Categories
deutschland

SPD-Politiker fordern Prüfung von passivem Wahlrecht für Höcke

Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.
Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier.
Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.

Diskussion über wehrhafte Demokratie

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte.
Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. (dts/red)
Categories
deutschland

Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
Categories
deutschland

Hessen fordert Vorgehen gegen „Indymedia“

Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.

Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.

Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor

Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)
Categories
gesellschaft

Fünf Polizisten in Hannover vorläufig des Dienstes enthoben

Wegen dienstrechtlicher Ermittlungen sind fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Betroffen seien vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin, teilte die Polizeidirektion mit.
Gegen zwei weitere Polizeibeamte seien wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion umgesetzt worden.

Auch strafrechtliche Verstöße festgestellt

Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. Gegen die betroffenen Personen seien entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Disziplinarverfahren seien zum Teil bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt worden.
„Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen“, sagte Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies laut der Polizeipräsidentin nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe der Polizei.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung

Die Behörde werde notwendige rechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Zugleich gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen wolle die Behörde informieren, soweit dies rechtlich zulässig sei. (dpa/red)
Categories
gesellschaft

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch: 39-jähriger Berliner Lehrer zu Haftstrafe verurteilt

Weil er eine Schülerin vergewaltigt und mehrere weitere Jugendliche missbraucht haben soll, ist ein Berliner Lehrer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 39-Jährigen der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 16 Fällen sowie des Besitzes jugendpornographischer Inhalte schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.

Tatort: Gartenlaube

Laut Anklage missbrauchte der Lehrer drei seiner damals 16 und 17 Jahre alten Schülerinnen sexuell. Dabei nutzte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft seine Stellung als Autoritätsperson beziehungsweise die familiäre Notlage einer Schülerin bewusst aus. Darüber hinaus vergewaltigte er 2018 ein 15-jährigen Mädchen. Alle Taten beging er laut Anklage in seiner Gartenlaube.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, der bereits am Freitag zu Ende ging, eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklägerinnen forderten Freiheitsstrafen beziehungsweise stellten die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
Categories
gesellschaft

Vergewaltigungsprozess: Vier Jahre Haft für Marius Borg Høiby

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Hoiby, ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen schuldig. In das Hafturteil flossen außerdem Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen, Drohungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ein.
Das Urteil trifft Hoiby und seine Mutter in einer schwierigen Zeit: Mette-Marit, bei der 2018 eine seltene Form von Lungenfibrose diagnostiziert worden war, wartet derzeit auf eine Spender-Lunge. Der Gesundheitszustand der 52-Jährigen hatte sich jüngst deutlich verschlechtert. Hoibys Verteidiger war dennoch mit dem Antrag gescheitert, seinen Mandanten vor der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Hoiby hatte im Februar und März wegen 40 Anklagepunkten vor Gericht gestanden, unter anderem wegen der Vergewaltigung von vier Frauen, die zum Tatzeitpunkt schliefen oder bewusstlos waren. Zudem wurde dem 29-Jährige zur Last gelegt, mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft für Hoiby gefordert. Sein Verteidiger verlangte dagegen Freispruch bei den am schwersten wiegenden Anklagepunkten.
Hoiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit mit Kronprinz Haakon. Er gehört formell nicht dem Königshaus an. (afp/red)
Categories
deutschland

Schöffenwahl: Justizministerin Hubig will Rechtsextreme von Gerichten fernhalten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will verhindern, dass Rechtsextremisten die Gerichte durch die Wahl von Schöffen unterwandern. „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten“, sagte sie den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND). „Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“
Sie arbeite deshalb derzeit an einem Gesetzentwurf, „der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll“, sagte Hubig. „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“ Wer Schöffin oder Schöffe werden wolle, müsse sich verfassungstreu verhalten, betonte die Bundesjustizministerin. „Das werden wir gesetzlich klarstellen.“
In Thüringen werde etwa der Rechtsstaat angegriffen, indem die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Das dürfe nicht sein und gelte bei den Schöffenwahlen in ähnlicher Weise. Hier werde ihr Ministerium „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“, sagte Hubig.
Schon zu Zeiten der Ampelkoalition hatte es Berichte gegeben, dass in Deutschland zehntausende ehrenamtliche Schöffen fehlten und es an geeigneten Bewerbern mangele. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger deshalb aufgefordert, die Lücken zu füllen, hieß es. Kontrollen finden demnach kaum statt. (afp/red)
Categories
ausland

