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Ihre Krankenakte bald für viele lesbar? Was das GeDIG-Gesetz wirklich bedeutet


In Kürze

  • Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ wird der Zugriff von Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte (ePA) stark erweitert.
  • Krankenkassen sollen Daten von Diagnosen, Medikationen und Befunden einsehen können.
  • Mit diesen Daten identifizieren sie Gesundheitsrisiken der Patienten und erstellen Präventionsangebote.
  • Verbraucherschützer und Ärzteverbände fordern Nachbesserungen und Änderungen des Gesetzes.

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte das Gesundheitswesen effizienter werden. Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Seit Oktober 2025 gilt eine „Befüllungspflicht“ für Praxen und Kliniken. Sie müssen alle Befunde und relevanten Informationen in die digitale Patientenakte eintragen. Doch nur ein Bruchteil der Patienten nutzt die ePA aktiv.
Jetzt soll das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) den Krankenkassen weitreichende Zugriffsrechte auf die ePA-Daten ihrer Versicherten gewähren. Am 15. Juli 2026 wurde es vom Bundeskabinett beschlossen. Doch es regt sich deutlicher Widerstand.

ePA wird zur Gesundheitsdatenplattform

Die elektronische Patientenakte soll zukünftig noch viel stärker zum digitalen Zugangspunkt der Versorgung werden. Über die ePA-App sollen Versicherte künftig Funktionen wie eine digitale Erst- bzw. Bedarfseinschätzung zu einem Symptom oder einem Leiden bekommen.
Wer Probleme hat mit fachspezifischen Ausdrücken, die oft in Arztbriefen oder Überweisungen zu finden sind, bekommt mit der ePA-App Hilfe. Eine KI-gestützte systematische Aufarbeitung von ärztlichen Befunden soll in einer verständlichen Sprache in der App für den Versicherten gespeichert werden. Auch der klassische Beipackzettel soll versichertenindividuell und verständlich aufbereitet werden.
Weiterhin soll verpflichtend, die digitale Impfübersicht mit entsprechenden Erinnerungen an bevorstehende Schutzimpfungen eingerichtete werden.

Entlastungen von 109 Millionen Euro

Mit der schrittweisen Einführung der E-Überweisung bis zum 01.September 2029, wird eine der letzten papierdominierten Strukturen ins Digitale geführt. Sie gewährleistet den Transfer zwischen den hausärztlichen und fachärztlichen Praxen.
Das Ausfüllen, Ausdrucken und Abholen von Überweisungsscheinen entfällt damit. Für die Praxen bedeutet dies einen geringeren Bürokratie- und Verwaltungsaufwand. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Entlastungen für Arztpraxen und Krankenhäuser auf ca. 105 Millionen Euro und bei den Krankenkassen auf ca. 4 Millionen Euro.
Für Versicherte soll es auch eine digitale Terminvermittlung über die ePA-App geben. Dafür soll eine Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen eingesetzt werden.

Krankenkassen sind begeistert – Kritik aus der Ärzteschaft

Bisher bestand die Aufgabe der Krankenkassen darin, primär als Kostenträger zu fungieren. Die ePA-Daten lagen bislang verschlüsselt auf Servern und waren für die Mitarbeiter der Krankenkassen nicht einsehbar. Nun sollen die Kassen Zugriff auf Diagnosen, Medikationen und Befunde bekommen. Diese werden mithilfe von KI gescannt, um individuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, an Vorsorgeuntersuchungen zu erinnern und maßgeschneiderte Therapieangebote zu unterbreiten.
Anne -Kathrin Klemm, Vorstandsvorsitzende des Dachverbandes der BKK-Krankenkassen erklärte zum GeDIG:
„Die vorgesehenen Regelungen eröffnen den Krankenkassen neue Möglichkeiten, Prävention gezielter zu gestalten und Versicherte noch wirksamer bei ihrer Gesundheiterhaltung [sic] zu unterstützen.“
Dr. Stefan Reschke, Facharzt für Allgemeinmedizin und Notfallmedizin aus Baden-Württemberg, sieht genau das im Gesetz kritisch. Er schreibt auf seiner Website:
„Die Kasse spricht künftig direkt mit Ihnen über Dinge, die in mein Sprechzimmer gehören – und nicht in eine App, die nebenbei Werbebanner für Fitnesskurse anzeigt. Die Kasse ist nicht Ihr Arzt. Die Kasse ist die Stelle, die Ihre Behandlungen bezahlt und ein sehr handfestes Interesse daran hat, was Sie sie kosten.“

