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BKA warnt vor „Generation-Z-Mafia“

BKA-Präsident Holger Münch warnt vor einem grundlegenden Wandel der organisierten Kriminalität in Deutschland. Vor allem in Berlin seien die Täter jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen, sagte Münch der „Welt am Sonntag“.
„Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer ‚Generation-Z-Mafia‘“, sagte Münch mit Blick auf türkisch dominierte Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Berlin. Die Täter seien jünger, aggressiver und träten offensiver auf als frühere Generationen.
Hinzu komme, dass sie sich zunehmend über soziale Medien inszenierten. Das diene dazu, Rivalen einzuschüchtern und den eigenen Ruf innerhalb der Szene zu stärken. Während für die organisierte Kriminalität früher Diskretion prägend gewesen sei, erlebe man bei jüngeren Tätern teilweise das Gegenteil.

Münch: „‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“

Münch sieht darin einen Teil eines grundlegenden Wandels der organisierten Kriminalität. „Wir sprechen von ‚Crime as a Service‘: Straftaten werden ausgelagert“, sagte er.
Kriminelle spezialisierten sich auf einzelne Aufgaben und agierten arbeitsteilig. Einzelne kümmerten sich um Logistik, andere um Geldwäsche, wieder andere um Gewalt. Digitale Kommunikation mache das „heute sehr einfach“.
Besonders besorgniserregend sei, dass junge Menschen für schwere Straftaten angeworben würden. Die Täter seien oft junge Menschen, die häufig gar nicht überblickten, welche Folgen ihr Handeln habe. Sie ließen sich für vergleichsweise wenig Geld für schwerste Straftaten instrumentalisieren.
Das Phänomen sei inzwischen auch in Deutschland angekommen. „Wir hatten bereits Fälle in Deutschland, in denen dieses Phänomen eine Rolle spielte“, sagte der BKA-Präsident. Die Täter seien aus den Niederlanden gekommen und angeworben worden, um in Deutschland schwere Straftaten zu begehen. Deshalb nehme man diese Entwicklung „sehr ernst“.

Mehr scharfe Schusswaffen gelangen über die Türkei nach Europa

Zur wachsenden Zahl von Schusswaffen erklärte Münch: „Wir beobachten seit einigen Jahren, dass scharfe Schusswaffen vor allem als umgebaute ehemalige Schreckschusswaffen sowie täuschend echt nachgebaute Waffen aus der Tü
rkei nach Europa gelangen. Dieses Phänomen beschäftigt uns derzeit sehr intensiv.“ Nach den Erkenntnissen des BKA würden sie überwiegend auf dem Landweg nach Deutschland geschmuggelt.
Sorgen macht dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes auch das Agieren ausländischer Akteure. Die Bedrohungslage habe sich „sehr deutlich“ verändert. Seit Beginn des Ukrainekrieges beobachte man einen erheblichen Anstieg von Spionageverdachtsfällen.
2022 registrierte das BKA 20 Spionageverdachtsfälle, 2025 waren es bereits 474. Daran lasse sich erkennen, wie stark sich das Lagebild seit Beginn des Ukrainekrieges verändert habe. Dies liege auch daran, dass man genauer hinschaue und Anhaltspunkte für eine fremdstaatliche Steuerung prüfe. (dts/red)
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Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro.
Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Längere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.
Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

Keine Abzüge für „Kost und Logis“

„Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.
Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampelregierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. (dpa/red)
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„Klick-Ökonomie“: Klöckner kritisiert Social-Media-Inszenierung von Abgeordneten

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) wirft Abgeordneten vor, das Parlament für die Selbstdarstellung in sozialen Medien zu nutzen. Sie kritisiere es, wenn das Parlament nur noch als Bühne für das nächste Tiktok-Reel missbraucht werde und in Reden statt der Kollegen im Saal die eigenen Follower begrüßt würden, sagte Klöckner der „Welt am Sonntag“. „Da gehen wir sofort dazwischen.“ Das Plenum sei das Schaufenster der parlamentarischen Arbeit und keine Influencer-Agentur oder Klick-Ökonomie. „Kurzum: Demokratie ist nicht immer das Schnellste, aber sie hilft uns, das Schlimmste zu verhindern.“
Klöckner sagte weiter, dass dauerhafte Akzeptanz nicht durch Zuspitzung und Lautstärke entstehe, sondern durch Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit. Es sei ein Garant für eine stabile Demokratie, dass es feste Regeln gebe und nicht der gewinne, der am schnellsten auf ein Knöpfchen drücken könne. Die Christdemokratin stellte einen enormen Druck der sozialen Medien auf Bundestagsabgeordnete fest. Heute sei man ab dem ersten Tag im Dauerfeuer der sozialen Medien. Die Familie werde mit reingezogen, und leider gebe es den Trend, die eigene Entscheidung von der Wirkung auf diesen Plattformen abhängig zu machen.

