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Student in Trier erstochen – Tatverdächtiger nach Messerangriff festgenommen

Ein Tötungsdelikt hat sich am Mittwochmorgen, 15. Juli, auf der Robert-Schuman-Allee in Trier ereignet. Wie das örtliche Polizeipräsidium mitteilte, hatten Zeugen gegen 09:55 Uhr eine verletzte Person gemeldet. Eine weitere Person habe diese angegriffen und sei geflüchtet. Es sei ein Messer bei dem Angriff zum Einsatz gekommen.
Im Zuge der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen gelang es, den Tatverdächtigen zu stellen und die vorläufige Festnahme auszusprechen. Mehrere Personen wurden Zeugen des Vorfalls und standen den Beamten für sachdienliche Angaben zur Verfügung. Die Einsatzkräfte riefen zudem einen Notfallseelsorger zum Tatort.

Universität Trier ruft zu gemeinsamer Gedenkminute auf

Wie lokale Medien berichten, waren beide beteiligten Personen 22 Jahre alt. Die Polizei hatte das Alter ursprünglich mit jeweils 23 angegeben. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen durch Rettungskräfte gelang es nicht, das Leben des Opfers zu retten. Bei diesem handelt es sich bisherigen Angaben zufolge um einen Studenten. Die Universität Trier hat dies mittlerweile auf ihrer Website bestätigt und für Donnerstagmittag zu einer gemeinsamen Gedenkminute aufgerufen.
Beim mutmaßlichen Täter soll es sich um einen afghanischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Trier handeln. Derzeit ermittelt eine Mordkommission zum Hergang, zur Tatwaffe und zu möglichen Motiven der Tat. Es ist auch nicht bekannt, ob sich die beiden Tatbeteiligten im Vorfeld des Angriffs gekannt haben.
Die Polizei hat ein Hinweisportal zur Tat geschaltet. Zeugen, deren Personalien der Polizei noch nicht bekannt sind, werden gebeten, sich auf diesem Weg oder unter der Telefonnummer 0651 983-43900 zu melden. Außerdem ersuchen die Ermittlungsbehörden darum, ihnen gegebenenfalls vorhandene Fotos oder Filmaufnahmen der Tat zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig warnt die Polizei davor, diese über soziale Medien zu verbreiten.
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Stade: Mordkommission ermittelt – OLG entscheidet über Sorgerecht

Zwei Tage nach den tödlichen Schüssen von Stade hat eine extra eingerichtete Mordkommission die Ermittlungen zum Tatgeschehen mit sechs Opfern übernommen. Ausgewertet werden vor allem Hinweise aus der Bevölkerung.
Die Polizei bittet Zeugen weiter um Fotos und Videos, die etwas zur Aufklärung der Schüsse in der Jugendhilfeeinrichtung am Montag beitragen können. Unterdessen ist der Tatverdächtige in Untersuchungshaft gekommen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere Heimtücke und niederen Beweggründen, als sechsfachen Mord. Der Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit hatte demnach einen Termin bezüglich des Sorgerechts für seine drei Monate alte Tochter.

OLG entscheidet über Sorgerecht

In dem Sorgerechtsstreit entscheidet demnächst das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Beide Elternteile hätten Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Eilverfahren vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eingelegt, bestätigte eine Sprecherin des OLG.
Das Amtsgericht hatte angeordnet, dass die Kindsmutter und die Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen. Zudem bestätigte das Amtsgericht in seiner Entscheidung, dass den Eltern die Gesundheitssorge entzogen bleibt. Das Gespräch mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe habe nicht auf Anordnung oder Veranlassung der Gerichte stattgefunden, hieß es weiter.
Dass ein Hilfeplangespräch wie in Stade in der Einrichtung und nicht auf einer Polizeiwache oder bei einem Gericht stattfindet, ist laut niedersächsischem Sozialministerium gängig.
„Es gab vereinzelt Fälle in der Vergangenheit, wo auch die Polizei dazugeholt wurde von der Kommune, vom Jugendamt, wenn die Gefahrenlage so eingeschätzt wurde, dass das nötig ist“, sagte Ministeriumssprecherin Lea Karrasch. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Wenn es beim Jugendamt Kenntnisse über Gefährdungen gebe, dann werde das natürlich berücksichtigt und es gebe Ratgeber dafür, sagte Karrasch. „Ob es darüber hinaus noch weitere Vorgaben geben muss über Sicherheitsvorkehrungen, darüber wird auf jeden Fall zu sprechen sein.“ In welcher Form und in welchem Ausmaß, ließe sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht sagen.

Andacht für die Opfer in Hannover

Unter den sechs Toten sind drei Mitarbeiter des Jugendamtes der Region Hannover und drei der Jugendhilfeeinrichtung der Hansestadt. Für die Opfer fand am Dienstag eine Andacht in Stade statt, der Andrang von Angehörigen, Kollegen und Feuerwehrleuten war riesig. Für Mittwoch, den 1. Juli war zudem in der Marktkirche Hannover ein Gedenken für die drei Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region geplant.
Mit Gebeten, Texten und Musik soll ein Zeichen der Verbundenheit gesetzt werden, auch für alle Mitarbeitenden der Jugendämter.
In Bezug auf die beiden tatverdächtigen Frauen hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sowohl die 34 Jahre alte Mutter der gemeinsamen Tochter als auch die Begleiterin des 45-Jährigen mutmaßlichen Täters sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden. Nach der Schließung der betroffenen Mutter-Kind-Gruppe sind die 34-Jährige und ihr Baby anderweitig untergebracht worden, wie das Sozialministerium mitteilte.

Arbeit mit erhöhtem Risiko von verbaler und physischer Gewalt

Die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen stehen oft unter Druck, aber ist ein größerer Schutz möglich? Wenn es um Sorgerecht oder Kindeswohlgefährdung gehe, seien die Beschäftigten in solchen Einrichtungen einem erhöhten Risiko von verbaler und physischer Gewalt ausgesetzt, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Doreen Siebernik.
„Sie erleben immer wieder Entgleisungen und Übergriffe, die tief in den Dynamiken von häuslicher Gewalt und patriarchalem Kontrollwahn verwurzelt sind“, beschreibt sie.
Zum Schutz der Einrichtungen bedarf es aus Sicht der GEW eines funktionierenden Systems von Jugendamt, Polizei und Trägern. Siebernik benennt aber offen das „Dilemma“ dabei. „Einerseits müssen Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und das Leben der Angestellten schützen.
Andererseits leben soziale Arbeit und Jugendhilfe von Vertrauen und Zugänglichkeit“, sagt sie. Sollten die Orte zu „Festungen“ mit Sicherheitsschleusen mit bewachten Eingängen ausgebaut werden, könne dies die Hemmschwelle für Hilfesuchende vergrößern. (dpa/red)