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Verdacht auf Einwanderungsbetrug: Trump fordert Rücktritt der demokratischen Abgeordneten Omar


In Kürze:

  • Trump fordert die demokratische Abgeordnete Ilhan Omar wegen angeblich falscher Namensangaben zum Rücktritt auf.
  • Nach der Durchsuchung ihres Wohnhauses wegen des Verdachts auf Einwanderungsbetrug spricht Omar von politisch motivierten Ermittlungen.
  • Regierungsvertreter bringen bei einem Nachweis von Betrug den möglichen Entzug ihrer US-Staatsbürgerschaft und eine Abschiebung ins Spiel.

 
Der amerikanische Präsident Donald Trump forderte die demokratische Abgeordnete Ilhan Omar aus Minnesota am 22. Oktober zum Rücktritt auf. Hintergrund sind Vorwürfe, sie habe sich unter einem falschen Namen einen Sitz im US-Kongress verschafft.
Auslöser war ein Antrag, den die US-Staatsanwältin Jeanine Ferris Pirro am 21. Oktober eingereicht hatte. Darin wurde Omar als „Ilhan Nur Said Elmi, auch bekannt als Ilhan Abdullahi Omar“ bezeichnet.
Die „New York Times“ und andere Medien hatten vor Gericht beantragt, die Unterlagen zum Durchsuchungsbeschluss für Omars Wohnhaus freizugeben. Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Frist für ihre Antwort auf diese Anträge zu verlängern.
„Soeben wurde bekannt, dass Ilhan Omar gar nicht Ilhan Omar heißt – der Name, unter dem sie sich zur Wahl gestellt hat und ins Repräsentantenhaus vereidigt wurde. Stattdessen heißt sie Ilhan Nur Said Elmi. Und ihr Nachname ist erstaunlicherweise genau derselbe wie der ihres Bruders Ahmed Nur Said Elmi, den sie angeblich geheiratet und mit dem sie Kinder bekommen hat“, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social.
Ein Gericht hat bislang nicht festgestellt, dass Omar eine falsche Identität verwendet oder Betrug begangen hat. Angeklagt ist sie nicht.
Omar hatte sich erst kürzlich in einem Interview mit Chris Hayes vom Sender MS NOW zu den Vorwürfen – sie habe ihren Bruder geheiratet – geäußert. Sie bezeichnete die Behauptungen als absurd. Auf die Frage, ob an den Anschuldigungen möglicherweise ein „Körnchen Wahrheit“ sei, antwortete sie: „Nicht, dass ich wüsste.“
„Jemand hat dort behauptet, dass er mein Bruder gewesen sein müsse oder etwas in der Art“, sagte sie in dem Interview. Die Geschichte habe ihren Ursprung in einem somalischen Blog gehabt. Weitere Einzelheiten nannte sie nicht.
Trump forderte sie auf, ihr Mandat unverzüglich niederzulegen. Sie dürfe künftig rechtlich nicht mehr dem Kongress angehören, sagte er, weil sie unter einem „falschen Namen vereidigt“ worden sei.
„Als sie gefragt wurde, ob sie ihren Bruder geheiratet habe, sagte sie: ‚Nicht, dass ich wüsste.‘ Mit anderen Worten: Sie wusste es angeblich nicht?“, schrieb Trump.
Omars Sprecher hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf eine Anfrage der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times geantwortet.

Vizepräsident JD Vance kündigt Untersuchung an

Im Mai sagte Vizepräsident JD Vance vor Journalisten im Weißen Haus, das Justizministerium ermittle gegen Omar.
„Man liest die Berichte über Ilhan Omar, darüber, wen sie geheiratet hat und ob sie diese oder jene Person tatsächlich geheiratet hat. Da scheint etwas nicht mit rechten Dingen zuzugehen. Aber jeder hat Anspruch auf gleiche Behandlung vor dem Gesetz“, sagte Vance auf einer Pressekonferenz.
„Wir werden den Sachverhalt untersuchen und uns das genau ansehen. Wenn wir der Ansicht sind, dass eine Straftat vorliegt, werden wir sie verfolgen.“
Omars Büro bezeichnete Vances Äußerungen damals als „lächerliche Lüge und verzweifelten Versuch, von“ dem Irankrieg, steigenden Benzinpreisen und sinkenden Umfragewerten abzulenken.

Durchsuchung wegen Verdachts auf Einwanderungsbetrug

Die 44-jährige Omar stammt aus Somalia und kam in den 1990er-Jahren während eines Bürgerkriegs mit ihrer Familie in die Vereinigten Staaten. 2017 wurde sie Abgeordnete im Parlament des Bundesstaates Minnesota, 2019 zog sie ins US-Repräsentantenhaus ein.
Am 12. Oktober durchsuchten Bundesbeamte ihr Wohnhaus in Washington, D.C. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Einwanderungsbetrug.
„Diese Maßnahme ist Teil laufender strafrechtlicher Ermittlungen auf Bundesebene“, hieß es in einer den Medien zur Verfügung gestellten Stellungnahme des Justizministeriums. Tom Homan, der für die Grenzpolitik zuständige Vertreter der Trump-Regierung, sagte, dass es sich um Omars Wohnhaus gehandelt habe.
„Sie nehmen sie sehr genau unter die Lupe“, sagte US-Präsident Donald Trump vor Journalisten im Weißen Haus.
Trump sagte jedoch, dass die Ermittlungen in die Zuständigkeit des Justizministeriums fielen und er selbst nicht daran beteiligt sei.

Demokraten sprechen von politisch motivierten Ermittlungen

Omar, die bei den Zwischenwahlen am 3. November eine fünfte Amtszeit im Repräsentantenhaus anstrebt, weist die Vorwürfe des Einwanderungsbetrugs entschieden zurück.
„Mir geht es gut. Kein Zweifel: Das ist ein Versuch, politische Gegner ins Visier zu nehmen und die Bundesstrafverfolgungsbehörden zu instrumentalisieren“, schrieb Omar auf der Plattform X.
Später fügte sie hinzu: „Ich werde mich nicht zum Schweigen bringen lassen.“
Führende Vertreter der Demokraten im Repräsentantenhaus sagten, die Durchsuchung sei politisch motiviert gewesen, und kritisierten die Regierung Trump. Sie verwiesen insbesondere auf den Zeitpunkt der Maßnahme, die weniger als einen Monat vor den Zwischenwahlen erfolgte.
„Weniger als 30 Tage vor den Zwischenwahlen ist seine [Trumps] gewaltsame Massenabschiebungsmaschinerie im Haus einer demokratisch gewählten Kongressabgeordneten und ihrer Familie aufgetaucht“, sagte der demokratische Minderheitsführer im Repräsentantenhaus, Hakeem Jeffries aus New York.

Vorwürfe wegen angeblicher Scheinehe

US-Heimatschutzminister Markwayne Mullin sagte im September in einem Interview mit dem Podcaster Benny Johnson, die Behörden gingen davon aus, dass Omar ihren Bruder geheiratet habe. Damit habe sie ihm die Einreise in die USA ermöglichen wollen, so Mullin.
Der Bruder lebe inzwischen in London.
„Wir gehen davon aus, dass hinter der gesamten Familienmigration noch mehr stecken könnte und möglicherweise auch illegale Aktivitäten im Kontext ihrer ursprünglichen Einreise in die Vereinigten Staaten“, sagte Mullin damals. „Wir ermitteln.“
Die konservative Organisation Judicial Watch hatte bereits 2019 in einer Ethikbeschwerde gegen die Abgeordnete angegeben, Omar habe einen ihrer Brüder, Ahmed Nur Said Elmi, geheiratet.
Im Jahr 2020 heiratete Omar ihren dritten Ehemann, den Berater Tim Mynett.

Möglicher Entzug der Staatsbürgerschaft

Der für die Grenzpolitik zuständige Regierungsvertreter Tom Homan sagte am 17. Oktober gegenüber „Fox News“, die Ermittler verfügten bei ihren laufenden Untersuchungen gegen Omar über starke Beweise.
Sollten sich die Vorwürfe des Einwanderungsbetrugs bestätigen, könnte Omar nach Homans Darstellung die US-Staatsbürgerschaft entzogen werden. Anschließend drohe ihr die Abschiebung.
„Wenn man während des Einbürgerungsverfahrens lügt, gibt es selbstverständlich ein Verfahren, um jemandem die Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Das haben wir bereits getan. Es ist ein langwieriger und mühsamer Prozess, aber es ist schon vorgekommen“, sagte Homan.
Ein Entzug der Staatsbürgerschaft setzt in den USA ein Gerichtsverfahren voraus, in dem die Regierung den Betrug bei der Einbürgerung nachweisen muss.
 
Jack Phillips trug zu diesem Bericht bei.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Trump Calls for Rep. Ilhan Omar’s Resignation Over Alleged Fake Name“. (deutsche Bearbeitung: vm)
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BGH-Maskenattest-Urteil: Verurteilter Mediziner vermutet politischen Einfluss

