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Vietnamesen für Geld eingebürgert: Neue Anklage in Münchner Ausländerbehörde

Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.

Ermittler fordern 850.000 Euro zurück

In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)
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Eudi-Wallet-Start in Gefahr: Deutschlands digitale Brieftasche im Chaos-Modus

Der Zeitplan für Deutschlands geplante digitale Brieftasche, die sogenannte Eudi-Wallet, gerät zunehmend ins Wanken.
Weniger als sieben Monate vor dem avisierten Starttermin am 2. Januar 2027 mehren sich die Anzeichen, dass das Prestigeprojekt von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden kann.
Das berichtet der „Tagesspiegel“ nach Gesprächen mit zahlreichen am Projekt beteiligten Akteuren. Demnach leidet das Projekt unter chaotischem Projektmanagement und ständig verschobenen Fristen.

Interessenkonflikte und ignorierte Risiken

Die federführende Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) hatte 2024 den Auftrag übernommen – obwohl sie für die operative Umsetzung eines solchen Großprojekts nicht konzipiert ist.
Hinzu kommen Interessenkonflikte: Der Projektleiter arbeitete parallel für die Open Wallet Foundation (OWF), eine Lobbyorganisation der Digitalidentitäts-Branche, deren CTO zugleich in der Sprind-Jury saß. Die Sprind sieht darin kein Problem.
Sorgen gibt es auch, was die technische Sicherheit betrifft. Intern sollen Sicherheitsbedenken aufgetaucht sein, die weit über Verfahrensfragen hinausgehen, berichten Insider. Im Hintergrund sei zu hören, dass diese Bedenken sowohl von der Sprind als auch der BSI-Hausleitung ignoriert worden sein sollen.

Verbraucherschützer warnen vor Daten-Risiko

Das BSI zieht sich auf die Aussage zurück, man könne eine abgeschlossene Sicherheitsbewertung erst abgeben, wenn die Entwicklung vollständig vorliegt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor einem „Cookie-Banner 2.0“: Ohne technische Schutzmechanismen müssten Nutzer bei jeder Datenabfrage selbst entscheiden, ob diese legitim ist – mit weit sensibleren Daten als bisher.
Zudem bleibt die Wallet zum geplanten Starttermin inhaltlich weit hinter den Erwartungen zurück. Verfügbar sein sollen zunächst nur Basisdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse sowie einfache digitale Nachweise.
Qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonyme, Zahlungsautorisierung und Datenportabilität fehlen zum Start. Auch der sogenannte Zero-Knowledge-Proof wird nicht rechtzeitig einsatzbereit sein – ein Verfahren, das etwa den Nachweis des Mindestalters ermöglicht, ohne das Geburtsdatum selbst preiszugeben. (dts/red)
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Kein Bußgeld nach Einsatzfahrt: Freispruch für Feuerwehrmann in Sachsen

Ein Feuerwehrmann aus dem sächsischen Taucha hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Einsatzfahrt gewehrt.
Das Amtsgericht Eilenburg sprach den Mann am Dienstag vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit frei, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Mann war im Mai 2025 bei einer Einsatzfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Taucha in einem Baustellenbereich geblitzt worden.
Die Stadt verhängte gegen ihn ein Bußgeld von anfangs mehr als 360 Euro, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 39 Stundenkilometer überschritten habe. Zudem bekam der Mann ein einmonatiges Fahrverbot.

Widerspruch, Austritt aus der FFW

Der Feuerwehrmann legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und trat nach mehr als 30 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Der Fall machte über Sachsen hinaus Schlagzeilen.
Nach Überzeugung des Amtsgerichts galt in dem betreffenden Straßenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, weshalb von einer Tempoüberschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen war.
Vor diesem Hintergrund habe der Feuerwehrmann „die Sicherheitsbelange anderer Verkehrsteilnehmer gebührend berücksichtigt und seine Sonderrechte als Einsatzfahrer eines Rettungsfahrzeugs noch angemessen ausgeübt“, teilte das Gericht mit.

Formale Gründe

Das Gericht nannte formale Gründe. Zwar war die Stelle, an welcher der Kläger geblitzt wurde, demnach mit einem Tempo-30-Schild versehen.
Jedoch sei diese Höchstgeschwindigkeit nach Feststellung des Gerichts nicht wirksam angeordnet worden.
Für jedes Verkehrsschild, das im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt wird, habe die zuständige Verwaltungsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Wegen sexuellen Übergriffen: Den Haag suspendiert Chefankläger

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst suspendiert worden.
Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen. Das teilte das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts in Den Haag mit. Die Sondersitzung soll so schnell wie möglich stattfinden.

