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Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte.
Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.
Die Warburg-Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden.
Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin P. vor, als Sachgebietsleiterin im hamburgischen Finanzamt für Großunternehmen versucht zu haben, dies zu verhindern.
Laut der Anklageschrift, welche im Juni vergangenen Jahres eingereicht wurde, soll P. unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es liege „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ vor, dass P. sich strafbar gemacht habe, zitierte der WDR aus der Entscheidung vom März.
Das Oberlandesgericht widersprach dem mit einem Beschluss vom Montag. „Anders als das Landgericht hat der Senat nach Aktenlage und deren vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht, der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlich ist, als gegeben angesehen“, erklärte die Gerichtssprecherin. Es handele sich um eine „komplexe Beweislage“, die gerichtlich zu bewerten sei.
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich.
2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Bislang wurden aber ausschließlich Banken und ihre Mitarbeiter belangt.
Der Hamburger Cum-Ex-Skandal rund um die Warburg-Bank reicht ohnehin bereits in die Politik hinein, denn sie betrifft auch den damaligen Ersten Bürgermeister der Hansestadt und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Er hatte den Chef der Bank, Christian Olearius, mehrmals getroffen. An den Inhalt der Gespräche habe er aber keine Erinnerung, sagte Scholz in einem entsprechenden Untersuchungsausschuss.(afp/red)
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Banden setzen Minderjährige ein: Schweden senkt Strafmündigkeit auf 14 Jahre

In Schweden hat das Parlament dafür gestimmt, das Alter der Strafmündigkeit von 15 auf 14 Jahre zu senken. Für das Gesetz sprachen sich 281 Abgeordnete aus – darunter auch die oppositionellen Sozialdemokraten. 66 Abgeordnete votierten dagegen.
Das Parlament beschloss zudem, die Strafmilderung für Jugendliche zu streichen. Jugendliche unter 18 Jahren können nun zu Haftstrafen von bis zu 18 Jahren verurteilt werden. Das Gesetz tritt am 10. September in Kraft – und damit drei Tage vor der Parlamentswahl in dem skandinavischen Land.
In Malmö stand in der Nacht ein Bus in Flammen, nachdem Unbekannte ein brennendes Objekt auf das Fahrzeug warfen.

2022: In Malmö ging ein Bus in Flammen auf, nachdem Unbekannte ein brennendes Objekt auf das Fahrzeug geworfen hatten.

Foto: Johan Nilsson/TT NEWS AGENCY/AP/dpa

Jugendliche drohen härtere Strafen

Eigentlich wollte die Mitte-Rechts-Regierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren inhaftieren. Dabei ging es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden. Sie musste diesen Vorschlag jedoch im Juni zurückziehen, da sie im Parlament dafür keine Mehrheit fand.
Die Regierung des seit 2022 amtierenden Ministerpräsidenten Kristersson wird von den Schwedendemokraten unterstützt. Sie hat bereits mehrere derartige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Kristersson hatte unter anderem die grassierende Bandengewalt in Schweden auf eine „verantwortungslose Einwanderungspolitik und eine gescheiterte Integration“ zurückgeführt. Seitdem wurden der Polizei erweiterte Befugnisse eingeräumt und härtere Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität eingeführt.

Banden rekrutieren immer jüngere Täter

Schweden kämpft seit mehr als zehn Jahren gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen. Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe drohte. (afp/red)
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Amtsgericht prüft Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah

Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vorliegt und geprüft wird. Weitere Einzelheiten wollte eine Gerichtssprecherin nicht nennen, da das Verfahren nicht öffentlich sei.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ soll der Antrag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Krah und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann stehen.
Krah hatte gegen Böhmermann geklagt, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, wonach Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Krah sah darin eine mögliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts. Nach dem vom „Spiegel“ zitierten Urteil blieb Krah mit seiner Klage erfolglos. Böhmermann hatte die Angabe demnach kurz nach Veröffentlichung des Podcasts korrigiert und von „rund 50“ Flaschen gesprochen.
Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Laut dem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken.
Krah habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen des Podcasts direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten laut „Spiegel“-Informationen nicht.
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen.
Die AfD-Bundestagsfraktion wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Dazu lägen ihr keine Informationen vor, sagte ein Sprecher AFP.
(afp/red)
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Tausende öffentliche Auspeitschungen in Afghanistan dokumentiert

