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10. Juni: Fahnen-Affäre im Bundestag | Forschung plant Stellenabbau | Gewaltwelle in Belfast

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Fahnen-Affäre im Bundestag

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely hat mit einigen Kollegen vom Balkon der Fraktion aus Demonstranten zugewunken. Einer von ihnen schwenkte dabei eine Deutschlandfahne. Daraufhin erschien die Bundestagspolizei zu einer Prüfung – wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Hausordnung.

Forschung plant Stellenabbau

Die Fraunhofer-Gesellschaft prüft den Abbau von 1.200 Vollzeitstellen. Die Ursache liegt in rückläufigen Forschungsaufträgen, insbesondere finanziert aus Drittmitteln. Dadurch ergab sich ein Defizit in Höhe von 2 Prozent für das Jahr 2025. Insgesamt arbeiten bei Fraunhofer bis zu 32.000 Menschen.

Terminabsage für Merz

In einem Brief an Bundeskanzler Merz kritisiert Albert Bourla, der Vorstandschef des Pharmakonzerns Pfizer, die Pläne von Gesundheitsministerin Warken. Er zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen mit Merz im Herbst zurück. Zudem kündigte er an, die geplanten Investitionen in Deutschland zu überprüfen. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen.

Gewaltwelle in Belfast

Nach einem Messerangriff in Belfast kam es in mehreren Stadtteilen zu schweren Ausschreitungen. Hunderte maskierte Personen griffen Wohnhäuser, Geschäfte und Fahrzeuge an. Politiker sprechen von rassistisch motivierter Gewalt. Auslöser war die Tat eines sudanesischen Asylberechtigten, deren Hintergründe weiterhin ungeklärt sind. Das Opfer liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

Erneute Angriffe in Nahost

Die Spannungen zwischen Washington und Teheran gehen weiter. Nachdem ein US-Hubschrauber abgeschossen wurde, griff das US-Militär iranische Luftabwehrsysteme, Radaranlagen und Bodenkontrollstationen im Bereich der Straße von Hormus an. Der Iran reagierte mit Angriffen auf US-Stützpunkte in der Golfregion.
 
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Neue Netzentgelte: Was auf Stromkunden zukommen kann


In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur hat ihr neues Reformkonzept für die Netzentgelte vorgestellt.
  • Es ist eine Neuverteilung von Kosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr – hin zu mehr Kostengerechtigkeit und Anreizen für netzdienliches Verhalten.
  • Für Privathaushalte ändert sich kaum etwas.
  • Betreiber von Solaranlagen werden jedoch stärker zur Kasse gebeten.
  • Bei Großverbrauchern soll es drastische Änderungen wie den Wegfall des heutigen Leistungspreises geben.

 
Mit der Energiewende verändert sich unsere Netzinfrastruktur grundlegend.
Das ist ein Grund, warum die Bundesnetzagentur intensiv über eine Neuausrichtung der Netzentgelte nachdenkt. Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung, Wartung und den Ausbau der öffentlichen Stromnetze in Deutschland. Sie machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.

Neuverteilung von 37 Milliarden Euro

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 „nach intensiver Diskussion mit allen Netznutzergruppen“ ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt.
Klaus Müller, Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn, erläutert die Pläne:
Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen.
Haushalte und Unternehmen zahlen für Netzentgelte jedes Jahr rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten sollen ab 2029 nach einer neuen Systematik verteilt werden.
Er sieht Besserungen bei der Post: Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Bundesnetzagenturchef Klaus Müller.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Laut Müller plane die Bundesnetzagentur mit der Reform, die aufkommenden Kosten dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen. Weitere Ziele lauten: „knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen, Engpassmanagementkosten vermeiden, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“.
Ein weiterer Grund für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Bundestag die bestehende Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aufheben muss.

Was ändert sich für Privatkunden?

Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland soll sich nicht viel ändern. Ihre Stromrechnung besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Allerdings gibt es voraussichtlich künftig verbindliche Vorgaben für die Grundpreise, da die Behörde plant, den Grundpreis zu deckeln. Bisher können die Netzbetreiber diese beliebig erheben, wodurch teils deutliche Preisunterschiede entstehen.

Mehrkosten für Betreiber von Solaranlagen

Betroffen wären durch die geplante Veränderung insbesondere Verbraucher, die auch eine Stromerzeugungsanlage – etwa eine Solaranlage – betreiben. Diese sogenannten Prosumer speisen je nach Wetterlage Strom ein und beziehen diesen zu anderen Zeiten aus dem Netz.

Solaranlagen auf Wohnhäusern speisen ihren Überschussstrom in das öffentliche Stromnetz ein.

Foto: Joe Morris/iStock

Durch einen höheren Grundpreis sollen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Das sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, erklärte Müller. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“
Die Prosumer müssen mit voraussichtlich unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Die Höhe soll lokal variieren.
Nutzer mit Steckersolaranlagen, also etwa Balkonkraftwerken, die nur über einen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden, zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.

Gute Nachrichten für Betreiber von Stromspeichern

Ein Schlüsselelement der Energiewende sind Speichersysteme. Sie sollen überschüssigen Strom von Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und ihn in sonnen- und windärmeren Stunden bei Strommangel dem Netz wieder abgeben. Das entlastet die Netze.
Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur überlegt, die bestehende Befreiung der Netzentgelte für Batteriesysteme zu kippen. Kritik dazu kam vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). „Schon die unnötige Diskussion darüber hat enormen Schaden verursacht“, teilte der Verband mit.
Die aktuelle Überarbeitung der Energiebehörde begrüßt der BVES hingegen. „Die Bundesnetzagentur hat sich am Ende für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit“, erklärte Thomas Speidel, Präsident des BVES. Laut dem Verband ordnet die Bundesnetzagentur Stromspeicher nun klar als „Flexibilitätsoption“ und nicht als klassische Verbraucher ein.
„Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit. Wir brauchen noch viel mehr davon“, so die Energiebehörde.
Nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Reform müssen Betreiber von Heimstromspeichern auch künftig keine Netzentgelte bezahlen. Dieses Privileg gilt 20 Jahre lang, auch für große Speicherprojekte, die noch bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen.
Speicheranlagen, die später in Betrieb gehen, zahlen einen „moderaten Kapazitätspreis“. Hierbei handelt es sich um die Gebühr für die Bereitstellung oder beanspruchte Maximalleistung eines Stromanschlusses.
Wie bei Stromerzeugern soll dieses Einspeiseentgelt zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt (kW) pro Jahr liegen. Arbeitspreise fallen für Speicherprojekte nicht an.

Große Änderungen für Großverbraucher

Drastische Änderungen soll es für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, wie Industriebetriebe, geben. Bei ihnen soll der heutige Leistungspreis wegfallen. Stattdessen sind ein Kapazitätspreis in Euro pro kW pro Jahr sowie ein Preisaufschlag in Cent pro kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität angedacht.
Der Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität soll bestehen bleiben. Ziel der Bundesnetzagentur ist hier, die Flexibilität der Großverbraucher zu fördern.
Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik von Siemens.

Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik. Diese Fertigungsstätten gelten meist als Großverbraucher.

Foto: picture alliance/dpa

„Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren. Davon profitieren Großverbraucher und Stromsystem in gleicher Weise“, sagte Klaus Müller.
Bisher werden Betriebe begünstigt, die einen durchgehend gleichmäßigen Stromverbrauch haben. Aktuell erhalten sie hohe Rabatte auf Netzentgelte. Diese Regelung zur sogenannten Bandlast gilt für Bestandskunden noch bis maximal Ende 2031. Die Energiebehörde berät noch über die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen für industrielle Verbraucher. Ein Konzept wird Anfang 2027 erwartet.

Sonderbehandlung für Elektrolyseure

Elektrolyseure gelten ebenfalls als Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Sie spalten mit Strom chemische Verbindungen auf. Dadurch lässt sich etwa Wasserstoff gewinnen.
Die Behörde plant bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ein Netzentgelt, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Gleichzeitig wird auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Der vollständige Entwurf für die Reform der Netzentgelte soll im Sommer 2026 veröffentlicht und die Rahmenfestlegung nach einer förmlichen Konsultation Ende 2026 abgeschlossen werden.
 

Auf den Punkt gebracht:

  • Privatkunden: Grund- und Arbeitspreis bleiben bestehen, Deckel für den Grundpreis
  • Solaranlagenbetreiber: Höherer Grundpreis, unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr, Steckersolaranlagen nicht betroffen
  • Speicherbetreiber: Netzentgeltbefreiung für Heimspeicher bleibt bestehen, Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW pro Jahr geplant, kein Arbeitspreis
  • Großverbraucher: Leistungspreis fällt weg, stattdessen ein Kapazitätspreis und ein Preisaufschlag bei höherer Bestellkapazität, Arbeitspreis bleibt, Bundesnetzagentur will mehr Flexibilität fördern, Bandlastprivileg noch bis Ende 2031
  • Elektrolyseure: Netzentgelte vorgesehen, keine Arbeitsentgelte

 

Kritik am dynamischen Konzept

Noch im vergangenen Jahr dachte die Behörde über dynamische Netzentgelte nach. Demnach hätte bei hohem Stromverbrauch und weniger Stromangebot die Gebühr für die Verbraucher höher, bei wenig Verbrauch und mehr Angebot deutlich niedriger ausfallen sollen. Die Änderung hätte im 15-Minuten-Takt erfolgen sollen. Das sollte den Stromkunden einen Anreiz schaffen, ihren Verbrauch in „netzdienliche“ Zeiten zu verschieben.
Allerdings hagelte es breite Kritik aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte im Februar dieses Jahres: „Das von der BNetzA [Bundesnetzagentur] vorgeschlagene Modell zu dynamischen Netzentgelten ist […] nicht geeignet […] für eine optimiert netzdienliche Netznutzung.“
Der Berliner Ökoenergieanbieter Statkraft veröffentlichte im April eine Untersuchung der Auswirkungen dynamischer Netzentgelte. Laut dem Erzeuger würde in allen untersuchten Varianten die Einspeisung „erneuerbarer“ Energien sinken, während die thermische Erzeugung und Importe zunehmen. Die Konsequenz wären höhere Strompreise und ein Anstieg der CO₂-Emissionen. Ebenso entstünden ausgeprägte regionale Verteilungseffekte.
Nach Ansicht des Erneuerbaren-Verbands BEE sei die Reform laut „Ingenieur.de“ „Gift für den Markt“. Schwankende Preise und die Unklarheit über das tatsächliche Nutzerverhalten machten Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen damit unkalkulierbar.
Trotz dieser Kritik gibt die Bundesnetzagentur das Konzept flexibler Preise nicht auf. So überlegt sie, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten hierfür bei gut 3 Milliarden Euro.
Darin sind auch die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke enthalten. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so die Behörde. Ein erstes Konzept mit dynamischen Netzentgelten plant sie, 2027 zu entwickeln und zu untersuchen.
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KI in der Politik: Warum Mario Voigt in der Kritik steht

Betroffenheit, Trauer, Zuversicht – Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt steht in der Kritik, weil mehrere seiner Reden und Gastbeiträge zu diesen Themen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein sollen.
Betroffen sei etwa eine Rede zum Holocaust-Gedenktag, eine Trauerrede und eine Neujahrsansprache, berichtete das Online-Portal „Frag den Staat“, das nach eigenen Angaben mehrere Beiträge von Voigt mit KI-Analyse-Werkzeugen durchkämmte.
Zudem ließen sich Zitate von Wissenschaftlern, die Voigt in einem Gastbeitrag verwendete, nicht verifizieren, schreibt „Frag den Staat“. Ein Medium hat bereits reagiert und einen Gastbeitrag aus dem Netz genommen.

Voigt steht wegen seiner Doktorarbeit unter Druck

Voigt selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er ein Befürworter des Einsatzes von KI ist. „Ich motiviere alle Mitarbeiter unserer Verwaltung, im Jahr 2026 alle modernen Instrumente für ihre Arbeit zu nutzen.
Die KI ist längst Teil der modernen Kommunikation“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Wenn es einzelne Passagen gegeben habe, die mit Hilfe von KI erstellt worden seien, reiße er keinem dafür den Kopf ab.
Der 49-jährige Voigt führt in Thüringen seit gut eineinhalb Jahren eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD, die im Landtag aber keine Mehrheit hat und auf das Verhalten der Opposition angewiesen ist.
Politisch steht Voigt seit Monaten wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck. Die Technische Universität Chemnitz entzog ihm nach einer Überprüfung seiner Dissertation den Doktortitel. Voigt wehrt sich dagegen mit einem Widerspruch und hat angekündigt, gegen die Entscheidung zur Not auch vor einem Verwaltungsgericht klagen zu wollen.
Voigts Regierungssprecherin teilte auf Anfrage mit, dass KI-Anwendungen in der Staatskanzlei „unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt“ werden. „Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht. Gleiches gilt auch für Textbeiträge in den sozialen Medien.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat nach den Vorwürfen reagiert und nach eigenen Angaben einen Gastbeitrag von Voigt über eine Social-Media-Sperre für Kinder und Jugendliche aus dem Netz genommen und im Archiv gesperrt.
Die Zeitung verwies auf ihre Grundsätze im Umgang mit KI. „Bei Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen“, schreibt die FAZ. Auf eine Anfrage an die Thüringer Staatskanzlei dazu seien nur „allgemeine Hinweise“ als Antwort gekommen. „Diese Einlassung genügt uns als Antwort nicht.“

