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Bei 38. Freigang geflohen: Fahndung nach Mörder läuft

Fahnder suchen weiter mit Hochdruck nach einem in Niedersachsen geflohenen Mörder. Bisher ohne Erfolg, wie das Landeskriminalamt auf Nachfrage mitteilte.
Verschiedene Maßnahmen seien ergriffen worden, unter anderem gebe es Befragungen, sagte ein Sprecher ohne weitere Details zu nennen. In den Hinweisen zu bevorzugten Aufenthaltsorten nennen die Ermittler neben Peine auch Kassel in Hessen.
Der 42-Jährige war am Dienstagnachmittag während eines begleiteten Freigangs in Peine geflohen. Am Mittwoch informierten die Behörden über die Öffentlichkeitsfahndung nach dem möglicherweise gefährlichen Mann.
Nach Angaben des Justizministeriums in Hannover hatte der Straftäter während seines Freigangs gemeinsam mit dem Begleiter die Wohnung seiner Mutter besucht.

Für Mord an 23-jähriger Melanie verurteilt

Der Geflohene mit deutscher Staatsbürgerschaft verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung.
Er hatte 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Der Fall hatte weit über die Grenzen des Landkreises für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt.
Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat gestanden.

130 Kilo schwerer Mann

Während des Besuchs nutzte der Mann nun einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit einem Motorrad zu fliehen. Nach Ministeriumsangaben war es der 38. Begleitausgang des Strafgefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge seien beanstandungslos verlaufen.
Nach einer ersten erfolglosen Suche startete das LKA die Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos, Namen und Personenbeschreibung des etwa 192 Zentimeter großen und etwa 130 Kilogramm schweren Straftäters.
Demnach trug der 42-Jährige bei seiner Flucht eine schwarze Motorradjacke, ein schwarzes T-Shirt mit Schriftaufdruck „Metallica“, eine schwarze Cargohose und schwarze Schuhe.

Fahnder warnen: Geflohenem nicht nähern

Wer den Geflohenen mit kurzen Haaren und Bart sieht, soll sich ihm nicht nähern, sondern über den Notruf die Polizei verständigen. Nach LKA-Angaben ist möglich, dass sich der Gesuchte bevorzugt in den Städten Peine und Kassel aufhält.
Die Fahnder betonen ausdrücklich, dass für die beiden Städte keine konkrete Gefahrenlage bestehe. (dpa/red)
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deutschland

Private Haushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben

Privathaushalte haben 2024 mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert.
Sie übernahmen 286,8 Milliarden Euro der Gesamtausgaben in Höhe von 528,5 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit betrug der Anteil 54,3 Prozent. Die Privathaushalte trugen 8,7 Prozent mehr zur Finanzierung bei als im Vorjahr.
Der Anteil lag damit wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie. Bis 2022 war der Anteil auf 49,5 Prozent gesunken.
Neben den Privathaushalten beteiligen sich Unternehmen, der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck an den Gesundheitskosten.

Die Unternehmen zahlen etwa ein Drittel

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr prozentual mit einem Plus von 9,5 Prozent am stärksten und lagen 2024 bei 31,1 Prozent.
Der Beitrag des Staates blieb mit 14,0 Prozent hingegen nahezu unverändert. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck haben hingegen 3,4 Prozent mehr für die laufenden Gesundheitskosten ausgegeben und kamen auf einen Anteil von 0,6 Prozent.
Knapp die Hälfte der von den Privathaushalten finanzierten Mittel entfiel auf Sozialversicherungsbeiträge.
Rund ein Fünftel waren sonstige inländische Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben, die von Privathaushalten für ambulante oder stationäre Pflege oder den Kauf von rezeptfreien Medikamenten finanziert wurden.
Bei den Unternehmen waren 85 Prozent des Finanzierungsbeitrags auf Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber zurückzuführen. Der Staat brachte 90,1 Prozent seines Finanzierungsbeitrags für Transfers und Zuschüsse auf.
Dazu zählen unter anderem der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds und die Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber. (afp/red)
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wirtschaft

VW bekräftigt Sparkurs – Abbau von 28.000 Stellen fix

VW-Chef Oliver Blume hat auf der Hauptversammlung des Konzerns seinen Sparkurs verteidigt.
„2026 haben sich die Rahmenbedingungen der Automobilindustrie nochmals verschärft“, sagte er laut vorab veröffentlichtem Redemanuskript bei dem virtuellen Aktionärstreffen. „Unsere Lage ist angespannt und anspruchsvoll.“ Darauf müsse der Konzern reagieren.
Blume hatte im Frühjahr ein „Zielbild Volkswagen Konzern 2030“ angekündigt und erste Eckpunkte für die Neuausrichtung genannt. „Unser über Jahrzehnte erfolgreiches Geschäftsmodell funktioniert heute nicht mehr. Wir müssen es weiterentwickeln“, sagte er.
Daran werde gearbeitet. „Weitere wesentliche Entscheidungen treffen wir gemeinsam mit unserem Aufsichtsrat im Sommer.“
Ziel sei es, 2030 „weltweit der attraktivste Automobilhersteller“ zu sein. Die Umsatzrendite soll dann bei 8 bis 10 Prozent liegen.

Blume: Verdienen nicht genug Geld

Zugleich zog Blume eine positive Bilanz der bisherigen Bemühungen. Mit neuen Modellen wie dem gerade vorgestellten elektrischen ID. Polo sei die Marke auf dem richtigen Weg.
„Mit unseren Produkten stehen wir wieder vorn im Wettbewerb. Allerdings verdienen wir damit nicht genug Geld.“ Zwar zeigten die laufenden Sparprogramme bereits Wirkungen. Dem wirkten Belastungen durch Zölle, Handelsbarrieren und geopolitische Risiken entgegen.
Auf der Automesse IAA Mobility in München war der ID. Polo im September noch im bunten Tarnkleid zu sehen. (Archivbild)

Auf der Automesse IAA Mobility in München war der ID. Polo im September noch im bunten Tarnkleid zu sehen. (Archivbild)

Foto: Sven Hoppe/dpa

Beim geplanten Abbau von konzernweit 50.000 Stellen bis 2030 liege VW im Plan. Allein bei der Kernmarke, wo 35.000 Stellen wegfallen sollen, werde sich die Belegschaft bis Ende 2026 um 19.000 reduzieren, berichtete Blume.
28.000 freiwillige Austritte seien bereits fest vereinbart, die Fabrikkosten an deutschen VW-Standorten 2025 um mehr als 20 Prozent gesunken.

Überkapazitäten abbauen

Zugleich bekräftigte Blume seine Pläne, die Kapazität der Werke weiter zu senken und Überkapazitäten abzubauen.
Bis 2030 will Blume die Kapazität seiner europäischen Werke um weitere 500.000 Fahrzeuge senken – zusätzlich zum bereits laufenden Kapazitätsabbau um eine Million Fahrzeuge bis 2028. Ebenso viele sollen es in China sein, weltweit damit eine Million Autos wegfallen. Details zu konkreten Maßnahmen nannte Blume zunächst nicht.
„Wir benötigen wettbewerbsfähige Kosten, um im Wettbewerb zu bestehen“, sagte Finanzvorstand Arno Antlitz. Das gelte auch für Materialkosten, für den Overhead, und für die Kosten der Werke, den Fabrikkosten.
„Und jetzt kommt der Wettbewerb aus China nach Europa und baut im Osten und Süden Europas neue effiziente Werke. Dagegen können wir nicht mit unterausgelasteten Fabriken bestehen.“
Das Aktionärstreffen findet erneut rein digital statt – wie bereits in den vergangenen beiden Jahren. Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei nicht einmal in Wolfsburg, sondern werden aus München zugeschaltet. In Präsenz hatte Blume die eigenen Anteilseigner zuletzt 2023 empfangen. (dpa/red)
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deutschland

Umweltrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat vor einer Aufweichung des Umweltrechts gewarnt. „In jedem Fall müssen ökologische Standards gewahrt werden“, erklärte Ratsmitglied Annette Elisabeth Töller am Donnerstag anlässlich der Vorlage des SRU-Sondergutachtens „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“.
Kritisiert wird darin vor allem eine unzureichende Anwendung der in Deutschland durchaus anspruchsvollen ökologischen Vorgaben.

