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Bahn-Chaos verursacht Milliardenschäden für die Industrie

Baustellen und Störungen bei der Deutschen Bahn verursachen nach Darstellung wichtiger Industriebranchen Milliardenschäden in der deutschen Wirtschaft. Das berichtet die „Welt am Sonntag (WamS)“ unter Berufung auf Unternehmen und Verbände aus der Stahl-, Chemie- und Autobranche.
Besonders hart betroffen ist demnach die Stahlindustrie, für die die Schiene ein zentraler Verkehrsträger ist. Fast 50 Prozent der Transportmengen werden laut Wirtschaftsvereinigung Stahl per Zug befördert, darunter Rohstoffe wie Erz, Schrott und Kohle sowie fertige Stahlprodukte. „Wir haben unsere Hochofenproduktion drosseln müssen“, sagte ein Sprecher des Stahlkonzerns Salzgitter der „Wams“.
Auch der Stahlkonzern ArcelorMittal berichtete demnach von erheblichen Problemen. „Die Situation an unserem Standort Eisenhüttenstadt hat eine kritische Zuspitzung erreicht“, sagte ein Sprecher der deutschen Landesgesellschaft. „Unsere Erzreserven dort sind weit unter den notwendigen Sicherheitsreserven.“
Der Verband der Automobilindustrie bestätigte der „WamS“ eine Reduzierung der verfügbaren Transportkapazitäten auf der Schiene. Seit 2022 werde in der Branche deswegen wieder mehr Verkehr auf die Straße verlagert.
Auch die Chemieindustrie ist betroffen. Nach Angaben des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) werden jährlich knapp 25 Millionen Tonnen chemische Erzeugnisse mit Zügen durch Deutschland transportiert, darunter viele Gefahrgüter und Rohstoffe für die Produktion. Zuletzt komme es „immer wieder auch zu Beeinträchtigungen der Produktion“, wenn Rohstoffe verspätet einträfen oder Produkte wegen begrenzter Lagerkapazitäten nicht abgefahren werden könnten.
„Die Bahn muss dringend nachsteuern“, forderte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. Vor allem bei Planung, Koordination und Priorisierung gebe es Handlungsbedarf. „Der Güterverkehr muss auf Umleitungsstrecken Vorrang erhalten“, sagte Große Entrup. (afp/red)
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Rüstungsbetrieb in Wolgograd laut Gouverneur angegriffen

Die Ukraine hat in der Nacht und am frühen Morgen offiziellen Angaben nach Industrieanlagen in der russischen Millionenstadt Wolgograd mit Marschflugkörpern angegriffen.
Mindestens zehn Menschen seien verletzt und die Produktionsanlagen eines Betriebs beschädigt worden, schrieb Gouverneur Andrej Botscharow auf seinem Telegramkanal. Zum Einsatz kamen seinen Worten nach „Flugobjekte mit Hochgeschwindigkeit“ – damit dürften Marschflugkörper gemeint sein.
Mehrere lokale Brände seien gelöscht worden, schrieb Botscharow weiter. Wohngebäude waren demnach nicht betroffen. Genauere Angaben zur Art des getroffenen Unternehmens machte er nicht.
Unbestätigten russischen und ukrainischen Medienberichten zufolge handelt es sich dabei um die russische Rüstungsfabrik Titan-Barrikady. Das Internetportal „Astra“ berichtete von Rauchwolken, die aus der Fabrik aufstiegen.
Die Schläge seien mit Marschflugkörpern des ukrainischen Typs Flamingo geführt worden, meldete das Portal unter Berufung auf die Auswertung von Bild- und Videomaterial. Titan-Barrikady stellt Komponenten für die Raketenkomplexe Iskander, Jars und Topol-M her, die prinzipiell auch Atomwaffen tragen können. (dpa/red)
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Israel und Libanon unterzeichnen Rahmenabkommen

Israel und der Libanon haben am Freitag, dem 26. Juni, in den USA ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das den Weg für ein Friedensabkommen zwischen den beiden Nachbarstaaten ebnen soll.

„Wir freuen uns, ein Rahmenabkommen zwischen der souveränen Regierung des Libanon und der Regierung Israels bekannt zu geben, das von den Vereinigten Staaten vermittelt und unterstützt wurde und den Aufbau eines Rahmens für dauerhaften Frieden und Sicherheit einleitet“, sagte US-Außenminister Marco Rubio bei der Unterzeichnungszeremonie in Washington.

Israel und der Libanon unterhalten bislang keine diplomatischen Beziehungen und befinden sich formell seit 1948 im Kriegszustand.

Das Abkommen folgt auf monatelange Kämpfe zwischen den israelischen Streitkräften und der Hisbollah, einer international als Terrororganisation eingestuften Gruppe mit Sitz im Libanon und Verbindungen zum Iran. Israelische Streitkräfte waren im Südlibanon am Boden im Einsatz und führten in anderen Teilen des Landes Luftangriffe auf Stellungen der Hisbollah durch.

Nach Angaben von Rubio soll das Rahmenabkommen auch die Entwaffnung der Hisbollah voranbringen. Das ebenfalls von den USA unterzeichnete Abkommen schaffe ein „klares und strukturiertes Verfahren“, um die proiranische Miliz und ihre Infrastruktur zu entwaffnen, erklärte er in Washington.