Trumps Name von Kennedy Center entfernt

Nach einer richterlichen Entscheidung entfernten Bauarbeiter am 13. Juni den Namen von US-Präsident Donald Trump von der Fassade des Kennedy Centers.
Die Kultureinrichtung habe der Gerichtsentscheidung Folge geleistet und „sämtliche physische Beschilderung am Kennedy Center“ entfernt, auf der der Name des US-Präsidenten stand, teilte der Geschäftsführer des Kennedy Centers, Matt Floca, am Samstag in einem Gerichtsdokument mit.
Ein US-Bundesrichter hatte zuvor den Antrag des Verwaltungsrats des Kennedy Centers sowie des Justizministeriums zurückgewiesen, die Rückbenennung zu stoppen. Eine weiße Plane verdeckte am Mittag (Ortszeit) noch einen großen Teil der Schrift an der Außenseite des Kulturzentrums, sodass die Entfernung von Trumps Namen zunächst nicht erkennbar war.
Das Kennedy Center informiert in Gerichtsdokumenten darüber, dass Trumps Name von seiner Fassade entfernt worden ist.

Das Kennedy Center informiert in Gerichtsdokumenten darüber, dass Trumps Name von seiner Fassade entfernt worden ist.

Foto: Rahmat Gul/FR172204 AP/AP/dpa

Den Namen binnen zwei Wochen entfernen

Bundesrichter Christopher Cooper hatte am 29. Mai entschieden, dass die von Trump vorgenommene Hinzufügung seines Namens rechtswidrig sei. Allein der US-Kongress habe das Recht zur Umbenennung. Er ordnete an, dass Trump seinen Namen binnen zwei Wochen von der Marmorfassade des Kulturzentrums entfernen lassen müsse. Von der Website war Trumps Name bereits Anfang der Woche verschwunden.
„Die Gründungsurkunde des Kennedy Centers macht unmissverständlich klar, dass das Center nach Präsident Kennedy benannt ist und keinen anderen offiziellen Namen oder kein öffentliches Denkmal tragen darf, das auf der einseitigen Entscheidung des Verwaltungsrats beruht“, sagte Cooper.
Die Trump-Regierung legte am 11. Juni beim Berufungsgericht des District of Columbia Circuit Berufung ein, die am folgenden Tag mit einem nicht unterzeichneten Beschluss zurückgewiesen wurde.
Er blockierte zudem die geplante Schließung des Gebäudes, die nach dem 4. Juli hätte beginnen sollen, um eine zweijährige Renovierung zu ermöglichen.
Mit Blick auf den Ablauf der Frist bauten die Arbeiter am Freitagvormittag am Gebäude ein Gerüst. Kurz vor dem Fristende um Mitternacht beantragte das Kulturzentrum eine Verlängerung der Frist um zwölf Stunden, wie US-Medien berichteten.
Die Arbeiten verzögerten sich durch „Gewitter, die Sicherheitsrisiken für die Arbeiter“ darstellen, teilte Geschäftsführer Floca mit. Am Freitagabend versammelten sich zahlreiche Menschen vor dem Kulturzentrum, um zuzuschauen.

Kuratorium wollte die Namensänderung – Trump hatte nicht darum gebeten

Das Kuratorium des Kulturzentrums und das Justizministerium hatten Cooper am 11. Juni aufgefordert, das Urteil auszusetzen.
Der Richter wies den Antrag mit der Begründung zurück, dem öffentlichen Interesse sei „selten gedient durch die ‚Fortführung‘ von ‚rechtswidrigem‘ staatlichen Handeln“. Der Verwaltungsrat und das Justizministerium legten daraufhin bei einem höheren Gericht Berufung ein.
Der derzeitige Vorstand, bestehend aus prominenten Persönlichkeiten und Regierungsbeamten, darunter die Ehefrau von Vizepräsident JD Vance, Usha Vance, und die Fox-Business-Moderatorin Maria Bartiromo, beschloss im Dezember 2025 einstimmig, die Einrichtung in „Donald J. Trump and the John F. Kennedy Memorial Center for the Performing Arts“ umzubenennen. Trump begrüßte die Namensänderung, merkte jedoch an, dass er nicht darum gebeten habe.
Nachdem die zweijährige Schließung der Einrichtung und ihre Umbenennung gerichtlich verhindert worden waren, erklärte Trump, er wolle den Betrieb an den Kongress übertragen.
Nach der Ermordung von Präsident Kennedy 1963 war das Kulturzentrum zu seinen Ehren in Washington errichtet und 1971 eröffnet worden. Trump hatte es nach seiner Wiederwahl als linke, „woke“ Institution bezeichnet und ein „patriotisches“ Kulturprogramm angekündigt.
 