Gutachten dazu blieb unveröffentlicht

2024 hatte eine enge Mitarbeiterin dem britischen Juristen sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht. Diese hatte im Dezember 2025 ihren Bericht vorgelegt. Der Bericht wurde bisher nicht veröffentlicht.
Drei Richter des Weltstrafgerichts hatten auf der Grundlage der Untersuchung ein Rechtsgutachten vorgelegt. Auch dieses wurde nicht veröffentlicht.
Khan (56) lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und wollte zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Er bestreitet alle Vorhaltungen.

USA setzen Gericht unter Druck

Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen.
Vor allem wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu verstärkten die USA ihren Druck auf das Gericht und verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter.
125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofes unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an. (dpa/red)
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CDU will Paragraf zur Politikerbeleidigung abschaffen – die Mehrheit nicht

Die CDU will den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen, die SPD hält den Vorstoß im Augenblick für falsch.
Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage für RTL und den „Stern“ zeigt, will eine Mehrheit der Deutschen den Paragrafen beibehalten. 58 Prozent wollen an der gesetzlichen Regelung festhalten, nur 38 Prozent wollen sie aufheben, vier Prozent antworteten mit „weiß nicht“.
Allein Anhänger der AfD sind mehrheitlich für eine Abschaffung des Gesetzes (60 Prozent). Anhänger der Linken (65 Prozent) und der Grünen (72 Prozent) sind mehrheitlich dafür, dass es weiter Bestand hat.

Wähler der Koalition

Die Anhänger von SPD und CDU/CSU sind sich laut Umfrage einiger als ihre Vertreter in der Großen Koalition: Je 84 Prozent sprechen sich für das Beibehalten der Regelung aus.
Sowohl West- als auch Ostdeutsche antworten überwiegend, dass der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bleiben soll – im Westen mit 59 Prozent eine leicht höhere Zahl der Befragten als im Osten (52 Prozent).
Das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragte 1.007 Deutsche für die Erhebung für den „Stern“ und den Sender RTL am 04. und 05. Juni 2026. (dts/red)
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Ermordete Elfjährige in Frankreich: Justizminister lässt 70.000 Anzeigen neu prüfen

Nach der Ermordung der elfjährigen Lyhanna in Frankreich will Justizminister Gérald Darmanin eigenen Angaben zufolge die Generalstaatsanwaltschaft auffordern, bis zum 14. Juli „alle Anzeigen, die Kinder betreffen,“ und damit etwa 70.000 Fälle erneut zu prüfen.
„Ich werde nicht in den Urlaub fahren“ und „kein einziger hoher Richter wird in den Urlaub fahren“, solange er nicht „jeden einzelnen Generalstaatsanwalt“ empfangen habe, um Bilanz zu ziehen, sagte der Minister dem Sender LCI TV am Sonntag. Für Montagmorgen berief Darmanin ein Treffen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft ein.
Zu einem Schweigemarsch versammelten sich unterdessen rund 6000 Menschen in der kleinen Gemeinde Fleurance im Südwesten Frankreichs, wo das ermordete Mädchen gelebt hatte. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer trugen weiße T-Shirts und hielten ein Banner mit der Aufschrift „Nie wieder! Wir lieben dich, wir vermissen dich“.
Die Eltern und der Bruder des Mädchens waren unter den Teilnehmern. Auf Wunsch der Angehörigen nahmen lokale Vertreter an dem Trauermarsch teil, jedoch keine Politiker von nationaler Ebene.
Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es sich bei einer im südfranzösischen Ort Puycasquier in einem Getreidesilo gefundenen Leiche um die seit sechs Tagen vermisste elfjährige Lyhanna handelte.
Der Verdächtige, in dessen Auto das Mädchen zuletzt gesehen wurde, war in der Vergangenheit mehrfach wegen Vergewaltigung Minderjähriger angezeigt worden, ohne dass dies juristische Folgen gehabt hatte. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert die Aussage.
In Regierungskreisen gab es Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Auch, wo bereits vor Monaten eine Vergewaltigungsanzeige gegen den Verdächtigen eingegangen war.
Die seit Jahresbeginn geltende Vorschrift, Fälle mit minderjährigen Opfern vorrangig zu behandeln, sei nicht befolgt worden, hieß es. Justizminister Darmanin sprach von „erheblichen und inakzeptablen Störungen“ bei der Bearbeitung der Strafanzeigen gegen den Verdächtigen.
Die Versäumnisse der Justiz in dem Fall hatten landesweit Emprörung ausgelöst. Präsident Emmanuel Macron räumte Missstände im französischen Justizsystem ein. (afp/red)
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Iran: Gericht bestätigt Haftstrafe für iranischen Regisseur Jafar Panahi

