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Arztgeheimnis, Staatstrojaner, KI: Was die Geheimdienstreform für Bürger bedeutet


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will BND und Verfassungsschutz mehr Befugnisse zur Abwehr von Spionage, Sabotage und hybriden Angriffen geben.
  • Geplant sind unter anderem Staatstrojaner, KI-gestützte Datenanalysen und erweiterte biometrische Abgleiche.
  • Kritiker warnen vor Eingriffen in Grundrechte, ärztliche Vertraulichkeit und Datenschutz. Der Bundestag berät noch, verfassungsrechtliche Fragen sind offen.

 
Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, ist am 6. Oktober unter Spionageverdacht festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Hanning sitzt in Untersuchungshaft und bestreitet die Vorwürfe über seinen Anwalt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Über den Fall wurde international berichtet. Er wirft Fragen auf: Wie gut sind Staatsgeheimnisse beim BND geschützt? Was muss bei den deutschen Nachrichtendiensten geändert werden?

Reform schon länger geplant

Doch es bedurfte gar nicht erst des Falls Hanning, um bei der Bundesregierung ein Nachdenken über Reformen bei den Geheimdiensten auszulösen. Diese hatten CDU/CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Als Anlass für die geplanten Änderungen nennt die Bundesregierung, dass die „staatliche Souveränität“ und das „Gemeinwesen“ vermehrt mit Bedrohungen aus dem In- und Ausland „konfrontiert“ seien.
Die Bundesregierung nennt vermehrte Spionage, Sabotage und sogenannte hybride Angriffe. Deshalb benötigten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der BND „zeitgemäße Befugnisse“, „um wirksam agieren zu können“.
Am 12. August beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) und brachte ihn am 24. September im Bundestag zur ersten Lesung ein. Hauptziel der Reform ist es, den BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von reinen Informationssammlern zu Geheimdiensten mit Handlungsbefugnissen umzubauen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Nachrichtendienst“ und „Geheimdienst“ oft gleichbedeutend verwendet. Selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bezeichnen die deutschen Nachrichtendienste in einer Ausarbeitung als „Geheimdienste“.
Streng genommen gibt es jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen beiden Begriffen: Ein Nachrichtendienst sammelt lediglich Informationen und wertet sie aus, ein Geheimdienst geht weiter und nutzt die Informationen für eigene aktive Operationen, um Gegner oder Angriffe auszuschalten. Insbesondere der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad ist mit solchen Operationen bekannt geworden. Künftig sollen auch die beiden wichtigsten deutschen Nachrichtendienste zu solchen Geheimdiensten umgestaltet werden.
In der Debatte im Bundestag am 24. September sprach die für den BND zuständige Kanzleramtsministerin Warken von der „größten Novellierung“ des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte des Landes. Deutschland sei ständiges Ziel hybrider Angriffe geworden, die eine akute Gefahr darstellten. Dabei habe man sich bislang zu häufig darauf verlassen, „dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird“. Mit der Reform würden die deutschen Nachrichtendienste nun konkurrenzfähiger gemacht, so Warken weiter. Dazu würden ihre Aufklärungsbefugnisse gestärkt, damit der BND und das BfV Bedrohungen rechtzeitig entdecken könnten.
Warken sagte zudem, die Reform sehe auch die Anwendung aktiver Maßnahmen vor, etwa die Abschaltung der Server von staatlichen Hackergruppen. Es wäre ihrer Meinung nach nicht vertretbar, wenn der BND bei einer besonders relevanten Bedrohung, die von anderen Stellen nicht abgewendet werden könne, tatenlos zusehen würde.

Bald „echte“ Geheimdienste?

