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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Inflation in der Türkei erreicht im Mai 32,6 Prozent

Die Verbraucherpreise in der Türkei steigen weiterhin rasant. Die Teuerung betrug im Mai 32,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie am Freitag, 5. Juni, aus den Daten des türkischen Statistikinstituts Tüik hervorging.
Im April hatte sie 32,4 Prozent betragen. Besonders in den Bereichen Bildung, Wohnkosten mit Haushaltsenergie, Ernährung und Transport stiegen die Preise überdurchschnittlich.
Die türkische Inflationsrate liegt seit Dezember 2021 über 30 Prozent. Im Mai 2024 überstieg die Teuerung 75 Prozent, bevor sie langsam zurückging. Unabhängige Ökonomen zweifeln allerdings an den offiziellen Daten. (afp/red)
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gesellschaft wirtschaft

Veränderungen im Supermarkt: Die Krise der großen Marken

Ob Cola, Schokolade oder Ketchup: In Regalen von Supermärkten und Discountern stehen Markenprodukte und die preisgünstigeren Eigenmarken der Händler häufig nebeneinander.
Abgestimmt wird an der Kasse. Das Ergebnis war eindeutig: Während Umsatz und Absatz von Eigenmarken 2025 zulegten, taten sich Herstellermarken schwer. Deren Umsatz stieg nur wegen der gestiegenen Preise, die verkaufte Menge sank. Das zeigen Zahlen des Marktforschungsinstituts YouGov.

Das Besondere ging verloren

Verbraucher schauen beim Einkaufen derzeit stark auf die Preise und greifen deshalb häufig zu Eigenmarken wie Ja, Milsani oder Gut & Günstig.
„Die großen Herstellermarken sind austauschbarer geworden“, schreibt Marktforscher Robert Kecskes in einem aktuellen YouGov-Report. 15 der 17 reichweitenstärksten Dachmarken haben 2025 demnach Käufer verloren. Bei dem Besonderen, das sie im Kern ausmachen sollte, seien sie teilweise hinter andere Marken zurückgefallen, so Kecskes.
Laut YouGov sind 57 Prozent der Konsumenten Marken wichtig, mit zunehmendem Alter immer weniger. Jüngere hingegen unterscheiden oft kaum noch und sehen Eigenmarken vielfach auf dem gleichen Niveau wie Herstellermarken.
Die Grenzen verschwimmen Marktforschern zufolge. Einige Eigenmarken wie Balea, Isana oder dm Bio seien in der Wahrnehmung der Kunden bereits reguläre Marken. Wenn keine qualitativen Unterschiede mehr gesehen würden, bleibe als Differenzierungsmerkmal nur noch der Preis, sagte Kecskes.
Es sei wichtig, Marken wieder eine Seele zu geben, so der Marktforscher. Nur so ließen sich Konsumenten überzeugen, einen höheren Preis zu bezahlen. Vor allem Jüngere suchten nach einer Kommunikation, in der die Marke ihre Bedürfnisse ernst nehme. Als Positivbeispiele nennt er die Marken Fritz-Kola, Gustavo Gusto, Koro oder More Nutrition.

Hohe Preise schaden dem Image der Marken

Das Image vieler Markenhersteller hat laut YouGov Schaden erlitten – vor allem durch gestiegene Preise, die viele Verbraucher als unverschämt empfinden. Eigenmarken – auch Handelsmarken genannt – sind zwar ebenfalls teurer geworden, aber nach wie vor günstiger. Zudem ähneln sie bekannten Marken vielfach stark und das oft nicht nur geschmacklich.
In den Augen der Verbraucher sind Eigenmarken oft nicht schlechter. Viele sehen ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Laut YouGov stieg der Marktanteil der Eigenmarken zwischen 2021 und 2025 von 41 auf 47 Prozent – so viel wie noch nie. Marktforscher sehen noch mehr Potenzial.
Eigenmarkenprodukte landen immer häufiger im Einkaufskorb der Kunden.

Eigenmarkenprodukte landen immer häufiger im Einkaufskorb der Kunden.

Foto: Thomas Banneyer/dpa

Starker Zuwachs bei Butter, Kaffee und Schokolade

Den höchsten Eigenmarkenanteil haben laut YouGov Kategorien wie Fleisch, Wurst und Geflügel, Papierwaren wie Toilettenpapier oder Papierservietten und Konserven. Am stärksten gewachsen ist der Anteil zuletzt bei Nahrungsfetten wie Butter und Ölen, Heißgetränken wie Kaffee und Süßwaren wie Tafelschokolade.
Viele Markenartikel kaufen Verbraucher hingegen oft nur noch im Angebot – besonders Kaffee, Sekt, Tiefkühlpizzen, Windeln und Tafelschokolade. Fast ein Drittel des Umsatzes mit Markenprodukten wurde 2024 im Sonderangebot erzielt.
Das Dilemma für Händler: Eine treue Käuferschaft, die das Produkt regelmäßig und auch zum Normalpreis kauft, entsteht dadurch nicht.
„Ohne die Promotion würden die Shopper nicht mehr bei der Stange bleiben“, schreibt Kecskes. Außer dem Sonderpreis hätten sie oft nicht mehr viel, was sie besonders mache.
Auf manche Marken können Händler dennoch kaum verzichten – wie etwa Nutella, Coca-Cola, Red Bull oder Kellogg’s. Kunden erwarten, dass diese Produkte angeboten werden – sonst kaufen sie woanders ein.

Rewe-Chef: Markenartikel müssen Mehrwert haben

Rewe-Chef Lionel Souque sagte bereits 2024, Markenartikel müssten einen Mehrwert haben. „Die Leute sind nicht bereit, nur wegen der Marke das Doppelte zu bezahlen.“
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten kauften Verbraucher nicht einfach nur ein Produkt, sondern Verlässlichkeit, sagt Markenverbands-Hauptgeschäftsführer Patrick Kammerer. Eine starke Marke entstehe durch dauerhaft eingelöstes Vertrauen – nicht durch einen günstigen Preis.
Sinnbildlich dafür steht Milka. Der Schokoladenhersteller Mondelez hatte 2025 die Packungsgrößen vieler Sorten reduziert und die Preise erhöht. Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte wegen Irreführung – und bekam Recht.
Der Marketing-Experte Andreas Baetzgen sieht dadurch das Marken-Image beschädigt. Milka habe jahrzehntelang von Vertrauen, Wiedererkennbarkeit und emotionaler Nähe gelebt. Dieses Vertrauen sei ausgenutzt worden. (dpa/red)
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wirtschaft

Kaufprämie sorgt für kräftigen Anstieg bei E-Auto-Neuzulassungen

Die hohen Spritpreise und die staatliche Kaufprämie haben für einen kräftigen Anstieg der Neuzulassungen von Elektroautos im Mai gesorgt: Sie legten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 39,3 Prozent auf knapp 60.000 zu, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg am Mittwoch, 3. Juni, mitteilte.
Insgesamt blieben die Neuzulassungen demnach stabil – es waren 239.448 und damit 0,1 Prozent mehr.

