oaquín „El Chapo“ Guzmán, ehemaliger Chef des Sinaloa-Kartells, wurde 2017 nach zwei spektakulären Gefängnisausbrüchen an die USA ausgeliefert. (Archivbild). - Foto: Drew Angerer/Getty Images
Mehr als neun Jahre nach der Auslieferung von Joaquín „El Chapo“ Guzmán in die USA ist ein Neffe des mexikanischen Drogenbosses festgenommen worden.
Wie das mexikanische Innenministerium am Dienstag mitteilte, wurde der Mann im Bundesstaat Sonora an der Grenze zu den USA gefasst. Isai N. war nach Informationen mexikanischer Medien bereits vor Jahren einmal festgenommen worden.
„El Chapo“ Guzmán war lange Chef des berüchtigten Sinaloa-Kartells. Er wurde 2017 an die USA ausgeliefert, nachdem er zweimal aus mexikanischen Gefängnissen entkommen war.
In den USA wurde er unter anderem wegen Drogenhandels und Geldwäsche zu lebenslanger Haft verurteilt. Er verbüßt seine Strafe in einem Hochsicherheitsgefängnis im Bundesstaat Colorado.
Nach Angaben des US-Justizministeriums schmuggelte das Sinaloa-Kartell über Jahrzehnte hunderte Tonnen Kokain, Heroin, Methamphetamine und Marihuana in die USA. Anfang Mai hatte Guzmán bei einem US-Bundesgericht eine Verlegung nach Mexiko beantragt. (afp/red)
Trotz Abzug der ausländischen Mitarbeiter 2012 betrieb Lafarge das syrische Zementwerk weiter – bis der IS 2014 die Kontrolle übernahm.(Archivbild). - Foto: by Behrouz MEHRI / AFP via Getty Images
Bruno Lafont, früherer Vorstandsvorsitzender des französischen Zementherstellers Lafarge, wird unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der Manager saß in Frankreich wegen des Vorwurfs der Finanzierung von Terrorismus ein.
Der 69 Jahre alte Ex-Geschäftsmann und der 75 Jahre alte ehemalige Generaldirektor, Christian Herrault, dürfen nach sechs Wochen Haft das Gefängnis in Paris wieder verlassen, wie das Berufungsgericht in der französischen Hauptstadt am Dienstag, 26. Mai entschied.
Lafont kommt unter Auflagen frei
Es sei nicht nötig, sie in Erwartung des Berufungsverfahrens in Haft zu behalten, hieß es. Beide Manager hatten Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt. Ein Termin für das Berufungsverfahren steht noch nicht fest.
Die beiden Männer dürfen Frankreich bis dahin nicht verlassen und müssen eine Kaution zahlen.
Der Zementhersteller Lafarge hatte der extremistischen Miliz Islamischer Staat (IS) und zwei anderen Gruppen nach Darstellung der Richter der ersten Instanz etwa 5,6 Millionen Euro gezahlt, um 2013 und 2014 inmitten des Bürgerkriegs eine Zementfabrik in Syrien weiterbetreiben zu können.
Dies habe dem IS auch die Organisation von Anschlägen in Europa ermöglicht. Mehrere Angehörige der Opfer der Anschläge von Paris im November 2015 waren als Nebenkläger in dem Prozess aufgetreten.
Geschäftspartnerschaft mit dem IS
Das Unternehmen Lafarge, das inzwischen von dem Schweizer Konzern Holcim übernommen wurde, sei eine „Geschäftspartnerschaft“ mit dem islamistischen IS eingegangen, hatte die Richterin betont.
Die Verteidigung hatte vergeblich versucht, die Richter davon zu überzeugen, dass das Unternehmen von den Milizen erpresst worden sei.
Haftstrafen für Lafont und Herrault
Lafont war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, Herrault zu fünf Jahren. Sieben weitere Angeklagte, unter ihnen zwei syrische Mittelsmänner, wurden zu Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren verurteilt. Für das Unternehmen verhängten die Richter die Höchststrafe von 1,125 Millionen Euro.
Lafarge hatte 2012 seine internationalen Mitarbeiter aus Syrien abgezogen. Das Zementwerk, in das Lafarge 680 Millionen Euro investiert hatte, blieb jedoch mithilfe der syrischen Mitarbeiter in Betrieb. 2014 übernahm der IS die Kontrolle über das Werk. (afp/red)
Die mutmaßliche Räuberbande wurde 2025 nahe der deutschen Grenze in Belgien festgenommen. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Brüssel beginnt am Dienstag ein Prozess gegen zehn Angeklagte wegen eines geplanten Raubüberfalls in Deutschland.
Laut der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe einen Überfall mit schweren Waffen auf den Tresorraum eines Werttransportunternehmens in Bochum geplant.
Zu den Angeklagten gehört der in Frankreich als „Ausbrecherkönig“ bekannte Antonio Ferrara. Den Beinamen erhielt er, weil ihm dort zwei Mal die Flucht aus dem Gefängnis gelungen war.
Zu dem Raubüberfall in Bochum kam es laut der Staatsanwaltschaft nicht, weil die Verdächtigen im Februar 2025 im belgischen Eupen nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen wurden.
Der Jugendliche wurde bereits vor mehreren Tagen festgenommen. (Symbolbild) - Foto: Marcus Brandt/dpa
In Düsseldorf ist ein Mann erstochen worden. Zwei Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten. Erste Ermittlungen deuteten auf einen Streit hin, es wird aber noch weiter zu den Hintergründen ermittelt.
Am Sonntagabend wurde den Angaben nach zunächst die Feuerwehr wegen eines Schwerverletzten in den Stadtteil Friedrichstadt gerufen. In der Wohnung eines Mehrfamilienhauses fanden die Einsatzkräfte das Opfer. Der 38-Jährige sei noch am Tatort gestorben. Der Mann hatte keinen festen Wohnsitz, wie die Polizei mitteilte.
