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Ex-Tagesvater gesteht schweren Missbrauch von Kita-Kindern

Weil er ihm anvertraute Kinder vielfach schwer sexuell missbraucht haben soll, steht ein früherer Tagesvater in Stuttgart vor Gericht.
Die Anklage wirft dem 53-Jährigen unter anderem schweren Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Herstellung kinderpornografischer Inhalte vor. Der Mann räumte die Vorwürfe vor Gericht ein.
Der Angeklagte betrieb laut Staatsanwaltschaft bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Tagesvater eine Kindertagesstätte. Dort betreute er zum Schluss acht Kinder, um die er sich teils auch nachts und am Wochenende kümmerte.
Mit einigen sei er auch in den Urlaub gefahren, sagte der Staatsanwalt bei Verlesung der Anklage im Landgericht.

Opfer waren zwischen 0 und 12 Jahre alt

Dem Mann wird vorgeworfen seit 2020 in zahlreichen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor den von ihm betreuten Mädchen und Jungen vorgenommen zu haben.
Auch soll er die Kinder aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen. Die Opfer des Mannes waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 0 und 12 Jahre alt, aber überwiegend Kleinkinder.
Zudem soll er nichts dagegen unternommen haben, dass sein Sohn die Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbraucht habe. Der Sohn wird laut Staatsanwaltschaft gesondert verfolgt.
Auch soll der 53-Jährige Bilder und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigen, erstellt, besessen und geteilt haben. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann 45 Fälle vor.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Die Vorwürfe räumte der Mann vor dem Landgericht vollumfänglich ein. „Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt“, sagte der ehemalige Tagesvater. Das, was er den Kindern angetan habe, könne er nicht mehr gutmachen.
Die Ermittler waren dem Mann nach früheren Angaben mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden auf die Schliche gekommen – im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk. Das sind Tauschbörsen für Missbrauchsdarstellungen von Kindern.
Für das Verfahren hat das Gericht in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg insgesamt neun Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte demnach Mitte Juli fallen. (dpa/red)
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Griechische Privatinsel Makri sorgt mit ungewöhnlich niedrigem Preis für Aufsehen


In Kürze:

  • Insel Makri wird für relativ niedrigen Preis versteigert
  • Massive Umwelt- und Bauauflagen begrenzen Nutzung
  • Marktinteresse trifft auf rechtliche Realität

 
Diese seltene Immobilie – die Insel Makri – zeigt, wie groß die internationale Nachfrage nach griechischen Inseln weiterhin ist und wie stark rechtliche sowie ökologische Auflagen ihre Nutzung einschränken können.
Mit einer Fläche von fast 98 Hektar und einer Küstenlänge von über 7 Kilometern präsentiert sich Makri als „Juwel“ des Ionischen Meeres. Die Insel verfügt jedoch über keinerlei Infrastruktur.
Ihr Status als unbewohnte Insel und die in Griechenland geltenden Umweltschutzvorschriften schränken die Baumöglichkeiten stark ein, was den im Vergleich zum Markt für Privatinseln ungewöhnlich niedrigen Ausrufpreis erklärt.
Der für den 13. November geplante Verkauf im Rahmen einer gerichtlichen Versteigerung dürfte sowohl opportunistische Investoren als auch Liebhaber eines abgeschiedenen Rückzugsortes anziehen.

„Lächerliche Summe“ nach erfolgloser Versteigerung

Laut „Le Figaro Immobilier“ wurde die Insel auf Basis eines Ende 2021 erstellten Gutachtens auf 8 Millionen Euro geschätzt, bevor die Justiz eine erste erfolglose Versteigerung beschloss. Der neue Startpreis liegt nun bei 247.000 Euro, was im Vergleich zu den Marktstandards als „lächerliche Summe“ bezeichnet wird.
Private Inseln vergleichbarer Größe werden auf spezialisierten Plattformen üblicherweise für mehrere Millionen Euro gehandelt. Der Kontrast ist umso auffälliger, da sich Griechenland in den vergangenen Jahren als eines der erschwinglicheren Reiseziele Europas für den Kauf von Luxusferienwohnsitzen etabliert hat, ohne dabei seine spektakulärsten Lagen zu verlieren.
Auf dem griechischen Markt werden moderne Villen mit Meerblick und Pool häufig für 300.000 bis 600.000 Euro verkauft, während Luxusimmobilien auf begehrten Inseln dieses Niveau deutlich übersteigen.

Makri gehört zur Inselgruppe der Echinaden, liegt im Ionischen Meer und ist unbewohnt.

Makri wird zum Netzphänomen

Vor diesem Hintergrund erscheint der Startpreis für Makri als Anomalie, die ebenso viele Fragen aufwirft wie Begehrlichkeiten weckt.

Die Bilder und Videos, die insbesondere über das Medium Cerfia in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden, haben zur plötzlichen Bekanntheit dieser Insel beigetragen. „Wie wäre es, wenn Sie Ihre eigene griechische Insel kaufen würden? Diese private und unbewohnte Insel, ganz in der Nähe des mythischen Ithaka des Odysseus, steht für nur 247.000 Euro zum Verkauf“, fasst eine virale Nachricht zusammen.
Der Reiz des Inseltraums zu einem Preis, der unter dem einer Wohnung in vielen europäischen Hauptstädten liegt, hat eine lebhafte Diskussion um den Verkauf ausgelöst.

Käufertraum vs. regulatorische Realität

Experten weisen darauf hin, dass hinter diesem Traum strenge Vorschriften stehen. Der Erwerb einer privaten Insel in Griechenland ist ein streng geregelter Prozess. Das griechische Recht sieht strenge Bauauflagen in Küstengebieten vor, die für Standorte von ökologischem oder landschaftlichem Interesse noch einmal verschärft werden.
Im Fall von Makri „schränken bisher unterschätzte, erhebliche Umweltauflagen die Baumöglichkeiten stark ein“, wie in der in den sozialen Netzwerken geteilten Veröffentlichung betont wird.
Für auf Inselimmobilien spezialisierte Agenturen spiegelt der Ausrufpreis daher nicht nur einen Mitnahmeeffekt wider, sondern auch die Kosten dieser Auflagen für zukünftige Käufer. Das Profil des typischen Käufers entspricht eher dem eines geduldigen Investors oder einer Privatperson, die einen Rückzugsort „abseits der Zivilisation“ sucht und eine sehr eingeschränkte Nutzung der Immobilie in Kauf nimmt.
Einige sehen darin eine Chance für eine sanfte Entwicklung, die sich auf Freizeit-, Landwirtschafts- oder Naturschutzzwecke konzentriert, statt auf einen Tourismuskomplex.