Mit Material von AFP und der amerikanischen Epoch Times
Categories
gesellschaft

Historische Puschkin-Ausgaben gestohlen: Haft für sechs Georgier

Wegen des Diebstahls seltener Ausgaben russischer Literaturklassiker aus französischen Bibliotheken sind in Frankreich sechs Georgier zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt worden.
Die sechs Angeklagten – fünf Männer und eine Frau – wurden in der Nacht auf Samstag allesamt der kriminellen Verschwörung mit der Absicht, eine Straftat zu begehen, für schuldig befunden. Einige von ihnen wurden zudem wegen Diebstahls eines ausgestellten Kulturguts verurteilt.
Die Diebe schlugen auch in Deutschland, der Schweiz, Polen und Tschechien zu. Unter der Führung eines Ermittlerteams der Behörden Europol und Eurojust wurden im Jahr 2024 mehrere Menschen festgenommen.

Wert von mehreren Millionen

Die Diebe stahlen Bücher im Gesamtwert von mehreren Millionen Euro, darunter Werke der russischen Schriftsteller und Dichter Alexander Puschkin, Nikolai Gogol und Michail Lermontow.
Zwei der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt, da sie bereits in ihrer Heimat Georgien verhaftet worden waren, das seine Staatsbürger nicht ausliefert. Zwei weitere waren bereits in anderen Ländern wegen ähnlicher Verbrechen verurteilt und inhaftiert worden und wurden nun vorübergehend an Frankreich überstellt.
Die höchste Strafe erhielt mit sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Einreiseverbot nach Frankreich der 50-jährige Micheil S. Er war im vergangenen Jahr bereits in Litauen wegen des organisierten Diebstahls von Publikationen aus dem 19. Jahrhundert im Wert von 606.000 Euro zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Organisierte Kriminalität

Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Diebstahl der sechs Angeklagten sei „massiv, organisiert, geplant und mit Sorgfalt und Zynismus durchgeführt“ worden. „Puschkins Originalwerke sind in Russland nationale Kulturgüter“, hieß es weiter. „Ein Werk von Puschkin in Russland zu besitzen, bedeutet, einen Teil der nationalen Identität zu besitzen.“
Die Staatsanwaltschaft betonte den „internationalen Charakter dieses Falles“. Gegen die Angeklagten laufen verschiedene Verfahren in mehreren europäischen Ländern.
Die Diebstähle in Frankreich ereigneten sich in Jahr 2023 in der Diderot-Bibliothek der École Normale Supérieure (ENS) in der Stadt Lyon sowie in der Nationalbibliothek Frankreichs (BnF) und der Universitätsbibliothek für Sprachen und Zivilisationen (Bulac) in Paris.
Den Ermittlern zufolge maßen und fotografierten die Diebe in den Bibliotheken seltene und wertvolle Werke und kehrten später zurück, um sie durch Fälschungen zu ersetzen. So suchte etwa Micheil S. zwischen März und Oktober 2023 insgesamt 40 Mal die Nationalbibliothek auf, um Einsicht in Manuskripte – vor allem von Puschkin – zu beantragen. Dabei gab er an, zum Thema Demokratie in der russischen Literatur des 19. Jahrhunderts zu forschen.
Im November stellte die Bibliothek dann fest, dass neun Werke durch Fälschungen ersetzt worden waren, was zu einem Schaden von rund 650.000 Euro führte.  (afp/red)
Categories
gesellschaft

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu.
Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen.
Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten „eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus“, betonte das Gericht.
Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch „von einer entsprechenden inneren Einstellung“ getragen und nicht etwa durch „äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation“ zu erklären seien, etwa einer Art „Überbietungswettbewerb“ in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor – namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden.
Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung „der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf.
Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt.
Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch „weitere Sachaufklärung erforderlich“.
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015.
Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.(afp/red)
Categories
gesellschaft