Umsetzung schwierig

Verwiesen wird als Beispiele für Vollzugsdefizite in dem Bericht etwa darauf, dass verbindliche Luftqualitätsziele für Stickstoffdioxid in vielen Städten erst Jahre nach dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Vorgaben erreicht worden seien.
Verbraucher könnten im Handel Produkte auch mit nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien erwerben und selbst in Schutzgebieten verschlechtere sich weiterhin der Erhaltungszustand vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten.
„Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat“, warnen die Autoren. „Manche Gesetze sind unklar formuliert oder enthalten komplizierte Ausnahmen. Sie sind dann für die Verwaltung schwer zu handhaben“, erklärte Ratsmitglied Wolfgang Köck.

Schlecht gemachte Regelungen reformieren

Kontraproduktiv sei dabei vor allem, „wenn Gesetzgebungsprozesse unter hohem Zeitdruck ablaufen und Beteiligungsfristen teilweise nur wenige Tage betragen“, kritisierte Köck.
Häufig seien schlecht gemachte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene „eine Ursache für mangelhafte Implementation“ vor Ort“, warnte Töller.
Offen zeigt sich der Sachverständigenrat für Reformen. Wenn Regelungen, etwa durch aufeinanderfolgende Reformen, überkomplex oder gar widersprüchlich geworden seien, sollten sie vereinfacht werden.
Pauschale Instrumente, etwa wonach für jede neue Vorgabe eine andere entfallen müsse oder eine bloße 1:1-Umsetzung von EU-Recht „werden der Komplexität der Aufgabe allerdings nicht gerecht“, warnte Töller.

Behörden mehr mit einbinden

Bei der Gesetzgebung sollten Behörden, die mit der Anwendung von Umweltrecht befasst sind, mit eingebunden werden.
Um eine angemessene Umsetzung des Umweltrechts sicherzustellen, dringt der Sachverständigenrat zudem auf „eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung der Behörden“.
Auch sollten dort Aufgaben stärker gebündelt und Kooperationen über verschiedene Zuständigkeiten hinweg verbessert werden. „Digitalisierung kann die Umsetzung erleichtern, indem sie Prozesse beschleunigt und automatisiert“, heißt es weiter. (afp/red)
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kultur

Sommersonnenwende – von Ludwig Uhland

Sommersonnenwende

Nun die Sonne soll vollenden
Ihre längste, schönste Bahn,
Wie sie zögert, sich zu wenden
Nach dem stillen Ozean!
Ihrer Göttin Jugendneige
Fühlt die ahnende Natur,
Und mir dünkt, bedeutsam schweige
Rings die abendliche Flur.
Nur die Wachtel, die sonst immer
Frühe schmälend weckt den Tag,
Schlägt dem überwachten Schimmer
Jetzt noch einen Weckeschlag;
Und die Lerche steigt im Singen
Hochauf aus dem duft’gen Tal,
Einen Blick noch zu erschwingen
In den schon versunknen Strahl.
Ludwig Uhland (1787-1862)
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wirtschaft

Ifo-Institut erwartet 2026 ein Wachstum um 0,8 Prozent

Das ifo-Institut prognostiziert für die deutsche Wirtschaft für dieses Jahr ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 0,8 Prozent.
Für das kommende Jahr erwarten die Konjunkturforscher ebenfalls 0,8 Prozent Wachstum, wie das Münchener Institut mitteilte.
„Während ein massiver Energiepreisschock durch den Nahost-Konflikt die Konjunktur bremst, stützt eine stark expansive Finanzpolitik das Wachstum. Die Wirtschaft steht konjunkturell im Zeichen gegensätzlicher Kräfte“, sagte ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

Stagnation erwartet

Der Energiepreisschock bremst die Konjunktur laut ifo-Institut um jeweils 0,4 Prozentpunkte in beiden Jahren, während die expansive Finanzpolitik mit massiven Mehrausgaben für Infrastruktur, Klimaneutralität und Verteidigung je 0,5 Prozentpunkte zum Wirtschaftswachstum beitragen.
Im laufenden zweiten Quartal wird die Erholung, die im vergangenen Jahr einsetzte, nach Einschätzung von Wollmershäuser pausieren. „Die deutsche Wirtschaft wird vorübergehend stagnieren, nicht aber in eine Rezession fallen“, so Wollmershäuser.
„Ab dem dritten Quartal 2026 dürfte sich die Erholung wieder fortsetzen und zum Jahresende beschleunigen, sofern sich der Nahost-Konflikt tatsächlich entspannt.“

34 Milliarden Euro Kaufkraftverlust

Das derzeitige Wachstum des Bruttoinlandsprodukts ist demnach teuer erkauft. So werde sich das Finanzierungsdefizit des Staates deutlich verschärfen – von 2,8 Prozent 2025 auf 4,1 Prozent 2026 und 4,9 Prozent 2027.
Der Bruttoschuldenstand werde bis 2027 auf etwa 68 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen. Auch die realen Kosten des Energiepreisschocks infolge des Irankriegs seien erheblich.
Deutschland verliere durch die stark gestiegenen Preise für importierte Energie rund 34 Milliarden Euro an Kaufkraft in diesem und im kommenden Jahr, heißt es in der Prognose. Die Inflationsrate werde 2026 auf 2,9 Prozent ansteigen und 2027 nur wenig auf 2,7 Prozent zurückgehen.

Für tiefgreifende Reformen

Der längerfristige Ausblick der ifo-Konjunkturforscher fällt wenig optimistisch aus. So dämpften der demografische Wandel und die schwache Produktivitätsentwicklung das Potenzialwachstum auf historisch niedrige 0,1 Prozent bis zum Ende des Jahrzehnts.
Die aktuellen staatlichen Impulse wirkten zwar kurzfristig stabilisierend, aber überwiegend strukturerhaltend. „Um das Wachstumspotenzial nachhaltig zu steigern, bedarf es tiefgreifender Reformen, die aus einer staatlich gestützten Atempause ein dauerhaftes, eigenständiges Wirtschaftswachstum machen“, sagte Wollmershäuser.

Entscheidend sind die Rohölpreise

Die Prognose geht davon aus, dass sich der Nahost-Konflikt in den kommenden Wochen entspannt und die Straße von Hormus geöffnet wird. Der angenommene Verlauf der Energiepreise orientiert sich an den durchschnittlichen Terminmarktnotierungen im Mai 2026.
In diesem Fall sollte der Rohölpreis bereits ab dem dritten Quartal 2026 wieder sinken und Ende des Jahres 2027 etwas weniger als 80 US-Dollar kosten. Seit dem Abkommen vom vergangenen Wochenende deuten die Terminmarktnotierungen auf ein schnelleres Sinken der Energiepreise hin.
Dann dürfte auch die Inflationsrate schneller zurückgehen und das Wachstum höher ausfallen. Es könnte sein, dass das Abkommen vom Wochenende keinen Bestand hat und der Konflikt erneut eskaliert. Dann blieben die Energiepreise hoch und die konjunkturellen Bremsspuren fielen größer aus. (dts/red)
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ausland

Massiver ukrainischer Drohenangriff auf Moskau – Rauchsäulen über russischer Hauptstadt

Die Ukraine hat am Donnerstag den umfangreichsten Drohnenangriff auf Moskau seit Jahren gestartet. Videos in Onlinediensten zeigten große schwarze Rauchsäulen über der Stadt.
„Mehrere Drohnen haben es geschafft, MNPZ zu treffen“, erklärte Bürgermeister Sergej Sobjanin auf Telegram mit Verweis auf eine große Raffinerie in der russischen Hauptstadt. Seinen Angaben zufolge fing die Luftverteidigung der Hauptstadt über Nacht 180 Drohnen ab.
MNPZ ist die Abkürzung für die Moskauer Erdölraffinerie, sie gehört zu Gazprom Heft und ist eine der wichtigsten Raffinerien für die Versorgung Moskaus mit Benzin, Diesel und Kerosin. Sie verarbeitet jährlich etwa 12 Millionen Tonnen Rohöl, etwas mehr als die deutsche Raffinerie PCK Schwedt.
„Luftverteidigungseinheiten wehren weiterhin einen großangelegten Angriff ab“, fügte Sobjanin hinzu. Dem Bürgermeister zufolge wurden die Straßen in der Nähe der angegriffenen Raffinerie gesperrt.
Er machte keine weiteren Angaben zu möglichen Schäden an der Anlage. Russische Medien berichteten, dass sie in Flammen stand.
Die Attacken erfolgten wenige Stunden vor Beginn eines geplanten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der südostasiatischen Asean-Staaten in Kasan, das etwa 750 Kilometer östlich von Moskau liegt. Gastgeber ist der russische Präsident Wladimir Putin.

