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Lieferketten und Kosten: Wie ist Rheinmetall von Chinas Sanktionen betroffen?


In Kürze:

  • China reagiert auf das 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland mit Exportkontrollen gegen 14 europäische Unternehmen, darunter Rheinmetall sowie zwei weitere deutsche Firmen.
  • Die Maßnahmen betreffen Dual-Use-Güter und könnten die Versorgung der betroffenen Unternehmen mit wichtigen Rohstoffen und Technologien aus China erheblich erschweren.
  • Experten erwarten zunehmenden Druck auf europäische Lieferketten, da Unternehmen ihre Abhängigkeit von chinesischen Vorprodukten und strategischen Rohstoffen weiter reduzieren müssen.

 
Das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland vom Donnerstag, 23. Juli, trifft neben russischen Unternehmen auch mehrere aus Drittstaaten. Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus China, einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan und Kirgisistan. Es ist damit zu rechnen, dass aus den betroffenen Staaten Gegensanktionen kommen – und China hat den Anfang gemacht. Von diesem sind offenbar auch deutsche Unternehmen wie Rheinmetall betroffen.

China begründet Gegensanktionen mit „Schutz nationaler Interessen“

Insgesamt 51 Unternehmen und Einrichtungen sind neu auf der Sanktionsliste. Diese sollen künftig Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter und Technologien unterliegen. Die EU zufolge unterstützt diese Russlands Militär- und Rüstungsindustrie durch die Lieferung entsprechender zivil und militärisch verwendbarer Güter.
Schon tags darauf, am Freitag reagierte die Führung in Peking mit der Ankündigung von Exportkontrollen. Diese begründet China mit dem „Schutz der nationalen Sicherheit und der nationalen Interessen“ – und setzt sie mit sofortiger Wirkung in Kraft. Betroffen sind auch drei deutsche Unternehmen.
Bei diesen handelt es sich um Rheinmetall, die Duisburger Antraco Chemie-Handelsgesellschaft und Sindlhauser Materials aus Kempten. Die übrigen betroffenen Unternehmen kommen aus Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden und weiteren europäischen Staaten.

Auch ausländische Partner chinesischer Unternehmen sind daran gebunden

Für chinesische Unternehmen bedeutet dies, dass sie den betroffenen Firmen keine Dual-Use-Güter mehr liefern dürfen. Darüber hinaus sind ausländische Unternehmen durch ihre chinesischen Geschäftspartner vertraglich dazu angehalten, keine Waren chinesischen Ursprungs mit Dual-Use-Eigenschaft an diese Firmen weiterzugeben.
Die Gegensanktionen können sich auch auf bereits vereinbarte oder laufende Lieferungen auswirken oder diese erschweren. Chinesische Unternehmen können diese unter Verweis auf die Maßnahmen stoppen. Eine detaillierte Begründung, warum man ausgerechnet diese Unternehmen belangt, gibt es aus Peking noch nicht. Der Zusammenhang ergibt sich jedoch aus dem Sanktionspaket der EU.
Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Produkte, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Beispiele dafür sind etwa Güter aus dem Bereich der Mikroelektronik, Sensoren, Spezialchemikalien, Maschinen, Materialien für Luft- und Raumfahrt und bestimmte Fertigungstechnologien. Sowohl die EU als auch China verfügen über darauf ausgerichtete Exportkontrollsysteme.

Wie sich die Gegensanktionen auf Rheinmetall auswirken könnten

Rheinmetall könnte angesichts der Gegensanktionen in mehrerlei Hinsicht vor erheblichen Herausforderungen stehen. Dies betrifft in erster Linie kritische Rohstoffe, wie sie bei der Fertigung von Rüstungsgütern benötigt werden. So ist Antimon für die Herstellung von Munition relevant oder Wolfram für jene von Panzerung und Penetratoren.
Für die Verwendung von Elektronik, Magneten und Sensoren für militärische Güter ist Rheinmetall auf Seltene Erden angewiesen. Im Bereich Leichtbau benötigen Unternehmen wie der Düsseldorfer Rüstungshersteller Magnesium, dazu Gallium und Germanium für Halbleiter. In mehreren dieser Bereiche ist China ein wichtiger Player auf dem Weltmarkt.
Absehbare Folgen sind unterbrochene Lieferketten und steigende Kosten für Beschaffung und die Suche nach alternativen Lieferanten. Die Produktionszeiten könnten sich verlängern, die Lagerhaltungskosten steigen und die Fertigstellung von Rüstungsprojekten könnte sich verzögern. Gleiches gilt auch für andere europäische Rüstungsunternehmen.