Bundesinnenminister Dobrindt sagte, mit dem Reformgesetz lege die Bundesregierung den „Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten“, die zu „echten Geheimdiensten“ würden. „Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror – das ist Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie.“
Der Inlandsnachrichtendienst, offiziell Verfassungsschutz genannt, ist bisher vielschichtig organisiert. Es gibt zum einen das Bundesamt für Verfassungsschutz und zum anderen 16 Landesämter (LfV), für jedes Bundesland eines. Diese Behörden arbeiten sowohl autonom als auch untereinander zusammen. Ihre Struktur ist uneinheitlich. Die LfV sind teilweise unmittelbar im jeweiligen Landesinnenministerium angesiedelt oder als eigenständige Landesoberbehörde dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet.
Der für das Ausland zuständige BND hat bisher die Aufgabe, „im Ausland Informationen zu sammeln, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung“ für Deutschland sind. BND-Mitarbeiter sind zum Beispiel in jeder deutschen Botschaft im Ausland vertreten.
Der dritte Nachrichtendienst ist in erster Linie für die Bundeswehr relevant: Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) klärt unter Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr extremistische und sicherheitsgefährdende Handlungen oder Denkweisen auf. Ergeben sich Schnittstellen mit dem Verfassungsschutz, informiert das BAMAD den Inlandsgeheimdienst entsprechend.

Was bringt die Reform für die Bürger?

Einerseits soll ein erhöhter Schutz vor digitalen Bedrohungen hergestellt werden, andererseits könnte das Gesetz tiefgreifende Einschnitte in die digitalen und privaten Freiheitsrechte jedes Einzelnen nach sich ziehen. Die technischen Aufklärungsmöglichkeiten sollen laut Gesetzentwurf umfassend ausgeweitet werden.

Staatstrojaner

Der Verfassungsschutz und der BND sollen bei konkreten Gefährdungslagen gezielt Staatstrojaner einsetzen können, um Smartphones und Computer zu infiltrieren. Juristisch spricht man dabei von Quellen-Telekommunikationsüberwachung beziehungsweise Online-Durchsuchung. Entsprechende Passagen finden sich in den Entwürfen für die einzelnen Nachrichtendienstgesetze.
Die Befugnisse für Online-Durchsuchungen sind unter anderem in den §§ 23, 25 und 26 des Entwurfs zum Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG-E) geregelt. Die Regelungen für den BND finden sich in den §§ 37 bis 39 des Entwurfs zum BND-Gesetz.
Künftig könnte damit die Kommunikation auf den Geräten überwachter Personen inklusive verschlüsselter Messenger-Apps wie WhatsApp oder Signal mitgelesen und ausgewertet werden. Chats, Fotos und Standortdaten wären für die Dienste dann einsehbar.
Laut Bundesregierung reicht das Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen, etwa gegen einen intelligenten Kühlschrank, bis zu erheblich eingriffsintensiven, etwa gegen ein privat genutztes Mobiltelefon. Auch elterliche Kontroll-Apps oder Familien-Sicherheitssysteme könnten erfasst werden.
Für die Installation der Spionagesoftware könnte zudem das heimliche Betreten von Wohnungen nötig werden. Kritiker sehen darin eine erhebliche Aufweichung der Unverletzlichkeit der Wohnung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio warf der Bundesregierung vor, eine „Geheimpolizei“ zu ermöglichen. Der Verfassungsschutz werde damit seiner Meinung nach „zur Stasi 2.0 umgebaut“.

Wie erhält man Auskunft über gesammelte Daten?

Wer sich überwacht fühlt, hat ein grundsätzliches Auskunftsrecht. Nach § 15 BVerfSchG-E kann auf Antrag Auskunft über gespeicherte Daten verlangt werden. Allerdings muss die betroffene Person auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse darlegen. Zudem sieht der Entwurf weitreichende Ausnahmen vor, in denen eine Auskunft unterbleiben kann.
Diese sind allgemein formuliert, etwa mit dem Hinweis auf eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung oder des Quellenschutzes, und könnten daher von der Behörde vielfach als Grund für eine Auskunftsverweigerung angeführt werden. Im Entwurf des BND-Gesetzes ist dies in § 9 unter Verweis auf § 15 BVerfSchG-E geregelt.

