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Bundespolizei darf jetzt automatisiert überwachen

Die Bundesregierung hat am 10. Juli im Bundestag eine „Modernisierung“ des zum Großteil seit 1994 geltenden Bundespolizeigesetzes durchgesetzt. Bündnis 90/Die Grünen und die Linke stimmten dagegen. Die AfD enthielt sich.
Die Begründung der Regierung für die Gesetzesänderung lautet: Die „Bundespolizei braucht Befugnisse, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen“. Dazu zählen etwa die Drohnenabwehr und bessere Waffenkontrollen.

Echtzeit-Gesichtserkennung

In das Gesetz wurde ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ eingefügt. Das ist mit anderen Worten eine Videoüberwachung. Im Juristendeutsch heißt es dazu weiter: Die Bundespolizei erhält „eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten“.
Also darf die Polizei jetzt mittels Video und KI Personen identifizieren und ihr Verhalten einschätzen. Dafür darf sie außerdem vor Ort „biometrische Erkennung“ von Verdächtigen durchführen, also eine sogenannte automatische Echtzeit-Gesichts- und Bewegungserkennung.
Die etwa 55.000 Beamten der Bundespolizei unterstehen dem Bundesinnenminister und sind zuständig für den Schutz der Außengrenzen Deutschlands. Sie überwachen Flughäfen und Bahnhöfe, schützen wichtige Ämter und Behörden in ganz Deutschland sowie die 154 deutschen Botschaften im Ausland. Und sie stellen jene Beamten, die ausreisepflichtige Migranten mittels Flugzeug in deren Heimatländer zurückführen.
Künftig darf die Bundespolizei bei Gericht Abschiebungshaft „gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt“, beantragen.

Polizei darf mehr kontrollieren

Wie die Bundesregierung weiterhin mitteilte, erhält die Bundespolizei zudem „neue Befugnisse“ zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen.
Sie darf zudem vorbeugend die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen, Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote erlassen und „verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich“ durchführen.
Die Gesetzesänderung sieht zudem eine „Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Neueinstellungen“ vor, um die „Bundespolizei vor der Unterwanderung durch Extremisten zu schützen“.

Scharfe Kritik von Linken und Grünen

Kritik kommt erwartungsgemäß von der Opposition.
Clara Bünger von der Linkspartei warf der Regierung in ihrer Rede im Bundestag vor, sie wolle „staatliche Macht ausbauen und Grundrechte aushöhlen“. Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greife die Regierungskoalition tief in Grundrechte ein.
Bezogen auf die Echtzeitgesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen drückte die Linken-Politikerin die Befürchtung aus: „Die flächendeckende Überwachung wird für Millionen zum Normalzustand.“
Und: „Dafür bekommt der Innenminister fast 1 Milliarde mehr als im Vorjahr. Eine Milliarde für Überwachung.“ Dies sei „autoritärer Staatsumbau in Reinform“. Sie kritisierte zudem, dass ein „Staatstrojaner“ eingeführt werde, „um Telefone und Messenger zu überwachen“.
Die Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic (Grüne) kritisierte bereits während der ersten Lesung des Gesetzes am 18. Dezember: „Künftig sollen pauschal alle Passagierdaten von Flügen aus Drittstaaten an die Bundespolizei übermittelt werden, ohne jeden Anlass, ohne jeden Verdacht.“ Das betreffe Tausende von Urlaubsreisenden. Dies sei nicht maßvoll.
Mihalic an die Regierung gewandt: „Wie wollen Sie denn die Nadel finden, wenn Sie den Heuhaufen immer größer machen?“
Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, weist auf den Anstieg der Gewaltkriminalität hin. (Archivbild)

Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, sieht „viel Positives“ im jüngsten Gesetzesvorhaben für die Bundespolizei. (Archivbild)

Foto: Annette Riedl/dpa

Kopelke: „Wichtiges Signal für Polizei“

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, begrüßte hingegen in einem Gespräch mit Epoch Times die Neuerungen. Es sei „ein wichtiges Signal“ für die Polizisten. Der Gesetzgeber würde damit „den digitalen Realitäten zunehmend Rechnung tragen“. Jetzt käme es darauf an, dass die begonnenen Reformen nach der Sommerpause auch im Bundesrat „zügig abgeschlossen werden“, so der Gewerkschafter.
Weitere Gesetzgebungsvorhaben befänden sich noch im parlamentarischen Verfahren, „oder stehen weiterhin aus“, sagte Kopelke. Dazu gehören seiner Meinung nach eine weitere „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und die Einführung einer verfassungskonformen Speicherung von IP-Adressen, einschließlich der Sicherungsanordnung“.
In diesem Fall ist mit Sicherungsanordnung gemeint, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, IP-Adressen, Chats und Telefonnummern bei einem konkreten Tatverdacht sofort zu sichern, um sie vor dem Löschen zu bewahren. Dies ist bisher zum Beispiel bei Mordfällen schon möglich.
Laut Europäischem Gerichtshof ist eine „anlassbezogene Datensicherung“ erlaubt, eine „unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung“ hingegen nicht.

Grenzen der Funkzellenauswertung

Der GdP-Chef spricht aber in diesem Zusammenhang davon, dass es auch einer Neuregelung der Funkzellenabfrage bedürfe.
Das heißt: Wenn man mit einem Smartphone telefoniert, eine Nachricht sendet oder mobile Daten nutzt, verbindet sich das Gerät mit dem nächstgelegenen Mobilfunkmast. Dieser Mast deckt ein bestimmtes Gebiet ab, eine sogenannte Funkzelle. Bei einer Funkzellenabfrage wenden sich die Ermittlungsbehörden zunächst an einen Richter oder einen Staatsanwalt, der die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüft.
Als Grundlage dient Paragraf 100g der Strafprozessordnung. „Ohne eine solche Anordnung ist die Durchführung einer Funkzellenabfrage unzulässig“, erklärte Kopelke. Erst mit der juristischen Anordnung können sich die Ermittler an die Mobilfunkanbieter wenden und eine Liste aller Mobilnummern verlangen, die in einem festgelegten Zeitraum in dieser speziellen „Zelle“ aktiv waren.
Der GdP-Bundesvorsitzende glaubt indes, dass es auch für bestimmte Fälle einer vorbeugenden Funkzellenauswertung bedürfe. Hierzu nennt er das folgende Beispiel: „Wenn jemand eine Straftat oder Suizid ankündigt, bedarf es zur Gefahrenabwehr einer Echtzeitanalyse.“ Dann müsse die Polizei sofort handeln dürfen. „Da sehe ich noch Handlungsbedarf beim Gesetzgeber“, so Kopelke.
Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. (Archivbild)

Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. (Archivbild)

Foto: Robert Michael/dpa

Kopelke: Mehr Schutz für Polizei benötigt

Auch der Schutz der Einsatzkräfte könne „noch verbessert werden“, meint Kopelke, etwa im Strafrecht. Dieses sollte für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte „verschärft werden“.
Außerdem sieht er eine Lücke im Meldegesetz. Derzeit sei es relativ einfach, die Wohnadresse eines Polizisten über das Einwohnermeldeamt herauszufinden. Sinnvoll wäre seiner Ansicht nach, eine generelle Auskunftssperre für die Adressen von Polizisten zu verhängen. Eine für drei Jahre gültige Auskunftssperre sei derzeit nur möglich, wenn eine konkrete Bedrohung nachgewiesen werden kann.

KI verbessert Frühwarnung

Doch der GdP-Chef sieht überwiegend „viel Positives“ im jüngsten Gesetzesvorhaben für die Bundespolizei. So werde die Polizeiarbeit künftig effizienter möglich sein. Etwa an Bahnhöfen, wo die neue Hightech mittels KI dazu beitragen könne, Vermisste zu finden. KI könne auch erkennen, ob sich gerade ein Messerangriff anbahnt oder ob jemand einen Unfall erleidet.
Kopelke: „Noch während jemand am Bahnsteig zusammenbricht, hat die KI schon den Rettungsdienst alarmiert. Das spart wertvolle Minuten.“ Ein Pilotprojekt in Hamburg habe diese Frühwarnmöglichkeit erfolgreich getestet.
Kritikern, die befürchten, dass die deutsche Gesellschaft in eine orwellsche Totalüberwachung abgleiten könnte, hält der GdP-Chef entgegen: „Wir überwachen nicht. Wir bekommen mehr Befugnisse, um Gefahren schneller zu erkennen und abzuwehren zu können.“

Indienststellung der neuen Drohnenabwehreinheit in Blumberg-Aherensfelde, Brandenburg, mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (r.).

