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Magyar: Ungarn stoppt Austrittspläne aus Weltstrafgericht

Ungarns neue Regierung zieht eigenen Angaben nach die Absicht zum Austritt des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurück. Das erklärte der neue Ministerpräsident Peter Magyar in einem Post auf der Plattform X. Weitere Details nannte er zunächst nicht.
Das Gericht mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu den mehr als 100 Vertragsstaaten des IStGH gehören alle EU-Staaten. Ungarn hatte vor mehr als einem Jahr unter der alten Regierung des Rechtspopulisten und Langzeit-Premiers Viktor Orban angekündigt, sich aus dem Weltstrafgericht zurückzuziehen, und eine entsprechende Absichtserklärung in Den Haag eingereicht. Ungarns Parlament hatte den Schritt zuvor gebilligt. Der Austritt sollte nach damaligen Angaben nach rund einem Jahr wirksam werden.

Netanjahu-Besuch als Auslöser

Diese Ankündigung kam, als Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu auf Einladung Orbans Budapest besuchte. Gegen Netanjahu liegt ein Haftbefehl des IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen israelischer Truppen im palästinensischen Gazastreifen vor. Orban hatte klargestellt, dass Ungarn diesen ignorieren werde. Den Austritt aus dem Weltstrafgericht begründeten er und andere damalige Regierungsmitglieder mit den Haftbefehlen gegen Netanjahu sowie den israelischen Ex-Verteidigungsminister Joav Galant. (dpa/red)
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Dobrindt kritisiert Warnungen vor AfD-Staatsstreich

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert Warnungen vor einer Machtübernahme der AfD nach den Landtagswahlen im Osten scharf. „Ich frage mich, wem nutzen eigentlich solche phantasiereichen Spekulationen? Ein Schreckgespenst an die Wand zu malen hilft doch nicht weiter“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er halte viel mehr davon, politisch alles dafür zu tun, dass diese Situation nicht eintreten könne. Dafür gebe es noch genügend Potenzial und Zeit. Die Wahlen seien im September – kluge Entscheidungen der Politik seien heute jederzeit möglich.
Zuvor hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vor einem Staatsstreich gewarnt. Anlass war die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nach einem Wahlsieg 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen.

Keine Hinweise auf Wahlmanipulation

Dobrindt wies auch Forderungen aus dem Kreis seiner Länderkollegen zurück, der Staat müsse Vorkehrungen treffen, damit sicherheitsrelevante Informationen nicht in falsche Hände geraten, falls die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. „Ich halte nichts von einer solchen Diskussion. Der Auftrag ist doch, Mehrheiten ohne eine AfD-Regierungsbeteiligung zu organisieren“, sagte er. Wie überzeugend sei es denn da, wenn man Vorbereitungen treffen wolle für den Fall einer Alleinregierung der AfD.
Hinweise auf ernsthafte Versuche aus dem Ausland, die Landtagswahlen zu beeinflussen, hat Dobrindt nach eigenen Worten nicht. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aktive Manipulationen des Wahlvorgangs aus dem Ausland vorgenommen werden“, sagte der Minister. Falschinformationen allerdings und Stimmungsmache in Social Media gebe es seit längerer Zeit auch aus dem Ausland gesteuert. Eine Verdichtung vor den Landtagswahlen beobachte man zurzeit nicht. (dts/red)
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Union befürwortet 8.000 Euro Rückkehrprämie für Syrer

Die Union steht höheren Rückkehrprämien für syrische Flüchtlinge offen gegenüber. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, prüft das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) derzeit eine Rückkehrförderung für Syrer in Höhe von 8.000 Euro.

Union: Freiwillige Rückkehr als beste Lösung

„Die freiwillige Rückkehr ist für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung“, sagte Günter Krings, Fraktionsvize der Union im Bundestag, dem Focus. „Insofern ist es richtig, dass wir über höhere Rückkehrförderungen nachdenken.“
Wer als Migrant von deutschen Sozialleistungen lebe, erhalte schon in wenigen Monaten des Aufenthalts in Deutschland einen namhaften vierstelligen Euro-Betrag. „Auch jede unterstützte freiwillige Rückkehr ist daher eine positive Nachricht für den Steuerzahler“, so der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Forderung nach deutlich mehr Abschiebungen

Der CDU-Politiker pochte darauf, „dass wir auch die Abschiebungen nach Syrien deutlich erhöhen.“ Neben den Rückführungen von Straftätern müsse die Bundesregierung auch „die schlecht Integrierten in den Blick nehmen: insbesondere die Syrer, die seit Jahren hier leben, ohne das eigene Leben zu finanzieren.“ Krings sah auch keine Gründe dafür, bei sunnitischen Männern ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern.
Siegfried Lorek, Migrationsstaatsekretär in Baden-Württemberg, hielt Rückkehrberatungen und Rückkehrprämien für „wichtige Instrumente“. Diese seien günstiger als zwangsweise Rückführungen. „Deshalb stehen wir einer Weiterentwicklung dieser Instrumente grundsätzlich offen gegenüber“, sagte der CDU-Politiker dem Focus. Wie Krings drängte auch Lorek darauf, „dass regelmäßige Abschiebungsmöglichkeiten für Straftäter etabliert werden.“

Länderpolitiker sehen höhere Prämien positiv

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hielt ebenfalls großzügigere Rückkehrsummen für denkbar. „Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, erklärte er gegenüber „Focus“.
Ähnliche Töne schlug auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April dem Focus an: „Eine stärkere finanzielle Unterstützung ist notwendig – insbesondere für Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die ersten Monate nach ihrer Ankunft abzusichern.“

Skepsis bei der SPD und Forderung nach Gesamtstrategie

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich hingegen skeptisch: Ob eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro tatsächlich dazu führen wird, „dass deutlich mehr Syrerinnen und Syrer freiwillig in ihre von einem verheerenden Bürgerkrieg gezeichnete Heimat zurückkehren, halte ich für fraglich, aber auch nicht für vollkommen ausgeschlossen“, sagte sie dem Focus.
Vom Bundesinnenministerium forderte sie mit Blick auf die hier lebenden Syrer eine „konstruktive Gesamtstrategie“. Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht über die bislang schleppenden Abschiebungen nach Syrien. „Seit den ersten wenigen Einzelmaßnahmen zum Ende des vergangenen und dem Beginn dieses Jahres ist in dieser Frage bis heute nichts mehr passiert“, so Behrens.
Gleichzeitig forderte sie Bleibeperspektiven für gut integrierte Syrer. In einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz im Juni, aus der das Magazin Focus berichtet, forderte sie das Bundesinnenministerium dazu auf, „für diese Personen Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive“ zu schaffen.

