Gibt's bald mehr Medaillen bei Olympia? Das neue Sportfördergesetz soll auch dafür sorgen. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Weniger Bürokratie, mehr Medaillen bei Olympia? Mit einem Sportfördergesetz wollen Politik und der organisierte Sport in Deutschland genau das erreichen.
Eine nächste Hürde hat die geplante Neuausrichtung nun genommen. Der Bundestag stimmte dem Entwurf des Sportfördergesetzes mit 561 Ja-Stimmen zu. Laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour votierten 43 Abgeordnete in der Schlussabstimmung dagegen.
Zuvor hatten Union, SPD, AfD und Grüne dafür votiert. Die Linksfraktion lehnte das Vorhaben ab und begründete dies unter anderem mit mangelnder sozialer Absicherung von Trainern. Zudem kritisierte ihr Abgeordneter Jorrit Bosch eine „Sportförderung je nach Kassenlage“.
Schenderlein: „Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“
„Mit dem heutigen Beschluss schlagen wir ein neues Kapitel für den deutschen Spitzensport auf“, sagte Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU). „Wir schaffen damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Spitzensportförderung moderner, leistungsorientierter und effizienter wird.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports nachhaltig stärken – und wieder mehr Medaillen bei internationalen Wettbewerben gewinnen“, so Schenderlein. Sie sei überzeugt, dass das Gesetz „ein Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“ werde.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte bereits vor der Sitzung die Anpassungen begrüßt. „Das Gesetz bietet eine gute Grundlage, auf der wir Erfolge aufbauen können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Wir wollen Deutschland zurück in die Weltspitze des Sports führen.
Wir wollen ein System gestalten, das nachhaltige Spitzenleistungen hervorbringt.“ Der Bundesrat soll im Herbst final beraten. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten.
Unabhängige Agentur soll Förder-Millionen verteilen
Herzstück der Reform ist die neue und unabhängige Spitzensportagentur mit Sitz in Leipzig. Der Stiftungsrat als zentrales Aufsichtsorgan der Agentur soll aus Vertretern der Politik und dem organisierten Sport bestehen.
Unter der Führung von zwei hauptamtlichen Vorständen soll die Agentur im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen und eigenständig die Steuer-Millionen verteilen.
Der Plan: die Spitzensportagentur fördert Verbände, Athleten sowie Olympia- und Bundesstützpunkte, richtet letztere gegebenenfalls neu aus und unterstützt wissenschaftlich.
Zudem bestimmt sie die Anzahl der Bundeskader und legt sportübergreifende Kaderkriterien fest. Ab 2031 plant die Regierung jährliche Kosten von 8,4 Millionen Euro für die Spitzensportagentur ein.
Bundesregierung räumt dem Sport mehr Mitsprache ein
Die Besetzung des Stiftungsrats passte die Bundesregierung zuletzt noch einmal an – und reagierte damit auf die Forderung des organisierten Sports, mehr Mitsprache zu erhalten: Dem Rat sollen nun zehn statt neun Mitglieder angehören. Der Deutsche Olympische Sportbund darf vier statt drei Mitglieder entsenden. Ein Platz ist für die Athletenkommission reserviert.
Auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und das Nationale Paralympische Komitee lobten das neue Gesetz, dieses sende wichtige Signale für die weitere Entwicklung des deutschen Leistungssports.
„Entscheidend wird dabei sein, den paralympischen Spitzensport als selbstverständlichen Bestandteil der neuen Förderstrukturen zu verankern“, sagte der DBS-Vorstandsvorsitzende Idriss Gonschinska.
Lobende Worte und Zustimmung gab es sogar aus der Opposition. „Das Sportfördergesetz ist ein historischer Schritt und ein echter Paradigmenwechsel für den deutschen Spitzensport“, sagte Tina Winklmann, Grünen-Sprecherin für Sport und Ehrenamt.
„Wir Grünen haben diese Reform in der vergangenen Wahlperiode maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Deshalb tragen wir dieses Gesetz trotz verbleibender Lücken aus Überzeugung mit.“ (dpa/red)
Bundespolizei (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
Bundesratssitzung. (Archivbild) - Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.
Neues Heizungsgesetz
Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Recht auf Reparatur
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.
Vorrang für Infrastruktur
Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.
Diäten-Erhöhung ausgesetzt
Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.
Spritpreis-Deckel
Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.
„Nur Ja heißt Ja“-Regelung
Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.
Bewahrung der Schulpflicht
Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.
Existenzrechts Israels
Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.
Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle
Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
Berliner Regierender Bürgermeister Kai Wegner (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.
Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat
Stefan Evers (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?
Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.
Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?
Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.
Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?
Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.
Warum fällt die Erhöhung nun aus?
Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“
Worauf verweist nun das Gesetz?
Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.
Wie viel Geld wird damit gespart?
Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.
Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?
Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.
Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?
Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.
Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?
Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Kein „Reinregieren“ mehr?
„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Ministerin Nina Warken (CDU) warb für das Spargesetz. - Foto: Elisa Schu/dpa
Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht.
Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Die Länder hatten zuvor einer nötigen Fristverkürzung zugestimmt, damit das Gesetz noch am Freitag endgültig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden kann.
Mehrere Länder übten in der Debatte Kritik an der Reform. Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen kündigten dabei an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schließen sich nicht noch deutlich mehr Länder an, würde dies aber scheitern und das Gesetz könnte angenommen werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt.
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als „gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten“. Zwar enthalte das Gesetz „viele Härten“, es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition „hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“.
Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.
Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. (dpa/afp)
Die Ringbahnbrücke in Berlin trug täglich sehr viel Verkehr. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
Ob die Bonner Nordbrücke, die Rahmede-Talbrücke der A45 oder die Ringbahnbrücke in Berlin: Immer wieder wurden zuletzt zentrale Verkehrsbrücken plötzlich gesperrt – oder stürzten im Fall der Carolabrücke in Dresden sogar ein. Deutschland kümmere sich zu wenig um die Instandhaltung von Brücken, kritisierte Steffen Marx von der Technischen Universität Dresden.
„Die Pflege von Brücken ist vergleichbar mit dem Zähneputzen: Wenn ich einen Tag meine Zähne nicht putze, ist das nicht so schlimm.“ Eine Brücke halte es gut aus, wenn sie ein Jahr lang nicht gepflegt werde. „Wenn ich mich aber 30 Jahre lang nicht um die Instandhaltung kümmere – wie in Deutschland geschehen – dann beschleunigt sich der Schadensfortschritt.“
Aufsehen erregte etwa die Ringbahnbrücke der Berliner Stadtautobahn. Wegen Schäden im Tragwerk wurde sie im Frühjahr 2025 kurzfristig gesperrt und abgerissen. Der millionenschwere Neubau soll in der ersten Jahreshälfte 2027 fertig sein. Aktuell werden dafür Stahlüberbauten eingehoben.
