Im April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania, später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe). - Foto: Stefan Sauer/dpa
Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands
Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).
Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
Der Vorsitzende der spanischen Oppositionspartei Partido Popular (PP), Alberto Núñez Feijóo, spricht am 24. Juni 2026 auf dem Abgeordnetenkongress in Madrid vor den Abgeordneten des Unterhauses. Ministerpräsident Pedro Sánchez hat Forderungen nach seinem Rücktritt wiederholt zurückgewiesen. - Foto: Oscar Del Pozo/AFP via Getty Images
Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat den Vorwurf einer „weit verbreiteten“ Korruption in seiner Regierung und seiner sozialistischen Partei zurückgewiesen. Aktuell gibt es eine ganze Reihe von Justizverfahren in seinem persönlichen und politischen Umfeld.
„Bestimmte politische und mediale Akteure versuchen, alles zu vermischen, alles gleichzusetzen und damit die Menschen zu verwirren, um den Eindruck einer weit verbreiteten Korruption zu erzeugen, die, das sage ich Ihnen, nicht existiert“, sagte Sánchez in einer Ansprache vor dem Parlament in Madrid.
Verkehrsminister zu 24 Jahren Haft verurteilt
Der sozialistische Regierungschef äußerte sich zwei Tage nach der Verurteilung seines früheren Verkehrsministers und engen Vertrauten José Luis Ábalos zu 24 Jahren Haft wegen Korruption.
„Ich wusste niemals von irgendeiner dieser Praktiken und hätte sie auch nicht toleriert“, sagte der 54-jährige Sánchez mit Blick auf die Korruptionsfälle.
Zugleich räumte er ein: „Wir sind nicht perfekt, wir sind nicht unfehlbar.“ Die Regierung werde aber nicht den Fehler machen, „zu schweigen oder aufzugeben“.
Der Sozialist hatte 2018 die Regierung übernommen, nachdem die vorherige konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy wegen einer Reihe von Korruptionsaffären gestürzt worden war.
Sánchez Ehefrau musste ihren Pass abgeben
Sánchez steht wegen Korruptionsaffären in seinem Umfeld massiv unter Druck, ihm selbst wird bisher keine Verfehlung vorgeworfen. Gegen seine Ehefrau Begoña Gómez wird wegen mutmaßlicher Einflussnahme ermittelt.
Sie sollte am Mittwochnachmittag bei der Justiz ihren Pass abgeben. Zuvor stellte ein Richter angebliche Fluchtgefahr fest und untersagt ihr, Spanien zu verlassen.
Die „konservativen Maßnahmen“ gegen seine Ehefrau überschritten „jegliche Grenzen des Vernünftigen“, sagte Sánchez dazu vor dem Parlament. „Die Ermittlungen gegen meine Frau, auch gegen meinen Bruder, sind gegen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft geführt worden.“
Opposition fordert Neuwahlen
Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo von der konservativen Volkspartei PP forderte Sánchez erneut auf, Neuwahlen anzusetzen. „Lösen Sie die Kammern auf, und lassen Sie uns wählen“, sagte Feijóo. Sánchez hat mehrfach erklärt, weder zurücktreten noch vorgezogene Neuwahlen ansetzen zu wollen.
Die spanische Justiz befasst sich seit Längerem mit mehreren Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption gegen Politiker und Familienmitglieder im Umfeld des Ministerpräsidenten und der PSOE.
Sánchez‘ Ehefrau Gómez werden Unterschlagung, gesetzwidrige Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. An der Madrider Universität Complutense soll eigens für sie ein Lehrstuhl eingerichtet worden sein. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Die Sozialisten erhoben wiederholt den Vorwurf, es gehe bei diesem und anderen Verfahren gegen Sozialisten um eine politische Kampagne rechtskonservativer Kreise, zu denen auch Richter und andere Juristen zählten, um die linksgerichtete Regierung von Sánchez zu stürzen.
Die konservative und rechte Opposition in Spanien forderte ebenso oft den Rücktritt von Sánchez und Neuwahlen. Reguläre Neuwahlen stehen am Ende der Wahlperiode im kommenden Jahr an. (afp/red)
Rundfunkfinanzierung: Die geplante Erhöhung auf 18,94 Euro hätte den Sendern erhebliche Mehreinnahmen gesichert. (Archivbild). - Foto: picture alliance / dpa/dpa
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.
Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet
Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.
Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf
Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.
Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen
Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.
Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
Das Landgericht Hamburg hat einen Arzt wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste in 90 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Zudem soll er 12.000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt zwischen 2020 und 2021 falsche Atteste ausstellte.
Atteste gegen das Tragen von Masken
Konkret ging es darum, dass er den Betroffenen während der Corona-Pandemie Atteste ausstellte, mit denen sie von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit wurden. Eine entsprechende vorherige Untersuchung gab es nicht.
Er erstellte laut Gericht die Atteste unabhängig von individuellen gesundheitlichen Befunden. Pro Attest erhielt er zwischen 25 und 80 Euro.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwei Jahre Haft zur Bewährung gefordert.