Aktuelle Praxis und geplante Pauschale

Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei den gegenwärtig geprüften 8.000 Euro soll es sich hingegen laut Focus-Bericht um einen Pauschalbetrag handeln. Das Bundesinnenministerium wollte die Pläne bis dato weder bestätigen noch dementieren. (dts/red)
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EU will Rekordstrafe gegen Google

Die EU steht kurz davor, eine Rekordstrafe gegen Google wegen Verstoßes gegen das Digitalgesetz zu verhängen. Ein Verfahren gegen den US-Konzern steht vor dem Abschluss, wie das „Handelsblatt“ am Freitag unter Berufung auf „Kommissionskreise“ berichtete.
Konkret wirft die EU Google und dessen Mutterkonzern Alphabet vor, die eigenen Dienste in seiner Online-Suche zu bevorzugen. Die Beamten wollen eine Strafe im hohen dreistelligen Millionenbereich verhängen. Das letzte Wort habe aber Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Die Entscheidung solle noch vor der Sommerpause offiziell verkündet werden, sagten Insider. Dabei werde es sich um die höchste Strafe handeln, die die EU bisher bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz für digitale Dienste (Digital Markets Act, DMA) verhängt habe.
Die Kommission kann bei Verstößen eine Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes anordnen. Dieser lag bei Google 2025 bei 400 Milliarden Dollar.
Laut „Handelsblatt“-Bericht soll die Strafe deutlich unter dem Höchstmaß bleiben, weil Google der Kommission in mehreren Punkten entgegengekommen sei. Die EU erwartet jedoch weitere Zugeständnisse, etwa bei der sogenannten „KI-Übersicht“.
„Deswegen führen unsere Dienststellen derzeit intensive Gespräche mit Google über künftige Lösungen zur Einhaltung der Vorschriften“, sagte ein Kommissionssprecher dem „Handelsblatt“. (dts/red)
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Korruptionsverdacht: Ermittler durchsuchen Amtssitz des französischen Präsidenten

Im Zuge von Ermittlungen wegen mutmaßlicher Korruption und Begünstigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben Ermittler den Amtssitz des französischen Präsidenten Emmanuel Macron durchsucht.
Die Durchsuchung am Donnerstag im Élysée-Palast habe sich „insbesondere auf die Bedingungen zur Vergabe bestimmter öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Organisation von Festakten im Panthéon konzentriert“, teilte die Finanzstaatsanwaltschaft (PNF) in Paris am Freitag mit. Das Panthéon in Paris ist die Ruhmeshalle des französischen Staates.
Im April hatten Ermittler bereits versucht, den Präsidentenpalast zu durchsuchen, wurden jedoch nicht hineingelassen. Dies wurde damit begründet, dass die Räume des Präsidialamts nach der französischen Verfassung geschützt seien.
Dieses Mal seien der Durchsuchung institutionelle Beratungen vorausgegangen, „um sicherzustellen, dass sie vorgenommen werden konnte“, erklärte die PNF. Der Élysée-Palast lehnte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP eine Stellungnahme ab.
Die Durchsuchung erfolge im Rahmen eines im Oktober 2025 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der „Begünstigung, unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Korruption und Einflussnahme“, teilte die PNF mit.
Nach Berichten des Enthüllungsblatts „Le Canard Enchaîné“ waren Festakte zur Aufnahme berühmter Persönlichkeiten in den Panthéon seit gut zwei Jahrzehnten von einer einzigen Eventfirma namens Shortcut Events organisiert worden. Diese habe dafür jeweils etwa zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt.
Auch der internationale Festakt zum 80. Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie und weitere Großveranstaltungen wurden demnach von demselben Unternehmen organisiert. Die verdächtige Auftragsvergabe reicht bis in die Amtszeit von Macrons Vorgängern zurück, unter ihnen François Hollande und Nicolas Sarkozy.
Das Panthéon ist eine ehemalige Kirche, die während der Französischen Revolution in eine nationale Ruhmeshalle umgewidmet wurde. Sie ist laut Inschrift auf der Fassade den „Großen Männern“ gewidmet.
Die Wissenschaftlerin Marie Curie und die Widerstandskämpferinnen Geneviève de Gaulle-Anthonioz und Germaine Tillion waren die ersten Frauen, die aufgrund ihrer Verdienste ins Panthéon aufgenommen wurden.
Macron hat in seiner Amtszeit neben anderen die Frauenrechtlerin Simone Veil, die in den USA geborene Sängerin Josephine Baker und den Politiker Robert Badinter ins Panthéon aufnehmen lassen.
(afp/red)
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Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.

Scheidung ohne Trennungsjahr möglich

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnortschutz vor Gericht geplant

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)
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Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt

In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.
In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.

Belegung vielerorts gestiegen

Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026.
Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März.
Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.

Einzelne Haftanstalten überfüllt

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren – selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs – deutlich überbelegt.
Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April.
In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind. (dts/red)
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Türkisches Gericht setzt Führung der größten Oppositionspartei CHP ab

Ein Gericht in Ankara hat die Absetzung der Führung der größten türkischen Oppositionspartei CHP angeordnet. Das Gericht erklärte am Donnerstag, 21. Mai in einem Berufungsverfahren die Wahl der Parteispitze im Jahr 2023 für ungültig und entschied, den damals gewählten Parteichef Özgür Özel seines Amtes zu entheben, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
An Özels Stelle soll demnach der ehemalige CHP-Vorsitzende Kemal Kilicdaroglu treten.

Justiz wirft Özel Stimmenkauf und Druck auf Delegierte vor

Die Staatsanwaltschaft in Ankara hatte im Februar vergangenen Jahres Ermittlungen wegen Vorwürfen des Stimmenkaufs bei dem CHP-Parteitag von 2023 eingeleitet.
Die dann erhobene Klage wurde jedoch im Oktober zunächst als unbegründet verworfen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.
Laut Auszügen aus dem jetzigen Urteil, die der Nachrichtenagentur AFP vorlagen, wirft die Justiz dem derzeitigen CHP-Chef Özel vor, seine Wahl zum Parteivorsitzenden durch Druck auf Delegierte, Job-Versprechen und sogar Stimmenkauf ermöglicht zu haben.
Die CHP hatte der Regierungspartei AKP des islamisch-konservativen Präsidenten Recep Tayyip Erdógan bei den Kommunalwahlen 2024 eine schwere Niederlage zugefügt.