Zudem werde eine von den USA unterstützte militärische Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Umsetzung des Abkommens begleiten solle. Der US-Chefdiplomat kündigte außerdem 100 Millionen US-Dollar (rund 88 Millionen Euro) an humanitärer Hilfe in Abstimmung mit den Vereinten Nationen sowie 30 Millionen US-Dollar zur Stärkung der Fähigkeiten der libanesischen Armee an

Verhandlungen seit April

Mitte April hatten beide Länder in Washington die ersten direkten Gespräche seit Jahrzehnten aufgenommen. In dieser Woche fand die fünfte Verhandlungsrunde statt. Die libanesische Hisbollah-Miliz, die seit Anfang März Krieg gegen Israel führt, war nicht an den Gesprächen beteiligt.
Die vom Iran unterstützte Hisbollah hatte den Libanon Anfang März mit Angriffen auf Israel in den Iran-Krieg hineingezogen. Israel reagierte mit Luftangriffen auf Ziele im Libanon und rückte zudem mit Bodentruppen im Süden des Landes vor. Zuletzt galt eine Waffenruhe, die allerdings brüchig ist.
Die an den Gesprächen beteiligte libanesische Botschafterin in den USA, Nada Hamadeh Moawad, sagte, das Abkommen sei „ein erster Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der libanesischen Souveränität und territorialen Integrität“ und zu einer „dauerhaften und endgültigen Einstellung der Kampfhandlungen“. Es gehe auch darum, „unserem Volk die Rückkehr in seine Heimat zu ermöglichen“.
Der israelische Botschafter in den USA, Yechiel Leiter, sagte mit Blick auf den Libanon, mit dem Rahmenabkommen seien der Iran und die Hisbollah nun „draußen“ und der Weg zum Frieden zwischen Israel und Libanon stehe offen.

Weiterhin erhebliche Differenzen

Sowohl Israel als auch die Hisbollah machten aber umgehend deutlich, dass weiterhin erhebliche Differenzen bestehen. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu kündigte kurz nach der Unterzeichnung an, dass Israel erst nach einer Entwaffnung der Hisbollah aus dem Libanon abziehen werde.
„Das wichtigste ist zunächst einmal, dass Israel in der Sicherheitszone im Süden des Libanon bleibt“, sagte Netanjahu. Von diesem „großen Erfolg“ werde Israel nicht abrücken, „solange die Hisbollah nicht entwaffnet ist“.
Wie das US-Nachrichtenportal Axios berichtet hatte, sieht das Rahmenabkommen vor, dass sich die israelischen Streitkräfte zumindest aus kleinen Gebieten zurückziehen. Netanjahu bestätigte diese Vereinbarung: Die israelische Armee werde der libanesischen Armee erlauben, in zwei „Pilotgebieten“ auf libanesischem Territorium die Kontrolle zu übernehmen, ein Gebiet südlich des Flusses Litani und ein weiteres nördlich davon.
Netanjahu sagte zudem, Vertriebene aus der sogenannten Sicherheitszone im Süden des Libanon dürften im Rahmen des am Freitag unterzeichneten Abkommens nicht in ihre Heimat zurückkehren.

„Ein erster Schritt“

Der libanesische Präsident Joseph Aoun erklärte dagegen, das Abkommen sei „ein erster Schritt“, um den Menschen im Libanon die Rückkehr „auf ihren vollständig befreiten Boden und in ihre sicherlich wieder aufgebauten Häuser“ zu ermöglichen.
Der Libanon werde „die Souveränität über sein Land und sein Volk mit niemanden teilen. „Es wird keine Besatzung, keine Gefangenen, keine Unterordnung und keine Bevormundung mehr geben“, erklärte er.
Hisbollah-Chef Naim Qassem sagte, Israel habe „keine andere Wahl, als sich vollständig von jedem Zentimeter“ Land im Libanon zurückzuziehen und seine Truppen „bedingungslos“ abzuziehen. Der Hisbollah-Abgeordnete Hassan Fadlallah sagte, die libanesische Regierung könne das Abkommen nicht durchsetzen, ohne einen „Bürgerkrieg“ anzuzetteln. (afp/red)
Mit Material der englischsprachigen Epoch Times
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EU will wehrfähigen Ukrainern keinen Schutzstatus mehr gewähren

Der Vorschlag sehe vor, „dass neu ankommenden Personen kein vorübergehender Schutz gewährt werden soll, wenn sie die Ukraine aufgrund ihrer militärischen Verpflichtungen nach ukrainischem Recht nicht verlassen dürfen“, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Freitag in Brüssel.
Die Ukraine habe die Kommission um diesen Schritt gebeten, sagte Brunner. Es handele sich nicht um eine Form der Diskriminierung. In der Ukraine gilt wegen des russischen Angriffskriegs derzeit ein Ausreiseverbot für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren.
Für alle anderen ukrainischen Flüchtlinge will die Kommission den temporären Schutz um ein Jahr bis März 2028 verlängern. Das gilt auch für wehrfähige Männer, die sich bereits in der EU aufhalten. Die Ausnahme für neu ankommende Männer zwischen 23 und 60 Jahren soll nach Angaben der Kommission in Kraft treten, sobald die Mitgliedstaaten dem Vorschlag zugestimmt haben.
„Da der Krieg andauert, muss auch unsere Unterstützung fortgesetzt werden“, sagte Brunner und fügte hinzu, dass der Vorschlag der Kommission „den sich wandelnden Verteidigungsbedarf und Wiederaufbaubedarf der Ukraine“ berücksichtige.
Die Änderung in den Regeln für den Schutzstatus betreffen nicht das Recht der wehrfähigen Ukrainer, Asyl in der EU zu beantragen. Für sie gelten dann die schärferen Einreise- und Asylregeln, die Mitte Juni verbindlich in der EU in Kraft getreten sind.
Diese sehen unter anderem schnellere Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Menschen vor, denen eine geringe Chance auf Aufnahme zugesprochen wird. Ob dies auch ukrainische Männer betreffen würde, ist unklar. Einerseits ist die Ukraine ein EU-Beitrittskandidat, andererseits befindet sich das Land im Krieg und die Männer könnten zum Kämpfen gezwungen sein. Bei einem ordentlichen Asylverfahren könnten die Betroffenen bis zur Entscheidung zunächst mehrere Monate im Ankunftsland bleiben.
Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht es EU-Staaten, Geflüchteten ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können die Geflüchteten auch einer Arbeit nachgehen. Dieser temporäre Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine war nach der russischen Invasion in der Ukraine 2022 erstmals veranlasst und seitdem jedes Jahr verlängert worden.
Derzeit profitieren rund 4,4 Millionen Menschen von diesem Programm. Deutschland hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mehr als 1,1 Millionen Menschen aus dem Land aufgenommen. Weitere wichtige Aufnahmeländer sind Polen und Tschechien.
Erwachsene Männer machen laut EU-Daten etwa 27 Prozent aller Ukrainer aus, die derzeit vom EU-Schutz profitieren. Frauen stellen demnach 43 Prozent und Minderjährige 30 Prozent.
Beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg hatten sich mehrere Ressortchefs für eine Einschränkung des Schutzes für Ukrainer im wehrfähigen Alter ausgesprochen, unter ihnen auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Michael O’Flaherty, kritisierte den Vorschlag aus Brüssel. Es sei an der Zeit „mehr Solidarität zu zeigen, nicht weniger“, forderte O’Flaherty.
Die EU-Kommission kündigte zudem an, ein Pilotprogramm zu entwickeln, das Ukrainerinnen und Ukrainern, die zurück in ihre Heimat kehren wollen, mit praktischer Unterstützung bei Arbeit, Wohnen und Bildung helfen soll. (afp/red)
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Neuer Hitzerekord in Deutschland: 41,3 Grad in Saarbrücken

