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Stiftung Warentest testet Kinderwagen – manche sind zu kurz bemessen

Die Stiftung Warentest hat in ihrem aktuellen Test von Kinderwagen in mehreren Modellen bedenkliche Weichmacher und umweltschädliche PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, gefunden.
Der Bereichsleiter Untersuchungen bei Stiftung Warentest, Holger Brackmann, erklärte, er sei „erstaunt“: Die Stoffe seien schon seit Jahren verboten. „Da müssen die Anbieter dringend nachbessern“, forderte er.
Stiftung Warentest prüfte zwölf Kinderwagen – neun Kombikinderwagen für ein Kind sowie drei Modelle für zwei Kinder. Die Wagen stammen von bekannten Marken wie Britax Römer, Bugaboo, Hauck, Joolz, Maxi Cosi und Stokke. Die Preisspanne reicht von rund 400 Euro bis über 1.500 Euro.

Vier Kinderwagen überzeugten

Nur vier Kinderwagen konnten die Tester insgesamt gut überzeugen. Problem neben Weichmachern und PFAS waren bei einigen Modellen die Maße.
Einige Liegewannen seien so schmal oder kurz bemessen, dass Babys schon nach wenigen Monaten darin keinen Platz mehr finden, aber auch noch zu klein sind, um in den Sitz zu wechseln, kritisierte Stiftung Warentest. Damit sei der Wagen aus ergonomischer Sicht für eine Weile nicht nutzbar.
Eltern sollten beim Kauf außerdem auf eine gut verstellbare Schieberhöhe achten, damit der Wagen zur eigenen Körpergröße passt, wie die Tester empfahlen.
Gravierende Sicherheitsmängel stellten sie bei keinem Modell fest, außerdem erwiesen sich alle Wagen als „ausgesprochen robust“. (afp/red)
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Ölpreis fällt: Hoffnung auf günstigere Spritpreise

Der stark sinkende Ölpreis kommt bisher nur minimal bei den Autofahrern an. Am Montagvormittag deuteten die Preise leicht nach unten, wie der ADAC mitteilt. Davor waren die Preise bereits über das Wochenende etwas niedriger. „Der rückläufige Ölpreis scheint also langsam bei den Kraftstoffpreisen anzukommen“, sagt ein Sprecher des Verkehrsclubs. Auch Zahlen beim Portal Tankerkönig zeigten am Montagvormittag eine minimal rückläufige Tendenz.
Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Sonntags kostete Super E10 laut ADAC 2,157 Euro pro Liter, Diesel 2,21 Euro. Das war jeweils rund ein Cent weniger als am vergangenen Donnerstag, als Rohöl der für Europa wichtigen Sorte Brent mehr als 100 Dollar pro Barrel (159 Liter) gekostet hatte. Seither ist der Rohölpreis aber stark gefallen.

Ölpreis schlägt vergleichsweise schwach an den Zapfsäulen durch

Normalerweise gilt der Rohölpreis als zentraler Treiber für Preisschwankungen beim Sprit. Zuletzt hatte er aber – insbesondere bei Benzin – ungewöhnlich schwach an der Zapfsäule durchgeschlagen. Vor dem aktuellen Rückgang hatte sich Rohöl ab Mitte Juli stark verteuert, die Spritpreise waren im selben Zeitraum aber nur um einige Cent gestiegen.
Neben dem Rohölpreis gibt es allerdings auch andere Faktoren, die sich auf den Spritpreis auswirken. Dazu gehören Raffineriekapazitäten und Wechselkurse.

ADAC: Bereits seit Wochen zu teuer

Aus Sicht des ADAC bewegen sich die Kraftstoffpreise „bereits seit Wochen auf einem zu hohen Niveau“. Der jetzige Rückgang des Ölpreises lasse aber hoffen, „dass auch die Kraftstoffpreise zeitnah spürbar sinken werden“.
Insgesamt liegen die Preise derzeit wieder sehr hoch. Im Vergleich zum letzten Tag vor Beginn des Iran-Krieges ist ein Liter Super E10 knapp 38 Cent teurer, ein Liter Diesel gut 46 Cent. Auf eine Tankfüllung von 50 Litern umgerechnet sind das 19 beziehungsweise 23 Euro. (dpa/red)
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Womit Stromkunden 2027 bei den Netzentgelten rechnen müssen

Stromkunden müssen im kommenden Jahr mit einer geringeren Entlastung bei den Netzentgelten rechnen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises. Ein Zuschuss der Bundesregierung zu den Übertragungsnetzkosten soll 2027 geringer ausfallen als in diesem Jahr.
Nach dem Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist im kommenden Jahr ein Zuschuss von rund 5,5 Milliarden geplant – nach 6,5 Milliarden Euro in diesem Jahr. Das wäre eine Kürzung um fast 15 Prozent.
Für Verbraucher bedeute dies, dass die Entlastung bei den Netzentgelten 2027 wegen des geringeren Volumens etwas schwächer ausfallen dürfte als 2026, heißt es vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. „Wie sich die Strompreise im Einzelfall entwickeln, kann erst beurteilt werden, wenn die konkreten Netzentgelte berechnet wurden und die übrigen Preisbestandteile feststehen.“
Die Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus. Um den Kern-Bundeshaushalt zu entlasten, soll es im KTF Kürzungen geben.

Vergleichsportal: Anstieg zu erwarten

Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten von 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 habe die durchschnittlichen Niederspannungsnetzentgelte für Haushalte um rund 1,7 Cent pro Kilowattstunde netto sinken lassen, so das Vergleichsportal Verivox.
Falle beim Zuschuss eine Milliarde Euro weg, sei ein Anstieg von etwa 0,25 Cent netto pro Kilowattstunde zu erwarten. Das entspreche einem Anstieg der durchschnittlichen Stromnetzgebühren für Haushalte von rund 3 Prozent. Die durchschnittlichen Strompreise für Haushalte würden dadurch voraussichtlich um rund 1 Prozent ansteigen.
Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) zahle dann rund 12 Euro mehr, Paare mit einem Jahresverbrauch von 2.800 kWh würden um rund 8 Euro mehr belastet, bei einem Single-Haushalt mit 1.500 kWh seien es rund 5 Euro mehr.
„Je nach Wohnort kann die Erhöhung der Netzentgelte deutlich stärker, aber auch gar nicht ins Gewicht fallen“, sagte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.
„Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Mehrbelastung an als in Netzgebieten, in denen eine geringere Stromerzeugung anfällt.“