Druck auf die Opposition wächst – CHP beruft Krisensitzung ein

Seitdem steht die Oppositionspartei zunehmend im Visier der türkischen Justiz. Mit dem jetzigen Urteil wird der Druck auf die Opposition weiter verstärkt.
Der ehemalige Istanbuler Bürgermeister und beliebte CHP-Politiker Ekrem Imamoglu sitzt seit mehr als einem Jahr im Gefängnis. Er gilt als wichtigster Rivale Erdogans. Die gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfe weist Imamoglu zurück.
Die CHP berief nach dem Urteil vom Donnerstag eine Dringlichkeitssitzung an ihrem Parteisitz in Ankara ein. „Wir werden nicht nachgeben!“, erklärte Özel im Onlinedienst X.
Der 77-jährige ehemalige Parteivorsitzende Kilicdaroglu gilt als eher blasser Politiker. Er hatte bei der Präsidentschaftswahl 2023 für die CHP kandidiert und unterlag Erdogan in einer Stichwahl.
Wenige Monate später wurde Özel zum Parteivorsitzenden gewählt. Er führte die Partei zunächst erfolgreich in die Kommunalwahlen und wurde später zum Gesicht der Massenproteste gegen die Inhaftierung Imamoglus. (afp/red)
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USA klagen ehemaligen kubanischen Staatschef Raúl Castro wegen Mordes an US-Bürgern an


In Kürze:

  • Die USA verstärken mit einer Anklage gegen Raúl Castro den Druck auf das kommunistische Regime Kubas.
  • Der 94-jährige Castro war von 2008 bis 2018 kubanisches Staatsoberhaupt.
  • US-Präsident Donald Trump verspricht den Kubanern ein „Goldenes Zeitalter“.
  • Fidel Castros Tochter unterstützt die Anklage gegen ihren Onkel.

 
Der ehemalige kubanische Staatschef Raúl Castro ist in den Vereinigten Staaten wegen Mordes angeklagt worden. Dies geht aus am 20. Mai veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervor.
Der Schritt spiegelt den zunehmenden Druck der USA auf das kommunistische Regime wider, während der Inselstaat mit einer schweren Wirtschaftskrise zu kämpfen hat.

Justizminister: Castro wird vor Gericht erscheinen

Die Anklage rührt von Castros mutmaßlicher Rolle bei einem Vorfall im Jahr 1996 her, bei dem Kuba zwei Flugzeuge einer humanitären Gruppe namens „Brothers to the Rescue“ abschoss, wobei drei US-Bürger sowie eine Person mit legalem Aufenthaltsstatus in den USA ums Leben kamen.
Die vor einem Bundesgericht in Miami eingereichte Anklageschrift beschuldigt Castro und fünf Mitangeklagte der Verschwörung zur Tötung von US-Staatsangehörigen, des Mordes sowie der Zerstörung von Flugzeugen.
Der amtierende US-Justizminister Todd Blanche und der US-Staatsanwalt für den Südbezirk von Florida, Jason A. Reding Quiñones, erläuterten die Anklage im Verlauf einer Pressekonferenz in Miami, wo viele Exil-Kubaner leben.
„Seit fast 30 Jahren warten die Familien von vier ermordeten Amerikanern auf Gerechtigkeit“, sagte Blanche. „Meine heutige Botschaft ist eindeutig: Die Vereinigten Staaten und Präsident Trump vergessen ihre Bürger nicht – und werden sie auch künftig nicht vergessen.“
Blanche erklärte, Castro werde „hier erscheinen – sei es aus eigenem Antrieb oder auf anderem Wege“.
Der 94-jährige Castro ist der jüngere Bruder des 2016 verstorbenen langjährigen Diktators Fidel Castro. Gemeinsam mit ihm und dem marxistischen Revolutionär Che Guevara war Raúl Castro maßgeblich an der Führung des Guerilla-Kampfes beteiligt, der 1959 zum Sturz des Diktators Fulgencio Batista führte.

Der amtierende US-Justizminister Todd Blanche (M.) spricht während einer Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Anklage gegen den ehemaligen kubanischen Staatschef Raúl Castro im Freedom Tower in Miami am 20. Mai 2026.

Foto: Chandan Khanna / AFP via Getty Images

Verschärfung des Embargos gegen Kuba nach Abschuss der Flugzeuge

Im Jahr 2006 begann Raúl Castro, die Führung Kubas zu übernehmen, nachdem sich der Gesundheitszustand seines Bruders zu verschlechtern begonnen hatte.
Staatsoberhaupt war er von 2008 bis 2018. Bis 2021 war er zudem Vorsitzender der Kommunistischen Partei Kubas. In beiden Ämtern folgte ihm Miguel Díaz-Canel.
Raúl Castro wurde wegen seiner Rolle bei dem Angriff kubanischer MiG-Kampfflugzeuge auf zwei zivile Flugzeuge der Organisation „Brothers to the Rescue“ im Jahr 1996 angeklagt. Er war zu jener Zeit der kubanische Verteidigungsminister. Der Angriff forderte vier Menschenleben.
Der Vorfall führte während der Amtszeit von US-Präsident Bill Clinton zu einer schweren diplomatischen Krise zwischen den Vereinigten Staaten und dem Inselstaat. Kurz darauf verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz, den Helms-Burton-Act, welches das langjährige US-Wirtschaftsembargo gegen Kuba verschärfte und festschrieb.
„Seit 30 Jahren warten die Familien, wartet die Gemeinschaft von Miami, und wartet unser Land“, sagte Quiñones auf der Pressekonferenz.
„Dies ist das erste Mal seit fast 70 Jahren, dass […] führende Vertreter des kubanischen Regimes in den Vereinigten Staaten wegen Gewalttaten angeklagt werden, die den Tod von Amerikanern zur Folge hatten.“
Eine Gruppe von US-Abgeordneten – angeführt vom Republikaner Mario Díaz-Balart, einem Kubanoamerikaner – richtete am 13. Februar ein Schreiben an US-Präsident Donald Trump, in dem sie die Anklageerhebung gegen Raúl Castro forderte.

Anklageerhebung am kubanischen Unabhängigkeitstag

Gestützt auf öffentlich zugängliche Informationen habe Castro am 24. Februar 1996 befohlen, zwei zivile Flugzeuge der „Brothers to the Rescue“ über internationalen Gewässern anzugreifen und zu vernichten, heißt es in dem Schreiben.
„Jene vier mutigen Männer flogen in kleinen Zivilflugzeugen über die Floridastraße, um kubanische Bootsflüchtlinge ausfindig zu machen und bei ihrer Rettung zu helfen – jene Menschen, die die lebensgefährliche Flucht aus dem totalitären Kuba wagten.“
Die Anklage gegen Raúl Castro fiel mit dem kubanischen Unabhängigkeitstag zusammen. Er markiert die offizielle Geburtsstunde der Republik Kuba am 20. Mai 1902 nach Jahrhunderten spanischer Herrschaft.
Trump veröffentlichte anlässlich des kubanischen Unabhängigkeitstages eine Erklärung, in der er „ein neues Goldenes Zeitalter für die Insel und ihre Bevölkerung“ versprach.
„Amerika wird keinen Schurkenstaat dulden, der feindliche ausländische Militär-, Geheimdienst- und Terroroperationen beherbergt – nur 90 Meilen vom amerikanischen Heimatland entfernt. Und wir werden nicht ruhen, bis das kubanische Volk jene Freiheit wiedererlangt hat, für deren Errichtung seine Vorfahren vor über 100 Jahren so tapfer gekämpft haben“, erklärte Trump.
Auch US-Außenminister Marco Rubio, dessen Eltern im Jahr 1956 aus Kuba in die Vereinigten Staaten auswanderten, verbreitete eine ausführliche Videobotschaft, in der er sich auf Spanisch an die Kubaner wandte. Er rief das kubanische Volk dazu auf, sich vom kommunistischen Regime loszusagen, das die Insel seit 67 Jahren regiert.