Die iranische Justiz hat die einjährige Haftstrafe für den preisgekrönten iranischen Filmemacher Jafar Panahi bestätigt. Ein Revolutionsgericht in Teheran unter dem Vorsitz des Richters Iman Afshari wies die Berufung des Regisseurs ab, wie Panahis Anwalt Mostafa Nilli am Sonntag mitteilte.
Der Richter ist für seine harten Urteile gegen Regierungskritiker bekannt, die Europäische Union verhängte Sanktionen gegen ihn.
Panahi war im Dezember in Abwesenheit wegen „Propaganda gegen den Staat“ zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Zudem wurde er mit einem zweijährigen Reiseverbot belegt. Trotz drohender Haft kehrte er am 30. März in den Iran zurück.
Laut Anklageschrift wurde Panahi aus mehreren Gründen verurteilt, vor allem wegen des heimlichen Drehens eines regierungskritischen Films, seiner Unterstützung für mehrere Dissidenten und politische Gefangene sowie seines Engagements für die Protestbewegung „Frau, Leben, Freiheit“, die 2022 nach dem gewaltsamen Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini entstanden war.
Beim Filmfestival in Cannes im Mai 2025 war es Panahi zum ersten Mal seit 15 Jahren gelungen, persönlich in der französischen Küstenstadt zu erscheinen. Er gewann die Goldene Palme für seinen Film „Ein einfacher Unfall“ und war für den Oscar nominiert.
Panahi saß im Iran bereits im Gefängnis, 2010 knapp drei Monate und 2022 und 2023 etwa sieben Monate lang. Die iranischen Behörden hatten Panahi zudem jahrelang mit einem Berufs- und Ausreiseverbot belegt. (afp/red)
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Politikerbeleidigung: Koalition streitet über Abschaffung von Paragraf 188

Nach einem Strafbefehl für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ gibt es in der schwarz-roten Koalition eine Debatte über eine mögliche Abschaffung der Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB.

Forderung aus der Union

„Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker. Deswegen bin ich offen dafür, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen“, sagte der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Fraktionsvize der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU), dem „Spiegel“.
Niedrigere Strafen für Beleidigungen will Krings aber nicht – im Gegenteil: „Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass es in der Gesellschaft seit längerer Zeit eine bedauerliche Tendenz zur Verrohung gibt. Wir sollten daher den Ehrenschutz insgesamt eher stärken“, sagte er.
Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen, meint Krings. „Dann wird ein besserer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und das Problem der Ungleichbehandlung gelöst.“

Kritik aus der SPD

In der SPD stoßen solche Überlegungen auf Skepsis. „Die Forderung, Paragraf 188 abzuschaffen, kommt zur falschen Zeit“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge dem „Spiegel“. Sie verweist auf die Zahl der Ermittlungsverfahren, die von 2.600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500 gestiegen sei. „Die Zahlen sind eindeutig“, sagte Wegge. „Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.“
Es gehe nicht um den Schutz wichtiger und mächtiger Amtsträger, argumentierte die Sozialdemokratin. Es gehe um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten sowie als Bürgermeister engagierten. „Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, sagte Wegge. „Genau das verhindert der Paragraf 188, und genau deshalb schützen wir ihn.“

