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Ungarn: Parlament stopp Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof

Gut zwei Wochen nach dem Regierungswechsel in Budapest hat das neue ungarische Parlament den zuvor angestrebten Rückzug des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gestoppt.
133 der 199 Abgeordneten stimmten am Mittwoch dafür, das unter dem früheren Regierungschef Viktor Orbán beschlossene entsprechende Gesetz formell aufzuheben. 37 Abgeordnete stimmten dagegen, fünf enthielten sich.

Orbán wollte mit Ungarn austreten

Der pro-europäische, konservative Ministerpräsident Péter Magyar war Anfang Mai nach dem klaren Sieg seiner Tisza-Partei zum neuen Ministerpräsidenten ernannt worden. Er versprach, den Austritt Ungarns aus dem IStGH vor Ablauf einer Frist am 2. Juni zu stoppen.
Den entsprechenden Gesetzentwurf brachte er am 25. Mai ein und im Eilverfahren durchs Parlament. Nun liegt es an Präsidente Tamás Sulyok, das Gesetz zu unterzeichnen.
Im Mai vergangenen Jahres hatte das Parlament noch den Rückzug Ungarns aus dem IStGH beschlossen. Der damalige Regierungschef Orbán hatten den Schritt im April des Jahres bei einem Besuch des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu verkündet.
Gegen Netanjahu liegt seit November ein vom IStGH ausgestellter Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen im Gazastreifen vor. Die mehr als 120 IStGH-Mitgliedstaaten sind damit eigentlich verpflichtet, den israelischen Regierungschef festzunehmen, sobald er ihr Territorium betritt.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 gegründet, um Menschen, die für die schwersten Verbrechen der Welt verantwortlich sind, strafrechtlich zu verfolgen. Bislang haben sich nur Burundi und die Philippinen aus dem Gericht zurückgezogen. (afp/red)
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Mehr Tempo für Gerichte beschlossen

Die Bundesregierung will Verfahren an Verwaltungsgerichten beschleunigen und ihre Durchsetzung verbessern. Das Bundeskabinett billigte dazu eine Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung. Verwaltungsgerichte kontrollieren das Handeln der Behörden.
Dabei kann es etwa um Streitigkeiten über Baugenehmigungen gehen, um die Zuteilung eines Studienplatzes, das Verbot einer Demonstration oder das Recht auf Asyl. Im Schnitt dauerten solche Verfahren zuletzt bundesweit rund 14 Monate, wobei es große Unterschiede in der Verfahrensdauer zwischen den Bundesländern gibt.

Widerspruch beim Amt per E-Mail

Um das Personal an den Gerichten effizienter einzusetzen, sollen mehr Verfahren nur durch einen Richter entschieden werden können.
Die Strafgelder gegen Behörden, die Entscheidungen nicht umsetzen, steigen. Bürger sollen Einsprüche künftig auch per Mail einlegen können.
Verspäteten oder „querulatorischen Klagen“ sollen Verwaltungsgerichte zudem besser begegnen können. Offensichtlich aussichtslose und rechtsmissbräuchliche Gerichtsverfahren müssen die Gerichte künftig erst weiterverfolgen, wenn die Betroffenen einen Gerichtskostenvorschuss geleistet haben.

Zwangsgelder können nun mehrfach verhängt werden

Setzt ein Hoheitsträger wie eine Stadt oder ein Bundesland Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nicht um, drohen künftig höhere Strafgelder.
Das maximal mögliche Zwangsgeld wird dazu von 10.000 auf 25.000 Euro erhöht. Zudem kann es nun von vornherein mehrfach verhängt werden – etwa pro Tag, pro Woche oder pro Monat, bis die Erfüllung erfolgt.
Das Strafgeld darf auch nicht der betroffenen staatlichen Stelle zugute kommen – eine Verwendung nach dem Motto „linke Tasche, rechte Tasche“ soll ausgeschlossen werden.
„Wir verbessern die Durchsetzung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegenüber dem Staat“, erklärte dazu Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Denn Rechtsstaatlichkeit funktioniert nur, wenn Behörden gerichtliche Entscheidungen respektieren und umsetzen, auch dann, wenn sie unbequem sind.“
Mit dem Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung befassen sich nun Bundestag und Bundesrat. Die Änderungen sollen ab kommenden Jahr in Kraft treten. Zuletzt wurde die Verwaltungsgerichtsordnung 2001 überarbeitet. (afp/red)
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Früheres RAF-Mitglied Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle ist die Angeklagte zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach sie unter anderem des besonders schweren Raubs in mehreren Fällen schuldig.
Klette (67) war im Jahr 2024 als eines der letzten drei noch flüchtigen RAF-Mitglieder festgenommen worden.
Sie war zuvor etwa seit dem Jahreswechsel 1989/1990 in den Untergrund abgetaucht – gefasst wurde sie in einer Mietwohnung im Berliner Ortsteil Kreuzberg. Dort soll sie unter einem Decknamen rund 20 Jahre lang gelebt haben.
Wegen bewaffneter Raubüberfälle und anderer Straftaten ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Wegen bewaffneter Raubüberfälle und anderer Straftaten ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: Sina Schuldt/dpa-pool/dpa