KI zur Datenanalyse

Der Gesetzentwurf schafft erstmals eine explizite, eigenständige Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI-Systemen durch deutsche Nachrichtendienste. Damit sollen riesige Datenmengen in kürzester Zeit verarbeitet werden. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass auch unbescholtene Bürger ins Visier eines Geheimdienstes geraten, ohne etwas falsch gemacht zu haben.

Biometrischer Datenabgleich

Auch die „Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten“ soll erleichtert werden. Der gemeinnützige Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte bereits vor Vorlage des Gesetzentwurfs mit Verweis auf die KI-Verordnung der EU (AI Act), dass künftig massenhaft Daten völlig unbeteiligter Menschen abgeglichen würden. Die GFF verweist auf das sogenannte Flächendeckungsverbot, das das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Jahr 2018 formuliert hat. Es soll verhindern, „dass der Staat ohne hinreichenden Anlass den gesamten öffentlichen Raum nach potenziellen Treffern durchsucht“, so die GFF.

Arztgeheimnis betroffen

Anders als Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Geistliche oder Abgeordnete sollen künftig Ärzte und Psychotherapeuten abgehört und überwacht werden können. Nach § 32 BVerfSchG-E sollen dem Inlandsgeheimdienst Befugnisse eingeräumt werden, die er bisher nicht hatte. So sollen Patientengespräche in Praxen abgehört und aufgezeichnet werden können, indem der Geheimdienst die Praxisräume zuvor heimlich betritt und Abhörgeräte installiert.
Diese Maßnahmen sollen möglich werden, wenn das öffentliche Aufklärungsinteresse des Staates im Fall von Verdacht auf Terrorismus, Spionage oder andere Bedrohungen größer ist als das Vertraulichkeitsinteresse von Patient und Arzt. Dagegen gibt es Protest aus der Ärzteschaft.
Die Bundesärztekammer etwa warnte vor einer Untergrabung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Wenn Patienten intimste oder psychische Probleme aus Angst vor staatlicher Überwachung verschweigen würden, gefährde dies die medizinische Behandlung.

Aufweichung des Trennungsgebots

Eine weitere wesentliche Änderung findet sich in § 59 BVerfSchG-E. Bisher gilt ein Trennungsgebot zwischen der Polizei, die eingreifen darf, und den Nachrichtendiensten, die nur beobachten dürfen. Dieses Prinzip soll aufgeweicht werden. Den Verfassungsschützern soll bei terroristischen oder hybriden Bedrohungen erlaubt werden, „aktive Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen, um Gefahren abzuwehren, wie die Bundesregierung auf ihrer Website schreibt.
Wörtlich heißt es dort: Wenn die Dienste „Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, sollen die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selbst eingreifen können. Das kann etwa das Abschalten eines ausländischen Servers sein, von dem aus ein Cyberangriff unmittelbar bevorsteht.“

Kontrolle soll gebündelt werden

Auf derselben Seite verweist die Bundesregierung darauf, dass der Unabhängige Kontrollrat die Zuständigkeit für alle Nachrichtendienste des Bundes erhalten soll. „Damit soll die aktuelle Zersplitterung der Rechtskontrolle aufgehoben und eine stringente gerichtsähnliche Spruchpraxis ermöglicht werden“, heißt es weiter.
Dabei soll der Kontrollrat „besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen der Nachrichtendienste“ vorab genehmigen. Das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium bleibe von der Novelle unberührt.

Muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Über den Gesetzentwurf, der mehr als 600 Seiten umfasst, wird weiter im Bundestag beraten, zumal auch der Bundesrat Einwände erhoben hat. Da das Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, kann es dazu kommen, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht die endgültigen Grenzen der Geheimdienstreform stecken muss.
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Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz mit erweiterten Befugnissen


In Kürze:

  • Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz mit 322 Ja-Stimmen beschlossen.
  • Die Bundespolizei erhält unter anderem erweiterte Befugnisse bei Telekommunikationsüberwachung, Drohnenabwehr und biometrischer Detektion.
  • Vorgesehen sind auch verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen sowie neue Möglichkeiten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam.
  • Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung und sehen Defizite bei Kontrolle und Transparenz.

