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Scheuer weist Vorwürfe in Prozess zu Maut-Debakel zurück

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat zum Prozessauftakt den Vorwurf einer Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut zurückgewiesen. Scheuer sagte vor dem Landgericht Berlin, er habe vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags wahrheitsgemäß geantwortet. „Es nimmt mich emotional sehr mit, hier heute zu sitzen.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuer vor, vor dem Untersuchungsausschuss gelogen zu haben. Der Anklage zufolge sollen Vertreter der vorgesehenen Maut-Betreiber Scheuer im November 2018 angeboten haben, den Vertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut entschieden habe.
Hierzu hätten Scheuer und Schulze im Untersuchungsausschuss des Bundestags „bewusst wahrheitswidrig“ und „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angegeben, sie könnten sich nicht an ein „Verschiebungsangebot“ im Rahmen eines Treffens am 29. November 2018 erinnern.
Scheuer sagte vor Gericht: „An ein Verschiebungsangebot habe ich keine Erinnerung.“ Er habe dies nicht zum Zeitpunkt der Vernehmung des Untersuchungsausschusses gehabt – und er habe sie auch heute nicht. Scheuer sagte weiter, er glaube nicht, in seinem politischen Leben alles richtig gemacht zu haben. Aber politische Verantwortung und der Vorwurf einer Straftat seien etwas anderes.

243 Millionen Euro Schadenersatz

Die von der CSU im Wahlkampf 2013 als „Ausländermaut“ propagierte Gebühr scheiterte 2019 vor dem EuGH in Luxemburg. Der Bund musste daraufhin 243 Millionen Euro zahlen. Für den Prozess gegen Scheuer sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November angesetzt.
Der CSU-Politiker war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister der damaligen Bundesregierung aus Union und SPD unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Zuvor war er unter anderem von 2013 bis 2018 CSU-Generalsekretär. Im Bundestag saß er von 2002 bis 2024. Im April 2024 legte er nach 22 Jahren sein Abgeordnetenmandat nieder.
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich ab Januar 2022 mit der Frage, ob die hohen Kosten für die gescheiterte Maut vermeidbar gewesen wären – etwa dadurch, dass vor einer Vertragsunterzeichnung mit zwei Firmen die EuGH-Entscheidung abgewartet worden wäre. Diese sollten die Maut erheben.
Nach dem Entscheid kündigte der Bund die Verträge, was Forderungen nach Schadenersatz nach sich zog. In einem Schiedsgerichtsverfahren willigte das Verkehrsministerium ein, 243 Millionen Euro zu zahlen.

Falschaussagen oder nicht?

Zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 wurden dazu im Ausschuss mehrfach Scheuer und dessen damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz befragt, der in dem am Montag begonnenen Prozess mitangeklagt ist.
Auf die Fragen von Abgeordneten, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht zu erinnern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um bewusste Falschaussagen. (afp/red)
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Rund 1200 Wahlbriefe fehlen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt

Nach Unstimmigkeiten bei der Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg sind die Ermittlungen gegen einen früheren Bürgermeisterkandidaten eingestellt worden. Es gibt keinen hinreichenden Tatverdacht, wie die Staatsanwaltschaft in Frankfurt an der Oder am Freitag mitteilte. Die Bürgermeisterwahl in der Stadt war im Februar annulliert worden. An diesem Sonntag wird sie wiederholt.
Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte Strafanzeige gestellt, nachdem Unregelmäßigkeiten bei den eingegangen Briefwahlunterlagen aufgefallen waren. So kamen von den mehr als 4000 versandten Unterlagen nur etwa 2800 an die Wahlbehörde zurück. Ein Teil von ihnen war in einer Postfiliale eingegangen, die sich in einem Geschäft des früheren Kandidaten befindet.

Warum die Wahl wiederholt werden muss

Die Wahl wurde zunächst annulliert und die anstehende Stichwahl abgesagt, wogegen der Kandidat erfolgreich vor Gericht vorging. Die Stichwahl fand statt. Die Stadtverordnetenversammlung erklärte die Wahl aber später für ungültig, weswegen sie nun wiederholt wird.
Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterschlagung beziehungsweise Manipulation von Briefwahlunterlagen auf. Sie überprüfte die Transport- und Übergabewege, vernahm Zeugen, durchsuchte Räumlichkeiten und wertete Unterlagen aus.
Es habe sich aber nicht abschließend klären lassen, wie viele der ausgegebenen Briefwahlunterlagen von den Wahlberechtigten tatsächlich abgesandt wurden und warum die Differenz von insgesamt 1217 Wahlbriefen nicht bei der Wahlbehörde eingingen, teilte die Ermittlungsbehörde mit.

Spuren an Umschlägen bleiben ungeklärt

Insgesamt 180 Umschläge seien kriminaltechnisch untersucht worden. Bei 30 Außenumschlägen und zehn Innenumschlägen seien Spuren festgestellt worden, die auf ein mögliches nachträgliches Öffnen und Wiederverschließen hindeuteten. Wann und wie diese Spuren entstanden, konnten die Ermittler aber nicht klären.
Das östlich von Berlin gelegene Strausberg hat etwa 27.700 Einwohner. Bei der Wiederholungswahl am Sonntag treten drei Kandidaten und eine Kandidatin für das Bürgermeisteramt an. Der Kandidat, gegen den ermittelt wurde, stellt sich nicht mehr zur Wahl.
(afp/red)
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Gericht: Meta haftet für betrügerische Werbung mit fremdem Logo

Wenn unbekannte Dritte in betrügerischer Absicht das Logo eines Unternehmens und Bilder seines bekannten Gründers auf Instagram oder Facebook für Werbung nutzen, haftet das Mutterunternehmen Meta unter anderem auf Unterlassung und Schadensersatz. Das hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt am Main am Mittwoch entschieden (Az.: 2-06 O 234/25).

Finanzfluss und Gründer Thomas Kehl

Das klagende Unternehmen Finanzfluss betreibt ein Internetportal mit Vergleichsrechnern und Testberichten für Finanzprodukte sowie einem Verbraucherratgeber zu Finanzthemen. „Das Unternehmen verfügt über eine Wort-Bildmarke“, erklärte das Gericht.
Auf Instagram habe es über 600.000 Follower, auf Facebook rund 29.000. Der ebenfalls klagende Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens, Thomas Kehl, sei „aufgrund seiner Mitwirkung in zahlreichen Videos und einem Podcast zu Finanzthemen öffentlich bekannt. Er ist das prägende Gesicht des Unternehmens“, erklärte das Gericht.

Fake-Werbung mit Marke, Name und Bildnis

Seit einiger Zeit hätten fremde Nutzer auf Instagram und Facebook „unter Verwendung der Wort-Bildmarke des Unternehmens und des Namens sowie Bildnisses seines Gründers“ Werbung und Postings zu finanzmarktbezogenen Themen veröffentlicht, erklärte das Gericht. In „mutmaßlich betrügerischer Absicht“ seien über einen Link bestimmte Investments empfohlen worden.