Makri als Testfall

Die griechischen Behörden betonen ihrerseits die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Attraktivität und dem Schutz der Küste zu finden. Der Fall Makri veranschaulicht diesen Kompromiss: eine mögliche Erschließung, jedoch unter strengen Auflagen, um eine massive Bebauung der noch unberührten Inseln zu vermeiden.
Die Auktion im November wird daher als Test für das Marktinteresse an außergewöhnlichen Immobilien angesehen, die ein ebenso symbolisches wie wirtschaftliches Potenzial haben.

Der Artikel erschien im Original auf www.epochtimes.fr unter dem Titel „Une île grecque en vente à prix cassé à 247.000 euros au lieu des 8 millions d’euros estimés“. (redaktionelle Bearbeitung: il)

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WHO: 750 Ebola-Verdachtsfälle und 177 Tote im Kongo

Bei dem Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo steigen die Fallzahlen weiter an. Mittlerweile gibt es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fast 750 Verdachtsfälle und 177 mutmaßliche Todesfälle in dem zentralafrikanischen Land.
Es gebe zwar Fortschritte bei Überwachungsmaßnahmen und Labortests, schrieb WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus auf X. Doch Gewalt und Unsicherheit behinderten die Bekämpfung der Epidemie
82 Infektionen und 7 Todesfälle wurden laut Tedros im Labor bestätigt. Die WHO geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Infektionen deutlich höher liegt, weil nicht alle Krankheitsfälle registriert und gemeldet werden.
Im Nachbarland Uganda seien bis auf zwei bekannte Infektionen bislang keine weiteren neuen Fälle gemeldet worden, hieß es weiter.

Seltener Bundibugyo-Typ des Ebolavirus

Der Ebola-Ausbruch begann laut der afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa CDC im Kongo in der nordöstlichen Provinz Ituri, die an Uganda und den Südsudan grenzt. Es handelt sich um den insgesamt 17. registrierten Ebola-Ausbruch im Kongo seit 1976.
Der Ausbruch des seltenen Bundibugyo-Typs des Ebolavirus, gegen den es weder einen Impfstoff noch eine Therapie gibt, macht die Lage besonders schwierig.
Ebolafieber ist eine ansteckende und lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Das Virus wird durch Körperkontakt und Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen. In den Jahren 2014 und 2015 waren bei einer Ebola-Epidemie in Westafrika mehr als 11.000 Menschen gestorben. (dpa/red)
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Bornavirus-Erkrankung in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erkrankung durch das seltene, aber gefährliche Bornavirus nachgewiesen worden. Betroffen ist eine Person im südwestlichen Landkreis Ludwigslust-Parchim, wie ein Sprecher des Landkreises mitteilte. Es sei der erste Nachweis in dem Landkreis.
Bornavirus-Erkrankungen verlaufen den Angaben zufolge in der Regel lebensbedrohlich. Das Virus verursache beim Menschen schwere Entzündungen des Gehirns, hieß es. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hatte die Infektion mit dem Erreger im Mai bestätigt. Wie es der betroffenen Person geht, wurde nicht mitgeteilt. Sie sei am Leben, hieß es lediglich.

Seltene Übertragung auf Menschen

Das Bornavirus wird den Angaben zufolge in seltenen Fällen von Feldspitzmäusen auf den Menschen übertragen. Dies sei seit 2018 bekannt. „Das Robert Koch-Institut geht von fünf bis zehn Erkrankungen pro Jahr in Deutschland aus“, so der Landkreis-Sprecher. Übertragungen von Mensch zu Mensch wurden demnach bisher nicht beschrieben. Die Tierseuche selbst ist seit mehr als 100 Jahren bekannt.

Keine Behandlungsmöglichkeit

„Bei einer Infektion kommt es zu schweren neurologischen Symptomen mit Verhaltensauffälligkeiten, Sprach- und Gangstörungen, die sich bis zum Koma verstärken können“, erläuterte der Sprecher. „Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Behandlung zur Verfügung steht, ist der Schutz vor Ansteckung das höchste Gebot.“
Infizierte Feldspitzmäuse scheiden das Virus laut Landkreis unter anderem über Kot, Urin und Speichel aus, ohne selbst zu erkranken. „Die Übertragung des Virus kann am ehesten durch den Kontakt mit den Ausscheidungen der Feldspitzmaus erfolgen, beispielsweise beim Ausfegen von Scheunen, Schuppen, Hühnerställen oder Holzlagern.“

Beim Schuppen-Ausfegen FFP2-Maske tragen

Das Gesundheitsamt rät deshalb zum Tragen von Handschuhen und FFP2-Maske beim Ausfegen von Schuppen oder Scheune. Tote Mäuse und andere Tiere sollten grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Das Gesundheitsamt rät weiter, Einmalhandschuhe zu tragen und Hilfsmittel wie eine Schaufel oder ähnliche Gegenstände zu verwenden, wenn Tierkadaver beseitigt werden. Es sei unbekannt, wie häufig Feldspitzmäuse im Landkreis das Bornavirus in sich tragen. (dpa/red)
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Charité: Ebola-Patient stark geschwächt, aber „nicht kritisch krank“

