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Deutschland muss um Einzug in den UN-Sicherheitsrat bangen

Alle acht Jahre bemüht sich Deutschland seit der Wiedervereinigung um den Einzug in den UN-Sicherheitsrat – bisher immer erfolgreich. Bei der Wahl am Mittwoch könnte es allerdings eng werden. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) warb deshalb am Montag in New York für die deutsche Kandidatur.

Das Ziel: Nicht-ständiger Sitz 2027–2028

Wadephul sagte zu der deutschen Bewerbung für einen zweijährigen Sitz im UN-Sicherheitsrat, er sehe „viel Vertrauen in Deutschland“ in der UNO. „Wir sind bereit, weiter zu Konfliktprävention, Vermittlung und humanitärem Handeln beizutragen – nicht allein, sondern gemeinsam mit unseren Partnern“, betonte er. Vor allem afrikanische Staaten und Länder, die dem Klimawandel ausgesetzt seien, unterstützten die deutsche Bewerbung.

Das höchste UN-Gremium

Dem UN-Sicherheitsrat gehören 15 Staaten an. Die Beschlüsse des Rats sind für alle UN-Staaten verbindlich. Das höchste UN-Gremium kann Sanktionen verhängen, Friedensmissionen entsenden und auch den Einsatz militärischer Gewalt billigen.
Die fünf ständigen Mitglieder – die USA, Großbritannien, Frankreich, China und Russland – sind Atommächte und verfügen über ein Vetorecht. Dazu kommen zehn nicht-ständige Mitglieder, die von der UN-Generalversammlung für eine zweijährige Amtszeit gewählt werden. Dabei werden jedes Jahr fünf nicht-ständige Sitze neu besetzt – unter Berücksichtigung eines regionalen Proporzes.
Für die afrikanische Gruppe tritt dieses Jahr Simbabwe an, für die Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten bewirbt sich Trinidad und Tobago. In der Asien-Pazifik-Ländergruppe konkurrieren die Philippinen und Kirgistan um einen Sitz.

Siebter Anlauf für Deutschland

Bislang war Deutschland sechs Mal als nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat vertreten, zuletzt 2019 und 2020. Nun strebt die Bundesregierung erneut einen Sitz an.
Das Problem: Da sich auch Österreich und Portugal um einen der beiden frei werdenden Sitze für die „Gruppe Westeuropäischer und anderer Staaten“ (WEOG) bewerben, wird eines der drei Länder leer ausgehen.

Deutschlands späte Kandidatur

Österreich hatte seine Kandidatur bereits 2011 angekündigt, Portugal folgte 2013. Da für Deutschland zu dieser Zeit erst noch die Bewerbung für die Amtszeit 2019/20 anstand, stieg die Bundesregierung deutlich später als die beiden Konkurrenten ins Rennen um den Sitz ab 2027 ein.
Deutschland verweist auf seine große diplomatische Erfahrung und seinen Status als einer der größten Beitragszahler innerhalb der UNO. Zudem wirbt die Bundesrepublik mit ihrem Engagement für die UN-Friedensmissionen. Im Mai 2025 war Berlin Gastgeber einer hochrangig besetzten Konferenz zu dem Thema.

Deutsche Haltung zu Israel

In dem politisch aufgeheizten Klima um den Krieg im Gazastreifen könnte die Haltung der Bundesregierung im Nahost-Konflikt die deutsche Bewerbung beeinflussen. Anders als die Mehrheit der Mitgliedstaaten erkennt Deutschland einen Palästinenserstaat nicht an.
Portugal hatte diesen Schritt im September vollzogen. Österreich wirbt wie Deutschland für eine Zwei-Staaten-Lösung, erkennt Palästina aber ebenfalls nicht an.

Ablauf der Wahl

Ob die Bemühungen der Bundesregierung um einen Sitz im Sicherheitsrat erfolgreich waren, wird sich am Mittwochnachmittag (MESZ) zeigen: Dann wird die frühere Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) als amtierende Präsidentin der UN-Generalversammlung das Wahlergebnis verkünden.
Für die Wahl in den Sicherheitsrat ist bei der geheimen Abstimmung am Mittwoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der 193 Mitgliedstaaten nötig. Es könnte auch zu mehreren Wahlgängen kommen, falls nur ein Land in der ersten Runde genügend Stimmen auf sich vereint.

Blockade und Reformbemühungen

Da die Großmächte in zentralen Punkten und Konflikten gegensätzliche Positionen vertreten, ist der UN-Sicherheitsrat oft politisch blockiert.
Deutschland bemüht sich seit Jahren gemeinsam mit Brasilien, Indien und Japan um eine umfassende Reform des Sicherheitsrats und strebt einen ständigen Sitz in dem Gremium an. Diese Pläne haben aber allein wegen des Veto-Rechts Russlands in absehbarer Zeit kaum Aussichten auf Erfolg. (afp/red)
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Mutmaßliches Gewaltverbrechen an Berliner Unternehmer: Zweiter Verdächtiger in Haft

Nach dem mutmaßlichen gewaltsamen Tod eines in Berlin verschleppten Unternehmers haben Ermittler einen zweiten Tatverdächtigen festgenommen.
Es handelt sich um einen 32-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Juni, in der Hauptstadt mitteilten. Der Verdächtige kam demnach bereits am Freitag in Untersuchungshaft.
Ein 40-jähriger erster Verdächtiger war bereits Mitte Mai festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.

Unternehmer seit April vermisst

Hintergrund ist die mutmaßliche Entführung eines Unternehmers, der nach Ermittlerangaben am 23. April in einem Waldstück in Berlin von mehreren Männern in einen Transporter gezerrt und anschließend vermisst wurde.
Etwa einen Monat später wurde in einem Wald nahe der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ein Leichnam gefunden, bei dem es sich um den mutmaßlich Entführten handeln könnte.
Die Identitätsfeststellung dauere aber weiterhin an, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Diese sei ein Bestandteil der weiterhin laufenden Ermittlungen. (afp/red)
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Bahn: 61,3 Prozent der Fernzüge im Mai pünktlich

Die Pünktlichkeit der Fernzüge der Deutschen Bahn (DB) hat sich im Mai weiter stabilisiert, wenn auch auf niedrigem Niveau. 61,3 Prozent aller ICEs und ICs kamen im vergangenen Monat pünktlich an ihr Ziel.
Das geht aus internen Daten der Deutschen Bahn hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet und die der Konzern auf Nachfrage bestätigte.

Werte besser als im Vorjahr

Damit liegen die Werte für den Mai zwar unter jenen für März (62,1 Prozent) und April (64,4 Prozent), sie sind aber nicht wie im vergangenen Jahr vielfach unter die 60-Prozent-Schwelle gerutscht.
Auch der Wert für das Gesamtjahr 2026 kratzt nun mit 59,9 Prozent an der 60-Prozent-Marke. Zuletzt hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) mehrfach zu Protokoll gegeben, er sei schon froh, wenn am Ende des Jahres bei der Pünktlichkeit „vorne eine 6“ stehe.

