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Ermittlungen gegen Ex-Ministerpräsident Zapatero auf seine Töchter ausgeweitet

Calama erklärte, er habe Laura und Alba Rodríguez Espinosa über die Aufnahme der Ermittlungen informiert, damit diese ihr Recht auf Verteidigung wahrnehmen können. Die beiden leiten dem Richter zufolge ein Unternehmen, das eine „entscheidende Rolle“ bei der „Verschleierung relevanter Vorgänge“ gespielt haben soll.
Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht ein umstrittenes Rettungspaket in Höhe von 53 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Plus Ultra während der Corona-Pandemie. Zapatero soll seinen Einfluss genutzt haben, um die staatliche Hilfszahlung zu ermöglichen. Außerdem wird ihm die Annahme von Bestechungsgeldern über undurchsichtige Kanäle vorgeworfen.

Weitere Vorwürfe

Bei einer Durchsuchung von Zapateros Büros Mitte Mai war wertvoller Schmuck im Gesamtwert von 1,3 Millionen Euro sichergestellt worden. Gegen den 65-Jährigen wird inzwischen auch wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Schmuggels ermittelt. Zapatero weigerte sich bei seiner Befragung am Mittwoch, zur Herkunft der Juwelen Stellung zu nehmen.

Politische Auswirkungen

Zapatero ist der erste ehemalige spanische Regierungschef, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Der Fall belastet die sozialistische Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez, der derselben Partei (PSOE) angehört. Die konservative und rechtspopulistische Opposition fordert Neuwahlen. (afp/red)
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Bei 38. Freigang geflohen: Fahndung nach Mörder läuft

Fahnder suchen weiter mit Hochdruck nach einem in Niedersachsen geflohenen Mörder. Bisher ohne Erfolg, wie das Landeskriminalamt auf Nachfrage mitteilte.
Verschiedene Maßnahmen seien ergriffen worden, unter anderem gebe es Befragungen, sagte ein Sprecher ohne weitere Details zu nennen. In den Hinweisen zu bevorzugten Aufenthaltsorten nennen die Ermittler neben Peine auch Kassel in Hessen.
Der 42-Jährige war am Dienstagnachmittag während eines begleiteten Freigangs in Peine geflohen. Am Mittwoch informierten die Behörden über die Öffentlichkeitsfahndung nach dem möglicherweise gefährlichen Mann.
Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover hatte der Straftäter während seines Freigangs gemeinsam mit dem Begleiter die Wohnung seiner Mutter besucht.

Für Mord an 23-jähriger Melanie verurteilt

Der Geflohene mit deutscher Staatsbürgerschaft verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung.
Er hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt.
Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat gestanden.

130 Kilo schwerer Mann

Während des Besuchs nutzte der Mann nun einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit einem Motorrad zu fliehen. Nach Ministeriumsangaben war es der 38. Begleitausgang des Strafgefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge seien beanstandungslos verlaufen.
Nach einer ersten erfolglosen Suche startete das LKA die Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos, Namen und Personenbeschreibung des etwa 192 Zentimeter großen und etwa 130 Kilogramm schweren Straftäters.
Demnach trug der 42-Jährige bei seiner Flucht eine schwarze Motorradjacke, ein schwarzes T-Shirt mit Schriftaufdruck „Metallica“, eine schwarze Cargohose und schwarze Schuhe.

Fahnder warnen: Geflohenem nicht nähern

Wer den Geflohenen mit kurzen Haaren und Bart sieht, soll sich ihm nicht nähern, sondern über den Notruf die Polizei verständigen. Nach LKA-Angaben ist möglich, dass sich der Gesuchte bevorzugt in den Städten Peine und Kassel aufhält.
Die Fahnder betonen ausdrücklich, dass für die beiden Städte keine konkrete Gefahrenlage bestehe. (dpa/red)
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Umweltrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.

Umsetzung schwierig

Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.

Schlecht gemachte Regelungen reformieren

Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.