Beratungen auf Länderebene

Der Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt befürwortet hingegen eine Abschaffung. „Natürlich ist es nicht schön und oft belastend, mit welcher Menge an Abwertungen und Beleidigungen man als Politiker konfrontiert ist“, sagte er dem „Spiegel“. Dennoch bräuchten Politiker keine Sonderrechte.
„Viel wichtiger als dieses Sonderrecht wäre der Schutz von politisch Engagierten vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Drohungen – besonders auf kommunaler Ebene“, sagte Marquardt. Politik sollte nicht den Eindruck erwecken, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Deswegen muss der Paragraf 188 gestrichen werden.“
Auch die Justizministerkonferenz kommende Woche in Hamburg will das Thema beraten. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat einen Antrag gestellt, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken.
Widerstand gegen eine Abschaffung kommt auch auf Länderebene aus der SPD. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums wollte den konkreten Beschlussvorschlag aus Sachsen auf „Spiegel“-Anfrage zwar nicht kommentieren. Grundsätzlich signalisierte sie jedoch, dass Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD) an der bestehenden Regelung festhalten möchte.
„Die niedersächsische Justizministerin sieht die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB kritisch“, teilte die Sprecherin mit. „Für das niedersächsische Justizministerium hat der Kampf gegen Hass und Hetze eine hohe Priorität.“ (dts/red)
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Ermordete Elfjährige in Frankreich: Staatsanwalt bestätigt Identität des Opfers

Traurige Gewissheit nach dem Fund einer Kinderleiche in Frankreich: Bei den am Vortag gefundenen sterblichen Überresten handelt es sich nach Angaben der Justiz um die ermordete Lyhanna.
„Die Identität des Opfers wurde durch einen DNA-Abgleich bestätigt“, erklärte der Staatsanwalt der südwestfranzösischen Stadt Agen, Olivier Naboulet, am Freitag. Zuvor hatte Präsident Emmanuel Macron Missstände im französischen Justizsystem eingeräumt.
Die Leiche des Mädchens war in einem Getreidesilo im südfranzösischen Ort Puycasquier gefunden worden. Der Verdächtige, in dessen Auto das Mädchen zuletzt gesehen wurde, war in der Vergangenheit mehrfach wegen Vergewaltigung Minderjähriger angezeigt worden, ohne dass dies juristische Folgen hatte. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert die Aussage.
„Es ist klar, dass es Schwachstellen gab“, sagte Macron am Freitag. Die Verantwortlichkeiten müssten geklärt und der Schutz von Kindern müsse verbessert werden. Der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, deren Leiche am Donnerstag sechs Tage nach ihrem Verschwinden gefunden worden war, hat in Frankreich Entsetzen und Empörung ausgelöst.
Premierminister Sébastien Lecornu berief zu dem Fall die Justiz- und Innenminister ein. Erste Folgerungen einer behördeninternen Untersuchung sollen in spätestens zwei Wochen vorliegen.
In Regierungskreisen gab es Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Auch, wo bereits vor Monaten eine Vergewaltigungsanzeige gegen den Verdächtigen eingegangen war. Die seit Jahresbeginn geltende Vorschrift, Fälle mit minderjährigen Opfern vorrangig zu behandeln, sei nicht befolgt worden, hieß es.
Justizminister Gérard Darmanin sprach von „erheblichen und inakzeptablen Störungen“ bei der Bearbeitung der Strafanzeigen gegen den Verdächtigen. Er berief für Montag ein Treffen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft ein.
Darmanin äußerte am Freitag seinen Unmut darüber, dass seine Weisungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige im Fall Lyhanna nicht umgesetzt worden seien. Aus seinem Umfeld hieß es, dass den zuständigen Justizbeamten Strafen drohen könnten, sollten sich die festgestellten Verstöße bestätigen.
Der mutmaßliche Täter Jérôme B. war in den vergangenen Jahren mehrfach wegen sexueller Übergriffe sowie wegen Vergewaltigung von Minderjährigen angezeigt worden. Ein Ermittlungsverfahren nach einer Anzeige 2022 wurde mangels Beweisen eingestellt. Eine weitere Strafanzeige vom Sommer 2025 hatte bislang nicht zu Vernehmungen des Verdächtigen oder der mutmaßlichen Zeugen geführt.
Am Mittwoch wurde B. erneut wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen angezeigt. Dabei handelt es sich vermutlich um den Fall einer Elfjährigen, die an einer Übernachtungsparty einer seiner Töchter teilgenommen hatte.
Die Eltern von Lyhanna waren nach einer solchen Übernachtungsparty im Haus des Verdächtigen auf Distanz zu dem Mann gegangen. (afp/red)
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Fast vier Jahre Haft für Diebe von Goldhelm aus Museum