Digitalminister würde Beiträge kennzeichnen

Thüringens Digitalminister Steffen Schütz nutzt nach eigenen Angaben KI ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Themenaufbereitung. „Reden oder Beiträge erstelle ich nicht mit KI. Würde ich aber kennzeichnen“, sagte der BSW-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
In der Staatskanzlei gebe es eine Dienstanweisung zur Nutzung generativer KI-Systeme. Sie enthalte „verbindliche Vorgaben“ zum Umgang mit Daten und zur Qualitätssicherung. „Dabei gilt ein klarer Grundsatz: KI kann unterstützen, die Verantwortung verbleibt stets beim Menschen.“
Mehrere Fragen ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet – beispielsweise, wie viele Redenschreiber für Mario Voigt arbeiten, ob alle Reden mit KI erstellt werden und wie hoch der KI-Anteil in diesen Reden einzuschätzen ist.
Auch ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet, ob die von „Frag den Staat“ hinterfragten Zitate der drei Wissenschaftler erfunden sind oder von KI erstellt wurden.
Die oppositionelle Thüringer Linke warf dem Regierungschef vor, beim Umgang mit KI gegen eine Muster-Dienstanweisung seines Digitalministeriums zu verstoßen.
Anders als dort festgehalten fehlten bei Voigts Reden und Zeitungstexten Hinweise auf den Gebrauch von KI. „Mit seinem Verhalten wird Mario Voigt zu einem Beispiel dafür, wie man KI nicht nutzt“, sagte die Landesvorsitzende Katja Maurer.
In der Muster-Dienstanweisung steht, dass auf die Verwendung von KI hinzuweisen sei, wenn beispielsweise Textbeiträge und Bausteine für Reden und Antworttexte generative KI genutzt „und das Ergebnis übernommen oder in relevanten Anteilen genutzt wird“.
Der Thüringer AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann, der wegen seines Umgangs mit KI für die Erstellung von Kleinen Anfragen im Parlament selbst schon für Aufsehen gesorgt hatte, kritisierte den Einsatz von KI für Voigts Reden.
Für ihn gehe es zu weit, wenn sich eine KI „für eine sehr emotionale Rede ein Zitat für den Politiker ausdenkt, mit dem dieser persönlich möglicherweise sogar beim Zuhörer in bestimmter planbarer Weise Emotionen hervorrufen will“, sagte er der dpa. „Die KI imitiert hier emotionale Inhalte, die niemals mit einem emotionalen Hintergrund entstanden sind“, so Mühlmann.
In Sachsen teilte ein Regierungssprecher mit, dass KI gelegentlich im Rahmen „von ersten groben Recherchen“ genutzt werde. „Für die eigentliche Erstellung von Reden und weiteren Texten wie Grußworten des Ministerpräsidenten wird dagegen keine KI verwendet.“ (dpa/red)
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13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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wirtschaft

Pfizer-Chef sagt Termin mit Merz ab und stellt Investitionen infrage

Der US-Pharmakonzern Pfizer sagt aus Ärger über Sparvorgaben der Bundesregierung ein Treffen mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) ab und stellt Investitionen in Deutschland auf den Prüfstand.
In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, kritisiert Vorstandschef Albert Bourla die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen zurück. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet.
„Nach reiflicher Überlegung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich bei dieser Gelegenheit nicht teilnehmen kann“, heißt es in dem Schreiben an Merz mit Blick auf einen im Herbst geplanten „Invest in Germany Summit“ der Bundesregierung.
Die Sparpläne erschwerten langfristige Investitionen und gefährdeten die nötige Planungssicherheit. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen und betreibt einen wichtigen Standort in Freiburg.
Doch für globale Unternehmen seien Investitionsentscheidungen „von der Zuverlässigkeit, Transparenz und Beständigkeit des politischen Umfelds bestimmt“, schreibt Bourla. Nun würden die Bedingungen neu bewertet.
„Infolgedessen überprüfen wir unsere externen Verpflichtungen sowie den Zeitpunkt, den Umfang und die künftige Priorisierung bestimmter geplanter Investitionen in Deutschland.“

Härtere Sparvorgaben – Konzerne stoppen Investitionen

Gesundheitsministerin Warken will die Krankenkassen mit dem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten und so steigende Beiträge verhindern.
Geplant sind auch schärfere Sparvorgaben für die Pharmabranche: So sollen die Herstellerrabatte, die Arzneikonzerne Krankenkassen gewähren müssen, deutlich steigen.
Die Pläne hatten großen Ärger in der Pharmabranche hervorgerufen. So teilte der US-Pharmakonzern Eli Lilly mit, dass er wegen der Sparpläne eine Investition von 2,5 Milliarden Dollar in einen neuen Standort im rheinland-pfälzischen Alzey halbieren will.
Und der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim will geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland stoppen – ebenfalls mit Verweis auf die Sparvorgaben.
Kritik kam von der Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gebe es ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, dem Milliardengewinne von Eli Lilly und Boehringer Ingelheim gegenüberstünden.
Dass diese Firmen nun versuchten, „sich mit einer an Nötigung grenzenden Androhung von Investitionskürzungen ihrem Beitrag zu den dringend benötigten Einsparungen in der GKV zu entziehen, ist absolut inakzeptabel“. (dpa/red)
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Nach Kampfjet-Aus: Merz will mit Frankreich weiter am Luftkampfsystem arbeiten

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht nach dem Aus für den gemeinsamen Bau eines Kampfjets der Zukunft nicht das vollständige Ende der Zusammenarbeit mit Frankreich in diesem Bereich.
„Der eigentliche Kern“ des sogenannten FCAS-Projekts – also das Kommunikations- und Luftkampfsystem – wollten beide Seiten weiterführen, sagte Merz am Mittwoch, 10. Juni, zur Eröffnung der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA). Hier liege „eine große Chance eines zentralen deutsch-französischen verteidigungsindustriellen Zukunftsprojekts“.
Durch die gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron getroffene Entscheidung, den Bau des eigentlichen Kampfjets aufzugeben, sei „eine langjährige Blockade“ aufgehoben worden, sagte Merz.

Neuer Arbeitsplan bis Juli erwartet

Wie sich die weitere Zusammenarbeit beim Kern von FCAS als „System der Systeme“ weiterführen lasse, sollten die Verteidigungsminister beider Seiten bis zum nächsten deutsch-französischen Regierungstreffen im Juli erarbeiten.
Bei dem Treffen solle es auch einen gemeinsamen „Arbeitsplan“ zur gesamten verteidigungspolitischen Zusammenarbeit geben, sagte Merz weiter. „Wir wollen einige wenige relevante, aber dann auch machbare Vorhaben, die einen echten Unterschied für unsere gemeinsame Sicherheit ausmachen, verwirklichen.“
Ein „Schlüsselvorhaben“ sei dabei die im März beschlossene „Zusammenarbeit bei der nuklearen Abschreckung“ mit der Atommacht Frankreich. Beide Seiten wollten bei Macrons Initiative zur nach vorne gerichteten nuklearen Abschreckung „entschlossen gemeinsam vorangehen“.