Hunderte Meldungen – Löschung oft erst nach Wochen

Mehrere geschädigte Nutzer wandten sich den Angaben zufolge deshalb bereits an die Kläger, die wiederum allein im Monat August 2024 über ein dafür vorgesehenes Tool fast 260 Verstöße an Meta meldeten.
Meta habe die Fake-Werbungen in einer Zeitspanne von bis zu 62 Tagen gelöscht, es sei aber zu neuen identischen oder sinngleichen Veröffentlichungen gekommen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab nun der Klage des Unternehmens sowie seines Gründers gegen Meta statt.

Filterpflicht, Ordnungsgeld und Auskunft

Meta müsse Fake-Profile und Betrugsanzeigen mit Name und Foto von Thomas Kehl oder dem Namen Finanzfluss künftig selbst herausfiltern, bevor sie überhaupt erscheinen, erklärte das Unternehmen. „Taucht trotzdem eine neue Anzeige auf, kann Finanzfluss direkt gegen Meta vorgehen.“
Bei jedem Verstoß drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Außerdem habe das Gericht einen Auskunftsanspruch gewährt. Er beinhalte die Offenlegung der mit Betrugsanzeigen erwirtschafteten Werbeeinnahmen.

Unternehmen: Urteil geht über den Einzelfall hinaus

Das Urteil gehe weit über den Einzelfall hinaus, erklärte das Unternehmen. Bislang habe sich der Meta-Konzern darauf berufen, für Inhalte seiner Nutzer nicht verantwortlich zu sein, solange er gemeldete Verstöße löscht.
Das Gericht habe in seinem Urteil aber festgestellt, dass Meta „unmittelbar als Täter für die Inhalte seiner Nutzer“ haftet. „Dieser strenge Maßstab lässt sich auf alle übertragen, deren Rechte in sozialen Netzwerken verletzt werden“, erklärte das Unternehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meta kann Berufung einlegen. (afp/red)
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BGH fragt EuGH: Wann greifen Datenschutzregeln im Privaten?

Der Bundesgerichtshof (BGH) will auf europäischer Ebene klären lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den persönlichen Bereich greift.
Der erste Zivilsenat entschied, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen von zwei Verfahren mehrere Fragen vorzulegen. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)
In dem einen Verfahren hatte eine Mutter gegen ihre Tochter geklagt, weil diese sie mit einer Videokamera zu Hause heimlich überwachte und die Aufnahmen später an die Polizei weiterleitete.
In dem zweiten Fall hatte eine Frau private Whatsapp-Nachrichten einer früheren Freundin nach einem Streit an deren Arbeitgeber weitergegeben. Die Freundin verlor daraufhin ihren Job – und zog für eine Geldentschädigung von 7.500 Euro gegen die Frau vor Gericht.

DSGVO gilt nicht für persönliche Tätigkeit

In den beiden Fällen aus Hessen und Niedersachsen stellte sich in Karlsruhe die Frage, ob die Beklagten gegen die DSGVO verstoßen haben – oder ob die sogenannte Haushaltsausnahme greift.
Die sieht vor, dass die europäischen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten explizit nicht für die Ausübung rein persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gelten. Der BGH will nun vom EuGH wissen, was darunter konkret zu verstehen ist.
Im Fall der Wohnküche starb die Klägerin inzwischen. Ihre Erben führen den Rechtsstreit aber weiter. Die ältere Frau klagte gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Sie gaben an, dass die Mutter Münzen gestohlen habe. Die Mutter sah einen Verstoß gegen den Datenschutz, sie forderte Schmerzensgeld.
Die beiden Verfahren wurden bis zu einem Urteil aus Luxemburg ausgesetzt. Wann der EuGH antwortet, ist noch nicht bekannt. Meist dauert es einige Monate bis zum Urteil in Luxemburg. Nach der Antwort werden die Fälle vom BGH entschieden. Er orientiert sich dabei an der Rechtsauffassung der europäischen Richter. (afp/dpa/red)
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Türkei geht gegen LGBTQ-Aktivisten vor – Demonstranten wieder freigelassen

In der Türkei wurden zahlreiche Menschen nach Razzien festgenommen: Die türkischen Polizei durchsuchte am 13. September (Sonntag) Kneipen und Wohnungen von LGBTQ-Aktivisten. Nach Regierungsangaben wurden „Verfahren gegen 162 Verdächtige, neun Organisationen und 13 Unternehmen“ eingeleitet, darunter in den Großstädten Istanbul, Ankara und Izmir.
Die Behörden werfen den Festgenommenen die Verbreitung „obszöner Inhalte“ sowie „Beihilfe zur Prostitution“ vor. Außerdem wurden zahlreiche Websites und Konten in Onlinediensten gesperrt.
Justizminister Yilmaz Tunc nannte die Razzien eine Maßnahme zum Schutz von „Kindern und der Institution der Familie“.

Demonstration verhindert, Festnahmen

Zwei Tage später versammelten sich Demonstranten vor dem Istanbuler Justizpalast. Menschenrechtsaktivisten wollten dort eine Erklärung verlesen, in der sie die Razzien gegen Mitglieder und Aktivisten der LGBTQ-Community verurteilten. Bevor sie Reden halten konnten, lösten Beamte die Demonstration auf und nahmen zahlreiche Teilnehmer fest.
Zu der Kundgebung aufgerufen hatten unter anderem Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschaften und Oppositionsgruppen. Die Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche und queere Menschen.
Mittlerweile sind die mehr als 100 Demonstranten wieder auf freiem Fuß. Der Anwaltsverband CHD bestätigte am 16. September die Freilassung aller 106 am Vortag festgenommenen Protestteilnehmer. Ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP war bei der Freilassung der meisten von ihnen dabei.
Unter den Festgenommenen waren nach Angaben des CHD und der Tageszeitung „BirGün“ ein ARD-Journalist und ein „Birgün“-Reporter. Beide hatten demnach über die Proteste berichtet.

Türische Bereitschaftspolizisten während einer Kundgebung gegen die Verhaftungen und die zunehmende Verfolgung von LGBTQ-Aktivisten in Ankara am 15. September 2026.

Foto: Adem Altan/AFP via Getty Images

Untersuchungshaft für die am 13. September Festgenommenen

Bis Mittwochabend hatten Gerichte laut der LGBTQ-Organisation Kaos GL in mehreren Städten für 81 der am Sonntag Festgenommenen Untersuchungshaft angeordnet. Kaos GL war bei den Razzien am Sonntag ebenfalls ins Visier geraten.
Am Mittwoch wurden zudem 33 weitere Menschen in Istanbul einem Richter vorgeführt – nach Angaben von Kaos GL wurden 20 von ihnen inhaftiert, die übrigen 13 unter Auflagen freigelassen. Mindestens neun der Inhaftierten sind Vertreter von LGBTQ-Organisationen.
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. Zugleich ist Homophobie weit verbreitet.(afp/red)
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Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch, den 16. September mit.
In Betracht kommende Schutzobjekte – wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz – liegen demnach „weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals“. (Az. 7 A 6.25)

Streit um Sicherheit und Tourismus-Folgen

Die Entfernung vom LNG-Terminal zum nächstgelegenen beplanten Gebiet der Klägerin betrage über 1,5 Kilometer, erklärte das Gericht. Mögliche weitreichende Auswirkungen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich habe die Gemeinde ebenfalls nicht aufzeigen können.
In der Anlage wird flüssiges Gas angeliefert, wieder gasförmig gemacht und über eine Pipeline in das deutsche Netz eingespeist. Sie hatte im September 2024 den Regelbetrieb aufgenommen. Binz befürchtet Risiken für die Anwohner, falls es zu einem Störfall käme, und negative Folgen für den Tourismus auf der Insel.
Ein Eilantrag der Gemeinde gegen die Anlage war vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits gescheitert. Am Mittwoch befasste es sich grundlegend mit dem Fall.