Bisher lag der Hitzerekord in Deutschland bei 41,2 Grad – gemessen 2019 in Tönisvorst und Duisburg-Baerl in Nordrhein-Westfalen. In Großbritannien wurde den dritten Tag in Folge der Hitzerekord für Juni geknackt. In ganz Europa sorgt die Hitze für Probleme bis hin zu Todesfällen.
Erst kurz vor dem Allzeit-Hitzerekord hatte der Deutsche Wetterdienst mit 40,9 Grad einen neuen Juni-Hitzerekord gemeldet. Dieser war ebenfalls in Saarbrücken gemessen worden. Auch an zahlreichen weiteren Wetterstationen wurden am Freitag Temperaturen über 40 Grad gemessen. Der DWD betonte allerdings, dass es sich um vorläufige Messungen handele.
In Deutschland gilt flächendeckend eine Warnung vor Hitze – und die Hitzewelle dürfte noch bis Anfang kommender Woche dauern. Am Samstag werden zudem vom westlichen Mittelgebirgsraum über Nordrhein-Westfalen bis nach Niedersachsen einzelne kräftige Gewitter, auch Unwetter, erwartet, in der Nacht zu Sonntag dann im Nordwesten und Norden einzelne Gewitter mit Unwetterpotenzial. Am Sonntag soll bei anhaltender Hitze die Unwetterneigung mit Starkregen, Hagel und Sturmböen allgemein zunehmen.
Angesichts der extremen Hitze strichen mehrere deutsche Städte Veranstaltungen. In Leipzig sagte die Oper eine für Samstag geplante Premiere ab. Die Stadt Köln sagte das am Sonntag im Rheinpark geplante Kinder- und Familienfest ab. Die Stadt Cottbus sagte das ebenfalls für Sonntag geplante Spreekonzert ab – wegen Temperaturprognosen von bis zu 43 Grad.
In München hielt die Stadt hingegen am Christopher Street Day (CSD) für Samstag fest. Es werde „heiß und voll“, Besucher sollten Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 verwenden, regelmäßig Wasser trinken und eine Kopfbedeckung mitbringen, hieß es. Außerdem seine Trinkwasserstellen aufgebaut und Wasser-Sprühstationen geplant.

Hitzewelle in Europa

Unter der aktuellen Hitzewelle leiden weite Teile Europas. In Großbritannien wurden in Wattisham im Südosten Englands am Freitag 36,9 Grad gemessen – laut der Wetterbehörde Met Office wurde damit den dritten Tag in Folge ein neuer Hitzerekord für Juni verzeichnet. Mehrere Sehenswürdigkeiten in London wurden wegen der Hitze geschlossen, unter anderem die Tower Bridge. Hunderte Schulen blieben am Freitag ganz oder teilweise geschlossen.
Auch in Ländern wie Spanien, Frankreich und Italien ächzen die Menschen unter außergewöhnlich hohen Temperaturen. Die französische Regierung befürchtet zahlreiche Hitzetote. „Wir sind besorgt über landesweite Todesfälle zu Hause“, erklärte das Gesundheitsministerium. Ein in Marseille in einem geparkten Auto entdecktes Kleinkind starb am Freitag an den Folgen eines Hitzschlags. In Spanien starben bereits mehr als 200 Menschen wegen der extremen Temperaturen.
Die Pariser Gay Pride, die am Samstagnachmittag stattfinden sollte, wurde wegen der Hitze und der angespannten Lage in Frankreichs Krankenhäusern verschoben. In den Niederlanden wurde ein mehrtägiges Techno-Festival abgebrochen. In Belgien mussten zwei liegengebliebene Eurostar-Züge evakuiert werden, darunter ein Zug von Köln nach Paris mit 400 Reisenden an Bord. (afp/red)
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USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an

