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Nach mysteriösem Tod von Mango-Gründer: Sohn unter Verdacht

Ein mutmaßliches Verbrechen im Umfeld der Gründerfamilie erschüttert den weltweit erfolgreichen spanischen Modekonzern Mango – und sorgt in ganz Spanien für Aufsehen.
Knapp eineinhalb Jahre nach dem Tod von Firmengründer Isak Andic wurde nun dessen Sohn als Verdächtiger festgenommen. Bisher war man von einem Unfall ausgegangen.
Jonathan Andic sei in Barcelona in Gewahrsam genommen worden, berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und weitere Medien unter Berufung auf Ermittlerkreise. Ein Sprecher der Polizei bestätigte die Festnahme auf Anfrage.
Isak Andic war am 14. Dezember 2024 bei einem Familienausflug im Montserrat-Gebirge circa 40 Kilometer nordwestlich von Barcelona in den Tod gestürzt. Er war damals 71 Jahre alt. Ein Unfall hieß es seinerzeit.
Der mehrfache Milliardär sei in den Salpeterhöhlen von Collbató ausgerutscht und 150 Meter in die Tiefe gefallen.
Im weiteren Verlauf der Untersuchungen wurden irgendwann jedoch Zweifel laut, der Gründer-Sohn geriet in den Fokus der Ermittlungen. Laut Medien wurde auch sein Handy untersucht.

Sohn verwickelte sich in Widersprüche

Nach bisherigen Erkenntnissen der katalanischen Polizei Mossos d’Esquadra war Jonathan Andic die einzige Begleitperson, als der Mango-Gründer in die Tiefe stürzte.
Dem 44-Jährigen werde nun Totschlag vorgeworfen, berichtete RTVE. Die Polizei habe Widersprüche in seiner Aussage festgestellt. Die Lebenspartnerin von Isak Andic, die Profi-Golfspielerin Estefanía Knuth, habe von einem schlechten Verhältnis zwischen Vater und Sohn erzählt.
Der Verdächtige sollte noch am Dienstag, 19. Mai dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Dieser könnte Untersuchungshaft anordnen oder den Verdächtigen unter Auflagen freisetzen. Zuständig sei das Untersuchungsgericht Nr. 5 in Martorell bei Barcelona.
Familienvertreter teilten der Nachrichtenagentur Europa Press mit, Jonathan Andic habe am Dienstagvormittag bereits eine erste Aussage gemacht. Wegen der Geheimhaltung des Verfahrens könne man keine weiteren Angaben machen, hieß es weiter. Man arbeite aber eng mit den Behörden zusammen.

Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango

Mit einem geschätzten Vermögen von rund 4,5 Milliarden Euro galt Andic als einer der wohlhabendsten Männer Spaniens. Er war begeisterter Bergsteiger und Wanderer.
Andic habe nicht nur die katalanische, sondern auch die globale Modebranche unauslöschlich geprägt, schrieb der katalanische Regionalpräsident Salvador Illa nach dem Tod auf der Nachrichtenplattform X.
Sogar Spaniens Königin Letizia trägt Mango. Nach der überraschenden Wende gaben weder Illa noch andere Persönlichkeiten zunächst Stellungnahmen ab.
Die Familie des 1953 in Istanbul geborenen Unternehmers war 1969 nach Spanien ausgewandert. Im Alter von 17 Jahren verkaufte er bereits Kleidung und Schuhe auf Märkten.
Anfang der 1980er Jahre eröffnete Andic in Barcelona und in Madrid mehrere Modegeschäfte unter dem Namen Isak Jeans. Vor etwas mehr als 40 Jahren benannte er diese in Mango um. Neben Jonathan hatte Andic zwei Töchter, Judith und Sarah, die ebenfalls im Unternehmen tätig sind.

Knapp 3.000 Verkaufspunkte in mehr als 120 Ländern

„Isak war ein Vorbild für uns alle“, hatte Mango-CEO Toni Ruiz in der Mitteilung kurz nach dem Tod gesagt.
„Er hat sein Leben dem Mango-Projekt gewidmet und einen unauslöschlichen Eindruck hinterlassen, dank seiner strategischen Vision, seiner inspirierenden Führungsqualitäten und seinem unerschütterlichen Engagement für Werte, die er selbst in unser Unternehmen eingebracht hat.“

Ein Geschäft des spanischen Modehändlers Mango in Düsseldorf. (Archivbild)

Foto: Andreas Rentz/Getty Images

Mit 2.900 Verkaufspunkten in mehr als 120 Ländern und mehr als 18.000 Mitarbeitern schloss Mango das vergangene Geschäftsjahr 2025 mit einem Umsatzrekord von mehr als 3,7 Milliarden Euro ab.
Das entsprach einem Wachstum von 13 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp 80 Prozent des Umsatzes wird inzwischen nach Konzernangaben außerhalb Spaniens erzielt. (dpa/red)
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US-Regierung richtet milliardenschweren Entschädigungsfonds ein

