Thekenfahrrad (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Grünen im Bundestag wollen mit einer Vielzahl von Maßnahmen, gegen den hohen Alkoholkonsum in Deutschland vorgehen. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag beschlossen, wie der „Tagesspiegel“ berichtet
Demnach soll der Antrag im Umfeld der Aktionswoche Alkohol vom 13. bis 21. Juni in den Bundestag eingebracht werden. In diesem Zeitraum finden Präventionskampagnen gegen übermäßigen Alkoholkonsum statt.
Linda Heitmann, Sprecherin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte der Zeitung: „Deutschland ist in Bezug auf Alkohol noch immer ein Hochkonsumland und belegt in internationalen sowie europäischen Rankings hier regelmäßig traurige Spitzenpositionen – das hat erhebliche gesundheitliche Folgen und verursacht Jahr für Jahr enorme volkswirtschaftliche Kosten.“
Heitmann kritisierte, die Bundesregierung bleibe hier bisher weitgehend tatenlos. In ihrem Antrag fordern die Grünen die Regierung auf, eine langfristige Alkoholpräventionsstrategie und ein Alkoholpräventionsgesetz vorzulegen. Auch eine Reihe von konkreten Maßnahmen schlagen die Grünen vor. Sie fordern, das sogenannte „begleitete Trinken“ abzuschaffen, bei dem Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern ab 14 Jahren Bier oder Wein trinken dürfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist im Bundesfamilienministerium bereits in Arbeit.
Darüber hinaus wollen die Grünen auch Werbung für Alkohol einschränken, fordern stärkere Kontrolle von Altersgrenzen beim Verkauf und wollen Impulskäufe von Alkohol eindämmen. „Dabei ist insbesondere zu prüfen, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten“, heißt es in dem Antrag. (dts/red)
Bundestagssitzung (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach einem Strafbefehl für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ gibt es in der schwarz-roten Koalition eine Debatte über eine mögliche Abschaffung der Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB.
Forderung aus der Union
„Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker. Deswegen bin ich offen dafür, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen“, sagte der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Fraktionsvize der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU), dem „Spiegel“.
Niedrigere Strafen für Beleidigungen will Krings aber nicht – im Gegenteil: „Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass es in der Gesellschaft seit längerer Zeit eine bedauerliche Tendenz zur Verrohung gibt. Wir sollten daher den Ehrenschutz insgesamt eher stärken“, sagte er.
Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen, meint Krings. „Dann wird ein besserer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und das Problem der Ungleichbehandlung gelöst.“
In der SPD stoßen solche Überlegungen auf Skepsis. „Die Forderung, Paragraf 188 abzuschaffen, kommt zur falschen Zeit“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge dem „Spiegel“. Sie verweist auf die Zahl der Ermittlungsverfahren, die von 2.600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500 gestiegen sei. „Die Zahlen sind eindeutig“, sagte Wegge. „Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.“
Es gehe nicht um den Schutz wichtiger und mächtiger Amtsträger, argumentierte die Sozialdemokratin. Es gehe um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten sowie als Bürgermeister engagierten. „Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, sagte Wegge. „Genau das verhindert der Paragraf 188, und genau deshalb schützen wir ihn.“
Beratungen auf Länderebene
Der Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt befürwortet hingegen eine Abschaffung. „Natürlich ist es nicht schön und oft belastend, mit welcher Menge an Abwertungen und Beleidigungen man als Politiker konfrontiert ist“, sagte er dem „Spiegel“. Dennoch bräuchten Politiker keine Sonderrechte.
„Viel wichtiger als dieses Sonderrecht wäre der Schutz von politisch Engagierten vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Drohungen – besonders auf kommunaler Ebene“, sagte Marquardt. Politik sollte nicht den Eindruck erwecken, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Deswegen muss der Paragraf 188 gestrichen werden.“
Auch die Justizministerkonferenz kommende Woche in Hamburg will das Thema beraten. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat einen Antrag gestellt, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken.
Widerstand gegen eine Abschaffung kommt auch auf Länderebene aus der SPD. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums wollte den konkreten Beschlussvorschlag aus Sachsen auf „Spiegel“-Anfrage zwar nicht kommentieren. Grundsätzlich signalisierte sie jedoch, dass Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD) an der bestehenden Regelung festhalten möchte.
„Die niedersächsische Justizministerin sieht die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB kritisch“, teilte die Sprecherin mit. „Für das niedersächsische Justizministerium hat der Kampf gegen Hass und Hetze eine hohe Priorität.“ (dts/red)
Eine Frau steht mit ihren Kindern im Flüchtlingslager Kara Tepe in der Nähe von Mytilini auf Lesbos. - Foto: Panagiotis Balaskas/AP/dpa
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat „faire Lebensbedingungen“ in den geplanten Asylzentren an der europäischen Außengrenze versprochen. Dazu gehörten der Zugang zu Bildung und ärztlicher Betreuung, sagte Brunner der Funke-Mediengruppe. Es müsse Menschen auch möglich sein, schon nach sechs Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen.
Sowohl als Europäische Union als auch mithilfe von Organisationen wie den Uno-Agenturen IOM und UNHCR wolle die Kommission Sorge dafür tragen, dass die EU-Staaten in ihren Asyleinrichtungen „alle Mindeststandards“ europaweit einhielten, hob der EU-Kommissar hervor. Das Recht auf Asyl bleibe „bestehen“, daran gebe es „keinen Zweifel“, sagte Brunner.
Alle EU-Mitgliedstaaten würden sich an die Gesetze und Regeln halten. Und diese Regeln seien klar, etwa was den Zugang zu medizinischer Versorgung angehe. „Dass wir die Dauer der Asylverfahren für Menschen mit geringen Chancen auf Schutz in der EU reduzieren, ist auch zum Schutz der Asylsuchenden.“
Das im Mai 2024 beschlossene und am 12. Juni in Kraft tretende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll vor allem der Eindämmung illegalisierter Migration in die Europäische Union sowie der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Asylverfahren dienen. Asylverfahren vor allem von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive sollen in Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden.
Die Entscheidungen sollen innerhalb von zwölf Wochen getroffen werden. Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent sollen so möglichst schnell zurückgeführt werden. Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforscher sehen die Gefahr, dass durch die neue Reform das Asylrecht ausgehöhlt werde und die Menschenrechte missachtet würden. (dts/red)
Syrer in Deutschland feierten den Sturz von Assad in Syrien. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Seit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien am 9. Dezember 2024 sind mindestens 10.009 Syrer aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Das geht aus einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ bei den 16 Bundesländern hervor.
Demnach reisten mit 2.761 Personen die meisten Syrer aus Bayern aus. Die wenigsten kehrten hingegen aus Hamburg in ihre Heimat zurück: 52. Bislang ging man von deutlich niedrigeren Gesamtzahlen aus. Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Februar 2026 waren im vergangenen Jahr insgesamt lediglich 3.678 Syrer zurückgekehrt.