Kampfjet-Projekt wird beendet

Die deutsche und die französische Regierung hatten neun Jahre nach der Ankündigung das Ende der Entwicklung eines gemeinsamen Kampfjets am Montag bekannt gegeben. Grund war Streit zwischen dem französischen Hersteller Dassault und dem Airbus-Konzern über die Führung in dem Projekt. Bei FCAS geht es allerdings nicht nur um ein Flugzeug, sondern ein vernetztes Luftkampfsystem einschließlich Drohnen.
Er und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hätten es sich mit der Entscheidung über die Zukunft des Projekts „wirklich nicht leicht gemacht“, sagte Merz. „Über Monate haben wir zusammen mehrere Anläufe unternommen, um die beteiligten Unternehmen zu einer Einigung zu bewegen.“
Als auch ein Mediationsverfahren nichts bebracht habe, seien beide übereingekommen, „dass die Unternehmen beim Bau eines gemeinsamen Kampflugzeuges nicht zueinander finden“.
„Diese Realität erkennen wir an“, sagte Merz. „Präsident Macron und ich haben deshalb am vergangenen Freitag vereinbart, den Bau eines gemeinsamen Kampfflugzeuges nicht weiter zu verfolgen.“ (afp/red)
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Online-Verfahren und englische Dokumente: Regierung will Schiedsgerichte stärken

Die deutschen Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten sollen gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reihe von Änderungen zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts.
So sollen künftig unter anderem Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich erlaubt sein.
Das solle „schnelle und ressourcenschonende Verfahren ermöglichen“, teilte das Justizministerium mit, von dem der Gesetzentwurf kam.

Anwendung oft in Handelsfragen

Schiedsgerichte gehören zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In solchen Verfahren entscheidet eine Dritte oder ein Dritter über den Streit der Parteien – der Urteilsspruch ist verbindlich, vergleichbar mit dem Urteil eines staatlichen Gerichts.
Besonders häufig sind solche Verfahren in Wirtschafts- und Handelsfragen. Entsprechende Schiedsgerichte sind unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt.
Die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spiele unter anderem im „deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu dem Gesetzentwurf.
Nun werde das Recht weiterentwickelt, um Deutschlands Position als attraktiver Schiedsstandort zu festigen. „Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, flexiblere Formvorgaben, digitale Lösungen und Offenheit für Verhandlungen in englischer Sprache.“

Englische Dokumente erlaubt

Da viele internationale Schiedsverfahren auf Englisch geführt werden, soll es außerdem erlaubt sein, vor einem staatlichen Gericht englische Dokumente vorzulegen, das sich mit dem Verfahren eines Schiedsgerichts befasst – etwa mit der Aufhebung des Schiedsspruchs.
Staatliche Gerichte sollen bei Bedarf weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können. Vereinfachungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen sollen zudem für mehr Transparenz sorgen.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf ist im Wesentlichen der Entwurf aus der vergangenen Legislatur. Er konnte wegen des vorzeitigen Endes der Regierung nicht mehr umgesetzt werden. (afp/red)
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deutschland

„Glasfaser in jede Wohnung“ – Reform für schnelleren Ausbau

Zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus hat das Bundeskabinett eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht.
Die Neuregelungen, die noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat brauchen, sollen nach Angaben des zuständigen Bundesdigitalministeriums Bürokratie reduzieren und Verfahren vereinfachen.

Wildberger: „Glasfaser in jede Wohnung“

Im digitalen Zeitalter sei schnelles und stabiles Internet Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Die Reform bündele eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, „um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen“.
Oft endet Glasfaser bisher am Haus. Die Neuregelungen sollen Telekommunikationsfirmen gegenüber Gebäudebesitzern ein sogenanntes Recht auf Vollausbau einräumen.
Liegt Glasfaser an, aber im Gebäude fehlt noch die Infrastruktur, sollen Anbieter auch dort die entsprechende Verkabelung legen dürfen. Alternative: Gebäudeeigentümer kümmern sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst um die hausinterne Glasfaser-Verkabelung.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Beschleunigt werden sollen zudem Verfahren bei der Glasfaserverlegung in der Fläche durch kürzere Genehmigungsfristen und die Möglichkeit für Bauunternehmen, früher mit den Arbeiten zu beginnen.
Außerdem sollen Eisenbahnunternehmen beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. (dpa/red)
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ausland

GAP und EU-Agrargelder: Neuer Vorschlag zu Obergrenze pro Landwirt

In den Verhandlungen über die europäischen Milliardensubventionen für die Landwirtschaft dürfte eine Obergrenze für Fördergelder pro Landwirt für Debatten sorgen.
Der Chefverhandler im Europaparlament, Norbert Lins (CDU), schlug am Mittwoch vor, die Obergrenze deutlich hochzusetzen und an den einzelnen Landwirt zu knüpfen, nicht an den Betrieb. Auch dem deutschen Bauernverband sind bisher geplante Obergrenzen ein Dorn im Auge.
Die Agrargelder sind einer der größten Posten im EU-Haushalt. Jährlich fließen derzeit rund 55 Milliarden Euro an landwirtschaftliche Betriebe und Landeigentümer.

Je größer der Acker, desto mehr Geld

Die Gelder werden zum großen Teil nach der bewirtschafteten Fläche verteilt: Je größer der Acker, desto mehr Geld gibt ist. Zu den wichtigsten Empfängern gehören deshalb auch große Konzerne – und bis zum Brexit jahrelang die britische Königsfamilie.
Die EU-Kommission schlug vor, die Fördergelder im Rahmen der Neuauflage auf maximal 100.000 Euro pro Jahr und Betrieb zu begrenzen. Lins will diese Grenze auf 500.000 Euro anheben und nicht auf den Betrieb, sondern auf natürliche Personen beziehen.
So könnten etwa Mehrfamilienbetriebe deutlich mehr Fördergelder beziehen, argumentierte Lins. Zugleich wolle er verhindern, dass einzelne Investoren mit Anteilen an Betrieben in mehreren EU-Ländern hohe Beträge einstreichen.
Er verwies etwa auf die Königsfamilie der Vereinigten Arabischen Emirate, die Medienberichten zufolge Fördergelder in Millionenhöhe kassiert, weil ihr mehrere Agrarunternehmen in der EU gehören.

Verhandlungen stehen noch am Anfang

„Das Konzept ist noch nicht hundertprozentig ausgereift“, sagte Lins. Er will seine Vorschläge Ende Juni im Agrarausschuss des Europaparlaments vorstellen.
Dazu gehören Lins zufolge auch weitere Änderungen im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission: mehr Umverteilung von großen zu kleinen Betrieben und mehr Geld für junge Landwirte.
Die Verhandlungen stehen noch am Anfang. Auf Lins Vorschläge folgen Beratungen innerhalb des Parlaments und mit den 27 EU-Ländern.
Außerdem laufen die Verhandlungen über den gesamten EU-Haushalt, die erst entscheiden müssen, wie viel Geld für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Derzeit verhandelt die EU über den Haushalt und die Verteilung der Agrargelder für die Jahre 2028 bis 2034. (afp/red)
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Vietnamesen für Geld eingebürgert: Neue Anklage in Münchner Ausländerbehörde

Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.

