Category: gesellschaft
In Kürze:
- Nach einem Deutschlandbesuch kritisiert Influencerin Anna Heiser verschmutzte Straßen und öffentliche Plätze.
- Ihr Instagram-Video löst Tausende Kommentare aus und sorgt für eine kontroverse Debatte.
- Für viele geht die Diskussion über Müll hinaus und wird zum Symbol für den Zustand Deutschlands.
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Zwischen Zustimmung und Widerspruch

Obdachlos in Deutschland.
Foto: Sean Gallup/Getty Images

Obdachlos in Deutschland.
Foto: Maja Hitij/Getty Images
Mehr als eine Debatte über Müll
In Kürze:
- WM-Halbzeit: Justin Bieber präsentierte Lied über Glauben statt Partysong
- Ein Leben im Rampenlicht mit religiösem Hintergrund
- Während Auf und Ab, Glaube an „Geschichte von Jesus“ als Konstante
- Trend zur Religiosität: Amerikas junge Männer orientieren sich um
Früher Glaube und Aufstieg zum Ruhm

18. November 2012 – Sänger Justin Bieber und seine Mutter, Pattie Mallette, nehmen an den 40. American Music Awards im Nokia Theatre in Los Angeles teil.
Foto: Jason Merritt/Getty Images

1. September 2009: Der Musiker Justin Bieber im Nintendo World Store in New York City.
Foto: Bryan Bedder/Getty Images
Persönliche Probleme und Comeback
Biebers Überzeugungen

Die Sänger Justin Bieber und Selena Gomez besuchen die ESPY Awards 2011 im Nokia Theatre am 13. Juli 2011 in Los Angeles.
Foto: Christopher Polk/Getty Images für ESPN
Hailey sagte, sie habe dafür gebetet, Bieber zu heiraten, und er erklärte, sie sei ein stabilisierender Einfluss, der ihm geholfen habe, ein Familienleben aufzubauen, nach dem er sich seit seiner Kindheit immer gesehnt habe. Sie erklärte, dass ihr gemeinsamer christlicher Glaube ein zentrales Fundament für ihre Ehe sei. Im Jahr 2024 kam ihr erstes Kind zur Welt: Jack Blues Bieber.

27. Januar 2020: Der kanadische Sänger Justin Bieber und seine Frau, US-Model Hailey Bieber, bei ihrer Ankunft zur Premiere der YouTube-Originals-Serie „Justin Bieber: Seasons“ im Regency Bruin Theatre in Los Angeles.
Foto: Lisa O’Connor/AFP via Getty Images
Religiöses Comeback unter jungen Männern
Kühler bleibt es nur ganz im Norden
Donnerstag heißester Tag
Hitze wird in den Süden gedrängt
Vier Kinderwagen überzeugten
Aufrufe zu Besonnenheit

Am 26. Juli 2026 legen Menschen an einer provisorischen Gedenkstätte im Berliner Tiergarten Blumen und Botschaften für die Opfer des CSD-Anschlags nieder.
Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images)
Ablauf des Anschlags
Gedenken in vielen Städten

Foto: Omer Messinger/Getty Images
Offizielle Reaktionen der Länder
Wer dahintersteckt
Hohes Interesse an Ladenhütern
Juristisches Schlupfloch?