Historischer Tiefstand aus 2025 wirkt nach

Als verspätet gilt ein Zug hierzulande, sobald er mehr als 5 Minuten und 59 Sekunden hinter der im Fahrplan hinterlegten Zeit ankommt.
Die Pünktlichkeit im Fernverkehr der DB befindet sich seit 2020 in einem rasanten Sinkflug.
Kamen im Corona-Jahr noch 81,8 und im Folgejahr immerhin 75,2 Prozent aller Züge so an, wie es der Fahrplan vorgab, ist der Wert in den darauffolgenden Jahren sukzessive gesunken.
2025 erreichte er schließlich mit 60,1 Prozent einen historischen Tiefstwert. (dts/red)
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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
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Kubicki kontert Strack-Zimmermanns Gummihammer-Tweet

Der neugewählte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat den „Gummihammer“-Tweet seiner unterlegenen Herausforderin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gekontert.
Es sei gar nicht so leicht, mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, sagte Kubicki am Montag, 1. Juni, dem Nachrichtensender „Welt“. Er habe das mal versucht, „mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, überhaupt Nägel einzuschlagen“, und sei „gnadenlos gescheitert“.
Strack-Zimmermann hatte bei X/Twitter in Richtung Kubicki gepostet, jetzt wisse sie ja, wo der Hammer hänge, und habe ihn sicherheitshalber an sich genommen, denn sie wolle ja nicht, „dass Du Dir versehentlich weh tust“. Strack-Zimmermann reagierte damit auf das Kubicki-Zitat: „Marie-Agnes, Du hast nur 40 Prozent – und jetzt weißt Du, wo der Hammer hängt.“

Kubicki spricht von „Nickeligkeiten“

Diese Auseinandersetzung will Kubicki aber insgesamt nicht überbewertet wissen.
Man müsse verstehen, dass sie beide „meinungsstarke Persönlichkeiten“ seien und sich „auch gelegentlich wirklich necken, im wahrsten Sinne des Wortes“. Sie seien 13 Jahre gemeinsam in Führungsverantwortung, in den Spitzengremien der Partei. Und sie habe ihm nach der Wahl gesagt, er wisse jetzt, dass 40 Prozent der Mitglieder mit ihr gemeinsam ein Auge auf ihn werfen würden.
Da habe er nur zurückgeworfen: „Marie-Agnes, 60 Prozent zeigen Dir, wo der Hammer hängt.“ Auch das hätten sie am Morgen in einer gemeinsamen Präsidiumssitzung wieder „nett auseinanderklamüsert“, hätten sich aber darauf verständigt, dass die „Fortsetzung der Nickeligkeiten“ in der deutschen Öffentlichkeit die „Ahnung“ hinterlassen würde, zwischen ihnen würde es nicht stimmen.
In der Sache finde er die Zuschreibung, dass die 40 Prozent alle Linksliberale seien oder die anderen 60 Prozent alle Rechtsliberale, „ziemlich komisch“, so Kubicki. Er „finde es immer schön, dass man den Wettbewerb sofort zur Zerrissenheit erklärt – dann dürfte ja in demokratischen Parteien überhaupt niemand gegen jemand anderes kandidieren“.
Außerdem seien er und Strack-Zimmermann in politischen Fragen auch gar nicht weit auseinander: „Ich kenne keinen politischen Punkt, wo Marie-Agnes Strack-Zimmermann und ich unterschiedlicher Auffassungen sind. Wir intonieren das vielleicht ein bisschen anders und sind auch ein bisschen pointierter, unterschiedlich. Ich bin der Letzte, der Marie-Agnes Strack-Zimmermann zur Zurückhaltung auffordern dürfte, weil ich ja selbst jemand bin, der nicht zurückhaltend ist. Aber in welcher politischen Frage – würde ich mal alle fragen, die das jetzt auch in den Zeitungen schreiben – in welcher politischen Frage kann mir dokumentiert werden, dass ihre Auffassung, die sie äußert, von meiner abweicht?“

Strack-Zimmermann: Keiner sei „allein unterwegs“

Auch Strack-Zimmermann legt im Ringen mit dem neugewählten FDP-Vorsitzenden derweil noch einmal nach. „Jeder Chef braucht motivierte Mitstreiter“, sagte sie dem Nachrichtenportal T-Online. „Kein Parteivorsitzender kann einfach seinen Stiefel durchziehen, er braucht Partner, Kolleginnen und Kollegen, Verbündete im besten Sinne, die ihren Kopf hinhalten und kämpfen.“
Keiner sei „allein unterwegs“, so Strack-Zimmermann, und sie sei fest überzeugt, dass die künftige Zusammenarbeit auch gelinge. „Dazu müssen wir beide selbstverständlich konstruktiv sein. Ich erwarte das von Wolfgang Kubicki und er kann das auch von mir erwarten“, sagte sie.
„Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass wir nicht auch inhaltlich diskutieren werden, wenn erforderlich.“ Die Europapolitikerin weiter: „Ich bin kein Stachel im Fleische eines Kollegen, ganz sicher aber im Fleische anderer Parteien und werde meinen Teil dazu beitragen, dass wir wieder erfolgreich sein werden.“
Zum künftigen Kurs der FDP, die unter anderem über ihren Umgang mit der AfD und das Werben um mögliche Wähler der Rechtspopulisten streitet, sagte sie: „Ich glaube nicht, dass wir mit schrillen Tönen überzeugte AfD-Wähler wieder zurückgewinnen. Die unappetitliche Tonlage der AfD sind wir nicht und wollen wir niemals sein. Sie löst Empörung, Angst und Unmut aus.“ (dts/red)
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So können Sie Solarstrom mit den Nachbarn teilen


In Kürze:

  • Ab 1. Juni können Solaranlagenbesitzer ihren Überschussstrom an Nachbarn abgeben.
  • Das „Energy Sharing“ stellt eine weitere Vermarktungsmethode dar.
  • Es gibt aber Hindernisse wie die noch geringe Verbreitung der dafür nötigen Smart Meter.
  • Für Strombezieher ist diese Variante eine Ergänzung, aber kein Ersatz zum bestehenden Stromvertrag.

 
Hohe Stromüberschüsse durch den Betrieb von Solaranlagen, speziell in den Mittagsstunden, sind eine zunehmende Belastung für das deutsche Stromnetz. Eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes könnte nun für Entlastung sorgen und helfen, den Geldbeutel zu füllen.
Ab sofort können Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland den zu viel produzierten Strom einfacher an ihre Nachbarn weitergeben.

