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Fast 9.000 Abschiebungen in Deutschland gescheitert

In diesem Jahr sind bisher fast 9.000 Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern gescheitert. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf Zahlen aus Regierungskreisen.
Im ersten Halbjahr 2026 sind demnach 8.034 Abschiebungen fehlgeschlagen. Bis Mitte August waren es insgesamt 8.826 gescheiterte Abschiebungen und Rückführungen.
Als Grund wird genannt, dass die zuständigen Bundesländer die ausreisepflichtigen Migranten nicht zum Flughafen bringen konnten, weil diese beispielsweise zuvor untergetaucht waren. 2025 waren laut Angaben aus Sicherheitskreisen insgesamt knapp 18.000 Abschiebungen gescheitert.

9.663 Menschen wurden abgeschoben

Die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen lag im ersten Halbjahr 2026 bei über 9.663. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 11.807 gewesen. Das besagt eine Antwort auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm an das Bundesinnenministerium.
In den vergangenen Jahren war die Zahl der Abschiebungen gestiegen. 2025 wurden laut Innenministerium knapp 22.800 Menschen abgeschoben. 2024 waren es knapp 20.100 Menschen, im Jahr davor rund 16.400, und 2022 knapp 13.000 Menschen.
Das Bundesinnenministerium sieht keinen Rückgang der Zahlen, bezieht sich dabei aber sowohl auf Abschiebungen als auch geförderte Ausreisen.
Ein Sprecher verwies auf AFP-Anfrage darauf, dass im ersten Halbjahr 2026 18.939 Menschen aus Deutschland „rückgeführt“ worden seien – sowohl mittels erzwungener Ausreise, also Abschiebung, als auch geförderter Ausreise.
Im Vorjahreszeitraum waren es demnach 19.170 Menschen. „Die Zahl der rückgeführten Personen im ersten Halbjahr 2026 ist somit auf gleichem Niveau wie im ersten Halbjahr 2025.“ (dts/afp/red)
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Diskriminierung auf dem Klo: Wienerin klagt gegen WC-Gebühren für Frauen

Die Ungerechtigkeit fiel Melanie Gradik bei einem Spaziergang auf: „Ich war mit einem Freund im Stadtpark und wir mussten beide auf die Toilette. Er konnte kostenlos urinieren, ich musste 50 Cent bezahlen“, erzählt die Wienerin.
Das verstoße gegen das Antidiskriminierungsgesetz der österreichischen Hauptstadt, ist die 27-Jährige überzeugt – und verklagte die Stadtverwaltung von Wien.
Wie auch in vielen deutschen Städten, sind in Wien Pissoirs für Männer oft frei zugänglich, während Frauen die WC-Kabinen nur gegen Gebühr benutzen können.
„Es ist eine Kleinigkeit, aber auch ein Beispiel dafür, wie Frauen im Alltag ungleich behandelt werden“, sagt Gradik beim Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP im Wiener Augarten. „Warum können Toiletten nicht für alle kostenlos sein oder für alle 50 Cent kosten? Das ist ungerecht.“

Möglicher Präzedenzfall für Österreich

Das sieht auch Gradiks Anwältin Petra Laback so: Die Tatsache, dass manche öffentliche Einrichtungen kostenlose Urinale für Männer anbieten, führe zu einer Ungleichbehandlung der Geschlechter.
„Männer haben eine zusätzliche kostenlose Alternative, Frauen nicht“, sagt sie. Sollte Gradik einen Prozess in dem Streit gewinnen, könnte dies einen Präzedenzfall für ganz Österreich schaffen, hofft die Juristin: „Das wird sicherlich Auswirkungen auf andere Gemeinden haben.“

Ein Blick auf Wien, im Vordergrund das Rathaus.

Foto: Dirk Van Geel/iStock

In Wien gibt es derzeit 168 öffentlich betriebene Toilettenanlagen, von denen 139 kostenlos genutzt werden können. Nach Angaben der Stadtverwaltung erheben die 29 kostenpflichtigen Anlagen eine Gebühr, weil dort Toilettenpersonal beschäftigt ist.
Das sei an stark frequentierten Orten mit intensiver Nutzung notwendig, um Sauberkeit und die ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen, erklärt Sandra Holzinger von der Wiener Stadtverwaltung.
Doch auch bei diesen Einrichtungen sind die Pissoirs kostenlos zugänglich. Das solle verhindern, dass Männer in der Öffentlichkeit urinieren, begründet die Sprecherin.