Bei den Angriffen am Freitag seien iranische Raketen- und Drohnenlager sowie Radaranlagen an der Küste ins Visier genommen worden, teilte das für die Golfregion zuständige US-Regionalkommando CENTCOM mit.
Es handele sich um eine „kraftvolle Antwort auf den gestrigen Angriff auf ein Handelsschiff, das die Straße von Hormus durchquerte“, erklärte CENTCOM weiter. Diese „unbegründete Aggression“ sei „eindeutig“ ein Verstoß gegen die Waffenruhe gewesen.
Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump den iranischen Angriff als Verstoß gegen den zwischen beiden Ländern vereinbarten Waffenstillstand bezeichnet. Das sei eine „dumme Verletzung unserer Waffenruhe-Vereinbarung“, schrieb Trump in seinem Onlinedienst Truth Social. Die Iraner hätten mehrere Kampfdrohnen gegen Schiffe eingesetzt, von denen eine das Oberdeck eines „großen und sehr teuren“ Frachtschiffs getroffen habe, fügte er hinzu. Drei weitere Drohnen hätten abgeschossen werden können.
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hatte am Donnerstag den 25. Juni von einem Angriff auf einen Frachter im Golf von Oman berichtet. Dadurch sei die Evakuierung von rund 11.000 Seeleuten zum Erliegen gekommen, die auf Schiffen in der Straße von Hormus festsitzen.
Die iranischen Behörden haben sich zu dem Angriff auf das Dampfschiff M/V Ever Lovely nicht bekannt.
In einer am selben Tag von staatlichen Medien verbreiteten Erklärung teilte die iranische Revolutionsgarde (IRGC) mit, dass Schiffe, die die Straße von Hormus durchfahren, ausschließlich die vom Iran offiziell festgelegten Routen benutzen dürfen. Die iranische Militärorganisation erklärte, sie habe diese Empfehlung aufgrund von Berichten herausgegeben, wonach eine neue Schifffahrtsroute ohne vorherige Absprache mit Teheran eröffnet worden sei.
Der Iran hatte die für den Welthandel wichtige Straße von Hormus kurz nach Beginn der Angriffe der USA und Israels ab Anfang März blockiert. In der vergangenen Woche vereinbarten Washington und Teheran ein Rahmenabkommen zur Beendigung der Kampfhandlungen und einer Wiedereröffnung der Meerenge. Derzeit laufen Verhandlungen, die binnen 60 Tagen zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung führen sollen. (afp)
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Mercedes verschärft Sparkurs – Sonderzahlung wird verschoben

Der Autobauer Mercedes-Benz verschärft seinen Sparkurs. Der Dax-Konzern verschiebt eine für den Juli vorgesehene tarifliche Sonderzahlung auf das kommende Jahr. Das geht aus einem Schreiben an die Beschäftigten in Deutschland hervor, welches der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Um welche Summe es insgesamt geht, war zunächst unklar.
Bei der Sonderzahlung handelt es sich um den jährlichen „Transformationsbaustein“, der 18,4 Prozent vom regelmäßigen individuellen Monatsentgelt beträgt.
Die strukturellen Kosten in Deutschland – insbesondere die Arbeitskosten – seien im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig, hieß es.
Zugleich will das Management mit dem Betriebsrat in den kommenden Wochen über eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich sprechen, wie das Unternehmen weiter mitteilte. Laut Tarifvertrag arbeiten die Beschäftigten zurzeit 35 Stunden in der Woche.

Vorstand: Situation dramatisch

In dem Brief schrieb der Vorstand, dass man „weiterhin mit Hochdruck die Kosten senken“ müsse, um bei den Preisen für die Produkte wettbewerbsfähig zu bleiben.
„Trotz all unserer Anstrengung ist die Situation heute in Deutschland dramatisch“, hieß es darin. Jede Vergabe neuer Produkte, jede Zuweisung von Aufgaben an deutsche Standorte verschlechtere die relative Kostenposition von Mercedes.
Mercedes hat seit längerem mit Rückschlägen zu kämpfen. Im ersten Quartal dieses Jahres sank das Konzernergebnis um 17,2 Prozent. 2025 war der Gewinn um knapp die Hälfte von 10,4 Milliarden Euro auf 5,3 Milliarden Euro eingebrochen, nachdem es schon 2024 schlechter gelaufen war.
Zölle, negative Wechselkurseffekte und der intensive Wettbewerb in China hätten die Ergebnisse belastet, hieß es. Rückläufig waren auch Absatz und Umsatz.
Die Schwaben hatten darauf reagiert und vor etwas mehr als einem Jahr ein Sparprogramm aufgelegt, wobei Mercedes von einem Programm zur Leistungssteigerung („Next Level Performance“) sprach. (dpa/red)
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Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Bundes-Einstieg beim Panzerbauer KNDS

