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Tödliche Attacke auf Zugbegleiter: Tatverdächtiger gesteht Angriff

Dreieinhalb Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Mittwoch Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen veröffentlicht. Der Tatverdächtige sitzt demnach weiterhin in Untersuchungshaft.
Er habe das Tatgeschehen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten, erklärten die Ermittler. Teils habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.
Die forensisch-psychiatrische Begutachtung des 26-Jährigen habe vorläufig keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder aufgehoben war. Weitere rechtsmedizinische Gutachten standen noch aus, die Ermittlungen dauerten an.
Der Beschuldigte soll Anfang Februar ohne Ticket mit der Bahn gefahren sein und den Zugbegleiter bei einer Kontrolle in der Nähe von Landstuhl brutal angegriffen haben. Der 36-Jährige starb später an seinen Verletzungen.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus, eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals begann. Mitte Februar richtete die Bahn einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden aus.
Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine bessere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. (afp/red)
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Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Gesetzesverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.O.-Tropfen ausgeht.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, erklärte Hubig. „Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren.“
Hubig sprach von „sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.

BGH-Urteil löste Handlungsdruck aus

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.
Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.
Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht. (afp/red)
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Verbraucherzentrale gewinnt gegen Milka: 90-Gramm-Tafel „relative Mogelpackung“

Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen. Die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine „relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers“.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe.

Verbraucherzentralen fordern Nachbesserung

Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.
Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer.
„Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“ (dts/red)
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Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger soll zehn Jahre in Haft

Der in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickte Anwalt Hanno Berger soll insgesamt zehn Jahre in Haft. Berger war zwei Mal rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verrechnete nun die beiden Strafen, wie ein Gerichtssprecher heute sagte.
Das Bonner Gericht hatte den Juristen zu acht Jahren Haft verurteilt, am Landgericht Wiesbaden erging ein weiteres Urteil über acht Jahre und drei Monate.
Beide Male wurde Berger schwere Steuerhinterziehung in jeweils drei Fällen vorgeworfen. Beide Verfahren hätten daher theoretisch auch gemeinsam verhandelt werden können, wie der Bonner Gerichtssprecher ausführte.

Berger gilt als Schlüsselfigur

Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine nachträgliche Verrechnung der Strafen vor. Die entsprechende Entscheidung fiel den Angaben nach bereits zu Anfang der vergangenen Woche. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet.
Berger gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt.

Berger flüchte neun Jahre in die Schweiz

Der Anwalt hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur „Minimierung ihrer Steuerlast“ beriet.
2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Cum-Ex war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Geschäfte für strafbar. Berger wurde im Dezember 2022 in Bonn und im Mai 2023 in Wiesbaden verurteilt. In beiden Verfahren wandte er sich an den Bundesgerichtshof, scheiterte dort jedoch. (afp/red)
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Baltimore-Brücke: US-Justiz erhebt Anklage gegen Schiffsbetreiber

Die US-Justiz hat zwei Unternehmen aus Singapur und Indien wegen des Einsturzes einer Autobrücke in der Hafenstadt Baltimore vor zwei Jahren angeklagt.
Die Schiffsbetreiber „Synergy Marine“ aus Singapur und „Synergy Maritime“ aus dem indischen Chennai werden im Zusammenhang mit dem von einem Containerschiff verursachten Brückeneinsturz unter anderem Verschwörung zum Betrug und falsche Angaben gegenüber der US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB vorgeworfen, wie das US-Justizministerium mitteilte.
 
„Der Einsturz der Francis-Scott-Key-Brücke war eine vermeidbare Tragödie mit enormen Konsequenzen“, sagte US-Justizminister Todd Blanche.
„Diese Anklage ist ein wichtiger Schritt, um diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, deren rücksichtslose Missachtung von Sicherheitsregeln im Seeverkehr zu diesem Unglück führten.“

NTSB: Wackelkontakt führte zu Stromausfall

Laut einer Untersuchung der NTSB war durch einen Wackelkontakt in einer Schaltzentrale der Strom auf dem Schiff ausgefallen, wodurch es manövrierunfähig wurde.
Die Anklage wirft Mitarbeitern der Reedereien vor, Sicherheitsinspektionen und entsprechende Zertifikate gefälscht zu haben. In diesem Zusammenhang wird in der Anklageschrift auch ein Inder erwähnt, der für beide Unternehmen arbeitete.
Das Containerschiff steckt unter einem Teil der Francis Scott Key Bridge fest.