Fidel Castros Tochter begrüßt Anklage

„Wir in den [Vereinigten Staaten] bieten Ihnen unsere Hilfe an. Nicht nur, um die aktuelle Krise zu lindern, sondern auch, um eine bessere Zukunft aufzubauen“, sagte Rubio in seiner Botschaft zum Unabhängigkeitstag.
„Der wahre Grund dafür, dass Sie weder Strom, Treibstoff noch Nahrungsmittel haben, liegt darin, dass jene, die Ihr Land kontrollieren, Milliarden Dollar geplündert haben – ohne dass auch nur ein Cent davon dazu verwendet worden wäre, der Bevölkerung zu helfen.“
Er stellte dem kubanischen Volk zudem Nahrungsmittel und Medikamente im Wert von 100 Millionen US-Dollar (rund 86 Millionen Euro) in Aussicht. Dabei merkte er an, dass diese Hilfsgüter die katholische Kirche oder anderen vertrauenswürdigen wohltätigen Organisationen verteilen sollten, nicht aber das kubanische Regime.
Fidel Castros Tochter Alina Fernández Revuelta begrüßte die Anklage gegen ihren Onkel. „Die Anklage erhöht den Druck auf ein Regime, das jahrzehntelang als unantastbar galt“, schrieb sie der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times in einer Textnachricht.
„Wenn man einer Familie entstammt, die unmittelbar mit dieser Geschichte verknüpft ist, nimmt man die Tragweite dieses Augenblicks auf eine ganz andere Weise wahr.“
Fernández Revuelta war stets eine scharfe Kritikerin ihres Vaters und dessen kommunistischen Regimes in Kuba. Im Jahr 1993 floh sie im Alter von 37 Jahren aus Havanna, ließ sich in Miami nieder und schloss sich dort der kubanischen Exilgemeinschaft an.
Fernández Revuelta betonte, bei der Anklage gegen ihren Onkel gehe es nicht um Rache. „Es geht um Rechenschaftspflicht, Gerechtigkeit und die Hoffnung, dass Kuba endlich auf einen echten Wandel zusteuert“, sagte sie.

Einem Piloten gelang es zu entkommen

„Brothers to the Rescue“ wurde 1991 vom kubanischen Exilanten José Basulto als gemeinnützige Gruppe ehrenamtlicher Piloten gegründet. Ihr vorrangiges Ziel bestand darin, über das Meer zu fliegen, um kubanische Flüchtlinge auf ihren Flößen ausfindig zu machen. Auch unterstützt die Organisation die US-Küstenwache bei Rettungsaktionen.
Während der kubanischen Flüchtlingskrise von 1994 flohen Zehntausende Kubaner mit Booten und Flößen von der Insel nach Florida. Sie wurden gemeinhin als „Balseros“ (Flößer) bezeichnet.
Im Zuge ihrer humanitären Mission begannen die Mitglieder von „Brothers to the Rescue“ zudem, sich politisch zu engagieren. Sie flogen näher an Kuba heran und drangen gelegentlich in den kubanischen Luftraum ein. Über Havanna warfen sie dann Flugblätter mit kritischen Botschaften gegen Fidel Castro ab.
Am 24. Februar 1996 starteten drei unbewaffnete Flugzeuge der Organisation des Typs Cessna 337 Skymaster zu einer weiteren humanitären Mission. Daraufhin entsandte das kubanische Militär MiG-29- und MiG-23-Kampfjets und schoss zwei Maschinen ab. Dem Piloten der dritten Maschine gelang es, dem Angriff zu entkommen und nach Miami zurückzukehren.
Eine Tonaufnahme, die der Zeitung „The Miami Herald“ vorliegt und nur wenige Wochen nach dem Abschuss entstand, dokumentiert, wie Raúl Castro seine Befehle zum Abschuss der Flugzeuge von „Brothers to the Rescue“ erörtert.
In der Aufnahme sagt Castro: „Ich habe ihnen [den kubanischen MiG-Piloten] gesagt, sie sollten versuchen, sie über [kubanischem] Hoheitsgebiet abzuschießen.“ Sowie: „Schießt sie über dem Meer ab, sobald sie wieder auftauchen“.
Nach dem Vorfall erklärte das kommunistische Regime, die Flugzeuge seien oberhalb der kubanischen Hoheitsgewässer – also innerhalb der 12-Meilen-Zone vor der Küste – abgeschossen worden. Sie erklärten, die Flüge hätten die Souveränität des Landes bedroht.
Eine unabhängige Untersuchung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation brachte jedoch ein anderes Ergebnis zutage. Demnach schoss das kubanische Militär die beiden Flugzeuge im internationalen Luftraum ab. Der Bericht hält zudem fest, dass Kuba vor dem Einsatz tödlicher Gewalt keine der üblichen visuellen Warnsignale ausgesendet hatte.
Der Vorfall setzte den Bemühungen der Regierung Clinton um eine Verbesserung der diplomatischen Beziehungen zu Havanna faktisch ein Ende.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „US Charges Former Cuban Leader Raúl Castro With Murder Over 1996 Killing of Americans“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Die höchsten Richter der UN und das Streikrecht

Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten vor. Das soll Klarheit über den Schutz des Streikrechts verschaffen. Was steht auf dem Spiel?

Worum geht es bei dem Gutachten?

Die höchsten UN-Richter stellen in ihrem Rechtsgutachten klar: Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.
Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen – also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richter ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Was sagen die Gewerkschaften?

Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wären.

Was ist der Standpunkt der Arbeitgeber?

Die Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.
Nun sagen auch die höchsten Richter in ihrem Gutachten, dass die Konvention nichts über Bedingungen oder Umfang von Arbeitsniederlegungen sagt. Das kann durchaus national geregelt werden.

Warum wurde nun der IGH angerufen?

Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht war, beschloss die ILO, das UN-Gericht um das Gutachten zu bitten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind.

Was für Folgen hat so ein Gutachten?

