Category: gesellschaft
Bei einem Einbruch in einer Schule in Schleswig-Holstein haben Unbekannte mehr als hundert Laptops gestohlen.
Wie die Polizei in Bad Segeberg mitteilte, verschafften sich die Täter zwischen 12. und 14. Juni Zugang zum Gebäude einer Gemeinschaftsschule in Norderstedt.
Dort drangen sie gewaltsam in mehrere Klassenräume ein und stahlen offenbar gezielt Laptops aus Rollcontainern.
Insgesamt erbeuteten sie demnach eine „dreistellige Zahl“ an Laptops. Den Schaden schätzte die Polizei auf einen unteren sechsstelligen Betrag.
Wie die Täter in das Gebäude gelangten, war noch unklar. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauerten an. (afp/red)
Kristallklares Wasser, kaum Wellengang, Rettungsschwimmer am Strand: Die Bedingungen für einen entspannten Badetag am berühmten Coogee Beach in Sydney wirken nahezu perfekt.
Dann der Schock: Nur etwa 30 Meter vom Ufer des australischen Traumstrandes wird eine 35-Jährige am Wochenende von einem großen Hai attackiert – einem Weißen Hai, so wird vermutet. Die junge Mutter überlebt schwer verletzt – aber der Vorfall hat eine Debatte neu entfacht, die Australien seit Jahrzehnten begleitet.
Die Frau erlitt laut ihren Angehörigen lebensbedrohliche Verletzungen am linken Bein, ein Arm musste amputiert werden. „Sie wird umfassende und fortlaufende Pflege, Unterstützung und Rehabilitation benötigen“, zitierte der Sender ABC aus einer Mitteilung.
„Als Familie sind wir schockiert und zutiefst betroffen, dass dies unserer geliebten Partnerin, Tochter und Mutter, die so lebensfroh und voller Energie war, widerfahren konnte.“
Rufe nach Hai-Keulungen
Was nun? Der jüngste Vorfall ist kein Einzelfall: In den vergangenen Monaten nahm die Zahl der Haiangriffe im Bundesstaat New South Wales deutlich zu.
Im Januar registrierten die Behörden vier Vorfälle innerhalb von nur 48 Stunden, Medien sprachen von einer „außergewöhnlichen“ Häufung. Die Regierung steht zunehmend unter Druck. Rufe nach „Shark Culls“ – Hai-Keulungen – werden wieder lauter.
Landwirtschaftsministerin Tara Moriarty, die auch für das Hai-Management zuständig ist, wollte sich Medien gegenüber nicht auf ein grundsätzliches Nein zu Keulungen festlegen. „Wir schließen nichts aus“, sagte sie.
Diese Aussage reichte, um eine alte Frage aufzuwerfen, die Australien schon lange polarisiert: Sollen Haie gezielt getötet werden, um das Risiko für Schwimmer zu senken?
Weiße Haie werden nicht getötet
Befürworter argumentieren, jeder verhinderte Angriff rechtfertige drastische Maßnahmen. Wissenschaftler und Naturschützer halten dagegen: Haie seien hochmobile Wanderer. Getötete Tiere würden rasch durch andere ersetzt. Einen eindeutigen Nachweis, dass Abschuss- oder Fangprogramme Attacken dauerhaft reduzieren, gebe es nicht.
Die Debatte hat allerdings noch einen anderen Haken. Fachleute gehen davon aus, dass es sich bei dem Angreifer von Coogee um einen Weißen Hai handelte – und genau diese Art steht in Down Under unter strengem Schutz.
Der Regierungschef von New South Wales, Chris Minns, stellte deshalb rasch klar, dass eine Keulung nicht infrage komme. Anders verhält es sich bei Bullenhaien, die ebenfalls für Angriffe in der Region verantwortlich gemacht werden. Hier wollte Minns mögliche Maßnahmen nicht grundsätzlich ausschließen.
Hainetze, Köderleinen, Drohnen, Überwachung
New South Wales setzt bislang auf einen Mix aus klassischen Hainetzen, SMART-Drumlines (Köderleinen, bei denen gefangene Haie rasch geortet und dann wieder freigelassen werden), elektronischer Überwachung markierter Tiere und Drohnen.
Rund 30 Millionen australische Dollar (18,3 Millionen Euro) investiert der Bundesstaat jedes Jahr in den Schutz von Badegästen.
Doch der jüngste Angriff wirft eine unbequeme Frage auf: Funktioniert das System? Denn ausgerechnet über Coogee waren am Wochenende keine Überwachungsdrohnen im Einsatz.
Der Grund: Flugbeschränkungen wegen der Nähe zum Flughafen Sydney. Insgesamt werden rund 80 Strände im Bundesstaat aus der Luft überwacht – oft sind aber diejenigen ausgenommen, die in der Anflugschneise des Airports liegen.
Drohnen als Lösung?
Für Steven Pearce, Chef von Surf Life Saving NSW, zeigt der Vorfall die Grenzen des bestehenden Systems. Seine Organisation betreibt nach eigenen Angaben das größte Drohnenüberwachungsprogramm der Welt und führt jährlich mehr als 100.000 Flüge durch. Die Sichtbedingungen am Tag der Attacke seien außergewöhnlich gut gewesen, zitierten ihn Medien.