Im weltweiten Vergleich reisen allerdings nur wenige Syrer aus Deutschland wieder in ihre Heimat. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind seit Kriegsende insgesamt 1,63 Millionen syrische Flüchtlinge zurückgekehrt – vorrangig aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien.
Trotz der zunehmenden Ausreisen ist der deutsche Pass für viele Syrer beliebter als die freiwillige Heimkehr. In Nordrhein-Westfalen etwa ließen sich im vergangenen Jahr 18.567 Syrer einbürgern.
Im gleichen Zeitraum verließen NRW nur 837 syrische Flüchtlinge. In Bremen wurden 2025 1.224 Syrer eingebürgert, während 109 syrische Flüchtlinge im gleichen Zeitraum Deutschland wieder verließen. In den übrigen Bundesländern sieht die Sachlage ähnlich aus.
Syrer führen bereits seit Jahren die Einbürgerungsstatistik in Deutschland an. Von den 332.500 Ausländern, die sich 2025 einbürgern ließen, waren 20 Prozent (65.574 Personen) Syrer.
Die Bundesregierung will indes mehr Syrer zur freiwilligen Rückkehr bewegen. Laut „Focus“-Informationen prüft das Bundesinnenministerium derzeit offenbar eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro. Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Ausreise.
Viele Unionspolitiker befürworten stärkere Anreize. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte, die freiwillige Rückkehr sei für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung. Insofern sei es richtig, dass man über höhere Rückkehrförderungen nachdenke.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der syrische Bürgerkrieg beendet. Dessen Nachfolger, Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, besuchte Ende März 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei stellte Merz die Rückkehr von 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge in den kommenden drei Jahren in Aussicht. (dts/red)
Obdachlose gehören in vielen Städten zum Stadtbild (Symbolbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hält an dem Ziel fest, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden.
„Das ist eine Mammutaufgabe und eine Kraftanstrengung, an der wir festhalten wollen“, sagte Hubertz der „Rheinischen Post“. Das Recht auf Wohnen sei etwas, „an dem wir sehr hart arbeiten und was auf jeden Fall höchste Priorität hat“.
Neben Neubau und Wohnungsbau müsse man auch die Menschen im Blick behalten, die gar kein Dach über dem Kopf hätten und zu den verletzlichsten Gruppen gehörten. Das könnten Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam schaffen.
Hubertz verwies darauf, dass allein der Bund in den kommenden Jahren 23,5 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum an die Länder gebe.
Hubertz räumte zudem ein, dass die geplanten Kürzungen beim Wohngeld schmerzhaft seien. Es könne keine Rede davon sein, dass sie unbedingt kürzen wolle. Wegen der schwierigen Haushaltslage müsse aber jedes Ministerium sparen.
„Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Ihr Haus ringe mit dem Finanzministerium, wie man diesen Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne.
Selbst bei einem Kahlschlag der Förderprogramme im Kernhaushalt käme keine Milliarde zusammen, daher führe leider kein Weg daran vorbei.
Die Idee einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft verteidigte Hubertz trotz Kritik aus der Branche und vom Koalitionspartner. Man brauche in der aktuellen Lage einen echten „Gamechanger“.
Es gehe nicht um eine neue große Behörde, sondern um ein schlankes Instrument, das schnell und effizient Aufträge für serielles und industrielles Bauen vergebe. „Ich bin Gründerin – und wenn es 99 Mal ein Nein gibt, ist das hundertste Mal vielleicht ein Ja“, sagte sie. (dts/red)
Manche Menschen schalten sich regelmäßig ganz bewusst „offline“. - Foto: jacoblund/iStock
Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.
Schluss mit Dauer-Online
Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“
Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben
Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.
Künstliche Intelligenz als neuer Magnet
Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
Das Landesamt für Einwanderung (LEA), die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin. (Archivbild) - Foto: Britta Pedersen/dpa
Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292.000 Einbürgerungen), teilte das Statistische Bundesamt mit.
Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden.
2025 erhielten wie bereits seit 2021 Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025 eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit.
Gegenüber dem Jahr 2024 (83.200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrer um 21 Prozent.
Mehr türkische und russische Bürger mit deutschem Pass
Auf Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils +51 Prozent).
Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (+100 Prozent auf 6.600) und albanischen (+97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.
Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt
Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen (72 Prozent), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (19 Prozent). Somit verteilten sich 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 Prozent).
Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025 Wiedergutmachungsfälle.
Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf 12.000, das entspricht einem Anteil von vier Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2025.
Im Jahr 2025 wurden 1 .500 Personen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen eingebürgert. Das waren weniger als ein Prozent aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil bei sieben Prozent gelegen (19.100 Personen).
Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Ende Juni 2024 die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.
Bei Türken und Russen: Doppelte Staatsbürgerschaft als Anreiz für Einbürgerung
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre), so die Statistiker weiter. Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre).
Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass syrische Staatsangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen.
Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
Demnach wurden Personen nur dann unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.
2025 wurden 3 Prozent der Einbürgerungsanträge abgelehnt
Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 Prozent (69.700) aller Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe.
Es folgen auch hier Personen mit türkischer (elf Prozent oder 53.300 Anträge) und russischer (fünf Prozent oder 24.100 Anträge) Staatsangehörigkeit.
Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach vorläufigen Ergebnissen 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In fünf Prozent aller Fälle zogen die Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück.
In etwa drei Prozent der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere rund drei Prozent der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland. (dts/red)
Die Stadt Dresden stufte das CSD-Straßenfest zunächst als reine Unterhaltung ein. (Symbolbild) - Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts auf, das entsprechende Eilanträge des Vereins Christopher Street Day Dresden noch abgelehnt hatte.
Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu, und die Veranstaltung habe auch in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, teilte das Gericht mit.
Die Stadt Dresden hatte in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung, sondern auf Unterhaltung ausgelegt sei. Nur der Umzug sei eine politische Versammlung.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Veranstalter selbst die Kosten für die Sicherheit und die Organisation des Festes hätten tragen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Verein CSD Dresden zunächst ohne Erfolg Widerspruch beim Dresdner Verwaltungsgericht ein.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergänzten die Veranstalter ihr Konzept. Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nahm daraufhin eine Interessensabwägung vor – zugunsten der Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. (afp/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war am Vormittag des 2. Juni 2026 als Redner auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum zu Gast. - Foto: Patrick Pleul/dpa
In Kürze:
Kanzler Merz zu Gast bei der Unternehmerkonferenz Ostdeutsches Wirtschaftsforum
Der Regierungschef erhofft sich Bereitschaft aller Bürger zur konstruktiven Begleitung der anstehenden Reformen
Reform-Gipfel mit Interessenvertretern im Kanzleramt für den 10. Juni geplant
Kabinett soll kurz nach Beginn der Sommerpause zusammenkommen, um über Streichung von Gesetzen zu beraten
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warb angesichts der wirtschaftlichen Probleme und schwierigen Reformvorhaben um mehr Zuversicht in Deutschland.