Ermittler fordern 850.000 Euro zurück

In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)
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Vor Sozialgipfel: CDU erwartet klares Lagebild zur Wirtschaft

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat an das heutige Treffen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik eine klare Erwartung.
Er erwarte, dass alle Beteiligten das gleiche Lagebild hätten, sagte Linnemann den Sendern RTL und ntv. Das Lagebild sei ganz einfach: Die Wirtschaft müsse wieder ins Laufen kommen.
„Wir haben keine Bodenschätze, wir haben was in der Birne, das müssen wir nutzen“, so der CDU-Politiker. Man müsse nach vorne kommen, und das habe vor allem etwas mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun.

Viele Streitpunkte, drei Stunden Treffen am Abend

Linnemann erklärte: Wenn alle am Abend teilten, dass man wieder wettbewerbsfähiger werden müsse, und vielleicht auch das eine oder andere Instrument, die eine oder andere Maßnahme teile, was dafür gemacht werden müsse im Bereich Steuern, Energie, Bürokratie, dann wäre man einen Schritt weiter.
Auch wenn alle Beteiligten einander zuhören würden, zeige die Geschichte ganz klar: Am Ende werde es die Politik sein, die die Entscheidung zu tragen habe.
Die Gewerkschaften würden nicht jubeln, auch bei vielen Themen die Arbeitgeberverbände nicht, sagte Linnemann. Auch wenn die Politik die Verantwortung trage, sei die Sozialpartnerschaft ein hohes Gut in Deutschland. Dass man nicht nur im Gespräch sei, sondern versuche, auch einen Pfad zusammen zu beschreiben, halte er für wichtig.
Auf die Frage, ob man alle Streitpunkte bei Rente, Steuer, Krankenkassenreform, Arbeitszeitgesetz und Bürokratieabbau in dem dreistündigen Treffen abarbeiten könne, sagte Linnemann: „Dann dauert es halt ein bisschen länger. Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass da einer abends noch einen Termin danach gesetzt hat. Also mir ist das völlig egal. Hauptsache, es kommt was bei rum.“
Eine Nachtsitzung hält Linnemann aber nicht für realistisch. „Nee, das glaube ich nicht, ich denke mal, so um 23:00 Uhr ist das Ding rum.“

Müller: Industrie verliert pro Monat 10.000 Arbeitsplätze

Sepp Müller, Vizefraktionschef der Union im Bundestag, fordert alle Beteiligten zu Zugeständnissen auf. Niemand solle „rote Linie“ ziehen, sagte Müller im ZDF-„Morgenmagazin“. Der Wohlstand in Deutschland sei „nicht für die nächsten Generationen gesichert“, das Land brauche Strukturreformen.
„Wir brauchen alle Seiten, alle Seiten an einem Tisch“, fügte Müller hinzu. Das gelte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Land benötige Wirtschaftswachstum, damit der Sozialstaat finanzierbar bleibe.
Gewerkschaften sollten beachten, dass in der Industrie aktuell 10.000 Arbeitsplätze pro Monat verlorengingen.
Arbeitgeberverbände sollten nicht vergessen, dass Deutschland nie zu den günstigen Standorten gehört habe, sagte Müller. Seine Stärke seien Innovationen gewesen, die durch gut bezahlte Jobs und „gute Tarifverträge“ möglich wurden.
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition beraten am Abend im Kanzleramt in Berlin mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden unter anderem über die geplanten Reformen im Sozialbereich.
Bei dem Treffen unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll es laut Bundesregierung um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“ gehen. Entscheidungen sollen allerdings noch nicht getroffen werden. (afp/red)
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Neue Lücke: Defizit der Krankenkassen steigt auf 18,8 Milliarden Euro

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den Angaben zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent. Dies liege über den Jahres-Projektionen des Gesundheitsministeriums. Dieses sei bislang für das Gesamtjahr von einem Ausgabenanstieg von 6,5 Prozent ausgegangen.

Neue Lücke statt Puffer

Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/afp/red)
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deutschland

Bund will Luftfahrt stärken – Industrie fordert Entlastungen

Die Bundesregierung will die Luftfahrtindustrie in Deutschland stärken. Dazu soll im Kabinett eine Strategie beschlossen werden.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Weichen zu stellen, damit Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern auch in den kommenden 15 Jahren als führende Luftfahrtnation dauerhaft erfolgreich wird und bleibt“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Luftfahrt sei global und langfristig ein Wachstumsmarkt. Der Entwurf liegt dpa vor.

Industrie fordert weniger Steuern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte Unterstützung für die Branche. „Erforderlich sind weitere Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer sowie den Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren und ein konsequenter Abbau von Bürokratie und nationalen Sonderwegen“, sagte Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
Nur so lasse sich die internationale Anbindung der exportorientierten deutschen Industrie sichern. Mehr als ein Fünftel des Handels mit Nicht-EU-Staaten werde über den Luftweg abgewickelt.
Der Bundestag hatte im Mai die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer wieder zurückgenommen. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesregierung will Branche unterstützen

In der Luftfahrtstrategie bekennt sich die Bundesregierung „ausdrücklich“ zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Ein leistungsfähiger, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr sei von essenzieller Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern sowie für die Anbindung Deutschlands an globale Märkte.
„Der Luftverkehr ist für die Bundesregierung ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung.“ Die Luftfahrtindustrie leiste zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
In der Strategie geht es um Themen wie eine klimaschonende Luftfahrt mit einer Verringerung von CO2-Emissionen, die Stabilität von Lieferketten und deutsche Flughäfen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung international wettbewerbsfähiger Standortkosten für ein attraktives Flugangebot und internationale Konnektivität.“ Neben bereits beschlossenen Maßnahmen werde sich die Bundesregierung auch weiterhin langfristig für international wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten einsetzen.

Standortkosten seit Corona teilweise verdoppelt

„Die Nationale Luftfahrtstrategie muss jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, sagte Lösch. Die Standortkosten in Deutschland hätten sich seit der Corona-Pandemie teils verdoppelt.
„Das schwächt Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig belasten krisenbedingt hohe Kerosinkosten und geopolitische Konfliktherde wie der Iran-Konflikt Routen, Kapazitäten und Kosten im Luftverkehr zusätzlich.“
Technologieführerschaft und Wertschöpfung in der zivilen und militärischen Luftfahrt erforderten langfristige, verlässliche Investitionen. (dpa/red)
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Neuer Rekord: 301 Milliarden Euro für 19,1 Millionen Rentner gezahlt

Die Zahl der Rentner in Deutschland hat einem Bericht zufolge einen neuen Rekordwert erreicht.
„Insgesamt wurden Ende 2025 rund 19,1 Millionen Altersrenten gezahlt. Dies ist ein neuer Höchststand“, heißt es nach Angaben der „Rheinischen Post“ in einem Bericht der Deutschen Rentenversicherung. Die Ausgaben für die Renten beliefen sich demnach auf rund 301 Milliarden Euro.
„Für einen Großteil der Haushalte in Deutschland ist die Rente die wichtigste Einkommensquelle im Alter“, erklärte Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der DRV-Vertreterversammlung.
„Die Politik muss dies in ihren Entscheidungen berücksichtigen und dafür Sorge tragen, dass Rentenleistungen auch in Zukunft verlässlich bleiben“, fügte er mit Blick auf die derzeitigen Reformdebatten hinzu.