Reparatur viel teurer als Pflege
Verglichen mit den Kosten für die Pflege müsse man das Vielfache investieren, um eine Brücke zu reparieren oder neu zu bauen, sagte Marx, Direktor am Institut für Massivbau der TU. Ein defekter Abfluss zum Beispiel sei leicht auszubessern. Passiere das aber nicht, durchfeuchte die Brücke, der Stahl roste, und es werde viel aufwendiger und teurer, den Schaden zu beseitigen.
Meist erfolgt eine Vollsperrung dann plötzlich, weil erhebliche Schäden entdeckt werden und Experten Einsturzgefahr bescheinigen. Fahrbahn, Fuß- und Radwege der Bonner Nordbrücke dürfen seit Anfang Juni nicht mehr genutzt werden.
2025 traf es die Ringbahnbrücke in Berlin, 2024 die Elbbrücke in Bad Schandau, 2021 die Rahmede-Talbrücke im Sauerland. Mit der Carolabrücke stürzte vor etwa zwei Jahren gar eine Brücke im laufenden Betrieb ein.
„Der Zustand vieler vielbefahrener Brücken in Deutschland ist kritisch“, sagte Martin Claßen von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Das gelte insbesondere im Autobahnnetz. „Die aktuelle Situation ist kein plötzliches Problem, sondern das Ergebnis einer langfristigen Entwicklung.“
Strategie „build and forget“
Viele Brücken seien nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut worden und auf eine Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgelegt, sagte Marx. Oft seien sie für eine andere Belastung geplant gewesen. „Wir haben heute viel mehr Schwerlastverkehr und Verkehr insgesamt als in der Zeit, zu der viele Brücken geplant und gebaut wurden.“
Danach sei auf eine Erhaltungsstrategie gesetzt worden, die man „build and forget“ („bau es und vergiss es“) nennen könne, meinte Marx. „Die Brücken werden gebaut, aber dann nicht gepflegt.“ Es fänden lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen alle sechs Jahre statt. „Deshalb kommt nun eine große Welle von Brücken in schlechtem Zustand auf uns zu.“
Bei so vielen Brücken in sehr schlechtem Zustand wiederum gebe es zwangsläufig einige, die in noch schlechterem Zustand seien als ohnehin angenommen – Einstürze seien irgendwann nahezu unvermeidbar.
Die Carolabrücke sei seit dem Zweiten Weltkrieg aber die erste Brücke, die im laufenden Betrieb eingestürzt sei. Ursache seien versteckte Drahtbrüche im Inneren gewesen – bei den Inspektionen habe man sie nicht sehen können.
Das Verkehrsministerium hatte unter der Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP 4.000 Brücken von Autobahnen erfasst, die für den Verkehr besonders wichtig, aber modernisierungsbedürftig sind. Sie sollen binnen weniger Jahre saniert oder erneuert werden – ein Ziel, an dem auch die aktuelle Bundesregierung festhält.
Neubau wäre oft gar nicht nötig
Unter Modernisierung verstehe die Regierung allerdings größtenteils den Abriss und Neubau, meinte Marx. Dabei könne etwa die Hälfte der Brücken, die abgerissen würden, saniert werden – was erheblich Kosten spare.
„Die relevanten Teile müssen repariert werden, aber die Brücke muss nicht nagelneu aussehen.“ Auch Claßen ist überzeugt, dass nicht jede Brücke sofort ersetzt werden muss. „Bei vielen Bauwerken kann eine intelligente Zustandsbewertung helfen, Maßnahmen effizient zu staffeln.“
Beim Ersatz von Brücken wiederum liege die größte Herausforderung oft bei Planung, Genehmigung und Vergabe. Ein wichtiger Hebel seien sogenannte funktionale Ausschreibungen: „Statt Projekte bis ins letzte Detail vorzudefinieren, sollte stärker beschrieben werden, welche Funktion ein Bauwerk erfüllen muss. Das schafft Raum für innovative und effizientere Lösungen.“
Zudem brauche es mehr Standardisierung und Modularisierung. „Viele Brücken werden noch immer als Einzelprojekte behandelt“, sagte Claßen. Dabei gebe es technisch ausgereifte Schnellbauansätze, mit denen Bauzeiten – und damit auch Sperrzeiten – drastisch reduziert werden könnten.
Wichtig sei zudem, die bestehenden Überwachungsstrategien für Brücken zu verbessern, sagte Claßen. Und: trotz aller Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten: „Das Risiko eines unerwarteten Einsturzes bleibt in Deutschland insgesamt gering.“ (dpa/red)
Bei einem Ryanair-Flug brach unterwegs eine Scheibe, Passagieren zufolge geriet ein Passagier in Not. (Archivbild) - Foto: Jörg Carstensen/dpa
Eine Ryanair-Maschine auf dem Weg von Thessaloniki nach München ist nach einem Zwischenfall kurz nach dem Start zum Flughafen zurückgekehrt. Während des Fluges sei ein Knall zu hören gewesen, dann sei eine Fensterscheibe zerbrochen, sagte eine Passagierin der Deutschen Presse-Agentur. Mitreisende hätten den neben der beschädigten Scheibe sitzenden Passagier festgehalten.
„Sein Kopf und seine Schultern ragten aus dem zerbrochenen Fenster heraus“, sagte eine weitere Augenzeugin im griechischen Rundfunk ERT. Andere Passagiere hätten den Mann zurückziehen können. In der Kabine fielen Sauerstoffmasken herab, wie auf Fotos und Videos in sozialen Netzwerk zu sehen ist.
Der Pilot habe daraufhin den Flug abgebrochen und sei zum Flughafen Thessaloniki zurückgekehrt, berichtete die Passagierin. Der Rückflug habe nach dem Zwischenfall noch etwa 20 Minuten gedauert.
Der Passagier, der neben der beschädigten Scheibe gesessen haben soll, sei vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus in Thessaloniki gebracht worden, berichtete der griechische Rundfunk. Den Informationen zufolge stammt der Mann aus Serbien.
Eine offizielle Stellungnahme von Ryanair oder den zuständigen Behörden zu dem Vorfall lag zunächst nicht vor. Ermittlungen seien aufgenommen worden, berichtete ERT. (dpa/red)
Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger. (Archivbild) - Foto: Oliver Dietze/dpa
Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“
Vorbild Luxemburg
In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Kritik am Tankrabatt
Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
Die Hintergründe des mutmaßlichen Tötungsdelikts sind bislang offen. - Foto: Sascha Ditscher/dpa
Im mittelhessischen Hünfelden soll ein Mann nach Polizeiangaben seine 76-jährige Mutter im Rahmen eines Streites angegriffen und angezündet haben. Die Frau sei noch vor Ort an ihren Verletzungen gestorben, teilte die Polizei mit.
Der 45-jährige Tatverdächtige sei zunächst vom Tatort geflüchtet. Im Rahmen einer Fahndung, bei der auch ein Polizeihubschrauber, Polizeihunde sowie eine Einheit des hessischen Polizeipräsidiums zum Einsatz kamen, sei der Mann am Abend gefunden und festgenommen worden.