Regeln im Bundestag verschärft

Auf die Frage nach den politischen Rändern im Bundestag betonte Klöckner, es brauche absolute Stringenz und Klarheit in der Umsetzung der Regeln. Das Präsidium habe fraktionsübergreifend vereinbart, diese sehr nachvollziehbar anzuwenden. Man habe etwa die Geschäftsordnung geändert und Ordnungsgelder von bis zu 4.000 Euro eingeführt. Wer fehle oder nicht mit abstimme, zahle zudem jetzt spürbar mehr als bisher. Auch persönliche Herabwürdigungen, plakative T-Shirts oder Spruchbänder im Plenarsaal ließe man nicht zu. „Wir sind ein Parlament des Wortes – und nicht der Inszenierung im Plenarsaal.“
Zum Thema Sicherheit erklärte Klöckner, dass sie in acht Fällen den Hausausweis aus sehr schwerwiegenden Gründen verweigert habe – basierend auf einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ein Fall sei öffentlich gewesen: Wenn ein Mitarbeiter mit einem russischen Agenten eine GmbH gründe und sich überall im Haus frei bewegen könne, sei das gefährlich. Nach jetziger Rechtslage bekämen diese Personen zwar keinen Hausausweis, aber sie blieben angestellt und würden aus Steuergeld bezahlt. Sie habe die Fraktionen adressiert, hier eine Lösung zu finden. Wer eine Gefahr für das Parlament darstelle, dürfe nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.
Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Warnung vor Polarisierung

Auf die Frage nach „Weimarer Verhältnissen“ sagte Klöckner, wer mit offenen Augen durch das Land gehe, müsse spüren, dass die Demokratie und ihre Institutionen massiv unter Druck stünden. Früher habe gegolten: Man streite in der Sache, stelle aber nicht das System an sich in Frage. Heute werde das System von mehreren Seiten attackiert. Was sie dabei wirklich umtreibe, sei, dass man das respektvolle Diskutieren verlernt habe. „Es geht fast nur noch um Bekenntnisse: Bist du nicht für mich, bist du mein Feind.“
Weicht jemand von der eigenen Meinung ab, werde er oft sofort als extremistisch, wahlweise als Nazi oder Mauerschützer abgestempelt. Damit inflationiere man diese Begriffe und verliere das Gespür dafür, wann wirklich Gefahr im Verzug sei. In einer Demokratie müsse man es auch ertragen, dass jemand dummes Zeug rede. Das sei von der Verfassung gedeckt. Man müsse dann aber auch mit Widerspruch leben können. Wenn das nicht mehr vorgesehen sei, gehe die Debatte kaputt. Das mache denkfaul – „Gesinnung ersetzt Intellekt“. (dts/red)
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Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit.
Demnach leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft lägen allerdings keine Daten vor, so die Sprecherin. Es handele sich lediglich um dokumentierte Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte daher nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Leistungsmissbrauch bleibe oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien, hieß es aus dem BMAS.
Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Schaden bleibt unklar

Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin. Es lasse sich nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei.
Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, sagte die Sprecherin. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Diese gesetzliche Maßnahme erschwere auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen. (dts/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter

Das Landgericht Zweibrücken hat im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt.
Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt, teilten die Richter am Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist.
Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress auf dem Weg von Landstuhl nach Homburg. Der 36-jährige Zugbegleiter aus Ludwigshafen wurde von einem Schwarzfahrer mit massiven Faustschlägen angegriffen, die eine tödliche Hirnblutung verursachten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert und sah keine Anzeichen für Totschlag oder Mord. Die Verteidigung sprach von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und argumentierte mit einem Notwehr-Exzess.
Die Familie des Opfers forderte eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und blieb der Urteilsverkündung aus Protest fern. (dts/red)
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Anti-Folter-Stelle kritisiert Zustände in deutschen Gefängnissen