Rechtsprofessorin: Benachteiligung für Frauen

Die Rechtsprofessorin Anna Gamper von der Universität Innsbruck hält diese Regelung mit Blick auf die Geschlechter-Gleichstellung für fraglich. Nach österreichischem Recht „darf zwischen Männern und Frauen nur unterschieden werden, wenn dafür eine besondere sachliche Rechtfertigung besteht“, sagt sie.
Bei öffentlichen Toilette scheine eine solche „nicht vorzuliegen“, da die Kosten für den Bau, die Instandhaltung und die Reinigung von Kabinen und Pissoirs letztlich gleich seien.
Selbst wenn die Instandhaltung von Kabinen etwas teurer wäre oder diese mehr Wasser verbrauchten, reiche das nicht unbedingt aus, um einen Preisunterschied gegenüber Urinalen zu rechtfertigen, urteilt die Professorin.
„Frauen dürfen nicht allein deshalb finanziell benachteiligt werden, weil sie eine andere Anatomie haben und auch aus Sicherheitsgründen auf eine Kabine angewiesen sind.“ Das Argument, dass auch Männer für eine Kabine bezahlen müssen, lässt Gamper nicht gelten. Schließlich hätten sie im Gegensatz zu Frauen eine kostenlose Option.
Frauen in Österreich hätten im Alltag im Vergleich zu Männern ohnehin zusätzliche Kosten, beispielsweise für Periodenprodukte, sagt der Sprecher der Wiener Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch, Stefan Hayden.

Koalitionsvertrag: Öffentliche Toiletten prüfen und ausbauen

In ihrem Koalitionsvertrag verpflichteten sich die in Wien regierenden Sozialdemokraten und Liberalen, das Angebot an öffentlichen Toiletten auszubauen und zu prüfen, ob sie für alle Geschlechter kostenlos werden können.
Im Augarten gibt es seit dem vergangenen Jahr neue öffentliche Toiletten – ein Modell ganz im Sinn von Melanie Gradik. Die WC-Häuschen fügen sich mit ihren geschwungenen weißen Keramikfassaden nicht nur harmonisch in den historischen Barockpark ein, sondern sind auch kostenlos – für Männer und Frauen. (afp/red)
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Social-Media-Sucht: Schwere Vorwürfe gegen Meta

Im womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft dem Meta-Konzern schwere Vorwürfe gemacht. Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne „ausgenutzt“ und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Meta muss sich vor einem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, seine Online-Netzwerke so gestaltet zu haben, dass Minderjährige abhängig und dadurch psychisch krank werden.
„Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen“, sagte O’Neill.

Protest vor dem Gericht

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mütter gegen Meta. Sie erklärten, ihre Kinder hätten infolge der Nutzung der Onlinedienste Suizid begangen. „Kein Unternehmen – ganz gleich, wie reich, einflussreich oder vermeintlich unangreifbar es sich fühlt – darf über der Wahrheit, dem Gesetz und unseren Kindern stehen“, sagte die Mutter Lori Schott.

Jason Slothouber (Mitte), leitender Staatsanwalt aus Colorado, trifft am 18. August 2026 am Bundesgericht in Oakland ein.

Foto: Godofredo A. VÁSQUEZ / AFP via Getty Images

Milliardenstrafe und neue Regeln

Mehrere US-Bundesstaaten fordern Einschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (etwa 173 Milliarden Euro). Die Summe ergibt sich aus mehreren tausend Dollar, die die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden ansetzen. Meta selbst hatte in einem Gerichtsdokument sogar erklärt, die Gesamtstrafe könne mehr als eine Billion Dollar betragen.
Im Mittelpunkt stehen Funktionen wie Endlos-Scrollen, häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger kritisieren damit vor allem die Gestaltung der Netzwerke und nicht deren Inhalte. Für diese genießen Online-Plattformen nach US-Recht weitgehende Immunität.

Prozess könnte weitreichende Folgen haben

In den USA laufen bereits zahlreiche Verfahren gegen Online-Netzwerke. Der Prozess in Kalifornien könnte für Meta jedoch besonders folgenreich sein, da erstmals eine Entscheidung auf Bundesebene ansteht.
Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine Anhörung ist für Ende September geplant. Auch Instagram-Chef Adam Mosseri ist vorgeladen. Mit einem Urteil von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.

Anklage will Meta-Chef Zuckerberg Ende September befragen (Archivbild)

Foto: Kevin Dietsch/Getty Images

Ausgangspunkt: die „Facebook Files“

Der Prozess geht auf die sogenannten „Facebook Files“ zurück, die die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Die tausenden Seiten enthielten Ergebnisse konzerninterner Untersuchungen zu den Auswirkungen der Meta-Netzwerke auf die psychische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen.
Den Unterlagen zufolge waren dem Konzern mögliche schädliche Auswirkungen des Social-Media-Konsums bekannt. Öffentlich habe Meta entsprechende Bedenken und Warnungen jedoch zurückgewiesen. Stattdessen soll der Konzern seine Netzwerke bewusst so gestaltet haben, dass sie Suchtverhalten fördern.

29 Bundesstaaten klagen

Nach den Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung ein. Zwei Jahre später reichten 29 von ihnen Klage gegen Meta ein.
Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen nun stellvertretend einen Pilotprozess. Sollte Meta unterliegen, soll der Konzern anschließend mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.