Backhaus sieht Rechtspflicht erfüllt

Der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), betonte, LNG sei „ein Auslaufmodell und bestenfalls eine Brückentechnologie“. Er habe von Beginn an betont, dass er kein Freund der Technologie sei. Das Land habe aber ein „gerichtsfestes Verfahren“ garantiert – dieses Versprechen sei gehalten worden.
„Unsere Verwaltung hat sich in diesem Verfahren stets an rechtliche Vorgaben gehalten und dem politischen Druck in vorbildlicher Weise standgehalten.“
Er hoffe, dass nun „endlich Ruhe einkehrt und wir uns wieder alle darauf konzentrieren können, das touristische Kleinod Rügen, das aktuell auch einen wichtigen Energiestandort für ganz Deutschland darstellt, weiterzuentwickeln“, erklärte Backhaus weiter.
Die damalige Bundesregierung hatte betont, das Terminal solle die Energieversorgung Deutschlands sichern. Es wird vom Privatunternehmen Deutsche Regas betrieben. (afp/red)
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Zehn Maßnahmen für mehr Schutz gegen islamistischen Terror

Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitteilen, sollen unter anderem bei terroristischen Vereinigungen der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln ausgeweitet und ein neuer Straftatbestand für das Sammeln von Spenden geschaffen werden.
Zudem sollen bei Entscheidungen über Bewährungsstrafen Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit stärker berücksichtigt werden. Der neue Zehn-Punkte-Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor.

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Neuer 10-Punkte-Plan

Ein Zehn-Punkte-Plan, über den das Bundeskabinett heute beraten will, sieht nach Angaben aus Regierungskreisen unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen vor, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen.
Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden.
Bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung soll ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr künftig neben der Verteidigung der Rechtsordnung ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden.
Darauf haben sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) geeinigt. Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine entsprechende Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird.

Landespolizei soll Verkehrsdaten sichern lassen können

Der Zehn-Punkte-Plan sieht außerdem vor, dass nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch die Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können sollen.
Dabei geht es um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Die Sicherungsanordnung, für die eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeigesetz erforderlich ist, soll allerdings nur erlaubt sein, wenn es Anhaltspunkte für eine begangene Straftat gibt oder in einer bestehenden Gefahrenlage.

CSD-Attentäter war IS-Anhänger

Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt.
Der 21-Jährige konnte zunächst fliehen und wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Abdul B. war den Behörden als radikaler Islamist bekannt gewesen.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund der Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war, dass er in den Libanon gereist war, um sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Außerdem ging es in dem Verfahren wegen der Verbreitung von IS-Propaganda um Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Das Gericht ordnete eine sogenannte Vorbewährung an.
Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. (dpa/red)
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Frankreich: Korruptionsprozess gegen Spitzenpolitikerin und Ex-Automanager

In Frankreich müssen sich die frühere Ministerin Rachida Dati und der Ex-Chef des Autokonzerns Renault-Nissan, Carlos Ghosn, von Mittwoch an wegen einer Korruptionsaffäre vor einem Pariser Gericht verantworten. Die 60-jährige Konservative, die seit zwei Jahrzehnten in der französischen Politik präsent ist, steht im Verdacht, 900.000 Euro von einer Renault-Filiale für Lobbyarbeit im EU-Parlament angenommen zu haben – was sie bestreitet.

Zwei schillernde Figuren im Rampenlicht

Dati und Ghosn verbindet der Hang zu ungewöhnlichen Auftritten: So posierte Dati als Justizministerin in einer Dior-Robe für eine Klatschzeitschrift und drehte während des Kommunalwahlkampfs Ende 2025 eine Runde mit der Müllabfuhr.
Ghosn floh seinerseits vor der japanischen Justiz, die ihn wegen der Veruntreuung von Geldern suchte, in einem Privatjet in den Libanon – versteckt in einer Transportkiste für Musikinstrumente. Der ehemalige Unternehmer hält sich weiterhin im Libanon auf und wird nicht vor Gericht erscheinen. Kürzlich beantragte er einen Aufschub des Prozesses und erklärte sich zu einer Aussage per Video bereit.

Ein Vertrag mit 1.000 Euro Stundenlohn

Der von Dati und Ghosn unterzeichnete Vertrag fiel der französischen Justiz 2019 in die Hände: Er umfasst ein Jahresgehalt in Höhe von 300.000 Euro für eine Arbeitszeit von 300 Stunden – also einen Stundenlohn von tausend Euro. Dati hatte ihn kurz nach ihrer Wahl ins Europaparlament unterzeichnet.
Den Ermittlern erklärte sie, dass sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete nebenher als Anwältin für eine Filiale von Renault-Nissan gearbeitet habe. Dies ist grundsätzlich legal. Allerdings wurde Dati erst vier Monate nach Abschluss des Vertrags als Anwältin vereidigt.

Fehlende Belege und „autofreundliches“ Engagement

Die Anklage verweist darauf, dass es kaum Belege für Datis Anwaltstätigkeit gebe – wohl aber mehrere für ihr autofreundliches Engagement im EU-Parlament. Dazu zählt sie mehrere parlamentarische Anfragen. So forderte Dati 2012 in der Debatte um Grenzwerte für den Lärmpegel von Autos, „alles zu tun, um kostspielige und unnötige Normen zu vermeiden“. Nach Informationen des Magazins „Nouvel Obs“ lag diese Anfrage dem Sekretariat von Ghosn bereits vor, als Dati sie noch nicht im EU-Parlament eingereicht hatte.
Datis lukrativer Vertrag wurde zwei Mal verlängert, was die Gesamtsumme von 900.000 Euro ergibt. Zum Vertragsende fasste Dati im Februar 2013 ihre Stellungnahmen, die den Interessen der Autobranche entsprachen, in einem Bericht für Ghosn zusammen. Sie erklärte dies später damit, dass es sich lediglich um eine Beobachtung der Rechtsentwicklung gehandelt habe.

Drohende Haftstrafen und politische Konsequenzen

Der Prozess soll bis zum 28. September dauern. Im Fall einer Verurteilung wegen Korruption und Einflussnahme drohen beiden Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.
Das Gericht könnte Dati auch mit sofortiger Geltung das passive Wahlrecht entziehen. In diesem Fall müsste Dati ihren derzeitigen Posten als Bezirksbürgermeisterin im schicken siebten Arrondissement von Paris aufgeben, selbst wenn sie in Berufung geht.