Netzentgelte steigen seit Jahren

Netzentgelte sind Gebühren, die Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze erheben. Sie fließen vor allem in den Betrieb, die Wartung und den Netzausbau. Die Entgelte sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, vor allem wegen der hohen Kosten für den Netzausbau.
Im Zuge der Energiewende sind tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in den Süden gelangt.
Wie stark sich der staatliche Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten auf Haushalte, Gewerbe und Industrie konkret auswirke, lasse sich derzeit nicht pauschal beziffern, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Er reduziere zunächst die Netzentgelte der Übertragungsnetze. Dies wirke sich positiv auf die direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Industriekunden sowie auf die nachgelagerten Verteilnetze aus. Die Verteilnetzbetreiber geben laut dem Verband die Kostensenkung über entsprechend geringere Netzentgelte weiter. Das ist regional unterschiedlich.
Für die Höhe der Netzentgelte seien auch die Entwicklung der Kapitalkosten für den Netzausbau und der Kosten für das Engpassmanagement relevante Faktoren.

34 Cent Steuern, Abgaben, Umlagen

Mehr als die Stromnetzentgelte machten für den Endverbraucher Steuern, Abgaben und Umlagen aus, mit einem Anteil von im Durchschnitt 34 Prozent am Strompreis.
„Für eine direkt preissenkende Wirkung sollte die Stromsteuer für alle, und somit auch Haushaltskunden, auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde (derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde) gesenkt werden. So kämen die Erleichterungen unmittelbar und auf gleichem Niveau bei allen Verbrauchern an.“ Forderungen nach einer Senkung der Stromsteuer für alle gibt es seit längerem.
Eine Sprecherin des Übertragungsnetzbetreibers Tennet sagte, es wäre für die Stromkunden „zuträglich“, wenn die Zuschüsse für Netznetzentgelte längerfristig zugesagt werden.
Zu den Auswirkungen auf die Netzentgelte könne derzeit keine Prognose abgeben werden, da ihre Höhe von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werde. Die vorläufigen Netzentgelte für 2027 sollten am 1. Oktober veröffentlicht werden.

Kritik aus der Industrie

„Gerade erst wurde der explosionsartige Anstieg der Netzentgelte wieder rückgängig gemacht und das Niveau des Jahres 2023 wiederhergestellt“, sagte Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl.
„Die geplanten Einschnitte würden diese Erleichterung erneut infrage stellen. Allein für die Stahlindustrie drohen dadurch zusätzliche Netzkosten von rund 50 Millionen Euro pro Jahr – ein Anstieg um rund 20 Prozent.“
Der Haushaltszuschuss von 6,5 Milliarden Euro müsse nicht nur vollständig erhalten, sondern auch für die Folgejahre verlässlich verstetigt werden. Weiter hieß es vom Verband, die „Netzentgeltexplosion“ der letzten Jahre habe die Branche in vollem Maße getroffen.
Um energieintensive Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung unter anderem einen staatlich subventionierten, niedrigeren Industriestrompreis beschlossen. (dpa/red)
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Gericht: Auch Mehrweg-Tragetaschen sind gebührenpflichtig

Supermärkte müssen auch für stabile, mehrfach verwendbare Tragetaschen Recyclinggebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Tragetaschen für den Transport von Waren gelten demnach „unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit“ als systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Für diese fällt unter anderem eine Lizenzgebühr für das Duale Abfallsystem an.

Rewe hatte geklagt

Die Supermarktkette Rewe hatte sich gegen die Regelung gewehrt. In ihren Filialen bietet das Unternehmen sogenannte Permanenttragetaschen an – mit 35 Litern Füllvolumen und einer Traglast von 20 Kilogramm.
Rewe argumentierte, dass diese Taschen wegen der Möglichkeit der Mehrfachverwendung nicht als Verpackung gelten und deshalb auch keine Recyclinggebühr fällig werden sollte.

Rewe bietet in seinen Filialen stabile Permanenttragetaschen mit 35 Litern Volumen und 20 Kilogramm Traglast an. Das Unternehmen wollte für diese Mehrweg-Taschen keine Recyclinggebühr zahlen – und unterlag vor Gericht. (Archivbild)

Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Gericht bleibt bei seiner Linie

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Es komme nicht darauf an, ob die Taschen von Kunden auch zu anderen Zwecken genutzt werden, erklärten die Richter.
Für eine Tragetasche, die zum Transport von Waren gedacht ist, müsse sich der Inverkehrbringer am Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen. (afp/red)
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Wucherpreise für Tickets? Künstler und Fans schlagen Alarm

Die Lieblingsband hat gerade neue Tourdaten bekanntgegeben und schwups: Alle Tickets sind direkt vergriffen. Vielen Musikfans dürfte das bekannt vorkommen.
Wer Restkarten ergattern will, landet nicht selten auf teils dubiosen Webseiten, die sich anfühlen wie ein Computerspiel: Gewinnen kann nur, wer schnell viel Geld ausgibt. Schließlich drängen sich in der virtuellen Warteschlange angeblich Tausende weitere Fans, die ebenfalls eines der heiß begehrten Tickets haben wollen – jetzt und hier, koste es, was es wolle.
Viagogo, Ticketbande, Ticombo, StubHub oder Vivid Seats heißen einige der großen Player auf dem längst etablierten Ticketzweitmarkt. Er setzt die Musikbranche mittlerweile derartig unter Druck, dass sie Alarm geschlagen hat: Mit klaren Forderungen wandte sich die Interessenvertretung Pro Musik im Mai mit einem offenen Brief an die Bundesregierung.