„Wir müssen die Potenziale nutzen, die wir in unserem Land haben“, forderte Merz am Dienstag, 2. Juni, auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow.
Während seiner knapp halbstündigen Rede betonte der Kanzler wiederholt, dass die Bundesregierung „keine leichten Aufgaben“ zu lösen habe:
„Wir sind bedrängt von ganz links und von ganz rechts. Darunter sind viele, die ganz grundsätzlich in Frage stellen, ob unser Staat denn überhaupt noch handlungsfähig sei.“
Alle gesellschaftlichen Kräfte gefragt
Es treffe zu, dass sowohl der Staat als auch die Parteien in den vergangenen Jahren „nicht mehr gut genug“ gewesen seien, räumte Merz in seiner „Keynote“ ein. Es existiere auch eine „berechtigte Enttäuschung über verschleppte Entscheidungen auf vielen Ebenen“, sagte Merz, ohne ins Detail zu gehen.
Nun gelte es eben, „besser zu werden“, Vertrauen zurückzugewinnen und zu „zeigen, dass es geht“.
„Ich will dafür keinen Vertrauensvorschuss, aber ich will sehr wohl die Bereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, daran konstruktiv mitzuarbeiten“, sandte Merz einen Appell aus. „Das betrifft die Belegschaften, das betrifft die Unternehmen, das betrifft die Verbände, das betrifft die Gewerkschaften, das betrifft große gesellschaftliche Institutionen.“
Der Kanzler fuhr fort:
„Wir wollen jetzt und müssen gemeinsam zeigen, dass wir in der Lage sind, die Probleme unseres Landes zu lösen.“
Eine gute Woche bis zum Reform-Gipfel im Kanzleramt
Wie vor wenigen Tagen bekannt geworden war, soll es am 10. Juni einen Reform-Gipfel im Kanzleramt geben, an dem neben Regierungsvertretern auch Arbeitgeber und Gewerkschaften teilnehmen werden. Nach Informationen von ntv tauschten sich kurz vor dem vergangenen Wochenende bereits Interessenvertreter aus, ohne ihre Zwischenergebnisse zu offenbaren.
Am 30. Juni plant dann zudem der Koalitionsausschuss erneut zusammenzutreffen, um die Reformthemen Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau, Einkommensteuer und Rente möglichst abschließend zu beraten. Bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 10. Juli wolle sich die schwarz-rote Koalition auf ein großes Reformpaket verständigen.
Merz will „hausgemachte“ Probleme durch „Fortschrittssprünge“ lösen
Zu Beginn seiner Ausführungen in Bad Saarow hatte Merz die hohe Innovationskraft Deutschlands mit seinen Start-up-Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen hervorgehoben.
Gerade der Osten des Landes besitze mit den Technologie- und Forschungsstandorten viele „Innovationstreiber“ und darüber hinaus „reichhaltige Erfahrungen“ mit Transformationsprozessen, erklärte Merz vor einem Publikum, das überwiegend aus regionalen Unternehmern bestand (Video ab ca. 2 Min. auf YouTube).
Der Halbleiterstandort Sachsen sei etwa „eines der bedeutendsten Mikroelektronikcluster ganz Europas“, so der Kanzler. Jeder dritte in Europa gefertigte Chip stamme mittlerweile aus Sachsen. Die erfreuliche Entwicklung werde verstärkt durch die Ansiedlung der neuen Chipfabrik von TSMC und die Eröffnung eines neuen Werkes von Infineon, sagte Merz. Die beiden Investitionsvorhaben entstehen in Dresden.
Konkret gehe es aber nicht nur in Ostdeutschland darum, die „hausgemachten Wachstumshindernisse“ abzubauen, indem man den mittlerweile zu teuer gewordenen Standort Deutschland wieder bezahlbar und damit wettbewerbsfähiger mache.
Merz sprach zudem davon, auf Leistungsgerechtigkeit, unternehmerischen Mut und ein „gutes Miteinander in der Gesellschaft“ setzen zu wollen. Dazu bedürfe es jedoch verschiedener weiterer „Fortschrittssprünge“ im Bereich der Unternehmensbesteuerung, der Energiekosten, der Bürokratie, der Lohnzusatzkosten, der Digitalisierung und der Infrastruktur.
Eine neue Kraftwerkstrategie sei im Bundeskabinett beschlossen worden, erklärte Merz. Es handele sich um einen „Plan für grundlastfähige Stromerzeugung“ mittels Reserve-Gaskraftwerken, der allerdings keineswegs den „Ausstieg aus den Regenerativen“ oder einen „Wiedereinstieg in die Fossilen“ bedeuten würde.
Ferner arbeite die Bundesregierung gerade an einer „Work-and-Stay-Agentur“, die das Gesamtverfahren zur Fachkräfteeinwanderung innerhalb einer zentralen Onlineplattform ermöglichen solle. „Wir trennen die beiden Verfahren – Asyl und Fachkräfteeinwanderung“, versprach Merz.
Auch an der „lange überfälligen“ Reform der sozialen Sicherungssysteme werde derzeit im Hintergrund weiter gearbeitet.
Für den 15. Juli kündigte der Kanzler eine Kabinettssitzung an, bei der es möglichst ausschließlich um die Abschaffung von Gesetzen gehen solle. Auch die Bürger könnten jederzeit unter „Einfach-Machen.gov.de“ entsprechende Vorschläge zum Bürokratieabbau einreichen, die dann von KI ausgewertet werden, kündigte Merz an.
Auf der Suche nach neuen Handelspartnern
Angesichts der sicherheitspolitischen Lage benötige Deutschland zudem „neue Handelspartnerschaften, zum Beispiel für sichere Lieferketten, für neue Absatzmärkte und für Fachkräfte“, gab Merz zu bedenken.
Das Mercosur-Abkommen zwischen der EU und mehreren Staaten Südamerikas sei in Kraft getreten, betonte der Kanzler. Ein bereits getroffenes Handelsabkommen mit Indien befinde sich noch im Ratifizierungsprozess, ein weiteres Abkommen mit Mexiko sei „auf dem Weg“. Bei der Suche nach weiteren Handelspartnern sei für ihn die Frage entscheidend, wer die „Überzeugung von regelbasierter globaler Ordnung“ teile, mahnte Merz.
Davon abgesehen dränge er darauf, so Merz, dass sich die EU auf ihre Kernaufgaben zurückbesinnen solle, nämlich auf die gemeinsame Verteidigungsbereitschaft und die Handelspolitik. „Überreglementierung“ gehöre nicht zu den EU-Kernaufgaben.
