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Schweiz bietet sich als Ort für Unterzeichnung von US-Iran-Abkommen an

Die Schweiz hat angeboten, als Ort für die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen den USA und dem Iran zu dienen. „Die Schweiz ist voll mobilisiert.
Wir stehen in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten und dem Iran“, erklärte das Schweizer Außenministerium am Freitagabend in einer kurzen Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.
Die Schweiz unterstütze als Vermittler die Bemühungen um eine Absichtserklärung, die darauf abziele, „den Waffenstillstand zu festigen und den Weg für eine Deeskalation im Rahmen des Konflikts zwischen dem Iran und den USA zu ebnen“, hieß es weiter in der Mitteilung des Ministeriums.
Es habe „die Schweiz als Ort für eine mögliche Unterzeichnung vorgeschlagen, falls die Parteien dem zustimmen“.
Kurz zuvor hatte der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif erklärt, der Iran und die USA hätten sich auf die abschließende Fassung einer Friedensvereinbarung verständigt.
„Wir können bestätigen, dass ein endgültiger, einvernehmlich abgestimmter Text des Friedensabkommens vorliegt“, erklärte Sharif im Onlinedienst X. Pakistan arbeite nun „eng mit beiden Seiten zusammen, um die nächsten Schritte abzuschließen“.
Die USA und Israel hatten den Iran am 28. Februar angegriffen und am ersten Tag des Krieges den obersten Führer Ali Chamenei getötet. Erklärtes Ziel des Militäreinsatzes ist es, die Führung in Teheran daran zu hindern, in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen.
In den vergangenen Tagen hatte es trotz einer seit Anfang April geltenden Waffenruhe intensive gegenseitige Angriffe gegeben. Das US-Militär griff Ziele im Iran an, Teheran reagierte mit Raketen- und Drohnenangriffen auf US-Stützpunkte in Bahrain, Jordanien und Kuwait. In der Nacht zum Freitag blieb es hingegen ruhig.(afp/red)
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Rekord-Börsengang von SpaceX macht Musk zum ersten Billionär

Raketenstart für Elon Musk in New York: Sein Raumfahrtkonzern SpaceX hat mit dem Börsengang alle bisherigen in den Schatten gestellt und Musk zum ersten Billionär der Welt gemacht.
Der Wert der SpaceX-Aktie schoss am Freitag in New York zwischenzeitlich um mehr als 30 Prozent auf 175 Dollar (152 Euro) nach oben. Der Konzern schreibe damit „Geschichte“, hatte SpaceX-Präsidentin Gwynne Shotwell zu Handelsbeginn vorausgesagt.
SpaceX sammelte an der Technologiebörse Nasdaq mindestens die erwarteten 75 Milliarden Dollar (rund 65 Milliarden Euro) ein. Damit übertraf Musks Konzern den bisher größten Börsengang des saudiarabischen Ölriesen Saudi Aramco Ende 2019 um rund das Dreifache.
Der Kursanstieg katapultierte den Marktwert von SpaceX auf über zwei Billionen US‑Dollar. Der Konzern wurde damit auf einen Schlag zu einem der zehn wertvollsten Konzerne der USA – noch vor Musks Elektroautohersteller Tesla, der Facebook-Mutter Meta und dem Einzelhandelsriesen Walmart.
Musk verfolgte den Börsenstart vom SpaceX-Hauptquartier in Texas aus. Er befeuerte die Erwartungen der Anleger noch. Seine Vision sei es, mit SpaceX ganz normale Menschen zum Mond zu bringen, zum Mars und letztlich auch an andere Orte des Sonnensystems, sagte er vor jubelnden Mitarbeitern.
Sein Ziel sei es, „Star Trek Wirklichkeit werden zu lassen“. Der gebürtige Südafrikaner nennt eine Besiedlung des Weltalls bereits seit Jahren erstrebenswert.
Fast ein Vierteljahrhundert nach Gründung von SpaceX im März 2002 hat Musk seine Stellung als reichster Mann der Welt damit zementiert. Sein Vermögen stieg nach dem Börsenstart über die symbolische Marke von 1.000.000.000.000 Dollar, wie das Magazin „Forbes“ auf seiner Echtzeit-Reichenliste bestätigte.
„Forbes“ gab den Marktwert des 54-Jährigen zwischenzeitlich mit 1,2 Billionen Dollar an. Weit abgeschlagen dahinter liegen die Google-Mitgründer Larry Page und Sergey Brin sowie Amazon-Gründer Jeff Bezos – sie kommen noch nicht einmal zusammen auf Musks Wert.
Vor dem Nasdaq-Sitz am New Yorker Times Square versammelten sich Menschen vor Großbildschirmen, auf denen Werbung für SpaceX lief, wie ein AFP-Reporter berichtete. Einige von ihnen waren als Astronauten verkleidet. „Die Leute wollen an dem teilhaben, was Elon Musk aufbaut“, sagte der 35-jährige Vermögensberater Adam Ennis, der ebenfalls Aktien kaufen wollte.
SpaceX gab bei dem Börsengang mehr als 555 Millionen Aktien zum Einheitspreis von 135 Dollar aus. Wegen der riesigen Nachfrage hatten Emissionsbanken eine Option, bis zu 83 Millionen zusätzliche Wertpapiere zu erwerben.
Zu SpaceX gehören das KI-Startup xAI und der Onlinedienst X. Musk ist zudem Chef des Elektroautobauers Tesla, außerdem gehören ihm weniger bekannte Firmen für Neurotechnologie und Tunnelbau.
Kritiker halten so viel Vermögen und Einfluss in der Hand eines einzigen Mannes für demokratiegefährdend. Ein Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres sagte, der Börsengang unterstreiche „das Problem der Ungleichheit“. Jene, die davon profitierten, müssten „alles in ihrer Macht Stehende tun, um alle anderen zu unterstützen“. Als Wohltäter hat sich Musk bisher keinen Namen gemacht.
Bei SpaceX ist Musk Vorstandschef, Technikchef und Verwaltungsratsvorsitzender in einer Person. Seinen Einfluss will er mit dem Börsengang noch ausbauen. Dem Börsenprospekt zufolge kontrolliert Musk nun rund 85 Prozent der Stimmrechte bei SpaceX und hält 42 Prozent des Aktienkapitals – deutlich mehr als in anderen börsennotierten Unternehmen üblich.
Die Senatorin Elizabeth Warren von der Demokratischen Partei warnte, die Schere zwischen Reichen und Armen in den USA gehe immer weiter auseinander. Die Welt bekomme ihren ersten Billionär, „während Amerikaner im ganzen Land jeden Dollar zusammenkratzen, um für den Ruhestand zu sparen“, kritisierte Warren, die in den Banken- und Finanzausschüssen des Kongresses sitzt.
Umstritten ist vor allem auch Musk politisches Engagement: Er hatte nach Schätzungen fast 300 Millionen Dollar in den Wahlkampf von Donald Trump investiert und den Präsidenten zu Beginn von dessen zweiter Amtszeit im vergangenen Jahr beraten. Im letzten Bundestagswahlkampf unterstützte der gebürtige Südafrikaner in Deutschland zudem offen die AfD. (afp/red)
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Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu.
Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen.
Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten „eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus“, betonte das Gericht.
Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch „von einer entsprechenden inneren Einstellung“ getragen und nicht etwa durch „äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation“ zu erklären seien, etwa einer Art „Überbietungswettbewerb“ in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor – namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden.
Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung „der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf.
Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt.
Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch „weitere Sachaufklärung erforderlich“.
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015.
Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.(afp/red)
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EU plant Millionenhilfe für Landwirte wegen Düngemittelkrise