Fünf Jahre nach der erneuten Machtübernahme der Taliban haben afghanische Menschenrechtler Tausende Fälle öffentlicher Auspeitschungen in Afghanistan dokumentiert.
Zwischen dem 22. Februar 2022 und dem 21. April 2026 seien mindestens 2.745 Menschen bei 634 dokumentierten Ereignissen ausgepeitscht worden.
Das belegt einer Auswertung der im Exil arbeitenden Afghanistan Human Rights and Democracy Organization (AHRDO), über die die Zeitungen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ berichten.
Das englische Original spricht von „flogging“, einer Körperstrafe durch Hiebe, ohne das verwendete Instrument näher zu bestimmen. Im Deutschen wird hierfür meist der Begriff „Auspeitschung“ verwendet.

1.700 Männer und 420 Frauen betroffen

Betroffen waren demnach 422 Frauen, 1.761 Männer sowie 562 Menschen, deren Geschlecht nicht erfasst ist. Für 2025 dokumentierte AHRDO 1.073 Betroffene, bis zum 21. April 2026 waren es in diesem Jahr 535.
Die Organisation weist allerdings darauf hin, dass insbesondere die Daten aus den ersten Jahren lückenhaft sein dürften und Vergleiche deshalb nur eingeschränkt möglich seien.
Bei 66,6 Prozent der dokumentierten Ereignisse ging es um angebliche Sexual- oder Moralvergehen. Gewaltdelikte wie Mord, Vergewaltigung, Entführung oder Körperverletzung spielten bei 4,4 Prozent eine Rolle.
Auspeitschungen wurden in allen 34 Provinzen dokumentiert. Von den 422 erfassten Frauen wurden 399 (knapp 95 Prozent) wegen eines angeblichen Sexual- oder Moralvergehens ausgepeitscht. (dts/red)
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SED-Opferbeauftragte fordert dauerhafte Hilfe für Zwangsdoping-Opfer

Die SED-Opferbeauftragte des Bundestags, Evelyn Zupke, fordert eine dauerhafte finanzielle Unterstützung für Opfer des DDR-Zwangsdopings. Sie sagte, „es wäre gut, wenn dazu noch dieses Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt würde.“
„Dabei geht es um Menschen, die als Minderjährige vom Staat für den Leistungssport missbraucht wurden und bis heute unter schweren gesundheitlichen Folgen leiden. Aus meiner Sicht braucht es für sie endlich eine klare gesetzliche Regelung und eine dauerhafte monatliche Unterstützung“, sagte Zupke der „Rheinischen Post“ anlässlich des 65. Jahrestags des Mauerbaus.

Unrecht nicht in Vergessenheit geraten lassen

Zudem forderte Zupke mehr Beachtung für Gruppen, „die bislang nur wenig Aufmerksamkeit erhalten und die mehr Unterstützung bekommen sollten“.
Zu ihnen zählt Zupke Menschen, die in der DDR „über den sogenannten Asozialen-Paragrafen verfolgt wurden, oder Frauen und Mädchen, die unter dem Vorwand gynäkologischer Behandlungen weggesperrt und misshandelt wurden“.
Es müsse darum gehen, das „erlittene Unrecht genauer aufzuarbeiten und zu klären, wie betroffenen Menschen heute besser geholfen werden kann“.
Neben dem Gesetzgeber sieht Zupke auch Unternehmen in der Pflicht, die von der Zwangsarbeit politischer Gefangener in der DDR profitierten.
„Manche erzählen von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten unter unmenschlichen Bedingungen“, sagte Zupke mit Blick auf die Opfer.
„Ich finde deshalb, dass sich gerade große Konzerne diesem Teil ihrer Geschichte stellen sollten. Sie könnten dazu beitragen, dass dieses Unrecht nicht in Vergessenheit gerät“, so die SED-Opferbeauftragte. Derzeit sei sie mit dem Unternehmen Otto im Gespräch. „Das Kapitel ist noch nicht abgeschlossen“, sagte Zupke. (dts/red)
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Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt