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Bundespolizei erhält Drohnenstaffeln

Ähnlich wie die Bundeswehr erhält die Bundespolizei künftig mehrere Drohnenstaffeln, die entweder aus der Luft einen bestimmten Raum aufklären oder als gefährlich identifizierte Drohnen abwehren sollen. Da die Bundespolizei über zahlreiche Standorte in ganz Deutschland verfügt, sei sie für diese Aufgabe am besten geeignet, erklärte Kopelke. Die Innenministerkonferenz sei sich darin einig gewesen, dass die Landespolizei diese Fähigkeit nicht übernehmen könnte.
Es gebe zudem im Drohnenbereich bereits eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Diese werde „im Amtshilfeverfahren“ in jenen Bereichen tätig, wo die Bundespolizei an ihre Grenzen stoße.
Als Beispiel nennt Kopelke: „Wenn eine oder mehrere gefährliche Drohnen in so großer Höhe aufgespürt werden, dass die Bundespolizei sie mit ihren technischen Mitteln nicht mehr erreichen kann, verfügt die Bundeswehr über Möglichkeiten, hier einzuspringen.“
Dafür wurde Anfang dieses Jahres das Luftsicherungsgesetz geändert. Außerdem hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dass Bundeswehrvertreter zur besseren Abstimmung an deren Sitzungen teilnehmen.

Direktes Abhören am Telefon

Zu dem Vorwurf der Linken-Politikerin Bünger, die Bundesregierung führe einen „Saatstrojaner“ ein, erklärte der GdP-Chef: „Hier geht es um Telekommunikationsüberwachung an der Quelle.“
Wenn etwa ein verdächtiger Anrufer mittels Technik seine Stimme verzerren lasse, um seine Identität zu verschleiern, könne sich künftig die Bundespolizei „auf dessen Telefon draufschalten und die echte Stimme mithören“. Um dies zu erreichen, müsse zuvor eine Software auf das verdächtige Telefon aufgespielt werden. Dies könne „remote“ – also auf Distanz – erfolgen.
Sofern das neue Bundespolizeigesetz auch die Zustimmung im Bundesrat fände, „wäre diese Möglichkeit ein Riesenfortschritt in der Strafverfolgung“, zeigt sich Kopelke überzeugt.

Verbesserte Zurückweisung von Gefährdern

Der Kritik der Grünenabgeordneten Mihalic an der vorzeitigen Übermittlung von Passagierdaten von Flügen aus Drittstaaten hält Kopelke entgegen: Damit die Bundespolizei nicht erst bei der Passkontrolle auf mögliche Gefährder und Problemfälle stoße, sei die frühzeitige Vorabübermittlung der Passagierdaten hilfreich.
Damit bekomme die Bundespolizei die Möglichkeit, deren Einreise direkt zu verweigern und die betroffenen Personen in der Transitzone von Flughäfen unterzubringen. Dadurch werde die Zurückweisung und Rückführung dieser Personen in ihre Herkunftsländer „beträchtlich erleichtert“, so der GdP-Chef.
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Sommerreisewelle: Dort sind am Wochenende Staus zu erwarten

Aufgrund des Ferienverkehrs erwartet der ADAC am kommenden Wochenende ein deutlich erhöhtes Reiseaufkommen. Mit dem Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen werde der nächste Höhepunkt der Sommerreisewelle erreicht, teilte der Automobilklub am Montag in München mit.
Mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg seien damit ab dem Wochenende nun alle Bundesländer in den Sommerferien. Dazu komme ein erhöhtes Reiseaufkommen durch Urlauber aus Nachbarländern.
Auf den Autobahnen werden dem Automobilklub zufolge vor allem am Freitagnachmittag und Samstagvormittag lange Staus erwartet. Neben Urlaubern seien dann auch zahlreiche Tagesausflügler unterwegs. Besonders voll dürfte es demnach auf den Strecken in Richtung Süden, an Küsten und Seen, im Mittelgebirgsraum sowie in Umgebung von Ballungsräumen werden.

Baustellen und Großveranstaltungen

Bundesweit wird der Verkehr dem ADAC zufolge durch rund 1.000 Baustellen zusätzlich ausgebremst. Großveranstaltungen wie das Deichbrand Festival bei Cuxhaven und die Große Kirmes am Rhein in Düsseldorf würden ebenfalls für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen. In den Abendstunden am Samstag und Sonntag könne es zudem zu dichtem Rückreiseverkehr kommen.
Auf viel genutzten Reiserouten im Ausland müssen Urlauber laut ADAC ebenfalls Geduld mitbringen. In Österreich gelte dies etwa auf der West-, Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn. In der Schweiz müsse insbesondere auf der Gotthardroute, der San-Bernardino-Route sowie den Autobahnen A1 und A3 mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
Besonders an den Grenzübergängen sollten Urlauber laut ADAC bei der Rückreise mögliche Wartezeiten einplanen. Aufgrund von Grenzkontrollen könne es an den Übergängen aus Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz zu Verzögerungen kommen. (afp/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag – SPD will Kürzungen nicht mittragen

Die SPD will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, am Sonntag im Radioprogramm MDR Aktuell.
Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen, sagte Reichardt. „Das geht einfach nicht“. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, nannte den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium „unverantwortlich“. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten ein besonders hohes Armutsrisiko, betonte Wissler im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/afp/red)
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Koalition der Willigen berät in Paris über Ukraine-Hilfe und Sicherheitsgarantien


In Kürze:

  • Vertreter der „Koalition der Willigen“ beraten in Paris über Militärhilfe und Sicherheitsgarantien für die Ukraine.
  • Parallel verhandeln die EU-Außenminister in Brüssel über ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland.
  • Innerhalb der NATO gibt es unterschiedliche Positionen zur weiteren Unterstützung Kiews.
  • Die Kämpfe in der Ukraine dauern an; Angaben beider Kriegsparteien lassen sich vielfach nicht unabhängig überprüfen.

 
In Paris kommen am Montag, dem 13. Juli, Vertreter der sogenannten Koalition der Willigen auf Einladung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zusammen. Die westlichen Unterstützer der Ukraine beraten über mögliche Maßnahmen zur Absicherung eines Waffenstillstands, darunter Raketenabwehr und gemeinsame Militärmanöver.

Ukraine drängt auf raschen Nachschub an Patriot-Munition

Bundeskanzler Friedrich Merz wird Deutschland vertreten. Ob der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj persönlich anwesend sein wird, ist noch offen. Neben weiterer Militärhilfe für Kiew und der Stärkung der Flug- und Raketenabwehr geht es auch um Sicherheitsgarantien im Fall eines Waffenstillstands. Die westlichen Unterstützerländer sehen sich im Fall eines Friedensschlusses als Kern einer möglichen multinationalen Unterstützungsmission. Russland lehnt dies vehement ab.
Selenskyj bemüht sich um neue Munition für die Patriot-Flugabwehrsysteme in der Ukraine, um russische ballistische Raketen abwehren zu können. Beim NATO-Gipfel in Ankara gab es zudem neue Hilfszusagen für die Ukraine. US-Präsident Donald Trump soll Kiew eine Lizenz zur eigenständigen Produktion entsprechender Lenkflugkörper in Aussicht gestellt haben. Derzeit ist die Munition jedoch knapp, und die Produktion in den USA benötigt Zeit.
Zu dem Treffen werden in Frankreich Vertreter aus etwa 25 Staaten erwartet. Die sogenannte Koalition der Willigen umfasst mehr als 35 Staaten. Ihre federführenden Kräfte sind London und Paris. Die Mitglieder beanspruchen eine Rolle bei der Umsetzung von Sicherheitsgarantien und als mögliche Friedenstruppen, sollte es zu einem Ende der Kampfhandlungen kommen.