Ministerium: Mehr als 500 ukrainische Drohnen zerstört

Beeinträchtigt war auch der Flugverkehr. So gab der größte Moskauer Flughafen Scheremetjewo bekannt, Passagiere an einen „sicheren Ort“ gebracht zu haben. Starts und Landungen seien eingeschränkt worden, hieß es weiter.
Der Gouverneur der Region Moskau, Andrej Worobjow, informierte  unterdessen über einen Drohneneinschlag in einem Wohnhaus in der südlich von Moskau gelegenen Stadt Schukowski. Außerdem hätten die Trümmer einer Drohne ein Feuer in einem Einkaufszentrum in einem Vorort ausgelöst.
Während Sobjanin die Zahl der von den Moskauer Luftverteidigungseinheiten abgewehrten ukrainischen Drohnen mit 180 angab, teilte das russische Verteidigungsministerium mit, in der Nacht zu Donnerstag seien mehr als 500 Drohnen zerstört worden.
Der Nachrichtenagentur „Tass“ zufolge waren die Angriffe die umfangreichsten seit mindestens zwei Jahren gewesen. (afp/red)
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deutschland

Ver.di bestreikt vier ARD-Sender: NDR, WDR, SWR und BR

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten des NDR sowie des WDR, SWR und BR zu Warnstreiks aufgerufen.
Wie die Gewerkschaft mitteilte, laufen die Arbeitsniederlegungen im WDR und SWR bereits seit Mittwoch, im BR und NDR sind sie am Donnerstag gestartet. Grund sind die stockenden Tarifverhandlungen für die rund 37.000 Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Beim NDR findet um 12 Uhr eine Streikversammlung am Funkhaus in Hannover statt. Der Streik hat bereits erste Auswirkungen gezeigt: Im ARD-Morgenmagazin konnte nur eine Version der Tagesschau ohne Sprecherin im Bild gesendet werden.
Das für den Abend geplante Konzert der NDR-Radiophilharmonie ist nicht betroffen, da die Beschäftigten der Gebäude- und Veranstaltungstechnik ihren Warnstreik um 19 Uhr beenden.

Sieben Prozent mehr Lohn gefordert

Ver.di fordert sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber, die Senderleitungen von WDR, BR, SWR und NDR, haben eine Laufzeit von 35 Monaten mit jährlichen Steigerungen von ein bis zwei Prozent angeboten.
„Ein Angebot mag man das kaum nennen“, kritisierte Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand. Die nächste Verhandlungsrunde für den NDR ist für den 26. Juni angesetzt. (dts/red)
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ausland

Andy Burnham: Der „König des Nordens“ will Premier in London werden

Andy Burnham ist der beliebteste Politiker in Großbritannien. Und er macht keinen Hehl daraus, dass er Premierminister Keir Starmer stürzen möchte.
Doch bevor der Bürgermeister von Manchester Premier in London werden kann, muss er eine erste Hürde nehmen: Nur wenn er bei der heutigen Nachwahl in Makerfield einen Sitz im Unterhaus gewinnt, kann er in der Labour-Partei als Nachfolger für den unpopulären Starmer kandidieren.
Britische Medien sprechen bereits von der „folgenreichsten Nachwahl“ in der Geschichte des Landes.

Burnham hat langjährige Politiker-Erfahrungen

Der Abgeordnete des Wahlkreises Makerfield, der Labour-Politiker Josh Simons, war eigens zurückgetreten, um den Weg frei zu machen für seinen Parteifreund Burnham. Meinungsforscher rechnen mit einem knappen Sieg gegen den Kandidaten der Partei Reform UK.
Gewinnt er, kann Burnham sich zum dritten Mal für den Labour-Vorsitz bewerben. 2010 und 2015 scheiterte er, doch jetzt gilt er als Favorit, Starmer an der Parteispitze und in Downing Street abzulösen.
Burnham kann langjährige Erfahrung in der nationalen und regionalen Politik vorweisen. 2001 wurde er zum ersten Mal ins Unterhaus gewählt, in der Regierung von Tony Blair war er Staatssekretär im Innenministerium. Premier Gordon Brown ernannte ihn zum Staatssekretär im Finanzministerium, später zum Kultur- und danach zum Gesundheitsminister.

Er sieht sich als Vertreter des „wirtschaftsfreundlichen Sozialismus“

2017 kehrte Burnham London den Rücken, um Bürgermeister des Großraums Manchester mit 2,8 Millionen Einwohnern zu werden. Zwei Mal wurde er wiedergewählt, zuletzt mit einer Mehrheit von fast zwei Dritteln. Einer seiner größten Erfolge als Bürgermeister ist der Ausbau des Nahverkehrs zu erschwinglichen Preisen.
Auch der Wohnungsbau und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheitsversorgung zählen zu den Prioritäten des 56-Jährigen, der sich als Vertreter des „wirtschaftsfreundlichen Sozialismus“ versteht. „Ich denke, wir müssen das, was wir im Großraum Manchester erreicht haben, auf die nationale Ebene übertragen“, sagte er im Mai der BBC.
„Greater Manchester ist heute ein ganz anderer Ort als der, den ich 1991 verlassen habe“, hieß es 2024 in seinem Wahlprogramm. Damals habe er wegziehen müssen, „weil ich keine anständige Arbeit finden konnte“.
Starmer kritisiert er für Kürzungen bei den Sozialleistungen und warnt vor einem „Klima der Angst“ in der Partei. In der Corona-Pandemie stritt er sich öffentlich mit dem damaligen konservativen Premierminister Boris Johnson und kämpfte für mehr Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer in der Region, was ihm den Namen „König des Nordens“ einbrachte.

Mit „Arbeiterbiene“ als Tattoo

Er ist tief in der ehemaligen Bergbau- und Industrieregion verwurzelt. 1970 wurde Burnham in Aintree bei Liverpool geboren und wuchs im Dorf Culcheth auf. Sein Vater war Kommunikationstechniker, die Mutter Arzthelferin.
Wegen seiner Herkunft habe er sich später beim Anglistikstudium in Cambridge manchmal wie ein Hochstapler gefühlt, sagt er über sich. Mit 14 Jahren trat er in die Labour-Partei ein, „radikalisiert“ durch den Bergarbeiterstreik von 1984 bis 1985, den die konservative Premierministerin Margaret Thatcher niederschlagen ließ.
Er tauchte in die „Madchester“-Musikszene der 1990er Jahre ein. „Ich war voll und ganz dabei – mit Anglerhut, Schlaghosen und der ganzen Kluft“, erzählte er 2023 der Zeitung „Daily Telegraph“. Bis heute ist er treuer Fan des FC Everton aus Liverpool. Burnhams Frau stammt aus den Niederlanden, das Paar hat drei Kinder.
Auf den rechten Oberarm hat sich Burnham eine Arbeiterbiene tätowieren lassen, das Symbol Manchesters. Es steht für den harten Fleiß der früheren Bergarbeiter, aber auch für die Solidarität nach dem Terroranschlag in der Manchester Arena 2017 – Tugenden, die sicher auch einem Premier Burnham weiterhelfen könnten. (afp/red)
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deutschland

Wadephul erwägt Kürzungen bei UN-Engagement

Nach der Schlappe bei der Wahl für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erwägt Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) Kürzungen bei deutschen Zahlungen an die UNO.
„Es kann nicht sein, dass wir einer der größten Beitragszahler sind und bei manchen Entscheidungen, auch im personellen Bereich, nicht berücksichtigt werden“, sagte Wadephul der „Rheinischen Post“.
Der Bundestag werde sich nun im Zuge der Haushaltsaufstellung „einzelne Engagements genauer anschauen“. Für humanitäre Hilfe wünsche er sich aber mehr deutsche Mittel.

