Eine Kundgebung gegen das organisierte Verbrechen, organisiert von lokalen Vereinen und Initiativen der Gemeinde Saint-Gilles, am 30. August 2026 in Brüssel. - Foto: Emile Windal/ BELGA MAG/ Belga/ AFP via Getty ImagesEine Kundgebung gegen das organisierte Verbrechen, organisiert von lokalen Vereinen und Initiativen der Gemeinde Saint-Gilles, am 30. August 2026, in Brüssel. Foto: Emile Windal/ BELGA MAG/ Belga/ AFP via Getty Images
In Kürze:
170 Schießereien: Seit 2025 wurden in Brüssel rund 170 Schießereien registriert, 69 davon 2026.
Drogenbanden: Die Mehrheit der Fälle steht laut Staatsanwalt im Zusammenhang mit Konflikten zwischen Drogenbanden.
Mehr Mittel gefordert: Moinil verlangt zusätzliche Ermittler und Maßnahmen gegen Bandenchefs, die ihre Aktivitäten teilweise aus dem Gefängnis oder dem Ausland steuern.
Nach mehreren Schießereien in den vergangenen Tagen hat Brüsseler Staatsanwalt Julien Moinil erneut Alarm geschlagen. Er warnt vor der zunehmenden Gewalt und fordert zusätzliche Mittel für Polizei und Justiz.
Der Staatsanwalt zog am Freitag, 28. August, eine alarmierende Bilanz. „Ich bin ein besorgter Staatsanwalt“, erklärte er und warnte: „Jeder kann eine Kugel abbekommen.“
Die überwiegende Mehrheit der Schießereien steht nach Einschätzung der belgischen Justiz im Zusammenhang mit dem Drogenhandel.
Seit Anfang 2025 wurden in der belgischen Hauptstadt rund 170 Schießereien registriert, 69 davon seit Beginn des Jahres. Nach Angaben des Staatsanwalts wurden dabei im vergangenen Jahr zwei Menschen getötet.
Der Brüsseler Staatsanwalt Julien Moinil während einer Pressekonferenz zum Polizeieinsatz im Stadtteil Peterbos in Anderlecht am 12. Juni 2025, in Brüssel.
Foto: Marius Burgelman/BELGA MAG/AFP via Getty Images
Polizeistation mit Kalaschnikow beschossen
Ende August kam es in Brüssel erneut zu einer Serie von Schießereien. Einer der schwerwiegendsten Vorfälle ereignete sich an einer Polizeistation. Zwei maskierte Männer eröffneten mit einer Kalaschnikow das Feuer auf das Gebäude.
Für Moinil stehen diese Angriffe hauptsächlich im Zusammenhang mit Konflikten zwischen mehreren kriminellen Gruppen. „Offensichtlich haben sie einen Streit und daher haben wir eine Dynamik von Vergeltungsmaßnahmen“, erklärte er.
Seiner Ansicht nach besteht die Gefahr, dass die Gewalt anhält, solange die Verantwortlichen der Netzwerke nicht festgenommen werden. Viele Anführer halten sich demnach im Ausland auf und führen ihre Aktivitäten von dort aus weiter.
Der Staatsanwalt prangerte auch die Rolle einiger inhaftierter Drogenhändler an.
Nach seinen Angaben ordnen mehrere Bandenchefs weiterhin Schießereien aus ihren Gefängniszellen heraus an. Um dem entgegenzuwirken, fordert Moinil erneut die Installation von Mobilfunkstörsendern in den Haftanstalten. Die Forderung hat er bereits mehrfach erhoben.
Moinil geht außerdem davon aus, dass die Behörden die Ressourcen der Kriminalpolizei stärken müssen.
Seiner Ansicht nach sind diese Einheiten entscheidend, um die Strukturen der Netzwerke aufzudecken und kriminelle Organisationen dauerhaft zu zerschlagen.
Nach Angaben des Staatsanwalts fehlen der Brüsseler Kriminalpolizei derzeit mehr als 80 Ermittler. „Ich habe keine zusätzlichen Mittel erhalten“, beklagte er.
Ein weiteres Thema, das den belgischen Behörden Sorgen bereitet, ist die Rekrutierung von Jugendlichen.
Die Staatsanwaltschaft beobachtet nach Angaben Moinils die Anwerbung Dutzender Franzosen, häufig Minderjähriger, aus Nordfrankreich oder Marseille. Diese Jugendlichen werden von kriminellen Organisationen für verschiedene Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel eingesetzt.
„Wir hatten das bereits festgestellt, aber jetzt nimmt es ein sehr beunruhigendes Ausmaß an“, sagte Moinil.
Der Staatsanwalt erklärte, er habe sich mit den Behörden aus Marseille und Lille ausgetauscht, um dieses Phänomen zu erörtern. Seiner Einschätzung nach nutzen die Banden die Verwundbarkeit der Jugendlichen aus, um ihre Reihen ständig zu erweitern.
Der Staatsanwalt verwies zudem auf Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die in Drogengeschäfte verwickelt sein sollen.
Moinil verwies auf den jüngsten Fall von rund 20 ausländischen Staatsangehörigen, die im Rahmen von Ermittlungen wegen Drogenhandels festgenommen worden seien. Nach seiner Darstellung blieben diese Personen trotz ihrer Festnahme im Land.
„Das Ausländeramt hat diese 20 Personen freigelassen“, sagte Moinil. „In einem Land, das normal funktioniert, muss eine Person, die keinen Aufenthaltstitel hat und Kokain verkauft, abgeschoben werden“, fügte er hinzu.
Nach Einschätzung des Staatsanwalts profitieren die kriminellen Banden sowohl von der prekären Lage bestimmter Menschen ohne Aufenthaltsstatus als auch von der Rekrutierung französischer Minderjähriger. Beide Gruppen würden den Organisationen ein leicht ersetzbares „gigantisches Reservoir an Arbeitskräften“ bieten.
Trotz dieser Situation betont die belgische Justiz, dass sie den Druck auf die Drogenbanden aufrechterhält.
Nach Angaben von Moinil wurden seit 2025 in Brüssel rund 350 Bars und Restaurants wegen Verbindungen zum Drogenhandel geschlossen. Außerdem seien rund 3.500 Luxusfahrzeuge beschlagnahmt worden.
Moinil hatte die Behörden bereits nach einer früheren Welle von Schießereien alarmiert und zusätzliche Mittel für Justiz und Polizei gefordert.
Mehr als ein Jahr nach seinen ersten Warnungen ist er der Ansicht, dass die notwendigen Ressourcen nicht ausreichen, während die Gewalt im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in der belgischen Hauptstadt anhält.
Spezialteams aus China und Indien suchen an einem Tunnel nach Opfern. - Foto: Lhasa fire/Xinhua/AP/dpa
Chinas Behörden gehen wegen des Vorwurfs der Verbreitung von Falschinformationen zur verheerenden Sturzflut im Himalaya gegen zehn Menschen vor. Sie hätten im Internet angedeutet, dass die Zahl der Toten und Vermissten deutlich höher sei als offiziell angegeben, teilte das Büro für Cybersicherheit des Ministeriums für öffentliche Sicherheit am Montag mit. Den Betroffenen drohten Geldstrafen und bis zu zehn Tage Haft.