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter beklagt teils „menschenunwürdige“ Zustände in deutschen Gefängniszellen infolge von Überbelegungen. Eine Mehrfachbelegung mit mehr als zwei Gefangenen solle vermieden werden, da sie selbst bei ausreichender Raumgröße belastend wirke und Krisen sowie Konflikte begünstigen könne, zitiert die „Neue Osnabrücker Zeitung“ die Nationale Stelle.
Besonders auf den Toiletten werde die Privatsphäre bei Mehrfachbelegungen verletzt. Länder wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland stoßen laut der Überwachungsstelle an ihre Kapazitätsgrenzen.
„Eine unverzügliche Herstellung einer verfassungskonformen Unterbringungssituation für die Gefangenen ist unabdingbar“, fordert die Stelle laut NOZ weiter. In einer Haftanstalt habe der Belegungsdruck derartige Ausmaße erreicht, dass Gefangene auf dem Boden schlafen müssten.

Fehlende Fachärzte für psychosoziale Behandlung

Darüber hinaus kritisierte die Stelle die Bedingungen für psychisch kranke Häftlinge: Bundesweit gebe es einen folgenschweren Mangel an Fachärzten und Therapeuten für die psychosoziale Behandlung in den Gefängnissen, heißt es weiter. Die Folgen für Betroffene seien gravierend.
Teils wochen- und monatelang seien sie in Isolationszellen untergebracht – eine Zweckentfremdung, da es an Therapieplätzen mangele. Aus Sicht der Überwachungsstelle könne diese Praxis als „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ eingestuft werden.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige deutsche Einrichtung, die durch regelmäßige, unangemeldete Besuche in Einrichtungen wie Gefängnissen, Psychiatrien oder Altenheimen die Einhaltung der Menschenrechte überwacht. Sie wurde in Umsetzung eines Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UN eingerichtet. (dts/red)
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Nord-Stream-Anschläge: Erste Anklage erhoben

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht.
Nach früheren Angaben ist sie überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet.

Festnahme im Italien-Urlaub

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings war in den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Auslieferung nach Deutschland

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Im Auftrag eines fremden Staates?

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

BGH sieht keine Immunität

So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.

Polen lehnte Auslieferung ab

Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline. (dpa/red)
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Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.
Der 51 Jahre alte A. war am Freitag vergangener Woche zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Magdeburger Landgericht sprach ihn nach 40 Verhandlungstagen unter anderem des Mordes in sechs Fällen und des vielfachen versuchten Mordes schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist damit praktisch ausgeschlossen, wenn das Urteil bestätigt wird.
Außerdem ordnete das Landgericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte genau wie die Nebenklage für A. die Höchststrafe. Damit wäre die Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.

Amokfahrt im Dezember 2024

Nach Überzeugung des Gerichts war A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei zahlreiche Besucher erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
In dem Prozess räumte der Angeklagte zwar ein, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war vor Gericht immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Medienberichten zufolge wurde A. am Dienstag von Sachsen-Anhalt aus in ein Berliner Gefängnis verlegt. Wann der BGH in dem Fall entscheidet, war noch nicht bekannt. (afp/red)
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Gericht: NRW-Sondervermögen zu Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.

Landtag durfte Sondervermögen schaffen

Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
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Urteil: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA – Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport

Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert.
Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“.
Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“
In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“
Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.

Was Trump am Geburtsrecht ändern wollte

Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen.
So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen.
Trump wollte zudem gegen den „Geburtstourismus“ vorgehen – also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht.
Bei dem Namen der Klage „Barbara“ handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt.

Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt

Am selben Tag hat der Oberste Gerichtshof Verbote für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt.