Die Verteidigung forderte für einige Fälle eine Verwarnung und für den Rest einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
Der ehemalige Gewerkschaftsaktivist aus Hongkong, Christopher Mung Siu-tat bei einer Rede am 20. Januar 2026 vor dem Parlamentsgebäude im Zentrum Londons zur Entscheidung über die neue chinesische Botschaft (Symbolbild). - Foto: Justin Tallis/AFP via Getty Images
Ein britisches Gericht hat zwei britisch-chinesische Männer für das Ausspionieren von Hongkonger Dissidenten im Auftrag der chinesischen Regierung zu Haftstrafen verurteilt.
Der Londoner Strafgerichtshof Old Bailey verurteilte am Donnerstag den 40-jährigen Peter W., einen ehemaligen Mitarbeiter der britischen Grenzschutzbehörde, zu zehn Jahren Haft, während der 65-jährige pensionierte Hongkonger Polizist Bill Y. eine achtjährige Haftstrafe erhielt.
Die Richterin Bobbie Cheema-Grubb sagte, das Handeln der Verurteilten sei „absichtlich, abgestimmt und schwerwiegend“ gewesen. Sie hätten „echten und erheblichen“ Schaden verursacht und bei den Betroffenen Angst und Leid ausgelöst.
Beide Männer waren im Mai nach einem zweimonatigen Prozess wegen Unterstützung eines fremden Nachrichtendienstes verurteilt worden.
W., der vor seiner Anstellung bei der britischen Grenzschutzbehörde bei der britischen Polizei und in der Royal Navy gedient hatte, wurde außerdem wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.
W. hatte laut Anklage das Computersystem des Innenministeriums nach Personen durchsucht, die für die Behörden in Hongkong von Interesse waren.
Er sammelte demnach zudem Informationen im Auftrag von Y., der in leitender Position beim Hong Kong Economic and Trade Office gearbeitet hatte, das die Regierung Hongkongs in London vertritt.
Die Regierung Hongkongs sprach indes von „haltlosen Anschuldigungen und Verleumdungen“. Die Vorwürfe stünden „absolut in keinem Zusammenhang“ mit der Regierung in Hongkong.
Nach massiven pro-demokratischen Protesten in Hongkong, bei denen die Polizei brutal gegen weitgehend friedliche Demonstranten vorging, hatte Peking im Jahr 2020 das Nationale Sicherheitsgesetz verhängt.
Es erlaubt den Behörden in Hongkong ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die nach ihrer Auffassung die nationale Sicherheit Chinas bedrohen. Seitdem sind zehntausende Menschen, darunter viele Demokratieaktivisten, aus Hongkong nach Großbritannien gezogen. (afp/red)
Der ehemalige spanische Verkehrsminister José Luis Ábalos verlässt am 15. Oktober 2025 nach seiner Anhörung wegen Korruptionsvorwürfen den Obersten Gerichtshof in Madrid. - Foto: JAVIER SORIANO/AFP via Getty Images
In Spanien ist der frühere Verkehrsminister José Luis Ábalos wegen Korruption zu 24 Jahren Haft verurteilt worden. Wie der Oberste Gerichtshof in Madrid am Montag mitteilte, wurde der frühere enge Vertraute des sozialistischen Regierungschefs Pedro Sánchez der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation sowie der Korruption, Veruntreuung öffentlicher Gelder und gesetzwidriger Einflussnahme für schuldig befunden.
Zu 19 Jahren Haft wurde wegen der gleichen Straftatbestände Koldo García verurteilt, ein früherer Berater Ábalos‘. Das Verfahren gegen Ábalos und García dreht sich um den Kauf von Schutzmasken während der Corona-Pandemie. Der frühere Parteisekretär Ábalos soll Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Maskenbeschaffung kassiert haben.
Mehrere Korruptionsprozesse im Umfeld von Sánchez
Die spanische Justiz befasst sich seit Längerem mit mehreren Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption gegen Politiker und Familienmitglieder im Umfeld von Ministerpräsident Sánchez sowie seiner sozialistischen Partei PSOE.
Eines der Verfahren richtet sich gegen Sánchez‘ Ehefrau Begoña Gómez. Ihr werden Unterschlagung, gesetzwidrige Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. An der Madrider Universität Complutense soll eigens für sie ein Lehrstuhl eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe.
Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück. Die Sozialisten erhoben wiederholt den Vorwurf, es gehe bei diesem und anderen Verfahren gegen Sozialisten um eine politische Kampagne rechtskonservativer Kreise, zu denen auch Richter und andere Juristen zählten, um die linksgerichtete Regierung von Sánchez zu stürzen. Die konservative und rechte Opposition in Spanien forderte ebenso oft den Rücktritt von Sánchez und Neuwahlen.
Disziplinarverfahren gegen Gómez-Richter
Gegen den Richter, der gegen Gómez ermittelt, wurde am Montag unterdessen ein Disziplinarverfahren eröffnet. Wie die Disziplinarkommission mitteilte, wirft sie Richter Juan Carlos Peinado eine „schwerwiegende Missachtung von Polizeifunktionären“ vor. Peinado droht dadurch eine Geldbuße von bis zu 6.000 Euro. Er hatte am Wochenende angeordnet, der Angeklagten Gómez Reisen ins Ausland zu verbieten – und zur Begründung unter anderem erklärt, Polizisten könnten der Ehefrau des Präsidenten zur Flucht verhelfen.