Lea, Kafvka, Kraftklub, Nina Chuba und Co. wehren sich

„Gegen Wucher und Betrug – Tickets dürfen keine Spekulationsobjekte sein“: Unter diesem Motto stellten sich rund 200 Künstler, Veranstalter, Schauspieler, Produzenten und Crew-Mitglieder hinter den Brief. Unter anderem Nina Chuba, Die Toten Hosen, Die Ärzte, Max Giesinger, Lea, Johannes Oerding, AnnenMayKantereit und Kraftklub haben ihn unterzeichnet.
Sie alle befürchten, dass die Kulturszene in Verruf gerät. „Ticketpreise von bis zu 5.500 Euro sind auf den einschlägigen Seiten zu finden“, heißt es in dem Brief.
Der Frust der Fans kann dann letztlich bei den Künstlern landen. „Wenn sie eine Karte kaufen für 400 Euro, die Karte geschickt bekommen und dann sehen: 30 Euro Originalpreis“ – das ärgere viele Menschen extrem, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei Künstlern, Crews und Veranstaltern komme dieses Geld nicht an, wie die Unterzeichner des Briefes betonen: „Es landet in den Taschen von Zwischenhändlern, die zur Kultur nichts beitragen als Abzocke.“

Fans haben gegen Bots keine Chance

Mit automatisierten Computerprogrammen, sogenannten Bots, kaufen gewerbliche Verkäufer ganze Ticketkontingente in kurzer Zeit auf. „Während ein normaler Fan möglicherweise noch seine Zahlungsdaten eingibt, haben Bots bereits Hunderte oder sogar Tausende Kaufvorgänge durchgeführt“, erklärt die Juristin und Expertin für Ticketvertrieb, Sylle Schreyer-Bestmann.
Wenige Sekunden nach dem offiziellen Verkaufsstart tauchen die Tickets dann auf dem Zweitmarkt wieder auf – zu einem Vielfachen des Originalpreises. „Für Künstler ist das besonders problematisch, weil sie bewusst Ticketpreise kalkulieren, die für ihre Fan-Base erreichbar bleiben sollen“, sagt die Juristin.
Laut Johannes Everke, dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, werden auf dem Ticketzweitmarkt rund 70 Prozent der Tickets durch kommerzielle Händler verkauft. Weil diese den Fans technisch überlegen seien, können sie „massiv in den Handel eingreifen“.
Tückisch dabei: Weil die kommerziellen Plattformen bei der Websuche per Google und Co. häufig „auf den allerersten Plätzen“ erschienen, merkten viele Fans oft gar nicht, dass sie sich auf dem Zweitmarkt befinden.

Fans werden durch Tricks zum Kauf gedrängt

Der schnelle Ausverkauf der Tickets auf den offiziellen Seiten erzeuge bei Fans das Gefühl, die Nachfrage sei riesig, sagt Juristin Schreyer-Bestmann. Mit sogenannten Dark Patterns auf den Zweitplattformen würden sie dann zusätzlich unter Druck gesetzt: Ein Countdown läuft, Extra-Leistungen liegen schon im Warenkorb oder müssen aktiv weggeklickt werden. Die Folge seien überstürzte Kaufentscheidungen.
Viele Veranstalter versuchen, den kommerziellen Ticketzweitmarkt durch ihre AGB einzugrenzen. Darin ist auch klar geregelt, wer Tickets weiterverkaufen darf. Fans, die am Konzertabend mit Grippe im Bett liegen etwa. Gewerbliche Händler sind dagegen zum Verkauf nicht autorisiert.
Weil der Wiederverkauf nach deutschem Recht nicht grundsätzlich verboten sei, müssten alle unautorisierten Angebote einzeln identifiziert, dokumentiert und den Plattformen gemeldet werden, sagt Schreyer-Bestmann. Oftmals würden die Angebote trotzdem nicht entfernt oder kurz darauf wieder auftauchen. Zudem seien viele Anbieter anonym und aus dem Ausland tätig.

Viagogo verteidigt seine Rolle

Weil die Tickets so schnell ausverkauft seien, wolle Viagogo den Fans „eine sichere und legitime Möglichkeit“ bieten, doch noch eine Karte zu ergattern, sagt ein Viagogo-Sprecher. „Genau für diese Realität gibt es uns“, sagt er. Preise fernab vom Originalpreis würden zwar aufgerufen, fänden aber „wie bei jeder anderen Ware auch“ nur selten Abnehmer.
2025 lagen nach Viagogo-Angaben mehr als 70 Prozent der Ticketpreise im Durchschnitt unter 116 Euro. Weil Verkäufer ihren Erlös erst erhielten, wenn der Fan mit dem Ticket eingelassen werde, gebe es auch keinen Anreiz für Betrug.
Viagogo hält die dynamische Preisgestaltung, den Missbrauch durch Bots und frustrierende Vorverkaufsprozesse für den Kern des Problems. Das Unternehmen fungiert nach eigenen Angaben selbst nur als Marktplatz, der zwischen Fans und Verkäufern vermittelt.

Klare Regeln gefordert – Wiederverkäufer immer professioneller

Der Frust bei Fans, Künstlern und Veranstaltern ist mittlerweile auf die Agenda der Politik gerückt. Es geht im Kern „um Verbraucherschutz, um die Finanzierung kultureller Leistungen, um faire Marktbedingungen und um den Zugang zu Kulturveranstaltungen“, wie Juristin Schreyer-Bestmann sagt.
Die Branche fordert gesetzliche Regelungen gegen gewerblichen, nicht autorisierten Ticketweiterverkauf, Transparenzpflichten für Plattformen, ein Verbot von Leerverkäufen, eine Deckelung von 25 Prozent beim Aufpreis auf die Originaltickets sowie wirksame Verpflichtungen zur Identifizierung gewerblicher Verkäufer.
Dafür sei nun höchste Zeit, denn der Vertrauensverlust sei längst Realität, sagt Everke. „Diesen Sommer erleben wir, dass der spekulative Ticketzweitmarkt eine neue Dimension erreicht hat. Professionelle Wiederverkäufer gehen immer technischer und organisierter vor und auch der Ticketbetrug auf den Plattformen nimmt weiter zu.“ (dpa/red)
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Wohnen in Großstädten: Von 10,50 bis 23,70 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter

Die Angebotsmieten in deutschen Großstädten entwickeln sich sehr unterschiedlich. Während Köln, Hamburg und Düsseldorf im Jahresvergleich mit deutlichen Zuwächsen herausstechen, verzeichnet Berlin einen Rückgang, wie aus dem Greix-Mietpreisindex vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hervorgeht.
Im zweiten Quartal 2026 stiegen die Angebotsmieten in Köln um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in Hamburg um 5,1 Prozent und in Düsseldorf um 4,1 Prozent.
Damit liegen die drei Städte deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 3,0 Prozent. Berlin dagegen verzeichnete im selben Zeitraum ein Minus von 0,8 Prozent. Zwischen der Mietpreisentwicklung in Köln und Berlin liegt somit ein Gefälle von fast sieben Prozentpunkten.