EU berät über weitere Sanktionen – und hofft auf USA

Parallel dazu beraten die EU-Außenminister in Brüssel über ein weiteres mögliches Sanktionspaket. Dieses würde weitere Personen, Einrichtungen und Organisationen aus Russland betreffen sowie zusätzliche Handelsbeschränkungen und andere Maßnahmen vorsehen. Ob es zu einem entsprechenden Beschluss kommt, ist noch offen.
Deutschland wird durch Minister Johann Wadephul vertreten, aus der Ukraine reist dessen Amtskollege Andrij Sybiha zu informellen Gesprächen an. Da bisher kein europäisches Sanktionspaket den Kreml zu den erhofften Zugeständnissen bewegen konnte, setzt Brüssel auf Unterstützung aus den USA.
Mehrere US-Senatoren teilten in der Vorwoche mit, mit der US-Regierung eine Einigung erzielt zu haben, um ein überarbeitetes Gesetz für weitere Russland-Sanktionen voranzubringen. Die Regierung Trump bemüht sich parallel um eine Beendigung des Konflikts. Zu den Unterzeichnern einer entsprechenden Erklärung gehörte auch der als Ukraine-Unterstützer bekannte Lindsey Graham, der jedoch am Wochenende kurz nach seiner Rückkehr von einem Besuch in Kiew verstarb.

Mehrere NATO-Staaten mit Vorbehalten gegen weitere Militärpakete für Ukraine

Der Mitteilung zufolge sollen die USA Strafzölle für Staaten vorsehen, die weiterhin Öl und Gas aus Russland beziehen. Eine entsprechende Initiative hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Die Demokraten hatten jedoch eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs blockiert, weil sie dem Präsidenten angesichts der damals noch ausstehenden Entscheidung des Supreme Courts keine zusätzlichen Zollbefugnisse einräumen wollten.
Eine Erklärung des Weißen Hauses zu der angeblichen Einigung liegt bislang nicht vor. Präsident Trump hatte entsprechende Sanktionen bereits in Aussicht gestellt, zugleich aber angekündigt, wichtige Verbündete von den Strafzöllen auszunehmen. Dazu sollten etwa Japan oder Ungarn gehören.
Innerhalb der NATO gibt es zudem Widerstände gegen das geplante 70-Milliarden-Euro-Paket für die Ukraine. Der slowakische Präsident Peter Pellegrini bekräftigte, dass sich sein Land weder militärisch noch finanziell an neuen Hilfspaketen beteiligen werde. Er verwies darauf, dass auch andere Staaten der Allianz wie Tschechien oder Ungarn Vorbehalte hätten und stattdessen stärkere diplomatische Bemühungen forderten. Die USA hatten diese seit Amtsantritt der Regierung Trump verstärkt vorangetrieben – der Krieg im Iran hat den Fokus Washingtons jedoch vorerst von der Ukraine-Krise abgelenkt.

Kämpfe gehen weiter – Angaben nicht unabhängig überprüfbar

Unterdessen dauern die Kämpfe im Osten und Südosten der Ukraine an. Ukrainischen Angaben zufolge liegen die Schwerpunkte derzeit im Raum Kostjantyniwka, Kramatorsk und Slowjansk. Russland meldet eigene Angriffe auf Hafenanlagen in Tschornomorsk bei Odessa, bei denen militärisch genutzte Einrichtungen getroffen worden seien.
Russische Medien berichten zudem, innerhalb eines Tages 220 ukrainische Drohnen abgefangen zu haben. In der von Russland kontrollierten Stadt Enerhodar habe es nach Beschuss vier Tote und mehrere Verletzte gegeben. Die Angaben beider Seiten konnten nicht unabhängig überprüft werden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Brandenburgs Ministerpräsident fordert Ende von einheitlicher Strompreiszone

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat seine Forderung nach einer Aufteilung des deutschen Strommarktes bekräftigt. „Wir sind in Deutschland seit Jahren in einer falschen Richtung unterwegs“, sagte Woidke der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe).
Statt etwa günstigen Ökostrom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt werde, entstünden für viele Milliarden Stromautobahnen, „damit der Norden den Süden günstig mit Windstrom versorgen kann“, beklagte Woidke. Deshalb brauche es unterschiedliche Preiszonen in Deutschland.
Bislang gibt es bundesweit eine sogenannte Gebotszone für Strom. Der Großhandelspreis ist deshalb in ganz Deutschland derselbe. Er bildet sich auf Basis der günstigsten Stromproduktion, dies ist häufig Windenergie aus den nördlichen Bundesländern. Der Süden profitiert dann von den günstigen Preisen.

Übertragungsnetzkapazitäten nicht ausreichend

Die Übertragungsnetzkapazitäten reichen aber nicht immer aus, um den Strom in alle Regionen zu transportieren. Dann müssen die Netzbetreiber eingreifen und die Einspeisungen aus den Kraftwerken anpassen. Dadurch entstehen wiederum Kosten.
Die Debatte über eine Aufteilung der Stromgebotszone gibt es schon lange. Für kleinere Strompreiszonen setzen sich neben Woidke auch die Regierungschefs mehrerer anderer nördlicher Bundesländer ein. Von der Bundesregierung können sie sich allerdings kaum Unterstützung erhoffen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.“

Woidke: Verschenken unseren Standortvorteil

Woidke hält das für einen Fehler. In Brandenburg sei der Strom dadurch teurer, als er sein müsste, sagte der SPD-Politiker. „Wir verschenken hier eigentlich gerade unseren Standortvorteil.“
Im Übrigen sei es besser, wenn sich neue Unternehmen im Norden ansiedelten, als wenn sie gar nicht nach Deutschland kämen, fuhr Woidke fort. „Oder wenn ein Unternehmen Deutschland deshalb nicht verlässt, weil es hier Regionen gibt, in denen es mit viel erneuerbarem Strom günstiger produzieren kann.“
Auch die CSU, die vehement gegen eine Aufspaltung kämpft, müsse dies einsehen, sagte Woidke. Zwar kämpfe jeder für sein Bundesland. Allerdings müsse auch den Bayern als Teil der Regierungskoalition daran gelegen sein, „dass ganz Deutschland nach vorn kommt“. (afp/red)
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EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher

Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.

Neu für Familien

Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
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Bericht: Tabaksteuer soll um 40 Cent stärker steigen als geplant

Die schwarz-rote Koalition will die Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen.
Der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten soll demnach bis 2030 schrittweise von aktuell rund 8 Euro auf fast 11,80 Euro steigen. Das wären etwa 40 Cent mehr als vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Deutsche Presse-Agentur erfuhr aus Koalitionskreisen, die Regierungsfraktionen hätten entschieden, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuertarife noch einmal nach oben anzupassen. So solle vor allem der Aspekt des Gesundheitsschutzes noch einmal gestärkt werden.

Sparpaket im Gesundheitswesen

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) verwies im ARD-„Morgenmagazin“ zur Tabaksteuer auf Veränderungen zugunsten der Krankenhäuser und der stationären Versorgung. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat den Weg für ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) freigemacht, das die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und Pharmabranche vor. Dabei war der Bund den Ländern noch mit finanziellen Zugeständnissen für die Kliniken entgegengekommen.
Wie das RND berichtete, sollen die geplanten die Änderungen bei der Tabaksteuer jährlich jeweils rund 800 Millionen Euro mehr in die Kasse des Bundes spülen als bisher vorgesehen. Konkret solle der durchschnittliche Packungspreis für Zigaretten 2027 auf 9,10 Euro steigen, bisher geplant gewesen seien 8,77. Dann soll es demnach schrittweise bis zum Jahr 2030 hochgehen auf 11,78 Euro.

Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz

Aus Koalitionskreisen hieß es nun zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung der Tabaksteuer, dies diene der Haushaltskonsolidierung. Der Bund muss Milliardenlücken schließen. Die Erhöhung diene aber auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. (dpa/red)
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Hubig legt Vorschlag für höhere Haftentschädigung vor

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro.
Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Längere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.
Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

Keine Abzüge für „Kost und Logis“

„Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.
Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampelregierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. (dpa/red)
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1,8 Milliarden Dollar für Drohnenhersteller Helsing

Der 2021 gegründete Münchner Drohnen- und Softwarehersteller Helsing hat in einer der bislang größten Finanzierungsrunden für europäische Start-ups 1,8 Milliarden Dollar eingeworben. Die Bewertung des Unternehmens mit seinen über 1.000 Mitarbeitern ist nach Helsing-Angaben nunmehr auf 18 Milliarden Dollar gestiegen.
Zu den Investoren zählen unter anderem der kanadische Pensionsfonds CCP Investments und zwei Größen der US-Finanzwelt: JP Morgan Chase und die zur gleichnamigen Investmentbank gehörende Kapitalanlagegesellschaft Goldman Sachs Alternatives. Die Mehrheit des Unternehmens bleibt nach Helsing-Angaben jedoch in europäischem Besitz.