Überschussmanagement durch „Energy Sharing“

Seit dem 1. Juni 2026 sind in Deutschland Energiegemeinschaften, auch Energy Sharing Communities genannt, möglich. Geregelt werden diese durch eine Novelle von Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, wofür die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Durch das Teilen von Strom können Betreiber von Solaranlagen oder anderen „erneuerbaren“ Anlagen den überschüssigen Strom an einen oder mehrere andere Haushalte oder kleine Unternehmen in ihrer Umgebung verkaufen oder verschenken. Auch Betreiber einer Energiespeicheranlage mit erneuerbarem Strom können diese Möglichkeit nutzen.
Oftmals konnten Besitzer einer Solaranlage den selbst produzierten Strom bei viel Sonne bisher nur teilweise nutzen. Der entstehende Überschuss fließt dabei unkontrolliert in das öffentliche Stromnetz, egal ob der Strom benötigt wird oder nicht.

Wie funktioniert das Energy Sharing?

Zur Umsetzung des Energy Sharing ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft nötig. Das beschränkt sich jedoch nicht auf die direkten Nachbarn. Es kann auch ein Freund, Bekannter oder ein Café um die Ecke im gleichen Verteilnetzgebiet sein, das heißt im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in allen beteiligten Haushalten ein Smart Meter installiert sein muss, der die Stromflüsse misst. Danach kann künftig eine entsprechende Abrechnung erfolgen.
Solaranlagenbesitzer oder Haushalte, die am Energy Sharing teilnehmen wollen, sollten sich zunächst beim Netz- und Messstellenbetreiber melden. Dieser informiert die Interessenten über die nötigen weiteren Maßnahmen und Möglichkeiten im lokalen Verteilnetz.

Welche Hindernisse gibt es?

Die Umsetzung dürfte anfangs holprig sein. Das fängt schon bei der Markteinführung der Smart Meter an, die hinterherhinkt. Bisher sind nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik mit diesen intelligenten Stromzählern ausgestattet. Zudem kann der Einbau eines Smart Meters von der Beantragung bis zur Installation rund drei bis sechs Monate dauern.
Doch selbst ein installierter Smart Meter bedeutet nicht immer grünes Licht für die Nutzung. Laut der Verbraucherzentrale funktionieren viele dieser Geräte nach Einbau teils über Monate oder Jahre nicht.
Ein weiteres Problem können die Abrechnungsprozesse darstellen. Sie basieren auf Viertelstundenwerten, was die Sache kompliziert macht. Eine manuelle Abrechnung ist nicht möglich.
Die Energieversorgungsunternehmen verweisen zudem darauf, dass für die Umsetzung des Energy Sharing noch verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen fehlen. Daher sei mit Verzögerungen beim Start zu rechnen.

Gebühren fallen weiterhin an

Da beim Energy Sharing der Strom, zumindest buchhalterisch, meist von einem Gebäude zu einem anderen fließt, beansprucht er das öffentliche Stromnetz. Daher wird der Netzbetreiber dafür künftig weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen in Rechnung stellen.
Sollte der Strom innerhalb desselben Gebäudes fließen, können die Beteiligten bereits bestehende Regelungen anwenden: den Mieterstrom sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Bei beiden Varianten muss der verrechnete Strom das Hausnetz nicht verlassen. Die Versorgung findet im Haus statt. Weil sie das öffentliche Stromnetz nicht betrifft, fallen keine zusätzlichen Netzentgelte an.

Wer profitiert wie stark davon?

Laut der Verbraucherzentrale kann das neue Energy Sharing für den Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Aktuell erhält er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für eine Teileinspeisung. Seit 2020 liegt diese Einspeisevergütung unter 10 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt Nennleistung (kWp).
Teilt er seinen Strom nun aber mit den Menschen in seiner Umgebung, kann er einen deutlich höheren Preis vereinbaren. Dadurch kann sich die Investition in die Solaranlage schneller amortisieren.
Das kann auch für den Stromabnehmer von Vorteil sein, da er sonst normalerweise, je nach Tarif, Preise im Bereich von 25 bis 40 Cent pro kWh für seinen Netzstrom vom Versorger bezahlen muss.
Allzu billig wird der Strom aufgrund von Gebühren jedoch nicht. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, sagte Matthias Bauer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Liegt der vereinbarte Preis für den Solarstrom bei 12 Cent pro kWh und kommen 10 Cent Nebenkosten hinzu, profitieren beide Seiten. Der Anlagenbetreiber bekommt 4,2 Cent mehr, eine Steigerung um 54,2 Prozent. Überdies spart der Strombezieher 3 bis 18 Cent pro kWh.
Liegen die Nebenkosten bei 15 Cent, lohnt sich das Energy Sharing für den „Nachbarn“ erst, wenn er aktuell mehr als 27 Cent pro kWh für seinen Strom bezahlt.
Möglich wäre für den Anlagenbetreiber auch ein Strompreis von 15 Cent, also 92,8 Prozent Ertragssteigerung. Da viele Stromkunden aktuell mehr als 30 Cent bezahlen, kann er auch damit einige Interessenten finden.
Die Abnehmer haben somit auch ohne eigenes Hausdach die Möglichkeit, lokalen sogenannten grünen Strom zu beziehen. Bisher haben Mieter oft nur durch ein Balkonkraftwerk an der „Energiewende“ partizipieren können.
Ebenso können natürliche Personen, kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kommunen von dem Modell profitieren. Beispielsweise kann ein Gewerbebetrieb mit eigener Solaranlage einer Schule Strom anbieten oder umgekehrt, je nachdem, wer erneuerbaren Strom anbieten kann und wer Interesse an dessen Bezug hat.
Der Betrieb der Anlage darf dabei weder „überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers“ dienen.
Der Betreiber hat zudem den Vorteil, dass er deutlich weniger Bürokratie stemmen muss. Anzeigepflichten, Vorgaben zur Rechnungsgestaltung und Stromkennzeichnung entfallen. Auch gilt für Anlagen bis 30 kWp eine vollständige Einkommensteuerbefreiung.

Nur eine Ergänzung

Allerdings werden Anlagenbetreiber die Stromversorgung ihrer „Nachbarn“ nicht dauerhaft mit ihrer Solaranlage gewährleisten können. Da die Sonne auch ihre Solarmodule nicht immer gleichmäßig bestrahlt, steht der Strom nur gelegentlich zur Verfügung. Nachts und im Winter gibt es keinen oder eher selten einen Stromüberschuss. Zudem kann die Anlage durch einen Defekt plötzlich ausfallen.
Daher verpflichtet das Energy Sharing die Anlagenbetreiber nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Für sie gilt keinerlei Versorgungsgarantie.
Somit benötigen die beteiligten Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter. Dieser muss die Strommengen liefern, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben.

Eine Entlastung für die Netze?

Überschüssiger Strom durch Solaranlagen stellt ein zunehmendes Problem für unsere Stromnetze dar. Er drückt den Börsenstrompreis weit nach unten, oftmals sogar in den Minusbereich. Um die Netze noch stabil zu halten, müssen Netzbetreiber den Überschuss ins Ausland ableiten oder Anlagen abschalten, sofern sie darauf zugreifen können.
Mit dem Energy Sharing kann sich der lokale Verbrauch von Solarstrom erhöhen, weil dieser günstigere Strom nur bei Stromüberschuss zur Verfügung steht. Die Strombezieher haben somit eine finanzielle Motivation, größere Stromverbraucher dann einzuschalten, wenn gerade ein hohes Stromangebot aus den Erneuerbaren besteht. Das reduziert die Belastung der regionalen Verteilnetze.
Das kann die Anzahl der Abregelungen von Solaranlagen reduzieren und somit die Systemeffizienz verbessern.