Wadephul fordert mehr Respekt

„Die Vereinten Nationen müssen schon davon ausgehen, dass wir unsere Position in Zukunft etwas deutlicher markieren“, sagte Wadephul. „Wir wollen gehört werden. Deutschland hat Interessen. Und Deutschland möchte auch respektiert werden.“ Das sei „keine Forderung nach einer Dominanz“, fügte er hinzu.
Deutschland hatte vor zwei Wochen in New York für einen der zwei freiwerdenden nicht-ständigen Sitze für westeuropäische Länder im UN-Sicherheitsrat für 2027 und 2028 kandidiert – und war unterlegen.
Bei der geheimen Abstimmung in der UN-Vollversammlung holte Portugal 134 Stimmen, auf Österreich entfielen 131 Stimmen. Deutschland landete mit nur 104 Stimmen abgeschlagen auf dem dritten Platz und ging damit leer aus.

Rund 960 Millionen Euro

Mit Blick auf Einschnitte bei der humanitären Hilfe im Bundeshaushalt sagte Wadephul nun der „Rheinischen Post“: „Die Notwendigkeit, unser humanitäres Engagement in Zukunft eher noch zu verstärken, springt uns doch aus jeder zweiten Nachrichtenmeldung an.“
Darüber wolle er „noch einmal im Kabinett und danach mit dem Parlament diskutieren“, sagte der Minister.
Dies sei „auch in unserem eigenen Interesse“, betonte Wadephul. „Jeder weiß, dass die große Flüchtlingswelle 2015 im Wesentlichen humanitäre Gründe hatte. Und so weit sollten wir es nicht wieder kommen lassen.“
Im aktuellen Bundeshaushalt sind für den Bereich „Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich“ rund 961 Millionen Euro vorgesehen. Dies sind rund 84 Millionen Euro weniger als im Haushalt für das Vorgängerjahr 2025. (afp/red)
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Nachwahl in England gestartet – wichtiger Test für Premier Starmer

In Großbritannien hat am Donnerstag eine Nachwahl zum Unterhaus begonnen, die Folgen für die Zukunft von Premierminister Keir Starmer haben könnte.
Bei der Nachwahl im Wahlkreis Makerfield im Nordwesten Englands tritt Starmers parteiinterner Kontrahent Andy Burnham an, der bislang Bürgermeister von Manchester ist.
Mit einem Wahlsieg will Burnham die Voraussetzung dafür schaffen, für die Nachfolge Starmers zu kandidieren. Gemäß den Partei-Regeln kann er dies nur, wenn er einen Sitz im Unterhaus hat.

Andy Burnham am 16. Juni 2026 in Hindley im Nordwesten Englands.

Foto: Oli Scarff/AFP via Getty Images

Chancen für Burnham bei 45 Prozent der Stimmen

Umfragen zufolge stehen Burnhams Chancen bei der Nachwahl gut: Sie sagen ihm etwa 45 Prozent der Stimmen voraus. Sein größter Rivale ist demnach der Kandidat Robert Kenyon von der Partei Reform UK, der auf etwa 40 Prozent kommen könnte.
Burnham gehört dem linken Flügel der sozialdemokratischen Labour-Partei an und kritisiert Starmers Kurs schon seit längerem. Der Premier steht seit der Labour-Niederlage bei den Regional- und Kommunalwahlen Anfang Mai unter erhöhtem Druck. (afp/red)
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Neue Pflicht im Onlinehandel: Der Button für den Widerruf

Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen.
Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der „Widerrufsbutton“ auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.
Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.

Widerruf in zwei Stufen

Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie „Vertrag widerrufen“ platziert sein.
Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.
Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.

Verbraucherzentrale: Mehr Komfort und Sicherheit

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht.
Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.
Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent, dass ein verpflichtender Widerrufsbutton den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Lediglich 8 Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe.
Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufsbutton die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. YouGov hat vom 8. bis 10. Juni 2.071 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt.

Kritik von den Verbänden

Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung hingegen. „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.
Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.
Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu einer Vermischung und zu Verwirrung bei Verbrauchern.
„Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“ Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen.
Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Dies werde bereits häufig ausgenutzt, sagt Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen.
„Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.“ Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch. (dpa/red)
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Das steht im US-Iran-Abkommen

US-Präsident Donald Trump erläuterte beim G7-Gipfel am 17. Juni zentrale Punkte eines neuen Iran-Abkommens und reagierte damit auf Spekulationen nach einem zuvor geleakten Entwurf. Nach unterschiedlichen Interpretationen aus Iran und Israel veröffentlichte die US-Regierung die Bedingungen des Memorandum of Understanding (MOU) vorzeitig. Während Trump in Évian-les-Bains sprach, informierten US-Beamte in Washington parallel über den Inhalt des Dokuments und gaben Erläuterungen zum weiteren Vorgehen.

60-tägige Verhandlungsphase

Im Zentrum der geplanten Vereinbarung steht ein mehrstufiger Prozess mit klaren wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Schritten:
Das Abkommen sieht zunächst eine 60-tägige Verhandlungsphase vor, in der beide Seiten auf eine endgültige Vereinbarung hinarbeiten, um den Krieg zu beenden und den Umgang mit Irans nuklearen Fähigkeiten zu klären.
Während dieser Zeit sollen Handelsschiffe die Straße von Hormus frei und gebührenfrei passieren können, zudem hat Iran zugesagt, seine Bestände an hochangereichertem Uran sofort zu reduzieren.
Sollten die Gespräche erfolgreich verlaufen und beide Seiten die Vereinbarungen einhalten, ist im Anschluss ein endgültiges Abkommen vorgesehen, das auch die Aufhebung der US-Sanktionen gegen Iran beinhalten würde.
Die Öffnung der Straße von Hormus ist Teil des Rahmenabkommens zwischen Washington und Teheran. (Archivbild)

Die Öffnung der Straße von Hormus ist Teil des Rahmenabkommens zwischen Washington und Teheran. (Archivbild)

Foto: Amirhosein Khorgooi/ISNA/AP/dpa

Iran erhält wieder Zugang zum Ölmarkt

Nach der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding sollen die Vereinigten Staaten Iran den sofortigen Export von Rohöl, petrochemischen Produkten und verwandten Gütern ermöglichen. Damit würde Teheran eine wichtige wirtschaftliche Entlastung erhalten. Die vorgesehenen Sanktionsausnahmen betreffen zudem zentrale Dienstleistungen wie Banken, Transport und Versicherungen, die für den Ölhandel notwendig sind.
Diese Regelung – im MOU als Punkt 10 geführt – ist jedoch auf Kritik gestoßen. Die US-Regierung verteidigt den Ansatz und argumentiert, dass die bisherigen Sanktionen gegen iranisches Öl in der Praxis kaum wirksam seien, da Länder wie China weiterhin iranisches Öl einkaufen könnten, allerdings zu deutlich reduzierten Preisen.
Ein US-Beamter erklärte dazu, es sei widersprüchlich, iranisches Öl zu sanktionieren, wenn es ohnehin verkauft werde: Dadurch entstehe lediglich ein Preisnachlass zugunsten von Käufern wie China. Ein weiterer Vertreter der Regierung betonte, dass eine legale Öffnung des Handels dazu beitragen könne, die weltweiten Ölpreise zu senken und damit auch die Benzinkosten für Verbraucher in den USA zu reduzieren.

Nukleare Kernforderungen und Eskalationsgefahr

Im Mittelpunkt des Memorandums steht aus Sicht der Trump-Regierung die nukleare Kernforderung Washingtons, die zwingend erfüllt sein muss, bevor es zu irgendeiner Form von Sanktionslockerung oder wirtschaftlichen Ausnahmen kommt.
Das Abkommen sieht vor, dass Iran erneut ausdrücklich bekräftigt, keine Atomwaffen zu erwerben oder zu entwickeln. Zudem soll das Land seine Bestände an hochangereichertem Uran unter Aufsicht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) reduzieren.
Gleichzeitig bleibt offen, in welchem Umfang Iran Uran weiterhin für zivile Zwecke anreichern darf – eine Frage, die bereits im Atomabkommen der Obama-Ära (JCPOA) geregelt war. Laut Memorandum wollen Washington und Teheran diese sowie weitere Fragen rund um Irans nukleare „Bedürfnisse“ in den folgenden 60 Tagen in einem endgültigen Abkommen klären.
Trump warnte am 17. Juni zudem, dass die USA im Falle eines Scheiterns der Gespräche oder bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen – insbesondere der nuklearen Vorgaben – wieder zu militärischen Maßnahmen greifen könnten.
USA und Iran unterzeichnen Rahmenabkommen.

USA und Iran unterzeichnen Rahmenabkommen.

Foto: Martial Trezzini/KEYSTONE/dpa

Wiedereröffnung der Straße von Hormus soll Wirtschaft stärken

Laut dem Memorandum soll Iran die Straße von Hormus während der 60-tägigen Verhandlungsphase umgehend und gebührenfrei wieder für den Schiffsverkehr öffnen.
Trump begründete diesen Schritt damit, dass er den Konflikt nicht weiter eskalieren wolle, da anhaltende Störungen in der Meerenge die globalen Energiemärkte belastet und der Weltwirtschaft geschadet hätten. Eine Wiederöffnung könne nach seiner Darstellung die Energiepreise senken, die weltweite Konjunktur stützen und auch die Aktienmärkte positiv beeinflussen.
Während der Pressekonferenz erklärte er zudem, der Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus habe bereits deutlich zugenommen. Der reguläre Energiefluss werde in Kürze wieder einsetzen, wodurch weltweit erhebliche wirtschaftliche Effekte entstehen könnten.
Trump betonte außerdem, er wolle nicht in die Geschichte als ein Präsident eingehen, dessen Politik zu wirtschaftlichen Krisen beiträgt, und verwies dabei auf Herbert Hoover, der im Zusammenhang mit der Großen Depression genannt wird. „Ich wollte keine Wirtschaftskatastrophe sehen“, sagte er.
Auch der französische Präsident Emmanuel Macron äußerte sich zustimmend und erklärte, die Staats- und Regierungschefs der G7 hätten den Ansatz grundsätzlich unterstützt.
Die G7-Staaten wollen weniger abhängig von China werden.

Die G7-Staaten wollen weniger abhängig von China werden.

Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa

Einfrieren von Vermögenswerten und Sanktionslockerung

Im Falle einer endgültigen Einigung haben die Vereinigten Staaten zugesagt, sämtliche primären und sekundären Sanktionen gegen Iran aufzuheben. Zusätzlich soll das künftige Abkommen Washington daran hindern, neue Sanktionen gegen Teheran zu verhängen. Vorgesehen ist außerdem die Freigabe eingefrorener iranischer Vermögenswerte, sofern die vereinbarten Bedingungen erfüllt werden.
Laut Memorandum sollen beide Seiten während der laufenden Verhandlungen gemeinsam die konkreten Verfahren zur Freigabe dieser Mittel festlegen. Gleichzeitig betonen US-Vertreter, dass ein tatsächlicher Zugriff Irans auf eingefrorene Gelder erst nach Abschluss eines endgültigen Abkommens möglich wäre. Die Freigabe bleibt damit klar an die Erfüllung der nuklearen Vorgaben gebunden.

300-Milliarden-Dollar-Fonds für Iran: zentrale Klausel im Deal

Eine der meistdiskutierten und zugleich umstrittensten Klauseln des Memorandums betrifft die geplante Einrichtung eines 300-Milliarden-Dollar-Wiederaufbau- und Wirtschaftsfonds für Iran. Dieser soll von den Vereinigten Staaten und regionalen Partnern im Nahen Osten getragen werden und könnte einen zentralen Bestandteil eines künftigen Friedens- und Wirtschaftsabkommens darstellen.
Der Fonds soll jedoch erst nach Ablauf der 60-tägigen Verhandlungsphase umgesetzt werden, während die genauen Mechanismen in einem endgültigen Abkommen festgelegt werden sollen. Die USA würden dabei alle notwendigen Genehmigungen, Ausnahmen und Lizenzen erteilen, um die entsprechenden Finanztransaktionen zu ermöglichen.
Nach Angaben eines US-Beamten würde Washington selbst keine direkten Mittel in den Fonds einzahlen, sondern lediglich die Voraussetzungen für Investitionen schaffen, sofern Iran die vereinbarten Bedingungen erfüllt. So könnte etwa ein Drittstaat – beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate – Infrastrukturprojekte wie den Bau eines Kraftwerks in Iran übernehmen.
Trump betonte in Frankreich, dass die Umsetzung des Fonds klar an das Verhalten Irans gebunden sei. Zugleich verwies er auf das Ausmaß der Kriegsschäden und erklärte, Iran habe Verluste in Höhe von weit über einer Billion Dollar erlitten. Der Wiederaufbau werde daher ein langfristiger Prozess von 15 bis 20 Jahren sein, so seine Einschätzung.

Eine Frau durchsucht im Stadtteil Beryanak die Trümmer ihres durch Raketen beschädigten Hauses.

Foto: Majid Saeedi/Getty Images

US-Streitkräfte bleiben in der Region

Sobald das Memorandum unterzeichnet ist, beginnen die Vereinigten Staaten mit dem Abbau der Seeblockade sowie „aller Störungen oder Hindernisse gegen die Islamische Republik Iran“.
Washington hat zudem zugestimmt, die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig aufzuheben. Nach der Ratifizierung eines endgültigen Friedensabkommens sollen die US-Streitkräfte anschließend „aus der Nähe“ Irans abgezogen werden.
Das finale Abkommen sieht darüber hinaus die dauerhafte Beendigung des Konflikts auf allen Ebenen vor, einschließlich der Region Libanon, sowie die Zusage der USA, keine weiteren Truppen in die Region zu entsenden.
Gleichzeitig ließ Trump offen, dass militärische Optionen weiterhin bestehen, falls Iran die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt.
„Es ist ein Memorandum of Understanding, aber wir haben ein Verständnis über bestimmte Dinge, ohne sie aufzuschreiben, und wenn sie sich nicht daran halten, werden wir wahrscheinlich wieder anfangen, sie zu bombardieren, bis sie sich daran halten“, sagte Trump in Frankreich. „Wissen Sie, es ist erstaunlich, was Bomben anrichten können.“
Nach der Pressekonferenz reiste Trump nach Paris zu einem Abendessen im Schloss Versailles, das von Macron ausgerichtet wurde. Auf dem Flughafen wurde er gefragt, wie lange US-Truppen im Persischen Golf bleiben würden. Seine Antwort: „Eine kurze Zeit“, wobei die Dauer vom weiteren Verlauf der Lage abhänge.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Here’s What’s in the US–Iran Deal“. (deutsche Bearbeitung: zk) 
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deutschland gesellschaft

Wie entsteht mein Schufa-Score? BGH prüft Auskunftsanspruch

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Was ist ein Bonitätsscore?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Worum geht es in Karlsruhe?

Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.

Was sagt die Schufa?

Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)
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ausland

Wortlaut: Der Text des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran

Die US-Regierung hat das Rahmenabkommen mit dem Iran für ein Ende des Irankriegs veröffentlicht. Die Nachrichtenagentur AFP dokumentiert den Text, wie er von einem hochrangigen US-Vertreter am Mittwoch in Washington vor Journalisten verlesen wurde.
„Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben sich gemeinsam in gutem Glauben auf das Folgende verständigt:
Paragraf 1 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran und ihre Verbündeten in dem gegenwärtigen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung eine unverzügliche und dauerhafte Beendigung militärischer Aktivitäten an allen Fronten, einschließlich im Libanon, und verpflichten sich von jetzt an, keinen Krieg oder militärischen Einsatz gegen einander zu beginnen und von gegenseitigen Drohungen oder Anwendung von Gewalt abzusehen, und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon, bestätigen sowie weitere Bestimmungen dieses Paragrafen.

