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Bürgermeister und Landräte: Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September

Am kommenden Sonntag (13.9.) stehen in Niedersachsen flächendeckende Kommunalwahlen an. 6,3 Millionen Menschen sind nach Angaben der Landeswahlleitung zur Abstimmung über fast 2.200 Kommunalparlamente zwischen Nordsee und Harz aufgerufen, darunter etwa Kreistage sowie Stadt- und Gemeinderäte.
Dazu kommen knapp 400 Direktwahlen für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister. Es geht unter anderem um den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover und den Regionspräsidenten der wichtigen Region Hannover. Eine Sperrklausel in Form der Fünf-Prozent-Hürde gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.

CDU stärkste Partei vor SPD

Allgemeine Kommunalwahlen finden in Niedersachsen alle fünf Jahre statt, diesmal treten 26 Parteien und politische Vereinigungen mit Kandidaten an. Bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren verteidigte die CDU ihre Stellung als stärkste Partei vor der SPD, die Grünen belegten den dritten Rang.
Danach folgten FDP, AfD sowie Linkspartei. Die Landesregierung in dem Bundesland stellen derzeit SPD und Grüne, Ministerpräsident ist Olaf Lies von der SPD.
Landesweit kamen die Christdemokraten vor fünf Jahren bei den Wahlen zu den Gemeindevertretungen auf 32,8 Prozent, die SPD folgte mit 29,6 Prozent. Die Grünen erreichten 13,5 Prozent, die FDP 5,2 Prozent und die AfD 2,2 Prozent. Die Linke kam auf 1,6 Prozent. Auf Wählergruppen und -vereinigungen entfielen insgesamt 13 Prozent.
Bei den Wahlen zu Kreistagen und Vertretungen der kreisfreien Städte gab es 2021 ein weitgehend ähnliches Bild: Die CDU lag mit 31,7 Prozent vor der SPD mit 30,0 Prozent.
Die Grünen legten im Vergleich zur vorherigen Wahl deutlich auf 15,9 Prozent zu, die FDP kam auf 6,5 Prozent. Die AfD erreichte damals 4,6 Prozent, die Linkspartei 2,8 Prozent. Für Wählergruppen und -vereinigungen stimmten 5,6 Prozent.

Ausschluss einiger AfD-Kandidaten von der Wahl

Für Schlagzeilen sorgte vorab der Ausschluss mehrerer AfD-Kandidaten von Direktwahlen für Posten von Landräten und Bürgermeistern wegen Zweifeln an der Verfassungstreue.
Hintergrund ist eine Neuerung im Kommunalwahlgesetz: Die örtlich zuständigen Wahlorgane können Direktkandidaten für die Position von Hauptverwaltungsbeamten genauer auf ihre Verfassungstreue prüfen und die Kommunalaufsicht mit entsprechenden Prüfungen beauftragen. Diese darf neben persönlichen Äußerungen unter anderem auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Es traf unter anderem den von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg ausgeschlossenen AfD-Vizelandesvorsitzenden Stephan Bothe sowie den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der für die AfD als Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Friesland antreten wollte.
Die Partei sprach von undemokratischen Zuständen, Verwaltungsgerichte und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wiesen Eilanträge jedoch ab.
Das Oberverwaltungsgericht stellte unanfechtbar und abschließend fest, dass einstweilige Anordnungen gegen unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogene Einzelentscheidungen von Wahlorganen gesetzlich nicht vorgesehen seien.
Betroffene könnten eine Wahl nur nachträglich in einem Wahlprüfverfahren anfechten. Anders seien fristgemäße Abstimmungen angesichts der Menge an Einzelentscheidungen nicht zu gewährleisten. Rechtsschutz bleibe trotzdem gewahrt, weil Wahlen in Wahlprüfverfahren für ungültig erklärt werden könnten.

Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig und Göttingen

Oberbürgermeisterwahlen finden am kommenden Sonntag unter anderem in der Landeshauptstadt Hannover und den nächstgrößeren Städten statt – darunter Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig und Göttingen.
In Hannover will Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) sein Amt verteidigen, er regiert die 522.000-Einwohner-Stadt seit 2019.
Auch über den Präsidenten der Region Hannover wird entschieden. Der Amtsinhaber Steffen Krach (SPD) tritt nicht erneut an. Er ist seit März beurlaubt, weil er für die SPD als Spitzenkandidat bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin ins Rennen geht.
Diese ist für den 20. September angesetzt – eine Woche nach der Kommunalwahl in Niedersachsen und parallel zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. (afp/red)
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Zwei Tote: Kleinflugzeug stürzt auf Wohnhaus im Landkreis Oldenburg

Auch die vermisste Person ist nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs in ein Einfamilienhaus tot aufgefunden worden. Bei dem Unglück im niedersächsischen Landkreis Oldenburg starben insgesamt zwei Männer.
Nach Abschluss der „aufwendigen und komplexen Bergungsmaßnahmen des Flugzeugwracks“ stehe fest, dass bei dem Absturz zwei Menschen ums Leben gekommen seien, erklärte die Polizeiinspektion Delmenhorst. „Bei den Verstorbenen handelt es sich um die beiden Insassen des Leichtflugzeugs, einen 65-jährigen und einen 77-jährigen Mann.“ Beide stammten demnach aus Bremen.
Die Maschine soll kurz vor dem Absturz in Bremen gestartet sein, dann verlor sie in einer Wohnsiedlung in Ganderkesee an Höhe. Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr waren im Großeinsatz. Spezialkräfte der Berufsfeuerwehr Bremen unterstützten die Aktion.
Die Bergung des Flugzeugwracks aus dem Dach des Wohnhauses gestaltete sich nach Angaben der Polizei „aufgrund der Umstände an der Einsatzörtlichkeit im Wohngebiet äußerst aufwendig“.
Das Flugzeug konnte schließlich aber „vollständig“ aus dem Dach geborgen werden. Die evakuierten Anwohner konnten in ihre Häuser zurückkehren, der direkt betroffene Bereich um die Unglücksstelle blieb aber gesperrt.
Polizei und Feuerwehr waren mit vielen Kräften vor Ort.

Polizei und Feuerwehr waren mit vielen Kräften vor Ort.

Foto: Jörn Hüneke/dpa

Die Bewohner waren nicht zu Hause, als das Flugzeug in das Dach ihres Hauses krachte. Weitere Verletzte gab es demnach nicht.

Zeugen werden betreut

Ein Kriseninterventionsteam kümmerte sich um die Menschen in der Wohnsiedlung, die das Unglück unmittelbar miterlebt oder sich in der Nähe befunden hatten. Für Anwohner wurde eine Anlaufstelle eingerichtet.
Um den Einsatzort wurden zunächst im Radius von hundert Metern die Häuser evakuiert. Nach Angaben der Polizei handelte es sich dabei um eine vorsorgliche Maßnahme. Es bestehe keine Gefahr für die Allgemeinheit, hieß es.
Am Samstagvormittag war die Feuerwehr zu dem Absturz gerufen worden.

Am Samstagvormittag war die Feuerwehr zu dem Absturz gerufen worden.

Foto: Fotoreport-DB/NWM-TV/dpa

Aus Sicherheitsgründen wurde auch die Stromversorgung der Straße vorübergehend unterbrochen. Polizei und Feuerwehr sicherten auslaufende Betriebsstoffe und kümmerten sich um die aufwendige Bergung des Wracks aus dem Dach. Für die Dauer des Einsatzes wurde der Luftraum über dem Bereich gesperrt.
Die Rettungs- und Bergungsmaßnahmen waren der Polizei zufolge äußerst komplex und zogen sich über mehrere Stunden hin. Die weiteren Ermittlungen sollen in Abstimmung mit der zuständigen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung geführt und in den kommenden Tagen fortgesetzt werden. (dpa/afp/red)