Alle solaren Werkzeuge im Überblick

Wer eine Solaranlage besitzt oder sich eine zulegen möchte, verfügt mit dem Energy Sharing über eine weitere Möglichkeit, seinen Strom gewinnbringend zu vermarkten. Die bisherigen Werkzeuge bleiben dabei bestehen. Die bestehenden Vermarktungsoptionen lauten wie folgt:
  • Eigenverbrauch: Die Selbstnutzung des Solarstroms bringt laut Sanierungsdienstleister Reduco eine Ersparnis von rund 35 Cent pro kWh – der durchschnittliche Preis des Netzstroms. Dies ist das stärkste wirtschaftliche Werkzeug.
  • Batteriespeicher: Wer den Strom bei Überschuss in eine Batterie führt und beispielsweise am Abend, wenn die Sonne nicht oder kaum mehr scheint, den Überschussstrom verbraucht, kann weitere rund 30 Cent pro kWh sparen. Das ergibt sich aus dem Preis des Netzstroms abzüglich der Speicherkosten. Ein Batteriespeicher erweitert somit den Eigenverbrauch.
  • Energy Sharing: Hieraus entsteht ein zusätzlicher Erlös von möglicherweise rund 15 Cent pro kWh. Der Anlagenbesitzer gibt den Überschussstrom, den er nicht selbst verbraucht oder speichert, ab.
  • Netzeinspeisung: Falls nach Einsatz der genannten Instrumente weiterhin Überschussstrom anfällt, kann dieser für 7,78 Cent pro kWh – bei Anlagen bis 10 kWp – in das öffentliche Stromnetz fließen.
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gesellschaft

170.000 Euro wert: Gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt.
Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, in der Hansestadt mitteilte.

Ware auf Europaletten gelagert

Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.
Die Handtücher waren im November 2025 von einem Geschäftsführer eines Restpostenhandels als gestohlen gemeldet worden. Sie waren aus seinem Lager verschwunden. Die Ermittlungen führten schließlich zu der 49-Jährigen. (afp/red)
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wirtschaft

Wohnungswirtschaft warnt vor Minusrekord am Bau

Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft schlägt Alarm: Deutschland droht in diesem Jahr ein weiterer Minusrekord am Bau.
„Deutschland erlebt eine historische Wohnraumkrise“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Irankrieg, steigende Baukosten, Inflation und Zinsen, aber auch Koalitionsstreitigkeiten drohten, den „Aufschwung abzuwürgen“, bevor er begonnen habe.

Branche kritisiert hohe Kosten und Bürokratie

Im vergangenen Jahr wurden laut GdW-Zahlen noch 206.000 neue Wohnungen fertiggestellt – und das war schon ein Rekordtief. Gedaschko fürchtet, dass man dieses Jahr „sogar unter die Marke von 200.000 rutschen könnte. Und das, obwohl im sozialen Wohnungsbau quasi alle neuen Zusatzkosten bislang `weggefördert` werden. Das kann nicht mehr lange gut gehen für den Steuerzahler.“
Auch die Regierung treffe eine Mitverantwortung dafür, dass nicht wenigstens die Kosten gesenkt würden: „Wir bewegen uns in einem furchtbaren Bürokratie-Dschungel – nicht nur, weil bislang alle teuren DIN-Normen eingehalten werden müssen und immer neue, kostenträchtige erfunden werden“, sagte Gedaschko dem „Focus“.

Verband fordert einfachere Baustandards

Dem müsse man einen neuen, bezahlbaren, rechtssicheren Basisstandard entgegensetzen, den man auch im Mietrecht gut gebrauchen könnte. Der neue Standard entspräche etwa dem Bauen des Jahres 2006.
„Die beiden SPD-regierten Ministerien Bau und Justiz wollen leider etwas ganz anderes: eine jeweils individuell vertraglich völlig neu zu vereinbarende Regelung.“ Das werde noch teurer und sei „nicht die Deutschland-Geschwindigkeit, die wir dringend bräuchten“.
Fazit des Verbands-Präsidenten, dessen Mitgliedsunternehmen für rund sechs Millionen Wohnungen im Land stehen: „Wenn wir wenigstens den einfacheren Gebäudetyp E mit dem Basisstandard endlich hätten, könnten wir 15 Prozent günstiger bauen. Wir könnten dadurch mindestens zehn Prozent mehr Sozialwohnungen fürs gleiche Geld bauen. Will nur in Berlin irgendwie niemand hören.“
Gedaschkos Prognose fürs laufende Jahr: „Für Mieter wird sich auch mittelfristig an den akuten Notlagen nichts ändern. Der Markt wird weiterhin von Mangelverwaltung dominiert. Bauherren müssen mit erneut steigenden Kosten rechnen. Es wird also schlicht noch weniger gebaut als eh schon.“ (dts/red)
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gesellschaft

15-jähriger Rollerfahrer stirbt nach Kollision mit Auto in Köln

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Köln-Mülheim ist ein 15 Jahre alter Rollerfahrer tödlich verletzt worden.
Nach ersten Ermittlungen kam es am Sonntagabend zu einer Kollision zwischen dem Roller und einem in gleicher Richtung fahrenden Auto, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, mitteilte.
Ein 14-jähriger Mitfahrer des Jugendlichen sowie ein 45 Jahre alter Autofahrer wurden schwer verletzt.
Der 15-Jährige erlitt bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen und starb später im Krankenhaus. Er war nach Angaben der Polizei ohne Helm unterwegs.
Eine Überprüfung des Rollers ergab zudem, dass dieser Anfang Mai gestohlen worden war. Der 15-Jährige verfügte zudem nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.
Die Polizei sicherte vor Ort Spuren und nahm Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf. (afp/red)
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deutschland

Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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Obduktion von Timmy: Vorbereitungen am Strand

Auf der dänischen Insel Anholt laufen die Vorbereitungen für die Untersuchung von Buckelwal Timmy. Ein Bergungsteam hatte seinen Kadaver Wochenende mit einem Stahlseil aus dem flachen Wasser auf den Strand gezogen. Mit Hilfe eines Radladers wurde nun der sandige Untergrund rund um den Wal geglättet. Anschließend wurden einige Metallplatten ausgelegt.
Donnerstagnachmittag wollen Tierärzte und Wal-Experten den Kadaver untersuchen. Die Obduktion soll etwa sechs Stunden dauern. Ziel ist, herauszufinden, woran das Tier gestorben ist.
Ursprünglich hatten die dänischen Behörden versucht, den Kadaver in einen Hafen zu ziehen. Weil das missglückte, soll Timmy nun direkt am Strand obduziert werden. Absperrband rund um den Kadaver soll bis dahin Schaulustige fernhalten. Die Behörden hatten immer wieder vor Ansteckungsgefahr gewarnt. (dpa/red)
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Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe für 36-jährigen Syrer

