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Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen Selenskyjs früheren Vertrauten Jermak

Gegen den früheren ukrainischen Präsidialamtschef Andrij Jermak wird Berichten zufolge wegen Geldwäsche ermittelt.
Das Nationale Antikorruptionsbüro (Nabu) teilte am Montag mit, es habe eine „organisierte Gruppe“ enttarnt, die umgerechnet 8,9 Millionen Euro „über ein Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen“ habe.

Jermak unter Korruptionsverdacht

Bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen „ehemaligen Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine“. Jermak war von 2020 bis 2025 als Leiter des Präsidialamts der wichtigste Berater von Staatschef Wolodymyr Selenskyj.
Jermak trat Ende November zurück, nachdem das Antikorruptionsbüro einen massiven Korruptionsskandal im Energiesektor aufgedeckt hatte, in den mehrere Politiker verwickelt waren.
Korruption ist seit langer Zeit ein Problem in der Ukraine. Ihre Bekämpfung wird als wichtige Voraussetzung für einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union angesehen. (afp/red)
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Polens Ex-Minister Ziobro flieht aus Ungarn in die USA

Der von Polen wegen Korruptionsverdachts gesuchte Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro hat sein Asyl in Ungarn verlassen und hält sich in den USA auf. „Gestern bin ich hierhergeflogen“, sagte der Politiker der rechtskonservativen PiS dem Sender Telewizja Republika. Die USA seien „die stärkste Demokratie der Welt“.
Polens Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den 55 Jahre alten Ex-Minister der früheren PiS-Regierung wegen 26 Straftatbeständen, darunter auch der Verdacht auf Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Verdacht auf Veruntreuung von umgerechnet 35 Millionen Euro.
Nach Angaben der Ermittler drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu 25 Jahre Haft. Ziobro hat die Vorwürfe als „halsbrecherisch“ bezeichnet und sieht sich aus politischen Gründen verfolgt.

Ungarns neuer Regierungschef will Ziobro nicht mehr schützen

Im vergangenen Jahr war Ziobro ebenso wie sein ehemaliger Stellvertreter Marcin Romanowski nach Ungarn geflohen und hatte von dem mittlerweile abgewählten Regierungschef Viktor Orban dort politisches Asyl erhalten.
Ziobro und Romanowski gehören der rechtskonservativen Partei PiS an, die Polen von 2015 bis 2023 regierte. Ungarns neuer Ministerpräsident Peter Magyar hatte bereits angekündigt, dass sein Land die beiden Politiker nicht länger schützen werde.
Dass Ziobro nun die Ausreise gelang, könnte das Verhältnis Polens zu Ungarn und zu den USA belasten. Polens Justizminister Waldemar Zurek kündigte an, Warschau werde beide Länder um Auskunft dazu bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage Ziobros Ausreise aus Ungarn und die Einreise in die USA ohne gültige Dokumente möglich gewesen sei.
Das polnische Außenministerium hatte Ziobros Reisepass nach dessen Flucht nach Ungarn für ungültig erklärt. Zurek kündigte zudem an, man werde ein Auslieferungsersuchen für Ziobro an die USA stellen.
Ziobro sagte dazu in den USA, er habe keine Angst vor einem Gerichtsverfahren. „Ein unabhängiges amerikanisches Gericht ist ganz bestimmt ein unabhängiges Gericht, wenn sie also ein Auslieferungsverfahren einleiten wollen, nur zu.“ (dpa/red)
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Dobrindts Grenzbilanz: Fast 48.000 illegale Einreisen verhindert

Beamte der Bundespolizei haben an den deutschen Grenzen zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 7. Mai 2026 nach offizieller Zählung 47.659 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Auswertung des Sondermeldedienstes der Bundespolizei.
Demnach wurden 34.914 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. 1.371 Migranten wurden gemäß Paragraf 18 Absatz 1 des Asylgesetzes zurückgewiesen und 69 Personen gemäß Paragraf 18 Absatz 3 zurückgeschoben.
Passieren durften 294 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu vulnerablen Gruppen, diese durften ein Asylgesuch äußern. 1.821 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert.

1.400 Schleuser festgenommen

1.415 Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Als Beifang konnten 8.842 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen werden. Darunter waren viele Personen aus dem extremistischen Spektrum.
So stellte die Bundespolizei 1.581 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum fest.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“, dass die Verschärfung der Grenzkontrollen das sichtbare Signal sei, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland „grundlegend geändert“ habe. Es sei das erfolgreiche Instrument, den kriminellen Schleuserbanden einen empfindlichen Schlag zu verpassen. (dts/red)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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Zwei frühere Verteidigungsminister in China zur Todesstrafe auf Bewährung verurteilt

Ein Militärgericht in China hat gegen zwei frühere Verteidigungsminister wegen Korruption die Todesstrafe auf Bewährung verhängt.
Die Strafen von Wei Fenghe und Li Shangfu würden nach einer zweijährigen Bewährungszeit in lebenslange Haft umgewandelt, meldete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Donnerstag.

Härteste Strafen in Xi Jinpings Militär-Säuberung

Es handelt sich um die härtesten Strafen, die die Führung in Peking im Rahmen einer umfassenden Anti-Korruptions-Kampagne von Präsident Xi Jinping gegen hochrangige Militärvertreter verhängt hat.