Die beiden Festgenommenen sind 35 und 45 Jahre alt. Einer von ihnen wurde noch vor dem Haus gefasst, der andere wenig später nach einer Fahndung in Duisburg. Beide sollen einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. (afp/red)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (Archivbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Kampf gegen Linksextremismus intensivieren. Dieses Phänomen trete in Deutschland wieder verstärkt auf, besonders in Form von Brandanschlägen gegen die Infrastruktur.
Der Anschlag in Berlin vom 3. Januar sei auch deswegen sehr bedrohlich gewesen, weil er durch das Inbrandsetzen einer einzigen Stromleitung mehr als 100.000 Menschen von Strom und Wärme abgeschnitten habe – und das mitten im Winter. Das sagte der Innenminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Es sei kein Zufall, sondern geplantes Vorgehen gewesen. Es zeige die höhere Qualität und die gestiegene Bereitschaft in der linksextremistischen Szene, auch den Schaden der Bevölkerung aktiv in Kauf zu nehmen.
Der Verfassungsschutz sei gut ausgerüstet im Kampf gegen den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus. Doch der Kampf gegen den Linksextremismus sei in den vergangenen Jahren nicht im Fokus der Politik gewesen, kritisierte Dobrindt. Deswegen lege er jetzt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf.
Keine Antisemiten einbürgern
Dobrindt warnt davor, Menschen mit antisemitischer Einstellung einzubürgern. Es sei vollkommen inakzeptabel, dass es auf deutschen Straßen Israel-Hass und offen anti-jüdische Demonstrationen gebe, sagte der CSU-Politiker.
Ihm falle besonders auf, dass man es in den letzten Jahren mit einem eingewanderten Antisemitismus zu tun habe. Deswegen müsse es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus werde.
Der Einschätzung, Antisemitismus von Links sei inzwischen gefährlicher als rechter oder islamistischer Judenhass, wollte sich Dobrindt nicht anschließen.
Er mache keinen Unterschied zwischen rechtem, linkem oder islamistischem Antisemitismus, sagte er. Sein Kampf gelte jeglicher Form von Antisemitismus.
Software-Auswahl mit europäischem Blick
Dobrindt nannte zudem bei der Funke-Mediengruppe auch europäische Interessen bei der Auswahl einer Software zur Datenanalyse für die deutschen Sicherheitsbehörden.
„Welches Produkt am Schluss zum Einsatz kommt, ist aus heutiger Sicht offen“, sagte Dobrindt. „Allerdings haben wir ein großes Interesse daran, technologische Souveränität in Europa zu erreichen.“ Das sei Teil des Auswahlprozesses.
In Deutschland wird diskutiert, ob die hiesigen Behörden zur Analyse großer Datenmengen auch Software des US-Unternehmens Palantir einsetzen sollten.
Dobrindt sagte, er führe keine Debatte über einzelne Unternehmen oder deren Produkte. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Sicherheit durch moderne Datenanalysen geschaffen werde, die den Sicherheitsapparat entlasteten und zu schnelleren und besseren Ergebnissen führten, um gegen Bedrohungen vorzugehen.
Der Innenminister wollte Berichte nicht bestätigen, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz sich gegen Palantir entschieden hat und künftig die Software ArgonOS der französischen Firma ChapsVision einsetzt.
„Es ist der Wesenskern der Nachrichtendienste, dass sie geheim arbeiten. Also kann ich dazu nichts sagen“, sagte Dobrindt. „Wir schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir große Datenmengen automatisiert analysieren können. Dafür brauchen wir entsprechende Softwareprogramme und Künstliche Intelligenz“, fügte der CSU-Politiker hinzu. „Aber wir gehen dabei technologieoffen vor.“ (dts/red)
Polizisten patrouillieren am 21. Mai 2026 in der Nähe des Tatorts eines Massakers in Trujillo, Honduras. Hier kämpfen rivalisierende Banden um die Kontrolle über Palmölplantagen. Mehrere Menschen kamen ums Leben. - Foto: AFP via Getty Images
In Honduras wird mit Drogenkartellen nun wie mit Terrororganisationen verfahren. In dem zentralamerikanischen Land trat am Samstag (Ortszeit) eine Regelung in Kraft, die das Parlament am 18. Mai einstimmig verabschiedet hatte.
Die Einstufung von Drogenkartellen und Banden als Terrororganisationen hat zur Folge, dass ihren Mitgliedern deutlich höhere Haftstrafen drohen.
Ihre Anführer sollen zusätzlich zu ihrer Strafe für konkrete Delikte 15 bis 20 Jahre Haft zusätzlich wegen Mitgliedschaft in einem Kartell oder einer Bande erhalten.
Wenn jemand keine führende Rolle in der jeweiligen kriminellen Organisation einnimmt, beläuft sich die Zusatzstrafe auf zehn bis 15 Jahre Gefängnis. Außerdem werden die Strafen für Erpressung deutlich verschärft.
In Vorbereitung: Nationale Behörde zur Verbrechensbekämpfung
Die Reform sieht außerdem mehr Militärpräsenz in den Straßen des Landes sowie die Schaffung einer Nationalen Behörde zur Verbrechensbekämpfung vor, in der Geheimdienstarbeit, Ermittlungen und Einsätze gegen kriminelle Strukturen zusammengeführt werden.
Honduras steckt wegen der Gewalt im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in einer Krise. Am Donnerstag wurde das Land von einer Serie von Gewalttaten mit insgesamt mindestens 26 Toten erschüttert.
Zu den Opfern zählten auch fünf Polizisten, die bei einem Einsatz gegen ein Drogenschmuggelnetzwerk getötet wurden, das Verbindungen zu dem mexikanischen Drogenkartell Jalisco Nueva Generación unterhält. (afp/red)
Wegen Korruptionsverdachts in seinem Umfeld haben zehntausende Demonstranten in Madrid den Rücktritt des spanischen Regierungschefs Pedro Sánchez gefordert.
Die Demonstranten marschierten am Samstag mit spanischen Flaggen und Bannern wie „Korruption hat ihren Preis. Schluss mit der Straflosigkeit. Rücktritt und Wahlen jetzt!“ durch die Straßen der Hauptstadt.