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. (dpa/red)
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31-Jähriger in Oberfranken getötet – 25-Jährige festgenommen

In Bayern ist ein 31-jähriger Mann offenbar Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Er wurde am frühen Sonntagmorgen leblos in einer Wohnung im oberfränkischen Konradsreuth gefunden, wie die Polizei am Sonntagabend in Bayreuth mitteilte. Ersten Feststellungen zufolge starb er eines gewaltsamen Todes.
Festgenommen wurde eine 25-jährige Frau. Sie wurde einem Haftrichter vorgeführt und sitzt laut Polizei mittlerweile in Untersuchungshaft.
(afp/red)
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Nettozuwanderung nach Deutschland geht deutlich zurück

Die Nettozuwanderung nach Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gesunken. 2025 wanderten rund 235.000 mehr Menschen nach Deutschland ein als aus, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Im Vorjahr lag die Nettozuwanderung noch bei rund 430.000 Menschen, nachdem 2022 ein Höchststand von 1,462 Millionen erreicht worden war.
Insgesamt wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 1,48 Millionen Zuzüge und 1,25 Millionen Fortzüge erfasst. Die Zahl der Zuzüge sank gegenüber 2024 um 13 Prozent. Die Zahl der Fortzüge verringerte sich leicht um 2,0 Prozent.
Eine Ursache war laut Statistikern die geringere Zuwanderung aus den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden. So kamen aus Syrien 67 Prozent weniger Menschen als 2024 und aus der Türkei sowie aus Afghanistan jeweils 41 Prozent weniger.
Auch die Nettozuwanderung aus der Ukraine war 21 Prozent niedriger als 2024. Geflüchtete aus der Ukraine müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz.

EU-Länder: Deutlich weniger Zuzüge aus Polen und Bulgarien

Ein weiterer Grund für die sinkende Nettozuwanderung war eine weiter rückläufige Zuwanderung aus den Staaten der Europäischen Union. Demnach zogen 2025 rund 54.000 Menschen mehr in andere EU-Staaten, als von dort nach Deutschland kamen.
Besonders deutlich war der Rückgang bei den Zuzügen aus Polen und Bulgarien. Eine Zunahme des Wanderungssaldos im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Niederlande und Rumänien.
Bei deutschen Staatsbürgern war 2025 erneut ein Wanderungsverlust von 97.000 Menschen festzustellen. Die meisten zogen in die Schweiz, Österreich und Spanien.
Innerhalb Deutschlands wurden 2025 knapp eine Million Wanderungen über die Bundeslandgrenzen erfasst. Das war rund ein Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei verzeichnete Brandenburg mit einem Plus von 9.000 Menschen den größten Wanderungsgewinn, gefolgt von Bayern und Schleswig-Holstein. Die größten Wanderungsverluste gab es hingegen in Berlin mit 12.000 Menschen. Es folgten Thüringen und Nordrhein-Westfalen. (afp/red)
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Gebrauchte Elektroautos kommen aus der Nische

In den Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos kommt Bewegung. Er habe sich in bemerkenswertem Tempo „vom Nischensegment zu einem etablierten Markt mit wachsendem Angebot, transparenten Preisen und verlässlichen Qualitätsstandards entwickelt“, sagt Patrick Plötz vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI).
Vor fünf bis sechs Jahren seien noch kaum gebrauchte Fahrzeuge verfügbar gewesen, doch die hohen Neuzulassungszahlen der Jahre 2020 und 2021 führten nun zu einem substanziellen Angebotsanstieg.
Das deckt sich mit Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes: In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres wechselten bundesweit knapp 120.000 gebrauchte Stromer den Eigentümer. Das waren fast doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum 2025 und fast dreimal so viele wie von Januar bis April 2024.
„Die typischen Nutzungszyklen betragen drei bis vier Jahre“, erklärt Plötz. Daher kämen die Autos vom Anfang des Jahrzehnts nun auf dem Gebrauchtwagenmarkt an.

Breite Auswahl

Und nicht nur die Zahl der Autos, auch die Vielfalt an Modellen ist gestiegen. Vom kompakten Stadtfahrzeug bis zum leistungsstarken Mittelklassemodell gebe es eine „breite Auswahl alltagstauglicher Fahrzeuge mit soliden Reichweiten und guten Ladeleistungen“.
Und ein typisches Gegenargument zu Elektroautos – höhere Preise – fällt im Gebrauchtbereich laut ISI weitgehend weg. „Gebrauchte Elektrofahrzeuge bewegen sich preislich weitgehend auf dem Niveau vergleichbarer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor“, schreibt Plötz.
Ein Grund dafür könnte sein, dass neue Elektroautos in den ersten Jahren deutlich schneller an Wert verlieren als Verbrenner, wie Zahlen des Marktbeobachters Deutsche Automobil-Treuhand (DAT) zeigen.
Für den Preis spielt der Kilometerstand dabei laut Fraunhofer keine allzu große Rolle. Eine Verdopplung der jährlichen Fahrleistung führe lediglich zu einem Preisrückgang von etwa zwei Prozent, ergab die Analyse der Forscher.

Batterien sind stabil

Eine wichtige Sorge beim Kauf gebrauchter Elektroautos ist der Batteriezustand. Auch hier gibt Plötz aber Entwarnung: „Die häufig geäußerten Bedenken gegenüber der Batterie lassen sich durch aktuelle Daten weitgehend entkräften“, sagt er. „Moderne Batteriesysteme sind deutlich langlebiger und verlässlicher als lange angenommen.“
Die Kapazität sinke typischerweise nur um ein bis zwei Prozentpunkte pro Jahr. Nach fünf hätten die meisten Fahrzeuge noch mehr als 95 Prozent ihrer ursprünglichen Reichweite. (dpa/red)
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Hamburg raus: Was das für die deutschen Olympia-Pläne heißt

Für die deutschen Olympia-Planer ist das Hamburger Nein zu einer Bewerbung Stimmungsdämpfer und Warnsignal. Aus dem Vierer-Rennen um die nationale Kandidatur für die Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044 ist durch das krachende Scheitern der Befürworter in der Hansestadt ein Dreikampf geworden.
„Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Menschen bundesweit mehrheitlich für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland sind“, beteuerte Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB).
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zog umgehend die Bewerbung zurück. Damit dürfen sich nur noch München, die Rhein-Ruhr-Region mit Köln als Zentrum und Berlin Hoffnungen auf den Zuschlag durch den DOSB machen. „Es gilt jetzt, im weiteren Prozess das Konzept mit den größten Erfolgschancen zu finden und international weiter zu überzeugen“, mahnte Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU).

Wie geht es nun weiter?

