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Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen

Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts auf, das entsprechende Eilanträge des Vereins Christopher Street Day Dresden noch abgelehnt hatte.
Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu, und die Veranstaltung habe auch in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, teilte das Gericht mit.

Streit um Sicherheitskosten vom Tisch

Die Stadt Dresden hatte in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung, sondern auf Unterhaltung ausgelegt sei. Nur der Umzug sei eine politische Versammlung.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Veranstalter selbst die Kosten für die Sicherheit und die Organisation des Festes hätten tragen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Verein CSD Dresden zunächst ohne Erfolg Widerspruch beim Dresdner Verwaltungsgericht ein.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergänzten die Veranstalter ihr Konzept. Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nahm daraufhin eine Interessensabwägung vor – zugunsten der Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. (afp/red)
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Millionen-Vergleich: Social-Media-Riesen zahlen an US-Schulbezirk

Mehrere Social-Media-Unternehmen haben sich zu einer millionenschweren Zahlung an einen US-Schulbezirk bereiterklärt, um eine Klage wegen Gefährdung der psychischen Gesundheit von Schülern aus der Welt zu schaffen.
Laut der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gerichtsunterlagen stimmten die Unternehmen zu, im Rahmen eines Vergleichs rund 27 Millionen Dollar (23 Millionen Euro) zu zahlen.
Die Vergleichssumme umfasst den Gerichtsunterlagen zufolge neun Millionen Dollar von der Facebook-Mutter Meta, jeweils acht Millionen Dollar von den Konzernen Snap und Bytedance, die die Onlinedienste Snapchat beziehungsweise Tiktok betreiben, sowie rund zwei Millionen Dollar von Google, das unter anderem den Dienst Youtube betreibt.
Google stellt demnach zudem Softwarelizenzen im Wert von 900.000 Dollar bereit. Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis.

Präzedenzfall für 1200 Klagen

Die Klage war vom Schulbezirk Breathitt County in Kentucky eingereicht und als Musterfall für mehr als 1200 ähnliche Klagen von Schulbezirken im ganzen Land ausgewählt worden. Der Bezirk hatte mehr als 60 Millionen Dollar gefordert, um ein 15-jähriges Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit zu finanzieren.
Mit dem Geld sollten die Kosten für die Bewältigung der Auswirkungen von Social-Media-Nutzung auf die Schülerinnen und Schüler des Bezirks gedeckt werden, darunter etwa Schlafprobleme, seelische Belastungen und Konflikte.
Mit dem jetzt vereinbarten Vergleich dürfte der Druck auf die Unternehmen wachsen, auch die übrigen Verfahren beizulegen. Zuletzt hatte es in den USA eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen gegen Tech-Konzerne gegeben.

Sucht und Missbrauchsschutz im Fokus

Im März hatte ein Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube in einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht zu Schmerzensgeld in Millionenhöhe verurteilt.
Am Montag befanden die Geschworenen in einem Prozess gegen Meta im US-Bundesstaat New Mexico den Konzern für schuldig, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp nicht ausreichend vor Online-Belästigung, sexuellem Missbrauch und Menschenhandel zu schützen.
Mehr als 30 US-Bundesstaaten haben Meta außerdem in einem separaten Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit Onlinediensten verklagt, der Prozess könnte im August in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beginnen. (afp/red)
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gesellschaft

Hammer- und Axtangriff in ICE: 21-Jähriger vor Gericht

Nach einem Axtangriff in einem ICE auf dem Weg von Hamburg nach Wien im vergangenen Juli steht seit Dienstag ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg.
Das Sicherungsverfahren habe mit der Verlesung der Antragsschrift begonnen, teilte ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mit. Anschließend sei eine erste Zeugin vernommen worden.

Angriff auf Fahrgäste

Der damals 20-jährige Syrer soll während der Fahrt zwischen Obertraubling und Passau unvermittelt vier Fahrgäste – drei davon ebenfalls aus Syrien – angegriffen haben.
Er soll mit einer Axt und einem Hammer bewaffnet zunächst durch den Zug gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben.
Als einer der beiden, ein 39 Jahre alter Mann, den Notruf wählte, soll der Angreifer ihm unvermittelt mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der 39-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins und wurde bewusstlos.
Anschließend soll der Angreifer einen 25 Jahre alten Syrer mit der Axt zu töten versucht haben, was dessen 51 Jahre alte Mutter verhindern konnte, indem sie sich schützend vor ihren Sohn warf. Die Frau erlitt einen offenen Bruch ihres Schädels.

Schuldunfähig, Angeklagte will Unterbringung in Psychiatrie

Als der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau schützend eingreifen wollte, sei er durch Schläge, Tritte und Bisse des Angreifers verletzt worden. Letztlich konnte der 25-jährige Sohn den Angreifer überwältigen, wobei auch weitere Passagiere halfen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann strafrechtlich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wegen seiner psychischen Erkrankung aber schuldunfähig. Die Anklagebehörde beantragte eine dauerhafte Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie. (afp/red)
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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig

Das Verteidigungsministerium hat nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten, welches die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte.
Konkret geht es um eine Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht.
Mit Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.

Laut Gutachten nur Verfassungsgericht zur Aufhebung befugt

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte daraufhin eilig, dass diese Pflicht nicht greifen werde, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft. Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.
Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze ein weiterer Beleg für „Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits geäußert, kurz nachdem das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen habe. Diese seien aber von Pistorius` Beamten lapidar beiseite gewischt worden.
Und in der Tat: Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später bekam sie eine gerade mal aus drei Sätzen bestehende Antwort aus dem Verteidigungsministerium. Auf Beckers Bedenken wurde darin allerdings nicht eingegangen.

„Grobe, handwerkliche Fehler“

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist deutlich ausführlicher. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler. So wird unter anderem auf den Grundsatz verwiesen, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrig bleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Gutachten.
Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Es bleibt also niemand mehr übrig, für den die Regelung noch gilt. Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen „rechtlichen Dauerzustand“. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“.
Laut Gutachten könnte das Verteidigungsministerium selbst die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte ein Gericht diese für ungültig erklären. (dts/red)
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Richterbund: In Deutschland fehlen 2000 Strafverfolger

In Deutschland fehlen nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) derzeit 2000 Strafverfolger. „In fast allen Bundesländern müssen drei Ermittler die Arbeit für vier tun“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Bild am Sonntag“.
Damit würden „Strafverfahren immer länger dauern und kleinere Fälle immer öfter vorzeitig eingestellt werden“. Das Bundesjustizministerium verwies auf laufende Gespräche mit den Ländern, um das Personalproblem anzugehen.
„Bundesweit fehlen den Staatsanwaltschaften heute 2000 zusätzliche Ermittler, um den gewaltigen Verfahrensberg in der Strafverfolgung wieder abtragen zu können“, sagte Rebehn. Allein in Nordrhein-Westfalen seien nach dem offiziellen Personalschlüssel der Justiz inzwischen mehr als 500 Posten für Strafverfolger nicht besetzt.
„Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung sich mit den Ländern auf die angekündigte Personaloffensive für die Justiz verständigt“, sagte Rebehn der „Bild am Sonntag“ und forderte: „Es braucht dazu noch vor der Sommerpause klare politische Beschlüsse.“
Der Richterbund hatte bereits Anfang des Jahres darauf verwiesen, dass die Zahl unerledigter Strafverfahren wegen der Personalnot erstmals eine Million Fälle erreicht habe.
Bund und Länder verhandeln seit dem vergangenen Jahr über ein sogenanntes Rechtsstaatspaket, das die Personallücken durch 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte mildern soll. Gestritten wird dabei seit Monaten ums Geld. Die Länder verlangen eine dauerhafte Finanzierung neuer Stellen durch den Bund.
Zuständig für die personelle Ausstattung der Justiz seien „nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich die Länder“, teilte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Sonntag auf AFP-Anfrage mit. Gleichwohl wolle der Bund rund eine halbe Milliarde Euro für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat mit den Ländern bereitstellen.
Dieser beinhalte auch „eine Anschubfinanzierung von Stellen in der Justiz der Länder“. Die Sprecherin sprach von „konstruktiven Gesprächen“, konnte aber keinen Zeitrahmen für einen Abschluss nennen.(afp/red)
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Gefängnisgewerkschaft fordert Suspendierung krimineller JVA-Beamter

Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen dringt der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf konsequente personelle Konsequenzen, sollten sich die Straftaten bestätigen.
„Wenn JVA-Beamte sich kriminell verhalten – und das ist das passende Wort für diese Vorwürfe – gehören sie selbstredend vom Dienst suspendiert“, sagte der BSBD-Vorsitzende Rene Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz).

Forderung nach Konsequenzen

Müller wehrte sich deutlich gegen eine Pauschalisierung der gesamten Berufsgruppe, stellte mit Blick auf die aktuellen Berichte über die bayerische Anstalt jedoch klar: „Was aus Augsburg zu hören ist, klingt allerdings derart nach struktureller Verrohung, da lässt sich kaum was schönreden“.
Er forderte daher eine lückenlose Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden, bis dahin werde es keine Vorverurteilung von der Strafvollzugsgewerkschaft geben. „Wir erleben es sehr oft, das Kollegen ohne Grund Straftaten bezichtigt werden“, sagte er der noz weiter. Die JVA Augsburg-Gablingen steht derzeit im Fokus, weil dort JVA-Beamte über Jahre hinweg Häftlinge gefoltert und gedemütigt haben sollen. Mittlerweile wurde Anklage gegen mehrere Beamte erhoben.

Reaktion der Gewerkschaft

Jüngst hatte der Bayerische Rundfunk zudem aus internen Chatgruppen berichtet, in denen sich die mutmaßlichen Täter mit ihrem Vorgehen brüsteten. Selbst wenn sich solche Nachrichten nur als Angeberei entpuppen sollten, steht für Gewerkschaftschef Müller fest: „Professionell ist das alles nicht und hat so auch nichts in einer JVA zu suchen.“ (dts/red)
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gesellschaft

Verkäufer von „Suizid-Sets“ im Internet bekennt sich in Kanada schuldig

„Ich bekenne mich schuldig“, sagte Kenneth Law, ein ehemaliger Koch, am Freitag vor einem Gericht in Newmarket in der kanadischen Provinz Ontario. Der 60-Jährige sah sich 14 Anklagen wegen Beihilfe und Empfehlung zum Suizid gegenüber. 14 zunächst erhobene Mordanklagen waren wieder zurückgezogen worden.
Der Angeklagte hatte Hunderte von Paketen mit einer legalen Substanz verschickt, die ab einer bestimmten Dosis tödlich sein kann.
Law befand sich mit seinen Anwälten in einem abgetrennten Bereich des Gerichtssaals. Er räumte vor dem Gericht ein, Pakete an Hunderte Menschen in mehreren Ländern verschickt zu haben, darunter Australien, Frankreich, Belgien und Großbritannien.

Umfang der Taten

Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt,voraussichtlich im September, festgelegt. Rechtsexperten betonten, dass die Anstiftung zum Suizid ein schweres Verbrechen ist und Law eine Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren drohen könnte.
„Angesichts der abscheulichen Natur dieses Verbrechens wäre ich überrascht, wenn Kenneth Law nicht eine ziemlich hohe Strafe erhalten würde“, erklärte Robert Currie, Rechtsprofessor an der Universität Dalhousie in Halifax.
Nach Angaben der kanadischen Polizei hatte Law von 2020 bis zu seiner Festnahme im Jahr 2023 mehr als 1200 sogenannte Suizid-Sets an Empfänger in etwa 40 Ländern verschickt. Ihm wird zudem vorgeworfen, mehrere Onlineforen betrieben zu haben, in denen er jungen Menschen in Not Ratschläge zum Suizid gab. Die bekannt gewordenen Einzelheiten dazu lösten öffentlich Empörung aus.
In Kanada steht Laws Handeln in Verbindung mit dem Tod von 14 Menschen, die zwischen 16 und 36 Jahre alt waren. Im Ausland soll es noch viele weitere Fälle geben. Allein in Großbritannien werden nach Angaben der Behörde für Verbrechensbekämpfung (NCA) 112 Todesfälle mit Laws Aktivitäten in Verbindung gebracht. Laut der Polizei in Großbritannien bestellten dort mindestens 272 Menschen Produkte über Laws Websites. 88 von ihnen starben.
In Italien wurden neun Käufer ermittelt, von denen mindestens einer starb. Auch in den USA, Australien und Neuseeland ermittelten die Beamten.
In seinem Heimatland sah sich Law 14 Anklagen wegen Mordes sowie weiteren 14 Anklagen wegen Beihilfe und Empfehlung zum Suizid gegenüber. Nach Angaben von Laws Verteidiger und den Angehörigen seiner Opfer hat die Staatsanwaltschaft die Mordanklagen zurückgezogen. Grund ist nach Angaben des Rechtsprofessors Currie eine Rechtslücke. Im Gegenzug sollte sich Law bei den weniger schweren Straftaten schuldig bekennen.

Enttäuschung der Opferfamilien

Die Nachricht, dass Law in Kanada nicht wegen Mordes angeklagt ist, war für einige Familien der Opfer eine Enttäuschung. Leonardo Bedoya, dessen 18-jährige Tochter Jeshennia Bedoya Lopez im Jahr 2022 mit mutmaßlicher Hilfe von Law Suizid begangen hatte, äußerte sich im kanadischen Sender CTV wütend: „Er ist ein Mörder. Ein Serienmörder. Man sollte ihn wie einen Mörder behandeln.“
Der Brite David Parfett, dessen Sohn Thomas 22 Jahre alt war, als er sich 2021 mit mutmaßlich von Law bereitgestellten Materialien das Leben nahm, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die kanadischen Behörden ließen eine Gelegenheit verstreichen, die Schwere von Laws Verhalten festzustellen.
„Hätte (Law) keine detaillierten Anweisungen dazu gegeben, wie man sich das Leben nimmt, wäre mein Sohn wahrscheinlich noch am Leben. Für mich ist es Mord“, sagte Parfett.
Die britische Staatsanwaltschaft informierte unterdessen am Freitag die Hinterbliebenen, dass in Großbritannien in dem Fall keine Anklage erhoben werde. In einer gemeinsamen Erklärung der NCA und der Staatsanwaltschaft hieß es: „Großbritannien ist weltweit das einzige Land, dessen Ermittlungen so detailliert sind, dass sie in die kanadische Strafverfolgung einfließen können.“
Die NCA erklärte, sie untersuche 112 Todesfälle in Großbritannien, die mit Law in Verbindung stehen. Parfett sagte mit Blick auf die Entscheidung: „Ich bin wütend, aber nicht überrascht“. (afp/red)
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ausland