Neben Gómez steht auch Sánchez‘ Bruder David im Fokus der Justiz, Ende Mai begann ein Prozess gegen ihn. Er soll ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben. Die beiden Fälle gehen auf Anzeigen einer Anti-Korruptions-Gruppierung mit Verbindungen zu ultrarechten Kreisen zurück.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt. Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
Bericht über großflächigen organisierten Kindesmissbrauch und institutionelle Versäumnisse in England
Opferzahlen und Täterdeutungen sind umstritten und nicht eindeutig belegbar.
Faktenprüfer und Hilfsorganisationen widersprechen zentralen Interpretationen
In Großbritannien sorgt derzeit ein neuer Bericht über organisierten sexuellen Kindesmissbrauch für breite politische und gesellschaftliche Diskussionen. Auslöser sind schwerwiegende Vorwürfe über das Ausmaß und die Struktur solcher Fälle sowie die Rolle staatlicher Institutionen im Umgang damit.
Laut der Untersuchung seien mindestens 250.000 überwiegend weiße Mädchen von organisierten Banden im gesamten Vereinigten Königreich sexuell ausgebeutet worden. Die Täter sollen „vorwiegend muslimische Pakistaner“ gewesen sein. Der Bericht stößt jedoch auf Kritik.
Die am 16. Juni veröffentlichte Untersuchung fordert eine nationale Initiative gegen mutmaßlich jahrzehntelange institutionelle Versäumnisse von Polizei, lokalen Behörden und mehreren Regierungen.
Der 219 Seiten lange Report wurde von der Independent Rape Gang Inquiry (Unabhängige Untersuchung zu Vergewaltigungsbanden) erstellt, einer privat finanzierten Initiative unter der Leitung des Parlamentsabgeordneten Rupert Lowe. Er führt inzwischen die Partei Restore Britain, die Nigel Farages Reform-Partei von rechts herausfordert – unter anderem mit der Forderung nach einer deutlich härteren Einwanderungs- und Integrationspolitik.
Die Untersuchung stützt sich auf Beweise von Überlebenden, Angehörigen, Whistleblowern, Experten und ehemaligen Amtsträgern.
Der Bericht stellt fest, dass organisierte sexuelle Ausbeutung von Kindern über Jahrzehnte hinweg in Städten und Gemeinden im gesamten Vereinigten Königreich stattgefunden habe und dass öffentliche Institutionen wiederholt versäumt hätten, einzugreifen.
Die Opfer seien häufig ignoriert, angezweifelt, kriminalisiert oder eher als Täter denn als schutzbedürftige Kinder behandelt worden.
Der Bericht gibt zudem an, dass die vorgelegten Beweise darauf hindeuten, dass organisierte sexuelle Ausbeutung in mindestens 149 kommunalen Bezirken stattgefunden habe.
Die Autoren argumentieren außerdem, dass die Angst vor sozialen Konsequenzen und dem Vorwurf des Rassismus dazu beigetragen habe, dass bestimmte Täter nicht überprüft und bekannte Muster aus früheren Fällen nicht öffentlich aufgearbeitet wurden.
Ein Polizeiauto in Großbritannien.
Foto: BrianAJackson/iStock
Politische Reaktionen und öffentliche Debatte
Lowe und eine Gruppe britischer Abgeordneter – darunter der ehemalige konservative Kabinettsminister Sir Gavin Williamson, der unabhängige Abgeordnete Alex Easton und der konservative Abgeordnete Sir Christopher Chope – drängen die Regierung zu einer formellen Stellungnahme.
Der Bericht hat in den sozialen Medien und in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregt. Elon Musk griff das Thema auf der Plattform X auf und schrieb, dass „die Politiker, die bei den Vergewaltigungen im Vereinigten Königreich weggeschaut haben, ins Gefängnis gesteckt werden müssen“.
Für die Untersuchung wurden zudem rund 800.000 Pfund von mehr als 23.000 Spendern über Crowdfunding gesammelt.
Die Debatte findet zeitgleich mit einer eigenen Untersuchung der Regierung statt. Sie folgt auf große Skandale im Zusammenhang mit der organisierten sexuellen Ausbeutung von Kindern in Rotherham, Rochdale, Oldham und anderen Städten.
Im Juni 2025 machte der „Casey Report“ das Versagen der Institutionen deutlich, Kinder und junge Mädchen vor Vergewaltigung, Ausbeutung und schwerer Gewalt zu schützen:
„Es gibt zahlreiche Belege für die sexuelle Ausbeutung von Kindern, für Systemversagen und für notwendige Verbesserungen, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern wirksamer zu bekämpfen.“
Die Regierung akzeptierte alle zwölf Empfehlungen der Leiterin der Überprüfung, Baroness Louise Casey. Dazu gehört auch die Einberufung einer nationalen Untersuchung zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Diese wurde im April gestartet und wird von Baroness Anne Longfield, der ehemaligen Kinderbeauftragten für England, geleitet. Die Untersuchung soll Versäumnisse im Umgang mit sogenannten Grooming-Gangs in England und Wales aufdecken und dabei auch Faktoren berücksichtigen, die die Ausbeutung ermöglicht haben. Dazu zählen die ethnische Zugehörigkeit, Religion und Kultur von Tätern und Opfern.
Die Untersuchung soll bis zu drei Jahre dauern und verfügt über ein Budget von rund 65 Millionen Pfund (rund 76 Millionen Euro).