„Kristallklares Wasser, kein Surf, kaum Menschen im Wasser. Wenn Drohnen geflogen wären, hätten wir wahrscheinlich viele Meeresbewohner sehen können“, sagte Pearce.
Er sieht in der Technologie die Zukunft der Strandüberwachung: Drohnen seien „deutlich besser als Hainetze“, um die Anwesenheit eines Tiers möglichst früh zu erkennen und Badegäste rechtzeitig zu warnen.
Warum greifen Haie Menschen an?
Für Wissenschaftler gelten Menschen nicht als natürliche Beute von Haien, die die Erde schon seit Hunderten Millionen Jahren bevölkern. Viele Angriffe beruhen vermutlich auf Verwechslungen.
Aus der Tiefe betrachtet können die Silhouetten von Schwimmern oder Surfern einer Robbe oder anderen Beutetieren ähneln. Das Problem: Schon ein einziger „Probebiss“ eines mehrere Meter langen Raubtiers kann lebensgefährliche Verletzungen verursachen.
Der Druck wächst mit jeder neuen Attacke. Experten warnen, dass sich die Bedingungen entlang der australischen Küsten verändern. Wärmere Gewässer und veränderte Wanderbewegungen könnten dazu führen, dass Menschen und große Raubfische häufiger aufeinandertreffen.
Die Regierung hat in diesem Jahr zusätzliche Millionenbeträge in die Haiabwehr investiert – unter anderem in Drohnenprogramme, Forschung und Überwachung. Ob das genügt, bleibt abzuwarten. Ministerin Moriarty betonte: „Wir teilen den Ozean mit wilden Tieren. Eine perfekte Lösung gibt es nicht.“ (dpa/red)
Wegen dienstrechtlicher Ermittlungen sind fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Betroffen seien vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin, teilte die Polizeidirektion mit.
Gegen zwei weitere Polizeibeamte seien wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion umgesetzt worden.
Auch strafrechtliche Verstöße festgestellt
Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. Gegen die betroffenen Personen seien entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Disziplinarverfahren seien zum Teil bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt worden.
„Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen“, sagte Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies laut der Polizeipräsidentin nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe der Polizei.
Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung
Die Behörde werde notwendige rechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Zugleich gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen wolle die Behörde informieren, soweit dies rechtlich zulässig sei. (dpa/red)
In Kürze:
- Nach dem Mordversuch an einem Mann durch einen Migranten aus dem Sudan gab es Ausschreitungen in Belfast.
- Das „ZDF“ berichtet und erweckt dabei den Anschein, dass Elon Musk zur Gewalt aufgerufen hat.
- Journalisten üben Kritik, es fällt auch der Begriff „Desinformation“.
Die Art und Weise der Berichterstattung über die gewalttätigen Ausschreitungen in Belfast sorgen sowohl bei der Presse als auch in den sozialen Medien für Diskussionen. Ausgangspunkt war die Messerattacke eines Flüchtlings aus dem Sudan auf einen Mann am Montag, 8. Juni, im Norden Belfasts. Der mutmaßliche Täter wird überwältigt, sein Opfer schwer verletzt. Die Folge: Mehrere Nächte lang randaliert ein schwarz vermummter Mob in den Straßen der nordirischen Metropole, zündet Autos an und verfolgt laut „ZDF“-Beitrag Migranten.
„Wir können und dürfen so nicht arbeiten“
Dieser Bericht ist nun auch Gegenstand von teils massiver Kritik. Den Beitrag kündigt Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg mit den Worten an: „Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“ Mit dem Rechtsextremisten ist Tommy Robinson gemeint, dessen Post Musk geteilt hatte.
Doch zu einer Jagd auf Migranten hat der Tesla-CEO nie aufgerufen. Das ZDF blendet sogar seinen Beitrag auf X ein, aus dem hervorgeht, dass er eine Übersicht mit möglichen Protestorten veröffentlichte. Dazu schrieb er: „Nur durch wiederholte und laute Proteste wird sich etwas ändern.“
Auf den „ZDF“-Beitrag reagierte beispielsweise Sebastian Eberle, Redakteur beim „Norddeutschen Rundfunk“ (NDR). Auf X schrieb er: „Liebe Kolleginnen und Kollegen in Mainz, Mit allem gebotenen Respekt. Das geht nicht. Wir können und dürfen nicht so arbeiten. Das ist völlig inakzeptabel.“
„WELT“-Chefreporterin Anna Schneider verpasste ihrem kritischen Kommentar in Anlehnung an eine Werbung des Mainzer Senders die Überschrift „Mit dem Zweiten sieht man, was nie gesagt wurde“. Weiter schreibt sie, da der Beitrag noch online sei, könne man sich den so häufig anschauen, „bis er richtig reinknallt, der Schmerz über die monatlich zwangsabgezwackten 18,36 Euro, die derlei Desinformation auch noch finanziell unterstützen.“
Jochen Bittner, Londoner Korrespondent der „Zeit“ schrieb auf X: „Was das ZDFheute sich da geleistet hat, ist eine klare Falschbehauptung, die auch meiner Ansicht nach justiziabel ist.“ In einem zweiten Beitrag von ihm hieß es: „Weder Musk noch Robinson sind natürlich so töricht, direkt zu Gewalt aufzurufen.