60 Tage Verhandlungen

Paragraf 2 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, ihre gegenseitige Souveränität und territoriale Integrität zu respektieren und davon abzusehen, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.
Paragraf 3 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, ein abschließendes Abkommen innerhalb von maximal 60 Tagen zu verhandeln und abzuschließen, wobei die Frist in gegenseitigem Einverständnis verlängert werden kann.
Paragraf 4 – Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika damit beginnen, die Seeblockade sowie alle Störungen oder Hindernisse gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben, und werden die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen komplett beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr im Verhältnis zu der Zahl des Verkehrs vor dem Krieg durch die Iranische Republik Iran wiederhergestellt. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich weiter, ihre Streitkräfte aus dem Umfeld des Iran innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des abschließenden Abkommens abzuziehen.
Paragraf 5 – Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran nach ihren besten Möglichkeiten Vorkehrungen treffen für die sichere und unentgeltliche Durchfahrt von Handelsschiffen für nur 60 Tage, aus dem Persischen Golf in den Golf von Oman und umgekehrt. Der Verkehr von Handelsschiffen wird unverzüglich beginnen und, angesichts der Notwendigkeit der Beseitigung von technischen und militärischen Hindernissen und der Minenräumung durch die Islamische Republik Iran, innerhalb von 30 Tagen vollständig wiederhergestellt. Die Islamische Republik Iran wird in einen Dialog mit dem Sultanat Oman eintreten, um die künftige Verwaltung und maritime Dienste in der Straße von Hormus zu bestimmen, im Gespräch mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs und in Übereinstimmung mit den anzuwendenden internationalen Gesetzen und den souveränen Rechten der Küstenstaaten an der Straße von Hormus.
Paragraf 6 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, mit regionalen Partnern einen endgültigen gegenseitig vereinbarten Plan über mindestens 300 Milliarden Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran aufzustellen. Der Mechanismus für die Umsetzung dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen endgültig festgelegt. Alle erforderlichen Lizenzen, Verzichterklärungen und Genehmigungen für die relevanten finanziellen Transaktionen werden von den Vereinigten Staaten von Amerika gewährt.

Ende der Sanktionen

Paragraf 7 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran zu beenden, einschließlich Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Resolutionen des Gouverneursrats der IAEA sowie aller einseitigen US-Sanktionen, primär und sekundär, in einem vereinbarten Zeitplan als Teil des endgültigen Abkommens. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der Angelegenheit der Beendigung der Sanktionen wie oben erwähnt an und erklären ihre Absichten, diese Angelegenheiten in den Verhandlungen unverzüglich anzugehen, um ein gegenseitiges Einverständnis darüber zu erzielen.
Paragraf 8 – Die Islamische Republik Iran bestätigt abermals, dass sie sich keine nuklearen Waffen beschaffen oder solche Waffen entwickeln will. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Entsorgung eingelagerten hochangereicherten Materials in einem Mechanismus zu regeln, auf den sie sich innerhalb des in Paragraf 7 erwähnten Zeitplans verständigen werden, wobei die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEA eine minimale Methode darstellen würde.
Die beiden Parteien haben zudem vereinbart, dass das Thema der Anreicherung und anderer gegenseitig vereinbarter Punkte, die mit den nuklearen Bedürfnissen der Islamischen Republik Iran in Verbindung stehen, basierend auf einem zufriedenstellenden Rahmen in dem abschließenden Abkommen erörtert werden sollen. Die abschließende Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Paragrafen bestätigen. Die Vereinigten Staaten vom Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben erwähnten nuklearen Angelegenheiten an und drücken ihre Absichten aus, diese Punkte in den Verhandlungen unverzüglich anzugehen, um darin eine gegenseitige Übereinstimmung zu erzielen.

Vereinbarungen über eingefrorene Gelder

Paragraf 9 – Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran, den augenblicklichen Staus Quo beizubehalten. Die Islamische Republik Iran wird den augenblicklichen Status Quo ihres Nuklearprogramms beibehalten und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen erlassen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region einsetzen.
Paragraf 10 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung, und bis zur Beendigung der Sanktionen, das US-Finanzministerium Freigaben ausstellen wird für den Export von iranischem Rohöl, von Erdölprodukten und -derivaten, und allen damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Transaktionen, Versicherungen, Transporten etc.
Paragraf 11 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder gesperrten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran in vollem Umfang zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, nachdem diese Absichtserklärung in Kraft tritt. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran werden sich gegenseitig im Rahmen der Verhandlungen auf ein Verfahren in Bezug auf die Freigabe dieser Gelder verständigen. Solche Mittel, ob sie auf dem ursprünglichen Konto zurückgehalten oder transferiert wurden, sollen in vollem Umfang zugänglich gemacht werden, um sie allen beliebigen Endbegünstigten auszahlen zu können, die von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran bestimmt werden. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle dafür notwendigen Lizenzen und Autorisierungen entsprechend auszustellen.
Paragraf 12 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Islam stimmen darin überein, dass ein ausführender Mechanismus eingerichtet wird, der die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung überwacht, wie auch die zukünftige Einhaltung des abschließenden Abkommens.
Paragraf 13 – Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Paragrafen 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der anhaltenden Umsetzung dieser Maßnahmen, werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen bezüglich des endgültigen Abkommens ausschließlich zu den übrigen Paragrafen aufnehmen.
Paragraf 14 – Das abschließende Abkommen wird von einer verpflichtenden Resolution des UN-Sicherheitsrats bestätigt.“
(afp/red)
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wirtschaft

Autonome Lkw: Tests laufen auch in Deutschland


In Kürze:

  • DSV testet seit Mai autonome Lkw auf einer 370 Kilometer langen Strecke in Texas.
  • Die Fahrzeuge fahren auf Automatisierungsstufe SAE-Level 4.
  • Deutschland verfügt bereits über einen Rechtsrahmen für Level-4-Systeme.
  • Mehr als 120.000 Lkw-Fahrer fehlen laut Branchenangaben bundesweit.

Die Transportbranche könnte auch in Deutschland schon bald einen Quantensprung durch autonomes Fahren erleben. So fasst die weltgrößte Spedition DSV, die 2024 das deutsche Traditionsunternehmen DB Schenker erworben hatte, einen Einsatz der Technologie in Deutschland ins Auge. Dies berichtet das „Handelsblatt“.
DSV setzt erstmals autonom fahrende Lkw im kommerziellen Langstreckenbetrieb ein. Seit Mitte Mai ist ein autonomer Volvo-Lkw auf der etwa 370 Kilometer langen Strecke zwischen Dallas und Houston in Texas im Einsatz. Er arbeitet auf dem sogenannten SAE-Level 4, was bereits eine fortgeschrittene Automatisierungsstufe darstellt.

Für autonome Pkw und Lkw der Stufe 5 noch kein europäischer Rechtsrahmen

Der Internationale Verband der Automobilingenieure (SAE) hat mehrere Stufen der Automatisierung für das autonome Fahren definiert. Stufe 1 ist assistiertes Fahren mit punktueller Unterstützung wie Tempomat und Spurhalteassistent. Wie auch Stufe 2, das teilautomatisierte Fahren mit Überholassistent oder automatischem Einparken, ist diese weitgehend Standard.
Im Pkw-Verkehr ist die Stufe 3, das hochautomatisierte Fahren, bei dem sich der Fahrer kurzzeitig vom Verkehr abwenden kann, in bestimmten Grenzen schon machbar. In der Stufe 4 wird der Fahrer weitgehend zum Passagier, muss aber notfalls eingreifen können. Die Stufe 5 wiederum beschreibt das Fahren ohne eigene Rolle eines Fahrers – oder überhaupt ohne Insassen.
DSV hat auf den Teststrecken in den USA noch einen Techniker an Bord, der im Notfall eingreifen könnte. In Deutschland hat das Unternehmen bisher gemeinsam mit der Drogeriemarktkette dm und Iveco Systeme der Stufe „Level 2+“ getestet. Dies soll jedoch nicht der letzte Schritt der Entwicklung bleiben. In der EU gibt es immerhin für das autonome Fahren der Stufe 4 seit 2022 mit der ADS-Verordnung einen Rechtsrahmen. Für Stufe 5 gibt es einen solchen noch nicht.

Längere Einsatzzeiten und sinkende Betriebskosten?