 
Am Freitag, 25. September, hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung die Neufassung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Im Juli hatte bereits die dritte Beratung stattgefunden, allerdings war die Feststellung der erforderlichen Mehrheit unterblieben. Nötig waren mindestens 316 Ja-Stimmen. Das Gesetz wurde mit 322 zu 134 Stimmen bei 118 Enthaltungen angenommen.
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf gab es im Innenausschuss zwei substanzielle Änderungen. Eine betraf die automatisierte Gefahrenerkennung, die andere die biometrische Detektion in Echtzeit.
In einer zusätzlichen politischen Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, ein Sicherheitsniveau für Bahnhöfe und Züge festzulegen. Dafür seien Lagebilder, Einsatzschwerpunkte, Mindestpräsenz, Informationsaustausch und abgestimmte Einsatzkonzepte zu berücksichtigen.
Das neue Bundespolizeigesetz enthält in zahlreichen Bereichen erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei. Diese betreffen unter anderem die Möglichkeiten zur Abfrage von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten. Dazu kommen Zugriffsrechte, um Mobilfunkkarten und Endgeräte zu identifizieren und zu lokalisieren. Die Neufassung definiert auch die Voraussetzungen für die präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Quellen-TKÜ, also die Überwachung verschlüsselter Kommunikation auf dem Endgerät.

Bundespolizeigesetz stärkt algorithmisch und biometrisch unterstützte Gefahrenabwehr

Dieser Teil gehört laut Kritikern zu den eingriffsintensivsten der gesamten Reform, was die Grundrechte anbelangt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass unter anderem Schleuser und Menschenhändler solche moderner Kommunikationsformen nutzen. Demgegenüber warnen Kritiker wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor einer erheblichen Vorverlagerung staatlicher Überwachung.
Zudem erweitert die Reform auch die Befugnisse der Beamten im Bereich der algorithmisch und biometrisch unterstützten Gefahrenabwehr. Dies zeigt sich anhand von zusätzlichen Möglichkeiten, modernisierte Formen der Videoüberwachung, technische Systeme zur automatisierten Erkennung von Gefahren und die biometrische Detektion in Echtzeit zu nutzen.
Auch hier trifft der von den Sicherheitsbehörden geäußerte Bedarf nach einer zeitgemäßen Ausstattung auf Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und einer wesentlichen Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht „viel Positives“ im Gesetz für die Bundespolizei. Er äußerte sich Mitte Juli gegenüber Epoch Times.
So werde die Polizeiarbeit dadurch effizienter. Die neuen Überwachungsmöglichkeiten könnten etwa an Bahnhöfen dazu beitragen, Vermisste schneller zu finden. KI könne auch erkennen, ob sich gerade ein Messerangriff anbahnt oder ob jemand einen Unfall erleidet. Kopelke sagte damals: „Noch während jemand am Bahnsteig zusammenbricht, hat die KI schon den Rettungsdienst alarmiert. Das spart wertvolle Minuten.“
Das neue Bundespolizeigesetz erweitert für die Bundespolizei auch die Optionen in der Drohnenabwehr. So soll sie Drohnen detektieren, ihre Gefährlichkeit bewerten und je nach Gefahrenbewertung geeignete technische Mittel zu ihrer Abwehr einsetzen. Die zusätzlichen Befugnisse sollen vor allem im Bereich bundespolizeilicher Zuständigkeit für kritische Infrastruktur gelten. Dazu zählen etwa Grenzübergänge, Bahnanlagen oder Flughäfen. Die Bundespolizei soll Drohnen auch zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen einsetzen dürfen.