Zu dem Protest aufgerufen hatte ein Bündnis von mehr als 150 Organisationen. Die Organisatoren gaben die Zahl der Teilnehmer mit 120.000 an, ein Behördenvertreter sprach von 40.000 Demonstranten.
Vox-Parteichef: „Spanien wird von einer korrupten Mafia als Geisel gehalten“
Nach dem Abschluss des Protestmarsches versuchten einige Demonstranten, bis zur offiziellen Residenz des Regierungschefs vorzudringen, wie Fernsehbilder zeigten. Sie wurden jedoch von Bereitschaftspolizisten zurückgedrängt. Drei Menschen wurden festgenommen, sieben Polizisten wurden nach Behördenangaben leicht verletzt.
Unterstützt wurde der Protest von der konservativen Volkspartei PP und der Vox-Partei.
„In Pedro Sánchez‘ Kreis ist niemand mehr übrig, dem nicht sehr schwere Straftaten vorgeworfen werden. Spanien wird von einer korrupten Mafia als Geisel gehalten“, sagte Vox-Parteichef Santiago Abascal vor Beginn des Demonstrationszugs vor Reportern.
Der Sozialist Sánchez war 2018 nach einem Misstrauensvotum gegen die von einem Korruptionsskandal erschütterte konservative PP an die Macht gekommen.
Verkehrsminister wartet auf sein Urteil in Korruptionsprozess
Sein früherer enger Vertrauter und Verkehrsminister José Luis Ábalos musste sich in den vergangenen Wochen in einem Korruptionsprozess verantworten, das Urteil steht noch aus.
Auch gegen den früheren sozialistischen Ministerpräsidenten und Sánchez-Verbündeten José Luis Rodriguez Zapatero wurden vor wenigen Tagen Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung aufgenommen.
Sánchez‘ Bruder David ist wegen Vorteilsgewährung angeklagt. Auch gegen Sánchez‘ Frau Begoña Gomez wird wegen Korruptionsverdachts ermittelt. Der Regierungschef weist die Vorwürfe gegen seine Angehörigen als politisch motiviert zurück. (afp/red)
Ungarn will Teil des Weltstrafgerichts bleiben. (Archivbild) - Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Ungarns neue Regierung zieht eigenen Angaben nach die Absicht zum Austritt des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurück. Das erklärte der neue Ministerpräsident Peter Magyar in einem Post auf der Plattform X. Weitere Details nannte er zunächst nicht.
Das Gericht mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu den mehr als 100 Vertragsstaaten des IStGH gehören alle EU-Staaten. Ungarn hatte vor mehr als einem Jahr unter der alten Regierung des Rechtspopulisten und Langzeit-Premiers Viktor Orban angekündigt, sich aus dem Weltstrafgericht zurückzuziehen, und eine entsprechende Absichtserklärung in Den Haag eingereicht. Ungarns Parlament hatte den Schritt zuvor gebilligt. Der Austritt sollte nach damaligen Angaben nach rund einem Jahr wirksam werden.
Diese Ankündigung kam, als Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu auf Einladung Orbans Budapest besuchte. Gegen Netanjahu liegt ein Haftbefehl des IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen israelischer Truppen im palästinensischen Gazastreifen vor. Orban hatte klargestellt, dass Ungarn diesen ignorieren werde. Den Austritt aus dem Weltstrafgericht begründeten er und andere damalige Regierungsmitglieder mit den Haftbefehlen gegen Netanjahu sowie den israelischen Ex-Verteidigungsminister Joav Galant. (dpa/red)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert Warnungen vor einer Machtübernahme der AfD nach den Landtagswahlen im Osten scharf. „Ich frage mich, wem nutzen eigentlich solche phantasiereichen Spekulationen? Ein Schreckgespenst an die Wand zu malen hilft doch nicht weiter“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er halte viel mehr davon, politisch alles dafür zu tun, dass diese Situation nicht eintreten könne. Dafür gebe es noch genügend Potenzial und Zeit. Die Wahlen seien im September – kluge Entscheidungen der Politik seien heute jederzeit möglich.
Zuvor hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vor einem Staatsstreich gewarnt. Anlass war die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nach einem Wahlsieg 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen.
Dobrindt wies auch Forderungen aus dem Kreis seiner Länderkollegen zurück, der Staat müsse Vorkehrungen treffen, damit sicherheitsrelevante Informationen nicht in falsche Hände geraten, falls die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. „Ich halte nichts von einer solchen Diskussion. Der Auftrag ist doch, Mehrheiten ohne eine AfD-Regierungsbeteiligung zu organisieren“, sagte er. Wie überzeugend sei es denn da, wenn man Vorbereitungen treffen wolle für den Fall einer Alleinregierung der AfD.
Hinweise auf ernsthafte Versuche aus dem Ausland, die Landtagswahlen zu beeinflussen, hat Dobrindt nach eigenen Worten nicht. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aktive Manipulationen des Wahlvorgangs aus dem Ausland vorgenommen werden“, sagte der Minister. Falschinformationen allerdings und Stimmungsmache in Social Media gebe es seit längerer Zeit auch aus dem Ausland gesteuert. Eine Verdichtung vor den Landtagswahlen beobachte man zurzeit nicht. (dts/red)
Ankunftszentrum für Flüchtlinge (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Union steht höheren Rückkehrprämien für syrische Flüchtlinge offen gegenüber. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, prüft das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) derzeit eine Rückkehrförderung für Syrer in Höhe von 8.000 Euro.
Union: Freiwillige Rückkehr als beste Lösung
„Die freiwillige Rückkehr ist für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung“, sagte Günter Krings, Fraktionsvize der Union im Bundestag, dem Focus. „Insofern ist es richtig, dass wir über höhere Rückkehrförderungen nachdenken.“
Wer als Migrant von deutschen Sozialleistungen lebe, erhalte schon in wenigen Monaten des Aufenthalts in Deutschland einen namhaften vierstelligen Euro-Betrag. „Auch jede unterstützte freiwillige Rückkehr ist daher eine positive Nachricht für den Steuerzahler“, so der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium.