Die Europäische Kommission hat am Freitag Maßnahmen vorgestellt, um Landwirte in Europa angesichts der stark gestiegenen Düngemittelpreise zu unterstützen.
Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, sollen insgesamt 540 Millionen Euro mobilisiert werden, um finanzielle Erleichterungen zu gewähren und die Ernährungssicherheit zu stärken.
Die Kommission plant, die Agrarreserve um 300 Millionen Euro aufzustocken, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese um bis zu 200 Prozent der nationalen Mittel zu erhöhen.
Zusätzlich schlägt die Kommission gezielte Anpassungen der Gemeinsamen Agrarpolitik vor, um Landwirten einen schnelleren und flexibleren Zugang zu Düngemitteln zu ermöglichen.
Dazu gehören eine neue Liquiditätsregelung zur Krisenunterstützung und die Möglichkeit, Betriebsinhabern frühere Direktzahlungen zu gewähren.
Die Mitgliedstaaten könnten ihre Haushalte für Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2027 anpassen, um den Auswirkungen der hohen Düngemittelpreise zu begegnen.
„Heute kommen wir unserer Verpflichtung nach, Landwirte zu unterstützen, die mit steigenden Düngemittelkosten konfrontiert sind“, sagte EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen. „Ich kann bestätigen, dass wir ein finanzielles Unterstützungspaket der EU in Höhe von 540 Millionen Euro vorgeschlagen haben, das die Mitgliedstaaten mit nationalen Mitteln aufstocken können, um bis zu 1,5 Milliarden Euro an Unterstützung für Landwirte vor Ort zu mobilisieren.“
Europa stehe fest an der Seite seiner Landwirte und ergreife „entschlossene Maßnahmen“, um die Grundlagen der Nahrungsmittelproduktion zu sichern.
Die vorgeschlagenen Änderungen der GAP-Gesetzgebung werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Die endgültige Annahme der Agrarreserve ist bis Ende Juli 2026 geplant, sofern die Mitgliedstaaten zustimmen. (dts/red)
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Bundestag beschließt Gesetz gegen missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften

Der Bundestag hat verschärfte Regelungen gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Damit soll verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen.
Verhindert werden soll mit dem Gesetz auch, dass mit der Anerkennung des Kindes über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der Mutter aus einem Staat von außerhalb der EU begründet oder gestärkt wird.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach Erfahrungen der Ausländerbehörden und Standesämter das derzeit geltende Recht nicht ausreicht, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern.
Kontrollinstrumente sollen deshalb verstärkt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt.
Dies wäre etwa der Fall, wenn der anerkennende Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Liegt die Genehmigung nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.
Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde allerdings nicht erforderlich sein. Wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise dieser tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liegt dem Gesetzentwurf zufolge ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.
Die Ausländerbehörde soll dies aber prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.
Eine Genehmigung kann nach den neuen Regelungen auch wieder entzogen werden. Dies wäre möglich, wenn die Zustimmung Folge von arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung ist beziehungsweise auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht.
Zudem drohen bei falschen oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten, künftig Strafen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun noch der Bundesrat. Möglich wäre das in der nächsten Sitzung am 10. Juli.(afp/red)
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Pakistan: USA und der Iran einigen sich auf Endfassung von Friedensvereinbarung

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben des pakistanischen Premierministers Shehbaz Sharif auf die finale Fassung einer Friedensvereinbarung geeinigt.
„Wir können bestätigen, dass ein endgültiger, einvernehmlich abgestimmter Text des Friedensabkommens vorliegt“, erklärte Sharif am Freitag im Onlinedienst X. Pakistan arbeite nun „eng mit beiden Seiten zusammen, um die nächsten Schritte abzuschließen“, fügte er hinzu.
„Frieden war noch nie so nah wie jetzt“, erklärte Sharif weiter. Er sprach zudem von einer „unablässigen Desinformationskampagne, die von jenen geführt wird, die das Friedensabkommen sabotieren wollen“.
Zuvor hatte bereits Irans Außenminister Abbas Araghtschi im Onlinedienst X erklärt, beide Parteien seien einer Einigung „nie näher gewesen“. Er fügte hinzu, Medien sollten bis zum vollständigen Abschluss der Gespräche „Abstand von Spekulationen über den Inhalt nehmen“. Die Inhalte würden zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.
US-Präsident Donald Trump, der bereits mehrfach erklärt hatte, die Gespräche mit dem Iran stünden kurz vor einer Einigung, klagte wiederum in seinem Onlinedienst Truth Social, es sei unmöglich, mit den Iranern „in guten Glauben zu verhandeln“. Iranische Angaben über den Inhalt einer Friedensvereinbarung „entbehren jeglicher Realität“.
Die iranischen Nachrichtenagenturen Irna und Mehr hatten über angebliche Inhalte einer Absichtserklärung berichtet, die sich wie eine Wunschliste Teherans lesen.
Demnach hätte die Einigung ein Ende der Kämpfe im Libanon, die Kontrolle des Iran über die Straße von Hormus, die Freigabe von iranischen Vermögenswerten und eine Fortführung der Urananreicherung beinhaltet.
„Die den Lügenmedien zugesteckten Bedingungen haben nichts mit den Punkten zu tun, denen wir schriftlich zugestimmt haben“, erklärte Trump dazu bei Truth Social. Die Aussagen aus dem Iran seien „schwach und erbärmlich“ und die Iraner „sehr unehrenhafte Menschen“.
In den vergangenen Tagen hatte es trotz einer seit Anfang April eigentlich geltenden Waffenruhe mehrfach gegenseitige Angriffe gegeben. Das US-Militär griff Ziele im Iran an, Teheran reagierte mit Raketen- und Drohnenangriffen auf US-Stützpunkte in Bahrain, Jordanien und Kuwait. In der Nacht zum Freitag blieb es ruhig.(afp/red)
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Hoffnung enttäuscht: Kein ICE-Anschluss am Flughafen München