Mehr als zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den toten mutmaßlichen Attentäter Abdul B. formal eingestellt.
Weiter ermittelt wird, ob es womöglich Mitwisser geben könnte, wie eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe am Mittwoch sagte. Bei dem vermutlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) war am 25. Juli eine Frau getötet worden.
31 weitere Menschen wurden verletzt. Bei der Teileinstellung des Ermittlungsverfahrens handelt es sich um eine Formalie, da gegen Tote nicht ermittelt werden kann. Der 21 Jahre alte B. soll am Rande der Abschlussveranstaltung der CSD-Demonstration in Berlin einen gemieteten Lieferwagen in eine Menschenmenge gesteuert und anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert haben.
Die Fahrt endete an einem Baum im Tiergarten. Nach dem Attentäter wurde gefahndet – einen Tag später wurde B. bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage erschossen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen wegen des mutmaßlich islamistischen Hintergrunds der Tat.
Der deutsche Staatsbürger B. mit libanesischen Wurzeln war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft. Er befand sich nach einer Gerichtsentscheidung aber auf freiem Fuß. Der Anschlag löste eine Diskussion über schärfere Gesetze und ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder aus.
Ende Juli teilte die Karlsruher Behörde mit, dass auf einem im Tatfahrzeug entdeckten Handy des Verdächtigen ein IS-Bekennervideo gefunden wurde. Ein Vermummter, bei dem es sich mutmaßlich um B. handle, leiste darin einen Treueschwur auf die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Tatrelevante Spuren von anderen Menschen gab es in dem Fahrzeug nicht. Zuerst hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die formale Einstellung des Verfahrens gegen B. berichtet.(afp/red)
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Beweismittel vernichtet: US-Richter gibt australischem Milliardär in Klage gegen Meta Recht

In Kalifornien hat ein Bundesrichter einem australischen Milliardär in einer Anhörung zu einer Klage gegen den US-Konzern Meta Recht gegeben.
Der zuständige Richter P. Casey Pitts entschied am Montag in seinem AFP vorliegenden Urteil, dass Meta im Zusammenhang mit gefälschten Werbeanzeigen Beweismittel vernichtet oder deren Löschung zugelassen habe. Dadurch sei dem Kläger Schaden entstanden.

Um was wird verhandelt?

Der australische Milliardär Andrew Forrest, der sein Vermögen im Bergbau erworben hat, hatte Meta vorgeworfen, sein Bild ohne Genehmigung für Anzeigen für betrügerische Investitionen in Kryptowährungen verwendet zu haben.
Meta habe diese Anzeigen aktiv geändert und davon profitiert. Dieses Verhalten mache den Konzern für die betrügerischen Inhalte haftbar, argumentierten Forrests Anwälte.
Der Konzern von Mark Zuckerberg argumentierte dagegen, er habe zwei Jahre gebraucht, um die Existenz der Daten in seinen eigenen Systemen aufzudecken – eine Angabe, die der Richter nun als „einfach nicht glaubwürdig“ einstufte.
„Es ist nicht plausibel zu behaupten, dass Meta selbst zwei Jahre gebraucht habe, um von seinen eigenen Daten zu erfahren“, erklärte Pitts. Einen Vorsatz zur Schädigung stellte er jedoch in seinem Urteil nicht fest, sondern sprach lediglich von „grober Fahrlässigkeit“.