Fast jeder Dritte Neurentner nimmt Abschläge in Kauf

Fast jeder Dritte geht den Angaben zufolge mit Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand: „Rund 30 Prozent aller neu beginnenden Altersrenten waren 2025 mit Abschlägen behaftet. Im Durchschnitt wurden diese Renten rund 33 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen“, heißt es in dem Bericht.
Spitzenvertreter der Regierungskoalition beraten am Mittwochabend im Kanzleramt mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die geplanten Reformen im Sozialbereich und zur Stärkung der Wirtschaft.
Das Treffen unter Vorsitz von Kanzler Friedrich Merz (CDU) ist auf drei Stunden angesetzt. Laut Bundesregierung geht es um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“. Entscheidungen sollen nicht getroffen werden.

Ver.di warnt vor Einschnitten bei der Rente

Vor dem Treffen warnte Verdi-Chef Frank Werneke vor Einschnitten bei der Rente. „Die Renten sind aus guten Gründen an die Reallohnentwicklung gekoppelt“, sagte Werneke der „Augsburger Allgemeinen“. Die Gewerkschaften würden entschieden Widerstand gegen Vorstöße leisten, diesen Mechanismus außer Kraft zu setzen.
Überlegungen zur Änderung oder Aussetzung des Mechanismus‘ zur Rentenberechnung waren jüngst aus den Reihen der Arbeitgeber und der Jungen Union gekommen. (afp/red)
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wirtschaft

Massiver Kabel-Pfusch verzögert Stuttgart 21

Die Eröffnung des Stuttgarter Hauptbahnhofs verzögert sich laut einem Bericht des Senders SWR auch deshalb, weil mehr als 1000 Kilometer Kabel und Kabelschächte falsch verlegt wurden.
Davon müsse der allergrößte Teil ausgetauscht werden, berichtete der SWR am Dienstag unter Berufung auf Insider.
Die Deutsche Bahn wollte dazu gegenüber dem Sender keine Stellung nehmen und verwies auf eine Pressekonferenz zu Stuttgart 21 noch im Juni.
Der Konzern hat angekündigt, er werde Mitte des Jahres bekanntgeben, wann der Stuttgarter Hauptbahnhof in Betrieb genommen wird.

Özdemir fordert ungeschminkte Wahrheit

Nach Berichten über weitere Verzögerungen beim Projekt Stuttgart 21 muss die Bahn aus Sicht des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Cem Özdemir alle Karten auf den Tisch legen.
„Ich will nicht, dass wir da jetzt jedes Jahr neue Zahlen bekommen“, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. „Aber es muss ja auch mal ein Ende haben.“
Er verlange von der Bahn belastbare Zahlen und Antworten auf die Fragen, wann die einzelnen Etappen und wann das gesamte Projekt Stuttgart 21 fertig seien.
Medienberichten zufolge wird das Bahnprojekt später in Betrieb gehen als zuletzt angenommen.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) unter Berufung auf das Umfeld der mit dem Projekt vertrauten Personen berichtete, müsse die Eröffnung des Durchgangsbahnhofs auf Ende 2031 verschoben werden.
Ein Bahnsprecher teilte mit, dass man sich zu derartigen Spekulationen nicht äußere.
Das Projekt werde langsam „zur Lachplatte“, sagte Özdemir auch mit Verweis auf die als „Fernwanderweg“ bekanntgewordene Umleitung für Fußgänger von den Gleisen in die Stadt.
Es gehe auch darum zu zeigen, dass Stadt, Land und die Bundesrepublik Großprojekte stemmen könnten und sich nicht in Grund und Boden schämen müssten.

Zeitplan wird immer wieder korrigiert

Die zuletzt für Ende 2026 geplante Teileröffnung des Tiefbahnhofs war bereits im November abgeblasen worden. Als Grund für die erneute Verschiebung nannte Bahnchefin Evelyn Palla Probleme bei der Digitalisierung des Bahnknotens.
Ein neues Datum für den Start hatte es damals zunächst nicht gegeben. Stattdessen hatte Palla eine umfassende Überprüfung des Projekts angekündigt, an deren Ende ein neuer Termin genannt werden sollte.
Gebaut wird an dem Großprojekt bereits seit dem Jahr 2010. Bei Abschluss der Finanzierungsvereinbarung 2009 war man noch von einer Eröffnung 2019 ausgegangen.
Auch die Kosten für das Projekt haben sich über die Jahre steil nach oben entwickelt. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Zuletzt bezifferte die Bahn die Kosten auf rund 11,3 Milliarden Euro. Die Mehrkosten muss die Bahn einem Gerichtsurteil zufolge alleine tragen. (dpa/red)
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wirtschaft

Massiver Kabel-Pfusch verzögert Stuttgart 21

Die Eröffnung des Stuttgarter Hauptbahnhofs verzögert sich laut einem Bericht des Senders SWR auch deshalb, weil mehr als 1000 Kilometer Kabel und Kabelschächte falsch verlegt wurden.
Davon müsse der allergrößte Teil ausgetauscht werden, berichtete der SWR am Dienstag unter Berufung auf Insider.
Die Deutsche Bahn wollte dazu gegenüber dem Sender keine Stellung nehmen und verwies auf eine Pressekonferenz zu Stuttgart 21 noch im Juni.
Der Konzern hat angekündigt, er werde Mitte des Jahres bekanntgeben, wann der Stuttgarter Hauptbahnhof in Betrieb genommen wird.

Özdemir fordert ungeschminkte Wahrheit

Nach Berichten über weitere Verzögerungen beim Projekt Stuttgart 21 muss die Bahn aus Sicht des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Cem Özdemir alle Karten auf den Tisch legen.
„Ich will nicht, dass wir da jetzt jedes Jahr neue Zahlen bekommen“, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. „Aber es muss ja auch mal ein Ende haben.“
Er verlange von der Bahn belastbare Zahlen und Antworten auf die Fragen, wann die einzelnen Etappen und wann das gesamte Projekt Stuttgart 21 fertig seien.
Medienberichten zufolge wird das Bahnprojekt später in Betrieb gehen als zuletzt angenommen.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) unter Berufung auf das Umfeld der mit dem Projekt vertrauten Personen berichtete, müsse die Eröffnung des Durchgangsbahnhofs auf Ende 2031 verschoben werden.
Ein Bahnsprecher teilte mit, dass man sich zu derartigen Spekulationen nicht äußere.
Das Projekt werde langsam „zur Lachplatte“, sagte Özdemir auch mit Verweis auf die als „Fernwanderweg“ bekanntgewordene Umleitung für Fußgänger von den Gleisen in die Stadt.
Es gehe auch darum zu zeigen, dass Stadt, Land und die Bundesrepublik Großprojekte stemmen könnten und sich nicht in Grund und Boden schämen müssten.