Forderung nach deutlich mehr Abschiebungen
Der CDU-Politiker pochte darauf, „dass wir auch die Abschiebungen nach Syrien deutlich erhöhen.“ Neben den Rückführungen von Straftätern müsse die Bundesregierung auch „die schlecht Integrierten in den Blick nehmen: insbesondere die Syrer, die seit Jahren hier leben, ohne das eigene Leben zu finanzieren.“ Krings sah auch keine Gründe dafür, bei sunnitischen Männern ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern.
Siegfried Lorek, Migrationsstaatsekretär in Baden-Württemberg, hielt Rückkehrberatungen und Rückkehrprämien für „wichtige Instrumente“. Diese seien günstiger als zwangsweise Rückführungen. „Deshalb stehen wir einer Weiterentwicklung dieser Instrumente grundsätzlich offen gegenüber“, sagte der CDU-Politiker dem Focus. Wie Krings drängte auch Lorek darauf, „dass regelmäßige Abschiebungsmöglichkeiten für Straftäter etabliert werden.“
Länderpolitiker sehen höhere Prämien positiv
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hielt ebenfalls großzügigere Rückkehrsummen für denkbar. „Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, erklärte er gegenüber „Focus“.
Ähnliche Töne schlug auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April dem Focus an: „Eine stärkere finanzielle Unterstützung ist notwendig – insbesondere für Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die ersten Monate nach ihrer Ankunft abzusichern.“
Skepsis bei der SPD und Forderung nach Gesamtstrategie
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich hingegen skeptisch: Ob eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro tatsächlich dazu führen wird, „dass deutlich mehr Syrerinnen und Syrer freiwillig in ihre von einem verheerenden Bürgerkrieg gezeichnete Heimat zurückkehren, halte ich für fraglich, aber auch nicht für vollkommen ausgeschlossen“, sagte sie dem Focus.
Vom Bundesinnenministerium forderte sie mit Blick auf die hier lebenden Syrer eine „konstruktive Gesamtstrategie“. Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht über die bislang schleppenden Abschiebungen nach Syrien. „Seit den ersten wenigen Einzelmaßnahmen zum Ende des vergangenen und dem Beginn dieses Jahres ist in dieser Frage bis heute nichts mehr passiert“, so Behrens.
Gleichzeitig forderte sie Bleibeperspektiven für gut integrierte Syrer. In einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz im Juni, aus der das Magazin Focus berichtet, forderte sie das Bundesinnenministerium dazu auf, „für diese Personen Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive“ zu schaffen.
Aktuelle Praxis und geplante Pauschale
Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei den gegenwärtig geprüften 8.000 Euro soll es sich hingegen laut Focus-Bericht um einen Pauschalbetrag handeln. Das Bundesinnenministerium wollte die Pläne bis dato weder bestätigen noch dementieren. (dts/red)
Google-Logo (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die EU steht kurz davor, eine Rekordstrafe gegen Google wegen Verstoßes gegen das Digitalgesetz zu verhängen. Ein Verfahren gegen den US-Konzern steht vor dem Abschluss, wie das „Handelsblatt“ am Freitag unter Berufung auf „Kommissionskreise“ berichtete.
Konkret wirft die EU Google und dessen Mutterkonzern Alphabet vor, die eigenen Dienste in seiner Online-Suche zu bevorzugen. Die Beamten wollen eine Strafe im hohen dreistelligen Millionenbereich verhängen. Das letzte Wort habe aber Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Die Entscheidung solle noch vor der Sommerpause offiziell verkündet werden, sagten Insider. Dabei werde es sich um die höchste Strafe handeln, die die EU bisher bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz für digitale Dienste (Digital Markets Act, DMA) verhängt habe.
Die Kommission kann bei Verstößen eine Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes anordnen. Dieser lag bei Google 2025 bei 400 Milliarden Dollar.
Laut „Handelsblatt“-Bericht soll die Strafe deutlich unter dem Höchstmaß bleiben, weil Google der Kommission in mehreren Punkten entgegengekommen sei. Die EU erwartet jedoch weitere Zugeständnisse, etwa bei der sogenannten „KI-Übersicht“.
„Deswegen führen unsere Dienststellen derzeit intensive Gespräche mit Google über künftige Lösungen zur Einhaltung der Vorschriften“, sagte ein Kommissionssprecher dem „Handelsblatt“. (dts/red)
Der Eingang zum Elysée-Palast, der offiziellen Residenz des französischen Präsidenten, in Paris. - Foto: Elena Zolotova/iStock
Im Zuge von Ermittlungen wegen mutmaßlicher Korruption und Begünstigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben Ermittler den Amtssitz des französischen Präsidenten Emmanuel Macron durchsucht.
Die Durchsuchung am Donnerstag im Élysée-Palast habe sich „insbesondere auf die Bedingungen zur Vergabe bestimmter öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Organisation von Festakten im Panthéon konzentriert“, teilte die Finanzstaatsanwaltschaft (PNF) in Paris am Freitag mit. Das Panthéon in Paris ist die Ruhmeshalle des französischen Staates.
Im April hatten Ermittler bereits versucht, den Präsidentenpalast zu durchsuchen, wurden jedoch nicht hineingelassen. Dies wurde damit begründet, dass die Räume des Präsidialamts nach der französischen Verfassung geschützt seien.
Dieses Mal seien der Durchsuchung institutionelle Beratungen vorausgegangen, „um sicherzustellen, dass sie vorgenommen werden konnte“, erklärte die PNF. Der Élysée-Palast lehnte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP eine Stellungnahme ab.
Die Durchsuchung erfolge im Rahmen eines im Oktober 2025 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der „Begünstigung, unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Korruption und Einflussnahme“, teilte die PNF mit.
Nach Berichten des Enthüllungsblatts „Le Canard Enchaîné“ waren Festakte zur Aufnahme berühmter Persönlichkeiten in den Panthéon seit gut zwei Jahrzehnten von einer einzigen Eventfirma namens Shortcut Events organisiert worden. Diese habe dafür jeweils etwa zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt.