Einsicht in sensible Daten

Auch die Bundesärztekammer hat deutliche Kritik am Gesetz geäußert. Auf dem 130. Deutschen Ärztetag hieß es diesbezüglich, die Identifikation von Risiken dürfe nicht Aufgabe der Krankenkassen sein. Dies sei eine originär ärztliche Aufgabe.
Insbesondere sieht die Kammer die Einsicht in sensible Daten kritisch, die ursprünglich eine konkrete Behandlung dokumentiert und in der elektronischen Patientenakte für die Versicherten gespeichert wurden.
Besonders problematisch sei zudem die Möglichkeit, zusätzliche personenbezogene Daten – etwa zu Ernährungsgewohnheiten, Alkoholkonsum, Raucherstatus, Gewicht, pflanzlichen Wirkstoffen oder nicht erstattungsfähige Arzneimitteln – zu erheben und für verschiedene kassenbezogene Zwecke weiterzuverarbeiten.
In einer Pressemitteilung vom 15. Juli 2026 erklären die Vorstände der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
„Medizinische Probleme wollen Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder Psychotherapeuten in der Praxis besprechen und eben nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten.“

„Das Ende der Beziehungsmedizin“

Die Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfahrt sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier, warnen die Bundesregierung eindringlich vor dem Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung würden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Damit drohe die ärztliche Schweigepflicht, Stück für Stück ausgehöhlt zu werden.
Dr. Stefan Reschke argumentiert, dass viele kleine Ausnahmen, Opt-out-Regelungen und „mit Zustimmung”-Klauseln des Gesetzes in der Summe genau dahin führten, wovor Ärzteverbände und Datenschützer unisono warnen:
„zu einem System, in dem Ihre intimsten Gesundheitsdaten plötzlich mehr Leute sehen können als früher – oft ohne dass Sie es aktiv gewollt oder auch nur richtig verstanden haben.“
Für Reschke schaffe dies den gläsernen Patienten. Verbraucherschützer und Ärzteverbände fordern Nachbesserungen und Änderungen des Gesetzes. Im Herbst soll es vom Bundestag verabschiedet werden.
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Neues Gesetz: Arztüberweisung wird bis 2029 digital

Die Arztüberweisung soll digitalisiert werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Die elektronische Überweisung soll demnach schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden.
Mit dem Gesetz will die Regierung auch insgesamt die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. So sollen die elektronische Patientenakte (ePA) ausgebaut und Gesundheitsdaten besser genutzt werden.

ePA soll für Impfungen ausgebaut werden

Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind seit 1. Oktober 2025 verpflichtet, die ePA zu nutzen. Sie soll nun um verschiedene Anwendungen wie eine digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Impfungen ergänzt werden.
Zudem sollen die Krankenkassen die Akte um weitere Angebote ausbauen dürfen.
Über die elektronische Akte sollen Versicherte künftig auch Termine buchen können.
Insgesamt will die Bundesregierung mit den geplanten Änderungen die technischen Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystems schaffen.

Warken: „Zukunft ist digital“

„Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt“, betonte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden.“
Mit dem Gesetz „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ muss sich als nächstes der Bundestag befassen.
Ein Primärversorgungssystem ist eines der großen Vorhaben Warkens: Die Hausärztin oder der Hausarzt soll künftig die erste Anlaufstation bei gesundheitlichen Problemen sein.
Ein Facharzt soll erst nach einer hausärztlichen Erstberatung aufgesucht werden können. Ziel ist es, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren und damit Kosten zu sparen. (afp/red)
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Glyphosat-Urteil: Oberster Gerichtshof der USA stärkt Bayer-Tochter Monsanto


In Kürze:

  • Supreme Court hebt Schadensersatzurteil gegen Monsanto im Fall Monsanto v. Durnell auf.
  • Bundesstaaten dürfen nach Auffassung des Gerichts keine zusätzlichen Krebswarnhinweise verlangen, wenn die EPA diese nicht vorschreibt.
  • Das Urteil betrifft die Zuständigkeit zwischen Bundesrecht und einzelstaatlichem Deliktsrecht – nicht die wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat.
  • Für Bayer könnte die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf tausende noch anhängige Verfahren in den USA haben.