Bisher gelten Vorgaben von 1996

Bislang waren Online-Plattformen in den USA weitgehend durch eine Vorgabe von 1996 geschützt. Durch Abschnitt 230 des sogenannten Gesetzes zur Anständigkeit in der Kommunikation (Communications Decency Act) sind sie von jeder Verantwortung für Inhalte entbunden, die Nutzer im Internet veröffentlichen. Darauf berief sich Meta auch in diesem Fall.
Das Verfahren befindet sich noch in der Vorverhandlungsphase, es wird erwartet, dass Meta bei einer für Ende des Jahres erwarteten Anhörung vor Richter Pitts die Abweisung der Klage aufgrund der Immunität beantragen wird.
Die vernichteten Daten sind dabei von zentraler Bedeutung für Forrests Klage: Sie würden mutmaßlich zeigen, wie Metas eigene Tools die Anzeigen umgestaltet haben. Dadurch würden die Immunitätsansprüche des Unternehmens hinfällig.

Prozess ab 12. August: Meta macht bewusst junge Menschen süchtig

In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Online-Netzwerke angestrengt. Derzeit sieht sich sieht Meta mit mehreren Gerichtsverfahren in den USA konfrontiert.
In einem am Mittwoch beginnenden Prozess wird den Meta-Netzwerken Instagram und Facebook vorgeworfen, junge Menschen bewusst süchtig und damit psychisch zu machen.
Vier Bundesstaaten fordern massive Beschränkungen bei den Funktionen der zu Meta gehörenden Online-Netzwerke und bis zu 1,4 Billionen Dollar Strafe. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg soll in dem Prozess befragt werden.
Die Generalstaatsanwälte von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey fordern vor dem Bundesgericht in Oakland nahe San Francisco, die Funktionen der Meta-Onlinenetzwerke so einzuschränken, dass sie minderjährige Nutzer nicht mehr abhängig machen.
Konkret geht es unter anderem um Funktionen wie Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Online-Netzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten – denn hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.
Als Strafzahlung pocht die Anklage auf bis zu 1,4 Billionen Dollar (1,2 Billionen Euro) – eine Summe, die fast so hoch ist wie der Börsenwert von Meta. Sie ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwälte für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe veranschlagen. (afp/red)
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Familienzuschläge für Beamte kosten Milliarden

Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums.
Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge für seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mitteilte.
Hinzu kämen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.
Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen summierten sich die Familienzuschläge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt.
Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

Familienzuschläge manchmal höher als das Grundgehalt

Familienzuschläge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen.
Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, „Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“.
„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung“, sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der „Welt am Sonntag“.
Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder.
Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

Grundsätzlicher Kurswechsel gefordert

Kritik äußerte auch der DBB. „Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen“, sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.
Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen.
Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. „Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU).
Er dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten. (dts/red)
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Geplante PKK-Amnestie in Türkei: Ramelow fordert Maßnahmen in Deutschland

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat angesichts des Friedensprozesses zwischen der Türkei und der kurdischen PKK weitgehende Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland gefordert. Der „Rheinischen Post“ vom Samstag sagte Ramelow: „Das nun dem Parlament in Ankara vorgelegte Rahmengesetz zum Friedensprozess öffnet Wege zum Frieden und ist eine Reaktion auf die freiwillige Auflösung der kurdischen PKK im vergangenen Jahr.“
Der Linken-Politiker betonte: „Die deutsche Bundesregierung sollte diesen Weg diplomatisch unterstützen und muss nun zudem, so wie es die Türkei vorhat, auch in Deutschland weitgehende und schnelle Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten umsetzen.“ Aus Sicht Ramelows wäre das „eine konkrete Unterstützung für Frieden in der Region und für die Wahrung der kurdischen Rechte und Interessen“.