Aber sie liefern die Erzählung des Widerstands, mit der Extremisten Gewalt für sich selbst legitimieren können.“
Aber sie liefern die Erzählung des Widerstands, mit der Extremisten Gewalt für sich selbst legitimieren können.“
„ZDF“ spricht von missverständlicher Formulierung
Der Rechtsanwalt und Medienrechtler Carsten Brennecke meldete sich ebenfalls auf X zu Wort. „“Es ist eine grundlegende Pflicht des ernsthaften Journalismus, zwischen dem, was jemand gesagt hat, und dem, was andere getan haben, zu unterscheiden. Wer diese Grenze verwischt und einem Akteur die Verantwortung für die Handlungen Dritter zuschreibt, meldet nicht mehr. Sie betreiben Unruhe. Dies ist rechtlich nach dem Presserecht angefochten – und journalistisch ein Zertifikat für Armut.“
Das „ZDF“ hat mittlerweile reagiert und in der Beschreibung der Sendung folgende Aussage hinzugefügt: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzis und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“
Weil er eine Schülerin vergewaltigt und mehrere weitere Jugendliche missbraucht haben soll, ist ein Berliner Lehrer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 39-Jährigen der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 16 Fällen sowie des Besitzes jugendpornographischer Inhalte schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.
Tatort: Gartenlaube
Laut Anklage missbrauchte der Lehrer drei seiner damals 16 und 17 Jahre alten Schülerinnen sexuell. Dabei nutzte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft seine Stellung als Autoritätsperson beziehungsweise die familiäre Notlage einer Schülerin bewusst aus. Darüber hinaus vergewaltigte er 2018 ein 15-jährigen Mädchen. Alle Taten beging er laut Anklage in seiner Gartenlaube.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, der bereits am Freitag zu Ende ging, eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklägerinnen forderten Freiheitsstrafen beziehungsweise stellten die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
Mit dem Messer in den Heiligen Krieg: Ein Schüler eines Berufskollegs soll in Essen islamistisch motivierte Messerattacken verübt haben. Jetzt begann der Prozess gegen den inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der junge Mann soll am 5. September 2025 mehrfach auf seine 45-jährige Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Frau gehe es nach wie vor nicht gut, sagte deren Nebenklage-Vertreterin.
Die Opfer: Klassenlehrerin, Hausmeister, Obdachloser
Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der junge Kosovar angegriffen haben. Danach habe er „als eine Art Höhepunkt“ seiner Anschlagsplanung möglichst viele Juden töten wollen, aber keine gefunden, als er zweimal an der Alten Synagoge in Essen erschien und nach ihnen Ausschau gehalten habe, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister wehrte, habe der Verdächtige ihn nicht mit dem Messer verletzen können.
Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon. Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten viereinhalb Stunden im Berufskolleg ausharren, bevor sie es verlassen konnten. Viele Eltern warteten in großer Sorge vor dem von der Polizei abgeriegelten Gebäude.
Anklage sieht islamistisch motivierten Überzeugungstäter
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert: Der damals 17-Jährige sei als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad gezogen. Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.
Eine Woche nach den Attacken hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. „Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet“, hatte die Karlsruher Behörde mitgeteilt.
Mit Schuss ins Gesicht gestoppt
Um seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zugelaufen, hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt. Durch einen Schuss wurde er gestoppt und im Gesicht verletzt; er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden. Der Wuppertaler Verteidiger des Angeklagten wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen abgeben.
Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses einschließlich Urteilsverkündung aus. Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, sagte der Vorsitzende Richter. Für das Verfahren sind bis 9. September 13 Verhandlungstage angesetzt. (dpa/red)
Anlässlich des Nationalen Veteranentags hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aktive und ehemalige Soldaten der Bundeswehr gewürdigt. „Der Dienst in der Bundeswehr prägt über die aktive Dienstzeit hinaus“, schrieb er am Montag im Internetdienst X.
Veteranen hätten „Verantwortung übernommen, Entbehrungen getragen und oft belastende Erfahrungen gemacht“, fuhr er fort. „Für ihren Dienst, Einsatz und ihr Engagement verdienen sie Respekt und Wertschätzung.“
Den Nationalen Veterantentag zur Würdigung der Belange der der aktiven und ehemaligen Soldaten und ihrer Angehörigen gibt es seit dem vergangenen Jahr. Beschlossen worden war die Einführung des Tages vom Bundestag. Der Veteranentag soll das Band zwischen der Truppe und der Gesellschaft festigen und jährlich begangen werden.
Als Veteran gilt, wer als Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus dem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist. Das sind in Deutschland rund zehn Millionen Frauen und Männer. (afp/red)
Immer weniger Schüler in Deutschland verfügen über Mindeststandards im Fach Mathematik. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine neue Studie des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation für das Bundesbildungsministerium.
Demnach ist der Anteil der Schüler, die den Minimalanforderungen nicht genügen, auf 24 Prozent gestiegen. Im Jahr 2012 waren es noch 16 Prozent gewesen.
Auch die durchschnittlichen computer- und informationsbezogenen Kompetenzen sinken. Die Kompetenzrückgänge treffen alle Leistungsniveaus, also auch Gymnasien.
