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Rushdie-Attentäter einer „terroristischen Tat“ schuldig gesprochen

Vier Jahre nach dem Messerattentat auf den Schriftsteller Salman Rushdie ist der bereits zu 25 Jahren Haft verurteilte Täter nun auch einer „terroristischen Tat“ schuldig gesprochen worden.
Hadi Matar sei „den terroristischen Werten der iranischen Führung“ gefolgt und habe „einen grenzüberschreitenden Terrorakt“ begangen, teilte das US-Justizministerium am 29. Juli mit. Er sei von einer Geschworenen-Jury auf Bundesebene wegen „der Begehung einer terroristischen Tat“ verurteilt worden.

Strafmaß wird im November verkündet

Die Verkündung des Strafmaßes ist für den 3. November vorgesehen. Matar droht zusätzlich zu seiner 25-jährigen Haftstrafe die höchste Bundesstrafe von lebenslanger Haft. Die „New York Times“ berichtete jedoch, Matars Anwalt wolle das Urteil anzufechten.
Matar wurde nun außerdem wegen Unterstützung der Hisbollah-Miliz im Libanon verurteilt. Ermittler hatten in seinem Haus Material der pro-iranischen Organisation gefunden.
Attentäter Hadi Matar wurde im Februar des versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Archivbild)

Attentäter Hadi Matar wurde im Februar des versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Archivbild)

Foto: Adrian Kraus/AP/dpa

Matar war vor gut einem Jahr wegen des Attentats auf Rushdie bereits von einem Geschworenengericht im Bundesstaat New York zu 25 Jahren Haft verurteilt worden.
Der US-Bürger mit libanesischen Wurzeln hatte im August 2022 bei einer Veranstaltung in Chautauqua im Bundesstaat mindestens zehn Mal auf Rushdie eingestochen und ihn schwer verletzt. Der 79-Jährige ist seit dem Angriff auf dem rechten Auge blind.

Iran belegte Rushdie mit einer Fatwa

Der Iran hatte Rushdie wegen angeblicher Blasphemie in seinem Roman „Die Satanischen Verse“ von 1988 mit einer Fatwa belegt – einer Art religiösem Urteil, das in islamistischen Kreisen zur Rechtfertigung von Gewalttaten dienen kann und als Todesdrohung verstanden wird. Nach Angaben der US-Ankläger wollte Matar mit seiner Tat die Fatwa umsetzen.
Rushdie hatte sagte in der vergangenen Woche in dem Prozess gegen Matar als Zeuge aus. Dabei berichtete er fast eine Stunde lang von dem Attentat.
Auf die Frage, ob er glaube, dass Matar die Fatwa habe ausführen wollten, antwortete der Autor laut US-Medien: „Ich hatte keine Kenntnis davon. Ich habe meine Vermutungen.“ Matar hatte einem Reporter vor seinen Prozessen gesagt, er glaube, Rushdie habe „den Islam angegriffen“.

Rushdie veröffentlichte Dokumentarfilm über den Angriff

Im Jahr 2024 hatte Rushdie ein Buch über sein Nahtod-Erlebnis bei dem Attentat mit dem Titel „Knife. Gedanken nach einem Mordversuch“ veröffentlicht.
Darin führt er ein imaginäres Gespräch mit Matar. Anfang dieses Jahres hatte außerdem ein Dokumentarfilm über den Angriff beim Sundance Film Festival in den USA Premiere.
Der britisch-indische Autor Salman Rushdie lächelt in die Kamera, nachdem er von Karin Schmidt-Friderichs in der Paulskirche in Frankfurt am Main mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wurde.

Der britisch-indische Autor Salman Rushdie lächelt in die Kamera, nachdem er von Karin Schmidt-Friderichs in der Paulskirche in Frankfurt am Main mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wurde.