Förderprämie erhöht Nachfrage

„Die E-Mobilität gewinnt an Fahrt“, erklärte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), das Autohäuser und Meisterbetriebe vertritt.
Er registriert ein „spürbar steigendes Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher“, die angesichts der seit Wochen hohen Kraftstoffpreise ihre Mobilitätskosten neu bewerten. Gleichzeitig wachse das Angebot an bezahlbaren E-Fahrzeugen.
Der E-Auto-Anteil an den Neuzulassungen stieg auf 25 Prozent – im Mai 2025 waren es noch 18 Prozent gewesen.
„Besonders bemerkenswert“ sei die Entwicklung vor dem Hintergrund, dass der Mai 2026 zwei Arbeitstage weniger aufwies als der Vorjahresmonat, erklärte der ZDK.
Mehr gekauft wurden laut KBA-Daten vor allem Autos der Marke Tesla (plus 322 Prozent) oder der chinesischen Marken BYD (plus 232 Prozent) und Leapmotor (plus 139 Prozent).
Die neue staatliche E-Auto-Förderung kann seit zwei Wochen beantragt werden, gilt aber rückwirkend für seit 1. Januar zugelassene Autos.
Die Förderung richtet sich vor allem an Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen und kann je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen 1500 bis 6000 Euro betragen.

Experte: Kein Wachstum aus eigener Kraft

EY-Autoexperte Constantin Gall sieht die Prämie kritisch: Sie schiebe den Absatz von Elektroautos zwar kräftig an. Aber das sei kein Wachstum aus eigener Kraft, erklärte er.
Abgesehen vom Elektrosegment schrumpften die Neuzulassungen. „Uns muss klar sein: Der Staat und damit die Steuerzahler geben mehrere Milliarden Euro für die Ankurbelung des E-Auto-Absatzes aus, das Ergebnis ist – wie schon bei früheren Förderprogrammen – ein starkes Absatzwachstum bei E-Autos, das genau so lang anhalten wird, wie die Prämie zur Verfügung steht.“
Die negativen Auswirkungen des Iran-Kriegs wögen zudem schwerer: Die Inflation steige, der Arbeitsmarkt schwächele, die Menschen hätten weniger Geld zur Verfügung. (afp/red)
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deutschland

Onlinehandel wächst trotz Konsumflaute – Ältere kaufen häufiger online ein

Während viele Verbraucher beim Einkaufen in Geschäften sparen, sitzt das Geld beim Onlineshopping offenkundig lockerer. Die Menschen in Deutschland kaufen häufiger und mehr im Internet. Das zeigt der aktuelle Online-Monitor des Handelsverbands Deutschland (HDE). Immer öfter kommen dabei KI-Assistenten zum Einsatz, etwa um Preise zu vergleichen.
„Der Onlinehandel kann sich ein Stück weit von der schlechten Umsatzentwicklung im Einzelhandel abkoppeln“, sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Laut Verbandsprognose dürften die Online-Umsätze in Deutschland 2026 nominal um 4,3 Prozent steigen. Im stationären Handel wird nur ein Plus von 1,6 Prozent erwartet.
Der HDE führt den starken Zulauf online auch darauf zurück, dass ältere Nutzer öfter im Internet kaufen. Bei den über 55-Jährigen sei die Zahl der Onlineshopper 2025 mit einem Zuwachs von 3,1 Prozent überdurchschnittlich stark gestiegen.

Deutlich mehr Lebensmittel und Drogeriewaren online bestellt

2025 wurden hierzulande laut HDE online gut 92 Milliarden Euro mit Neuwaren umgesetzt – knapp 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Prozentual war der Anstieg damit deutlich größer als stationär.
Besonders kräftig wuchs der Umsatz mit Produkten des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Drogeriewaren (plus 10,4 Prozent), weil Verbraucher zunehmend online bestellen – zum Beispiel bei Lieferdiensten. Bei Elektronik oder Mode liegt der Online-Anteil noch deutlich höher.
Laut HDE-Konsumbarometer, einer monatlichen Haushaltsbefragung, hat sich die Verbraucherstimmung zwar leicht verbessert, bleibt aber schwach.
„Den Konsumenten ist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis derzeit besonders wichtig“, sagt E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes.
Dieses Bedürfnis lasse sich online besser erfüllen. „Dort ist es einfacher, den günstigsten Preis zu finden.“ Sie sieht beim Onlinekauf weitere Vorteile wie die größere Produktauswahl sowie Bequemlichkeit. „Der Weg in die Innenstadt kostet Zeit und Geld.“

„Ende des klassischen Einkaufsbummels“

Das spiegeln auch Umfragedaten wider. Bei Bekleidung und Schuhen kaufen bereits 65 Prozent überwiegend online und gehen nur noch selten in den Laden, wie eine repräsentative Erhebung des Instituts Appinio zeigt.
Bei Elektronik und Handys liegt der Anteil bei 58 Prozent, bei Haushaltsgeräten und Technik bei 54 Prozent. Junker de Neui sieht ein „Ende des klassischen Einkaufsbummels“ für bestimmte Warengruppen. Für die Umfrage wurden im April 1.000 Menschen zwischen 15 und 65 Jahren befragt.
Die Ausgaben für Konsumgüter verteilen sich inzwischen fast zu gleichen Teilen auf online und stationär – mit wachsendem Anteil für das Internet. So gaben 50 Prozent an, häufiger online einzukaufen als im Vorjahr, ähnlich viele gleich oft.
Was Kunden davon abhält, dies noch öfter zu machen? Am häufigsten genannt werden fehlende Möglichkeiten zum Anfassen und Anprobieren (73 Prozent), komplizierte Retouren (67 Prozent) und zu lange Lieferzeiten (60 Prozent).

KI darf helfen, aber nicht entscheiden

Den stärksten Einfluss auf die Wahl eines Onlineshops hat laut Appinio der günstigste Preis. Wichtig sind den Kunden außerdem Lieferzeit und Verfügbarkeit, Werbeaktionen und Rabatte sowie Bewertungen anderer Kunden. Allerdings vertrauen sechs von zehn Befragten einem KI-Assistenten bereits mehr als einer klassischen Kundenrezension.
Künstliche Intelligenz spielt beim Onlinekauf eine immer größere Rolle. Konsumenten nutzen sie vor allem zum Sparen. 60 Prozent wünschen sich, dass KI die Preise optimiert. Die Kontrolle abgeben wollen viele jedoch nicht. 60 Prozent lehnen autonome Käufe ab. Auch bei Alltagsprodukten wie Waschmittel will jeder Zweite jede Entscheidung selbst treffen.
„Es gab auch Zeiten, da konnte sich niemand vorstellen, Lebensmittel nach Hause liefern zu lassen“, sagt Expertin Junker de Neui. Sie erwartet, dass die Offenheit der Konsumenten weiter wächst. (dpa/red)
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BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25)
Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.