Das Grundsatzurteil des Supreme Court erlaubt es US-Bundesstaaten, Ausschluss-Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen zu erlassen. Mehr als die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat bereits solche Verbote.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. Die Verordnung mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ streicht Bundesmittel für öffentliche Schulen und Hochschulen, die Transathletinnen in ihre Frauenteams aufnehmen.
Die mehrheitlich konservativen Befürworter der Ausschlussregeln halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren.
Die Betroffenen sahen dagegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der US-Verfassung und andere Vorgaben gegen Diskriminierung verletzt. Der Supreme Court wies die Klagen von zwei jungen Transgender-Sportlerinnen allerdings ab.
„Dürfen Schulen die Teilnahme an  Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, erklärte der konservative Richter Brett Kavanaugh, der von Trump ernannt worden war, zu der Entscheidung. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung.
Die Entscheidung des mehrheitlich konservativen Gerichtshofs fiel mit sechs zu drei Stimmen. Selbst die drei skeptischen Richter stimmten dem Urteil aber teilweise zu.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. (dpa/afp/red)

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30 Jahre Haft für chinesischen Milliardär in New York

Wegen groß angelegten Finanzbetrugs ist der im US-Exil lebende chinesische Unternehmer Guo Wengui zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Bundesgericht in New York verhängte am Montag, 29. Juni, die Strafe, wie US-Medien berichteten.

Eine Jury hatte Guo bereits im Juli 2024 wegen Betrugs sowie Wertpapier-, Internet- und Geldwäschedelikten schuldig gesprochen.

Guo, auch bekannt als Ho Wan Kwok und Miles Guo, zog 2015 in die USA. Dort wurde er zu einem lautstarken Kritiker der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und baute eine große Online-Anhängerschaft auf.

Luxusleben mit Anlegergeldern finanziert

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betrog er zwischen 2018 und 2023 Tausende Anleger, die in seine Unternehmen investierten. Das Geld soll er für Luxusgüter ausgegeben haben, darunter eine Villa in New Jersey, einen Lamborghini und eine Jacht.

Bei der Urteilsverkündung erklärte US-Bezirksrichterin Analisa Torres, Guo habe „Menschen ausgenutzt, die Demokratie nach China bringen wollten“, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.

Er habe zudem keine Verantwortung für sein Handeln übernommen. Neben der 30-jährigen Haftstrafe ordnete das Gericht eine Rückzahlung von 889 Millionen US-Dollar an.

Die Staatsanwaltschaft wirft Guo und seinen Mitverschwörern vor, über die sogenannte Himalaya Farm Alliance rund 150 Millionen US-Dollar erlangt zu haben.

Zudem soll er über G|CLUBS etwa 250 Millionen US-Dollar eingenommen haben. Das Programm wurde als exklusiver Mitgliedschaftsdienst für hochwertige Produkte, Dienstleistungen und Erlebnisse beworben.

Mit den Erlösen soll Guo unter anderem eine Villa in New Jersey, Möbel und Dekorationsgegenstände – darunter chinesische und persische Teppiche im Wert von rund 978.000 US-Dollar –, einen Kaminholzhalter sowie einen maßgefertigten Bugatti-Sportwagen gekauft haben.

Verteidigung spricht von politischer Verfolgung

Guos Anwälte argumentierten, ihr Mandant sei Opfer einer „umfassenden, allgegenwärtigen und lebensbedrohlichen“ Verfolgung durch die KPCh. Diese habe Eliten aus Wirtschaft, Unterhaltung und Politik in den USA angeworben, um gegen ihn vorzugehen.

Nach Angaben seiner Anwälte gehörte Guos Familie zu den größten Anteilseignern eines börsennotierten chinesischen Wertpapierunternehmens, bevor er China verließ. Er sei nach der Aufdeckung mutmaßlicher Korruption chinesischer Regierungsbeamter ins Visier der Behörden geraten.

Die chinesischen Behörden werfen Guo unter anderem Vergewaltigung, Entführung und Bestechung vor. Diese Vorwürfe weist er zurück.

(Mit Material der englischsprachigen Epoch Times und der AFP)
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Rumäne in Deutschland festgenommen – wegen mutmaßlicher Terrorpläne

In Baden-Württemberg ist ein junger Rumäne festgenommen worden, der von Deutschland aus versucht haben soll, den rumänischen Staat zu bekämpfen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versuchte er, eine rechtsextremistische Gruppe zu gründen, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen sollte.
Das sollte den Ermittlern zufolge zum Untergang des rumänischen Staats beitragen. Dem Festgenommenen, Nichita P., habe ein neuer Staat nach nationalsozialistischem Vorbild vorgeschwebt. Auch zur Errichtung eines solchen Staats habe die Gruppe beitragen sollen.