Türkei schafft Weg für PKK-Mitglieder

Hintergrund ist, dass die türkische Regierungspartei AKP im Bemühen um Frieden mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht hat. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen etwa für eine Freilassung verurteilter PKK-Mitglieder geschaffen werden.
„Ich begrüße, dass die türkische Regierung offenbar zu konkreten Schritten zu einem Frieden mit Kurdinnen und Kurden in der Türkei bereit ist“, sagte Ramelow. „Es unterstreicht noch einmal die Entschlossenheit der kurdischen Bevölkerung in der Türkei für einen demokratischen Wandel und ein endgültiges Ende der kriegerischen Vergangenheit.“
Gemäß dem Text des Gesetzentwurfs im türkischen Parlament soll ein Mechanismus eingerichtet werden, der PKK-Kämpfern den Weg zurück ins zivile Leben in der Türkei ebnet – vorausgesetzt, dass die Organisation „praktisch nicht mehr existiert und alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition abgegeben hat“.

Friedensprozess mit großen Hürden

Der Gesetzentwurf enthält allerdings keine Angaben dazu, was mit PKK-Gründer Abdullah Öcalan geschehen soll, der seit 27 Jahren auf einer Gefängnisinsel inhaftiert ist.  Nach einem Aufruf Öcalans am 27. Februar 2025 hatte die PKK ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat beendet. In einem symbolischen Akt wurden auch Waffen verbrannt.
Auf türkischer Seite gab es bisher allerdings nur wenige Fortschritte. Die Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für den Friedensprozess im Parlament gilt daher als ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt.
Bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee waren seit 1984 mindestens 50.000 Menschen getötet worden. (afp/red)
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Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft gegen Lina E.

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft vom 30. Juni 2026 gegen Lina E. bestätigt. Das teilte der BGH am Freitag mit. Die Verurteilte hatte sich geweigert, als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Lina E. war wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.

Dresdner Linksextremismusprozess

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.
Lina E. wurde am 31. Mai 2023 zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt. Gründe waren die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung.
Die Vereinigung hatte Angriffe auf Neonazis zum Ziel, wobei Lina E. selbst an vier Angriffen nachweislich beteiligt war.
Das Urteil wurde im März 2025 rechtskräftig, nach knapp 100 Verhandlungstagen zwischen September 2021 und Mai 2023 – auch bekannt als der Dresdner Linksextremismusprozess. (dts/tp)
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Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen

Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbruderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Die Frau ist den Angaben zufolge derzeit als Sachbearbeiterin eingesetzt und strebte die Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Die Stadt Karlsruhe lehnte dies ab und verwies auf Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach die Frau als ehrenamtliche Lehrerin in einer Moschee tätig sei. Diese sei in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden, welche nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Sachbearbeiterin Klage vor dem Verwaltungsgericht, die diese nun aber abwies. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes schürten berechtigte Zweifel daran, dass die Klägerin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, befand das Gericht. Eine Distanzierung von der Muslimbruderschaft strebe die Frau offensichtlich nicht an.
Das Urteil fiel bereits am Donnerstag vergangener Woche. Es ist noch nicht rechtskräftig.
(afp/red)
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Lebenslange Haft in Prozess um Autoanschlag in München

Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner ver.di-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt.

Verteidigung plädierte auf 15 Jahre Haft

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert.
Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Bundesanwaltschaft stellte bei N. ein komplexes Motivbündel fest. Bei ihm sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv. (afp/red)
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Rüstungsbetrieb in Bayern ausgespäht: Mutmaßlicher Agent festgenommen

Wegen der Ausspähung eines Rüstungsbetriebs in Bayern ist ein Ukrainer festgenommen worden. Der 33-jährige mutmaßliche Agent wurde am Sonntag wegen Sabotageverdachts in Thüringen gefasst, wie die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt mitteilten.
Er soll im Auftrag eines ausländischen Nachrichtendienstes im Juni zur Vorbereitung von Sabotageaktionen Aufnahmen vom Betriebsgelände eines bayerischen Rüstungsunternehmens gemacht und diese an seinen Auftraggeber weitergeleitet haben.