Geldtransporter und Supermärkte überfallen

Mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben. Nach Garweg und Staub wird weiter gefahndet.
Der Prozess hatte große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Aus der linken Szene gab es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Klette. Auch heute gab es vor dem provisorischen Gerichtssaal in einer Reithalle in Verden entsprechende Proteste.
Schuldig gesprochen wurde sie nun auch wegen erpresserischen Menschenraubs und des Versuchs dazu, schwerer räuberischer Erpressung sowie Verstößen gegen Waffengesetze. Unter den rund 50 Zuschauern im Saal kam während der Urteilsverkündung Unruhe auf, „Freiheit für Daniela“ wurde gerufen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert und sich nur für eine Bestrafung wegen illegalen Waffenbesitzes ausgesprochen. (dts/afp/red)
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Zwangsarbeit: Gesetzentwurf nimmt Bauherren und Unternehmen stärker in die Pflicht

Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken.
Belangt werden sollen künftig auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen.
Künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.

Auch Kunden belangen

„Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Wer „moderne Sklaverei“ ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.
Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Vergehen der Opfer

Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat.
Voraussetzung für die Einstellung ist laut Entwurf, dass „nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist“. Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können. (dpa/red)
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Betrugsskandal um EU-Agrarsubventionen: 39 Festnahmen in Griechenland

Im Zuge der Ermittlungen in einem weitreichenden Korruptionsskandal um EU-Agrarsubventionen in Griechenland haben die Behörden 39 Verdächtige festgenommen.
Wie die Polizei mitteilte, wurden am Dienstag, 26. Mai im Norden des Landes 17 Menschen festgenommen, hauptsächlich in Thessaloniki, der zweitgrößten Stadt des Landes. Am Vortag gab es demnach 22 Festnahmen, die meisten davon auf der beliebten Ferieninsel Insel Kreta.

Beamte und Buchhalter festgenommen

Unter den Festgenommenen sind laut Polizei zwei Buchhalter sowie drei leitende Angestellte, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Agrarsubventionen zuständig waren.
Die Höhe des Betrugs im Zusammenhang mit den Festnahmen wird laut Polizei auf 7,5 Millionen Euro geschätzt.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres waren landesweit dutzende Verdächtige wegen ihrer mutmaßlichen Verwicklung in den groß angelegten Betrug mit den EU-Agrarhilfen festgenommen worden.

Kreta im Zentrum der Subventionsaffäre

Eine große Zahl der Betrugsfälle betrifft Kreta – wo neben dem Tourismus die Landwirtschaft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige ist.
Als Folge der insbesondere von der europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) geführten Ermittlungen wurde mittlerweile die Immunität von elf Abgeordneten im griechischen Parlament aufgehoben.
Den Politikern wird vorgeworfen, Bauern und anderen Bürgern bei Betrügereien mit EU-Beihilfen geholfen zu haben.
Zahlreichen Bauern wird unter anderem vorgeworfen, EU-Agrarhilfen für Land beantragt zu haben, das sie gar nicht besaßen. Oder sie gaben fälschlich einen größeren Viehbestand an, um höhere Zuzahlungen zu erreichen.
Es erhielten demnach sogar Menschen Agrarsubventionen, die überhaupt nichts mit der Landwirtschaft zu tun hatten.

Politische Folgen der Betrugsaffäre

Erleichtert wurde der Betrug dadurch, dass zum Zeitpunkt der Subventionsanträge in Griechenland viele Eigentumsverhältnisse unklar und die Grundbücher lückenhaft waren.
Zu den mutmaßlichen Betrugsfällen zählen Agrarhilfen für angebliche Olivenbäume auf einem Militärflughafen, Weideland auf dem Gelände archäologischer Stätten und Bananenplantagen auf dem Berg Olymp.
Im Zuge der Ermittlungen sind bereits drei Minister und mehrere Staatssekretäre zurückgetreten. Wegen der Affäre verlangt die Opposition den Rücktritt der gesamten Regierung von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis und Neuwahlen. (afp/red)
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Neffe von Drogenbaron „El Chapo“ in Mexiko festgenommen

Mehr als neun Jahre nach der Auslieferung von Joaquín „El Chapo“ Guzmán in die USA ist ein Neffe des mexikanischen Drogenbosses festgenommen worden.
Wie das mexikanische Innenministerium am Dienstag mitteilte, wurde der Mann im Bundesstaat Sonora an der Grenze zu den USA gefasst. Isai N. war nach Informationen mexikanischer Medien bereits vor Jahren einmal festgenommen worden.