Der Münchner Flughafen bleibt für Fernzüge weiter unerreichbar: Die Hoffnungen auf eine Behelfslösung haben sich zerschlagen. Eine Prüfung der Deutschen Bahn hat ergeben, dass ICE-Züge nicht auf der bestehenden Trasse für S-Bahnen und Regionalzüge fahren können.
Auf den aktuellen, schon stark ausgelasteten Gleisen sei eine Fernverkehrsverbindung zum Flughafen nicht sinnvoll umsetzbar, teilt eine DB-Sprecherin mit. Zuerst hatte der „Münchner Merkur“ berichtet.

Ohne neue Bahnstrecke geht es laut DB nicht

Die Bahn hofft nun weiter auf den seit Jahrzehnten angedachten Bau einer neuen Trasse, auf der ICE-Züge den zweitgrößten deutschen Flughafen erreichen könnten.
Für eine stabile Anbindung sei dies unerlässlich, teilte die Sprecherin mit. „DB Fernverkehr befürwortet dies ausdrücklich, zum Beispiel im Kontext eines Ausbaus der Achse München–Ingolstadt.“

Vier Jahrzehnte Diskussion

Über die Fernverkehrsanbindung des Flughafens wird seit mittlerweile vierzig Jahren ergebnislos diskutiert. Ursprünglich wurde der Flughafen in den 1980er Jahren zwar mit Fernbahnhof – und vier Startbahnen – geplant, doch gebaut wurden schlussendlich zwei Startbahnen und eine S-Bahn-Verbindung.
Ende der 1980er Jahre fiel auch die Entscheidung für die 2006 eröffnete Schnellstrecke München-Nürnberg – ohne Stopp am Flughafen.

Das Nachsehen haben die Franken und nördlichen Oberbayern

Unpraktisch und zeitraubend ist der fehlende Fernbahnanschluss vor allem für Passagiere, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem nördlichen Oberbayern oder Franken anreisen: Obwohl der Flughafen 30 Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt gelegen ist, müssen sie entweder gleich Bus fahren oder mit dem Zug bis zum Münchner Hauptbahnhof, um dort in Bus oder S-Bahn umsteigen. (dpa/red)
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Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann weiter observieren.
Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“ bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.
Nach Angaben der Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hatte ein Gericht zunächst eine erneute Verlängerung der Observation für Christian B. abgelehnt.
Sie ging dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor. Nun sei der Beschwerde stattgegebenen worden, teilten die Beamten am Freitag mit.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen.
Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur permanenten Positionsbestimmung tragen.
Diese Maßnahmen wären von einem etwaigen Auslaufen der polizeilichen Observation ohnehin nicht betroffen gewesen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenabwehr.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen.
Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse. Laut Ermittlern lebte B. zeitweise in Portugal.(afp/red)
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12. Juni: Trackerdaten zum Buckelwal | EU startet neues Asylsystem | Drohung mit Angriffen auf WM

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Trackerdaten zum Buckelwal

Neue Trackerdaten zeigen, dass der unter dem Namen „Timmy“ bekannte Buckelwal nach seiner Freilassung noch mindestens vier Tage gelebt hat. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus heute angab, legte das Tier in dieser Zeit rund 215 Kilometer zurück. Die genaue Todesursache bleibt unklar. Bei der Untersuchung des Kadavers wurden keine offensichtlichen Hinweise darauf gefunden.

Jobcenterchef abgerufen

Nach Kritik an den Kosten für einen sogenannten Kreativraum hat das Jobcenter Bremen seinen Geschäftsführer Thorsten Spinn abberufen. Der Raum mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro und sorgte bundesweit für Kritik. Zudem stand das Bremer Jobcenter wegen Vorwürfen des Bürgergeld-Betrugs im Fokus der Öffentlichkeit.

EU startet neues Asylsystem

Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist heute in Kraft getreten. Vorgesehen sind unter anderem einheitliche Grenzverfahren, schnellere Abschiebungen, die Erfassung von Fingerabdrücken und Grenzlager. Der Unions-Innenexperte Alexander Throm fordert zudem Sanktionen gegen EU-Staaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.

Drohung mit Angriffen auf WM

Die dem Iran nahestehende Hackergruppe „Handala“ droht mit Angriffen auf die Fußball-Weltmeisterschaft. Sie behauptet, die Kontrolle über FBI-Drohnen zu besitzen, die für die Luftraumüberwachung bei den WM-Stadien in den USA eingesetzt werden. Im März reklamierte Handala auch für sich, das private E-Mail-Konto von FBI-Chef Kash Patel gehackt zu haben.

SpaceX feiert Börsengang

SpaceX von Elon Musk wurde heute um 10 Uhr Ortszeit in New York unter dem Kürzel „SPCX“ an der Nasdaq gehandelt. Dies ist der größte Börsengang der Geschichte. Das Unternehmen plant, durch den Verkauf von 555,6 Millionen Aktien zu je 135 Dollar 75 Milliarden Dollar einzunehmen. Bis zum Ende der Handelssitzung könnte Musk somit der erste Billionär der Welt werden.
 