Bereits im April verhängte China Sanktionen gegen Taiwan-Lieferanten

Chinesische oder sonstige betroffene Unternehmen haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese gelten allerdings als bürokratisch, zeitaufwendig und der Ausgang des Unterfangens ist ungewiss. Über Ausnahmegenehmigungen entscheiden letztlich die zuständigen chinesischen Behörden.
Die Entwicklung illustriert die nach wie vor erhebliche Abhängigkeit europäischer Unternehmen von Lieferketten, die nach China reichen. Diese betreffen vor allem Industriegüter und strategische Rohstoffe. Für europäische Industrieunternehmen dürfte der Druck, Lieferketten zu diversifizieren und die Abhängigkeit von chinesischen Vorprodukten zu reduzieren, weiterwachsen.
China hat seit 2020 sein Instrumentarium, Sanktionen gegen Unternehmen und Einheiten, die man als Risiko für die eigene Sicherheit betrachtet, kontinuierlich erweitert. Erst im April 2026 hat China den deutschen Rüstungselektronikhersteller Hensoldt auf eine Exportkontrollliste gesetzt. Dazu kamen sechs weitere EU-Unternehmen. Das Handelsministerium begründete den Schritt mit der Lieferung von Radarsystemen durch die betroffenen Unternehmen an Taiwan. Die nunmehrigen Gegensanktionen sind die ersten Maßnahmen Chinas gegen die EU im Kontext des Ukrainekriegs.
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US-Gesetzentwurf könnte Mercedes-Verkauf wegen China-Beteiligung erschweren


In Kürze:

  • Verbot vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu China, Russland, Iran oder Nordkorea geplant.
  • Auch MercedesBenz könnte wegen chinesischer Beteiligungen betroffen sein.
  • Ziel ist laut Initiatoren der Schutz der nationalen Sicherheit und der US-Autoindustrie.

 
Ein neuer Gesetzentwurf des US-Senats sorgt für Unruhe bei zahlreichen Autobauern – unter anderem auch Mercedes-Benz.
Der Handelsausschuss des Senats hat am Mittwoch, 22. Juli, den Gesetzentwurf S.4429 gebilligt und dieser hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, vernetzte Fahrzeuge und Fahrzeugtechnik aus Staaten, die man im Gesetzestext als sicherheitspolitische Gegner bezeichnet, vom US-Markt fernzuhalten. Dazu zählen unter anderem China, Nordkorea, Russland und der Iran. Damit geht der aktuelle Entwurf weit über bisher bestehende Regelungen hinaus.

Geplantes Gesetz betrifft vernetzte Fahrzeuge mit Bezug zu China

Bisher standen bei restriktiven Maßnahmen gegen Produkte aus diesen Ländern konkrete Sicherheitsrisiken durch Hard- und Software im Vordergrund. Der aktuelle Entwurf knüpft zum Teil bereits an die Herkunft und die Eigentümerstruktur des Herstellers an. Die Folge könnte sein, dass künftig auch internationale Konzerne mit chinesischer Beteiligung betroffen sind. Und die angedachten Maßnahmen könnten selbst dann wirken, wenn die Fahrzeuge außerhalb Chinas produziert wurden.
Sollte der Entwurf in der jetzigen Form zum Gesetz werden, kämen ab dem 1. Januar 2027 mehrere grundsätzliche Verbote zum Tragen. Diese beträfen den Import vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu den genannten Ländern sowie deren Herstellung, Verkauf, Weiterverkauf und Einführung in den zwischenstaatlichen Handel. Zudem soll es Verbote für bestimmte Software und Hardware geben, die ab 2027 beziehungsweise 2030 gelten sollen.

Mercedes-Benz wegen Eigentümerstruktur potenziell betroffen

Die Gesetzesinitiative zielt auf alle Formen sogenannter Connected Vehicles, und der Begriff ist weit definiert. Er würde in der bestehenden Fassung praktisch alle modernen Fahrzeuge mit Bluetooth, WLAN, Mobilfunk, Satellitenkommunikation und anderen drahtlosen Kommunikationssystemen betreffen. Fahrzeuge könnten selbst dann unter das Gesetz fallen, wenn diese deaktiviert oder später erst aktiviert werden.
Als besonders heikel gilt jener Absatz, in dem es um die Eigentümerstruktur des Herstellers geht. So sollen die ins Auge gefassten Einschränkungen auch bei Fahrzeugen greifen, wenn deren Hersteller zu mehr als 15 Prozent direkt oder indirekt von Unternehmen aus einem der betroffenen Länder kontrolliert oder gehalten wird.
Es könnte in einem solchen Fall auch Mercedes-Benz ein Verkaufsverbot in den USA drohen. Grund dafür ist, dass sowohl das chinesische Unternehmen BAIC als auch Geely-Gründer Li Shufu jeweils knapp 10 Prozent der Anteile des deutschen Konzerns besitzen – und damit insgesamt knapp 20 Prozent.