Auch der internationale Festakt zum 80. Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie und weitere Großveranstaltungen wurden demnach von demselben Unternehmen organisiert. Die verdächtige Auftragsvergabe reicht bis in die Amtszeit von Macrons Vorgängern zurück, unter ihnen François Hollande und Nicolas Sarkozy.
Das Panthéon ist eine ehemalige Kirche, die während der Französischen Revolution in eine nationale Ruhmeshalle umgewidmet wurde. Sie ist laut Inschrift auf der Fassade den „Großen Männern“ gewidmet.
Die Wissenschaftlerin Marie Curie und die Widerstandskämpferinnen Geneviève de Gaulle-Anthonioz und Germaine Tillion waren die ersten Frauen, die aufgrund ihrer Verdienste ins Panthéon aufgenommen wurden.
Macron hat in seiner Amtszeit neben anderen die Frauenrechtlerin Simone Veil, die in den USA geborene Sängerin Josephine Baker und den Politiker Robert Badinter ins Panthéon aufnehmen lassen.
Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt geplant. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.
Scheidung ohne Trennungsjahr möglich
„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.
Wohnortschutz vor Gericht geplant
Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)
Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.
In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.
Belegung vielerorts gestiegen
Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026.
Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März.
Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.
Einzelne Haftanstalten überfüllt
In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren – selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs – deutlich überbelegt.
Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April.
In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind. (dts/red)
Auslöser der Absetzung: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ankara wegen Stimmenkaufs beim CHP-Parteitag 2023. (Archivbild). - Foto: Serdar Ozsoy/Getty Images
Ein Gericht in Ankara hat die Absetzung der Führung der größten türkischen Oppositionspartei CHP angeordnet. Das Gericht erklärte am Donnerstag, 21. Mai in einem Berufungsverfahren die Wahl der Parteispitze im Jahr 2023 für ungültig und entschied, den damals gewählten Parteichef Özgür Özel seines Amtes zu entheben, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
An Özels Stelle soll demnach der ehemalige CHP-Vorsitzende Kemal Kilicdaroglu treten.
Justiz wirft Özel Stimmenkauf und Druck auf Delegierte vor
Die Staatsanwaltschaft in Ankara hatte im Februar vergangenen Jahres Ermittlungen wegen Vorwürfen des Stimmenkaufs bei dem CHP-Parteitag von 2023 eingeleitet.
Die dann erhobene Klage wurde jedoch im Oktober zunächst als unbegründet verworfen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.
Laut Auszügen aus dem jetzigen Urteil, die der Nachrichtenagentur AFP vorlagen, wirft die Justiz dem derzeitigen CHP-Chef Özel vor, seine Wahl zum Parteivorsitzenden durch Druck auf Delegierte, Job-Versprechen und sogar Stimmenkauf ermöglicht zu haben.
Die CHP hatte der Regierungspartei AKP des islamisch-konservativen Präsidenten Recep Tayyip Erdógan bei den Kommunalwahlen 2024 eine schwere Niederlage zugefügt.
Druck auf die Opposition wächst – CHP beruft Krisensitzung ein
Seitdem steht die Oppositionspartei zunehmend im Visier der türkischen Justiz. Mit dem jetzigen Urteil wird der Druck auf die Opposition weiter verstärkt.
Der ehemalige Istanbuler Bürgermeister und beliebte CHP-Politiker Ekrem Imamoglu sitzt seit mehr als einem Jahr im Gefängnis. Er gilt als wichtigster Rivale Erdogans. Die gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfe weist Imamoglu zurück.
Die CHP berief nach dem Urteil vom Donnerstag eine Dringlichkeitssitzung an ihrem Parteisitz in Ankara ein. „Wir werden nicht nachgeben!“, erklärte Özel im Onlinedienst X.
Der 77-jährige ehemalige Parteivorsitzende Kilicdaroglu gilt als eher blasser Politiker. Er hatte bei der Präsidentschaftswahl 2023 für die CHP kandidiert und unterlag Erdogan in einer Stichwahl.
Wenige Monate später wurde Özel zum Parteivorsitzenden gewählt. Er führte die Partei zunächst erfolgreich in die Kommunalwahlen und wurde später zum Gesicht der Massenproteste gegen die Inhaftierung Imamoglus. (afp/red)
Raúl Castro war Verteidigungsminister Kubas, als Militärjets seines Landes Flugzeuge einer exilkubanischen Organisation abgeschossen. Dafür soll sich der 94-Jährige nun vor einem US-Gericht verantworten. - Foto: Ramon Espinosa/AP/dpa
In Kürze:
Die USA verstärken mit einer Anklage gegen Raúl Castro den Druckauf das kommunistische Regime Kubas.
Der 94-jährige Castro war von 2008 bis 2018 kubanisches Staatsoberhaupt.
US-Präsident Donald Trump verspricht den Kubanern ein „Goldenes Zeitalter“.
Fidel Castros Tochter unterstützt die Anklage gegen ihren Onkel.
Der ehemalige kubanische Staatschef Raúl Castro ist in den Vereinigten Staaten wegen Mordes angeklagt worden. Dies geht aus am 20. Mai veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervor.
Der Schritt spiegelt den zunehmenden Druck der USA auf das kommunistische Regime wider, während der Inselstaat mit einer schweren Wirtschaftskrise zu kämpfen hat.
Justizminister: Castro wird vor Gericht erscheinen
Die Anklage rührt von Castros mutmaßlicher Rolle bei einem Vorfall im Jahr 1996 her, bei dem Kuba zwei Flugzeuge einer humanitären Gruppe namens „Brothers to the Rescue“ abschoss, wobei drei US-Bürger sowie eine Person mit legalem Aufenthaltsstatus in den USA ums Leben kamen.
Die vor einem Bundesgericht in Miami eingereichte Anklageschrift beschuldigt Castro und fünf Mitangeklagte der Verschwörung zur Tötung von US-Staatsangehörigen, des Mordes sowie der Zerstörung von Flugzeugen.
Der amtierende US-Justizminister Todd Blanche und der US-Staatsanwalt für den Südbezirk von Florida, Jason A. Reding Quiñones, erläuterten die Anklage im Verlauf einer Pressekonferenz in Miami, wo viele Exil-Kubaner leben.