Behörden mehr mit einbinden

Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
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Verwaltungsgerichtshof: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt.
Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greife.
So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter würdigten dabei, dass das Münchner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen habe.
Es sei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht der AfD zuzurechnende Äußerungen zum umstrittenen Begriff Remigatrion so wertete, dass diese Äußerungen zur Remigration das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen. (afp/red)
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Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
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Huawei-Affäre: EU hebt Immunität von Abgeordnetem auf

Wegen einer mutmaßlichen Bestechungsaffäre um den chinesischen Technologiekonzern Huawei hat das Europaparlament die Immunität des Abgeordneten Fulvio Martusciello (EVP) aufgehoben.
Die belgische Staatsanwaltschaft darf nun zu der Frage ermitteln, ob der Italiener Gefälligkeiten von Huawei angenommen und sich damit der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat. Drei weitere verdächtige Abgeordnete behalten dagegen ihre Immunität.
Martusciello wird vorgeworfen, sich gegen Geld in der EU-Politik für Huaweis Interessen eingesetzt zu haben. Er soll 2021 unter anderem einen Brief aufgesetzt haben, in dem er um Unterstützung für nicht-europäische Firmen wie Huawei beim Ausbau des 5G-Netzes warb.
Martusciello sei „mutmaßlich über komplexe Finanzkreisläufe bezahlt“ worden, heißt es in der Begründung des Parlaments für die Aufhebung seiner Immunität.

Drei weitere Abgeordnete im Visier

Die belgische Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung der Immunität von drei weiteren Abgeordnete beantragt.
Im Fall des maltesischen Sozialdemokraten Daniel Attard und des Bulgaren Nikola Minschew (Liberale) ging es um Einladungen zu Fußballspielen. Bei dem Italiener Salvatore De Meo um ein gemeldetes Abendessens.
Das Parlament lehnte diese Anträge am Dienstag jedoch ab. Es warf den Ermittlern vor, keine ausreichenden Beweise für Bestechlichkeit geliefert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, dass Lobbyisten des chinesischen Telekom-Konzerns Huawei seit 2021 EU-Parlamentarier und -Assistenten mit Geld und Geschenken bestochen haben.
So seien EU-Parlamentarier für politische Stellungnahmen mit „unangemessenen Geschenken“ wie der Übernahme von Reisekosten und Essensrechnungen oder mit regelmäßigen Einladungen zu Fußballspielen belohnt worden. (afp/red)
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Innenminister für höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Die Innenminister wollen sich für höhere Bußgelder bei besonders gefährlichen Verkehrsverstößen einsetzen. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, soll die Innenministerkonferenz (IMK) bei ihrer Tagung in Hamburg eine schnelle Überprüfung des Bußgeldkatalogs anstoßen.
Die IMK halte die wirksame Verfolgung von Verkehrsverstößen im Interesse eines hohen Niveaus der Verkehrssicherheit für dringend erforderlich, heißt es in einer Beschlussvorlage, aus der die Zeitung zitiert.
Auch die Verfolgbarkeit der zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Verkehrsdelikte in der EU müsse sichergestellt werden.

Ordnungswidrigkeiten sollen teurer werden

Zudem wollen die Länder die Verwarnungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten von 55 auf 70 Euro anheben. Verstöße könnten dann wieder häufiger automatisiert statt manuell bearbeitet werden.
Auch die Haltergebühr soll laut Vorlage steigen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann – von 23,50 auf 45 Euro.
In dem Beschlussvorschlag heißt es weiter, die Bundesregierung müsse sich zudem für ein EU-weit einheitliches Sanktionsniveau einsetzen, weil vergleichbare Verkehrsverstöße in den Mitgliedstaaten bislang sehr unterschiedlich geahndet würden. (dts/red)
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SPD-Politiker fordern Prüfung von passivem Wahlrecht für Höcke

Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.
Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier.
Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.

Diskussion über wehrhafte Demokratie

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte.
Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. (dts/red)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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Hessen fordert Vorgehen gegen „Indymedia“

Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.

Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.

Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor

Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)
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Fünf Polizisten in Hannover vorläufig des Dienstes enthoben

Wegen dienstrechtlicher Ermittlungen sind fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Betroffen seien vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin, teilte die Polizeidirektion mit.
Gegen zwei weitere Polizeibeamte seien wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion umgesetzt worden.

Auch strafrechtliche Verstöße festgestellt

Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. Gegen die betroffenen Personen seien entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Disziplinarverfahren seien zum Teil bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt worden.
„Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen“, sagte Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies laut der Polizeipräsidentin nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe der Polizei.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung

Die Behörde werde notwendige rechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Zugleich gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen wolle die Behörde informieren, soweit dies rechtlich zulässig sei. (dpa/red)
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Vergewaltigung und sexueller Missbrauch: 39-jähriger Berliner Lehrer zu Haftstrafe verurteilt

Weil er eine Schülerin vergewaltigt und mehrere weitere Jugendliche missbraucht haben soll, ist ein Berliner Lehrer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 39-Jährigen der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 16 Fällen sowie des Besitzes jugendpornographischer Inhalte schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.

Tatort: Gartenlaube

Laut Anklage missbrauchte der Lehrer drei seiner damals 16 und 17 Jahre alten Schülerinnen sexuell. Dabei nutzte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft seine Stellung als Autoritätsperson beziehungsweise die familiäre Notlage einer Schülerin bewusst aus. Darüber hinaus vergewaltigte er 2018 ein 15-jährigen Mädchen. Alle Taten beging er laut Anklage in seiner Gartenlaube.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, der bereits am Freitag zu Ende ging, eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklägerinnen forderten Freiheitsstrafen beziehungsweise stellten die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Vergewaltigungsprozess: Vier Jahre Haft für Marius Borg Høiby

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Hoiby, ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen schuldig. In das Hafturteil flossen außerdem Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen, Drohungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ein.
Das Urteil trifft Hoiby und seine Mutter in einer schwierigen Zeit: Mette-Marit, bei der 2018 eine seltene Form von Lungenfibrose diagnostiziert worden war, wartet derzeit auf eine Spender-Lunge. Der Gesundheitszustand der 52-Jährigen hatte sich jüngst deutlich verschlechtert. Hoibys Verteidiger war dennoch mit dem Antrag gescheitert, seinen Mandanten vor der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Hoiby hatte im Februar und März wegen 40 Anklagepunkten vor Gericht gestanden, unter anderem wegen der Vergewaltigung von vier Frauen, die zum Tatzeitpunkt schliefen oder bewusstlos waren. Zudem wurde dem 29-Jährige zur Last gelegt, mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft für Hoiby gefordert. Sein Verteidiger verlangte dagegen Freispruch bei den am schwersten wiegenden Anklagepunkten.
Hoiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit mit Kronprinz Haakon. Er gehört formell nicht dem Königshaus an. (afp/red)
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Schöffenwahl: Justizministerin Hubig will Rechtsextreme von Gerichten fernhalten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will verhindern, dass Rechtsextremisten die Gerichte durch die Wahl von Schöffen unterwandern. „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten“, sagte sie den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND). „Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“
Sie arbeite deshalb derzeit an einem Gesetzentwurf, „der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll“, sagte Hubig. „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“ Wer Schöffin oder Schöffe werden wolle, müsse sich verfassungstreu verhalten, betonte die Bundesjustizministerin. „Das werden wir gesetzlich klarstellen.“
In Thüringen werde etwa der Rechtsstaat angegriffen, indem die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Das dürfe nicht sein und gelte bei den Schöffenwahlen in ähnlicher Weise. Hier werde ihr Ministerium „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“, sagte Hubig.
Schon zu Zeiten der Ampelkoalition hatte es Berichte gegeben, dass in Deutschland zehntausende ehrenamtliche Schöffen fehlten und es an geeigneten Bewerbern mangele. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger deshalb aufgefordert, die Lücken zu füllen, hieß es. Kontrollen finden demnach kaum statt. (afp/red)
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Trumps Name von Kennedy Center entfernt