103-jährige Großmutter muss schwer verletzt ins Krankenhaus
Den Angaben zufolge waren die Beamten zunächst am frühen Abend zu einem Brand in einem Wohnhaus im Hünfeldener Ortsteil Kirberg gerufen worden. Vor Ort sei die leblose 76-jährige Frau aufgefunden worden.
Die 103 Jahre alte Großmutter des Mannes, die sich ebenfalls vor Ort aufhielt, sei zudem mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Sie soll bei dem mutmaßlichen Tötungsdelikt auch anwesend gewesen sein.
Die Umstände und Hintergründe der Tat seien noch offen und Gegenstand der Ermittlungen, erklärte die Polizei. Weitere Auskünfte können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. So blieb zunächst offen, welcher Art die Verletzungen der 103-Jährigen waren.
Vor Ort waren am Abend zahlreiche Beamte im Einsatz. Sie sperrten unter anderem eine Straße ab, an dem Wohnhaus wurden Spuren gesichert. Die Gemeinde Kirberg hat rund 2.400 Einwohner und liegt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg. (dpa/red)
Eine Person in einem Sensenmannkostüm steht vor dem Werkseingang, während VW-Mitarbeiter am 9. Juli 2026 an einer von IG Metall organisierten Kundgebung teilnehmen, um gegen Umstrukturierungsmaßnahmen und Pläne für einen massiven Stellenabbau im VW-Werk in Zwickau zu protestieren. - Foto: Jens Schlüter/AFP via Getty Images
„Der Umgang des Vorstands mit der Belegschaft ist an Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten“, erklärte die Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo am Donnerstag Abend mit. Es sei „unverantwortlich, die Belegschaft im Unklaren zu lassen und so in den Urlaub zu schicken“.
Komme der Konzernchef der Aufforderung nicht nach, werde es nach der Sommerpause „VW-weit und zeitgleich außerordentliche Betriebsversammlungen“ geben, „um die Vorstände dort ans Mikrophon zu zitieren“, erklärte der Betriebsrat. Cavallo betonte, dass es keine Werksschließungen geben dürfe und Stellenabbau nur auf freiwilliger Basis und sozialverträglich ablaufen dürfe.
Der Konzernvorstand teilte am Abend nach der Aufsichtsratssitzung mit, die „strategische Neuausrichtung“ des Unternehmens werde fortgesetzt. Die Modellpalette werde auf die „attraktivsten Marktsegmente konzentriert“ und schrittweise um bis zu 50 Prozent „gestrafft“. Die Angebotskomplexität – zum Beispiel die Anzahl möglicher Ausstattungsoptionen – werde um bis zu 75 Prozent reduziert. Die Produktionskapazitäten würden auf neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr angepasst. Angaben zu Stellenstreichungen und Werksschließungen machte der Konzern nicht.
Medienberichten zufolge sollen bei Volkswagen bis zu 100.000 der rund 657.000 Arbeitsplätze weltweit gestrichen werden. Zudem erwägt Konzernchef Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen und Teile der Komponentenfertigung aus der bestehenden Konzernstruktur der Volkswagen AG herauszubrechen und in eigenständige Gesellschaften zu überführen, um die besonderen Mitbestimmungsrechte und die Sperrminorität des Landes Niedersachsen zu unterlaufen, die im VW-Gesetz verankert sind. (afp/red)
Bundestag stimmt zu: Neue Gaskraftwerke für Deutschland - Foto: Patrick Pleul/dpa
Der Bundestag hat den Plan zum Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke in den nächsten fünf Jahren gebilligt. Die neuen Anlagen sollen den Kohleausstieg und den Ausbau von Ökostrom flankieren und befürchtete Lücken in der Stromversorgung vermeiden.
Auf Verbraucher kommen damit ab 2031 zusätzliche Kosten für eine neue Umlage zu, mit der die Förderung in Milliardenhöhe für die Betreiber finanziert werden soll.
Im Parlament stimmten Union und SPD für die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab. In der Debatte warnte die AfD vor Milliardenkosten und erneuerte die Forderung nach Rückkehr zur Atomkraft.
Grüne und Linke kritisierten, dass sich Deutschland noch abhängiger von Gasimporten mache und die Kosten unübersichtlich seien. Union und SPD verteidigten das Vorhaben, das nun in den Bundesrat geht.
Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten beginnen, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen. Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was mit dem Ausstoß schädlicher Klimagase verbunden ist.
Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann „klimaneutral“ mit Wasserstoff laufen. Das heißt, sie müssen jetzt schon so geplant werden, dass ein Umstieg möglich ist – der Fachbegriff heißt „H2-ready“.
Der Ausbau an Ökostrom soll weitergehen – schon 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien kommen. Auch das Ziel des Kohleausstiegs bis 2038 bekräftigt die Regierung.
Die neuen Kraftwerke halten Union und SPD aus zwei Gründen für nötig: Zum einen drohe andernfalls ab 2031 eine „Versorgungslücke“; zum anderen sollen die Gaskraftwerke bei „Dunkelflauten“ einspringen, wenn zu wenig Wind- und Solarenergie erzeugt wird.
Dafür soll ab 2032 ein sogenannter Kapazitätsmarkt entstehen. Das heißt, Kraftwerksbetreiber werden dafür bezahlt, dass sie Kapazitäten vorhalten, die gerade nicht gebraucht werden.
In der Schlussdebatte bezeichnete Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) das Kraftwerksgesetz als „Sicherheitsgurt“ für die deutsche Stromversorgung. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sagte, man dürfe nicht den Fehler machen, zu viel Kapazität an Gaskraftwerken aufzubauen. Aber es dürfe auch keine Lücke entstehen.
Milliardenkosten erwartet
Die Förderkosten sollen ab 2031 auf die Stromkunden umgelegt werden. In ihrem ursprünglichen Entwurf ging die Bundesregierung von 1 bis 3 Milliarden Euro im Jahr 2031 und danach von jährlichen Kosten von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro aus. Im parlamentarischen Verfahren wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen, die aus Sicht von Kritikern die Kosten hochtreiben könnten.
Wie die Deutsche Umwelthilfe vorrechnet, wurden Gebotshöchstgrenzen bei der Auktion der neuen Kraftwerkskapazitäten von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt hochgesetzt.
Damit könnten die auf die Stromkunden umgelegten Kosten 2031 nach Angaben des Verbands auf mehr als 4 Milliarden Euro steigen. Die Umwelthilfe moniert zudem, dass Batteriespeicher als Alternative zu neuen Kraftwerken benachteiligt würden.
Energiebranche zufrieden
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lobt die neuen Regelungen hingegen als tragfähigen Kompromiss. „Wir brauchen den Zubau an gesicherter Leistung, es ist daher ein guter Tag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Sie begrüßte die Anhebung des Höchstgebotswertes, weil damit Wettbewerb in den Ausschreibungen und ausreichend Gebote gesichert würden.
Auch der Energiekonzern RWE äußerte sich erfreut. „Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zügig erteilt und die Auktionen im Herbst starten können“, erklärte RWE-Chef Markus Krebber.
