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Angeklagter gesteht Mord an Amy Lopez nach über 30 Jahren

Er soll vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben. Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben“.
Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte mit Rollator im dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verdeckte er nicht. Zittrig setzte er sich auf die Anklagebank. Aufmerksam, mit leicht geöffnetem Mund und mit Blick nach in Richtung des vortragenden Staatsanwalts Julian Gislei verfolgte er die Anklageverlesung.
Verteidiger Volker Klein erklärte, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräumt. Im Anschluss nickte der 81-Jährige und antwortete mit „ja“, als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche.
Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet – viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt.
Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Im ehemaligen Arbeitszimmer des preußischen Generals Aster wurde die Leiche gefunden. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Missbraucht, geschlagen, erstochen

Die Tat geschah am 26. September 1994. Die 24 Jahre alte Amy Lopez war damals laut Staatsanwaltschaft als Touristin in Koblenz, dies gehörte zu ihrer Europareise. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand auf der Festung in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben.
Außerdem soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen haben, als sich Amy Lopez lautstark wehrte. An ihren Hals soll er einen Gürtel angelegt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Durchbruch dank neuer technischer Möglichkeiten

Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen – mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.
Der Mann war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.
Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen. (dpa/red)
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AfD-Politiker Sichert geht gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl vor

Weil der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ihn nicht zur Landratswahl am 13. September zugelassen hat, zieht der AfD-Politiker Martin Sichert vor Gericht. Der 46-Jährige, der seit 2017 Bundestagsabgeordneter ist, hatte diesen Schritt angekündigt.
Der Wahlausschuss hatte Sichert am 21. Juli mit 5:1 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Dieses verwies auf Äußerungen Sicherts in sozialen Medien, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen. So habe er unter anderem auf X eine Aussage zur Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus in Berlin gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

Staatsrechtler: Ausschluss „krass verfassungswidrig“

In einem Video zeigte sich Sichert „fassungslos“. Sein Ausschluss sei „ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl“, sagte er.
Auf Facebook teilte Sichert mit, dass er eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss beantragt hat. „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr“, schrieb er. Es sei „absolut demokratiefeindlich“, wenn eine Landesregierung als auch ein Wahlausschuss „die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund“ sähen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eingang des Antrags des Politikers auf Anfrage von Epoch Times erhalten. Der Antrag werde dem Antragsgegner nun zugestellt sowie eine Antragserwiderung angefordert, so ein Sprecher. Auch würden die Verwaltungsvorgänge einbezogen. Eine Entscheidung werde noch vor der Wahl fallen.
Kritik am Ausschluss des AfD-Politikers hatte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler in einem Interview mit der „WELT“ geübt. So reiche es nicht, „jemandem die Verfassungstreue abzusprechen, der Mitglied in einer Partei ist, die nicht verboten ist“. Es sei „krass rechtswidrig und verfassungswidrig, jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer Partei von der Wahl auszuschließen“. Dass Kandidaten „vorher aussortiert“ würden, „das kennen wir in der Demokratie eigentlich nicht, das kennen wir aus autoritären Staaten“.

Gerichte wiesen Eilantrag in einem anderen Fall zurück

In einem vergleichbaren Fall scheiterte im vergangenen Jahr der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul mit seinem Eilantrag. Ihn hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen für die  Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen. Das Gremium äußerte Zweifel an seiner Verfassungstreue und verwies auf Berichte des Verfassungsschutzes. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Eilantrag des verbeamteten Lehrers zurück.
Zur Begründung hieß es, dass Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl nicht per Eilverfahren gestoppt werden können. Juristisch könne dagegen erst im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden. Paul legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein und scheiterte auch dort. Das Gericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts.