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Führerscheinreform: Theoriestunden online und Fahrstunden mit den Eltern

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Erwerb eines Führerscheins bezahlbarer machen. Am Mittwoch soll das entsprechende Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Zuvor präsentierte Grundzüge der Reform reichen von Online-Theoriestunden bis zu Fahrstunden mit Familienangehörigen. Ein Überblick:

Fahren üben mit Familienangehörigen

Was in Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden.
Die Begleitpersonen müssen mindestens seit sieben Jahren einen Führerschein haben, das Auto muss gekennzeichnet sein. In Österreich ist es eine blaue Tafel mit weißem L.
Diese Neuerung „wollen wir nicht direkt in den Regelbetrieb überführen“, sagte Schnieder jedoch im Februar. Zunächst sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, diese Neuerung fünf Jahre lang auszuprobieren.

Theoretische Fahrausbildung

Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschüler sollen sich das erforderliche Wissen ausschließlich online aneignen können, etwa über eine App oder eine Lernplattform.
Sie können sich dann vorbereiten, wo immer sie wollen und sich dann – ohne Bestätigung einer Fahrschule – zur theoretischen Prüfung anmelden. Fahrschulen müssen keine Schulungsräume mehr bereithalten, auch werden detaillierte Vorschriften für Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Das kann ihre Kosten senken.
Die Prüfungsfragen – derzeit 1.169 – sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden. Das Bewertungssystem wird vereinfacht: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen müssen richtig beantwortet werden.

Praktische Fahrausbildung

Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen von bisher zwölf auf drei reduziert werden – je eine Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt. Wer auch einen Schaltwagen fahren will, muss statt bislang zehn nur noch sieben Fahrstunden in einem Auto mit Gangschaltung absolvieren.
Die Fahrprüfung soll 40 Minuten dauern, die Fahrtzeit dabei 25 Minuten. Derzeit dauert eine Prüfung 55 Minuten mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten. Zweck der Verkürzung auch: mehr Prüfungen pro Tag und damit verkürzte Wartezeiten auf die Prüfung.
Zudem sollen die Regeln für die Qualifikation der Prüfer in Theorie und Praxis verändert werden: Die theoretische Prüfung soll künftig nicht mehr nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überwacht werden müssen. Um als Fahrerlaubnisprüfer anerkannt zu werden, soll zudem künftig kein Ingenieursstudium mehr nötig sein.

Mehr Transparenz bei Preisen und bestandenen Fahrprüfungen

Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Stattdessen sollen sie die Preise den Eckpunkten zufolge nun an eine zentrale Datenbank melden – von dort können Vergleichsportale sie abrufen und aufbereiten, so dass Verbraucher die Preise vergleichen können.
Ähnliches soll für die Bestehensquoten gelten: Die Technischen Prüfstellen sollen Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfungen melden müssen. (afp/red)
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ausland wirtschaft

Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.
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Auto-Experte Dudenhöffer kritisiert E-Auto-Prämie: „Schade um das Steuergeld“

Der Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer hat die staatliche Prämie für den Kauf eines Elektroautos als Steuergeldverschwendung kritisiert.
„Das Geld hätte man sich sparen können, das hätte der Markt selbst geregelt“, sagte Direktor des Bochumer Center Automotive Research der „Augsburger Allgemeinen“ vom Dienstag. „Schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss.“

Nachfrage ist gestiegen

Dudenhöffer betonte, die Nachfrage nach E-Autos sei nicht zuletzt wegen der durch den Irankrieg gestiegenen Spritpreise und sinkender Neuwagenpreise bereits angestiegen. „Viele Interessierte mit nicht ganz so dickem Geldbeutel waren anfangs sehr zurückhaltend, aber das ändert sich gerade“, sagte er der Zeitung.
„Die Batterien halten länger, die früher schlechten Preise haben sich deutlich verbessert und gleichen sich denen der Verbrenner an.“ Das E-Auto könne Diesel und Benziner inzwischen ganz einfach ersetzen.
Das E-Auto wird laut Dudenhöffer auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt normal. „Gebrauchte Elektroautos bewähren sich im Alltag“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. Wer sich einen Wagen kauft, der fünf bis sechs Jahre halten soll, der gehe heute keine technologischen Risiken mehr ein.
Die E-Auto-Prämie kann ab Dienstag beantragt werden. Je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen kann die staatliche Förderung 1.500 bis 6.000 Euro betragen.
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung. Das Umweltministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen gefördert werden kann.(afp/red)
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Fast jede fünfte Tankstelle verstößt gegen 12-Uhr-Regel

Tausende Tankstellen haben nach Darstellung eines Verbraucherdienstes gegen die im April eingeführte 12-Uhr-Regel verstoßen.
Demnach erhöhten 2.995 von 15.240 Tankstellen bis zum Stichtag 11. Mai die Preise insgesamt rund 17.000 Mal zu unerlaubten Zeiten, wie aus einer Auswertung des Verbraucherdienstes „Mehr-Tanken“ auf Basis von Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe hervorgeht. Die Quote betrug also etwa 19,7 Prozent – fast jede fünfte Tankstelle.
Der Zeitraum von 11:30 bis 12:30 Uhr wurde bewusst ausgeklammert, um mögliche Verzerrungen durch vorzeitige oder verzögerte Preismeldungen auszuschließen. „Mehr Tanken“ gehört zum Medienhaus „Motor Presse Stuttgart“.
Am höchsten war die Quote laut Auswertung in Bayern mit 25,6 Prozent, am niedrigsten in Berlin mit 8,2 Prozent.
Die 12-Uhr-Regel gilt seit 1. April und schreibt vor, dass Tankstellen nur einmal am Tag – um 12:00 Uhr mittags – die Preise anheben dürfen. Senkungen sind dagegen immer möglich. Die Vorgabe wurde eingeführt, nachdem der Iran-Krieg zu stark steigenden Spritpreisen geführt hatte. Die Regelung soll Kunden mehr Orientierung geben.