Revision hat keinen Erfolg

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt.
Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.
Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Disput zwischen Fahrdienst-Anbietern und Taxigewerbe

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. „Sie ist aber nicht alleine entscheidend“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann.
Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. (dpa/red)
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Mieterbund warnt: 6,6 Millionen Mieter am Limit

Rund 3,2 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für das Wohnen auf. Das zeigt eine Studie des Instituts Wohnen und Umwelt im Auftrag des Deutschen Mieterbunds.
Weitere 3,4 Millionen Mieterhaushalte geben demnach 30 bis 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Kaltmiete und Heizkosten aus. Insgesamt sei demnach jeder dritte Mieterhaushalt – rund 6,6 Millionen – überlastet.
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, Melanie Weber-Moritz, sprach von alarmierenden Zahlen. „Die Bundesregierung muss jetzt Mieterinnen und Mieter vor weiteren Belastungen schützen.“

Hoher Anteil von Geringverdienern

Der Studie zufolge gehören von den fast 20 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland 42 Prozent oder 8,3 Millionen zum unteren Einkommensdrittel. Sie haben ein Haushaltsnettoeinkommen von im Schnitt 1.417 Euro pro Monat. Diese Gruppe sei mit ihren Wohnkosten am „finanziellen Limit“.
„Besonders betroffen sind die untersten 10 Prozent der Einkommensverteilung, sie haben eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von 60 Prozent“, heißt es in der Studie. Diese basiert auf Daten aus dem jüngsten Mikrozensus 2022 zu Einkommen und Mieten. Die Zahl wurden anhand von Angaben des Statistisches Bundesamts auf den neusten verfügbaren Stand von 2024 fortgeschrieben.

Statistiker: Jeder neunte ist betroffen

Anders als der Mieterbund sieht das Statistische Bundesamt nur eine relativ kleine Minderheit der Bevölkerung von ihren Wohnkosten überlastet.
2025 waren davon 11,2 Prozent der Menschen in Deutschland oder rund jeder Neunte betroffen. Das ergab eine Berechnung auf Basis früherer europäischer Statistikdaten.
Das Statistische Bundesamt zieht die Grenze strenger und bezeichnet Haushalte erst als überbelastet, wenn sie über 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufwenden.

Neue Mieter zahlen deutlich mehr

Der Mieterbund schreibt, der Anstieg der Mieten treibe die Wohnkostenbelastung vieler Haushalte nach oben, besonders für jene, die kürzlich umgezogen sind.
So seien die Mieten in Verträgen ab 2020 im Schnitt gut ein Fünftel höher und Mieterhaushalte hätten mit 33 Prozent eine deutlich höhere Wohnkostenbelastung als Haushalte, die vor 2020 eingezogen sind.
Besonders betroffen seien Großstädte: In Berlin lägen die Mieten von Haushalten, die nach 2020 eingezogen sind, durchschnittlich 29 Prozent über dem Schnitt aller Mietverträge. In München seien es 26 und in Frankfurt 25 Prozent.
Dahinter steckt, dass viele Menschen, die einen bezahlbaren Mietvertrag haben, einen Umzug scheuen – das friert die Mietmärkte förmlich ein. Die Wohnkostenbelastung in Metropolen liege bei über 30 Prozent und bei neuen Mietverträgen über 35 Prozent, so der Mieterbund.

Mehr Sozialwohnungen gefordert

Um die „Spirale immer stärker steigender Mieten“ zu stoppen müsse die Bundesregierung geplante Regelungen gegen Mietwucher durchsetzen, die Mietpreisbremse verschärfen und Verstöße mit höheren Bußgeldern, fordert Weber-Moritz. Die Mietpreisbremse, die in angespannten Wohnungsmärkten und bis 2029 gilt, müsse entfristet werden und bundesweit wirken.
Der Mieterbund fordert ferner, dass der Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 von zuletzt 1,1 Millionen auf mindestens 2 Millionen Wohnungen steigen soll. Auch müsse es mehr öffentliche Wohnungen geben, um im Mietwohnungsmarkt „ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“. (dpa/red)
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wirtschaft

Was kostet Autofahren wirklich? So schneiden Benziner und Plug-in-Hybrid im Vergleich ab


In Kürze:

  • Niedrigere Energiekosten, höhere Anschaffung: Der Golf eHybrid verursacht in der Beispielrechnung geringere laufende Kosten als der Benziner.
  • Trotz Förderung bleibt der Preisunterschied erheblich: Beim Kauf liegen zwischen beiden Modellen mehr als 14.000 Euro.
  • Ob sich der Umstieg rechnet, hängt vor allem von Fahrleistung, Energiepreisen und dem tatsächlichen elektrischen Fahranteil ab.

 
1,925 Euro für einen Liter Super E10, 1,881 Euro für Diesel: Diese Preise meldete der ADAC am vergangenen Sonntag, 31. Mai, für den bundesweiten Durchschnitt. Gleichzeitig können Käufer von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden seit Mai staatliche Zuschüsse beantragen. Für Autofahrer stellt sich damit eine Frage, die sich anhand von Anschaffungs- und Betriebskosten beantworten lässt: Wie unterscheiden sich die Kosten verschiedener Antriebsarten unter den aktuellen Rahmenbedingungen?
Für den folgenden Vergleich hat die Redaktion zwei Varianten des VW Golfs gegenübergestellt.
Für die Beispielrechnung wird eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern zugrunde gelegt. Als Energiekosten werden ein Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter sowie ein Strompreis von 0,35 Euro pro Kilowattstunde angesetzt. Beim betrachteten Plug-in-Hybrid wird angenommen, dass 80 Prozent der Fahrleistung elektrisch zurückgelegt werden und 20 Prozent unter Nutzung des Verbrennungsmotors erfolgen.

Anschaffungskosten

Für den Vergleich werden der VW Golf 1.5 TSI mit 115 PS und der Golf eHybrid mit einer Systemleistung von 204 PS herangezogen.
Laut ADAC-Autotest geht der Preis für den Golf 1.5 TSI bei rund 28.330 Euro los. Für den Golf eHybrid werden laut ADAC rund 44.205 Euro angegeben. In der Beispielrechnung wird für das eHybrid-Modell zusätzlich eine Förderung von 1.500 Euro berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Kaufpreis von rund 42.705 Euro.
Auf Grundlage dieser Werte beträgt der Unterschied bei den Anschaffungskosten rund 14.375 Euro.

Verbrauchswerte und Energiekosten

Für den Golf 1.5 TSI wird ein durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von 5,6 Litern je 100 Kilometer angesetzt. Dieser Wert entspricht den Angaben des ADAC Ecotests und dient als Grundlage für die Berechnung der Energiekosten.
Bei einem angenommenen Benzinpreis von 2,03 Euro je Liter ergeben sich daraus Kosten von rund 11,37 Euro auf 100 Kilometer. Auf die angenommene Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern hochgerechnet, entstehen Spritkosten von rund 1.705,20 Euro.
Für den Golf eHybrid wird ein Fahrprofil angenommen, bei dem 80 Prozent der Strecke elektrisch zurückgelegt werden. Unter dieser Annahme ergeben sich Stromkosten von rund 5,40 Euro je 100 Kilometer. Zusätzlich werden Benzinkosten von rund 2,23 Euro je 100 Kilometer berücksichtigt.
Die Energiekosten des Plug-in-Hybrids belaufen sich damit auf insgesamt 7,63 Euro je 100 Kilometer. Auf eine Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern übertragen, ergeben sich Energiekosten von rund 1.144 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt auf Grundlage dieser Berechnung rund 500 Euro pro Jahr.

