betrügerischer Shops solle bundeseinheitlich geregelt werden.
Ein Fake-Shop-Finder im Internet deckt laut Verbraucherzentrale jeden Monat rund 1.800 neue betrügerische Online-Shops auf.
Transparente Preise an E-Ladesäulen gefordert
Die Verbraucherminister kritisierten zudem, dass an Ladesäulen für E-Autos bislang keine Preistransparenz herrsche. Das Tanken eines E-Autos müsse so einfach sein wie das Tanken eines Pkw mit Verbrennermotor, sagte die Verbraucherschutzministerin des Saarlandes, Petra Berg (SPD).
„Das bedeutet, ich muss transparent und einfach erkennen können, was mich das Stromtanken nun kostet – und zwar nicht nur der Strom, sondern auch mögliche weitere Gebühren wie Blockier- oder Startzuschläge.“ Komplexe Tarifstrukturen erschwerten einen einfachen Preisvergleich erheblich.
Bund soll Verbot von E-Zigaretten rasch 
Zudem soll der Bund nach dem Willen der Länderminister ein rasches Verbot elektronischer Einweg-Zigaretten per Gesetz regeln. Die E-Zigaretten seien nicht nur umweltschädlich, sagte Mittelstädt. „Sie werden häufig auch falsch weggeworfen, sodass wir problematische Brände gerade in den entsprechenden Deponien haben.“
Sie führten aber vor allem dazu, dass Jugendlichen – durch Verpackungen, fruchtige Geschmacksrichtungen und eine starke Präsenz in den sozialen Medien – der Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtert werde. (dpa/red)