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für den Einstieg des Bundes beim Rüstungskonzern KNDS gegeben. Dies verlautete am Freitag aus Parlamentskreisen.
Der Bund will eine Beteiligung von 40 Prozent an dem Hersteller des Leopard-2-Kampfpanzers übernehmen. Die Kosten für den Einstieg werden nach einem „Spiegel“-Bericht auf bis zu 7,2 Milliarden Euro geschätzt.
Deutschland und Frankreich hatten Anfang der Woche die Einigung auf eine Beteiligung des Bundes verkündet. Aktuell halten der französische Staat und die deutsche Eigentümerfamilie Wegmann jeweils 50 Prozent an KNDS.
Der französische Anteil soll im Zuge eines Börsengangs auf 40 Prozent sinken, der Bund übernimmt einen Anteil in derselben Höhe von der Wegmann-Familie. Die restlichen 20 Prozent sollen an die Börse gebracht werden.
Der „Spiegel“ berichtete, der Kaufpreis für die 40 Prozent an KNDS sei noch nicht festgelegt. Bund und Eigentümerfamilien hätten sich auf eine „Kaufpreisformel“ verständigt, zitierte das Magazin aus vertraulichen Unterlagen für den Haushaltsausschuss.
Die Formel basiere auf dem Ausgabepreis für die Aktien „zuzüglich eines marktüblichen Paketaufschlags“ und berücksichtige außerdem die weitere Kursentwicklung.
KNDS ist aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter hervorgegangen. Das Unternehmen hatte am Mittwoch seinen Börsengang angekündigt.
Ein genauer Termin dafür ist derzeit noch offen, in einer geheimen Vorlage des Bundesverteidigungsministeriums ist aber von Anfang Juli die Rede.
KNDS stellt neben dem Kampfpanzer Leopard 2 auch Artilleriesysteme, Schützenpanzer und Munition her. In Deutschland unterhält das Unternehmen elf seiner weltweit 34 Standorte.
Werke gibt es unter anderem in Hamburg, den nordrhein-westfälischen Städten Remscheid und Mühlheim an der Ruhr und im thüringischen Ebeleben. In Frankreich gibt es zehn KNDS-Standorte. (afp/red)
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Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
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Warken will Suizidprävention stärken – Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen.
Darin ist unter anderem die Schaffung einer „Bundesfachstelle für Suizidprävention“ geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.
Über den Gesetzentwurf hatte zuerst die „Rheinische Post“ berichtet. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte, wurde dazu die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde.
Der Entwurf sieht auch vor, die von den Verbänden in einer gemeinsamen Erklärung verlangte Krisendienst-Rufnummer voranzubringen. Geplant sind außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung.
Zudem sollten die Länder auf einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken. Entwickelt werden sollen auch Maßnahmen „zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln“.
Mehrere Verbände begründeten ihre Forderung nach der Krisendienst-Rufnummer in einer gemeinsamen Erklärung. „Es darf in Deutschland nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen, ob Menschen in suizidalen Krisen schnell qualifizierte Unterstützung finden“, erklärte Barbara Schneider vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (Naspro).
Die bundesweit einheitliche Rufnummer zur Suizidprävention müsse „gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert“ sein, erklärten die Verbände. „Sie soll Menschen mit Suizidgedanken, An- und Zugehörige, Hinterbliebene nach Suizid sowie beruflich oder ehrenamtlich mit Suizidalität konfrontierte Personen erreichen.“
Auch das Bündnis, an dem unter anderem die Telefonseelsorge, die Malteser, der Deutscher Hospiz- und Palliativverband, die Caritas und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) beteiligt sind, fordert die Einrichtung einer zentralen Fachstelle für Suizidprävention.
„Diese soll Wissen bündeln, Qualität sichern, Umsetzung koordinieren und die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Suizidprävention einbeziehen“, hieß es.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums jährlich rund 10.000 Suizid-Fälle. Hinzu kommt demnach eine statistisch nicht erfasste Dunkelziffer.
Es sterben damit in Deutschland jährlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.(afp/red)
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Trump droht mit Zöllen auf Einführung von Digitalsteuern in Europa

US-Präsident Donald Trump hat am Freitag erneut angekündigt, Zölle zu erheben, falls europäische Länder Digitalsteuern einführen.
Trump schrieb auf seiner persönlichen Plattform: „Jedes Land, das eine solche Steuer auf US-Unternehmen erhebt, wird unverzüglich mit einem Zoll von 100 Prozent auf alle in die Vereinigten Staaten gelieferten Waren belegt.“
Dieser Zoll habe Vorrang vor bestehenden oder künftigen Handelsabkommen mit dem betreffenden Land und trete sofort in Kraft, sobald die Steuer umgesetzt werde.
Österreich, Frankreich, Italien und Spanien erheben bereits unterschiedliche Formen von Digitalsteuern. Diese waren als Übergangslösung konzipiert, bis eine globale Einigung im Rahmen der OECD erzielt wird.
Die USA unterstützen diese Regelung derzeit nicht. Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich zuletzt offen für eine Digitalsteuer auf KI-Gewinne gezeigt.
Bereits am Vortag hatten die EU-Staaten die Umsetzung eines US-Zollabkommens gebilligt. Die EU hat jedoch klargestellt, dass sie ihre Zugeständnisse aussetzen werde, falls die USA erneut Zölle erhöhen.
Trump hatte bereits 2025 mit Zöllen gegen EU-Tech-Regulierungen gedroht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatten dies damals kritisiert.
Merz betonte, die Regulierung des digitalen Marktes und die Besteuerung von Unternehmen falle in die Souveränität der Europäischen Union.
„Wir werden es nicht hinnehmen, dass mit Repressalien gegen Europa vorgegangen wird“, sagte er. Man könne substantielle Fragen gerne diskutieren, die gesetzgeberische Souveränität Europas und der Mitgliedstaaten sei jedoch nicht verhandelbar.
Macron schloss sich dieser Position an. Die EU hat zuletzt in Digitalfragen Dialogbereitschaft gegenüber den USA signalisiert. Laut Berichten soll EU-Kommissionsvize Henna Virkkunen künftig für den Austausch mit Washington zu digitalen Themen zuständig sein.(dts/afp/red)
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Israel, der Libanon und die USA unterzeichnen Rahmenabkommen

Israel und der Libanon haben am Freitag in den USA ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das den Weg für ein Friedensabkommen zwischen den beiden Nachbarländern ebnen soll.
„Wir freuen uns, ein Rahmenabkommen zwischen der souveränen Regierung des Libanon und natürlich der Regierung Israels bekanntzugeben“, sagte US-Außenminister Marco Rubio bei der Unterzeichnung in Washington. „Vermittelt und unterstützt“ werde das Abkommen von den USA, die es ebenfalls unterzeichneten.
Das Ziel des Abkommens sei es, „einen Rahmen für dauerhaften Frieden und Sicherheit zu schaffen“, fügte Rubio hinzu. Israel und der Libanon unterhalten bisher keine offiziellen diplomatischen Beziehungen und befinden sich formell seit 1948 im Kriegszustand.
Mitte April hatten beide Länder in Washington die ersten direkten Gespräche seit Jahrzehnten aufgenommen. In dieser Woche fand die fünfte Verhandlungsrunde statt. Noch am Donnerstagabend hatte Israel erneut Mitglieder der Hisbollah im Südlibanon angegriffen, was die Sorgen vor einem Scheitern der Gespräche verstärkt hatte.
Die Schiiten-Miliz nahm an den Gesprächen nicht teil und lehnt sie ab. Eine Stellungnahme der Hisbollah zum unterzeichneten Rahmenabkommen lag zunächst nicht vor.
Die vom Iran unterstützte Hisbollah hatte den Libanon Anfang März mit Angriffen auf Israel in den Iran-Krieg hineingezogen. Israel reagierte mit Luftangriffen auf Ziele im Libanon und rückte zudem mit Bodentruppen im Süden des Landes vor. Zuletzt galt eine Waffenruhe, die allerdings brüchig ist.