„El Chapo“ Guzmán im Hochsicherheitsgefängnis

„El Chapo“ Guzmán war lange Chef des berüchtigten Sinaloa-Kartells. Er wurde 2017 an die USA ausgeliefert, nachdem er zweimal aus mexikanischen Gefängnissen entkommen war.
In den USA wurde er unter anderem wegen Drogenhandels und Geldwäsche zu lebenslanger Haft verurteilt. Er verbüßt seine Strafe in einem Hochsicherheitsgefängnis im Bundesstaat Colorado.
Nach Angaben des US-Justizministeriums schmuggelte das Sinaloa-Kartell über Jahrzehnte hunderte Tonnen Kokain, Heroin, Methamphetamine und Marihuana in die USA. Anfang Mai hatte Guzmán bei einem US-Bundesgericht eine Verlegung nach Mexiko beantragt. (afp/red)
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Schutzgelder für Islamisten: Ex-Chef des Zementhersteller Lafarge auf freiem Fuß

Bruno Lafont, früherer Vorstandsvorsitzender des französischen Zementherstellers Lafarge, wird unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der Manager saß in Frankreich wegen des Vorwurfs der Finanzierung von Terrorismus ein.

Der 69 Jahre alte Ex-Geschäftsmann und der 75 Jahre alte ehemalige Generaldirektor, Christian Herrault, dürfen nach sechs Wochen Haft das Gefängnis in Paris wieder verlassen, wie das Berufungsgericht in der französischen Hauptstadt am Dienstag, 26. Mai entschied.

Lafont kommt unter Auflagen frei

Es sei nicht nötig, sie in Erwartung des Berufungsverfahrens in Haft zu behalten, hieß es. Beide Manager hatten Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt. Ein Termin für das Berufungsverfahren steht noch nicht fest.
Die beiden Männer dürfen Frankreich bis dahin nicht verlassen und müssen eine Kaution zahlen.
Der Zementhersteller Lafarge hatte der extremistischen Miliz Islamischer Staat (IS) und zwei anderen Gruppen nach Darstellung der Richter der ersten Instanz etwa 5,6 Millionen Euro gezahlt, um 2013 und 2014 inmitten des Bürgerkriegs eine Zementfabrik in Syrien weiterbetreiben zu können.
Dies habe dem IS auch die Organisation von Anschlägen in Europa ermöglicht. Mehrere Angehörige der Opfer der Anschläge von Paris im November 2015 waren als Nebenkläger in dem Prozess aufgetreten.

Geschäftspartnerschaft mit dem IS

Das Unternehmen Lafarge, das inzwischen von dem Schweizer Konzern Holcim übernommen wurde, sei eine „Geschäftspartnerschaft“ mit dem islamistischen IS eingegangen, hatte die Richterin betont.
Die Verteidigung hatte vergeblich versucht, die Richter davon zu überzeugen, dass das Unternehmen von den Milizen erpresst worden sei.

Haftstrafen für Lafont und Herrault

Lafont war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, Herrault zu fünf Jahren. Sieben weitere Angeklagte, unter ihnen zwei syrische Mittelsmänner, wurden zu Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren verurteilt. Für das Unternehmen verhängten die Richter die Höchststrafe von 1,125 Millionen Euro.
Lafarge hatte 2012 seine internationalen Mitarbeiter aus Syrien abgezogen. Das Zementwerk, in das Lafarge 680 Millionen Euro investiert hatte, blieb jedoch mithilfe der syrischen Mitarbeiter in Betrieb. 2014 übernahm der IS die Kontrolle über das Werk. (afp/red)
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Vereitelter Raubüberfall in Bochum: Prozess gegen zehn Verdächtige beginnt in Brüssel

In Brüssel beginnt am Dienstag ein Prozess gegen zehn Angeklagte wegen eines geplanten Raubüberfalls in Deutschland.
Laut der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe einen Überfall mit schweren Waffen auf den Tresorraum eines Werttransportunternehmens in Bochum geplant.
Zu den Angeklagten gehört der in Frankreich als „Ausbrecherkönig“ bekannte Antonio Ferrara. Den Beinamen erhielt er, weil ihm dort zwei Mal die Flucht aus dem Gefängnis gelungen war.
Zu dem Raubüberfall in Bochum kam es laut der Staatsanwaltschaft nicht, weil die Verdächtigen im Februar 2025 im belgischen Eupen nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen wurden.
Während des Zugriffs kam es zu einer Verfolgungsjagd mit mehreren Autos. Ein Polizist und einer der Verdächtigen wurden dabei verletzt.
Ferrara war früher in Frankreich wegen Raubüberfällen sowie versuchten Mordes mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden.
Sein zweiter Ausbruch im Jahr 2003 ähnelte einem Actionfilm: Befreit wurde er von einem zehnköpfigen Kommando mit Raketenwerfern. (afp/red)
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gesellschaft

