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11. August: Doktortitel entzogen | AfD 20 Punkte vor CDU | Todesstrafe gegen Assad

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Doktortitel entzogen

Die Technische Universität Chemnitz hält an ihrer Entscheidung fest, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Voigt wird vorgeworfen, in seiner Dissertation unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen. Voigt kündigte an, gegen die Entscheidung zu klagen.

Gutes Wetter für Sonnenfinsternis

Morgen Abend gibt es auch in Deutschland gute Chancen, eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen. Der Deutsche Wetterdienst erwartet vielerorts einen klaren Himmel. Ab etwa 19:15 Uhr schiebt sich der Mond vor die Sonne, die bis zu 90 Prozent bedeckt sein wird. Den Höhepunkt erwarten Experten gegen 20 Uhr.

AfD 20 Punkte vor CDU

Die AfD ist einer möglichen Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt erneut ein Stück nähergekommen. Eine INSA-Umfrage sieht die Partei bei 42 Prozent – fast doppelt so stark wie die CDU. Offen bleibt, ob die AfD einen Koalitionspartner findet. Das BSW stellt Bedingungen für eine Zusammenarbeit. Die AfD sieht sich durch die neuen Zahlen hingegen auf dem Weg zu einer absoluten Mehrheit bei der Wahl.

Todesstrafe gegen Assad

In Syrien ist der frühere Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Ein Gericht macht ihn für „Kriegsverbrechen“ und “Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ während des Bürgerkriegs seit 2011 verantwortlich. Auch weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden verurteilt. Assad selbst lebt im Exil in Russland. Eine Vollstreckung des Urteils gilt daher als unwahrscheinlich.

E-Auto-Boom

Immer mehr Autofahrer steigen auf E-Autos um. Laut HUK Coburg wechselten im zweiten Quartal 12 Prozent der Kunden vom Verbrenner zum Stromer – doppelt so viele wie im Jahresdurchschnitt 2025. Hohe Spritpreise und die neue Förderung treiben den Trend. Der E-Auto-Anteil am Gesamtbestand liegt allerdings erst bei 3,7 Prozent.
 
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Syrien verhängt Todesstrafe gegen Baschar al-Assad

Ein syrisches Gericht hat den gestürzten Präsidenten des Landes Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihm wurde vorsätzlicher Mord an mehreren Menschen, Folter, willkürliche Inhaftierung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. 
Die Richter begründeten ihr Urteil mit „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Assad hält sich derzeit in Russland auf, das ihn bislang nicht an Syrien ausgeliefert hat. Das Urteil des vierten Strafgerichts in der Hauptstadt Damaskus wurde live im syrischen Staatsfernsehen verlesen.

Der Prozess begann im April

Der Prozess gegen den früheren Machthaber selbst und dessen Umfeld war im April eröffnet worden. Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen.
Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden zwischen 2011 und 2024 mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Im Dezember 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber.
Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung als Präsident an.
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in einer Pressekonferenz mit Syriens Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa.

Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in einer Pressekonferenz mit Syriens Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa im März 2026.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Weitere Urteile

Zum Tode verurteilt wurde auch der frühere hochrangige Sicherheitsverantwortliche Atef Nadschib, ein Cousin Assads. Nadschib wurde wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ schuldig gesprochen, die er nach Überzeugung der Richter als Leiter der Sicherheitsbehörden in der syrischen Provinz Daraa begangen hatte.
Unter anderem wurden ihm die „vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren“ und „Folter mit Todesfolge“ zur Last gelegt.
In Daraa hatten 2011 die Aufstände gegen Assad begonnen, nachdem Jugendliche regierungskritische Graffiti an die Wände ihrer Schule gesprüht hatten und festgenommen wurden. Daraus entwickelte sich der fast 14-jährige Bürgerkrieg.
Nadschib ist einer der wenigen Schlüsselfiguren der Assad-Regierung, die selbst in Syrien vor Gericht steht. Er war im Januar 2025, wenige Wochen nach dem Sturz der Assad-Regierung, in der syrischen Hafenstadt Latakia festgenommen worden.

Syrische Kurden, die in Vertriebenenlagern in der Stadt Hasakeh gelebt haben, bereiten sich am 10. August 2026 darauf vorb, nach Jahren der Vertreibung in die nordöstliche Grenzstadt Ras al-Ain zurückzukehren.

Foto: Delil Souleiman/AFP via Getty Images

Menschen trafen sich vor dem Gerichtsgebäude

Auch Assads Bruder Mahir al-Assad sowie weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihnen wurden vorsätzlicher und geplanter Mord sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.
Vor dem Justizpalast in Damaskus versammelten sich während der Urteilsverkündung Dutzende Menschen. Nach dem Todesurteil gegen Nadschib brachen Jubel und Freudenschreie aus, wie ein dpa-Reporter vor Ort berichtete.
Einige Menschen hielten Bilder von Personen hoch, deren Tod Nadschib vorgeworfen wird. Auch in Daraa hat es Augenzeugenberichten zufolge Freudenbekundungen gegeben.
Bisher scheint eine Vollstreckung der Strafen unwahrscheinlich. Sollten sie jemals gefasst oder ausgeliefert werden, wartet auf sie in Damaskus umgehend der Strafvollzug oder ein neuer Prozess. (dpa/afp/red)