Tankstellenbetreiber weisen Vorwürfe zurück

Die Tankstellenbetreiber wollen sich nichts vorwerfen lassen. „Wir haben zunächst Hinweise, dass wir mit den Auswirkungen eines schlecht gemachten Gesetzes konfrontiert sind, nicht mit bewussten Regelverstößen“, wird Daniel Kaddik, Chef des Bundesverbandes Freier Tankstellen, in der „Sächsischen Zeitung“ und der „Leipziger Volkszeitung“ zitiert.
Änderungen würden über Kassensysteme laufen, müssten anschließend von Automaten, Preismasten und Zapfsäulen verarbeitet werden, bevor die Daten ans Kartellamt gehen. Schon langsame Leitungen oder laufende Tankvorgänge könnten dazu führen, dass eine Preisänderung erst verzögert übermittelt wird. (dpa/red)
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Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
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Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet

Ab Dienstag, 19. Mai, können Privathaushalte die staatliche Förderprämie für den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos oder eines Plugin-Hybrids beantragen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gibt am Morgen den Startschuss für das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Förderung gibt es rückwirkend für Autos, die seit dem 1. Januar neu zugelassen wurden.
Je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen kann die Prämie 1500 bis 6000 Euro betragen.
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung.
Schneiders Ministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen gefördert werden kann. (afp/red)
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Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt

Am Oberlandesgericht München wird am Dienstag, 19. Mai, eine Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon verhandelt, der sich mehr als 220.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen.
„Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen.
In unterer Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Nun wollen sie Schadenersatz für betroffene Verbraucher erzwingen. Eine Entscheidung wird am Dienstag noch nicht erwartet. (afp/red)
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Stromnetz am Limit: Niederlande prüfen Maßnahmen zum Stromsparen


In Kürze:

  • Die Niederlande ringen mit zu niedriger Stromerzeugung.
  • Neben anderen Maßnahmen tritt ab 1. Juli ein vollständiger Anschlussstopp für neue Verbraucher in Kraft.
  • TenneT schließt einen längeren Stromausfall nicht aus.
  • Durch das europäische Verbundnetz hat dies auch ohne einen Stromausfall Konsequenzen für das Nachbarland Deutschland.

 
In den Niederlanden suchen Netzbetreiber gemeinsam mit der Politik intensiv nach Wegen, Stromverbrauchsspitzen zu senken und die Stromnetze zu entlasten.
Der jüngste Vorschlag kam am Donnerstag, 14. Mai, von Huib van Essen (Grüne Linke), Landesrat der Provinz Utrecht. Demnach könnten Menschen künftig in Regionen mit besonders hoher Netzlast per Push-Benachrichtigung auf dem Smartphone aufgefordert werden, ihren Stromverbrauch vorübergehend zu reduzieren. Das bezieht sich vor allem auf intensive Verbraucher wie Wäschetrockner, Herd, Wärmepumpe oder E-Autos.
Peter Hofland vom Netzbetreiber TenneT bezeichnete diese Idee als eine gute Option, um Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. „In einem solchen NL-Alarm-ähnlichen System sehen wir Potenzial“, sagte er laut dem niederländischen Nachrichtenportal RTV Utrecht.

Anschlussstopp tritt ab dem 1. Juli in Kraft

Bereits im Februar dieses Jahres warnte TenneT eindringlich, dass das Hochspannungsnetz in den Regionen Utrecht, Gelderland und Flevoland vollständig ausgelastet sei. Aufgrund fehlender Netzkapazitäten gilt in Utrecht ab dem 1. Juli ein vollständiger Anschlussstopp für neue Verbraucher. Bisher war dies zumindest noch für kleine Verbraucher, einschließlich Wohnungsbauprojekten, möglich. Ähnliches erlebte vor rund zwei Jahren die Stadt Oranienburg nahe Berlin, wo zeitweise ebenfalls Netzengpässe auftraten.
Die Verantwortlichen prüfen nun den Bau einer neuen Hochspannungsstation nördlich von Utrecht. Sie soll das Stromnetz entlasten. Allerdings wird diese bei Umsetzung erst im Jahr 2031 fertiggestellt sein. Eine weitere Maßnahme ist die Erweiterung der bereits bestehenden Hochspannungsstation in Breukelen.
Gleichzeitig untersucht TenneT, ob das Stromnetz möglicherweise eine höhere Belastungsgrenze aufweist. Eine stärkere Auslastung des bestehenden Netzsystems erhöht allerdings das Risiko von Stromausfällen oder technischen Schäden.
Der Blick auf die Stromdaten des Portals „Energy Charts“ bestätigt den Strommangel des Nachbarlandes. In der Woche vom 11. bis zum 17. Mai schafften es die landeseigenen Kraftwerke nur gelegentlich, die Last – also den Strombedarf – vollständig zu decken.
Ein Extremfall ereignete sich am frühen Samstagmorgen: Die Niederlande verbrauchten rund 8,1 Gigawatt (GW), wovon die Kraftwerke aber nur rund 3 GW abdecken konnten. Auch Stromimporte von 2,3 GW zu dieser Zeit konnten das Manko nicht vollständig ausgleichen.

Die Stromproduktion der Niederlande reicht oftmals nicht, um den Bedarf (schwarze Lastkurve) abzudecken.