Foto: Arne Dedert/dpa Pool/dpa

Teheran bestritt nach dem Attentat vehement, hinter dem Angriff zu stehen. Das iranische Außenministerium hatte sich bereits 1998 von der Todesdrohung distanziert, eine iranische Stiftung hielt allerdings eine Art Kopfgeld auf Rushdie aufrecht.
Den US-Anklägern zufolge wurde die Fatwa zudem von Irans mittlerweile getötetem obersten Führer Ali Chamenei bekräftigt und in einer Rede von 2006 durch den damaligen Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah gebilligt.
Rushdie lebte nach der Fatwa von 1989 ein Jahrzehnt lang stark zurückgezogen in London, führte jedoch danach bis zu dem Attentat ein relativ normales Leben in New York. (afp/red)
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AfD und Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen – Union dagegen


In Kürze:

AfD-Chefin Alice Weidel plädiert für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Linke-Fraktion befürwortet eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: 6,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt.

Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen.

Weidel: Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag: „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben.“ AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Alice Weidel sieht die Hürde ebenfalls kritisch: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“, zitiert sie der „Tagesspiegel“.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung hingegen ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angestoßen hatte die Debatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier. In einem „Tagesspiegel“-Interview Anfang der Woche nannte er die Fünf-Prozent-Hürde „nicht mehr zeitgemäß“. Der Jurist plädierte dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Weidel lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht wäre es „ehrlicher“, sie „gleich ganz abzuschaffen“ Weiter sagte sie: „Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, ist offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.“
Latendorf sagte, durch die Sperrklausel werde der Wählerwille „nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte“. Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern.“

Krings: Regierungsbildung ohne Grenze noch schwieriger

Krings dagegen betonte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, sagte er den RND-Zeitungen. „Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.“
Papier sagte dem „Tagesspiegel“, bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“.
Auch Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD muss in dem Bundesland um den Einzug ins Landesparlament bangen. Die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.

Mehr Demokratie für Einführung einer Ersatzstimme

Die Organisation „Mehr Demokratie“ plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Absenkung. Dadurch würde die repräsentative Demokratie wieder repräsentativer werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Einführung einer Ersatzstimme könnte den Wählerwillen besser abbilden. Damit könnten sie ein zusätzliches Kreuz bei einer zweiten Partei machen für den Fall, dass die erstgewählte an der Fünf-Prozent-Hürde scheitere. Das könne auch taktisches Wählen verhindern, glaubt man bei der Organisation.
Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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CSD-Anschlag: Fraktionen ziehen Fazit nach Anhörung im Innenausschuss

Auch nach der Sondersitzung im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum CSD-Anschlag sind für die Abgeordneten noch viele Fragen offen.
Angehört wurden dabei Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik sowie Vertreter des Berliner Verfassungsschutzes.
Die Fraktionen zogen nach der Anhörung ein Fazit.
 
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Livestream: Anhörung von Berlins Innensenatorin und Polizeipräsidentin zum Fall Abdul B.

Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind noch immer viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv offen. Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses will daher in einer Sondersitzung Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik zu dem Fall berichten lassen.
Dabei dürfte es unter anderem darum gehen, ob…
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Autoanschlag auf ver.di-Demonstration in München: Anklage fordert lebenslange Haft

Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anschlag im Februar 2025

N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Foto: Christoph Trost/dpa

„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.

Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive,  Einsamkeit, Ängste und Wut

Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.

Gutachter sehen psychische Probleme

Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)
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Pistorius wirbt intern für AfD-Verbotsverfahren

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) soll sich intern dafür ausgesprochen haben, zeitnah ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustoßen. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf mehrere Quellen. In der letzten Sitzung des SPD-Präsidiums vor der Sommerpause soll Pistorius intensiv dafür geworben haben, nächste Schritte zu einem Verbot zu gehen.
Nachdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte Ende Juni ein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht hatte, seien aus Pistorius` Sicht die Voraussetzungen da, einen Verbotsantrag zu stellen. Einfach abwarten und nichts tun, sei keine Option mehr. Die SPD müsse den Prozess jetzt vorantreiben, sagte Pistorius dem Vernehmen nach.