Geld soll in die Technologieentwicklung fließen

Helsing zählt sich nicht länger zu den Start-ups, sondern zu den sogenannten „Neo Primes“ – das sind softwarezentrierte Jungunternehmen, die den großen etablierten Rüstungsfirmen Konkurrenz machen. Technologischer Schwerpunkt bei Helsing sind nicht die Drohnen, sondern die KI-gestützte Software, die die unbemannten Flugzeuge steuert.
Das Unternehmen beliefert unter anderem die ukrainischen Streitkräfte mit Kamikazedrohnen. Seit vergangenem Jahr produziert Helsing auch Unterwasser-Aufklärungsdrohnen, in der Entwicklung ist mit Hilfe des 2025 übernommenen Flugzeugbauers Grob Aircraft ein unbemannter Kampfjet. Die neuen Investorengelder sollen vor allem in die Entwicklung neuer KI-Plattformen fließen.

„Neo Primes“ florieren, doch an der Börse ist der Rüstungsboom vorüber

An der Börse ist der zeitweilige Boom von Rüstungsaktien in diesem Jahr zu Ende gegangen. So hat sich der Rheinmetall-Kurs seit Januar halbiert, steht allerdings immer noch um ein Vielfaches höher als vor fünf Jahren.
Der französisch-deutsche Panzer- und Geschützhersteller KNDS hatte seinen geplanten Börsengang kürzlich verschoben. „Neo Primes“ haben bei Investoren offenkundig nach wie vor Konjunktur. Nach Angaben von Helsing war die Finanzierungsrunde stark überzeichnet – was bedeutet, dass das Unternehmen noch mehr Geld hätte einwerben können.
Vor knapp zwei Wochen hatte bereits Quantum Systems – ein weiteres bayerisches Jungunternehmen – eine Finanzierungsrunde über eine Milliarde Dollar abgeschlossen. (dpa/red)
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Merz auf iranischer Todesliste: Sicherheitspolitiker warnen vor Anschlägen

Nach der Veröffentlichung einer iranischen „Vergeltungsliste“ mit unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warnen Sicherheitspolitiker vor Anschlägen iranischer Netzwerke in Deutschland.
„Ich gehe davon aus, dass das Terrorregime bereits seit geraumer Zeit gezielte Tötungen und Terroranschläge im Westen und auch in Deutschland plant und vorbereitet“, sagte der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter dem „Handelsblatt“ vom Montag. Das Risiko sei groß, „dass iranische Dienste und ihre Netzwerke auch in Deutschland Anschläge verüben“.
Teheran greife dabei auf verbündete Strukturen zurück. „Das Regime nutzt Hisbollah-nahe oder andere schiitisch-extremistische Netzwerke“, sagte Kiesewetter. Die Veröffentlichung der Liste sei ein gezielter Einschüchterungsversuch. „Umso unverständlicher ist es, dass wir iranische ‚Diplomaten‘ nicht längst ausgewiesen haben, sondern eher auf Appeasement setzen.“

Notz: Hisbollah-nahe Strukturen stärker in Blick nehmen

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte ebenfalls vor einer neuen Qualität der Bedrohung. „Eine solche Listung durch eine iranische Zeitung geschieht mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht ohne Billigung oder gar im direkten Auftrag des Mullah-Regimes“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Das Risiko, dass iranische Nachrichtendienste bei Vergeltungsaktionen auf Stellvertreter in Deutschland zurückgriffen, sei „äußerst real“. Insbesondere Hisbollah-nahe Strukturen müssten stärker in den Blick genommen werden.
Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sieht eine verschärfte Bedrohungslage. Als mögliche Akteure nannte er extremistische Strukturen, kriminelle Netzwerke und bezahlte Gewalttäter. Auch über das Internet angeworbene Personen kämen infrage. Diese würden dabei häufig ihre konkreten Auftraggeber und die Hintergründe nicht kennen. „Entsprechend groß ist die Herausforderung für unsere Sicherheitsbehörden.“

Todesliste mit 13 westlichen Politikern

Die iranische Tageszeitung „Hamshahri“ hatte am Samstagabend eine Liste mit 13 westlichen Politikern veröffentlicht, die für den Tod des früheren geistlichen Führers Ali Chamenei „bezahlen“ sollen, unter ihnen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Auf einem Schaubild auf der Website der Zeitung waren neben Merz auch US-Präsident Donald Trump, der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni und der scheidende britische Premierminister Keir Starmer zu sehen.
Ali Chamenei war am 28. Februar, dem ersten Tag des von Israel und den USA begonnenen Krieges, bei einem US-israelischen Angriff getötet worden. Sein Sohn Modschtaba folgte ihm als geistlicher Führer nach.
Der Iran hatte europäischen Staaten während des Krieges vorgeworfen, die Angriffe auf iranisches Gebiet nicht verurteilt oder durch die Freigabe ihres Luftraums für US-Militärflugzeuge unterstützt zu haben. (afp/red)
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Flüge ins Ausland im ersten Halbjahr deutlich teurer – Ausnahme: Afrika

Die Preise für Flugtickets und Pauschalreisen ins Ausland sind zuletzt stark gestiegen. Tickets für internationale Flüge verteuerten sich im 1. Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,5 Prozent, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte.
Betrachtet man die Preise für Auslandsflüge in der Economy-Class, gab es die größten Steigerungen bei Flügen nach Mittelamerika (+12,5 Prozent). Für Flüge ins europäische Ausland zahlten Flugreisende im 1. Halbjahr 2026 rund 11,5 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2025, nach Asien und Australien 4,9 Prozent mehr.

Afrika-Tickets günstiger

Langstreckenflüge nach Nordamerika verteuerten sich um 3,7 Prozent, nach Südamerika um 0,3 Prozent. Günstiger geworden sind hingegen Flugtickets nach Afrika (-12,0 Prozent).
Ebenfalls deutlich stiegen die Ticketpreise für Flüge innerhalb Deutschlands: 9,5 Prozent mehr kosteten Inlandsflüge im 1. Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Pauschalreisen um 3,0 Prozent teurer

Auch für Pauschalreisen mussten Urlauber tiefer in die Tasche greifen: Pauschalreisen ins Ausland waren im 1. Halbjahr 2026 durchschnittlich 3,0 Prozent teurer als im Vorjahreszeitraum. Preissteigerungen gab es für Pauschalreisen nach Ägypten (+5,2 Prozent), auf die Kanaren (+4,6 Prozent) und Balearen (+3,6 Prozent).
Die Preise für Pauschalreisen in die Türkei (+1,3 Prozent) stiegen moderat gegenüber dem 1. Halbjahr 2025. Bei Pauschalreisen nach Griechenland veränderten sich die Preise für Verbraucher kaum (+0,2 Prozent).
Bei Pauschalreisen innerhalb Deutschlands fiel der Preisanstieg zuletzt ähnlich wie bei den Auslandsreisen aus: Heimische Pauschalreisen verteuerten sich im 1. Halbjahr 2026 um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. (dts/red)
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Der Freund – von Joseph Freiherr von Eichendorff

Der Freund

Der auf den Wogen schliefe,
ein sanft gewiegtes Kind,
kennt nicht des Lebens Tiefe,
vor süßen Träumen blind.
Doch wen die Stürme fassen
zu wildem Tanz und Fest,
wen hoch auf dunklen Straßen
die falsche Welt verläßt:
Der lernt sich wacker rühren,
durch Nacht und Klippen hin
lernt er das Steuer führen
mit sichrem ernsten Sinn.
Der ist vom echten Kerne,
erprobt zu Luft und Pein,
der glaubt an Gott und Sterne,
der soll mein Schiffmann sein!
 