Ein Mensch mit dem Nachnamen Liu etwa schrieb den Angaben zufolge im Internet, dass infolge der Sturzflut mehr als 3.000 Menschen in China gestorben seien. Laut den bisherigen offiziellen Angaben kamen in der autonomen Region Tibet in China 16 Menschen ums Leben und in Nepal 903. In Tibet werden demnach 546 Menschen vermisst, in Nepal 4247.
Chinesisches Außenministerium weist Vorwürfe der Beschönigung zurück
Das chinesische Außenministerium gab an, Informationen zum Unglück würden „offen, transparent und zügig“ verbreitet. Es wies Vorwürfe zurück, die Behörden hätten Bilder zurückgehalten oder die Zahl der Opfer beschönigt. „Die Bevölkerung billigt keine böswillige Verleumdung, keine Sensationsmache und keine Ausschlachtung der Katastrophe“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Die Sturzflut hatte am vergangenen Mittwoch im Grenzgebiet zwischen Nepal und Tibet im Himalaya ganze Ortschaften zerstört. Die autonome Region Tibet ist für ausländische Journalisten nahezu unzugänglich. In der Regel können sich Medienvertreter nur im Rahmen von behördlich organisierten Besuchen dorthin begeben.
Rettungskräfte beiderseits der Grenze suchen weiter nach Überlebenden. Die Arbeit wurde am Montag durch widrige Wetterbedingungen erschwert, wie die amtliche chinesische Nachrichtenagentur „Xinhua“ meldete. Auf Bildern des Staatsfernsehens waren Einsatzkräfte zu sehen, die etwa durch den Schlamm wateten. (afp/red)
Blick aus einer NRW-Gefängniszelle - hier aus der JVA Wuppertal-Ronsdorf. (Symbolbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
Mit einem hollywoodreifen Ausbruch ist ein 35 Jahre alter Untersuchungsgefangener am frühen Morgen gegen 3:20 Uhr aus der JVA Duisburg-Hamborn entkommen. Das teilte das Justizministerium NRW mit. Von dem Mann gab es am frühen Vormittag keine Spur, wie ein Sprecher der Duisburger Polizei bestätigte. Die Fahndung laufe.
Der wegen Diebstahlverdachts inhaftierte Mann habe einen der Gitterstäbe vor dem Fenster seiner Zelle im dritten Stock des Gebäudes auf bisher unklare Art entfernt – möglicherweise durchgesägt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Dann habe er die weitere Feinvergitterung vor dem Fenster beiseite gedrückt, sei durch den sehr schmalen Spalt geklettert und offensichtlich über das Dach geflohen.
Außen über die Fassade auf das Dach – und weg
Zuvor müsse er außen über die Fassade vom dritten in den vierten Stock geklettert sein und auch noch die Sicherung der Dachkante überwunden haben, sagte der Sprecher.
„Der heutige Ausbruch ist absolut inakzeptabel. Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings“, erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis90/Die Grünen). Parallel müsse der Vorfall umfassend aufgeklärt werden.
Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums sei bereits vor Ort in der Anstalt und habe die Ermittlungen aufgenommen. „Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“, kündigte der Minister an.
Häftling wurde zu sechs Jahren verurteilt
Der Mann saß laut Ministerium wegen des Diebstahlsvorwurfs seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sei er aber zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/red)
Blick aus einer NRW-Gefängniszelle - hier aus der JVA Wuppertal-Ronsdorf. (Symbolbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
Mit einem hollywoodreifen Ausbruch ist ein 35 Jahre alter Untersuchungsgefangener am frühen Morgen gegen 3:20 Uhr aus der JVA Duisburg-Hamborn entkommen. Das teilte das Justizministerium NRW mit. Von dem Mann gab es am frühen Vormittag keine Spur, wie ein Sprecher der Duisburger Polizei bestätigte. Die Fahndung laufe.
Der wegen Diebstahlverdachts inhaftierte Mann habe einen der Gitterstäbe vor dem Fenster seiner Zelle im dritten Stock des Gebäudes auf bisher unklare Art entfernt – möglicherweise durchgesägt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Dann habe er die weitere Feinvergitterung vor dem Fenster beiseite gedrückt, sei durch den sehr schmalen Spalt geklettert und offensichtlich über das Dach geflohen.
Außen über die Fassade auf das Dach – und weg
Zuvor müsse er außen über die Fassade vom dritten in den vierten Stock geklettert sein und auch noch die Sicherung der Dachkante überwunden haben, sagte der Sprecher.
„Der heutige Ausbruch ist absolut inakzeptabel. Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings“, erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis90/Die Grünen). Parallel müsse der Vorfall umfassend aufgeklärt werden.
Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums sei bereits vor Ort in der Anstalt und habe die Ermittlungen aufgenommen. „Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“, kündigte der Minister an.
Häftling wurde zu sechs Jahren verurteilt
Der Mann saß laut Ministerium wegen des Diebstahlsvorwurfs seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sei er aber zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/red)
Cem Özdemir und Boris Pistorius (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) dafür ausgesprochen, für die als völkisch eingestuften AfD-Landesverbände beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag zu stellen.
„Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Das ist rechtlich möglich, durch Belege gedeckt, von der Verfassung geboten“, schreiben Özdemir und Pistorius in einem gemeinsam verfassten Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS).
Der grüne Ministerpräsident und der sozialdemokratische Verteidigungsminister sind nach Informationen der FAS bezüglich eines AfD-Verbotsantrags schon seit Längerem derselben Meinung. Weil sie laut Umfragen zu den beliebtesten Politikern Deutschlands gehören, wollen sie offenbar ihre Stellung nutzen, um noch einmal deutlich vor der AfD zu warnen und für einen Verbotsantrag zu werben.
Gestellt werden kann ein Verbotsantrag von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Union lehnt ein AfD-Verbot – auch einzelner Landesverbände – derzeit ab. CDU und CSU wollen den Wahlkampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern durch eine Verbotsdebatte keinesfalls belasten.
Özdemir und Pistorius sind der Auffassung, dass man die Debatte aber vor möglichen Wahlsiegen der AfD führen muss. Sie rechnen mit einer Fortsetzung der Verbotsdebatte nach den Landtagswahlen und setzen dann auf die Unterstützung der CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen und Daniel Günther in Schleswig-Holstein.
Özdemir und Pistorius unterscheiden scharf zwischen einem deutschnationalen und dem völkischen Teil der AfD. Den „deutschnationalen“ Forderungen der AfD könne man mit Argumenten entgegentreten, völkische Auffassungen der AfD zu entkräften sei aber „naiv“, weil diese Auffassungen von der Partei selbst verschleiert würden. (dts/red)
Während seines Strafverfahrens in Den Haag zeigte der Ex-General keine Reue, pöbelte und randalierte sogar im Gerichtssaal. (Archivbild) - Foto: Peter Dejong/AP Pool/dpa
Der wegen Kriegsverbrechen verurteilte bosnisch-serbische Ex-General Ratko Mladic ist tot. Das bestätigte ein hochrangiger UN-Vertreter der Deutschen Presse-Agentur.
In einer Mitteilung der zuständigen UN-Organisation in Den Haag hieß es später, Mladic sei an diesem Donnerstag im Gefängniskrankenhaus gestorben. Mladic verbüßte seine lebenslange Haftstrafe im internationalen Gefängnis in der niederländischen Stadt. Die genaue Todesursache wird noch untersucht.
Für die Opfer des Krieges und ihre Angehörigen stand der „Schlächter von Srebrenica“ für das Böse schlechthin. Sein singulär schlimmstes Verbrechen war das Massaker an 8.000 Bewohnern der ostbosnischen Enklave Srebrenica, hauptsächlich Männer und männliche Jugendliche, im Juli 1995.
Dafür wurde er vom UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. 2021 bestätigte das Nachfolge-Tribunal im Berufungsverfahren das Urteil, womit es rechtskräftig wurde.
Langes Register von grausamen Verbrechen an Zivilisten
Ratko Mladic war während des Bosnien-Kriegs der Oberbefehlshaber der Bosnisch-Serbischen Armee (BSA). Das war eine Bürgerkriegsmiliz, die ohne die Unterstützung der damaligen Führung in der serbischen Hauptstadt Belgrad nicht existiert hätte. Mladic selbst erhielt seinen Sold aus Belgrad und gehörte dem serbischen Generalstab an.
Zusammen mit dem politischen Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadzic, und im Sinne des damaligen serbischen Machthabers Slobodan Milosevic, wollte er den größeren Teil Bosniens erobern, um das Gebiet an Serbien anzuschließen. Karadzic verbüßt gleichfalls eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Kriegsverbrechen. Milosevic starb 2006 im Untersuchungsgefängnis in Den Haag, bevor das Tribunal ein Urteil über ihn fällen konnte.
Schon im ersten Kriegssommer 1992 massakrierten die bosnisch-serbischen Milizen unter dem Kommando von Mladic tausende Muslime (Bosniaken) und Kroaten im Osten und im Norden Bosniens. Sie errichteten Gefangenenlager, in denen sie nicht serbische Zivilsten unter unmenschlichen Bedingungen festhielten und oft zu Tode quälten. Sie betrieben Vergewaltigungslager für nicht serbische Frauen und Mädchen.
Sie belagerten mehr als drei Jahre lang die bosnische Hauptstadt Sarajevo, wo ihre Scharfschützen und Artilleristen Jagd auf die Zivilbevölkerung machten. Allein dort starben mehr als 11.000 Menschen, unter ihnen auch viele Kinder. Die Milizen von Mladic vertrieben hunderttausende nicht serbische Zivilisten, um „ethnisch reine“ Gebiete zu schaffen, in denen nur ethnische Serben leben sollten.
Mladic wurde 1942 in Kalinovik südlich von Sarajevo geboren. Mit knapp über 20 Jahren absolvierte er die Militärakademie in Belgrad mit Auszeichnung. Für die Serben in Serbien und in Bosnien galt er stets als Kriegsheld. Professionell inszenierte Fernsehbilder unterstützten die Mythenbildung. Sie zeigten einen bulligen Mann im Kampfanzug, das Haar millimeterkurz geschoren, stets bei den einfachen Soldaten an irgendeiner Front.
Besonders perfide: Das serbische Fernsehen filmte ihn im Juli 1995 bei Srebrenica, als er Schokolade an Kinder verteilte und weinende Frauen beruhigte. Sobald die Kameras nicht mehr liefen, begann die Vertreibung der Frauen und Kinder aus Srebrenica in eigens dafür vorbereiteten Autobussen. Männer und männliche Jugendliche brachten die Milizionäre von Mladic weg, um sie ein paar Kilometer entfernt in Lagerhallen oder auf Fußballfeldern massenhaft zu erschießen.
Festgenommen wurde Mladic erst viele Jahre später im Mai 2011. Die EU hatte zuvor die Auslieferung aller gesuchten Kriegsverbrecher zur Bedingung für den Beginn für EU-Beitrittsgespräche gemacht. Mladic wurde schließlich in Serbien festgenommen und nach den Haag überstellt. Die Beitrittsgespräche begannen schließlich 2014.
In Serbien wird der Völkermord geleugnet
Das offizielle Serbien unter seinem Präsidenten Aleksandar Vucic leugnet bis heute den vom UN-Tribunal festgestellten Völkermord von Srebrenica. Es sei lediglich ein „Kriegsverbrechen“ gewesen, wie sie auch die andere Seite an Serben in Bosnien verübt hätten. Unter der Hand wird Mladic in Belgrad weiterhin als Kriegsheld und „Retter der Serben“ glorifiziert.
Während seines Strafverfahrens in Den Haag zeigte der Ex-General keine Reue, pöbelte und randalierte sogar im Gerichtssaal. Im Gefängnis war er zuletzt schwer krank. Die Regierung in Belgrad bemühte sich intensiv, seine Freilassung auf humanitärer Basis zu bewirken. Sein Sohn Darko Mladic behauptete sogar noch kürzlich, an seinem Vater werde ein „stiller Mord“ verübt. Das Gericht widersprach dem entschieden.
Zuletzt lehnte es am 20. August seine Freilassung mit der Begründung ab, dass er gar nicht mehr transportfähig sei und sein Tod kurz bevorstünde. Es sei daher humaner, ihn nicht noch einer Überstellung auszusetzen. (dpa/red)
Das ehemalige schwedische Model Ebba Karlsson und die ehemalige BBC-Journalistin Lisa Brinkworth (links). Karlsson wirft Daniel Siad Vergewaltigung vor und fordert 50.000 Euro Schadensersatz. (Archivbild) - Foto: Joel Sage / AFP via Getty Images
Wegen zögerlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der Epstein-Affäre hat das ehemalige Model Ebba Karlsson den französischen Staat verklagt. Karlsson wirft der französischen Justiz „grobe Fahrlässigkeit“ vor, weil diese den französischen Modelagenten Daniel Siad nicht verhört habe, dem sie Vergewaltigung vorwirft.
Die Klage wurde am 21. August eingereicht, wie AFP am Mittwoch erfuhr. Der mutmaßliche Helfer des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein war im Juli in der Nähe von Paris tot aufgefunden worden.
Karlssons Anwälte sprechen von schuldhaftem Unterlassen, da Siad weder festgenommen noch angehört worden war. Sie fordern 50.000 Euro Schadensersatz für ihre Mandantin.