Merz wünscht sich positivere Stimmung
Gegen Ende seiner Rede betonte Merz, dass er „überhaupt keinen Grund“ für „grundlegende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit unserer Gesellschaft“ sehe.
„Es liegen nicht die besten Jahre unseres Landes hinter uns, sondern es liegen sehr gute Jahre vor uns.“
Dafür müsse man allerdings gemeinsam und nicht gegeneinander arbeiten und die „sehr deutschen Reflexe des Schlechtredens“ sowie „parteipolitische Spielchen“ hinter sich lassen. Einen „Big Bang“, also einen „großen Befreiungsschlag“, werde es aber nicht geben.
Während der anschließenden Podiumsrunde zum Thema „Technologie, Energie und Industrie im Standortwettbewerb“, sagte Ex-Commerzbank-Chef Martin Blessing, der persönliche Beauftragte von Merz für Investitionen, er sei viel unterwegs und viele Investoren im Ausland blickten positiver auf Deutschland als die Deutschen selbst.
Die Debatte um einen möglichen Kanzlersturz, die sich in den vergangenen Tagen vor dem Hintergrund der schwachen Umfragewerte des Regierungschefs vorwiegend in den Medien abgespielt hatte, erwähnte Merz selbst mit keinem Wort.
Angesprochen auf sein aktuelles Verhältnis zum Koalitionspartner, stellte Merz klar: „Ich suche keinen anderen. Und ich habe auch keinen anderen.“ Es gebe einen ganz einfachen Grund, sich nicht der AfD zuzuwenden: „Diese Partei will in die Zeit vor Adenauer zurück“, so Merz.
Das Ostdeutsche Wirtschaftsforum gilt nach Darstellung der Bundesregierung als „eine der wichtigsten Plattformen für alle Themen rund um den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland“.
Die Unionsfraktion dringt auf eine Einschränkung des von der Ampel-Regierung beschlossenen Selbstbestimmungsrechts. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ laut Vorab-Mitteilung vom Dienstag, 2. Juni.
Länder-Initiative für schärfere Regeln
Die Unionsfraktion unterstützt demnach einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für eine Rechtsverschärfung.
Das Selbstbestimmungsrecht hatte 2023 das viel kritisierte Transsexuellengesetz abgelöst. Seither reicht eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Zuvor wurden dafür psychologische Gutachten oder Vorgaben zu geschlechtsangleichenden Eingriffen verlangt.
Plum unterstützte nun die Forderung der drei Bundesländer nach einem „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, sagte er.
Entscheidend sei: „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“.
Flucht vor Haftantritt im Frauengefängnis
Plum verwies auf den Fall: Marla-Svenja Liebich. Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht.
Seit seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in tschechischer Haft, eine Auslieferung ist beantragt. (afp/red)
Regisseur Wim Wenders stellt die moralische Frage, ob historische Filmwerke zum Schutz von Schauspielern nachträglich verändert werden sollten. (Archivnild). - Foto: Gerald Matzka/Getty Images
Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders‘ Film „Falsche Bewegung“ (1975) läuft die Zeit: Kinskis Anwalt Christian Schertz hat eine Klage angekündigt, sollte Wenders die Szene nicht kurzfristig entfernen. Was folgt nun? Und: Wie sollte man mit umstrittenem Filmerbe umgehen? Einige Fragen und Antworten.
Was will Kinskis Anwalt unternehmen?
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen „Ich“ könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete“.
Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, kündigt der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt.
„Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.
Um welche Szene geht es eigentlich?
„Falsche Bewegung“ (1975) dreht sich um den Schriftsteller Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. Währenddessen trifft er auf verschiedene Weggefährten, darunter eine Schauspielerin und eine stumme Artistin namens Mignon – gespielt von Kinski.
Als sie zusammen in einem verlassenen Haus einkehren, schleicht Wilhelm nachts durch den dunklen Flur. Doch statt im Zimmer der Schauspielerin, die auf ihn wartet, landet er bei Mignon.
In der rund zweiminütigen Szene sieht man, wie ein weiblicher Körper auf einem Bett liegt. Wilhelm zieht sich aus und legt sich nur mit einer Unterhose bekleidet auf ihn. Als er das Licht anknipst, schaut er in Mignons Gesicht.
Erst ohrfeigt er sie, dann streichelt er ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird angedeutet, dass es zwischen Wilhelm und Mignon zu sexuellen Handlungen gekommen ist.
Warum ist die Szene für Kinski problematisch?
Ihr Anwalt Schertz argumentiert: „Es geht darum, dass er als Regisseur damals eine Schauspielerin mit 13 Jahren halbnackt gefilmt hat und auch so im Film zeigt, die Opfer einer sexuellen Begegnung mit einem sehr viel älteren Mann ist, und dass dies heute undenkbar wäre.
Und diese Szene auch herausgeschnitten werden kann, ohne dass der Film in irgendeiner Weise verfremdet würde.“
„Sie fühlte sich in der Rückschau völlig überfordert mit der Situation und auch damals nicht geschützt von ihm. Und sie haben die Szene ja mehrfach gedreht“, sagte Schertz. „Manchmal guckt man auf sein Leben zurück und stellt fest, da sind Dinge passiert, die waren schlicht nicht in Ordnung, die möchte ich korrigiert wissen. Und so war es hier auch.“
„Die möchte ich korrigiert wissen“: Nastassja Kinski über ihren Umgang mit vergangenen Unrechtserfahrungen beim Film. (Archivbild).
Foto: Vittorio Zunino Celotto/Getty Image
Kinski sagte kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“. Sie kritisierte auch die Produktionsbedingungen. „Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt.“ Mit Wenders hatte Kinski etwa auch sein Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht.
Wie reagiert die Filmbranche auf Wenders‘ Rede?
Wenders fragte bei der Gala, bei der er den Ehrenpreis erhielt: Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – weh tue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“ Er sei mit dieser Frage ziemlich allein und er sei auch ratlos.
Er bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte. Angenommen, er kürze den Film, dann sei das ein Präzedenzfall. „Dann ist es bei allen anderen Filmen später möglich.
Ich möchte es diskutieren und ich möchte da nicht alleine bleiben“. Die Filmakademie hat sich zu Wenders‘ Vorschlag und zu seiner Rede auf Anfrage bislang nicht geäußert.
Auch Tage später sorgte seine Ansprache aber für Diskussionen. „Es wäre so groß gewesen, wenn ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht.
Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen“, kommentierte Regisseurin und Schauspielerin Karoline Herfurth einen Beitrag ihres Kollegen Clemens Schick bei Instagram.
Wie sollte mit Filmerbe in solchen Fällen umgegangen werden?