Gewerkschaften hoffen, dass ein ausdrücklicher Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer stärkt.
Ein Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend. Doch es kann Folgen für Millionen Arbeitnehmer weltweit haben. Für viele Staaten sind Gutachten des IGH eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein. (dpa/red)
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Iranischer Spion wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt

Elf Monate nach seiner Festnahme ist ein mutmaßlicher Spion für den Iran in Deutschland angeklagt worden. Ali S. soll mögliche Anschlagsziele erkundet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag, 21. Mai mitteilte.
Im Fokus des Auftrags an S. standen demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie der Grünen-Politiker Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Iranischer Agent plante Attentate auf Schuster und Beck

Der in Dänemark lebende dänische Staatsbürger S. habe Anfang 2025 den Auftrag bekommen, Informationen über beide Männer einzuholen. Außerdem habe er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen sollen. All dies diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
S. arbeitete demnach für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden. Im Frühling 2025 habe er in Berlin verschiedene Orte ausgekundschaftet und außerdem nach Komplizen für zukünftige Anschläge gesucht.
Spätestens im Mai 2025 nahm S. den Angaben nach Kontakt zu dem Afghanen Tawab M., einem zweiten nun angeklagten Mann, auf. M. habe sich dazu bereiterklärt, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu veranlassen.
S. wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, M. Anfang November. Beide wurden nach Deutschland gebracht und kamen in Untersuchungshaft. Dem Hauptangeschuldigten S. wirft die Bundesanwaltschaft nun geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie den Versuch der Beteiligung an Mord und Brandstiftung vor.

Rabbiner: Iran-Netzwerke in Europa zerschlagen

M. klagte sie wegen der versuchten Beteiligung an einem Mord an. Über die Zulassung der Anklage entschiedet nun das Oberlandesgericht Hamburg.
Die Konferenz der Europäischen Rabbiner forderte nach dem Bekanntwerden der Einzelheiten der Anklage ein entschiedeneres Vorgehen Europas gegen den Iran. „Sämtliche Finanzierungs-, Tarn- und Einflussstrukturen des iranischen Regimes in Europa müssen kompromisslos offengelegt und zerschlagen werden“, erklärte Generalsekretär Gady Gronich.

CDU will schnelles Vorgehen gegen iranische Anschlagsnetzwerke

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU), hat vor weiteren Anschlagsplänen des Irans in Deutschland gewarnt.
„Leider überraschen solche Pläne nicht“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Man wisse, dass der Iran seit längerem in Deutschland aktiv sei und anwerbe. Allerdings handle es sich dabei nicht um eine konkrete, fassbare Organisation, sondern um unterschiedliche Strömungen, die häufig keine festen Strukturen hätten.
Regional könnten sich allerdings sehr schnell Netzwerke bilden, die Anschläge planten, wie man auch im aktuellen Fall gesehen habe. „Da müssen wir vor die Welle kommen“, forderte Henrichmann. (afp/dts/red)
 
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Diakonie gewinnt jahrelangen Rechtsstreit

In einem seit Jahren ausgetragenen Streit über einen Job bei der Diakonie hat das Bundesarbeitsgericht endgültig zugunsten der evangelischen Kirche entschieden.
Vor dem obersten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt scheiterte am Donnerstag, 21.Mai die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin, die sich 2012 auf eine Stelle für ein Forschungsprojekt bewarb. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ein evangelischer Bewerber bekam den Posten. (Az. 8 AZR 194/25 (F))

Selbstbestimmungsrecht vs. Diskriminierungsverbot

Der Fall warf die grundlegende Frage auf, wann die Kirchen für eine Stelle die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen dürfen. Er ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Gerichte mussten abwägen zwischen dem Diskriminierungsverbot in deutschem und europäischem Recht und dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Die erfolglose Bewerberin forderte eine Entschädigung von etwa 9800 Euro. Das BAG entschied aber nun, dass sie nicht unzulässig wegen der Religion benachteiligt worden sei.
Die Benachteiligung sei ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen. Religionsgemeinschaften könnten eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, „wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“, erklärte das Gericht.
Es entschied damit anders als zum ersten Mal, als es mit dem Fall befasst war. 2016 hatte es das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur europarechtlichen Lage vorgelegt. Dieser urteilte im April 2018, dass Kirchen zwar konfessionslose Bewerber für bestimmte Positionen ablehnen dürfen.

Verfassungsgericht stärkt Kirchen – Diakonie siegt

Gerichte müssten aber überprüfen können, ob Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei. Daraufhin sprach das BAG der Klägerin im Oktober 2018 eine Entschädigung von 3915 Euro zu.
Der Prozess war damit aber nicht zu Ende. Denn die Diakonie wandte sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und dieses kippte im September 2025 das Erfurter Urteil und sprach kirchlichen Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum zu.
Das BAG habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht ausreichend berücksichtigt. Es musste erneut verhandeln und urteilte nun im Sinne der Kirchen.
Die Diakonie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es bestätige „im Grundsatz unseren Weg: Kirche und Diakonie dürfen besondere Anforderungen an Stellen mit besonderer Verantwortung für das christliche Profil stellen“, erklärte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
Er wies zudem darauf hin, dass Kirche und Diakonie schon 2024 „ihre Regelungen reformiert und die Einstellungsvoraussetzungen weit geöffnet“ hätten. (afp/red)
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gesellschaft

Angeklagter greift Staatsanwältin während Urteilsverkündung an

Eine Staatsanwältin ist in Hessen bei einer Urteilsverkündung vor dem Landgericht Hanau von einem Angeklagten angegriffen und verletzt worden.
Die Frau erlitt Verletzungen am Kopf und an den Armen, wie das Landgericht, die Generalstaatsanwaltschaft Hessen und das Justizministerium mitteilten. Zudem wurden zwei Justizbeamte verletzt.

Gefesselt über den Tisch gesprungen

Den Behörden zufolge sei der mit Handschellen gefesselte Angeklagte am 20. Mai bei der Urteilsverkündung plötzlich über seinen Tisch gesprungen und auf die Staatsanwältin zugestürmt.
Er habe sie auf den Kopf geschlagen und verletzt. Einer der Wachtmeister habe den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen und den Angriff so beendet.
Die Frau wurde anschließend medizinisch versorgt. Etwa eine Stunde später konnte die Urteilsverkündung unter Polizeipräsenz beendet werden.
In dem Verfahren ging es um gefährliche Körperverletzung. Gegen den Mann wurde eine Haftstrafe und eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt.

Justizminister fassungslos

„Der Angriff auf die Staatsanwältin und die Wachtmeister macht mich fassungslos“, sagte Justizminister Christian Heinz (CDU). Wer Justizmitarbeiter angreife, greife den Rechtsstaat an. Seine Gedanken seien bei den Beamten.
„Ich hoffe sehr, dass sie sich von dem Angriff schnell erholen“, fügte Heinz hinzu. Er kündigte an, die Staatsanwältin in der kommenden Woche zu besuchen und den Wachtmeistern für den Einsatz zu danken.
„Über den Angriff auf eine Staatsanwältin und zwei Justizwachtmeister während einer laufenden Hauptverhandlung bin ich zutiefst schockiert“, erklärte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. „Wir dürfen nie vergessen, dass hinter jeder Robe und Uniform nicht bloß ein Justizbediensteter, sondern in erster Linie ein Mensch steht“, ergänzte er. (afp/red)
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Spionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in Untersuchungshaft

Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde am 20. Mai mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Das festgenommene Ehepaar wurde tags darauf in Untersuchungshaft genommen.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.