DSV sieht perspektivisch keine Alternative zum großflächigen Einsatz autonom fahrender Lkws. Branchenangaben zufolge ist in Deutschland schon jetzt von mehr als 120.000 fehlenden Lkw-Fahrern auszugehen. Autonome Fahrzeuge könnten nicht nur diesem Engpass entgegenwirken, auch längere Einsatzzeiten wären denkbar.
Ein Rund-um-die-Uhr-Betrieb könnte auch die Auslastung erhöhen. Zudem seien ein geringerer Kraftstoffverbrauch und sinkende Betriebskosten zu erwarten. Außerdem verspricht sich die Branche auch Sicherheitsgewinne durch Vermeidung menschlicher Fehler. Neben DSV planen auch Hersteller wie Daimler Truck, Traton und Volvo Testläufe in den USA für die Jahre 2027 bis 2030.
Deutschland ist technisch in vielen Bereichen auf autonomes Fahren von Lkws vorbereitet – mit einer Serienanwendung ist jedoch noch auf Jahre nicht zu rechnen. Bis dato gibt es einzelne, begrenzte Testprojekte und Pilotversuche. So endete 2024 das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Forschungsprojekt ATLAS-L4.

Tests mit autonomen Lkw schreiten voran – Serienreife allerdings noch Jahre entfernt

Die Bezeichnung stand für „Automatisierter Transport zwischen Logistikzentren auf Schnellstraßen im Level 4“. Mit dem Projekt wollte man die technische Machbarkeit und sichere Betreibbarkeit autonom fahrender Lkw erstmals unter Beweis stellen. Dafür fanden erste Level-4-Fahrten auf deutschen Autobahnen statt – unter anderem auf der A7.
Der Schwerpunkt lag dabei auf sogenannten Hub-to-Hub-Strecken, also Fahrten zwischen Logistikzentren. Die Testfahrten erfolgten meist im Autobahnverkehr mit wenigen komplexen Verkehrssituationen und fest definierten Routen. Das Budget dafür belief sich auf 59,1 Millionen Euro. Beteiligt waren Partner wie MAN, Bosch, Knorr-Bremse, Fernride, Fraunhofer, Leoni, TU München, TU Braunschweig, TÜV Süd und andere.
Weitere Tests laufen derzeit unter anderem auch im Hamburger Hafen sowie auf Terminalgelände. Herausforderungen bleiben bisher irreguläre Fahrsituationen wie Baustellen, Unfälle, extreme Wetterlagen oder komplexe Verkehrssituationen. Bis zu einem flächendeckenden Alltagseinsatz werden voraussichtlich noch 10 bis 20 Jahre vergehen.
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wirtschaft

Deutschlands Industrie schrumpft deutlich – nur noch 6,6 Millionen Beschäftigte

Die Zahl der Beschäftigten in der deutschen Industrie ist einer Studie zufolge im Jahr 2025 auf ein Zehnjahrestief von nur noch 6,6 Millionen Arbeitnehmern gefallen.
Der Anteil der Industrie am gesamten Arbeitsmarkt sei von 22 Prozent im Jahr 2014 auf 19 Prozent gesunken, da parallel der Dienstleistungssektor und andere Bereiche gewachsen seien, teilte die Bertelsmann-Stiftung am Mittwoch in Gütersloh mit.

Viel weniger Neueinstellungen

Wie die Stiftung ausführte, gingen die Neueinstellungen in der Industrie in den vergangenen Jahren deutlich stärker zurück als die Zahl der beendeten Beschäftigungsverhältnisse. Dadurch rückten deutlich weniger neue Mitarbeiter ins verarbeitende Gewerbe nach, als Stellen frei würden.
Dies sei „ein Warnsignal für die künftige Beschäftigungsentwicklung“, erklärte die Arbeitsmarktexpertin der Stiftung, Luisa Kunze. Nötig sei „eine Wiederbelebung der Arbeitsnachfrage in der Industrie und mehr Dynamik am Arbeitsmarkt“.
Ebenfalls zurück ging laut der vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellten Studie die Zahl der ausgeschriebenen Online-Stellenanzeigen für Jobs in der Industrie. Diese sei 2025 im Vergleich zu 2019 um 161.000 Anzeigen zurückgegangen – auch aufgrund einer sinkenden Zahl von Zeitarbeitsstellen im verarbeitenden Gewerbe.

Andere Kompetenzen gefragt

Zugleich ändern sich der Stiftung zufolge die Kompetenzanforderungen innerhalb der Industrie: Bei klassischen Fertigungsberufen wie etwa in der Rohstoffgewinnung oder Metallverarbeitung weise die Kurve bereits seit 2018 nach unten.
Weiterhin gefragt seien dagegen Produktionsberufe, die komplexe technische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern – wie etwa in der Maschinen-, Energie- oder Elektrotechnik.
In diesen Berufen stieg die Industriebeschäftigung der Stiftung zufolge zwischen 2014 und 2024 um fünf Prozentpunkte an.
„Die Anforderungen an Industriearbeit wandeln sich – eine Folge der digitalen und ökologischen Transformation“, erklärte der Arbeitsmarktexperte der Stiftung, Gunvald Herdin. Betroffene bräuchten Qualifizierungen und Weiterbildung, mahnte er. „Wir dürfen nicht erst Maßnahmen ergreifen, wenn die Menschen bereits arbeitslos sind.“

Industrielöhne steigen nur schwach

Die Studie ergab zudem, dass die Löhne in der Industrie deutlich schwächer stiegen als in den übrigen Branchen. Der Lohnvorsprung im verarbeitenden Gewerbe habe sich dadurch in etwa halbiert, erklärte die Stiftung.
Der Vorsprung bei den Einstiegslöhnen sei in den vergangenen zehn Jahren von 20 auf 10 Prozent geschrumpft – und bei Beschäftigten mit längerer Betriebszugehörigkeit von über 16 auf knapp 9 Prozent. (afp/red)
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ausland

USA und Iran besiegeln Abkommen – 60 Tage-Frist für Verhandlungen beginnt

Die Präsidenten der USA und des Iran haben das Rahmenabkommen zur Beendigung des Irankriegs unterzeichnet. US-Präsident Donald Trump unterschrieb die Vereinbarung am Mittwochabend nach dem G7-Gipfel. Der Iran bestätigte die separate Unterschrift von Präsident Massud Peseschkian.
„Hab’s gerade unterzeichnet“, sagte Trump nach dem Abendessen im Schloss Versailles vor Journalisten über das Rahmenabkommen. Das Weiße Haus veröffentlichte im Onlinedienst X ein Foto von Trumps Unterschrift an der Diner-Tafel mit Macron.
Auch der iranische Präsident Massud Peseschkian habe seine Unterschrift unter das Dokument gesetzt, erklärte der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Esmaeil Bakaei laut der iranischen Nachrichtenagentur „Irna“. Es handelte sich um eine elektronische Unterschrift.  „Irna“ veröffentlichte Fotos, die zeigen, wie Präsident Peseschkian ein von ihm und Trump unterzeichnetes Papier in die Kamera hält.

Was passiert am Freitag in der Schweiz?

Der Sprecher des iranischen Außenministeriums hatte laut Staatsmedien erklärt, es werde keine Unterzeichnungszeremonie in der Schweiz geben. Erwartet war ursprünglich, dass die Unterzeichnung dort am Freitag erfolgt.
Pakistans Regierungschef Sharif hatte zunächst auf X geschrieben, am Freitag sei eine Zeremonie zur Würdigung „dieses Meilensteins“ in der Schweiz vorgesehen. Dieser Post war kurze Zeit später nicht mehr aufrufbar. In einem neuen Post von Sharif war keine Rede mehr von einer solchen Zeremonie. Was nun genau am 19. Juni in der Schweiz passieren soll, ist damit unklar.
Zuvor hieß es, dass dieses von US-Vizepräsident JD Vance und dem iranischen Chefunterhändler und Parlamentspräsidenten Mohammed Bagher Ghalibaf unterzeichnet werde. Dies sei nun anscheinend gegenstandslos, erklärte Bakaei.