Meta weist Vorwürfe zurück

Meta betont, ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu ergreifen. Zudem argumentiert der Konzern, die psychische Gesundheit von Jugendlichen könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden.
Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben, argumentiert Meta. (afp/red)
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Eilanträge zweier AfD-Kandidaten scheitern: Sichert und Bothe können nicht zur Kommunalwahl antreten

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert.
Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Das teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein „vorgelagerter Rechtsbehelf“ sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)
Bothe ist stellvertretender Landeschef der AfD in Niedersachsen. Er wollte am 13. September im Landkreis Lüneburg als Kandidat für die Landratswahl antreten. An diesem Tag finden Kommunalwahlen in dem Bundesland statt.
Wegen einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.

Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig

Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden. Es traf unter anderem auch den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte.
Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies am Montag das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einer identischen Begründung wie die Lüneburger Richter im Fall Bothe ab.
Gerade im Wahlrecht müsse „das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden“, begründete das Gericht in Lüneburg seinen Beschluss.
Anders als von Bothe angegeben, werde er dadurch auch nicht „rechtsschutzlos“ gestellt. Erweise sich ein Wahleinspruch in einem Wahlprüfverfahren als begründet, könne die Wahl später für ungültig erklärt und das Ergebnis korrigiert werden.
Die Beschlüsse in beiden Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Bothe und Sichert können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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Mordfall Tupac Shakur: Anklage spricht von Rache – Verteidigung widerspricht

Im Prozess um den Mord an dem legendären US-Rapper Tupac Shakur vor drei Jahrzehnten hat die Anklage in ihrem Eröffnungsplädoyer von einer Tat aus Rache gesprochen.
Der Angeklagte Duane Davis habe den Mord in Auftrag gegeben, weil sein Neffe zuvor von Shakur zusammengeschlagen worden sei, erklärte am Montag Staatsanwalt Binu Pilal zum Beginn der Verhandlungen in Las Vegas. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück.

Es war am 7. September 1996

Der Mord an Shakur gehört zu den bekanntesten ungelösten Verbrechen in den USA, der Prozess wurde mit Spannung erwartet. Er hatte vor einer Woche mit der Auswahl der Geschworenen begonnen, am Montag nun startete die eigentliche Verhandlung.
„Am 7. September 1996 beteiligte sich Tupac Shakur öffentlich und vor laufender Kamera an einer erniedrigenden Prügelattacke auf Orlando Anderson, den Neffen von Duane Davis“, sagte Staatsanwalt Pilal. „Zweieinhalb Stunden später dann … wurde Tupac aus einem weißen Cadillac heraus in einem Racheakt niedergeschossen.“
Davis habe zwar nicht selbst abgedrückt, sagte Pilal. Der Angeklagte habe aber die Waffe an eine Person auf dem Rücksitz seines Wagens gegeben und dieser befohlen, auf den Rapper zu schießen.
Der Anwalt des Angeklagten, Michael Sanft, wies die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft und die Ermittler verfügten über keine stichhaltigen Beweise für eine Schuld seines Mandanten. „Was sie Ihnen vortragen, stellen sie als Tatsache dar, obwohl es sich in Wahrheit um Fiktion handelt“, sagte er an die Geschworenen gewandt. „Es liegt an Ihnen zu entscheiden, was wirklich den Tatsachen entspricht.“
Tupac Shakur war 1996 in einem Auto in Las Vegas angeschossen worden und starb sechs Tage später im Krankenhaus. (Archivbild)

Tupac Shakur war 1996 in einem Auto in Las Vegas angeschossen worden und starb sechs Tage später im Krankenhaus. (Archivbild)

Foto: Tom Rodriguez/Globe Photos via ZUMA Wire/dpa

Streit zwischen Ostküste und Westküste

Shakur war im Alter von 25 Jahren im Glücksspielparadies Las Vegas im Bundesstaat Nevada getötet worden. Der auch als 2Pac bekannte Musiker war eine herausragende Persönlichkeit in der damals tobenden erbitterten Fehde zwischen Hip-Hop-Musikern von der West- und der Ostküste der USA.
Der mit Hits wie „California Love“ und „All Eyez on Me“ bekannt gewordene Shakur wuchs zwar im New Yorker Stadtteil Harlem und in Baltimore an der Ostküste auf. Er unterzeichnete jedoch einen Vertrag mit der Plattenfirma Death Row Records aus der Westküstenmetropole Los Angeles und wurde rasch zum Inbegriff des kalifornischen „Bad Boy“.
Im Prozess wird es vor allem um die Fehde zwischen Death Row Records und der von Sean „Diddy“ Combs gegründeten Ostküsten-Plattenfirma Bad Boy Records gehen. Den Ermittlern zufolge stand Death Row Records unter dem Schutz der Gang Mob Piru. Bad Boy Records wiederum heuerte die vom Angeklagten Davis geführte rivalisierende Gang South Side Compton Crips als Leibwächter an.
Den Ermittlungen zufolge schlugen Shakur und Death-Row-Records-Boss Marion „Suge“ Knight am Abend des 7. September 1996 den Neffen von Crips-Boss Davis zusammen. In der selben Nacht überholte dann ein weißer Cadillac mit Davis, dessen Neffen und weiteren Insassen an Bord Shakurs Wagen in Las Vegas. Aus dem Cadillac heraus wurden mehrere Schüsse abgefeuert, Shakur wurde tödlich verletzt.