Die Schwedin hatte Anfang des Jahres Anzeige gegen Siad erstattet. Nach eigener Aussage hatte sie ihn auf einem Foto in den Epstein-Akten wiedererkannt. Karlsson warf ihm vor, sie in den 90er Jahren in Frankreich vergewaltigt zu haben. Siad wies die Vorwürfe zurück.
Der Wohnsitz des Model-Agenten Daniel Siad in Colombes bei Paris, wo er am 20. Juli 2026 tot aufgefunden wurde. Gegen Siad wurde wegen mehrerer Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, ermittelt. (Archivbild)
Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images
Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte nach Siads Tod, eine von ihr angeordnete Telefonüberwachung habe keinen Anlass geboten, den Modelagenten sofort festzunehmen.
Weitere Klage gegen den französischen Staat
Eine Vereinigung potenzieller Epstein-Opfer reichte ebenfalls Klage gegen den französischen Staat ein. Sie teile die „Wut aller Opfer“, betonte die Gruppe „Innocence en danger“.
Sie warf der französischen Justiz „Langsamkeit“ im Fall Epstein vor und verwies auf zahlreiche Verbindungen, die dieser nach Frankreich hatte. Epstein war regelmäßig nach Paris gereist und hatte enge Beziehungen zu mehreren Modelagenten.
Nach der Veröffentlichung von Millionen Dokumenten im Zusammenhang mit Epstein hatte die Pariser Staatsanwaltschaft Anfang 2026 angekündigt, Ermittlungsrichter einzusetzen, um mögliche Straftaten mit Bezug zu Franzosen zu prüfen.
Fünf Frauen erstatteten Anzeige gegen Siad
Gegen Siad hatten insgesamt fünf Frauen Anzeige wegen Vergewaltigung und Menschenhandels erstattet.
Sein Name taucht mehr als tausend Mal in den Epstein-Akten auf. Zahlreiche Dokumente stellen ihn als einen bezahlten Mädchenjäger im Auftrag Epsteins dar. In zahlreichen schriftlichen Mitteilungen pries er junge Mädchen und Frauen an, schickte Fotos von ihnen und schlug Epstein Treffen vor. Er erwähnte dabei mehrfach Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren.
2018 wies Epstein seinen Buchhalter an, Siad ein Darlehen in Höhe von 25.000 Dollar zu gewähren.
Der bis in höchste Kreise von Politik und Wirtschaft vernetzte US-Investor Epstein soll mehr als 1000 Minderjährige und junge Frauen missbraucht und teils an Prominente weitergereicht haben.
Er war 2008 wegen Anstiftung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt worden. 2019 wurde er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erneut festgenommen.
Wenig später wurde Epstein tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid. (afp/red)
Chinesische Rote Garden mit einem Porträt von Mao Zedong während der Kulturrevolution in Peking Ende der 1960er Jahre. (Archivbild) - Foto: AFP via Getty Images
Ein Gericht in China hat den regierungskritischen Künstler Gao Zhen wegen „Beleidigung von Helden und Märtyrern“ zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Richter in Sanhe in der nordchinesischen Provinz Hebei hätten damit die Höchststrafe gegen den 70-Jährigen verhängt, erklärte die Organisation „Chinese Human Rights Defenders“ (CHRD) am Dienstag, den 25. August. Gao hatte sich unter anderem kritisch mit Staatsgründer Mao Zedong auseinandergesetzt.
Die „Verhängung der Höchststrafe für dieses Delikt“ durch das Gericht in Sanhe verdeutliche „die Entschlossenheit der Behörden, andere von unabhängiger Kunstausübung abzuschrecken“, erklärte die China-Expertin der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, Sarah Brooks.
„Kein Künstler sollte strafrechtlich belangt werden, weil er Werke schafft, die offizielle Narrative hinterfragen oder zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte anregen“, fügte sie hinzu.
Gao Zhen und sein Bruder Gao Qiang waren Anfang der 2000er Jahre mit Kunstwerken bekannt geworden, die sich kritisch mit Mao, der Kulturrevolution und den Protesten auf dem Platz des Himmlischen Friedens auseinandersetzten.
Die Skulptur „Maos Schuld“ etwa zeigte den Staatsgründer in kniender Haltung auf dem Boden.
Gao war 2022 in die USA gezogen und 2024 bei einem Besuch in China festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Haft. (afp/red)
Ein Wahlhelfer bearbeitet Briefwahlunterlagen im Wahlverarbeitungszentrum von Los Angeles County während der Vorwahl im US-Bundesstaat Kalifornien in der Stadt Industry, Kalifornien, am 2. Juni 2026. - Foto: Patrick T. Fallon/AFP via Getty Images
In Kürze
Supreme Court gibt Trump vorerst grünes Licht für strengere Briefwahlregeln
Wahlunterlagen sollen stärker an überprüfte Listen Wahlberechtigter gebunden werden
Endgültige Entscheidung über Trumps Dekret steht noch aus
Gut zwei Monate vor den Zwischenwahlen zum Kongress hat der Supreme Court vorerst grünes Licht für die Pläne von US-Präsident Donald Trump für eine stärkere Kontrolle der Briefwahl gegeben. Der Oberste Gerichtshof hob am Montag, dem 24. August, die Entscheidung eines Bezirksgerichts auf, das die Umsetzung eines entsprechenden Dekrets des Präsidenten blockiert hatte.
Der Supreme Court traf jedoch noch keine endgültige Entscheidung in der Sache. Die Billigung des Dekrets bedeute nicht, „dass jede Maßnahme, die die Regierung zur Umsetzung der Verordnung ergreift, zwangsläufig rechtmäßig ist“, erklärte das Gericht. Konkrete Maßnahmen der Regierung können daher weiterhin vor Gericht angefochten werden.
Die Entscheidung wurde von den sechs konservativen Richtern getragen. Die drei liberalen Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson schlossen sich der Entscheidung nicht an.
Trump hatte das Dekret Ende März unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, die Briefwahl bei Bundeswahlen stärker zu kontrollieren und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an überprüfte Listen wahlberechtigter US-Staatsbürger zu binden. Bundesbehörden sollen dafür Listen von US-Staatsbürgern im wahlberechtigten Alter für die einzelnen Bundesstaaten erstellen.
Auch die US-Post soll neue Vorgaben für den Umgang mit Brief- und Wahlunterlagen entwickeln. Dazu gehören unter anderem neue Anforderungen an Umschläge und Barcodes. Die entsprechenden Regelungen sollen zunächst veröffentlicht werden, damit Stellungnahmen möglich sind, bevor sie endgültig in Kraft treten.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausgabe und Bearbeitung von Briefwahlunterlagen stärker zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese nur an Personen gehen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Wahl erfüllen. Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen insbesondere mit der Überprüfung der Wahlberechtigung und der Integrität von Bundeswahlen.
Das Dekret sieht unter anderem vor, dass die US-Post Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur an Personen übermitteln soll, die in einer bundesstaatenspezifischen Liste erfasst sind. Die Listen sollen aus Bundesdaten wie Einbürgerungs- und Staatsbürgerschaftsdaten sowie weiteren einschlägigen Datenbanken erstellt werden.