 
Der Supreme Court der USA hat der Bayer-Tochter Monsanto einen möglicherweise weitreichenden Erfolg rund um sein Pflanzenschutzmittel Glyphosat verschafft. Am Donnerstag, 25. Juni, fällte der Oberste Gerichtshof sein Urteil im Fall Monsanto v. Durnell. Darin beschränkten die Verfassungsrichter mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen die Befugnisse von Bundesstaaten, über staatliches Deliktsrecht zusätzliche Kennzeichnungspflichten zu begründen.
Konkret geht es um das Produkt „Roundup“, dessen Wirkstoff Glyphosat ist. Der Supreme Court entschied, dass Bundesstaaten Hersteller grundsätzlich nicht wegen fehlender Warnhinweise auf mögliche Krebsrisiken haftbar machen dürfen, wenn die US-Umweltbehörde EPA einen solchen nicht verlangt. Das Urteil könnte Bedeutung für mehrere tausend noch anhängige Verfahren gegen Monsanto in den USA entfalten.

Streit um Glyphosat: Gefahr oder unbedenkliches Hilfsmittel?

Im Jahr 2018 hat die Bayer AG Monsanto übernommen. Damit ist der Konzern auch in zehntausende anhängige Klagen eingetreten, die sich gegen das Tochterunternehmen richten. Im Regelfall geht es dabei um „Roundup“. Die Kläger leiden unter dem sogenannten Non-Hodgkin-Lymphom, einer Krebserkrankung des lymphatischen Systems. Alle hatten zuvor den Unkrautvernichter über viele Jahre hinweg verwendet.
Die Kläger sehen nicht nur eine Korrelation zwischen beiden Ereignissen, sondern auch eine Kausalität. Sie stützen sich unter anderem auf eine Bewertung der Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) aus dem Jahr 2015, wonach Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ sei.
Eine Risikobewertung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA kam im selben Jahr zu dem Schluss, dass „weder epidemiologische Daten noch Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs beim Menschen zeigen“. Es gibt eine Vielzahl an weiteren Studien, die für oder gegen eine Unbedenklichkeit von Glyphosat sprechen.

WHO betont grundsätzliches Krebsrisiko – EPA die Wahrscheinlichkeit

Dass dieselben Daten zu unterschiedlichen Bewertungen führen können, liegt oft in unterschiedlichen Forschungsfragen begründet. Die Kläger stützen sich regelmäßig auf Gefahrbewertungen wie jene der IARC. Diese stellen regelmäßig auf die grundsätzliche Eignung eines Stoffes ab, Krebs zu erzeugen. Regulierungsbehörden hingegen bewerten das reale Risiko bei typischer Exposition. Sie betrachten, in welcher Menge Menschen bei bestimmungsgemäßer Anwendung oder im Alltag realistischerweise mit dem Stoff in Berührung kommen.
Die Kläger in den Monsanto-Verfahren werfen Monsanto vor, die Bevölkerung nicht hinreichend vor einem Krebsrisiko gewarnt zu haben. Es handelt sich um sogenannte Failure-to-Warn-Klagen. Der regelmäßig damit verbundene Vorwurf lautet, Monsanto hätte explizit auf dem Etikett Warnhinweise bezüglich des Krebsrisikos anbringen müssen.
Im Jahr 1974 hatte die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) Glyphosat erstmals registriert. Sie hatte den Wirkstoff mehrfach überprüft. Dabei kam sie wiederholt zu dem Ergebnis, dieses sei „not likely to be carcinogenic to humans“ – eine karzinogene Wirkung auf Menschen sei nicht wahrscheinlich.