Haftbefehl gegen „Low-Level-Agent“ erlassen

Das Amtsgericht München erließ gegen den Beschuldigten am Montag Haftbefehl. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft. An seiner Festnahme waren Einsatzkräfte des bayerischen LKA und der Thüringer Polizei beteiligt.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden um einen sogenannten Low-Level-Agenten.
Laut Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich dabei um Menschen, die niedrigschwellig durch ausländische Nachrichtendienste angeworben und für vergleichsweise einfache Operationen eingesetzt werden.
Die Festnahme sei das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten unter dem Dach des neu gegründeten GAZ-Hybrid, hieß es. Weitere Auskünfte wurden aufgrund der laufenden Ermittlungen zunächst nicht erteilt. (afp/dts/red)
 
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SPD für konsequentes Handeln nach CSD-Anschlag – Frei: Gefährder anders behandeln

SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede hat vor der Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages zum Terroranschlag auf den Berliner CSD vor einer Woche konsequentes Handeln der Koalition angekündigt.
„Auch eine Woche nach dem fürchterlichen Anschlag auf den CSD in Berlin geht es aktuell vor allem um Hilfe und Unterstützung für die Opfer und Angehörigen. Es war ein Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft, der aufs Schärfste zu verurteilen ist“, sagte Eichwede der „Rheinischen Post“.
Für die Koalition gehe es nun um Aufklärung, um Taten wie diese zukünftig möglichst zu verhindern. Der Innenausschuss des Bundestages werde am Dienstag umfassend über die bisherigen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden diskutieren, so die SPD-Politikerin.
Gerade hinsichtlich radikalisierter Einzeltäter und Gefährder wie im vorliegenden Fall müsse man die Lage genau analysieren, um solche Taten künftig zu verhindern.
„Als Koalition sind wir zu konsequentem politischem Handeln bereit“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Das gelte für Fragen der polizeilichen wie nachrichtendienstlichen Aufklärung ebenso wie der Prävention.

Frei: Weniger Staatsaufwand für mehr Sicherheit

Für Unionsfraktionschef Thorsten Frei ist vollkommen klar, dass man nicht alle Gefährder in Deutschland überwachen könne. Stattdessen seien andere Maßnahmen sinnvoll.
„Das kann die Ausweitung der Präventivhaft sein, das kann der Einsatz der Fußfessel sein, oder das kann eben auch die Tatsache sein, dass man im Strafrecht schaut, dass, wenn es einschlägige Vorstrafen gibt, staatsgefährdende Taten, die Vorbereitung einer terroristischen Straftat oder anderes mehr.“
Es solle dann „jedenfalls keine Bewährungsstrafen geben. Gefährder müssten einfach anders behandelt werden, sagte Frei am Dienstag den Sendern RTL und ntv.
Die Frage nach mehr Personal bei der Polizei stellt sich laut Frei aktuell nicht.
„Wir haben die Polizeikräfte in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. Das gilt in jedem Fall für die Bundespolizei. Das gilt aber auch für die allermeisten Landespolizeien. Und deswegen muss man natürlich klar sagen, dass man hier immer auch an Grenzen stoßen wird. Und ich bin sehr dafür, dass wir uns umschauen nach Möglichkeiten, wie wir mit weniger staatlichem Aufwand zu mehr Sicherheit kommen können“, so Frei. (dts/red)
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Union will nach Anschlag Tempo machen für schärfere Gesetze

Eine Woche dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin deuten sich schnelle Gesetzesverschärfungen an.
„Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
„Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Beraten und Diskutieren nicht heißt, es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sondern wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch“, sagte Frei.
In Berlin hatte ein dort geborener mutmaßlicher Islamist vor gut einer Woche mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag danach von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff. Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt und auf freiem Fuß.

