Aus Deutschland ist erstmals wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet, bei dem auch ein nicht straffällig gewordener Afghane zurückgeführt wurde. Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag sagte, befanden sich 31 Menschen an Bord, unter ihnen „überwiegend schwerste und schwere Straftäter“. Es sei aber auch eine Person auf dem Flug nach Kabul gewesen, bei der die Bezeichnung Straftäter nicht zutreffend sei, die aber ausreisepflichtig war.
Dobrindt betonte, er habe in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass er gemäß dem Koalitionsvertrag zwar mit den Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan beginnen werde, aber „ausreisepflichtige Personen auch für Abschiebungen infrage kommen, wenn es keine Integrationsleistungen in Deutschland gibt“.
Demonstrationen am Flughafen
Begleitet wurden die Abschiebungen von Protesten am Flughafen Leipzig. Etwa 260 Menschen sollen sich an den Demonstrationen beteiligt haben. Dazu aufgerufen hatte demnach ein antirassistisches Bündnis.
Im Zentrum der Kritik stand Dobrindts Absprache mit den Taliban. Die in Afghanistan regierenden Taliban werden von der Bundesregierung nicht offiziell anerkannt, und stehen wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen – insbesondere an Frauen – in der Kritik. Um Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen, traf der Innenminister dennoch eine Vereinbarung mit den Taliban.
Dobrindt kritisierte die Proteste gegen den Abschiebeflug am Flughafen Leipzig. Demonstrationen seien zwar ein Grundrecht, er habe aber „nur sehr geringes Verständnis dafür, dass man bei Abschiebungen von schwersten Straftätern (…) dann hier zu solchen Aktionen“ greife.
„Es wird zur Kenntnis genommen, ändert aber nichts daran, dass wir konsequent die Migrationspolitik weiter verfolgen, die wir zu Beginn dieser Wahlperiode eingeschlagen haben.“
IOM sieht verbesserte Sicherheitslage in Afghanistan
Die Migrationsbehörde der Vereinten Nationen (IOM) erklärte eine Rückkehr von Männern nach Afghanistan in Bezug auf die Sicherheitslage grundsätzlich wieder für möglich. „Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich deutlich verbessert, das ist schlicht eine objektive Tatsache“, sagte IOM-Landeschefin Mihyung Park dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die allgemeinen Sicherheitsbedingungen eine Rückkehr nach Afghanistan grundsätzlich ermöglichen.“
Es gebe jedoch Gruppen, denen die IOM eine Rückkehr ausdrücklich nicht empfehle, sagte Park. Dies betreffe insbesondere Frauen: „Afghanistan ist kein Ort, an dem Frauen frei leben oder sich eine Zukunft aufbauen können.“
Unter Dobrindts Taliban-Abkommen wurden damit bisher 118 Personen mit vier Charterflügen nach Afghanistan abgeschoben. Der erste Flieger startete am 26. Februar. (afp/tp)