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Früheres RAF-Mitglied Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle ist die Angeklagte zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach sie unter anderem des besonders schweren Raubs in mehreren Fällen schuldig.
Klette (67) war im Jahr 2024 als eines der letzten drei noch flüchtigen RAF-Mitglieder festgenommen worden.
Sie war zuvor etwa seit dem Jahreswechsel 1989/1990 in den Untergrund abgetaucht – gefasst wurde sie in einer Mietwohnung im Berliner Ortsteil Kreuzberg. Dort soll sie unter einem Decknamen rund 20 Jahre lang gelebt haben.
Wegen bewaffneter Raubüberfälle und anderer Straftaten ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Wegen bewaffneter Raubüberfälle und anderer Straftaten ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: Sina Schuldt/dpa-pool/dpa

Geldtransporter und Supermärkte überfallen

Mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben. Nach Garweg und Staub wird weiter gefahndet.
Der Prozess hatte große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Aus der linken Szene gab es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Klette. Auch heute gab es vor dem provisorischen Gerichtssaal in einer Reithalle in Verden entsprechende Proteste.
Schuldig gesprochen wurde sie nun auch wegen erpresserischen Menschenraubs und des Versuchs dazu, schwerer räuberischer Erpressung sowie Verstößen gegen Waffengesetze. Unter den rund 50 Zuschauern im Saal kam während der Urteilsverkündung Unruhe auf, „Freiheit für Daniela“ wurde gerufen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert und sich nur für eine Bestrafung wegen illegalen Waffenbesitzes ausgesprochen. (dts/afp/red)
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Raubprozess um frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft

Im Raubprozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Nebenklage am Dienstag elf Jahre Haft gefordert. Dabei bezog sich deren Forderung nur auf eine der angeklagten Taten, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden mitteilte.
Die Nebenklage vertritt den Fahrer eines Geldtransporters, auf dessen Fahrerkabine bei einem Überfall im niedersächsischen Stuhr im Jahr 2015 geschossen worden war. Er blieb körperlich unverletzt, wurde aber psychisch schwer geschädigt.
Am 13. Mai begann das Plädoyer von Klettes Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits vor rund zwei Wochen für 15 Jahre Gefängnis wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und bandenmäßigen Raubs mit Waffen ausgesprochen.

Vorwürfe schwerer Raubserie

In dem Verfahren geht es um eine Serie von Überfällen auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die Klette gemeinsam mit den weiter flüchtigen mutmaßlichen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub verübt haben soll.
Die mutmaßliche Überfallserie ereignete sich nach Selbstauflösung der RAF zwischen 1999 und 2016, laut Anklage diente sie der Finanzierung des Lebens im Untergrund.
Um Vorwürfe im Zusammenhang mit Anschlägen der früheren linksextremistischen Gruppierung geht es in dem Prozess nicht. Die Bundesanwaltschaft erhob inzwischen Anklage gegen Klette wegen mutmaßlicher Beteiligung an der RAF. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, es prüft die Anklage derzeit.
Klette wurde Anfang 2024 nach jahrelanger Zielfahndung in Berlin gefasst, wo sie in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kreuzberg unter falschem Namen gelebt hatte.
In ihrer Wohnung stießen Ermittler laut Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Beweismittel, darunter bei den fraglichen Überfällen verwendete Waffen sowie zu den Taten passende umfangreiche Aufzeichnungen. Zudem fanden sie mehr als 240.000 Euro. (afp/red)