Der Anteil der Schüler, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, stieg gemessen an der gleichaltrigen Bevölkerung auf acht Prozent, schreibt die Zeitung weiter. In einer Studie aus dem Jahr 2024 lag der Anteil bei 6,9 Prozent, zwei Jahre zuvor bei 6,2 Prozent. (dts/red)
Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist.
Das soll sich unter anderem ändern
- beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
- bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.
- bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
- bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
Das soll bei Verspätungen gelten
Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.
Das sagt Deutschland dazu
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.
Das sagen Abgeordnete
Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“
So geht es weiter
Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden.
Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
Auf dem Gelände eines Telekommunikationsunternehmens in Berlin-Lichtenberg sind in der Nacht zu Montag sechs Firmenautos in Brand geraten.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung, wie die Beamten in der Bundeshauptstadt am Montag mitteilten. Ein Passant bemerkte demnach gegen 01.50 Uhr Feuer auf dem eingezäunten Betriebsgelände und alarmierte die Feuerwehr. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
Die Autos hätten bereits in Vollbrand gestanden, hieß es weiter. Die Einsatzkräfte konnten das Feuer löschen. Zu den Hintergründen lagen zunächst keine Angaben vor. Die weiteren Ermittlungen übernahm ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts. (afp/red)
Auf dem Gelände eines Telekommunikationsunternehmens in Berlin-Lichtenberg sind in der Nacht zu Montag sechs Firmenautos in Brand geraten.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung, wie die Beamten in der Bundeshauptstadt am Montag mitteilten. Ein Passant bemerkte demnach gegen 01.50 Uhr Feuer auf dem eingezäunten Betriebsgelände und alarmierte die Feuerwehr. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
Die Autos hätten bereits in Vollbrand gestanden, hieß es weiter. Die Einsatzkräfte konnten das Feuer löschen. Zu den Hintergründen lagen zunächst keine Angaben vor. Die weiteren Ermittlungen übernahm ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts. (afp/red)
Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Hoiby, ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen schuldig. In das Hafturteil flossen außerdem Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen, Drohungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ein.
Das Urteil trifft Hoiby und seine Mutter in einer schwierigen Zeit: Mette-Marit, bei der 2018 eine seltene Form von Lungenfibrose diagnostiziert worden war, wartet derzeit auf eine Spender-Lunge. Der Gesundheitszustand der 52-Jährigen hatte sich jüngst deutlich verschlechtert. Hoibys Verteidiger war dennoch mit dem Antrag gescheitert, seinen Mandanten vor der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Hoiby hatte im Februar und März wegen 40 Anklagepunkten vor Gericht gestanden, unter anderem wegen der Vergewaltigung von vier Frauen, die zum Tatzeitpunkt schliefen oder bewusstlos waren. Zudem wurde dem 29-Jährige zur Last gelegt, mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft für Hoiby gefordert. Sein Verteidiger verlangte dagegen Freispruch bei den am schwersten wiegenden Anklagepunkten.
Hoiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit mit Kronprinz Haakon. Er gehört formell nicht dem Königshaus an. (afp/red)
Königstreue und Monarchiefans haben am Wochenende im Freistaat des bayerischen „Märchenkönigs“ Ludwig II. gedacht. Der Monarch, auf dessen Initiative unter anderem der Bau der weltweit berühmten Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee zurückging, war vor 140 Jahren tot im Starnberger See gefunden worden.
Ludwig-Fans in Tracht
In der Nähe der damaligen Fundstelle feierten am Sonntag rund 1.000 Ludwig-Fans einen Gottesdienst. Gekommen waren Vereine von Königstreuen aus ganz Bayern, viele erschienen in Tracht oder Uniform und legten Blumen am zu Ehren des Herrschers errichteten Kreuz am Seeufer nieder. Unter weiß-blauem Himmel und bei strahlendem Sonnenschein wurde am Ende des Gottesdienstes die Bayernhymne intoniert.
Der Tod von Ludwig II., im bayerischen Dialekt „Kini“ genannt, gilt auch nach 140 Jahren noch immer als rätselhaft. Der König kam am 13. Juni 1886 im Alter von 40 Jahren ums Leben. In München erinnert seit Samstag ein neues Denkmal an den „Märchenkönig“.
Ministerpräsident Markus Söder nahm an der Enthüllungsfeier an der Corneliusbrücke teil. Ludwig habe sich nicht nur der Kunst, sondern auch der Wissenschaft verschrieben und mit der Gründung der Technischen Universität in München eine der führenden Hochschulen in der EU geschaffen, sagte der Regierungschef.
Söder setzt Politik der Wittelsbacher fort
„Diese Politik der Wittelsbacher aus Tradition und Fortschritt setzen wir bis heute entschlossen fort“, sagte Söder. Bayern ehrt seinen wohl bekanntesten Monarchen am Wochenende mit mehreren Veranstaltungen. Höhepunkt ist neben der Enthüllung des Denkmals in München ein Gedenkgottesdienst in Berg am Starnberger See, unweit der Stelle, wo Ludwig zu Tode kam.