Auf der 62. Frankfurter Buchmesse in Frankfurt am Main werden antiquarische Bücher ausgestellt (7. Oktober 2010).
Foto: Daniel Roland/AFP via Getty Images
Urheberrechtsklage als Auslöser?
„Fair Use“ und Urheberrecht
Aktiver Widerspruch nötig
Mario Voigt und die eingescannten Bücher
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
As-salamu alaikum – der Friede sei mit Euch. Mit diesem Wunsch begrüßen sich muslimische Gläubige. Und in Sure 109 im Koran heißt es: „Ihr habt Eure Religion und ich habe meine.“ Gelegentlich ist es nötig, dass sich alle, ob Christen, Juden oder Muslime, an diese Aussage der Heiligen Schrift der Muslime erinnern. Doch immer wieder gibt es Fanatiker, die Unfrieden zwischen den Religionsgemeinschaften säen wollen, indem sie die Friedfertigkeit ihres Glaubens verdrehen, um damit eine Ausschließlichkeit ihrer Religion begründen zu wollen.
Hinter der Einstufung des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) als „islamistisch“ steht die Tatsache, dass der Attentäter Abdul Ballout den Behörden seit November 2025 offiziell als islamistischer Gefährder bekannt war und als gewaltbereit eingeschätzt wurde. Diese Einstufung stützte sich auf die polizeiliche Erkenntnis, dass der Täter mehrfach versucht hatte, Deutschland zu verlassen, um sich in Syrien einer der nach wie vor existierenden Zellen der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
45 Prozent finden, dass Islam nicht zu Deutschland passt
Der letzten Studie zum Thema „Passt der Islam zu Deutschland?“ zufolge, die im Jahr 2021 von der Alice-Schwarzer-Stiftung beim Allensbach-Institut in Auftrag gegeben wurde, gaben nur 5 Prozent von den rund 1.000 Befragten an, dass sie dieser These „ohne Einschränkung zustimmten“. 45 Prozent sagten, der Islam „passt gar nicht zu Deutschland“ und 44 Prozent stimmten zu, dass „nur friedliche Formen des Islam“ als Teil der deutschen Gesellschaft akzeptabel seien
Dennoch steht laut dieser Studie „für die große Mehrheit die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zur Debatte“. Der „Tagesspiegel“-Kolumnist Sebastian Leber glaubte 2025, wer nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheidet, sei „Teil des Problems“. Und weiter: „Viele Deutsche schaffen es immer noch nicht, zwischen einer Religion und einer menschenverachtenden Ideologie zu trennen.“ Worin aber liegt der Unterschied?