Vom Aufstieg aus einfachen Verhältnissen zu weiteren Ermittlungen

Dati beeindruckte in Frankreich viele mit ihrer Aufsteigergeschichte: Sie stammt aus einer kinderreichen Einwandererfamilie und arbeitete sich zur Justiz- und später zur Kulturministerin nach oben, häufig mit Hilfe einflussreicher Menschen, die ihr die Türen zur Pariser Polit-Elite öffneten.
Mit der Justiz geriet sie jedoch mehrfach ins Gehege: In ihrer Zeit als EU-Abgeordnete soll sie auch knapp 300.000 Euro von dem Energiekonzern GDF Suez erhalten haben. Zudem ist sie mit dem Vorwurf konfrontiert, Schmuck im Wert von 410.000 Euro bei ihrer Vermögenserklärung unterschlagen zu haben – Geschenke des Geschäftsmannes Henri Proglio. In beiden Fällen laufen noch Ermittlungen. Dati weist alle Vorwürfe zurück. (afp/red)
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Kontakte in russische Botschaft: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Spionin an

Die Bundesanwaltschaft hat die mutmaßliche Russland-Spionin Ilona W. angeklagt. Spätestens seit Oktober 2023 soll sie geheimdienstliche Kontakte in die russische Botschaft gehabt und für Moskau spioniert haben, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Beschuldigte wurde im Januar in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Strafrechtlich hält die Bundesanwaltschaft der Deutsch-Ukrainerin für hinreichend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein. Die Anklage wurde vor einer Woche zum Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin erhoben.

Offenbar vernetzt in militärischen und politischen Kreisen

W. hatte den Angaben zufolge in Berlin eine Marketingagentur betrieben und war zudem Vorsitzende eines Lobbyvereins. Dadurch sei sie weitreichend auch in militärischen und politischen Kreisen vernetzt gewesen.
Ihren Kontaktmann, einen hauptamtlichen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft, soll sie der Anklage zufolge über Jahre hinweg mit Informationen zu hochkarätigen politischen Veranstaltungen versorgt und ihm, teilweise unter falschem Namen, Zugang dazu ermöglicht haben.
Dies sollte ihm demnach den Weg bereiten, um für geheimdienstliche Zwecke ein eigenes Netzwerk aufzubauen. Um Kontakte und mögliche Zielpersonen zu identifizieren, habe W. auch selbst an solchen Veranstaltungen teilgenommen.
Weiterhin versuchte sie demnach, Kontakte aus dem Bundesverteidigungsministerium sowie aus der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Zudem habe sie sich vor dem Hintergrund des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine im Auftrag ihres Kontaktmanns um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie bemüht.

Weitere Verdächtige

Nach ihrer Festnahme im Januar hieß es, die Beschuldigte habe unter anderem Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante Lieferungen von Drohnen an die Ukraine eingeholt. Die Bundesregierung bestellte damals den russischen Botschafter ein und wies einen in dem Fall ebenfalls Verdächtigen aus, bei dem es sich um den Führungsoffizier der mutmaßlichen Spionin gehandelt haben soll.
Ermittelt wurde in dem Zusammenhang auch gegen zwei frühere Angehörige der Bundeswehr, welche die mutmaßliche Spionin persönlich kannte. Sie standen unter dem Verdacht, ihr dienstliche Informationen gegeben zu haben – dabei war zunächst unklar, ob sie wussten, dass diese offenbar an den Geheimdienst gehen sollten.
In den vergangenen Monaten wurden wiederholt mutmaßliche Spione gefasst, die im Auftrag Russlands etwa Unternehmer oder die deutsche Rüstungsindustrie ausgespäht haben sollen. (afp/red)
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Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten festgenommenen Verdächtigen federführend an Waffenbeschaffung und Tatplanung beteiligt gewesen sein. Sie geht demnach davon aus, dass die Hamas schon einen konkreten Anschlag in Deutschland oder Österreich plante.
Ranghohe Funktionäre der islamistischen Palästinenserorganisation bereiteten demnach spätestens seit Sommer vergangenen Jahres einen „Mordanschlag“ in einem der beiden Länder vor. Stattfinden sollte er rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023, also im Oktober vergangenen Jahres. Potenzielle Ziele waren „Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder proisraelisch eingestellte Personen“, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Angeklagten hätten die Tat vorbereiten sollen.
Die Anklage erfolgte beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts, den Männern werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.

Festnahmen und Waffenfunde

Die ersten drei Tatverdächtigen nahmen die Ermittler kurz vor dem Zeitfenster für den mutmaßlich geplanten Anschlag am 1. Oktober 2025 in Berlin fest. Die Gruppe hatte laut Anklage zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt. Der Bundesanwaltschaft zufolge begann der militärische Arm der Hamas – die sogenannten Kassam-Brigaden – schon vor längerer Zeit, Waffendepots für Anschläge in Europa anzulegen.
In den Folgemonaten wurden dann weitere sechs Männer in Deutschland und anderen Ländern festgenommen – zuletzt in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Im Juni teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie wegen eines bei einem Beschuldigten entdeckten vorbereiteten Bekennervideos inzwischen von einem konkreten Anschlagsplan ausgehe.
Von den insgesamt neun Beschuldigten in dem Fall klagte die Behörde nun sieben an. Ein in Großbritannien gefasster Verdächtiger sei noch nicht nach Deutschland überstellt worden, teilte sie mit. Er spielte demnach bei der mutmaßlichen Hamas-Operation „eine herausgehobene Rolle“ und war an die Führungsebene der Organisation angebunden.
Der Mann soll darüber hinaus Teile der Waffenbestände der Gruppe nach Wien gebracht und in der österreichischen Hauptstadt gelagert haben. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, soll er auch das mutmaßliche Bekennervideo erstellt haben, das den Anschlag ankündigte.
Unter den sieben Angeklagten sind zwei deutsche sowie jeweils ein dänischer und bulgarischer Staatsbürger. Die drei anderen wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Libanon geboren. Angaben zum Alter der Beschuldigten machte die Behörde nicht.

Hamas-Netzwerk in Deutschland

Die Hamas ist in Deutschland seit November 2023 mit einem umfassenden Betätigungsverbot belegt und darf hierzulande nicht aktiv sein. Sie wird strafrechtlich als eine terroristische ausländische Vereinigung eingestuft. Die Miliz ist im palästinensisch besiedelten Gazastreifen aktiv und kämpft gegen Israel. Sie spricht dem jüdischen Staat das Existenzrecht ab und propagiert eine islamistische Ideologie.
Die Hamas wird auch von der EU und den USA als terroristische Organisation eingestuft. Laut Verfassungsschutzbericht 2025 verfügt sie trotz des gegen sie ausgesprochenen Betätigungsverbots in Deutschland weiter über ein Netzwerk aus Anhängern und Unterstützern. Es konzentriert sich demnach schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und Berlin und leistet in erster Linie logistische und finanzielle Unterstützung, etwa durch Spendensammlungen. Laut Verfassungsschutz beteiligt es sich außerdem auch an propalästinensischen Protesten.
Darüber hinaus werden dem Inlandsgeheimdienst zufolge seit 2023 auch „operative Aktivitäten“ der Hamas in Deutschland verzeichnet. Dazu gehören Festnahmen wie die im jetzt angeklagten Fall. Bereits im März dieses Jahres verurteilte das Berliner Kammergericht vier Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach versteckten Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien gesucht. Sie waren im Dezember 2023 gefasst worden. Belege für konkrete Anschlagspläne gab es in dem Fall nicht. (afp/red)
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Kurz vor Wahl: Ermittlungen gegen CDU-OB-Kandidaten in Hannover

Drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Hannover bestätigt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kandidaten der CDU, Peter Karst. Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Verantwortliche der Handwerkskammer Hannover, und Karst sei einer von ihnen, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft betonte, der Beschuldigtenstatus ergebe sich aus Karsts Funktion als Hauptgeschäftsführer der Kammer, das bedeute nicht automatisch eine persönliche Verantwortlichkeit. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Wurden Sozialabgaben nicht gezahlt?

