In Kürze:
- Die Thüringer BSW-Fraktion hält trotz der Forderung des Bundesvorstands an der Koalition mit CDU und SPD fest.
- 13 anwesende Abgeordneten beschlossen einstimmig, die Regierung nicht zu verlassen und Ministerpräsident Mario Voigt weiter zu unterstützen.
- Die BSW-Bundesspitze hatte nach der Aberkennung von Voigts Doktortitel dessen Rücktritt und ein Ende der „Brombeerkoalition“ gefordert.
- Damit verschärft sich der Machtkampf zwischen der BSW-Bundesspitze und dem Thüringer Landesverband.
In Thüringen hat die BSW-Fraktion im Landtag nach der Sommerpause erstmals wieder regulär getagt. Dabei ging es auch um die weitere Unterstützung von Ministerpräsident Mario Voigt. Die Fraktion lehnte es laut Fraktionschefin Sigrid Hupach einstimmig ab, die Regierung zu verlassen. An der Sitzung nahmen 13 der 15 Abgeordneten teil.
Das BSW ist Teil einer Dreierkoalition mit CDU und SPD. Das Bündnis verfügt jedoch über keine eigene Mehrheit und muss sich bei wichtigen Abstimmungen, etwa zum Haushalt, mit der Linken abstimmen. Die Koalition hat 44 der 88 Sitze im Landtag. Stärkste Kraft ist die AfD mit 32 Sitzen.

Die Fraktionsvorsitzende des BSW im Thüringer Landtag, Sigrid Hupach, erklärt nach einer Fraktionssitzung, ihre Fraktion halte an der Regierungskoalition mit CDU und SPD fest.
Foto: Jacob Schröter/dpa
BSW in Thüringen stellt sich gegen Forderung der Bundesspitze
Die Sitzung der BSW-Fraktion hätte der Anfang vom Ende dieser sogenannten Brombeerkoalition sein können. Gleichzeitig droht auch der Fraktion selbst eine Spaltung. Grund dafür ist eine Vorgabe des Bundesvorstandes des BSW, die vom Thüringer Landesverband unmissverständlich fordert, dem Ministerpräsidenten seine Unterstützung zu entziehen.
Anlass dafür ist die Zurückweisung von Voigts Widerspruch gegen die Aberkennung seines Doktortitels durch das zuständige Gremium an der TU Chemnitz. Die 2008 vorgelegte Arbeit zum Thema „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ galt zunächst als Dissertation neuen Typs. Sie stützte sich in erheblichem Maße auf persönliche Gespräche mit relevanten Akteuren – unter anderem mit Präsidentenberater Karl Rove.
Jedoch soll die Arbeit im Fach Politikwissenschaft in erheblichem Maße gegen Anti-Plagiats-Bestimmungen verstoßen haben. Zu dieser Einschätzung gelangte der zuständige Fakultätsrat – wobei die Beurteilungsmaßstäbe noch während des laufenden Verfahrens verschärft worden sein sollen.
Ministerpräsident Voigt geht gerichtlich gegen Entscheidung vor
Voigts Anwälte haben die Entscheidung mittlerweile gerichtlich angefochten. Die beanstandeten Stellen machten nur 2,58 Prozent des Textes aus, betonte der Ministerpräsident selbst. Der „wissenschaftliche Kern“ seiner Arbeit sei von den Vorwürfen nicht betroffen. Die Aberkennung sei unverhältnismäßig, zumal auch ein externer Gutachter zuvor die Voraussetzungen für einen Entzug verneint habe.
Bisher hat sich das Kabinett in Thüringen hinter Voigt gestellt. Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) erklärte, relevant sei allein, wie vertrauensvoll der Ministerpräsident mit dem Kabinett zusammenarbeite. Ihr sei unklar, wie die 2008 geschriebene Dissertation die Regierungsfähigkeit beeinflussen sollte.
Auch der vom BSW gestellte Infrastrukturminister Steffen Schütz sieht keinen Anlass, die Zusammenarbeit mit Voigt aufgrund der Entscheidung der TU Chemnitz zu überdenken. Diese ersetze keine „juristisch fundierte Prüfung und Entscheidung“, auf die er ein Recht habe, äußerte Schütz gegenüber der ARD.
BSW gegen „doppelte Maßstäbe“ und „Mehrheitsbeschaffer“
Der Bundesvorstand des BSW hat nun jedoch eine klare Forderung an die Fraktion gerichtet. In einer Erklärung vom Freitag fordert dieser zuerst Ministerpräsident Voigt dazu auf, „unverzüglich“ von seinem Posten zurückzutreten. Es dürfe, so heißt es darin, „keine doppelten Maßstäbe in der Politik geben“.