Muhsin Hendricks war ein südafrikanischer Imam und Aktivist, der als weltweit erster offen homosexueller Imam galt und eine inklusive Gemeinde in Kapstadt leitete. Er wurde im Februar 2025 im Alter von 58 Jahren in Südafrika erschossen.
Foto: Jens Büttner/dpa
Was ist Islamismus?
An dieser Stelle sei einmal keine westliche Expertenmeinung zitiert, sondern eine authentische muslimische Quelle aus den Vereinigten Arabischen Emiraten: Im Nachrichtenportal „Al-Ittihad“ erklärte vor einem halben Jahr der muslimische Geistliche Imam Mohammad Tawhidi: Der Islam sei eine Religion, „in deren Mittelpunkt der Glaube an Gott, moralische Verantwortung und gemeinschaftliche Gottesverehrung stehen“.
Der Islamismus hingegen stelle laut Tawahidi „eine Abkehr von diesem spirituellen Rahmen dar. Er entstand als ideologische Reaktion auf Kolonialismus, Moderne und säkularen Nationalismus und verwandelte den Islam von einem persönlichen Glauben in ein umfassendes politisches Projekt.“
Der Islamismus strebe die Errichtung eines islamischen Staates an, „der ausschließlich nach seiner Auslegung der Scharia [islamisches Recht] regiert wird, und lehnt dabei oft Pluralismus, rechtliche Vielfalt und die Trennung religiöser Autorität von politischer Macht ab“. Auf diese Weise stelle er die Religion „eher als Instrument für eine politische Herrschaftsform dar, denn als moralische Orientierung“.
Die Rolle der Muslimbruderschaft
Der Islamismus habe sich laut Ima Tawhidi im 20. Jahrhundert besonders unter dem Einfluss von Extremisten wie Sayyid Qutb entwickelt. Der ägyptische Journalist Qutb (1905 – 1966) war laut Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) „der wichtigste Vordenker der Muslimbruderschaft“. Während eines Aufenthalts in den USA habe Qutb „starke anti-westliche Tendenzen“ entwickelt.
Er führte den vermeintlichen moralischen Verfall der arabischen Gesellschaften auf „den Modernismus westlichen Typs“ zurück und erklärte in seinen Publikationen „diejenigen Muslime, die modernen Ideen anhängen, für Ungläubige“. Qutbs Denkweise „bildet die Grundlage für Attentate und terroristische Anschläge“, so die KAS. Qutb wurde 1966 auf Veranlassung des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Muslimbruderschaft gilt in Ägypten, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Bahrain, Syrien und in Jordanien als terroristische Organisation und ist dort verboten.
Ableger: Al-Kaida und IS
Der islamische Geistliche Mohammad Tawhidi erklärt zur 1928 gegründeten Muslimbruderschaft: Diese habe „eine ausdrücklich expansionistische Vision des politischen Islam“ vertreten. Bereits der Gründer Hassan al-Banna habe die Ansicht vertreten, „dass der Islam das öffentliche Leben dominieren und seine rechtliche und politische Ordnung weltweit durchsetzen müsse“. Die Bruderschaft habe sich im Laufe der Zeit zu einer Ausgangsbewegung entwickelt, „aus der zahlreiche extremistische Ableger hervorgegangen seien, darunter Al-Kaida und der IS“.
Und Tawahidi stellt klar:
„„Was die gesellschaftliche Perspektive betrifft, hat der Islam historisch gesehen seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, mit religiösen Minderheiten zu koexistieren und Vielfalt innerhalb seiner rechtlichen und theologischen Traditionen zu berücksichtigen.“
Der Islamismus hingegen vertrete „eine binäre Weltanschauung, die die Gesellschaft in Gläubige und Ungläubige oder in islamische und ‚heidnische‘-Staaten unterteilt, ideologische Konformität fordert und oft Ausgrenzung legitimiert.“ Der Islamismus strebe „die Verschmelzung von Religion und Staatsmacht an.
Insofern sei der Islamismus „kein Ausdruck religiöser Hingabe, sondern eine politische Ideologie“, die versuche, ihre Legitimität durch eine religiöse Sprache zu erlangen. Kritikern, die keinen Unterschied zwischen Islamismus und Islam machen wollen, hält der Geistliche entgegen, sie würden „die historische Vielfalt islamischer Regierungsformen und die seit Langem bestehende Pluralität des muslimischen Rechts- und politischen Denkens“ übersehen.
Gelingt keine Unterscheidung, gewinnen die Extremisten
Imam Tawahide ist davon überzeugt, dass der Islamismus „eine moderne ideologische Verzerrung ist, die die Religion für politische Zwecke instrumentalisiert“. Und er mahnt, dass eine Unterscheidung zwischen Religion und Ideologie „unerlässlich“ ist, um „die Religionsfreiheit zu bewahren und extremistischen Bewegungen wirksam entgegenzuwirken“. Wenn dies nicht gelinge, werde der Islam nicht nur falsch dargestellt, sondern es würden auch „Spaltung und Missverständnisse“ aufrechterhalten, die letztlich nur den Extremisten dienen.