Das Containerschiff steckt unter einem Teil der Francis Scott Key Bridge fest.

Foto: Steve Helber/AP/dpa

Die Francis-Scott-Key-Brücke über dem Patapsco-Fluss war am 26. März 2024 am frühen Morgen eingestürzt, nachdem das Frachtschiff „Dali“ einen Brückenpfeiler gerammt hatte.
Die Besatzung hatte kurz vor dem Unglück noch ein Notsignal abgesetzt, wodurch die Polizei den Verkehr über die Brücke stoppen konnte. Für acht mit Reparaturen beschäftigte Bauarbeiter auf der Brücke kam die Warnung zu spät. Nur zwei von ihnen konnten lebend gerettet werden, sechs kamen ums Leben.

Entschädigungszahlung und Wiederaufbau der Brücke

Erst nach zweimonatigen Aufräumarbeiten konnte der normale Schiffsverkehr durch den für den Hafen von Baltimore wichtigen Kanal unter der Brücke wieder aufgenommen werden.
Für die Reinigung der Fahrrinne wurde schon 2024 eine Vereinbarung über eine Entschädigungszahlung von 100 Millionen Dollar (gut 85 Millionen Euro) getroffen. Der Wiederaufbau der Brücke selbst soll laut US-Behörden mehr als 5,2 Milliarden Dollar kosten und bis 2030 dauern. (afp/red)
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Australischer Bergbauriese Fortescue muss für Zerstörung indigener Stätten zahlen

Wegen der Zerstörung kultureller Stätten einer indigenen Volksgruppe ist das australische Bergbauunternehmen Fortescue zu einer Entschädigungszahlung in Millionenhöhe verurteilt worden.
Der auf den Abbau von Eisenerz spezialisierte Konzern müsse insgesamt rund 150 Millionen australische Dollar (92 Millionen Euro) zahlen, entschied ein Bundesgericht.
Dabei handelt es sich australischen Medienberichten zufolge um die höchste Entschädigungssumme, die jemals auf Grundlage der Gesetze zur Anerkennung der Landrechte indigener Völker verhängt wurde.

124 Kulturerbe-Stätten wurden zerstört

Durch die Bergbauaktivitäten des Unternehmens in der Region Pilbara im Westen des Landes seien 124 als Kulturerbe eingestufte Stätten der Volksgruppe der Yindjibarndi „vollständig zerstört“ worden, führte Bundesrichter Stephen Burley in der schriftlichen Urteilsbegründung aus.
Weitere indigene Stätten seien ausgegraben, von Straßen überdeckt oder überflutet worden. Insgesamt seien über das Land der Volksgruppe vier große Tagebauminen, eine Eisenbahnstrecke, eine Halde mit Bergbauabfällen sowie Deponien und ein Materiallager verstreut – zudem sei ein Gebiet von 135 Quadratkilometern eingezäunt worden.
Basierend auf dem Marktwert des Grundstücks sprach das Gericht der Volksgruppe eine nach Angaben Burleys „relativ geringe“ Entschädigung von rund 100.000 australischen Dollar zu. Zugleich ordnete das Gericht jedoch an, dass die Entschädigung für den kulturellen Verlust gesondert zu bewerten sei: mit 150 Millionen australischen Dollar.