„Erste Anlagen könnten dann um 2030 in Betrieb gehen.“ Das Unternehmen will drei wasserstofffähige Gaskraftwerke mit rund drei Gigawatt Leistung an eigenen Kraftwerksstandorten in Nordrhein-Westfalen bauen.
Abschied vom Südbonus
Im Gesetz geändert wurde – nach Protest aus dem Norden und dem Osten – der ursprüngliche Plan eines „Südbonus“: Vorgesehen war zunächst, dass bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kraftwerkskapazitäten vorrangig in den „netztechnischen Süden“ gehen. Dies umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Nun soll der Südbonus erst greifen, wenn ein Drittel der Zuschläge in den Norden und Osten gegangen ist. Zugute kommt dies Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. (dpa/red)
Der Angeklagte muss zehn Jahre in Haft - Foto: Uwe Anspach/dpa
Regungslos und mit gesenktem Blick nimmt der Angeklagte das Urteil zur Kenntnis. Zehn Jahre Gefängnis, weil er Anfang Februar einen Schaffner bei einer Ticketkontrolle totgeprügelt hat.
Der Anlass: Der 26-Jährige hatte keinen Fahrschein. Die Tat in Rheinland-Pfalz sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Sicherheit in Zügen aus.
Fünf Monate später spricht das Landgericht Zweibrücken den Mann schuldig – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nicht wegen Totschlags oder Mordes, wie es die Hinterbliebenen vehement gefordert hatten.
Warum? Nach Überzeugung der ersten Strafkammer hatte der Grieche den 36 Jahre alten Zugbegleiter nicht töten wollen – und sieht somit keinen Tötungsvorsatz.
„Don’t touch me“
Ioanni V. habe „die Gefährlichkeit seines Handels“ nicht erkannt, sagte Richter Andreas Herzog in seiner nur knapp 20 Minuten dauernden Begründung. Das Opfer hatte keine äußeren Verletzungen – auch andere Passagiere seien nicht davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzung tödlich ende.
Serkan Calar aus Ludwigshafen, alleinerziehender Vater von zwei Söhnen, stirbt zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung.
Der Angeklagte habe nach der Tat gesagt: „That will teach him not to touch strange people“ (Das wird ihm eine Lehre sein, dass er keine fremden Menschen anfasst), so der Richter. Diese Aussage zeige, dass er davon ausging, dass der Schaffner überleben werde.
Der Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg habe am 2. Februar „aus einer situativen Missstimmung, spontan und aufgeladen“ gehandelt.
Er hatte seinen Job verloren, anders als erwartet kein Geld bei der Bank bekommen und am Vormittag schon Stress in einem anderen Zug gehabt, weil er ohne Ticket fuhr.
„Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“
Als Serkan Calar ihn dann bei der Fahrscheinkontrolle im Regionalexpress von Landstuhl nach Homburg (Saarland) angetippt habe, sei er schnell aggressiv geworden. Ihm habe nicht gefallen, dass der Schaffner Deutsch redete – und er reagierte: „Don`t touch me“ (Fass mich nicht an).
Durch Überwachungskameras ist das Geschehen – tonlos – dokumentiert. Der Angeklagte habe sich vor dem Schaffner aufgebaut, und Calar habe versucht, ihn auf Abstand zu halten, ihn leicht zurückgetippt – dann schlug der Angeklagte zu.
Mit beiden Fäusten und mit Wucht – gegen Kopf und Schläfen. Auch als der Mann in Uniform auf einen Sitz sackte, schlug er weiter.
Dennoch: „Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“, sagt der Richter. Es gebe keine Hinweise, dass der Angeklagte professionelle Boxerfahrung habe. Er habe aber eine Abneigung gegen Berührungen von Fremden und gegen Anweisungen von Amtsträgern.
Nebenklage will Urteil anfechten
Mit dem Richterspruch endet vorerst ein Verfahren, das über Rheinland-Pfalz hinaus Aufmerksamkeit erregt hat.
Doch während die Justiz ein Urteil fällt, kämpfen Hinterbliebene mit einer Frage: Wie lebt man weiter, wenn ein Vater, Ehemann, Sohn oder Kollege zur Arbeit geht und nicht wiederkommt?
Für viele Zugbegleiter hat der Fall bedrückende Symbolkraft. Wer heute Fahrgäste anspreche, sagen sie, denke daran, dass eine Situation kippen könne. Freundlichkeit sei selbstverständlich geblieben – Sorglosigkeit nicht.
Im Gegensatz zum Angeklagten regieren die Angehörigen des Opfers mit massiver Enttäuschung sowie viel Wut und Ärger.
Familie und Freude kritisieren, dass das Gericht nicht Totschlag oder Mord in Betracht gezogen hat. Keiner von ihnen erscheint zur Urteilsverkündung im Saal – demonstrativ.
Großer Frust bei der Opferfamilie
„Die Familie muss nun ein Leben lang mit dem Tod von Serkan leben, während der Angeklagte bei guter Führung seinen 30. Geburtstag möglicherweise schon in Freiheit feiern kann“, sagt Yalcin Tekinoglu, der Anwalt der Familie.
Den beiden Kindern, zehn und zwölf Jahre alt, werde man vorerst nichts von dem Urteil erzählen. „Sie sollen sich jetzt in den Schulferien erst einmal zumindest ein wenig erholen können. Ihnen fehlt der Vater schmerzhaft.“
Die Familie kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. „Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht“, sagt Tekinoglu. Der Richterspruch sei ein „Fehlurteil“.
Das Gericht habe zu Unrecht angenommen, dass der Täter kein trainierter Kampfsportler gewesen sei.
Tekinoglu betont, der Familie gehe es nicht allein um ein höheres Strafmaß. Vielmehr müsse von dem Urteil ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung des Urteils.
Unverständnis bei Zuschauern
Dauernd gebe es Übergriffe auf öffentliche Bedienstete, sagt eine Zuschauerin aus dem Saarland. „Wenn so ein Urteil dann so ausfällt, braucht ja kein Täter mehr Angst zu haben.“
Für sie sei die Tat nicht nur ein Totschlag. „Der Schaffner ist ermordet worden.“ Eine andere sagt: „Es war so unnötig. Alles wegen einer Fahrkarte.“ Und: Wer so zuschlage wie der Angeklagte, müsse doch damit rechnen, dass das Opfer sterbe.
Für Serkan Calar entsteht Gedenkort
Klar ist, die Erinnerung an Serkan Calar wird wachgehalten – auch sichtbar. Für den Zugbegleiter soll es einen Mahn- und Gedenkort am Mannheimer Hauptbahnhof geben, seinem Dienstort.
Die Bahn ist dazu nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Familie des Getöteten in der Planung. Der Ort solle „die Erinnerung an unseren geschätzten Kollegen und lieben Menschen, aber auch an die schreckliche Tat im Bewusstsein halten“. (dpa/red)
In Osnabrück wurde bereits am Vormittag protestiert. - Foto: David Ebener/dpa
Die IG Metall wehrt sich mit bundesweiten Aktionen gegen drohende Werksschließungen und einen weiteren Stellenabbau bei Volkswagen. Der VW-Aufsichtsrat wollte am Nachmittag zusammenkommen, um über neue Sparpläne für den Konzern zu beraten.