Zwei Tage nach der Aufnahme eines mit Ebola infizierten US-Bürgers in der Berliner Charité hat das Krankenhaus erstmals Informationen zum Gesundheitszustand veröffentlicht.
Der Patient zeige deutliche Krankheitssymptome und sei stark geschwächt, er sei momentan aber „nicht kritisch krank“, hieß es am Freitag, 22. Mai, von der Charité. Er benötige daher zur Zeit „keine intensivmedizinischen Maßnahmen oder Organersatzverfahren“.
Der Mann, der als Arzt für eine christliche Hilfsorganisation in der Demokratischen Republik Kongo arbeitete und sich dort mit dem gefährlichen Virus infizierte, wurde auf Bitten der USA am Mittwoch in der Charité aufgenommen.
Einen Tag später folgten seine Frau und die vier Kinder, die sich zuvor ebenfalls im Kongo aufhielten. Alle sechs befinden sich auf der Sonderisolierstation des Krankenhauses.
Während bei dem Mann das Virus mit einem PCR-Test eindeutig nachgewiesen wurde, war dies bei Frau und Kindern laut Charité bislang nicht der Fall. Sie seien aktuell symptomfrei und befänden sich in einem getrennten Teil der Station in Quarantäne, hieß es am Freitag.
Sichtkontakt zu ihrem infizierten Mann beziehungsweise Vater ist den Angaben zufolge über eine Glasscheibe möglich. Außerdem können sie über eine Sprechanlage mit ihm kommunizieren.
Zwei Kinder des US-amerikanischen Ebola-Patienten schauen durch ein Fenster zu ihrem Vater in die Isolierstation der Berliner Charité.

Zwei Kinder des US-amerikanischen Ebola-Patienten schauen durch ein Fenster zu ihrem Vater in die Isolierstation der Berliner Charité.

Foto: –/Universitätsmedizin Charité/dpa

Neben der bestmöglichen medizinischen Versorgung sei es das Ziel der Charité, die Familie in dieser schwierigen Situation „gesamthaft“ zu unterstützen, hieß es.
So bestehe die Möglichkeit einer psychologischen Betreuung, außerdem wurde ein Patientenzimmer „soweit möglich kindgerecht gestaltet und mit Spielzeug ausgestattet, um den Kindern eine Beschäftigungs- und Ablenkungsmöglichkeit zu schaffen.“
Der Ausbruch der oft tödlich verlaufenden Fieberkrankheit war am vergangenen Freitag im Osten des Kongos gemeldet worden. Das Virus, das durch Körperflüssigkeiten von Infizierten übertragen wird, hatte sich nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon seit Monaten unentdeckt ausgebreitet.
Inzwischen gibt es fast 600 Verdachtsfälle, darunter 139 Todesfälle. (afp/red)
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Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.

Scheidung ohne Trennungsjahr möglich

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnortschutz vor Gericht geplant

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)
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Hauseinsturz in Görlitz: Retter bergen drei Leichen aus Trümmerhaufen

Drei Tage nach dem Einsturz eines Hauses in der sächsischen Stadt Görlitz ist es traurige Gewissheit: Drei unter den Trümmern verschüttete Menschen – zwei Frauen und ein Mann – haben nicht überlebt. „Die Vermisstensuche ist jetzt beendet“, sagte ein Polizeisprecher am Abend.

Drei Leichen geborgen

Zunächst bergen die Einsatzkräfte in der Nacht zu Donnerstag die Leiche einer 25 Jahre alten rumänischen Touristin. Wenige Stunden später finden sie auch eine 26-Jährige. Die Leiche wurde demnach im vorderen Teil des eingestürzten Hauses geborgen.
„Der Notarzt konnte nur noch den Tod der beiden Frauen feststellen“, sagt Polizeisprecher Stefan Heiduck. Die Leichname werden für weitere Untersuchungen in die Rechtsmedizin gebracht. Ergebnisse werden erst in den kommenden Tagen erwartet.
Um die Angehörigen zu betreuen, waren Notfallseelsorger sowie ein rumänischer Pfarrer aus Dresden und ein rumänisch-ukrainischer Pfarrer aus Zittau vor Ort. Einer der Angehörigen war ein Mann, dessen Verlobte und dessen Cousine in dem Haus waren, als es einstürzte. Die drei wollten in Görlitz Urlaub machen. Das Unglück geschah, als er beim Einkaufen war, wie er erzählte.
Seelsorger kümmern sich um die Angehörigen

Seelsorger kümmern sich um die Angehörigen

Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Am frühen Abend wird dann eine dritte Leiche gefunden. Es handle sich um einen Mann – mit hoher Wahrscheinlichkeit um den vermissten 48-Jährigen mit bulgarischer und deutscher Staatsangehörigkeit, sagte der Polizeisprecher. Der Tote werde nun in der Rechtsmedizin untersucht.

Kameras für Hohlräume im Einsatz

Susan Schmidt vom THW hatte zuvor während der Suche berichtet: „Wir sind schon im Bereich des Kellers, haben Kameras eingesetzt, die weit in die Tiefe kommen.“ Etwa 15 Helfer seien pro Seite aktiv. Sie tragen Masken gegen den Staub und man „merkt, dass es auf die Atemwege geht.“
Am Nachmittag waren noch etwa 50 Kräfte des THW im Einsatz. Beim Bergen halfen Radlader, Bagger, Kräne und auch ein Saugbagger, der kleine Trümmerteile und Staub entfernen kann. Zudem waren Spürhunde auf dem Trümmerberg.
Das Haus, in dem sich laut Polizei Miet- und Ferienwohnungen befanden, war am Montagabend gegen 17.30 Uhr eingestürzt. Zunächst wurden fünf Menschen vermisst. Bei zwei von ihnen war der Aufenthalt dann nach wenigen Stunden geklärt: Die beiden Feriengäste befanden sich noch auf der Anreise.
Zu Beginn des dritten Tages nach dem Einsturz hatten die Rettungskräfte noch Hoffnung, die Vermissten lebend zu finden. Im Laufe des Donnerstags aber läuft ihnen die Zeit davon. „Die sogenannte „goldene Rettungszeit“ liegt meist in den ersten 24 bis 72 Stunden – in diesem Zeitraum sind die Überlebenschancen am höchsten“, erklärte Andrea Wirth vom THW-Landesverband Sachsen, Thüringen. Die 72 Stunden waren am späten Donnerstagnachmittag abgelaufen.