Bundesweit kaum noch reales Mietwachstum

Insgesamt stiegen die Angebotsmieten in den 37 untersuchten Städten und Regionen im zweiten Quartal 2026 um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal und um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Da die allgemeine Teuerung zuletzt ebenfalls anzog, verbleibe real – also nach Abzug der Inflation – im Jahresvergleich nur ein Plus von 0,3 Prozent, so das IfW. Im Quartalsvergleich sei es sogar bereits das zweite reale Minus in Folge.
In München und Frankfurt gab es Anstiege um 3,7 beziehungsweise 2,8 Prozent. Leipzig legte ebenfalls um 2,8 Prozent zu. In Stuttgart gingen die Mieten um 1,3 Prozent nach oben.

München bleibt mit Abstand teuerster Mietmarkt

Absolut betrachtet bleiben die Mietpreise in München am höchsten: Die durchschnittliche Kaltmiete lag dort im zweiten Quartal bei 23,70 Euro pro Quadratmeter.
Es folgen Frankfurt (17,80 Euro), Hamburg (16,50 Euro) und Stuttgart (16,30 Euro). Köln kommt auf 16,00 Euro, Berlin auf 15,30 Euro, Düsseldorf auf 14,90 Euro.
Am günstigsten von den acht Metropolen ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. Der gewichtete Durchschnitt aller 37 ausgewerteten Städte und Regionen liegt bei 14,30 Euro pro Quadratmeter.
Dabei zeigt sich laut IfW, dass ein hohes Preisniveau und eine starke Preisdynamik nicht zwingend zusammenfallen müssen: Stuttgart etwa gehöre trotz zuletzt kaum steigender Mieten weiter zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands. (dpa/red)
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Weniger Zuschüsse für Heizungstausch – neue Regeln gelten

Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.
Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.

Neue Regeln für die Förderung

Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen.
Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.
Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.
Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

KfW: Bestehende Zusagen gelten

Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“ (dpa/red)
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EU: 550 Millionen Euro Strafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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Illegale Produkte: EU verhängt Rekordstrafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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Klare Regeln für den Ferienjob: Ruhezeiten, Mindestalter und Steuern

Für einige Schüler ist in den Ferien nicht nur Entspannung angesagt, sondern auch Geldverdienen. Beim Ferienjob gibt es aber einiges zu beachten. Nicht jeder und jede darf jede Arbeit verrichten.

Arbeiten ist ab 13 Jahren erlaubt

Arbeiten ist in Deutschland unter Auflagen frühestens ab 13 Jahren erlaubt. Wenn Eltern zustimmen, dürfen 13- und 14-Jährige täglich bis zu zwei Stunden arbeiten.
In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind auch drei Stunden möglich. Erlaubt sind nur „leichte“ Tätigkeiten wie Nachhilfe, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem darf die Arbeitszeit nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher und ist weniger eingeschränkt als die Jüngeren. Trotzdem ist noch nicht alles erlaubt.
Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, etwa mit Chemikalien, ist auch für Jugendliche tabu. Gleiches gilt für sogenannte Akkordarbeit, bei der der Lohn direkt vom Arbeitstempo abhängt.

Nicht länger als 4 Wochen im Jahr

Grundsätzlich gilt: in allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da. Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.
Bis auf Ausnahmen muss die Arbeit wochentags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr erledigt werden.
Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen und in der Regel für Jugendliche ab 16 Jahren. In Bäckereien etwa dürfen sie bereits ab 5:00 Uhr morgens arbeiten, 17-Jährige ab 4:00 Uhr morgens.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und insgesamt 85 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Im Gastgewerbe dürfen sie bis 22:00 Uhr arbeiten, in Mehrschichtbetrieben bis 23:00 Uhr.
Wochenendarbeit ist ebenfalls nur in bestimmten Brachen, darunter Gesundheitswesen, Gastronomie und Landwirtschaft, und unter Bedingungen eines Ersatzruhetages zulässig.

Die Pausenregelung

Auch die Ruhepausen für unter 18-Jährige sind geregelt. Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten.

Sind Ferienjobs steuerpflichtig?

Theoretisch unterliegt der Arbeitslohn auch von Minderjährigen den Regeln des Lohnsteuerabzugs. Praktisch jedoch führen hohe Frei- und Pauschbeträge dazu, dass bis zu einem Monatslohn von gut 1.100 Euro in der Steuerklasse I keine Steuer anfällt.
Schüler gehören in diese Steuerklasse, die für ledige Arbeitnehmende im ersten Dienstverhältnis gilt.
Der Arbeitgeber braucht die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Werden doch Steuern einbehalten, gibt es sie in der Regel im nächsten Jahr per Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurück.

Arbeitsvertrag wird empfohlen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät jedem, nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob zu beginnen. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Entlohnung klar definiert werden.
Hält sich ein Arbeitgeber nicht an den Vertrag, können sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an Ämter für Arbeitsschutz wenden.
Unter 18-Jährige sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Er gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. (afp/red)
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Vernichtungsverbot: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen

Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten.
Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann.
Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)

Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)

Foto: Sina Schuldt/dpa

Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.

Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher

Laut Handelsverband Deutschland könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.
Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.
Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein.
Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Verband: weniger Auswirkungen für europäische Unternehmen

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.
Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde.
Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz.
Fachmann Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger.
„Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“

Umweltschützer fordern Kontrollen

Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne.
„Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.
Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. (dpa/red)
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Fritz Vahrenholt: Die selbstverschuldete Gasmangellage


In Kürze:

  • Die deutschen Gasspeicher sind so leer wie selten zu dieser Zeit. Bereits jetzt zeichnet sich eine Gasmangellage im kommenden Winter ab.
  • Weltpolitische Krisen erschweren die Wiederbefüllung und gefährden das Geschäftsmodell der Speicherbetreiber.
  • Deutschland bezieht selbst kein Gas aus Russland, erhält aber dennoch über Umwege russisches Gas. Diese Importe fallen ab Januar 2027 weg.
  • Einheimisches Gas könnte Deutschland für Jahrzehnte versorgen, die Förderung bleibt jedoch verboten.
  • Zugleich setzt die Methanverordnung der EU die Versorgungssicherheit unter Druck.
  • Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht unter derart „verrückten“ Bedingungen.