Foto: Bildschirmfoto  /energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Drohen längere Stromausfälle?

Zur Idee der Push-Benachrichtigungen auf Smartphones erklärte Hofland, dass Nutzer nur dann eine Meldung erhalten würden, wenn der Stromverbrauch zu hoch sei. Dazu sagte er: „Das kommt wirklich nur selten vor, nämlich an den wenigen sehr kalten Winterabenden, an denen der Stromverbrauch seinen Höhepunkt erreicht.“ An den aktuellen Stromdaten ist jedoch zu erkennen, dass der Stromverbrauch, gemessen an der Stromproduktion, auch im Mai häufig zu hoch ist.
Eine solche Push-Benachrichtigung könnte laut dem TenneT-Sprecher lauten: „Zwischen 17 und 19 Uhr erwarten wir einen Spitzenwert beim Stromverbrauch. Es wäre schön, wenn Sie Ihren Beitrag leisten und große Stromfresser wie Elektroautos, Wäschetrockner usw. ausschalten könnten.“
Hofland beschrieb zudem mögliche Szenarien eines Netzschadens: „Wenn ein unterirdisches Kabel ausfällt, dauert es lange, es zu finden“, sagte er. „Und wenn ein Transformator kaputtgeht, ist es fraglich, ob man einen Ersatz hat. Eine solche Reparatur kann leicht Tage, Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen.“ Die konkreten Auswirkungen eines solchen Schadens auf die Stromversorgung sind derzeit unklar.

Gründe für die Engpässe

Die Erzeugungsengpässe begründen sich mit der Energiepolitik des Landes. In den vergangenen Jahren haben die Niederlande ihre Energiewende weiter vorangetrieben. Dabei entstanden zahlreiche neue Solar- und Windkraftanlagen. Deren wetterabhängige Stromerzeugung ist jedoch nur eingeschränkt auf den Strombedarf des Landes abgestimmt.
Hinzu kommt, dass Netzbetreiber und Politik neben dem Ausbau von Wind- und Solarenergie den Netzausbau nicht im gleichen Maße vorangetrieben haben. Dieses Problem zeigt sich auch in anderen Ländern, etwa in Deutschland. Vor diesem Hintergrund erwägen mehrere europäische Regierungen, einschließlich der Niederlande, zunehmend gesetzgeberische und regulatorische Interventionen, um den Netzausbau zu beschleunigen.
Auffällig in der Grafik der Stromdaten ist der Einbruch der Versorgung mit Kohlestrom am Freitagvormittag. Der Hintergrund dafür ist unklar. Langfristig planen die Niederlande bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen.

Konsequenzen für Deutschland

Die Niederlande und Deutschland sind als Nachbarn im europäischen Verbundnetz stark miteinander verbunden. Bei Stromengpässen in den Niederlanden haben deutsche Netzbetreiber nur eingeschränkten Handlungsspielraum, insbesondere wenn gleichzeitig auch im deutschen Netz die verfügbare Erzeugungsleistung knapp ist. Kommt es in den Niederlanden zu einem größeren Stromausfall, können aufgrund der engen Netzverflechtung auch Auswirkungen auf Teile Deutschlands nicht ausgeschlossen werden.

Der grenzüberschreitendeStromhandel zwischen Deutschland und den Niederlanden ist weitestgehend ausgeglichen.

Foto: Bildschirmfoto  /energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Aufgrund eingeschränkter grenzüberschreitender Handelskapazitäten müssen Netzbetreiber häufig auf alternative Reserven zurückgreifen. Dazu zählen Stromflüsse aus anderen Regionen oder Nachbarländern wie Belgien und Norwegen. Möglich ist zudem das Hochfahren teurerer Reservekraftwerken.
Bereits im vergangenen Sommer kämpften die Niederlande mit Netzengpässen und einem Anschlussstau. Laut Zsuzsanna Pató, Leiterin des Energieteams bei der in Brüssel ansässigen Nichtregierungsorganisation RAP, sollten die europäischen Länder – einschließlich Deutschland – die Systemschwäche in den Niederlanden „definitiv“ als Warnung betrachten.
In Deutschland besteht häufig das Problem, dass im Norden viel Strom aus Windkraft erzeugt wird, während der höhere Verbrauch vor allem im Süden liegt. Aufgrund des verzögerten Netzausbaus kann dieser Windstrom jedoch nur eingeschränkt in den Süden transportiert werden.
Daher greifen die Netzbetreiber zunehmend auf sogenannten Redispatch-Maßnahmen zurück. Dabei werden Windkraftanlagen im Norden, die dort zeitweise zu viel Strom erzeugen, gedrosselt oder abgeschaltet, während im Süden Reservekraftwerke hochgefahren werden. Eine Nord-Süd-Trasse soll dieses Problem hierzulande langfristig lösen.
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Diesel erstmals wieder billiger als E10

Diesel ist zum ersten Mal seit Anfang März wieder billiger als die günstigste gängige Benzinsorte E10. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Samstags kostete ein Liter Diesel 1,990 Euro, ein Liter E10 1,994 Euro, wie der ADAC mitteilt. Diesel verbilligte sich dabei um 0,9 Cent im Vergleich zu Freitag. E10 blieb unverändert.
Noch Anfang April – zur Zeit der Höchststände bei den Spritpreisen – war Diesel zwischenzeitlich mehr als 25 Cent teurer als E10 – obwohl der Kraftstoff niedriger besteuert wird.
Seither ist Diesel um gut 45 Cent pro Liter billiger geworden. Super E10 verbilligte sich um knapp 20 Cent. Der Tankrabatt spielt zwar bei der Verbilligung einer Rolle, hat den Preisabstand von Diesel und E10 nicht direkt geändert. Er beträgt bei beiden Kraftstoffen 16,7 Cent pro Liter.