Boris Pistorius (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Forderungen nach Entscheidung in Karlsruhe

Auch Georg Maier (SPD), Innenminister in Thüringen, wirbt für ein Verbotsverfahren. „Die Debatte über ein AfD-Verbot wird leider noch immer so geführt, als ginge es vor allem um eine politische Mutprobe“, sagte Maier dem „Spiegel“. Dabei verpflichte die wehrhafte Demokratie zum Handeln, wenn die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung angegriffen würden. „Ich appelliere an die Union, dieser historischen Verantwortung gerecht zu werden.“
Auch in der Union sprechen sich einzelne Stimmen für ein Verbotsverfahren aus. „Es braucht endlich den Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen“, sagte etwa Dennis Radtke, Chef des Arbeitnehmerflügels der Union, dem „Spiegel“. Nur das Verfassungsgericht könne darüber entscheiden. Es sei „höchste Zeit, Karlsruhe damit zu beauftragen“. (dts/red)
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Chefankläger des Weltstrafgerichts verliert Amt – USA begrüßen Entscheidung

In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, wie es in einer Pressemitteilung der Versammlung hieß. Die Vertragsstaaten, von denen 82 für seine Entlassung stimmten, attestierten ihm „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet.
Bisher waren 125 Länder Vertragsstaaten. Für eine Abwahl Khans waren mindestens 63 Stimmen nötig.
Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden.
Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die israelische UN-Delegation kommentierte die Entlassung Khans umgehend: „Khan glaubte, dass die Welt die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn ignorieren würde, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel beginnt und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu erlässt. Er hat sich geirrt.“ Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäußert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen.
Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet.
Israels Ministerpräsident Netanjahu ist angeblich zum Alleingang gegen den Iran bereit. (Archivbild)

Israels Ministerpräsident Netanjahu ist angeblich zum Alleingang gegen den Iran bereit. (Archivbild)

Foto: Ronen Zvulun/Pool Reuters/dpa

Zweifel an UN-Untersuchung

Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin „in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise“ hatte.
Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Juristen sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei.
Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe von Khan als erwiesen an. Die Suspendierung folgte.

Großer Druck vor aus den USA

Der Vorgang ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Gerichts, allen voran den USA. Sie werfen dem Gericht Parteilichkeit und Hetze gegen Israel vor. Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter. Sie können ihre E-Mail-Adressen und Kreditkarten nicht mehr benutzen, nicht mehr in die USA reisen und mögliche Bankguthaben in den Vereinigten Staaten sind gesperrt. Die USA gehören wie Israel dem Gericht nicht an. Im Juli kündigte US-Außenminister Marco Rubio an, das Gericht „Schritt für Schritt demontieren“ zu wollen.
Die Affäre hat auch dem internationalen Ansehen des Gerichts geschadet. Der Chefankläger gilt als die moralische Visitenkarte des Weltstrafgerichts, das politisch und militärisch Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Verantwortung zieht.
Gleichzeitig mit der Sondersitzung zur Entlassung Khans kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht an. Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof die Länder des Globalen Südens benachteilige.
Das Völkerrecht steht derzeit weltweit unter Druck. Kriege und Konflikte wie in der Ukraine, im Gazastreifen oder im Sudan werfen immer wieder Fragen auf, wie internationales Recht heutzutage durchgesetzt werden soll. Zugleich geraten internationale Gerichte und Institutionen zunehmend in politische Auseinandersetzungen. (dpa/red)
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Streit um Aufnahmeprogramm: Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg

Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss.
Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Ministerium verweigert. Das Bundesinnenministerium sieht sich indes durch die Entscheidung in seinem Kurs weitgehend bestätigt.
Karlsruhe nannte die pauschalen Vorgaben des Innenmnisteriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot, es müsse der Einzelfall geprüft werden.
Eine Sprecherin Dobrindts sagte dagegen der „Welt“: „Das Bundesverfassungsgericht folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung, wonach Aufnahmeerklärungen auch wieder aufgehoben werden können, wenn sich das politische Interesse ändert“. Das Bundesverfassungsgericht gebe dem Bundesinnenministerium auf, „bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen“, betonte sie.
Die Grünen bezeichneten die Entscheidung als eine „schmerzhafte Niederlage“ für Dobrindt. Für dessen Ressort „zählten die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats“, sagte Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Nachrichtenagentur AFP. „Genau diese Willkür beendet Karlsruhe jetzt.“
Die seit 2025 amtierende Bundesregierung machte ein im Vergleich zur vorherigen Ampelkoalition deutlich verschärftes Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen zu ihrem Programm. Dazu gehörte auch ein Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen für Menschen aus Afghanistan.
Die nun in Karlsruhe erfolgreiche Klägerin hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland bekommen. Über diese Menschenrechtsliste sollten Menschen eine Aufnahme in Deutschland bekommen können, die sich durch ihr gesellschaftliches Engagement exponiert und sich dabei zum Beispiel für deutsche Belange einsetzten und durch die Machtübernahme der radikalislamischen Taliban im August 2021 gefährdet waren.
Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen für „ungültig und erloschen“ – ihre Visaanträge wurden abgelehnt.
Auf Ebene der Verwaltungsgerichte unterlag die Frau mit Klagen gegen diese Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aber, dass die Erklärung des Bundesinnenministeriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot bedeutet. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss sich nun neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten.
Wie Karlsruhe in dem Beschluss mitteilte, ist eine sogenannte Abkehrerklärung von der Aufnahmezusage weiterhin möglich und zulässig – diese Erklärung muss aber erkennen lassen, dass die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden.
Die Frau war nach der Zusage der Aufnahme im Herbst 2024 nach Islamabad in Pakistan ausgereist, wo sie seitdem mit ihren Söhnen lebt. Das OVG Berlin-Brandenburg muss nun gegebenenfalls mit einer Zwischenentscheidung prüfen, ob die Unterstützung der Familie in Pakistan fortgesetzt werden muss.
Es sei davon auszugehen, dass die Bundesrepublik dazu von Verfassung wegen verpflichtet ist. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet wird und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.
Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland.
Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen – dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.
Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Initiative Kabul Luftbrücke handelt es sich bei der erfolgreichen Klägerin um eine afghanische Frauenrechtsaktivistin mit zwei minderjährigen Kindern. Beide Organisationen unterstützen Betroffene mit einer Musterverfassungsbeschwerde. Wie sie am Freitag mitteilte, liegen noch 30 weitere entsprechende Beschwerden beim Verfassungsgericht.
Die Karlsruher Entscheidung sei „deutlich“ sowie „eine gute Nachricht für die Grundrechte“, erklärte die Juristin Mareile Dedekin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin. „Die Bundesregierung darf ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.“
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte die Bundesregierung zu Konsequenzen aus dem Urteil auf. Sie müsse davon betroffene Fälle „unverzüglich individuell prüfen, die zugesagte Aufnahme ermöglichen und die Unterstützung der Wartenden so lange fortsetzen, bis eine verfassungsgemäße Entscheidung im Einzelfall vorliegt“, verlangte Pro Asyl.
„Das höchste deutsche Gericht bescheinigt Innenminister Alexander Dobrindt offiziell Willkür bei Entscheidungen über Leben und Tod“, erklärte Linken-Fraktionsvize Clara Bünger. Die Bundesregierung müsse jetzt „alle rechtswidrig zurückgenommenen Zusagen sofort einlösen und die Betroffenen unverzüglich in Sicherheit bringen“.(afp/red)
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Anteil nichtdeutscher Häftlinge steigt auf 45 Prozent

Der Anteil an Häftlingen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die sich auf Daten aller 16 Justizminister bezieht.
2026 sitzen demnach mehr als 27.000 ausländische Inhaftierte in deutschen Gefängnissen.
Damit machen ausländische Inhaftierte mittlerweile 44,8 Prozent aller Gefängnisinsassen (inklusive Untersuchungshaft) aus. Nach Daten der Bundesländer befanden sich zum Stichtag im März 2026 insgesamt 60.408 Menschen in Haft.
Menschen mit deutscher sowie ausländischer Staatsbürgerschaft (doppelter Staatsbürgerschaft) werden in der Statistik als Deutsche gezählt.