Zeitplan wird immer wieder korrigiert

Die zuletzt für Ende 2026 geplante Teileröffnung des Tiefbahnhofs war bereits im November abgeblasen worden. Als Grund für die erneute Verschiebung nannte Bahnchefin Evelyn Palla Probleme bei der Digitalisierung des Bahnknotens.
Ein neues Datum für den Start hatte es damals zunächst nicht gegeben. Stattdessen hatte Palla eine umfassende Überprüfung des Projekts angekündigt, an deren Ende ein neuer Termin genannt werden sollte.
Gebaut wird an dem Großprojekt bereits seit dem Jahr 2010. Bei Abschluss der Finanzierungsvereinbarung 2009 war man noch von einer Eröffnung 2019 ausgegangen.
Auch die Kosten für das Projekt haben sich über die Jahre steil nach oben entwickelt. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Zuletzt bezifferte die Bahn die Kosten auf rund 11,3 Milliarden Euro. Die Mehrkosten muss die Bahn einem Gerichtsurteil zufolge alleine tragen. (dpa/red)
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gesellschaft

Hambacher Wald soll zu Wildnis werden: Einigung über dauerhaften Schutz

Der Hambacher Wald soll dauerhaft erhalten bleiben und sich ungestört zu einem Wildnisgebiet entwickeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen der Region, die RWE Power AG sowie Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft, wie das Umweltministerium in Düsseldorf am Dienstag, 9. Juni mitteilte.
Eine entsprechende gemeinsame Erklärung sei am gleichen Tag unterzeichnet worden.

Schutzgebiet statt Braunkohle

Nach der Vereinbarung sollen der Hambacher Wald und benachbarte Waldflächen unter Schutz gestellt und in öffentliches Eigentum überführt werden.
Spätestens bis 2035 soll der Wald offiziell als Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen werden. Bereits zuvor werde RWE den Angaben zufolge die forstwirtschaftliche Nutzung einstellen, damit sich der Wald ungestört entwickeln könne.
Geplant seien zudem zwei breite Waldstreifen, die den Hambacher Wald mit benachbarten Waldgebieten verbinden sollen. Ziel sei eine großflächige ökologische Vernetzung der Lebensräume, hieß es weiter.

Historischer Tag für den Wald

Die vereinbarten Eckpunkte sollen demnach bis Ende des Jahres in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgeschrieben werden.
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) sprach von einem „historischen Tag“ für den Hambacher Wald. „Er wird nun dauerhaft zu einem Ort des Schutzes, der Vielfalt und der Verantwortung für kommende Generationen“, erklärte er.
Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) wertete die Einigung als „Ergebnis harter Arbeit“, in deren Folge der Hambacher Wald nun in eine „sichere Zukunft überführt“ werde.

RWE gibt Wald an öffentliche Hand

Der Vorstand der Sparte RWE Power, Frank Weigand, sprach von einem verlässlichen Beitrag des Unternehmens für die Region. Mit den vereinbarten Eckpunkten bekräftige RWE die Bereitschaft, „den Hambacher Forst in die öffentliche Hand zu übertragen“, betonte Weigand.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Einigung. Damit bestehe die Chance, „die ökologische Wiederbelebung der durch die Tagebaue geschundenen Region“ voranzubringen, erklärte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Holger Sticht.
Zugleich forderte Sticht eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen.

Die Geschichte des Widerstands

Chronik des Widerstands: Seit der ersten Besetzung im Jahr 2012 und trotz einer polizeilichen Räumung 2018 erstritten Aktivisten den gerichtlichen Rodungsstopp. (Archivbild).

Foto: SASCHA SCHUERMANN/AFP via Getty Images

Der Hambacher Wald im Rheinischen Revier zwischen Köln und Aachen war durch Proteste von Umweltschützern zum Symbol für den Kampf gegen die Kohleverstromung geworden.
Ab 2012 besetzten Aktivisten Teile des Walds, um dessen Abholzung für den Braunkohletagebau zu verhindern.
Die Proteste gingen auch nach einer Räumungsaktion durch die Polizei im Jahr 2018 weiter. Es kam unter anderem zu gewaltsamen Konfrontationen. Im selben Jahr verhängte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Rodungsstopp. (afp/red)
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Größere Krankenkassen-Finanzlücke 2027 erwartet

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/red)
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Kanzleramt-Gipfel: Koalition fordert Kompromisse

Vor dem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt am Mittwoch hat die schwarz-rote Koalition an die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten appelliert.
„Wir brauchen jetzt weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstag, 9. Juni.

Fahrplan für den Wirtschafts-Pakt

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte, Deutschland sei immer gut gewesen, wenn Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften in schwierigen Zeiten zusammengestanden hätten.
Für das Treffen im Kanzleramt sind am Mittwochabend drei Stunden angesetzt. Laut Bundesregierung geht es um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“.
Entscheidungen zu Reformen im Sozialbereich und zur Stärkung der Wirtschaft wollen CDU, CSU und SPD dann bei einem Koalitionsausschuss fällen. Miersch nannte dafür nun den 1. Juli als Termin.
Er hoffe, dass sich bei dem Treffen am Mittwoch ein „gemeinsames Verständnis“ der aktuellen Probleme und der nötigen Lösungen ergebe, sagte Unionsfraktionschef Spahn.

Gemeinsame Basis für die Wirtschaft

Die von der Koalition geplanten Reformen hätten das „übergeordnete Ziel“, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und „vor allem Wachstum ohne neue Schulden möglich machen“.
Er sei überzeugt, „dass Entscheidungen dann noch besser werden können, wenn sie von Gewerkschaften und Arbeitnehmern gemeinsam mitgetragen werden“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann appellierte an die gesellschaftliche Verantwortung der Sozialpartner. Sie hätten in der Vergangenheit „Großes für dieses Land geleistet“, sagte er. „Und wir sind zuversichtlich, dass das auch mit dem Blick in die Zukunft gelingen kann.“
SPD-Fraktionschef Miersch nannte die Zusammenkunft mit Gewerkschaften und Arbeitgebern „ein sehr entscheidendes Treffen“.
Es müsse ausgelotet werden, inwieweit eine „gemeinsame Basis“ bei Reformen und der Stärkung der Wirtschaft gefunden werden könne. Miersch bezeichnete die Gespräche am Mittwoch dabei als „Auftakt“.