Titelbild des „Daily Mirror“ vom 27. August 2014. „Der abscheuliche sexuelle Missbrauch junger Mädchen durch asiatische Banden dauerte 16 Jahre, weil die Verantwortlichen Angst hatten, als rassistisch abgestempelt zu werden, wenn sie dagegen vorgingen …“
Foto: Bildschirmfoto/Daily Mirror
Die Herkunft der Täter
Der aktuelle Bericht von Rupert Lowe wurde von Organisationen, die sich gegen sexuelle Gewalt einsetzen, kritisiert.
Rape Crisis England & Wales begrüßte zwar die Untersuchung institutioneller Versäumnisse, stellte jedoch die Schlussfolgerung infrage, dass Einwanderung die zentrale Ursache sei. Die Organisation verwies auf fehlende belastbare Belege für eine landesweit überrepräsentierte ethnische Gruppe.
Zudem verwies die Organisation auf offizielle Auswertungen, die zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der Tätergruppen kommen. Allerdings erwähnt der von der Regierung beauftragte Bericht von Baroness Louise Casey, dass in den drei untersuchten Polizeibezirken
„im Zusammenhang mit gruppenbezogener sexueller Ausbeutung von Kindern ein überproportionaler Anteil an Männern mit asiatischem ethnischem Hintergrund zu verzeichnen ist.“
Hinzu komme die erhebliche Anzahl von Tätern asiatischer Herkunft, die in lokalen Auswertungen und bei aufsehenerregenden Strafverfahren wegen sexueller Ausbeutung von Kindern im ganzen Land identifiziert wurden, was laut Casey eine weitere Untersuchung rechtfertigt.
In ihrer Stellungnahme wies sie zudem auf die Zurückhaltung der Behörden hin, „die ethnische Zugehörigkeit der Täter zu prüfen“, und erklärte, dies sei nicht rassistisch:
„Anstelle einer genauen Untersuchung haben wir Verschleierung erlebt. In einem Vakuum werden unvollständige und unzuverlässige Daten so verwendet, dass sie den Zielen derjenigen dienen, die sie präsentieren. Das System behauptet, es gebe ein überwältigendes Problem mit weißen Tätern, obwohl dies nicht bewiesen werden kann. Das tut niemandem einen Gefallen, am wenigsten den Angehörigen der asiatischen, pakistanischen oder muslimischen Gemeinschaften, die unnötigerweise leiden, weil Menschen mit böswilligen Absichten diese Vernebelung nutzen, um Hass zu säen und zu verbreiten.“
Full Fact, eine britische Faktenprüfungsorganisation, kommt nach unabhängigen Recherchen zu dem Ergebnis, dass es keine verlässliche nationale Gesamtzahl der Opfer von Grooming-Gangs gebe. Häufig genannte Zahlen wie „über 250.000 Opfer“ oder „bis zu einer Million Opfer“ beruhen demnach auf Extrapolationen aus einzelnen lokalen Fällen und würden nicht als belastbare statistische Schätzungen gelten.
Auch beteiligte Personen, die solche Hochrechnungen ursprünglich formuliert hatten, bezeichneten diese später selbst als unzuverlässig. Darunter zählt auch Sarah Champion, Labour-Abgeordnete für Rotherham, die eine frühe Extrapolation von bis zu 1 Million Fällen genannt hatte und diese später selbst als unzuverlässig einstufte.
Insgesamt wird in diesen Einordnungen betont, dass es zwar umfangreiche dokumentierte Fälle gibt, das tatsächliche Gesamtausmaß jedoch statistisch nicht exakt bestimmbar ist.
Das Kokain war in Bunkern unter Schiffscontainern versteckt. (Symbolbild) - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In geheimen unterirdischen Bunkern in einem Vorort von Sydney hat Australiens Polizei 2,7 Tonnen Kokain entdeckt – die größte jemals im Land sichergestellte Menge. Die Drogen, die unter Schiffscontainern gelagert waren, hätten auf dem Schwarzmarkt einen geschätzten Wert von rund 816 Millionen australischen Dollar (knapp 500 Millionen Euro) gehabt, teilte die Bundespolizei mit. Die Menge habe etwa drei Millionen einzelnen Deals entsprochen.
Dem Zugriff gingen größere Ermittlungen gegen ein internationales Drogennetzwerk voraus. Zusammen mit bereits zuvor beschlagnahmten 178 Kilogramm Kokain und 142 Kilogramm Methamphetamin wurden damit mittlerweile mehr als drei Tonnen Drogen aus dem Verkehr gezogen.
Das synthetisch hergestellte Crystal Meth bezeichnet eine Kristallform von Methamphetamin, was wiederum eine Abwandlung des Aufputschmittels Amphetamin ist.
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Verdächtige festgenommen
Die Ermittler fanden das Kokain in Kunststoffbehältern, die unter falschen Böden von Schiffscontainern auf einem Grundstück im Vorort Londonderry im Westen Sydneys versteckt waren. Zwei Männer im Alter von 21 und 25 Jahren hätten versucht zu fliehen, seien aber von Beamten gestellt und festgenommen worden.
Ihnen wird vorgeworfen, im Besitz einer kommerziellen Menge illegal importierter Drogen gewesen zu sein. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen lebenslange Haft. Zuvor waren im Rahmen der im Mai angelaufenen Ermittlungen bereits sechs Verdächtige festgenommen worden.