Kaum eine historische Figur prägt das Bild Bayerns bis heute so stark wie der Erbauer von Neuschwanstein, Herrenchiemsee und Linderhof. Hunderttausende Besucher drängen jedes Jahr durch die Schlösser von Ludwig II. (dpa/red)
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Legendärer DDR-Schnellzug ist zurück
Dieses Schmuckstück lässt Herzen vieler Eisenbahn-Fans höherschlagen: Bahn-Enthusiasten haben in Radebeul die Rückkehr des historischen Schnellzugs SVT Görlitz gefeiert.
Das einstige Prestigefahrzeug der Deutschen Reichsbahn im internationalen Verkehr stammt aus dem Jahr 1968 und wurde über mehr als fünf Jahre hinweg aufwendig aufbereitet. Die Kosten dafür wurden mit etwa 7 Millionen Euro angegeben.
Der Zug mit stromlinienförmiger Front und markanter Nase war am Samstag im Harz unter den Augen Hunderter Schaulustiger übergeben worden und hatte dann seine Erstfahrt nach Magdeburg und zurück nach Halberstadt angetreten.
Am Sonntag fuhr er von dort über Halle und Leipzig nach Radebeul, wo er mit einem Fest willkommen geheißen wurde.
Regelmäßige Sonderfahrten geplant
Künftig soll der Zug regelmäßig bei Sonderfahrten zu erleben sein, sagte Mario Lieb von der SVT Görlitz gGmbH. Dazu zählen etwa Fahrten nach Prag und Karlsbad, ins Rheintal oder nach Hamburg und Sylt. Am 28. Juni bringt er Fans der Band Keimzeit („Kling Klang“) von Dresden zu einem Konzert nach Cottbus.
In den 1960er Jahren wurden insgesamt acht Züge dieses Typs gebaut. Der Schnelltriebwagen war für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde zugelassen. Der Zug verband einst unter anderem Berlin mit Prag und Wien. (dpa/red)
In Kürze:
• Die evangelische Gemeinde Köln plant, sich von der Lutherkirche und der Thomaskirche zu trennen.
• Die Thomaskirche soll nach ihrer Entwidmung abgerissen und durch Wohnungen sowie Bürogebäude ersetzt werden.
• Sinkende Mitgliederzahlen, finanzielle Engpässe und Klimavorgaben erhöhen den Druck auf Kirchengemeinden.
• Bundesweit wird jedes Jahr eine zweistellige Zahl an Kirchen verkauft, umgenutzt oder abgerissen.
• Die Thomaskirche soll nach ihrer Entwidmung abgerissen und durch Wohnungen sowie Bürogebäude ersetzt werden.
• Sinkende Mitgliederzahlen, finanzielle Engpässe und Klimavorgaben erhöhen den Druck auf Kirchengemeinden.
• Bundesweit wird jedes Jahr eine zweistellige Zahl an Kirchen verkauft, umgenutzt oder abgerissen.
In Köln will sich die evangelische Gemeinde gleich von zwei Gottesdienststätten trennen. Eine davon steht sogar vor dem Abriss. Wie der WDR berichtet, leidet die Kirche unter zunehmenden finanziellen Engpässen. Darüber hinaus macht die eigene Landeskirche die Vorgabe, dass alle Kirchengebäude bis 2035 „treibhausgasneutral“ sein müssten.
Für die Kölner Gemeinde mit derzeit fünf Standorten wären die Kosten zur Umsetzung der kirchlichen Vorgaben nicht mehr tragbar. Nach einer Überprüfung des Gebäudebestands entschied sie sich daher, die Lutherkirche in der Südstadt sowie die Thomaskirche im Agnesviertel im Norden der Innenstadt aufzugeben.
Während für die Lutherkirche noch Nutzungsperspektiven geprüft werden, ist für die Thomaskirche aus den 1960er-Jahren nach ihrer Entwidmung ein Abriss vorgesehen. An ihrer Stelle sollen Wohn- und Bürogebäude entstehen.
Lutherkirche als Kultur- und Gemeindezentrum genutzt
Der Lutherkirche wird dieses Schicksal bis auf Weiteres erspart bleiben. Das 1906 errichtete Gebäude verfügt über einen denkmalgeschützten Turm. Über die künftige Nutzung herrscht dennoch weiterhin Unsicherheit. Neben Gottesdiensten finden dort jährlich rund 120 Konzerte sowie verschiedene soziale Angebote statt – unter anderem für Geflüchtete und Alleinerziehende.
Der Vorsitzende des Presbyteriums der Gemeinde, Markus Herzberg, sieht keine Alternative zu dem eingeschlagenen Kurs. Man habe „in den letzten Jahren fast ein Viertel der Gemeindemitglieder hier in Köln verloren, das ist eine ganz große Zahl“, sagte er. Das bleibe nicht ohne Folgen für die finanzielle Situation der Gemeinde.
Der pensionierte Pfarrer der Lutherkirche, Hans Mörtter, setzt auf freiwilliges Engagement eines Investors oder auf Spenden aus der Bevölkerung, die die Arbeit der Gemeinde unterstützen möchten. Im Zweifel müsse auch die Stadt Verantwortung übernehmen. Auch der WDR berichtet nach einer Kurzumfrage vor Ort von einer hohen Akzeptanz für die soziale Arbeit der Lutherkirche, zugleich jedoch von fehlenden konkreten Konzepten zur langfristigen Finanzierung.