Nach einer richterlichen Entscheidung entfernten Bauarbeiter am 13. Juni den Namen von US-Präsident Donald Trump von der Fassade des Kennedy Centers.
Die Kultureinrichtung habe der Gerichtsentscheidung Folge geleistet und „sämtliche physische Beschilderung am Kennedy Center“ entfernt, auf der der Name des US-Präsidenten stand, teilte der Geschäftsführer des Kennedy Centers, Matt Floca, am Samstag in einem Gerichtsdokument mit.
Ein US-Bundesrichter hatte zuvor den Antrag des Verwaltungsrats des Kennedy Centers sowie des Justizministeriums zurückgewiesen, die Rückbenennung zu stoppen. Eine weiße Plane verdeckte am Mittag (Ortszeit) noch einen großen Teil der Schrift an der Außenseite des Kulturzentrums, sodass die Entfernung von Trumps Namen zunächst nicht erkennbar war.
Das Kennedy Center informiert in Gerichtsdokumenten darüber, dass Trumps Name von seiner Fassade entfernt worden ist.

Das Kennedy Center informiert in Gerichtsdokumenten darüber, dass Trumps Name von seiner Fassade entfernt worden ist.

Foto: Rahmat Gul/FR172204 AP/AP/dpa

Den Namen binnen zwei Wochen entfernen

Bundesrichter Christopher Cooper hatte am 29. Mai entschieden, dass die von Trump vorgenommene Hinzufügung seines Namens rechtswidrig sei. Allein der US-Kongress habe das Recht zur Umbenennung. Er ordnete an, dass Trump seinen Namen binnen zwei Wochen von der Marmorfassade des Kulturzentrums entfernen lassen müsse. Von der Website war Trumps Name bereits Anfang der Woche verschwunden.
„Die Gründungsurkunde des Kennedy Centers macht unmissverständlich klar, dass das Center nach Präsident Kennedy benannt ist und keinen anderen offiziellen Namen oder kein öffentliches Denkmal tragen darf, das auf der einseitigen Entscheidung des Verwaltungsrats beruht“, sagte Cooper.
Die Trump-Regierung legte am 11. Juni beim Berufungsgericht des District of Columbia Circuit Berufung ein, die am folgenden Tag mit einem nicht unterzeichneten Beschluss zurückgewiesen wurde.
Er blockierte zudem die geplante Schließung des Gebäudes, die nach dem 4. Juli hätte beginnen sollen, um eine zweijährige Renovierung zu ermöglichen.
Mit Blick auf den Ablauf der Frist bauten die Arbeiter am Freitagvormittag am Gebäude ein Gerüst. Kurz vor dem Fristende um Mitternacht beantragte das Kulturzentrum eine Verlängerung der Frist um zwölf Stunden, wie US-Medien berichteten.
Die Arbeiten verzögerten sich durch „Gewitter, die Sicherheitsrisiken für die Arbeiter“ darstellen, teilte Geschäftsführer Floca mit. Am Freitagabend versammelten sich zahlreiche Menschen vor dem Kulturzentrum, um zuzuschauen.

Kuratorium wollte die Namensänderung – Trump hatte nicht darum gebeten

Das Kuratorium des Kulturzentrums und das Justizministerium hatten Cooper am 11. Juni aufgefordert, das Urteil auszusetzen.
Der Richter wies den Antrag mit der Begründung zurück, dem öffentlichen Interesse sei „selten gedient durch die ‚Fortführung‘ von ‚rechtswidrigem‘ staatlichen Handeln“. Der Verwaltungsrat und das Justizministerium legten daraufhin bei einem höheren Gericht Berufung ein.
Der derzeitige Vorstand, bestehend aus prominenten Persönlichkeiten und Regierungsbeamten, darunter die Ehefrau von Vizepräsident JD Vance, Usha Vance, und die Fox-Business-Moderatorin Maria Bartiromo, beschloss im Dezember 2025 einstimmig, die Einrichtung in „Donald J. Trump and the John F. Kennedy Memorial Center for the Performing Arts“ umzubenennen. Trump begrüßte die Namensänderung, merkte jedoch an, dass er nicht darum gebeten habe.
Nachdem die zweijährige Schließung der Einrichtung und ihre Umbenennung gerichtlich verhindert worden waren, erklärte Trump, er wolle den Betrieb an den Kongress übertragen.
Nach der Ermordung von Präsident Kennedy 1963 war das Kulturzentrum zu seinen Ehren in Washington errichtet und 1971 eröffnet worden. Trump hatte es nach seiner Wiederwahl als linke, „woke“ Institution bezeichnet und ein „patriotisches“ Kulturprogramm angekündigt.
 