Vorschläge aus der Union

Innenminister Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.

„Gefährder besser kontrollieren“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. „Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben“, sagte Miersch der Funke-Mediengruppe.
„Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können.“
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege, so Miersch. „Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können.“ Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. Miersch: „Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers.“

Umfrage zum Sicherheitsgefühl

Einer Umfrage zufolge hat das Sicherheitsgefühl bei rund vier von zehn Deutschen abgenommen. 38 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Civey Befragten gaben an, dass ihr Sicherheitsgefühl seit dem Anschlag eindeutig oder eher abgenommen habe.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ ergab, dass jeder Zweite bei Innerer Sicherheit und Migration besonders großen Handlungsbedarf sieht.

Parade in Hamburg

Trotzdem demonstrierten am Samstag in Hamburg rund 300.000 Menschen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ zog eine Parade von 60 Lastwagen als fahrende Bühnen von Firmen, Vereinen, Parteien und evangelischer Kirche durch die Innenstadt.
Im vergangenen Jahr waren etwa 260.000 Menschen gekommen. Paraden gab es auch in Bonn und weiteren Städten sowie im Ausland in Amsterdam, Stockholm und Brighton. (dpa/red)
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Ex-Verfassungsrichter warnt: Kein AfD-Verbot durch die Hintertür

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt mit Blick auf den Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.
„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein `kleines Parteiverbot` durch die Hintertür zu schaffen.“
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte zuletzt den Vorsitz der Beratenden Kommission NS-Raubgut inne. (Archivbild)

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. (Archivbild)

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Parteienprivileg muss gewahrt bleiben

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor verweist als Begründung auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes. „Ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Papier. „Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen.“
Hintergrund der Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte. Danach können die örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten miteinbeziehen.
Er rate zur Vorsicht, sagte Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, man versuche auf indirektem Wege zu erreichen, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre. Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um behördliche Maßnahmen der Beobachtung anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.“ Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“

Hohe Hürden für ein AfD-Verbot

Für ein solches Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der frühere Gerichtspräsident deshalb kaum Erfolgsaussichten. „Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind außerordentlich hoch“, sagte Papier. „Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot. Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“
Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordere, so der Staatsrechtler, müsse sich den Verdacht gefallen lassen, „dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, dürfe ein solches Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“ (dts/red)
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Kartellamt will Spritpreise prüfen – Mineralölkonzerne ziehen vor Gericht

Das Kartellamt will untersuchen, wie die Spritpreise in Deutschland zustandekommen – zwei von zwölf Mineralölkonzernen wollen die dafür nötigen Daten aber nicht herausrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Freitag mit, zwei Mineralölkonzerne hätten Beschwerden gegen sogenannte Auskunftsbeschlüsse des Kartellamts eingelegt.
Eins der Unternehmen reichte zudem Eilantrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ein. Wann darüber entschieden wird, konnte das OLG noch nicht angeben.

Bundesregierung ändert Kartellrecht

Die Bundesregierung hatte im Zuge der stark gestiegenen Spritpreise nach Beginn des Iran-Kriegs das Kartellrecht geändert und den Wettbewerbshütern mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Sie müssen nun unangemessene Preise nicht mehr selbst nachweisen – die Mineralölkonzerne müssen sie rechtfertigen.
Das Bundeskartellamt in Bonn schickte auf dieser Grundlage Anfang April an alle zwölf Eigner deutscher Raffinerien Auskunftsersuchen. Die Unternehmen müssen damit laut Behörde konkret erläutern, welche Faktoren sie in ihrer Preissetzung vor allem berücksichtigen und wie sich die aktuelle Krisensituation auf ihre Preise auswirkt.
Zudem sollen sie über die verschiedenen Konzernstrukturen Auskunft geben und an welcher Stelle im Konzern genau die Verantwortlichkeiten für den Einkauf von Rohöl und den Vertrieb von Diesel und Benzin liegen.

