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Drohnen legen deutsche Flughäfen lahm und verursachen hohe Kosten


In Kürze:

  • Im ersten Quartal wurden mehr als doppelt so viele Drohnenvorfälle im gesperrten Luftraum gemeldet wie ein Jahr zuvor.
  • Drohnensichtungen führen regelmäßig zu Sperrungen von Flughäfen, Flugausfällen und hohen Zusatzkosten für Airlines.
  • Sicherheitsbehörden gehen überwiegend von unerlaubten Flügen privater Drohnenpiloten aus.
  • Belastbare Hinweise auf eine Beteiligung ausländischer Nachrichtendienste oder staatlicher Akteure liegen bislang nicht vor.

Trotz der Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern hat sich das Problem der Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen verschärft. Dies berichtet die „WELT“ unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS). Diesen zufolge haben Piloten und Flughäfen allein im ersten Quartal dieses Jahres 108 Fälle des Eindringens unbemannter Flugobjekte in den gesperrten Luftraum gemeldet.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es demgegenüber erst 47 Vorfälle dieser Art. Damit hat sich das Phänomen mehr als verdoppelt. In 93 Prozent der gemeldeten Fälle geschah dies der DFS zufolge im Großraum von Flughäfen.

Drohnen meist von Hobbypiloten gesteuert – es drohen Bußgelder oder Strafanzeigen

Was die Hintergründe anbelangt, scheint es erst wenig an gesicherten Erkenntnissen dazu zu geben. In überwiegendem Maße, so vermuten Sicherheitsbehörden, ist von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten auszugehen. Dies war etwa bei einem 41-Jährigen der Fall, der im Oktober des Vorjahres eine Drohne kurzzeitig innerhalb der Verbotszone um den Flughafen Frankfurt am Main getestet hatte.
Gegen ihn leiteten die zuständigen Behörden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Je nach Größe und Lage des Flughafens gelten für Drohnen im Umkreis von etwa 1,5 bis 3 Kilometern Flugbeschränkungen oder Flugverbote. Für unerlaubtes Eindringen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Haftstrafen bis zu zwei Jahren drohen bei unerlaubtem Anfertigen und Verbreiten von Bild- und Tonaufnahmen von Personen mithilfe einer Drohne. Zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe drohen für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.
Die Bundesregierung will jedoch nicht ausschließen, dass auch kriminelle oder nachrichtendienstliche Akteure in Störmanöver mit Drohnen in Flughafennähe involviert sein könnten. Im Vorjahr hatte es im Zuge einzelner Drohnensichtungen zeitweilige Sperren des Betriebs auf Flughäfen gegeben. Unter anderem in München wurde Ende Oktober über mehrere Stunden hinweg der Flughafen lahmgelegt.

Kein russischer Bezug erhärtet – aber Trittbrettfahrer denkbar

Der Bundespolizei zufolge würden Privatpersonen immer wieder unerlaubterweise in Flugverbotszonen eindringen und Aufnahmen anfertigen. Ein militärischer Hintergrund oder gar eine Verbindung zu Russland, wie sie vonseiten der Politik häufig nahegelegt wird, konnte bis dato nicht nachgewiesen werden. NRW-Innenminister Herbert Reul wollte auch Trittbrettfahrer vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung nicht ausschließen.
Für die Luftfahrtbranche sind die Konsequenzen aus den Vorfällen häufig gravierend. Drohnensichtungen innerhalb der Verbotszonen führen regelmäßig zu vollständigen Sperrungen von Flughäfen. Im Zusammenhang mit der Sichtung nahe dem Flughafen München waren 81 Flüge vom daraus resultierenden Start- und Landeverbot betroffen: 23 Starts und Landungen wurden annulliert, 23 umgeleitet und 46 Starts gestrichen.
Betroffene Airlines berichten von Verzögerungen bei Abflügen und Ankünften. Dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zufolge mussten Maschinen wegen Drohnenvorfällen Warteschleifen fliegen oder Ausweichflughäfen ansteuern.

Branche hat wenig eigene Handhabe gegen Drohnen

Neun Vollsperrungen, zu denen es im Jahr 2024 drohnenbedingt gekommen war, verursachten rund 500.000 Euro Schaden – hauptsächlich für Fluggesellschaften. Die durchschnittliche Dauer von Sperren belief sich auf 32 Minuten. Zusätzlich entstehen Kosten aufgrund von längeren Flugzeiten, erhöhtem Kraftstoffverbrauch und anfallenden Landegebühren auf Ausweichflughäfen. Außerdem müssen die Fluggesellschaften bei Verzögerungen dieser Art auch EU-Vorgaben wie jene zur Passagierverpflegung erfüllen.
Schon vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen können im gesamten Luftverkehrssystem erhebliche Folgekosten auslösen. Deshalb streichen einige Airlines auch nach Wiedereröffnung aus operativen Gründen Flüge.
Die Luftfahrtbranche verfolgt gegen künftige Drohnenevents keine eigenen Abwehrmaßnahmen. Sie ist dazu auch nicht befugt, da dies eine Angelegenheit der Bundespolizei und im Ausnahmefall der Bundeswehr ist. Die Branche selbst konzentriert sich auf die Optimierung von Meldeprozessen, die Stärkung der Betriebsresilienz – etwa durch Ausweichpläne für Flughafen-Sperrungen – und die Koordination mit der Bundespolizei.

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