Die Täter des spektakulären Kunstdiebstahls aus einem niederländischen Museum sind zu jeweils fast vier Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht in Assen sprach die drei Männer schuldig und verurteilte sie zu jeweils 47 Monaten Haft. Sie hätten den Einbruch gemeinsam „auf raffinierte und professionelle Weise“ vorbereitet und umgesetzt.
Im Januar 2025 hatten die Männer in der Nacht den Eingang des kulturhistorischen Museums in Assen in der nördlichen Provinz Drente gesprengt.
Sie hatten Kulturschätze der Sonderausstellung „Dakien – das Reich aus Gold und Silber“ aus Rumänien gestohlen – drei goldene Armreifen und ein über 2.500 Jahre alter Goldhelm.
Die Verdächtigen im Alter von 21 bis 36 Jahren waren bereits nach wenigen Tagen festgenommen worden. Doch erst Anfang April war ein Großteil der Beute der Justiz übergeben worden. Ein goldener Armreifen fehlt bis heute.

Deal mit der Staatsanwaltschaft

Zwei der Männer hatten zuvor mit der Staatsanwaltschaft einen Deal gemacht. Sie gaben die Beute zurück und sollten dafür eine geringere Strafe bekommen.
Doch nun erhielten alle drei Männer dieselbe Strafe. Nach Ansicht des Gerichts lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, welchen Anteil jeder von ihnen an der Rückgabe der gestohlenen Kulturschätze hatte.

Rumänien geschockt

Die Tat hatte vor allem in Rumänien einen Schock ausgelöst. Der Goldhelm aus fast reinem Gold gilt als Kulturgut von unschätzbarem Wert und Symbol für die Geschichte Rumäniens. Der Goldhelm und die beiden Armreifen sind inzwischen an das Museum zurückgegeben worden. (dpa/red)
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Zunahme von Schüssen in Berlin – rund 30 Verdächtige in Haft

Immer wieder fallen auf den Berliner Straßen Schüsse – deswegen gibt es eine eigene Ermittlergruppe. Rund drei Monate nach der Gründung bei der Staatsanwaltschaft befinden sich 29 Verdächtige in Untersuchungshaft.
Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Insgesamt bearbeiten die Juristen 126 Verfahren (Stichtag 27. Mai). In acht weiteren Fällen wurde Anklage erhoben, wie es weiter hieß.
In einem Fall begann am Dienstag vor dem Landgericht Berlin der Prozess: Es geht um Schutzgelderpressung und Schüsse als Denkzettel. Vier Männer im Alter von 21 bis 26 Jahren stehen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung vor Gericht.

Spezialisten bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungsgruppe „Telum“ (lateinisch für „Angriffswaffe“) wurde Ende Februar eingerichtet, um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zu verstärken. Die Staatsanwaltschaft reagierte damit auf die Sondereinheit des Landeskriminalamts „Ferrum“ (lateinisch für „Eisen“), die es seit November 2025 gibt. Beide Gruppen arbeiten eng zusammen.
Die Berliner Polizei richtete „Ferrum“ ein, nachdem die Schusswaffengewalt in der Hauptstadt deutlich zugenommen hatte. Hintergrund waren wiederholte Straftaten gegen türkisch-kurdische Gewerbetreibende, insbesondere Schüsse auf deren Lokale durch mutmaßlich türkisch-kurdische Mitglieder der organisierten Kriminalität.

Mehr als 40 Mal scharf geschossen

In diesem Jahr wurde nach Polizeiangaben bereits in 46 Fällen aus Handfeuerwaffen scharf geschossen, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. Im Gesamtjahr 2025 registrierte die Berliner Polizei demnach 37 solcher Fälle.
Insgesamt zählte die Polizei im vergangenen Jahr 1.119 Fälle von Schusswaffengebrauch, etwas mehr als die Hälfte waren Drohungen, in 515 Fällen wurde geschossen. Das waren insgesamt 68 Prozent mehr Straftaten, bei denen mit Waffen gedroht oder geschossen wurde, als im Vorjahr 2024.
Die Entwicklung wirkt sich auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung aus. Nach dem Bericht der „Berliner Morgenpost“ ziehen erste Unternehmen und Vermieter in betroffenen Gebieten Konsequenzen.
Die Zeitung zitiert aus dem Schreiben eines Vermieters eines Gebäudes in der Neuköllner Hermannstraße, in dessen Umgebung es zu Schussabgaben kam: „Wir nehmen die Situation rund ums Haus sehr ernst.“ Man beobachte die veränderte Dynamik in der Nachbarschaft laufend und stehe deshalb verstärkt im Austausch mit der Polizei und dem Sicherheitsdienst, heißt es dort weiter.
Weitere Maßnahmen würden geprüft. Den Mietern wird empfohlen, auf die Umgebung zu achten, die Zugänge zum Gebäude verschlossen zu halten und keinen unbefugten Personen Zutritt zu gewähren.

