Categories
gesellschaft ticker

Vom IS-Anwerbeversuch zum Terrorverdächtigen: Das ist über Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Categories
gesellschaft ticker

Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Die Tat: 
  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben: 
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit: 
  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod: 
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Categories
deutschland ticker

Tatverdächtiger Abdul B. tot – Warum war er auf freiem Fuß?

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.

Innenminister prüft Aussetzung der Strafe

„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, sagte der CSU-Politiker.
Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB.
„Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Abdul B. wollte sich IS anschließen

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Gericht hob Haftbefehl auf

Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg.
Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde

Terrorismus-Fachmann Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz.
„Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.

Junge Union fordert Verschärfung des Strafrechts

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. (dpa/red)
Categories
deutschland gesellschaft ticker

Tote und Verletzte beim CSD – Was wir wissen und was nicht

Der Christopher Street Day in Berlin ist gestern gegen 22:00 Uhr abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren ist.
Mindestens eine Frau wurde getötet, 16 weitere Menschen wurden verletzt – mehrere davon lebensbedrohlich.

Was wir wissen:

  • Nach Angaben der Polizei kam es im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz zu einem größeren Polizeieinsatz.
  • Wie ein Polizeisprecher berichtete, war ein weißer Wagen dort über den Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren und fuhr mehrere Menschen an oder um, bevor er einen Baum rammte.
  • Eine Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Laut Feuerwehr wurden von den 16 Verletzten 3 lebensbedrohlich und 8 schwer verletzt. Zudem gebe es fünf leicht verletzte Menschen. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen seien alle in Krankenhäuser gebracht worden.
  • Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh.
  • „Wir fahnden mit Hochdruck nach tatverdächtigen Personen“, sagte Polizeisprecher Florian Nath.
  • In der Nacht teilte die Polizei mit, sie habe einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Sprecher Florian Nath: „Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.“
  • Die Polizei sucht öffentlich mit einem Foto nach dem mutmaßlichen Tatverdächtigen. Es handelt sich um den 21 Jahre alten Abdul B. Der Mann sei möglicherweise bewaffnet und gefährlich, hieß es.
  • Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin ermitteln „aufgrund des Verdachts eines Anschlags“.
  • Die Polizei prüft, ob es nach der Fahrt eine „zweite Tatphase“ gab, während der Personen mit einer Stichwaffe verletzt wurden. Zeugen hätten von am Boden liegenden Opfern mit Stichverletzungen berichtet, sagte Nath.
  • Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“.

Was wir nicht wissen:

  • Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe der Tat inklusive des Motivs waren am Morgen noch unklar.
  • Offen ist, ob es sich um einen Einzeltäter handelt oder ob es Komplizen gibt. Laut der Polizei machten Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu, ob es ein oder mehrere Täter gibt.
  • Ob eine Stichwaffe zum Einsatz kam, wird laut der Polizei zwar geprüft, ist bislang aber nicht bestätigt.