Seit Jahren tendenzieller Anstieg

Der Anteil ausländischer und staatenloser Gefangener steigt seit Jahren tendenziell an. Noch 2015 lag er bei etwas mehr als 30 Prozent.
Regional gibt es starke Unterschiede: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Ausländeranteil in den Haftanstalten bereits bei über 50 Prozent.
Prozentual sitzen die meisten nichtdeutschen Häftlinge in den Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent) hat hingegen nur jeder Vierte keinen deutschen Pass.

Anstalten droht Überforderung

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt angesichts der Entwicklung vor einer Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, sagte der Bundesvorsitzende René Müller der Zeitung.
Die Kollegen könnten kaum noch resozialisieren und würden immer schlechter zu den Insassen vordringen, so Müller weiter. Auch das Aggressionspotenzial nehme infolge der Verständigungsprobleme weiter zu.
Dazu steige das Risiko, dass sich Subkulturen bildeten und Männer muslimischen Glaubens sich im Gefängnis radikalisieren, sagte der BSBD-Vorsitzende.
„Wir brauchen dringend mehr Personal, um Situationen besser im Blick behalten zu können – und Gruppen auch zu separieren“, so Müller weiter. Es dürfe nicht sein, dass manche Häftlinge bei Entlassung krimineller sind als bei Haftantritt. (dts/red)
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Gericht: Auch Mehrweg-Tragetaschen sind gebührenpflichtig

Supermärkte müssen auch für stabile, mehrfach verwendbare Tragetaschen Recyclinggebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Tragetaschen für den Transport von Waren gelten demnach „unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit“ als systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Für diese fällt unter anderem eine Lizenzgebühr für das Duale Abfallsystem an.

Rewe hatte geklagt

Die Supermarktkette Rewe hatte sich gegen die Regelung gewehrt. In ihren Filialen bietet das Unternehmen sogenannte Permanenttragetaschen an – mit 35 Litern Füllvolumen und einer Traglast von 20 Kilogramm.
Rewe argumentierte, dass diese Taschen wegen der Möglichkeit der Mehrfachverwendung nicht als Verpackung gelten und deshalb auch keine Recyclinggebühr fällig werden sollte.

Rewe bietet in seinen Filialen stabile Permanenttragetaschen mit 35 Litern Volumen und 20 Kilogramm Traglast an. Das Unternehmen wollte für diese Mehrweg-Taschen keine Recyclinggebühr zahlen – und unterlag vor Gericht. (Archivbild)

Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Gericht bleibt bei seiner Linie

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Es komme nicht darauf an, ob die Taschen von Kunden auch zu anderen Zwecken genutzt werden, erklärten die Richter.
Für eine Tragetasche, die zum Transport von Waren gedacht ist, müsse sich der Inverkehrbringer am Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen. (afp/red)
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Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein „Tempolimit“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung.
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten „Tempolimits“ in der Verfassung vorgesehen.

Im Eilverfahren durch das Parlament

Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt.
Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.
Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.
Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Er kritisierte, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.
Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden kürzlich wieder gekippt. (afp/red)
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Fußfessel-Überwachung wird stark ausgebaut

Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) für die Fußfessel umfassend ausgebaut werden. Zu den derzeit rund 30 Stellen für die bundesweite Überwachung sollen 72 hinzukommen, sagten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) bei der GÜL in der Justizvollzugsanstalt im südhessischen Weiterstadt.
Hessen überwacht die Träger von Fußfesseln zentral für alle Bundesländer und rechnet mit Inkrafttreten des reformierten Gewaltschutzgesetzes kommendes Jahr mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen.
Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit soll der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ein Gericht soll Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.