Wartung und Steuer

Neben den Energiekosten werden für die Beispielrechnung Wartungs- und Steuerkosten berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden jährliche Wartungs- und Inspektionskosten von 768 Euro angesetzt. Dieser Betrag ergibt sich aus den Angaben des ADAC, der monatliche Kosten von 64 Euro ansetzt. Für den Golf eHybrid werden 1.140 Euro berücksichtigt. Hier legen wir ebenfalls Zahlen des ADAC zugrunde, der Werkstattkosten von 95 Euro pro Monat veranschlagt.
Zusätzlich wird die Kfz-Steuer berücksichtigt. Für den Golf 1.5 TSI werden 89 Euro pro Jahr angesetzt. Beim Golf eHybrid wird für die Berechnung kein Steuerbetrag berücksichtigt.
Unter Einbeziehung der angenommenen Energie-, Wartungs- und Steuerkosten ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 2.562,20 Euro für den Golf 1.5 TSI. Für den Golf eHybrid ergeben sich jährliche Kosten von 2.284 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beläuft sich damit auf rund 278 Euro pro Jahr.

Betrachtung über fünf Jahre

Fahrzeuge werden in der Regel über mehrere Jahre genutzt. Deshalb wird die Beispielrechnung zusätzlich auf einen Zeitraum von fünf Jahren übertragen.
Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern ergibt sich über diesen Zeitraum eine Gesamtfahrleistung von 75.000 Kilometern. Für den Golf 1.5 TSI ergeben sich daraus laufende Kosten von rund 12.811 Euro. Für den Golf eHybrid belaufen sich die laufenden Kosten auf rund 11.420 Euro.
Die rechnerische Differenz zwischen beiden Fahrzeugen beträgt somit rund 1.390 Euro über den betrachteten Zeitraum.

Einordnung der Ergebnisse

Die Berechnung dient ausschließlich dazu, die Kostenentwicklung unter den beschriebenen Annahmen darzustellen. Aus den dargestellten Zahlen lässt sich daher keine allgemeingültige Aussage über die Wirtschaftlichkeit der Antriebstechnologien ableiten. Dafür müssten weitere Faktoren berücksichtigt werden, die nicht Bestandteil dieser Berechnung sind.
Die Berechnung der Anschaffungskosten berücksichtigt weder Finanzierungskosten noch Rabatte, Leasingkonditionen oder den Wertverlust während der Haltedauer.
Veränderungen von Energiepreisen, jährlicher Fahrleistung, Förderhöhe, Verbrauchswerten sowie Fahr- und Ladeverhalten führen zu abweichenden Ergebnissen für die laufenden Kosten. Nicht Bestandteil der Berechnung sind außerdem Versicherungsprämien und mögliche Reparaturen außerhalb regulärer Wartungsintervalle.
Auch die Annahme eines elektrischen Fahranteils von 80 Prozent beim Plug-in-Hybrid stellt eine Rechengröße dar. Ein anderer elektrischer Fahranteil führt zu veränderten Energiekosten und damit zu einem anderen Ergebnis der Berechnung.
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gesellschaft

Die Nation der Kaffeetrinker: Genuss, Gewohnheit und Inflation

Gut 160 Liter Kaffee trinken die Menschen in Deutschland durchschnittlich pro Kopf und Jahr. Trotz gestiegener Preise bleibt das Getränk beliebt. Was bewegt Kaffeetrinker und wie konsumieren sie?
Antworten liefert der neue Kaffeereport von Tchibo, dem Magazin „Brand Eins“ und der Statistik-Plattform Statista. Darin enthalten ist auch eine repräsentative Umfrage. Dafür wurden im Januar 1.500 Kaffeetrinker zwischen 18 und 75 Jahren online von Statista befragt. Ein Überblick:

Mehr als drei Tassen pro Tag

Die Kaffeetrinker in Deutschland trinken im Schnitt 3,2 Tassen täglich. Die 56- bis 65-Jährigen kommen auf 3,6, Konsumenten zwischen 18 und 21 auf 2,3. Bei Männern sind es 3,4, bei Frauen 3,0.
Fast jeder Zwölfte trinkt täglich mehr als fünf Tassen. Zwei Drittel können sich ein Leben ohne Kaffee nicht vorstellen. Bei Frauen ist der Anteil etwas höher (72 Prozent) als bei Männern (62 Prozent). 18 Prozent geben an, jederzeit Kaffee trinken zu können.

Vollautomat knapp hinter Filterkaffeemaschine

47 Prozent bevorzugen Filterkaffee, gefolgt von Caffè Crema (38 Prozent), Cappuccino (34 Prozent) und Latte Macchiato (26 Prozent). Letzterer ist bei Frauen deutlich beliebter als bei Männern.
Bei den Zubereitungsgeräten steht möglicherweise eine Wachablösung bevor: 43 Prozent verwenden eine Filterkaffeemaschine, 42 Prozent einen Vollautomaten. Die Unterschiede sind regional groß.
So kommt die Filterkaffeemaschine in Ostdeutschland auf 55 Prozent, im Süden hingegen auf 35 Prozent. Der Vollautomat gewinnt seit Jahren an Bedeutung. 2015 kam er noch auf einen Anteil von 19 Prozent, die Filtermaschine auf 72 Prozent.
Tchibo-Sprecherin Karina Schneider führt die Entwicklung nicht nur auf Bequemlichkeit zurück, sondern auch auf den Trend zur Nutzung ganzer Bohnen und frischer Zubereitung sowie einen bewussteren Umgang mit dem Produkt. Beim Gerätekauf zählen für Konsumenten laut Statista vor allem einfache Reinigung, einfache Bedienung und Langlebigkeit.

Luxusgut Kaffee

Vielen Konsumenten ist es wichtig, immer genügend Kaffee zu haben. 63 Prozent haben eine bis drei Packungen als Reserve zu Hause, jeder Sechste mehr. 85 Prozent bevorraten sich gezielt, wenn Kaffee im Angebot ist. Nur vier Prozent kaufen unabhängig von Rabattaktionen.
Dass Vorräte angelegt werden, dürfte auch mit den in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kaffeepreisen zusammenhängen. Grund dafür waren höhere Rohstoffpreise infolge von Trockenheit und schwachen Ernten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kostete Bohnenkaffee im April 2026 im Schnitt 57 Prozent mehr als 2020. Zuletzt haben die großen Lebensmittelhändler die Preise ihrer Eigenmarken zwar wieder etwas gesenkt. Kaffee ist jedoch nach wie vor deutlich teurer als vor einigen Jahren. Laut Marktforscher YouGov greifen Verbraucher deshalb vermehrt zu den günstigeren Eigenmarken.
Für fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) ist Kaffee mittlerweile ein Luxusgut. 22 Prozent widersprechen. Knapp ein Drittel (31 Prozent) legt sich nicht eindeutig fest, räumt aber ein, inzwischen stärker auf den Preis zu achten.