Gegen den Facharzt Dr. Wolfgang Urmetzer läuft seit mehr als fünf Jahren ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Am Mittwoch, dem 19. August, fand das Revisionsverfahren (6 StR 40/25) am Bundesgerichtshof (BGH) statt, das für den Angeklagten überraschend durch eine rechtskräftige Verurteilung endete.
Zuvor war der bayerische Arzt in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Ausstellens von insgesamt 264 „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ angeklagt worden. Nach 29 Verhandlungstagen mit rund 200 Zeugen und mehreren Sachverständigen wurde er in 26 Fällen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro (150 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. In den übrigen Fällen wurde er freigesprochen.
Von den 26 Fällen betrafen 23 Minderjährige, deren Eltern sich aufgrund von Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit der damaligen Maskentragepflicht an den Arzt wandten.
Herr Urmetzer, worum ging es in der jetzigen Verhandlung am BGH?
Am BGH ging es um eine Revision des Urteils vom März 2024 des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Zusammenhang mit dem Ausstellen von angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnissen, sprich Maskenbefreiungsattesten. Gegen dieses Urteil habe ich damals Revision eingelegt, da ich der Meinung bin, dass ich gar kein Gesundheitszeugnis, sondern eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt habe.
Letztere war ab dem 30. November 2020 laut der bayerischen Verordnung zu den Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen. Darin stand nichts von einem Gesundheitszeugnis. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie sieht in weiteren Fällen einen Verstoß vorliegen.
Sie sagen, es wurde eine Regelung geschaffen, um ärztliche Bescheinigungen auch telefonisch auszustellen. Ist das richtig?
Bis zum 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 gab es ein sogenanntes Fernbehandlungsverbot. Der BGH und andere Gerichte entschieden daher unter Verweis auf das Fernbehandlungsverbot, dass der Arzt mit einer ärztlichen Bescheinigung bezeugen muss, dass er den Patienten zuvor persönlich untersucht hat. Mit der Entscheidung des Ärztetages wurde diese Pflicht aufgehoben. Das heißt, dieses Fernbehandlungsverbot gab es in der Corona-Zeit 2020 gar nicht mehr.
In meinem Verfahren erklärte der vom Gericht bestellte Gutachter demzufolge auch, dass ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anhand von Angaben am Telefon ausstellen kann, ohne den Patienten untersucht zu haben. Ein Maskenbefreiungsattest könne ich jedoch nicht ausstellen, hieß es. Eine Begründung dafür gab es nicht. Das ist Messen mit zweierlei Maß und ein Wertungswiderspruch, den ich nicht akzeptiere.
Ich bin Facharzt für Anästhesie und hatte jahrelang täglich mit dem Thema Mund-Nasen-Bedeckung im Operationssaal zu tun. Ich konnte beobachten, welche gesundheitlichen Beschwerden dadurch entstehen können. Bei extrem langen Operationen wird man mit der Zeit müde. Das ist durch die Rückatmung von Kohlendioxid sehr gut erklärbar. Dadurch können auch Konzentrationsbeschwerden, Kopfschmerzen oder Übelkeit entstehen. Einige Kollegen sind deshalb auch umgefallen oder kollabiert. Daher waren die Beschwerden, die mir die Eltern in meiner Praxis von ihren Kindern schilderten, nachvollziehbar und plausibel.
Zudem gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken eine Virusinfektion oder deren Übertragung verhindern können. So stand es bis Anfang 2021 in jedem Beipackzettel. Dies bestätigte auch der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Enquetekommission des Bundestags. Dort sagte er, es gebe keine Infektionsschutzmasken und für solche gebe es auch keine Zulassung. Sie seien reiner Arbeitsschutz gewesen. Für mich ist damit klar, dass jeder, der eine FFP2-Maske tragen muss, erst einmal untersucht werden muss, ob er dazu überhaupt gesundheitlich in der Lage ist. Das wurde alles nicht gemacht.
Bei einem Großteil der beanstandeten Atteste ging es um Maskenbefreiungen für Schulkinder. Wie liefen solche Attest-Ausstellungen ab?
In der Regel riefen die Eltern in meiner Praxis an und baten um Hilfe. Sie sagten, dass ihre Kinder in der Schule mehrere Stunden am Stück eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und deshalb Beschwerden haben. Dann wurde gefragt, welche Beschwerden auftreten. Dann hieß es, dass die Kinder über Kopfschmerzen, Übelkeit oder Müdigkeit klagen würden, was sonst nicht der Fall wäre. Auch würden sich Konzentrationsschwierigkeiten zeigen.
Ich habe alle Daten aufgenommen und das Attest in der Regel per E-Mail zugestellt oder es wurde persönlich abgeholt. Meine Bedingung war jedoch immer, dass die betreffenden Patienten auch später für eine Untersuchung in meine Praxis kommen. Bis auf ein Kind sind alle diesem Wunsch nachgekommen.