Die US-Regierung hat einen Fonds zur Entschädigung angeblicher Justizopfer der Vorgängerregierung unter Präsident Joe Biden eingerichtet.
Der Fonds ist mit rund 1,8 Milliarden Dollar (1,5 Milliarden Euro) dotiert, wie der amtierende Justizminister und frühere Anwalt von Präsident Donald Trump, Todd Blanche, am Montag mitteilte. Die oppositionellen Demokraten sprachen von einem „Schmiergeldfonds“.
Aus dem Fonds könnten etwa hunderte Trump-Anhänger eine Entschädigung verlangen, die nach dem Angriff auf das Kapitol in Washington am 6. Januar 2021 strafrechtlich verurteilt worden waren.
Trump hatte sie vor gut einem Jahr kollektiv begnadigt. Dem heutigen Präsidenten wurde vorgeworfen, seine Anhänger zum Angriff auf das Kapitol angestachelt zu haben, um die Bestätigung des Wahlsiegs von Joe Biden gewaltsam zu verhindern.
Ein Verfahren gegen Trump wegen dieses Vorwurfs wurde eingestellt. (afp/red)
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Menschenrechtsorganisation meldet mehr als 4000 Festnahmen im Iran

Im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg sind in der Islamischen Republik nach Angaben von US-Aktivisten mehr als 4000 Menschen festgenommen worden.
Zwischen dem Kriegsbeginn am 28. Februar und dem 9. Mai seien mindestens 4023 Festnahmen registriert worden, berichtete am Montag die in den USA ansässige Menschenrechtsorganisation HRANA.
Die Vorwürfe umfassten Spionage, Gefährdung der nationalen Sicherheit und die Weitergabe von Informationen zu dem Krieg an ausländische Medien.
Die iranischen Behörden hätten den Krieg genutzt, „um Festnahmen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Gewalt gegen Zivilisten zu rechtfertigen“, erklärte die Organisation weiter.
Sie gab zudem die Zahl der bei US-israelischen Angriffen im Iran getöteten Menschen mit 3636 an – darunter 1701 Zivilisten. Derzeit gilt in dem Krieg eine Waffenruhe.
Der iranische Polizeichef Ahmad Reza Radan hatte am Sonntag erklärt, dass seit dem Höhepunkt der regierungskritischen Proteste im Januar mehr als 6500 „Verräter und Spione“ mit Verbindungen zum „Feind“ festgenommen worden seien.
Die Behörden hatten die landesweiten Demonstrationen gegen die Führung in Teheran als Aufstand bezeichnet und brutal niedergeschlagen. Laut Berichten von Menschenrechtsgruppen wurden dabei tausende Menschen getötet. (afp/red)
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Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt

Am Oberlandesgericht München wird am Dienstag, 19. Mai, eine Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon verhandelt, der sich mehr als 220.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen.
„Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen.
In unterer Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Nun wollen sie Schadenersatz für betroffene Verbraucher erzwingen. Eine Entscheidung wird am Dienstag noch nicht erwartet. (afp/red)
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Geldwäsche-Vorwürfe: Selenskyjs Ex-Berater Jermak gegen Millionen-Kaution frei

In dem aufsehenerregenden Korruptionsskandal um den ehemaligen ukrainischen Präsidentenberater Andrij Jermak ist der langjährige Vertraute von Staatschef Wolodymyr Selenskyj gegen eine millionenschwere Kaution auf freien Fuß gekommen.
Der 56-Jährige habe eine Kaution von 140 Millionen Hrywnja (umgerechnet etwa 2,7 Millionen Euro) hinterlegt, teilte am Montag, 18. Mai, ein Sprecher des obersten Antikorruptionsgerichts des Landes mit.
Dieses hatte in der vergangenen Woche eine 60-tägige Untersuchungshaft für Jermak angeordnet. Nach der Zahlung der Kaution soll er nun bis zu einem Prozess auf freien Fuß bleiben.
Jermak kündigte an, dass er „meine Position sowie meinen Ruf weiterhin mit rechtlichen Mitteln verteidigen“ wolle. „Ich bin nirgendwohin geflohen und habe dies auch nicht vor“, schrieb er im Onlinedienst Telegram.
Der 56-Jährige hatte nach der Festsetzung der Millionen-Kaution durch das Gericht erklärt: „So viel Geld habe ich nicht.“ Er hoffe aber, dass seine vielen Freunde und Bekannten ihm helfen könnten.
Jermak war von 2020 bis 2025 als Leiter des Präsidialamts Selenskyjs wichtigster Berater. Er wird verdächtigt, an einem weitreichenden Netzwerk zur Veruntreuung von Geldern beteiligt gewesen zu sein.
Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (Nabu) hatte vor einer Woche mitgeteilt, eine „organisierte Gruppe“ enttarnt zu haben, die umgerechnet 8,9 Millionen Euro „über ein Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen“ habe.
Bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen „ehemaligen Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine“.
Jermak weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Ende November war er zurückgetreten, nachdem das Antikorruptionsbüro einen großen Korruptionsskandal im Energiesektor aufgedeckt hatte, in den mehrere Politiker verwickelt waren.
Korruption ist seit langer Zeit ein Problem in der Ukraine. Ihre Bekämpfung gilt als wichtige Voraussetzung für einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union. (afp/red)
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Brandkatastrophe in Crans-Montana: Schweizer Präsident räumt Versäumnisse ein

Nach der Silvester-Brandkatastrophe im Skiort Crans-Montana mit 41 Todesopfern hat der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin Behördenversäumnisse eingeräumt.
„Die Schweiz wurde in den vergangenen Monaten hart geprüft“, sagte der Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) am Sonntag, 17. Mai, dem „Spiegel“. Das Unglück zeige: „Perfekt sind wir nicht. Aber wir können und müssen aus Fehlern lernen.“
Parmelin verwies bezüglich des Vorwurfs mangelnder Kontrollen durch die Behörden auf die Ermittlungen der Walliser Justiz. „Die Politik muss ungeachtet der Ermittlungen Maßnahmen und Konsequenzen einleiten und umsetzen. Deswegen hat der Bundesrat beschlossen, einen runden Tisch für Opfer, Hinterbliebene, Versicherer und Behörden einzurichten“, sagte Parmelin.

