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5 Jahre nach der Ahrtal-Flut – Konsequenzen aus 2021

Das Hochwasser im Jahr 2021 zählt zu den größten Katastrophen der Bundesrepublik. Mehr als 180 Menschen starben im Ahrtal in Rheinland-Pfalz und in den betroffenen Gebieten Nordrhein-Westfalens.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erinnert heute gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) in Bad Neuenahr-Ahrweiler an die damaligen Ereignisse. Er wird auch bei einer Gedenkstunde im Landtag von NRW in Düsseldorf dazu sprechen.
Um 19 Uhr findet in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf dem Marktplatz eine Gedenkveranstaltung statt. Neben Schnieder und mehreren rheinland-pfälzischen Kabinettsmitgliedern wird auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet.

184 Tote, 18 Milliarden Euro Schäden

Im Ahrtal kamen 135 Menschen ums Leben, in Nordrhein-Westfalen gab es 49 Todesopfer. Zu den 184 Toten kommen mehr als 800 zum Teil schwer verletzte Menschen und Schäden von mehr als 18 Milliarden Euro.
In Rheinland-Pfalz waren 65.000 Menschen betroffen, in Nordrhein-Westfalen mehr als 20.000 Haushalte – viele der Betroffenen verloren sämtliches Hab und Gut.
 

Kein Ende des Wiederaufbaus

Bei Privatleuten ist der Wiederaufbau größtenteils abgeschlossen. In den Kommunen dagegen läuft der Wiederaufbau von Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden weiter. Ein Ende ist noch nicht abzusehen.
Insbesondere beim Wiederaufbau der Brücken geht es viel langsamer voran als gedacht. Das ist im Fall neuer Hochwasser gefährlich: Die bisher errichteten Provisorien könnten bei starkem Hochwasser mitgerissen werden und dann als Bollwerk Wasser anstauen.
Schon die beim Hochwasser 2021 zerstörten Brücken galten wegen ihrer Bauweise als ein Grund dafür, dass die Fluten so verheerend ausfielen – es sammelte sich dort rasch Treibgut, das Wasser staute sich stark. Die neuen Brücken sollen deshalb deutlich mehr Wasser durchlassen – Planung und Bau brauchen viel Zeit.
Die alte Landgrafenbrücke in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde durch die Flutkatastrophe 2021 total zerstört. (Archivbild)

Die alte Landgrafenbrücke in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde durch die Flutkatastrophe 2021 total zerstört. (Archivbild)

Foto: Thomas Frey/dpa

Wie viel Geld floss für die Aufbauhilfe?

Der Bund legte kurz nach der Katastrophe den mit 30 Milliarden Euro gefüllten Fonds Aufbauhilfe 2021 auf. Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung flossen aus diesem Vermögen bislang aber nur 6,2 Milliarden Euro ab.
Inzwischen können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, es werden allerdings noch laufende Anträge abgearbeitet. Das Land Nordrhein-Westfalen bewilligte daneben 4,7 Milliarden Euro, das Land Rheinland-Pfalz 3,7 Milliarden Euro an Wiederaufbauhilfe.

Warnungen verbessert

Viele Menschen starben 2021, weil es keine ausreichende Warnung vor dem Hochwasser gab. Seit 2023 werden als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe Warnungen an die Bevölkerung über Cell Broadcast verschickt. Auch wenn Nutzer nicht die Warnapp Nina installiert haben, bekommen sie trotzdem eine automatische Warnung. Diese geht zielgenau in bestimmten Funkzellen.
Außerdem wurde bei der Sirenentechnik der Trend umgekehrt. Über Jahre hatten Städte und Gemeinden ihre Sirenen abgebaut – nach der Hochwasserkatastrophe wurden auch mit Hilfe eines Förderprogramms des Bundes wieder tausende neue Sirenen errichtet. Allein das am meisten betroffene Rheinland-Pfalz installierte fast 900 neue Sirenen.

Hier verlief die Ahrtalbahn. Sie wurde völlig zerstört.

Foto: Matthias Kehrein

Bevölkerungsschutz hat sich verbessert

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stuft den Schutzstatus in Deutschland als besser ein als vor 2021.
Als zentrale Konsequenz schaffen Bund, Länder und Kommunen trotz der föderalen Struktur in Deutschland einheitliche Standards für das Krisenmanagement – unklare Zuständigkeiten galten als eines der Hemmnisse für eine effektive Hilfe. Ein im Mai beschlossener Pakt für den Bevölkerungsschutz soll dafür sorgen, dass es weitere Verbesserungen gibt.

Sind die betroffenen Regionen nun sicher vor Hochwasser?

Eine aktuelle Studie der Deutschen Umwelthilfe stuft das Hochwasserrisiko im besonders betroffenen Landkreis Ahrweiler auch fünf Jahre später als hoch ein. Insgesamt hat nach dieser Studie ein Viertel aller Landkreise in Deutschland ein hohes Risiko für schwere Hochwasser.
Viele Bundesländer setzen auf technische Maßnahmen, etwa den Bau von Deichen. Nach einer Studie des BUND floss hier in den vergangenen Jahren das meiste Geld.
Allerdings halten es die Umweltschützer für wesentlich sinnvoller, den Flüssen größere Ausweichflächen zu geben und Auenlandschaften wiederherzustellen. Kritiker werfen den Kommunen vor, weiterhin zu viele Flächen zu versiegeln, indem dort gebaut wird.(afp/red)
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Fliegende Kirschkerne und eine Diesellok am Seil

111 Menschen haben gemeinsam eine Diesellok samt zwei Waggons 111 Meter weit an Seilen gezogen. Der kollektive Kraftakt während des Brezelfests in Speyer hat nach Angaben der Organisatoren unfallfrei geklappt.
Auch andernorts in Deutschland gab es kuriose Veranstaltungen: Im hessischen Witzenhausen spuckten Hunderte Teilnehmer Kirschkerne um die Wette und in Plau am See kämpften 22 Teams um den Titel der kreativsten „Badewanne“.