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EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“
Kern der Einigung sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
  • 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht.
Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. (dpa/red)
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Rekord-Börsengang von SpaceX macht Musk zum ersten Billionär

Das Raumfahrtunternehmen SpaceX von Elon Musk hat am 12. Juni um 10 Uhr Ortszeit New York unter dem Börsenkürzel SPCX den Handel an der Technologiebörse Nasdaq aufgenommen.
Das Unternehmen plante, 555,6 Millionen Aktien zu einem Preis von 135 US-Dollar je Anteilsschein zu platzieren. „Die IPO-Parade, die inzwischen eher wie ein Ansturm wirkt, hat sich schon seit geraumer Zeit angekündigt“, erklärte Mark Klein, Präsident und CEO der Beteiligungsgesellschaft SuRo Capital, in einer Mitteilung an die Epoch Times.
„SpaceX wird zum Gradmesser für den IPO-Markt in diesem Sommer werden. Aus unserer Sicht ist das eine äußerst spannende Entwicklung.“
SpaceX sammelte an der Technologiebörse Nasdaq mindestens die erwarteten 75 Milliarden Dollar (rund 65 Milliarden Euro) ein. Damit übertraf Musks Konzern den bisher größten Börsengang des saudiarabischen Ölriesen Saudi Aramco Ende 2019 um rund das Dreifache.
Der Kursanstieg katapultierte den Marktwert von SpaceX auf über zwei Billionen US‑Dollar. Der Konzern wurde damit auf einen Schlag zu einem der zehn wertvollsten Konzerne der USA – noch vor Musks Elektroautohersteller Tesla, der Facebook-Mutter Meta und dem Einzelhandelsriesen Walmart.
Musk verfolgte den Börsenstart vom SpaceX-Hauptquartier in Texas aus. Er befeuerte die Erwartungen der Anleger noch. Seine Vision sei es, mit SpaceX ganz normale Menschen zum Mond zu bringen, zum Mars und letztlich auch an andere Orte des Sonnensystems, sagte er vor jubelnden Mitarbeitern.
Sein Ziel sei es, „Star Trek Wirklichkeit werden zu lassen“. Der gebürtige Südafrikaner nennt eine Besiedlung des Weltalls bereits seit Jahren erstrebenswert.
Fast ein Vierteljahrhundert nach Gründung von SpaceX im März 2002 hat Musk seine Stellung als reichster Mann der Welt damit zementiert. Sein Vermögen stieg nach dem Börsenstart über die symbolische Marke von 1.000.000.000.000 Dollar, wie das Magazin „Forbes“ auf seiner Echtzeit-Reichenliste bestätigte.
„Forbes“ gab den Marktwert des 54-Jährigen zwischenzeitlich mit 1,2 Billionen Dollar an. Weit abgeschlagen dahinter liegen die Google-Mitgründer Larry Page und Sergey Brin sowie Amazon-Gründer Jeff Bezos – sie kommen noch nicht einmal zusammen auf Musks Wert.
Investoren richten ihren Blick nun auf zwei weitere milliardenschwere Börsengänge: die KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Beide Firmen, die langfristig Bewertungen im Billionen-Dollar-Bereich anstreben, haben nach Angaben des Berichts in den vergangenen Wochen vertrauliche IPO-Unterlagen bei den US-Aufsichtsbehörden eingereicht.
Während SpaceX an die Börse ging, gerieten mehrere Raumfahrt- und Satellitenunternehmen unter Druck. Der texanische Satellitenhersteller AST SpaceMobile verlor zum Handelsauftakt acht Prozent. Die Raumfahrtgesellschaft Virgin Galactic Holdings büßte 25 Prozent ein. EchoStar, das rund drei Prozent an SpaceX hält, verzeichnete ein Minus von sieben Prozent.
Der technologielastige Nasdaq Composite Index gab um rund 0,3 Prozent nach. Der breit gefasste S&P 500 zeigte sich nahezu unverändert, während der Dow Jones Industrial Average um mehr als 100 Punkte beziehungsweise knapp 0,3 Prozent zulegte.

Bewertung von 1,77 Billionen Dollar sorgt für Diskussionen

SpaceX-Chefin Gwynne Shotwell (r) feiert gemeinsam mit Mitarbeitern beim Börsengang von SpaceX an der Nasdaq in New York.

SpaceX-Chefin Gwynne Shotwell (r) feiert gemeinsam mit Mitarbeitern beim Börsengang von SpaceX an der Nasdaq in New York.

Foto: Frank Franklin II/AP/dpa

Marktbeobachter stellen die Frage, ob die angestrebte Bewertung von 1,77 Billionen US-Dollar gerechtfertigt ist.
In den bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Unterlagen verweist SpaceX zur Begründung auf sein Satelliteninternetgeschäft Starlink, die Aktivitäten im Bereich Künstliche Intelligenz über xAI sowie die Entwicklung wiederverwendbarer Raketen.
Darüber hinaus argumentiert das Unternehmen, seine Raumfahrtprojekte könnten weitreichende wirtschaftliche Impulse für zahlreiche Branchen auf der Erde auslösen.
„Wir sind überzeugt, dass unsere gegenwärtigen Aktivitäten im Weltraum transformative Durchbrüche anstoßen werden, die bestehende Industrien auf der Erde verändern und neue Billionen-Dollar-Märkte auf dem Mond, dem Mars und darüber hinaus entstehen lassen könnten“, heißt es in den regulatorischen Unterlagen.
Eine dauerhafte Präsenz auf dem Mond könne beispielsweise jährliches Wachstum im Terawatt-Maßstab für KI-Rechenkapazitäten ermöglichen, ambitioniertere Tiefraummissionen und industrielle Aktivitäten fördern sowie langfristig den Weg für eine permanente menschliche Gesellschaft auf dem Mars ebnen.
Nancy Tengler, CEO und Chief Investment Officer von Laffer Tengler Investments, sieht in Musks Erfolgsbilanz sowie in der vertikalen Integration des Unternehmens entscheidende Wettbewerbsvorteile.
„Sie verfügen über Kapital, Daten, große Sprachmodelle, Hardware, Fertigungskapazitäten und technisches Spitzenpersonal“, erklärte Tengler gegenüber der Epoch Times.
„Es gibt viele Elon-Musk-Kritiker. Ich kann das nicht vollständig nachvollziehen. Deshalb hört man in den Medien oft mehr über die Risiken als über die Chancen. Aber SpaceX ist eine narrative Aktie. Anleger investieren in eine Vision und in die damit verbundene Begeisterung.“
SpaceX selbst betont, langfristige Ziele über kurzfristige Gewinnziele zu stellen.
In einem Interview mit CNBC sagte SpaceX-COO Gwynne Shotwell, das Unternehmen wolle sich nicht auf Quartalsergebnisse konzentrieren.
„Ich möchte mich nicht auf Quartalsgewinne fokussieren“, erklärte Shotwell. „Das bedeutet nicht, dass wir unsere Investoren nicht fair behandeln werden. Aber wer in SpaceX investiert, muss verstehen, dass wir an Projekten arbeiten, die stark auf die Zukunft ausgerichtet sind.“
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SpaceX feiert spektakuläres Börsendebüt – größte IPO der Geschichte