Keine regelmäßige zentrale Erfassung entwidmeter Kirchen
Die Zahl der Kirchen, die in Deutschland jährlich profaniert werden, wird nicht regelmäßig zentral erfasst. Die katholische Kirche nannte für 2024 insgesamt 66 betroffene Gottesdienststätten, im Vorjahr waren es mindestens 46. Allerdings seien nicht alle Fälle öffentlich dokumentiert, weshalb die tatsächliche Zahl höher liegen dürfte.
Die evangelische Kirche weist entwidmete Kirchen noch unregelmäßiger aus. Der zuletzt bekannte Vergleichswert lag bundesweit bei rund 23 verkauften oder abgerissenen Kirchen bzw. Gemeindezentren. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) teilte zudem mit, dass 2022 etwa 20.351 Kirchen und Kapellen in ihrem Besitz waren, davon rund 16.850 unter Denkmalschutz. Dieser erschwert in vielen Fällen Abriss oder größere bauliche Veränderungen.
Aus den verfügbaren Zahlen lässt sich ableiten, dass die Zahl der Profanierungen christlicher Sakralgebäude bundesweit jährlich im niedrigen zweistelligen Bereich liegen dürfte. Eine ältere Erhebung aus dem Jahr 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass seit der Jahrtausendwende 538 Sakralgebäude aufgegeben wurden. Davon wurden 160 abgerissen und 142 verkauft. Im gleichen Zeitraum entstanden 49 neue Gottesdienststätten.
In vielen Fällen leidet auch die Bausubstanz
Die demografische Entwicklung und die sinkende Bedeutung der großen Volkskirchen verschärft jedoch perspektivisch das Problem nicht mehr genutzter Kirchen. Sinkende Mitgliederzahlen, geringere Finanzkraft, steigende Betriebskosten und immer häufiger auch Klimavorgaben zwingen die Gemeinden dazu, sich von Sakralgebäuden zu trennen.
Einige erleben dabei auch einen Verfallsprozess in ihrer Bausubstanz – so etwa die Rote Kirche im Stadtteil Waldau von Bernburg an der Saale. Dort hat die Stadt 2014 die zuletzt 1970 genutzte Kirche gekauft und 2019 angesichts des Dacheinsturzes die Notsicherung als erhaltenswerte Ruine beschlossen. Seither hofft man auf einen Investor mit einem tragfähigen Nutzungskonzept.
Was mit Kirchen nach einer Profanierung oder Entwidmung geschieht, ist unterschiedlich. Häufig kommt es zu Umbauten, die den sakralen Charakter beseitigen. In vielen Fällen entsteht daraus Wohnraum, es ziehen Büros oder Coworking-Einrichtungen ein oder die Gebäude werden zu Kulturzentren, Restaurants oder Veranstaltungsorten.
Seltene Kirchenübernahme durch andere Religionsgemeinschaften
In einigen Fällen werden ehemalige Kirchen als Gemeinschaftseinrichtungen genutzt, etwa als Kitas, Jugendzentren oder für kommerzielle Zwecke. Andere bleiben teilweise sakral und werden zugleich profan genutzt, etwa als Veranstaltungsraum, Bibliothek oder Begegnungszentrum. Aus Sicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gilt diese Form der Weiternutzung als bevorzugter Weg. Zudem lassen sich Umwidmungen bei evangelischen Immobilien in der Regel einfacher umsetzen als bei katholischen Gebäuden.
Eher selten ist hingegen die Übernahme durch andere Religionsgemeinschaften. Ein bekanntes Beispiel ist die ehemalige Kapernaumkirche in Hamburg, die nach jahrelangem Leerstand von einer muslimischen Gemeinde erworben wurde. Heute befindet sich dort die Al-Nour-Moschee, die dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) zugeordnet ist.
„Das ist auch wichtig.“ Kaum ein Satz zerstört Prioritäten leiser als dieser. Er klingt vernünftig, er wirkt sachlich und er sorgt dafür, dass am Ende wieder alles gleichzeitig läuft.
Viele Unternehmen scheitern nicht daran, dass sie zu wenig Themen haben. Sie scheitern daran, dass sie zu viele Themen gleichzeitig ernst nehmen wollen. Wachstum, Qualität, Kundenbindung, Digitalisierung, Personal, Kosten, KI, Prozesse, Vertrieb und Kultur – alles wichtig. Nur leider ist nicht alles gleichzeitig führbar.
Wenn alles wichtig bleibt, passiert etwas Berechenbares: Die Menschen sortieren selbst – nach Lautstärke, nach Angst, nach Nähe zur Geschäftsführung, nach dem Kunden, der am stärksten drückt, nur nicht nach Strategie.
Eine Priorität ist erst dann eine Priorität, wenn etwas anderes sichtbar nach hinten rückt. Ohne Verzicht ist Priorisierung nur ein schönes Wort.
Ich erinnere mich an eine Runde, in der sieben strategische Projekte gleichzeitig als „Top-Themen“ vorgestellt wurden. Das Team nickte müde. Danach fragte ich: „Welches davon darf scheitern?“ Stille. Dann sagte jemand: „Eigentlich keines.“ Genau da lag das Problem. Wenn keines scheitern darf, werden alle schwächer.
