In Kürze
- Mit dem „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ wird der Zugriff von Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte (ePA) stark erweitert.
- Krankenkassen sollen Daten von Diagnosen, Medikationen und Befunden einsehen können.
- Mit diesen Daten identifizieren sie Gesundheitsrisiken der Patienten und erstellen Präventionsangebote.
- Verbraucherschützer und Ärzteverbände fordern Nachbesserungen und Änderungen des Gesetzes.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte das Gesundheitswesen effizienter werden. Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Seit Oktober 2025 gilt eine „Befüllungspflicht“ für Praxen und Kliniken. Sie müssen alle Befunde und relevanten Informationen in die digitale Patientenakte eintragen. Doch nur ein Bruchteil der Patienten nutzt die ePA aktiv.
Jetzt soll das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) den Krankenkassen weitreichende Zugriffsrechte auf die ePA-Daten ihrer Versicherten gewähren. Am 15. Juli 2026 wurde es vom Bundeskabinett beschlossen. Doch es regt sich deutlicher Widerstand.
ePA wird zur Gesundheitsdatenplattform
Die elektronische Patientenakte soll zukünftig noch viel stärker zum digitalen Zugangspunkt der Versorgung werden. Über die ePA-App sollen Versicherte künftig Funktionen wie eine digitale Erst- bzw. Bedarfseinschätzung zu einem Symptom oder einem Leiden bekommen.
Wer Probleme hat mit fachspezifischen Ausdrücken, die oft in Arztbriefen oder Überweisungen zu finden sind, bekommt mit der ePA-App Hilfe. Eine KI-gestützte systematische Aufarbeitung von ärztlichen Befunden soll in einer verständlichen Sprache in der App für den Versicherten gespeichert werden. Auch der klassische Beipackzettel soll versichertenindividuell und verständlich aufbereitet werden.
Weiterhin soll verpflichtend, die digitale Impfübersicht mit entsprechenden Erinnerungen an bevorstehende Schutzimpfungen eingerichtete werden.
Entlastungen von 109 Millionen Euro
Mit der schrittweisen Einführung der E-Überweisung bis zum 01.September 2029, wird eine der letzten papierdominierten Strukturen ins Digitale geführt. Sie gewährleistet den Transfer zwischen den hausärztlichen und fachärztlichen Praxen.
Das Ausfüllen, Ausdrucken und Abholen von Überweisungsscheinen entfällt damit. Für die Praxen bedeutet dies einen geringeren Bürokratie- und Verwaltungsaufwand. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Entlastungen für Arztpraxen und Krankenhäuser auf ca. 105 Millionen Euro und bei den Krankenkassen auf ca. 4 Millionen Euro.
Für Versicherte soll es auch eine digitale Terminvermittlung über die ePA-App geben. Dafür soll eine Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen eingesetzt werden.
Krankenkassen sind begeistert – Kritik aus der Ärzteschaft
Bisher bestand die Aufgabe der Krankenkassen darin, primär als Kostenträger zu fungieren. Die ePA-Daten lagen bislang verschlüsselt auf Servern und waren für die Mitarbeiter der Krankenkassen nicht einsehbar. Nun sollen die Kassen Zugriff auf Diagnosen, Medikationen und Befunde bekommen. Diese werden mithilfe von KI gescannt, um individuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, an Vorsorgeuntersuchungen zu erinnern und maßgeschneiderte Therapieangebote zu unterbreiten.
Anne -Kathrin Klemm, Vorstandsvorsitzende des Dachverbandes der BKK-Krankenkassen erklärte zum GeDIG:
„Die vorgesehenen Regelungen eröffnen den Krankenkassen neue Möglichkeiten, Prävention gezielter zu gestalten und Versicherte noch wirksamer bei ihrer Gesundheiterhaltung [sic] zu unterstützen.“
Dr. Stefan Reschke, Facharzt für Allgemeinmedizin und Notfallmedizin aus Baden-Württemberg, sieht genau das im Gesetz kritisch. Er schreibt auf seiner Website:
„Die Kasse spricht künftig direkt mit Ihnen über Dinge, die in mein Sprechzimmer gehören – und nicht in eine App, die nebenbei Werbebanner für Fitnesskurse anzeigt. Die Kasse ist nicht Ihr Arzt. Die Kasse ist die Stelle, die Ihre Behandlungen bezahlt und ein sehr handfestes Interesse daran hat, was Sie sie kosten.“
Einsicht in sensible Daten
Auch die Bundesärztekammer hat deutliche Kritik am Gesetz geäußert. Auf dem 130. Deutschen Ärztetag hieß es diesbezüglich, die Identifikation von Risiken dürfe nicht Aufgabe der Krankenkassen sein. Dies sei eine originär ärztliche Aufgabe.
Insbesondere sieht die Kammer die Einsicht in sensible Daten kritisch, die ursprünglich eine konkrete Behandlung dokumentiert und in der elektronischen Patientenakte für die Versicherten gespeichert wurden.
Besonders problematisch sei zudem die Möglichkeit, zusätzliche personenbezogene Daten – etwa zu Ernährungsgewohnheiten, Alkoholkonsum, Raucherstatus, Gewicht, pflanzlichen Wirkstoffen oder nicht erstattungsfähige Arzneimitteln – zu erheben und für verschiedene kassenbezogene Zwecke weiterzuverarbeiten.
In einer Pressemitteilung vom 15. Juli 2026 erklären die Vorstände der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
„Medizinische Probleme wollen Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder Psychotherapeuten in der Praxis besprechen und eben nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten.“
„Das Ende der Beziehungsmedizin“
Die Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfahrt sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier, warnen die Bundesregierung eindringlich vor dem Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung würden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Damit drohe die ärztliche Schweigepflicht, Stück für Stück ausgehöhlt zu werden.
Dr. Stefan Reschke argumentiert, dass viele kleine Ausnahmen, Opt-out-Regelungen und „mit Zustimmung”-Klauseln des Gesetzes in der Summe genau dahin führten, wovor Ärzteverbände und Datenschützer unisono warnen:
„zu einem System, in dem Ihre intimsten Gesundheitsdaten plötzlich mehr Leute sehen können als früher – oft ohne dass Sie es aktiv gewollt oder auch nur richtig verstanden haben.“
Für Reschke schaffe dies den gläsernen Patienten. Verbraucherschützer und Ärzteverbände fordern Nachbesserungen und Änderungen des Gesetzes. Im Herbst soll es vom Bundestag verabschiedet werden.