Supreme Court verweist auf ähnliche Bewertungen in anderen Ländern

Aus diesem Grund verlangte die EPA auch keinen entsprechenden Warnhinweis auf ein mögliches Krebsrisiko. Der Supreme Court verwies auch darauf, dass weltweit die EPA-ähnlichen Behörden zu ähnlichen Einschätzungen gekommen seien. Dies sei etwa in Kanada, Australien, Japan und der EU der Fall gewesen.
Ein Geschworenengericht in Missouri hatte jedoch dem Kläger John Durnell im Jahr 2023 mehr als eine Million US-Dollar an Schadensersatz zugesprochen. Er hatte nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre lang „Roundup“ benutzt. Mittlerweile wurde bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert. Das Berufungsgericht in Missouri bestätigte das Urteil, Monsanto zog daraufhin vor den Supreme Court.
Dieser hob das Urteil nun auf. Dabei ging er gar nicht erst auf die Frage ein, inwieweit Glyphosat Krebs erregen kann oder nicht. Vielmehr beschränkte sich das Oberstgericht auf eine Frage der Reichweite von Gesetzgebungskompetenzen. Die Mehrheitsmeinung sagte, das Bundesrecht verdränge in diesem Fall das Recht der Bundesstaaten.

EPA-Einschätzung zu Glyphosat bleibt relevant

Das Gesetz FIFRA (Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act) sieht nicht vor, dass Bundesstaaten Kennzeichnungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel verlangen, die über jene des Bundes hinausgehen oder davon abweichen. Die EPA habe auf dieser Grundlage „Roundup“ ohne Krebswarnung zugelassen und ihre Entscheidung mehrfach bestätigt.
Hersteller seien gesetzlich verpflichtet, das von der EPA vorgeschriebene Etikett zu verwenden. Entsprechend sei Missouri nicht dazu ermächtigt, Monsanto dafür haftbar zu machen, dass kein Krebshinweis darauf enthalten sei. Einen solchen zu verlangen, wäre Sache der Bundesbehörde gewesen. Diese ist – so die Meinung der Senatsmehrheit – nicht nur eine beratende Behörde. Sie entscheide aktiv, welche Warnungen erforderlich seien und welche nicht.
Richter Brett Kavanaugh, der diese verfasste, argumentierte, der Kongress habe ausdrücklich bundesweit einheitliche Kennzeichnungen gewollt. Könne jeder Bundesstaat eigene Etiketten mit Warnhinweisen drucken, gäbe es keine bundesweit einheitlichen Kennzeichnungen mehr. Um das zu verhindern, sei der FIFRA verabschiedet worden. Hersteller müssten sich daher an die Vorgaben der EPA halten, Hersteller dürften nicht davon abweichen. Die Bundesstaaten dürften deshalb aber auch nicht von der Bundesvorgabe abweichende Landesregeln verlangen.

Zwei Richter im Supreme Court weichen ab

Das Minderheitsvotum kam von Richter Ketanji Brown Jackson und Neil Gorsuch. Diese erklärten, die EPA-Zulassung sei keine verbindliche gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich eine Registrierung. FIFRA verbiete zusätzliche Anforderungen, nicht aber Klagen, die ähnliche Ziele verfolgten wie das Bundesrecht – nämlich die Durchsetzung ausreichender Warnpflichten. Zudem nehme das Urteil den Geschädigten eine wichtige Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Das Urteil dürfte nun das Scheitern einer Vielzahl an Klagen nach sich ziehen, die sich auf die gleiche Anspruchsgrundlage stützen. Es bedeutet jedoch nicht, dass Klagen gegen Monsanto auf anderer Grundlage nicht noch möglich wären. Für Bayer bedeutet das Urteil grundsätzlich aber eine Stärkung seiner Position. Es stärkt zugleich die Rolle der EPA als maßgebliche Bundesbehörde für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln.
US-Präsident Donald Trump hatte Glyphosat und phosphoreszierte Herbizide im Februar 2026 in einer Exekutivverordnung als entscheidende Chemikalien für die nationale Verteidigung eingestuft. Der Schritt hat Unmut in der sogenannten MAHA-Bewegung („Make America Healthy Again“) ausgelöst, die als strikter Gegner von Glyphosat gilt.