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann weiter observieren.
Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“ bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.
Nach Angaben der Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hatte ein Gericht zunächst eine erneute Verlängerung der Observation für Christian B. abgelehnt.
Sie ging dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor. Nun sei der Beschwerde stattgegebenen worden, teilten die Beamten am Freitag mit.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen.
Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur permanenten Positionsbestimmung tragen.
Diese Maßnahmen wären von einem etwaigen Auslaufen der polizeilichen Observation ohnehin nicht betroffen gewesen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenabwehr.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen.
Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse. Laut Ermittlern lebte B. zeitweise in Portugal.(afp/red)
Categories
gesellschaft

Bundesverwaltungsgericht weist Klage auf Zeugenaussage Steinmeiers ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen eines Medienunternehmens gegen die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurückgewiesen.
Das Unternehmen habe in dieser Frage keine Klagebefugnis, entschied das Gericht am Donnerstag (AZ: BVerwG 1 C 19.25).
Ebenfalls abgewiesen wurden in gleicher Sache Klagen des Unternehmens gegen die Verweigerung der Aussagegenehmigung für zwei frühere Mitglieder der Bundesregierung (AZ: BVerwG 1 C 25.25).

Hintergrund: Streit um Entlassung eines Beamten

In dem Fall geht es darum, dass 2018 ein im Bundesinnenministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Eine Zeitung schrieb danach über angebliche Gründe der Entlassung.
Der betroffene Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte dagegen Berufung ein und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Steinmeier sowie die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu den Umständen der Versetzung anhören.
Steinmeier berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In Zivilprozessen muss das Staatsoberhaupt nicht aussagen, wenn das dem Wohl Deutschlands schaden würde.

Gericht: Keine Klagebefugnis für Medienunternehmen

Das galt auch in diesem Fall, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun anders als das erstinstanzliche Gericht, dass es nicht einmal eine Klagebefugnis des Medienunternehmens gebe.
Abgewiesen wurde durch das Bundesverwaltungsgericht auch die Klage hinsichtlich der beiden Mitglieder der Bundesregierung.
„Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Der Rechtfertigungsdruck, der durch eine Begründungspflicht oder die Offenlegung der Gründe für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand entsteht, würde die ministerielle Entscheidungsfreiheit bei der Besetzung wichtiger Ämter ernsthaft gefährden oder stark erschweren.“

Der Fall: Beamter aus dem BAMF-Bereich

Der in den Ruhestand versetzte Beamte war im Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig.
In dem Medienbericht war die Versetzung in Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Außenstellen des Bamf gebracht worden. (afp/red)
Categories
gesellschaft

Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln

Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es am Donnerstag, 11. Juni als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.

Vom Mordauftrag zur Festnahme

Nach Feststellungen des Gerichts war der damals 17-Jährige für den Mordauftrag nach Köln gereist. Er erhielt von seinen Auftraggebern unter anderem eine Schusswaffe, ein Handy und Informationen über den zu Tötenden.
Der Jugendliche begab sich demnach zwischen dem 9. und dem 11. Oktober dreimal zur Anschrift des Opfers, traf dieses aber nicht an.
Am 11. Oktober erfuhr die deutsche Polizei durch schwedische Behörden von dem Plan und nahm den Angeklagten fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Gericht weist Ausrede des Täters zurück

Schuldig gesprochen wurde er wegen sogenannten Sichbereiterklärens zu einem Mord sowie Waffenrechtsverstößen. Der Prozess fand laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der schwedische Staatsbürger legte in der Verhandlung demnach ein Teilgeständnis ab. Seinen Angaben nach sollte der Auftrag lediglich darin bestehen, das Opfer durch Beinschüsse zu verletzen.
Das glaubte das Gericht aber nicht – unter anderem wegen des großen Aufwands bei der Tatplanung und der Tatsache, dass das Opfer wenige Wochen später durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. (afp/red)
Categories
gesellschaft

Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Die Hintergründe des Falls

Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)
Categories
ausland

Schweden zieht umstrittenen Vorstoß zur Inhaftierung 13-Jähriger zurück

Nach heftiger Kritik hat die schwedische Regierung ihr umstrittenes Vorhaben zurückgezogen, straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren zu inhaftieren. Justizminister Gunnar Strömmer sagte, die Regierung wolle in den kommenden Wochen einen überarbeiteten Entwurf vorlegen.
In diesem sei das Alter von derzeit 15 dann auf 14 Jahre abgesenkt. Eigentlich sollte das schwedische Parlament am 15. Juni über den Entwurf abstimmen. Strömmer erwartet nun, dass das Gesetz bis August verabschiedet wird.
„Die Dinge sind im Parlament ein bisschen unsicher, deshalb haben wir uns entschieden, in dieser Situation verantwortungsvoll zu handeln, indem wir heute Morgen die Entscheidung trafen, den Entwurf zurückzuziehen“, sagte Strömmer vor Journalisten. „Ich glaube, die meisten fühlen sich mit 14 besser.“