Ihr Ziel: militärisch nutzbare Hochtechnologie

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.
Das BfV warnt schon länger davor, dass auch die Wissenschaft Ziel von Ausspähversuchen fremder Nachrichtendienste ist.
Dabei sei von chinesischer Seite ein Trend zur „Non-Professionalisierung“ der Spionage feststellbar, heißt es auf der Internetseite des Inlandsnachrichtendienstes. „So werden etwa chinesische Gastwissenschaftler, die zu Besuch an Universitäten oder Forschungseinrichtungen im Ausland sind, ganz gezielt mit Ausforschungs- und Beschaffungsaufträgen betraut“.

Zehn weitere Personen in sechs Bundesländern betroffen

Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.

CDU: Nur „Spitze des Eisbergs“

Der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) befürchtet weitere unentdeckte Fälle. Der aufgedeckte Fall sei nur die Spitze des Eisbergs, sagte Kiesewetter dem „Handelsblatt“.
China gehe sehr gezielt, sehr langfristig und mit einem breiten Soft-Power-Netzwerk vor. Gemeint sind damit Einflusskanäle etwa über Kultur, Bildung, Forschung, Wirtschaft oder Kontakte zu Entscheidungsträgern. Deutschland sei hier wenig resilient und sehr naiv hinsichtlich Chinas hybridem Vorgehens, sagte der CDU-Politiker.
China erhöhe seit Jahren die hybride Kriegsführung gegen den Westen, so Kiesewetter. Dazu zählten Cyberangriffe, Spionage, transnationale Repression – also Druck auf Menschen im Ausland – und geoökonomische Erpressung, etwa wirtschaftlicher Druck zur Durchsetzung politischer Ziele.
Deutschland stehe besonders in Wirtschaft und Wissenschaft im Fokus. Peking versuche, Know-how unter anderem in Militärtechnik, Robotik, additiven Fertigungstechniken wie 3D-Druck, Dual-Use-Technologien, Künstlicher Intelligenz und Informatik „abzugreifen, um das letztlich gegen uns selbst einzusetzen“, sagte der Sicherheitspolitiker.
Kiesewetter forderte, Aufklärung und Prävention zu chinesischer Spionage zu verstärken und Resilienz aufzubauen. Dazu nannte er das Verbot von Forschungskooperationen und die Einschränkung des Zugangs chinesischer Forscher. Zudem sei es zwingend notwendig, die Ein-China-Politik insgesamt zu ändern.
Als ersten Schritt müsse der chinesische Botschafter einbestellt und die erst kürzlich postulierte einseitige strategische Partnerschaft mit China beendet werden.

Weitere Fälle chinesischer Spionage

In den vergangenen Jahren haben deutsche Ermittler immer wieder mutmaßliche Wissenschaftsspionage durch China ins Visier genommen.
Im April 2024 ließ die Bundesanwaltschaft in Düsseldorf und Bad Homburg drei Verdächtige festnehmen, die Informationen über Militärtechnik an den chinesischen Geheimdienst MSS weitergegeben haben sollten.
Der Spionage-Vorwurf wurde im Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf fallengelassen. Das Trio wurde wegen der illegalen Ausfuhr von Speziallasern nach China später zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Am Oberlandesgericht Koblenz wurde im Februar ein US-Amerikaner wegen Spionage für China zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann vor, sensible Informationen des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde festgenommen, bevor er sein Vorhaben verwirklichen konnte. (dts/dpa/afp/red)
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ausland

Nach Gerichtsurteil: USA heben Sanktionen gegen Albanese auf

Eine Woche nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss haben die USA Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin für die Palästinensergebiete, Francesca Albanese, aufgehoben.
Auf der Internetseite des US-Finanzministeriums wurde der Sanktionsvermerk gegen die italienische Juristin entfernt. Die Strafmaßnahmen hatten Albanese weltweit auf eine schwarze Liste gesetzt und sie unter anderem an Bankgeschäften und der Nutzung von Kreditkarten gehindert.

Rubio warf ihr Antisemitismus vor

In der vergangenen Woche hatte der Washingtoner US-Bundesrichter Richard Leon eine einstweilige Verfügung gegen die Sanktionen erlassen. Der Schutz der Meinungsfreiheit liege „immer“ im öffentlichen Interesse, schrieb Leon zur Begründung seines Beschlusses.
US-Außenminister Marco Rubio hatte die Sanktionen gegen Albanese im Juli vergangenen Jahres verkündet. Er warf ihr damals vor, „unverhohlenen Antisemitismus“ verbreitet, Unterstützung für Terrorismus geäußert und offene Verachtung für die USA, Israel und den Westen gezeigt zu haben.
Albanese weist Antisemitismusvorwürfe zurück, die auch von Israel gegen sie erhoben wurden.

Wadephul forderte den Rücktritt von Albanese

Albanese ist seit Mai 2022 UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage in den besetzten Palästinensergebieten. Der UN-Menschenrechtsrat in Genf ernannt sei dazu – sie spricht in dieser Funktion jedoch nicht für die Vereinten Nationen selbst.
Die Juristin gehört zu den schärfsten internationalen Kritikerinnen des israelischen Vorgehens im Gazastreifen. Sie wirft Israel vor, in seinem Militäreinsatz nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 einen Völkermord zu begehen.
Kritik löste sie unter anderem mit der Aussage aus, die Opfer des Hamas-Angriffs seien nicht getötet worden, weil sie jüdisch gewesen seien, sondern wegen des israelischen Vorgehens.
Im Februar hatten die Außenminister Deutschlands und Frankreichs, Johann Wadephul (CDU) und Jean-Noël Barrot, nach weiteren Äußerungen Albaneses ihren Rücktritt gefordert. Auch ein Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres distanzierte sich damals von ihr. Albanese hatte die US-Sanktionen als Versuch bezeichnet, ihre Mission zu schwächen. (afp/red)
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deutschland gesellschaft

Wissenschaftsspionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in München festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.

Ihr Ziel: Militärisch nutzbare Hochtechnologie

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.