Was ist ein Kilo Kaffee wert?

Gut ein Drittel (35 Prozent) ist bereit, 10 bis 12,99 Euro pro Kilo zu bezahlen, 26 Prozent würden 13 bis 15,99 Euro ausgeben, 12 Prozent 16 bis 19,99 Euro. Jeder Fünfte (21 Prozent) würde höchstens 9,99 Euro ausgeben.
Lediglich 7 Prozent würden mehr zahlen, ein Prozent davon sogar über 40 Euro pro Kilo. Knapp 40 Prozent geben allerdings an, weiterhin Kaffee zu trinken, auch wenn er teurer wäre, als ihnen lieb ist.
Wichtig beim Kaffeekauf sind Verbrauchern laut Statista vor allem Geschmack, ein niedriger Preis, die Art der Kaffeebohnen sowie die Marke.

4,50 Euro: Schmerzgrenze für einen Espresso

Im Restaurant liegt die Schmerzgrenze für einen Espresso bei 4,50 Euro. 46 Prozent würden darauf verzichten, wenn er teurer wäre. Bei 66- bis 75-Jährigen liegt die Grenze bei 4 Euro, bei 18- bis 21-Jährigen sind es 5 Euro.
Innerhalb der EU variieren die Preise stark. In Italien kostet ein Cappuccino im Restaurant laut der Datenbank Numbeo im Schnitt 1,74 Euro, in Dänemark hingegen 5,65 Euro. In Finnland und Schweden sind es 4,37 Euro. Deutschland liegt mit 3,57 Euro im oberen Mittelfeld. In fast allen 27 EU-Staaten sind die Preise höher als 2025.

Ein Kaffee-Wunsch frei

„Wenn Sie eine Sache verändern könnten – was wäre Ihnen beim Kaffee am wichtigsten?“ – das wurden die Teilnehmer der Umfrage gefragt.
Das Ergebnis: 20 Prozent wünschen sich, dass Kaffee insgesamt günstiger wird, jeweils 16 Prozent erschwinglichere Preise für nachhaltigen Kaffee und bessere Arbeitsbedingungen in den Anbauländern. 11 Prozent nennen höhere Verdienste für Kaffeefarmer, 10 Prozent besseren Geschmack und höhere Qualität.
Schmeckt Kaffee aus einem Trinkgefäß besser als aus einem anderen? Drei Vierteln der Befragten ist es wichtig, Kaffee aus ihrer Lieblingstasse zu trinken. 20 Prozent sagen sogar, dass er ohne nicht richtig schmeckt. Lediglich 11 Prozent ist die Tasse nicht wichtig.
Was, wenn der Kaffee mal ausgeht? 51 Prozent würden zu Tee greifen, 32 Prozent zu Wasser, 22 Prozent zu Kakao oder heißer Schokolade und 20 Prozent zu Cola oder anderen koffeinhaltigen Softdrinks.

Kaffee ans Bett liefern – oder als Pille?

Nur etwa jeder Dritte (32 Prozent) würde sich Kaffee morgens mit einem Lieferdienst direkt ans Bett bringen lassen. 36 Prozent wären bereits, einen Kaffee zu probieren, den eine künstliche Intelligenz gemischt hat.
20 Prozent würden einen Kaffee trinken, der nicht natürlich gewachsen ist, sondern im Labor hergestellt wurde. 15 Prozent können sich vorstellen, auf das Kaffeetrinken zu verzichten und Koffein stattdessen etwa über eine Tablette aufzunehmen. Bei den 18- bis 35-Jährigen gibt das mehr als jeder Dritte an. (dpa/red)
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Inflation sinkt deutlich – Tankrabatt hat Zweck erfüllt

Entlastung für Deutschlands Verbraucher: Die Inflationsrate ist im Mai mit dem Tankrabatt deutlich gesunken. Sie fiel auf 2,6 Prozent, wie aus einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Im April waren die Verbraucherpreise noch um 2,9 Prozent zum Vorjahresmonat gestiegen und damit so stark wie seit Januar 2024 nicht.
Heizen und Tanken ist mit dem Iran-Krieg seit März sprunghaft teurer geworden. Im Mai kosteten Haushaltsenergie und Sprit 6,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, wie die vorläufigen Berechnungen der Statistiker ergaben.
Im April hatten die Energiepreise aber noch um gut 10 Prozent angezogen. Insgesamt ließen die Verbraucherpreise von April auf Mai laut Statistik um 0,2 Prozent nach.

Steuersenkung auf Sprit dämpft Inflation

„Entscheidend waren der Rückgang der Rohölpreise gegenüber April und der seit Anfang des Monats geltende Tankrabatt“, sagt Silke Tober, Inflationsexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
„Damit hat der Tankrabatt seinen Zweck erfüllt.“ Die Bundesbank hatte zuletzt geschätzt, dass die Maßnahme die Inflationsrate im Mai und Juni je um rund einen Viertelprozentpunkt dämpft.
Um Verbraucher und Firmen zu entlasten, hatte die Bundesregierung eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 17 Cent je Liter beschlossen.
„An dem Instrument gibt es zwar verschiedene Dinge zu kritisieren – vor allem, dass es eine Entlastung mit der Gießkanne ist“, sagt Christoph Swonke, Konjunkturanalyst bei der DZ Bank. Mit Blick auf den Inflationsanstieg habe der Tankrabatt aber gewirkt.

Preisanhebungen erwartet

Volkswirte erwarten dennoch, dass Unternehmen zeitverzögert höhere Energie-, Produktions- und Transportkosten an Kunden weitergeben und die Preise für Lebensmittel und Dienstleistungen weiter steigen. Der Anteil der Firmen, die Preiserhöhungen planen, ist nach Daten des Ifo-Instituts hoch.
Für Nahrungsmittel mussten die Menschen in Deutschland im Mai nur 0,4 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor. Im April waren es noch 1,2 Prozent. Dienstleistungen, zu denen Restaurantbesuche und Reisen zählen, verteuerten sich zudem um 3,1 Prozent.
„Der Sommerurlaub wird teurer“, sagte Michael Heise, Chefvolkswirt beim Vermögensverwalter HG Trust, mit Blick auf Preissteigerungen, die in Bundesländern gemessen wurden. Auch sei ein Abebben der Inflation Richtung Zwei-Prozent-Marke in den kommenden Monaten unwahrscheinlich.

Inflationsrate könnte 2026 auf 3,0 Prozent steigen

Je länger der Krieg im Nahen Osten andauert, umso größer die Unsicherheit für Verbraucher. Das bremst den privaten Konsum, der eine wichtige Stütze für die Konjunktur ist. Die „Wirtschaftsweisen“ trauen der deutschen Wirtschaft 2026 nur noch ein Mini-Wachstum von 0,5 Prozent zu.
Der Sachverständigenrat erwartet im Jahresschnitt eine Inflationsrate bei 3,0 Prozent. Es könnten aber auch 3,5 Prozent werden, wie das Beratungsgremium der Bundesregierung in seinem Frühjahrsgutachten vorrechnet: Denn angesichts des Kriegs am Golf könnte das Angebot von Rohöl und Flüssigerdgas längere Zeit eingeschränkt sein.
Der Iran blockiert seit Wochen die Straße von Hormus, durch die Meerenge wird üblicherweise etwa ein Fünftel des globalen Rohöls und Flüssiggases transportiert.