Nach Angaben der Behörden kam die Ladung zunächst an der Küste des Bundesstaates Queensland im Nordosten Australiens an. Die Polizei geht davon aus, dass die Drogen anschließend im Auftrag einer organisierten kriminellen Gruppe nach Sydney transportiert wurden. Die Ermittlungen gegen das Netzwerk und zur Herkunft des Rauschgifts dauern an.
Ermittlungen zur Herkunft der Drogen
Bundespolizei-Chef Stephen Jay betonte, der Plan, fast drei Tonnen Kokain auf den Markt zu bringen, zeige, wie gut organisiert und entschlossen die kriminellen Netzwerke seien. Australien gilt wegen der im weltweiten Vergleich sehr hohen Kokainpreise als besonders lukrativer Absatzmarkt für internationale Drogenschmuggler. (dpa/red)
Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez (r) und seine Frau Begona Gómez während eines Besuchs an der Tsinghua-Universität in Peking am 13. April 2026. - Foto: Andres Martinez Casares/POOL / AFP via Getty Images
Im Korruptionsprozess gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, Begoña Gómez, hat der zuständige Richter der 55-Jährigen Reisen ins Ausland untersagt.
Wie aus einem am 20. Juni veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss Gómez ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden.
Das Gericht erklärte weiter, es würden „Anweisungen an alle Grenzübergänge sowie zivilen und militärischen Flughäfen erteilt“, um sicherzustellen, dass Gómez das Ausreiseverbot einhalte. Außerdem wurde bekannt, dass sie sich vor einem Geschworenengericht verantworten muss.
Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung
Nach zweijährigen Korruptionsermittlungen war im April Anklage gegen die 55-Jährige erhoben worden. Ihr werden Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt.
Konkret soll eigens für sie ein Lehrstuhl an der Universität Complutense in Madrid eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Der Ministerpräsident hat seit längerem mit mehreren Korruptionsaffären in seinem Umfeld und in seiner sozialistischen Partei PSOE zu kämpfen. So begann Ende Mai ein Prozess gegen Sánchez‘ Bruder David, der ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben soll.
Im Prozess gegen Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos – lange Zeit die rechte Hand von Sánchez – wird bald das Urteil erwartet. Er soll während der Corona-Pandemie Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Beschaffung von Atemschutzmasken kassiert haben.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt.
Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
Pedro Sanchez (l.) und seine Ehefrau Begoña Gómez. - Foto: Álex Cámara/Europapress/dpa
Wie aus einem am Samstag veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, Begoña Gómez, ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden.
Das Gericht erklärte weiter, es würden „Anweisungen an alle Grenzübergänge sowie zivilen und militärischen Flughäfen erteilt“, um sicherzustellen, dass Gómez das Ausreiseverbot einhalte. Außerdem wurde bekannt, dass sie sich vor einem Geschworenengericht verantworten muss.
Nach zweijährigen Korruptionsermittlungen war im April Anklage gegen die 55-Jährige erhoben worden. Ihr werden Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. Konkret soll eigens für sie ein Lehrstuhl an der Universität Complutense in Madrid eingerichtet worden sein, der ihr zur „privaten beruflichen Weiterentwicklung“ gedient habe. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Der Ministerpräsident hat seit längerem mit mehreren Korruptionsaffären in seinem Umfeld und in seiner sozialistischen Partei PSOE zu kämpfen. So begann Ende Mai ein Prozess gegen Sánchez‘ Bruder David, der ebenfalls von einer für ihn maßgeschneiderten Stelle profitiert haben soll.
Im Prozess gegen Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos – lange Zeit die rechte Hand von Sánchez – wird bald das Urteil erwartet. Er soll während der Corona-Pandemie Schmiergeld für die Vergabe millionenschwerer öffentlicher Aufträge bei der Beschaffung von Atemschutzmasken kassiert haben.
Hinzu kommt eine Affäre um die frühere sozialistische Parteiaktivistin Leire Díez. Ihr wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung torpedieren sollte.
Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 Ministerpräsident war und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird unter anderem wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt. Er soll sich während der Corona-Pandemie für staatliche Hilfen an eine Fluglinie eingesetzt und im Gegenzug Bestechungsgelder angenommen haben. (afp/red)
Demonstranten nehmen in Tirana an einer Kundgebung gegen den Bau eines Immobilienprojekts in Verbindung mit Jared Kushner und Ivanka Trump in der Lagune von Narta teil. - Foto: Hameraldi Agolli/AP/dpa
Wegen neuerlicher Proteste gegen ein Luxus-Bauprojekt des Trump-Schwiegersohns Jared Kushner in Albanien sind Strafverfahren gegen 27 weitere Demonstranten eingeleitet worden. Den Verdächtigen würden Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit vorgeworfen, erklärte die Polizei am Freitag. Aus Protest gingen derweil am Freitagabend erneut tausende Menschen in der Hauptstadt Tirana auf die Straße. Anfang der Woche waren bereits Strafverfahren gegen 35 Demonstranten eingeleitet worden, die bei vorherigen Protesten eine Autobahn blockiert haben sollen.
Auf ihrem Weg durch die Straßen der Hauptstadt schwenkten zahlreiche Demonstranten am Freitag die albanische Flagge und skandierten Slogans wie „Albanien ist nicht zu verkaufen“, „Streicht das Projekt“ und „Rama raus“ unter Bezug auf den albanischen Regierungschef Edi Rama. Viele Demonstranten trugen dabei Plakate mit rosa Flamingos als Symbol der Protestbewegung, wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP beobachteten.
