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Autoanschlag auf ver.di-Demonstration in München: Anklage fordert lebenslange Haft

Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anschlag im Februar 2025

N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Foto: Christoph Trost/dpa

„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.

Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive,  Einsamkeit, Ängste und Wut

Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.

Gutachter sehen psychische Probleme

Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)

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