Ob man die Geschichte nachträglich korrigieren kann oder soll, hält die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch für eine „sehr grundsätzliche Frage“, wie sie kürzlich im Deutschlandfunk erklärte. Sie berühre alles, was man „Cancel Culture“ oder „Political Correctness“ nenne.
Dann müsse man die ganze Kunst-, Literatur- und Filmgeschichte angehen, was zum Teil gemacht werde. Brauerhoch hält es für sehr wichtig, die Debatte zu eröffnen, „aber auf keinen Fall sollte man versuchen, die Geschichte zu korrigieren, denn das sind ja auch wichtige Dokumente“.
Heleen Gerritsen, Künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, äußerte sich nicht zum konkreten Fall, betont aber grundsätzlich die notwendige historische Einordnung alter Filme. „Filmerbe braucht Bewahrung, Forschung und sorgfältige Vermittlung“, sagte sie.
„Wenn historische Filme heute gezeigt werden, sind Einführungen, Gespräche, begleitende Texte oder kuratorische Hinweise notwendig, um ihre Entstehungsbedingungen und ihre Wirkungsgeschichte einzuordnen.
Das gilt besonders dann, wenn Werke aus heutiger Perspektive Fragen nach Machtverhältnissen, Repräsentation oder verletzenden Darstellungen aufwerfen.“
Die Regisseurin Julia von Heinz schlug in einem Instagram-Post vor, die Szene zu kontextualisieren. „Durch Triggerwarnungen und Begleitmaterial. Alle Institutionen, die so einen alten Film noch verleihen oder archivieren, können dieses Begleitmaterial bereithalten“.
Teil des Materials könne etwa ein Interview oder Essay mit Kinski sein, in dem sie ihre Erfahrung beschreibe. Auch symbolisch die Szene aus der Masterkopie herauszuschneiden, wäre eine „einfache und klare Geste. Und würde Filmgeschichte schreiben!“, schrieb sie. Die Regisseurin riet Wenders, das Gespräch mit Kinski zu suchen.
Gab es so etwas schon einmal?
Schertz bestätigte, dass es bei dem Tatort „Reifezeugnis“ (1977) von Wolfgang Petersen eine Einigung mit dem NDR gab. Dort spielt Kinski eine Schülerin, die ein Verhältnis mit ihrem Lehrer hat und auch dort nackt gezeigt wird.
Wenders erwähnte in seiner Rede seinen Kollegen Steven Spielberg, der eine Szene im Film „E.T.“ nachträglich verändert hat – und dies später bereute. Die Tatsache, dass Polizisten mit Waffen Kinder gejagt haben, gefiel dem Starproduzenten Jahre später nicht mehr.
In einer Neufassung zum 20-jährigen Jubiläum des Films 2002 ersetzte er die Waffen durch Walkie-Talkies. Jahre später sagte Spielberg, kein Film solle durch die Brille überarbeitet werden, „durch die wir heute schauen, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen.“ Diese Fälle lassen sich aber nicht unbedingt vergleichen. (dpa/red)
Steigende Altersarmut: Fast jeder fünfte Mensch ab 65 Jahren in Deutschland ist von Armut betroffen. (Archivbild). - Foto: Kirill KUDRYAVTSEV / AFP via Getty Images
Angesichts von immer mehr in Armut lebenden Menschen in Deutschland warnen Opposition und Sozialverbände vor einem sozialen Kahlschlag.
In seinem am Dienstag, 2. Juni veröffentlichten Armutsbericht spricht der Paritätische Gesamtverband von „alarmierenden Befunden“, die soziale Spaltung in Deutschland verschärfe sich. Linke und Grüne warfen der Bundesregierung vor, Instrumente gegen Armut nicht zu nutzen und soziale Maßnahmen zusammenzustreichen.
Rekordwert bei der Armutsquote
Laut dem Armutsbericht des Paritätischen sind in Deutschland rund 13,3 Millionen Menschen von Armut betroffen, die Armutsquote stieg damit im Jahr 2025 auf 16,1 Prozent – ein Höchststand im Beobachtungszeitraum seit 2020.
Im Vorjahr hatte der Verband die Gesamt-Armutsquote noch mit 15,5 Prozent der Bevölkerung angegeben, im Jahr 2023 mit 14,4 Prozent.
Der Verband definiert all jene Menschen als einkommensarm, deren Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Berücksichtigt wird dabei das gesamte Nettoeinkommen eines Haushalts einschließlich Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, weiterer Transferleistungen sowie sonstiger Zuwendungen.
Während Armut insgesamt zunehme, verfestige sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden, heißt es in dem Bericht. Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent ist demnach inzwischen fast jeder fünfte Mensch ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent.
Folgen für den Lebensalltag
Hinter den steigenden Armutszahlen stünden konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen könnten sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, müssten beim Heizen sparen oder verzichteten auf gesellschaftliche Teilhabe, hieß es.
„4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung.“ Die Zahlen zeigten, dass die soziale Spaltung nicht nur beim Einkommen verlaufe, „sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen“.
Auch regional drifte Deutschland sozial weiter auseinander: In Bayern sei etwa jeder Achte von Armut betroffen, in Sachsen-Anhalt bereits mehr als jeder Fünfte und in Bremen sogar mehr als jeder Vierte. Armut sei damit „längst auch eine Frage des Wohnortes“.
„Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet“, erklärte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Er warnte vor weiteren Einschnitten bei Sozialleistungen wie beim Wohngeld, in der Jugendhilfe, bei der Rente oder in der Krankenversicherung.
Kürzungen würden vor allem die Menschen treffen, „die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche“.
Kritik an der Regierungspolitik
Die Grünen sehen im Armutsbericht des Paritätischen „ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“. Die Armut in Deutschland wachse weiter, „doch diese Koalition hat darauf keine Antwort“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann der Nachrichtenagentur AFP.
Statt wirksame Maßnahmen gegen Armut und faire Chancen auszubauen, würden diese zusammengestrichen, kritisierte Haßelmann. Als Beispiele nannte sie unter anderem die Absage der vereinbarten BAföG-Reform oder „die halbherzigen Reformpläne bei Pflege- und Krankenversicherung“.
Auch die Linkspartei warf der schwarz-roten Koalition Tatenlosigkeit beim Thema Armutsbekämpfung vor. „Gute Instrumente dagegen“ würden nicht genutzt, sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann zu AFP.
Er nannte einen „Mindestlohn von 15 Euro, eine Tariftreue, die öffentliches Geld an gute Arbeit bindet“ und „eine Grundsicherung, die den Bedarf deckt, statt Armut zu festigen“ als mögliche Instrumente gegen Armut.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, warnte seine Partei vor einer Politik des sozialen Kahlschlags. Für das anstehende Reformpaket der Koalition gelte:
„Sozialreformen dürfen nicht aus einer reinen Sparlogik heraus gestaltet werden“, sagte Radtke zu AFP. Die Bundesregierung müsse bei den anstehenden Reformen in den Bereichen Rente, Pflege, Gesundheit, Sozialstaat und Arbeitsmarkt zwingend den sozialen Zusammenhalt im Blick behalten. (afp/red)
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die SPD droht mit einer Blockade des Sparpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es gehe darum, dass vor allem die Patienten und Versicherten am Ende nicht die Hauptlast tragen, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf den Sendern RTL und ntv.