„Seit fast 30 Jahren warten die Familien von vier ermordeten Amerikanern auf Gerechtigkeit“, sagte Blanche. „Meine heutige Botschaft ist eindeutig: Die Vereinigten Staaten und Präsident Trump vergessen ihre Bürger nicht – und werden sie auch künftig nicht vergessen.“
Blanche erklärte, Castro werde „hier erscheinen – sei es aus eigenem Antrieb oder auf anderem Wege“.
Der 94-jährige Castro ist der jüngere Bruder des 2016 verstorbenen langjährigen Diktators Fidel Castro. Gemeinsam mit ihm und dem marxistischen Revolutionär Che Guevara war Raúl Castro maßgeblich an der Führung des Guerilla-Kampfes beteiligt, der 1959 zum Sturz des Diktators Fulgencio Batista führte.
Der amtierende US-Justizminister Todd Blanche (M.) spricht während einer Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Anklage gegen den ehemaligen kubanischen Staatschef Raúl Castro im Freedom Tower in Miami am 20. Mai 2026.
Foto: Chandan Khanna / AFP via Getty Images
Verschärfung des Embargos gegen Kuba nach Abschuss der Flugzeuge
Im Jahr 2006 begann Raúl Castro, die Führung Kubas zu übernehmen, nachdem sich der Gesundheitszustand seines Bruders zu verschlechtern begonnen hatte.
Staatsoberhaupt war er von 2008 bis 2018. Bis 2021 war er zudem Vorsitzender der Kommunistischen Partei Kubas. In beiden Ämtern folgte ihm Miguel Díaz-Canel.
Raúl Castro wurde wegen seiner Rolle bei dem Angriff kubanischer MiG-Kampfflugzeuge auf zwei zivile Flugzeuge der Organisation „Brothers to the Rescue“ im Jahr 1996 angeklagt. Er war zu jener Zeit der kubanische Verteidigungsminister. Der Angriff forderte vier Menschenleben.
Der Vorfall führte während der Amtszeit von US-Präsident Bill Clinton zu einer schweren diplomatischen Krise zwischen den Vereinigten Staaten und dem Inselstaat. Kurz darauf verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz, den Helms-Burton-Act, welches das langjährige US-Wirtschaftsembargo gegen Kuba verschärfte und festschrieb.
„Seit 30 Jahren warten die Familien, wartet die Gemeinschaft von Miami, und wartet unser Land“, sagte Quiñones auf der Pressekonferenz.
„Dies ist das erste Mal seit fast 70 Jahren, dass […] führende Vertreter des kubanischen Regimes in den Vereinigten Staaten wegen Gewalttaten angeklagt werden, die den Tod von Amerikanern zur Folge hatten.“
Eine Gruppe von US-Abgeordneten – angeführt vom Republikaner Mario Díaz-Balart, einem Kubanoamerikaner – richtete am 13. Februar ein Schreiben an US-Präsident Donald Trump, in dem sie die Anklageerhebung gegen Raúl Castro forderte.
Gestützt auf öffentlich zugängliche Informationen habe Castro am 24. Februar 1996 befohlen, zwei zivile Flugzeuge der „Brothers to the Rescue“ über internationalen Gewässern anzugreifen und zu vernichten, heißt es in dem Schreiben.
„Jene vier mutigen Männer flogen in kleinen Zivilflugzeugen über die Floridastraße, um kubanische Bootsflüchtlinge ausfindig zu machen und bei ihrer Rettung zu helfen – jene Menschen, die die lebensgefährliche Flucht aus dem totalitären Kuba wagten.“
Die Anklage gegen Raúl Castro fiel mit dem kubanischen Unabhängigkeitstag zusammen. Er markiert die offizielle Geburtsstunde der Republik Kuba am 20. Mai 1902 nach Jahrhunderten spanischer Herrschaft.
Trump veröffentlichte anlässlich des kubanischen Unabhängigkeitstages eine Erklärung, in der er „ein neues Goldenes Zeitalter für die Insel und ihre Bevölkerung“ versprach.
„Amerika wird keinen Schurkenstaat dulden, der feindliche ausländische Militär-, Geheimdienst- und Terroroperationen beherbergt – nur 90 Meilen vom amerikanischen Heimatland entfernt. Und wir werden nicht ruhen, bis das kubanische Volk jene Freiheit wiedererlangt hat, für deren Errichtung seine Vorfahren vor über 100 Jahren so tapfer gekämpft haben“, erklärte Trump.
Auch US-Außenminister Marco Rubio, dessen Eltern im Jahr 1956 aus Kuba in die Vereinigten Staaten auswanderten, verbreitete eine ausführliche Videobotschaft, in der er sich auf Spanisch an die Kubaner wandte. Er rief das kubanische Volk dazu auf, sich vom kommunistischen Regime loszusagen, das die Insel seit 67 Jahren regiert.
Fidel Castros Tochter begrüßt Anklage
„Wir in den [Vereinigten Staaten] bieten Ihnen unsere Hilfe an. Nicht nur, um die aktuelle Krise zu lindern, sondern auch, um eine bessere Zukunft aufzubauen“, sagte Rubio in seiner Botschaft zum Unabhängigkeitstag.
„Der wahre Grund dafür, dass Sie weder Strom, Treibstoff noch Nahrungsmittel haben, liegt darin, dass jene, die Ihr Land kontrollieren, Milliarden Dollar geplündert haben – ohne dass auch nur ein Cent davon dazu verwendet worden wäre, der Bevölkerung zu helfen.“
Er stellte dem kubanischen Volk zudem Nahrungsmittel und Medikamente im Wert von 100 Millionen US-Dollar (rund 86 Millionen Euro) in Aussicht. Dabei merkte er an, dass diese Hilfsgüter die katholische Kirche oder anderen vertrauenswürdigen wohltätigen Organisationen verteilen sollten, nicht aber das kubanische Regime.