Zehn nicht-tatverdächtige Personen in sechs Bundesländern betroffen

Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Die Beschuldigten sollen im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. (dts/dpa/afp/red)
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ausland kultur

Österreich ermittelt gegen „Wochenend-Scharfschützen“

Mehr als 30 Jahre nach dem Ende des Bosnienkriegs hat die Justiz in Österreich Ermittlungen gegen zwei Verdächtige aufgenommen, die als so genannte Wochenend-Scharfschützen auf Zivilisten im belagerten Sarajevo geschossen haben sollen.
Die Ermittlungen liefen seit dem 25. April gegen einen österreichischen Staatsbürger und einen weiteren bislang nicht identifizierten Verdächtigen, teilte das Justizministerium in Wien mit.
Seit dem Dokumentarfilm „Sarajevo Safari“ des slowenischen Regisseurs Miran Zupanic aus dem Jahr 2022 waren verstärkt Mutmaßungen über Reisen von „Wochenend-Scharfschützen“ in den Jahren 1993 bis 1995 angestellt worden.
Diese sollen während des Bosnienkriegs den damaligen bosnisch-serbischen Streitkräften hohe Summen gezahlt haben, um in Sarajevo einige Tage auf Zivilisten schießen zu können.

Frühere Bürgermeisterin erstattet Anzeige

Die ehemalige Bürgermeisterin von Sarajevo, Benjamina Karic, erstattete nach der Ausstrahlung des Dokumentarfilms in Bosnien Anzeige, die Staatsanwaltschaft in Sarajevo ermittelt wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen.
In seinem im März erschienen Buch „I Cecchini del Weekend“ (Wochenend-Scharfschützen) zitiert der italienische Journalist Ezio Gavazzeni einen Franzosen, der kleine Gruppen dieser zahlenden „Kriegstouristen“ begleitet haben will.
Diese stammten demnach aus Italien, Frankreich, Belgien, der Schweiz, Österreich und Russland. Organisiert wurden die Reisen dem Buch zufolge von einem Unternehmen in Mailand. Laut dem Franzosen waren die Kunden zumeist älter als 50 Jahre und wohlhabend.

Politikerin: Menschen bezahlten offenbar dafür, um auf Menschen zu schießen

Die ehemalige österreichische Justizministerin Alma Zadic begrüßte die Ermittlungen. „Bei den Vorwürfen handelt sich um schwerste Kriegsverbrechen, denen nachgegangen werden muss. Diese müssen lückenlos untersucht und verfolgt werden. Es darf keinen Platz für Straflosigkeit geben“, erklärte die Grünen-Politikerin laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA.
„Dass Menschen offenbar dafür bezahlt haben sollen, gezielt auf Zivilistinnen und Zivilisten, sogar auf Kinder, zu schießen, ist kaum vorstellbar in seiner Grausamkeit.“
Die vierjährige Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo durch die bosnischen Serben gehört zu den Ereignissen des Bosnien-Krieges. Unter dem Dauerbeschuss von Heckenschützen und der serbischen Artillerie auf den umliegenden Hügeln wurden in der von der Außenwelt abgeschnittenen Stadt von April 1992 bis November 1995 etwa 11.500 Männer, Frauen und Kinder getötet und mehr als 50.000 Menschen verletzt.(afp/red)
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deutschland

Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben. Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub in den Schweizer Alpen.
Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte dpa den Eingang der Anklageschrift vom 13. April, ohne den Namen des Beschuldigten zu nennen. Zuvor hatte das „Manager Magazin“ berichtet.
Christian Haub wird vorgeworfen, 2021 im Verschollenheitsverfahren um seinen Bruder – den früheren Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub – eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben.
Nach dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub hatte Christian Haub die alleinige Geschäftsführung des milliardenschweren Handelskonzerns übernommen, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören.
Im April 2018 von einer Skitour nicht mehr zurückgekehrt: Karl-Erivan Haub.

Im April 2018 von einer Skitour nicht mehr zurückgekehrt: Karl-Erivan Haub.

Foto: Roland Weihrauch/dpa

Was der Anwalt sagt

Mark Binz, der Anwalt von Christian Haub, bestätigte den Eingang der Anklageschrift. Er erwartet, dass das Landgericht sie nicht zulässt.
Bei den Vorwürfen gegen Christian Haub geht es laut „Manager Magazin“ um Bilder von Überwachungskameras, die seinen Bruder nach dessen vermeintlichem Skiunfall in Moskau zeigen sollen.
„Der Vorwurf der Anklage beschränkt sich darauf, dass Christian Haub ein Foto nicht erwähnt hat, auf dem er selbst Wochen zuvor seinen Bruder nicht erkannt hatte, für das es keine Metadaten gibt“, teilte Binz mit.
Laut einem Behördengutachten liege die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung mit dem Gesicht des Verschollenen bei lediglich 50 Prozent. Das Foto sei damit wertlos, so Binz.

Anwalt legt Beschwerde ein

Laut Anwalt fehlt es seinem Mandanten „an jeglichem Motiv, etwas zu verschweigen, zumal er die Versicherung aus freien Stücken, also unaufgefordert abgeben hat“. Binz hat nach eigenen Angaben im März Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den leitenden Ermittler, Oberstaatsanwalt Tim Engel, erhoben. „Wegen einseitiger Ermittlungen“, wie es heißt.
Die Beschwerde werde geprüft, habe aber keinen Anlass zu vorläufigen Maßnahmen gegeben, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie habe auch keinen Ablauf auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens.
Die offenbar aufgestellte Behauptung des Verteidigers, der Ermittler habe „noch schnell Anklage erhoben – aus Trotz?“ liege nicht nur völlig neben der Sache, sondern sei geradezu abenteuerlich, erklärte der Sprecher.
Eine Sprecherin von Tengelmann teilte mit: „Das ist eine private Angelegenheit von Herrn Haub, daher nehmen wir unternehmensseitig keine Stellung.“
Die Staatsanwaltschaft hatte 2024 wegen Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Christian Haub eingeleitet. In der Strafanzeige war unter anderem vorgebracht worden, dass dem Beschuldigten – entgegen seinen Angaben – belastbare Hinweise darauf vorgelegen hätten, dass sein Bruder noch leben könnte.

Karl-Erivan Haub 2021 für tot erklärt

Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war im April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt.
Die Familie geht davon aus, dass der damals 58-Jährige am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. 2021 wurde er vom Kölner Amtsgericht für tot erklärt. Immer wieder kursieren seitdem aber Medienberichte mit Zweifeln am Tod des erfahrenen Skiläufers. Das Gericht hielt sie nicht für belegbar.
Im laufenden Zwischenverfahren prüft das Gericht nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erst danach kann das Hauptverfahren eröffnet werden. Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte der Gerichtssprecher nicht. (dpa/red)
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Grenfell-Tower-Feuer: 57 Personen und 20 Unternehmen sollen vor Gericht

Neun Jahre nach dem tödlichen Hochhausbrand im Londoner Grenfell Tower will die Polizei nach jahrelangen Ermittlungen 57 Personen und 20 Unternehmen vor Gericht bringen. Die Vorwürfe lauteten auf fahrlässige Tötung, Amtsmissbrauch und Betrug, teilte die Londoner Polizei mit.
Bei dem Feuer im Juni 2017 waren 72 Menschen ums Leben gekommen, das Unglück gilt als der schwerste Wohnungsbrand in der jüngeren britischen Geschichte
Die Polizei will nun bis zum Herbst der Staatsanwaltschaft Beweismittel vorlegen.