Eine Prüfung durch das Hauptzollamt Hannover habe ergeben, dass von rund 300 Honorarkräften der vergangenen Jahre 73 Personen zugleich in einem Arbeitnehmerverhältnis mit der Handwerkskammer stehen. Möglicherweise könnte daher eine Beitragspflicht für die gesetzliche Sozialversicherung bestanden haben, diese hätte gegebenenfalls abgeführt werden müssen.
Inhaltlich geht es bei den Ermittlungen daher um einen Anfangsverdacht, dass Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut worden sein könnten. Insbesondere gehe es um die Bezahlung von Honorarkräften für Meistervorbereitungskurse, so die Staatsanwaltschaft.

Was Karst zu den Ermittlungen sagt

Karst selbst ging heute vor die Presse und sagte in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer: „Es geht, wie ich seit heute weiß, um Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitenden, die in ihrer Freizeit als Honorardozenten und -dozentinnen tätig waren, und um freiberufliche Honorardozenten.“ Er unterstütze die rechtliche Aufarbeitung umfassend.
„Sollten sich aus den Ermittlungen Handlungsbedarfe ergeben, werden wir natürlich die notwendigen Konsequenzen hieraus ziehen.“
Karst zufolge nahm das Hauptzollamt Hannover die Prüfung bei der Handwerkskammer im März nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vor. „Gegenstand waren insbesondere Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeiten, Vergütungen und Sozialversicherungsbeiträgen ab dem 1. Januar 2021.“ Um welche Arbeitsverhältnisse es konkret gehe, wisse er nicht.

Staatsanwaltschaft: Handwerkskammer kooperiert

Von einer Durchsuchung sprach Karst ausdrücklich nicht. Er bestätigte aber, dass heute Ermittler zur Handwerkskammer kamen. „Es sind Ermittler im Haus, und wir kooperieren mit diesen Ermittlern“, sagte er. Private Räume von ihm seien nicht durchsucht worden.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es seien Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Objekte der Handwerkskammer in Hannover und Garbsen gestellt und in dieser Woche erlassen worden. Es sei heute aber nicht zur Vollstreckung gekommen, weil die Handwerkskammer kooperiere und alle Unterlagen freiwillig herausgebe. Die Daten seien gesichert worden und würden nun ausgewertet.

Karst stellte Vorwürfe in Zusammenhang mit Wahlkampf

Gestern hatte Karst als OB-Kandidat erklärt, ihm liege zu einem etwaigen Verfahren gegen ihn nichts vor. Der CDU-Kandidat stellte die Verbreitung möglicher Vorwürfe dabei in einen Zusammenhang mit der Schlussphase des Wahlkampfs.
So seien in den vergangenen Tagen auch Wahlplakate von ihm systematisch zerstört worden und mehrfach Wahlkampf-Postkarten aus gastronomischen Betrieben verschwunden.
Die Vorfälle seien dokumentiert und angezeigt worden, teilte sein Wahlkampfbüro gestern mit. Karst beschuldigte keinen bestimmten politischen Mitbewerber. Karsts Partei stellte den Zeitpunkt des Einsatzes der Ermittler infrage.
„Nach Angaben von Peter Karst hat das Hauptzollamt bereits im März Unterlagender Handwerkskammer geprüft“, heißt es in einem Schreiben des CDU-Stadtverbandes Hannover.
Drei Tage vor der Wahl komme es nun zu dem Einsatz. Anders als Karst und die Staatsanwaltschaft nennt die Partei den Einsatz eine Durchsuchung.
„Wir erwarten deshalb, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen dessen, was ein laufendes Ermittlungsverfahren zulässt, schnellstmöglich für Klarheit sorgt.“ Die Partei betonte, hinter ihrem OB-Kandidaten zu stehen. (dpa/red)
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Epstein-Skandal: Frankreichs Justiz hat weitere Verdächtige im Visier

Nach dem Tod eines mutmaßlichen Anwerbers für den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft weitere Verdächtige ausgemacht. „Das Netz von Epstein ist ein wahres Labyrinth“, sagte Staatsanwältin Laure Beccuau am Donnerstag dem Sender France Inter. „Wir haben die Namen weiterer potenzieller Anwerber erhalten“, sagte sie.

Kritik an Ermittlungen gegen Modelagenten

Die französische Justiz war in die Kritik geraten, weil sich die Ermittlungen im Fall des verdächtigten Modelagenten Daniel Siad lange hingezogen hatten. Siad wurde im Juli tot in seinem Haus bei Paris aufgefunden, bevor er von den Ermittlern angehört worden war.
Das ehemalige Model Ebba Karlsson, das Siad Anfang des Jahres wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, verklagte daraufhin den französischen Staat wegen „grober Fahrlässigkeit“. Sie warf der Justiz vor, Siad weder festgenommen noch angehört zu haben.

26 Opfer identifiziert

Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte nun, dass sie insgesamt 26 Opfer identifiziert habe. Die Hälfte von ihnen sei bislang noch in keinem anderen Verfahren aufgetaucht. Acht von ihnen müssten noch vernommen werden.
Karlsson forderte die Justiz auf, zügig zu handeln. „Manche Taten reichen Jahrzehnte zurück. Die beteiligten Personen werden älter. Jede Verzögerung hat Konsequenzen“, sagte sie.

Ermittlungen nach Veröffentlichung der Epstein-Files

Nach der Veröffentlichung von Millionen Dokumenten im Zusammenhang mit Epstein hatte die Pariser Staatsanwaltschaft Anfang 2026 angekündigt, Ermittlungsrichter einzusetzen, um mögliche Straftaten mit Bezug zu Franzosen zu prüfen. Epstein war regelmäßig nach Paris gereist und hatte enge Beziehungen zu mehreren Modelagenten.
Nach Dokumenten aus den Epstein-Files hatte der Franzose Jean-Luc Brunel den Kontakt zwischen Epstein und Siad hergestellt. Brunel trat ebenfalls als Headhunter für Models auf und wurde später von zahlreichen Frauen der sexuellen Gewalt bezichtigt. 2020 nahm die französische Justiz Ermittlungen gegen ihn auf, unter anderem wegen Missbrauchs von Minderjährigen. Zwei Jahre später wurde er tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden.