Diesel ist krisensensibler

Diesel gilt beim Preis als krisensensibler als Benzin, unter anderem weil Deutschland bei Diesel teilweise auf Importe angewiesen ist. Auch zu Beginn des Ukrainekrieges hatte sich Diesel sehr viel schneller verteuert als Benzin und monatelang mehr gekostet.
Im langjährigen Schnitt vor Beginn des Ukrainekrieges war Diesel mehr als 15 Cent billiger als E10. Auf dieses Niveau ist der Abstand seither nicht mehr über längere Zeit gestiegen – möglicherweise, weil bis 2022 auch viel relativ günstiger Diesel aus Russland importiert wurde. In den Jahren 2024 und 2025 war Diesel im Schnitt etwas mehr als 8 Cent billiger als E10.
Grundsätzlich wird in Deutschland deutlich mehr Diesel als E10 verbraucht, was insbesondere daran liegt, dass die große Mehrheit aller Lastwagen mit dem Kraftstoff betrieben werden.
Bei Privatpersonen sind allerdings Autos mit Benzinmotor deutlich verbreiteter. Die beiden wichtigsten Superbenzinsorten sind E5 und E10. Letzteres zeichnet sich durch einen höheren Anteil an Biosprit aus und war zuletzt meist etwa 6 Cent billiger als E5. E5 wird insgesamt noch häufiger getankt – obwohl die allermeisten Autos das günstigere E10 vertragen. (dpa/red)
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SPD-Fraktionschef Miersch stellt Tankrabatt infrage: Ruf nach langfristiger Steuerreform

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat eine längerfristige Zukunft des auf zwei Monate begrenzten Tankrabatts in Frage gestellt. „Mobilität muss bezahlbar bleiben, aber die Gießkanne ist keine Dauerlösung“, sagte Miersch der Zeitung „Augsburger Allgemeinen“ (Samstagsausgabe). Es sei zwar „erst einmal gut“, dass die Anfang des Monats in Kraft getretene Mineralölsteuersenkung wirke und bei den Verbrauchern ankomme. Doch angesichts unsicherer außenpolitischer Entwicklungen seien zielgenaue Entlastungen vonnöten.
„Wir wissen nicht, was Donald Trump und Benjamin Netanjahu im Nahen Osten anrichten und welche Folgen das für den Ölpreis und die heimischen Lieferketten hat“, sagte Miersch mit Blick auf den Iran-Krieg. Darum müsse sich die Bundesregierung auf alle Eventualitäten vorbereiten.

Fokus auf Steuerreform

An die Stelle des Tankrabatts könnten Miersch zufolge strukturelle Entlastungen treten, etwa durch eine Steuerreform. Diese solle insbesondere „den unteren und mittleren Einkommen mehr Luft verschaffen als kurzfristige Prämien“, betonte der SPD-Fraktionschef. Gleichzeitig könnten Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen „ab Dienstag die E-Auto-Förderung“ beantragen.
Bei der Debatte um die Steuerreform bekräftigte Miersch die SPD-Forderung nach einer höheren Besteuerung von Spitzenverdienern: Diejenigen, „die sehr viel haben, müssen auch zur Entlastung der Mitte beitragen“. Diese Haltung werde „von einer Mehrheit der CDU-Wähler geteilt“, erklärte der SPD-Fraktionschef. „Ich bin guten Mutes, dass uns ein Kompromiss gelingt.“

Tankrabatt bringt 16,7 Cent Entlastung pro Liter

Der Anfang Mai eingeführte staatliche Tankrabatt beträgt knapp 17 Cent je Liter. Die Energiesteuer auf Diesel und Benzin wurde dabei um 14 Cent gesenkt. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich eine Steuersenkung von 16,7 Cent. (afp/red)
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Pflegereform verzögert sich bis Ende Mai – Kritik von Pflegebetreiber-Verband

Die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verzögert sich laut einem Medienbericht um mindestens eine Woche. Die ursprünglich für Mitte Mai angekündigte Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung soll nun am 27. Mai vom Kabinett beschlossen werden, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgabe) unter Berufung auf eine aktuelle Kabinettszeitplanung. Die Verzögerung wurde daraufhin von Seiten des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) kritisiert.
Die Verschiebung zeige deutlich, dass der Entwurf der Pflegereform offenbar noch mehr Abstimmungs- und Beratungszeit benötige als ursprünglich angenommen, sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling den Funke-Zeitungen. „Gleichzeitig wird das Zeitfenster, die Reform noch vor der Sommerpause zu verabschieden, immer kleiner. Die Pflegebranche wartet dringend auf verbindliche Entscheidungen, um für die Zukunft planen und die Versorgung sichern zu können“, sagte Knieling weiter.

Heime unter wirtschaftlichem Druck

Insbesondere für die Betreiber vieler Pflegeheime ist die Lage Knieling zufolge bereits jetzt sehr angespannt: „Für viele Einrichtungen wird es zunehmend schwieriger, die Versorgung sowohl personell als auch wirtschaftlich sicherzustellen, während die Kosten für Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger stetig steigen.“
Laut dem VDAB-Chef sind die zentralen Fragen seid Langem bekannt: Wie kann eine generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung gewährleistet werden und trotz Fachkräftemangel eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden? „Es braucht endlich konkrete Schritte, um die Pflegeversicherung nachhaltig aufzustellen“, forderte Knieling. Eine echte Pflegereform müsse darum „starre Versorgungsstrukturen aufbrechen, regulatorische Hürden abbauen und den Einrichtungen mehr Flexibilität ermöglichen“. Spätestens mit dem Kabinettsbeschluss Ende Mai müsse die Bundesregierung auf diese Fragen Antworten liefern.