Erfahrungen in Hessen

Hessen setzt seit Anfang 2025 auf die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell. Dabei erhalten neben den Gewalttätern auch gefährdete Frauen – freiwillig – einen Tracker.
Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des möglichen Angreifers als auch den der Schutzperson. Nähern sich Aggressor und Opfer einander, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf.

Häusliche Gewalt ächten

Nach den Worten von Heinz gab es seither keine körperlichen Übergriffe. Gerade eine Gewalttat wie jüngst mit einer Machete in Kelkheim zeige, wie wichtig besserer Schutz ist. „Wegschauen ist keine Lösung. Wir müssen häusliche Gewalt ächten“, sagte Hubig. Keine Tötung und keine Übergriffe, das müsse das Ziel sein. (dpa/red)
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ZDF-Intendant räumt Fehler bei Ausladung von Künstlern ein

ZDF-Intendant Norbert Himmler hat Fehler im Zusammenhang mit der Ausladung der Künstler Danger Dan und Igor Levit aus der Satiresendung „Die Anstalt“ eingeräumt.
„Die Kurzfristigkeit der Ausladung müssen wir uns vorwerfen lassen“, sagte Himmler der „Süddeutschen Zeitung“. Zugleich bekräftigte er seine Kritik an dem Liedtext von Danger Dans „Keine Angst“.
Nach seiner Einschätzung handele es sich „unzweifelhaft um eine Gebrauchsanweisung zum linken, gewaltbereiten Widerstand, der in `freundlichen Grüßen` an linksextreme, zum Teil rechtskräftig verurteilte Gewalttäter mündet“.

Programmentscheidung laut Himmler aber berechtigt

Vorwürfe, der Sender knicke vor rechten politischen Kräften ein, wies Himmler zurück. „Wir treffen unsere Programm-Entscheidungen unabhängig, souverän und gemäß unserer Programm- und Qualitätsrichtlinien“, sagte er. In diesem Fall habe sich herausgestellt, dass ein Auftritt von Danger Dan, in dem mehr als sieben Minuten lang zum organisierten Widerstand gegen Rechts aufgerufen werde und dabei illegale Aktionen und Gewalt denkbare Optionen zu sein schienen, in dieser Form nicht mit den Richtlinien zu vereinbaren sei.
Die hundertste Jubiläumsendung der „Anstalt“ läuft am Dienstagabend im ZDF. Die Entscheidung der Geschäftsleitung des Senders, die Künstler auszuladen, wird dort deutlich kritisiert. Am Donnerstag hatten Danger Dan und Igor Levit die kurzfristige Ausladung auf Instagram bekannt gemacht und kritisiert.
Sie sprachen von einem „Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit“. Das ZDF hatte erklärt, dass man den Text des Songs „Keine Angst“ als Aufruf zur Gewalt verstehen könnte. Dies sei mit den Programmrichtlinien des öffentlich-rechtlichen Senders nicht vereinbar. (dts/red)
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BKA warnt vor „Generation-Z-Mafia“

BKA-Präsident Holger Münch warnt vor einem grundlegenden Wandel der organisierten Kriminalität in Deutschland. Vor allem in Berlin seien die Täter jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen, sagte Münch der „Welt am Sonntag“.
„Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer ‚Generation-Z-Mafia‘“, sagte Münch mit Blick auf türkisch dominierte Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Berlin. Die Täter seien jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen.
Hinzu komme, dass sie sich zunehmend über soziale Medien inszenierten. Das diene dazu, Rivalen einzuschüchtern und den eigenen Ruf innerhalb der Szene zu stärken. Während für die organisierte Kriminalität früher Diskretion prägend gewesen sei, erlebe man bei jüngeren Tätern teilweise das Gegenteil.