Führung beginnt mit der Bereitschaft, Spannung auszuhalten. Denn Priorisieren bedeutet, Menschen zu enttäuschen, Gewohnheiten zu unterbrechen und Nein zu sagen, obwohl das Ja angenehmer wäre.
Drei Fragen bringen Prioritäten aus der Folie in den Alltag:
- Was muss in den nächsten 90 Tagen wirklich besser sein?
- Was lassen wir dafür bewusst liegen?
- Wer darf Nein sagen, wenn neue Themen hereinkommen?
Ein mittelständisches Unternehmen führte eine einfache Regel ein: maximal drei aktive Entwicklungsthemen pro Quartal. Nicht dreißig. Drei. Die ersten zwei Wochen waren unangenehm. Plötzlich mussten Lieblingsprojekte warten. Danach wurde es ruhiger. Entscheidungen wurden schneller, Meetings kürzer und Verantwortung klarer.
Genug gearbeitet. Nicht, weil zu wenig Energie da ist. Sondern weil Energie nicht beliebig teilbar ist.
Eine gute Priorität erkennt man daran, dass sie Verhalten verändert:
- Termine werden anders gesetzt.
- Ressourcen werden anders verteilt.
- Führungskräfte stellen andere Fragen.
- Menschen wissen, was sie zuerst tun und was warten darf.
Ohne diese Konsequenz bleibt Priorisierung eine Beruhigungsformel. Dann wird weiter gearbeitet, weiter gerettet und weiter geschoben. Und irgendwann entsteht das Gefühl, dass niemand mehr richtig zieht. In Wahrheit zieht jeder an einem anderen Seil.
Der praktische Wochenimpuls: Schreiben Sie Ihre drei wichtigsten Themen auf. Dann streichen Sie zwei davon für diese Woche. Nicht für immer. Nur für jetzt. Und beobachten Sie, was an Klarheit entsteht.
Genug gearbeitet. Welche Priorität wird bei Ihnen nur behauptet, aber im Kalender nicht sichtbar?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
Nach mutmaßlichen Sexualstraftaten gegen Mädchen ermittelt die Polizei in Halle in Sachsen-Anhalt gegen vier Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren.
Mutmaßlicher Tatort sei am Samstagabend eine Wohnung im südlichen Stadtgebiet gewesen, teilte die örtliche Polizei am Sonntag mit. Zwei der Opfer kamen demnach zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
Drei bereits strafmündige Verdächtige wurden nach Angaben der Beamten vorläufig festgenommen und befanden sich zunächst in Gewahrsam.
Die Ermittlungen unter anderem zu Tathintergründen und den genauen Abläufen des Geschehens würden mit „hoher Priorität“ geführt.
Laut Polizei trugen sich die Taten nach derzeitigem Erkenntnisstand am Samstagabend in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses zu.
Die Rede war von „einem schweren Sexualdelikt zum Nachteil mehrerer Mädchen“. Genauere Angaben machten die Beamten unter Verweis auf den Opferschutz und die noch laufenden Ermittlungen nicht.
Zwei Mädchen wurden laut Polizeiangaben stationär in einem Krankenhaus in Halle aufgenommen und medizinisch versorgt. Zwei weitere Geschädigte seien ambulant behandelt worden, teilten die Ermittler mit.
Es liefen Untersuchungen auf Alkohol oder bewusstseins- und willensbeeinflussende Substanzen. Rechtsmedizinisch seien außerdem Spuren gesichert worden.
Die Strafmündigkeitsgrenze liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Jüngere Menschen gelten im strafrechtlichen Sinne als noch nicht schuldfähig.(afp/red)
Nach einer Bombendrohung sind ein 24-Stunden-Flohmarkt und der Bahnhof in Konstanz wieder freigegeben. Bei Durchsuchungen sei eine verdächtige Tasche gefunden worden, wie eine Sprecherin der Polizei mitteilte. Nach umfassender Überprüfung gab das Landeskriminalamt am Mittag aber Entwarnung.
Die Bereiche an der Grenze zu Kreuzlingen in der Schweiz waren am frühen Morgen evakuiert worden und mehrere Stunden gesperrt. Weil die Sperrung auch den Bahnhof betraf, war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden.
Am Morgen wegen unklarer Bedrohungslage geräumt
Am frühen Morgen hatte die Polizei von einer unklaren Bedrohungslage gesprochen, später bestätigte die Behörde, dass es sich um eine Bombendrohung handelte. Gegen 2 Uhr hatte demnach ein anonymer
Hinweisgeber bei der Polizei in Konstanz angerufen und in mehreren Telefonaten vor Bomben auf dem Flohmarkt gewarnt.
Hinweisgeber bei der Polizei in Konstanz angerufen und in mehreren Telefonaten vor Bomben auf dem Flohmarkt gewarnt.