Lobbyarbeit von General Motors dahinter?

Der republikanische Senator Bernie Moreno, der den Gesetzentwurf eingebracht hat, bemüht sich derweil, die Gemüter zu beruhigen. Er verteidigt das Gesetz als erforderlich, um die „Zerstörung der industriellen Basis der USA“ zu verhindern. Mercedes-Benz habe zudem bis 2030 Zeit, seine Eigentümerstruktur anzupassen. Notfalls könne auch das Handelsministerium immer noch Ausnahmen genehmigen.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Ted Cruz, übte Kritik an der vorgeschlagenen 15-Prozent-Regel. Die Regel würde Mercedes-Benz treffen, und er könne sich nicht vorstellen, dass ein Ausschluss des Unternehmens vom US-Markt tatsächlich angedacht sei. Cruz deutete an, Lobbyisten von General Motors könnten hinter dem Vorstoß stehen – und damit den Konkurrenten zugunsten eigener Modelle schwächen wollen.
Mercedes verwies in einer Reaktion unter anderem darauf, dass kein Anteilseigner des Unternehmens mehr als 10 Prozent halte und die Großaktionäre nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten seien oder Entscheidungen zum Geschäft treffen könnten. Zugleich erinnerte der Konzern daran, dass das Unternehmen zu rund 160.000 Arbeitsplätzen in den USA beitrage, unter anderem in den zwei Werken Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama und Charleston in South Carolina.

Mercedes-Benz nicht das einzige betroffene Unternehmen

Neben Mercedes würde das Gesetz, sollte es in der vorliegenden Form in Kraft treten, auch noch weitere Hersteller treffen. Einer davon wäre Polestar, welcher aufgrund geltender Gesetze den Verkauf von Fahrzeugen ab Modelljahr 2027 in den USA einstellen muss. Volvo erhielt bislang eine Ausnahmegenehmigung, diese ist jedoch mit Auflagen verbunden. Beide schwedische Unternehmen werden mehrheitlich von Geely kontrolliert.
Ford plant, die Produktion chinesischer Lincoln-Modelle in die USA zu verlagern. General Motors will seine Produktion von Buick Envision von China in die USA verlagern.
Der Gesetzentwurf richtet sich auch gegen bestimmte Formen von Technik. Dazu gehören Fahrzeugsoftware, Kommunikationsmodule, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Satellitenkommunikation, automatisierte Fahrsysteme und KI-Komponenten im Fahrzeug. Diese Systeme könnten, so die Initiatoren, sensible Daten sammeln, Bewegungsprofile erstellen, aus der Ferne manipuliert oder für Spionage und Cyberangriffe genutzt werden.
Ausnahmen sind zu Testzwecken, für Evaluierungen, Reparaturen und Garantieleistungen älterer Fahrzeuge vorgesehen sowie dort, wo das Handelsministerium Ausnahmen genehmigt.
(Mit Material von dpa)
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US-Gesetz: Mercedes droht Verkaufsverbot in den USA


In Kürze:

  • Verbot vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu China, Russland, Iran oder Nordkorea geplant.
  • Auch MercedesBenz könnte wegen chinesischer Beteiligungen betroffen sein.
  • Ziel ist laut Initiatoren der Schutz der nationalen Sicherheit und der US-Autoindustrie.

 
Ein neuer Gesetzentwurf des US-Senats sorgt für Unruhe bei zahlreichen Autobauern – unter anderem auch Mercedes-Benz.
Der Handelsausschuss des Senats hat am Mittwoch, 22. Juli, den Gesetzentwurf S.4429 gebilligt und dieser hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, vernetzte Fahrzeuge und Fahrzeugtechnik aus Staaten, die man im Gesetzestext als sicherheitspolitische Gegner bezeichnet, vom US-Markt fernzuhalten. Dazu zählen unter anderem China, Nordkorea, Russland und der Iran. Damit geht der aktuelle Entwurf weit über bisher bestehende Regelungen hinaus.

Geplantes Gesetz betrifft vernetzte Fahrzeuge mit Bezug zu China

Bisher standen bei restriktiven Maßnahmen gegen Produkte aus diesen Ländern konkrete Sicherheitsrisiken durch Hard- und Software im Vordergrund. Der aktuelle Entwurf knüpft zum Teil bereits an die Herkunft und die Eigentümerstruktur des Herstellers an. Die Folge könnte sein, dass künftig auch internationale Konzerne mit chinesischer Beteiligung betroffen sind. Und die angedachten Maßnahmen könnten selbst dann wirken, wenn die Fahrzeuge außerhalb Chinas produziert wurden.
Sollte der Entwurf in der jetzigen Form zum Gesetz werden, kämen ab dem 1. Januar 2027 mehrere grundsätzliche Verbote zum Tragen. Diese beträfen den Import vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu den genannten Ländern sowie deren Herstellung, Verkauf, Weiterverkauf und Einführung in den zwischenstaatlichen Handel. Zudem soll es Verbote für bestimmte Software und Hardware geben, die ab 2027 beziehungsweise 2030 gelten sollen.