Joseph Freiherr von Eichendorff (1788–1857)
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USA und Iran am Rand eines größeren Krieges? Neue Angriffe erschüttern Nahost


In Kürze:

  • Die USA greifen iranische Militärziele an und wollen die Fähigkeit des Iran einschränken, den Schiffsverkehr in der Straße von Hormus zu bedrohen.
  • Iranische Revolutionsgarden melden Angriffe auf US-Stützpunkte in mehreren Golfstaaten.
  • Die internationale Gemeinschaft warnt vor einer weiteren Eskalation des Konflikts.

 
Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran haben sich erneut deutlich verschärft. Nach einer neuen Angriffswelle des US-Militärs gegen iranische Ziele und iranischen Vergeltungsschlägen in der Region wächst die Sorge vor einer weiteren Ausweitung des Konflikts. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die strategisch wichtige Straße von Hormus, eine der bedeutendsten Handels- und Energierouten der Welt.

USA führen neue Angriffe gegen iranische Ziele durch

Das US-Militär hat nach eigenen Angaben eine umfangreiche Angriffswelle gegen den Iran durchgeführt. Die Operation wurde von US-Präsident Donald Trump angeordnet. Ziel der Angriffe sei es gewesen, die Fähigkeit des Iran einzuschränken, Handelsschiffe in der Straße von Hormus anzugreifen und den internationalen Schiffsverkehr zu gefährden.
Nach Angaben des zuständigen US-Regionalkommandos Centcom wurden Dutzende Ziele mit Präzisionswaffen getroffen. Angegriffen wurden unter anderem Luftabwehrsysteme, Radarstationen, Raketenstellungen, Drohnenstandorte, Kommunikationsanlagen, Munitionslager und weitere militärische Einrichtungen.
Die USA erklärten, dass die Angriffe notwendig gewesen seien, um die Sicherheit des internationalen Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Nach Angaben des Militärs kamen Kampfflugzeuge, Drohnen, Marschflugkörper und erstmals auch schwimmende Drohnen zum Einsatz.
Die US-Streitkräfte veröffentlichten Aufnahmen von startenden Kampfjets und abgefeuerten Raketen. Die Angaben konnten jedoch nicht unabhängig überprüft werden.
Neben Kampfflugzeugen wurden auch Marschflugkörper eingesetzt. (Archivbild)

Neben Kampfflugzeugen wurden auch Marschflugkörper eingesetzt. (Archivbild)

Foto: Seaman Daniel Kimmelman/US Navy/AP/dpa

Angriffe treffen mehrere Regionen im Iran

Nach Angaben iranischer Staatsmedien richteten sich die US-Angriffe gegen mehrere Gebiete im Süden und Westen des Landes. Zu den genannten Zielgebieten gehörten die strategisch wichtige Golfinsel Keschm in der Straße von Hormus, die Hafenstadt Bandar Abbas sowie die Provinz Chusestan im Südwesten des Iran.
Bei einem Angriff auf die Stadt Mahschahr in Chusestan wurde nach iranischen Angaben ein Mensch getötet. Vier weitere Menschen seien verletzt worden.
Der Iran verurteilte die Angriffe scharf und warf den USA vor, die Sicherheitslage in der Region weiter zu verschärfen und diplomatische Bemühungen der vergangenen Monate zerstört zu haben.

Iranische Revolutionsgarden melden Vergeltungsangriffe

Als Reaktion auf die US-Angriffe erklärten die iranischen Revolutionsgarden, amerikanische Militärziele in mehreren Ländern der Region angegriffen zu haben.
Nach Angaben iranischer Staatsmedien wurden US-Einrichtungen in Jordanien, Kuwait und Bahrain angegriffen. Genannt wurden unter anderem ein Luftwaffenstützpunkt in Jordanien, ein US-Drohnenkommandozentrum in Bahrain sowie weitere militärische Stützpunkte in Kuwait.
Die Revolutionsgarden erklärten außerdem, Logistikzentren und Versorgungseinrichtungen des US-Militärs in der Region getroffen zu haben. Eine Bestätigung durch das US-Militär lag zunächst nicht vor.
In Bahrain wurde nach Angaben des Innenministeriums Sirenenalarm ausgelöst. Die Bevölkerung wurde aufgefordert, Ruhe zu bewahren und sich an den nächstgelegenen sicheren Ort zu begeben.

Streit um die Straße von Hormus

Ein zentraler Punkt der aktuellen Krise ist die Kontrolle über die Straße von Hormus. Die strategisch wichtige Wasserstraße verbindet den Persischen Golf mit dem offenen Meer und ist eine der bedeutendsten Handels- und Energierouten der Welt. Rund ein Fünftel des weltweit gehandelten Öls wird normalerweise durch diese Meerenge transportiert.
Die iranischen Revolutionsgarden erklärten, die Straße von Hormus bleibe bis zum Ende der amerikanischen Interventionen in der Region gesperrt. Eine iranische Stelle erklärte, dass eine Durchfahrt wegen der militärischen Aktivitäten der USA derzeit nicht möglich sei.
Die USA widersprachen dieser Darstellung. Das US-Regionalkommando Centcom erklärte, die Straße von Hormus sei weiterhin offen, der Schiffsverkehr laufe und der Iran kontrolliere die internationale Wasserstraße nicht. Washington betonte, die US-Streitkräfte seien bereit, die freie Schifffahrt zu schützen.
Die erneute Eskalation folgte nach Angaben der USA auf Angriffe des Iran gegen Handelsschiffe in der Region. Daraufhin starteten die Vereinigten Staaten ihre Militäraktionen gegen iranische Einrichtungen. Bereits zuvor hatte das US-Militär nach eigenen Angaben rund 140 militärische Ziele im Iran angegriffen. Teheran reagierte mit Angriffen auf Ziele in mehreren Golfstaaten, in denen sich US-Militärkräfte befinden.

Trump spricht von gescheiterten Verhandlungen

US-Präsident Trump erklärte, dass zuvor Gespräche zwischen Washington und Teheran stattgefunden hätten. Nach seiner Darstellung habe es die Möglichkeit einer Vereinbarung gegeben, bei der der Iran weitreichende Zugeständnisse gemacht hätte.
Trump erklärte jedoch, dass der Iran nach den Gesprächen erneut militärisch gehandelt habe. Daraufhin hätten die USA mit massiven Angriffen reagiert.
Gleichzeitig ließ der US-Präsident die Möglichkeit weiterer Verhandlungen offen.

Donald Trump (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Iran warnt vor neuen Konsequenzen

Mohammad Bagher Ghalibaf, Sprecher des iranischen Parlaments und wichtiger Verhandlungsführer, erklärte, die Zeit einseitiger Abkommen sei vorbei. Er machte deutlich, dass der Iran auf weitere Maßnahmen der USA reagieren werde und forderte, dass Vereinbarungen eingehalten werden müssten.
Die zunehmende Eskalation hat bereits Auswirkungen auf die internationalen Märkte. Die Ölpreise stiegen nach Beginn der neuen Angriffe deutlich an.
Eine mögliche längerfristige Einschränkung des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus könnte erhebliche Folgen für die Weltwirtschaft haben. Experten warnen vor steigenden Energiepreisen, höheren Transportkosten und möglichen Auswirkungen auf die globale Versorgung.