Es geht um Mord und schwere Straftaten

Die konservative Regierung in Stockholm hatte die geplante Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 15 auf 13 Jahre Ende Januar angekündigt. Dabei geht es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt wurden.
Die geplante Änderung war in Schweden auf viel Kritik gestoßen. Eine Mehrheit der 126 von der Regierung zu Rate gezogenen Behörden und Organisationen hatte sich kritisch geäußert oder den Entwurf abgelehnt, darunter die Polizei und der Justizvollzugsdienst.
Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hatte schon ursprünglich vorgeschlagen, das Alter für schwere Straftaten auf 14 zu senken, die Regierung entschied dann aber, es noch weiter auf 13 Jahre abzusenken. Die oppositionellen Sozialdemokraten befürworten eine Altersgrenze von 14 Jahren.

Mit eigener Schule und Sporthalle

So sollen die Kinder in den Gefängnissen von erwachsenen Häftlingen getrennt werden und nachts elf Stunden lang in ihren Zimmern eingeschlossen sein, wie Strömmer mitteilte. Bei erwachsenen Häftlingen gilt für die Nacht eine 14-Stunden-Regel.
Überdies sollen die inhaftierten Kinder zur Schule gehen und Zugang zu einem eigenen Pausenhof, einer Sporthalle und einer Krankenstation haben. Die Regelung soll zunächst für fünf Jahre eingeführt werden.

Banden rekrutieren mit Absicht Minderjährige

Schweden kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen.
Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe droht. (afp/red)
Categories
ausland

Neue ausländerfeindliche Proteste in Nordirland – Polizei setzt Wasserwerfer ein

Den zweiten Abend in Folge ist es in Nordirland zu Gewalt bei ausländerfeindlichen Protesten gekommen. Die Polizei ging in der Nähe von Belfast mit Wasserwerfern gegen Demonstranten vor.
„Es werden Gegenstände auf Beamte geworfen. Diese setzen nun Wasserwerfer ein, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten“, erklärte die Polizei.
Die neuen Ausschreitungen ereigneten sich in Glengormley nördlich von Belfast. Aus den Reihen der Demonstranten wurden laut dem Bericht von Reportern der Nachrichtenagentur AFP Steine und Flaschen auf die Beamten geworfen. Zudem wurden Feuer auf der Fahrbahn gelegt.

Feuerwehrleute löschen ein Fahrzeug der Gemeinde, das in der Nähe des Chimney Corner Hotels brannte. Dies geschah nach einer Nacht mit Ausschreitungen gegen Einwanderer am 10. Juni 2026 in Mallusk, Glengormley, Nordirland.

Foto: Charles McQuillan/Getty Images

Menschen versammeln sich, während die Polizei in der Nähe des Chimney Corner Hotels Wache steht, das angeblich als Unterkunft für Migranten dient, 10. Juni 2026 in Mallusk.

Foto: Charles McQuillan/Getty Images

Belfast: Viele Schulen und Geschäfte blieben geschlossen

Im Zentrum von Belfast blieb es derweil ruhig. Die Polizei hatte im Laufe des Tages ihre Präsenz in der Hauptstadt des zu Großbritannien gehörenden Landesteils Nordirland massiv verstärkt. Zudem blieben viele Schulen und Geschäfte am Mittwoch geschlossen.
Am Dienstagabend waren in Belfast bei ausländerfeindlichen Protesten Fahrzeuge und auch Häuser in Brand gesteckt wurden. Die Feuerwehr musste Menschen aus Häusern holen.

Jugendliche versammeln sich am 9. Juni 2026 in Belfast, Nordirland, vor einer brennenden Barrikade in den Duncairn Gardens. Die Demonstrationen organisierten sich als Reaktion auf einen von der Polizei als „brutal“ bezeichneten Messerangriff am 8. Juni in Nord-Belfast, bei dem ein Mann in den Vierzigern schwer verletzt wurde.