Ursache weiter unklar

Die genaue Ursache des Unglücks in der Stadt im Osten Sachsens steht nach wie vor nicht fest. „Aber es sieht nach einer Gasexplosion aus“, sagte der Görlitzer Oberbürgermeister Octavian Ursu (CDU). Wenige Stunden nach dem Zusammensturz des Gründerzeithauses wurde nach Polizeiangaben ein Gasleck gefunden.
Görlitz ist die östlichste Stadt Deutschlands. Sie liegt in der sächsischen Oberlausitz direkt an der Neiße und hat 57.000 Einwohner. Seit 1998 bildet Görlitz zusammen mit der östlich gelegenen polnischen Nachbarstadt Zgorzelec eine grenzüberschreitende Europastadt.
Wegen der historischen, im Zweiten Weltkrieg nahezu unzerstörten Altstadt ist die Stadt ein gefragter Drehort für internationale Filmproduktionen.
Das eingestürzte Gründerzeithaus stand in der James-von-Moltke-Straße in der Nähe des Görlitzer Bahnhofs. Der Bereich um das Haus wurde nach dem Einsturz weiträumig evakuiert und abgesperrt. (dpa/red)
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Iranischer Spion wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt

Elf Monate nach seiner Festnahme ist ein mutmaßlicher Spion für den Iran in Deutschland angeklagt worden. Ali S. soll mögliche Anschlagsziele erkundet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag, 21. Mai mitteilte.
Im Fokus des Auftrags an S. standen demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie der Grünen-Politiker Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Iranischer Agent plante Attentate auf Schuster und Beck

Der in Dänemark lebende dänische Staatsbürger S. habe Anfang 2025 den Auftrag bekommen, Informationen über beide Männer einzuholen. Außerdem habe er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen sollen. All dies diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
S. arbeitete demnach für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden. Im Frühling 2025 habe er in Berlin verschiedene Orte ausgekundschaftet und außerdem nach Komplizen für zukünftige Anschläge gesucht.
Spätestens im Mai 2025 nahm S. den Angaben nach Kontakt zu dem Afghanen Tawab M., einem zweiten nun angeklagten Mann, auf. M. habe sich dazu bereiterklärt, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu veranlassen.
S. wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, M. Anfang November. Beide wurden nach Deutschland gebracht und kamen in Untersuchungshaft. Dem Hauptangeschuldigten S. wirft die Bundesanwaltschaft nun geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie den Versuch der Beteiligung an Mord und Brandstiftung vor.

Rabbiner: Iran-Netzwerke in Europa zerschlagen

M. klagte sie wegen der versuchten Beteiligung an einem Mord an. Über die Zulassung der Anklage entschiedet nun das Oberlandesgericht Hamburg.
Die Konferenz der Europäischen Rabbiner forderte nach dem Bekanntwerden der Einzelheiten der Anklage ein entschiedeneres Vorgehen Europas gegen den Iran. „Sämtliche Finanzierungs-, Tarn- und Einflussstrukturen des iranischen Regimes in Europa müssen kompromisslos offengelegt und zerschlagen werden“, erklärte Generalsekretär Gady Gronich.

CDU will schnelles Vorgehen gegen iranische Anschlagsnetzwerke

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU), hat vor weiteren Anschlagsplänen des Irans in Deutschland gewarnt.
„Leider überraschen solche Pläne nicht“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Man wisse, dass der Iran seit längerem in Deutschland aktiv sei und anwerbe. Allerdings handle es sich dabei nicht um eine konkrete, fassbare Organisation, sondern um unterschiedliche Strömungen, die häufig keine festen Strukturen hätten.
Regional könnten sich allerdings sehr schnell Netzwerke bilden, die Anschläge planten, wie man auch im aktuellen Fall gesehen habe. „Da müssen wir vor die Welle kommen“, forderte Henrichmann. (afp/dts/red)
 
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Dänemarks Behörden wollen Buckwal Timmy bergen und obduzieren

Dänemarks Behörden wollen den Kadaver des als Timmy bekannt gewordenen Buckelwals nun doch bergen und obduzieren. Wie die dänische Umweltbehörde am Donnerstag, 21. Mai mitteilte, soll der vor der Küste der Insel Anholt liegende Kadaver nach Jütland geschleppt und in der Hafenstadt Grenaa untersucht werden.
Die Behörde hoffte, die Bergung noch am Donnerstag abschließen zu können. Am Freitag soll dann die Obduktion stattfinden.

Timmys lange Irrfahrt entlang der deutschen Küste

Der gut zwölf Meter lange Buckelwal, der außer Timmy auch Hope (zu Deutsch Hoffnung) genannt wurde, war erstmals am 3. März im Hafen von Wismar gesichtet worden. Er irrte danach wochenlang vor der deutschen Ostseeküste umher und strandete mehrfach vor Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt lag er vor der Insel Poel.
Obwohl Experten das schwer angeschlagene und geschwächte Tier nach mehreren gescheiterten Hilfsversuchen schon aufgegeben hatten, duldete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) Mitte April einen Rettungsversuch einer Privatinitiative.
Timmy wurde in einem Lastkahn aus der Ostsee gebracht und Anfang Mai im Kattegat, einem Meeresgebiet zwischen Dänemark und Schweden, ins offene Meer bugsiert.

Dänemark plant Obduktion von Timmy

Mitte Mai wurde dann vor der dänischen Insel Anholt ein Walkadaver gefunden. Die dänischen und deutschen Behörden bestätigten kurz darauf, dass es sich um den toten Timmy handelte.
Seitdem liegt der Kadaver in seichtem Wasser vor einem gut besuchten Strand, wo er als „erhebliche Störung“ wahrgenommen wird, wie Jane Hansen von der dänischen Umweltbehörde sagte. Er soll nun in den Hafen von Grenaa geschleppt werden, wo auch die „Bedingungen“ für eine Obduktion besser seien.
„In Grenaa werden Wissenschaftler und Tierärzte die Untersuchungen und Probe-Entnahmen wie bereits bei früheren Strandungen größerer Wale vornehmen“, erklärte Hansen.