Memoiren als neuer Ermittlungsanstoß

Wegen mangelnder Beweise kamen die Ermittlungen zum Mord an Tupac Shakur jahrzehntelang kaum voran. Dies änderte sich 2019, als Davis seine Memoiren veröffentlichte.
Darin schilderte er, dass er am fraglichen Abend vorn im Cadillac saß und den Männern auf der Rückbank eine Pistole gab. Wer genau schoss, schrieb Davis nicht. Alle anderen Männer, die damals mit ihm in dem Auto saßen, sind inzwischen tot.
Im September 2023 wurde Davis schließlich festgenommen. Er distanziert sich inzwischen von den Angaben in seinen Memoiren und beteuert seine Unschuld. In einem aus dem Gefängnis heraus gegebenen Interview sagte er dem Sender ABC, die Ermittler könnten ihm noch nicht einmal nachweisen, dass er in der Tatnacht in Las Vegas gewesen sei.
Stattdessen sei er in der Tatnacht in Los Angeles gewesen. Seine eigenen Memoiren habe er nie gelesen. (afp/red)
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Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Die Initiative bestand dem Urteil zufolge seit Ende 2019. Bis August 2024 habe die 43 Jahre alte D. zu Spenden für den IS aufgerufen, Geld aus Verkäufen von IS-Literatur gesammelt und Briefaktionen gestartet, um inhaftierte IS-Mitglieder psychisch und finanziell zu unterstützen. So habe sie darum geworben, dass diese weiter für den IS arbeiteten.

Finanzielle Unterstützung

Das Gericht nannte mehrere Beispiele. Einem dschihadistischen Prediger, der in Österreich zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde, habe D. 4.200 Euro geschickt.
3.300 Euro soll sie an weibliche IS-Mitglieder übermittelt haben, die in einem syrischen Lager interniert waren. Einen aufmunternden Brief soll sie an eine Frau weitergegeben haben, die sich wegen des Todes eine versklavten jesidischen Mädchens vor Gericht verantworten musste.
Außerdem soll sie Geld an zwei weitere IS-Unterstützer gegeben haben. Das Gericht wertete das als strafbare Werbung um Mitglieder oder Unterstützer des IS. Es sei die erste strafrechtliche Verurteilung dieser Art, teilte es mit.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

D. war im September 2025 in Düsseldorf festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Im Februar klagte die Bundesanwaltschaft sie an. Die Anklage beantragte dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Gericht sprach D. nun wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den IS schuldig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden. Das Gericht ordnete an, dass die Angeklagte in Untersuchungshaft bleibt. (afp/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Ruhr-Kommunen fordern härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch

Kommunalpolitiker aus dem Ruhrgebiet fordern vom Bund mehr Tempo im Kampf gegen Sozialmissbrauch. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Juli mit dem Aufbau eines zentralen Kompetenzzentrums Leistungsmissbrauch und fünf regionaler Außenstellen begonnen, um systematisch Daten zusammenzuführen und zu analysieren.
Diesen Schritt bezeichnet der Oberbürgermeister von Hagen, Dennis Rehbein (CDU), in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) als wichtig und längst überfällig. Ein Durchbruch sei es aber nicht. Auch Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Andrea Henze (SPD) sieht das so.
Es gelte, Leistungsmissbrauch „energisch und systematisch“ zu bekämpfen, sagte Henze. Dafür brauche es nicht noch mehr Zuständigkeiten auf dem Papier, sondern konkrete, durchsetzungsfähige Strukturen vor Ort und eine Gesamtstrategie von Bund, Ländern und Kommunen. Rehbein zeigte sich enttäuscht, dass ein von der Bundesregierung eigentlich für Juli angekündigter Aktionsplan immer noch nicht vorliegt.

Aktionsplan der Bundesregierung lässt auf sich warten

Der Plan soll sich mit der Bekämpfung von Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung, befassen und wird gerade mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet, wie eine Sprecherin von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) der FAS mitteilte. Die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sei ein zentrales Thema für diese Legislaturperiode, sagte die Sprecherin.
Er schade der Gesellschaft und schwäche das Vertrauen in den Sozialstaat. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen zu beenden, den Datenaustausch der Behörden zu verbessern und Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich zu reduzieren.
Wann die Bundesregierung ihren Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch vorlegt, sagte das Arbeitsministerium auf Anfrage der FAS nicht. Rehbein reagierte verärgert darauf. Beim Kampf gegen Sozialmissbrauch dürfe keine Zeit verloren werden, sagte er. Die Kommunen bräuchten jetzt klare gesetzliche Verbesserungen und wirksame Instrumente statt weiterer Verzögerungen.