Muskelkraft gegen Lok

„In gut zwei Minuten war die Lok im Ziel. Jeder war überrascht, wie schnell das Ganze funktioniert hat“, berichtete der Vorsitzende des Verkehrsvereins Speyer, Uwe Wöhlert, dpa.
Mit dabei waren 19 Teams aus der Region, von Gewichthebern und Ringern bis zu Stadtwerken und Verwaltung. Die Lok und die Waggons zusammen wogen den Angaben zufolge 111 Tonnen.
Es gab zwei je 50 Meter lange Seile, die über den Schultern der Teilnehmer lagen. Die 111 Menschen liefen teils im Gleisbett. Es sei niemand gestürzt oder gestolpert, sagte Wöhlert.
Die Organisatoren hatten das Muskelkraft-Event als Weltrekordversuch angemeldet. Geplant ist ein Eintrag beim Rekordinstitut für Deutschland (RID). Ein Notar hat das Geschehen verfolgt.

30 Meter lange Spuckebahn in Hessen gebaut

Ähnlich ambitioniert, aber unter ganz anderen Vorzeichen traten im hessischen Witzenhausen Hunderte Kinder, Frauen und Männer im Kirschsteinweitspucken gegeneinander an. Die Sieger dürfen sich Deutsche Meister in der Disziplin nennen.
Das Reglement sieht vor, dass das Spucken „ausschließlich mit dem bloßen Mund“ erfolgt. „Jegliche Hilfsmittel oder Veränderungen am Kirschstein sind nicht gestattet“, heißt es dort.
Der verwendete Kirschstein muss aus den zur Verfügung gestellten Kirschen stammen. Jeder Teilnehmer hat drei Spuckversuche. Es zählt nicht das erste Aufkommen, sondern der Punkt, an dem der Stein liegenbleibt.
Das Reglement sieht vor, dass das Spucken «ausschließlich mit dem bloßen Mund» erfolgt.

Das Reglement sieht vor, dass das Spucken „ausschließlich mit dem bloßen Mund“ erfolgt.

Foto: Kai Moorschlatt/dpa

Seit 1985 finden die Deutschen Meisterschaften im Kirschsteinweitspucken schon in Witzenhausen im Rahmen der jährlichen Kesperkirmes statt. Den Titel als Deutsche Meisterin beim Kirschsteinweitspucken verteidigte Frederike Brübach – mit mehr als zwölf Metern.

Buntes Badewannen-Rennen in Plau am See

Deutlich bunter ging es in Plau am See (Mecklenburg-Vorpommern) zu, wo sich die Elde wieder in eine Rennstrecke für auffällig geschmückte Boote verwandelte.
Bei sommerlichen Temperaturen bis zu 29 Grad traten 22 Teams mit ihren „Badewannen“, meist schwimmfähigen Plattformen, gegeneinander an und kämpften unter anderem um den Titel der kreativsten Kreation.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der traditionellen Badewannenrallye stellten sich sowohl der Wertung der Besucher als auch einer Jury.

Die Teilnehmer der traditionellen Badewannenrallye stellten sich sowohl der Wertung der Besucher als auch einer Jury.

Foto: Philip Dulian/dpa

Die Teilnehmer der traditionellen Badewannenrallye stellten sich dabei sowohl der Wertung der Besucher als auch einer Jury. Die Rallye fand in diesem Jahr zum 32. Mal statt.
Gepaddelt wurde auf einer Strecke von etwa 500 Metern zwischen der Plauer Schleuse und der historischen Hubbrücke. Am Abend sollten die Teilnehmer dann noch ausgezeichnet werden. (dpa/red)
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Alles wegen einer Fahrkarte: Urteil nach Tod von Schaffner

Regungslos und mit gesenktem Blick nimmt der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis. Zehn Jahre Gefängnis, weil er Anfang Februar einen Schaffner bei einer Ticketkontrolle totgeprügelt hat.
Der Anlass: Der 26-Jährige hatte keinen Fahrschein. Die Tat in Rheinland-Pfalz sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Sicherheit in Zügen aus.
Fünf Monate später spricht das Landgericht Zweibrücken den Mann schuldig – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nicht wegen Totschlags oder Mordes, wie es die Hinterbliebenen vehement gefordert hatten.
Warum? Nach Überzeugung der ersten Strafkammer hatte der Grieche den 36 Jahre alten Zugbegleiter nicht töten wollen – und sieht somit keinen Tötungsvorsatz.

„Don’t touch me“

Ioanni V. habe „die Gefährlichkeit seines Handels“ nicht erkannt, sagte Richter Andreas Herzog in seiner nur knapp 20 Minuten dauernden Begründung. Das Opfer hatte keine äußeren Verletzungen – auch andere Passagiere seien nicht davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzung tödlich ende.
Serkan Calar aus Ludwigshafen, alleinerziehender Vater von zwei Söhnen, stirbt zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung.
Der Angeklagte habe nach der Tat gesagt: „That will teach him not to touch strange people“ (Das wird ihm eine Lehre sein, dass er keine fremden Menschen anfasst), so der Richter. Diese Aussage zeige, dass er davon ausging, dass der Schaffner überleben werde.
Der Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg habe am 2. Februar „aus einer situativen Missstimmung, spontan und aufgeladen“ gehandelt.
Er hatte seinen Job verloren, anders als erwartet kein Geld bei der Bank bekommen und am Vormittag schon Stress in einem anderen Zug gehabt, weil er ohne Ticket fuhr.

„Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“

Als Serkan Calar ihn dann bei der Fahrscheinkontrolle im Regionalexpress von Landstuhl nach Homburg (Saarland) angetippt habe, sei er schnell aggressiv geworden. Ihm habe nicht gefallen, dass der Schaffner Deutsch redete – und er reagierte: „Don`t touch me“ (Fass mich nicht an).
Durch Überwachungskameras ist das Geschehen – tonlos – dokumentiert. Der Angeklagte habe sich vor dem Schaffner aufgebaut, und Calar habe versucht, ihn auf Abstand zu halten, ihn leicht zurückgetippt – dann schlug der Angeklagte zu.
Mit beiden Fäusten und mit Wucht – gegen Kopf und Schläfen. Auch als der Mann in Uniform auf einen Sitz sackte, schlug er weiter.
Dennoch: „Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“, sagt der Richter. Es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte professionelle Boxerfahrung habe. Er habe aber eine Abneigung gegen Berührungen von Fremden und gegen Anweisungen von Amtsträgern.