Wie lange hält die Atempause für Autofahrer?

„Gelingt eine zeitnahe Beendigung des Iran-Kriegs und die Öffnung der Straße von Hormus in den kommenden Wochen, dürfte der Rohölpreis deutlich fallen und mit ihm die Inflation“, sagt Ökonomin Tober vom IMK. Sollte der Krieg aber weiter gehen, dürften Verbraucher die Folgen spüren – zumal der Tankrabatt begrenzt ist.
„Mit dem Auslaufen der Steuermäßigung auf Kraftstoffe im Juli ist ein Preisanstieg zu erwarten“, glaubt Heise von HQ Trust.

Zinserhöhung der EZB erwartet

Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft der Verbraucher: Sie können sich dann für einen Euro weniger leisten. Nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges ebbte die Teuerung ab, die Inflationsrate in Deutschland lag 2025 bei moderaten 2,2 Prozent. Viele Preise sind aber dauerhaft erhöht.
Die Europäische Zentralbank strebt für den Euroraum mittelfristig eine Rate von 2,0 Prozent an. Hier sieht die EZB ihr oberstes Ziel erreicht, für einen stabilen Euro zu sorgen.
Weil der Ölpreisschock die Inflation im Euroraum im April auf 3,0 Prozent getrieben hat, erwarten Ökonomen, dass die EZB die Leitzinsen bei ihrem nächsten Entscheid am 11. Juni anhebt. Höhere Zinsen würden Kredite verteuern, was die Nachfrage bremsen und die Teuerung dämpfen kann. Allerdings sind höhere Zinsen eine Bürde für die ohnehin schwache Wirtschaft. (dpa/red)
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„Teuer“ und „ineffizient“: Verbraucherschützer gegen längeren Tankrabatt

Deutschlands oberste Verbraucherschützer haben sich deutlich gegen eine Verlängerung des Tankrabatts ausgesprochen.
Dieser sei „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine Verlängerung lehnen wir deshalb klar ab.“

VZBV sieht Vorteile bei Mineralölkonzernen

Der Tankrabatt habe die Erwartungen „wenig überraschend verfehlt“, sagte Pop. Ein erheblicher Teil der durch die Regierungsmaßnahme erhofften Entlastung sei zunächst nicht bei den Verbrauchern angekommen, sondern in den Kassen der Mineralölkonzerne versickert. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken.“
Die als Tankrabatt bekannte Senkung der Steuern auf Diesel und Benzin war Anfang Mai von der Regierung eingeführt worden, um die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Benzinpreise abzufedern. Der Tankrabatt beträgt knapp 17 Cent je Liter.

Union setzt auf gezielte Hilfen

Zurückhaltend äußerte sich auch der Unionsfraktionsvize Sepp Müller zu einer möglichen Verlängerung der Steuersenkung. „Dauerhafte Subventionen kann der Staat nicht leisten“, sagte Müller den Funke-Zeitungen. Der „Steuereuro“ müsse gezielt eingesetzt werden.
„Hält die Blockade der Straße von Hormus an, werden wir über zielgerichtete Maßnahmen sprechen“, fuhr der Politiker fort, der gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Armand Zorn die Taskforce im Bundestag zu den Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Preise in Deutschland leitet.
Im Fokus stünden dann aber „gezielte Hilfen“ für Mittelstand, Logistik und Pendler. Wie diese aussehen könnten, führte Müller nicht aus. (afp/red)
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Haushalte mit Solaranlagen sollen höheren Grundpreis für Netznutzung zahlen

Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte.
„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.
Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.

„Prosumer“ sollen sich stärker an Netzfinanzierung beteiligen

Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“.
Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.
Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen.
Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.
„Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es.
Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.

Deutsche Stromnetze kosten jährlich rund 37 Milliarden Euro

Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert.
Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.
In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird.
Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln. (dpa/red)
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Spritpreise sinken – ADAC: zu langsam

Die Spritpreise sinken langsam weiter. Binnen Wochenfrist hat sich Superbenzin der Sorte E10 um 2,7 Cent verbilligt, Diesel sogar um 4,5 Cent, wie der ADAC mitteilt.
Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Dienstags kostete ein Liter E10 demnach 1,981 Euro, ein Liter Diesel 1,952 Euro. Beide Kraftstoffe sind damit aber trotz Tankrabattes noch gut 20 Cent teurer als vor Ausbruch des Irankrieges.

ADAC: Preissenkungen „viel zu gering“

Der ADAC hält den aktuellen Preisrückgang an den Tankstellen für „viel zu gering“. Trotz eines Rückgangs des Rohölpreises um über 10 US-Dollar pro Barrel in der vergangenen Woche seien die Preise an den Zapfsäulen nur geringfügig gesunken.
„Ein weiteres Mal bestätigt sich damit, dass günstigere Einkaufsbedingungen von den Mineralölkonzernen nur verlangsamt an die Kunden weitergegeben werden, während ein höherer Ölpreis meist unverzüglich auch an den Zapfsäulen ankommt“, sagte ein Sprecher.

Tanken jenseits der Grenzen

Wer beim Kraftstoff sparen will, sollte am späten Vormittag, kurz vor 12:00 Uhr tanken, rät der ADAC. Dann sei der Sprit im Tagesverlauf am niedrigsten. Kurz nach 12:00 Uhr sind die Preise dagegen am höchsten.
Bei Reisen ins Ausland kann es sich dagegen lohnen, jenseits der Grenze zu tanken. Zuletzt war Sprit unter anderem in Polen, Tschechien, Österreich und Luxemburg teils deutlich günstiger als in Deutschland, in Frankreich, Dänemark und den Niederlanden teils deutlich teurer.
Je nach Uhrzeit, Region und Tankstelle können die Preise stark abweichen. (dpa/dts/red)
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Tarifrunde bei der Postbank: Weitere Warnstreiks in dieser Woche

Nach der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 9.000 Beschäftigten der Postbank hat die Gewerkschaft ver.di für Mittwoch bis Samstag zu weiteren Warnstreiks aufgerufen.
Von 28. bis 30. Mai sollen die Beschäftigten der Postbank-Filialen sowie der Callcenter streiken, wie ver.di mitteilte. Zusätzlich rufe die Gewerkschaft zu einer Protestdemonstration anlässlich der Hauptversammlung der Postbank-Mutter Deutsche Bank am 28. Mai in Frankfurt am Main auf.

Gewerkschaft fordert 8 Prozent mehr Lohn

Die Gewerkschaft fordert unter anderem eine Erhöhung der Gehälter um acht Prozent, mindestens jedoch 300 Euro monatlich sowie 200 Euro mehr Ausbildungsvergütung.
Darüber hinaus setze sich ver.di für verbindliche Zusagen zur Sicherung von Beschäftigung und Standorten sowie verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen im Zuge der fortschreitenden Einführung von Künstlicher Intelligenz im Deutsche-Bank-Konzern ein, teilte die Gewerkschaft mit.