Hintergrund ist Kritik am amerikanischen Briefwahlsystem. Im Gegensatz zu Deutschland werden Wahlscheine dort teilweise blanko ausgegeben, oder ohne Ausweisabgleich eingereicht werden können, was viele Republikaner als anfällig für Wahlbetrug kritisieren. Zudem kritisieren sie, dass es möglich ist, Briefwahlscheine durch Wahlhilfsorganisationen einreichen zu lassen.
Ein Bundesgericht hatte die Umsetzung des Dekrets zuvor in 23 demokratisch regierten Bundesstaaten und im District of Columbia blockiert. Der Supreme Court setzte diese Entscheidung nun vorerst aus, während das Verfahren weiterläuft.
In einem weiteren Verfahren hatte das Gericht in Massachusetts bereits am 11. August die US-Post daran gehindert, bestimmte Vorgaben des Dekrets landesweit bei den bevorstehenden Bundeswahlen umzusetzen. Diese Entscheidung war nicht Gegenstand des aktuellen Supreme-Court-Beschlusses und bleibt damit zunächst bestehen.
Die demokratisch regierten Bundesstaaten hatten gegen Trumps Dekret geklagt. Sie argumentieren unter anderem, dass die Bundesregierung mit Teilen der Regelung ihre gesetzlichen Befugnisse überschreite. Die Regierung hält dagegen, dass sie mit den Maßnahmen die Kontrolle der Wahlberechtigung verbessern und die Integrität der Wahlen stärken wolle.
AfD-Logo (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Niedersachsen ist ein weiterer AfD-Kandidat, der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen wurde, mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße nach Angaben vom Montag ab. Moriße wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (Az. 6 B 4310/26)
Gericht verweist auf Wahlrecht
Zur Begründung verwies das Gericht auf die geltende Rechtslage. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können demnach nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch nach dem Urnengang angefochten werden.
Andernfalls seien angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden keine termingerechten Wahlen möglich.
Das Wahlverfahren leide zudem nicht an einem „offensichtlichen Fehler“, der bei einer späteren Wahlprüfung zur Ungültigkeit der Wahl führen würde. Es sei unter anderem nicht offenkundig rechtswidrig, dass der zuständige Wahlausschuss zur Klärung der Verfassungstreue auch Morißes Mitgliedschaft in der AfD und seine Funktionen berücksichtigt habe.
Kommunen müssen Verfassungstreue prüfen
Grundlage ist eine Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz. Danach müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen. Dafür dürfen sie neben öffentlichen Äußerungen, die den Bewerbern zuzurechnen sind, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Der Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In der Folge wurden mehrere AfD-Kandidaten von der Teilnahme an der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem AfD-Vizelandeschef Stephan Bothe, der bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg antreten wollte, sowie Bundestagsabgeordneter Martin Sichert, der als Landratskandidat im Landkreis Friesland kandidieren wollte.
Beide scheiterten ebenfalls mit Eilanträgen vor Gericht.
In allen Fällen sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
Kinder und digitale Medien. - Foto: iStock/dolgachov
Im Streit mit der US-Justiz um Verstöße gegen die Privatsphäre von Kindern hat sich das Videoportal TikTok zur Zahlung von 400 Millionen Dollar (gut 340 Millionen Euro) bereiterklärt.
Im Gegenzug solle das entsprechende Verfahren eingestellt werden, teilte am Freitag das US-Justizministerium mit. Es handele sich um „eine der höchsten jemals erzielten Zahlungen“ in einem Fall des Datenschutzes für Minderjährige im Internet.
Die Zahlungen sollen von TikTok und seiner Muttergesellschaft ByteDance geleistet werden. Dabei geht es auch um Verstöße des TikTok-Vorgängers Musical.ly.
Nutzerdaten von unter 13-Jährigen
Das Justizministerium und die Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) hatten den Betreibern vorgeworfen, seit 2019 gegen den Children’s Online Privacy Protection Act zum Datenschutz bei Kindern verstoßen zu haben.
Das Gesetz verbietet es Betreibern von Websites, persönliche Daten von Nutzern unter 13 Jahren zu sammeln, ohne dafür die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen.
Bei der App TikTok hätten jedoch auch im „Kindermodus“ erstellte Konten für Nutzer unter 13 Jahren E-Mail-Adressen und andere persönliche Informationen gesammelt, kritisierten das Ministerium und die FTC bei der Einreichung der Klage im Jahr 2024.
„TikTok hat wissentlich und wiederholt die Privatsphäre von Kindern verletzt und damit die Sicherheit von Millionen Kindern im ganzen Land gefährdet“, erklärten die Kläger. TikTok hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Justizministerium hatte TikTok 2024 in der Amtszeit von Joe Biden im Weißen Haus verklagt. Der Vorwurf war, die Plattform habe zugelassen, dass Kinder im Alter unter 13 Jahren ohne Zustimmung ihrer Eltern Accounts anlegten. Damit habe der Dienst gegen das Gesetz zum Datenschutz bei Kindern verstoßen, argumentierte die Behörde.
Amerikanische Online-Plattformen legten wegen des Gesetzes ein generelles Mindestalter von 13 Jahren fest. Zugleich kommt es immer wieder vor, dass Kinder Profile mit Angabe eines falschen Geburtsdatums einrichten. Kritiker werfen den Unternehmen vor, nicht entschieden genug dagegen vorzugehen.
US-Präsident Trump hatte durchgesetzt, dass das US-Geschäft von TikTok Anfang 2026 mehrheitlich an eine neue Firma mit amerikanischen Investoren ging. Damit wurde die Zukunft des Dienstes in den USA nach einer rund einjährigen Hängepartie gesichert.
Nach einem US-Gesetz musste sich der in China ansässige TikTok-Eigentümer Bytedance zumindest von dem Geschäft in den USA trennen, damit die App in dem Land weiterhin aktiv sein durfte. Im Rest der Welt ist weiterhin Bytedance am Steuer. (afp/dpa/red)
Der US-Außenminister Marco Rubio. (Archivbild) - Foto: Mark Schiefelbein/AP/dpa
Die seit Januar geltende Regelung sei „rechtswidrig“, zudem habe Außenminister Marco Rubio mit ihrer Anordnung seine gesetzlichen Befugnisse überschritten, entschied Richterin Jeannette Vargas am Freitag in New York.
Betroffen waren Visa, die einen dauerhaften Aufenthalt in den USA ermöglichen. Die Regelung galt unter anderem für Staatsangehörige Afghanistans, Brasiliens, Ägyptens, Irans, des Irak, Nigerias, Russlands, Somalias, Thailands und des Jemen. Visa für vorübergehende Aufenthalte waren nicht betroffen.