Nebenklage will Urteil anfechten

Mit dem Richterspruch endet vorerst ein Verfahren, das über Rheinland-Pfalz hinaus Aufmerksamkeit erregt hat.
Doch während die Justiz ein Urteil fällt, kämpfen Hinterbliebene mit einer Frage: Wie lebt man weiter, wenn ein Vater, Ehemann, Sohn oder Kollege zur Arbeit geht und nicht wiederkommt?
Für viele Zugbegleiter hat der Fall bedrückende Symbolkraft. Wer heute Fahrgäste anspreche, sagen sie, denke daran, dass eine Situation kippen könne. Freundlichkeit sei selbstverständlich geblieben – Sorglosigkeit nicht.
Im Gegensatz zum Angeklagten regieren die Angehörigen des Opfers mit massiver Enttäuschung sowie viel Wut und Ärger.
Familie und Freude kritisieren, dass das Gericht nicht Totschlag oder Mord in Betracht gezogen hat. Keiner von ihnen erscheint zur Urteilsverkündung im Saal – demonstrativ.

Großer Frust bei der Opferfamilie

„Die Familie muss nun ein Leben lang mit dem Tod von Serkan leben, während der Angeklagte bei guter Führung seinen 30. Geburtstag möglicherweise schon in Freiheit feiern kann“, sagt Yalcin Tekinoglu, der Anwalt der Familie.
Den beiden Kindern, zehn und zwölf Jahre alt, werde man vorerst nichts von dem Urteil erzählen. „Sie sollen sich jetzt in den Schulferien erst einmal zumindest ein wenig erholen können. Ihnen fehlt der Vater schmerzhaft.“
Die Familie kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. „Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht“, sagt Tekinoglu. Der Richterspruch sei ein „Fehlurteil“.
Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass der Täter kein trainierter Kampfsportler gewesen sei.
Tekinoglu betont, der Familie gehe es nicht allein um ein höheres Strafmaß. Vielmehr müsse von dem Urteil ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung des Urteils.

Unverständnis bei Zuschauern

Dauernd gebe es Übergriffe auf öffentliche Bedienstete, sagt eine Zuschauerin aus dem Saarland. „Wenn so ein Urteil dann so ausfällt, braucht ja kein Täter mehr Angst zu haben.“
Für sie sei die Tat nicht nur ein Totschlag. „Der Schaffner ist ermordet worden.“ Eine andere sagt: „Es war so unnötig. Alles wegen einer Fahrkarte.“ Und: Wer so zuschlage wie der Angeklagte, müsse doch damit rechnen, dass das Opfer sterbe.

Für Serkan Calar entsteht Gedenkort

Klar ist, die Erinnerung an Serkan Calar wird wachgehalten – auch sichtbar. Für den Zugbegleiter soll es einen Mahn- und Gedenkort am Mannheimer Hauptbahnhof geben, seinem Dienstort.
Die Bahn ist dazu nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Familie des Getöteten in der Planung. Der Ort solle „die Erinnerung an unseren geschätzten Kollegen und lieben Menschen, aber auch an die schreckliche Tat im Bewusstsein halten“. (dpa/red)
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Großeinsätze gegen mehrere Waldbrände – teilweise Evakuierung eines Ortes

Waldbrände haben Feuerwehren in mehreren Ecken Deutschlands in Atem gehalten. In Rheinland-Pfalz brach ein Feuer in einem Gebiet mit Kampfmitteln im Boden aus, dort gab es Explosionen, ein Ort musste teilweise geräumt werden.
Ein größerer Einsatz lief auch in der Gohrischheide an der Landesgrenze von Sachsen und Brandenburg, wo Feuerwehren versuchten, einen erneuten Waldbrand unter Kontrolle zu bringen. Auch andernorts loderten Flammen.
Im rheinland-pfälzischen Kreis Bad Kreuznach war der Waldbrand nach Kreisangaben am Samstagnachmittag an einem Steilhang in der Nähe des Ortes Traisen ausgebrochen. Am späten Samstagabend wurden erst einzelne Gebäude in unmittelbarer Nähe geräumt, in der Folge entschieden die Einsatzkräfte, mehrere Straßen im nördlichen Teil von Traisen zu räumen.

Räumung von Gebäuden bis nachts um 2 Uhr

Menschen mussten bis 2:00 Uhr in der Nacht Gebäude in einem Radius von einem Kilometer um den Brand verlassen, eine Notunterkunft wurde eingerichtet. Der Kreis bot älteren oder kranken Menschen sowie Müttern mit Kindern unter drei Jahren an, sich zu melden, damit Hotelzimmer vermittelt werden können.
Es bestehe derzeit keine Gefahr für die Häuser im Evakuierungsgebiet, die Räumung erfolge vorsorglich, betonte der Kreis. Es habe Explosionen in dem Gebiet gegeben, der herbeigerufene Kampfmittelräumdienst bewerte die Lage fortlaufend, berichtete eine Kreissprecherin.
Die Feuerwehr versuchte, eine weitere Ausbreitung der Flammen zu verhindern. Dafür sollten laut Kreissprecherin Schneisen am Rand des Brandgebietes geschlagen werden. Außerdem sollte der Brand mit Hilfe von Bewässerung an der Feuerfront in Grenzen gehalten werden.

Böiger Wind bereitet Sorgen in der Gohrischheide

In der Gohrischheide in Ostdeutschland fürchtete man einen vorhergesagten böigen Wind, weil dieser zu Funkenflug und neuen Brandausbrüchen führen kann. Man habe das Feuer über Nacht auf einem eingeschlossenen Abschnitt halten können, teilte Zeithains Bürgermeister Mirko Pollmer (parteilos) am Sonntagmorgen mit.
Mit ansteigenden Temperaturen und aufkommendem Wind im Tagesverlauf gehe man aber davon aus, dass das Feuer noch einmal aufflammen werde.

Ein Waldbrand schwelt am 3. Juli 2025 in einem Wald bei Gohrischheide in der Nähe von Zeithain, Deutschland.

Foto: Norbert Millauer/Getty Images

Auch dieses Feuer war am Samstag ausgebrochen, in der Gohrischheide hatte es erst vor einem Jahr den größten Waldbrand seit Jahrzehnten in Sachsen gegeben. Auch das Gebiet im Landkreis Meißen ist munitionsbelastet, was Löscharbeiten erschwert. Ortschaften waren von dem Feuer zunächst nicht bedroht.