Kommunen fordern bessere Zusammenarbeit

Viele Kommunen im Ruhrgebiet haben mit den Folgen der Armutsmigration aus Südosteuropa zu kämpfen. Henze sagte der FAS, die Bürger ihrer Stadt hätten mittlerweile ein starkes Gefühl von Ungerechtigkeit, weil Menschen einfach durch eine Wohnortwahl Sozialsysteme ausnutzten, in die sie zuvor nicht eingezahlt hätten.
Der Staat dürfe nicht zulassen, dass Menschen aus dem Ausland nach Deutschland gelockt, in menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht und gleichzeitig von kriminellen Strukturen ausgebeutet würden, sagte sie. Schon Anfang des Jahres hieß es in einem Bericht der Gelsenkirchener Verwaltung, die soziale Segregation im Stadtgefüge nehme massiv zu, der soziale Friede in vielen Stadtteilen sei gefährdet.
Eine große Hürde im Kampf gegen Sozialmissbrauch stellt nach übereinstimmender Einschätzung der betroffenen Kommunen der Datenschutz dar. Die betroffenen Städte bräuchten dringend die praxisgerechte Lockerung von Datenschutzbestimmungen an einigen Schnittstellen, sagte der Sozialdezernent von Essen, Peter Renzel, der FAS.
Aus Duisburg heißt es, der Datenschutz erschwere oft die wirksame Kontrolle, weshalb Betrug oft nur schwer nachgewiesen werden könne. Henze sagte: „Natürlich müssen Persönlichkeitsrechte geschützt werden, aber der Staat muss gleichzeitig in der Lage sein, Betrug und Missbrauch wirksam aufzudecken. Datenschutz darf nicht zum Schutzschild für Sozialleistungsmissbrauch werden.“ (dts/red)
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Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte.
Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.
Die Warburg-Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden.
Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin P. vor, als Sachgebietsleiterin im hamburgischen Finanzamt für Großunternehmen versucht zu haben, dies zu verhindern.
Laut der Anklageschrift, welche im Juni vergangenen Jahres eingereicht wurde, soll P. unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es liege „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ vor, dass P. sich strafbar gemacht habe, zitierte der WDR aus der Entscheidung vom März.
Das Oberlandesgericht widersprach dem mit einem Beschluss vom Montag. „Anders als das Landgericht hat der Senat nach Aktenlage und deren vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht, der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlich ist, als gegeben angesehen“, erklärte die Gerichtssprecherin. Es handele sich um eine „komplexe Beweislage“, die gerichtlich zu bewerten sei.
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich.
2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Bislang wurden aber ausschließlich Banken und ihre Mitarbeiter belangt.
Der Hamburger Cum-Ex-Skandal rund um die Warburg-Bank reicht ohnehin bereits in die Politik hinein, denn sie betrifft auch den damaligen Ersten Bürgermeister der Hansestadt und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Er hatte den Chef der Bank, Christian Olearius, mehrmals getroffen. An den Inhalt der Gespräche habe er aber keine Erinnerung, sagte Scholz in einem entsprechenden Untersuchungsausschuss.(afp/red)
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Banden setzen Minderjährige ein: Schweden senkt Strafmündigkeit auf 14 Jahre

In Schweden hat das Parlament dafür gestimmt, das Alter der Strafmündigkeit von 15 auf 14 Jahre zu senken. Für das Gesetz sprachen sich 281 Abgeordnete aus – darunter auch die oppositionellen Sozialdemokraten. 66 Abgeordnete votierten dagegen.
Das Parlament beschloss zudem, die Strafmilderung für Jugendliche zu streichen. Jugendliche unter 18 Jahren können nun zu Haftstrafen von bis zu 18 Jahren verurteilt werden. Das Gesetz tritt am 10. September in Kraft – und damit drei Tage vor der Parlamentswahl in dem skandinavischen Land.
In Malmö stand in der Nacht ein Bus in Flammen, nachdem Unbekannte ein brennendes Objekt auf das Fahrzeug warfen.

2022: In Malmö ging ein Bus in Flammen auf, nachdem Unbekannte ein brennendes Objekt auf das Fahrzeug geworfen hatten.

Foto: Johan Nilsson/TT NEWS AGENCY/AP/dpa

Jugendliche drohen härtere Strafen

Eigentlich wollte die Mitte-Rechts-Regierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren inhaftieren. Dabei ging es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden. Sie musste diesen Vorschlag jedoch im Juni zurückziehen, da sie im Parlament dafür keine Mehrheit fand.
Die Regierung des seit 2022 amtierenden Ministerpräsidenten Kristersson wird von den Schwedendemokraten unterstützt. Sie hat bereits mehrere derartige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Kristersson hatte unter anderem die grassierende Bandengewalt in Schweden auf eine „verantwortungslose Einwanderungspolitik und eine gescheiterte Integration“ zurückgeführt. Seitdem wurden der Polizei erweiterte Befugnisse eingeräumt und härtere Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität eingeführt.