 
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom 30-jährigen Mittel der Satellitenmessungen ist damit im Vergleich zu Mai gesunken (+0,53 Grad Celsius), liegt aber höher als im April (+0,39 Grad Celsius).
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.

Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.

Die US-amerikanische Ozeanbehörde NOAA hat die für den Pazifik erwarteten El Niño-Konditionen inzwischen bestätigt und rechnet damit, dass diese bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. El Niño ist eine natürliche, zyklische Erwärmung des tropischen Pazifiks, die sich alle drei bis fünf Jahre ereignet und in der Regel mit einem globalen Temperaturausschlag von 0,2 Grad Celsius verbunden ist.
Davon scheinbar unberührt, beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 weiterhin 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.

Die Befüllung der deutschen Gasspeicher bis zur Heizsaison wird schwierig

Der Füllstand der deutschen Gasspeicher beträgt zurzeit lediglich 44 Prozent. Dies liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, denn die Füllstände lagen früher zu diesem Zeitpunkt bei 60 Prozent. Die Befüllung im Jahr 2026 startete zum einen von einem sehr niedrigen Niveau von rund 20 Prozent. Zum anderen zögern die Gasspeicherbetreiber, Gas einzukaufen, da die Gaspreise seit der Hormus-Krise hoch sind.
Das Geschäftsmodell der Betreiber bestand darin, preiswertes Gas im Sommer einzukaufen und zu einem in der Regel höheren Preis im Winter zu verkaufen. Jetzt droht sogar das Gegenteil. Sollte es zu einer Entspannung am Persischen Golf kommen, werden die Gaspreise im Winter niedriger als im Sommer liegen, sodass den Betreibern Verluste drohen.
Der Verband der Speicherbetreiber INES gab daher im Juli bekannt, dass bis zur Heizsaison technisch nur noch ein Niveau von 76 Prozent erreicht werden kann. Die Betreiber stellen fest:
„Die derzeitigen Preisentwicklungen setzen kaum Anreize zur Einspeicherung von Gas und gefährden damit die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter.“

Gasmangellage schon heute absehbar?

Bei einem kalten Winter prognostiziert der Verband schon heute eine Gasmangellage von bis zu 2 Terawattstunden pro Tag im Februar/März 2027. Es fehlten dann bis zu 40 Prozent des in Deutschland täglich benötigten Erdgases. In diesem Fall droht die Abschaltung des Gases für die Industrie, die etwa 2 Terawattstunden Gas pro Tag verbraucht.
Der INES-Geschäftsführer Heinermann sieht bei einem außergewöhnlich kalten Winter die Risiken erheblich steigen: „Deshalb müssen bereits heute die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Speicher stärker zu befüllen.“
Die tägliche Einspeisung in die Speicher beläuft sich zurzeit auf 0,2 Prozentpunkte. Bei diesem Tempo würde bis zum 1. November – noch etwas über 100 Tage – noch nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Füllstand von 70 Prozent erreicht. Die Bundesnetzagentur erklärt dennoch, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet.

Deutschland bezieht immer noch relevante Mengen Gas aus Russland

Über die viel gepriesenen deutschen LNG-Terminals bezieht Deutschland etwa 10 bis 13 Prozent seines Erdgases. Etwa 40 Prozent kommen aus Norwegen. Weitere 40 Prozent kommen aus den Niederlanden und Belgien. Dort wird es als LNG angelandet und durch Pipelines nach Deutschland transportiert.

Tägliche Gasimporte Deutschlands nach Ländern. Der Direktimport aus Russland (grau) wurde 2022 eingestellt. Parallel dazu ist die Gesamtimportmenge (orange) erheblich gesunken. LNG (rosa) ist seither die viertwichtigste Bezugsquelle – ein Teil dessen stammt über Umwege dennoch aus Russland.

Foto: Bundesnetzagentur

Es wird jedoch kaum diskutiert, dass Belgien über Zeebrügge vier Zehntel seines LNG-Imports aus Russland bezieht, ebenso die Niederlande mit 13 Prozent seines Imports. Insofern erhalten wir indirekt immer noch erhebliche Mengen – rechnerisch ergeben sich rund 10 Prozent – unseres Gases aus Russland.
Frankreich importiert seinerseits ein Drittel des LNGs aus Russland. Dieser Import soll nach den Plänen der EU ab 1. Januar 2027 beendet werden. Das wird sich dann tendenziell in höheren Preisen niederschlagen.

Monatliche LNG-Importe aus Russland ausgewählter Länder in Milliarden Kubikmetern. Seit Januar 2021 hat sich das Gesamtvolumen erhöht, sowohl in Summe für Belgien, die Niederlande und Frankreich als auch für Europa insgesamt.

Foto: IEEFA

Gas-Notfallreserve ab 1. Januar 2027 geplant …

Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine strategische Erdgasreserve, um auf Gasversorgungskrisen besser vorbereitet zu sein. Die Gasreserve soll 24 Terawattstunden umfassen, etwa 10 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität. Die Kosten für den Gaseinkauf und die Einspeicherung sollen etwa 1,5 Milliarden Euro betragen, die über einen Aufschlag auf die Gaspreise für den Verbraucher finanziert werden sollen. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Maßnahme ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Energiepolitik der letzten vier Bundesregierungen die Krisenanfälligkeit der Gasversorgung massiv erhöht hat. Denn aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und des notwendigen Backups für Wind- und Solarenergie werden in den nächsten Jahren zahlreiche Gaskraftwerke zu bauen sein.
Die Bundesnetzagentur hat erklärt, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland nur gewährleistet werden kann, „wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22.400 MW bis 35.500 MW errichtet werden“. 35.500 Megawatt Gaskraftwerke verbrauchen etwa 15 Milliarden Kubikmeter zusätzliches Gas. Zum Vergleich: Der Jahresverbrauch Deutschlands lag 2025 bei 85 Milliarden Kubikmetern Gas.