Großbrand bei Neustrelitz

Bereits seit Mittwoch sind Einsatzkräfte mit einem Großbrand bei Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Am Sonntag wollte die Feuerwehr hier unter anderem einen Randbereich des stark munitionsbelasteten ehemaligen sowjetischen Panzerschießplatzes kühlen.
Seit Freitag brennt es auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Jüterbog.

Seit 24. Juni brennt es auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz.

Foto: Manuel Genolet/dpa

Zumindest wanderten die Flammen nicht mehr weiter Richtung Norden, wo sich eine Strom- und dahinter eine Bahntrasse befinden. Der Stromnetzbetreiber Edis hatte die Leitung am Freitag vorsorglich abgeschaltet, das hatte aber keine Auswirkungen auf Verbraucher.
Auch hier kann die Feuerwehr wegen einer starken Belastung mit Altmunition das Areal nicht betreten, auch hier gab es bereits Explosionen.

Waldbrände auch in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt ein Blitzeinschlag als mögliche Ursache für einen Waldbrand in einem Ortsteil der Stadt Tangerhütte im Landkreis Stendal. Hier brannten rund 600 bis 700 Quadratmeter Kiefernwald ab.
In Blankenburg im Landkreis Harz, ebenfalls in Sachsen-Anhalt, ging die Feuerwehr auf einer Fläche von ungefähr 4,5 Hektar gegen Flammen vor. Auch Löschflugzeuge waren im Einsatz. (dpa/red)
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Mehrere Menschen sterben bei Badeunfällen

Seit dem 26. Juni sind mehrere Menschen bei Badeunfällen ums Leben gekommen. Gestern ertrank laut Polizei ein 27-Jähriger im Neckar bei Heidelberg, ein 30-Jähriger starb in einem Badesee bei Neuhofen südlich von Mannheim.
Im Herner Meer am Rhein-Herne-Kanal in Nordrhein-Westfalen wurde zudem ein Kind vermisst. In Hessen wurde südwestlich von Frankfurt ein 40-Jähriger tot aus dem Waldsee Raunheim geborgen.
Bereits am 26. Juni war im Seepark Lünen bei Dortmund ein 45 Jahre alter Mann von Besuchern aus dem Wasser gezogen worden. Der Mann starb laut Polizeiangaben später im Krankenhaus.

Badeseen und Flüsse können gefährlich sein

Ein acht Jahre alter Junge wurde nach zweistündiger Suche tot aus einem Badesee in Isernhagen bei Hannover geborgen. Das Kind habe sich den ersten Hinweisen zufolge im Wasser aufgehalten und sei dann nicht mehr zu sehen gewesen, teilte die Polizei mit.
Ebenfalls nach stundenlanger Suche wurden die Leichen von zwei Schwimmern am 26. Juni im Bodensee gefunden. Die älteren Männer waren am Donnerstag vor den Augen ihrer Frauen in den See gesprungen und verschwunden.
In Heidelberg waren Polizei, Rettungskräfte und Taucher im Einsatz, um den 27-Jährigen aus dem Neckar zu bergen. Die anschließende Reanimation blieb erfolglos. Der 30-Jährige war in der Nähe von Mannheim mit Freunden an einem Badesee und ging allein ins Wasser. Nachdem die Freunde den Mann aus den Augen verloren hatten, alarmierten sie die Rettungskräfte. (dpa/red)
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Gericht: Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen

Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen
Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).

Hintergrund des Falls

Der zweijährige Sohn lebt seit der Trennung der Eltern überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßig begleiteten Umgang mit dem Vater. Die Mutter stammt aus Osteuropa und wollte mit dem Kind über die Weihnachtsfeiertage 2025 zu ihrer Familie dorthin reisen. Der Vater lehnte die Reise ab.

Entscheidung der Gerichte

Das Amtsgericht Landau gab der Mutter in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter entschieden, dass die Mutter allein über die Reise bestimmen durfte.

Begründung des Gerichts

Zwar handele es sich bei einer solchen Auslandsreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sie habe jedoch große Bedeutung für das Kind. Im Sinne des Kindeswohls dürfe die Mutter allein entscheiden, weil der Aufenthalt in Osteuropa dem Jungen helfe, seine eigene Identität zu entwickeln.
Durch die Herkunft seiner Mutter bestünden enge familiäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa. Der Kontakt zum Vater werde durch die Reise nicht eingeschränkt.

Grundsatz zur Mitnahme von Kindern

Grundsätzlich kann ein Elternteil bei einer normalen Urlaubsreise allein über die Mitnahme des Kindes entscheiden, solange keine besonderen Gefahren bestehen. Bei Reisen von erheblicher Bedeutung ist normalerweise die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Im vorliegenden Fall habe jedoch das Kindeswohl Vorrang gehabt. (afp/red)
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Merz und Länderchefs diskutieren über Finanzen

Seit Monaten laufen Debatten über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz wird das Thema wieder diskutiert.
Abseits dieses Themas wird es bei der Ministerpräsidentenkonferenz, der diesmal der neue rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU vorsitzt, auch um das Thema Staatsmodernisierung gehen, in dem Zusammenhang vor allem um Bürokratieabbau und Digitalisierung.

Merz teilt Sorge um Handlungsfähigkeit der Kommunen

Debattiert wird bei den Finanzen vor allem über das Konnexitätsprinzip und wie und in welchem Maße der Bund die Länder und die Kommunen finanziell entlasten kann. Die Bundesländer pochen bei neuen Steuer- und Leistungsgesetzen auf den Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt.
Die Länder fordern einen Mechanismus für Kompensationen, wenn der Bund mit Gesetzen für neue finanzielle Lasten sorgt. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot im Bund heißt es, man wolle sich am Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren.
Merz sagte einen Tag vor dem Treffen im Bundestag, er teile in vollem Umfang die Sorge um die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Für die meisten Menschen finde Demokratie auf der kommunalen Ebene statt. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen sei für ihn ein überragend wichtiges Ziel. Er hoffe sehr, mit den Ländern einen Konsens erzielen zu können.
Einen Mechanismus zur Entlastung bei Steuergesetzen lehnt der Bund ab. Am 21. Juni hatte Merz angekündigt, dass Kommunen durch Kostensenkungen bei bestimmten Sozialgesetzen entlastet werden sollen. Es gehe um vier große Gesetze, sagte der Kanzler, drei benannte er konkret: das Unterhaltsvorschussgesetz, das Jugendhilfegesetz und die Eingliederungshilfe.