Waffenruhe zuletzt stabiler

Zwischen der Hisbollah und Israel gilt seit dem 19. Juni eine Waffenruhe. Nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen wurde sie zuletzt von beiden Seiten weitgehend eingehalten.
Bei den Gesprächen in Washington sollte die bestehende Waffenruhe zunächst gefestigt werden. Die libanesische Regierung will vor allem auch einen Abzug der israelischen Truppen erzielen. Israel verlangt wiederum eine Entwaffnung der Hisbollah.
Die israelische Regierung hatte zuletzt mehrmals betont, erst bei einer vollständigen Entwaffnung der Hisbollah aus dem Nachbarland abzuziehen. Hisbollah-Chef Naim Kassim bekräftigte am Abend laut Al Jazeera, Israel habe keine andere Wahl und müsse den Libanon bedingungslos verlassen. (afp/dpa/red)
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Bafin prüft Zalando-Abschluss wegen möglicher Verstöße

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat bei Zalando eine Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.
Es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Dax-Konzern gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn und Frankfurt mitteilte. An der Frankfurter Börse wurde die Zalando-Aktie zum Auftakt mit einem Minus von 5,9 Prozent gehandelt.
Die möglichen Verstöße stehen den Angaben zufolge im Kontext der About-You-Übernahme. Zalando habe im Anhang des Konzernabschlusses Angaben zu einer Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Rahmen des Erwerbs der Modeplattform About You möglicherweise fehlerhaft unterlassen.
Da die Bafin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht habe, werde sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren, hieß es weiter. „Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.“

So reagierte Zalando

Zalando steht nach eigenen Angaben in engem Austausch mit der Bafin. Der Online-Modehändler teilte in einer Stellungnahme mit: „Nach Einschätzung der Zalando SE handelt es sich um einen rein formellen, aber materiell unwesentlichen Aspekt in den Anhangsangaben.“ Alle relevanten Informationen zum Erwerb der About-You-Anteile seien vollständig öffentlich zugänglich gewesen.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger befürwortete die eingeleitete Bafin-Prüfung. Die Übernahme von About You erfordere eine besondere Transparenz, teilte der Vorstand mit. (dpa/red)
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„Ich habe kein schlechtes Gewissen“ – Lebenslange Haft für Taleb A.

Das Urteil zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 ist am Freitag am Magdeburger Landgericht verkündet worden.
Taleb A. wurde unter anderem wegen sechsfachen Mordes und 206-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
Außerdem ordnete das Gericht für Taleb A. den Vorbe…
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Offenbar Kleinflugzeug in höchstes Hochhaus in Chinas Hauptstadt geflogen

Nach Angaben von Augenzeugen und Videos in sozialen Medien schlug die Maschine in die oberen Stockwerke ein, woraufhin ein Loch in der Glasfassade klaffte.
Trümmerteile fielen auf Gehwege und Grünflächen herab, es kam zu kleineren Bränden. Das Gebäude mit 108 Stockwerken und Platz für bis zu 12.000 Beschäftigte wurde evakuiert.
Videos zeigen Feuerwehrleute bei Löscharbeiten sowie Trümmerteile, darunter offenbar Teile des Flugzeugs, vor dem Gebäude. Die Polizei riegelte das Hochhaus und umliegende Straßen weiträumig ab.
Rettungswagen und Reinigungstrupps waren vor Ort. Die Pekinger Polizei gab zunächst keine Stellungnahme ab. Bisher liegen keine offiziellen Angaben zu möglichen Verletzten oder Toten vor.

Details zum Flugzeug und Betreiber

Bei dem Flugzeug handelt es sich um eine zweisitzige, einmotorige Leichtsportmaschine vom Typ Sunward SA60L Aurora (auch Aurora 7) mit der Registrierung B-12PP.
Die Maschine wurde von der Firma Beijing Dongshi Shuangyue General Aviation betrieben, die private Pilotenausbildung, Rundflüge und Flugzeugmanagement anbietet. Der Stützpunkt liegt auf dem Shifosi General Airport in Pinggu.
Das Flugzeug galt als Schulungsmaschine und wurde in chinesischen Medien früher als Beispiel für erfolgreiche heimische Flugzeugproduktion hervorgehoben.
Der Vorfall ereignete sich laut Zeugenaussagen gegen 17:40 bis 18:00 Uhr. Ein Passant berichtete von einem lauten Knall. Eine betroffene Mitarbeiterin namens Lin erzählte der South China Morning Post, sie sei gegen 18 Uhr evakuiert worden und habe in der Eile weder Ausweis noch Tasche mitgenommen.

Sicherheits- und Luftraumfragen

Der Citic Tower liegt im zentralen Geschäftsviertel (CBD) Pekings, im inneren Ring, nur wenige Kilometer von Zhongnanhai, dem Sitz der chinesischen Staats- und Parteiführung, sowie in der Nähe des CCTV-Gebäudes entfernt.
In Peking gelten besonders strenge Luftraumbeschränkungen. Seit Mai 2026 gibt es neue umfassende Luftraumkontrollvorschriften, die Freizeit- und Vergnügungsflüge sowie den Einsatz von Consumer-Drohnen faktisch verbieten.
Jeder Flug eines Leichtflugzeugs erfordert eine strenge Genehmigung von Zivilluftfahrtbehörde und Luftwaffe. Drohnen sind in der Innenstadt komplett untersagt.
Augenzeugen und Kommentatoren äußerten Verwunderung, wie die Maschine die mehrstufige Luftraumüberwachung durchbrechen konnte. Einige zogen Vergleiche zu den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA, betonten jedoch, dass es sich hier um ein sehr kleines Flugzeug handle.
Berichten zufolge kreisten nach dem Vorfall Hubschrauber der bewaffneten Polizei über Gebieten in der Nähe des Flughafens.