Das US-Außenministerium hatte die Maßnahme damit begründet, verhindern zu wollen, dass Einwanderer aus Ländern mit einem angeblich besonders hohen Risiko unrechtmäßig Sozialleistungen bezögen oder der Allgemeinheit finanziell zur Last fielen. Im Rahmen der Regelung waren Konsularmitarbeiter angewiesen worden, Anträge allein wegen der Herkunft der Antragsteller abzulehnen – selbst wenn diese ansonsten die Voraussetzungen für ein Visum erfüllten und voraussichtlich nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen wären.
Vargas hob alle Visa-Ablehnungen auf, die ausschließlich auf dieser Regelung beruhten. Die US-Regierung kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. (afp/red)
Trauer nach CSD-Anschlag (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) mehrere Gesetze nachschärfen und das Grundgesetz ändern.
„Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Das Grundgesetz verbiete bereits heute ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es sei nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.
Man müsse dazu in der Regierung noch Gespräche führen, so Hubig. Es sei bekannt, dass es in der Union Vorbehalte gebe. Allerdings sehe sie auch ermutigende Signale, sagte die SPD-Politikerin und verwies auf unionsgeführte Landesregierungen. „Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, so die Bundesjustizministerin.
Im Gespräch mit Dobrindt
Hubig will zudem den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verbessern. „Der Täter war kein Unbekannter. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als gefährlichen Islamisten identifiziert. Und noch im Mai stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Trotzdem ist es nicht gelungen, die Tat zu verhindern“, sagte Hubig. Man müsse daraus Konsequenzen ziehen. Der Innenminister und sie führten dazu Gespräche.
Die Sicherheitsbehörden hätten oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgehe, sagte die SPD-Politikerin. Man müsse sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen könne, wo es nötig sei. Das sei besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheide, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Denn Bewährung komme nur in Betracht, wenn zu erwarten sei, dass der Täter keine Straftaten mehr begehen werde. Für solche Prognosen könnten Informationen der Sicherheitsbehörden extrem relevant sein, so Hubig.
Hubig lehnt Verschärfung des Jugendstrafrechts ab
„Gleiches gilt für Entscheidungen über eine Vorbewährung, wie sie das Berliner Gericht im Falle von Abdul B. getroffen hat“, so Hubig. Die Vorbewährung gebe es nur im Jugendstrafrecht. Das Gericht könne sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde.
Fachleute würden die Vorbewährung für ein sinnvolles Instrument halten, diese Einschätzung teile sie. Man sollte sie also beibehalten, so Hubig. Aber sie könne sich vorstellen, dass man hier etwas nachschärfen müsse. Es müsse auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung dürfe nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar sei.
Zugleich lehnte sie eine grundsätzliche Bestrafung von extremistischen Jugendlichen oder Gefährdern nach Erwachsenenstrafrecht ab und verteidigte die Anwendung von Jugendstrafrecht. Es gehe darum, junge Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen, erklärte die SPD-Politikerin. Das sollte weiterhin das Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert hätten. Denn sie seien oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, könne das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern. (dts/red)
Alexander Dobrindt am 21.08.2026 - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach dem Fund eines Waffenlagers in einem Wald nahe Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von einem geplanten Anschlag aus. Der Generalbundesanwalt habe in dem Fall die Ermittlungen übernommen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag in Berlin.
Waffen sollten für Anschläge genutzt werden
Der Verdacht laute auf geheimdienstliche Agententätigkeit und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei dabei nicht auszuschließen. Medienberichten zufolge soll das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt worden sein.
Nach Dobrindts Angaben erlangte der Verfassungsschutz bereits im vergangenen Oktober Kenntnis von dem Waffenversteck in einem Wald bei Berlin. Gemeinsam mit dem Berliner Landeskriminalamt sei es gelungen, dieses Versteck zu lokalisieren. Darin seien „zwei Handfeuerwaffen und entsprechend Munition hinterlegt“ worden, sagte der Bundesinnenminister.
Die Waffen und die Munition seien „sicherlich vorgesehen gewesen, um Anschlagsplanungen durchzuführen“, sagte Dobrindt. Zum Ziel des möglichen Anschlags lägen noch keine Erkenntnisse vor.
Ein Verdächtiger befinde sich zurzeit in Rumänien in Haft. Angaben zu dessen Identität wollte der Minister unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht machen.
Hohe Gefährdungslage und hybride Bedrohungen
„Dieser Fall zeigt, dass wir von einer hohen Gefährdungslage ausgehen“, betonte der Minister. Er bette sich ein „in hybride Bedrohungsszenarien, ohne damit jetzt deutlich zu machen, dass es einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und anderen aktuellen Vorfällen gibt“.
Zuletzt hatte der Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle die Sicherheitsbehörden in Atem gehalten. Dass sie nicht detonierte, war offenbar nur dem Zufall zu verdanken, denn der Zünder war defekt.
In ihrer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen gilt als Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen für die Ukraine im Krieg gegen Russland.
Nach Recherchen von Norddeutschem Rundfunk (NDR), Westdeutschem Rundfunk (WDR) und „Süddeutscher Zeitung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Hinweise darauf, dass das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt wurde.
Deutsche Sicherheitsbehörden seien inzwischen davon überzeugt, dass die Waffen für Agenten hinterlegt worden seien, die im Auftrag Russlands in Deutschland so genannte kinetische Operationen ausführen sollten, also etwa Attentate.
Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei nicht auszuschließen, sagte Dobrindt, ohne dabei Russland ausdrücklich zu nennen. „Das laufende Verfahren wird weitere Erkenntnisse in dieser Hinsicht liefern können.“
Der Waffenfund sei jedoch „kein Einzelfall“ mit sogenannten Low-Level-Agenten. Es habe in der Vergangenheit und auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Fällen mit Wegwerfagenten und mehrere Festnahmen „im Zusammenhang mit dem Agieren von Low-Level-Agenten und den hybriden Bedrohungslagen gegeben“.
Überwachung ohne Ergebnis
Zu dem Waffenfund führte Dobrindt weiter aus, dass Waffen und Munition „ausgetauscht beziehungsweise funktionsunfähig gemacht“ worden sei, um eine mögliche Gefahr auszuschließen.
Das Versteck sei anschließend überwacht worden, „um mögliche Abnehmer zu identifizieren“. Diese Überwachung habe aber kein Ergebnis gebracht: „Es gab keinen Abholer.“(afp/dpa/red)
Ein Student der Universität Hongkong säubert eine Gedenktafel an das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens. - Foto: Mike Clarke/AFP via Getty Images
In Hongkong sind zwei Organisatoren von Mahnwachen zum Gedenken an die blutige Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz 1989 der „Anstiftung zur Subversion“ schuldig gesprochen worden. Die 41-jährige Chow Hang-tung und der 69-jährige Lee Cheuk-yan hätten andere Menschen zu „illegalen“ Aktionen angestachelt, hieß es in dem am Freitag in der chinesischen Sonderverwaltungszone veröffentlichten Urteil. Damit drohen den beiden Demokratie-Aktivisten jeweils bis zu zehn Jahre Haft.