Banden rekrutieren immer jüngere Täter

Schweden kämpft seit mehr als zehn Jahren gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen. Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe drohte. (afp/red)
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Amtsgericht prüft Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah

Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vorliegt und geprüft wird. Weitere Einzelheiten wollte eine Gerichtssprecherin nicht nennen, da das Verfahren nicht öffentlich sei.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ soll der Antrag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Krah und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann stehen.
Krah hatte gegen Böhmermann geklagt, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, wonach Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Krah sah darin eine mögliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts. Nach dem vom „Spiegel“ zitierten Urteil blieb Krah mit seiner Klage erfolglos. Böhmermann hatte die Angabe demnach kurz nach Veröffentlichung des Podcasts korrigiert und von „rund 50“ Flaschen gesprochen.
Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Laut dem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken.
Krah habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen des Podcasts direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten laut „Spiegel“-Informationen nicht.
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen.
Die AfD-Bundestagsfraktion wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Dazu lägen ihr keine Informationen vor, sagte ein Sprecher AFP.
(afp/red)
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Tausende öffentliche Auspeitschungen in Afghanistan dokumentiert

Fünf Jahre nach der erneuten Machtübernahme der Taliban haben afghanische Menschenrechtler Tausende Fälle öffentlicher Auspeitschungen in Afghanistan dokumentiert.
Zwischen dem 22. Februar 2022 und dem 21. April 2026 seien mindestens 2.745 Menschen bei 634 dokumentierten Ereignissen ausgepeitscht worden.
Das belegt einer Auswertung der im Exil arbeitenden Afghanistan Human Rights and Democracy Organization (AHRDO), über die die Zeitungen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ berichten.
Das englische Original spricht von „flogging“, einer Körperstrafe durch Hiebe, ohne das verwendete Instrument näher zu bestimmen. Im Deutschen wird hierfür meist der Begriff „Auspeitschung“ verwendet.

1.700 Männer und 420 Frauen betroffen

Betroffen waren demnach 422 Frauen, 1.761 Männer sowie 562 Menschen, deren Geschlecht nicht erfasst ist. Für 2025 dokumentierte AHRDO 1.073 Betroffene, bis zum 21. April 2026 waren es in diesem Jahr 535.
Die Organisation weist allerdings darauf hin, dass insbesondere die Daten aus den ersten Jahren lückenhaft sein dürften und Vergleiche deshalb nur eingeschränkt möglich seien.
Bei 66,6 Prozent der dokumentierten Ereignisse ging es um angebliche Sexual- oder Moralvergehen. Gewaltdelikte wie Mord, Vergewaltigung, Entführung oder Körperverletzung spielten bei 4,4 Prozent eine Rolle.
Auspeitschungen wurden in allen 34 Provinzen dokumentiert. Von den 422 erfassten Frauen wurden 399 (knapp 95 Prozent) wegen eines angeblichen Sexual- oder Moralvergehens ausgepeitscht. (dts/red)
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SED-Opferbeauftragte fordert dauerhafte Hilfe für Zwangsdoping-Opfer

Die SED-Opferbeauftragte des Bundestags, Evelyn Zupke, fordert eine dauerhafte finanzielle Unterstützung für Opfer des DDR-Zwangsdopings. Sie sagte, „es wäre gut, wenn dazu noch dieses Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt würde.“
„Dabei geht es um Menschen, die als Minderjährige vom Staat für den Leistungssport missbraucht wurden und bis heute unter schweren gesundheitlichen Folgen leiden. Aus meiner Sicht braucht es für sie endlich eine klare gesetzliche Regelung und eine dauerhafte monatliche Unterstützung“, sagte Zupke der „Rheinischen Post“ anlässlich des 65. Jahrestags des Mauerbaus.

Unrecht nicht in Vergessenheit geraten lassen

Zudem forderte Zupke mehr Beachtung für Gruppen, „die bislang nur wenig Aufmerksamkeit erhalten und die mehr Unterstützung bekommen sollten“.
Zu ihnen zählt Zupke Menschen, die in der DDR „über den sogenannten Asozialen-Paragrafen verfolgt wurden, oder Frauen und Mädchen, die unter dem Vorwand gynäkologischer Behandlungen weggesperrt und misshandelt wurden“.
Es müsse darum gehen, das „erlittene Unrecht genauer aufzuarbeiten und zu klären, wie betroffenen Menschen heute besser geholfen werden kann“.
Neben dem Gesetzgeber sieht Zupke auch Unternehmen in der Pflicht, die von der Zwangsarbeit politischer Gefangener in der DDR profitierten.
„Manche erzählen von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten unter unmenschlichen Bedingungen“, sagte Zupke mit Blick auf die Opfer.
„Ich finde deshalb, dass sich gerade große Konzerne diesem Teil ihrer Geschichte stellen sollten. Sie könnten dazu beitragen, dass dieses Unrecht nicht in Vergessenheit gerät“, so die SED-Opferbeauftragte. Derzeit sei sie mit dem Unternehmen Otto im Gespräch. „Das Kapitel ist noch nicht abgeschlossen“, sagte Zupke. (dts/red)
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Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt

Mehr als zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den toten mutmaßlichen Attentäter Abdul B. formal eingestellt.
Weiter ermittelt wird, ob es womöglich Mitwisser geben könnte, wie eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe am Mittwoch sagte. Bei dem vermutlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) war am 25. Juli eine Frau getötet worden.
31 weitere Menschen wurden verletzt. Bei der Teileinstellung des Ermittlungsverfahrens handelt es sich um eine Formalie, da gegen Tote nicht ermittelt werden kann. Der 21 Jahre alte B. soll am Rande der Abschlussveranstaltung der CSD-Demonstration in Berlin einen gemieteten Lieferwagen in eine Menschenmenge gesteuert und anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert haben.
Die Fahrt endete an einem Baum im Tiergarten. Nach dem Attentäter wurde gefahndet – einen Tag später wurde B. bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage erschossen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen wegen des mutmaßlich islamistischen Hintergrunds der Tat.
Der deutsche Staatsbürger B. mit libanesischen Wurzeln war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft. Er befand sich nach einer Gerichtsentscheidung aber auf freiem Fuß. Der Anschlag löste eine Diskussion über schärfere Gesetze und ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder aus.
Ende Juli teilte die Karlsruher Behörde mit, dass auf einem im Tatfahrzeug entdeckten Handy des Verdächtigen ein IS-Bekennervideo gefunden wurde. Ein Vermummter, bei dem es sich mutmaßlich um B. handle, leiste darin einen Treueschwur auf die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Tatrelevante Spuren von anderen Menschen gab es in dem Fahrzeug nicht. Zuerst hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die formale Einstellung des Verfahrens gegen B. berichtet.(afp/red)
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Beweismittel vernichtet: US-Richter gibt australischem Milliardär in Klage gegen Meta Recht

In Kalifornien hat ein Bundesrichter einem australischen Milliardär in einer Anhörung zu einer Klage gegen den US-Konzern Meta Recht gegeben.
Der zuständige Richter P. Casey Pitts entschied am Montag in seinem AFP vorliegenden Urteil, dass Meta im Zusammenhang mit gefälschten Werbeanzeigen Beweismittel vernichtet oder deren Löschung zugelassen habe. Dadurch sei dem Kläger Schaden entstanden.

Um was wird verhandelt?

Der australische Milliardär Andrew Forrest, der sein Vermögen im Bergbau erworben hat, hatte Meta vorgeworfen, sein Bild ohne Genehmigung für Anzeigen für betrügerische Investitionen in Kryptowährungen verwendet zu haben.
Meta habe diese Anzeigen aktiv geändert und davon profitiert. Dieses Verhalten mache den Konzern für die betrügerischen Inhalte haftbar, argumentierten Forrests Anwälte.
Der Konzern von Mark Zuckerberg argumentierte dagegen, er habe zwei Jahre gebraucht, um die Existenz der Daten in seinen eigenen Systemen aufzudecken – eine Angabe, die der Richter nun als „einfach nicht glaubwürdig“ einstufte.
„Es ist nicht plausibel zu behaupten, dass Meta selbst zwei Jahre gebraucht habe, um von seinen eigenen Daten zu erfahren“, erklärte Pitts. Einen Vorsatz zur Schädigung stellte er jedoch in seinem Urteil nicht fest, sondern sprach lediglich von „grober Fahrlässigkeit“.

Bisher gelten Vorgaben von 1996

Bislang waren Online-Plattformen in den USA weitgehend durch eine Vorgabe von 1996 geschützt. Durch Abschnitt 230 des sogenannten Gesetzes zur Anständigkeit in der Kommunikation (Communications Decency Act) sind sie von jeder Verantwortung für Inhalte entbunden, die Nutzer im Internet veröffentlichen. Darauf berief sich Meta auch in diesem Fall.
Das Verfahren befindet sich noch in der Vorverhandlungsphase, es wird erwartet, dass Meta bei einer für Ende des Jahres erwarteten Anhörung vor Richter Pitts die Abweisung der Klage aufgrund der Immunität beantragen wird.
Die vernichteten Daten sind dabei von zentraler Bedeutung für Forrests Klage: Sie würden mutmaßlich zeigen, wie Metas eigene Tools die Anzeigen umgestaltet haben. Dadurch würden die Immunitätsansprüche des Unternehmens hinfällig.

Prozess ab 12. August: Meta macht bewusst junge Menschen süchtig

In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Online-Netzwerke angestrengt. Derzeit sieht sich sieht Meta mit mehreren Gerichtsverfahren in den USA konfrontiert.
In einem am Mittwoch beginnenden Prozess wird den Meta-Netzwerken Instagram und Facebook vorgeworfen, junge Menschen bewusst süchtig und damit psychisch zu machen.
Vier Bundesstaaten fordern massive Beschränkungen bei den Funktionen der zu Meta gehörenden Online-Netzwerke und bis zu 1,4 Billionen Dollar Strafe. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg soll in dem Prozess befragt werden.
Die Generalstaatsanwälte von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey fordern vor dem Bundesgericht in Oakland nahe San Francisco, die Funktionen der Meta-Onlinenetzwerke so einzuschränken, dass sie minderjährige Nutzer nicht mehr abhängig machen.
Konkret geht es unter anderem um Funktionen wie Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Online-Netzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten – denn hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.
Als Strafzahlung pocht die Anklage auf bis zu 1,4 Billionen Dollar (1,2 Billionen Euro) – eine Summe, die fast so hoch ist wie der Börsenwert von Meta. Sie ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwälte für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe veranschlagen. (afp/red)
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Familienzuschläge für Beamte kosten Milliarden

Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums.
Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge für seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mitteilte.
Hinzu kämen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.
Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen summierten sich die Familienzuschläge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt.
Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

Familienzuschläge manchmal höher als das Grundgehalt

Familienzuschläge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen.
Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, „Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“.
„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung“, sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der „Welt am Sonntag“.
Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder.
Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

Grundsätzlicher Kurswechsel gefordert

Kritik äußerte auch der DBB. „Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen“, sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.
Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen.
Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. „Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU).
Er dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten. (dts/red)
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Geplante PKK-Amnestie in Türkei: Ramelow fordert Maßnahmen in Deutschland

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat angesichts des Friedensprozesses zwischen der Türkei und der kurdischen PKK weitgehende Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland gefordert. Der „Rheinischen Post“ vom Samstag sagte Ramelow: „Das nun dem Parlament in Ankara vorgelegte Rahmengesetz zum Friedensprozess öffnet Wege zum Frieden und ist eine Reaktion auf die freiwillige Auflösung der kurdischen PKK im vergangenen Jahr.“
Der Linken-Politiker betonte: „Die deutsche Bundesregierung sollte diesen Weg diplomatisch unterstützen und muss nun zudem, so wie es die Türkei vorhat, auch in Deutschland weitgehende und schnelle Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten umsetzen.“ Aus Sicht Ramelows wäre das „eine konkrete Unterstützung für Frieden in der Region und für die Wahrung der kurdischen Rechte und Interessen“.

Türkei schafft Weg für PKK-Mitglieder

Hintergrund ist, dass die türkische Regierungspartei AKP im Bemühen um Frieden mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht hat. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen etwa für eine Freilassung verurteilter PKK-Mitglieder geschaffen werden.
„Ich begrüße, dass die türkische Regierung offenbar zu konkreten Schritten zu einem Frieden mit Kurdinnen und Kurden in der Türkei bereit ist“, sagte Ramelow. „Es unterstreicht noch einmal die Entschlossenheit der kurdischen Bevölkerung in der Türkei für einen demokratischen Wandel und ein endgültiges Ende der kriegerischen Vergangenheit.“
Gemäß dem Text des Gesetzentwurfs im türkischen Parlament soll ein Mechanismus eingerichtet werden, der PKK-Kämpfern den Weg zurück ins zivile Leben in der Türkei ebnet – vorausgesetzt, dass die Organisation „praktisch nicht mehr existiert und alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition abgegeben hat“.

Friedensprozess mit großen Hürden

Der Gesetzentwurf enthält allerdings keine Angaben dazu, was mit PKK-Gründer Abdullah Öcalan geschehen soll, der seit 27 Jahren auf einer Gefängnisinsel inhaftiert ist.  Nach einem Aufruf Öcalans am 27. Februar 2025 hatte die PKK ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat beendet. In einem symbolischen Akt wurden auch Waffen verbrannt.
Auf türkischer Seite gab es bisher allerdings nur wenige Fortschritte. Die Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für den Friedensprozess im Parlament gilt daher als ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt.
Bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee waren seit 1984 mindestens 50.000 Menschen getötet worden. (afp/red)
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Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft gegen Lina E.

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft vom 30. Juni 2026 gegen Lina E. bestätigt. Das teilte der BGH am Freitag mit. Die Verurteilte hatte sich geweigert, als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Lina E. war wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.

Dresdner Linksextremismusprozess

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.
Lina E. wurde am 31. Mai 2023 zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt. Gründe waren die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung.
Die Vereinigung hatte Angriffe auf Neonazis zum Ziel, wobei Lina E. selbst an vier Angriffen nachweislich beteiligt war.
Das Urteil wurde im März 2025 rechtskräftig, nach knapp 100 Verhandlungstagen zwischen September 2021 und Mai 2023 – auch bekannt als der Dresdner Linksextremismusprozess. (dts/tp)
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Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen

Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbruderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Die Frau ist den Angaben zufolge derzeit als Sachbearbeiterin eingesetzt und strebte die Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Die Stadt Karlsruhe lehnte dies ab und verwies auf Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach die Frau als ehrenamtliche Lehrerin in einer Moschee tätig sei. Diese sei in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden, welche nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Sachbearbeiterin Klage vor dem Verwaltungsgericht, die diese nun aber abwies. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes schürten berechtigte Zweifel daran, dass die Klägerin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, befand das Gericht. Eine Distanzierung von der Muslimbruderschaft strebe die Frau offensichtlich nicht an.
Das Urteil fiel bereits am Donnerstag vergangener Woche. Es ist noch nicht rechtskräftig.
(afp/red)