Richterbund erwartet neuen Rechtsstaatspakt

Beschlossen werden soll in der Ministerpräsidentenkonferenz auch ein „Pakt für den Rechtsstaat“, mit dem die Bundesregierung die Justiz der Länder stärken will. Diese sollen fast eine halbe Milliarde Euro für mehr Personal und die Digitalisierung der Justiz bekommen. Das Kabinett hatte den Rechtsstaatspakt bereits im Juli 2025 beschlossen, Bund und Länder konnten sich aber noch nicht auf das Vorhaben einigen.
Für mehr Personal in der Justiz plant der Bund eine Anschubfinanzierung von 240 Millionen Euro – das reichte einigen Ländern bislang nicht. Sie wollten stattdessen eine dauerhafte Finanzierung neuer Stellen.
Der Deutsche Richterbund zeigte sich „sehr zuversichtlich“, dass der Pakt beschlossen wird. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sprach von einem „dringend benötigten Investitionsschub für die Justiz“. AFP sagte er: „Es ist höchste Zeit, dass die Politik eine personelle Trendwende für die chronisch überlastete Strafjustiz einleitet.“ Flankierend müsse zudem das Verfahrensrecht für Strafprozesse deutlich vereinfacht werden.
„Das Vertrauen in den Rechtsstaat nimmt schweren Schaden, wenn Gerichtsverfahren sich immer länger hinziehen und Ermittlungen aus Personalnot immer öfter vorzeitig eingestellt werden müssen“, betonte Rebehn. Es sei niemandem zu vermitteln, dass sich bei den Staatsanwaltschaften inzwischen mehr als eine Million offene Fälle stauten.
„Mit dieser Strafverfolgung nach Kassenlage muss endlich Schluss sein.“ Allein in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten fehlten rund 2.000 Juristen.

Zwei Pressekonferenzen geplant

Beschäftigen werden sich die Länderregierungschefs voraussichtlich darüber hinaus damit, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gesichert werden kann.
Hier könnte die Pharmaindustrie in den Fokus rücken, die etwa im Vorsitzland Rheinland-Pfalz eine große Rolle spielt. Unternehmen aus der Branche hatten sich kürzlich über Belastungen durch die vom Bund geplanten Einsparungen in der Gesundheitspolitik beschwert.
Über Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz informieren werden zunächst um 14:00 Uhr Schnieder und der Co-Vorsitzende, Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies von der SPD.
Im Anschluss beraten die Länderchefs im Kanzleramt mit Merz. Der Kanzler, Schnieder und Lies wollen sich danach vor der Presse äußern. (dpa/afp/red)
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Prozess um getöteten Zugbegleiter gestartet

Er soll einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz mehrfach so heftig mit beiden Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später starb. Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten begonnen. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Prozessauftakt sind viele Angehörige des getöteten Serkan Çalar gekommen, darunter sein Vater, seine vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel. Es sei sehr wichtig, Serkan ein Gesicht zu geben, sagt Eray Çalar, einer der Brüder.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Sie hielten Leinwände mit Fotos des Opfers in den Händen. „Wir wollen zeigen, dass Serkan Çalar hier ist, dass er mit uns gekommen ist. Seine Seele ist hier“, sagt Bruder Ismail. In den Prozess gehe man mit gemischten Gefühlen; den mutmaßlichen Täter sehe man zum ersten Mal.

Zugbegleiter starb an Hirnblutung

Die Tat geschah Anfang Februar in einem Regionalexpress, der von Landstuhl in der Westpfalz nach Homburg im Saarland unterwegs war. Der 36 Jahre alte Schaffner hatte den Angeklagten aufgefordert, sein Ticket zu zeigen. Er hatte aber keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Das habe den Mann so verärgert, dass er gewalttätig wurde, heißt es in der Anklage.
Der Grieche habe dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt: Daraufhin kippte der Schaffner bewusstlos um. Zwei Tage später starb das Opfer im Krankenhaus – an einer Hirnblutung.

Anklage lautete zunächst auf Mord

Während die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es vom Gericht.
Der Angeklagte hat „das objektive Tatgeschehen“ laut Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zum Teil könne er sich nicht mehr erinnern, hieß es.
Zum Prozessauftakt ist der Zuschauerandrang groß. Auch Mitarbeiter der Bahn sind gekommen. Çalar war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. „Es ist heute ein schwerer Tag“, sagte ein Cousin des Opfers aus Ludwigshafen.
Insgesamt sind am Landgericht derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. (dpa/red)
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Extremhochwasser droht: Warnstufe „Gefahr“ am Dörsbach ausgerufen

Warnung vor Extremhochwasser: Am Dörsbach bei Katzenelnbogen in Rheinland-Pfalz ist ein schnell und stark steigender Flusspegel gemeldet worden. Für Anliegergemeinden gilt Warnstufe „Gefahr“, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe am Abend auf seiner Internetseite mitteilte.
Die Behörde warnte davor, überflutete Räume oder Flächen zu betreten, und riet, tiefer gelegene Bereiche in Häusern zu meiden, falls bereits Wasser eingedrungen sei. In besonders exponierten Lagen sei eine Evakuierung nicht ausgeschlossen. „Durch das Hochwasser können Sie ggfs. Ihr Haus nicht mehr verlassen“, heißt es auf der Behördenseite.
„Es wird gerade intensiv geguckt, wie sich die Pegel entwickeln und welche Maßnahmen notwendig sind“, sagte ein Sprecher des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz am späten Abend. Es sei eine Koordinierungsstelle eingerichtet worden und Kräfte stünden bereit. Das Land stehe in engem Austausch mit dem betroffenen Rhein-Lahn-Kreis.

Ritterspiele abgesagt

In Katzenelnbogen wurden die Ritterspiele für den Tag abgesagt, ein Zeltlager wird nach Behördenangaben geräumt. Bewohnerinnen und Bewohner wurden zudem aufgerufen, Nachbarn und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen und Autofahrten im betroffenen Gebiet möglichst zu vermeiden. Aktuelle Wasserstände sind unter www.hochwasser.rlp.de abrufbar. (dpa/red)
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Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Die Hintergründe des Falls

Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)
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BASF-Chef: Bei Öl drohen langsam die Reserven auszugehen

BASF-Chef Markus Kamieth warnt vor einem neuen Ölpreisschock wegen des Irankriegs.
„Bei Öl kommen wir jetzt langsam an den Punkt, wo die Reserven jetzt auch langsam mal verbraucht sind“, sagte Kamieth im Internationalen Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten.
Wenn die Straße von Hormus nicht bald öffne, könnte es in der zweiten Jahreshälfte „nochmal einen Preisschock auch bei Öl und bei raffinierten Produkten geben“.