Münch: „‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“

Münch sieht darin einen Teil eines grundlegenden Wandels der organisierten Kriminalität. „Wir sprechen von ‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“, sagte er.
Kriminelle spezialisierten sich auf einzelne Aufgaben und agierten arbeitsteilig. Einzelne kümmerten sich um Logistik, andere um Geldwäsche, wieder andere um Gewalt. Digitale Kommunikation mache das „heute sehr einfach“.
Besonders besorgniserregend sei, dass junge Menschen für schwere Straftaten angeworben würden. Die Täter seien oft junge Menschen, die häufig gar nicht überblickten, welche Folgen ihr Handeln habe. Sie ließen sich für vergleichsweise wenig Geld für schwerste Straftaten instrumentalisieren.
Das Phänomen sei inzwischen auch in Deutschland angekommen. „Wir hatten bereits Fälle in Deutschland, in denen dieses Phänomen eine Rolle spielte“, sagte der BKA-Präsident. Die Täter seien aus den Niederlanden gekommen und angeworben worden, um in Deutschland schwere Straftaten zu begehen. Deshalb nehme man diese Entwicklung „sehr ernst“.

Mehr scharfe Schusswaffen gelangen über die Türkei nach Europa

Zur wachsenden Zahl von Schusswaffen erklärte Münch: „Wir beobachten seit einigen Jahren, dass scharfe Schusswaffen vor allem als umgebaute ehemalige Schreckschusswaffen sowie täuschend echt nachgebaute Waffen aus der Tü
rkei nach Europa gelangen. Dieses Phänomen beschäftigt uns derzeit sehr intensiv.“ Nach den Erkenntnissen des BKA würden sie überwiegend auf dem Landweg nach Deutschland geschmuggelt.
Sorgen macht dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes auch das Agieren ausländischer Akteure. Die Bedrohungslage habe sich „sehr deutlich“ verändert. Seit Beginn des Ukrainekrieges beobachte man einen erheblichen Anstieg von Spionageverdachtsfällen.
2022 registrierte das BKA 20 Spionageverdachtsfälle, 2025 waren es bereits 474. Daran lasse sich erkennen, wie stark sich das Lagebild seit Beginn des Ukrainekrieges verändert habe. Dies liege auch daran, dass man genauer hinschaue und Anhaltspunkte für eine fremdstaatliche Steuerung prüfe. (dts/red)
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Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro.
Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Längere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.
Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

Keine Abzüge für „Kost und Logis“

„Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.
Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampelregierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. (dpa/red)
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„Klick-Ökonomie“: Klöckner kritisiert Social-Media-Inszenierung von Abgeordneten

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) wirft Abgeordneten vor, das Parlament für die Selbstdarstellung in sozialen Medien zu nutzen. Sie kritisiere es, wenn das Parlament nur noch als Bühne für das nächste Tiktok-Reel missbraucht werde und in Reden statt der Kollegen im Saal die eigenen Follower begrüßt würden, sagte Klöckner der „Welt am Sonntag“. „Da gehen wir sofort dazwischen.“ Das Plenum sei das Schaufenster der parlamentarischen Arbeit und keine Influencer-Agentur oder Klick-Ökonomie. „Kurzum: Demokratie ist nicht immer das Schnellste, aber sie hilft uns, das Schlimmste zu verhindern.“
Klöckner sagte weiter, dass dauerhafte Akzeptanz nicht durch Zuspitzung und Lautstärke entstehe, sondern durch Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit. Es sei ein Garant für eine stabile Demokratie, dass es feste Regeln gebe und nicht der gewinne, der am schnellsten auf ein Knöpfchen drücken könne. Die Christdemokratin stellte einen enormen Druck der sozialen Medien auf Bundestagsabgeordnete fest. Heute sei man ab dem ersten Tag im Dauerfeuer der sozialen Medien. Die Familie werde mit reingezogen, und leider gebe es den Trend, die eigene Entscheidung von der Wirkung auf diesen Plattformen abhängig zu machen.