Mehr als ein Dutzend Aktionen der Arbeitnehmervertreter waren geplant, teils sind sie bereits gelaufen.
In Wolfsburg ist eine Kundgebung direkt am Vorstandshochhaus angekündigt. Im Vorstandshochhaus kommt um 14.30 der Aufsichtsrat zusammen – auch in dem Kontrollgremium treffen sehr unterschiedliche Vorstellungen aufeinander.
Konzernchef Oliver Blume hatte bereits im Frühjahr angekündigt, an einem neuen „Zielbild 2030“ für den Konzern zu arbeiten und dabei auch den Sparkurs deutlich verschärfen zu wollen. Laut „Manager Magazin“ könnten bis zu 100.000 Stellen weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant.
Vier Werken des VW-Konzerns in Deutschland droht demnach sogar die Schließung: Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm. Laut „Spiegel“ könnte die Fahrzeugproduktion dort bis Ende 2034 auslaufen: Ab 2031 zunächst in Zwickau und Emden, 2032 bei VW Nutzfahrzeuge in Hannover und 2034 bei Audi in Neckarsulm, schreibt das Blatt.
VW selbst bestätigte bisher nur, dass der Konzernvorstand „intensiv an einem Zukunftsplan für die Neuaufstellung des Unternehmens“ arbeite, nannte aber keine Details.
Vor der Aufsichtsratssitzung sagte ein Sprecher: „Die genauen Inhalte des Zukunftsplans und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen werden heute zwischen Aufsichtsrat und Vorstand der Volkswagen AG erörtert.“
Dabei gehe es unter anderem darum, Komplexität zu reduzieren, Beteiligung zu straffen, Entwicklung und Produktion regionaler auszurichten: „Und ja, wir werden auch Überkapazitäten abbauen müssen.“
IG Metall will Widerstand leisten
Die IG Metall will Widerstand leisten. Gewerkschafts-Chefin Christiane Benner bezeichnete die Proteste als „ein klares Signal an den Vorstand: Nicht mit uns!“ Die Beschäftigten hätten ihre Beiträge bereits geleistet, sagte sie mit Blick auf die Tarifeinigung Ende 2024.
„Die ständigen Angriffe auf die Rechte der Kollegen nehmen wir nicht ohne Gegenwehr hin.“
Heute fiel der Protest noch vergleichsweise klein aus. Laut IG Metall handelt es sich bei allen Aktionen aber nicht um einen Arbeitskampf, sondern um Informations- oder Protestveranstaltungen. Sollte es wirklich zum befürchteten Abbau und der Schließung von vier Werken kommen, sähe dies mutmaßlich anders aus.
Auftakt in Osnabrück
Den Auftakt der Proteste hatte am Morgen Osnabrück gemacht, wo sich etwa 70 Vertrauensleute und Betriebsräte nach IG-Metall-Angaben vor dem Werkstor versammelten.
Die Beschäftigten warteten nun schon seit zwei Jahren auf eine Entscheidung, wie es mit dem Werk weitergehen solle, sagte der örtliche IG-Metall-Chef Stephan Soldanski. „Wir können uns sehr gut vorstellen, wie sich die Beschäftigten fühlen, wo spekuliert wird, was als Nächstes schließen soll.“
In Ingolstadt versammelten sich nach Gewerkschaftsangaben am Audi-Stammsitz rund 250 bis 300 Menschen zu einem Flashmob.
Wenn der Konzern glaube, der Belegschaft Abbaupläne über die Presse mitteilen zu können, sei dies die Antwort – und nur ein kleiner Vorgeschmack, sagte ein Sprecher.
In Zuffenhausen protestierten laut Gewerkschaft spontan 250 Porsche-Beschäftigte. Geplant war für sie eigentlich nur ein Autokorso in Stuttgart, an dem rund 200 Fahrzeuge teilnahmen.
Weitere Aktionen waren in Neckarsulm, Braunschweig, Stuttgart, Emden, Hannover, Kassel, Salzgitter, Chemnitz, Dresden, Zwickau, Leipzig, München, Nürnberg und Salzgitter geplant.
Komplizierte Situation im Aufsichtsrat
Die Lage im Aufsichtsrat ist kompliziert – und aus Sicht der Beschäftigten gar nicht mal so schlecht. Denn neben den Arbeitnehmervertretern hat sich auch das Land Niedersachsen bereits ablehnend zu den Plänen geäußert. Werksschließungen seien keine Zukunftsstrategie, so Niedersachsens Vize-Regierungschefin Julia Willie Hamburg (Grüne).
Das Land ist mit 20 Prozent an VW beteiligt, Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) und dessen Stellvertreterin Willie Hamburg sitzen dort im Aufsichtsrat. Zusammen mit den zehn Arbeitnehmervertretern sind sie in der Mehrheit – derzeit sogar deutlich, denn einer der eigentlich zehn Sitze der Kapitaleigner ist unbesetzt.
Dass die Vorschläge des Vorstands unverändert eine Mehrheit finden, gilt daher als nahezu ausgeschlossen. Zudem sind Kampfabstimmungen im VW-Kontrollorgan bisher die absolute Ausnahme. In aller Regel wird diskutiert, bis sich alle Seiten einig sind.
Nach der Aufsichtsratssitzung will Volkswagen zügig über mögliche Entscheidungen informieren.
Es wird schon gespart
Bis 2030 hat VW bereits den Abbau von konzernweit 50.000 Stellen in Deutschland angekündigt. 35.000 Jobs sollen bei der Kernmarke wegfallen, der Rest bei Töchtern wie Audi und Porsche.
Blume begründet die Ausweitung der Sparpläne mit den sich verschärfenden Rahmenbedingungen. Zölle, Kriege, geopolitische Spannungen und härter werdende Konkurrenz sorgten für Gegenwind, so der Konzernchef.
Das bisherige Geschäftsmodell von VW, in Europa zu entwickeln und zu produzieren und weltweit zu verkaufen, funktioniere daher nicht mehr. Der Konzern müsse sich neu aufstellen und die Kosten weiter senken. (dpa/red)
Bereits nach dem wichtigen Koalitionsausschuss von Anfang Juli verbreiteten die Koalitionsspitzen Optimismus. (Archivfoto) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Mit dem Scheitern von Oppositionsanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Chancen für zwei zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition gewachsen. Karlsruhe lehnte Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket ab.
Die Linke scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Damit ist für die Koalition die Gefahr eines erneut vermasselten Starts in den politischen Sommer vorerst gebannt. Doch vor dem Bündnis liegt jetzt viel angekündigte Gesetzesarbeit.
Die umstrittenen Krankenkassenpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Kassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten. Neue Beitragserhöhungen sollen so verhindert werden. Doch am Vortag versuchten Gesundheits-Experten von Grünen und Linken aus dem Bundestag, die Reißleine zu ziehen.