Am Donnerstagabend läuft die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ab. München und Rhein-Ruhr haben sich für ihre Pläne die klare Zustimmung der Bürger gesichert. In Berlin hat das Abgeordnetenhaus mehrheitlich für eine Bewerbung gestimmt.
In den kommenden Monaten bewerten der DOSB und die Fachverbände die vorliegenden Bewerbungen mit Hilfe einer Matrix. Wichtig sind dabei vor allem die internationale Strahlkraft der Bewerbung und die Wirtschaftlichkeit. Eine Evaluierungskommission wird eine Empfehlung abgeben, ehe am 26. September einer außerordentlichen DOSB-Mitgliederversammlung in Baden-Baden den deutschen Bewerber kürt.

Was bedeutet das Votum in Hamburg für das weitere Rennen?

„Für uns ist das so ein bisschen frustrierend nach 19 positiven Ergebnissen“, sagte DOSB-Vorstandschef Otto Fricke mit Blick auf die vorangegangenen Referenden. Dass Deutschlands zweitgrößte Stadt zum zweiten Mal nach 2015 wieder gegen Olympia stimmte, könnte auch die deutschen Bemühungen beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) vorerst belasten.
Diesen Eindruck will der DOSB aber möglichst gar nicht erst aufkommen lassen. Hamburgs Nein sei „ein Beweis dafür, dass es der richtige Weg war, den Bewerbern erst die Möglichkeit zu Referenden und anderen Beteiligungsformaten zu geben“, versicherte Fricke. Die deutsche Dachorganisation setzt darauf, dass der Schub der zuvor erfolgreichen Bürgerentscheide am Ende stärker ist als der Gegenwind aus Hamburg.

Wer ist aktuell der Favorit im nationalen Wettlauf?

München dürfte mit breiter Brust in die finalen Wochen bis zur DOSB-Entscheidung gehen.
Die klare Mehrheit von 66,4 Prozent beim Bürgerentscheid war das erste erfolgreiche Referendum zu Sommerspielen weltweit und ein echtes Signal an die Konkurrenz. Zudem kann die bayerische Landeshauptstadt mit dem Olympia-Erbe von 1972, ihrer Wirtschaftskraft und der internationalen Bekanntheit auch dank des Oktoberfests punkten.

Wie sind die Chancen für die anderen beiden Bewerber?

Mindestens so stark wie bei München ist gewiss die internationale Strahlkraft des Tourismus-Magneten Berlin. Als Hauptstadt mit großer Historie und ikonischen Sehenswürdigkeiten könnte Berlin dem leuchtenden Beispiel von Paris 2024 folgen. Doch die Pläne der Spree-Metropole wirkten lange mutlos und gebremst. Weil Berlin aus verfassungsrechtlichen Gründen kein Referendum abhielt und die Opposition im Falle des Zuschlags durch den DOSB mit einem Volksentscheid gegen Olympia droht, wäre die Wahl der Hauptstadt für die Dachorganisation ein Risiko.
Nordrhein-Westfalen dagegen holte sich beim Referendum in den Gastgeber-Kommunen eine ähnlich hohe Zustimmung wie München. Die Macher der Rhein-Ruhr-Bewerbung setzen vor allem auf den möglichen Rekord von 14 Millionen Tickets für die Sommerspiele. Die Frage ist, wie attraktiv das IOC die international eher weniger bekannte Region finden würde.

Welche Chancen hat eine deutsche Bewerbung überhaupt?

„Der Wettbewerb ist hart, und wir als Deutschland müssen bereit sein, wenn Europa wieder gefragt ist“, sagte IOC-Mitglied Michael Mronz dem „Hamburger Abendblatt“. Indien und Katar gelten als mögliche Kandidaten für 2036, in Europa haben Madrid, Budapest und Istanbul Olympia-Pläne. Der Norden Großbritanniens prüft für die Zeit ab 2040 eine Bewerbung.
Noch aber ist offen, wann und nach welchem Modus künftige Spiele vergeben werden. Die neue IOC-Präsidentin Kirsty Coventry hat eine Kommission einberufen, die den aktuellen Auswahlprozess überprüfen soll. Ende Juni werden Ergebnisse erwartet, dann werden auch die Olympia-Planer in Deutschland ihr weiteres Vorgehen anpassen.

Warum bemüht sich Deutschland überhaupt um Olympia?

Der deutsche Sport hat es aus Sicht von Fachverbänden, Athletenvertretern und Bundesregierung dringend nötig, ein Fernziel mit großer Strahlkraft zu bekommen, um sich finanziell und strukturell besser aufzustellen.
„Unser Land will und braucht diese Spiele“, sagte Sport-Staatsministerin Schenderlein nach den jüngsten Winterspielen in Italien, bei denen das deutsche Team erneut sein Medaillenziel verfehlte.

Was spricht gegen Olympische Spiele in Deutschland?

Die Kritiker argumentieren, so ein Großevent koste viel zu viel. In die aktuellen Ausgabenrechnungen seien viele Kosten wie zum Beispiel für die Sicherheit noch gar nicht eingerechnet. Zudem melden Gegner Zweifel an, dass Olympia wirklich auch dem Breitensport hilft. (dpa/red)
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Uber und Autobrains wollen Robotaxis in München testen

Der Fahrdienstevermittler Uber und das israelische KI-Unternehmen Autobrains starten ein gemeinsames Robotaxi-Programm in München. In der bayerischen Landeshauptstadt eine Flotte autonomer Fahrzeuge der Stufe 4 aufgebaut werden, kündigten die Unternehmen am Montag auf der Technologiekonferenz GTC in Taipeh an.
Bei einem Level 4 ist keine Fahreraufmerksamkeit mehr nötig. Das Taxi kommt ohne Fahrer aus und die Passagiere können während der Fahrt schlafen, arbeiten oder Filme ansehen.
Damit werden auch Fahrzeuge ohne ein klassisches Cockpit möglich, da kein Mensch eingreifen muss. Das Fahrzeug darf aber nur in einem vorher festgelegten Bereich fahren, zum Beispiel innerhalb des mittleren Rings in München oder auf bestimmten Autobahnabschnitten. Das Projekt basiert technologisch auf der Rechenplattform des Chipgiganten Nvidia.

Abschied von teuren Spezialumbauten

Im Zentrum der strategischen Partnerschaft steht ein grundlegender Paradigmenwechsel für die kommerzielle autonome Mobilität: der Verzicht auf maßgeschneiderte Spezialfahrzeuge. Bisherige Robotaxi-Dienste, wie etwa die Google-Tochter Waymo, setzen auf hochgradig individualisierte Fahrzeugflotten mit komplexen Sensorenaufbauten auf dem Dach.
Das neue Programm in München etabliert stattdessen ein sogenanntes „OEM-agnostisches“ Modell. Damit ist gemeint, dass sich das System unkompliziert in bestehende Serienfahrzeuge verschiedenster Automobilhersteller (OEMs) wie Audi, BMW, Mercedes oder Volkswagen integrieren lässt.
Für die Autobranche soll sich damit die Möglichkeit eröffnen, eigene Fahrzeugplattformen ohne immensen Entwicklungsaufwand in ein autonomes Fahrdienste-Netzwerk einzubringen.