Regeln im Bundestag verschärft

Auf die Frage nach den politischen Rändern im Bundestag betonte Klöckner, es brauche absolute Stringenz und Klarheit in der Umsetzung der Regeln. Das Präsidium habe fraktionsübergreifend vereinbart, diese sehr nachvollziehbar anzuwenden. Man habe etwa die Geschäftsordnung geändert und Ordnungsgelder von bis zu 4.000 Euro eingeführt. Wer fehle oder nicht mit abstimme, zahle zudem jetzt spürbar mehr als bisher. Auch persönliche Herabwürdigungen, plakative T-Shirts oder Spruchbänder im Plenarsaal ließe man nicht zu. „Wir sind ein Parlament des Wortes – und nicht der Inszenierung im Plenarsaal.“
Zum Thema Sicherheit erklärte Klöckner, dass sie in acht Fällen den Hausausweis aus sehr schwerwiegenden Gründen verweigert habe – basierend auf einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ein Fall sei öffentlich gewesen: Wenn ein Mitarbeiter mit einem russischen Agenten eine GmbH gründe und sich überall im Haus frei bewegen könne, sei das gefährlich. Nach jetziger Rechtslage bekämen diese Personen zwar keinen Hausausweis, aber sie blieben angestellt und würden aus Steuergeld bezahlt. Sie habe die Fraktionen adressiert, hier eine Lösung zu finden. Wer eine Gefahr für das Parlament darstelle, dürfe nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.
Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Warnung vor Polarisierung

Auf die Frage nach „Weimarer Verhältnissen“ sagte Klöckner, wer mit offenen Augen durch das Land gehe, müsse spüren, dass die Demokratie und ihre Institutionen massiv unter Druck stünden. Früher habe gegolten: Man streite in der Sache, stelle aber nicht das System an sich in Frage. Heute werde das System von mehreren Seiten attackiert. Was sie dabei wirklich umtreibe, sei, dass man das respektvolle Diskutieren verlernt habe. „Es geht fast nur noch um Bekenntnisse: Bist du nicht für mich, bist du mein Feind.“
Weicht jemand von der eigenen Meinung ab, werde er oft sofort als extremistisch, wahlweise als Nazi oder Mauerschützer abgestempelt. Damit inflationiere man diese Begriffe und verliere das Gespür dafür, wann wirklich Gefahr im Verzug sei. In einer Demokratie müsse man es auch ertragen, dass jemand dummes Zeug rede. Das sei von der Verfassung gedeckt. Man müsse dann aber auch mit Widerspruch leben können. Wenn das nicht mehr vorgesehen sei, gehe die Debatte kaputt. Das mache denkfaul – „Gesinnung ersetzt Intellekt“. (dts/red)
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Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit.
Demnach leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft lägen allerdings keine Daten vor, so die Sprecherin. Es handele sich lediglich um dokumentierte Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte daher nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Leistungsmissbrauch bleibe oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien, hieß es aus dem BMAS.
Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Schaden bleibt unklar

Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin. Es lasse sich nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei.
Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, sagte die Sprecherin. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Diese gesetzliche Maßnahme erschwere auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen. (dts/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter

Das Landgericht Zweibrücken hat im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt.
Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt, teilten die Richter am Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist.
Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress auf dem Weg von Landstuhl nach Homburg. Der 36-jährige Zugbegleiter aus Ludwigshafen wurde von einem Schwarzfahrer mit massiven Faustschlägen angegriffen, die eine tödliche Hirnblutung verursachten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert und sah keine Anzeichen für Totschlag oder Mord. Die Verteidigung sprach von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und argumentierte mit einem Notwehr-Exzess.
Die Familie des Opfers forderte eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und blieb der Urteilsverkündung aus Protest fern. (dts/red)
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)