Arbeitgeber bieten 2,4 Prozent mehr

Die Arbeitgeberseite bot den Angaben zufolge bislang eine Erhöhung der Gehälter um 2,4 Prozent in diesem und um 2,3 Prozent im kommenden Jahr.
„Die Beschäftigten haben kein Verständnis dafür, dass von den Rekordgewinnen der Deutschen Bank nur die Aktionäre profitieren sollen, während die Bank in der Tarifrunde einen Reallohnverlust durchdrücken will“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck.
Die nächste Verhandlungsrunde ist am 15. Juni in Frankfurt am Main geplant.  (afp/red)
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Nach Millionenverlust: ADAC erhöht Mitgliedsbeitrag

Zum ersten Mal seit sechs Jahren erhöht der ADAC die Jahresbeiträge. Abhängig von der gewählten Mitgliedschaft sollen die Beiträge für Einzelmitglieder zum 1. Januar 2027 um zwischen 10 Euro und 35 Euro im Jahr steigen, beschlossen die Delegierten auf der Hauptversammlung im rheinland-pfälzischen Speyer.
Grund dafür seien höhere Kosten für Energie, Personal, Ersatzteile sowie Abschlepp- und Werkstattleistungen, erklärte der Automobilclub. Das Geschäftsjahr 2025 sei deshalb mit einem Verlust von 17 Millionen Euro abgeschlossen worden. Seit der letzten Erhöhung 2020 seien die Lebenshaltungskosten um 24,4 Prozent gestiegen. „Für eine einzelne Pannenhilfe muss der ADAC inzwischen im Durchschnitt sogar 27 Prozent mehr ausgeben“, hieß es.

ADAC verspricht zusätzliche Leistungen

Im vergangenen Jahr verzeichnete der ADAC nach eigenen Angaben 490.000 Neueintritte. Die nun insgesamt 22,7 Millionen Mitglieder sollen nach der Beitragserhöhung aber auch von erweiterten Leistungen profitieren, hieß es: So würden Leistungen angemessen erweitert und Leistungsgrenzen etwa beim Abschleppen erweitert. Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen solle es keine Abstriche an Leistungsfähigkeit und Qualität geben, sagte der ADAC-Präsident Christian Reinicke laut Mitteilung.
Demnach wurde im vergangenen Jahr in Deutschland durchschnittlich alle 9 Sekunden die Hilfe des ADAC beansprucht, insgesamt über 3,7 Millionen Mal. Und auch für 2026 gehe man von einer hohen Nachfrage aus. (dpa/red)
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Süßwarenhersteller ruft zwei Erdnuss-Snacks zurück

Der Süßwaren- und Schokoladenhersteller Piasten ruft zwei Erdnuss-Snacks zurück. Der Rückruf erfolge rein vorsorglich, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Metallfremdkörper durch eine gelieferte Rohware enthalten sein könnten, teilte das Unternehmen mit. Eine Verletzung beim Verzehr könne nicht ausgeschlossen werden.
Vom Rückruf betroffen ist das Produkt „Treets Salted Peanuts Vegan 200 g“ der Charge L6155Z mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11.05.2027. Die gesalzenen Erdnüsse werden den Angaben nach in Edeka- und Globus-Märkten verkauft.
Zudem ist der Artikel „K-Classic Choc it bunte Erdnüsse 300 g“ der Chargen L6055Z, L6155Z und L6555Z mit den jeweiligen Haltbarkeitsdaten 10.05.2027, 11.05.2027 und 15.05.2027 betroffen. Das Produkt wird bei Kaufland vertrieben.

Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich

Die Chargen-Nummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum sind auf der Rückseite der Verpackung zu finden. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Produkte des Unternehmens seien nicht betroffen, hieß es.
Kundinnen und Kunden wurden gebeten, das Produkt nicht zu essen. Der Kaufpreis werde bei Rückgabe in der Einkaufsstätte selbst ohne Kassenbon erstattet. Der Rückruf wurde auch auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Demnach wurden die Produkte in allen 16 Bundesländern vertrieben.
Piasten ist seit 2014 Tochtergesellschaft des Süßwarenherstellers Katjes. (dpa/red)
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wirtschaft

Verbraucherstimmung in Deutschland hellt sich leicht auf

Die Stimmung der Verbraucher in Deutschland hat sich etwas erholt.
Der Konsumklima-Index für Juni stieg von minus 33,1 auf minus 29,8 Punkte, wie das Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM) am Freitag, 22. Mai, mitteilte.
Er liege damit aber weiterhin „vergleichsweise niedrig“.
„Da der Konflikt im Nahen Osten bislang nicht weiter eskaliert ist, scheint ein Teil der geopolitischen Unsicherheit inzwischen in den Erwartungen der Verbraucher eingepreist zu sein“, erläuterte NIM-Konsumexperte Rolf Bürkl.
„Gleichzeitig deuten politische Signale auf mögliche Entlastungsmaßnahmen hin.“

Einkommenserwartungen steigen

Die Konjunkturerwartungen der Verbraucher verbesserten sich demnach im Mai leicht. Ihre Einkommenserwartungen erholten sich sogar „spürbar“, gleichzeitig sank ihre Sparneigung.
So verbesserte sich auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher. Allerdings liege dieser Indikator weiterhin im Minus – die Verbraucher finden es laut NIM „derzeit nicht besonders ratsam, größere Anschaffungen zu tätigen“.
Die Mehrheit der Verbraucher rechnet demnach mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in den kommenden zwölf Monaten.
Ebenso gehen die Verbraucher mehrheitlich davon aus, dass die Preise in diesem Zeitraum steigen werden.
Das Konsumklima gilt als wichtiger Indikator für das Konsumverhalten der Verbraucher, welches wiederum eine wichtige Säule der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland ist.
Das NIM führt dafür monatlich Interviews mit Verbrauchern. Sie werden nach ihrer Konjunktur- und Einkommenserwartung, ihrer Anschaffungs- und Sparneigung gefragt.
Für die aktuelle Erhebung wurden vom 30. April bis 11. Mai rund 2000 Menschen befragt. (afp/red)
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gesellschaft

Bahn meldet Ticket-Boom vor Pfingsten

Die Deutsche Bahn meldet vor Pfingsten eine große Nachfrage nach Zugtickets. Die Menschen setzten „wegen der weiter schwankenden Spritpreise auf die Preis-Sicherheit, die die Bahn bietet“, erklärte ein Unternehmenssprecher in Berlin.
Viel gebucht wurden demnach neben günstigen Fernverkehrstickets mit längerem Buchungsvorlauf auch die neu angebotenen verbilligten Last-Minute-Tickets.
Von diesen Tickets seien allein am vergangenen Wochenende 77.000 verkauft worden, hieß es weiter.