Mit Material von AFP und der amerikanischen Epoch Times
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Historische Puschkin-Ausgaben gestohlen: Haft für sechs Georgier

Wegen des Diebstahls seltener Ausgaben russischer Literaturklassiker aus französischen Bibliotheken sind in Frankreich sechs Georgier zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt worden.
Die sechs Angeklagten – fünf Männer und eine Frau – wurden in der Nacht auf Samstag allesamt der kriminellen Verschwörung mit der Absicht, eine Straftat zu begehen, für schuldig befunden. Einige von ihnen wurden zudem wegen Diebstahls eines ausgestellten Kulturguts verurteilt.
Die Diebe schlugen auch in Deutschland, der Schweiz, Polen und Tschechien zu. Unter der Führung eines Ermittlerteams der Behörden Europol und Eurojust wurden im Jahr 2024 mehrere Menschen festgenommen.

Wert von mehreren Millionen

Die Diebe stahlen Bücher im Gesamtwert von mehreren Millionen Euro, darunter Werke der russischen Schriftsteller und Dichter Alexander Puschkin, Nikolai Gogol und Michail Lermontow.
Zwei der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt, da sie bereits in ihrer Heimat Georgien verhaftet worden waren, das seine Staatsbürger nicht ausliefert. Zwei weitere waren bereits in anderen Ländern wegen ähnlicher Verbrechen verurteilt und inhaftiert worden und wurden nun vorübergehend an Frankreich überstellt.
Die höchste Strafe erhielt mit sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Einreiseverbot nach Frankreich der 50-jährige Micheil S. Er war im vergangenen Jahr bereits in Litauen wegen des organisierten Diebstahls von Publikationen aus dem 19. Jahrhundert im Wert von 606.000 Euro zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Organisierte Kriminalität

Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Diebstahl der sechs Angeklagten sei „massiv, organisiert, geplant und mit Sorgfalt und Zynismus durchgeführt“ worden. „Puschkins Originalwerke sind in Russland nationale Kulturgüter“, hieß es weiter. „Ein Werk von Puschkin in Russland zu besitzen, bedeutet, einen Teil der nationalen Identität zu besitzen.“
Die Staatsanwaltschaft betonte den „internationalen Charakter dieses Falles“. Gegen die Angeklagten laufen verschiedene Verfahren in mehreren europäischen Ländern.
Die Diebstähle in Frankreich ereigneten sich in Jahr 2023 in der Diderot-Bibliothek der École Normale Supérieure (ENS) in der Stadt Lyon sowie in der Nationalbibliothek Frankreichs (BnF) und der Universitätsbibliothek für Sprachen und Zivilisationen (Bulac) in Paris.
Den Ermittlern zufolge maßen und fotografierten die Diebe in den Bibliotheken seltene und wertvolle Werke und kehrten später zurück, um sie durch Fälschungen zu ersetzen. So suchte etwa Micheil S. zwischen März und Oktober 2023 insgesamt 40 Mal die Nationalbibliothek auf, um Einsicht in Manuskripte – vor allem von Puschkin – zu beantragen. Dabei gab er an, zum Thema Demokratie in der russischen Literatur des 19. Jahrhunderts zu forschen.
Im November stellte die Bibliothek dann fest, dass neun Werke durch Fälschungen ersetzt worden waren, was zu einem Schaden von rund 650.000 Euro führte.  (afp/red)
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Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu.
Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen.
Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten „eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus“, betonte das Gericht.
Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch „von einer entsprechenden inneren Einstellung“ getragen und nicht etwa durch „äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation“ zu erklären seien, etwa einer Art „Überbietungswettbewerb“ in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor – namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden.
Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung „der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf.
Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt.
Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch „weitere Sachaufklärung erforderlich“.
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015.
Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.(afp/red)
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Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann weiter observieren.
Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“ bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.
Nach Angaben der Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hatte ein Gericht zunächst eine erneute Verlängerung der Observation für Christian B. abgelehnt.
Sie ging dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor. Nun sei der Beschwerde stattgegebenen worden, teilten die Beamten am Freitag mit.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen.
Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur permanenten Positionsbestimmung tragen.
Diese Maßnahmen wären von einem etwaigen Auslaufen der polizeilichen Observation ohnehin nicht betroffen gewesen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenabwehr.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen.
Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse. Laut Ermittlern lebte B. zeitweise in Portugal.(afp/red)
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Bundesverwaltungsgericht weist Klage auf Zeugenaussage Steinmeiers ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen eines Medienunternehmens gegen die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurückgewiesen.
Das Unternehmen habe in dieser Frage keine Klagebefugnis, entschied das Gericht am Donnerstag (AZ: BVerwG 1 C 19.25).
Ebenfalls abgewiesen wurden in gleicher Sache Klagen des Unternehmens gegen die Verweigerung der Aussagegenehmigung für zwei frühere Mitglieder der Bundesregierung (AZ: BVerwG 1 C 25.25).