Bergung schwierig – Explosionsrisiko

Die Bergung, an der mehrere Schiffe beteiligt sind, war den Angaben zufolge allerdings schwierig. Falls der Versuch scheitert, sollen die Arbeiten an dem Kadaver stattdessen auf Anholt fortgesetzt werden.
Nach dem Fund des Kadavers hatte die dänische Umweltbehörde zunächst mitgeteilt, sie habe „keine konkreten Pläne“ für eine Bergung oder Autopsie. Sie warnte zudem vor Explosionsgefahr durch Verwesungsgase, die sich in dem toten Tier ansammeln, und vor Krankheitserregern. Schaulustige sollten daher einen Sicherheitsabstand wahren. (afp/red)
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Diakonie gewinnt jahrelangen Rechtsstreit

In einem seit Jahren ausgetragenen Streit über einen Job bei der Diakonie hat das Bundesarbeitsgericht endgültig zugunsten der evangelischen Kirche entschieden.
Vor dem obersten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt scheiterte am Donnerstag, 21.Mai die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin, die sich 2012 auf eine Stelle für ein Forschungsprojekt bewarb. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ein evangelischer Bewerber bekam den Posten. (Az. 8 AZR 194/25 (F))

Selbstbestimmungsrecht vs. Diskriminierungsverbot

Der Fall warf die grundlegende Frage auf, wann die Kirchen für eine Stelle die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen dürfen. Er ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Gerichte mussten abwägen zwischen dem Diskriminierungsverbot in deutschem und europäischem Recht und dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Die erfolglose Bewerberin forderte eine Entschädigung von etwa 9800 Euro. Das BAG entschied aber nun, dass sie nicht unzulässig wegen der Religion benachteiligt worden sei.
Die Benachteiligung sei ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen. Religionsgemeinschaften könnten eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, „wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“, erklärte das Gericht.
Es entschied damit anders als zum ersten Mal, als es mit dem Fall befasst war. 2016 hatte es das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur europarechtlichen Lage vorgelegt. Dieser urteilte im April 2018, dass Kirchen zwar konfessionslose Bewerber für bestimmte Positionen ablehnen dürfen.

Verfassungsgericht stärkt Kirchen – Diakonie siegt

Gerichte müssten aber überprüfen können, ob Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei. Daraufhin sprach das BAG der Klägerin im Oktober 2018 eine Entschädigung von 3915 Euro zu.
Der Prozess war damit aber nicht zu Ende. Denn die Diakonie wandte sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und dieses kippte im September 2025 das Erfurter Urteil und sprach kirchlichen Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum zu.
Das BAG habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht ausreichend berücksichtigt. Es musste erneut verhandeln und urteilte nun im Sinne der Kirchen.
Die Diakonie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es bestätige „im Grundsatz unseren Weg: Kirche und Diakonie dürfen besondere Anforderungen an Stellen mit besonderer Verantwortung für das christliche Profil stellen“, erklärte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
Er wies zudem darauf hin, dass Kirche und Diakonie schon 2024 „ihre Regelungen reformiert und die Einstellungsvoraussetzungen weit geöffnet“ hätten. (afp/red)
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Angeklagter greift Staatsanwältin während Urteilsverkündung an

Eine Staatsanwältin ist in Hessen bei einer Urteilsverkündung vor dem Landgericht Hanau von einem Angeklagten angegriffen und verletzt worden.
Die Frau erlitt Verletzungen am Kopf und an den Armen, wie das Landgericht, die Generalstaatsanwaltschaft Hessen und das Justizministerium mitteilten. Zudem wurden zwei Justizbeamte verletzt.

Gefesselt über den Tisch gesprungen

Den Behörden zufolge sei der mit Handschellen gefesselte Angeklagte am 20. Mai bei der Urteilsverkündung plötzlich über seinen Tisch gesprungen und auf die Staatsanwältin zugestürmt.
Er habe sie auf den Kopf geschlagen und verletzt. Einer der Wachtmeister habe den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen und den Angriff so beendet.
Die Frau wurde anschließend medizinisch versorgt. Etwa eine Stunde später konnte die Urteilsverkündung unter Polizeipräsenz beendet werden.
In dem Verfahren ging es um gefährliche Körperverletzung. Gegen den Mann wurde eine Haftstrafe und eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt.

Justizminister fassungslos

„Der Angriff auf die Staatsanwältin und die Wachtmeister macht mich fassungslos“, sagte Justizminister Christian Heinz (CDU). Wer Justizmitarbeiter angreife, greife den Rechtsstaat an. Seine Gedanken seien bei den Beamten.
„Ich hoffe sehr, dass sie sich von dem Angriff schnell erholen“, fügte Heinz hinzu. Er kündigte an, die Staatsanwältin in der kommenden Woche zu besuchen und den Wachtmeistern für den Einsatz zu danken.
„Über den Angriff auf eine Staatsanwältin und zwei Justizwachtmeister während einer laufenden Hauptverhandlung bin ich zutiefst schockiert“, erklärte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. „Wir dürfen nie vergessen, dass hinter jeder Robe und Uniform nicht bloß ein Justizbediensteter, sondern in erster Linie ein Mensch steht“, ergänzte er. (afp/red)
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OECD: Mehr als 130 Milliarden Dollar für Klimaschutz 2024

Reiche Länder haben 2024 zum dritten Mal in Folge mehr als 130 Milliarden Dollar zum Klimaschutz in ärmeren Ländern beigetragen.
Dabei schrumpfte der öffentliche Anteil um 2,6 Prozent, wie aus einem Bericht der OECD hervorgeht. Zahlen zum Jahr 2025 sollen erst 2027 veröffentlicht werden.

Staatliche und private Mittel

Rund 136,7 Milliarden US-Dollar stellten die reicheren Länder 2024 den ärmsten Länder zur Verfügung, um in saubere Energien zu investieren und sich auf die Folgen von Klimaveränderungen einzustellen.
2023 waren es 132,8 Milliarden Dollar, 2022 lag der Betrag bei 115,9 Milliarden Dollar. Dies war das erste Jahr, in dem das 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen festgelegte Ziel der 100 Milliarden Dollar erreicht wurde.
Enthalten sind bilaterale und multilaterale Beiträge, etwa von der Weltbank, aus dem öffentlichen oder privaten Bereich. Die öffentliche Klimafinanzierung schrumpfte 2024 um 2,6 Prozent auf 101,6 Milliarden Dollar. Dies wurde durch einen Anstieg der Beiträge aus dem Privatsektor um 33 Prozent auf 30,5 Milliarden Dollar ausgeglichen.