Mercedes-Benz wegen Eigentümerstruktur potenziell betroffen

Die Gesetzesinitiative zielt auf alle Formen sogenannter Connected Vehicles, und der Begriff ist weit definiert. Er würde in der bestehenden Fassung praktisch alle modernen Fahrzeuge mit Bluetooth, WLAN, Mobilfunk, Satellitenkommunikation und anderen drahtlosen Kommunikationssystemen betreffen. Fahrzeuge könnten selbst dann unter das Gesetz fallen, wenn diese deaktiviert oder später erst aktiviert werden.
Als besonders heikel gilt jener Absatz, in dem es um die Eigentümerstruktur des Herstellers geht. So sollen die ins Auge gefassten Einschränkungen auch bei Fahrzeugen greifen, wenn deren Hersteller zu mehr als 15 Prozent direkt oder indirekt von Unternehmen aus einem der betroffenen Länder kontrolliert oder gehalten wird.
Es könnte in einem solchen Fall auch Mercedes-Benz ein Verkaufsverbot in den USA drohen. Grund dafür ist, dass sowohl das chinesische Unternehmen BAIC als auch Geely-Gründer Li Shufu jeweils knapp 10 Prozent der Anteile des deutschen Konzerns besitzen – und damit insgesamt knapp 20 Prozent.

Lobbyarbeit von General Motors dahinter?

Der republikanische Senator Bernie Moreno, der den Gesetzentwurf eingebracht hat, bemüht sich derweil, die Gemüter zu beruhigen. Er verteidigt das Gesetz als erforderlich, um die „Zerstörung der industriellen Basis der USA“ zu verhindern. Mercedes-Benz habe zudem bis 2030 Zeit, seine Eigentümerstruktur anzupassen. Notfalls könne auch das Handelsministerium immer noch Ausnahmen genehmigen.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Ted Cruz, übte Kritik an der vorgeschlagenen 15-Prozent-Regel. Die Regel würde Mercedes-Benz treffen, und er könne sich nicht vorstellen, dass ein Ausschluss des Unternehmens vom US-Markt tatsächlich angedacht sei. Cruz deutete an, Lobbyisten von General Motors könnten hinter dem Vorstoß stehen – und damit den Konkurrenten zugunsten eigener Modelle schwächen wollen.
Mercedes verwies in einer Reaktion unter anderem darauf, dass kein Anteilseigner des Unternehmens mehr als 10 Prozent halte und die Großaktionäre nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten seien oder Entscheidungen zum Geschäft treffen könnten. Zugleich erinnerte der Konzern daran, dass das Unternehmen zu rund 160.000 Arbeitsplätzen in den USA beitrage, unter anderem in den zwei Werken Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama und Charleston in South Carolina.

Mercedes-Benz nicht das einzige betroffene Unternehmen

Neben Mercedes würde das Gesetz, sollte es in der vorliegenden Form in Kraft treten, auch noch weitere Hersteller treffen. Einer davon wäre Polestar, welcher aufgrund geltender Gesetze den Verkauf von Fahrzeugen ab Modelljahr 2027 in den USA einstellen muss. Volvo erhielt bislang eine Ausnahmegenehmigung, diese ist jedoch mit Auflagen verbunden. Beide schwedische Unternehmen werden mehrheitlich von Geely kontrolliert.
Ford plant, die Produktion chinesischer Lincoln-Modelle in die USA zu verlagern. General Motors will seine Produktion von Buick Envision von China in die USA verlagern.
Der Gesetzentwurf richtet sich auch gegen bestimmte Formen von Technik. Dazu gehören Fahrzeugsoftware, Kommunikationsmodule, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Satellitenkommunikation, automatisierte Fahrsysteme und KI-Komponenten im Fahrzeug. Diese Systeme könnten, so die Initiatoren, sensible Daten sammeln, Bewegungsprofile erstellen, aus der Ferne manipuliert oder für Spionage und Cyberangriffe genutzt werden.
Ausnahmen sind zu Testzwecken, für Evaluierungen, Reparaturen und Garantieleistungen älterer Fahrzeuge vorgesehen sowie dort, wo das Handelsministerium Ausnahmen genehmigt.
(Mit Material von dpa)