Categories
gesellschaft

Rollfeldblockade Köln: Geldstrafen statt Haft – Millionenforderungen gegen Klimaaktivisten möglich


In Kürze:

  • Das Landgericht Köln wandelte die Bewährungsstrafen gegen zwei Klimaaktivisten in Geldstrafen um.
  • Hintergrund ist eine Rollfeldblockade am Flughafen Köln/Bonn im August 2024, die zu Flugausfällen und Verspätungen führte.
  • Die Richterin verwies auf mögliche hohe Schadensersatzforderungen, die die Aktivisten langfristig finanziell belasten könnten.
  • Zivilrechtliche Ansprüche von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften sind noch nicht abschließend geklärt.

 
Das Landgericht Köln hat am Montag, dem 23. Juni, die Strafurteile des Amtsgerichts gegen die Klimaaktivisten Judith Beadle und Fabian Beese aus dem Vorjahr abgemildert. Im Oktober 2025 hatte die erste Instanz Beese zu elf Monaten und Beadle zu neun Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem erhielten beide Verurteilten eine Geldauflage von 2.000 Euro sowie 300 Sozialstunden.
Gegenstand der Anklage war das unerlaubte Eindringen auf das Gelände des Flughafens Köln/Bonn im August 2024. Als Vertreter der damals noch aktiven „Letzten Generation“ hatten Beadle und Beese mit einem Bolzenschneider den Flughafenzaun durchtrennt und sich anschließend auf dem Rollfeld festgeklebt. Infolge der Aktion mussten Start- und Landebahnen gesperrt sowie mehrere Abflüge abgebrochen werden.

Richterin äußert Sorge über gesellschaftliche und klimatische Entwicklungen

Sollte die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten, wären Haftstrafen für die beiden Aktivisten endgültig vom Tisch. Die zuständige Richterin wandelte die ursprünglichen Bewährungsstrafen in Geldstrafen um. Beadle muss demnach 1.020 Euro zahlen. Gegen Beese wurde eine Gesamtgeldstrafe von 5.400 Euro verhängt, in die auch weitere Vorfälle einflossen. Dabei ging es unter anderem um eine Farbattacke auf das Bundeskanzleramt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen für die aus ihrer Sicht „unbelehrbaren“ Angeklagten gedrängt. Die Richterin zeigte sich hingegen deutlich milder. Auf Facebook erklärte Beese, der Prozess sei „gut ausgegangen“. Zudem habe ihn die Richterin „mit ihrer eigenen Betroffenheit überrascht“. Nach seiner Darstellung brachte sie zum Ausdruck, dass auch sie Sorgen hinsichtlich der gesellschaftlichen und klimatischen Entwicklung habe.
Gleichzeitig betonte Beese, es schockiere ihn zutiefst, dass sich „friedliche Klimaaktivisten vor Gericht verantworten müssen und ihr Engagement strafrechtlich verfolgt wird“. Der Richter der ersten Instanz hatte die Tat deutlich schärfer bewertet. Man könne „kaum schwerer einen Hausfriedensbruch begehen“, erklärte er damals. Dabei verwies er auf den entstandenen Sachschaden sowie die mit der Aktion verbundenen Sicherheitsrisiken.

Richterin: Aktivisten drohen „30 Jahre Leben am Existenzminimum“

Die Abmilderung der Strafe dürfte für die Aktivisten nur ein schwacher Trost sein. Richterin Julia Krüger deutete im Urteil selbst an, dass die gravierenderen Konsequenzen für die Beese und Beadle erst noch bevorstünden. Damit meinte sie die Schadensersatzansprüche, die auf sie zukommen würden – durch die Flughafenbetreiber und weitere potenziell Geschädigte.
Für die nächsten 30 Jahre müssten die Aktivisten sich auf ein Leben am Existenzminimum einstellen, prognostizierte Krüger. Sie bezog sich dabei mutmaßlich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg zu Az. 325 O 168/24 vom 20. November des Vorjahres. Das Gericht verurteilte damals zehn Personen gesamtschuldnerisch unter anderem zur Bezahlung von mehr als 400.000 Euro, fünf Prozent Zinsen und den Anwaltskosten der Gegenseite.
Das Urteil gilt als mögliches Muster für weitere Prozesse gegen Aktivisten der damaligen „Letzten Generation“. Diese hatten in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre mehrfach nicht nur Straßen und Autobahnen blockiert, sondern in mehreren Fällen auch die Rollfelder von Flughäfen.