Foto: Charles McQuillan/Getty Images

Hintergrund war die Veröffentlichung eines Videos eines brutalen Messerangriffs. Das Innenministerium bestätigte, dass es sich bei dem mutmaßlichen Messerstecher um einen sudanesischen Staatsangehörigen handelt, der sich mit einer Aufenthaltsgenehmigung im Vereinigten Königreich aufhielt, nachdem ihm 2023 der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war.
Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen und am Mittwoch einem Richter vorgeführt. Dem 30-Jährigen wird versuchter Mord vorgeworfen. Sein Opfer ist inzwischen in einem stabilen Zustand. (afp/red)
Categories
ausland

Neue Proteste in Nordirland wegen Messerangriff – Polizei setzt Wasserwerfer ein

Den zweiten Abend in Folge ist es in Nordirland zu Gewalt bei Protesten gekommen. Die Polizei ging in der Nähe von Belfast mit Wasserwerfern gegen Demonstranten vor.
„Es werden Gegenstände auf Beamte geworfen. Diese setzen nun Wasserwerfer ein, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten“, erklärte die Polizei.
Die neuen Proteste ereigneten sich in Glengormley nördlich von Belfast. Aus den Reihen der Demonstranten wurden laut dem Bericht von Reportern der Nachrichtenagentur AFP Steine und Flaschen auf die Beamten geworfen. Zudem wurden Feuer auf der Fahrbahn gelegt.

Feuerwehrleute löschen ein Fahrzeug der Gemeinde, das in der Nähe des Chimney Corner Hotels brannte. Dies geschah am 10. Juni 2026 in Mallusk, Glengormley, Nordirland.

Foto: Charles McQuillan/Getty Images

Brutaler Messerangriff

Hintergrund war die Veröffentlichung eines Videos eines brutalen Messerangriffs. Das Innenministerium bestätigte, dass es sich bei dem mutmaßlichen Messerstecher um einen sudanesischen Staatsangehörigen handelt, der sich mit einer Aufenthaltsgenehmigung im Vereinigten Königreich aufhielt, nachdem ihm 2023 der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war.
Der Sudanese wurde festgenommen und am Mittwoch einem Richter vorgeführt. Dem 30-Jährigen wird versuchter Mord vorgeworfen. Sein Opfer ist inzwischen in einem stabilen Zustand.

Menschen versammeln sich, während die Polizei in der Nähe des Chimney Corner Hotels Wache steht, das als Unterkunft für Migranten dient, 10. Juni 2026 in Mallusk.

Foto: Charles McQuillan/Getty Images

Belfast: Viele Schulen und Geschäfte blieben geschlossen

Im Zentrum von Belfast blieb es derweil ruhig. Die Polizei hatte im Laufe des Tages ihre Präsenz in der Hauptstadt des zu Großbritannien gehörenden Landesteils Nordirland massiv verstärkt. Zudem blieben viele Schulen und Geschäfte am Mittwoch geschlossen.
Am Dienstagabend waren in Belfast bei Protesten Fahrzeuge und auch Häuser in Brand gesteckt wurden. Die Feuerwehr musste Menschen aus Häusern holen.

Jugendliche versammeln sich am 9. Juni 2026 in Belfast, Nordirland, vor einer brennenden Barrikade in den Duncairn Gardens.

Foto: Charles McQuillan/Getty Images

(afp/red)
Categories
deutschland

13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
Categories
china

Verantwortliche für den Hochhausbrand in Hongkong angeklagt

Gut ein halbes Jahr nach dem verheerenden Brand in einem Hochhaus-Wohnblock in Hongkong mit 168 Toten sind mehrere Menschen und Unternehmen angeklagt worden.
Ihnen würden 25 Straftatbestände zur Last gelegt, darunter fahrlässige Tötung, Verschwörung zum Betrug, Geldwäsche, versuchte Behinderung der Justiz und Steuerhinterziehung, erklärte die Hongkonger Regierung am Mittwoch, 10. Juni.
Durch die Brandkatastrophe im Wohnkomplex Wang Fuk Court hatten tausende Menschen ihr Zuhause verloren.
Das Feuer im nördlichen Stadtteil Tai Po Ende November war weltweit der Brand mit den meisten Opfern in einem Wohnhaus seit 1980. Die Flammen wüteten mehr als 40 Stunden lang und erfassten sieben der acht Hochhausblöcke der Wohnanlage, zu der insgesamt fast 2000 Wohneinheiten gehören. Tausende Menschen mussten in der Folge in Behelfsunterkünfte umziehen.
Ermittlungen zufolge hatte eine brennende Zigarette leicht entflammbares Material entzündet. Dass die bei der Renovierung eingesetzten Bambusgerüste, Schutznetze und weitere Materialien nicht ausreichend hitzebeständig waren, begünstigte die schnelle Ausbreitung des Feuers. Zudem waren beim Brandausbruch in sieben der acht Hochhäuser die Brandmelder deaktiviert.
Wie aus einer von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Klageschrift hervorgeht, wurden die Leiter des Bauunternehmens und des Beratungsbüros, die an der Renovierung von Wang Fuk Court beteiligt waren, sowie ein Prüfer und die beteiligten Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Insgesamt wurden demnach sieben Personen wegen Geldwäsche und Steuerbetrugs angeklagt.