Sie wollten das Gesetz nicht wegen des von ihnen – freilich ebenfalls abgelehnten – Inhalts stoppen. Sie monierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingegangen 278 Seiten voller Änderungen. Doch ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben bei den Richtern ohne Erfolg.
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig.
Freitagmorgen wird es noch einmal spannend
Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen.
Weiterhin sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen größer. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen – und hat nun freie Bahn.
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung erwartet, wie es in der Länderkammer weitergeht. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat das Gesetz an diesem Freitag beschließen, wenn es nach dem Willen der Koalition geht – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss.
Doch auch nachdem Karlsruhe die Bahn freigemacht hat, könnten sich die Länder querstellen. Denn auch aus ihren Reihen gibt es Forderungen, das Ganze zu verschieben. Eine definitive Entscheidung wird spätestens für Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Um die Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht weiter ansteigen zu lassen, sollen die Anstiege bei der Bezahlung von Ärzten, Kliniken und dem Geld für die Pharmabranche begrenzt werden. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Medikamenten-Zuzahlungen sollen Versicherte mehr zahlen.
Wie die Koalition in den Sommer starten will
Bereits am Morgen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt:
„Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen.
Die Krankenkassenfinanzen sind aber nur ein Thema auf dem schwarz-roten Reformkalender. Erst Anfang Juli hatten die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach einem über Tage in kleiner Führungsrunde vorbereiteten Koalitionsausschuss ein Spitzentreffen abgehalten. Im Vorfeld wurde dem Treffen eine Riesenbedeutung zugeschrieben.
Das Ziel lautet, in Deutschland wieder Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Doch vor den wichtigen Landtagswahlen im Osten liegen die Koalitionspartner teils so weit hinten, dass auch etwas anderes dahintersteckt.
Union und SPD wollen in der Regierung rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen – und die Menschen nicht mit Streitereien nerven. Nun ist klar: Ihre Vorhabenplanung kommt nicht bereits vor Sommerferienbeginn wieder durcheinander.
Nun hat das Bündnis vor allem vor sich, sein im Kanzleramt geplantes 34-Punkte-Programm umzusetzen – darin das Versprechen von Steuerentlastungen, die Ankündigung kleinerer Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Dinge wie eine verschärfte Attestpflicht.
Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eher darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.
Verflixter Juli
Beobachter hatten schon ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Unmittelbar vor der Sommerpause – am 11. Juli 2025 – stürzte damals das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise.
Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ (dpa/red)
Viele Bafög-Empfänger müssen sich weiter gedulden: Ein Teil der geplanten Erhöhung wird um ein halbes Jahr verschoben. (Archivbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die geplante Bafög-Reform wird in Teilen verschoben. Mehr Geld gibt es nun erst im nächsten Sommersemester statt bereits im kommenden Wintersemester. Das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.
Was war beim Bafög ursprünglich geplant?
CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen.
In den kommenden Jahren sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.
Wie viel Bafög gibt es aktuell maximal?
Der Bafög-Grundbedarf liegt aktuell bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale kommen Empfänger auf bis zu 855 Euro. Wer seine Krankenversicherung schon selbst zahlt, bekommt noch Zuschläge.
Dann liegt das Bafög bei maximal 992 Euro. Die Sätze gelten seit zwei Jahren. Bafög wird aber immer individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Eltern und dem eigenen Vermögen.
Wie sieht nun die Einigung konkret aus?
Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der Bafög-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.
Wie viele Bafög-Empfänger betrifft das überhaupt?
2024 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studenten und 129.000 Schüler. Insgesamt sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.
Soll nicht auch der Empfängerkreis erweitert werden?
Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle Bafög herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD.
Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.
Warum wurde so lange über die Reform diskutiert?
Wegen der Finanzprobleme. Die Regierung versucht, Staatsausgaben zu begrenzen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Das ging mit der SPD lange hin und her. Ihr ist die Bafög-Erhöhung sehr wichtig und sie scheint sich hier bis auf die Verschiebung eines Teils der Reform durchgesetzt zu haben.
Wie kommen die Pläne an?
Das Deutsche Studentenwerk sieht Licht und Schatten: Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens sei das ein wichtiges Signal, allerdings mit einem „dicken Wermutstropfen“. Durch die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale seien die aktuell Studenten gekniffen.
Die Grünen Haushaltspolitikerin Paula Piechotta warf der Bundesregierung vor, „notorisch wortbrüchig“ zu sein. „Wer an der Bildung spart, fördert Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit und erweist dem Land einen Bärendienst.“
Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, kritisierte die Anpassung an das Grundsicherungsniveau in knapp drei Jahren als zu spät und zu niedrig. Das reiche hinten und vorne nicht aus, um studentische Armut wirksam zu bekämpfen.
Was kostet denn ein WG-Zimmer aktuell?
Im Schnitt zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Die aktuellen Zahlen stammen vom Moses Mendelssohn Institut, das die Zahlen regelmäßig erhebt.
Die Preise verharrten demnach auf sehr hohem Niveau und stiegen stärker als die allgemeine Teuerung. Studentinnen und Studenten geben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert im Schnitt nur bei 25 Prozent.
Seit wann gibt es überhaupt das Bafög?
Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Später wurde das Bafög zum Volldarlehen umgewandelt.
Seit 1990 gilt die grundsätzliche Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert. Das Statistische Bundesamt hatte 2021 eine Zahl von 36 Millionen genannt. (dpa/red)
Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sieht nicht gut aus. - Foto: Jan Woitas/dpa
In Kürze:
2025 waren durchschnittlich rund 1,036Millionen Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos.
Besonders betroffen sind ältere Erwerbsfähige.
Der Anteil nichtdeutscher Staatsangehöriger unter den Langzeitarbeitslosen ist seit 2018 deutlichgestiegen.
Nach Einschätzung des IAB erschweren unter anderem Sprachförderung, Anerkennung von Abschlüssen und Kinderbetreuung den Einstieg in Beschäftigung.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat insgesamt mehr als ein Drittel erreicht. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über die „WELT“ berichtete. Auf offiziellen Webseiten der Arbeitsagentur oder des Bundestages ist sie nicht verfügbar.
Als Langzeitarbeitslose sind Personen definiert, die mindestens seit einem Jahr ohne Beschäftigung sind. Im Jahr 2025 gab es der Auswertung zufolge im Schnitt rund 1.036.000 Betroffene. Das entsprach 35,1 Prozent aller knapp 3 Millionen Erwerbslosen im Bundesgebiet. Gegenüber 2024 bedeutete das ein Plus von 64.000 Erwerbsfähigen, die mindestens ein Jahr lang nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Deutlich mehr Arbeitslose als vor den Krisen der 2020er-Jahre
Im Jahr 2018 – vor Corona und den Kriegen in der Ukraine und im Iran – betrug die Anzahl der Arbeitslosen etwa 2,34 Millionen. Von diesen waren 813.400 als langzeitarbeitslos gemeldet. Das Verhältnis zwischen deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen hat sich in dieser Zeit ebenfalls verändert.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen ohne deutschen Pass hat sich der Sonderauswertung zufolge seit 2018 um zehn Prozentpunkte auf 33 Prozent erhöht. Eine genauere Aufschlüsselung, wie viele EU-Staatsangehörige und wie viele Angehörige von Drittstaaten betroffen seien, scheint bislang nicht öffentlich verfügbar. Auch können bis heute keine Detailangaben etwa über das Geschlechterverhältnis, den Grad der Erwerbsfähigkeit oder die Zeiträume vorangegangener Beschäftigung öffentlich eingesehen werden.