Milliardenloch in der Pflegeversicherung

Gesundheitsministerin Warken wollte ursprünglich bis Mitte Mai einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorlegen. Die Ministerin verwies kürzlich auf ein erwartetes Defizit der Pflegeversicherung von insgesamt 22,5 Milliarden Euro für 2027 und 2028. Es würde damit höher ausfallen als zunächst gedacht. (afp/red)
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wirtschaft

Deko-Kette Depot stellt erneut Insolvenzantrag – Schließungen drohen

Die Deko-Kette Depot ist erneut in finanzielle Schieflage geraten. Die GDC Deutschland GmbH hat beim Amtsgericht Aschaffenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.
Geschäftsführer Christian Gries will das Unternehmen sanieren. „Wir wollen auf jeden Fall weitermachen und möglichst viele Filialen erhalten“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Als Gründe für die Insolvenz nannte er neben Zöllen und der wachsenden Online-Konkurrenz durch Plattformen wie Temu auch die Kaufzurückhaltung. „Es ist eine schwierige Zeit für den Handel. Viele Kunden schauen stark auf die Preise.“ Preisreduzierungen seien jedoch auf Dauer kein Mittel, um ein rentables Geschäft zu führen.
Gries rechnet mit weiteren Filialschließungen. „Eine genaue Zahl können wir noch nicht sagen.“ Man werde „alles auf den Prüfstand stellen“ und Gespräche mit den Vermietern führen. Zudem soll das Konzept von Depot angepasst werden.

Probleme nach der Pandemie

Das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung bereits angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt Thomas Rittmeister aus Frankfurt bestellt. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Die „Lebensmittelzeitung“ hatte zuvor berichtet.
Depot hat seinen Sitz im unterfränkischen Großostheim. Während und nach der Corona-Pandemie kämpfte die Kette mit Schwierigkeiten. Schon 2024 meldete das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung an. Daraufhin wurden bundesweit zahlreiche Filialen geschlossen.
Aktuell betreibt Depot noch mehr als 150 Geschäfte, vor einigen Jahren waren es noch rund 400. Zur Zahl der Beschäftigten machte Gries auf Nachfrage keine Angaben.

Viele Insolvenzen – Mäc Geiz ebenfalls in dieser Woche

Die Branche steht wegen der schwachen Konsumstimmung und des wachsenden Onlinehandels unter Druck. Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der monatlichen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz. Im April schätzten 17,4 Prozent der Unternehmen ihre Lage als existenzbedrohend ein, so viele wie nie zuvor.
In dieser Woche hatte auch der Non-Food-Discounter Mäc Geiz Insolvenz angemeldet. Die Zahl der Pleiten in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Zahlen.
In den vergangenen Jahren haben bereits Zehntausende Geschäfte in Deutschland geschlossen – nicht nur wegen Insolvenzen. Laut einer Schätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) dürfte die Zahl der Läden in diesem Jahr unter 300.000 sinken. Ende 2015 waren es noch etwa 372.000. (dpa/red)
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wirtschaft

Spritpreise steigen: Diesel wieder über 2 Euro

Zum ersten Mal seit knapp einer Woche ist der Dieselpreis im bundesweiten Tagesschnitt wieder über 2 Euro gestiegen. Ein Liter des Kraftstoffs kostete am Donnerstag im Schnitt 2,002 Euro, wie der ADAC mitteilte. Das waren 1,1 Cent mehr als am Mittwoch. Noch am Dienstag hatte der Kraftstoff mit 1,983 Euro pro Liter ein Zwei-Monats-Tief erreicht.
Auch Superbenzin der Sorte E10 verteuerte sich leicht um 0,9 Cent. Mit 1,992 Euro pro Liter lag der Kraftstoff am Donnerstag allerdings noch knapp unter der psychologisch wichtigen Zwei-Euro-Marke. Seit seinem Zwei-Monats-Tief am vergangenen Samstag hat sich der Kraftstoff aber bereits um 2,5 Cent verteuert.

Ifo: Tankrabatt wird wieder weniger weitergegeben

Das Münchner Ifo-Institut, das die Weitergabe des Tankrabatts durch einen Vergleich mit der Preisentwicklung in Frankreich betrachtet, sieht auf Basis der Preise vom Donnerstag einen Rückgang der Übermittlung. Nachdem am vergangenen Dienstag nicht mehr viel zu einer vollständigen Weitergabe gefehlt habe, sei der Abstand zwischenzeitlich wieder gewachsen und insbesondere bei Diesel deutlich.

Wie Diesel und E10 preislich zueinander stehen

Derzeit sind Diesel und E10 nur noch einen Cent voneinander entfernt. Auf dem Höhepunkt der Spritpreise rund um Ostern war Diesel zwischenzeitlich um mehr als 25 Cent teurer. Diesel ist in normalen Zeiten eigentlich günstiger als E10, weil es niedriger besteuert wird. Sein Preis reagiert allerdings typischerweise stärker auf Krisen.
Bei allen genannten Preisen handelt es sich um bundesweite Tagesdurchschnittswerte. Die Preise an einzelnen Tankstellen können unter anderem je nach Region und Uhrzeit stark abweichen. Typischerweise tankt es sich am Vormittag am günstigsten, kurz nach Mittag am teuersten. (dpa/red)
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gesellschaft

Streit um Werbeprospekt – Penny gewinnt in zweiter Instanz

Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe „minus 58 Prozent“ bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit in zweiter Instanz durch. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer UVP werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Kunden in dem Prospekt eine hohe Ersparnis vorgegaukelt werde, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten dies als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet das. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Das OLG Köln hat an der Darstellung in dem Prospekt nichts auszusetzen und sieht keine Irreführung. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah demnach keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Bezug zum UVP sei optisch gut sichtbar. Verbraucher könnten erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf einen Eigenpreis beziehe.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für die verbreitete Praxis, mit einem Rabatt auf einen UVP zu werben, fehle eine Orientierungshilfe, sagte die Gerichtssprecherin.