Mann in Düsseldorf erstochen – zwei Tatverdächtige festgenommen

In Düsseldorf ist ein Mann erstochen worden. Zwei Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten. Erste Ermittlungen deuteten auf einen Streit hin, es wird aber noch weiter zu den Hintergründen ermittelt.
Am Sonntagabend wurde den Angaben nach zunächst die Feuerwehr wegen eines Schwerverletzten in den Stadtteil Friedrichstadt gerufen. In der Wohnung eines Mehrfamilienhauses fanden die Einsatzkräfte das Opfer. Der 38-Jährige sei noch am Tatort gestorben. Der Mann hatte keinen festen Wohnsitz, wie die Polizei mitteilte.
Die beiden Festgenommenen sind 35 und 45 Jahre alt. Einer von ihnen wurde noch vor dem Haus gefasst, der andere wenig später nach einer Fahndung in Duisburg. Beide sollen einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. (afp/red)
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Dobrindt will Kampf gegen Linksextremismus verstärken

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Kampf gegen Linksextremismus intensivieren. Dieses Phänomen trete in Deutschland wieder verstärkt auf, besonders in Form von Brandanschlägen gegen die Infrastruktur.
Der Anschlag in Berlin vom 3. Januar sei auch deswegen sehr bedrohlich gewesen, weil er durch das Inbrandsetzen einer einzigen Stromleitung mehr als 100.000 Menschen von Strom und Wärme abgeschnitten habe – und das mitten im Winter. Das sagte der Innenminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Es sei kein Zufall, sondern geplantes Vorgehen gewesen. Es zeige die höhere Qualität und die gestiegene Bereitschaft in der linksextremistischen Szene, auch den Schaden der Bevölkerung aktiv in Kauf zu nehmen.
Der Verfassungsschutz sei gut ausgerüstet im Kampf gegen den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus. Doch der Kampf gegen den Linksextremismus sei in den vergangenen Jahren nicht im Fokus der Politik gewesen, kritisierte Dobrindt. Deswegen lege er jetzt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf.

Keine Antisemiten einbürgern

Dobrindt warnt davor, Menschen mit antisemitischer Einstellung einzubürgern. Es sei vollkommen inakzeptabel, dass es auf deutschen Straßen Israel-Hass und offen anti-jüdische Demonstrationen gebe, sagte der CSU-Politiker.
Ihm falle besonders auf, dass man es in den letzten Jahren mit einem eingewanderten Antisemitismus zu tun habe. Deswegen müsse es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus werde.
Der Einschätzung, Antisemitismus von Links sei inzwischen gefährlicher als rechter oder islamistischer Judenhass, wollte sich Dobrindt nicht anschließen.
Er mache keinen Unterschied zwischen rechtem, linkem oder islamistischem Antisemitismus, sagte er. Sein Kampf gelte jeglicher Form von Antisemitismus.

Software-Auswahl mit europäischem Blick

Dobrindt nannte zudem bei der Funke-Mediengruppe auch europäische Interessen bei der Auswahl einer Software zur Datenanalyse für die deutschen Sicherheitsbehörden.
„Welches Produkt am Schluss zum Einsatz kommt, ist aus heutiger Sicht offen“, sagte Dobrindt. „Allerdings haben wir ein großes Interesse daran, technologische Souveränität in Europa zu erreichen.“ Das sei Teil des Auswahlprozesses.
In Deutschland wird diskutiert, ob die hiesigen Behörden zur Analyse großer Datenmengen auch Software des US-Unternehmens Palantir einsetzen sollten.
Dobrindt sagte, er führe keine Debatte über einzelne Unternehmen oder deren Produkte. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Sicherheit durch moderne Datenanalysen geschaffen werde, die den Sicherheitsapparat entlasteten und zu schnelleren und besseren Ergebnissen führten, um gegen Bedrohungen vorzugehen.
Der Innenminister wollte Berichte nicht bestätigen, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz sich gegen Palantir entschieden hat und künftig die Software ArgonOS der französischen Firma ChapsVision einsetzt.
„Es ist der Wesenskern der Nachrichtendienste, dass sie geheim arbeiten. Also kann ich dazu nichts sagen“, sagte Dobrindt. „Wir schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir große Datenmengen automatisiert analysieren können. Dafür brauchen wir entsprechende Softwareprogramme und Künstliche Intelligenz“, fügte der CSU-Politiker hinzu. „Aber wir gehen dabei technologieoffen vor.“ (dts/red)
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Bis zu 20 Jahre Haft extra: Honduras stuft Drogenkartelle wie Terrorgruppen ein