Epstein starb 2019 im Gefängnis

Der bis in höchste Kreise von Politik und Wirtschaft vernetzte US-Investor Epstein soll mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen missbraucht und teils an Prominente weitergereicht haben. Er war 2008 wegen Anstiftung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt worden.
2019 wurde er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erneut festgenommen. Wenig später wurde Epstein tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid.  (afp/red)
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Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern

Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt – sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum „Vehikel“ machen, um Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)

Mieterbund: „Unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und Stromliefervertrag

Der Mieterbund klagte im April 2025 gegen die Deutsche Annington Beteiligungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH. Mieter der Deutschen Annington sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abschließen.
Der Mieterbund kritisierte das als „unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und Stromliefervertrag. Zum einen sei für Mieter in der konkreten Vertragsgestaltung nicht eindeutig erkennbar, ob bereits die Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst das zusätzliche Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens zur Anbahnung des Stromliefervertrags führt.
Zum anderen könnten sich Mieter veranlasst sehen, einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie abzuschließen, um den Abschluss des Mietvertrags nicht zu gefährden. Damit verzichteten sie „faktisch auf ihre freie Wahl des Stromversorgers“.

Was bedeutet das Urteil?

Das OLG erließ laut Mieterbund ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, nachdem die beklagten Unternehmen den Unterlassungsanspruch „in letzter Minute“ anerkannt hatten.
Das Urteil bedeutet laut Mieterbund, dass die beanstandete Klausel künftig nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung in Mietverträgen der Deutsche Annington verwendet werden darf. Die Vonovia Energie darf sich demnach nicht mehr auf die Klausel berufen. Betroffene Mieter könnten den Stromlieferanten wechseln.
Die Entscheidung des OLG sei „von grundsätzlicher Bedeutung“, erklärte der Mieterbund: „Sie macht nicht nur deutlich, dass Mieterinnen und Mieter klar und transparent erkennen können müssen, welche Verträge sie abschließen und welche zusätzlichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Sie schützt Mieterinnen und Mieter auch davor, in einer ohnehin schwierigen Wohnungssituation zusätzliche Leistungen akzeptieren zu müssen, die sie möglicherweise gar nicht wünschen.“
Wer eine Wohnung vermietet, dürfe die besondere Abhängigkeit der  Wohnungssuchenden nicht dazu nutzen, ihnen weitere Verträge unterzuschieben oder die Wahl eines bestimmten Anbieters nahezulegen. „Das gilt für Strom genauso wie für andere Zusatzleistungen.“ (afp/red)
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Zwölf Länder des Westens wollen Handel mit israelischen Siedlungen sanktionieren

Wegen der israelischen Siedlungspolitik und der wachsenden Gewalt radikaler Siedler wollen zwölf westliche Staaten den Handel mit Produkten aus Siedlungen im Westjordanland sanktionieren.
Der „systematische Ausbau der Siedlungen“ und die „dramatische Zunahme der Siedlergewalt“ seien eine „unmittelbare Bedrohung“ für eine Zweistaatenlösung, erklärten Frankreich, Großbritannien und Kanada, die zu den zwölf Staaten gehören, am Dienstag, den 8. September 2026. Israel verurteilte das Vorhaben und ordnete die Schließung des britischen Konsulats in Jerusalem an.

Zwölf Staaten planen Sanktionen

In der am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Außenministerien der zwölf Staaten heißt es, sie seien entschlossen, „nationale Beschränkungen für den Handel mit Waren aus nach Völkerrecht illegalen Siedlungen zu verhängen und/oder entsprechende europäische Beschränkungen zu unterstützen“.
Zu den Unterzeichnern zählen neben Frankreich, Großbritannien und Kanada auch Dänemark, Spanien, Finnland, Irland, Island, Norwegen, Polen, Portugal und Schweden. Deutschland ist an der Initiative nicht beteiligt. Die eng mit Israel verbündeten USA wollen sich nach Angaben von Außenminister Marco Rubio ebenfalls nicht anschließen.
Der französische Präsident Emmanuel Macron, der britische Premier Andy Burnham und sein kanadischer Kollege Mark Carney betonten in einer weiteren Erklärung am Abend, die Sanktionen gegen Produkte aus den Siedlungen seien ein „Wendepunkt“ in ihrem Bemühen, die Zweistaatenlösung zu retten.

Warnung vor Folgen für Zweistaatenlösung

Eine Zweistaatenlösung sei entscheidend für Frieden, Stabilität und Sicherheit im Nahen Osten, hieß es in ihrer Erklärung weiter.
„Der systematische Ausbau der Siedlungen im Westjordanland, einschließlich der jüngsten Entscheidung der israelischen Regierung, die E1-Siedlung weiter voranzutreiben, wie auch die dramatische Zunahme der Siedlergewalt stellen eine unmittelbare Bedrohung für diese Vision eines Friedens dar“, erklärten die drei Politiker.“
Das E1-Projekt war im vergangenen Jahr nach jahrzehntelangem Stillstand genehmigt worden. Kritiker warnen, dass es die territoriale Verbindung zwischen dem Norden und Süden des Westjordanlands zerschneiden und damit die Aussichten auf einen lebensfähigen palästinensischen Staat weiter verringern werde.

Miliband spricht von „ethnischer Säuberung“

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Erklärung der zwölf Staaten sagte der britische Außenminister Ed Miliband in London, im Westjordanland sei eine „ethnische Säuberung“ im Gange, die „von terroristischen Siedlern“ verübt werde.
Der israelischen Regierung warf er vor, die Augen davor zu verschließen: „Viel zu oft hat die israelische Regierung bei dieser Lage weggesehen“, sagte Miliband. „Schlimmer noch: Einige ihrer Mitglieder haben Äußerungen getätigt und Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die gewaltsame Vertreibung der Palästinenser zu unterstützen.“

Unter Außenminister Miliband erklärt London die Besatzung des Westjordanlands für illegal – Sanktionen treffen nun auch die Förderer des Siedlungsbaus. (Archivbild)

Foto: Leon Neal/Getty Images

Großbritannien verhängt Importverbot

Nun verbietet Großbritannien die Einfuhr von Waren aus illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland. Das sei Teil einer größeren Neuausrichtung der Beziehungen zu Israel, sagte Miliband in London.
Israel reagierte mit Gegenmaßnahmen und will etwa das britische Konsulat in Jerusalem schließen. Das im arabisch geprägten Ostteil der Stadt gelegene Konsulat ist die Vertretung Großbritanniens für die Palästinensergebiete.
Großbritannien betrachtet laut Miliband künftig nicht nur israelische Siedlungen, sondern die gesamte israelische Besatzung des Westjordanlands offiziell als illegal. Zudem wird demnach auch jeder, der den Bau neuer illegaler Siedlungen unterstütze oder finanziere, mit Sanktionen belegt.