Brandschutz im Fokus der Ermittlungen

Landesweit seien die bereits strengen Brandschutzvorschriften verschärft, vielerorts Feuerfontänen verboten und Baunormen angepasst worden. „Das bringt die toten Menschen nicht zurück, soll aber verhindern, dass sich eine solche Katastrophe jemals wiederholt“, sagte Parmelin.
Für internationale Irritationen sorgte nach der Katastrophe zudem der Umgang mit Behandlungskosten ausländischer Opfer. Italienische Betroffene hätten keine Zahlungsaufforderungen erhalten, sondern lediglich Kopien der Rechnungen, sagte Parmelin.
Es gehe um Transparenz im Rahmen internationaler Versicherungsregeln. „Trotzdem war es ungeschickt“, betonte der Schweizer Präsident. Er habe Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni zugesichert, dass dies nicht wieder passieren werde.

Katastrophe in der Silvesternacht

In der Silvesternacht war im Untergeschoss der Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana ein Brand ausgebrochen. 41 zumeist junge Menschen kamen ums Leben, 115 weitere Menschen wurden verletzt.
Die Ermittler vermuten, dass die Brandkatastrophe durch an Flaschen befestigte Feuerwerksfontänen ausgelöst wurde, die der Decke zu nahe kamen.
Ermittlungen sollen nun Aufschluss über die genauen Umstände des Brandes geben und klären, ob die Eigentümer der Bar gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben.
Die Gemeinde hat bereits eingeräumt, dass seit 2019 keine Brandschutzkontrollen in der Bar stattgefunden hatten – obwohl diese jedes Jahr vorgeschrieben sind. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Brandstiftung. (afp/red)
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Rückkehr nach Syrien: Kein Bundesland erhielt seit Januar Passersatzpapiere

Seit Ende Januar hat kein Bundesland von der Bundespolizei ein Passersatzpapier erhalten, um einen ausreisepflichtigen Syrer abschieben zu können.
Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Beamte der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Eine entsprechende Anfrage wollte das Bundespolizeipräsidium in Potsdam, das Innenminister Alexander Dobrindt untergeordnet ist, demnach weder dementieren noch bestätigen.

Rund 11.000 Syrer ausreisepflichtig

Wie die Bundespolizei der Zeitung mitteilte, sind rund 11.100 Syrer in Deutschland ausreisepflichtig – zum Stand Ende März.
Nachdem seit 2011 kein einziger der rund eine Million syrischen Asylzuwanderer zurückgebracht worden war, gelangen unter Minister Dobrindt im Dezember 2025 und im Januar dieses Jahres die ersten vier Abschiebungen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor einem Jahr angekündigt: Nach Syrien werde man abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Bayerns Innenministerium teilte der „Welt am Sonntag“ mit, die Organisation von Rückführungen nach Syrien unterscheide sich derzeit von regulären Verfahren vor allem dadurch, dass der Bund in der Anfangsphase für den gesamten Prozess einschließlich der Passersatzpapierbeschaffung beim Herkunftsstaat die Federführung übernommen habe, um tragfähige Rückführungswege aufzubauen.

Hessen hat keine Ersatzdokumente bekommen

Laut Roman Poseck (CDU), dem Innenminister Hessens, ist von den dort 533 ausreisepflichtigen Syrern derzeit keine Person kurzfristig rückführbar, weil Passersatzdokumente zum Zweck der Rückführung im Jahr 2026 von der syrischen Seite nicht ausgestellt worden seien.
Sein Land sei gut auf regelhafte Rückführungen nach Syrien vorbereitet. Poseck sagte der Zeitung, er könne die Bundesregierung nur ermutigen, in direkten Gesprächen mit der Regierung in Syrien dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
3.850 Syrer stellten im laufenden Jahr bis Ende April Asylerstanträge in Deutschland. Laut einem vertraulich eingestuften Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration vom Februar, sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr 2025 anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg belegt – insbesondere durch Direktflüge der europäischen Fluggesellschaften Dan Air und Air Mediterranean nach Rumänien beziehungsweise Griechenland.
„Nach hier vorliegenden Informationen ist die Einrichtung von Direktflugverbindungen nach Deutschland seitens der Lufthansa AG, im Nachgang zu entsprechenden Erkundungsmissionen, bereits in konkreter Planung“, heißt es in dem internen Bericht zur illegalen Migration. (dts/red)
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Zentralratspräsident fordert Ausweisung antisemitischer Täter

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, spricht sich für eine mögliche Ausweisung ausländischer Täter antisemitischer Gewalt aus.
Mit Blick auf antisemitische Straftaten sagte Schuster der „Welt am Sonntag“, wenn es um Taten gehe, die Leib und Leben gefährdeten, halte er es für legitim, solche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls auch anzuwenden. Der Staat müsse in der Lage sein, seine Bürger zu schützen. Zugleich plädierte Schuster für eine Verschärfung des Strafrechts bei israelfeindlichen Delikten. Auf die Frage, ob etwa die Leugnung des Existenzrechts Israels strafrechtlich schärfer verfolgt werden müsse, sagte er, er halte entsprechende Verschärfungen für sinnvoll.