Seit Ende Mai gibt es in Albanien regelmäßig Proteste gegen den Bau eines Luxus-Ferienresorts in einem Naturschutzgebiet an der albanischen Küste. An dem Bauprojekt sind der Schwiegersohn von US-Präsident Donald Trump, Kushner, und seine Frau Ivanka Trump beteiligt. Die Demonstranten wollen den Protest so lange fortsetzen, bis ihre Forderungen – darunter die Streichung des Projekts – erfüllt werden. Ein Teil der Protestbewegung fordert inzwischen auch den Rücktritt von Regierungschef Rama.
Begonnen hatte der Protest, nachdem an einem Strand in Zvernec südwestlich der Hauptstadt Tirana plötzlich mit Stacheldraht gesicherte Bauzäune und Bagger aufgetaucht waren. Das vom Trump-Schwiegersohn Kushner mitfinanzierte Projekt soll nahe einem wichtigen Brutgebiet von Zugvögeln entstehen, darunter Flamingos.
Die albanische Regierung versucht seit langer Zeit, ihre Wirtschaft durch Tourismus anzukurbeln. Die Familie von US-Präsident Trump hat weltweit vielfach in Luxusprojekte investiert. Kritiker werfen Kushner und seiner Frau vor, die Präsidentschaft von Donald Trump für eigene Geschäfte zu nutzen. (afp/red)
Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Innenminister der 16 Länder und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) konnten sich bei ihrer dreitägigen Sitzung in Hamburg nicht über den zukünftigen Umgang mit syrischen Flüchtlingen einigen. Das berichtet der „Focus“ unter Berufung auf Kreise der Innenministerkonferenz. Ein gemeinsamer Beschluss sei gescheitert, hieß es.
Ursprünglich hatten Hessen für die CDU-Länder und Niedersachsen für die SPD-Länder jeweils einen Antrag zur aufenthaltsrechtlichen Zukunft der Syrer in Deutschland eingebracht. Während der SPD-Antrag neben der Rückführung von Straftätern insbesondere auf Bleiberechtsperspektiven für syrische Flüchtlinge abzielte, war der CDU-Antrag deutlich weitgehender.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) forderte implizit für die über 500.000 Syrer mit derzeit nur vorübergehendem Schutz eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer vorzusehen.
„Unterschiedliche Meinungen sind im Umgang mit gut integrierten syrischen Flüchtlingen zutage getreten, die bislang kein dauerhaftes Bleiberecht haben“, sagte Poseck dem „Focus“. Aufenthaltstiteln, die über das geltende Recht hinausgehen, stehe er skeptisch gegenüber.
Sie könnten falsche Anreize schaffen, behauptete der CDU-Politiker. Der Schutz für die syrischen Kriegsflüchtlinge sei grundsätzlich auf Zeit und gerade nicht auf Einwanderung angelegt gewesen, so Poseck weiter.
Laut Poseck seien sich CDU- und SPD-Länder allerdings einig gewesen, dass perspektivisch auch wieder Abschiebungen nach Syrien möglich werden sollten, insbesondere von Straftätern und Gefährdern, und darüber hinaus freiwillige Rückführungen auch mit moderaten finanziellen Mitteln gefördert werden sollten.
Laut „Focus“ habe sich auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gegen Bleibeperspektiven für Syrer ausgesprochen, die noch keinen langfristigen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Niedersachsens SPD-Innenministerin Daniela Behrens hingegen bedauerte, dass es nicht möglich war, mit allen unionsgeführten Ländern zu einer Verständigung über den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien zu gelangen. Sie bekräftigte ihre Forderung nach einem geregelten Verfahren für konsequente Rückführungen von Straftätern nach Syrien.
Andererseits müsse sich der Bundesinnenminister auch darum kümmern, dass den gut integrierten Menschen aus Syrien, die sich in Deutschland an die Regeln halten, die hier hart arbeiten und jeden Tag dazu beitragen, das Land am Laufen zu halten, eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnet werde, so die SPD-Politikerin.
In Deutschland leben derzeit über 900.000 Syrer. Der Großteil von ihnen hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die alle drei Jahre verlängert werden muss.
Nach Ende des Bürgerkriegs in Syrien im Dezember 2024 fordert insbesondere die Union, diese Praxis zu beenden. „Ich sehe zumindest bei sunnitischen Männern aktuell grundsätzlich keine Gründe, ein rein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern“, sagte kürzlich der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), dem Nachrichtenmagazin. (dts/red)
Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt und ihre Länderkollegen befassten sich bei ihrer Konferenz in Potsdam mit Fake-Shops. - Foto: Michael Bahlo/dpa
Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen entschlossener gegen Fake-Shops im Internet vorgehen. Zudem setzen sie sich für ein rasches Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten ein und für transparentere Preise an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, wie sie nach ihrer Verbraucherschutzminister-Konferenz in Potsdam mitteilten.
Aktionsplan gegen Fake-Shops gefordert
„Fake-Shops verursachen erhebliche finanzielle Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir müssen den Schutz vor betrügerischen Angeboten im Internet stärken“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Vorsitz der Konferenz innehat.