Daraufhin sperrte die Polizei den Bereich und durchsuchte ihn mit Sprengstoff-Spürhunden. Nach Überprüfung der verdächtigen Tasche schloss der Entschärfungsdienst schließlich eine Gefahrenlage aus. Die Ermittlungen dauern laut Polizei aber noch an. (dpa/red)
Um einer Anordnung der US-Behörden wegen nationaler Sicherheitsbedenken nachzukommen, hat das Unternehmen Anthropic den Zugriff auf seine beiden leistungsstarken KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 sperren müssen. Nur drei Tage nach der öffentlichen Einführung von Fable 5 – einer abgespeckten Version von Mythos 5 – erklärte das US-Unternehmen für Künstliche Intelligenz (KI), es habe eine behördliche Anweisung erhalten, die ausländischen Staatsangehörigen den Zugriff auf die beiden KI-Modelle untersage. Die Anweisung gelte auch für Ausländer, die für Anthropic arbeiten.
Da Anthropic seine Nutzer nicht nach ihrer Nationalität unterscheiden könne, sei die Folge, „dass wir Fable 5 und Mythos 5 für alle unsere Kunden unverzüglich deaktivieren müssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten“, erklärte der Konzern weiter.
Wie das Nachrichtenportal „Axios“ berichtete, kam die Anordnung von US-Finanzminister Howard Lutnick. Sein Ministerium reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme durch die Nachrichtenagentur AFP.
Anthropic kritisiert fehlende Begründung der US-Behörden
Der KI-Konzern Anthropic teilte mit, dass die Regierung in dem Schreiben nicht dargelegt habe, was ihre konkrete Sorge ist. Anthropics vermute jedoch, dass die Regierung Kenntnis von einer Methode erlangt habe, dass beim Modell Fable 5 die Sicherheitsmaßnahmen so umgangen werden könnten, dass es für Hackerangriffe genutzt werden könnte.
„Wir bestreiten, dass die Entdeckung einer potenziellen Umgehung der Sicherheitsmaßnahmen rund um Fable 5 den Rückruf eines Geschäftsmodells rechtfertigt, das bei Hunderten von Millionen Menschen im Einsatz ist“, erklärte Anthropic.
Anthropic hatte sein KI-Modell Fable 5 am Dienstag veröffentlicht. Aus Sicherheitsgründen wurde die allgemein zugängliche Version namens Fable 5 allerdings in ihren Funktionen eingeschränkt.
Das besonders leistungsstarke KI-Modell Mythos 5 hatte der Konzern der Öffentlichkeit vorenthalten, da Bedenken bestanden, dass die KI über beispiellose Fähigkeiten zur Identifizierung von Software-Schwachstellen – oder Lücken im Code, die Hacker ausnutzen könnten – verfüge. Mythos wurde erstmals im April vorgestellt, die testweise Nutzung aber auf wenige Partner beschränkt. Inzwischen ist die uneingeschränkte Version Mythos 5 rund 200 Firmen sowie der US-Regierung vorbehalten.
Streit um militärische Nutzung von KI
Als riskant gilt vor allem die militärische Nutzung von KI. Anthropic liefert sich dazu einen Rechtsstreit mit dem US-Verteidigungsministerium. Dabei geht es um eine uneingeschränkte Nutzung der KI-Technologie, die Anthropic dem Pentagon verweigert hat.
Der Konzern erklärte, er wolle KI nicht zur „Massenüberwachung im Inland“ oder in vollautonomen Waffensystemen einsetzen lassen. Das Pentagon stufte Anthropic daraufhin als „Sicherheitsrisiko in der Lieferkette“ ein, wogegen das Unternehmen sich juristisch wehrt.
Anthropic ist für seinen Chatbot Claude bekannt, Mythos ist dabei das fortschrittlichste Modell. (afp/red)
Ein manövrierunfähiges Seebäderschiff hat am Samstag vor Helgoland einen Großeinsatz ausgelöst. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) eilten neben ihrem Seenotrettungskreuzer „Hermann Marwede“ auch ein Bergungsschlepper und ein Schiff der Bundespolizei dem mit 70 Menschen besetzten Havaristen zur Hilfe.
Den Angaben zufolge kam es an Bord der rund 68 Meter langen „Funny Girl“ zu technischen Problemen, als sich diese etwa vier Seemeilen (knapp siebeneinhalb Kilometer) östlich der Insel auf der Nordsee befand. Zusätzlich erhielten die Einsatzleitzentrale der Seenotretter die Information, dass sich auf dem Seebäderschiff eine chronisch kranke Passagierin befand, die eventuell medizinische Hilfe benötige.
Abschleppen Richtung Festland
Wie die DGzRS in Bremen weiter mitteilte, nahm zunächst die „Hermann Marwede“ den manövrierunfähigen Havaristen an den Haken, bevor die Reederei entschied, das Schiff zur Reparatur nach Cuxhaven an der Elbmündung zu bringen. Der vom Bund gecharterte Bergungsschlepper „Nordic“ schleppte die „Funny Girl“ daraufhin Richtung Cuxhaven, wo ein kommerzieller Schlepper den weiteren Transport übernehmen sollte. Die „Hermann Marwede“ begleitete den Schleppverband zur Absicherung weiter.
Vor Helgoland herrschten laut Seenotretter Windgeschwindigkeiten bis zu 60 Stundenkilometer. Dazu kamen am Samstag bis zu drei Meter hohe Wellen. (afp/red)

