Festnahmen in vergangenen Tagen

Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen unterdessen, den Druck zu erhöhen. Am vergangenen Wochenende gab es erneut einen sogenannten Verbundeinsatz mit Schwerpunkten in Neukölln und Kreuzberg. Dabei wurden laut „Berliner Morgenpost“ fast 200 Menschen kontrolliert und fünf Verdächtige festgenommen.
Am Mittwoch wurde dann in Berlin ein 38-Jähriger in Schöneberg festgenommen, der im März auf zwei Brüder in Kreuzberg geschossen haben soll. Ende Mai wurden nach Schüssen im Graefekiez vier Verdächtige gefasst.
Aktuell erhoffen sich die Ermittler durch einen Zeugenaufruf Hinweise auf die Täter von Schüssen am 25. Mai in Kreuzberg im Bereich der Urbanstraße.
Ein wichtiger Schlag gegen eine mutmaßliche Bande von sogenannten Schutzgeld-Erpressern gelang Mitte Mai bei dem bislang größten Einsatz mit rund 570 Einsatzkräften. Neun verdächtige Männer im Alter von 23 bis 63 Jahren wurden festgenommen.
Es geht unter anderem um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Polizei beschlagnahmte Drogen, Bargeld, eine Schusswaffe, Schusswaffenteile, Schreckschusswaffen, zwei Autos sowie Datenträger und Handys. (dpa/red)
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Magdeburg-Anschlag: Höchststrafe für Taleb A.

Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag, 4. Juni vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen.
Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge „jede menschlich begreifbare Dimension“.

Schwere Vorwürfe vor dem Landgericht

An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, sagte Böttcher. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung „lange und im Voraus geplant“. Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“.
Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.
Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht unter anderem wegen sechsfachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes verantworten.

Wirre Aussagen und fehlende Einsicht des Angeklagten

Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte.
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen „Rache zu üben“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus persönlichen Motiven. „Es ging und geht dem Angeklagten immer nur um eins: um sich selbst“, sagte Böttcher.
Dies decke sich auch mit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Der Angeklagte habe „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ zu Erkennen gegeben.

Anklage zerpflückt Verteidigungsstrategie

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft sprach angesichts der Tat von einer „mörderischen Fahrt“. Aussagen des Angeklagten, er habe nicht wahrgenommen, dass er Menschen überfahren habe, halten die Ankläger für unglaubwürdig.
Videoaufnahmen hätten eindrücklich gezeigt, wie Taleb A. mit seinem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen teils in Schlangenlinien und mit hoher Geschwindigkeit durch die Menschenmenge fuhr.
Der Angeklagte sei mit seinem Fahrzeug „durch die Menge gepflügt“, sagte Staatsanwalt Marco Reinl als weiterer Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.
Die weiteren Schlussvorträge von Verteidigung und Nebenklage werden voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Wann das Urteil gegen den Todesfahrer fallen könnte, war noch offen. (afp/red)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen

Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts auf, das entsprechende Eilanträge des Vereins Christopher Street Day Dresden noch abgelehnt hatte.
Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu, und die Veranstaltung habe auch in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, teilte das Gericht mit.

Streit um Sicherheitskosten vom Tisch

Die Stadt Dresden hatte in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung, sondern auf Unterhaltung ausgelegt sei. Nur der Umzug sei eine politische Versammlung.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Veranstalter selbst die Kosten für die Sicherheit und die Organisation des Festes hätten tragen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Verein CSD Dresden zunächst ohne Erfolg Widerspruch beim Dresdner Verwaltungsgericht ein.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergänzten die Veranstalter ihr Konzept. Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nahm daraufhin eine Interessensabwägung vor – zugunsten der Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. (afp/red)
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Millionen-Vergleich: Social-Media-Riesen zahlen an US-Schulbezirk

Mehrere Social-Media-Unternehmen haben sich zu einer millionenschweren Zahlung an einen US-Schulbezirk bereiterklärt, um eine Klage wegen Gefährdung der psychischen Gesundheit von Schülern aus der Welt zu schaffen.
Laut der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gerichtsunterlagen stimmten die Unternehmen zu, im Rahmen eines Vergleichs rund 27 Millionen Dollar (23 Millionen Euro) zu zahlen.
Die Vergleichssumme umfasst den Gerichtsunterlagen zufolge neun Millionen Dollar von der Facebook-Mutter Meta, jeweils acht Millionen Dollar von den Konzernen Snap und Bytedance, die die Onlinedienste Snapchat beziehungsweise Tiktok betreiben, sowie rund zwei Millionen Dollar von Google, das unter anderem den Dienst Youtube betreibt.
Google stellt demnach zudem Softwarelizenzen im Wert von 900.000 Dollar bereit. Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis.