In Honduras wird mit Drogenkartellen nun wie mit Terrororganisationen verfahren. In dem zentralamerikanischen Land trat am Samstag (Ortszeit) eine Regelung in Kraft, die das Parlament am 18. Mai einstimmig verabschiedet hatte.
Die Einstufung von Drogenkartellen und Banden als Terrororganisationen hat zur Folge, dass ihren Mitgliedern deutlich höhere Haftstrafen drohen.
Ihre Anführer sollen zusätzlich zu ihrer Strafe für konkrete Delikte 15 bis 20 Jahre Haft zusätzlich wegen Mitgliedschaft in einem Kartell oder einer Bande erhalten.
Wenn jemand keine führende Rolle in der jeweiligen kriminellen Organisation einnimmt, beläuft sich die Zusatzstrafe auf zehn bis 15 Jahre Gefängnis. Außerdem werden die Strafen für Erpressung deutlich verschärft.

In Vorbereitung: Nationale Behörde zur Verbrechensbekämpfung

Die Reform sieht außerdem mehr Militärpräsenz in den Straßen des Landes sowie die Schaffung einer Nationalen Behörde zur Verbrechensbekämpfung vor, in der Geheimdienstarbeit, Ermittlungen und Einsätze gegen kriminelle Strukturen zusammengeführt werden.
Honduras steckt wegen der Gewalt im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in einer Krise. Am Donnerstag wurde das Land von einer Serie von Gewalttaten mit insgesamt mindestens 26 Toten erschüttert.
Zu den Opfern zählten auch fünf Polizisten, die bei einem Einsatz gegen ein Drogenschmuggelnetzwerk getötet wurden, das Verbindungen zu dem mexikanischen Drogenkartell Jalisco Nueva Generación unterhält. (afp/red)
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Korruptionsverdacht: Zehntausende fordern Rücktritt von Spaniens Regierungschef

Wegen Korruptionsverdachts in seinem Umfeld haben zehntausende Demonstranten in Madrid den Rücktritt des spanischen Regierungschefs Pedro Sánchez gefordert.
Die Demonstranten marschierten am Samstag mit spanischen Flaggen und Bannern wie „Korruption hat ihren Preis. Schluss mit der Straflosigkeit. Rücktritt und Wahlen jetzt!“ durch die Straßen der Hauptstadt.
Zu dem Protest aufgerufen hatte ein Bündnis von mehr als 150 Organisationen. Die Organisatoren gaben die Zahl der Teilnehmer mit 120.000 an, ein Behördenvertreter sprach von 40.000 Demonstranten.

Vox-Parteichef: „Spanien wird von einer korrupten Mafia als Geisel gehalten“

Nach dem Abschluss des Protestmarsches versuchten einige Demonstranten, bis zur offiziellen Residenz des Regierungschefs  vorzudringen, wie Fernsehbilder zeigten. Sie wurden jedoch von Bereitschaftspolizisten zurückgedrängt. Drei Menschen wurden festgenommen, sieben Polizisten wurden nach Behördenangaben leicht verletzt.
Unterstützt wurde der Protest von der konservativen Volkspartei PP und der Vox-Partei.
„In Pedro Sánchez‘ Kreis ist niemand mehr übrig, dem nicht sehr schwere Straftaten vorgeworfen werden. Spanien wird von einer korrupten Mafia als Geisel gehalten“, sagte Vox-Parteichef Santiago Abascal vor Beginn des Demonstrationszugs vor Reportern.
Der Sozialist Sánchez war 2018 nach einem Misstrauensvotum gegen die von einem Korruptionsskandal erschütterte konservative PP an die Macht gekommen.

Verkehrsminister wartet auf sein Urteil in Korruptionsprozess

Sein früherer enger Vertrauter und Verkehrsminister José Luis Ábalos musste sich in den vergangenen Wochen in einem Korruptionsprozess verantworten, das Urteil steht noch aus.
Auch gegen den früheren sozialistischen Ministerpräsidenten und Sánchez-Verbündeten José Luis Rodriguez Zapatero wurden vor wenigen Tagen Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung aufgenommen.
Sánchez‘ Bruder David ist wegen Vorteilsgewährung angeklagt. Auch gegen Sánchez‘ Frau Begoña Gomez wird wegen Korruptionsverdachts ermittelt. Der Regierungschef weist die Vorwürfe gegen seine Angehörigen als politisch motiviert zurück. (afp/red)
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Magyar: Ungarn stoppt Austrittspläne aus Weltstrafgericht

Ungarns neue Regierung zieht eigenen Angaben nach die Absicht zum Austritt des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurück. Das erklärte der neue Ministerpräsident Peter Magyar in einem Post auf der Plattform X. Weitere Details nannte er zunächst nicht.
Das Gericht mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu den mehr als 100 Vertragsstaaten des IStGH gehören alle EU-Staaten. Ungarn hatte vor mehr als einem Jahr unter der alten Regierung des Rechtspopulisten und Langzeit-Premiers Viktor Orban angekündigt, sich aus dem Weltstrafgericht zurückzuziehen, und eine entsprechende Absichtserklärung in Den Haag eingereicht. Ungarns Parlament hatte den Schritt zuvor gebilligt. Der Austritt sollte nach damaligen Angaben nach rund einem Jahr wirksam werden.