Ursachen des Antisemitismus

Kritisch äußerte er sich über eine aus seiner Sicht zu große Nachsicht gegenüber Tätern. Das Verständnis für die Täterperspektive sei bisweilen größer als für die Opfer, sagte Schuster. Bewährungsstrafen dürften nicht den Eindruck erwecken, man gehe als freier Mensch ohne Konsequenzen aus dem Gerichtssaal.
Im Interview äußerte sich Schuster auch zu den Ursachen des Antisemitismus. Auf die Frage, ob er sich mit seiner Warnung von 2015 bestätigt fühle, die Masseneinwanderung syrischer Flüchtlinge könne den Antisemitismus verstärken, antwortete er mit einem „Jein“. Die Entwicklung sei komplexer verlaufen, als er sie damals eingeschätzt habe. Seit dem 7. Oktober 2023 sehe man eine Form von Antisemitismus, die sich aus verschiedenen Quellen speise – aus dem rechtsextremen Spektrum, aus linken Milieus und aus islamistischen Kreisen. Diese Gemengelage sei in ihrer Gesamtheit das eigentlich Besorgniserregende. Man könne heute durchaus argumentieren, dass die Zuwanderung auch indirekte Effekte gehabt habe, etwa insofern, als sie in Teilen der Gesellschaft, gerade am rechten Rand, zusätzliche Ressentiments befördert habe. Zugleich räumte er selbstkritisch ein, dass er die Entwicklung so nicht vorausgesehen habe.

Bewertung der Bedrohungslage

Eine Rangfolge der Bedrohungen lehnte Schuster ab. Für die Betroffenen mache es keinen Unterschied, ob die Bedrohung von rechts, von links oder aus islamistischen Kreisen komme. Allerdings habe der rechtsextreme Antisemitismus innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft nach wie vor den größeren Resonanzraum. Er sei tiefer verankert, historisch gewachsen und deshalb in seiner Wirkung nicht zu unterschätzen. Die Gleichzeitigkeit und das Zusammenwirken dieser unterschiedlichen Strömungen mache die Lage heute so schwierig.
Zum Verhältnis zu Moscheegemeinden sagte Schuster, viele stünden unter türkischem Einfluss, insbesondere solche, die von Ditib betrieben würden. Die politische Agitation aus der Türkei finde ihren Weg auch in die Gemeinden – bis in die Predigten hinein, und zwar in einer Tonlage, die antisemitische Narrative bediene. Auf die Frage nach ausreichendem Widerstand aus den muslimischen Gemeinden gegen Antisemitismus sagte er, er nehme vor allem ein sehr lautes Schweigen wahr. Nach außen gebe es mitunter Erklärungen, die für ihn oft eher ein Feigenblatt seien. Innerhalb der Gemeinden selbst scheine das Thema kaum stattzufinden. Zugleich betonte er, es wäre falsch, pauschal allen Muslimen antisemitische Einstellungen zu unterstellen.

Gesellschaftliche Entwicklung und Zukunft

Schuster forderte von den islamischen Verbänden, dass Antisemitismus in den Gemeinden offensiv thematisiert werde – in all seinen Facetten. Es müsse klar sein, dass es sich um eine Form der Menschenfeindlichkeit handele. Gerade von Menschen, die selbst Diskriminierung erführen, erwarte er hier mehr Solidarität.
Auf die Frage, ob die Zivilgesellschaft schwächele, sagte Schuster, die politische Propaganda aus pro-palästinensischen Kreisen sei breiter aufgestellt und oft wirkungsvoller als die israelische oder jüdische Perspektive. Hinzu komme ein deutliches zahlenmäßiges Ungleichgewicht: Auf rund 5,5 Millionen Muslime kämen nur etwa 125.000 Juden. Das beeinflusse auch die mediale Durchschlagskraft.
Zur Metapher des gepackten Koffers sagte Schuster, sie stehe heute für eine neue Qualität. Während sie früher eher symbolisch gewesen sei, gebe es inzwischen reale Überlegungen – insbesondere bei der jüngeren Generation -, ob jüdisches Leben in Deutschland dauerhaft eine Zukunft habe. Einen Rückzug jüdischen Lebens aus der Öffentlichkeit sieht er bereits. Viele Gemeinden verlagerten Aktivitäten ins Innere und stünden dabei unter erheblichem Schutz. Die Perspektive, dass jüdische Einrichtungen ohne Polizeischutz auskommen, sehe er auf absehbare Zeit nicht mehr. (dts/red)
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Nach Schüssen im Senat: Früherer philippinischer Polizeichef verlässt Parlamentskammer

Nach Schüssen im philippinischen Senat hat der frühere Polizeichef Ronald Dela Rosa das Gebäude nach Angaben von Senatspräsident Alan Peter Cayetano verlassen.
Der zuständige Sicherheitsverantwortliche habe „bestätigt, dass Senator Bato nicht mehr im Gebäude ist“, sagte Cayetano am Donnerstag und benutzte dabei Dela Rosas Spitznamen. Er machte keine Angaben dazu, wohin Dela Rosa gegangen war.