Das Raumfahrtunternehmen SpaceX von Elon Musk hat am 12. Juni um 10 Uhr Ortszeit New York unter dem Börsenkürzel SPCX den Handel an der Technologiebörse Nasdaq aufgenommen. Mit einem angestrebten Emissionsvolumen von 75 Milliarden US-Dollar gilt der Börsengang als der größte Initial Public Offering (IPO) der Geschichte.
Das Unternehmen plante, 555,6 Millionen Aktien zu einem Preis von 135 US-Dollar je Anteilsschein zu platzieren. Sollte sich die Bewertung am Markt behaupten, könnte Elon Musk bereits zum Ende des ersten Handelstags zum ersten Billionär der Welt werden.
„Die IPO-Parade, die inzwischen eher wie ein Ansturm wirkt, hat sich schon seit geraumer Zeit angekündigt“, erklärte Mark Klein, Präsident und CEO der Beteiligungsgesellschaft SuRo Capital, in einer Mitteilung an die Epoch Times.
„SpaceX wird zum Gradmesser für den IPO-Markt in diesem Sommer werden. Aus unserer Sicht ist das eine äußerst spannende Entwicklung.“
Investoren richten ihren Blick nun auf zwei weitere milliardenschwere Börsengänge: die KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Beide Firmen, die langfristig Bewertungen im Billionen-Dollar-Bereich anstreben, haben nach Angaben des Berichts in den vergangenen Wochen vertrauliche IPO-Unterlagen bei den US-Aufsichtsbehörden eingereicht.
Während SpaceX an die Börse ging, gerieten mehrere Raumfahrt- und Satellitenunternehmen unter Druck. Der texanische Satellitenhersteller AST SpaceMobile verlor zum Handelsauftakt acht Prozent. Die Raumfahrtgesellschaft Virgin Galactic Holdings büßte 25 Prozent ein. EchoStar, das rund drei Prozent an SpaceX hält, verzeichnete ein Minus von sieben Prozent.
Der technologielastige Nasdaq Composite Index gab um rund 0,3 Prozent nach. Der breit gefasste S&P 500 zeigte sich nahezu unverändert, während der Dow Jones Industrial Average um mehr als 100 Punkte beziehungsweise knapp 0,3 Prozent zulegte.

Bewertung von 1,77 Billionen Dollar sorgt für Diskussionen

SpaceX-Chefin Gwynne Shotwell (r) feiert gemeinsam mit Mitarbeitern beim Börsengang von SpaceX an der Nasdaq in New York.

SpaceX-Chefin Gwynne Shotwell (r) feiert gemeinsam mit Mitarbeitern beim Börsengang von SpaceX an der Nasdaq in New York.

Foto: Frank Franklin II/AP/dpa

Marktbeobachter stellen die Frage, ob die angestrebte Bewertung von 1,77 Billionen US-Dollar gerechtfertigt ist.
In den bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Unterlagen verweist SpaceX zur Begründung auf sein Satelliteninternetgeschäft Starlink, die Aktivitäten im Bereich Künstliche Intelligenz über xAI sowie die Entwicklung wiederverwendbarer Raketen.
Darüber hinaus argumentiert das Unternehmen, seine Raumfahrtprojekte könnten weitreichende wirtschaftliche Impulse für zahlreiche Branchen auf der Erde auslösen.
„Wir sind überzeugt, dass unsere gegenwärtigen Aktivitäten im Weltraum transformative Durchbrüche anstoßen werden, die bestehende Industrien auf der Erde verändern und neue Billionen-Dollar-Märkte auf dem Mond, dem Mars und darüber hinaus entstehen lassen könnten“, heißt es in den regulatorischen Unterlagen.
Eine dauerhafte Präsenz auf dem Mond könne beispielsweise jährliches Wachstum im Terawatt-Maßstab für KI-Rechenkapazitäten ermöglichen, ambitioniertere Tiefraummissionen und industrielle Aktivitäten fördern sowie langfristig den Weg für eine permanente menschliche Gesellschaft auf dem Mars ebnen.
Nancy Tengler, CEO und Chief Investment Officer von Laffer Tengler Investments, sieht in Musks Erfolgsbilanz sowie in der vertikalen Integration des Unternehmens entscheidende Wettbewerbsvorteile.
„Sie verfügen über Kapital, Daten, große Sprachmodelle, Hardware, Fertigungskapazitäten und technisches Spitzenpersonal“, erklärte Tengler gegenüber der Epoch Times.
„Es gibt viele Elon-Musk-Kritiker. Ich kann das nicht vollständig nachvollziehen. Deshalb hört man in den Medien oft mehr über die Risiken als über die Chancen. Aber SpaceX ist eine narrative Aktie. Anleger investieren in eine Vision und in die damit verbundene Begeisterung.“
SpaceX selbst betont, langfristige Ziele über kurzfristige Gewinnziele zu stellen.
In einem Interview mit CNBC sagte SpaceX-COO Gwynne Shotwell, das Unternehmen wolle sich nicht auf Quartalsergebnisse konzentrieren.
„Ich möchte mich nicht auf Quartalsgewinne fokussieren“, erklärte Shotwell. „Das bedeutet nicht, dass wir unsere Investoren nicht fair behandeln werden. Aber wer in SpaceX investiert, muss verstehen, dass wir an Projekten arbeiten, die stark auf die Zukunft ausgerichtet sind.“
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WHO: Ebola-Ausbruch weitet sich auf neue Gebiete im Nordosten des Kongo aus