Die beiden Verurteilten hätten „andere Personen dazu angestiftet, illegale Handlungen zu organisieren, zu planen, zu begehen oder sich daran zu beteiligen“, hieß es in dem Urteil. Ihr Ziel sei es gewesen, „die Staatsgewalt zu untergraben“. Das Strafmaß solle zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Jährliches Gedenken organisiert
Die beiden Aktivisten gehörten zu den führenden Mitgliedern der Hongkong-Allianz. Diese hatte drei Jahrzehnte lang das öffentliche Gedenken an die Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz organisiert. Jahr für Jahr nahmen am 4. Juni tausende Menschen an der Mahnwache im Hongkonger Victoria Park teil.
2020 wurde dann das Tiananmen-Gedenken in Hongkong verboten. Im selben Jahr erließ Peking zudem ein sogenanntes Sicherheitsgesetz, um gegen die Demokratiebewegung in Hongkong vorzugehen. Nach der Festnahme ihrer führenden Mitglieder löste sich die Hongkong-Allianz 2021 auf.
In den Morgenstunden des 4. Juni 1989 war die chinesische Armee in Peking mit Panzern gegen Studentinnen und Studenten vorgegangen, die auf dem Tiananmen-Platz für mehr Demokratie demonstrierten. Hunderte, nach einigen Schätzungen sogar mehr als tausend Menschen, wurden damals getötet. China versucht mit aller Macht, das Ereignis aus dem nationalen Gedächtnis zu löschen. (afp/red)
Die Bundesanwaltschaft wirft dem ukrainischen Taucher Vladimir Z. vor, Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines angebracht zu haben. (Symbolbild). - Foto: Zolnierek/iStock
Ein Gericht in Kroatien hat nach der Festnahme des ukrainischen Tauchers Vladimir Z. im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines Untersuchungshaft angeordnet.
Das Gericht in Pula teilte am Donnerstag, den 20. August, mit, eine Richterin habe wegen Fluchtgefahr U-Haft verhängt – mit Blick auf seine mögliche Auslieferung an Deutschland. Zuvor war Z. von einem Staatsanwalt vernommen worden.
Festnahme am Filmset in Pula
Z. wurde am Mittwochmorgen in einem Hotel in Pula auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls von der kroatischen Polizei festgenommen. Berichten zufolge erfolgte die Festnahme am Rande von Dreharbeiten für den Hollywood-Film „Snake Island“ des US-Regisseurs Doug Lima, in dem Adrien Brody und Sean Penn mitspielen. Dem „Spiegel“ zufolge soll Z. das Filmteam beraten haben.
Schwerer Verdacht der Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft wirft Z. vor, vor vier Jahren zusammen mit anderen Tauchern die Sprengsätze an den Gasleitungen angebracht zu haben. Er wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt.
Bereits vor einem Jahr war Z. in Polen festgenommen worden. Ein polnisches Gericht verweigerte damals seine Auslieferung nach Deutschland, sodass er zunächst wieder freikam.
Ein weiterer mutmaßlicher Täter sitzt bereits in Deutschland in Untersuchungshaft: Der frühere ukrainische Offizier Serhii K. wurde im August 2025 in Italien gefasst und später ausgeliefert. Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter eines Kriegsverbrechens sowie wegen weiterer schwerer Delikte an.
Nach Überzeugung der deutschen Ermittler wurden die Pläne für die Anschläge im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt. Ziel soll es gewesen sein, Gaslieferungen über die Pipelines dauerhaft zu stoppen und Russland Einnahmen zur Finanzierung des Kriegs zu entziehen.
Gasaustritt aus einem Leck an der Nord-Stream-2-Pipeline in der Ostsee am 27. September 2022 – Aufnahme der schwedischen Küstenwache. (Archivbild)
Foto: Swedish Coast Guard via Getty Images
Hintergrund: Die Nord-Stream-Anschläge
Die Nord-Stream-Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Bei den Anschlägen im September 2022 wurden sie schwer beschädigt. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren sie nicht in Betrieb: Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 bereits gestoppt, Nord Stream 2 ging nie in Betrieb. (afp/red)
In der JVA Bremen sollen Bedienstete Drogen und Lebensmittel für Inhaftierte geschmuggelt haben. - Foto: Sina Schuldt/dpa
Sechs JVA-Beschäftigte, zehn Häftlinge, insgesamt 23 Verdächtige: Wieder ist es zu einem Bestechungsfall in einem Gefängnis gekommen. Nach jüngsten Fällen in Nordrhein-Westfalen ist nun die Justizvollzugsanstalt Bremen betroffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 23 Verdächtige, wie die Ermittler mitteilten.
Im Zuge der Ermittlungen sind unter anderem zehn Wohnungen in Bremen und Niedersachsen sowie elf Gefängniszellen in der JVA Bremen-Oslebshausen durchsucht worden.
Ermittlungen auch gegen zehn Häftlinge
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die JVA-Mitarbeiter diverse Gegenstände, darunter Kommunikationsgeräte, Lebensmittel und Drogen in das Gefängnis eingeschleust haben. Gefangene sollen die Gegenstände dort weiter verkauft oder verteilt haben. Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge auch gegen zehn Häftlinge, die die Gegenstände in dem Gefängnis verteilt haben sollen.
Wer die weiteren Verdächtigen sind, war zunächst nicht bekannt. Frank Passade, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, sprach von „Beschuldigten außerhalb dieses Dunstkreises der JVA“.
Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)
Foto: Focke Strangmann/dpa
Die Beweismittel würden aktuell ausgewertet, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zu der Frage, ob bei den Durchsuchungen Betäubungsmittel gefunden worden seien, könne er „aktuell noch gar keine Angaben machen“.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Einigen wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen.
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung“
So werde derzeit auch geprüft, ob möglicherweise Papier mit synthetischen Cannabinoiden getränkt und über eine in der JVA tätige Lehrerin in die JVA gebracht worden sei, erläuterte Passande.
„Mit aller Kraft müssen wir uns wehrhaft zeigen, wenn Straftäter unsere Beschäftigten angehen und – wie hier – dazu bringen, verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt zu schaffen“, wurde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) in einer Mitteilung ihrer Behörde zitiert.
„Korruption ist inakzeptabel und untergräbt die Fundamente der Justiz. Die heutige Aktion hat gezeigt, dass wir dagegen gemeinsam entschlossen vorgehen.“
Für die Bediensteten, gegen die sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten, haben die Vorfälle bereits dienstrechtliche Folgen. Dazu zählen laut Mitteilung Hausverbote bis zur Klärung der Vorfälle und Freistellungen vom Dienst.
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung. Diese ist auch wichtig für die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, die ihren Dienst einwandfrei und pflichtbewusst verrichten“, sagte Schilling.