Forderungen nach klaren Prioritäten

Aus seiner Sicht dürfe das Treffen mit den Sozialpartnern „nicht nur ein Kaffeekranz sein, der eine Eintagsfliege darstellt.“
Wirtschaftsverbände forderten, am Mittwoch Prioritäten sowie einen zeitlichen Rahmen bei Reformen abzustecken. Es gehe darum, „möglichst große Schnittmengen in zentralen und teils hoch umstrittenen Reformfeldern auszuloten“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung des Arbeitgeberverbands BDA, des Industrieverbands BDI, der Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände seien bereit, „im Rahmen eines Gesamtpakets für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung ihren Anteil an notwendigen Kompromissen zu tragen“.
Die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner warnte in der Debatte um Einsparungen davor, „Gelder pauschal mit dem Rasenmäher zu kürzen“.
Stattdessen forderte sie in den Zeitungen der Funke Mediengruppe eine gezielte Industriepolitik mit klaren Investitionsprioritäten, um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Sozialverbände warnen vor Kürzungen

Sozialverbände warnten vor Einschnitten für Normal- und Geringverdiener. „Von der Koalition erwarten wir, dass sie die über Jahrzehnte gewonnenen sozialen Errungenschaften für die Menschen nicht einfach über Bord schmeißt, weil angeblich kein Geld da sei“, sagte der Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Michael Groß der Nachrichtenagentur AFP.
Er forderte, bei der Finanzierung der Sozialsysteme „den Blick verstärkt auf die Einnahmenseite“ zu richten statt „immer wieder über Einsparmöglichkeiten in den Systemen zu diskutieren“.
Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, erhofft sich von der Runde im Kanzleramt „Entscheidungen, die Reformen nicht als Kürzungsprogramm verstehen“.
Es müsse vielmehr um einen Auftrag gehen „für mehr soziale Sicherheit, gerechte Finanzierung und spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen“, sagte sie AFP. „Starke Schultern“ müssten dabei „mehr Verantwortung übernehmen“.

Gutverdiener stärker in die Pflicht

Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte, Gutverdiener stärker in die Pflicht zu nehmen.
So müsse eine gerechte Einkommenssteuerreform „die breite Mehrheit entlasten und über eine stärkere Besteuerung Superreicher refinanziert werden“, sagte sie im Gespräch mit AFP.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Treffen im Kanzleramt „eigentlich viel zu spät“. Es dürfe „nicht alleine ein Kaffeekränzchen“ bleiben, „sondern es müssen dann auch reale Ergebnisse daraus folgen, wenn man die Sozialpartner ernst nimmt.“ (afp/red)
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wirtschaft

Deutschland ist erstmals seit 2023 Netto-Exporteur von Strom

Deutschland ist erstmals seit Ende 2023 wieder Nettoexporteur von Strom. Im ersten Quartal sanken die Stromimporte um 15,5 Prozent, während die Exporte ins Ausland um gut 20 Prozent stiegen. Unterm Strich stand ein Überschuss von 3,1 Milliarden Kilowattstunden.
Insgesamt wurden im ersten Quartal 126,6 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland produziert und ins Stromnetz eingespeist. Dabei stammte über die Hälfte (53,3 Prozent) aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar.
Während die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um fast 14 Prozent auf 67,5 Milliarden Kilowattstunden stieg, sank die konventionelle Stromerzeugung um knapp zwei Prozent zum Vorjahresquartal auf 59,1 Milliarden Kilowattstunden.

Windkraft legt stark zu

Der Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal lag vor allem an einer starken Zunahme der Windkraft. Zum Vorjahresquartal stieg die Stromproduktion hier um fast 29 Prozent auf 42,8 Milliarden Kilowattstunden, ihr Anteil am gesamten inländisch produzierten und eingespeisten Strom wuchs auf ein Drittel.
Dagegen schrumpfte die Stromerzeugung aus Photovoltaik zum Vorjahresquartal um 7,4 Prozent auf 10,3 Milliarden Kilowattstunden.

Weniger Strom aus Kohle, mehr aus Erdgas

Bei den konventionellen Energien sank die Stromerzeugung aus Kohle im ersten Quartal um gut fünf Prozent auf 30,5 Milliarden Kilowattstunden.
Damit blieb Strom aus Kohle mit einem Anteil von knapp einem Viertel (24,1 Prozent) an der inländischen Stromerzeugung zweitwichtigster Energieträger. Die Stromproduktion aus Erdgas stieg um 3,2 Prozent.
Größter Abnehmer von Strom aus Deutschland war nach früheren Angaben der Bundesnetzagentur im ersten Quartal Österreich.
Die größten Zuwächse gab es demnach bei den Exporten nach Dänemark und Norwegen. Deutlich weniger Strom wurde hingegen nach Frankreich geliefert.

Erzeugungskosten sinken

Der Ausbau erneuerbarer Energien senkt tendenziell die Erzeugungskosten und Börsenstrompreise. Der durchschnittliche Großhandelspreis lag nach Angaben der Bundesnetzagentur im ersten Quartal bei 102,17 Euro pro Megawattstunde, 8,7 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal. Der Rückgang war stärker als in den meisten Nachbarländern.
An Tagen mit zu viel Wind- und Sonnenstrom gibt es immer häufiger phasenweise auch negative Großhandelspreise für Strom.
2025 war das nach Angaben der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft in so vielen Stunden wie nie zuvor der Fall. Besonders zu diesen Zeiten lohnt es sich für Nachbarländer, Strom aus Deutschland zu importieren.

Auch negative Verbraucherpreise möglich

Für viele Verbraucher macht sich das bisher allerdings nur begrenzt bemerkbar. Profitieren können vor allem Haushalte mit dynamischen Tarifen, bei denen sich der Strompreis direkt am Markt orientiert – sie können dann beispielsweise ihr Elektroauto kostenlos laden.
Voraussetzung sind intelligente Stromzähler, die aktuelle Verbrauchsdaten übermitteln. Verbraucherschützer sehen solche Tarife kritisch, denn die Preise können etwa stark in die Höhe schießen, wenn in einer sogenannten Dunkelflaute Wind und Sonnenlicht fehlen. Das Risiko trägt der Stromkunde.

EU erlaubt weitere Strompreisentlastung: Reiche braucht Extra-Milliarde

Die Europäische Union ermöglicht der Bundesregierung eine Entlastung beim Strompreis für Unternehmen in diesem Jahr: Es sei dem Wirtschaftsministerium gelungen, eine „Kumulierbarkeit“ von Industriestrompreis und Strompreiskompensation zu ermöglichen, sagte Ministerin Katherina Reiche (CDU) dem „Handelsblatt“.
Der Verhandlungserfolg erfordere zusätzliche Haushaltsmittel von rund einer Milliarde Euro. „Diese müssen wir bereitstellen“, sagte Reiche.
Die Strompreiskompensation entlastet Unternehmen von CO2-Kosten; der Industriestrompreis war neu eingeführt worden. Bislang war eine gleichzeitige Nutzung beider Instrumente ausgeschlossen.
Das wurde nun geändert. Reiche sagte dem „Handelsblatt“, die EU-Kommission sei „unserer Argumentation in diesem Punkt gefolgt, dass dieser Schritt angesichts der enorm hohen Energiepreise durch die aktuelle Krise notwendig ist“. (dpa/(afp/red)