Hoher Anteil von Krediten

2024 waren rund zwei Drittel der Finanzierung Kredite. Empfängerländer kritisieren den hohen Anteil an Krediten, da diese die Schuldenlast erhöhen.
„Die Länder, die am wenigsten für die Klimakrise verantwortlich sind, müssen Schulden aufnehmen, um sie zu überleben“, sagte Mohamed Adow, Direktor des in Nairobi ansässigen Klima-Thinktanks Power Shift Africa. „Das ist ein Skandal“, fügte er hinzu.
Klimafinanzierung ist bei den UN‑Klimakonferenzen ein Reizthema. Entwicklungsländer prangern häufig den schleppenden Fortschritt der Industriestaaten bei der Einhaltung ihrer Zusagen an.
Die wohlhabenderen Länder hatten sich auf dem UN‑Klimagipfel COP29 in Aserbaidschan 2024 darauf geeinigt, zwischen 2026 und 2035 jährlich 300 Milliarden Dollar bereitzustellen. Nach Ansicht vieler Entwicklungsländer ist dies jedoch nicht ausreichen.
Zudem setzten sie ein weniger konkretes Ziel, jährlich 1,3 Billionen Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren. (afp/red)
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Buckelwal „Timmy“: Dänische Tourismusbranche hofft auf schnellen Abtransport des Wal-Kadavers

Die Dänen wollen den Kadaver des als „Timmy“ bekannten Buckelwals vor der Urlaubsinsel Anholt in einen Hafen in Jütland zu ziehen. Der Hintergrund: Gerade liegt er an einem gut besuchten Strand im flachen Wasser und könnte dort nach Einschätzung der Umweltbehörde Anwohner und Touristen stark belästigen.
Deshalb wolle man versuchen, den Wal heute in den Hafen von Grenaa auf dem Festland zu ziehen, teilte die Behörde dpa mit. Die Aktion werde wahrscheinlich den ganzen Tag dauern. Am 22. Mai könnte der Wal dann obduziert werden.

Im Hafen ist der Wal leichter zu bearbeiten

Im Hafen sei es leichter, den Kadaver zu bearbeiten: „In Grenaa werden Wissenschaftler und Tierärzte die Untersuchungen und Probe-Entnahmen durchführen, wie sie bereits bei früheren Strandungen größerer Wale vorgenommen wurden.“
Die Presse darf dort die Arbeit an dem Tier verfolgen – hinter Absperrungen, denn es kommen „Maschinen und scharfe Ausrüstung“ zum Einsatz, so die Behörde. Sollte es nicht gelingen, den Wal in den Hafen zu bewegen, wollen die Dänen ihn auf Anholt untersuchen.
Die dänische Umweltbehörde hatte bereits davor gewarnt, sich dem Tier zu nähern, da Ansteckungsgefahr bestehe. Außerdem könnte der Kadaver explodieren: Auf Bildern des Livestream-Anbieters „News5“ war zu sehen, dass er inzwischen extrem aufgebläht von Fäulnisgasen ist.

Einheimische wollen Walkadaver schnell loswerden

Geht es nach den Inselbewohnern, sollte der Wal lieber heute als morgen verschwinden.
„Es ist ein großer Wunsch der Einheimischen, dass der Wal zeitnah abtransportiert wird, damit er die Urlauber nicht stört“, sagte Pia Lange Christensen, Direktorin der Tourismusorganisation Visit Aarhus, die auch für die Insel Anholt zuständig ist.
Die Saison habe gerade begonnen. „In den nächsten Wochen werden immer mehr Touristen auf die Insel kommen, die ein sehr beliebtes Urlaubsziel ist.“
Für Dänemark als Land mit vielen Küsten sei es nicht ungewöhnlich, dass immer mal wieder Wale strandeten, sagte Christensen. „Und normalerweise dauert es nicht lange, bis die Behörden die Tiere entfernt haben.“
Als Tourismusorganisation könne man aber auch etwas Positives aus der Sache ziehen, sagte Pia Lange Christensen von Visit Aarhus: „Immerhin hat der Wal Anholt Aufmerksamkeit beschert.“ (dpa/red)
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gesellschaft

Bahn meldet Ticket-Boom vor Pfingsten

Die Deutsche Bahn meldet vor Pfingsten eine große Nachfrage nach Zugtickets. Die Menschen setzten „wegen der weiter schwankenden Spritpreise auf die Preis-Sicherheit, die die Bahn bietet“, erklärte ein Unternehmenssprecher in Berlin.
Viel gebucht wurden demnach neben günstigen Fernverkehrstickets mit längerem Buchungsvorlauf auch die neu angebotenen verbilligten Last-Minute-Tickets.
Von diesen Tickets seien allein am vergangenen Wochenende 77.000 verkauft worden, hieß es weiter.

Preise ab 6,99 Euro

Die Last-Minute-Fahrkarten werden jeweils am Samstag und Sonntag für den Zeitraum bis einschließlich des folgenden Sonntag zu Preisen ab 6,99 Euro angeboten, in diesem Fall also bis Pfingstsonntag. Da die Anzahl begrenzt ist, sind die meisten Angebote jeweils in den frühen Morgenstunden des Samstag erhältlich.
Der Bahnsprecher wies darauf hin, dass die Hauptreisetage zu Pfingsten auch in diesem Jahr der Freitag davor und der Pfingstmontag seien dürften.
Besonders viele Fahrgäste würden zwischen den großen Metropolen erwartet, beispielsweise zwischen Berlin und München, Frankfurt und München oder Hamburg und Berlin.
Die DB empfahl insbesondere Fahrgästen ohne zuggebundene Fahrkarte einen vorherigen Blick in die Auslastungsanzeige und generell eine Sitzplatzreservierung. (afp/red)
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Spionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in Untersuchungshaft

Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde am 20. Mai mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Das festgenommene Ehepaar wurde tags darauf in Untersuchungshaft genommen.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.