Terrorismusexperte: Freilassung von CSD-Attentäter war „tödlicher Fehler“
Bericht: Zweiter Verdächtiger nach CSD-Anschlag frei
MM
Ermittlungen nach CSD-Anschlag gehen weiter
Kriminalbeamten-Bund fordert klare Zuständigkeiten bei Gefährdern
Henrichmann: Antwort „nicht mit Samthandschuhen“
Vereinschef sah zweite Person im Kleingarten
Erinnerungen an Breitscheidplatz-Attentat kommen hoch
Hunderte trauern am Brandenburger Tor
Keine weiteren Einsätze nach Tod des mutmaßlichen CSD-Attentäters
Berliner Polizei bestätigt: Mutmaßlicher CSD-Angreifer erschossen
Merz besucht nach CSD-Anschlag Tatort im Berliner Tiergarten
Dobrindt stuft Bluttat als „islamistischen Terroranschlag“ ein
Dobrindt nennt weitere Details zum Täter
Bericht: Mutmaßlicher Beifahrer nach CSD-Anschlag festgenommen
Charité: Die von uns versorgten Patienten sind außer Lebensgefahr
Mutmaßlicher CSD-Attentäter war bereits verurteilt
Zahl der Verletzten steigt
Gab es noch Messerangriffe?
Ermittlungen an Bahnhöfen laufen auf Hochtouren
Erste Rufe nach Konsequenzen
Tatverdächtiger war als islamistischer „Gefährder“ eingestuft
Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen
Polizei verbreitet Foto
Behörden schließen Mittäter nicht aus
Durchsuchung einer Wohnung in Schöneberg
Anschlag gegen 22:00 Uhr
Bericht: Zweiter Verdächtiger nach CSD-Anschlag frei
MM
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Vereinschef sah zweite Person im Kleingarten
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Keine weiteren Einsätze nach Tod des mutmaßlichen CSD-Attentäters
Berliner Polizei bestätigt: Mutmaßlicher CSD-Angreifer erschossen
Merz besucht nach CSD-Anschlag Tatort im Berliner Tiergarten
Dobrindt stuft Bluttat als „islamistischen Terroranschlag“ ein
Dobrindt nennt weitere Details zum Täter
Bericht: Mutmaßlicher Beifahrer nach CSD-Anschlag festgenommen
Charité: Die von uns versorgten Patienten sind außer Lebensgefahr
Mutmaßlicher CSD-Attentäter war bereits verurteilt
Zahl der Verletzten steigt
Gab es noch Messerangriffe?
Ermittlungen an Bahnhöfen laufen auf Hochtouren
Erste Rufe nach Konsequenzen
Tatverdächtiger war als islamistischer „Gefährder“ eingestuft
Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen
Polizei verbreitet Foto
Behörden schließen Mittäter nicht aus
Durchsuchung einer Wohnung in Schöneberg
Anschlag gegen 22:00 Uhr
Kriminalbeamten-Bund fordert klare Zuständigkeiten bei Gefährdern
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Keine weiteren Einsätze nach Tod des mutmaßlichen CSD-Attentäters
Berliner Polizei bestätigt: Mutmaßlicher CSD-Angreifer erschossen
Merz besucht nach CSD-Anschlag Tatort im Berliner Tiergarten
Dobrindt stuft Bluttat als „islamistischen Terroranschlag“ ein
Dobrindt nennt weitere Details zum Täter
Bericht: Mutmaßlicher Beifahrer nach CSD-Anschlag festgenommen
Charité: Die von uns versorgten Patienten sind außer Lebensgefahr
Mutmaßlicher CSD-Attentäter war bereits verurteilt
Zahl der Verletzten steigt
Gab es noch Messerangriffe?
Ermittlungen an Bahnhöfen laufen auf Hochtouren
Erste Rufe nach Konsequenzen
Tatverdächtiger war als islamistischer „Gefährder“ eingestuft
Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen
Polizei verbreitet Foto
Behörden schließen Mittäter nicht aus
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Behörden schließen Mittäter nicht aus
Durchsuchung einer Wohnung in Schöneberg
Anschlag gegen 22:00 Uhr
- Transparenz: Wann ist KI beteiligt und wann muss das sichtbar sein?
- Verantwortung: Wer prüft und entscheidet am Ende?
- Grenze: Welche Informationen bleiben grundsätzlich draußen?
- Wo hilft uns KI heute schon?
- Wo macht sie Ergebnisse schlechter oder unzuverlässiger?
- Was müssen wir prüfen, bevor wir etwas weitergeben?
- Welche Nutzung fühlt sich für Kunden, Kollegen oder Bewerber nicht mehr stimmig an?
Genug gearbeitet. Welche KI-Regel würde bei Ihnen sofort mehr Vertrauen schaffen?
Eine Tote und viele Verletzte bei Anschlag am Samstag
Abdul B. versuchte, sich dem IS anzuschließen
Jähes Ende eines bunten Festes
Gedenken an Opfer
Experten: Angriffe dieser Art kaum zu verhindern
Mutmaßlicher Täter schon in der Vergangenheit „auffällig“ und verurteilt
Polizei schließt weitere Tatverdächtige nicht aus
Jähes Ende eines bunten Festes
Debatte über Sicherheit
Staatsoberhaupt: Angriff auf offene Gesellschaft


















