Bei der Familienmitversicherung, den Zuzahlungen und den Zahnarztbehandlungen wolle man noch einmal verhandeln.
Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass GKV-Mitglieder, deren Ehepartner bisher kostenlos mitversichert waren, künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent auf ihr eigenes beitragspflichtiges Einkommen zahlen müssen.
Klüssendorf fordert Nachbesserungen
Ob die SPD diesen Prozentsatz nur absenken oder ganz streichen wolle, ließ Klüssendorf offen. Das werde jetzt miteinander zu besprechen sein. Er wolle jetzt keine rote Linie aufmachen, sondern es gehe vor allem darum, die aktuelle Lage der Menschen zu sehen, sagte der SPD-Politiker.
Viele Menschen ächzten unter steigenden Kosten für Miete, Lebensmittel und Mobilität, und die Belastungen könnten infolge des Irankrieges noch weiter zunehmen.
„Und dann zu sagen, wir machen jetzt zusätzliche Belastungen für einen Großteil von Menschen – das ist mit uns schwer zu verhandeln“, so Klüssendorf.
Dementsprechend wolle die Partei an diesen Stellen nachhaken. Er wolle aber nicht sagen, wie das am Ende aussehen müsse, sondern dass man das zum Thema im parlamentarischen Verfahren mache. Das sei für die SPD klar. (dts/red)
In mehreren Bädern in NRW dürfen Kinder und Jugendliche ohne Bronze-Abzeichen nur in Begleitung eines Elternteils ins Schwimmbad. - Foto: Boris Roessler/dpa
Angesichts der schlechten Schwimmfähigkeiten von Kindern und Jugendlichen fordert der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister eine bundesweite Bronze-Pflicht für Unter-16-Jährige.
„Die Regelung sollte bundesweit von den kommunalen und privaten Freibad-Betreibern übernommen werden“, sagte Präsident Peter Harzheim dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Hintergrund ist die Debatte um eine entsprechende Umsetzung in mehreren Bädern in Nordrhein-Westfalen, in der Kinder und Jugendliche ohne Bronze-Abzeichen nur in Begleitung eines Elternteils Zutritt erhalten.
„Das ist eine gute und saubere Idee. Das Bronzeabzeichen gewährleistet, dass die Kinder wirklich sicher im Schwimmen sind“, so Harzheim.
Harzheim sieht in der Zugangsbeschränkung keine Schikane, sondern eine Chance, das sichere Schwimmen wieder stärker in den gesellschaftlichen Fokus zu rücken. Sie sei zudem ein „Weckruf an die Eltern“, ihrer Pflicht nachzukommen und Kinder frühzeitig an das Wasser zu gewöhnen.
Die Präsidentin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ute Vogt, zeigte Verständnis für eine solche Überlegung.
„Die Verantwortung für Kinder und Jugendliche liegt bei den Erziehungsberechtigten. Diese Verantwortung lässt sich nicht auf das Personal im Schwimmbad übertragen“, sagte sie.
Auch der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), Christian Mankel, findet entsprechende Regeldiskussionen vor allem im Hinblick auf die Sommermonate mit sehr vollen Freibädern „nachvollziehbar“.
Die Grünen-Politikerin und Mitglied im Bundestags-Innenausschuss, Schahina Gambir, sieht in einer potenziellen Bronze-Pflicht dagegen ein Ausschlusskonzept, das vor allem sozial schwächere Familien träfe.
Zwar sei der Sicherheitsgedanke nachvollziehbar, die Regelung löse aber das eigentliche Problem nicht. „Wer flächendeckend eine Bronze-Pflicht einführen will, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass alle Kinder überhaupt die Chance haben, schwimmen zu lernen“, so Gambir. Sie warnte, eine solche Regelung könne „mittelbar diskriminierend“ wirken.
DGfdB-Geschäftsführer Mankel warnt zudem vor potenziellen Ausweichbewegungen. Zwar sei die abnehmende Schwimmfähigkeit der Jugend ebenso alarmierend wie die sinkende Aufmerksamkeit vieler Eltern am Beckenrand.
Dennoch berge ein strenges Einlassverbot Risiken: „Je höher die Eintrittsbarrieren, desto wahrscheinlicher weichen Nichtschwimmer und nicht sichere Schwimmer auf unüberwachte Badestellen aus, die eine hohe Gefährdung für diese Personengruppe aufweisen können.“ (dts/red)
Adipositas kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und einige Krebsformen auslösen. - Foto: Lino Mirgeler/dpa
Mehr als jeder zweite Mensch in Deutschland bringt zu viele Kilos auf die Waage. Im Jahr 2025 waren rund 53,4 Prozent der Erwachsenen übergewichtig, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
Männer waren deutlich häufiger übergewichtiger als Frauen. Knapp zwei Drittel der Männer (62,6 Prozent) waren im vergangenen Jahr übergewichtig. Bei den Frauen waren es 43,8 Prozent.
Deutschland nimmt weiter zu
Übergewicht wird nach dem sogenannten Body-Mass-Index (BMI) bestimmt, bei dem das Körpergewicht durch das Quadrat der Körpergröße geteilt wird. Die WHO stuft Erwachsene mit einem BMI über 25 als übergewichtig, und mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig ein.
Als stark übergewichtig beziehungsweise adipös galten den Angaben zufolge 17,9 Prozent der Menschen in Deutschland. Bei den Männern waren 19,9 Prozent stark übergewichtig, bei den Frauen 15,8 Prozent.
Dabei sind die Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren im Schnitt etwas schwerer geworden. Der Durchschnittsbürger wiegt demnach 78,3 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,73 Metern. Vier Jahre zuvor lag das Durchschnittsgewicht noch bei 77,7 Kilogramm.
Musterfrau und Mustermann
Frauen sind den Angaben zufolge im Schnitt 1,66 Meter groß und wiegen 69,7 Kilogramm, Männer kommen auf 1,79 Meter und 86,5 Kilogramm.
Im Hinblick auf die Altersgruppen sind im Schnitt die 50- bis 59-jährigen Frauen und Männer mit 81,3 Kilogramm am schwersten. Die 18- bis 24-Jährigen sind mit 72,5 Kilogramm hingegen am leichtesten.