EU-Kommission will Milliarden für Ungarn freigeben

Nach dem Regierungswechsel in Ungarn will die Europäische Kommission festgesetzte EU-Mittel in Höhe von bis zu 16,4 Milliarden Euro für das Land freigeben. Der Großteil des Geldes solle fließen, wenn von Ungarn beschlossene Reformen und Investitionen umgesetzt seien, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar und seine Regierung handelten schnell und entschlossen, um Korruption zu bekämpfen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, begründete von der Leyen bei einem Besuch Magyars in Brüssel den Vorstoß. Magyar sprach von einem historischen Durchbruch nach nur wenigen Wochen Regierung.
Zehn Milliarden sollen demnach aus dem Corona-Aufbaufonds der EU kommen – man habe sich auf konkrete Projekte wie etwa Energie und Wohnungsbau verständigt, sagte von der Leyen. Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, muss Ungarn noch einen offiziellen Plan mit den Vorhaben einreichen und auch die anderen EU-Länder müssen grünes Licht für die Freigabe geben.
Die Mittel aus dem Corona-Aufbauprogramm der EU setzen voraus, dass die Reformen und Investitionen bis zum 31. August umgesetzt werden. Andernfalls droht Budapest, die Gelder zu verlieren.
Weitere 6,4 Milliarden Euro sollen aus dem EU-Budget für Strukturförderung ebenfalls nach Ungarn fließen können. Für einen in Brüssel beantragten Verteidigungskredit aus dem sogenannten Safe-Programm wartet Budapest weiter auf Freigabe.

Bislang zweistelliger Milliardenbetrag eingefroren

Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, EU-Grundrechte und -Standards Ungarns unter der Regierung von Magyars Vorgänger Viktor Orban sind derzeit rund 17 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Ungarn von der EU-Kommission festgesetzt.
Mehr als zwei Milliarden Euro sind darüber hinaus bereits verfallen: Für die Freigabe hätte das Land Reformauflagen bis zu einer bestimmten Frist umsetzen müssen. Weil das unter Ex-Regierungschef Orban nicht passierte, verlor Budapest den Anspruch.
Je rund eine Milliarde Euro verfiel zum Jahresende 2024 und 2025. Vorgesehen waren die nicht mehr verfügbaren Mittel für die Förderung strukturschwacher Gebiete. Die Gelder waren eingefroren worden, weil die Kommission nach Analysen zum Schluss gekommen war, dass Ungarn verschiedene EU-Standards und Grundwerte missachtet.
Die festgestellten Verstöße betrafen demnach etwa Defizite bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Korruptionsbekämpfung, Interessenkonflikte sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, hieß es zuletzt. (dpa/red)
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wirtschaft

Schleswig-Holstein: Gericht rügt Landesregierung in Northvolt-Affäre

Im Zusammenhang mit der Förderung der Northvolt-Batteriefabrik in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung den Landtag nicht ausreichend informiert.
Das entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Freitag, 29. Mai, und gab damit einem Antrag der FDP-Fraktion statt, dem sich die SPD-Fraktion angeschlossen hatte.
Der schwedische Batteriehersteller Northvolt wollte eine Fabrik mit rund 3000 Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein errichten, ging dann aber in die Insolvenz.

Parlament zu spät informiert

Über Bedenken bezüglich der Finanzierung und der Rückzahlung einer sogenannten Wandelanleihe hätte die schwarz-grüne Landesregierung die Abgeordneten früher vollständig informieren müssen, nämlich vor einer entscheidenden Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses sowie des Finanzausschusses im Januar 2024, wie das Gericht nun urteilte.
In dieser Sitzung stimmten die Abgeordneten für die Förderung der geplanten Fabrik durch die Wandelanleihe von rund 600 Millionen Euro von der staatlichen Förderbank KfW. Dafür bürgten Bund und Land jeweils zur Hälfte.
Nach dem Urteil in Schleswig kündigte Vivien Albers als Sprecherin der Staatskanzlei „einen Vorschlag für ein standardisiertes und strukturiertes Informationsformat für solche Vorhaben“ an.
Die Landesregierung wolle das Urteil sorgfältig auswerten und dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, erklärte sie. „Auf Basis dieses Vorschlags wollen wir dann mit dem Parlament gemeinsam ein Verfahren definieren.“

Opposition verlangt Entlassung Schrödters

FDP und SPD forderten als Reaktion auf das Urteil die Entlassung von Staatskanzleichef Dirk Schrödter. Dieser müsse „seinen Posten jetzt räumen oder der Ministerpräsident muss ihn entlassen“, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt.
Auch die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Serpil Midyatli, teilte mit, Regierungschef Daniel Günther (CDU) müsse „die Konsequenzen ziehen und Herrn Schrödter entlassen“. SPD-Landeschef Ulf Kämpfer hielt Schrödters Rücktritt oder Entlassung ebenfalls für „unausweichlich“.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch, kritisierte: „Hintergangen wurde aber nicht nur das Parlament“. Hintergangen worden seien „vor allem die Menschen, die das Parlament gewählt haben, um ihre Interessen zu repräsentieren“. (afp/red)
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deutschland

Gericht lässt Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer zu

Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Anklage zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag, 29. Mai, mit.