Israel reagiert mit scharfer Kritik

Israel reagierte mit scharfer Kritik. Milibands Äußerungen seien „empörende Lügen“, sagte der israelische Außenminister Gideon Saar. Zudem gab er ein Einreiseverbot nach Israel für zwölf Briten bekannt. Davon betroffen ist auch der frühere Chef der regierenden Labour-Partei, Jeremy Corbyn.
Weiterhin sollen laut Saar britische Vertreter das sogenannte „International Gaza Support Center“ in Israel verlassen, das die Einhaltung der Waffenruhe kontrolliert und sich mit humanitärer und logistischer Hilfe für den Gazastreifen befasst. Großbritannien werde zudem nicht länger an der Ausbildung von palästinensischen Sicherheitskräften im Westjordanland beteiligt sein, sagte der israelische Außenminister weiter.
Außerdem ordnete Israel die Schließung des britischen Konsulats in Ost-Jerusalem an.
Die Palästinensische Autonomiebehörde bezeichnete die Sanktionen der zwölf Staaten hingegen als „wichtigen“ Schritt. Die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser hat sich zuletzt deutlich verschärft.
Israel hält das Westjordanland seit dem Sechstagekrieg 1967 besetzt. Dort leben rund drei Millionen Palästinenser und mehr als 500.000 israelische Siedler. Die Siedlungen sind nach dem Völkerrecht illegal.

Kritik auch aus den USA

Bereits vor Milibands Rede hatte es Kritik aus Israel und vom US-Botschafter in Israel an dem Vorstoß zur Neuausrichtung der britischen Israel-Politik gegeben. Israels Präsident Izchak Herzog kritisierte den Schritt als „schwere Fehleinschätzung“, gleichzeitig warf er Großbritannien Einmischung in die anstehenden Wahlen in Israel vor.
Dem Vorwurf schloss sich auch der israelische UN-Botschafter in New York, Danny Danon, an. „Sie werden das Gegenteil bewirken, denn meiner Meinung nach unterstützen sie die israelische Regierung mit ihrem heutigen Handeln nur“, sagte Danon.
Der US-Botschafter in Israel, Mike Huckabee, warf der britischen Regierung in der BBC „Diskriminierung des jüdischen Volkes“ vor. Großbritanniens Premier hatte US-Präsident Donald Trump Berichten zufolge bereits vorab von den Plänen unterrichtet.

Streit über EU-weite Sanktionen

Mehrere EU-Mitgliedstaaten fordern seit längerer Zeit ein EU-weites Importverbot für Produkte aus israelischen Siedlungen. Die EU-Kommission hatte im Juli einen entsprechenden Vorschlag präsentiert.
In Brüssel herrscht allerdings Uneinigkeit darüber, ob ein solcher Schritt die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten oder lediglich eine qualifizierte Mehrheit erfordern würde. Unter anderem Deutschland und Italien stehen Sanktionen gegen Israel grundsätzlich kritisch gegenüber.

Gericht weist Eilantrag gegen E1-Projekt ab

Die israelische Justiz wies derweil am Dienstag einen Eilantrag gegen das E1-Projekt im Westjordanland zurück. Ein Gericht in Jerusalem argumentierte, dass keine irreversiblen baulichen Veränderungen unmittelbar bevorstünden und angemessene rechtliche Schutzmaßnahmen für das Bauprojekt vorhanden seien.

Jerusalem, 8. September 2026: Trotz Warnungen von Peace Now vor der Vertreibung hunderter Palästinenser lehnt das Bezirksgericht den Baustopp für 1.200 Wohneinheiten im E1-Projekt ab.

Foto: Amir Levy/Getty Images

Mit dem Eilantrag wollten mehrere Organisationen wie Peace Now bewirken, dass eine Ausschreibung für den Bau von mehr als 1200 Wohneinheiten für das sogenannte E1-Projekt östlich von Jerusalem ausgesetzt wird. Sie hatten argumentiert, das Vorhaben führe zur Vertreibung von hunderten Palästinensern.
Vor der Parlamentswahl in Israel am 27. Oktober treibt die Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu weitere Bauvorhaben voran. Zugleich hat die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser seit dem Großangriff der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 stark zugenommen. (afp/red)
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Tödlicher Streit an Tankstelle: Zwei Jahre auf Bewährung in Detmold

Nach einem tödlichen Streit an einer Tankstelle in Nordrhein-Westfalen ist ein 37-jähriger Mann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht Detmold sprach ihn am 7. September wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Zudem soll er als Bewährungsauflage 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streit um Nutzung einer Reifendruckprüfanlage

Der 37-Jährige war laut Anklage im August 2025 an einer Tankstelle in Bad Salzuflen mit einem 69-Jährigen in einen Streit um die Nutzung einer Reifendruckprüfanlage geraten.
Dabei soll er den Mann kräftig nach hinten gestoßen haben. Der Mann stürzte daraufhin und schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung und starb rund zwei Wochen später in einem Krankenhaus.
Das Gericht nahm dem Sprecher zufolge einen minder schweren Fall an. Der Angeklagte sei nicht einschlägig vorbestraft gewesen. Er habe den Mann laut den Feststellungen nicht absichtlich töten wollen, der Sturz sei auch für ihn überraschend gekommen.
Darüber hinaus habe er sofort Rettungsmaßnahmen eingeleitet, den Notruf gewählt und sich um den Verletzten gekümmert.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren. (afp/red)
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Passbetrug durch Chinesen: Innenministerium zieht Konsequenzen

Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, den Fall um die groß angelegte Täuschung bei Einbürgerungen aufarbeiten zu wollen. Man werde „alles Erforderliche unternehmen, um erfolgte Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass sich etliche Betrüger, hauptsächlich aus China, deutsche Pässe erschlichen hatten. Sie stellten Einbürgerungsanträge beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln; dabei gaben sie sich fälschlicherweise als Verwandte von Juden aus, die einst von den Nationalsozialisten verfolgt und aus Deutschland vertrieben worden waren.
Die Betrüger nutzten den Artikel 116 des Grundgesetzes, der die Wiedereinbürgerung von NS-Opfern und deren Nachfahren ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln in diesem Zusammenhang derzeit gegen 32 Beschuldigte.

Bei erschlichener Einbürgerung „umgehend Rücknahmeverfahren einleiten“

Das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) messe den aufgedeckten Fällen „große Beachtung“ zu, teilte der Sprecher nun mit. Man bedauere die „Identitätsdiebstähle“, bei denen „die Antragsteller missbräuchlich Biografien von NS-Betroffenen verwendet haben“. Zudem kündigte er Konsequenzen an: Sobald ausreichend Informationen vorlägen, werde das BVA in Fällen erschlichener Einbürgerung „umgehend Rücknahmeverfahren einleiten“ – was bedeutet, dass die Beschuldigten ihre deutschen Pässe wieder verlieren könnten.
Für ihre Täuschungen erfanden die Passbetrüger Verwandtschaftsverhältnisse zu einst real existierenden Naziopfern. Laut den Angaben in den Einbürgerungsanträgen soll etwa eine angebliche Familie mit dem chinesischen Nachnamen Wong von einem jüdischen Ehepaar namens Süßkind abstammen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen gingen die Betrüger meist ähnlich vor: Sie ließen eine israelische Geburtsurkunde und einen Pass fälschen, mit neuem Namen und neuem Geburtsort. Notare beglaubigten die Unterlagen. Danach übergaben die Antragsteller die Dokumente an Konsularbeamte in einer deutschen Vertretung. Beim BVA in Köln kamen lediglich die notariell gestempelten Kopien an.
Der Ministeriumssprecher verteidigte die generellen Abläufe bei den Antragsprüfungen im Bundesverwaltungsamt. Das BVA hatte bereits vor der Veröffentlichung des Falls mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußere. (dts/red)
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Landgericht Mannheim eröffnet Verfahren gegen Xavier Naidoo

Gegen den Sänger Xavier Naidoo („Dieser Weg“, „Sie sieht mich nicht“) hat das Landgericht Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023, in der dem 54-Jährigen Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Anklage zufolge soll der aus Mannheim stammende Naidoo einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.