Ihr Ziel: militärisch nutzbare Hochtechnologie

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.
Das BfV warnt schon länger davor, dass auch die Wissenschaft Ziel von Ausspähversuchen fremder Nachrichtendienste ist.
Dabei sei von chinesischer Seite ein Trend zur „Non-Professionalisierung“ der Spionage feststellbar, heißt es auf der Internetseite des Inlandsnachrichtendienstes. „So werden etwa chinesische Gastwissenschaftler, die zu Besuch an Universitäten oder Forschungseinrichtungen im Ausland sind, ganz gezielt mit Ausforschungs- und Beschaffungsaufträgen betraut“.

Zehn weitere Personen in sechs Bundesländern betroffen

Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.

CDU: Nur „Spitze des Eisbergs“

Der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) befürchtet weitere unentdeckte Fälle. Der aufgedeckte Fall sei nur die Spitze des Eisbergs, sagte Kiesewetter dem „Handelsblatt“.
China gehe sehr gezielt, sehr langfristig und mit einem breiten Soft-Power-Netzwerk vor. Gemeint sind damit Einflusskanäle etwa über Kultur, Bildung, Forschung, Wirtschaft oder Kontakte zu Entscheidungsträgern. Deutschland sei hier wenig resilient und sehr naiv hinsichtlich Chinas hybridem Vorgehens, sagte der CDU-Politiker.
China erhöhe seit Jahren die hybride Kriegsführung gegen den Westen, so Kiesewetter. Dazu zählten Cyberangriffe, Spionage, transnationale Repression – also Druck auf Menschen im Ausland – und geoökonomische Erpressung, etwa wirtschaftlicher Druck zur Durchsetzung politischer Ziele.
Deutschland stehe besonders in Wirtschaft und Wissenschaft im Fokus. Peking versuche, Know-how unter anderem in Militärtechnik, Robotik, additiven Fertigungstechniken wie 3D-Druck, Dual-Use-Technologien, Künstlicher Intelligenz und Informatik „abzugreifen, um das letztlich gegen uns selbst einzusetzen“, sagte der Sicherheitspolitiker.
Kiesewetter forderte, Aufklärung und Prävention zu chinesischer Spionage zu verstärken und Resilienz aufzubauen. Dazu nannte er das Verbot von Forschungskooperationen und die Einschränkung des Zugangs chinesischer Forscher. Zudem sei es zwingend notwendig, die Ein-China-Politik insgesamt zu ändern.
Als ersten Schritt müsse der chinesische Botschafter einbestellt und die erst kürzlich postulierte einseitige strategische Partnerschaft mit China beendet werden.

Weitere Fälle chinesischer Spionage

In den vergangenen Jahren haben deutsche Ermittler immer wieder mutmaßliche Wissenschaftsspionage durch China ins Visier genommen.
Im April 2024 ließ die Bundesanwaltschaft in Düsseldorf und Bad Homburg drei Verdächtige festnehmen, die Informationen über Militärtechnik an den chinesischen Geheimdienst MSS weitergegeben haben sollten.
Der Spionage-Vorwurf wurde im Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf fallengelassen. Das Trio wurde wegen der illegalen Ausfuhr von Speziallasern nach China später zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Am Oberlandesgericht Koblenz wurde im Februar ein US-Amerikaner wegen Spionage für China zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann vor, sensible Informationen des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde festgenommen, bevor er sein Vorhaben verwirklichen konnte. (dts/dpa/afp/red)
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Familie des Ebola-Patienten nun auch in Berlin

Nach der Aufnahme eines Ebola-Patienten in der Berliner Charité ist auch die Familie des US-Amerikaners nachgekommen.
Seine Ehefrau und vier Kinder wurden ebenfalls in der Sonderisolierstation des Universitätsklinikums aufgenommen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Hintergrund war ein entsprechendes Hilfeersuchen der US-Behörden.
Der Patient hatte sich in der Demokratischen Republik Kongo mit dem Ebola-Virus angesteckt. Er wurde nach einem vorherigen Ersuchen der USA zur Behandlung nach Berlin ausgeflogen.

Mit einem Spezialflugzeug nach Deutschland geflogen

In der Charité ist seine Versorgung mittlerweile angelaufen. Seine Familie, die sich auch im Kongo aufgehalten hatte, wurde nun mit einem Spezialflugzeug nach Deutschland gebracht. Die Angehörigen gelten als Kontaktpersonen des Infizierten.
Die Sonderisolierstation der Charité auf dem Campus Virchow-Klinikum ist eine geschlossene und geschützte Einheit, die vom regulären Klinikbetrieb getrennt ist, so dass kein Kontakt zu anderen Patientinnen und Patienten entstehen kann.
Ebola ist eine ansteckende und lebensbedrohliche Krankheit. Das Virus wird durch Körperkontakt und Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen. (dpa/red)
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Nach Hauseinsturz in Görlitz: Eine Tote gefunden

Nach dem Hauseinsturz in Görlitz haben Rettungskräfte ein Todesopfer in den Trümmern gefunden. Es handele sich um die Leiche einer 25-jährigen Rumänin, teilte die Polizei in der sächsischen Stadt am frühen Donnerstagmorgen mit.
Nach dem Fund der verschütteten Frau gegen 22:30 Uhr seien die Suchmaßnahmen kurzzeitig unterbrochen worden. Ein Notarzt habe den Tod der seit dem Unglück am Montag vermissten 25-Jährigen festgestellt.

Suche an zwei Stellen

In den Trümmern suchen die Einsatzkräfte an zwei Stellen intensiv nach weiteren Verschütteten. Dort hätten Hunde angeschlagen, sagte eine Sprecherin der Polizei.
Es bestehe Hoffnung, dort die beiden anderen Vermissten zu finden. Mit Hilfe der Hunde war auch am frühen Morgen die tote rumänische Touristin gefunden worden.
Einsatzkräfte der Feuerwehr tragen hinter Sichtschutz eine Leiche aus dem Trümmerfeld eines eingestürzten Hauses in Görlitz.

Einsatzkräfte der Feuerwehr tragen hinter Sichtschutz eine Leiche aus dem Trümmerfeld eines eingestürzten Hauses in Görlitz.