Staatsanwaltschaft wirft Scheuer Lüge vor

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker demnach vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.
Scheuer weist den Vorwurf zurück. Sein Rechtsanwalt hatte bereits im August, als die Anklage bekannt wurde, erklärt, dass sein Mandant dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegentrete.

Prozessbeginn noch offen

Ein genauer Termin für den Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer steht noch nicht fest. Man sei dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, hieß es weiter.
Das CSU-Prestigeprojekt Pkw-Maut der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst.
Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.

„Bewusste Falschaussagen“

Kritisiert wurde vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben.
Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. (dts/red)
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Schuldspruch wegen geplantem Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert

Im Prozess um einen geplanten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien ist der Angeklagte Beran A. am Donnerstag, 28. Mai verurteilt worden.
Die Geschworenen sprachen den 21-Jährigen schuldig, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten.

Schuldbekenntnis und volle Verurteilung

Der Angeklagte war nach einer Warnung von US-Geheimdiensten einen Tag vor dem geplanten Anschlag im August 2024 festgenommen worden.
Beran A. war wegen der Planung des Anschlags sowie der Bildung einer IS-Terrorzelle mit zwei weiteren Österreichern angeklagt.
Zum Prozessauftakt im April hatte er ein weitgehendes Schuldbekenntnis abgelegt und sich in allen Anklagepunkten schuldig bekannt – auch wegen Beihilfe zum versuchten Mord wurde er am Donnerstag schuldig gesprochen.

IS-Anschlag auf Swift-Konzert geplant

A. hatte zugegeben, einen Anschlag auf ein Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant zu haben und berichtete, wie er Instruktionen von der Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) erhalten habe, der er seit 2023 angehört habe.
Zudem schilderte er, wie er vergeblich versucht habe, eine Bombe zu bauen.
Zu den drei Auftritten von Taylor Swift im Rahmen ihrer „Eras“-Welttournee waren in Wien mehr als 170.000 Zuschauer erwartet worden.
Nachdem die österreichischen Behörden mit Hilfe von US-Geheimdiensten die Anschlagspläne aufgedeckt hatten, wurden die Konzerte abgesagt. (afp/red)
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Mordanklage nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erhoben

Rund vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der 26-jährige Verdächtige wegen Mordes angeklagt worden.
Es sei von einer Tat aus niedrigen Beweggründen auszugehen, erklärte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Donnerstag. 28. Mai.

Anklage nach Angriff auf Zugbegleiter erhoben

Der Beschuldigte soll den Zugbegleiter nach einer Fahrtkartenkontrolle am 2. Februar bei Landstuhl mehrere Schläge versetzt haben, als dieser ihn der Bahn verwies.
„Nach den durchgeführten Ermittlungen handelte der Angeschuldigte aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle“, teilte die Behörde weiter mit.
Der Beschuldigte habe das Tatgeschehen bei richterlichen Vernehmungen und gegenüber einem forensisch-psychologischen Gutachter objektiv eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teils auf Erinnerungslücken berufen.
Die Anklage erging zum Landgericht Zweibrücken. Es muss nun über die Eröffnung der Prozesses entscheiden.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus und trat eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals los.

DB-Gipfel beschließt mehr Sicherheitspersonal

Die Deutsche Bahn hielt einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden ab.
Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Ausrüstung der Mitarbeiter sowie mehr Kooperation mit der Bundespolizei.
Die Attacke ereignete sich während der Fahrt eines Regionalzugs bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz. Laut Staatsanwaltschaft kontrollierte der Zugbegleiter den 26-Jährigen.
Da dieser keinen Fahrschein hatte, forderte ihn zur Vorlage seines Ausweises aus. Als der Angeklagte dies nicht tat, verwies er ihn des Zugs.
Daraufhin versetzte dieser dem Bahnmitarbeiter mehrere Faustschläge gegen den Kopf. Dieser stützte bewusstlos zu Boden und erlitt eine letztlich tödliche Hirnblutung. (afp/red)
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Kramer lehnt Ausbau des Verfassungsschutz zum „echten Geheimdienst“ ab

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, kritisiert die jüngsten Forderungen nach zusätzlichen Befugnissen für den Inlands-Nachrichtendienst deutlich.
„Die wiederholte Forderung, den Verfassungsschutz zu einem `echten Geheimdienst` um- und auszubauen, irritiert mich zunehmend und macht mir Sorgen“, sagte Kramer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Nachrichtendienst ist nicht gleich Geheimdienst