Am häufigsten sind ältere Erwerbsfähige von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Im Vorjahr waren 345.000 Menschen über 55 Jahre ein Jahr lang und länger ohne Beschäftigung. Von diesen waren 75 Prozent deutsche Staatsangehörige. Allerdings hatte es auch dort eine Verschiebung gegeben: Vor acht Jahren verfügten nur 14,5 Prozent der Langzeitarbeitslosen über 55 Jahre über keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Mehr über einen längeren Zeitraum Arbeitslose auch unter jüngeren Menschen
Unter deutschen Staatsangehörigen stieg die Zahl der Betroffenen im Segment über 55 seit 2018 um 29 Prozent. Die Gesamtzahl der älteren nichtdeutschen Staatsangehörigen in dieser Altersgruppe hingegen hat sich mit einem Plus von 155 Prozent mehr als verdoppelt.
Ein Faktor, der dabei eine Rolle spielt, ist der Auswertung zufolge jener der abgeschlossenen Berufsausbildung. Von den älteren Langzeitarbeitslosen ohne deutschen Pass verfügen 80 Prozent über keine anerkannte Qualifikation dieser Art. Unter den deutschen Staatsangehörigen sei es knapp die Hälfte.
Deutlich im Steigen begriffen ist unterdessen auch die Anzahl der sehr jungen Langzeitarbeitslosen. Im Jahr 2025 waren unter den 15- bis 24-jährigen Erwerbsfähigen rund 34.400 Personen langzeitarbeitslos.
Der Anteil der nichtdeutschen Staatsangehörigen lag dabei bei 32 Prozent. Gegenüber 2018 kam dies zahlenmäßig in etwa einer Verdopplung gleich. Unter jungen Menschen mit deutschem Pass gibt es im Vergleich zu damals in absoluten Zahlen etwa 53 Prozent mehr Langzeitarbeitslose.
Einstieg in den Arbeitsmarkt dauert bei Asylbewerbern länger
Zu möglichen Ursachen gibt die Sonderauswertung wenig Auskunft. Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verweist gegenüber „WELT“ auf einen längeren Zeitraum, der gerade bei Asylbewerbern oder Geflüchteten aus der Ukraine zur Integration in den Arbeitsmarkt einzukalkulieren sei.
Studien der Einrichtung aus den vergangenen Jahren nennen unter anderem lange Wartezeiten auf Sprachkurse und Verzögerungen bei der Anerkennung von Qualifikationen als Faktoren. Bei Geflüchteten aus der Ukraine kommt der hohe Frauenanteil dazu. In vielen Fällen erschweren hier Kinderbetreuungspflichten den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Allerdings habe der Anteil der Zugewanderten, die in Beschäftigung stehen, in den vergangenen Jahren zugenommen.
Insgesamt weist die Arbeitsagentur bereits seit Jahresbeginn 2023 eine Zunahme der Beschäftigung nur noch im Segment der nichtdeutschen Erwerbsfähigen aus. Als möglicher Grund dafür wird die Überalterung der deutschen Erwerbsbevölkerung angegeben. Der Rückgang der Beschäftigung deutscher Staatsangehöriger etwa infolge von Eintritten in den Ruhestand ist seit Mitte 2025 so groß, dass er durch Beschäftigungszuwächse bei nichtdeutschen Staatsangehörigen nicht mehr kompensiert werden könne.
Überalterung: Beschäftigung nur noch bei nichtdeutschen Staatsangehörigen im Steigen begriffen
Im April 2026 sank die Zahl der deutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber 2025 um etwa 259.000 auf 28,87 Millionen. Die Beschäftigung bei nichtdeutschen Staatsangehörigen stieg im gleichen Zeitraum um rund 188.000 auf 5,97 Millionen.
Dabei hat sich den jüngsten Zahlen zufolge die Beschäftigung unter Nichtdeutschen aus EWR-Ländern und der Schweiz um etwa 38.000 verringert. Deutliche Zuwächse gab es hingegen bei ukrainischen Staatsangehörigen (plus 67.000) und Staatsangehörigen der wichtigsten Asylherkunftsländer (plus 54.000). Ein Plus von 18.000 gab es im Vergleichszeitraum bei Staatsangehörigen der Westbalkan-Staaten.
Eine Zustimmung des Bundestages zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen sei nicht erforderlich, so eine Kurzeinschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Jahr 2024. (Symbolbild) - Foto: vblinov/iStock
Deutschland soll doch US-Marschflugkörper des Typs Tomahawk erhalten. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz stimmten die USA dem Verkauf und der Stationierung in Deutschland zu. Damit würde eine wichtige Lücke bei der deutschen und europäischen Verteidigung geschlossen. Worum es geht:
Für Präzisionsangriffe aus großer Entfernung
Der Tomahawk ist ein Marschflugkörper, also eine Lenkwaffe, die von den US-Streitkräften vor 43 Jahren in den Dienst gestellt wurde. Das Waffensystem kam erstmals bei der „Operation Desert Storm“ („Wüstensturm“) 1991 im Irak zum Einsatz und zuletzt auch im Irankrieg.
Tomahawk-Marschflugkörper können damit für Präzisionsangriffe aus großer Entfernung genutzt werden. Die 1,5 Tonnen schweren Flugkörper können Sprengköpfe mit einem Gewicht von 450 Kilogramm transportieren und stark befestigte Ziele wie Flugabwehrsysteme, Kommandozentralen und Militärflugplätze angreifen.
Tomahawks können von Schiffen, U-Booten und vom Boden aus abgefeuert werden und treffen ihre Ziele in der Regel mit einer Genauigkeit von wenigen Metern.
Die Ausführung BGM-109 kann mit einer Geschwindigkeit von 880 Stundenkilometern Ziele in 1.600 Kilometern Entfernung erreichen und dabei lediglich in einer Höhe von einigen Dutzend Metern fliegen, sodass sie nur schwer geortet und bekämpft werden kann.
Eine Ausführung des Tomahawk, die mit einem Atomsprengkopf bestückt werden konnte, wurde 2013 außer Dienst gestellt. Die Kosten für einen Tomahawk der fünften Generation belaufen sich Dokumenten der US-Marine zufolge auf 2,5 Millionen Dollar (gut 2,1 Millionen Euro).
Seit Beginn des Ukrainekrieges wird die Aufstellung von Mittelstreckenwaffen in Deutschland wieder von vielen Fachleuten als nötig erachtet. Die Europäer verfügen selbst nicht über Fähigkeiten dieser Art und sind daher auf die USA angewiesen.