… aber Fracking bleibt verboten

Erschwerend kommt hinzu, dass die früheren Regierungsparteien es für richtig hielten, die Erdgasförderung durch Fracking in Deutschland zu verbieten. Ministerin Reiche kann sich eine Lockerung des Fracking-Verbots vorstellen.
Der Kanzler geht jedoch auf Distanz. Auch sein Finanzminister hat sich – wie die SPD insgesamt – gegen Fracking ausgesprochen. Der Wahlkreis von Lars Klingbeil (Heidekreis) liegt in einem Gebiet vielversprechender Schiefergasvorkommen.
Nun bekommt die Ministerin starke Unterstützung durch ein von der Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Prof. Hans-Joachim Kümpel. Er kommt zu dem Ergebnis, dass
  • die Technik der Förderung des Schiefergases aus mehr als 1.000 Meter Tiefe eine Gefährdung des Grundwassers (bis zu 100 Meter Tiefe) ausschließt,
  • das Erdbebenrisiko beim Fracking um ein Vielfaches niedriger ist als bei der herkömmlichen Erdgasförderung,
  • Deutschland eine förderbare Gesamtmenge von 1.000 Milliarden Kubikmetern aufweist, was einer Förderdauer von 50 Jahren bei einer jährlichen Fördermenge von 20 Milliarden Kubikmetern entspricht,
  • deutlich kostengünstiger wäre als der heutige Weltmarktpreis.
Das Gutachten kann man hier kostenlos herunterladen.

Verschärft ein Erdgaslieferstopp wegen der EU-Methanverordnung die Gasmangellage?

Die EU hat eine Verordnung erlassen, wonach ab 1. Januar 2027 der Methanausstoß bei der Förderung, der Verarbeitung und dem Transport von Rohöl und Erdgas aus Klimaschutzgründen zu reduzieren ist. Und das soll nicht nur in Europa gelten, sondern für Importeure, die nachweisen sollen, dass in den außereuropäischen Förderländern diese neuen, erheblich strengeren EU-Standards erfüllt sind.
Während Importeure wie SEFE, Uniper und Shell davor warnen, dass „ein erheblicher Teil der weltweiten Gasversorgung de facto nicht konform sein wird“ und es zu erheblichen Lieferengpässen kommen könnte, will die EU ihre Verordnung mit horrenden Strafzahlungen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes durchsetzen.
Am 24. Juni haben die USA, Katar, Nigeria und Algerien in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission Änderungen der Importregeln verlangt, andernfalls werde Europa massive Versorgungsrisiken mitten im Januar 2027 eingehen. Immerhin sind 43 Prozent des Erdgasverbrauchs in Europa betroffen. Der US-Energieminister Chris Wright nannte die Regeln „crazy“ – verrückt. Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Ministerin Reiche hat sich richtigerweise bei der EU für ein Aussetzen der Verordnung ausgesprochen. Ihr SPD-Kollege, Umweltminister Schneider, hat sich im Namen der Bundesregierung für die Beibehaltung der EU-Verordnung ausgesprochen und hat seine Ministerkollegin für ihre Initiative öffentlich gerügt.
Wenn wir im Januar 2027 Versorgungsprobleme bekommen werden, wissen wir, bei wem wir uns zu bedanken haben.
Dieser Artikel erschien im Original auf klimanachrichten.de unter dem Titel „Fritz Vahrenholt: Die selbstverschuldete Gasmangellage“. (redaktionelle Bearbeitung: ts/Epoch Times)
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Fernwärme-Potenzial: So viele Wohnungen können an das Netz


In Kürze:

  • Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
  • Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
  • Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
  • Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.

 
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.

Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet

Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.

In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?

Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.

Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?

Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?

Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.

Zwei große Ziele

Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.

Konkurrenz durch andere Heizarten?

Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.

Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?

Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)
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100 Euro pro Liter Fruchtsaft: Verbraucher-Negativpreis für Nahrungsergänzungsmittel

Eine Umfrage der Verbraucherorganisation Foodwatch hat ein Nahrungsergänzungsmittel der Marke LaVita zur „dreistesten Werbelüge“ des Jahres gekürt. 39 Prozent der gut 66.000 Teilnehmer an der Online-Umfrage stimmten für das „Mikronährstoffkonzentrat“ als Kandidat für den Negativpreis „Goldener Windbeutel“, wie Foodwatch am Dienstag, den 14. Juli mitteilte.
Nach Angaben der Organisation besteht das Produkt größtenteils aus Fruchtsaftkonzentrat und kostet dennoch umgerechnet 100 Euro pro Liter.

Foodwatch kritisiert irreführende Gesundheitsversprechen

„LaVita kassiert Verbraucher mit dem Wunsch nach Gesundheit kräftig ab“, erklärte Alina Nitsche von Foodwatch. „Der Saft steht beispielhaft für die Abzocke mit irreführenden Gesundheitsversprechen.“
Das als „Saubertrank“ beworbene Produkt besteht zu 70 Prozent aus Fruchtsaftkonzentrat sowie aus zugesetzten Vitaminen und Nährstoffen – „teilweise überdosiert“, wie Foodwatch ergänzt.
„Der Markt für Lebensmittel mit Vitaminzusatz und Supplements boomt, kontrolliert wird er kaum“, kritisiert Nitsche. „Bund und Länder müssen die Lebensmittelüberwachung endlich so ausstatten, dass sie Verbrauchertäuschung stoppen kann.“

Auch Backpulver und Joghurt auf der Negativliste

Auf Platz zwei im Negativranking landete mit 21,9 Prozent der abgegebenen Stimmen das „Airfryer Backin Backpulver“ von Dr. Oetker. Es wird als Innovation für die Heißluftfritteuse beworben, unterscheidet sich laut Foodwatch aber nicht vom „deutlich günstigeren“ Standardbackpulver. Der Preis ist demnach mindestens doppelt so hoch.
Knapp dahinter mit 20,8 Prozent landete der Joghurt Matcha Mango von Andechser Natur. Die vermeintlich zentrale Zutat Matcha macht laut Foodwatch nur 0,1 Prozent des Joghurts aus. Für die grünliche Farbe sorgt demnach auch das Algenpulver Spirulina.
Die Organisation verleiht den „Goldenen Windbeutel“ seit 2009, um auf das Problem der Verbrauchertäuschung im Lebensmittelbereich hinzuweisen. (afp/red)
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Bis zum 31. Juli muss die Steuererklärung eingereicht werden

Eine freiwillige Lohnsteuererklärung lohnt sich in den allermeisten Fällen: Im Durchschnitt gibt es mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Am 31. Juli läuft die Abgabefrist für Steuerzahler aus, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Erklärung ohne Steuerberater machen.

Wozu dient die Lohnsteuererklärung?

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat.
Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer.
Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung.
Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?

Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt.
Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale liegt für das Steuerjahr 2025 bei 1.230 Euro und wird automatisch in die Steuerschätzung miteinbezogen. Das heißt, Geld zurück vom Finanzamt gibt es für jeden ausgegebenen Euro über den Pauschbetrag hinaus.
Wichtige Posten sind etwa die Entfernungspauschale, die unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit pro Kilometer berechnet wird; außerdem etwa Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromaterialien, einen neuen Schreibtisch und ähnliches oder Kosten für Fortbildungen oder die Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Für ein häusliches Arbeitszimmer kann ein Pauschalbetrag von 1.260 Euro angerechnet werden, allerdings sind die Voraussetzungen dafür mittlerweile deutlich verschärft worden: Die Pauschale wird nur gewährt, wenn hauptsächlich von zu Hause aus gearbeitet wurde.
Wer nur gelegentlich Homeoffice macht oder statt eines separaten Zimmers nur eine Arbeitsecke in einem anderen Raum hat, kann aber eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen.

Steuerbonus

Rechnungen für Handwerkerarbeiten können bis in einer Höhe von 6000 Euro angegeben werden, sofern sie nicht bar bezahlt wurden. Der Steuerbonus beläuft sich dann auf 20 Prozent der Kosten, also maximal 1.200 Euro.
Wer zur Miete wohnt, kann auf der Nebenkostenabrechnung explizit ausgewiesene Ausgaben etwa für den Gärtner, die Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst geltend machen. Für die Kosten für eine Haushaltshilfe, Putzhilfe oder die Betreuung von Haustieren gibt es ebenfalls Steuerrabatt.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch, darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden.
Für andere Angaben stellen etwa Banken oder Versicherungen Steuernachweise per Post oder digital aus. Es ist nicht nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mit der Steuererklärung einzureichen. Es genügt, sie aufzubewahren und auf Nachfrage des Finanzamtes nachzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die meisten Steuererklärungen werden mittlerweile elektronisch eingereicht. Das Finanzamt stellt dafür das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Außerdem gibt es ein breites Angebot an kostenpflichtigen Steuer-Apps, die neben Hilfe beim Ausfüllen auch Steuerspartipps liefern. Die Programme eignen sich am ehesten für einfache Fälle.
Wird es komplizierter, lohnt eventuell der Betritt zum Lohnsteuerhilfeverein oder der Gang zum Steuerberater. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2025 verpflichtet ist, hat dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe sogar bis zum 1. März 2027 warten.
Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2025 gilt also der 31. Dezember 2029.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Viele Menschen in Deutschland sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, etwa wenn sie einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen oder mehr als 410 Euro im Jahr durch Nebeneinkünfte (dazu zählt auch Miete) erzielt haben.
Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag von 11.784 Euro verdienen. (afp/red)
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EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher

Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.

Neu für Familien

Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
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Zehntausende Beschwerden über die Post

Aus Frust über verlegte, verlorene oder beschädigte Briefe und Pakete haben Verbraucher Zehntausende Beschwerden bei einer Behörde eingereicht. Wie aus der Website der Bundesnetzagentur hervorgeht, gingen bei ihr im ersten Halbjahr 35.728 kritische Wortmeldungen beim sogenannten Mängelmelder ein. Im Vorjahreszeitraum hatte die Behörde 22.981 Beschwerden gezählt. Die Zahlen sind laut Netzagentur aber nicht vergleichbar, da sich die Methodik geändert hat.
Die Beschwerden richten sich gegen alle Postdienstleister, in 87 Prozent der Fälle geht es um den Marktführer Deutsche Post/DHL, der als einzige Firma sowohl Briefe als auch Pakete austrägt. Den Mängelmelder gibt es erst seit Herbst 2025. Die Website enthält Fragen mit Multiple-Choice-Antworten, bei denen Verbraucher sich einfach durchklicken und ihre Beschwerde nicht mehr in eigenen Worten ausformulieren müssen, wie es im alten System der Fall war.
Raus mit den Paketen und ab zu den Empfängern: ein DHL-Transporter im Einsatz. (Archivbild)

Raus mit den Paketen und ab zu den Empfängern: ein DHL-Transporter im Einsatz. (Archivbild)

Foto: Martin Schutt/dpa

Die Post hält Beschwerdezahlen für „aufgebläht“

Die Post argumentiert, dass durch das neue System die Hemmschwelle sinke und sich manch Verbraucher leichter tue mit der Eingabe subjektiv empfundener Mängel, die sich bei näherer Betrachtung jedoch als unberechtigt erwiesen. Und manch neue Beschwerde wäre über das alte System vielleicht gar nicht eingereicht worden.
„Der neue Mängelmelder bläht die Beschwerdestatistik auf und erweckt den Eindruck, die Postversorgung in Deutschland würde nicht funktionieren“, sagt ein Post-Sprecher. „Das ist falsch – im Gegenteil: Die Post in Deutschland funktioniert sehr gut.“ Der Anteil der Beschwerden, die bei der Post direkt eingehen, liege unverändert bei 0,003 Prozent der Menge an Briefen und Paketen.
Eine andere Entwicklung stützt die Sichtweise der Post, dass die im Vergleich zu 2025 höhere Beschwerdezahl kein Hinweis auf ein größeres Problem ist. Denn es gibt keine „Hotspots“ mehr, also keine gehäuften Beschwerden aus einer Gegend. Solche Hotspots nahm die Netzagentur in der Vergangenheit als Anlass für Prüfverfahren, um die postalische Versorgung vor Ort genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Logik dahinter: Trudelt nur eine Beschwerde aus einem Stadtteil ein, so kann das auch ein miesepetriger Verbraucher gewesen sein, der eine Mücke zum Elefanten macht. Sind es hingegen mehrere Beschwerden unterschiedlicher Menschen aus einem Stadtteil, so kann das ein Hinweis sein, dass wirklich etwas im Argen liegt. In der Vergangenheit räumte die Post nach solchen Anlassprüfungen mitunter ein, dass es vor Ort Personalengpässe gebe und sie diese nun beheben wolle. Im ersten Halbjahr gab es aber keine einzige Anlassprüfung der Netzagentur, im ersten Halbjahr 2025 waren es acht gewesen.
Der Anteil der Beschwerden an den gesamten Sendungsmengen in Deutschland ist verschwindend gering. Im vergangenen Jahr transportierte die Deutsche Post 13,3 Milliarden Briefe und Pakete in Deutschland, hinzu kamen noch die Sendungen der Wettbewerber. Allerdings dürften sich längst nicht alle Menschen, die sich über misslungene Postdienstleistungen ärgern, bei der Bundesnetzagentur beschweren. Der Inhalt einer Beschwerde wird nicht überprüft – sowohl im alten wie im neuen System.