Die nachweisbaren Erfolge des Dienstes zeigten, wie real, effektiv und echt er sei. Der Verfassungsschutz sei aber aus guten Gründen ein Nachrichtendienst und solle dies auch bleiben.
Ein Geheimdienst schütze die Obrigkeit vor der eigenen Bevölkerung, während der Verfassungsschutz die Grundpfeiler der Verfassung, die freiheitlich demokratische Grundordnung, schütze. Das sei ein völlig anderes und richtiges Selbstverständnis in einer Demokratie mit den historischen Erfahrungen Deutschlands.
Wenn neue operative Befugnisse Exekutivbefugnisse für den Verfassungsschutz sein sollten, sei dem klar zu widersprechen, so Kramer weiter. Es gebe ein erprobtes Trennungsgebot und eine entsprechende Aufgabenteilung mit der Polizei.
Der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst und Frühwarnsystem sei nicht als „Geheimdienst-Polizei“ konzipiert. Zur Gefahrenabwehr bei Gewalt sei in erster Linie die Polizei bestimmt.

Kramer: Bundeswehr für Verteidigung zuständig

Zwar bedürfe es beim Kampf gegen Cyberangriffe einer Nachschärfung und Aktualisierung. Wenn es aber darum gehe, Cyberangriffe aktiv zu bekämpfen oder zurückzuschlagen, wäre es zielführend, die Bearbeitung dieser Angriffe zu bündeln, indem Kompetenzen und Ressourcen sinnvoll an einer Stelle konzentriert würden.
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland obliege im Verteidigungsfall der Bundeswehr. Alles andere wäre eine Änderung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und des Konzepts der wehrhaften Demokratie durch die Hintertür.
Kramer bezweifelte zudem, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen solchen Verfassungsschutz sympathischer fände. „Mit solch missverständlichen Diskussionen wird in den letzten Jahren hart erkämpftes Vertrauen leicht und unnötig wieder verspielt.“ (dts/red)
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Spanien: Polizei verlangt Unterlagen am Sitz der Regierungspartei

Die spanische Polizei Guardia Civil ist am Mittwoch, 27. Mai, am Sitz der sozialistischen Regierungspartei PSOE in Madrid aufgetaucht und hat dort Dokumente im Zusammenhang mit Ermittlungen der Justiz eingefordert.
Justizkreise bestätigten einen entsprechenden Bericht der Online-Zeitung „El Confidencial“. Dem Bericht zufolge geht es um Ermittlungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten. Eine frühere sozialistische Parteiaktivistin, Leire Díez, soll darin verwickelt sein.

Justiz untersucht mutmaßliche Unregelmäßigkeiten

Díez wird vorgeworfen, Teil eines Netzwerks gewesen zu sein, das Ermittlungen der Justiz gegen die PSOE und die sozialistische Regierung „destabilisieren“ wollte, wie es in einer Erklärung der Justiz hieß.
Die sozialistische Partei hat ihre Verbindungen zu Díez bereits abgebrochen und sichert in dem Fall volle Kooperation zu.
Die Sozialisten von Regierungschef Pedro Sánchez, der seit 2018 regiert, sind derzeit in einer Reihe von Justizermittlungen unter anderem wegen Korruption unter Druck.

Auch Ermittlungen gegen Zapatero sorgen für Druck

Auch gegen den früheren Regierungs- und Parteichef José Luis Rodríguez Zapatero, der von 2004 bis 2011 an der Spitze der Regierung in Spanien stand und der eine Galionsfigur der Linken in Spanien ist, wird seit einigen Tagen in einem anderen Fall wegen illegaler Einflussnahme und Vorteilsnahme ermittelt.
Zapatero bestreitet die Vorwürfe, die mit der staatlichen Rettung einer kleinen Fluggesellschaft während der Corona-Pandemie zusammenhängen.
Der Fall dreht sich um die Frage, ob Zapatero seinen politischen Einfluss nutzte, um der Airline Plus Ultra 2021 eine staatliche Hilfe in Höhe von 53 Millionen Euro zu verschaffen und ob er und seine Familie dabei finanziell profitierten.
Zapatero bestreitet auch den Erhalt jeglicher Zahlungen von Plus Ultra. Bei den Ermittlungen ist nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP jedoch die Rede von einem Safe von Zapatero, in dem Luxus-Uhren und Schmuck eines nicht genannten Wertes gelagert worden seien.
Vertraute des früheren Regierungschefs versichern, dass es sich um Familienerbstücke handelt.