„Agentic AI“ steuert durch München

Technologisches Herzstück des Projekts ist die sogenannte „Agentic A“ von Autobrains. Im Gegensatz zu herkömmlichen Ende-zu-Ende-KI-Modellen, die die gesamte Fahraufgabe als ein einziges großes System verarbeiten, zerlegt der Ansatz von Autobrains den Fahrvorgang in spezialisierte, eigenständige Software-Agenten.
Ein KI-Agent bewertet Vorfahrtsregeln, ein anderer achtet auf die Fußgänger, andere Agenten sind für Aufgaben wie den Spurwechsel zuständig. Ein übergeordnetes System bewertet diese Dimensionen des Verkehrsgeschehens parallel und trefft in Echtzeit verbindliche Entscheidungen.

München als europäisches Testlabor

München dient für das Konsortium als weltweite Launch-City. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren neben der dichten urbanen Infrastruktur und der Nähe zu führenden Automobilkonzernen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Das deutsche Gesetz zum autonomen Fahren erlaubt den fahrerlosen Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen in festgelegten Geschäftsbereichen.
Der Start des kommerziellen Dienstes steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen. Für Uber bedeutet das Projekt in München eine strategische Doppelspitze: Der Mobilitätsriese testet in der Region bereits autonomes Fahren mit dem chinesischen Technologiepartner Momenta und baut mit dem zweiten Projekt seine Präsenz auf dem europäischen Markt für fahrerlose Mobilität damit aus.
Bei der Ankündigung in Taipeh blieben allerdings wichtige Details noch offen. So ist unklar, welche Fahrzeugmarke zuerst eingesetzt wird und wer die Flotte betreibt. Außerdem ist weiterhin nicht klar, ob es zu Beginn des Tests noch Sicherheitsfahrer im Fahrzeug geben wird und in welchem Gebiet genau und ab wann die Testfahrten absolviert werden. (dpa/red)
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Funkstandard 2G geht vom Netz

Der veraltete Mobilfunk-Standard 2G nähert sich seinem Ende. Der Handynetzbetreiber O2 Telefónica kündigte in München an, die Technologie in der zweiten Jahreshälfte 2028 in Deutschland abzuschalten. Vor mehr als 30 Jahren war 2G für Telefonate und SMS eingeführt worden, inzwischen geht es in den Handynetzen aber vor allem um Datenverkehr. Während die Anzahl der Telefonate und SMS sinkt, steigt die Datenmenge immer weiter an.
2G kann nur minimal Daten transportieren – für eine Mail ohne Anhang dürfte es reichen, für mehr nicht. 2G werde den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht, sagte O2-Technikchef Mallik Rao. „Heute bieten flächendeckende 4G- und 5G-Netze deutlich mehr Leistung für Streaming, mobiles Arbeiten und vernetzte Anwendungen.“ 2G steht für 2. Generation der Mobilfunk-Standards. Es wird auch GSM genannt, dieses Kürzel steht für „Global System for Mobile Communications“.
Die Konkurrenten Vodafone und Deutsche Telekom haben das Ende von 2G ebenfalls für 2028 angekündigt. Durch die Abschaltung werden Frequenzen frei, die die Netzbetreiber für ihre anderen Mobilfunk-Standards nutzen möchten. „So verbessern wir unsere Netze genau dort, wo Menschen und Unternehmen sie jeden Tag brauchen“, sagte Rao.

Folgen der 2G-Abschaltung für Verbraucher

Die Nachfolgetechnologie 3G wurde bereits 2021 abgeschaltet, 2G lief als eine Art Notfall- und Minimalnetz weiter: Wo das Handy sonst nichts empfing, sollten zumindest Anrufe und Kurznachrichten möglich sein. Laut Bundesnetzagentur decken 2G-Antennen von mindestens einem Betreiber 99,78 Prozent der Fläche Deutschlands ab. Inzwischen ist der Ausbau mit modernen Antennen aber weit vorangeschritten, 4G-Antennen erreichen bereits 97,79 und 5G-Antennen 95,29 Prozent der Landesfläche.
Bis Ende 2028 dürften diese Werte weiter steigen – die Gefahr, dass Handynutzer wegen des 2G-Abschaltens im Funkloch landen, dürfte nicht allzu groß sein. Dass dies beim Waldspaziergang doch mal passiert, ist aber möglich – denn ob dort, wo aktuell noch 2G funkt, in Zukunft 4G oder 5G funkt, ist offen.
Für die meisten Verbraucher ändere sich nichts, hieß es von O2. Bis zur Abschaltung bleibe O2 nutzbar. Wer noch immer ein uraltes Handy aus den Nullerjahren nutzt, das nicht mit 4G und 5G kompatibel ist, muss allerdings doch mal neuere Technik kaufen. „Für die meisten Verbraucher ändert sich nichts und sie können dem 2G-Ende in der Regel gelassen entgegensehen“, sagte O2-Manager Rao.
Eine gewisse Bedeutung spielt 2G noch beim sogenannten Internet of Things (IoT), also vernetzten Maschinen und Anlagen. So sind bestimmte Sensoren in Logistikhallen und Industriestandorten über 2G verbunden, etwa für Alarmsysteme oder Feuermelder. Aber auch hier gibt es längst bessere Technik. Die Ankündigung der Abschaltung versteht O2 auch als Signal an Firmen. „Wer heute noch 2G in Geräten oder Anlagen nutzt, sollte die Umstellung jetzt starten“, sagte Rao. „Frühes Handeln senkt das Risiko von Ausfällen und schafft die technologische Grundlage für die nächsten Jahre.“

Vodafone macht Abschaltung in zwei Schritten

Vodafone geht einen etwas anderen Weg. Die Firma möchte 2G zwar ebenfalls 2028 runterfahren, ein Teil des 2G-Spektrums soll aber bis 2030 bestehen bleiben. Damit sollen Industriefirmen bestimmte IoT-Anwendungen doch noch über den veralteten Funkstandard nutzen können, für normale Handynutzer ist hingegen Schluss.
2030 endet das Angebot auch für die Industriefirmen. „Durch das Abschalten von 2G erhöht sich für LTE und 5G im sogenannten Low Band die verfügbare Bandbreite“, sagte der Technikchef von Vodafone Deutschland, Fabrizio Rocchio. „Daraus resultiert ein Kapazitätsgewinn von rund zehn Prozent.“ (dpa/red)
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In Italien im Stau? Ab heute gibt es Geld zurück

In Italien soll es jetzt Geld zurück geben, wenn man auf einer gebührenpflichtigen Autobahn wegen einer Baustelle lange im Stau steht. Die neue Regelung ist seit diesem Montag in Kraft, also noch vor Beginn der großen Reisewelle im Sommer. Wird die normale Fahrzeit deutlich überschritten, müssen die Autobahn-Betreiber ihren Kunden die Maut teilweise oder sogar komplett zurückzahlen.
Auf Italiens Autobahnen sind jedes Jahr auch sehr viele Deutsche unterwegs. Auf dem Weg nach Südtirol, in die Toskana oder noch weiter in den Süden wird auch in diesem Jahr reger Betrieb erwartet. Für Ausländer ist es nach dem Ärger im Stau allerdings nicht einfach, das Geld zurückzubekommen.
Die Entschädigung kann über eine App beantragt werden, in der alle Betreiber von Italiens privaten Autobahnen zusammengeschlossen sind.
Autofahrer sollen bereits Geld zurückbekommen, wenn die Fahrt auf einer Strecke von knapp 100 Kilometern zehn Minuten länger dauert als üblich. Bei längeren Strecken muss die Verspätung größer sein. Bei mehr als zwei Stunden gibt es nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde in der Regel die gesamte Maut zurück.

