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Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz mit erweiterten Befugnissen


In Kürze:

  • Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz mit 322 Ja-Stimmen beschlossen.
  • Die Bundespolizei erhält unter anderem erweiterte Befugnisse bei Telekommunikationsüberwachung, Drohnenabwehr und biometrischer Detektion.
  • Vorgesehen sind auch verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen sowie neue Möglichkeiten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam.
  • Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung und sehen Defizite bei Kontrolle und Transparenz.

 
Am Freitag, 25. September, hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung die Neufassung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Im Juli hatte bereits die dritte Beratung stattgefunden, allerdings war die Feststellung der erforderlichen Mehrheit unterblieben. Nötig waren mindestens 316 Ja-Stimmen. Das Gesetz wurde mit 322 zu 134 Stimmen bei 118 Enthaltungen angenommen.
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf gab es im Innenausschuss zwei substanzielle Änderungen. Eine betraf die automatisierte Gefahrenerkennung, die andere die biometrische Detektion in Echtzeit.
In einer zusätzlichen politischen Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, ein Sicherheitsniveau für Bahnhöfe und Züge festzulegen. Dafür seien Lagebilder, Einsatzschwerpunkte, Mindestpräsenz, Informationsaustausch und abgestimmte Einsatzkonzepte zu berücksichtigen.
Das neue Bundespolizeigesetz enthält in zahlreichen Bereichen erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei. Diese betreffen unter anderem die Möglichkeiten zur Abfrage von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten. Dazu kommen Zugriffsrechte, um Mobilfunkkarten und Endgeräte zu identifizieren und zu lokalisieren. Die Neufassung definiert auch die Voraussetzungen für die präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Quellen-TKÜ, also die Überwachung verschlüsselter Kommunikation auf dem Endgerät.

Bundespolizeigesetz stärkt algorithmisch und biometrisch unterstützte Gefahrenabwehr

Dieser Teil gehört laut Kritikern zu den eingriffsintensivsten der gesamten Reform, was die Grundrechte anbelangt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass unter anderem Schleuser und Menschenhändler solche moderner Kommunikationsformen nutzen. Demgegenüber warnen Kritiker wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor einer erheblichen Vorverlagerung staatlicher Überwachung.
Zudem erweitert die Reform auch die Befugnisse der Beamten im Bereich der algorithmisch und biometrisch unterstützten Gefahrenabwehr. Dies zeigt sich anhand von zusätzlichen Möglichkeiten, modernisierte Formen der Videoüberwachung, technische Systeme zur automatisierten Erkennung von Gefahren und die biometrische Detektion in Echtzeit zu nutzen.
Auch hier trifft der von den Sicherheitsbehörden geäußerte Bedarf nach einer zeitgemäßen Ausstattung auf Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und einer wesentlichen Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht „viel Positives“ im Gesetz für die Bundespolizei. Er äußerte sich Mitte Juli gegenüber Epoch Times.
So werde die Polizeiarbeit dadurch effizienter. Die neuen Überwachungsmöglichkeiten könnten etwa an Bahnhöfen dazu beitragen, Vermisste schneller zu finden. KI könne auch erkennen, ob sich gerade ein Messerangriff anbahnt oder ob jemand einen Unfall erleidet. Kopelke sagte damals: „Noch während jemand am Bahnsteig zusammenbricht, hat die KI schon den Rettungsdienst alarmiert. Das spart wertvolle Minuten.“
Das neue Bundespolizeigesetz erweitert für die Bundespolizei auch die Optionen in der Drohnenabwehr. So soll sie Drohnen detektieren, ihre Gefährlichkeit bewerten und je nach Gefahrenbewertung geeignete technische Mittel zu ihrer Abwehr einsetzen. Die zusätzlichen Befugnisse sollen vor allem im Bereich bundespolizeilicher Zuständigkeit für kritische Infrastruktur gelten. Dazu zählen etwa Grenzübergänge, Bahnanlagen oder Flughäfen. Die Bundespolizei soll Drohnen auch zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen einsetzen dürfen.

Anlasslose Kontrollen erleichtert

Ein Punkt, der insbesondere bei Grünen, Linkspartei und Organisationen wie der GFF auf erhebliche Kritik stößt, sind erweiterte Befugnisse der Polizei in Waffen- und Messerverbotszonen. So ermöglicht das neu gefasste Bundespolizeigesetz verdachtsunabhängige beziehungsweise anlasslose Kontrollen etwa im Bahnbereich. Die Kritiker vermissen dabei objektive Auswahlkriterien und befürchten ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko.
Die Bundespolizei soll außerdem zusätzliche Ermächtigungen erhalten, um Meldeauflagen anzuordnen oder Aufenthaltsverbote auszusprechen. Treffen Beamte vollziehbar ausreisepflichtige und nicht geduldete Drittstaatsangehörige an, sollen sie künftig selbst bei Gericht die Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können.
Das neu gefasste Bundespolizeigesetz sieht auch eine verpflichtende Zuverlässigkeitsprüfung für neu einzustellende Personen vor. Dies soll eine Unterwanderung des Polizeiapparats durch Extremisten verhindern. Bewerber müssen unter anderem Auskunft über mögliche Beziehungen zu kriminellen oder terroristischen sowie verfassungsfeindlichen Vereinigungen oder Einzelpersonen erteilen.

Neues Bundespolizeigesetz ohne früher vorgesehene Kontrollmechanismen

Die Novelle soll gleichzeitig jedoch auch die Erhebung und Verarbeitung verdeckt gewonnener Daten an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Außerdem will man Datenschutzvorgaben aus dem EU-Recht umsetzen und die Regelungen zu Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten aus Bundespolizeibeständen anpassen.
Was Vereinigungen wie die GFF oder der Deutsche Anwaltverein ebenfalls in bisherigen Anhörungen kritisierten, war, dass im Unterschied zu früheren Reformvorhaben einige Instrumente der Kontrolle und Transparenz fehlten. So hatte die frühere Ampelkoalition unter anderem beabsichtigt, eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten einzuführen. Sie fehlt nun ebenso wie verpflichtende Kontrollquittungen nach Personenkontrollen, Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung bei Kontrollen oder eine Pflicht, bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs eine Bodycam mitlaufen zu lassen.