Sie und ihre Länderkollegen halten einen nationalen Aktionsplan zur leichteren Abschaltung solcher gefälschter Seiten für notwendig. Dabei sehen sie vor allem den Bund in der Verantwortung.
Fake-Shops müssten schneller vom Netz genommen werden, dafür brauche es effektivere Verfahren als bislang, sagte Mittelstädt. Der Bund solle prüfen, wie eine schnellere Abschaltung möglich ist. „Die Länder dürfen nicht allein gelassen werden“, so Mittelstädt.
Ministerin: Sperrung von Fake-Shops dauert zu lange
Bislang seien die Verfahren in Deutschland zur Sperrung betrügerischer Seiten zu langwierig und komplex. „Polizei, Justiz, Verbraucherschutz und Cybersicherheit – in Deutschland sind viele verschiedene Stellen zuständig.
Um eine effektive Bekämpfung von betrügerischen Webseiten zu beschleunigen, brauchen wir eine bessere Zusammenarbeit“, sagte die brandenburgische Ministerin. Auch Verbraucherzentralen fordern, die Bekämpfung betrügerischer Shops solle bundeseinheitlich geregelt werden.
Ein Fake-Shop-Finder im Internet deckt laut Verbraucherzentrale jeden Monat rund 1.800 neue betrügerische Online-Shops auf.
Transparente Preise an E-Ladesäulen gefordert
Die Verbraucherminister kritisierten zudem, dass an Ladesäulen für E-Autos bislang keine Preistransparenz herrsche. Das Tanken eines E-Autos müsse so einfach sein wie das Tanken eines Pkw mit Verbrennermotor, sagte die Verbraucherschutzministerin des Saarlandes, Petra Berg (SPD).
„Das bedeutet, ich muss transparent und einfach erkennen können, was mich das Stromtanken nun kostet – und zwar nicht nur der Strom, sondern auch mögliche weitere Gebühren wie Blockier- oder Startzuschläge.“ Komplexe Tarifstrukturen erschwerten einen einfachen Preisvergleich erheblich.
Bund soll Verbot von E-Zigaretten rasch
Zudem soll der Bund nach dem Willen der Länderminister ein rasches Verbot elektronischer Einweg-Zigaretten per Gesetz regeln. Die E-Zigaretten seien nicht nur umweltschädlich, sagte Mittelstädt. „Sie werden häufig auch falsch weggeworfen, sodass wir problematische Brände gerade in den entsprechenden Deponien haben.“
Sie führten aber vor allem dazu, dass Jugendlichen – durch Verpackungen, fruchtige Geschmacksrichtungen und eine starke Präsenz in den sozialen Medien – der Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtert werde. (dpa/red)
Bill Clinton (l.) und der frühere spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero beim Verlassen des Élysée-Palasts in Paris, 30. September 2019. (Archivbild). - Foto: BERTRAND GUAY/AFP via Getty Images
Calama erklärte, er habe Laura und Alba Rodríguez Espinosa über die Aufnahme der Ermittlungen informiert, damit diese ihr Recht auf Verteidigung wahrnehmen können. Die beiden leiten dem Richter zufolge ein Unternehmen, das eine „entscheidende Rolle“ bei der „Verschleierung relevanter Vorgänge“ gespielt haben soll.
Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht ein umstrittenes Rettungspaket in Höhe von 53 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Plus Ultra während der Corona-Pandemie. Zapatero soll seinen Einfluss genutzt haben, um die staatliche Hilfszahlung zu ermöglichen. Außerdem wird ihm die Annahme von Bestechungsgeldern über undurchsichtige Kanäle vorgeworfen.
Weitere Vorwürfe
Bei einer Durchsuchung von Zapateros Büros Mitte Mai war wertvoller Schmuck im Gesamtwert von 1,3 Millionen Euro sichergestellt worden. Gegen den 65-Jährigen wird inzwischen auch wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Schmuggels ermittelt. Zapatero weigerte sich bei seiner Befragung am Mittwoch, zur Herkunft der Juwelen Stellung zu nehmen.
Politische Auswirkungen
Zapatero ist der erste ehemalige spanische Regierungschef, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Der Fall belastet die sozialistische Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez, der derselben Partei (PSOE) angehört. Die konservative und rechtspopulistische Opposition fordert Neuwahlen. (afp/red)
Das Landeskriminalamt Niedersachsen fahndet weiter nach einem verurteilten Mörder. (Archivbild) - Foto: Michael Matthey/dpa
Fahnder suchen weiter mit Hochdruck nach einem in Niedersachsen geflohenen Mörder. Bisher ohne Erfolg, wie das Landeskriminalamt auf Nachfrage mitteilte.
Verschiedene Maßnahmen seien ergriffen worden, unter anderem gebe es Befragungen, sagte ein Sprecher ohne weitere Details zu nennen. In den Hinweisen zu bevorzugten Aufenthaltsorten nennen die Ermittler neben Peine auch Kassel in Hessen.
Der 42-Jährige war am Dienstagnachmittag während eines begleiteten Freigangs in Peine geflohen. Am Mittwoch informierten die Behörden über die Öffentlichkeitsfahndung nach dem möglicherweise gefährlichen Mann.
Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover hatte der Straftäter während seines Freigangs gemeinsam mit dem Begleiter die Wohnung seiner Mutter besucht.