Die Angaben beruhen auf dem sogenannten Mikrozensus 2025, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Befragt wurde rund ein Prozent der Bevölkerung. (afp/red)
Adipositas kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und einige Krebsformen auslösen. - Foto: Lino Mirgeler/dpa
Mehr als jeder zweite Mensch in Deutschland bringt zu viele Kilos auf die Waage. Im Jahr 2025 waren rund 53,4 Prozent der Erwachsenen übergewichtig, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
Männer waren deutlich häufiger übergewichtig als Frauen. Knapp zwei Drittel der Männer (62,6 Prozent) waren im vergangenen Jahr übergewichtig. Bei den Frauen waren es 43,8 Prozent.
Deutschland nimmt weiter zu
Übergewicht wird nach dem so genannten Body-Mass-Index (BMI) bestimmt, bei dem das Körpergewicht durch das Quadrat der Körpergröße geteilt wird. Die WHO stuft Erwachsene mit einem BMI über 25 als übergewichtig, mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig ein.
Als stark übergewichtig beziehungsweise adipös galten den Angaben zufolge 17,9 Prozent der Menschen in Deutschland. Bei den Männern waren 19,9 Prozent stark übergewichtig, bei den Frauen 15,8 Prozent.
Dabei sind die Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren im Schnitt etwas schwerer geworden. Der Durchschnittsbürger wiegt demnach 78,3 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,73 Metern. Vier Jahre zuvor lag das Durchschnittsgewicht noch bei 77,7 Kilogramm.
Musterfrau und Mustermann
Frauen sind den Angaben zufolge im Schnitt 1,66 Meter groß und wiegen 69,7 Kilogramm, Männer kommen auf 1,79 Meter und 86,5 Kilogramm.
Mit Blick auf die Altersgruppen sind im Schnitt die 50- bis 59-jährigen Frauen und Männer mit 81,3 Kilogramm am schwersten. Die 18- bis 24-Jährigen sind mit 72,5 Kilo hingegen am leichtesten.
Die Angaben beruhen auf dem sogenannten Mikrozensus 2025, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Befragt wurde rund ein Prozent der Bevölkerung. (afp/red)
Auch Plattdeutsch hat seine Regeln. (Symbolbild) - Foto: Sina Schuldt/dpa
„Kuddelmuddel“ ist das plattdeutsche Wort des Jahres 2026. Das teilten das Fritz-Reuter-Literaturmuseum Stavenhagen und der Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern mit.
„Kuddelmuddel“ habe überzeugt als ausdrucksstarkes, humorvolles und zugleich sehr gebräuchliches Wort für Situationen, in denen alles ein wenig durcheinandergerate. Der Vorschlag stammt vom Plattdeutschkurs des Evangelischen Schulzentrums Demmin „Katharina von Bora“ und wurde von der stellvertretenden Schulleiterin Bianka von Pokrzywnicki eingereicht.
In der Kategorie Redewendung/Sprichwort setzte sich die Weisheit „Man möt ierst krupen, ihrer man löppt“ durch. Auf Hochdeutsch heißt das: „Man muss erst kriechen, bevor man läuft.“ Die Redewendung bringe in knapper, anschaulicher Form eine Lebenserfahrung auf den Punkt: Entwicklung brauche Zeit, Geduld und kleine Schritte. Eingereicht wurde der Beitrag von Gerlinde Block aus Lübz.
Der Jugendpreis 2026 ging an Jule Bolz (16) aus Siedenbrünzow, die das Wort „gnaddelig“ einschickte. Das bedeutet so viel wie „mürrisch“ oder „schlecht gelaunt“.
Auch eine Wortneuschöpfung wurde ausgezeichnet – die sollten alle kennen, die im Home-Office arbeiten: Das wird auf Plattdeutsch als „Tauhusmarachen“ bezeichnet, wobei „marachen“ für rackern oder schwer arbeiten steht. Das Wort wurde von Siegfried Kasten aus Goldenstädt eingereicht.
Die offizielle Verkündung sollte heute ab 10.00 Uhr im Schloss der Reuterstadt Stavenhagen stattfinden. 2025 gab es rund 100 Einsendungen aus dem In- und Ausland. Die Entscheidung trifft eine Fachjury. (dpa/red)
Gefängnis (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen dringt der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf konsequente personelle Konsequenzen, sollten sich die Straftaten bestätigen.
„Wenn JVA-Beamte sich kriminell verhalten – und das ist das passende Wort für diese Vorwürfe – gehören sie selbstredend vom Dienst suspendiert“, sagte der BSBD-Vorsitzende Rene Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz).
Müller wehrte sich deutlich gegen eine Pauschalisierung der gesamten Berufsgruppe, stellte mit Blick auf die aktuellen Berichte über die bayerische Anstalt jedoch klar: „Was aus Augsburg zu hören ist, klingt allerdings derart nach struktureller Verrohung, da lässt sich kaum was schönreden“.
Er forderte daher eine lückenlose Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden, bis dahin werde es keine Vorverurteilung von der Strafvollzugsgewerkschaft geben. „Wir erleben es sehr oft, das Kollegen ohne Grund Straftaten bezichtigt werden“, sagte er der noz weiter. Die JVA Augsburg-Gablingen steht derzeit im Fokus, weil dort JVA-Beamte über Jahre hinweg Häftlinge gefoltert und gedemütigt haben sollen. Mittlerweile wurde Anklage gegen mehrere Beamte erhoben.
Jüngst hatte der Bayerische Rundfunk zudem aus internen Chatgruppen berichtet, in denen sich die mutmaßlichen Täter mit ihrem Vorgehen brüsteten. Selbst wenn sich solche Nachrichten nur als Angeberei entpuppen sollten, steht für Gewerkschaftschef Müller fest: „Professionell ist das alles nicht und hat so auch nichts in einer JVA zu suchen.“ (dts/red)
Christina Block hat keinen Kontakt zu ihren Kindern in Dänemark. - Foto: Georg Wendt/dpa-pool/dpa
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung eine mutmaßliche Täterin mit furchtbaren Einzelheiten aus der Silvesternacht 2023/24 konfrontiert. Die 51-Jährige aus Israel hatte zuvor in ihrer Zeugenaussage moniert, der mitangeklagte Familienanwalt der Blocks, Andreas Costard, habe erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen für das Team geben, wenn die Kinder zurück in Deutschland seien.
„Alles war falsch“, sagte die Frau, die in Hamburg den Alias-Namen „Olga“ trug. Sie war Mitarbeiterin einer israelischen Sicherheitsfirma, die für die Tat verantwortlich sein soll.
Costards Verteidiger Marko Voß feuerte daraufhin eine Frage nach der anderen bezogen auf das Geschehen in Dänemark ab: Habe Costard jemals erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen haben, den Vater zu Boden zu bringen? Die beiden Kinder zu fesseln und in den Fußraum eines Autos zu drücken? Klebetape um den Kopf zu wickeln? Ein Kind über die Schulter zu werfen und bei Nacht durch einen Wald zu tragen? „Nein“, antwortete die Zeugin knapp auf jede seiner Fragen.