Verbraucherzentrale kündigt Revision an

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Penny teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Transparente Preisangaben seien die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine fundierte Entscheidung für Kunden.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 noch den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.

Mehrere ähnliche Klagen – auch gegen Aldi Süd und Netto

Zuletzt gab es mehrere Verfahren, bei denen es ebenfalls um UVP-Werbung ging. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf – weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Ein ähnlicher Fall, bei dem die Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto geklagt hatte, landete im Oktober vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben.
Das OLG Köln räumte ein, von früheren Entscheidungen anderer Gerichte abgewichen zu sein. Die Zulassung der Revision solle eine einheitliche Rechtsprechung sichern, heißt es.

Kritik an EU-Vorgaben

Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) schränken die EU-Regeln die Möglichkeiten der Händler unverhältnismäßig ein. Die Vorgaben führten dazu, dass seltener mit Sonderangeboten geworben werden könne, sagte Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Auch Verbraucher könnten davon betroffen sein – und künftig womöglich weniger von Sonderangeboten profitieren. Der HDE fordert, die EU-Regulierung zur Werbung zu überprüfen und abzuschaffen.
Sonderangebote haben in den vergangenen Jahren für Händler und Verbraucher gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Viele Kunden schauen wegen der gestiegenen Preise stärker auf Rabatte. Der Anteil des Umsatzes, den Supermärkte und Discounter mit Promotions erzielen, ist seit 2020 deutlich gestiegen.

Auswertung: Weniger Sonderangebote

Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Marktguru und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn lag die Zahl der Sonderangebote im ersten Quartal 2026 vier Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank sie sogar um 16 Prozent. Einer der Gründe ist den Experten zufolge, dass sich Rabatte in Apps verlagern. Diese wurden in der Analyse nicht erfasst.
Auch Werner Reinartz, Handelsprofessor an der Universität zu Köln, sieht in der EU-Verordnung einen Treiber für den Rückgang von Sonderangeboten. „Frühere Rabattwerbung arbeitete oft mit wechselnden Vergleichspreisen – dadurch fiel es vielen Verbrauchern nicht leicht, den tatsächlichen Preisvorteil richtig zu bewerten.“ (dpa/red)
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deutschland

Reform des Heizungsgesetzes stößt auf gemischtes Echo

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.

Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt

Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Vorgeschrieben wurde von der vorherigen Ampel-Koalition, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Es wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Die 65-Prozent-Vorgabe, die andernfalls in ersten Fällen noch in diesem Jahr angewandt werden müsste, soll wegfallen, ebenso die Vorgabe, dass vor dem Einbau einer Gasheizung verpflichtend eine fachliche Beratung erfolgen muss.

Klimaziele auch so erreicht

Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sich Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.

Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen

Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.

Industrie: Klarheit statt Abwarten

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
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Heizungsgesetz: Umweltschützer sehen Tiefpunkt der Klimapolitik – Verbände: Es gibt endlich Klarheit

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.

Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt

Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“

Klimaziele werden auch so erreicht

Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sic Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen beteiligt. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.

Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen

Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.

Industrie: Klarheit statt Abwarten

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
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Ein Ticket für mehrere EU-Länder: Brüssel will lange Zugreisen einfacher machen

Ein einziges Ticket für Fahrten quer durch Europa: Die EU-Kommission will lange Zugreisen einfacher und damit zur Alternative zum Flugzeug machen.
Sie legte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor, der Betreiber wie die Deutsche Bahn verpflichten soll, auch Fahrkarten der Bahnunternehmen in anderen Ländern zu verkaufen. Bei verpassten Anschlüssen sollen Passagiere europaweit eine Entschädigung bekommen.

Bahnunternehmen sollen Pläne miteinander teilen

Bislang sind grenzüberschreitende Zugreisen häufig kompliziert, weil Fahrkarten von mehreren Anbietern nötig sind. Wer einen Anschluss verpasst, hat bisher schlicht Pech gehabt.
Bei mehreren Fahrkarten verschiedener Anbieter war niemand dafür zuständig, einen Folgezug oder ein Hotel für die Nacht zu organisieren oder gar eine Entschädigung zu zahlen.
Damit sich das ändert, sollen die großen Bahnunternehmen nach Vorstellung aus Brüssel ihre Fahrpläne, Verspätungen und Preise mit anderen Anbietern teilen.
Sowohl die großen Bahnbetreiber als auch unabhängige Plattformen sollen so Reisen quer durch Europa mit einer einzigen Fahrkarte anbieten können.