Dela Rosa im Fokus internationaler Ermittlungen nach Senatsvorfall

Dela Rosa hatte sich im Senatsgebäude in Manila einer Festnahme entziehen wollen. Er wird wegen seiner Rolle beim brutalen Vorgehen gegen die Drogenkriminalität unter Ex-Präsident Rodrigo Duterte vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gesucht.
Der IStGH bestätigte, dass ein Haftbefehl gegen ihn wegen des Vorwurfs des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Mord erlassen wurde.
Am Mittwochabend waren bei einer Konfrontation im Senatskomplex Schüsse gefallen. Nach Angaben von Senatspräsident Cayetano schossen Sicherheitskräfte der Parlamentskammer und ein Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde National Bureau of Investigation jeweils in die Luft.

Festnahme nach Konfrontation im Senatskomplex in Manila

Abgeordnete brachten sich in ihren Büros in Sicherheit. Die Polizei teilte am Donnerstag mit, im Zusammenhang mit den Schüssen sei eine Person festgenommen worden. Bei dem Mann sei scharfe Munition gefunden worden, hieß es weiter.
Dela Rosa war von 2016 bis 2018 nationaler Polizeichef und damit einer der wichtigsten Verantwortlichen für Dutertes Antidrogen-Kampagne, bei der tausende Menschen getötet wurden. Ex-Präsident Duterte war im März vergangenen Jahres in Manila festgenommen und in die Niederlande gebracht worden. Er wartet in Den Haag auf seinen Prozess vor dem IStGH.
Cayetano wies Vorwürfe zurück, die Senatsführung habe Dela Rosa zur Flucht verholfen. Dela Rosa habe diese Entscheidung allein getroffen. Der Senatspräsident hatte zuvor Regierungsvertretern untersagt, den IStGH-Haftbefehl gegen Dela Rosa im Senat zu vollstrecken. (afp/red)
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Milliardenkosten: Höhere Bezüge für Beamte bringen Hessen an die „Belastungsgrenze“

Die Bundesländer müssen in den kommenden Jahren Hunderte Millionen zusätzlich ausgeben, um ihre Beamten nach einem Beschluss des Verfassungsgerichts ausreichend zu bezahlen. Das ergibt eine Umfrage des „Spiegel“ bei den zuständigen Ministerien.
Schleswig-Holstein rechnet mit 460 Millionen Euro mehr für 2025 und 2026, danach mit 500 Millionen Euro pro Jahr. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) sagte, die rechtlich notwendige Anpassung sei eine „ganz erhebliche Herausforderung“ für die kommenden Jahre.

Hessen: Bezüge steigen um 14 Prozent binnen 1,5 Jahren

Hessen geht von 755 Millionen Euro zusätzlich im Jahr aus. Mit den Tariferhöhungen steigen die Bezüge der hessischen Beamten demnach innerhalb von anderthalb Jahren um fast 14 Prozent. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, das bringe den Haushalt an „Belastungsgrenzen“.
Berlin kann keine Summe nennen, hat aber „finanzielle Vorsorge“ getroffen: 493 Millionen Euro für 2025 und 2026. In Brandenburg sind es geschätzt zwischen 300 und 600 Millionen Euro mehr pro Haushaltsjahr.

Innenministerium muss 3,4 Milliarden Euro zusätzlich einplanen

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geriet nach dem Karlsruher Urteil unter Zugzwang. Sein Haus legte Mitte April einen Gesetzentwurf für eine höhere Besoldung vor.
Dieser wird den Haushalt des Bundes voraussichtlich in diesem Jahr mit 3,39 Milliarden Euro und 2027 mit 3,52 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Rückwirkend für 2025 kommen noch einmal gut 707 Millionen Euro hinzu.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im November, dass viele Beamte des Landes Berlin jahrelang zu schlecht bezahlt worden waren. Die Besoldung der Landesbeamten war demnach zwischen 2008 und 2020 größtenteils verfassungswidrig.
Der Beschluss hat nun auch Folgen für andere Länder, von denen viele laut „Spiegel“ wegen komplexer Berechnungen noch keine Angaben zu den erwarteten Mehrkosten machten könnten. (dts/afp/red)
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Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt

Ein Kinderarzt aus Brandenburg ist wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen angeklagt worden.
Einen Großteil der über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren begangenen Taten soll der Beschuldigte „im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit“ begangenen haben, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch mitteilte.
Der Mediziner war demnach bei einer Klinikgruppe tätig, die Taten sollen sich zwischen 2013 und 2025 ereignet haben.
Der Mann wurde im November nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Kinds in einer Klinik in Rathenow festgenommen. Die Mutter hatte ihn angezeigt. Der damals 45-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft.
Die Anklage erfolgte beim Landgericht Potsdam. Es muss den Fall nun prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Dem Arzt werden verschiedene Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen, darunter etwa schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. (afp/red)
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Ukraine: Früherer Präsidialamtschef Jermak in Untersuchungshaft