Das alles hätten ihre Teammitglieder aber in der Silvesternacht anscheinend gemacht, betonte Voß. Wie solle sein Mandant falsch beraten haben, wenn über diese Dinge nie vorher gesprochen worden sei?
Familienanwalt gehört zu den Hauptangeklagten
Der langjährige Anwalt der Familie Block gehört im aktuellen Prozess neben Christina Block (53) und einem 36-jährigen Israeli zu den Hauptangeklagten. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, zusammen mit der Mutter den Auftrag zur Entführung der Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark erteilt zu haben.
Vorausgegangen war ein erbitterter Sorgerechtsstreit. Der Anwalt ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Elysée Hotel AG Hamburg. Er soll das israelische Team im Hotel Grand Elysée unentgeltlich einquartiert haben.
Die Anklage gegen Costard lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie gemeinschaftliche Freiheitsberaubung. Der Angeklagte selbst hat in der Verhandlung bisher geschwiegen.
Befragung der Zeugin dauerte vier Verhandlungstage
Die Befragung der Zeugin dauerte vier Prozesstage. Die 51-Jährige war laut Anklage „die rechte Hand“ des Chefs der israelischen Sicherheitsfirma, die für die Entführung verantwortlich sein soll. Sie hatte sich erst im laufenden Prozess aus Israel gemeldet und bekam sicheres Geleit für ihre Aussage.
Die Zeugin hatte sich vor der Tat mit der Hamburger Unternehmerin Christina Block angefreundet, die die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist.
Verteidiger wollen Widersprüche aufzeigen
Auch Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott hatte zuvor versucht, Widersprüche in der Aussage der Zeugin aufzuzeigen. Der Anwalt hielt der Frau vor, alle mutmaßlichen Entführer hätten unterschiedliche Zeitpunkte für ein angebliches Treffen mit seiner Mandantin in dem Hotel Ende Dezember 2023 genannt. Auch die Behauptungen zu einem vermeintlichen Code „Happy new year“ für die erfolgte Rückholaktion seien in sich zusammengefallen, erklärte Bott am Rande der Verhandlung.
Für ihn stehe fest: „Es ist sehr deutlich geworden anhand der Aussage der Zeugin, dass meine Mandantin Frau Block nicht wusste, was in der Silvesternacht geschehen werde.“
Ganz anders sah das der Vertreter der Nebenklage: Die israelischen Zeugen und Beschuldigten hätten deutlich gemacht, dass die Entführung so stattgefunden habe wie sie angeklagt sei, sagte Philip von der Meden, der Anwalt von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel. Dieser hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.
Ins Team sollten „keine Verbrecher“
Die mutmaßliche Entführerin berichtete zudem, nach welchen Kriterien das Team ausgewählt wurde. Das höre sich komisch an, sagte die Zeugin auf Englisch laut Übersetzung. „Dass es keine Verbrecher sind.“ Es hätten gute Leute sein sollen. Es sei immer gesagt worden, es dürfe keine Gewalt geben.
Vier Beschuldigte aus Israel bekamen für ihre Zeugenaussagen schon vor Monaten sicheres Geleit. Nun wurde bekannt, dass noch ein weiterer Zeuge, Jonathan C., hinzukommt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte dies auf Nachfrage mit, zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Ermittlungsgericht traf die Entscheidung
Im Fall von Jonathan C. hatte die Staatsanwaltschaft bisher betont, seine Rolle in diesem Verfahren sei nicht bedeutend genug. Nun aber sei vom sogenannten Ermittlungsgericht entschieden worden, dem Beschuldigten auf seinen Antrag hin sicheres Geleit für die Dauer einer Zeugenaussage zu gewähren, teilte die Sprecherin mit.
„Die Staatsanwaltschaft hatte keinen entsprechenden Antrag gestellt, weil die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift aus Ihrer Sicht nicht vorlagen.“ In der Strafprozessordnung heißt es: „Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft.“ Eine Gerichtssprecherin erklärte zu den israelischen Zeugen: „Sie werden sich aber einem eigenen Verfahren stellen müssen.“
Model sollte bei Rückholung mit Kindern Deutsch sprechen
Der Mann, der als Model arbeitete und nach eigenen Worten früher lange in Hamburg lebte, hatte sich im Frühjahr aus Israel in Interviews in Deutschland zu Wort gemeldet. Darin hatte er betont, ihm sei vorher gesagt worden, die Rückholaktion der Block-Kinder sei rechtmäßig.
Er habe helfen wollen. Nach Aussage anderer mutmaßlicher Entführer war Jonathan C. erst kurzfristig in das Team geholt worden, weil er gut Deutsch sprach und mit den Kindern kommunizieren sollte.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt. (dpa/red)
Koalition berät über Einsparungen und Reformen beim Elterngeld. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, will am Ziel festhalten, Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld zu stärken.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die CDU-Politikerin, im Koalitionsvertrag sei „klar festgehalten“, dass „die Grenzen für das Elterngeld sowie der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden sollten“.
„Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“
Dazu gehöre, dass SPD und Union sich darauf geeinigt haben, „Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ zu setzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, es sollten mehr Anreize für „insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“ geschaffen werden. „An dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes sollten wir festhalten“, sagte Warken.
„Für die Union, insbesondere für die Frauen-Union, ist das Elterngeld ein Herzensthema“, sagte sie der SZ. Es sei eine „zentrale familienpolitische Leistung, auf die Familien in Deutschland zu Recht zählen“. Sie mahnt: „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“.
In den Regierungsfraktionen ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie und ob beim Elterngeld gekürzt werden soll. Möglich wäre, die Elterngeldbezugszeit insgesamt zu kürzen.
Ebenfalls wäre es möglich, die sogenannten Vätermonate auszuweiten. Um die vollen 14 Monate Elterngeld auszuschöpfen, müssten dann beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.
Vorbehalte gegen weniger Basiselterngeld
Doch es gibt große Vorbehalte dagegen, Müttern weniger als 12 Monate Basiselterngeld zu ermöglichen. Die CSU-Abgeordnete und Vorstandsmitglied der Frauen-Union Bayern, Silke Launert, warnte davor.
„Ich bin kein Fan davon, durch die hälftige Aufteilung faktisch für Frauen weniger als 12 Monate Elternzeit zu ermöglichen“, sagte sie der SZ. Sie sprach sich dafür aus, beim Elterngeld zu sparen.
„Natürlich müssen alle Ressorts sparen und beim Familienministerium ist das Elterngeld der größte Posten, daher ist es auch naheliegend, da zu sparen“, sagte sie.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte kürzlich im Deutschlandfunk: „Jede Frau muss in der Lage sein, zwölf Monate im Elterngeldbezug zu sein.“ (dts/red)