Präzedenzfall für 1200 Klagen

Die Klage war vom Schulbezirk Breathitt County in Kentucky eingereicht und als Musterfall für mehr als 1200 ähnliche Klagen von Schulbezirken im ganzen Land ausgewählt worden. Der Bezirk hatte mehr als 60 Millionen Dollar gefordert, um ein 15-jähriges Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit zu finanzieren.
Mit dem Geld sollten die Kosten für die Bewältigung der Auswirkungen von Social-Media-Nutzung auf die Schülerinnen und Schüler des Bezirks gedeckt werden, darunter etwa Schlafprobleme, seelische Belastungen und Konflikte.
Mit dem jetzt vereinbarten Vergleich dürfte der Druck auf die Unternehmen wachsen, auch die übrigen Verfahren beizulegen. Zuletzt hatte es in den USA eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gegen Tech-Konzerne gegeben.

Sucht und Missbrauchsschutz im Fokus

Im März hatte ein Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube in einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht zu Schmerzensgeld in Millionenhöhe verurteilt.
Am Montag befanden die Geschworenen in einem Prozess gegen Meta im US-Bundesstaat New Mexico den Konzern für schuldig, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp nicht ausreichend vor Online-Belästigung, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel zu schützen.
Mehr als 30 US-Bundesstaaten haben Meta außerdem in einem separaten Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit Onlinediensten verklagt, der Prozess könnte im August in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beginnen. (afp/red)
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Hammer- und Axtangriff in ICE: 21-Jähriger vor Gericht

Nach einem Axtangriff in einem ICE auf dem Weg von Hamburg nach Wien im vergangenen Juli steht seit Dienstag ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg.
Das Sicherungsverfahren habe mit der Verlesung der Antragsschrift begonnen, teilte ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mit. Anschließend sei eine erste Zeugin vernommen worden.

Angriff auf Fahrgäste

Der damals 20-jährige Syrer soll während der Fahrt zwischen Obertraubling und Passau unvermittelt vier Fahrgäste – drei davon ebenfalls aus Syrien – angegriffen haben.
Er soll mit einer Axt und einem Hammer bewaffnet zunächst durch den Zug gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben.
Als einer der beiden, ein 39 Jahre alter Mann, den Notruf wählte, soll der Angreifer ihm unvermittelt mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der 39-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins und wurde bewusstlos.
Anschließend soll der Angreifer einen 25 Jahre alten Syrer mit der Axt zu töten versucht haben, was dessen 51 Jahre alte Mutter verhindern konnte, indem sie sich schützend vor ihren Sohn warf. Die Frau erlitt einen offenen Bruch ihres Schädels.

Schuldunfähig, Angeklagte will Unterbringung in Psychiatrie

Als der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau schützend eingreifen wollte, sei er durch Schläge, Tritte und Bisse des Angreifers verletzt worden. Letztlich konnte der 25-jährige Sohn den Angreifer überwältigen, wobei auch weitere Passagiere halfen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann strafrechtlich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wegen seiner psychischen Erkrankung aber schuldunfähig. Die Anklagebehörde beantragte eine dauerhafte Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie. (afp/red)
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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig

Das Verteidigungsministerium hat nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten, welches die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte.
Konkret geht es um eine Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht.
Mit Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.

Laut Gutachten nur Verfassungsgericht zur Aufhebung befugt

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte daraufhin eilig, dass diese Pflicht nicht greifen werde, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft. Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.
Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze ein weiterer Beleg für „Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits geäußert, kurz nachdem das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen habe. Diese seien aber von Pistorius` Beamten lapidar beiseite gewischt worden.
Und in der Tat: Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später bekam sie eine gerade mal aus drei Sätzen bestehende Antwort aus dem Verteidigungsministerium. Auf Beckers Bedenken wurde darin allerdings nicht eingegangen.