Organisation forderte 800 Millionen australische Dollar als Ausgleich

Diese Summe bleibt indes deutlich hinter den Forderungen der Organisation Yindjibarndi Ngurra Aboriginal Corporation zurück. Diese hatte mehr als 800 Millionen australische Dollar als Ausgleich für wirtschaftliche Verluste sowie einer Milliarde Dollar für kulturelle Verluste geltend gemacht.
Fortescue hatte sich hingegen für eine kulturelle Entschädigung von höchstens acht Millionen australischen Dollar ausgesprochen, zugleich aber anerkannt, dass es einen Anspruch auf Entschädigung gebe.
Die australischen Ureinwohner hatten den Kontinent vor schätzungsweise mindestens 60.000 Jahren erstmals besiedelt. Nach der Ankunft der ersten britischen Siedler im Jahr 1788 wurden sie unterdrückt und diskriminiert.

Benachteiligung der Indigenen dauert an

Auch heute noch gelten viele von ihnen als gesellschaftlich benachteiligt – so haben Angehörige indigener Völker beispielsweise eine rund acht Jahre kürzere Lebenserwartung als der Rest der Bevölkerung.
Die Indigenen-Interessenvertretung National Native Title Council erklärte am Dienstag, dass die „Beharrlichkeit des Volkes der Yindjibarndi“ eine Inspiration auch „für andere traditionelle Landbesitzer“ sei, weiterhin für das zu kämpfen, was ihnen zustehe.
Der Geschäftsführer der Dachorganisation, Jamie Lowe, kritisierte gleichwohl, dass die Landrechte der Volksgruppe zwar schon seit mehr als zwei Jahrzehnten anerkannt seien – sie aber dennoch vier Jahre vor Gericht habe kämpfen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten. (afp/red)
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Nach Waffenruhe: Ukraine meldet russische Drohnenangriffe

Nur wenige Stunden nach dem Ende einer befristeten Waffenruhe hat Russland die Ukraine nach Angaben aus Kiew erneut massiv angegriffen.
Die ukrainische Luftwaffe meldete in der Nacht Angriffe mit zahlreichen Drohnen auf die Hauptstadt Kiew und weitere Städte wie Saporischschja, Dnipro, Charkiw und Cherson. Auch die Gebiete Sumy im Norden und Mykolajiw im Süden waren demnach betroffen. Die seit Samstag geltende Waffenruhe war in der Nacht ausgelaufen.
Kiews Militärverwalter Tymur Tkatschenko schrieb auf Telegram, in der Hauptstadt seien Drohnentrümmer auf das Dach eines 20-stöckigen Wohnhauses gefallen. Über Verletzte und das Ausmaß der Schäden gab es zunächst keine Informationen. Die Zeitung „Kyiv Independent“ berichtete über Explosionen.
US-Präsident Donald Trump hatte Kremlchef Wladimir Putin und den ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj vergangene Woche um eine dreitägige Waffenruhe gebeten. Beide Seiten verzichteten in dieser Zeit weitgehend auf Luftangriffe. Am Boden berichteten sie aber von vielen Verstößen des Gegners, auf die jeweils reagiert worden sei.

Selenskyj: „Wir bereiten uns auf neue Angriffe vor, leider“

Anlass dieser Einigung waren die Feierlichkeiten in Russland zum Jahrestag des Sieges der Sowjetunion über Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg. Kremlchef Wladimir Putin wollte eine störungsfreie Militärparade in Moskau gewährleisten, die ukrainische Seite vor diesem Hintergrund eine längere Waffenruhe durchsetzen.
Ähnlich war es bereits bei der Waffenruhe über das orthodoxe Osterfest vor einem Monat. Russland überzieht die Ukraine seit mehr als vier Jahren mit einem zerstörerischen Angriffskrieg.
Selenskyj hatte sich bereits vor Ablauf der Waffenruhe auf neue Angriffe eingestellt: „Wir sehen auch, dass Russland nicht die Absicht hat, diesen Krieg zu beenden“, sagte er in einer abendlichen Videobotschaft. „Wir bereiten uns auf neue Angriffe vor, leider.“