In der Ukraine hat das Oberste Anti-Korruptions-Gericht Untersuchungshaft gegen den früheren ukrainischen Präsidialamtschef Andrij Jermak angeordnet. Die Haft gelte für zunächst 60 Tage, Jermak habe die Möglichkeit, gegen Kaution auf freien Fuß zu kommen, teilte der Richter am Morgen mit.
Jermak war die rechte Hand von Präsident Wolodymyr Selenskyj, er galt als der zweitmächtigste Mann in der Ukraine. Er muss sich wegen Geldwäsche-Vorwürfen verantworten. Ihm und fünf anderen Verdächtigen werden illegale Millionengeschäfte bei einem Luxusbauprojekt vorgeworfen.
Der 54 Jahre alte Jermak hatte die Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen. Er sagte auch, dass er keine Mittel habe, um die Kaution von 140 Millionen Hrywnja (etwa 2,72 Millionen Euro) zu bezahlen.
Er kündigte an, dass sein Anwaltsteam Berufung einlegen werde und alle rechtlichen Mittel nutzen wolle, um „Gerechtigkeit und Wahrheit“ zu erlangen. Präsident Selenskyj selbst steht derzeit nicht unter Verdacht.

Er war der zweitmächtigste Mann der Ukraine

Jermak, der ehemalige Stabschef von Selenskyj, war zuvor der Hauptverhandlungsführer der Ukraine in Gesprächen mit den USA. Er trat im November des vergangenen Jahres im Zuge einer umfassenden Korruptionsermittlung zurück.
Am Vortag wurden auch Details über Jermaks Kontakt mit einer Esoterik-Beraterin zutage gefördert. Die Anklage ließ bei der Verhandlung in Kiew Chats zwischen Jermak und der Frau verlesen, die in seinen Telefonkontakten als „Veronika Feng-Shui Büro“ verzeichnet war.
Demnach habe Jermak mit der Frau über die Besetzung von Spitzenposten in der Ukraine gesprochen. Er habe ihr Geburtsdaten von Kandidaten geschickt und um Rat gebeten. Ukrainischen Presseberichten zufolge bezeichnet sich die 51-jährige Frau aus Kiew selbst als astrologische Beraterin.
Das Präsidentenbüro teilte angesichts der Nachrichten aus dem Gerichtssaal mit, man beschäftige sich nicht mit Esoterik, Numerologie, Feng-Shui oder ähnlichem. Er habe nie derartige Vertreter in der Kanzlei gesehen, sagte Selenskyjs Berater Dmytro Lytwyn. (dpa/dts/red)
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Raubprozess um frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft

Im Raubprozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Nebenklage am Dienstag elf Jahre Haft gefordert. Dabei bezog sich deren Forderung nur auf eine der angeklagten Taten, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden mitteilte.
Die Nebenklage vertritt den Fahrer eines Geldtransporters, auf dessen Fahrerkabine bei einem Überfall im niedersächsischen Stuhr im Jahr 2015 geschossen worden war. Er blieb körperlich unverletzt, wurde aber psychisch schwer geschädigt.
Am 13. Mai begann das Plädoyer von Klettes Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits vor rund zwei Wochen für 15 Jahre Gefängnis wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und bandenmäßigen Raubs mit Waffen ausgesprochen.

Vorwürfe schwerer Raubserie

In dem Verfahren geht es um eine Serie von Überfällen auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die Klette gemeinsam mit den weiter flüchtigen mutmaßlichen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub verübt haben soll.
Die mutmaßliche Überfallserie ereignete sich nach Selbstauflösung der RAF zwischen 1999 und 2016, laut Anklage diente sie der Finanzierung des Lebens im Untergrund.
Um Vorwürfe im Zusammenhang mit Anschlägen der früheren linksextremistischen Gruppierung geht es in dem Prozess nicht. Die Bundesanwaltschaft erhob inzwischen Anklage gegen Klette wegen mutmaßlicher Beteiligung an der RAF. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, es prüft die Anklage derzeit.
Klette wurde Anfang 2024 nach jahrelanger Zielfahndung in Berlin gefasst, wo sie in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kreuzberg unter falschem Namen gelebt hatte.
In ihrer Wohnung stießen Ermittler laut Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Beweismittel, darunter bei den fraglichen Überfällen verwendete Waffen sowie zu den Taten passende umfangreiche Aufzeichnungen. Zudem fanden sie mehr als 240.000 Euro. (afp/red)
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Tochter: Bekannte iranische Anwältin Sotudeh auf Kaution freigelassen