Li Shangfu auf der Moskauer Sicherheitskonferenz am 15. August 2023 in Kubinka. (Archivbild)

Foto: ALEXANDER NEMENOV / AFP / Getty Images

Wei und Li waren zwischen 2018 und 2023 im Amt. Sie waren zudem ehemalige Mitglieder der mächtigen Zentralen Militärkommission Chinas, die das Militär beaufsichtigt, und traten häufig im Fernsehen auf.

Politische Rechte entzogen und Vermögen konfisziert

Wei wurde wegen der Annahme von Bestechungsgeldern verurteilt, Li wegen der Annahme und des Anbietens von Bestechungsgeldern, meldete Xinhua weiter.
Beiden wurden demnach außerdem lebenslang ihre politischen Rechte entzogen, außerdem wurde ihr persönliches Vermögen beschlagnahmt. (afp/red)
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gesellschaft

Haftstrafen für Paar nach Millionendiebstahl aus Parkautomaten

Das Landgericht im bayerischen Kempten hat ein Ehepaar wegen Münzdiebstählen aus Parkautomaten im Millionenwert zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Schuldig gesprochen wurden der Mann und die Frau wegen Diebstahls in 317 Fällen, wie das Gericht mitteilte. Der Mann war beim städtischen Betriebshof für die Leerung kommunaler Parkscheinautomaten zuständig.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er zwischen April 2015 und November 2025 er das Geld regelmäßig mit nach Hause genommen hatte.
Die Quittungen aus dem Automaten warf er weg. Teilweise übergab er das Geld an seine mitangeklagte Ehefrau. Die Münzen zahlte das Paar auf ihre Konten oder bei Münzautomaten in Supermärkten ein.

Keine durchgehende Kontrolle beim Bauhof

Da es beim Bauhof keine durchgehende Kontrolle der Quittungen aus den Automaten und keine Dokumentation über die fehlenden Schlüssel gab, fiel der Diebstahl laut Urteil lange Zeit nicht auf. Eine Bank brachte die Ermittlungen schließlich ins Rollen. Diese hatte wiederholt auffällige Geldeinzahlungen registriert.
Ein Teil der Taten war bereits verjährt. Das betraf den Zeitraum zwischen April 2015 und November 2020. In dieser Zeit hatte das Paar Münzgeld im Wert von mehr als einer halbe Million Euro gestohlen.
Allerdings muss es diesen Betrag trotzdem zurückzahlen. Zusammen mit den Beträgen aus dem nicht verjährten Zeitraum hat das Paar laut Urteil nun mehr als 1,9 Millionen Euro zurückzuzahlen.(afp/red)
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wirtschaft

„Obi-Orange“: Baumärkte streiten sich vor Bundesgerichtshof um Farbe

Der Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange hat heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Obi meldete einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln an.
Ob die Kette das Monopol beanspruchen kann, ist allerdings fraglich – denn die Konkurrenten Hornbach und Globus gingen dagegen vor. (Az. I ZB 58/25)

Wie bekannt ist die Farbe?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Marke so bekannt ist, dass sie sich im Verkehr durchgesetzt hat. Doch welche Gruppe bildet die dafür maßgeblichen Verkehrskreise – alle Verbraucher oder nur Baumarkt-Kunden und potenzielle Heimwerker? Das Bundespatentgericht entschied, dass es alle Verbraucher sind. Denn in Baumärkten würden auch Alltagswaren wie Nägel und Glühbirnen verkauft.
Mehrere von beiden Seiten vorgelegte Gutachten kamen zu unterschiedlichen Prozentzahlen bei der Zuordnung der Farbe zu Obi durch die Verbraucher. Das Bundespatentgericht entschied schließlich, dass die Marke sich nicht ausreichend durchgesetzt habe und gelöscht wird.
Der BGH tendiert vorläufig dazu, dem zuzustimmen. Das wurde in der Verhandlung deutlich. Ein Urteil ist das aber noch nicht. Wann der BGH im Baumarkt-Streit entscheidet, ist noch nicht bekannt.(afp/red)
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gesellschaft

Polizist stirbt bei Verfolgungsjagd: Zehneinhalb Jahre Haft für 27-Jährigen

Nach dem Tod eines sächsischen Polizisten bei einer Verfolgungsjagd im brandenburgischen Lauchhammer ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Cottbus sprach den 27-Jährigen am Mittwoch des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der brandenburgischen Stadt sagte. In die Gesamtfreiheitsstrafe wurden frühere Urteile mit einbezogen.

Verfolgungsjagd mit der Polizei

Laut Anklage hatte der 27-Jährige im Januar 2025 mit weiteren Beschuldigten ein Auto gestohlen und sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei über die sächsisch-brandenburgische Landesgrenze hinweg geliefert.
Nachdem die Beamten die Diebe in Brandenburg zunächst stoppten, erfasste der Beschuldigte den 32-jährigen Polizeibeamten mit hoher Geschwindigkeit, als dieser gerade einen Stoppstick auf der Fahrbahn auslegen wollte.
Der Beamte starb noch an der Unfallstelle. Er hinterließ eine Lebensgefährtin und eine kleine Tochter. Sein Tod sorgte bundesweit für Bestürzung.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte in der Absicht, den Autodiebstahl zu verdecken. Sie sah daher das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Sie beantragte in dem Prozess, der im Januar begonnen hatte, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem schloss sich auch die Nebenklage an.
Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs. Unter Einbeziehung der früheren Urteile beantragte sie eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren. (afp/red)