Ehemals rechte Hand von Selenskyj unter Geldwäsche-Verdacht

Derweil verdächtigen Antikorruptionsbehörden in der Ukraine den ehemaligen Leiter des Präsidentenbüros, Andrij Jermak, der Geldwäsche. Das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) berichteten, eine organisierte Gruppe enttarnt zu haben.
Diese soll an der Geldwäsche von umgerechnet fast neun Millionen Euro im Zusammenhang mit einem Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew beteiligt sein. Jermak soll dieser Gruppe angehören.
Nach Durchsuchungen in seiner Wohnung war Jermak im Zuge eines Korruptionsskandals Ende November vergangenen Jahres zurückgetreten. Er war ein langjähriger Vertrauter von Selenskyj. Er leitete das Präsidentenbüro seit 2020 und galt als zweitwichtigster Mann in der Ukraine.

90-Milliarden-Kredit: Erste Auszahlungen im Juni?

Selenskyj zufolge erwartet die Ukraine die Auszahlung erster Tranchen des EU-Kredits über 90 Milliarden Euro im Juni. Es werde intensiv mit der EU-Kommission zusammengearbeitet, damit sich die Auszahlung nicht weiter verzögere, erklärte er. Die Europäische Union hatte den Weg für den Kredit im April freigemacht. (dpa/red)
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Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen Selenskyjs früheren Vertrauten Jermak

Gegen den früheren ukrainischen Präsidialamtschef Andrij Jermak wird Berichten zufolge wegen Geldwäsche ermittelt.
Das Nationale Antikorruptionsbüro (Nabu) teilte am Montag mit, es habe eine „organisierte Gruppe“ enttarnt, die umgerechnet 8,9 Millionen Euro „über ein Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen“ habe.

Jermak unter Korruptionsverdacht

Bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen „ehemaligen Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine“. Jermak war von 2020 bis 2025 als Leiter des Präsidialamts der wichtigste Berater von Staatschef Wolodymyr Selenskyj.
Jermak trat Ende November zurück, nachdem das Antikorruptionsbüro einen massiven Korruptionsskandal im Energiesektor aufgedeckt hatte, in den mehrere Politiker verwickelt waren.
Korruption ist seit langer Zeit ein Problem in der Ukraine. Ihre Bekämpfung wird als wichtige Voraussetzung für einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union angesehen. (afp/red)
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Polens Ex-Minister Ziobro flieht aus Ungarn in die USA

Der von Polen wegen Korruptionsverdachts gesuchte Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro hat sein Asyl in Ungarn verlassen und hält sich in den USA auf. „Gestern bin ich hierhergeflogen“, sagte der Politiker der rechtskonservativen PiS dem Sender Telewizja Republika. Die USA seien „die stärkste Demokratie der Welt“.
Polens Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den 55 Jahre alten Ex-Minister der früheren PiS-Regierung wegen 26 Straftatbeständen, darunter auch der Verdacht auf Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Verdacht auf Veruntreuung von umgerechnet 35 Millionen Euro.
Nach Angaben der Ermittler drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu 25 Jahre Haft. Ziobro hat die Vorwürfe als „halsbrecherisch“ bezeichnet und sieht sich aus politischen Gründen verfolgt.

Ungarns neuer Regierungschef will Ziobro nicht mehr schützen

Im vergangenen Jahr war Ziobro ebenso wie sein ehemaliger Stellvertreter Marcin Romanowski nach Ungarn geflohen und hatte von dem mittlerweile abgewählten Regierungschef Viktor Orban dort politisches Asyl erhalten.
Ziobro und Romanowski gehören der rechtskonservativen Partei PiS an, die Polen von 2015 bis 2023 regierte. Ungarns neuer Ministerpräsident Peter Magyar hatte bereits angekündigt, dass sein Land die beiden Politiker nicht länger schützen werde.
Dass Ziobro nun die Ausreise gelang, könnte das Verhältnis Polens zu Ungarn und zu den USA belasten. Polens Justizminister Waldemar Zurek kündigte an, Warschau werde beide Länder um Auskunft dazu bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage Ziobros Ausreise aus Ungarn und die Einreise in die USA ohne gültige Dokumente möglich gewesen sei.
Das polnische Außenministerium hatte Ziobros Reisepass nach dessen Flucht nach Ungarn für ungültig erklärt. Zurek kündigte zudem an, man werde ein Auslieferungsersuchen für Ziobro an die USA stellen.
Ziobro sagte dazu in den USA, er habe keine Angst vor einem Gerichtsverfahren. „Ein unabhängiges amerikanisches Gericht ist ganz bestimmt ein unabhängiges Gericht, wenn sie also ein Auslieferungsverfahren einleiten wollen, nur zu.“ (dpa/red)
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Dobrindts Grenzbilanz: Fast 48.000 illegale Einreisen verhindert