Sechs Wochen nach ihrer Festnahme im Iran ist die bekannte Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotudeh nach Angaben ihrer Tochter wieder frei. Ihre Mutter sei gegen Zahlung einer Kaution vorläufig freigelassen worden, schrieb Mehraweh Chandan am Mittwoch im Onlinedienst Instagram. Sotudeh war am 1. April in ihrer Wohnung festgenommen worden. Die Gründe sind bis heute unklar.
Sotudeh war in den vergangenen Jahren wiederholt festgenommen und inhaftiert worden. Sie setzt sich seit Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran und für die Menschenrechte ein. Als Anwältin verteidigte Sotudeh zahlreiche politische Häftlinge. In mehreren Fällen verteidigte sie auch Frauen, die sich nicht an den Kopftuchzwang gehalten hatten.
Für ihren Einsatz wurde Sotudeh mehrfach ausgezeichnet, unter anderem 2012 mit dem Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments und 2020 mit dem Right Livelihood Award, der auch als Alternativer Nobelpreis bekannt ist. Sotudehs Mann Resa Chandan sitzt seit Dezember 2024 im Gefängnis. Er hatte sich während der Inhaftierungen seiner Frau für deren Freilassung stark gemacht.
Am Sonntag war im Iran bereits die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi auf Kaution freigelassen und zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus in der Hauptstadt Teheran gebracht worden. Sie schwebte nach Angaben aus ihrem Umfeld in Lebensgefahr.
Menschenrechtsorganisationen werfen den Behörden der Islamischen Republik vor, seit Beginn des Iran-Kriegs die Zivilgesellschaft verstärkt zu unterdrücken. Seit Ende Februar gab es demnach tausende Festnahmen. Im Januar waren nach Angaben von Aktivisten zudem tausende Menschen getötet worden, als die iranische Führung Massenproteste niederschlagen ließ.(afp/red)
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Tödliche Attacke auf Zugbegleiter: Tatverdächtiger gesteht Angriff

Dreieinhalb Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Mittwoch Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen veröffentlicht. Der Tatverdächtige sitzt demnach weiterhin in Untersuchungshaft.
Er habe das Tatgeschehen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten, erklärten die Ermittler. Teils habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.
Die forensisch-psychiatrische Begutachtung des 26-Jährigen habe vorläufig keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder aufgehoben war. Weitere rechtsmedizinische Gutachten standen noch aus, die Ermittlungen dauerten an.
Der Beschuldigte soll Anfang Februar ohne Ticket mit der Bahn gefahren sein und den Zugbegleiter bei einer Kontrolle in der Nähe von Landstuhl brutal angegriffen haben. Der 36-Jährige starb später an seinen Verletzungen.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus, eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals begann. Mitte Februar richtete die Bahn einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden aus.
Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine bessere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. (afp/red)
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Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Gesetzesverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.O.-Tropfen ausgeht.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, erklärte Hubig. „Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren.“
Hubig sprach von „sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.

BGH-Urteil löste Handlungsdruck aus

Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.
Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.
Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht. (afp/red)
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Verbraucherzentrale gewinnt gegen Milka: 90-Gramm-Tafel „relative Mogelpackung“

Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen. Die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine „relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers“.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe.

Verbraucherzentralen fordern Nachbesserung

Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.
Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer.
„Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“ (dts/red)
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Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger soll zehn Jahre in Haft

Der in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickte Anwalt Hanno Berger soll insgesamt zehn Jahre in Haft. Berger war zwei Mal rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verrechnete nun die beiden Strafen, wie ein Gerichtssprecher heute sagte.
Das Bonner Gericht hatte den Juristen zu acht Jahren Haft verurteilt, am Landgericht Wiesbaden erging ein weiteres Urteil über acht Jahre und drei Monate.
Beide Male wurde Berger schwere Steuerhinterziehung in jeweils drei Fällen vorgeworfen. Beide Verfahren hätten daher theoretisch auch gemeinsam verhandelt werden können, wie der Bonner Gerichtssprecher ausführte.

Berger gilt als Schlüsselfigur

Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine nachträgliche Verrechnung der Strafen vor. Die entsprechende Entscheidung fiel den Angaben nach bereits zu Anfang der vergangenen Woche. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet.
Berger gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt.

Berger flüchte neun Jahre in die Schweiz

Der Anwalt hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur „Minimierung ihrer Steuerlast“ beriet.
2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Cum-Ex war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Geschäfte für strafbar. Berger wurde im Dezember 2022 in Bonn und im Mai 2023 in Wiesbaden verurteilt. In beiden Verfahren wandte er sich an den Bundesgerichtshof, scheiterte dort jedoch. (afp/red)
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Baltimore-Brücke: US-Justiz erhebt Anklage gegen Schiffsbetreiber

Die US-Justiz hat zwei Unternehmen aus Singapur und Indien wegen des Einsturzes einer Autobrücke in der Hafenstadt Baltimore vor zwei Jahren angeklagt.
Die Schiffsbetreiber „Synergy Marine“ aus Singapur und „Synergy Maritime“ aus dem indischen Chennai werden im Zusammenhang mit dem von einem Containerschiff verursachten Brückeneinsturz unter anderem Verschwörung zum Betrug und falsche Angaben gegenüber der US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB vorgeworfen, wie das US-Justizministerium mitteilte.
 
„Der Einsturz der Francis-Scott-Key-Brücke war eine vermeidbare Tragödie mit enormen Konsequenzen“, sagte US-Justizminister Todd Blanche.
„Diese Anklage ist ein wichtiger Schritt, um diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, deren rücksichtslose Missachtung von Sicherheitsregeln im Seeverkehr zu diesem Unglück führten.“

NTSB: Wackelkontakt führte zu Stromausfall

Laut einer Untersuchung der NTSB war durch einen Wackelkontakt in einer Schaltzentrale der Strom auf dem Schiff ausgefallen, wodurch es manövrierunfähig wurde.
Die Anklage wirft Mitarbeitern der Reedereien vor, Sicherheitsinspektionen und entsprechende Zertifikate gefälscht zu haben. In diesem Zusammenhang wird in der Anklageschrift auch ein Inder erwähnt, der für beide Unternehmen arbeitete.
Das Containerschiff steckt unter einem Teil der Francis Scott Key Bridge fest.