Sánchez weist Forderungen nach Neuwahlen zurück

Sánchez hielt sich am Mittwoch zu einem Besuch im Vatikan auf. Papst Leo XIV. wird in rund zehn Tagen zu einem mehrtägigen Besuch in Spanien erwartet.
In Rom sagte der Regierungschef, für ihn gebe es „keinen ausreichenden Grund“, seinem Vorgänger Zapatero die Unterstützung zu entziehen. „Vollständige Zusammenarbeit mit der Justiz, meinen vollen Respekt für die Unschuldsvermutung gegenüber Herrn Zapatero“, hob er hervor.
Auch die Forderung nach Neuwahlen wies Sánchez erneut zurück. Das Land brauche „Stabilität“, hob er hervor.
Zu den verschiedenen Ermittlungen der Justiz in Spanien zählen Untersuchungen gegen Sánchez‘ Bruder David wegen Vorteilsnahme, gegen seine Frau Begoña Gómez wegen Korruption und gegen seine frühere rechte Hand, Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos, wegen Korruption. (afp/red)
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Ungarn: Parlament stopp Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof

Gut zwei Wochen nach dem Regierungswechsel in Budapest hat das neue ungarische Parlament den zuvor angestrebten Rückzug des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gestoppt.
133 der 199 Abgeordneten stimmten am Mittwoch dafür, das unter dem früheren Regierungschef Viktor Orbán beschlossene entsprechende Gesetz formell aufzuheben. 37 Abgeordnete stimmten dagegen, fünf enthielten sich.

Orbán wollte mit Ungarn austreten

Der pro-europäische, konservative Ministerpräsident Péter Magyar war Anfang Mai nach dem klaren Sieg seiner Tisza-Partei zum neuen Ministerpräsidenten ernannt worden. Er versprach, den Austritt Ungarns aus dem IStGH vor Ablauf einer Frist am 2. Juni zu stoppen.
Den entsprechenden Gesetzentwurf brachte er am 25. Mai ein und im Eilverfahren durchs Parlament. Nun liegt es an Präsidente Tamás Sulyok, das Gesetz zu unterzeichnen.
Im Mai vergangenen Jahres hatte das Parlament noch den Rückzug Ungarns aus dem IStGH beschlossen. Der damalige Regierungschef Orbán hatten den Schritt im April des Jahres bei einem Besuch des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu verkündet.
Gegen Netanjahu liegt seit November ein vom IStGH ausgestellter Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen im Gazastreifen vor. Die mehr als 120 IStGH-Mitgliedstaaten sind damit eigentlich verpflichtet, den israelischen Regierungschef festzunehmen, sobald er ihr Territorium betritt.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 gegründet, um Menschen, die für die schwersten Verbrechen der Welt verantwortlich sind, strafrechtlich zu verfolgen. Bislang haben sich nur Burundi und die Philippinen aus dem Gericht zurückgezogen. (afp/red)
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Mehr Tempo für Gerichte beschlossen

Die Bundesregierung will Verfahren an Verwaltungsgerichten beschleunigen und ihre Durchsetzung verbessern. Das Bundeskabinett billigte dazu eine Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung. Verwaltungsgerichte kontrollieren das Handeln der Behörden.
Dabei kann es etwa um Streitigkeiten über Baugenehmigungen gehen, um die Zuteilung eines Studienplatzes, das Verbot einer Demonstration oder das Recht auf Asyl. Im Schnitt dauerten solche Verfahren zuletzt bundesweit rund 14 Monate, wobei es große Unterschiede in der Verfahrensdauer zwischen den Bundesländern gibt.

Widerspruch beim Amt per E-Mail

Um das Personal an den Gerichten effizienter einzusetzen, sollen mehr Verfahren nur durch einen Richter entschieden werden können.
Die Strafgelder gegen Behörden, die Entscheidungen nicht umsetzen, steigen. Bürger sollen Einsprüche künftig auch per Mail einlegen können.
Verspäteten oder „querulatorischen Klagen“ sollen Verwaltungsgerichte zudem besser begegnen können. Offensichtlich aussichtslose und rechtsmissbräuchliche Gerichtsverfahren müssen die Gerichte künftig erst weiterverfolgen, wenn die Betroffenen einen Gerichtskostenvorschuss geleistet haben.

Zwangsgelder können nun mehrfach verhängt werden

Setzt ein Hoheitsträger wie eine Stadt oder ein Bundesland Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nicht um, drohen künftig höhere Strafgelder.
Das maximal mögliche Zwangsgeld wird dazu von 10.000 auf 25.000 Euro erhöht. Zudem kann es nun von vornherein mehrfach verhängt werden – etwa pro Tag, pro Woche oder pro Monat, bis die Erfüllung erfolgt.
Das Strafgeld darf auch nicht der betroffenen staatlichen Stelle zugute kommen – eine Verwendung nach dem Motto „linke Tasche, rechte Tasche“ soll ausgeschlossen werden.
„Wir verbessern die Durchsetzung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegenüber dem Staat“, erklärte dazu Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Denn Rechtsstaatlichkeit funktioniert nur, wenn Behörden gerichtliche Entscheidungen respektieren und umsetzen, auch dann, wenn sie unbequem sind.“
Mit dem Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung befassen sich nun Bundestag und Bundesrat. Die Änderungen sollen ab kommenden Jahr in Kraft treten. Zuletzt wurde die Verwaltungsgerichtsordnung 2001 überarbeitet. (afp/red)
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Früheres RAF-Mitglied Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle ist die Angeklagte zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach sie unter anderem des besonders schweren Raubs in mehreren Fällen schuldig.
Klette (67) war im Jahr 2024 als eines der letzten drei noch flüchtigen RAF-Mitglieder festgenommen worden.
Sie war zuvor etwa seit dem Jahreswechsel 1989/1990 in den Untergrund abgetaucht – gefasst wurde sie in einer Mietwohnung im Berliner Ortsteil Kreuzberg. Dort soll sie unter einem Decknamen rund 20 Jahre lang gelebt haben.
Wegen bewaffneter Raubüberfälle und anderer Straftaten ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Wegen bewaffneter Raubüberfälle und anderer Straftaten ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: Sina Schuldt/dpa-pool/dpa