Beamte der Bundespolizei haben an den deutschen Grenzen zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 7. Mai 2026 nach offizieller Zählung 47.659 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Auswertung des Sondermeldedienstes der Bundespolizei.
Demnach wurden 34.914 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. 1.371 Migranten wurden gemäß Paragraf 18 Absatz 1 des Asylgesetzes zurückgewiesen und 69 Personen gemäß Paragraf 18 Absatz 3 zurückgeschoben.
Passieren durften 294 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu vulnerablen Gruppen, diese durften ein Asylgesuch äußern. 1.821 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert.

1.400 Schleuser festgenommen

1.415 Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Als Beifang konnten 8.842 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen werden. Darunter waren viele Personen aus dem extremistischen Spektrum.
So stellte die Bundespolizei 1.581 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum fest.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“, dass die Verschärfung der Grenzkontrollen das sichtbare Signal sei, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland „grundlegend geändert“ habe. Es sei das erfolgreiche Instrument, den kriminellen Schleuserbanden einen empfindlichen Schlag zu verpassen. (dts/red)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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Zwei frühere Verteidigungsminister in China zur Todesstrafe auf Bewährung verurteilt

Ein Militärgericht in China hat gegen zwei frühere Verteidigungsminister wegen Korruption die Todesstrafe auf Bewährung verhängt.
Die Strafen von Wei Fenghe und Li Shangfu würden nach einer zweijährigen Bewährungszeit in lebenslange Haft umgewandelt, meldete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Donnerstag.

Härteste Strafen in Xi Jinpings Militär-Säuberung

Es handelt sich um die härtesten Strafen, die die Führung in Peking im Rahmen einer umfassenden Anti-Korruptions-Kampagne von Präsident Xi Jinping gegen hochrangige Militärvertreter verhängt hat.

Li Shangfu auf der Moskauer Sicherheitskonferenz am 15. August 2023 in Kubinka. (Archivbild)

Foto: ALEXANDER NEMENOV / AFP / Getty Images

Wei und Li waren zwischen 2018 und 2023 im Amt. Sie waren zudem ehemalige Mitglieder der mächtigen Zentralen Militärkommission Chinas, die das Militär beaufsichtigt, und traten häufig im Fernsehen auf.

Politische Rechte entzogen und Vermögen konfisziert

Wei wurde wegen der Annahme von Bestechungsgeldern verurteilt, Li wegen der Annahme und des Anbietens von Bestechungsgeldern, meldete Xinhua weiter.
Beiden wurden demnach außerdem lebenslang ihre politischen Rechte entzogen, außerdem wurde ihr persönliches Vermögen beschlagnahmt. (afp/red)
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gesellschaft

Haftstrafen für Paar nach Millionendiebstahl aus Parkautomaten

Das Landgericht im bayerischen Kempten hat ein Ehepaar wegen Münzdiebstählen aus Parkautomaten im Millionenwert zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Schuldig gesprochen wurden der Mann und die Frau wegen Diebstahls in 317 Fällen, wie das Gericht mitteilte. Der Mann war beim städtischen Betriebshof für die Leerung kommunaler Parkscheinautomaten zuständig.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er zwischen April 2015 und November 2025 er das Geld regelmäßig mit nach Hause genommen hatte.
Die Quittungen aus dem Automaten warf er weg. Teilweise übergab er das Geld an seine mitangeklagte Ehefrau. Die Münzen zahlte das Paar auf ihre Konten oder bei Münzautomaten in Supermärkten ein.