Die Aberkennung des Doktortitels sei im Rahmen einer Nachprüfung bestätigt worden. Dass Voigt in dieser Situation nicht von sich aus zurücktrete, beschädige das Amt des Ministerpräsidenten und das Vertrauen in die Politik. Gleichzeitig nimmt die Erklärung des Bundesvorstandes auch das BSW im Freistaat in die Pflicht. Dieses dürfe sich „nicht zum Mehrheitsbeschaffer eines Mannes machen, der seine persönlichen Interessen über das Wohl des Landes stellt“.
Man erwarte daher, so die Führung im Bund, von der BSW-Fraktion im Landtag, dass diese „Mario Voigt nicht weiter stützt“. Stattdessen solle sie den Weg freimachen für einen „überparteilichen Ministerpräsidenten, der mit wechselnden Mehrheiten regiert“. Die Abwahl eines Ministerpräsidenten in Thüringen kann ausschließlich über ein konstruktives Misstrauensvotum erfolgen.
AfD hätte konstruktives Misstrauensvotum mitgetragen
Gemeinsam mit der AfD hätte das BSW die erforderliche Mehrheit. Diesen Umstand hatte sich zuletzt deren Landeschef Björn Höcke zunutze gemacht, als er in der Vorwoche Sahra Wagenknecht anbot, sie zur Ministerpräsidentin zu wählen. Diese wies das Angebot als „weder ehrlich noch seriös“ zurück. Eine echte Lösung könne, so Wagenknecht, „nur ein überparteilicher Ministerpräsident sein kann, der in dem Bundesland lebt und verankert ist“. Sie selbst habe nur ihre Kindheit im Freistaat verbracht.
Allerdings wolle Wagenknecht mit allen Parteien über einen solchen überparteilichen Kandidaten sprechen – auch mit der AfD. Und Höcke signalisierte der BSW-Fraktion auch schon, dass diese das Vorhaben mittragen würde. In einem Schreiben Höckes heißt es: „Lassen Sie uns gemeinsam nach einer unabhängigen Persönlichkeit suchen, die Autorität besitzt, das Land zusammenführen kann und im Thüringer Landtag eine Mehrheit hinter sich versammelt.“
Dass es dazu nicht kommen würde, erwarteten Beobachter der Szenerie schon im Vorfeld der Fraktionssitzung – unter anderem auch Wagenknecht selbst. Diese hatte das Angebot Höckes, Ministerpräsidentin zu werden, auch aufgrund der speziellen Situation im Thüringer Landesverband abgelehnt. Die Parteigründerin erklärte, dass sie nicht damit rechnen könne, alle Stimmen aus der BSW-Fraktion im Freistaat zu erhalten.
Zwei Abgeordnete fehlten – übrige Fraktion einstimmig für Regierungsverbleib
Aus diesem Grund erschien auch das Ansinnen, Voigt im Wege eines konstruktiven Misstrauensvotums abzuwählen, als aussichtslos. Um die erforderliche Mehrheit auf die Beine zu stellen, hätten mindestens 13 der 15 BSW-Abgeordneten dieses unterstützen müssen – vorausgesetzt, die AfD-Fraktion stimmt geschlossen ab. Die Linke schließt es aus, zusammen mit der AfD einen Ministerpräsidenten zu wählen.
Nun hat die BSW-Fraktion es abgelehnt, der Vorgabe aus Berlin zu entsprechen. Dies stellt eine schwere Schlappe für Wagenknecht und die Bundessprecher Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali dar. Sie hatten die Erklärung zum Sturz Voigts mitgetragen. Die als Wagenknecht-Unterstützer geltenden Abgeordneten Anke Wirsing und Sven Küntzel hatten an der Sitzung nicht teilgenommen. Zuvor hatte die „taz“ die Zahl der Wagenknecht-Loyalen in der Fraktion auf ein Drittel geschätzt.
Schütz und Wolf hatten bereits im Vorfeld betont, für das Vorhaben der Abwahl von Voigt nicht zur Verfügung zu stehen. Offenbar wollten aber auch andere einige Wagenknecht-Anhänger nicht riskieren, wie in Brandenburg aus der Regierung geworfen zu werden und als gespaltenes politisches Lager wirkungslos zu werden. Umfragen geben dem BSW nur noch in zwei Bundesländern mehr als 5 Prozent der Stimmen – das sind Thüringen und Sachsen mit jeweils 7 Prozent. Die nächsten Wahlen in beiden Ländern finden 2029 statt. Mögliche Neuwahlen würden nach derzeitigem Stand ausschließlich der AfD nutzen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)