Keine Restschuldbefreiung durch Privatinsolvenz möglich

In einem Porträt der „Zeit“ über ehemalige Aktivisten hieß es, Judith Beadle sehe sich Schadensersatzforderungen in einer Gesamthöhe von rund vier Millionen Euro gegenüber. Die 46-Jährige verfüge selbst lediglich über monatliche Einnahmen von etwa 400 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch der Ehemann der zweifachen Mutter habe kein pfändbares Einkommen.
Tobias Lutzi, Juniorprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, spricht mit Blick auf das Hamburger Urteil von einer „potenziell ruinösen“ Wirkung. Nach § 302 der Insolvenzordnung sind Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass sich Betroffene nicht über eine Privatinsolvenz nach sieben Jahren von diesen Schulden befreien können.
Beese erklärte, es fühle sich „nicht gut an, wenn man mit Strafen übersät wird“. Wenn Demonstranten strafrechtlich verfolgt würden, könnten sie sich eher autonomen Protestaktionen anschließen, um keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Zugleich betonte er, dass solche Protestformen für ihn selbst nicht infrage kämen.

Mögliche sechsstellige Schadensersatzforderungen gegen Aktivisten

An seinem Anspruch, „die Klimakatastrophe aufzuhalten“, ändere das Urteil nichts. Die Verhandlung vom Montag habe ihn „darin bestärkt, den Kampf nicht aufzugeben und die Klimakatastrophe immer wieder zu thematisieren“. Auf „Gofundme“ wirbt er um finanzielle Unterstützung zur Deckung der Anwaltskosten. Bislang sind etwas mehr als 1.300 Euro zusammengekommen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche sind gesondert zu verhandeln. Insgesamt waren etwa 3.000 Passagiere von Flugausfällen betroffen, rund 10.000 mussten Verspätungen hinnehmen. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ beziffert ein Mitarbeiter des Flughafenmanagements den Schaden auf etwa 50.000 Euro. Die Kosten für den Polizeieinsatz beliefen sich auf 12.000 Euro. Die Schadensersatzforderungen der betroffenen Fluggesellschaften sind bislang noch nicht beziffert.
Categories
deutschland

Drohnen legen deutsche Flughäfen lahm und verursachen hohe Kosten


In Kürze:

  • Im ersten Quartal wurden mehr als doppelt so viele Drohnenvorfälle im gesperrten Luftraum gemeldet wie ein Jahr zuvor.
  • Drohnensichtungen führen regelmäßig zu Sperrungen von Flughäfen, Flugausfällen und hohen Zusatzkosten für Airlines.
  • Sicherheitsbehörden gehen überwiegend von unerlaubten Flügen privater Drohnenpiloten aus.
  • Belastbare Hinweise auf eine Beteiligung ausländischer Nachrichtendienste oder staatlicher Akteure liegen bislang nicht vor.

Trotz der Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern hat sich das Problem der Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen verschärft. Dies berichtet die „WELT“ unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS). Diesen zufolge haben Piloten und Flughäfen allein im ersten Quartal dieses Jahres 108 Fälle des Eindringens unbemannter Flugobjekte in den gesperrten Luftraum gemeldet.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es demgegenüber erst 47 Vorfälle dieser Art. Damit hat sich das Phänomen mehr als verdoppelt. In 93 Prozent der gemeldeten Fälle geschah dies der DFS zufolge im Großraum von Flughäfen.