Netanjahu-Besuch als Auslöser

Diese Ankündigung kam, als Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu auf Einladung Orbans Budapest besuchte. Gegen Netanjahu liegt ein Haftbefehl des IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen israelischer Truppen im palästinensischen Gazastreifen vor. Orban hatte klargestellt, dass Ungarn diesen ignorieren werde. Den Austritt aus dem Weltstrafgericht begründeten er und andere damalige Regierungsmitglieder mit den Haftbefehlen gegen Netanjahu sowie den israelischen Ex-Verteidigungsminister Joav Galant. (dpa/red)
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Dobrindt kritisiert Warnungen vor AfD-Staatsstreich

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert Warnungen vor einer Machtübernahme der AfD nach den Landtagswahlen im Osten scharf. „Ich frage mich, wem nutzen eigentlich solche phantasiereichen Spekulationen? Ein Schreckgespenst an die Wand zu malen hilft doch nicht weiter“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er halte viel mehr davon, politisch alles dafür zu tun, dass diese Situation nicht eintreten könne. Dafür gebe es noch genügend Potenzial und Zeit. Die Wahlen seien im September – kluge Entscheidungen der Politik seien heute jederzeit möglich.
Zuvor hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vor einem Staatsstreich gewarnt. Anlass war die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nach einem Wahlsieg 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen.

Keine Hinweise auf Wahlmanipulation

Dobrindt wies auch Forderungen aus dem Kreis seiner Länderkollegen zurück, der Staat müsse Vorkehrungen treffen, damit sicherheitsrelevante Informationen nicht in falsche Hände geraten, falls die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. „Ich halte nichts von einer solchen Diskussion. Der Auftrag ist doch, Mehrheiten ohne eine AfD-Regierungsbeteiligung zu organisieren“, sagte er. Wie überzeugend sei es denn da, wenn man Vorbereitungen treffen wolle für den Fall einer Alleinregierung der AfD.
Hinweise auf ernsthafte Versuche aus dem Ausland, die Landtagswahlen zu beeinflussen, hat Dobrindt nach eigenen Worten nicht. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aktive Manipulationen des Wahlvorgangs aus dem Ausland vorgenommen werden“, sagte der Minister. Falschinformationen allerdings und Stimmungsmache in Social Media gebe es seit längerer Zeit auch aus dem Ausland gesteuert. Eine Verdichtung vor den Landtagswahlen beobachte man zurzeit nicht. (dts/red)
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Union befürwortet 8.000 Euro Rückkehrprämie für Syrer

Die Union steht höheren Rückkehrprämien für syrische Flüchtlinge offen gegenüber. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, prüft das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) derzeit eine Rückkehrförderung für Syrer in Höhe von 8.000 Euro.

Union: Freiwillige Rückkehr als beste Lösung

„Die freiwillige Rückkehr ist für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung“, sagte Günter Krings, Fraktionsvize der Union im Bundestag, dem Focus. „Insofern ist es richtig, dass wir über höhere Rückkehrförderungen nachdenken.“
Wer als Migrant von deutschen Sozialleistungen lebe, erhalte schon in wenigen Monaten des Aufenthalts in Deutschland einen namhaften vierstelligen Euro-Betrag. „Auch jede unterstützte freiwillige Rückkehr ist daher eine positive Nachricht für den Steuerzahler“, so der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Forderung nach deutlich mehr Abschiebungen

Der CDU-Politiker pochte darauf, „dass wir auch die Abschiebungen nach Syrien deutlich erhöhen.“ Neben den Rückführungen von Straftätern müsse die Bundesregierung auch „die schlecht Integrierten in den Blick nehmen: insbesondere die Syrer, die seit Jahren hier leben, ohne das eigene Leben zu finanzieren.“ Krings sah auch keine Gründe dafür, bei sunnitischen Männern ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu verlängern.
Siegfried Lorek, Migrationsstaatsekretär in Baden-Württemberg, hielt Rückkehrberatungen und Rückkehrprämien für „wichtige Instrumente“. Diese seien günstiger als zwangsweise Rückführungen. „Deshalb stehen wir einer Weiterentwicklung dieser Instrumente grundsätzlich offen gegenüber“, sagte der CDU-Politiker dem Focus. Wie Krings drängte auch Lorek darauf, „dass regelmäßige Abschiebungsmöglichkeiten für Straftäter etabliert werden.“