Foto: Paul Glaser/dpa

Den Polizeiangaben zufolge wird seit 4:30 Uhr gezielt an den zwei Stellen gesucht – dafür müsse grober Bauschutt – etwa Holzbalken und Bodenteile – entfernt werden.
Angaben darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, die noch vermisste 26 Jahre alte Frau aus Rumänien und den 48 Jahre Mann mit bulgarischer und deutscher Staatsangehörigkeit lebend zu finden, machte die Polizei nicht.
Laut der Polizeisprecherin sinke die Wahrscheinlichkeit mit jeder Stunde. Die Suche werde aber solange fortgeführt, bis die beide Menschen gefunden seien.
Hunde haben an zwei Stellen angeschlagen.

Hunde haben an zwei Stellen angeschlagen.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Gasexplosion zerstörte das Haus

Das Mehrfamilienhaus in der Görlitzer Innenstadt war am 18. Mai wohl infolge einer Gasexplosion eingestürzt. Nach der Explosion waren zeitweise zehn Nachbarhäuser geräumt worden, später konnten die Bewohner einiger Gebäude wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.
Am 20. Mai durften Betroffene aus den noch gesperrten Häusern gemeinsam mit Einsatzkräften am Mittwoch kurz in ihre Wohnungen, um persönliche Dinge zu holen, wie die Polizei mitteilte. Nach Stadtangaben liefen außerdem noch Abstützarbeiten an der Seitenwand eines Nachbarhauses. (afp/dpa/red)
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Kabinett: Erleichterungen beim Personalausweis ab 70 – EUDI-Wallet auf dem Weg

Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen.
Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Das sieht eine Änderung des Personalausweisgesetzes vor, die vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Der Schritt ist Teil einer im Dezember von Bund und Ländern vereinbarten sogenannten föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Punkten zum Abbau von Bürokratie in der Bundesrepublik.
Dazu zählt auch, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf künftig im Reisepass der Wohnort nicht mehr geändert werden muss. Auch diese entsprechende Änderung des Passgesetzes hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Gesetz für digitale Brieftasche auf den Weg gebracht

Die Regelungen finden sich etwas versteckt im ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Handy, der sogenannten EUDI-Wallet, die zum Januar starten soll.
Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.

Wirtschaft dürfte EUDI-Wallet begrüßen

Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (dpa/afp/red)
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Dritter Verdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln gefasst

Nach einem tödlichen Raubüberfall auf einen 93-Jährigen in Köln haben Ermittler einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Der 36-Jährige wurde in Salzburg in Österreich gefasst, wie die Polizei Köln am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft beantragte seine Auslieferung.
Der 93-jährige Opfer war am 10. Mai tot in seinem Bungalow gefunden worden. Ermittler gingen davon aus, dass sich die Täter zwischen dem 8. und dem 10. Mai Zutritt zu dessen Haus im Stadtteil Neubrück verschafft und ihn attackiert hatten. Danach waren sie mit ihrer Beute geflüchtet.
Bereits am Dienstag hatten Ermittler zwei Verdächtigen festgenommen, bei ihnen handelt es sich um einen 30-Jährigen und einen 59-Jährigen. Die Verdächtigen wurden durch Spuren am Tatort überführt. Gegen sie wird wegen Mordes ermittelt.
Der dritte Verdächtige blieb zunächst flüchtig. Nach einem Fahndungsaufruf gingen Hinweise auf einen Aufenthaltsort in Österreich ein.
Die Leiche des 93-Jährigen wies Ermittlerangaben zufolge Verletzungen auf, die auf „massive Gewalteinwirkung“ hindeuteten. Eine Obduktion ergab, dass der Mann aufgrund dieser schweren Verletzungen gestorben war.(afp/red)
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Jeder Zehnte erleidet jährlich eine Unfallverletzung

Etwa jede zehnte erwachsene Person in Deutschland hat innerhalb eines Jahres eine Unfallverletzung erlitten, die ärztlich behandelt werden musste. Das teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch auf Basis einer aktuellen Auswertung des Panels „Gesundheit in Deutschland“ 2024, veröffentlicht im Journal of Health Monitoring, mit. Hochgerechnet entspreche dies rund 7 Millionen Erwachsenen.
Insgesamt berichteten demnach 9,5 Prozent der Frauen und 10,5 Prozent der Männer von mindestens einer ärztlich behandelten Unfallverletzung innerhalb der vergangenen zwölf Monate. Besonders häufig betroffen waren junge Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren, bei denen die 12-Monats-Prävalenz bei 15,1 Prozent lag. Bei Frauen zeigte sich ein U-förmiger Altersverlauf, wobei neben jungen Frauen insbesondere Frauen ab 80 Jahren häufig betroffen waren.
Die meisten Unfälle ereigneten sich im häuslichen Umfeld: 36 Prozent passierten zu Hause oder in der unmittelbaren Umgebung, etwa im Garten oder in der Garage. Jeweils etwa ein Viertel der letzten Unfälle entfiel auf den Verkehr und die Freizeit, 16 Prozent auf Arbeit oder Bildungsstätte.
Bei Frauen fand der letzte Unfall deutlich häufiger zu Hause statt als bei Männern; bei Unfällen am Arbeitsplatz gab es einen Geschlechterunterschied zuungunsten der Männer.
Der häufigste Unfallmechanismus war der Sturz, der 30,4 Prozent der berichteten ärztlich behandelten Unfälle ausmachte. Mit zunehmendem Alter nahm die Bedeutung von Stürzen deutlich zu; bei den Ab-80-Jährigen war etwa die Hälfte der letzten Unfälle auf Stürze zurückzuführen.
Die häufigsten Verletzungsarten waren Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen und Bänderrisse sowie offene Wunden, oberflächliche Verletzungen und Quetschungen. Bei 22 Prozent der Unfälle wurde ein Knochenbruch diagnostiziert. Fast jede fünfte unfallverletzte Person wurde beim letzten Unfall stationär im Krankenhaus behandelt – die mittlere Verweildauer betrug 9,8 Nächte, so das RKI. (dts/red)