60-tägige Verhandlungsperiode

Die Einigung auf das Rahmenabkommen war international mit großer Erleichterung aufgenommen worden. Schwierige Fragen – unter anderem über die Zukunft des iranischen Atomprogramms – werden nun binnen einer 60-tägigen Verhandlungsperiode verhandelt.
„Es ist nun an der Zeit, die Umsetzung dieser Vereinbarung unter Beweis zu stellen“, erklärte Bakaei. Laut der von beiden Seiten veröffentlichten Vereinbarung verpflichten sich die USA unter anderem dazu, sofort Sanktionen gegen den iranischen Öl-Sektor aufzuheben, die die Wirtschaft der Islamischen Republik massiv belasten.
Bereits am 16. Juni hatten laut der Website „TankerTrackers“ mehrere iranische Öltanker mit den ersten Rohölexporte des Iran „seit zwei Monaten“ begonnen.
Shebaz betonte, nach der Unterzeichnung des Rahmenabkommens würden nicht nur die USA ihre Blockade der iranischen Häfen „sofort“ beenden. Auch der Iran werde die Straße von Hormus „unverzüglich“ für den Schiffsverkehr öffnen.

Iran besteht weiterhin auf Gebühren für die Straße von Hormus

Ghalibaf bekräftigte allerdings seinen Willen, in dem nun auszuhandelnden endgültigen Friedensabkommen Gebühren für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus festzuschreiben.
Nach der 60-tägigen Verhandlungsphase werde sein Land „nicht zu den Vorkriegsbedingungen zurückkehren“, sagte er in in einem Interview, das am Mittwochabend im Staatsfernsehen ausgestrahlt wurde. „Der Iran hat das Recht auf Souveränität über die Straße von Hormus und natürlich werden wir eine Servicegebühr erhalten“, sagte Ghalibaf.
Laut dem Rahmenabkommen muss der Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus erst in 30 Tagen vollständig wiederhergestellt sein. Insgesamt bewertete Ghalibaf das Rahmenabkommen als einen „Beleg für das Scheitern der USA“.

Die Atomfrage

Als Erfolg für sich verbucht die US-Regierung, dass Teheran sich dazu verpflichtet, seine Vorräte hochangereicherten Urans zu verdünnen, damit der Bau von Atomwaffen wie von Washington gefordert unmöglich wird. Dies soll unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde im Iran geschehen.
Im Gegenzug soll der Iran sein Öl wieder verkaufen dürfen, nachdem dies von den USA und verbündeten Länder jahrzehntelang mit Sanktionen belegt worden war. Weitere Wirtschaftssanktionen sollen aufgehoben werden, wenn sich Teheran und Washington nach der 60-tägigen Verhandlungsphase auf ein endgültiges Friedensabkommen einigen.
Als weiterer Konfliktpunkt zeichnet sich die vorgesehene Einbeziehung des Libanon ab. Der Iran setzte durch, dass das Rahmenabkommen auch ein Ende der israelischen Angriffe auf die mit ihm verbündete libanesische Hisbollah-Miliz vorsieht.

Mindestens 260 Milliarden Euro Wiederaufbaufonds

Die Absichtserklärung stellt dem Iran zudem im Fall eines endgültigen Friedensabkommens einen Wiederaufbau- und Entwicklungsfonds in Höhe von „mindestens 300 Milliarden Dollar“ (rund 260 Milliarden Euro) in Aussicht. Washington wolle sich daran finanziell nicht beteiligen, betonte einer US-Vertreter. (afp/dpa/red)
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deutschland

Bahnstrecke Hannover-Berlin: Lange Umwege ab Oktober

Pendler müssen sich ab Oktober auf bis zu 80 Minuten längere Fahrzeiten im Fernverkehr zwischen Berlin und Hannover einstellen. Grund ist die Generalsanierung der Bahnstrecke zwischen Berlin und Lehrte bei Hannover, die von Oktober 2026 bis Dezember 2027 dauern wird.
Aktuell brauchen die ICE-Züge von Berlin nach Hannover (Hauptbahnhof bis Hauptbahnhof) planmäßig rund 100 Minuten. Betroffen sind auch Fahrgäste, die zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen unterwegs sind.
Wie die Deutsche Bahn mitteilte, wird der Abschnitt zwischen Berlin-Spandau und Fallersleben (bei Wolfsburg) von Oktober bis Dezember 2026 und erneut im gleichen Zeitraum 2027 komplett gesperrt.
In diesen Zeiträumen fahren der Bahn zufolge die Fernzüge zwischen Hannover und Berlin eine Umleitung. Sie halten abwechselnd in Braunschweig und Magdeburg.

Unterschiedliche Bauabschnitte, unterschiedliche Auswirkungen

„Die Fahrzeit zwischen Hannover und Berlin verlängert sich um 60 bis 80 Minuten“, hieß es in der Mitteilung des bundeseigenen Konzerns. Die Züge zwischen Amsterdam und Berlin werden demnach über Hamburg umgeleitet, was zu einer etwa 70 Minuten längeren Fahrzeit führt.
Zwischen diesen beiden Bauphasen gibt es unter anderem von Februar bis Juli 2027 eine Totalsperrung zwischen Lehrte und Fallersleben. Zwischen Dezember 2026 und Oktober 2027 rollen die Fernzüge in Richtung Hannover über Wolfsburg. In Richtung Berlin fahren sie weiterhin die Umleitung über Magdeburg.

Fahrpläne ab Ende Juni abrufbar

„Nahverkehrszüge werden, wo immer es möglich ist, bis dicht an den gesperrten Streckenabschnitt geführt, sodass den Fahrgästen möglichst die gewohnten Verbindungen auf der Schiene bestehen bleiben“, teilte die Bahn mit. Wo keine Regionalzüge fahren können, werde ein Ersatzverkehr mit purpurfarbenen Bussen eingesetzt.
Ab Ende Juni können Fahrgäste der Bahn zufolge die Fahrpläne für die erste Bauphase, die bis 12. Dezember 2026 andauern soll, im DB Navigator oder den Apps der Verkehrsverbünde einsehen.

Zweitlängste Generalsanierung

Nach Hamburg-Berlin ist die Strecke mit 221 Kilometern die zweitlängste Achse, auf der umfangreiche Bauarbeiten stattfinden sollen, wie die Bahn mitteilte. Auf der Strecke fahren demnach täglich mehr als 400 Züge des Nah- und Fernverkehrs und etwa 90 Güterzüge.
Während der Sanierung sollen unter anderem mehr als 175 Weichen, 260 Kilometer Gleise sowie 13 Kilometer Lärmschutzwände erneuert werden. Entlang der Strecke sollen zudem 25 Bahnhöfe modernisiert und teilweise barrierefrei ausgebaut werden.
Um pünktlicher und zuverlässiger zu werden, modernisiert die Bahn derzeit nach und nach stark befahrene Schienenkorridore. Bis Mitte der 2030er Jahre sollen rund 40 Strecken grundlegend saniert werden.
Das Konzept der Generalsanierungen mit längeren Sperrungen gilt angesichts des schlechten Zustands der Schieneninfrastruktur als alternativlos. Im Vergleich zu Bauarbeiten während des laufenden Betriebs können so deutlich umfangreichere Modernisierungen umgesetzt werden. (dpa/red)
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Britische BBC kündigt Abbau von rund 550 Stellen an

Der britische Rundfunksender BBC streicht im Rahmen seines Sparprogramms bis März 2027 rund 550 Stellen. Wie am Mittwoch, 17. Juni, aus einem Schreiben des neuen Generaldirektors Matt Brittin an die Belegschaft hervorging, wird es dabei auch Entlassungen geben. Auch Sendungen werden eingestellt, etwa bei den Programmen für Schottland, Wales und Nordirland.
Mit dem Stellenabbau will die BBC den Angaben zufolge bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres 160 Millionen Pfund (185 Millionen Euro) einsparen. Dies erfordere „schwierige Entscheidungen“, schrieb der ehemalige Google-Manager Brittin, der seit Mai BBC-Chef ist. Die Einsparungen beträfen „alle Bereiche“.
Die BBC hatte im April mitgeteilt, in den kommenden Jahren 1800 bis 2000 Stellen zu streichen – fast zehn Prozent ihrer Belegschaft. Der Sender will in den kommenden zwei Jahren 500 Millionen Pfund einsparen – bisher liegen die jährlichen Betriebskosten bei fünf Milliarden Pfund.
Die Schwierigkeiten der BBC, die wie die gesamte Medienlandschaft mit Herausforderungen wie geänderten Nutzergewohnheiten und Künstliche Intelligenz konfrontiert ist, hatte sich zuletzt durch einen Rückgang der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr verschärft. (afp/red)