Bahnbetreiber sträuben sich gegen die Regeln

Die EU-Kommission hat große Unternehmen wie die Deutsche Bahn und die spanische Renfe bereits mehrfach ermahnt, ihre Daten freizugeben, um den Wettbewerb anzukurbeln. Die Bahnbetreiber sträuben sich jedoch.
„Es gibt keinen anderen Fall, in dem jemand verpflichtet wird, das Produkt der Konkurrenz zu verkaufen“, sagte der Chef des Verbands europäischer Bahnbetreiber, Albert Mazzola, der Nachrichtenagentur AFP.
Ähnlich wie innerhalb Deutschlands sollen Passagiere bei verpassten Anschlüssen den nächsten Zug nehmen oder eine Erstattung des gesamten Fahrpreisen beantragen können. Bei langen Verspätungen soll eine Entschädigung fällig werden. Die Kosten soll der Betreiber übernehmen, der die Probleme verursacht hat.
Die Vorschläge aus Brüssel gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Konzerne in staatlicher Hand wie die Deutsche Bahn, die französische SNCF, Spaniens Renfe oder Trenitalia dürften Druck auf ihre Regierungen machen, die Vorschläge zumindest abzuändern. Die Beratungen dürften mehrere Monate dauern.
(afp/red)
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Alternative zum Flugzeug: EU-Kommission will lange Zugreisen einfacher machen

Mit dem Zug von Berlin nach Budapest oder von Frankfurt bis nach Neapel: Lange Zugreisen können eine Alternative zum Flugzeug sein, die Organisation ist häufig aber kompliziert.
Die EU-Kommission will dafür sorgen, dass Fahrgäste mit einem einzigen Ticket quer durch Europa fahren können und bei Verspätungen und Ausfällen Hilfe bekommen. Heute will sie ihre Pläne vorstellen.

Buchung in mehreren Sprachen

Wer mit dem Zug durch mehrere Länder reist, braucht häufig verschiedene Tickets und muss auf Internetseiten in verschiedene Sprachen buchen. Das macht es kompliziert, den günstigsten Preis oder die schnellste Verbindung zu finden.
Bei verpassten Anschlüssen haben Fahrgäste oft Pech gehabt: Alternative Routen oder eine Entschädigung gibt es selten.

Deutsche Bahn soll auch Tickets für andere Länder verkaufen

Die EU-Kommission will Bahnunternehmen europaweit verpflichten, auch Tickets für die Züge in anderen Ländern und von der Konkurrenz zu verkaufen.
Über die App der Deutschen Bahn sollen Verbraucher also auch Anschlusszüge in Italien oder Tschechien buchen können. Zum Teil gibt es dieses Angebot schon, es funktioniert aber längst nicht immer.
Aus Köln und Frankfurt geht beispielsweise nach Brüssel und Paris, von Berlin aus gibt es Direktverbindungen nach Kopenhagen, Prag und Budapest. Zahlreiche deutsche Städte sind an die Schweiz, Österreich und die Niederlande angebunden. Aus Frankfurt und München fahren einzelne Züge in den Norden Italiens.
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, ihr Angebot in den kommenden Jahren ausbauen zu wollen. Sie plant eine Direktverbindung von Berlin in die norwegische Hauptstadt Oslo sowie Verstärkung auf mehreren bestehenden Strecken. Die Nachfrage steigt nach Konzernangaben stetig an.

Anschluß verpasst? Pech gehabt

Wer in Mailand einen italienischen Zug verpasst, weil der Eurocity aus Deutschland Verspätung hat, bekommt dafür keine Entschädigung.
Die Kommission will dafür sorgen, dass Fahrgäste einen klaren Ansprechpartner haben und weiterreisen können. Die Details der Vorschläge sind bislang nicht bekannt.
Brüssel will außerdem Regeln für Drittanbieter und Vergleichsportale aufstellen. Damit die Buchung überall klappt, müssen die Bahnunternehmen Daten zu ihren Zügen, Ausfällen und Verspätungen öffentlich machen oder untereinander weitergeben. Dazu hat die Kommission Anbieter wie die Deutsche Bahn und die spanische Renfe bereits ermahnt.

Die Umsetzung dauert noch

Nachdem die Kommission ihre Entwürfe vorgestellt hat, gehen sie in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Diese könnten auch verhindern, dass ihre nationalen Bahnunternehmen neue Vorschriften zu tragen haben, und die Vorschläge wieder verwässern.
Bahnbetreiber kritisieren die Vorschläge bereits vor Veröffentlichung. „Es gibt keinen anderen Fall, in dem jemand verpflichtet wird, das Produkt der Konkurrenz zu verkaufen“, sagt der Chef des Verbands europäischer Bahnbetreiber, Albert Mazzola.
Er moniert, dass Betreiber ihre Daten auch mit unabhängigen Plattformen teilen sollen – zum Nachteil ihrer eigenen Fahrkartenapps. (afp/red)
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gesellschaft

Nur vier von zehn Deutschen beschäftigen sich mit Altersvorsorge

Das Interesse an Finanz- und Wirtschaftsthemen in Deutschland hat laut einer Umfrage des Bankenverbands in den vergangenen Jahren zugenommen – die konkrete Finanzplanung „bleibt aber dürftig“.
Gerade die Altersvorsorge sei ein schwieriges Feld: Nur vier von zehn Deutschen im erwerbsfähigen Alter (39 Prozent) haben sich laut Umfrage bereits ernsthaft damit beschäftigt. 2020 lag dieser Anteil noch weit über der Hälfte der Befragten.
„Alarmierend“ nannte der Bankenverband, dass fast die Hälfte der unter 30-Jährigen nicht weiß, was sich hinter dem Begriff der „Rentenlücke“ verbirgt. Das ist die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen im Arbeitsleben und der gesetzlichen Rente.

