Die EU-Kommission hat den „Kids Act“ auf den Weg gebracht, mit dem die Online-Sicherheit von Kindern in der Europäischen Union verbessert werden soll.
Der Vorschlag sieht, wie im Vorfeld von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, vor, dass soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren nicht mehr zugänglich sein dürfen.
Zudem wird ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für die Eröffnung eines eigenen Kontos für Minderjährige festgelegt. Damit soll ein schrittweiser Ansatz gewährleistet werden. Die Anbieter sollen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher gestaltet sind.
Für Jugendliche unter 18 Jahren solle es kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben, schlug die Kommission vor.
Die Unternehmen sollen der Kommission und einer unabhängigen Kontrollstelle Änderungen vorlegen, mit denen sie die Regeln einhalten wollen. Reichen die Pläne nicht aus, sollen die Plattformen nach von der Leyens Worten für alle Minderjährigen gesperrt werden, bis ausreichend Änderungen vorgenommen wurden.
Einige Eckpunkte
- Überprüfung: Die Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter nicht ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.
- Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzer mit der EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.
- Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer Stellungnahme auch eine technische Lücke: „Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet, für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen.“
- Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden – bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt werden.
- Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste, die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige darstellen.
- KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben. Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden, in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern reagiert hatten.
- Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht – denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig machten.
Plattformen müssen Sicherheit nachweisen
Von der Leyen erklärte, dass Kinder heute mit den fortschrittlichsten Technologien interagierten, die nicht mit Blick auf ihr Wohlbefinden entwickelt worden seien. „Mit unserem Kids-Act kehren wir die Beweislast um – nun müssen die Plattformen nachweisen, dass sie von Grund auf sicher sind.“
Man gebe den Eltern wieder die Kontrolle zurück und statte sie mit den notwendigen Mitteln aus, um ihren Kindern zu helfen, sich in einer sichereren Online-Welt zurechtzufinden.
Die EU will mit ihren Vorschlägen verhindern, dass die Plattformen Jugendliche abhängig machen. Die Technologien seien nicht darauf ausgelegt, Kinder zu schützen, sagte von der Leyen. „Das Ziel ist es, unsere Kinder online zu halten und mit ihrer Aufmerksamkeit Geld zu verdienen“, fügte sie hinzu.
Social-Media-Plattformen, aber auch Onlinespiele sollen für Jugendliche deshalb künftig anders aussehen. Süchtig machende Algorithmen sollen abgestellt werden, stattdessen sollen Jugendliche selbst entscheiden können, was ihnen angezeigt wird.
Die Profile aller Jugendlichen unter 18 Jahren sollen standardmäßig privat eingestellt sein, ohne Zugriff auf KI-Chatbots, den Standort, die Kamera oder das Mikrofon. Ab 15 Jahren können Jugendliche diese Funktionen selbstständig aktivieren.
Vier Säulen als Basis
Der „Kids Act“ basiert konkret auf vier Säulen: der Verzögerung der Nutzung sozialer Medien, „Sicherheit durch Design“, „altersgerechten Datenschutzmaßnahmen“ sowie einer „effektiven Durchsetzung“ der Maßnahmen.
Für Kinder unter 13 Jahren soll es keine Social-Media-Plattformen, aber spezielle „kinderfreundliche“ Dienste geben. Nach Vorstellung der EU-Kommission könnten Eltern beispielsweise einen Kinderbereich in ihrem eigenen Profil einrichten, wie es ihn heute schon bei manchen Streaming-Diensten gibt. Diese Dienste sollen Kinder pro Tag höchstens eine Stunde lang nutzen können.
Kinder unter 15 Jahren sollen nur mit elterlicher Kontrolle auf soziale Medien zugreifen können. Online-Dienste müssen nach dem Willen der EU-Kommission zudem Funktionen wie unendliches Scrollen und unerwünschte Kontakte von Fremden unterbinden.
Der Gesetzgebungsvorschlag wurde bereits dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um das Gesetzgebungsverfahren zu seiner Prüfung und Verabschiedung einzuleiten.
Diese Verhandlungen dauern in der Regel mehrere Monate. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will für Deutschland deshalb noch vor Jahresende eine mögliche Übergangslösung vorlegen. (dts/afp/dpa/red)