Ölpreis nahe 100-Dollar-Marke

Mit der gesperrten Straße von Hormus verliere die Welt nur 3 Prozent an Gas, bei Öl seien es rund 20 Prozent. Und da es im Nahen Osten viele Raffinerien gebe, steige der Anteil bei raffinierten Produkten wie Treibstoffen und vielen Chemieprodukten signifikant auf bis zu 40 Prozent.
Der Irankrieg, der Ende Februar begann, hat die Ölpreise am Weltmarkt stark steigen lassen und damit die Inflation angefacht – Autofahrer spüren das an der Tankstelle, Unternehmen leiden unter höheren Transportkosten.
Inzwischen hat sich der Ölpreis wieder etwas normalisiert, bleibt aber nahe an der Marke von 100 Dollar je Barrel Brent-Öl (159 Liter).
Zugleich sei er nicht nervös, was Gas anbelange, sagte Kamieth. Der Gaspreis steige zwar mit Spekulation, „aber das ist nicht meine größte Sorge“. Ein Grund sei, dass China als riesiger Verbraucher von Gas und Flüssiggas auf Kohle umstelle, sobald der Gaspreis steige. Damit sinke der Gasbedarf in Fernost, was den Markt entlaste.

Kritik an deutscher Energiepolitik

Kritik äußerte Kamieth an der Energiepolitik. „Deutschland und Europa wird nie ein günstiger Gasstandort sein, weil wir kein eigenes Gas fördern. Das ist auch eine eigene Entscheidung. Wir wollen das als Gesellschaft nicht. Wir sind offensichtlich gerne ein Industrieland mit wenig Energie.“
Einer Rückkehr zu billigem Gas aus Russland erteilte Kamieth eine Absage.
„Die Idee, die manche Politiker aus Parteien am rechten Ende des Spektrums generieren, wenn man Nordstream wieder anschaltet, geht der Gaspreis in Europa runter, ist Unsinn. Es wird nicht funktionieren, weil der Gas preissetzende Mechanismus in Europa Flüssiggas bleibt.“

Größte Krise für Chemie seit 25 Jahren

Die Chemiebranche erlebe wohl ihre schwierigste Zeit seit 25 Jahren, sagte Kamieth. Der Druck auf die energieintensive Produktion sei groß, etwa bei Ammoniak, die in Europa viel CO2-Abgabe koste.
Trotzdem sei er „nicht fatalistisch“. Europa werde auch in zehn Jahren eine starke Chemiebranche haben, auch wenn sie dann anders aussehe.
Kamieth will den schwächelnden Chemieriesen wieder auf Kurs bringen. BASF kämpft seit Jahren mit teurer Energie in Deutschland, Überkapazitäten am Weltmarkt und Konkurrenz aus China.
Das Stammwerk in Ludwigshafen, wo mit 33.000 Menschen rund ein Drittel der weltweiten Belegschaft arbeitet, ist seit langem defizitär.
Kürzlich verkündete BASF, dass die Fixkosten im Kerngeschäft um bis zu 20 Prozent sinken sollen – verbunden mit einem weiteren Jobabbau. Kamieth will BASF stärker auf das Kerngeschäft ausrichten.
Die Mehrheit am Lack-Geschäft etwa geht an den US-Finanzinvestor Carlyle, die Agrarsparte soll an die Börse gehen. (dpa/red)
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Pharmariesen stoppen Milliardeninvestitionen – Warnung vor Standortproblemen in Deutschland

Die von den Pharmariesen Eli Lilly und Boehringer Ingelheim abgesagten Investitionen zeigen nach Meinung einer Pharmaexpertin des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) grundlegende Herausforderungen des Standorts Deutschland. „Meine Einschätzung an dieser Stelle wäre, dass wir es mit deutlichen Warnschüssen zu tun haben“, sagte Jasmina Kirchhoff der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Das, was wir da gerade sehen, ist durchaus ernst zu nehmen, weil das Überlegungen sind, die sich viele andere Unternehmen auch stellen werden.“
Mitte der Woche hatte erst Boehringer Ingelheim verkündet, für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehene 900 Millionen Euro doch nicht in deutsche Standorte investieren zu wollen. Kurz darauf verkündete der US-Konzern Eli Lilly, nicht mehr 2,5 Milliarden US-Dollar (rund 2,2 Mrd. Euro) in sein neues Werk in Alzey in Rheinland-Pfalz zu stecken, sondern nur noch die Hälfte des Betrages.

Expertin: Firmen fehlt Planungssicherheit

Kirchhoff verwies auf die geplante Gesundheitsreform in Deutschland. Über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz werde in einer Zeit diskutiert, in der sich weltweit die Rahmenbedingungen änderten. Der US-Markt stelle sich komplett neu auf, auch steige der Druck aus Asien.
Kritisch gesehen würden von der Pharmaindustrie die als Teil des Sparpakets vom Bund angedachten dynamisierten Herstellerabschläge. „Mit denen ist es praktisch gar nicht mehr möglich, überhaupt Planungen zu vollziehen, weil sich diese Rabatte jedes Jahr ändern“, sagte Kirchhoff. „Zudem muss man davon ausgehen, dass sie in Zukunft ausschließlich steigen werden.“
Hinzu komme, dass im Gesetz bisher die Möglichkeit von Rabattverträgen für innovative Arzneimittel angelegt ist, die den Schutz geistigen Eigentums unterminieren würden. Auch müsse gesehen werden, dass einige Länder als Reaktion auf die US-Arzneimittelpolitik ihre Arzneimittelbudgets schon hochgesetzt hätten. „Das, was wir tun, ist genau das Gegenteil.“