Hintergrund: Streit um Entlassung eines Beamten

In dem Fall geht es darum, dass 2018 ein im Bundesinnenministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Eine Zeitung schrieb danach über angebliche Gründe der Entlassung.
Der betroffene Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte dagegen Berufung ein und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Steinmeier sowie die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu den Umständen der Versetzung anhören.
Steinmeier berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In Zivilprozessen muss das Staatsoberhaupt nicht aussagen, wenn das dem Wohl Deutschlands schaden würde.

Gericht: Keine Klagebefugnis für Medienunternehmen

Das galt auch in diesem Fall, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun anders als das erstinstanzliche Gericht, dass es nicht einmal eine Klagebefugnis des Medienunternehmens gebe.
Abgewiesen wurde durch das Bundesverwaltungsgericht auch die Klage hinsichtlich der beiden Mitglieder der Bundesregierung.
„Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Der Rechtfertigungsdruck, der durch eine Begründungspflicht oder die Offenlegung der Gründe für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand entsteht, würde die ministerielle Entscheidungsfreiheit bei der Besetzung wichtiger Ämter ernsthaft gefährden oder stark erschweren.“

Der Fall: Beamter aus dem BAMF-Bereich

Der in den Ruhestand versetzte Beamte war im Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig.
In dem Medienbericht war die Versetzung in Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Außenstellen des Bamf gebracht worden. (afp/red)
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Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln

Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es am Donnerstag, 11. Juni als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.

Vom Mordauftrag zur Festnahme

Nach Feststellungen des Gerichts war der damals 17-Jährige für den Mordauftrag nach Köln gereist. Er erhielt von seinen Auftraggebern unter anderem eine Schusswaffe, ein Handy und Informationen über den zu Tötenden.
Der Jugendliche begab sich demnach zwischen dem 9. und dem 11. Oktober dreimal zur Anschrift des Opfers, traf dieses aber nicht an.
Am 11. Oktober erfuhr die deutsche Polizei durch schwedische Behörden von dem Plan und nahm den Angeklagten fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Gericht weist Ausrede des Täters zurück

Schuldig gesprochen wurde er wegen sogenannten Sichbereiterklärens zu einem Mord sowie Waffenrechtsverstößen. Der Prozess fand laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der schwedische Staatsbürger legte in der Verhandlung demnach ein Teilgeständnis ab. Seinen Angaben nach sollte der Auftrag lediglich darin bestehen, das Opfer durch Beinschüsse zu verletzen.
Das glaubte das Gericht aber nicht – unter anderem wegen des großen Aufwands bei der Tatplanung und der Tatsache, dass das Opfer wenige Wochen später durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. (afp/red)