Für Mord an 23-jähriger Melanie verurteilt
Der Geflohene mit deutscher Staatsbürgerschaft verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung.
Er hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt.
Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat gestanden.
130 Kilo schwerer Mann
Während des Besuchs nutzte der Mann nun einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit einem Motorrad zu fliehen. Nach Ministeriumsangaben war es der 38. Begleitausgang des Strafgefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge seien beanstandungslos verlaufen.
Nach einer ersten erfolglosen Suche startete das LKA die Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos, Namen und Personenbeschreibung des etwa 192 Zentimeter großen und etwa 130 Kilogramm schweren Straftäters.
Demnach trug der 42-Jährige bei seiner Flucht eine schwarze Motorradjacke, ein schwarzes T-Shirt mit Schriftaufdruck „Metallica“, eine schwarze Cargohose und schwarze Schuhe.
Fahnder warnen: Geflohenem nicht nähern
Wer den Geflohenen mit kurzen Haaren und Bart sieht, soll sich ihm nicht nähern, sondern über den Notruf die Polizei verständigen. Nach LKA-Angaben ist möglich, dass sich der Gesuchte bevorzugt in den Städten Peine und Kassel aufhält.
Die Fahnder betonen ausdrücklich, dass für die beiden Städte keine konkrete Gefahrenlage bestehe. (dpa/red)
Der Umweltrat ist offen für Reformen: Wenn Regelungen überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.
Umsetzung schwierig
Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.
Schlecht gemachte Regelungen reformieren
Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.
Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel (Symbolbild). - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt.
Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greife.
So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter würdigten dabei, dass das Münchner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen habe.
Es sei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht der AfD zuzurechnende Äußerungen zum umstrittenen Begriff Remigatrion so wertete, dass diese Äußerungen zur Remigration das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen. (afp/red)
Muss der Rundfunkbeitrag steigen oder nicht? - Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.
ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.
Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?
Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.
Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
Vor dem EU-Parlament. - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Wegen einer mutmaßlichen Bestechungsaffäre um den chinesischen Technologiekonzern Huawei hat das Europaparlament die Immunität des Abgeordneten Fulvio Martusciello (EVP) aufgehoben.
Die belgische Staatsanwaltschaft darf nun zu der Frage ermitteln, ob der Italiener Gefälligkeiten von Huawei angenommen und sich damit der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat. Drei weitere verdächtige Abgeordnete behalten dagegen ihre Immunität.
Martusciello wird vorgeworfen, sich gegen Geld in der EU-Politik für Huaweis Interessen eingesetzt zu haben. Er soll 2021 unter anderem einen Brief aufgesetzt haben, in dem er um Unterstützung für nicht-europäische Firmen wie Huawei beim Ausbau des 5G-Netzes warb.
Martusciello sei „mutmaßlich über komplexe Finanzkreisläufe bezahlt“ worden, heißt es in der Begründung des Parlaments für die Aufhebung seiner Immunität.
Drei weitere Abgeordnete im Visier
Die belgische Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung der Immunität von drei weiteren Abgeordnete beantragt.
Im Fall des maltesischen Sozialdemokraten Daniel Attard und des Bulgaren Nikola Minschew (Liberale) ging es um Einladungen zu Fußballspielen. Bei dem Italiener Salvatore De Meo um ein gemeldetes Abendessens.
Das Parlament lehnte diese Anträge am Dienstag jedoch ab. Es warf den Ermittlern vor, keine ausreichenden Beweise für Bestechlichkeit geliefert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, dass Lobbyisten des chinesischen Telekom-Konzerns Huawei seit 2021 EU-Parlamentarier und -Assistenten mit Geld und Geschenken bestochen haben.
So seien EU-Parlamentarier für politische Stellungnahmen mit „unangemessenen Geschenken“ wie der Übernahme von Reisekosten und Essensrechnungen oder mit regelmäßigen Einladungen zu Fußballspielen belohnt worden. (afp/red)
Polizei und Beschäftigte der kommunalen Verkehrsüberwachung bei einem Blitzermarathon (Symbolbild). - Foto: Stefan Sauer/dpa
Die Innenminister wollen sich für höhere Bußgelder bei besonders gefährlichen Verkehrsverstößen einsetzen. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, soll die Innenministerkonferenz (IMK) bei ihrer Tagung in Hamburg eine schnelle Überprüfung des Bußgeldkatalogs anstoßen.
Die IMK halte die wirksame Verfolgung von Verkehrsverstößen im Interesse eines hohen Niveaus der Verkehrssicherheit für dringend erforderlich, heißt es in einer Beschlussvorlage, aus der die Zeitung zitiert.
Auch die Verfolgbarkeit der zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Verkehrsdelikte in der EU müsse sichergestellt werden.
Zudem wollen die Länder die Verwarnungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten von 55 auf 70 Euro anheben. Verstöße könnten dann wieder häufiger automatisiert statt manuell bearbeitet werden.
Auch die Haltergebühr soll laut Vorlage steigen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann – von 23,50 auf 45 Euro.
In dem Beschlussvorschlag heißt es weiter, die Bundesregierung müsse sich zudem für ein EU-weit einheitliches Sanktionsniveau einsetzen, weil vergleichbare Verkehrsverstöße in den Mitgliedstaaten bislang sehr unterschiedlich geahndet würden. (dts/red)