Das Gericht wirft ihnen vor, die Kinder nicht selbst am Telefon befragt zu haben. Aber ist das überhaupt ein übliches Prozedere?
Gerade bei kleinen Kindern, die in der Regel sehr verängstigt sind, wenn sie zum Arzt gehen, ist es gängige ärztliche Praxis, die Eltern zu den Beschwerden ihrer Kinder zu befragen. Das war schon vor der Coronazeit so.
Durch den BGH ist die Zahl der mutmaßlich unrichtig ausgestellten Atteste jetzt noch einmal geschrumpft. Wie ordnen Sie das ein?
Der BGH hat gestern eine gute Möglichkeit vertan, das verlorene Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Diese Chance haben sie leider nicht genutzt. Im Gegenteil. Ich wurde gestern zwar nur in 14 Fällen statt in 26 Fällen verurteilt. Aber das Strafmaß blieb mit 15.000 Euro Strafe gleich. Das ist schon rein mathematisch schwer nachvollziehbar.
Wie lautet die Begründung des Gerichts zum jetzt gefällten Urteil?
Das kann ich nicht sagen, da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Denn anders als bei der Einführung in die Verhandlung hat die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung sehr leise und undeutlich gesprochen. Mein Verteidiger und ich hatten daher Schwierigkeiten, der mündlichen Begründung zu folgen. Ich sehe das Urteil als ein bewusstes Setzen von mehreren Nadelstichen. So war es auch für meine beiden Strafverteidiger völlig überraschend, dass noch am gestrigen Tag ein Urteil gesprochen wurde. Üblicherweise hört das Gericht zunächst beide Seiten an und nimmt sich dann Zeit, um das Urteil nach ein paar Wochen schriftlich zuzusenden. Ich gehe daher davon aus, dass der größte Teil dieses Urteils bereits vorher verfasst worden ist.
Außerdem hat man womöglich ausgenutzt, dass ich persönlich vor Ort war, was ich nicht hätte sein müssen. Weil ich vor Ort war, hat man offenbar gleich ein Urteil gesprochen. Somit ist das Urteil sofort rechtskräftig. Damit beginnt gleichzeitig die Vier-Wochen-Frist für eine Verfassungsbeschwerde. Normalerweise beginnt diese Frist erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils. Das setzt mich und meine Anwälte zusätzlich massiv unter Druck. Sie müssen jetzt auf die Schnelle und ohne Vorliegen einer schriftlichen Begründung eine Verfassungsbeschwerde zusammenzimmern. Das geschah aus meiner Sicht bewusst. Ich sehe dahinter einen möglichen politischen Einfluss und keine unabhängige Richterschaft.
Hinzu kommt, dass das Revisionsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu 26 weiteren Fällen von angeblicher Ausstellung unrichtiger Maskenatteste an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgegeben wurde. In diesen Fällen sei ich möglicherweise zu Unrecht freigesprochen worden. Es wird daher neue Verhandlungstermine geben, bei denen sehr wahrscheinlich die Eltern der betroffenen Kinder angehört werden. Damit kommen auch weitere Belastungen für meine Patienten und für mich, auch finanzielle, hinzu.
Man versucht, mich menschlich und wirtschaftlich vollkommen zu ruinieren, wie es im Fall meiner Ärztekollegin Bianca Witschel bereits gelungen ist. Andere Kollegen wie Dr. Kristina Rochow bekommen auch jetzt noch Besuch von der Kriminalpolizei, weil sie Impfunfähigkeitsbescheinigungen für die Masernimpfung ausgestellt haben. Auch dort wird von politischer Seite weiter massiv Druck ausgeübt, obwohl sie nur ihrer ärztlichen Pflicht nachkommen.
Welche Auswirkungen hat dieser jahrelange Prozess auf Sie?
Es war traumatisierend, als plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Tür stand. Das werde ich nie vergessen. Auch heute tauchen teilweise Unwohlsein und Angst auf, wenn ich die Polizei sehe. Denn noch immer fand keine richtige politische oder juristische Aufarbeitung der Corona-Krise statt. Ich versuche, dies durch eine Auseinandersetzung mit positiven Dingen, Meditation und meiner Fähigkeit, das Schöne in dieser Welt und in meinem Leben zu sehen, auszugleichen.
Mit meiner Ehefrau habe ich einen wunderbaren Menschen an meiner Seite, der mich dabei jeden Tag optimal unterstützt. Auch meine ärztliche Tätigkeit und der Zuspruch meiner Patienten bestärken mich. Sie wären unendlich unglücklich, wenn sie mich als Therapeuten nicht mehr hätten. Das Verfahren hat mich mittlerweile über 100.000 Euro gekostet und wird weiterhin Geld kosten. Ich habe jedoch alle meine Rücklagen für das Verfahren aufgebraucht. Jetzt bin ich darauf angewiesen, dass mir Menschen finanziell unter die Arme greifen. Denen gehört mein tiefster Dank.

Dr. Wolfgang Urmetzer und seine Ehefrau am 19. August 2026 im Saal des BGH in Leipzig.

Foto: privat

Vielen Dank für das Interview.
Das Interview führte Erik Rusch.