Ölkonzerne wehren sich gegen Daten-Offenlegung

Ein Sprecher des Kartellamts teilte am Freitag mit, die Behörde führe „intensive Ermittlungsmaßnahmen“. Neben den Auskunftsersuchen an die Unternehmen habe es auch vor kurzem eine Befragung von Tankstellen eingeleitet.
Zwei der zwölf Unternehmen, die hinter den deutschen Raffinerien stehen, hätten aber gegen die Auskunftsbeschlüsse Eilrechtsschutz vor dem OLG beantragt. Die Namen dieser Unternehmen wollten weder das Kartellamt noch das Gericht offenlegen.
Das OLG Düsseldorf teilte mit, die Beschwerden der Mineralölkonzerne gegen die Auskunftsbeschlüsse seien „erst kürzlich“ eingegangen. Daher sei noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt worden.
Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der Zeitung: „Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können.“ (afp/red)
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Verstoß gegen die Mietpreisbremse: So viel zahlen Mieter im Schnitt zu viel

Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.

Hunderte Euro zu viel Miete im Monat

Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
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Verstoß gegen die Mietpreisbremse: So viel zahlen Mieter im Schnitt mehr

Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.

Hunderte Euro zu viel Miete im Monat

Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
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Russland setzt Telegram-Gründer Durow auf Terrorliste

Die oberste russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring hat den Gründer des sozialen Netzwerks Telegram, Pawel Durow, auf ihre Liste der Terroristen und Extremisten gesetzt.
Der Name des am 10. Oktober 1984 in Leningrad (heute St. Petersburg) geborenen, aber bisher nicht verurteilten Russen taucht nun neben vielen anderen Beschuldigten in der entsprechenden Behördendatei auf – ohne nähere Angaben. Rosfinmonitoring steht in der Kritik, dem Kreml als Instrument politischer Willkür gegen Andersdenkende zu dienen.

FSB wirft Durow Beihilfe zum Terror vor

Am Vortag hatte der Inlandsgeheimdienst FSB Durow Beihilfe zum Terror vorgeworfen und angekündigt, ihn zur Fahndung ausschreiben zu lassen. Hintergrund sind Vorwürfe, dass Telegram auch von den ukrainischen Geheimdiensten genutzt werde.
Konkret soll es um Kontaktanbahnung zu Russen gehen, die wiederum im Auftrag Kiews Sabotageakte, Terroranschläge und andere Straftaten begingen. Laut FSB sind mehrere Verdächtige in Haft, deren Aussagen die Vorwürfe gegen Telegram stützen sollen.
Der extrem populäre Messengerdienst verbreitet massenhaft Inhalte in russischer Sprache – sowohl von offiziellen Stellen als auch von Kremlgegnern. Telegram ist in Russland nicht verboten, aber blockiert, kann allerdings mit einem VPN – einer verschlüsselten Internetverbindung – genutzt werden.

Bisher keine Stellungnahme von Telegram

Die russischen Behörden hatten Durow immer wieder aufgefordert, für eine Löschung „extremistischer oder terroristischer Inhalte“ zu sorgen. Selbst geäußert zu den neuen Vorwürfen hat sich Durow, der in Dubai lebt und auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, bisher nicht. Auch von Telegram selbst gab es keine Stellungnahme.
Durow hatte im Februar, als die Ermittlungen erstmals bekannt wurden, geschrieben: „Jeden Tag fabrizieren die Behörden neue Vorwände, um den Zugang der Russen zu Telegram einzuschränken, weil sie das Recht auf Privatsphäre und freie Rede einschränken wollen.“
Auch andere Staaten werfen Telegram vor, dass Extremisten oder Kriminelle die verschlüsselte Kommunikation nutzen. Durow wurde 2024 in Frankreich festgenommen, weil sein Messenger solchen Missbrauch nicht verhindere. Der gebürtige Russe kam gegen Kaution frei, das Verfahren läuft weiter. (dpa/red)