Kirchhoff: Zielkonflikt muss angegangen werden

Sie hoffe, dass in der deutschen Politik spätestens jetzt verstanden worden sei, dass es einen ernsthaften Zielkonflikt gebe zwischen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen, sagte Kirchhoff. Alle beteiligten Ministerien müssten sich zusammensetzen und schauen, wie sich dies verbinden lasse. Auch müsse ins Bewusstsein geraten, dass die neue Ausrichtung der US-Arzneimittelpolitik ein systemisches Risiko für Deutschland darstelle.
Was in Deutschland getan werde, stehe besonders im Blick. Es sei der größte Gesundheitsmarkt Europas, andere europäische und nicht europäische Länder koppelten ihre Preise an deutsche Arzneimittelpreise und die deutsche Pharmaindustrie habe ein hervorragendes Standing. „Das heißt, was wir hier tun, hat auch Signalwirkung in andere Länder hinein.“ (dpa/red)
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Pharma: Boehringer Ingelheim stoppt Milliardeninvestitionen in Deutschland

Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim stoppt in Deutschland geplante Investitionen in einem hohen dreistelligen Millionenbereich. Es gehe um Ausgaben für die Jahre 2027 bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von 900 Millionen Euro, teilte das Unternehmen in Ingelheim bei Mainz mit. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Deutschlandchef: Müssen mit USA und Asien Schritt halten

Als Gründe für den Schritt nennt Boehringer Ingelheim die schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland, auch die Sparpläne der Bundesregierung bei den Gesundheitsausgaben. Die sehen unter anderem höhere Rabatte vor, die Arzneikonzerne Krankenkassen künftig gewähren müssen.
Verwiesen wird von Boehringer zudem auf die größere Dynamik in anderen Märkten sowie die geopolitische Lage. Dazu zählt ein gewachsener Druck aus den USA.
Boehringer Ingelheim hatte wie andere Pharmaunternehmen eine Art Abkommen mit der US-Regierung geschlossen, um von Pharmazöllen befreit zu werden. Eine Bedingung dafür ist, in Produktion und Forschung in Amerika zu investieren.
„Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Boehringer-Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers dem „Handelsblatt“. „Wir müssen Schritt halten mit der Entwicklung in den USA und Asien.“
Die in Deutschland gestoppten Investitionen waren vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an hiesigen Standorten vorgesehen, unter anderem für neue Laborgebäude. (dpa/red)
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Mord an Luise: Familie erhält 125.000 Euro Schmerzensgeld

Der brutale Tod der zwölfjährigen alten Luise aus Freudenberg im Siegerland ist ein Schock gewesen – nicht nur für die Familien und die Menschen in ihrer Heimstadt.
Auch bundesweit war das Aufsehen groß. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.
Mehr als drei Jahre später hat das Landgericht Koblenz nun eine Entscheidung in einem Zivilverfahren unter anderem um Schmerzensgeld verkündet. Dabei ging es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass die geständigen Mädchen eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen müssen. Eine Grundlage dafür ist, dass die Kammer festgestellt hat, dass die Ansprüche auf einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen“.
Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro.
Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzu kämen weitere Kosten wie Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro.
Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe, müssten die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einstehen.
Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

War es Mord?

„Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet“, sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn.
Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Wie lange kämpfte Luise mit dem Tod?

Für die Höhe des Schmerzensgelds gilt die Dauer und Schwere des Leidens als entscheidend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt habe, wie der Richter sagte.
Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar.
Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Was war geschehen?

Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr.
Die Leiche des Mädchens wurde am 12. März einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt gefunden.
Nach Angaben des Gerichts führten die Beklagten – eine davon soll Luises beste Freundin gewesen sein – das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht.
Dort hätten sie zunächst versucht Luise mit einem Plastikbeutel zu erwürgen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.
Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum – gestorben.

Wer hat Luise getötet?

Zwei tatverdächtige Mädchen von damals 12 und 13 Jahren gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen.
Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden.
Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Später zeigten Chatverläufe dem Richter zufolge, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.

Was ist zum Motiv bekannt?

Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird.
Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“

Warum gab es keinen Strafprozess?

Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag.
Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden, wenn sie eine sogenannte Verantwortungsreife besitzen. Dem Gericht in Koblenz zufolge besaßen die beiden Mädchen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen. (dpa/red)
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Mordanklage nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erhoben

Rund vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der 26-jährige Verdächtige wegen Mordes angeklagt worden.
Es sei von einer Tat aus niedrigen Beweggründen auszugehen, erklärte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Donnerstag. 28. Mai.

Anklage nach Angriff auf Zugbegleiter erhoben

Der Beschuldigte soll den Zugbegleiter nach einer Fahrtkartenkontrolle am 2. Februar bei Landstuhl mehrere Schläge versetzt haben, als dieser ihn der Bahn verwies.
„Nach den durchgeführten Ermittlungen handelte der Angeschuldigte aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle“, teilte die Behörde weiter mit.
Der Beschuldigte habe das Tatgeschehen bei richterlichen Vernehmungen und gegenüber einem forensisch-psychologischen Gutachter objektiv eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teils auf Erinnerungslücken berufen.
Die Anklage erging zum Landgericht Zweibrücken. Es muss nun über die Eröffnung der Prozesses entscheiden.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus und trat eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals los.

DB-Gipfel beschließt mehr Sicherheitspersonal

Die Deutsche Bahn hielt einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden ab.
Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Ausrüstung der Mitarbeiter sowie mehr Kooperation mit der Bundespolizei.
Die Attacke ereignete sich während der Fahrt eines Regionalzugs bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz. Laut Staatsanwaltschaft kontrollierte der Zugbegleiter den 26-Jährigen.
Da dieser keinen Fahrschein hatte, forderte ihn zur Vorlage seines Ausweises aus. Als der Angeklagte dies nicht tat, verwies er ihn des Zugs.
Daraufhin versetzte dieser dem Bahnmitarbeiter mehrere Faustschläge gegen den Kopf. Dieser stützte bewusstlos zu Boden und erlitt eine letztlich tödliche Hirnblutung. (afp/red)
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Rheinland-Pfalz: Kletterin überlebt sieben Meter tiefen Sturz

In Rheinland-Pfalz hat eine 54-jährige Kletterin einen sieben Meter tiefen Sturz überlebt.
Der Unfall ereignete sich am Sonntagnachmittag am Burghalderfelsen in Hauenstein, wie am Montag das Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern mitteilte.
Die schwerverletzt Frau sei „aufgund der schwierigen Geländelage“ mittels eines Rettungshubschraubers geborgen worden, hieß es. Dieser brachte die Kletterin aus dem Raum Saarbrücken in ein Krankenhaus.
Eine Fremdeinwirkung lag den Angaben zufolge nicht vor. Der Burghalderfelsen ist ein bei Kletterern beliebter Felsen im Süden von Rheinland-Pfalz. (afp/red)
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Nach Millionenverlust: ADAC erhöht Mitgliedsbeitrag