Zweite Anklage nicht zugelassen

Die übrigen Anklagepunkte eines zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.
Die Anwälte des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. Seine Anwälte betonen zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten. Der 54-Jährige lehne jegliches antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab. (dpa/red)
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Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen

Mehrere wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten.
Am Freitag wies das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die von drei Betroffenen, darunter dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, eingereichten Beschwerden gegen entsprechende erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az.: 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26)
Die Politiker wollten mit Eilanträgen erreichen, dass sie noch zu der Wahl am Sonntag kommender Woche zugelassen werden. Wie zuvor bereits die Verwaltungsgerichte lehnte auch das Oberverwaltungsgericht dies nun aber unter Verweis auf die Gesetzeslage ab.
Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sehe einstweilige Anordnungen, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, im Vorfeld einer Wahl schlicht nicht vor.
Die Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane und -behörden könnten demnach grundsätzlich erst durch einen Wahleinspruch nach der Wahl angefochten werden.
Diese Regelung, die vergleichbar auch für andere Wahlverfahren in Deutschland gelte, solle reibungslose und fristgemäße Abstimmungen gewährleisten. Sie sei „grundsätzlicher Natur“, erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Der Rechtsschutz für Betroffene bleibe trotzdem gewahrt, eine Wahl könne in einem Wahlprüfverfahren nachträglich für ungültig erklärt werden.
Bothe wollte als AfD-Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten. Bei den anderen zwei Antragstellern handelt es sich um den als Bewerber von der Landtagswahl im Kreis Friesland ausgeschlossenen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Siechert sowie den Kommunalpolitiker Justin Vogel.
Er ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland. Er wollte als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft. Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Liegen Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein. Diese kann zur Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen. Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In Niedersachsen finden am 13. September allgemeine Kommunalwahlen statt. Mehr als sechs Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von annähernd 2200 kommunalen Vertretungen wie Gemeinderäten und Kreistagen zu entscheiden.
In fast 400 Kommunen werden zudem Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.(afp/red)
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32 Mordverdächtige nach Attacke in niederländischem Dorf

Nach dem tödlichen Gewaltakt im niederländischen Dorf Overasselt nahe der deutschen Grenze stehen 32 Personen unter Mordverdacht. Sie werden dem Haftrichter vorgeführt. Alle Verdächtigen würden zunächst als Bande beschuldigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Am Dienstagmorgen gegen 4.00 Uhr waren mehr als 30 vermummte und zum Teil schwer bewaffnete Personen zu einem Haus gezogen. Dort wurde im Anschluss ein Personenschützer ermordet.
Zwei Polizisten erlitten schwere Verletzungen. Spezialeinheiten der Polizei machten anschließend stundenlang Jagd auf die Verdächtigen. Das Dorf bei Nimwegen wurde abgeriegelt.
34 Personen wurden nach Angaben der Polizei festgenommen und zahlreiche Waffen beschlagnahmt, darunter Kalaschnikows. Zwei Personen wurden vorläufig freigelassen. Die Attacke schockierte die Niederländer und wurde von Politikern verurteilt.

Mutmaßlicher Drogenkrimineller im Visier der Bande

Hintergrund der Gewalt ist nach Medienberichten ein Konflikt von Drogenbanden um eine Lieferung von Kokain. Ziel des Anschlages soll der 28 Jahre alte Jan G. sein, der in dem Haus in dem Dorf gemeinsam mit seiner Familie wohnt.
Er war in diesem Jahr wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Berufung durfte er in Freiheit abwarten.
Das Haus war bereits zweimal Ziel eines Anschlages gewesen. Nun darf auf Behördenanordnung hin ein Jahr lang niemand dort wohnen.

Auch zwei Minderjährige

Die Verdächtigen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 16 und 32 Jahre alt. 16 kommen aus Frankreich, 11 sind Niederländer, zwei Algerier, einer stammt aus Libyen, einer aus der Ukraine und einer aus Belgien.
Sie stehen auch unter Verdacht des Mordversuches in Bezug auf die beiden Polizisten, beziehungsweise Beihilfe dazu, sowie versuchte Freiheitsberaubung. (dpa/red)
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Auf Betreiben der Ukraine: Norwegen beschlagnahmt russisches Schiff in der Arktis

Norwegen hat auf Betreiben des staatlichen ukrainischen Energiekonzerns Naftogaz ein russisches Kreuzfahrtschiff in der Arktis beschlagnahmt.
Wie Naftogaz am Mittwoch mitteilte, beschlagnahmten die norwegischen Behörden die „Professor Moltschanow“ in der Inselgruppe Spitzbergen auf der Basis eines Gerichtsbeschlusses, der Russland zu Entschädigungszahlungen an Naftogaz verpflichtet.
Der Schritt erfolgte demnach auf Anordnung eines norwegischen Gerichts. Die norwegische Zeitung „Aftenposten“ zitierte einen Polizeivertreter aus Spitzbergen, der den Vorgang bestätigte.

Ukraine fordert Entschädigungszahlungen

Mit der Beschlagnahme soll die Entscheidung eines Schiedsgerichts durchgesetzt werden, das Russland zur Zahlung von rund 4,2 Milliarden US-Dollar (rund 3,6 Millionen Euro) an Naftogaz für beschlagnahmte Vermögenswerte auf der annektierten ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim verpflichtete. Moskau ist dem Schiedsspruch bislang nicht nachgekommen.
Naftogaz-Chef Serhiy Fedorenko nannte die norwegische Maßnahme „einen weiteren wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit“ im Zusammenhang mit den Beschlagnahmen auf der Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.
Kiew werde „weiterhin weltweit gegen russische Vermögenswerte vorgehen, bis die Naftogaz und anderen Unternehmen des Naftogaz-Konzerns zugesprochene Entschädigung vollständig beglichen ist“.
Das an Rohstoffen reiche Spitzbergen ist doppelt so groß wie Belgien und liegt auf halbem Weg zwischen dem norwegischen Festland und dem Nordpol. Russland unterhält auf dem Archipel die Bergarbeitersiedlung Barentsburg. Laut der Ortungs-Website „Vesselfinder“ lag die „Professor Moltschanow“ vor Barentsburg vor Anker. (afp/red)