Keine durchgehende Kontrolle beim Bauhof

Da es beim Bauhof keine durchgehende Kontrolle der Quittungen aus den Automaten und keine Dokumentation über die fehlenden Schlüssel gab, fiel der Diebstahl laut Urteil lange Zeit nicht auf. Eine Bank brachte die Ermittlungen schließlich ins Rollen. Diese hatte wiederholt auffällige Geldeinzahlungen registriert.
Ein Teil der Taten war bereits verjährt. Das betraf den Zeitraum zwischen April 2015 und November 2020. In dieser Zeit hatte das Paar Münzgeld im Wert von mehr als einer halbe Million Euro gestohlen.
Allerdings muss es diesen Betrag trotzdem zurückzahlen. Zusammen mit den Beträgen aus dem nicht verjährten Zeitraum hat das Paar laut Urteil nun mehr als 1,9 Millionen Euro zurückzuzahlen.(afp/red)
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wirtschaft

„Obi-Orange“: Baumärkte streiten sich vor Bundesgerichtshof um Farbe

Der Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange hat heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Obi meldete einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln an.
Ob die Kette das Monopol beanspruchen kann, ist allerdings fraglich – denn die Konkurrenten Hornbach und Globus gingen dagegen vor. (Az. I ZB 58/25)

Wie bekannt ist die Farbe?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Marke so bekannt ist, dass sie sich im Verkehr durchgesetzt hat. Doch welche Gruppe bildet die dafür maßgeblichen Verkehrskreise – alle Verbraucher oder nur Baumarkt-Kunden und potenzielle Heimwerker? Das Bundespatentgericht entschied, dass es alle Verbraucher sind. Denn in Baumärkten würden auch Alltagswaren wie Nägel und Glühbirnen verkauft.
Mehrere von beiden Seiten vorgelegte Gutachten kamen zu unterschiedlichen Prozentzahlen bei der Zuordnung der Farbe zu Obi durch die Verbraucher. Das Bundespatentgericht entschied schließlich, dass die Marke sich nicht ausreichend durchgesetzt habe und gelöscht wird.
Der BGH tendiert vorläufig dazu, dem zuzustimmen. Das wurde in der Verhandlung deutlich. Ein Urteil ist das aber noch nicht. Wann der BGH im Baumarkt-Streit entscheidet, ist noch nicht bekannt.(afp/red)
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Polizist stirbt bei Verfolgungsjagd: Zehneinhalb Jahre Haft für 27-Jährigen

Nach dem Tod eines sächsischen Polizisten bei einer Verfolgungsjagd im brandenburgischen Lauchhammer ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Cottbus sprach den 27-Jährigen am Mittwoch des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der brandenburgischen Stadt sagte. In die Gesamtfreiheitsstrafe wurden frühere Urteile mit einbezogen.

Verfolgungsjagd mit der Polizei

Laut Anklage hatte der 27-Jährige im Januar 2025 mit weiteren Beschuldigten ein Auto gestohlen und sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei über die sächsisch-brandenburgische Landesgrenze hinweg geliefert.
Nachdem die Beamten die Diebe in Brandenburg zunächst stoppten, erfasste der Beschuldigte den 32-jährigen Polizeibeamten mit hoher Geschwindigkeit, als dieser gerade einen Stoppstick auf der Fahrbahn auslegen wollte.
Der Beamte starb noch an der Unfallstelle. Er hinterließ eine Lebensgefährtin und eine kleine Tochter. Sein Tod sorgte bundesweit für Bestürzung.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte in der Absicht, den Autodiebstahl zu verdecken. Sie sah daher das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Sie beantragte in dem Prozess, der im Januar begonnen hatte, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem schloss sich auch die Nebenklage an.
Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs. Unter Einbeziehung der früheren Urteile beantragte sie eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren. (afp/red)