Länderpolitiker sehen höhere Prämien positiv

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hielt ebenfalls großzügigere Rückkehrsummen für denkbar. „Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, erklärte er gegenüber „Focus“.
Ähnliche Töne schlug auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April dem Focus an: „Eine stärkere finanzielle Unterstützung ist notwendig – insbesondere für Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die ersten Monate nach ihrer Ankunft abzusichern.“

Skepsis bei der SPD und Forderung nach Gesamtstrategie

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zeigte sich hingegen skeptisch: Ob eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro tatsächlich dazu führen wird, „dass deutlich mehr Syrerinnen und Syrer freiwillig in ihre von einem verheerenden Bürgerkrieg gezeichnete Heimat zurückkehren, halte ich für fraglich, aber auch nicht für vollkommen ausgeschlossen“, sagte sie dem Focus.
Vom Bundesinnenministerium forderte sie mit Blick auf die hier lebenden Syrer eine „konstruktive Gesamtstrategie“. Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht über die bislang schleppenden Abschiebungen nach Syrien. „Seit den ersten wenigen Einzelmaßnahmen zum Ende des vergangenen und dem Beginn dieses Jahres ist in dieser Frage bis heute nichts mehr passiert“, so Behrens.
Gleichzeitig forderte sie Bleibeperspektiven für gut integrierte Syrer. In einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz im Juni, aus der das Magazin Focus berichtet, forderte sie das Bundesinnenministerium dazu auf, „für diese Personen Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive“ zu schaffen.

Aktuelle Praxis und geplante Pauschale

Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei den gegenwärtig geprüften 8.000 Euro soll es sich hingegen laut Focus-Bericht um einen Pauschalbetrag handeln. Das Bundesinnenministerium wollte die Pläne bis dato weder bestätigen noch dementieren. (dts/red)
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EU will Rekordstrafe gegen Google

Die EU steht kurz davor, eine Rekordstrafe gegen Google wegen Verstoßes gegen das Digitalgesetz zu verhängen. Ein Verfahren gegen den US-Konzern steht vor dem Abschluss, wie das „Handelsblatt“ am Freitag unter Berufung auf „Kommissionskreise“ berichtete.
Konkret wirft die EU Google und dessen Mutterkonzern Alphabet vor, die eigenen Dienste in seiner Online-Suche zu bevorzugen. Die Beamten wollen eine Strafe im hohen dreistelligen Millionenbereich verhängen. Das letzte Wort habe aber Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Die Entscheidung solle noch vor der Sommerpause offiziell verkündet werden, sagten Insider. Dabei werde es sich um die höchste Strafe handeln, die die EU bisher bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz für digitale Dienste (Digital Markets Act, DMA) verhängt habe.
Die Kommission kann bei Verstößen eine Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes anordnen. Dieser lag bei Google 2025 bei 400 Milliarden Dollar.
Laut „Handelsblatt“-Bericht soll die Strafe deutlich unter dem Höchstmaß bleiben, weil Google der Kommission in mehreren Punkten entgegengekommen sei. Die EU erwartet jedoch weitere Zugeständnisse, etwa bei der sogenannten „KI-Übersicht“.
„Deswegen führen unsere Dienststellen derzeit intensive Gespräche mit Google über künftige Lösungen zur Einhaltung der Vorschriften“, sagte ein Kommissionssprecher dem „Handelsblatt“. (dts/red)
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Korruptionsverdacht: Ermittler durchsuchen Amtssitz des französischen Präsidenten

