Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einer Verbraucherorganisation zufolge zahlreiche von der irischen Billig-Airline Ryanair erhobene Gebühren für rechtswidrig erklärt.
„Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, erklärte am Montag, 29. Juni, der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Organisation war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln der Fluglinie vorgegangen.
Es handele sich um „55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte“ und zehn weitere Zusatzgebühren, erklärte der VKI weiter.
Teils könnten diese Gebühren selbst dann verrechnet werden, „wenn der Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist“.
Kunden können Geld zurückfordern
„Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern“, erklärte Petra Leupold von VKI. „Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, zitierte die Organisation Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP reagierte Ryanair zunächst nicht. (afp/red)