Reaktionen und Informationslage

Viele Gebäudebewohner mussten über Treppenhäuser evakuiert werden, da die Aufzüge gesperrt waren. Augenzeugen beschrieben den Vorfall als „sehr seltsam“. Eine Frau äußerte Schock: „Das hier ist Peking. Im Ausland passiert so etwas öfter, aber in China dürfte es eigentlich nicht passieren.“
In China wurden Fotos und Videos des Vorfalls rasch aus sozialen Medien entfernt. Auch internationale Berichte sind innerhalb der chinesischen Firewall weitgehend blockiert. Im Ausland zirkulieren die Aufnahmen jedoch weiter.
Die Behörden haben bisher keine detaillierten Informationen zur Ursache, zur Anzahl der Personen an Bord oder zum genauen Hergang veröffentlicht. Die Ermittlungen laufen.
Der Citic Tower, Hauptsitz der staatlichen CITIC Group, wurde Ende 2018 fertiggestellt und überragt andere Gebäude der Stadt um etwa 190 Meter. Er gilt als architektonisches Wahrzeichen Pekings.
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Pistorius sieht weiterhin keinen Bedarf für Wehrpflicht

Trotz erkennbarer Personalengpässe sieht Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) derzeit keinen Bedarf für eine allgemeine Wehrpflicht. Die Truppe wachse und man behalte die Entwicklung im Auge, sagte Pistorius der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe).
Natürlich stehe die Frage im Raum, was sei, wenn man in ein paar Jahren mehr freie Plätze als geeignete Bewerber habe. Es sei von Anfang an in der Koalition vereinbart gewesen, dass man dann gegensteuern müsse, erklärte er.
Das werde aber nicht mit einer allgemeinen Wehrpflicht geschehen, „denn dafür hätten wir auf absehbare Zeit weder genügend Ausbilder noch die Infrastruktur“, so Pistorius. „Sondern nur mit einer Bedarfswehrpflicht.“ Aber auch diese Frage stelle sich derzeit nicht. „Insofern bleibt Freiwilligkeit das Gebot der nächsten Jahre.“
Der Verteidigungsminister sprach sich dafür aus, die Erfahrungen und Kompetenzen der Autobauer stärker auch für die Rüstungsindustrie zu nutzen.
Dafür sei ein Runder Tisch ins Leben gerufen worden. „Die Vertreter dieser unterschiedlichen Branchen tauschen sich aus – auch mit Zulieferern, Start-ups und relevanten Playern des Finanzsektors“, sagte Pistorius.
Gemeinsam könne man zum Beispiel für sichere, robuste Lieferketten sorgen oder Lieferengpässe abfedern. Militärische Überlegenheit sei zudem heute nicht mehr nur durch Hochtechnologie zu erreichen, sondern etwa „auch durch den Einsatz von massenhaften, kostengünstigen Drohnen“. Es brauche beides, erklärte der Minister. „Am Ende macht es also die Mischung aus Masse und Klasse.“
Zum Scheitern des Fregattenprojekts F126 für die Marine erläuterte Pistorius, die Prüfungen in seinem Haus hätten ergeben, dass die Gesamtkosten auf mehr als 18 Milliarden Euro ansteigen würden. „Wir reden also von einem Plus in Höhe von sage und schreibe acht Milliarden Euro. Das geht nicht.“
Was gemeinsame Rüstungsprojekte und die Zukunft der Beziehungen angeht, so bekannte sich Pistorius nach dem Scheitern von FCAS zur deutsch-französischen Zusammenarbeit und Freundschaft: „Ja, ganz klar: Vive l`amitié franco-allemande.“
Zu seinen eigenen politischen Ambitionen, etwa als Kanzlerkandidat der SPD, sagte Pistorius, er habe gelernt – auch aufgrund ganz persönlicher Erfahrungen – dass man sein Leben und seine Karriere nicht durchplanen könne. „Ich bin sehr gern Verteidigungsminister und mit dieser Aufgabe auch noch lange nicht fertig.“
Natürlich schmerzten ihn die schlechten Umfragewerte und die jüngsten Wahlergebnisse. „Die können wir aber nicht einzelnen wenigen Personen anlasten. Alle, die in Verantwortung sind, sind gefordert, aus dem Tief herauszukommen“, erklärte Pistorius. Er habe, so der derzeit beliebteste Politiker seiner Partei, „großes Vertrauen in Lars Klingbeil und in Bärbel Bas“. (dts/red)
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Schifffahrtsorganisation: 115 Schiffe und 2500 Seelaute aus Straße von Hormus evakuiert