„Grobe, handwerkliche Fehler“

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist deutlich ausführlicher. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler. So wird unter anderem auf den Grundsatz verwiesen, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrig bleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Gutachten.
Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Es bleibt also niemand mehr übrig, für den die Regelung noch gilt. Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen „rechtlichen Dauerzustand“. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“.
Laut Gutachten könnte das Verteidigungsministerium selbst die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte ein Gericht diese für ungültig erklären. (dts/red)
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Richterbund: In Deutschland fehlen 2000 Strafverfolger

In Deutschland fehlen nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) derzeit 2000 Strafverfolger. „In fast allen Bundesländern müssen drei Ermittler die Arbeit für vier tun“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Bild am Sonntag“.
Damit würden „Strafverfahren immer länger dauern und kleinere Fälle immer öfter vorzeitig eingestellt werden“. Das Bundesjustizministerium verwies auf laufende Gespräche mit den Ländern, um das Personalproblem anzugehen.
„Bundesweit fehlen den Staatsanwaltschaften heute 2000 zusätzliche Ermittler, um den gewaltigen Verfahrensberg in der Strafverfolgung wieder abtragen zu können“, sagte Rebehn. Allein in Nordrhein-Westfalen seien nach dem offiziellen Personalschlüssel der Justiz inzwischen mehr als 500 Posten für Strafverfolger nicht besetzt.
„Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung sich mit den Ländern auf die angekündigte Personaloffensive für die Justiz verständigt“, sagte Rebehn der „Bild am Sonntag“ und forderte: „Es braucht dazu noch vor der Sommerpause klare politische Beschlüsse.“
Der Richterbund hatte bereits Anfang des Jahres darauf verwiesen, dass die Zahl unerledigter Strafverfahren wegen der Personalnot erstmals eine Million Fälle erreicht habe.
Bund und Länder verhandeln seit dem vergangenen Jahr über ein sogenanntes Rechtsstaatspaket, das die Personallücken durch 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte mildern soll. Gestritten wird dabei seit Monaten ums Geld. Die Länder verlangen eine dauerhafte Finanzierung neuer Stellen durch den Bund.
Zuständig für die personelle Ausstattung der Justiz seien „nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich die Länder“, teilte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Sonntag auf AFP-Anfrage mit. Gleichwohl wolle der Bund rund eine halbe Milliarde Euro für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat mit den Ländern bereitstellen.
Dieser beinhalte auch „eine Anschubfinanzierung von Stellen in der Justiz der Länder“. Die Sprecherin sprach von „konstruktiven Gesprächen“, konnte aber keinen Zeitrahmen für einen Abschluss nennen.(afp/red)
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Gefängnisgewerkschaft fordert Suspendierung krimineller JVA-Beamter

Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen dringt der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf konsequente personelle Konsequenzen, sollten sich die Straftaten bestätigen.
„Wenn JVA-Beamte sich kriminell verhalten – und das ist das passende Wort für diese Vorwürfe – gehören sie selbstredend vom Dienst suspendiert“, sagte der BSBD-Vorsitzende Rene Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz).

Forderung nach Konsequenzen

Müller wehrte sich deutlich gegen eine Pauschalisierung der gesamten Berufsgruppe, stellte mit Blick auf die aktuellen Berichte über die bayerische Anstalt jedoch klar: „Was aus Augsburg zu hören ist, klingt allerdings derart nach struktureller Verrohung, da lässt sich kaum was schönreden“.
Er forderte daher eine lückenlose Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden, bis dahin werde es keine Vorverurteilung von der Strafvollzugsgewerkschaft geben. „Wir erleben es sehr oft, das Kollegen ohne Grund Straftaten bezichtigt werden“, sagte er der noz weiter. Die JVA Augsburg-Gablingen steht derzeit im Fokus, weil dort JVA-Beamte über Jahre hinweg Häftlinge gefoltert und gedemütigt haben sollen. Mittlerweile wurde Anklage gegen mehrere Beamte erhoben.

Reaktion der Gewerkschaft

Jüngst hatte der Bayerische Rundfunk zudem aus internen Chatgruppen berichtet, in denen sich die mutmaßlichen Täter mit ihrem Vorgehen brüsteten. Selbst wenn sich solche Nachrichten nur als Angeberei entpuppen sollten, steht für Gewerkschaftschef Müller fest: „Professionell ist das alles nicht und hat so auch nichts in einer JVA zu suchen.“ (dts/red)