Polizei: Es ist eine der komplexesten Ermittlungen

Demnach könnten noch bis zum Juni 2027 Anklagen erhoben werden, zehn Jahre nach der Katastrophe. Überlebende hatten den Behörden und der Regierung in der Vergangenheit Zögerlichkeit bei den Ermittlungen und bei Reformen im Wohnungsbau vorgeworfen.
Die Organisation „Grenfell United“ zeigte sich nun erleichtert und erklärte, die Ankündigung der Polizei sei „ein wichtiger Schritt in einem Prozess, der schon viel zu lange andauert.“
Kevin Southworth von der Londoner Polizei sagte, es habe „lange gedauert, um zu diesem Punkt zu kommen“. Dennoch sei die Polizei im Zeitrahmen geblieben. „Das Grenfell-Tower-Feuer bleibt eine der komplexesten Ermittlungen, die je von einer britischen Strafverfolgungsbehörde unternommen wurde“, sagte Southworth.

Der Grenfell-Tower brannte wie eine Fackel.

Foto: Guilhem Baker/dpa

Am frühen Morgen des 14. Juni 2017 war in der vierten Etage des 24-stöckigen Hochhauses im Londoner Stadtteil North Kensington ein durch einen defekten Kühlschrank ausgelöstes Feuer ausgebrochen.
Über eine hoch brennbare Fassadenverkleidung breiteten sich die Flammen innerhalb einer halben Stunde bis zum obersten Stockwerk aus.
Ein 2024 veröffentlichter Untersuchungsbericht sah in dem Brand eine Folge von „jahrzehntelangem Versagen“ der Regierung und „systematischer Unehrlichkeit“ von Baustofffirmen. Dem Bericht zufolge wären alle 72 Todesfälle vermeidbar gewesen. (afp/red)
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Nach mysteriösem Tod von Mango-Gründer: Sohn unter Verdacht

Ein mutmaßliches Verbrechen im Umfeld der Gründerfamilie erschüttert den weltweit erfolgreichen spanischen Modekonzern Mango – und sorgt in ganz Spanien für Aufsehen.
Knapp eineinhalb Jahre nach dem Tod von Firmengründer Isak Andic wurde nun dessen Sohn als Verdächtiger festgenommen. Bisher war man von einem Unfall ausgegangen.
Jonathan Andic sei in Barcelona in Gewahrsam genommen worden, berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und weitere Medien unter Berufung auf Ermittlerkreise. Ein Sprecher der Polizei bestätigte die Festnahme auf Anfrage.
Isak Andic war am 14. Dezember 2024 bei einem Familienausflug im Montserrat-Gebirge circa 40 Kilometer nordwestlich von Barcelona in den Tod gestürzt. Er war damals 71 Jahre alt. Ein Unfall hieß es seinerzeit.
Der mehrfache Milliardär sei in den Salpeterhöhlen von Collbató ausgerutscht und 150 Meter in die Tiefe gefallen.
Im weiteren Verlauf der Untersuchungen wurden irgendwann jedoch Zweifel laut, der Gründer-Sohn geriet in den Fokus der Ermittlungen. Laut Medien wurde auch sein Handy untersucht.

Sohn verwickelte sich in Widersprüche

Nach bisherigen Erkenntnissen der katalanischen Polizei Mossos d’Esquadra war Jonathan Andic die einzige Begleitperson, als der Mango-Gründer in die Tiefe stürzte.
Dem 44-Jährigen werde nun Totschlag vorgeworfen, berichtete RTVE. Die Polizei habe Widersprüche in seiner Aussage festgestellt. Die Lebenspartnerin von Isak Andic, die Profi-Golfspielerin Estefanía Knuth, habe von einem schlechten Verhältnis zwischen Vater und Sohn erzählt.
Der Verdächtige sollte noch am Dienstag, 19. Mai dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Dieser könnte Untersuchungshaft anordnen oder den Verdächtigen unter Auflagen freisetzen. Zuständig sei das Untersuchungsgericht Nr. 5 in Martorell bei Barcelona.
Familienvertreter teilten der Nachrichtenagentur Europa Press mit, Jonathan Andic habe am Dienstagvormittag bereits eine erste Aussage gemacht. Wegen der Geheimhaltung des Verfahrens könne man keine weiteren Angaben machen, hieß es weiter. Man arbeite aber eng mit den Behörden zusammen.

Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango

Mit einem geschätzten Vermögen von rund 4,5 Milliarden Euro galt Andic als einer der wohlhabendsten Männer Spaniens. Er war begeisterter Bergsteiger und Wanderer.
Andic habe nicht nur die katalanische, sondern auch die globale Modebranche unauslöschlich geprägt, schrieb der katalanische Regionalpräsident Salvador Illa nach dem Tod auf der Nachrichtenplattform X.
Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango. Nach der überraschenden Wende gaben weder Illa noch andere Persönlichkeiten zunächst Stellungnahmen ab.
Die Familie des 1953 in Istanbul geborenen Unternehmers war 1969 nach Spanien ausgewandert. Im Alter von 17 Jahren verkaufte er bereits Kleidung und Schuhe auf Märkten.
Anfang der 1980er Jahre eröffnete Andic in Barcelona und in Madrid mehrere Modegeschäfte unter dem Namen Isak Jeans. Vor etwas mehr als 40 Jahren benannte er diese in Mango um. Neben Jonathan hatte Andic zwei Töchter, Judith und Sarah, die ebenfalls im Unternehmen tätig sind.

Knapp 3.000 Verkaufspunkte in mehr als 120 Ländern

„Isak war ein Vorbild für uns alle“, hatte Mango-CEO Toni Ruiz in der Mitteilung kurz nach dem Tod gesagt.
„Er hat sein Leben dem Mango-Projekt gewidmet und einen unauslöschlichen Eindruck hinterlassen, dank seiner strategischen Vision, seiner inspirierenden Führungsqualitäten und seinem unerschütterlichen Engagement für Werte, die er selbst in unser Unternehmen eingebracht hat.“

Ein Geschäft des spanischen Modehändlers Mango in Düsseldorf. (Archivbild)

Foto: Andreas Rentz/Getty Images

Mit 2.900 Verkaufspunkten in mehr als 120 Ländern und mehr als 18.000 Mitarbeitern schloss Mango das vergangene Geschäftsjahr 2025 mit einem Umsatzrekord von mehr als 3,7 Milliarden Euro ab.
Das entsprach einem Wachstum von 13 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp 80 Prozent des Umsatzes wird inzwischen nach Konzernangaben außerhalb Spaniens erzielt. (dpa/red)