Aufruf zu Straftaten

Ab 2023 soll P. versucht haben, sie zu gründen. Dazu betrieb er zwei Kanäle in einem Messengerdienst, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Diese hätten sich vor allem an junge Rumänen gerichtet. P. habe Abonnenten und Mitglieder dazu aufgefordert, Straftaten zu begehen.
Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um das Töten von Menschen und um Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder queeren Menschen genutzt werden. Er habe auch dazu aufgefordert, junge Mädchen zur Selbstverletzung zu verleiten.
Auf den Kanälen soll er außerdem Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotowcocktails und Autobomben veröffentlicht haben. Im Tatzeitraum sei P. teils noch Heranwachsender gewesen, also unter 21 Jahren alt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Festnahme im Enzkreis

Festgenommen wurde er von Polizeikräften aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Enzkreis. Noch am Montag sollte er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgeführt werden.
Vorgeworfen wird P. der Versuch, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Hinzu kommt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. (afp/red)
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Justizministerium prüft strengere Regeln für Schöffen

Das Bundesjustizministerium hat seine Pläne für eine strengere Überprüfung von Bewerbern um das Schöffenamt konkretisiert. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Der Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium derzeit erarbeitet, wird nach aktueller Planung eine Ergänzung und Anpassung des Deutschen Richtergesetzes vorsehen“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Es werde darum gehen, gesetzlich zu regeln, dass nur solche Personen als ehrenamtliche Richter tätig sein sollen, welche die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Wer soll Schöffe werden dürfen?

In diesem Zusammenhang erwäge das Ministerium Anpassungen bei der Auswahl von Schöffen. Schon heute gelte: Wer gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen habe oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdiensts der DDR gewesen sei, solle nicht als Schöffe berufen werden.
Bislang liege es aber „im freien Ermessen der zuständigen Behörde“, ob Bewerber eine schriftliche Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen abgeben müssten, so der Sprecher.
Das Ministerium erwäge nun eine „Anpassung der erwähnten Vorschrift über die Einholung einer schriftlichen Erklärung der zur Auswahl für das Schöffenamt stehenden Person“.

Union will Verfassungsschutz einbinden

Die Unionsfraktion forderte zusätzlich eine Einbindung des Verfassungsschutzes bei der Auswahl von Schöffen.
„Das Problem liegt nicht in der Norm, sondern in ihrer Durchsetzung“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Heute hänge es vom Wohnort ab, ob ein Bewerber überhaupt überprüft werde. Diesen Flickenteppich müsse man beenden.
„Wir brauchen ein bundeseinheitliches, verbindliches Überprüfungsverfahren vor der Berufung, getragen von einer Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden, damit die Wahlausschüsse eine belastbare Grundlage haben“, so Krings weiter.
Dazu gehörten klare Regeln für Suspendierung und Abberufung, wenn Zweifel erst während der Amtszeit aufkämen.

AfD kritisiert das Vorhaben

Kritik äußerte die AfD. „Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die geplante Reform das genaue Gegenteil von unabhängiger Justiz“, sagte der rechtspolitische Sprecher Tobias Matthias Peterka.
Für die AfD sei klar, dass jeder Schöffe ebenso wie auch jeder Richter auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen müsse. Die bestehenden Regelungen und die Prüfung der Kandidaten durch den Schöffenwahlausschuss seien aber ausreichend. (dts/red)
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Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
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Istanbul: Zweimal 18 Jahre Haft für Kammerjäger nach Tod von Familie aus Deutschland

