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Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch – Tierschützer protestieren

Nach dem Ausbruch eines Tigers in der Nähe von Leipzig ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.
Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehe eine 52-jährige Frau, sagte Sprecherin Vanessa Fink. Ob es sich dabei um die Besitzerin des Tigers, eine Dompteurin, handele, ließ sie offen.
Unterdessen fordern Tierschützer Konsequenzen aus dem dramatischen Geschehen.
Die Polizei hatte am Sonntag, 17. Mai, in der Ortschaft Dölzig einen Tiger erschossen, der zuvor aus dem Gehege der ehemaligen Zirkus-Artistin entkommen war.
Bei dem Ausbruch war ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Er erlitt laut Feuerwehr Biss- und Kratzverletzungen und war bisher nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vernehmungsfähig.
In der Anlage nahe der Autobahn 9 leben jetzt noch acht Tiger, wie das Landratsamt Nordsachsen mitteilte.

Dompteurin nannte Tiger einen „Angsthasen“

Die Besitzerin des entlaufenen Tigers, die Dompteurin Carmen Zander, bestätigte der „BILD“, dass es sich um eines ihrer Tiere gehandelt habe.
„Ja, es war mein Sandokan“, zitierte sie die Zeitung. Anfragen der dpa ließ sie unbeantwortet.
Laut Zanders Internetauftritt handelte es sich um einen neun Jahre alten, rund 280 Kilogramm schweren Tiger.
Sie bezeichnete ihn in einer Charakterisierung als „Angsthase“. „Wenn er etwas nicht einschätzen kann, ist er schnell überfordert und wird unsicher. Ein Angriff kann von daher schneller und unerwarteter ausgelöst werden.“

Tierschützer fordern Konsequenzen

Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot privater Wildtierhaltungen. Der Fall zeige erneut, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen weder tierschutzgerecht noch sicher sei, erklärte Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Die Organisation Vier Pfoten rief zu einer Demonstration vor dem Tiger-Gehege in einem Gewerbegebiet auf.
„Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, braucht es endlich ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand. Zudem muss eine bundesweite Positivliste eingeführt werden, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen“, erklärte Kuhn.

Was führte zu dem Ausbruch?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Gelände Dölzig bis in die Nacht hinein durchsucht.
„Gegenstand der Ermittlungen wird unter anderem die Frage nach dem konkreten Ablauf des Geschehens sein sowie die Frage nach der Rolle des Geschädigten. Zu klären ist ebenfalls, ob gegen etwaige Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde“, teilte Fink mit.
Laut Polizei hatte sich der Mann „berechtigt“ in dem Tigergehege aufgehalten.
Was mit dem erschossenen Tiger geschehen werde, sei noch nicht endgültig geklärt, sagte Fink. „Hierzu befinden sich die Beteiligten momentan in der Abstimmung.“

Tigerhaltung erfüllt Mindestanforderungen nicht

Die Tigerhaltung genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit.
Nach Angaben der Tierrechtsorganisation Peta ist das private Halten von Raubkatzen in 7 von 16 deutschen Bundesländern erlaubt. Sachsen gehört dazu.
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden. Was das konkret für Tiger bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.
Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran.
Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein.

Wie geht es mit den Tigern weiter?

Was mit den übrigen acht Tigern in Dölzig nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen.
„Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten“, erklärte das Amt. (dpa/red)
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Brandkatastrophe in Crans-Montana: Schweizer Präsident räumt Versäumnisse ein

Nach der Silvester-Brandkatastrophe im Skiort Crans-Montana mit 41 Todesopfern hat der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin Behördenversäumnisse eingeräumt.
„Die Schweiz wurde in den vergangenen Monaten hart geprüft“, sagte der Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) am Sonntag, 17. Mai, dem „Spiegel“. Das Unglück zeige: „Perfekt sind wir nicht. Aber wir können und müssen aus Fehlern lernen.“
Parmelin verwies bezüglich des Vorwurfs mangelnder Kontrollen durch die Behörden auf die Ermittlungen der Walliser Justiz. „Die Politik muss ungeachtet der Ermittlungen Maßnahmen und Konsequenzen einleiten und umsetzen. Deswegen hat der Bundesrat beschlossen, einen runden Tisch für Opfer, Hinterbliebene, Versicherer und Behörden einzurichten“, sagte Parmelin.

Brandschutz im Fokus der Ermittlungen

Landesweit seien die bereits strengen Brandschutzvorschriften verschärft, vielerorts Feuerfontänen verboten und Baunormen angepasst worden. „Das bringt die toten Menschen nicht zurück, soll aber verhindern, dass sich eine solche Katastrophe jemals wiederholt“, sagte Parmelin.
Für internationale Irritationen sorgte nach der Katastrophe zudem der Umgang mit Behandlungskosten ausländischer Opfer. Italienische Betroffene hätten keine Zahlungsaufforderungen erhalten, sondern lediglich Kopien der Rechnungen, sagte Parmelin.
Es gehe um Transparenz im Rahmen internationaler Versicherungsregeln. „Trotzdem war es ungeschickt“, betonte der Schweizer Präsident. Er habe Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni zugesichert, dass dies nicht wieder passieren werde.

Katastrophe in der Silvesternacht

In der Silvesternacht war im Untergeschoss der Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana ein Brand ausgebrochen. 41 zumeist junge Menschen kamen ums Leben, 115 weitere Menschen wurden verletzt.
Die Ermittler vermuten, dass die Brandkatastrophe durch an Flaschen befestigte Feuerwerksfontänen ausgelöst wurde, die der Decke zu nahe kamen.
Ermittlungen sollen nun Aufschluss über die genauen Umstände des Brandes geben und klären, ob die Eigentümer der Bar gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben.
Die Gemeinde hat bereits eingeräumt, dass seit 2019 keine Brandschutzkontrollen in der Bar stattgefunden hatten – obwohl diese jedes Jahr vorgeschrieben sind. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Brandstiftung. (afp/red)