Jüngst gab es vergleichbare Fälle in Nordrhein-Westfalen. Anfang Mai gab es eine Razzia in der Anstalt Euskirchen, wo mehrere Bedienstete gegen regelrechte „Bestechungs-Abos“ – also monatsweise Bezahlung – Häftlinge unter anderem vor Kontrollen gewarnt haben sollen. Wenig später wurde ein Fall in der JVA Rheinbach bekannt.
Dort wird laut Staatsanwaltschaft gegen fünf männliche und drei weibliche Justizbedienstete sowie aktuelle und ehemalige Inhaftierte ermittelt. Auch in zwei weiteren NRW-Gefängnissen, Siegburg und Willich, kam es zu Durchsuchungen.
CDU: Bei Korruption im Justizvollzug keine Nachsicht
Die Opposition in Bremen forderte Aufklärung. „Die Vorwürfe wiegen schwer. Eine Justizvollzugsanstalt darf kein Umschlagplatz für Drogen, Mobiltelefone und andere verbotene Gegenstände sein – schon gar nicht unter möglicher Mitwirkung eigener Beschäftigter“, sagte Simon Zeimke, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, einer Mitteilung zufolge.
„Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen konsequente straf-, dienst- und disziplinarrechtliche Folgen gezogen werden. Das gilt auch für die weitere Zusammenarbeit mit einem möglicherweise beteiligten und öffentlich finanzierten freien Träger.“
Marcel Schröder, Sprecher für Inneres der FDP-Fraktion Bremen und Vorsitzender des Rechtsausschusses, nannte die Vorwürfe „äußerst schwerwiegend“ und forderte bei der Aufklärung „weder Vorverurteilungen noch falsche Rücksichtnahme“. (dpa/red)
Ukrainische und deutsche Soldaten bei der Ausbildung am Flugabwehrraketensystem „Patriot“ (Symbolbild). - Foto: Jens Büttner/dpa
Mehr als 80 ukrainische Soldaten, die in Deutschland für den Krieg in der Ukraine ausgebildet werden, sind seit 2022 allein in Sachsen-Anhalt von ihrem Übungsgelände geflohen. Deutschlandweit sollen es mehrere Hundert Fälle sein, zeigen aktuelle Recherchen der Wochenzeitung „Die Zeit“ am Donnerstag.
Die Männer gelten nach ukrainischem Recht als Deserteure. Ihnen drohen zu Hause bis zu zwölf Jahre Haft. Viele Deserteure haben sich in der Ukraine nicht freiwillig zur Armee gemeldet, sie wurden zwangsrekrutiert.
Als sie zur Ausbildung auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt entsandt wurden, nutzten sie die Gelegenheit zur Flucht.
Bisher rund 29.000 ukrainische Soldaten in Deutschland ausgebildet
Anders als Ukrainer, die nach Deutschland fliehen, fallen ukrainische Soldaten in Deutschland nicht unter Paragraf 24 des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Das sieht Schutz vor, wenn jemand aus der „Ukraine vertrieben“ wurde. Das aber gilt nicht für Soldaten, die von ihrer Regierung nach Deutschland entsandt wurden.
Seit dem Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 haben rund 29.000 ukrainische Soldaten eine mehrwöchige Ausbildung in Deutschland durchlaufen. Anfangs kamen hochmotivierte, erfahrene Soldaten an, die auf den unterschiedlichen Übungsplätzen in Deutschland den Umgang mit Haubitzen und Panzern lernten.
Da die Ukraine kaum noch Freiwillige für den Kampf gegen Russland findet, werden zunehmend Männer eingezogen, die unerfahren sind und nicht kämpfen wollen. (dts/red)
Die Harvard-Universität in Cambridge, Massachusetts, USA. - Foto: Marcio Silva/iStock
Nach einem illegalen Handel mit Leichenteilen am medizinischen Institut in Harvard zahlt die US-Eliteuni den betroffenen Familien laut Medienberichten insgesamt 53 Millionen Dollar (45,64 Millionen Euro) an Abfindungen.
Ein Richter im US-Bundesstaat Massachusetts gab laut US-Medienberichten am Dienstag sein vorläufiges Einverständnis zu einer von der Universität vorgeschlagenen außergerichtlichen Verständigung. Eine endgültige Einigung wird demnach im Dezember erwartet.
Der frühere Chef der Leichenhalle in Harvard hatte Ermittlungen zufolge zwischen den Jahren 2018 und 2022 Organe und andere Teile von Leichen gestohlen, die dem Institut für die medizinische Forschung gespendet worden waren.
Ohne das Wissen der Angehörigen und seines Arbeitgebers nahm er demnach Hände, Köpfe, Gesichter und Gehirne mit nach Hause und verkaufte sie gemeinsam mit seiner Frau an Interessenten.
Der 58-Jährige wurde im Mai 2023 festgenommen und im vergangenen Dezember zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr Haft verurteilt. Sechs Menschen bekannten sich schuldig, Leichenteile gekauft zu haben, und wurden ebenfalls verurteilt.
Die Studierendenzeitung „Harvard Crimson“ sowie der Radiosender NPR zitierten nun aus einem Brief des medizinischen Instituts. Die Fakultät will demnach zwei Entschädigungsfonds im Umfang von insgesamt 53 Millionen Dollar einrichten.
Die Taten des ehemaligen Leichenhallenchefs seien „verachtenswert, abscheulich und ein ungeheuerlicher Verrat an unseren Werten als medizinische Gemeinde“, heißt es darin.(afp/red)
Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beschädigt. (Archivbild) - Foto: -/Danish Defence Command/dpa
Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist heute ein zweiter Tatverdächtiger festgenommen worden.
Es handelt sich um einen Taucher aus der Ukraine, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Vladimir Z. wurde demnach in Pula (Kroatien) auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls gefasst.
Ihm wird vorgeworfen, an der Zerstörung der Gasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ beteiligt gewesen zu sein. Z. wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt.
Er soll nach seiner Überstellung aus Kroatien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und verursachten schwere Schäden an beiden Pipelines. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb, „Nord Stream 2“ ging danach nie in Betrieb.
Was steht im Haftbefehl?
In dem Haftbefehl heißt es, dass Vladimir Z. ausgebildeter Taucher ist und zu einer Gruppe von Personen gehörte, die im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ platzierten. Er habe sich an den dazu erforderlichen Tauchgängen beteiligt.
Für den Transport hätten er und seine Mittäter eine Segelyacht genutzt, die von Rostock aus startete. Die Yacht sei zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden.
Es handelt sich wohl um den Mann, den der Generalbundesanwalt schon einmal im vergangenen Jahr in Polen aufgespürt hatte. Die polnische Justiz hatte ihn wieder auf freien Fuß gesetzt.
Früherer ukrainischer Offizier im August festgenommen
Mittlerweile bestehen bei deutschen Ermittlern kaum noch Zweifel, dass der Anschlag aus der Ukraine geplant wurde.
Eine erste Festnahme in dem Fall gab es im August 2025. Damals wurde ein früherer ukrainischer Offizier, Serhii K., im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert.
Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte an, außerdem wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe. (afp/dts/red)