Preise ab 6,99 Euro

Die Last-Minute-Fahrkarten werden jeweils am Samstag und Sonntag für den Zeitraum bis einschließlich des folgenden Sonntag zu Preisen ab 6,99 Euro angeboten, in diesem Fall also bis Pfingstsonntag. Da die Anzahl begrenzt ist, sind die meisten Angebote jeweils in den frühen Morgenstunden des Samstag erhältlich.
Der Bahnsprecher wies darauf hin, dass die Hauptreisetage zu Pfingsten auch in diesem Jahr der Freitag davor und der Pfingstmontag seien dürften.
Besonders viele Fahrgäste würden zwischen den großen Metropolen erwartet, beispielsweise zwischen Berlin und München, Frankfurt und München oder Hamburg und Berlin.
Die DB empfahl insbesondere Fahrgästen ohne zuggebundene Fahrkarte einen vorherigen Blick in die Auslastungsanzeige und generell eine Sitzplatzreservierung. (afp/red)
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wirtschaft

100 Euro für nichts? Post warnt vor Preisfallen

Verbraucherschützer und die Deutsche Post warnen vor einer Kostenfalle bei Nachsendeaufträgen, die wegen Umzügen oder längerer Abwesenheit gestellt werden.
Jedes Jahr landeten etwa 350.000 Nachsendeaufträge bei sogenannten Drittanbietern, die im Internet mit so einer Dienstleistung werben und überteuert sind, teilte der Bonner Konzern mit.
Ein sechs Monate gültiger Nachsendeauftrag kostet bei vielen Drittanbietern rund 130 Euro, ein direkt bei der Deutschen Post abgegebener Online-Auftrag hingegen nur 32 Euro.
Die Drittanbieter leiteten den Auftrag letztlich nur an die Post weiter und strichen sich etwa 100 Euro ein, ohne hierbei einen relevanten Zusatznutzen zu bieten, moniert die Post und warnt: „Achtung Preisfalle“.

Online-Anbieter nutzen eine gesetzliche Pflicht

Die eigentliche Arbeit der Nachsendung erledigt die Post. Ihre Technik erkennt, dass ein Empfänger nicht mehr an der angegebenen Adresse wohnt, woraufhin die neue Adresse auf den Brief gedruckt und die Sendung dann umgeleitet wird.
Die Post muss die Aufträge der Drittanbieter wegen einer gesetzlichen Pflicht annehmen. Die meisten Nachsendeaufträge gehen direkt bei der Post ein, etwa jeder fünfte online abgegebene Auftrag stammt aber von besagten Drittanbietern.
Die Post betont, dass sie außerhalb dieser gesetzlichen Pflicht in keiner Verbindung zu diesen Firmen stehe. Das Bonner Unternehmen ärgert sich, dass viele dieser Online-Angebote in der Farbe Gelb gehalten sind und einen Briefkasten zeigen.
Zudem enthalten die Websites Formulierungen, die beim flüchtigen Lesen so wirken, als würde der Auftrag bei der Post oder bei einer Post-Tochterfirma abgegeben.

Post unterlag vor Gericht – und geht an die Öffentlichkeit

Man gehe „konsequent mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen Drittanbieter vor, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen“, heißt es vom gelben Riesen. Das Unternehmen wagte sich in Rechtsstreitigkeiten mit Drittanbietern, musste hierbei aber Rückschläge einstecken.
Nun publiziert die Post erstmals eine Zahl zu den jährlichen Drittanbieter-Anträgen und geht mit dem Thema an die Öffentlichkeit, um den überteuerten Nachsendungen Einhalt zu gebieten und zu verhindern, dass irrtümlich das eigene Image leidet.
Denn es trudeln immer wieder Beschwerden über den hohen Preis bei Nachsendungen ein – und das, obwohl die Post gar nichts für den Preis der Online-Firmen kann.
Einen finanziellen Vorteil hat die Post nicht, wenn Verbraucher ihre Nachsendeanträge bei ihr direkt und nicht bei den Drittanbietern einreichen. Denn die Post bekommt ihr Geld ohnehin – entweder direkt vom Verbraucher oder von den Drittanbietern.

Online-Anbieter betonen angeblichen Zusatznutzen

Und was sagen die kritisierten Firmen zu dem Vorwurf der Preisfalle? Dpa-Anfragen bei nachsenden.info, nachsendeauftrag-direkt.com und nachsendung.info blieben zunächst unbeantwortet.
Die Berliner Firma DPO Postservice, die die Website nachsendeauftrag-service.de betreibt, geht auf den Vorwurf der „Preisfalle“ und die große Preisdifferenz von rund 100 Euro nicht konkret ein.
Sie verweist darauf, dass man Nachsendeaufträge nicht ausschließlich an die Deutsche Post AG, sondern auch an andere Postdienstleister übermittle. „Sämtliche Leistungs- und Preisangaben werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen und vom Kunden vor Abschluss des Auftrags ausdrücklich bestätigt“, heißt es von DPO Postservice.
Tatsächlich gibt es auch andere Briefdienstleister in Deutschland, die Sendungen austragen, etwa Xendis in NRW und die Pin AG in Berlin. Deren Umsatzanteil am deutschen Briefgeschäft liegt laut Bundesnetzagentur bei circa 15 Prozent, auf die Deutsche Post entfallen 85 Prozent.
Ist also die Adressinformation an die kleinen Post-Wettbewerber der Zusatznutzen, der den 100-Euro-Preisaufschlag rechtfertigt? Ein Post-Sprecher verneint das: Auch bei seiner Firma könne der Kunde ganz einfach einwilligen, um die Adressänderung auch anderen Postdienstleistern bereitzustellen.
Manche Drittanbieter werben auf ihrer Website damit, dass sich Verbraucher dank ihres Services den Weg zur Postfiliale samt dortiger Antragstellung sparen könnten. Dass man den Antrag direkt bei der Post auch online auf deutschepost.de/nachsendeservice einreichen kann, wird nicht erwähnt.

Verbraucherschützer klagen auf Unterlassung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht von „Fake-Dienstleistungen“, gegen die man rechtlich vorgehe. Firmen erweckten einen irreführenden Eindruck oder sie verschleierten oder verschwiegen wesentliche Informationen. Häufig tauchten solche Angebote im Internet weit oben in Suchergebnissen auf, sagt Verbraucherschützer Heiko Dünkel.
Aktuell führe der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Verfahren gegen eine Firma aus Dubai, deren deutschsprachige Website inzwischen auf ein Minimum ohne Auftragsfunktion reduziert ist.
Die Website habe zuvor den Eindruck erweckt, dass es sich um ein Angebot der Deutschen Post handele und sie habe nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Vermittlungstätigkeit handele, kritisieren die Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen einen anderen Betreiber auf Unterlassung, dessen Website inzwischen nicht mehr aufrufbar ist.
In der Politik ist die Thematik bekannt. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, sagt, beim Thema Nachsendeauftrag sei offensichtlich Vorsicht geboten. „Es ist gut, dass Verbraucherschützer und die Deutsche Post hier aufklären – dies kann Menschen, die Nachsendung benötigen, nur helfen.“ (dpa/red)
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Bundesregierung bringt digitale Brieftasche auf den Weg

Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“

Start für 2027 vorgesehen

EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.

Digitale Ausweise und Nachweise

„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)