UN fordert Ende der Kämpfe

UN-Generalsekretär António Guterres zeigte sich angesichts der erneuten Eskalation äußerst besorgt. Er warnte vor den Folgen einer weiteren Ausweitung des Konflikts für die Sicherheit der Region und die Weltwirtschaft.
Guterres rief die USA und den Iran dazu auf, die Angriffe zu beenden und die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Nach Ansicht der Vereinten Nationen könnte eine weitere militärische Eskalation schwerwiegende Folgen für die gesamte Region haben.
Die Lage zwischen den USA und dem Iran bleibt angespannt. Während Washington erklärt, die internationale Schifffahrt schützen zu wollen, wirft Teheran den USA Aggression und die Zerstörung diplomatischer Bemühungen vor. Ob es zu einer weiteren Eskalation oder einer Rückkehr zu Verhandlungen kommt, bleibt offen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen sowie der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
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Wie Ungarn zur Werkbank der deutschen Autobauer wird

Kecskemet liegt gut 80 Kilometer südöstlich von Budapest – weit weg von Stuttgart. Und doch rollen dort, wie an anderen Orten Ungarns, Fahrzeuge vom Band, die das Geschäft der deutschen Autoindustrie tragen.
An diesem Montag bekommt das eine neue Dimension: Denn Mercedes-Benz hat in das dortige Werk gut eine Milliarde Euro investiert – und es so nach eigenen Angaben zur größten Autofabrik des Landes ausgebaut. Zur Eröffnung (10:15 Uhr) wird auch der neue ungarische Premierminister Peter Magyar erwartet.
Produziert werden in der Provinzstadt bereits die A-Klasse und der SUV GLB. Nun kommt die elektrische C-Klasse dazu. Und weitere Produktionsaufträge dürften folgen. Dafür wurden unter anderem zwei Hallen für Karosserie- und Montagelinien, eine Lackiererei und eine Batteriemontage gebaut. Durch die Erweiterung können in Kecskemet nun potenziell bis zu 400.000 Fahrzeuge jährlich hergestellt werden. Dann wäre das Autowerk nicht nur das größte in Ungarn, sondern auch die größte Mercedes-Fabrik Europas.
Dahinter steckt eine Strategie des Managements um Chef Ola Källenius: Der Anteil der Produktion in europäischen Niedriglohnländern soll von 15 auf 30 Prozent verdoppelt werden. In Deutschland schrumpft die maximal mögliche Produktion in den nächsten Jahren hingegen weiter – auf 900.000 Fahrzeuge.

Warum gerade in Ungarn?

Die Schwaben stehen unter immensem Druck: Insbesondere die Zölle und der intensive Wettbewerb in China belasten. Absatz, Umsatz und Gewinn waren zuletzt rückläufig. Zunehmend beklagt sich Mercedes über die strukturellen Kosten in Deutschland, vor allem für Arbeit. Diese seien im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. „Jede Vergabe neuer Produkte und jede Zuweisung von Aufgaben an deutsche Standorte verschlechtert die relative Kostenposition“, hieß es kürzlich in einem Brief an die Beschäftigten.
Anders in Ungarn: Die Produktionskosten liegen Mercedes-Finanzchef Harald Wilhelm zufolge rund 70 Prozent unter dem deutschen Niveau. Eine Zahl, die Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule in Wolfsburg, für plausibel hält: „Die Produktionskosten in Deutschland sind in der Automobilindustrie die höchsten der Welt.“
Gelockt werden die Konzerne dabei nicht nur mit niedrigen Lohnkosten. Ungarn tue viel, um für Zulieferer und Hersteller attraktiv zu sein, sagt die Expertin. Das Land biete Förderprogramme und unterstütze bei Ansiedlung, Genehmigungen und dem Aufbau der Infrastruktur. Die zentrale Lage in Europa ist der Expertin zufolge aber nicht nur für deutsche Hersteller interessant. Ungarn sei auch Zielland für Werke von BYD oder dem Batteriehersteller CATL.

Ein deutsches Cluster mitten in Europa

Mercedes ist dementsprechend nicht allein. Zweieinhalb Autostunden entfernt, im ostungarischen Debrecen, hat BMW erst im Herbst ein hochmodernes Werk eröffnet – und dafür gut zwei Milliarden Euro investiert. Ausgelegt ist die Fabrik auf Elektroautos. Den Anfang machte der neue SUV iX3.
Fast am anderen Ende des Landes, im Westteil, ist der Volkswagen-Konzern vertreten. In Györ produziert Audi unter anderem den SUV Q3, aber auch ein Modell der Marke Cupra wird dort hergestellt. 2025 liefen dort gut 200.000 Fahrzeuge vom Band. Außerdem fertigt Audi dort Karosseriebauteile und 2025 fast 1,6 Millionen Benzin- und Dieselmotoren sowie E-Antriebe. Angesichts der Umbaupläne von VW-Konzernchef Oliver Blume dürfte das Werk – zusammen mit dem im nahen Bratislava in der Slowakei – weiter an Bedeutung gewinnen.

Auch Zulieferer schätzen Ungarn

Hinzu kommt ein ganzes Ökosystem deutscher Autozulieferer, das sich um die Fabriken herum gebildet hat. „Üblicherweise siedeln sich die Zulieferer, die eine langjährige Historie mit einem Hersteller haben, auch im Ausland an, um dort gleichfalls von den neuen Werken zu profitieren“, erklärt der Branchenexperte Frank Schwope von der Fachhochschule des Mittelstands (FHM).
So auch in Ungarn. Bosch produziert dort unter anderem Komponenten für E-Autos. Außerdem steht das größte europäische Bosch-Entwicklungszentrum in Budapest. ZF Friedrichshafen fertigt unter anderem Getriebe und – gemeinsam mit Foxconn – E-Achsen. Und auch die Conti-Abspaltung Aumovio unterhält in der Hauptstadt unter anderem ein KI-Entwicklungszentrum.

„Die Produktionsverlagerung ist noch nicht am Ende“

Die Eröffnung fällt in eine Zeit, in der es in der deutschen Autobranche gehörig brodelt. Zehntausende bangen um ihre Jobs, Gehälter werden gekürzt, die 35-Stunden-Woche steht unter Beschuss – und auch Werksschließungen sind kein Tabu mehr. Aktuell werden dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge knapp sieben von zehn Pkw deutscher Hersteller im Ausland produziert. Seit 2022 geht dorthin auch die Mehrheit der Investitionen der Konzerne.
Wisbert ist sich sicher: „Die Produktionsverlagerung ist noch nicht am Ende.“ Es sei betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dass die elektrische C-Klasse nun in Ungarn gefertigt werde. Aber: „Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es ein negatives Signal, wenn jetzt auch die Premiummarken wie Mercedes, die ja etwas mehr Spielraum in der Preisgestaltung haben als die Volumenmarken, anfangen, die neuen E-Autos nicht mehr in Deutschland zu produzieren.“

Kostenvorteil mit Verfallsdatum?

In Ungarn haben deutsche Auto-Konzerne im vergangenen Jahr laut VDA gut 300.000 Autos gefertigt. Mehr Produktion gab es nur in Tschechien, Spanien und der Slowakei. Noch. Denn mit dem Hochlauf der neuen Werke dürfte das Land künftig noch weiter nach oben rücken. Wie weit, muss sich zeigen. Denn auch in Ungarn dürften die Löhne steigen. „Aber bis das Niveau in Deutschland erreicht ist – was ja auch weiter steigt – muss viel passieren“, sagt Wisbert.
Hinzu kommt der politische Faktor: Die Verlagerungen standen auch wegen der zunehmend autoritären Regierung von Viktor Orban unter Beschuss. Kritiker warfen den Konzernen vor, antidemokratische Haltungen in Kauf zu nehmen, um Subventionen und Steuervorteile abzugreifen. Schwope erwartete, dass Ungarn durch den Regierungswechsel für die deutschen Autobauer nun noch interessanter werden könnte. (dpa/red)
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Social-Media-Verbot: Fachleute übergeben EU-Bericht an von der Leyen

Experten überreichen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (10:00 Uhr) einen Bericht mit wegweisenden Ratschlägen zur möglichen Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke. Die Empfehlungen könnten auch für die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheidend sein.
Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was sollten die Experten klären?

Kommissionspräsidentin von der Leyen will von den Fachleuten wissen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie hatte den großen Online-Plattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen.
Die deutsche Politikerin sprach sich daher für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als mögliches Vorbild. Dort gilt seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Das im März von der EU-Kommission einberufene Expertengremium soll also eine Empfehlung dazu abgeben, ob ein solches gesetzliches Mindestalter für Social Media auch in der EU nötig ist und wenn ja, wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.

Warum sind die Vorschläge wichtig?

Der Bericht könnte von der Leyen nun weitere Argumente an die Hand geben, die eine Altersgrenze und damit auch einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Denn auch wenn Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien sogar schon nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt.
In Brüssel ist man aber interessiert daran, keine übermäßige Fragmentierung zuzulassen – also keine unterschiedlichen Regeln in den 27 Mitgliedsländern zu haben. Auch hier könnten die Empfehlungen der Experten wegweisend sein und eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission und ihrer Präsidentin, inwiefern man den Ratschlägen der Fachleute folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.

Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?