Politiker sieht neues Beschwerdesystem positiv

Die Post weist zudem darauf hin, dass sich manche Beschwerden auf sie bezögen, tatsächlich aber anderen Firmen gelten. So landeten pro Jahr 800.000 Fundbriefe im Netz der Deutschen Post. Das sind Briefe, die Wettbewerber falsch zugestellt haben und anschließend von Privatleuten wieder in einen Briefkasten der Post geworfen werden, damit sich die Post um die verirrte Sendung kümmert.
Die große Menge an Fundbriefen zeige, dass vielen Menschen gar nicht klar sei, dass solche Briefe nicht von der Post kommen, heißt es von dem Bonner Logistiker. Daraus schlussfolgert sie, dass sich auch viele Beschwerden fälschlicherweise auf die Post beziehen.
Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff hat damit gerechnet, dass die Beschwerdezahlen mit Einführung des niedrigschwelligen Mängelmelders steigen. „Es ist gut, dass die vorher bestehende Dunkelziffer nun verkleinert wird und die Bundesnetzagentur schneller erkennt, ob es in bestimmten Regionen zu größeren Problemen kommt“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Unsere Erwartung bleibt, dass Mängel schnellstmöglich und konsequent abgestellt werden und eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Briefen und Paketen sichergestellt wird.“
Ein Postbote bei der Arbeit: Wie lange waren seine Briefe wohl unterwegs?

Ein Postbote bei der Arbeit: Wie lange waren seine Briefe wohl unterwegs?

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

DPD mit zweitmeisten Beschwerden

In der Beschwerdestatistik fällt auch die Paketfirma DPD negativ auf. Ihr Anteil an allen Beschwerden lag im ersten Halbjahr 2026 bei vier bis fünf Prozent pro Monat. DPD ist deutlich kleiner als Konkurrent DHL/Deutsche Post, zudem transportiert die Firma nur Pakete – würde man Beschwerden zu Briefen, Zeitungen und anderen Themen herausrechnen, so läge der DPD-Beschwerdeanteil wesentlich höher. Auf vergleichbare Paket-Konkurrenten wie Hermes und GLS entfallen weniger Beschwerden als auf DPD.
Als Reaktion auf die Zahlen sagte ein DPD-Sprecher, seine Firma nehme die bei der Bundesnetzagentur eingehenden Beschwerden ernst. Es sei aber eine differenzierte Betrachtung wichtig. So sei der Anteil von Beschwerden, die bei DPD direkt eingehen, von 0,11 Prozent des Sendungsaufkommens 2024 auf 0,09 Prozent 2025 gesunken. „Bei über 370 Millionen beförderten Paketen pro Jahr zeigt dies, dass die überwiegende Mehrheit unserer Zustellungen zuverlässig und zur Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden erfolgt.“
Kein gutes Licht auf DPD warf unlängst eine TV-Doku des investigativen Reporterteams Wallraff bei RTL. Die Arbeitsbelastung bei den Subunternehmern, die für DPD unterwegs sind, wurde als extrem hoch und als „Knochenjob“ beschrieben. Außerdem verschickte das Reporterteam testweise 50 Pakete mit Tassen, Weingläsern und Weinflaschen quer durch Deutschland, fast die Hälfte davon ging kaputt.
DPD teilte mit, man überprüfe Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder eigene Standards. Sollten Missstände nicht abgestellt werden, werde die Zusammenarbeit mit den Systempartnern beendet. Mit Systempartnern sind Subunternehmer gemeint. Außerdem teilte DPD mit, dass „einige der erhobenen Vorwürfe und Darstellungen“ nicht der Realität entsprächen. Ein Firmensprecher lobte „das Engagement der vielen tausend Menschen bei DPD und unseren Partnerunternehmen, die jeden Tag verantwortungsvoll arbeiten“. (dpa/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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Umfrage: Vier von fünf Deutschen sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft

Angesichts internationaler Krisen und Inflation sorgen sich weiterhin knapp vier von fünf Deutschen um ihre finanzielle Situation.
Mit einem Anteil von 79 Prozent zeigten sie sich bei einer Umfrage im Auftrag der Auskunftei Crif etwas besorgter als der Durchschnitt in fünf europäischen Ländern (78 Prozent). Für die Studie wurden 5.000 Verbraucher in Deutschland, Irland, Italien, Polen und Großbritannien befragt.
Von den rund 1.000 Teilnehmern in Deutschland erwarten 28 Prozent in den kommenden zwölf Monaten eine schlechtere finanzielle Situation für sich selbst.
38 Prozent rechnen damit, am Monatsende weniger Geld zur Verfügung zu haben und 18 Prozent sorgen sich, dass sie ihre Rechnungen künftig nicht mehr pünktlich zahlen können. Sieben Prozent befürchten, dass sie ihre Mieten oder Hypothekenzahlungen nicht mehr leisten können.

Abfolge von Krisen und Unsicherheiten

Die Ergebnisse zeigten, dass sich viele Verbraucher trotz erster wirtschaftlicher Stabilisierungssignale weiterhin finanziell unter Druck fühlten, sagt Crif-Geschäftsführer Frank Schlein.
„Viele Menschen erleben seit Jahren eine Abfolge von Krisen und Unsicherheiten, die ihr Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinflusst. Die permanente Konfrontation mit neuen Belastungsfaktoren führt dazu, dass finanzielle Vorsicht für viele zur neuen Normalität geworden ist.“
Eine Mehrheit von 51 Prozent der Befragten in Deutschland will die finanzielle Unsicherheit mit Sparen in den Griff bekommen. 32 Prozent wollen ihre Ausgaben leicht und 19 Prozent sogar deutlich senken.
Im täglichen Konsumverhalten achtet ein Viertel verstärkt auf Rabatte und Sonderangebote. Schon 15 Prozent berichten, dass sie auf ihre Ersparnisse zurückgreifen müssen, um laufende Ausgaben zu finanzieren. (dpa/red)