Das Containerschiff steckt unter einem Teil der Francis Scott Key Bridge fest.

Foto: Steve Helber/AP/dpa

Die Francis-Scott-Key-Brücke über dem Patapsco-Fluss war am 26. März 2024 am frühen Morgen eingestürzt, nachdem das Frachtschiff „Dali“ einen Brückenpfeiler gerammt hatte.
Die Besatzung hatte kurz vor dem Unglück noch ein Notsignal abgesetzt, wodurch die Polizei den Verkehr über die Brücke stoppen konnte. Für acht mit Reparaturen beschäftigte Bauarbeiter auf der Brücke kam die Warnung zu spät. Nur zwei von ihnen konnten lebend gerettet werden, sechs kamen ums Leben.

Entschädigungszahlung und Wiederaufbau der Brücke

Erst nach zweimonatigen Aufräumarbeiten konnte der normale Schiffsverkehr durch den für den Hafen von Baltimore wichtigen Kanal unter der Brücke wieder aufgenommen werden.
Für die Reinigung der Fahrrinne wurde schon 2024 eine Vereinbarung über eine Entschädigungszahlung von 100 Millionen Dollar (gut 85 Millionen Euro) getroffen. Der Wiederaufbau der Brücke selbst soll laut US-Behörden mehr als 5,2 Milliarden Dollar kosten und bis 2030 dauern. (afp/red)
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Australischer Bergbauriese Fortescue muss für Zerstörung indigener Stätten zahlen

Wegen der Zerstörung kultureller Stätten einer indigenen Volksgruppe ist das australische Bergbauunternehmen Fortescue zu einer Entschädigungszahlung in Millionenhöhe verurteilt worden.
Der auf den Abbau von Eisenerz spezialisierte Konzern müsse insgesamt rund 150 Millionen australische Dollar (92 Millionen Euro) zahlen, entschied ein Bundesgericht.
Dabei handelt es sich australischen Medienberichten zufolge um die höchste Entschädigungssumme, die jemals auf Grundlage der Gesetze zur Anerkennung der Landrechte indigener Völker verhängt wurde.

124 Kulturerbe-Stätten wurden zerstört

Durch die Bergbauaktivitäten des Unternehmens in der Region Pilbara im Westen des Landes seien 124 als Kulturerbe eingestufte Stätten der Volksgruppe der Yindjibarndi „vollständig zerstört“ worden, führte Bundesrichter Stephen Burley in der schriftlichen Urteilsbegründung aus.
Weitere indigene Stätten seien ausgegraben, von Straßen überdeckt oder überflutet worden. Insgesamt seien über das Land der Volksgruppe vier große Tagebauminen, eine Eisenbahnstrecke, eine Halde mit Bergbauabfällen sowie Deponien und ein Materiallager verstreut – zudem sei ein Gebiet von 135 Quadratkilometern eingezäunt worden.
Basierend auf dem Marktwert des Grundstücks sprach das Gericht der Volksgruppe eine nach Angaben Burleys „relativ geringe“ Entschädigung von rund 100.000 australischen Dollar zu. Zugleich ordnete das Gericht jedoch an, dass die Entschädigung für den kulturellen Verlust gesondert zu bewerten sei: mit 150 Millionen australischen Dollar.

Organisation forderte 800 Millionen australische Dollar als Ausgleich

Diese Summe bleibt indes deutlich hinter den Forderungen der Organisation Yindjibarndi Ngurra Aboriginal Corporation zurück. Diese hatte mehr als 800 Millionen australische Dollar als Ausgleich für wirtschaftliche Verluste sowie einer Milliarde Dollar für kulturelle Verluste geltend gemacht.
Fortescue hatte sich hingegen für eine kulturelle Entschädigung von höchstens acht Millionen australischen Dollar ausgesprochen, zugleich aber anerkannt, dass es einen Anspruch auf Entschädigung gebe.
Die australischen Ureinwohner hatten den Kontinent vor schätzungsweise mindestens 60.000 Jahren erstmals besiedelt. Nach der Ankunft der ersten britischen Siedler im Jahr 1788 wurden sie unterdrückt und diskriminiert.

Benachteiligung der Indigenen dauert an

Auch heute noch gelten viele von ihnen als gesellschaftlich benachteiligt – so haben Angehörige indigener Völker beispielsweise eine rund acht Jahre kürzere Lebenserwartung als der Rest der Bevölkerung.
Die Indigenen-Interessenvertretung National Native Title Council erklärte am Dienstag, dass die „Beharrlichkeit des Volkes der Yindjibarndi“ eine Inspiration auch „für andere traditionelle Landbesitzer“ sei, weiterhin für das zu kämpfen, was ihnen zustehe.
Der Geschäftsführer der Dachorganisation, Jamie Lowe, kritisierte gleichwohl, dass die Landrechte der Volksgruppe zwar schon seit mehr als zwei Jahrzehnten anerkannt seien – sie aber dennoch vier Jahre vor Gericht habe kämpfen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten. (afp/red)