Zu Zeiten des Kalten Krieges hatten die USA bereits Mittelstreckenwaffen in Deutschland stationiert. Nach dem Ende des Kalten Kriegs bauten die USA und die Sowjetunion sowie ihre Nachfolgestaaten die Raketenarsenale in Europa deutlich ab.
Für die Bundeswehr steht nach vielen Jahren wieder die Landes- und Bündnisverteidigung an erster Stelle. Dafür fehlen der Armee Waffensysteme wie weitreichende Marschflugkörper, die vom Boden aus abgefeuert werden können. Die deutschen Taurus-Marschflugkörper können nur von Flugzeugen aus der Luft gestartet werden.
Dafür kündigten die USA unter Präsident Joe Biden 2024 an, ab diesem Jahr wieder weitreichende Waffen in Deutschland zu stationieren.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sprach von einer „Fähigkeitslücke“ in Europa. Langfristig sollen nicht mehr die USA für die Entwicklung und Ausstattung mit Mittelstreckenwaffen auf dem europäischen Kontinent sorgen, sondern die Europäer selbst. Die wurde von Merz nun noch einmal bekräftigt.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte Anfang Mai eine Verringerung der Truppenpräsenz in Europa angekündigt. Dabei stoppte Washington auch die geplante Stationierung eines Fernfeuerbataillons mit den Tomahawk-Marschflugkörpern in Deutschland.
Merz hatte dies damals auf einen Mangel an Marschflugkörpern in den USA selbst wegen des Irankrieges zurückgeführt, sich jedoch optimistisch geäußert, dass dies nicht das letzte Wort sei. (afp/red)
Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. (Archivbild) - Foto: Robert Michael/dpa
Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. Wie aus ihrem Jahresbericht für 2025 hervorgeht, stieg die Zahl der Gewaltdelikte im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle.
Gemäß der Eingangsstatistik der Bundespolizei zählen zur Gewaltkriminalität sämtliche Körperverletzungs- und Raubdelikte, Straftaten gegen das Leben, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Taten, die sich gegen die öffentliche Ordnung richten. Sexualdelikte werden separat erfasst.
Über 3.100 Polizisten angegriffen
Bei Gewaltdelikten mit bekannten Tatverdächtigen lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger demnach bei 53 Prozent. Ein Messer wurde bei 3,9 Prozent aller Gewaltdelikte mitgeführt.
3.185 Einsatzkräfte der Bundespolizei wurden den Angaben nach angegriffen – ein Anstieg um 7,4 Prozent. Dabei schlugen, traten, bissen oder bespuckten Angreifer die Beamten.
Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 53 Prozent derjenigen, die Einsatzkräfte angriffen, standen laut Bundespolizei unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Dass die Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei – also vor allem auf dem Gebiet der Bahnanlagen, an 13 Flughäfen und an den Grenzen – registrierten Straftaten 2025 insgesamt um 5,8 Prozent auf rund 604.700 Straftaten gesunken ist, hat vor allem damit zu tun, dass weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt wurden.
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 Grenzkontrollen bei Einreisen, zuvor war das bereits teilweise der Fall. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmals Asyl beantragt haben, ist seit 2023 deutlich gesunken.
Im Mai 2025 wurden die Grenzkontrollen intensiviert. Seither werden – abgesehen von Ausnahmen etwa für Kranke und Schwangere – auch Asylsuchende zurückgewiesen.
Bis zu 14.000 Beamte sind bei Grenzkontrollen eingesetzt. (Archivbild)
Foto: Peter Kneffel/dpa
Werden die Grenzkontrollen weiter verlängert?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat in Aussicht gestellt, die Binnengrenzkontrollen zu lockern, sollte die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) so funktionieren, wie erhofft.
Kern der Reform, deren Regeln seit dem 12. Juni gelten, ist eine Registrierungspflicht für alle Asylsuchenden an den Außengrenzen. Menschen, die aus Staaten stammen, bei denen eine Anerkennung als schutzbedürftig wenig wahrscheinlich ist, sollen dort ein schnelles Asylverfahren durchlaufen.
Im Schengen-Raum sind Kontrollen an den Binnengrenzen eigentlich nicht vorgesehen. Wenn Mitgliedstaaten sie dennoch vorübergehend einführen, müssen sie die EU-Kommission darüber vorab informieren und die Maßnahme begründen. Die Kontrollen an den deutschen Landgrenzen gelten bis September 2026.
Bundespolizeipräsident Dieter Romann sagte: „Die flexiblen und smarten Grenzkontrollen haben auch 2025 ihre Wirkung gezeigt.“ Ob und wie lange sie fortgesetzt würden, hänge auch vom Gelingen und der Wirkung der Geas-Reform ab.
In den ersten Wochen nach Inkrafttreten der Reform hat die Bundespolizei zwar etliche unerlaubte Einreisen festgestellt, die an den Außengrenzen nicht registriert worden waren. Jedoch ist gut möglich, dass die Menschen bereits vor dem 12. Juni in die EU gekommen waren.
Gründe für den Rückgang irregulärer Migration
Die Bundespolizei führt den Rückgang der irregulären Migration auf mehrere Faktoren zurück. Zum einen habe die geänderte Zurückweisungspraxis eine „Signalwirkung“ gehabt, zum anderen kämen weniger Migranten aus wichtigen Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, der Türkei und der Ukraine nach Deutschland.
Vor allem die Grünen hatten sich bei den Verhandlungen über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition für den Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingesetzt. (Archivfoto)
Foto: Boris Roessler/dpa
Viele Rückführungen scheitern
Von den 58.795 Rückführungen, die im vergangenen Jahr geplant wurden, scheiterten 34.848 – in mehr als 33.000 Fällen bereits vor der Übergabe der Ausreisepflichtigen durch die Länder an die Bundespolizei.
In 1.353 Fällen seien Rückführungen nach Übernahme durch die Bundespolizei abgesagt worden, vor allem weil Transportunternehmen die Beförderung verweigerten, sich der Zielstaat querstellte, der Abzuschiebende passiven Widerstand leistete oder wegen eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses in letzter Minute.
Mehr Personal
Wie bereits in den Jahren zuvor stieg die Zahl der Beschäftigten der Bundespolizei 2025 an – um 0,7 Prozent auf 55.369 Mitarbeiter (Stichtag 31. Dezember). Neue Aufgaben kamen etwa bei der Drohnenabwehr hinzu.
Die Zahl der Einsatzstunden sank laut Jahresbericht im gleichen Zeitraum um rund 6,4 Prozent – die für Grenzschutz-Aufgaben stieg jedoch um 5,2 Prozent. In seinem Grußwort im Jahresbericht dankt Dobrindt den Polizisten für ihren Einsatz an den Grenzen.
Dieser trage dazu bei, „dass wir das Migrationsgeschehen neu ordnen konnten“. Seit Mai 2025 seien „über 32.000 illegale Einreisen unmittelbar verhindert, Schleuserkriminalität eingedämmt und das Asylsystem entlastet worden“. (dpa/red)