Keine Ahnung beim Aktienhandel

Auch beim Thema Aktienhandel gab rund die Hälfte der Befragten (52 Prozent) zu, dass sie wenig oder gar keine Ahnung hat, was an der Börse eigentlich passiert.
Erfreulich aus Sicht des Bankenverbandes ist aber, dass junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren nach eigenen Angaben häufiger als ältere über 60 Jahren über Aktien und Fonds verfügen. Und Wertpapierbesitzer geben zu zwei Dritteln an, sich gut an der Börse auszukennen.
Die Jüngeren profitierten besonders von den niedrigen Einstiegshürden, die digitale Möglichkeiten der Geldanlage heutzutage bieten, erklärte der Bankenverband.
Die Einfachheit des Zugangs berge aber auch Gefahren. Für eine verantwortungsvolle Geldanlage seien „grundlegende Kenntnisse, Risikobewusstsein und ein langer Atem wichtige Voraussetzungen“.

Finanzbildung wäre hilfreich

Diese Kompetenzen könne Finanzbildung vermitteln – und „der Gefahr von Selbstüberschätzung und unüberlegten Investitionsentscheidungen entgegenwirken“.
Der Bankenverband ließ 1.303 Menschen befragen, die Ergebnisse sind demnach repräsentativ. 46 Prozent der Befragten sagten, sie seien an Finanz- und Wirtschaftsthemen interessiert, deutlich mehr als 2024, als das nur ein Drittel angegeben hatte.
Weniger als die Hälfte (48 Prozent) nimmt sich demnach regelmäßig Zeit für die eigenen Finanzen. 2019 hatte dieser Anteil mit 61 Prozent deutlich höher gelegen. (afp/red)
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deutschland

Tankrabatt kommt größtenteils an – Dieselpreis unter zwei Euro

Der staatliche Tankrabatt von fast 17 Cent wird laut einer Untersuchung der Monopolkommission „nach anfänglicher Verzögerung“ inzwischen weitgehend an die Verbraucher weitergegeben.
Darauf deuteten die Daten aus der ersten Woche nach Einführung des Rabatts hin, erklärte die Kommission am Dienstag. Der Dieselpreis war am Wochenende wieder unter zwei Euro gefallen, zum Wochenstart ging es minimal nach oben.
Der Bund hatte die Energiesteuer auf Diesel und Benzin zum 1. Mai um 14 Cent gesenkt. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich eine Steuersenkung von 16,7 Cent. Insbesondere der ADAC monierte jedoch, dass die Mineralölkonzerne diese Steuersenkung nur teilweise an die Verbraucher weitergaben.
In den ersten Tagen nach dem 1. Mai sei dies tatsächlich der Fall gewesen, erklärte die Monopolkommission. Im Lauf der ersten Woche hätten sich die Preise jedoch der vollständigen Weitergabe angenähert. „Der erhebliche mediale und politische Druck dürfte dazu beigetragen haben“, kommentierte die Kommission.
Sie betont, dass die vorliegenden Ergebnisse auf Daten aus wenigen Tagen beruhen und daher vorläufig sind. Eine belastbare Bewertung werde erst auf Grundlage eines längeren Beobachtungszeitraums möglich sein.

Diesel knapp unter 2 Euro

Am Montag kostete ein Liter Diesel nach Angaben des ADAC im Bundesschnitt 1,987 Euro und damit 0,3 Cent mehr als am Vortag. Super E10 kostete 1,974 Euro und damit 0,6 Cent mehr als am Sonntag.
Der ADAC erklärte am Dienstag, die bloße Betrachtung der aktuellen Preise im Vergleich zum 30. April möge darauf hindeuten, dass der Tankrabatt an den Zapfsäulen angekommen ist.
Nicht außer Acht lassen dürfe man, dass der Ölpreis in den vergangenen Tagen von über 110 auf 100 Dollar pro Barrel gesunken sei. „Entsprechend sind nachgebende Kraftstoffpreise eine logische Konsequenz.“

Wettbewerbsprobleme im deutschen Großhandel

Die Monopolkommission sieht „fortbestehende Wettbewerbsprobleme“ auf der Großhandelsebene in Deutschland. Sie verglich dafür die tägliche Spritpreisentwicklung in Deutschland mit der in Frankreich und Großbritannien und stellte an den deutschen Tankstellen nach Beginn des Irankriegs Ende Februar stärker gestiegene Preise fest.
Grund ist, dass hierzulande wenige integrierte Konzerne Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich kontrollieren.
Die weitgehende Weitergabe des Tankrabatts stehe dazu nicht im Widerspruch, erläuterte die Kommission: Der Tankstellenmarkt sei trotz hoher Konzentration „noch der wettbewerblichste Teil der Wertschöpfungskette“.
Die Wettbewerbshüter sehen den Tankrabatt insgesamt sehr kritisch: wegen seiner hohen Kosten für den Staat, der sozial ungleichen Entlastungswirkung und weil er die strukturellen Wettbewerbsprobleme nicht behebt. Die Kommission ist daher gegen eine Verlängerung, wie sie betonte.

Senkung gilt im Mai und Juni

Die Senkung der Energiesteuer gilt im Mai und Juni und kostet den Staat 1,6 Milliarden Euro. Mehrere Politiker haben sich schon für eine Verlängerung ausgesprochen, sollten die Rohölpreise auf dem Weltmarkt wegen des Irankriegs hoch bleiben.
Die Zwölf-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt, will die Monopolkommission noch nicht abschließend bewerten. Sie führte zunächst wohl zu Preissteigerungen.
In der ersten Woche nach Einführung der Regel war Sprit in Deutschland noch teurer als in Frankreich – nach rund einer Woche ging der Preisunterschied auf sein vorheriges Niveau zurück. (afp/red)