Zum ersten Mal seit sechs Jahren erhöht der ADAC die Jahresbeiträge. Abhängig von der gewählten Mitgliedschaft sollen die Beiträge für Einzelmitglieder zum 1. Januar 2027 um zwischen 10 Euro und 35 Euro im Jahr steigen, beschlossen die Delegierten auf der Hauptversammlung im rheinland-pfälzischen Speyer.
Grund dafür seien höhere Kosten für Energie, Personal, Ersatzteile sowie Abschlepp- und Werkstattleistungen, erklärte der Automobilclub. Das Geschäftsjahr 2025 sei deshalb mit einem Verlust von 17 Millionen Euro abgeschlossen worden. Seit der letzten Erhöhung 2020 seien die Lebenshaltungskosten um 24,4 Prozent gestiegen. „Für eine einzelne Pannenhilfe muss der ADAC inzwischen im Durchschnitt sogar 27 Prozent mehr ausgeben“, hieß es.

ADAC verspricht zusätzliche Leistungen

Im vergangenen Jahr verzeichnete der ADAC nach eigenen Angaben 490.000 Neueintritte. Die nun insgesamt 22,7 Millionen Mitglieder sollen nach der Beitragserhöhung aber auch von erweiterten Leistungen profitieren, hieß es: So würden Leistungen angemessen erweitert und Leistungsgrenzen etwa beim Abschleppen erweitert. Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen solle es keine Abstriche an Leistungsfähigkeit und Qualität geben, sagte der ADAC-Präsident Christian Reinicke laut Mitteilung.
Demnach wurde im vergangenen Jahr in Deutschland durchschnittlich alle 9 Sekunden die Hilfe des ADAC beansprucht, insgesamt über 3,7 Millionen Mal. Und auch für 2026 gehe man von einer hohen Nachfrage aus. (dpa/red)
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deutschland

Cyberangriff auf Kliniken: Tausende Patientendaten geklaut

Bei einem Cyberangriff auf einen externen Dienstleister zahlreicher Kliniken in Deutschland sind Zehntausende Patientendaten gestohlen worden. Betroffen waren etwa Kliniken in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Der attackierte Dienstleister drückte sein Bedauern aus. Man nehme den Vorfall sehr ernst und sei sich möglicher Auswirkungen auf Kunden und Patienten bewusst, teilte das Unternehmen Unimed mit Sitz in Wadern (Saarland) mit.
Die Attacke fand demnach schon Mitte April statt. Kurz danach sei der Abrechnungsservice wieder uneingeschränkt arbeitsfähig gewesen.
Man gehe davon aus, dass die Angreifer die komplette Verschlüsselung des Systems vorhatten. Das habe nicht verwirklicht werden können. Bevor die Angreifer abgewehrt werden konnten, seien die Daten jedoch abgeflossen. Betroffen sind Angaben eines Unimed-Sprechers zufolge ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.

Fälle in mehreren Bundesländern bekannt

Bei dem Cyberangriff waren Daten Zehntausender Patientinnen und Patienten gestohlen worden. Allein die Uniklinik Köln gab an, dass 30.000 Menschen betroffen seien.
Am Universitätsklinikum Düsseldorf war von mehr als 3.000 Fällen die Rede. In Baden-Württemberg erbeuteten die Diebe Daten von mehr als 72.000 Patienten der Universitätskliniken Freiburg, Ulm, Heidelberg und Tübingen.
Das Universitätsklinikum des Saarlands meldete gut 1.200 Fälle. Die einzige Uniklinik von Rheinland-Pfalz, die Mainzer Universitätsmedizin, nannte die Zahl von maximal 2.764 betroffenen Patientinnen und Patienten mit privater (Zusatz-)Versicherung beziehungsweise als Selbstzahler.
„Da Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Daten überhaupt gehören, ist der Cyberangriff auf den externen Dienstleister ein schwerwiegender Eingriff für die Betroffenen, den wir aufs Schärfste verurteilen“, teilte die Unimedizin Mainz mit.
Der externe Dienstleister rechnet nach Auskunft der Krankenhäuser für zahlreiche Kliniken in Deutschland Leistungen bei Patientinnen und Patienten mit privater oder wahlärztlicher Leistung ab. (dpa/red)
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Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt

In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.
In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.

Belegung vielerorts gestiegen

Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026.
Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März.
Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.

Einzelne Haftanstalten überfüllt

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren – selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs – deutlich überbelegt.
Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April.
In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind. (dts/red)
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18. Mai: Stromsteuer soll sinken | Zweifel am Heizungsgesetz | Zivilschutz

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Stromsteuer soll sinken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert angesichts hoher Energiepreise weitere Entlastungen für Verbraucher und drängt auf eine Senkung der Stromsteuer. Voraussetzung seien allerdings Spielräume im Bundeshaushalt. CSU-Chef Markus Söder geht noch weiter: Er verlangt die komplette Abschaffung der Stromsteuer und spricht sich zudem für eine Verlängerung des Tankrabatts aus.

Zweifel am Heizungsgesetz

Die Opposition und kritische Stimmen aus der Union bezweifeln, dass das neue Heizungsgesetz einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Sie verweisen auf den Klimabeschluss aus Karlsruhe von 2021. Darin hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Zivilschutz

Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.

Trump macht Druck

US-Präsident Trump fordert den Iran zu zügigem Handeln auf. Washington verlangt von Teheran, sein Atomprogramm aufzugeben und das Ende der Kontrolle über die Straße von Hormus. Der Iran will bislang jedoch nicht über sein Nuklearprogramm verhandeln und signalisiert Bereitschaft für eine Fortsetzung der Kämpfe. Zugleich sorgen Drohnenangriffe auf ein Kernkraftwerk der Vereinigten Arabischen Emirate für Spannungen.

Neuer Ministerpräsident

In Rheinland-Pfalz stellt die CDU erstmals nach 35 Jahren SPD-Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Gewählt worden ist Gordon Schnieder, der Bruder von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. CDU und SPD bilden erstmals eine große Koalition in Mainz und besetzen jeweils fünf Ministerposten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen beide aus.