Geldtransporter und Supermärkte überfallen

Mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben. Nach Garweg und Staub wird weiter gefahndet.
Der Prozess hatte große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Aus der linken Szene gab es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Klette. Auch heute gab es vor dem provisorischen Gerichtssaal in einer Reithalle in Verden entsprechende Proteste.
Schuldig gesprochen wurde sie nun auch wegen erpresserischen Menschenraubs und des Versuchs dazu, schwerer räuberischer Erpressung sowie Verstößen gegen Waffengesetze. Unter den rund 50 Zuschauern im Saal kam während der Urteilsverkündung Unruhe auf, „Freiheit für Daniela“ wurde gerufen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert und sich nur für eine Bestrafung wegen illegalen Waffenbesitzes ausgesprochen. (dts/afp/red)
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Zwangsarbeit: Gesetzentwurf nimmt Bauherren und Unternehmen stärker in die Pflicht

Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken.
Belangt werden sollen künftig auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen.
Künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.

Auch Kunden belangen

„Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer „moderne Sklaverei“ ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.
Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Vergehen der Opfer

Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat.
Voraussetzung für die Einstellung ist laut Entwurf, dass „nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist“. Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können. (dpa/red)
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Betrugsskandal um EU-Agrarsubventionen: 39 Festnahmen in Griechenland

Im Zuge der Ermittlungen in einem weitreichenden Korruptionsskandal um EU-Agrarsubventionen in Griechenland haben die Behörden 39 Verdächtige festgenommen.
Wie die Polizei mitteilte, wurden am Dienstag, 26. Mai im Norden des Landes 17 Menschen festgenommen, hauptsächlich in Thessaloniki, der zweitgrößten Stadt des Landes. Am Vortag gab es demnach 22 Festnahmen, die meisten davon auf der beliebten Ferieninsel Insel Kreta.

Beamte und Buchhalter festgenommen

Unter den Festgenommenen sind laut Polizei zwei Buchhalter sowie drei leitende Angestellte, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Agrarsubventionen zuständig waren.
Die Höhe des Betrugs im Zusammenhang mit den Festnahmen wird laut Polizei auf 7,5 Millionen Euro geschätzt.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres waren landesweit dutzende Verdächtige wegen ihrer mutmaßlichen Verwicklung in den groß angelegten Betrug mit den EU-Agrarhilfen festgenommen worden.

Kreta im Zentrum der Subventionsaffäre

Eine große Zahl der Betrugsfälle betrifft Kreta – wo neben dem Tourismus die Landwirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige ist.
Als Folge der insbesondere von der europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) geführten Ermittlungen wurde mittlerweile die Immunität von elf Abgeordneten im griechischen Parlament aufgehoben.
Den Politikern wird vorgeworfen, Bauern und anderen Bürgern bei Betrügereien mit EU-Beihilfen geholfen zu haben.
Zahlreichen Bauern wird unter anderem vorgeworfen, EU-Agrarhilfen für Land beantragt zu haben, das sie gar nicht besaßen. Oder sie gaben fälschlich einen größeren Viehbestand an, um höhere Zuzahlungen zu erreichen.
Es erhielten demnach sogar Menschen Agrarsubventionen, die überhaupt nichts mit der Landwirtschaft zu tun hatten.

Politische Folgen der Betrugsaffäre

Erleichtert wurde der Betrug dadurch, dass zum Zeitpunkt der Subventionsanträge in Griechenland viele Eigentumsverhältnisse unklar und die Grundbücher lückenhaft waren.
Zu den mutmaßlichen Betrugsfällen zählen Agrarhilfen für angebliche Olivenbäume auf einem Militärflughafen, Weideland auf dem Gelände archäologischer Stätten und Bananenplantagen auf dem Berg Olymp.
Im Zuge der Ermittlungen sind bereits drei Minister und mehrere Staatssekretäre zurückgetreten. Wegen der Affäre verlangt die Opposition den Rücktritt der gesamten Regierung von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis und Neuwahlen. (afp/red)