Der Bevölkerung vorzuschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist, darf Deutschland grundsätzlich. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen aber ja eben die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben.
Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich deshalb nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Europäische Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche unter 15. Der Gesetzesvorschlag stand mit EU-Regeln im Konflikt und muss nun geändert werden.

Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?

Über die vergangenen vier Monate tauschten die Autoren des Berichts sich mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen die großen Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt.
Die beiden Autoren des Berichts sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Wissenschaftlerin Maria Melchior. Sie ist Epidemiologin an einer staatlichen Einrichtung in Frankreich und beschäftigt sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?

Hier dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzerinnen und Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.

Welche Regeln gibt es schon?

Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 („Online-Schutz Minderjähriger“) des DSA verpflichtet die Online-Riesen „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft deshalb bereits ein Verfahren. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht. (dpa/red)
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Feuer im Wald von Fontainebleau südlich von Paris – zwei Löschflugzeuge unterwegs

Im Wald von Fontainebleau rund 50 Kilometer südlich von Paris ist am Sonntag ein Feuer ausgebrochen und hat sich schnell ausgebreitet. Nach Angaben der Feuerwehr wurden erstmals zwei Löschflugzeuge aus Südfrankreich in die Hauptstadtregion entsandt. Verkehrsminister Philippe Tabarot teilte mit, wegen des Feuers habe die Autobahn 6 – eine wichtige Verkehrsader in Richtung Süden – teilweise gesperrt werden müssen.
Am ersten Ferienwochenende war auch der Bahnverkehr auf der Schnellzugstrecke in den Südosten Frankreichs „gestört“, wie Tabarot sagte. Die französische Bahngesellschaft SNCF teilte am Sonntagabend auf ihrer Website mit, Züge vom oder zum Pariser Bahnhof Gare de Lyon hätten bis zu sechs Stunden Verspätung.

400 Feuerwehrleute im Einsatz: Ausmaß „außerordentlich“

Das Feuer im Wald von Fontainebleau war am späten Sonntagnachmittag neben der A6 ausgebrochen und breitete sich dann im Wald aus. Die Feuerwehr sprach von einem „sehr heftigen“ Feuer. Das Ausmaß des Brandes sei „außerordentlich“. sagte der stellvertretende Präfekt der Region, Yannis Bouzar.
Rund 400 Feuerwehrleute kämpften gegen die Flammen, die bis kurz vor 23:00 Uhr bereits mehr als 300 Hektar Vegetation zerstört hatten und sich weiterhin ausbreiteten, wie Bouzar vor Journalisten in Arbonne-la-Forêt im Département Seine-et-Marne sagte. Aus Bordeaux und Nîmes wurden zwei Löschflugzeuge geschickt, um die Löscharbeiten zu unterstützen.
Eric Brocardi von der französischen Feuerwehr-Vereinigung sagte, es sei das erste Mal, dass Löschflugzeuge aus dem normalerweise trockeneren und heißeren Süden des Landes in die Pariser Region geschickt würden. Zudem seien bereits zwei Feuerwehr-Hubschrauber und ein Überwachungsflugzeug im Einsatz. (afp/red)
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13.07.2026 | Weiterer amerikanischer Ebola-Patient jetzt in Deutschland | Tour de France: Pressewagen fährt in Absperrung

HEUTE6:53 Uhr

Weiterer amerikanischer Ebola-Patient jetzt in Deutschland

Knapp zwei Monate nach der ersten Ankunft eines an Ebola erkrankten US-Amerikaners ist ein zweiter mit dem Virus infizierter US-Bürger zur Behandlung nach Deutschland geflogen worden. Die Person sei in der Nacht auf dem Frankfurter Flughafen gelandet und dann in die Universitätsklinik der hessischen Stadt gefahren worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit der Deutschen Presse-Agentur. Ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, blieb zunächst offen.

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HEUTE5:50 Uhr

Venezuela: Zahl der Toten auf mehr als 4400 gestiegen

Rund zweieinhalb Wochen nach dem schweren Doppel-Erdbeben in Venezuela ist die Zahl der Todesopfer auf 4.490 Todesopfer gestiegen. Das erklärte die venezolanische Regierung am Sonntag. 16.740 Menschen wurden demnach verletzt. Zur Zahl der Vermissten macht die Regierung keine Angaben. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen könnte sie aber bei bis zu 50.000 liegen.

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HEUTE4:36 Uhr

Tour de France: Pressewagen fährt in Absperrung – acht Menschen verletzt

Am Etappenziel der Tour de France hat am Sonntag der Fahrer eines Pressefahrzeugs eine Absperrung durchbrochen und Behördenangaben zufolge acht Menschen verletzt, einen von ihnen schwer. Wie die Präfektur des Départements Corrèze mitteilte, hatte der Fahrer eines Wagens der Sportzeitung „L’Equipe“ etwa 500 Meter vor der Ziellinie in Ussel einen „Schwächeanfall“ erlitten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen

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KI in der Schule: Das Problem ist nicht Schummeln, sondern die Illusion von Lernen