Drohnen meist von Hobbypiloten gesteuert – es drohen Bußgelder oder Strafanzeigen

Was die Hintergründe anbelangt, scheint es erst wenig an gesicherten Erkenntnissen dazu zu geben. In überwiegendem Maße, so vermuten Sicherheitsbehörden, ist von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten auszugehen. Dies war etwa bei einem 41-Jährigen der Fall, der im Oktober des Vorjahres eine Drohne kurzzeitig innerhalb der Verbotszone um den Flughafen Frankfurt am Main getestet hatte.
Gegen ihn leiteten die zuständigen Behörden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Je nach Größe und Lage des Flughafens gelten für Drohnen im Umkreis von etwa 1,5 bis 3 Kilometern Flugbeschränkungen oder Flugverbote. Für unerlaubtes Eindringen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Haftstrafen bis zu zwei Jahren drohen bei unerlaubtem Anfertigen und Verbreiten von Bild- und Tonaufnahmen von Personen mithilfe einer Drohne. Zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe drohen für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.
Die Bundesregierung will jedoch nicht ausschließen, dass auch kriminelle oder nachrichtendienstliche Akteure in Störmanöver mit Drohnen in Flughafennähe involviert sein könnten. Im Vorjahr hatte es im Zuge einzelner Drohnensichtungen zeitweilige Sperren des Betriebs auf Flughäfen gegeben. Unter anderem in München wurde Ende Oktober über mehrere Stunden hinweg der Flughafen lahmgelegt.

Kein russischer Bezug erhärtet – aber Trittbrettfahrer denkbar

Der Bundespolizei zufolge würden Privatpersonen immer wieder unerlaubterweise in Flugverbotszonen eindringen und Aufnahmen anfertigen. Ein militärischer Hintergrund oder gar eine Verbindung zu Russland, wie sie vonseiten der Politik häufig nahegelegt wird, konnte bis dato nicht nachgewiesen werden. NRW-Innenminister Herbert Reul wollte auch Trittbrettfahrer vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung nicht ausschließen.
Für die Luftfahrtbranche sind die Konsequenzen aus den Vorfällen häufig gravierend. Drohnensichtungen innerhalb der Verbotszonen führen regelmäßig zu vollständigen Sperrungen von Flughäfen. Im Zusammenhang mit der Sichtung nahe dem Flughafen München waren 81 Flüge vom daraus resultierenden Start- und Landeverbot betroffen: 23 Starts und Landungen wurden annulliert, 23 umgeleitet und 46 Starts gestrichen.
Betroffene Airlines berichten von Verzögerungen bei Abflügen und Ankünften. Dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zufolge mussten Maschinen wegen Drohnenvorfällen Warteschleifen fliegen oder Ausweichflughäfen ansteuern.

Branche hat wenig eigene Handhabe gegen Drohnen

Neun Vollsperrungen, zu denen es im Jahr 2024 drohnenbedingt gekommen war, verursachten rund 500.000 Euro Schaden – hauptsächlich für Fluggesellschaften. Die durchschnittliche Dauer von Sperren belief sich auf 32 Minuten. Zusätzlich entstehen Kosten aufgrund von längeren Flugzeiten, erhöhtem Kraftstoffverbrauch und anfallenden Landegebühren auf Ausweichflughäfen. Außerdem müssen die Fluggesellschaften bei Verzögerungen dieser Art auch EU-Vorgaben wie jene zur Passagierverpflegung erfüllen.
Schon vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen können im gesamten Luftverkehrssystem erhebliche Folgekosten auslösen. Deshalb streichen einige Airlines auch nach Wiedereröffnung aus operativen Gründen Flüge.
Die Luftfahrtbranche verfolgt gegen künftige Drohnenevents keine eigenen Abwehrmaßnahmen. Sie ist dazu auch nicht befugt, da dies eine Angelegenheit der Bundespolizei und im Ausnahmefall der Bundeswehr ist. Die Branche selbst konzentriert sich auf die Optimierung von Meldeprozessen, die Stärkung der Betriebsresilienz – etwa durch Ausweichpläne für Flughafen-Sperrungen – und die Koordination mit der Bundespolizei.