Der Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo weitet sich nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf neue Gebiete im Nordosten des Landes aus.
„Der Ausbruch wächst weiter, sowohl in Bezug auf die Fallzahlen als auch auf die geografische Ausdehnung“, sagte der Leiter der Epidemiologie und Analytik der WHO, Olivier le Polain, am Freitag vor Journalisten in Genf. Das wahre Ausmaß des Ausbruchs sei „deutlich größer als das, was derzeit erfasst wird“.
Le Polain zufolge reicht zudem die derzeitige Kapazität von 250 Isolationsbetten in den betroffenen Provinzen „gemessen daran, wohin sich die epidemiologische Lage entwickelt“, nicht aus.
Die WHO hatte wegen der Ebola-Epidemie Mitte Mai eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausgerufen – ihre zweithöchste Alarmstufe. Das Zentrum der Epidemie ist die Demokratische Republik Kongo, wo inzwischen 676 Infektionsfälle bestätigt wurden, darunter 136 Todesfälle.
Das benachbarte Uganda verzeichnete 19 Infektionsfälle, fast alle bei eingereisten kongolesischen Staatsangehörigen. Zwei der Infizierten starben. Die Gesundheitsbehörde der Afrikanischen Union teilte am Donnerstag mit, die Lage in Uganda sei unter Kontrolle.
Das UN-Kinderhilfswerk Unicef warnte derweil vor einem wahrscheinlichen Anstieg der Fälle bei Kindern in den kommenden Wochen durch Übertragungen innerhalb von Haushalten.
In der kongolesischen Provinz Ituri, dem Zentrum des Ausbruchs, seien mehr als die Hälfte der Kinder unter fünf Jahren chronisch mangelernährt, erklärte der globale Einsatzleiter von Unicef für Ebola, Douglas Noble. „Diese Kinder sind bereits sehr verletzlich“, sagte er vor Journalisten in Genf.
Die Übertragung des Ebola-Virus erfolgt durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten von Infizierten, die Inkubationszeit kann bis zu drei Wochen betragen.
Die aktuelle Epidemie wird von der erstmals 2007 nachgewiesenen seltenen Bundibugyo-Variante des Virus verursacht. Gegen sie gibt es keinen Impfstoff und keine gezielte Therapie.(afp/red)
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ausland deutschland

Trump bekommt Geburtstagsgeschenk von Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat US-Präsident Donald Trump einen handschriftlichen Brief mit Glückwünschen zum 80. Geburtstag geschrieben.
Er werde im Weißen Haus von einem Boten überreicht, heißt es aus Regierungskreisen in Berlin. Am kommenden Montag überreicht Merz dem US-Präsidenten außerdem beim G7-Gipfel im französischen Évian am Genfer See persönlich ein Geschenk. Was es ist, wurde noch nicht verraten.

Geburtstagsfeier mit Käfigkampf

Trump feiert seinen 80. Geburtstag am Sonntag vor dem Weißen Haus in Washington mit vielen Gästen und einem Käfigkampf.
Direkt im Anschluss reist er zum G7-Gipfel nach Frankreich, wo er am Abend mit Merz und den anderen Staats- und Regierungschefs der Gruppe wirtschaftsstarker westlicher Demokratien zusammentreffen wird.

Golfschläger als Gastgeschenk beim Antrittsbesuch

Von Merz ist Trump bereits bei dessen ersten USA-Besuchen reich beschenkt worden. Bei seinem Antrittsbesuch vor fast genau einem Jahr brachte Merz eine Kopie der Geburtsurkunde von Trumps Großvaters aus Kallstadt in der Pfalz und einen Golfschläger als Gastgeschenk mit.
Im März schenkte der Kanzler Trump bei seinem dritten Washington-Besuch seit Amtsantritt die Nachbildung eines Freundschafts- und Handelsvertrags zwischen den USA und Preußen aus dem Jahr 1785.

Verhältnis zwischen Merz und Trump abgekühlt

Merz und Trump hatten im vergangenen Jahr einen sehr guten Start miteinander. Zuletzt ist das Verhältnis der beiden nach deutlicher Kritik des Kanzlers am Iran-Krieg aber erheblich abgekühlt. Als Reaktion kündigte der US-Präsident den Abzug von Truppen aus Deutschland an.
Ein bilaterales Treffen der beiden am Rande des G7-Gipfels gilt zwar als wahrscheinlich, ist aber noch nicht sicher. (dpa/red)
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gesellschaft

Zeuge: Angeklagte war am Fundort – Täterwissen oder Zufall?

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian prüft das Rostocker Landgericht, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.
Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte.
Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend. „Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“
Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet.
Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“
Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. „Die ganz Welt sucht Fabian.
Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?“ Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen.

1.431 WhatsApp-Nachrichten in vier Wochen

Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1.431 WhatsApp-Nachrichten schickten.
Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon.
Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen.
Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.
Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte.
Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen „Keil“ zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.
Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Saal 2.002 voll besetzt

Am 14. Oktober meldete sich die Angeklagte dann bei der Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der des Zeugen.
Am elften Verhandlungstag waren die Zuschauerreihen im großen Saal 2.002 bis auf den letzten Platz besetzt. Etwa 130 Personen waren gekommen.
Sie alle mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Das Öffentlichkeitsinteresse und auch die Medienpräsenz sind seit Beginn des Verfahrens am 28. April sehr hoch.
Die Mutter nimmt persönlich als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Sie verließ nur kurz den Saal, als der Richter ihrer Anwältin andeutete, dass nun Fotos vom Fundort gezeigt wurden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, der als Zweiter mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. (dpa/red)
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ausland deutschland

Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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gesellschaft

Clan, Staat und Bibel: Warum westliche Gesellschaften schwer zu verstehen sind


In Kürze:

  • Der Journalist Per Brinkemo befasst sich mit der Bedeutung der Clans.
  • Ein Blick in das Alte Testament ist für ihn wie eine Offenbarung.
  • Westliche Staaten haben die Funktion der Familie weitgehend ersetzt.

 
Als ich vor gut zehn Jahren das Buch „Zwischen Clan und Staat“ schrieb, hatte ich so etwas wie eine Offenbarung. In den vergangenen vier Jahren, nach fast zwei Jahrzehnten als Journalist, arbeitete ich in einem somalischen Verein in Rosengård, einem Stadtteil von Malmö. Ich begann, etwas zu ahnen, was ich zuvor nicht verstanden hatte: die Bedeutung der Clangesellschaft, sowohl historisch als auch in vielen Teilen der Welt heute.