Die aktuelle Debatte über Kinder und Künstliche Intelligenz (KI) wird allzu oft auf das Thema Schummeln reduziert, insbesondere in der Schule. Diese Sorge ist verständlich. Aber sie ist nicht das eigentliche Problem. Das tiefere Problem ist die menschliche Persönlichkeitsbildung.
Als ich 1984 in der achten Klasse im Englischunterricht saß, hatte ich eine Lehrerin, Mrs. Garman, die sowohl sehr fürsorglich als auch unangenehm anspruchsvoll war. Jeden Freitag erwartete sie von uns, dass wir einen zweiseitigen, handgeschriebenen Aufsatz in Schreibschrift einreichten, der ausschließlich mit blauer Tinte geschrieben sein musste.
Damals graute es mir davor.
Die leeren Seiten verspotteten mich. Meine Hand schmerzte vom Festhalten des BIC-Stifts. Ich hasste es, einen nur halb ausgereiften Gedanken in einen sinnvollen Satz zu verwandeln. Es gab keine Abkürzung, keinen einfacheren Weg, keinen Knopf, den man drücken konnte. Es gab nur den Küchentisch, die blaue Tinte und die Arbeit, einen Satz nach dem anderen auf das Blatt zu bringen.
Damals dachte ich, bei dieser Aufgabe ginge es um Handschrift, Grammatik und Noten. Heute sehe ich das anders, vor allem nach all den Jahren, in denen ich eine Schule geleitet habe.
Dieser wöchentliche Aufsatz brachte mir nicht nur das Schreiben bei. Er brachte mir das Denken bei. Er zwang mich dazu, mich mit meiner Verwirrung auseinanderzusetzen, meine Gedanken zu ordnen, treffende Worte zu wählen und so lange weiterzuarbeiten, bis mir etwas innerlich klarer wurde. Die Arbeit, die ich jeden Freitag abgab, war nicht das Wesentliche. Der eigentliche Zweck war das Denken, das erforderlich war, um das zu schreiben – und Mrs. Garman verlangte genau dieses Denken.
Diese Erinnerung ist mir heute wichtiger denn je.
Wenn ein Kind KI nutzt, um eine Antwort zu generieren, ohne den Denkprozess selbst zu durchlaufen, erleben wir möglicherweise nicht nur die Zukunft des „Augmented Learning“. Wir erleben möglicherweise den Aufstieg der „Fake Intelligence“: den Anschein von Kompetenz ohne die Entwicklung tatsächlicher Fähigkeiten.
Ich sehe diese Spannung bereits im Schulalltag. Ein Schüler, der früher Schwierigkeiten hatte, einen Absatz zu strukturieren, kann nun einen sauberen, gut aufgebauten Text abgeben. Ein Lehrer spürt vielleicht, dass die Arbeit nicht vollständig vom Schüler selbst stammt – kann aber nicht immer nachweisen, in welchem Umfang Hilfe in Anspruch genommen wurde. Eltern sehen die bestandene Note und sind erleichtert. Das Kind sieht das Ergebnis und lernt womöglich eine gefährliche Lektion: Ich kann mir die Anstrengung sparen und trotzdem erfolgreich erscheinen.
Das ist das Problem. Nicht, dass es KI gibt. Nicht, dass Kinder sie nutzen werden. Das werden sie. Die Frage ist, ob sie weiterhin den Denkprozess einüben werden, den Intelligenz erfordert – wenn ein Werkzeug diese Anstrengung in Sekundenschnelle beseitigen kann.
Menschen haben schon immer Werkzeuge genutzt, um ihr Leben sicherer und einfacher zu machen. Das ist Teil der Zivilisation. Wir haben daran gearbeitet, körperliche Gefahren zu verringern, sauberes Wasser bereitzustellen, unsere Häuser zu schützen, die Medizin zu verbessern, den Zugang zu Informationen zu erweitern und Probleme zu lösen, die einst enorme menschliche Energie verschlungen haben. Ein Großteil dieses Fortschritts ist gut.
Doch möglicherweise nähern wir uns nun einem kulturellen Kipppunkt der Bequemlichkeit. Bequemlichkeit beseitigt nicht mehr nur unnötige Härten. Zunehmend besteht die Gefahr, dass sie genau jene Reibung beseitigt, die Kindern bei ihrer Entwicklung hilft.
Wir geben Kindergartenkindern keine Taschenrechner in die Hand, bevor sie verstehen, was Zahlen bedeuten. Wir wollen, dass sie zwei Äpfel mit dem Symbol 2 in Verbindung bringen. Wir wollen, dass sie Mengen sehen, anfassen, zählen und damit hantieren, bevor ein Hilfsmittel die Antwort liefert. Die Antwort ist wichtig, aber in diesem Entwicklungsstadium ist der Prozess dorthin noch wichtiger.
Beim Schreiben ist es nicht anders. Schüler sollten schreiben lernen, bevor sie eine Maschine bitten, ihre Texte zu polieren. Sie sollten sich mit einem Problem auseinandersetzen, bevor die KI sofort eine Lösung anbietet. Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Urteilsvermögen, Geduld, Überarbeitung und Verantwortung müssen geübt werden, bevor Bequemlichkeit zum Normalzustand wird.
Dies ist kein Plädoyer für den Verzicht auf KI. Richtig eingesetzt, kann KI als Nachhilfelehrer, Lektor, Übersetzer und Ideengeber dienen. Sie kann einem Schüler mit Schwierigkeiten helfen, ein Konzept zu verstehen, ein Kind mit Behinderungen unterstützen und einem Lehrer dabei helfen, den Unterricht für ein Kind individuell zuzuschneiden.
Das Werkzeug selbst ist nicht der Feind.
Das Problem entsteht erst, wenn das Ergebnis vorliegt, bevor das Kind die Arbeit geleistet hat, die diesem Ergebnis überhaupt erst Bedeutung verleiht.
Ein Schüler, der KI bittet, einen Aufsatz zu schreiben, erstellt vielleicht etwas, das besser formuliert ist, als er es alleine hätte schaffen können. Wenn dieser Schüler jedoch nie vor einem leeren Blatt gesessen hat, nie darum gerungen hat, eine Argumentation zu entwickeln, nie gelernt hat, wie man einen Absatz aufbaut, nie einen schwachen Satz überarbeitet hat und nie entdeckt hat, dass aus Verwirrung durch Anstrengung Klarheit entstehen kann, dann ist etwas Wichtiges ausgelassen worden.
Die Aufgabe mag erledigt sein. Sie mag sogar eine Eins einbringen. Aber die Entwicklung ist es vielleicht nicht.
Kinder brauchen sowohl Unterstützung als auch Herausforderungen.
Genau das hat uns Frau Garman gegeben. Sie ließ uns bei diesen Freitagsaufsätzen nicht im Stich. Sie ermutigte uns. Sie korrigierte uns. Sie stellte Erwartungen an uns. Sie gab uns genug Unterstützung, um weiterzumachen, und genug Herausforderungen, um daran zu wachsen. Das ist die Art von Zuhause und Klassenzimmer, die Liebe mit Weitblick bietet.
Wenn sie heute unterrichten würde, wäre ihr Rat zum Thema KI wohl ganz einfach: Erst denken. Dann KI nutzen. Danach reflektieren.
Bevor sie KI einsetzen, sollten Schüler gefragt werden: Was weiß ich bereits? Was habe ich schon ausprobiert? Wie sieht mein bester erster Versuch aus?
Der erste Schritt gehört dem Kind. Erst danach kann KI helfen. Sie kann anleiten, verdeutlichen, hinterfragen, strukturieren oder Vorschläge machen. Sie kann dem Lernenden zur Seite stehen. Sie sollte den Lernenden jedoch nicht ersetzen.
Nach dem Einsatz von KI sollte Reflexion unverzichtbar sein: Was habe ich gelernt? Könnte ich das auch ohne das Tool leisten? Hat mich das stärker gemacht oder nur schneller? Die Kinder von heute werden in einer von KI geprägten Welt leben. Sie sollten lernen, wie man sie nutzt. Aber sie sollten den Umgang mit einem leistungsstarken Werkzeug nicht damit verwechseln, ein fähiger Mensch zu werden.
Das Ziel ist es nicht, Kinder von der KI fernzuhalten. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass KI Kindern hilft, sich zu vollwertigen Menschen zu entwickeln – und nicht lediglich fähiger zu erscheinen, als sie sind.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Real Problem With AI in Schools Isn’t Cheating—It’s the Illusion of Learning“. (deutsche Bearbeitung ks)
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„Genug gearbeitet“ – Mitarbeiter: Wenn Menschen Systeme spiegeln

„Warum denken die nicht mit?“ Diese Frage klingt nach Ärger. Manchmal ist sie berechtigt. Häufig ist sie unvollständig. Denn Menschen denken nicht im luftleeren Raum mit. Sie denken in Rahmenbedingungen, Rollen, Erlaubnissen, Erfahrungen und Konsequenzen.
Wenn Mitarbeiter passiv wirken, kann das viele Ursachen haben: zu wenig Klarheit, zu viel Kontrolle, schlechte Erfahrungen mit Vorschlägen, fehlende Entscheidungsspielräume oder eine Kultur, in der Fehler schneller bestraft werden als Lernen belohnt wird.
Das bedeutet nicht, dass Verhalten egal ist. Es bedeutet nur: Führung sollte Verhalten nicht zu früh als Charakterfrage behandeln.
Ein Unternehmer beklagte, dass sein Team keine Verantwortung übernehme. Im Gespräch stellte sich heraus: Jede Entscheidung musste am Ende doch noch einmal über seinen Tisch – nicht offiziell, aber praktisch. Das Team hatte gelernt: Selbstständigkeit lohnt sich nur begrenzt. Am Ende entscheidet ohnehin der Chef.
Der Wendepunkt war unbequem. Nicht das Team musste zuerst anders werden, sondern der Rahmen. Es wurden drei Entscheidungsräume definiert:
  • Das entscheidet das Team allein.
  • Hier wird informiert, aber nicht gefragt.
  • Hier braucht es vorher Abstimmung.
Nach wenigen Wochen wurde klar: Die Menschen waren nicht grundsätzlich unselbstständig. Sie waren trainiert auf Rückversicherung.
Genug gearbeitet. Genug daran gearbeitet, Symptome zu korrigieren, ohne das System anzusehen.
Führung bedeutet, die Wechselwirkung ernst zu nehmen. Was erzeugt unser System? Welche Verhaltensweisen belohnen wir unbewusst? Was bestrafen wir, obwohl wir es offiziell wollen?
Wenn Sie mehr Eigenverantwortung wollen, prüfen Sie:
  • Gibt es echte Entscheidungsspielräume?
  • Wird ein guter Versuch anerkannt, auch wenn er nicht perfekt war?
  • Sind Fehler Lernstoff oder Beweismaterial?
  • Wird Verantwortung wirklich übergeben oder nur Arbeit verteilt?
Gerade im Mittelstand ist diese Frage entscheidend. Viele Unternehmen sind aus der Kraft einzelner Personen gewachsen. Das ist eine Stärke. Aber ab einer bestimmten Größe wird dieselbe Stärke zum Engpass. Wenn alles am Inhaber hängt, lernen andere, danebenzustehen.
Der Satz „Die Menschen müssen mehr mitdenken“ ist erst dann fair, wenn das System Mitdenken auch zulässt.
Genug gearbeitet. Welches Verhalten Ihres Teams ist vielleicht weniger Widerstand als eine logische Reaktion auf Ihren Rahmen?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/red)