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Cum-Ex und Cum-Cum: Zahl der aufgeklärten Fälle gestiegen

Die Aufarbeitung der Cum-Ex- und der Cum-Cum-Geschäfte, mit denen der Fiskus um Milliarden geprellt wurde, kommt voran: In beiden Bereichen stieg sowohl die Zahl der aufgeklärten Fälle als auch die Summe der Rückforderungen, berichtete am Freitag das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages.
Bei den Cum-Ex-Verdachtsfällen wurden demnach bislang 208 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise wurden entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt.
Im Bereich Cum-Cum wurden demnach in 96 Fällen Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Staat forderte bei der Kapitalertragsteuer 840 Millionen Euro zurück oder verweigerte die Anrechnung auf die Steuerschuld. Das sind jeweils deutlich mehr als Ende 2024.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wo konsequent geprüft wird, wird auch Geld zurückgeholt oder gar nicht erst ausgezahlt. Aber gemessen am geschätzten Schaden von 28,5 Milliarden Euro bleibt das nur ein Bruchteil.“
Cum-Ex-Geschäfte waren seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde.
2021 bestätigte der BGH, dass diese Praxis strafbar ist. Seitdem sind eine ganze Reihe von Banken und Bankmanagern deshalb angeklagt und zum Teil rechtskräftig verurteilt worden. Bei Cum-Cum-Geschäften verleihen ausländische Anleger ihre Anteile an einem deutschen Unternehmen kurz vor dem Dividendenstichtag an eine deutsche Bank.

Forderung nach dem Gemeinsamen Zentrum

Vandre sagte dem RND, das angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität sei ein richtiger Schritt. „Jetzt darf es aber nicht bei Ankündigungen bleiben.
Die Bundesregierung muss konkret sagen: Wann steht das Zentrum, mit wie viel Personal und welchen Befugnissen wird es ausgestattet und landen die Cum/Ex- und Cum/Cum-Fälle dort auf dem Tisch?“
Die bisherigen Erfahrungen gäben Anlass zur Skepsis, betonte die Linken-Politikerin: „Die IT-Plattform gegen Dividendentricks hing nach jüngster Auskunft der Bundesregierung noch im Vergabeverfahren, einen Zeitplan für ihre Inbetriebnahme konnte sie nicht nennen.“
Und die neuen Meldepflichten, mit denen Banken Steuerbescheinigungen künftig lückenlos den zugrunde liegenden Aktiengeschäften zuordnen müssen, griffen erst ab 2027. (afp/red)

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