Im Prozess um den tragischen Tod einer vierköpfigen Familie aus Deutschland in Istanbul sind am Freitag hohe Haftstrafen verhängt worden. Zwei Vertreter einer Schädlingsbekämpfungsfirma müssen für 18 Jahre ins Gefängnis, der Besitzer des Hotels, in dem die Familie durch ein Insektengift starb, muss 13 Jahre in Haft, wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
Die in Deutschland lebende türkische Familie hatte in Istanbul Urlaub gemacht, als am 12. November die Eltern und ihre Kinder im Alter von drei und sechs Jahren erkrankten. Die Familie wurde ins Krankenhaus gebracht, doch wenige Tage nach den Kindern Kadir und Masal sowie der Mutter starb auch der Vater.
Laut Obduktionsbericht wurde bei den Toten eine „starke Konzentration von Phosphingas“ festgestellt. Dies deutete darauf hin, dass die Familie starb, weil sie dem giftigen Insektizid ausgesetzt gewesen war. Zuvor hatte es in ihrem Hotel einen Einsatz zur Schädlingsbekämpfung gegeben.
Der Prozess hatte am 21. April vor dem Gericht in Istanbul begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen „mehrfachen Totschlags durch grobe Fahrlässigkeit“ Haftstrafen von bis zu 22 Jahren gefordert.
Nach dem Tod der Familie hatten die Ermittler zunächst eine Lebensmittelvergiftung vermutet. Dieser Verdacht wurde ausgeräumt, nachdem türkische Medien berichteten, dass das Hotel der Familie mit einem Bettwanzen-Befall zu kämpfen hatte. Das eingesetzte Insektizid gelangte mutmaßlich über einen Lüftungsschacht des Badezimmers in das Hotelzimmer der Familie.(afp/red)
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Lebenslange Haft nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Gericht verhängt Höchststrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.

„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“

Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
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BKA warnt vor wachsender Gewalt türkeistämmiger Banden

Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet eine Zunahme von Straftaten und Gewaltdelikten junger türkeistämmiger Banden in Deutschland. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen BKA-Sprecher.
Seit Mitte des vergangenen Jahres sei in Deutschland verstärkt eine neue Form der Organisierten Kriminalität mit Bezügen zu türkeistämmigen Gruppierungen zu beobachten, teilte der Sprecher mit.

Mehr Schusswaffen und Erpressungen

Die Kriminalermittler stellen eine bundesweite Zunahme von Gewaltdelikten mittels Verwendung von Schusswaffen fest. Oftmals geht es demnach um Erpressungen oder Bedrohungen von türkischen mittelständischen Unternehmen, insbesondere in Städten mit einem hohen türkischen Bevölkerungsanteil.
Mitglieder dieser neuen kriminellen Gruppierungen stammen laut BKA ursprünglich aus der Türkei und werden aufgrund ihrer Altersstruktur durch türkische Medien auch als die „Mafia der neuen Generation“ und sogenannte „GenZ-Mafia“ bezeichnet.
Der Sprecher des Bundeskriminalamts sagte: „Im Vergleich zu klassischen Mafia-Gruppierungen, die oftmals hierarchisch strukturiert sind, vorrangig im Verborgenen agieren und öffentlichkeitswirksame Auftritte eher vermeiden, handelt es sich bei der sogenannten GenZ-Mafia oftmals um eher lose Netzwerke, die unter Nutzung von Social Media in Verbindung bleiben.“

Illegaler Waffenhandel aus der Türkei

Dabei greifen die organisierten Kriminellen laut BKA auch auf Schusswaffen aus der Türkei zurück. Der illegale Handel, die Verbreitung und letztlich die Verfügbarkeit illegaler Schusswaffen erhöhten in diesem Kontext zusätzlich die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, so der Sprecher.
Unter anderem würden in der Türkei produzierte Schreckschusswaffen wiederholt als voll-funktionsfähige, letale, illegal umgebaute Schusswaffen in Deutschland sichergestellt.
Der BKA-Sprecher hob hervor: „Daneben gewinnt aktuell das Phänomen illegal gefertigter Fälschungen von Schusswaffen an Bedeutung.“ Derartige Fälschungen von Schusswaffen seien bekannten Originalmodellen täuschend echt nachgebaut, jedoch außerhalb legaler Produktions- und Vertriebsstrukturen hergestellt.
Nach einer deutlichen Zunahme von Schusswaffenkriminalität waren Polizei und Justiz vor allem in Berlin zuletzt verstärkt gegen organisierte Kriminalität vorgegangen. Bei der Polizei wurde die Sondereinheit „Ferrum“ gegründet, die Staatsanwaltschaft zog mit der Ermittlungsgruppe „Telum“ nach.
Im Fokus von Razzien und Durchsuchungen standen nach Angaben der Ermittler Banden, deren Anführer von der Türkei aus agieren und die in Berlin und anderen Städten türkisch- und kurdischstämmige Ladeninhaber bedrohen, um hohe Geldsummen zu erpressen. (dts/red)
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Justizministerin Hubig in Kiew eingetroffen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.

Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus

Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)