Ausländer brauchen italienische Steuernummer

Die Regelung gilt grundsätzlich auch für Autofahrer aus dem Ausland. Allerdings braucht man eine italienische Steuernummer, um sich in der App registrieren zu können. Dies ist auch für Nicht-Italiener möglich, aber umständlich.
Helfen kann beispielsweise die deutsche Botschaft in Rom oder die italienische Botschaft in Berlin. Der ADAC kritisiert: „Italien zählt zu den Ländern mit den höchsten Autobahngebühren in Europa. Und kompliziert ist das System obendrein.“
Gezahlt werden muss erst, wenn der Erstattungsbetrag mehr als einen Euro beträgt. Die Autobahngesellschaft Autostrade per l’Italia rechnete beispielsweise vor, dass es 75 Prozent zurückgibt, wenn man auf einer 90 Kilometer langen Strecke 40 Minuten länger braucht als üblich. Bei einer Stunde wird dann alles erstattet. Kein Geld gibt es zurück, wenn es sich um sogenannte Notfall-Baustellen handelt, bei Unfällen oder bei wetterbedingten Störungen. Das neue System soll bis Dezember komplett einsatzbereit sein.

Verbraucherschützer sind skeptisch

Die Neuregelung wurde von der Regierung in Rom vorangetrieben. Verkehrsminister Matteo Salvini bezeichnet den Beschluss als „Wendepunkt“ für die Umsetzung von Rechten von Autofahrern. Hingegen zweifelt Italiens Verbraucherschutzverband, dass alles funktioniert.
„Es ist offensichtlich, dass es jahrelang keine echten Strafen für die geben wird, die den Nutzern einen schlechten Service bieten“, heißt es von dort. Zudem warnen Verbraucherschützer davor, dass die Betreiber ihre Kosten für die Rückerstattungen durch eine Erhöhung der Gebühren ausgleichen.
Insgesamt gibt es in Italien etwa 7.000 Kilometer Autobahnen. Im Unterschied zu Deutschland, wo die Benutzung gratis ist, muss für den allergrößten Teil Maut gezahlt werden.
Europaweit sind die Gebühren in Italien und Frankreich am höchsten: Pro gefahrenen Kilometer werden nach Angaben von Verbraucherschutzverbänden im Durchschnitt zwischen sieben und neun Cent fällig. Andere Länder wie Österreich oder die Schweiz setzen auf Vignetten, also Zeitkarten für einen bestimmten Zeitraum bis hin zu einem gesamten Jahr. (dpa/red)
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Bundessieger von Jugend forscht gekürt – Preise für 14- bis 20-jährige Talente

Neuartige Simulationen zur Physik von Sanduhren, KI-gestützte Systeme zum Schutz vor Telefonbetrug und kostengünstige Vakuumpinzetten für den Umgang mit Elektronikbauteilen: In Herzogenaurach sind am Sonntag die Siegerinnen und Sieger des Bundesfinales des Wettbewerbs Jugend forscht gekürt worden.
Unter den eintausend Gästen der Veranstaltung waren auch Bundesbildungsministerin Karin Prien und Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (beide CDU). 159 junge Wissenschaftler hatten sich für das Finale qualifiziert, die Sieger sind zwischen 14 und 20 Jahre alt.

Die Preisträger der Sonderpreise

Verliehen wurden Nachwuchsforscherpreise in zahlreichen Kategorien. Den Preis des Bundespräsidenten für eine außergewöhnliche Arbeit erhielten die 14-jährigen Viyona Singh und Aarav Singh. Das derzeit in den USA lebenden Siegerpaar erreichte über den bayerischen Landeswettbewerb das Finale.
Es wies nach Angaben der Organisatoren von Jugend forscht nach, dass sich seltene Varianten bestimmter Proteine mit physikbasierten Modellen besser vorhersagen lassen als mithilfe KI-basierten Modellen.
Den Preis des Bundeskanzlers für die originellste Arbeit ging demnach an den 18-jährigen Tim Kammel aus Nordrhein-Westfalen. Er untersuchte die Effekte verschiedener Öffnungen in Sanduhren auf das Strömungsverhalten des Sandes und entwickelte zudem eine Computersimulation der Dynamiken.
Der Preis der Bundesbildungsministerin für die beste interdisziplinäre Arbeit ging an Julian Scharnowski aus Baden-Württemberg. Der 20-Jährige konstruierte eine Vakuumpinzette, mit der mittels Unterdruck winzige Elektronikbauteile präzise auf Platinen platzieren lassen.
Vincent Nack aus Bayern erhielt den Preis der Bundesforschungsministerin für die innovativste Arbeit. Der 19-Jährige entwickelte ein KI-gestütztes System zum Schutz vor Telefonbetrug, das in Echtzeit Täuschungen erkennen kann.

Weitere herausragende Projekte

Weitere Preise wurden in den Fachgebieten Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Physik, Mathematik/Informatik und Technik vergeben.
Ausgezeichnet wurden unter anderem Forschungen zur Rolle von sogenannten Axion-Sternen im jungen Universum, zur Verbesserung einer komplexen Metallverbindung aus Bismut, Zinn, Zink und Aluminium sowie die Entwicklung einer Art Übersetzer, der KI-Modelle laut Organisatoren energiesparend und effizient auf lokale Computerhardware übertragen kann.
Jugend forscht ist eine gemeinsame Nachwuchsinitiative von Bund, Ländern und weiteren Partnern aus den Bereichen Wirtschaft, Medien und Schulen. Der Wettbewerb wird von der Stiftung Jugend forscht organisiert und fand in diesem Jahr zum 61. Mal statt. Er soll für naturwissenschaftliche und technische Fächer begeistern und bei der Suche nach Talenten helfen.
Das sogenannte Bundespatenunternehmen des Wettbewerbs war in diesem Jahr der Auto- und Industriezulieferer Schaeffler. An dessen Hauptsitz im bayerischen Herzogenaurach fand am Sonntag auch die Preisverleihung statt.(afp/red)