Im Zuge von Ermittlungen wegen mutmaßlicher Korruption und Begünstigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben Ermittler den Amtssitz des französischen Präsidenten Emmanuel Macron durchsucht.
Die Durchsuchung am Donnerstag im Élysée-Palast habe sich „insbesondere auf die Bedingungen zur Vergabe bestimmter öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Organisation von Festakten im Panthéon konzentriert“, teilte die Finanzstaatsanwaltschaft (PNF) in Paris am Freitag mit. Das Panthéon in Paris ist die Ruhmeshalle des französischen Staates.
Im April hatten Ermittler bereits versucht, den Präsidentenpalast zu durchsuchen, wurden jedoch nicht hineingelassen. Dies wurde damit begründet, dass die Räume des Präsidialamts nach der französischen Verfassung geschützt seien.
Dieses Mal seien der Durchsuchung institutionelle Beratungen vorausgegangen, „um sicherzustellen, dass sie vorgenommen werden konnte“, erklärte die PNF. Der Élysée-Palast lehnte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP eine Stellungnahme ab.
Die Durchsuchung erfolge im Rahmen eines im Oktober 2025 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der „Begünstigung, unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Korruption und Einflussnahme“, teilte die PNF mit.
Nach Berichten des Enthüllungsblatts „Le Canard Enchaîné“ waren Festakte zur Aufnahme berühmter Persönlichkeiten in den Panthéon seit gut zwei Jahrzehnten von einer einzigen Eventfirma namens Shortcut Events organisiert worden. Diese habe dafür jeweils etwa zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt.
Auch der internationale Festakt zum 80. Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie und weitere Großveranstaltungen wurden demnach von demselben Unternehmen organisiert. Die verdächtige Auftragsvergabe reicht bis in die Amtszeit von Macrons Vorgängern zurück, unter ihnen François Hollande und Nicolas Sarkozy.
Das Panthéon ist eine ehemalige Kirche, die während der Französischen Revolution in eine nationale Ruhmeshalle umgewidmet wurde. Sie ist laut Inschrift auf der Fassade den „Großen Männern“ gewidmet.
Die Wissenschaftlerin Marie Curie und die Widerstandskämpferinnen Geneviève de Gaulle-Anthonioz und Germaine Tillion waren die ersten Frauen, die aufgrund ihrer Verdienste ins Panthéon aufgenommen wurden.
Macron hat in seiner Amtszeit neben anderen die Frauenrechtlerin Simone Veil, die in den USA geborene Sängerin Josephine Baker und den Politiker Robert Badinter ins Panthéon aufnehmen lassen.
(afp/red)
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Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag.
Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es darin.

Scheidung ohne Trennungsjahr möglich

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“
In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde.
Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres.
Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Wohnortschutz vor Gericht geplant

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können.
Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann.
„Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. „Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.“
Nach dem Willen der Justizministerin sollen die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“. (afp/red)
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Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt

In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.
In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.

Belegung vielerorts gestiegen

Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026.
Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März.
Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.

Einzelne Haftanstalten überfüllt

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren – selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs – deutlich überbelegt.
Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April.
In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind. (dts/red)
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Türkisches Gericht setzt Führung der größten Oppositionspartei CHP ab

Ein Gericht in Ankara hat die Absetzung der Führung der größten türkischen Oppositionspartei CHP angeordnet. Das Gericht erklärte am Donnerstag, 21. Mai in einem Berufungsverfahren die Wahl der Parteispitze im Jahr 2023 für ungültig und entschied, den damals gewählten Parteichef Özgür Özel seines Amtes zu entheben, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
An Özels Stelle soll demnach der ehemalige CHP-Vorsitzende Kemal Kilicdaroglu treten.

Justiz wirft Özel Stimmenkauf und Druck auf Delegierte vor

Die Staatsanwaltschaft in Ankara hatte im Februar vergangenen Jahres Ermittlungen wegen Vorwürfen des Stimmenkaufs bei dem CHP-Parteitag von 2023 eingeleitet.
Die dann erhobene Klage wurde jedoch im Oktober zunächst als unbegründet verworfen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.
Laut Auszügen aus dem jetzigen Urteil, die der Nachrichtenagentur AFP vorlagen, wirft die Justiz dem derzeitigen CHP-Chef Özel vor, seine Wahl zum Parteivorsitzenden durch Druck auf Delegierte, Job-Versprechen und sogar Stimmenkauf ermöglicht zu haben.
Die CHP hatte der Regierungspartei AKP des islamisch-konservativen Präsidenten Recep Tayyip Erdógan bei den Kommunalwahlen 2024 eine schwere Niederlage zugefügt.

Druck auf die Opposition wächst – CHP beruft Krisensitzung ein

Seitdem steht die Oppositionspartei zunehmend im Visier der türkischen Justiz. Mit dem jetzigen Urteil wird der Druck auf die Opposition weiter verstärkt.
Der ehemalige Istanbuler Bürgermeister und beliebte CHP-Politiker Ekrem Imamoglu sitzt seit mehr als einem Jahr im Gefängnis. Er gilt als wichtigster Rivale Erdogans. Die gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfe weist Imamoglu zurück.
Die CHP berief nach dem Urteil vom Donnerstag eine Dringlichkeitssitzung an ihrem Parteisitz in Ankara ein. „Wir werden nicht nachgeben!“, erklärte Özel im Onlinedienst X.
Der 77-jährige ehemalige Parteivorsitzende Kilicdaroglu gilt als eher blasser Politiker. Er hatte bei der Präsidentschaftswahl 2023 für die CHP kandidiert und unterlag Erdogan in einer Stichwahl.
Wenige Monate später wurde Özel zum Parteivorsitzenden gewählt. Er führte die Partei zunächst erfolgreich in die Kommunalwahlen und wurde später zum Gesicht der Massenproteste gegen die Inhaftierung Imamoglus. (afp/red)