Der Clan als Form der sozialen Organisation

Ein zuvor undenkbarer Gedanke durchfuhr mich plötzlich. Gab es im Alten Testament nicht irgendwo ein Kapitel, das sich mit dem befasste, worüber ich gerade schrieb, das ich aber als junger Mann weder verstand noch zu lesen wagte?
Ich holte meine ledergebundene Bibel mit Reißverschluss und meinem Namen in Gold auf dem Einband aus dem Bücherregal. Einst war sie viel gelesen worden, doch nach vielen Jahren hatte sie größtenteils Staub angesetzt. Nun entdeckte ich all die Verse mit Unterstreichungen und Notizen zwischen den abgenutzten Seiten wieder.
Ja, da war es, im ersten Buch der Chronik. Seite auf und Seite ab, Bände voller Kapitel mit unzähligen Namen, wer der Sohn von wem war – Stammbäume. Damals, als junger freiberuflicher Bibellehrer in der Freikirche, erschien mir die Fixierung auf Blutsverwandtschaft nicht nur uninteressant, sondern seltsam.
Plötzlich begriff ich es: Es ist genau wie bei Somalis, Arabern, Afghanen und anderen Migrantengruppen, die nach Schweden gekommen sind. In Somalia, wie auch in Afghanistan und weiten Teilen des Nahen Ostens, ist der Clan als Form der sozialen Organisation selbstverständlich. Er ist etwas, das aus einer Art Notwendigkeit heraus existiert. Wo der Staat entweder nicht existiert oder so dysfunktional ist, dass er keine Legitimität in der Bevölkerung genießt, findet man den Clan oder die größere Einheit, den Stamm.

Kinder lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig

In ihm suchen die Menschen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Identität. Innerhalb und zwischen verschiedenen Clangruppen wird Recht gesprochen nach einem Rechtssystem, das im Falle von Ungerechtigkeit oder Gewaltverbrechen entweder auf Wiedergutmachung oder Blutrache basiert.
So seltsam es für moderne Schweden auch klingen mag: Kinder in Clangesellschaften lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig, oft bis in die 20. oder 30. Generation zurück. Es ist eine Möglichkeit, Wissen darüber zu erlangen, wer man im Verhältnis zu anderen, die der sogenannten Eigengruppe beziehungsweise Fremdgruppe angehören, ist. Das Bewusstsein der Clanzugehörigkeit hat dieselbe Funktion wie unsere Ausweispapiere mit Sozialversicherungsnummern.
Als ich mich nun mit meinem Wissen über den Clan als Organisationsform wieder der Bibel zuwandte, erkannte ich, dass die Abstammungslinien im ersten Teil des Alten Testaments patrilinear sind.
Das bedeutet, dass man die Abstammung nur von der männlichen Seite erbt. Daher rührt auch die intensive Auseinandersetzung im Buch der Chroniken mit der Frage, wer wessen Sohn ist. Etwa 80 Prozent aller bestehenden Clangesellschaften sind patrilinear, 20 Prozent matrilinear. Dort wird die Abstammung auch von der weiblichen Seite erfasst. Da wir im Westen die Abstammung seit Langem bilateral, also von Mutter und Vater, vererben, ist es für uns kaum nachvollziehbar, dass man die Abstammung nur von einem Elternteil erben kann.
Da der westliche Wohlfahrtsstaat die ehemals sehr konkrete Funktion der Familie im Alltag weitgehend ersetzt hat, fällt es uns schwer, Menschen zu verstehen, die nicht über die uns vertrauten engen familiären Bindungen verfügen. Je mehr ich den Clan als Organisationsform erforscht habe, desto mehr erscheint mir der Staat, wie wir ihn erleben, wie ein Wunder.

Die Bibel als Schlüssel zum besseren Verständnis

Da alle Gesellschaften ursprünglich in kleinere Gruppierungen zersplittert waren, lautete für mich die zentrale Frage: Wie können diese oft feindseligen Gruppen in unserer Region unter einem größeren Ganzen vereint werden? Und wie können wir unsere Gesellschaftsordnung Migranten verständlich machen, die keine Erfahrung mit einem Staat haben, den wir gemeinhin als positiv betrachten?
Ich wandte mich dem Neuen Testament zu. Das Matthäusevangelium beginnt mit der Darstellung der Genealogie Jesu. Matthäus listet 41 Generationen von Abraham über König David bis zu Jesus auf.
Erstaunlicherweise heißt es, Männer hätten Söhne gezeugt: „Abraham zeugte Isaak, und Isaak zeugte Jakob […].“ Ausgehend von der Erkenntnis, dass Ethnizität und Abstammung entscheidend waren, präsentiert das Neue Testament die revolutionäre Botschaft, die Paulus im Brief an die Galater wie folgt zusammenfasst: „Hier gibt es weder Juden noch Griechen, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Es war gewiss ein schwieriger und langwieriger Prozess, doch hier erkennen wir das ideologische Fundament der heutigen westlichen Gesellschaften: Menschen sind in der Lage, sich unter etwas Größerem zu vereinen, jenseits von Blut, Geschlecht und Status.
In der biblischen Geschichte finden sich Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Das gilt für uns selbst ebenso wie für jene, die mit völlig anderen Erfahrungen in unser Land gekommen sind. Immer öfter denke ich: Die Botschaft der Bibel ist besser, als viele Christen annehmen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Som en uppenbarelse“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Auftakt zum SpaceX-Börsengang: Musk stellt Mars-Mission in Aussicht

Tech-Milliardär Elon Musk hat zum Börsenstart seines Raumfahrtkonzerns SpaceX eine Mars-Mission in Aussicht gestellt.
SpaceX wolle Menschen zum Mond bringen, „zum Mars und letztlich darüber hinaus“, sagte Musk am Freitag im SpaceX-Hauptquartier in Texas vor jubelnden Mitarbeitern. Sein Ziel sei es, „Star Trek Wirklichkeit werden zu lassen“.
Das Aktiendebüt soll das mit Abstand größte der Welt werden. SpaceX will an der Technologiebörse Nasdaq mindestens 75 Milliarden Dollar (rund 65 Milliarden Euro) einsammeln.
Durch eine Option für Emissionsbanken zum Erwerb von bis zu 83 Millionen zusätzlichen Wertpapieren könnte sich der Erlös sogar auf bis zu 86 Milliarden Dollar erhöhen.
Der bisher größte Börsengang war der des saudiarabischen Ölriesen Saudi Aramco Ende 2019. Er brachte dem Konzern 25,6 Milliarden Dollar ein.
Fast ein Vierteljahrhundert nach Gründung von SpaceX im März 2002 dürfte Musk damit der weltweit erste Billionär werden. SpaceX hat mit seinen Trägerraketen lukrative Verträge mit der US-Raumfahrtagentur Nasa abgeschlossen.
Zu dem Unternehmen gehört unter anderem auch das Satellitennetzwerk Starlink. Wegen der Milliarden-Investitionen in Künstliche Intelligenz schrieb Musks Konzern zuletzt allerdings rote Zahlen.(afp/red)
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gesellschaft

Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
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deutschland

Regierungsfraktionen sind sich einig: Keine Verlängerung des Tankrabatts


In Kürze:

  • CDU nennt Tankrabatt finanzpolitisch „nicht sinnvoll“.
  • Linken-Parteichefin Schwerdtner kritisiert das Auslaufen.
  • ifo: Konzerne gaben Rabatt weitgehend weiter.

 
Das Ende des Tankrabatts ist beschlossene Sache. Nach zwei Monaten läuft die Maßnahme aus, berichtet die „BILD“. Demnach hätten sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt.
Die Koalitionspartner hätten sich, obwohl die Maßnahme gut gewirkt habe, „nach langen Beratungen“ gegen eine Verlängerung entschieden, sagt Armand Zorn (SPD), einer der beiden Tank-Taskforce-Chefs. Der andere, Sepp Müller (CDU), nennt den Rabatt „finanzpolitisch nicht sinnvoll. Wir können es uns in der aktuellen Lage nicht leisten, Schulden dafür aufzunehmen.“

1,6 Milliarden Euro Steuerausfall

Somit steigen die Preise für Sprit ab 1. Juli rein rechnerisch wieder um 17 Cent je Liter an. Den Steuerausfall für die beiden Monate hatte das Bundesfinanzministerium mit 1,6 Milliarden Euro angegeben.
Kritik am ersatzlosen Auslaufen des Tankrabatts übt die Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner. „Die Bundesregierung muss liefern – stattdessen herrscht betretenes Schweigen“, sagte Schwerdtner dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Krieg im Nahen Osten dauere an, die Mineralölpreise blieben hoch – und die Bundesregierung lasse den Tankrabatt auslaufen, ohne eine neue Maßnahme parat zu haben. „Diese Regierung ist offenbar nicht bereit, den Menschen im Land mit echten Entlastungen zu helfen“, kritisierte sie.
Schwerdtner forderte eine Senkung der Stromsteuer auf ein Minimum, eine Spritpreisaufsicht und eine Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Sie pochte zudem darauf, die Mineralölkonzerne stärker in die Pflicht zu nehmen. Als Beispiel nannte die Linken-Vorsitzende eine rückwirkende Übergewinnsteuer und einen Gewinnmargendeckel. Würde die Bundesregierung dadurch Geld einnehmen, könnte sie „echte Entlastungsmaßnahmen finanzieren“, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.
SPD-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagte im ZDF, sie plane, die Entwicklung zunächst abzuwarten. „Wenn es zu großen Belastungen kommt, werden wir sicherlich darüber auch nochmal reden müssen“, sagte sie.

Grüne und Linke stimmten dagegen

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte den Tankrabatt bei seiner Einführung kritisiert und ihn als unzureichend beziehungsweise wirkungslos bezeichnet.
Die Fraktion argumentierte damals, dass die Steuersenkung nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben und beim Auslaufen zu einem sprunghaften Preisanstieg führen werde. Statt einer zeitlich befristeten Steuersenkung forderte sie unter anderem eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Im Bundestag stimmte die AfD „schweren Herzens“ mit der Union und der SPD für das Gesetz zum Tankrabatt, während die Grünen und die Linke Ende April mehrheitlich dagegen stimmten.
Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, sprach sich seinerzeit stattdessen für eine Energiekrisenzahlung von 100 Euro pro Person aus: „Die würde versteuert, sodass untere Einkommen mehr davon haben als hohe Einkommen.“ Das sei aus ihrer Sicht viel gerechter als dieser „sinnlose Tankrabatt“, sagte sie gegenüber dem Nachrichtensender n-tv.
Der CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sieht das ersatzlose Auslaufen des Tankrabatts kritisch. Er warnt davor, nicht zu handeln, wenn die Preise zum 1. Juli wieder in die Höhe schnellen.
Dem TV-Sender „WELT“ sagte Holetschek: „Ich glaube, wir müssen aufpassen. Die Zapfsäule ist in der Osterzeit so ein bisschen zum Fanal geworden für die Handlungsunfähigkeit des Staates.“ Man müsse jetzt schon draufschauen und dürfe dann nicht einfach nur zuschauen. Wenn dort wieder etwas passiere, müsse man gerüstet sein, dass man auch weiter eingreifen könne.
Dabei könne man über gezielte Zuschüsse für diejenigen nachdenken, die nicht so viel haben. „Ich finde, da darf es jetzt keine rote Linie geben, sondern wir müssen jetzt sehen, was kommt, und dann muss gehandelt werden, weil das ein wichtiges Thema ist“, betont Holetschek.

Institute sehen Preisnachlass kritisch

Die Ökonomen des ifo Instituts führen drei Argumente gegen den Tankrabatt an. So begünstige er vor allem Menschen mit hohem Kraftstoffverbrauch. Für einkommensschwächere Pendler entfalte der Rabatt nur begrenzte Entlastungswirkungen. Zudem setze er angesichts knapper Energieressourcen falsche Anreize beim Verbrauch.
Auch sei die Förderung fossiler Kraftstoffe aus Sicht der Ökonomen nicht mit den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Bundesregierung vereinbar.
Der Rabatt sei jedoch laut dem Institut überwiegend von Ölkonzernen weitergegeben worden. Im Mai seien es beim Diesel 12 Cent, bei Super 16 Cent und bei Super E10 15 Cent, sagte Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hatte den Tankrabatt nach der Beschlussfassung kritisiert. Es nannte ihn einen „energiepolitischen Kurzschluss“ und „die schlechteste aller Lösungen“.
Als „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“ bezeichnete Ramona Pop, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, den Tankrabatt. Ein großer Teil sei in den Kassen der Mineralölkonzerne hängen geblieben. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken“, sagte sie.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)