Anlasslose Kontrollen erleichtert

Ein Punkt, der insbesondere bei Grünen, Linkspartei und Organisationen wie der GFF auf erhebliche Kritik stößt, sind erweiterte Befugnisse der Polizei in Waffen- und Messerverbotszonen. So ermöglicht das neu gefasste Bundespolizeigesetz verdachtsunabhängige beziehungsweise anlasslose Kontrollen etwa im Bahnbereich. Die Kritiker vermissen dabei objektive Auswahlkriterien und befürchten ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko.
Die Bundespolizei soll außerdem zusätzliche Ermächtigungen erhalten, um Meldeauflagen anzuordnen oder Aufenthaltsverbote auszusprechen. Treffen Beamte vollziehbar ausreisepflichtige und nicht geduldete Drittstaatsangehörige an, sollen sie künftig selbst bei Gericht die Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können.
Das neu gefasste Bundespolizeigesetz sieht auch eine verpflichtende Zuverlässigkeitsprüfung für neu einzustellende Personen vor. Dies soll eine Unterwanderung des Polizeiapparats durch Extremisten verhindern. Bewerber müssen unter anderem Auskunft über mögliche Beziehungen zu kriminellen oder terroristischen sowie verfassungsfeindlichen Vereinigungen oder Einzelpersonen erteilen.

Neues Bundespolizeigesetz ohne früher vorgesehene Kontrollmechanismen

Die Novelle soll gleichzeitig jedoch auch die Erhebung und Verarbeitung verdeckt gewonnener Daten an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Außerdem will man Datenschutzvorgaben aus dem EU-Recht umsetzen und die Regelungen zu Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten aus Bundespolizeibeständen anpassen.
Was Vereinigungen wie die GFF oder der Deutsche Anwaltverein ebenfalls in bisherigen Anhörungen kritisierten, war, dass im Unterschied zu früheren Reformvorhaben einige Instrumente der Kontrolle und Transparenz fehlten. So hatte die frühere Ampelkoalition unter anderem beabsichtigt, eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten einzuführen. Sie fehlt nun ebenso wie verpflichtende Kontrollquittungen nach Personenkontrollen, Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung bei Kontrollen oder eine Pflicht, bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs eine Bodycam mitlaufen zu lassen.
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10. September: CDU auf historischem Tief | Razzia bei Krach | Haushalt

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CDU auf historischem Tief

Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern büßt die CDU einer INSA-Umfrage zufolge drei Prozentpunkte ein und erreicht nur noch 7 Prozent der Stimmen. Ganz vorne liegt weiterhin die AfD mit 36 Prozent. Die SPD legte zu und folgt mit 33 Prozent. Die Linke liegt bei 11 Prozent, das BSW bei 4 Prozent.

Razzia bei Krach

Kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Drei Objekte wurden am Mittwoch im Zuge einer Razzia durchsucht. Die Ermittlungen drehen sich um Unstimmigkeiten bei einem Vergabeverfahren und eine mutmaßlich nicht gemeldete zurückgezahlte Spende über 9.900 Euro. Krach wies bislang alle Vorwürfe zurück und beklagte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Haushalt

Der Bundestag hat heute über den Etat des Innenministeriums für 2027 debattiert. Dieser umfasst insgesamt 16,71 Milliarden Euro. Im Mittelpunkt stehen innere Sicherheit, Migration, Bevölkerungsschutz und der Streit über Grundrechte. Während die Union mehr Maßnahmen für Sicherheit fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

EZB erhöht die Zinsen

Die Europäische Zentralbank hat den Einlagenzins von 2,25 auf 2,5 Prozent angehoben. Als Grund nennt die Notenbank den Konflikt im Nahen Osten. Der weitere Ausblick sei „nach wie vor mit hoher Unsicherheit behaftet“. Die EZB warnt dabei vor steigender Inflation und einem schwächeren Wirtschaftswachstum.

5.000 Dollar für Wahlsieg

Auf dem republikanischen Parteitag in Dallas versprach US-Präsident Donald Trump jedem Bürger 5.000 Dollar, sollten die Republikaner nach den Zwischenwahlen ihre Mehrheiten im Kongress behalten. Er hob die Politik seiner zweiten Amtszeit hervor und verwies auf weniger Kriminalität und Steuersenkungen. Gleichzeitig warnte Trump vor einem kommunistisch beeinflussten Kongress, falls die Demokraten gewönnen.