„Ein Land, zwei Systeme“ weiter infrage

Zuvor hatten Insider von mutmaßlichen Kartellpraktiken, Kostenmanipulationen und dem Einsatz billiger, leicht entflammbarer Schutznetze berichtet. Eine Artikelserie zu diesen Vorwürfen wurde jedoch am 30. November aus „technischen“ Gründen aus dem Online-Archiv entfernt.
Eine unterdrückte Petition und die Festnahme eines Studenten haben die Kritik an den Behörden und dem Nationalen Sicherheitsgesetz weiter verstärkt. Viele Bürger sehen das frühere Versprechen von „Ein Land, zwei Systeme“ als gebrochen an.
Am 1. Juli 1997 übergab Großbritannien seine damalige Kronkolonie Hongkong an China. Im Gegenzug sagte Peking zu, Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und ein hohes Maß an Autonomie für mindestens 50 Jahre zu gewährleisten. Diese sogenannte „Ein Land, zwei Systeme“-Garantie sollte bis 2047 gelten.
Kritiker werfen der chinesischen Führung jedoch vor, diese Zusagen nicht einzuhalten. Die Lage für Demokratie und Freiheitsrechte in Hongkong habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Mit dem Nationalen Sicherheitsgesetz (NSG) von 2020 werde Regierungskritik als „Subversion“ verfolgt.
Zudem dürfen nach der Wahlrechtsreform von 2021 nur noch „Patrioten“ für das Parlament kandidieren; die Opposition ist weitgehend ausgeschlossen. Nach Angaben von Demokratiegruppen wurden seither mehr als 280 Demokratieaktivisten festgenommen, darunter Joshua Wong und Jimmy Lai. (afp/red)
Categories
deutschland

Online-Verfahren und englische Dokumente: Regierung will Schiedsgerichte stärken

Die deutschen Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten sollen gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reihe von Änderungen zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts.
So sollen künftig unter anderem Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich erlaubt sein.
Das solle „schnelle und ressourcenschonende Verfahren ermöglichen“, teilte das Justizministerium mit, von dem der Gesetzentwurf kam.

Anwendung oft in Handelsfragen

Schiedsgerichte gehören zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In solchen Verfahren entscheidet eine Dritte oder ein Dritter über den Streit der Parteien – der Urteilsspruch ist verbindlich, vergleichbar mit dem Urteil eines staatlichen Gerichts.
Besonders häufig sind solche Verfahren in Wirtschafts- und Handelsfragen. Entsprechende Schiedsgerichte sind unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt.
Die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spiele unter anderem im „deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu dem Gesetzentwurf.
Nun werde das Recht weiterentwickelt, um Deutschlands Position als attraktiver Schiedsstandort zu festigen. „Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, flexiblere Formvorgaben, digitale Lösungen und Offenheit für Verhandlungen in englischer Sprache.“

Englische Dokumente erlaubt

Da viele internationale Schiedsverfahren auf Englisch geführt werden, soll es außerdem erlaubt sein, vor einem staatlichen Gericht englische Dokumente vorzulegen, das sich mit dem Verfahren eines Schiedsgerichts befasst – etwa mit der Aufhebung des Schiedsspruchs.
Staatliche Gerichte sollen bei Bedarf weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können. Vereinfachungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen sollen zudem für mehr Transparenz sorgen.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf ist im Wesentlichen der Entwurf aus der vergangenen Legislatur. Er konnte wegen des vorzeitigen Endes der Regierung nicht mehr umgesetzt werden. (afp/red)