Aus der Straße von Hormus sind in den vergangenen dreieinhalb Tagen insgesamt 115 Schiffe und 2500 festsitzende Seeleute evakuiert worden.
Die Schiffe und die Seeleute hätten die Meerenge nun „sicher“ verlassen, erklärte am Freitag der Generalsekretär der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), Arsenio Dominguez.
Er habe aber nach Beratungen mit „einigen Ländern, insbesondere in der Region“, beschlossen, die Evakuierung vorübergehend auszusetzen.
Die UN-Seeschifffahrtsorganisation hatte am Dienstag den Start der Evakuierungsaktion für die rund 11.000 in der Region festsitzenden Seeleute verkündet.
Die offizielle Evakuierung der Seeleute erfolgt über zwei Routen – eine nahe der Küste des Oman und eine weitere nahe der iranischen Küste.
Am Donnerstag wurde die Evakuierung jedoch nach einem Angriff auf einen Frachter im Golf von Oman ausgesetzt. Zuvor war nach Angaben der britischen Behörde für maritime Sicherheit (UKMTO) ein Frachtschiff vor der omanischen Küste in der Straße von Hormus von einem Geschoss getroffen worden. Verletzte wurden nicht gemeldet.
Die Islamischen Revolutionsgarden erklärten am Donnerstag, Oman und die Organisation IMO hätten die neue Passage ohne Rücksprache mit Teheran angekündigt.
Die Garden warnten Schiffe davor, diese zu nutzen. „Die einzigen zugelassenen Transitrouten durch die Straße von Hormus sind diejenigen, die von der Islamischen Republik Iran festgelegt wurden“, hieß es.
Dennoch nutzten Schiffe weiterhin die vom Iran nicht genehmigte Route, wie Schiffstracking-Seiten am Freitag zeigten. Mindestens 42 Frachtschiffe passierten am Donnerstag laut Zählung des Schiffstracking-Unternehmens Kpler die Meerenge, darunter Tanker mit Öl, Gas und Düngemitteln.
Die Hälfte der 42 Schiffe nutzte eine südliche Route entlang der Küste Omans. Bis Freitagnachmittag durchquerten laut Kpler weitere 29 Frachtschiffe die Meerenge auf dieser Strecke.
Der Iran hatte die für den Welthandel wichtige Straße von Hormus kurz nach Beginn der Angriffe der USA und Israels ab Anfang März blockiert.
In der vergangenen Woche vereinbarten Washington und Teheran ein Rahmenabkommen zur Beendigung der Kampfhandlungen und einer Wiedereröffnung der Meerenge. Derzeit laufen Verhandlungen, die binnen 60 Tagen zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung führen sollen.

Trump zu Hormus-Attacke: Iran hat Waffenruhe gebrochen

In der Straße von Hormus wird ein Schiff angegriffen. Für US-Präsident Trump ist klar, wer dahintersteckt.
US-Präsident Donald Trump wirft dem Iran vor, gegen die Waffenruhe-Vereinbarung verstoßen zu haben. Wie der Republikaner auf der Plattform Truth Social schrieb, startete der Iran mindestens vier Drohnenangriffe gegen Schiffe in der Straße von Hormus. Eine der Drohnen habe ein Frachtschiff getroffen. Der Frachter konnte demnach aber seine Fahrt trotz Schadens fortsetzen.
Das US-Militär habe die anderen drei Drohnen abgeschossen. „Dies ist offensichtlich ein törichter Verstoß gegen unsere Waffenruhe-Vereinbarung“, schrieb Trump. Nähere Angaben, wann sich genau die Angriffe ereignet haben sollen, machte er nicht.
Am Donnerstag war ein Angriff auf ein Frachtschiff in der Straße von Hormus bekanntgeworden. Die britische Behörde für die Sicherheit der Handelsschifffahrt (UKMTO) teilte mit, ein „unbekanntes Projektil“ habe die Brücke des Schiffes beschädigt.
Der Vorfall vor der Küste des Omans ereignete sich wenige Stunden, nachdem Irans Revolutionsgarden gewarnt hatten, dass Durchfahrten nur auf von Teheran festgelegten Routen sicher seien. (afp/dpa/red)
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26. Juni: Altersfreigabe verweigert | Lebenslange Haft nach Anschlag | Razzia in Berlin

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Altersfreigabe verweigert

Die FSK verweigert dem Thriller „Citizen Vigilante“ des Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe. Ohne diese ist ein regulärer Vertrieb in Deutschland unmöglich. Boll wirft der Prüfstelle politische Motive vor, da der Film Selbstjustiz gegen korrupte Beamte und kriminelle Migranten zeigt und dabei auf reale Fälle wie den Hamburger Stadtpark-Fall verweist. Elon Musk veröffentlichte den Film daraufhin vollständig auf X.

Lebenslange Haft nach Anschlag

Taleb A., der Attentäter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn heute des Mordes in sechs Fällen sowie des vielfachen versuchten Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt war mit einem Mietwagen in eine Menschenmenge gerast.

VW streicht 100.000 Stellen

Laut einem Medienbericht will der Autokonzern Volkswagen weltweit bis zu 100.000 Stellen abbauen. In Deutschland sollen vier Werke davon betroffen sein. Zudem wird eine Ausgliederung der Kernmarke Volkswagen geprüft. Arbeitnehmervertreter kündigten Widerstand an. Der Konzern selbst hat die Pläne bislang nicht bestätigt.

Razzia in Berlin

Am Donnerstag ist es in Berlin zu mehreren Hausdurchsuchungen im Umfeld des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) gekommen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt nun wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, übler Nachrede und Beleidigung. Anlass war eine Plakataktion. Abgebildet war dort der AfD-Politiker Tino Chrupalla mit Hitlergruß zusammen mit einem Polizisten und einer Reichskriegsflagge.

Angriff bei Straße von Hormus

Laut US-Angaben wurde ein Handelsschiff in der Straße von Hormus von einer iranischen Drohne getroffen. Dieser Vorfall belastet das jüngste Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Nach dem Angriff stoppte die Internationale Seeschifffahrts-Organisation vorerst die Evakuierung von Schiffen aus der Region. Zuvor hatte Teheran gedroht, nur bestimmte Schifffahrtsrouten als sicher einzustufen.
 
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„Kürzungskommission“? Bundestag debattiert Empfehlungen der Rentenkommission


In Kürze:

  •  Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
  • Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
  • Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.

 
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.

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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung

Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.

Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen

Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.

Grundlage für Gesetzesvorhaben

Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.