Fidel Castros Tochter Alina Fernández Revuelta begrüßte die Anklage gegen ihren Onkel. „Die Anklage erhöht den Druck auf ein Regime, das jahrzehntelang als unantastbar galt“, schrieb sie der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times in einer Textnachricht.
„Wenn man einer Familie entstammt, die unmittelbar mit dieser Geschichte verknüpft ist, nimmt man die Tragweite dieses Augenblicks auf eine ganz andere Weise wahr.“
Fernández Revuelta war stets eine scharfe Kritikerin ihres Vaters und dessen kommunistischen Regimes in Kuba. Im Jahr 1993 floh sie im Alter von 37 Jahren aus Havanna, ließ sich in Miami nieder und schloss sich dort der kubanischen Exilgemeinschaft an.
Fernández Revuelta betonte, bei der Anklage gegen ihren Onkel gehe es nicht um Rache. „Es geht um Rechenschaftspflicht, Gerechtigkeit und die Hoffnung, dass Kuba endlich auf einen echten Wandel zusteuert“, sagte sie.
„Brothers to the Rescue“ wurde 1991 vom kubanischen Exilanten José Basulto als gemeinnützige Gruppe ehrenamtlicher Piloten gegründet. Ihr vorrangiges Ziel bestand darin, über das Meer zu fliegen, um kubanische Flüchtlinge auf ihren Flößen ausfindig zu machen. Auch unterstützt die Organisation die US-Küstenwache bei Rettungsaktionen.
Während der kubanischen Flüchtlingskrise von 1994 flohen Zehntausende Kubaner mit Booten und Flößen von der Insel nach Florida. Sie wurden gemeinhin als „Balseros“ (Flößer) bezeichnet.
Im Zuge ihrer humanitären Mission begannen die Mitglieder von „Brothers to the Rescue“ zudem, sich politisch zu engagieren. Sie flogen näher an Kuba heran und drangen gelegentlich in den kubanischen Luftraum ein. Über Havanna warfen sie dann Flugblätter mit kritischen Botschaften gegen Fidel Castro ab.
Am 24. Februar 1996 starteten drei unbewaffnete Flugzeuge der Organisation des Typs Cessna 337 Skymaster zu einer weiteren humanitären Mission. Daraufhin entsandte das kubanische Militär MiG-29- und MiG-23-Kampfjets und schoss zwei Maschinen ab. Dem Piloten der dritten Maschine gelang es, dem Angriff zu entkommen und nach Miami zurückzukehren.
Eine Tonaufnahme, die der Zeitung „The Miami Herald“ vorliegt und nur wenige Wochen nach dem Abschuss entstand, dokumentiert, wie Raúl Castro seine Befehle zum Abschuss der Flugzeuge von „Brothers to the Rescue“ erörtert.
In der Aufnahme sagt Castro: „Ich habe ihnen [den kubanischen MiG-Piloten] gesagt, sie sollten versuchen, sie über [kubanischem] Hoheitsgebiet abzuschießen.“ Sowie: „Schießt sie über dem Meer ab, sobald sie wieder auftauchen“.
Nach dem Vorfall erklärte das kommunistische Regime, die Flugzeuge seien oberhalb der kubanischen Hoheitsgewässer – also innerhalb der 12-Meilen-Zone vor der Küste – abgeschossen worden. Sie erklärten, die Flüge hätten die Souveränität des Landes bedroht.
Eine unabhängige Untersuchung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation brachte jedoch ein anderes Ergebnis zutage. Demnach schoss das kubanische Militär die beiden Flugzeuge im internationalen Luftraum ab. Der Bericht hält zudem fest, dass Kuba vor dem Einsatz tödlicher Gewalt keine der üblichen visuellen Warnsignale ausgesendet hatte.
Der Vorfall setzte den Bemühungen der Regierung Clinton um eine Verbesserung der diplomatischen Beziehungen zu Havanna faktisch ein Ende.
Haben Arbeitnehmer ein Recht zu streiken? Der Internationale Gerichtshof legt dazu ein Gutachten vor. - Foto: Bernd F. Meier/dpa-tmn
Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten vor. Das soll Klarheit über den Schutz des Streikrechts verschaffen. Was steht auf dem Spiel?
Worum geht es bei dem Gutachten?
Die höchsten UN-Richter stellen in ihrem Rechtsgutachten klar: Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.
Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen – also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richter ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Was sagen die Gewerkschaften?
Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wären.
Die Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.
Nun sagen auch die höchsten Richter in ihrem Gutachten, dass die Konvention nichts über Bedingungen oder Umfang von Arbeitsniederlegungen sagt. Das kann durchaus national geregelt werden.
Warum wurde nun der IGH angerufen?
Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht war, beschloss die ILO, das UN-Gericht um das Gutachten zu bitten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind.
Gewerkschaften hoffen, dass ein ausdrücklicher Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer stärkt.
Ein Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend. Doch es kann Folgen für Millionen Arbeitnehmer weltweit haben. Für viele Staaten sind Gutachten des IGH eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein. (dpa/red)
Anti-Iran-Protest (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Elf Monate nach seiner Festnahme ist ein mutmaßlicher Spion für den Iran in Deutschland angeklagt worden. Ali S. soll mögliche Anschlagsziele erkundet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag, 21. Mai mitteilte.
Im Fokus des Auftrags an S. standen demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie der Grünen-Politiker Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.
Iranischer Agent plante Attentate auf Schuster und Beck
Der in Dänemark lebende dänische Staatsbürger S. habe Anfang 2025 den Auftrag bekommen, Informationen über beide Männer einzuholen. Außerdem habe er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen sollen. All dies diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
S. arbeitete demnach für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden. Im Frühling 2025 habe er in Berlin verschiedene Orte ausgekundschaftet und außerdem nach Komplizen für zukünftige Anschläge gesucht.
Spätestens im Mai 2025 nahm S. den Angaben nach Kontakt zu dem Afghanen Tawab M., einem zweiten nun angeklagten Mann, auf. M. habe sich dazu bereiterklärt, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu veranlassen.
S. wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, M. Anfang November. Beide wurden nach Deutschland gebracht und kamen in Untersuchungshaft. Dem Hauptangeschuldigten S. wirft die Bundesanwaltschaft nun geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie den Versuch der Beteiligung an Mord und Brandstiftung vor.
Rabbiner: Iran-Netzwerke in Europa zerschlagen
M. klagte sie wegen der versuchten Beteiligung an einem Mord an. Über die Zulassung der Anklage entschiedet nun das Oberlandesgericht Hamburg.
Die Konferenz der Europäischen Rabbiner forderte nach dem Bekanntwerden der Einzelheiten der Anklage ein entschiedeneres Vorgehen Europas gegen den Iran. „Sämtliche Finanzierungs-, Tarn- und Einflussstrukturen des iranischen Regimes in Europa müssen kompromisslos offengelegt und zerschlagen werden“, erklärte Generalsekretär Gady Gronich.
CDU will schnelles Vorgehen gegen iranische Anschlagsnetzwerke
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU), hat vor weiteren Anschlagsplänen des Irans in Deutschland gewarnt.
„Leider überraschen solche Pläne nicht“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Man wisse, dass der Iran seit längerem in Deutschland aktiv sei und anwerbe. Allerdings handle es sich dabei nicht um eine konkrete, fassbare Organisation, sondern um unterschiedliche Strömungen, die häufig keine festen Strukturen hätten.
Regional könnten sich allerdings sehr schnell Netzwerke bilden, die Anschläge planten, wie man auch im aktuellen Fall gesehen habe. „Da müssen wir vor die Welle kommen“, forderte Henrichmann. (afp/dts/red)
Setzt eine Stadt oder ein Bundesland Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nicht um, drohen künftig höhere Strafgelder. - Foto: Zolnierek/iStock
In einem seit Jahren ausgetragenen Streit über einen Job bei der Diakonie hat das Bundesarbeitsgericht endgültig zugunsten der evangelischen Kirche entschieden.
Vor dem obersten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt scheiterte am Donnerstag, 21.Mai die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin, die sich 2012 auf eine Stelle für ein Forschungsprojekt bewarb. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ein evangelischer Bewerber bekam den Posten. (Az. 8 AZR 194/25 (F))
Selbstbestimmungsrecht vs. Diskriminierungsverbot
Der Fall warf die grundlegende Frage auf, wann die Kirchen für eine Stelle die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen dürfen. Er ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Gerichte mussten abwägen zwischen dem Diskriminierungsverbot in deutschem und europäischem Recht und dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Die erfolglose Bewerberin forderte eine Entschädigung von etwa 9800 Euro. Das BAG entschied aber nun, dass sie nicht unzulässig wegen der Religion benachteiligt worden sei.
Die Benachteiligung sei ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen. Religionsgemeinschaften könnten eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, „wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“, erklärte das Gericht.
Es entschied damit anders als zum ersten Mal, als es mit dem Fall befasst war. 2016 hatte es das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur europarechtlichen Lage vorgelegt. Dieser urteilte im April 2018, dass Kirchen zwar konfessionslose Bewerber für bestimmte Positionen ablehnen dürfen.
Gerichte müssten aber überprüfen können, ob Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei. Daraufhin sprach das BAG der Klägerin im Oktober 2018 eine Entschädigung von 3915 Euro zu.
Der Prozess war damit aber nicht zu Ende. Denn die Diakonie wandte sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und dieses kippte im September 2025 das Erfurter Urteil und sprach kirchlichen Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum zu.
Das BAG habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht ausreichend berücksichtigt. Es musste erneut verhandeln und urteilte nun im Sinne der Kirchen.
Die Diakonie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es bestätige „im Grundsatz unseren Weg: Kirche und Diakonie dürfen besondere Anforderungen an Stellen mit besonderer Verantwortung für das christliche Profil stellen“, erklärte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
Er wies zudem darauf hin, dass Kirche und Diakonie schon 2024 „ihre Regelungen reformiert und die Einstellungsvoraussetzungen weit geöffnet“ hätten. (afp/red)
Setzt eine Stadt oder ein Bundesland Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nicht um, drohen künftig höhere Strafgelder. - Foto: Zolnierek/iStock
Eine Staatsanwältin ist in Hessen bei einer Urteilsverkündung vor dem Landgericht Hanau von einem Angeklagten angegriffen und verletzt worden.
Die Frau erlitt Verletzungen am Kopf und an den Armen, wie das Landgericht, die Generalstaatsanwaltschaft Hessen und das Justizministerium mitteilten. Zudem wurden zwei Justizbeamte verletzt.
Gefesselt über den Tisch gesprungen
Den Behörden zufolge sei der mit Handschellen gefesselte Angeklagte am 20. Mai bei der Urteilsverkündung plötzlich über seinen Tisch gesprungen und auf die Staatsanwältin zugestürmt.
Er habe sie auf den Kopf geschlagen und verletzt. Einer der Wachtmeister habe den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen und den Angriff so beendet.
Die Frau wurde anschließend medizinisch versorgt. Etwa eine Stunde später konnte die Urteilsverkündung unter Polizeipräsenz beendet werden.
In dem Verfahren ging es um gefährliche Körperverletzung. Gegen den Mann wurde eine Haftstrafe und eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt.
Justizminister fassungslos
„Der Angriff auf die Staatsanwältin und die Wachtmeister macht mich fassungslos“, sagte Justizminister Christian Heinz (CDU). Wer Justizmitarbeiter angreife, greife den Rechtsstaat an. Seine Gedanken seien bei den Beamten.
„Ich hoffe sehr, dass sie sich von dem Angriff schnell erholen“, fügte Heinz hinzu. Er kündigte an, die Staatsanwältin in der kommenden Woche zu besuchen und den Wachtmeistern für den Einsatz zu danken.
„Über den Angriff auf eine Staatsanwältin und zwei Justizwachtmeister während einer laufenden Hauptverhandlung bin ich zutiefst schockiert“, erklärte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. „Wir dürfen nie vergessen, dass hinter jeder Robe und Uniform nicht bloß ein Justizbediensteter, sondern in erster Linie ein Mensch steht“, ergänzte er. (afp/red)